Lfd.Nr.:2, Jahr 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 10.05.2012 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Alois Fürst (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Rosina Barbara Reichör (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) ab Top 2 Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Günther Andreas Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 4 Werner Franz Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Stefan Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Horst Walter Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für Link Sabine Wolfmayr Gerhard (ÖVP) für Mag. Bodingbauer Michael Kainmüller Sabine (ÖVP) für DI Grabinger Petra Fürst Heidemarie (ÖVP) für Dr.Jakobi Günter Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Mairhofer Hermann Kahler Brigitte (Grüne) für Wögerbauer Andrea Es fehlten entschuldigt: Sabine Link (ÖVP) Mag. Michael Bodingbauer (ÖVP) DI Petra Grabinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Andrea Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mandatsverzicht Wolfgang Stefan; Nachwahlen 2 Mandatsverzicht Daniela Nimmervoll; Nachwahlen 3 Mandatsverzicht Birgit Hauer; Nachwahlen 4 Ansuchen der Wassergenossenschaft Schmiedgassen um Kostenbeteiligung zur Errichtung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage; Beschlussfassung 5 Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2002 und des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1/2002 (Aufstellung des Flächenwidmungsplanes Nr.6 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr.2); Beschlussfassung des Planentwurfes für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens 6 Magistrat Linz: Überprüfung der Flächenwidmungspläne mit Örtlichem Entwicklungskonzept für das gesamte Stadtgebiet Linz; Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 mit Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 2; Beschlussfassung einer Stellungnahme 7 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 36 (Gartenweg/Breitweg); Beschlussfassung 8 Bebauungsplan Nr. 44 "Edtsdorf-Katzenhofer", Aufhebung; Beschlussfassung 9 Bebauungsplan Nr. 88 "Haid-Rammer", Änderung Nr. 1 (Dachform); Beschlussfassung 10 Wenigwieser Martin, Haidweg 6; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Haid" im Bereich der Parz. 3245, KG. Klendorf betreffend die Dachform, Baufluchtlinien und Bauweise für die Errichtung eines Doppelwohnhauses in gekuppelter Bauweise; Grundsatzbeschlussfassung 11 Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2012; Kenntnisnahme 12 Siedlungsstraßenbau und Beleuchtung 2013-2016; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung 13 Rotes Kreuz Gallneukirchen Umbau der Ortsstelle; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung 14 Kreditüberschreitungen Nr. 1/2012; Beschlussfassung 15 Resolution zur Sicherung kommunaler Grundversorgung; Beschlussfassung 16 Resolution über die Beibehaltung des Vorsteuerabzuges im Schulinfrastrukturbereich - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden; Beschlussfassung 17 Einheitlicher Gastbeitrag für Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstube, Kindergarten, Hort) in der Region Gusental; Beschlussfassung 18 Betreuungseinrichtung Mittertreffling; Trägerschaft; Erweiterung der bestehenden Verträge (Pachtvertrag und Arbeitsübereinkommen) mit Pfarrcaritas Treffling; Beschlussfassung 19 Bericht des Bürgermeisters 20 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.04.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 15.03.2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mandatsverzicht Wolfgang Stefan; Nachwahlen Bürgermeister Schimböck führt aus, GRM Wolfgang Stefan verzichtete mit Wirksamkeit 31.03.2012 auf die Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Herr Wolfgang Stefan war neben seiner Mitgliedschaft zum Gemeinderat auch Mitglied im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion hat dazu einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht: * Mitglied: GRM Ing. Herbert Freudenthaler (bisheriges Ersatzmitglied) * Ersatzmitglied: GRM Mag. Franz Schwarzenberger Vizebgm. Moser-Luger stellt den Antrag auf offene Abstimmung. