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Open Data & PSI: Hochwertige Datensätze (HVD) – aktueller Stand

31.7.2020 ,

Nachfolgend Informationen zum aktuellen Stand zur Ermittlung von hochwertigen Datensätzen (HVD) im Rahmen der Open Data Richtlinie (EU) 2019/1024.

Das von der Europäischen Kommission (EK) beauftragte Studienteam (Konsortium) hat zahlreiche Interviews mit Experten aus den Mitgliedstaaten geführt. Diese Ergebnisse fließen in die Studie zu HVD ein. Nebst der Befüllung der einzelnen Datenkategorien mit konkreten Vorschlägen von Datensätzen wird die Studie auch eine Darstellung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potentiale der Verfügbarmachung von HVD enthalten. Weiters wird es eine Tiefenanalyse zu den Auswirkungen für 10 Mitgliedstaaten geben (nicht jedoch für Österreich).

Konsortium: Deloitte, The Open Data Institute (ODI), The Green Land, The Lisbon Council

Datenkategorien gemäß Anhang der Open Data Richtlinie 2019/1024:

Im Anhang darf die Präsentation des Studienteams im Rahmen des Online-Workshop zu hochwertigen Datensätzen (HVD) vom 28.7.2020 zur Information übermittelt werden. Vom Studienteam präsentiert wurden zudem unterschiedliche Entscheidungsszenarien (policy options) anhand einer Kategorisierung mit niedrigen, mittleren und hohen Auswirkungen der Verfügbarmachung von HVD. Im Rahmen des Workshops fand ebenso eine Umfrage unter den Teilnehmern zu den Entscheidungsszenarien statt (siehe Anhang).

Die weiteren Beratungen zu den vorgeschlagenen Szenarien bzw. Datensätzen erfolgen im Ausschuss für offene Daten (Open Data Committee) zwischen der EK und den Mitgliedstaaten im Wege der Komitologie.

Zum Zeitplan betreffend die Studie zu HVD:

Die finalisierte Studie sollte Anfang September präsentiert werden. Die Folgenabschätzung der EK wird auf dieser Studie basieren.

Überdies darf ein Inception Impact Assessment (Anfangs-Folgenabschätzung vor der Vorlage der eigentlichen Folgenabschätzung) der EK zum Durchführungsrechtsakt zu hochwertigen Datensätzen zur Information übermittelt werden (veröffentlicht am 28.7.2020). Eine Möglichkeit für Feedback an die Kommission besteht bis 25.8.2020.

Implementing act on a list of High-Value Datasets – Digital economy and society
– Business and Industry
– Culture and media
– Communication
IIA

Zum Zeitplan betreffend die Vorlage der Folgenabschätzung zu HVD der Kommission anhand aktueller Informationen:

Die Folgenabschätzung (Impact Assessment, IA) soll dem Ausschuss für Regulierungskontrolle  (Regulatory Scrutiny Board, RSB) gegen Ende September 2020 vorgelegt werden. Die Folgenabschätzung muss von diesem Gremium, welches im Rahmen der besseren Gesetzgebung der EU eingerichtet wurde, befürwortet werden (schätzungsweise binnen eines Monats). Erst daraufhin kann die Folgenabschätzung veröffentlicht werden.

Mit der Vorlage des Entwurfs eines Durchführungsrechtsaktes (Durchführungs-Verordnung) basierend auf diesen Vorarbeiten ist schätzungsweise Anfang 2021 zu rechnen.

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