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Fraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Mandatsverzicht Daniela Nimmervoll; Nachwahlen Der Bürgermeister teilt mit, GRM Daniela Nimmervoll verzichtete mit Schreiben vom 04.03.2012, eingelangt am 15.03.2012 auf die Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Frau Nimmervoll war neben ihrer Mitgliedschaft zum Gemeinderat auch - Mitglied im Prüfungsausschuss - Mitglied im Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten und - Ersatzmitglied im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten Dazu hat die ÖVP-Gemeinderatsfraktion gültige Wahlvorschläge eingebracht: * Mitglied im Prüfungsausschuss: Mag. Franz Schwarzenberger * Mitglied im Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten: GREM Mag. Gerhard Sallaberger (bisheriges Ersatzmitglied) Ersatzmitglied: Mag. Franz Schwarzenberger * Ersatzmitglied im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten: GREM Jürgen Penkner Vizebgm. Moser-Luger stellt den Antrag auf offene Abstimmung. Abstimmungsergebnis. einstimmige Annahme Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Fraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Mandatsverzicht Birgit Hauer; Nachwahlen Bürgermeister Schimböck berichtet, Frau Birgit Hauer verzichtete mit Schreiben vom 13.03.2012 auf ihre Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Frau Hauer war auch Mitglied im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten. Dazu brachte die ÖVP-Gemeinderatsfraktion einen gültigen Wahlvorschlag ein: * Mitglied: GREM Sabine Kainmüller (bisheriges Ersatzmitglied) * Ersatzmitglied: GRM Johanna Haider Vizebgm. Moser-Luger stellt den Antrag auf offene Abstimmung. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister lässt die ÖVP-Fraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Ansuchen der Wassergenossenschaft Schmiedgassen um Kostenbeteiligung zur Errichtung einer biologischen Abwasserreinigungsanlage; Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, die Wassergenossenschaft Schmiedgassen hat ein Ansuchen um Kostenbeteiligung für die Errichtung einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage an die Gemeinde eingereicht. Bewohner der Ortschaft Schmiedgassen haben im September 2011 eine Wassergenossenschaft gegründet. Diese hat das Ziel, die Abwässer von 6 – 7 Objekte in einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage zu entsorgen. Die Fremdkosten für die Errichtung dieser Anlage für 50 Einwohner belaufen sich auf rund € 80.000,--. Die Errichtung soll soweit als möglich in Eigenregie von den Mitgliedern der Genossenschaft erfolgen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und entsprechend einer Rücksprache mit dem Kanalprojektanten vorgeschlagen, die geplante Abwasserbeseitigungsanlage zu fördern. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Wassergenossenschaft Schmiedgassen für die Errichtung einer biologischen Abwasserbeseitigungsanlage einen einmaligen finanziellen Kostenbeitrag in Höhe von 10% der tatsächlichen endabgerechneten Fremdkosten (Deckelung max. € 10.000,-- inkl.USt.) zu gewähren. Die Finanzierung soll nach Vorlage der Endabrechnung in zwei gleich hohen Jahresbeträgen (voraussichtlich 2013/14) in das Budget aufgenommen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2002 und des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1/2002 (Aufstellung des Flächenwidmungsplanes Nr.6 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr.2); Beschlussfassung des Planentwurfes für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens GVM Reichör erläutert, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 16.12.2010 den Grundsatzbeschluss für diese Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr.5 und des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.1. Mit Kundmachung vom 27.01.2011 und Verlautbarung im Mitteilungsblatt Nr. 2/2011 der Gemeinde wurden die Planungsträger informiert, dass sie ihre Planungsinteressen bis spätestens 31.03.2011 schriftlich bekanntgeben können. Dabei sind eine Anzahl von Anregungen zum Flächenwidmungsplan bzw. örtlichen Entwicklungskonzept eingegangen. Da mit der Widmung von Bauland auch Vereinbarungen mit den Grundbesitzern betreffend Entrichtung eines Infrastrukturbeitrages oder der ganz oder teilweisen Errichtung der technischen Infrastruktur überlegt werden, sollten die positiven Anregungen bzw. Änderungen vorerst nur im örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehen werden. Im Flächenwidmungsplan werden vorerst nur die Widmungskorrekturen bei bestehenden Widmungen und Sternchenbauten, sowie Baulandrückwidmungen vorgenommen. Nach Genehmigung der Baulandwidmungen im örtlichen Entwicklungskonzept sollen dann die Änderungen im Flächenwidmungsplan in Einzelverfahren mit allfälligen Baulandsicherungsvereinbarungen erfolgen. Die Anträge Nr. 2-Haider, Nr.11-Ordnung-Schinagl u.Nr.51-Scheba sind bereits Bestandteil des derzeit rechtswirksamen ÖEK. Die Ansuchen um Sonderausweisung für den Einbau von mehr als 4 Wohneinheiten (Nr.33, 43 u. 53) wurden vorerst bis zur Vorlage eines Bauplan-Entwurfes zurückgestellt. Wesentliche Grundlage für die vom Ausschuss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagenen positiven Baulandwidmungen ist die eingehend vorgenommene Grundlagenforschung, dokumentiert in den jeweiligen Erhebungsblättern sowie der Befund und die Stellungnahme der Ortsplanung. Der Ausschuss hat die eingebrachten Änderungsanträge mit den gemäß den Bestimmungen des § 39 Oö. Raumordnungsgesetz von amtswegen vorgeschlagenen Änderungen sowie den Textteil am ÖEK-Plan eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt für jedes einzelne nachstehende Ansuchen den Antrag, der Gemeinderat möge nachstehendes Ansuchen ablehnen, weil dieses den Grundsätzen des Oö. Raumordnungsgesetzes widerspricht. Nr.4 Gstöttenbauer Wilhelm, Weinbergstraße 12 Widmung von Bauland im Ausmaß von 2000 m² an der Weinbergstraße Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr.8 Mühlböck Hubert, Gratz 6 Widmung von Bauland im Ausmaß von 5000 m² in Gratz Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.9 Furtlehner Franz, Gratz 2 Widmung von Bauland im Ausmaß von 3000 m² in Gratz Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 10 Korn Ingrid, Amtshausstraße 7/3 Widmung von Bauland im Ausmaß von 2900 m² in Wolfing Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 16 Pointner Gertrude, Niederthal 23 (Bernegger) Widmung von Bauland im Ausmaß von 18.000 m² in Niederthal Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.17 Hochreiter Franz, Niederthal 28 Widmung von Bauland im Ausmaß von 3500 m² in Niederthal Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 18 Wögerer Johanna, Niederthal 5 Widmung von Bauland im Ausmaß von 2500 m² in Niederthal Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr.19 Faltlhansl Roland, Oberthal 5 Widmung von Bauland im Ausmaß von 4000 m² in Oberthal GRM Seyer-Neulinger ergänzt, hier handelt es sich um einen typischen Siedlungssplitter. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 22 Stingeder Johannes, Amberg 9 Widmung von Bauland im Ausmaß von 2000 m² in Amberg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 34 Stadler Karl u.Eva, Zinngießing 2 Widmung von Bauland im Ausmaß von 4000 m² in Zinngießing Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 35 Burner Franz u.Veronika, Zinngießing 7 Widmung von Bauland im Ausmaß von 4500 m² Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 36 Rammer Johannes, Zinngießing 9 Widmung von Bauland im Ausmaß von 5000 m² in Zinngießing Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 40 Helml Thomas Dr., Liftweg 10A, 4210 Gallneukirchen Widmung von Bauland im Ausmaß von 4500 m² in Gallusberg GRM Seyer-Neulinger ergänzt, wegen der starken Hanglage wird das Ansuchen abgelehnt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 41 Geisler Johann, Gallusberg 1/Schwarz Franz, Färberg.5a, 4210 Widmung von Bauland im Ausmaß von 23.200 m² in Gallusberg Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 42 Raml-Sobkow, Linzerberg 8 Widmung von Bauland im Ausmaß von 9000 m² in Linzerberg GRM Seyer-Neulinger betont, diese Widmung würde eine neue Siedlung eröffnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 49 Plakolm Josef u.Gertraud, Reith 12 Rückwidmung einer Teilfläche von550 m² des Wohngebietes zu Grünland in Linzerberg/Reith Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 54 Mairhofer Alois, Färbergasse 2, 4210 Gallneukirchen Widmung von Bauland im Ausmaß von 6300 m² in Linzerberg(östl.Fa.Riepl) Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 56 Winklehner Peter u.Mathilde, Flußgasse 2 Widmung von Bauland im Ausmaß von 1200 m² in Schweinbach/Weidenweg GRM Seyer-Neulinger kritisiert, diese Widmung liegt im Zentrum und wird trotzdem abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 59 Pichler Elfriede, Dingdorf 5, 4212 Neumarkt/M. Widmung von Bauland im Ausmaß von 10.000 m² in Engerwitzberg/Klammstraße Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 62 Ebersteiner Waltraud, Weidegut 6, 4223 Katsdorf Widmung von Bauland im Ausmaß von 2,7 ha in Engerwitdorf/Riedmarksiedlung Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 63 Gstöttenbauer Rudolf, Narzissenweg 2 Widmung von Bauland im Ausmaß von 2000 m² in Klendorf Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nr. 69 Böhm Hermann, Engerwitzdorferstr. 50 Rückwidmung des im ÖEK gewidmeten Gewerbegebietes in Engerwitzdorf zu Grünland Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Reichör stellt für jedes einzelne nachstehende Ansuchen, ausgenommen Nr. 3 und Nr. 74, den Antrag, der Gemeinderat möge der nachstehenden Änderung bzw. amtswegigen Anregung zum örtlichen Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan zustimmen und damit den Planentwurf zum örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 und Flächenwidmungsplan Nr. 6 für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen: Nr. 1 Rudelstorfer Hubert u.Andrea, Engerwitzdorf 4 ÖEK – Änderung der Grünzone in Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 9000 m² an der Engerwitzdorfer Straße Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM DI Dr. Wöckinger, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: DI Dr. Wöckinger (ÖVP-Fraktion) Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Reichör übergibt den Vorsitz an GRM Haider. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der nachstehenden Änderung zum örtlichen Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan zustimmen und damit den Planentwurf zum örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 und Flächenwidmungsplan Nr. 6 für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen: Nr. 3 Reichör Franz u.Rosina, Engerwitzdorf 5 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 800 m² am Engerwitzdorfweg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Reichör nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. GRM Haider übergibt den Vorsitz wieder an GVM Reichör. Nr. 5 Karlinger Josef u.Stefanie, Weinbergstraße 24 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 900 m² in Engerwitzdorf-Weinbergstraße GRM Seyer-Neulinger erklärt, hier handelt es sich um eine Abrundung. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 5a Stelzmüller Leopoldine, Oberwögern 16, 4210 Unterweitersdorf ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1000 m² in Engerwitzdorf- Riedmarksiedlung Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 6 Pleiner Gerald, Gratz 20 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2400 m² in Gratz Über Anfrage von GREM Kahler, erläutert der Bürgermeister, hier handelt es sich um einen Lückenschluss. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Dr. Niebsch und GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Dr. Niebsch und GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 7 Haider Heinrich u.Johanna, Gratz 4 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 3500 m² in Gratz Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Dr. Niebsch und GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Dr. Niebsch und GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Haider nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Nr.13 Thaler Gerhard u. Susanne, Weidegut 45, 4223 Katsdorf ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 4000 m² Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 14 Lindenberger Elfriede, Edtsdorf 5 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1800 m² in Edtsdorf Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 15 Schwandner Reinhard, Edtsdorf 2 ÖEK/FW - Geringfügige Erweiterung und Rückwidmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 400 m² in Edtsdorf Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 20 Nöbauer Rupert u. Rosa, Amberg 6 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2000 m² in Amberg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 21 Mayrhofer Wolfgang, Amberg 8 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2000 m² in Amberg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 23 Raml Hubert, Hohenstein 1 FW – Sonderausweisung „Ersatzbau“ für die Liegenschaft Schmiedgassen 14 als „Ersatzbau“ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr .24 Lehner Johann u.Gertrude, Amberg 3 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 1000 m² in Amberg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 25 Bozsin Maria, Schmiedgassen 17 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 600 ² in Schmiedgassen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 26 Seiberl Johann u.Mitbesitzer, Wolfing 1 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 3500 m² in Schmiedgassen Über Anfrage von GRM Ing. Buchbauer erläutert der Bürgermeister, der Gemeinderat hat darüber zu befinden, ob die Änderung dem Gesetz entspricht. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM DI Dr. Wöckinger, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM DI Dr. Wöckinger (ÖVP-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 27 Fürst Johann u.Margarete, Schmiedgassen 19 FW – Rückwidmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2000 m² in Haid GRM Seyer-Neulinger betont, hierdurch erspart sich der Antragsteller Aufschließungs- und Erhaltungskosten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 28 Ortner Mario u. Mitbesitzer, Oberbach 26 ÖEK – Widmung von Bauland – Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2500 m² in Oberbach Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 29 Fürst Hubert, Aigen 6 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 3500 m² in Aigen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM DI Dr. Wöckinger, FPÖ-Fraktio Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, GRM DI Dr. Wöckinger (ÖVP-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr .30 Lehermair Maria Luise, Oberreichenbach 9 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1800 m² an der Alten Linzer Straße Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 31 Mairhofer Johann u.Regina, Mittertreffling 8 ÖEK/FW – Änderung der Widmung „Erholungsfläche/Wintersport/Eisstockbahnen in „Erholungsfläche/Sport- u.Spielfläche“ in Innertreffling GRM Seyer-Neulinger gibt zu bedenken, dass die Spiel- und Sportfläche im Sommer unzumutbaren Lärm verursachen könnte. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 32 Grosser Manfred u.Sandra, Riederbachstr.7, 4310 Mauthausen ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 3000 m² in Innertreffling/Steinbruchweg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 37 Pfaller Erhard u.Marianne, Innertreffling 35 ÖEK/FW – Änderung der Widmung „Sternchenbau“ in Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 3000 m² für ihr Wohnhaus Innertreffling 35 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 38 Stoiber Daniel u.Mitbes., Engerwitzdorf 20/1 ÖEK/FW – Änderung der Widmung Bauland-WE (für zeitweiligen Wohnbedarf) in Bauland-Dorfgebiet – betrifft den gesamten Widmungsbereich WE Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 44 Brandstetter Siegfried, Leimetshoferweg 30 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1800 m² in Innertreffling-Leimetshoferweg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 45 Winkler Felix, Harruckerstr.14, 4192 Schenkenfelden ÖEK/FW – Änderung der Widmung MB-gemischtes Baugebiet ohne betriebsfremde Wohnmöglichkeit an der Freistädter Straße zu M-gemischtes Baugebiet Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 46 Reichhart Günter, Holzwiesen 3 ÖEK – geringfügige Widmungserweiterung von Bauland-Dorfgebiet entlang des Güterweges Holzwiesen – Bauland wird in diesem Zuge bis zur Liegenschaft Holzwiesen 6-Großauer ca.1900 m² vorgesehen bei gleichzeitiger Rückwidmung von ca. 400 m² Dorfgebiet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 47 Duschlbauer Sonja, Holzwiesen 4 und Nr. 48 Jank Karin, Holzwiesen 34 ÖEK – Widmung von Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 1500 m² - 1 Bauplatz westlich von Jank sowie Abrundung des gewidmeten Dorfgebietes Duschlbauer in Holzwiesen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Jank nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Nr. 50 Plakolm Gertraud, Martinstraße 1 ÖEK/FW – Rückwidmung von ca.800 m² Wohngebiet zu Grünland und Umwidmung des restlichen Wohngebietes zu Dorfgebiet im Bereich ihrer Liegenschaft Martinstraße 1 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.52 Scheba Johann u. Veronika, Fiedlhofweg 4 FW – Sonderausweisung „Ersatzbau“ für die Liegenschaft Linzerberg 4 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 55 Feyrer Ulrike u.Mitbesitzer, 4211 Alberndorf, Hammerleitenweg 1 ÖEK – Widmung von Bauland für gewerbliche Nutzung im Ausmaß von ca. 1,0 ha in Linzerberg östlich der Fleischmanufaktur Riepl. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 57 Höfer Wolfgang, Schmiedgassen 4 FW – Änderung der Planungsgrenze beim Sternchenbau Nr.26 – Schmiedgassen 4 Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 12.5.2011 liegt bereits vor. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 58 Bruckner Gabriele, Schmiedgassen 11 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 1000 m² in Schmiedgassen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 60 Burner Wolfgang, Bach 6 und Nr. 77 Gemeinde ÖEK/FW – Widmungserweiterung Dorfgebiet von ca. 300 m² sowie Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 700 m² im Bereich seiner Liegenschaften Bach 11 und 6. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 61 Schierz Hubert, Schmiedgassen 27 FW – Änderung der Planungsgrenze beim Sternchenbau Nr. 79 - Schmiedgassen 27 Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 6.10.2011 liegt bereits vor Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 64 Fischerlehner Felix u. Mitbesitzer, Innertreffling 7 ÖEK – Widmung von Bauland-Betriebsbaugebiet für gewerbliche Nutzung im Ausmaß von ca. 7000 m² an der Freistädterstraße Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 65 Wiesinger Johann, 4224 Wartberg/Aist, Schönreitherstr.14 ÖEK – Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 6000 m² in Gallusberg-Hofweg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM DI Dr. Wöckinger, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: GRM DI Dr. Wöckinger (ÖVP-Fraktion) Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 66 Plakolm Alfred, Linzerberg 13 FW – Änderung bzw. Erweiterung der Planungsgrenze beim Sternchenbau Nr. 63 - Linzerberg 13 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 67 Gemeinde ÖEK/FW - Rückwidmung des Bauland-Sondergebietes beim ehemaligen Autobahnparkplatz-Reckeneder in Innertreffling Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 68 Gemeinde ÖEK/FW – Änderung des Baulandes-Wohngebiet im Bereich der Bebauung „Martinstift“ in ein Sondergebiet des Baulandes unter Einbeziehung der Liegenschaft Linzerberg 1 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 70 Gemeinde ÖEK/FW – Änderung u. geringfügige Erweiterung der Widmung gemischtes Baugebiet im Bereich des Altstoffsammelzentrums in Mittertreffling in ein Sondergebiet des Baulandes Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.71 Gemeinde ÖEK/FW – Widmung einer privaten Parkfläche im Ausmaß von 30 PKW-Stellplätzen an der Adalbert-Stifterstraße im Bereich der Wohnanlage der WOSIG in Mittertreffling Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 72 Gemeinde ÖEK-FW – Sonderausweisung für eine betriebliche Nutzung der Liegenschaft Innertreffling 7 – Fischerlehner, eingeschränkt auf Güterbeförderungsunternehmen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 73 Gemeinde ÖEK/FW – Widmungsergänzung im Bereich des Dorfgebietes bei den Liegenschaften Flußgasse 17 und 19 im Ausmaß von ca. 600 m² in Schweinbach Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Reichör übergibt den Vorsitz an GRM Haider. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der nachstehenden amtswegigen Anregung zum örtlichen Entwicklungskonzept und Flächenwidmungsplan zustimmen und damit den Planentwurf zum örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 und Flächenwidmungsplan Nr. 6 für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen: Nr.74 Gemeinde FW – Rückwidmung des Baulandes-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1400 m² in Engerwitzdorf-Reichör zu Grünland Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Reichör nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. GRM Haider übergibt den Vorsitz wieder an GVM Reichör. Nr. 75 Gemeinde FW – Rückwidmung des Baulandes-Wohngebiet im Ausmaß von ca.1600 m² in Engerwitzdorf-Pichler zu Grünland Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.76 Gemeinde FW – Rückwidmung des Baulandes-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2300 m² in Klendorf-Schinagl zu Grünland. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 78 Gemeinde ÖEK/FW – Widmungskorrektur SO-Kerngebiet westlich des Kindergartens in Schweinbach Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 79 Gemeinde ÖEK/FW – Rückwidmung des gemischten Baugebietes in Außertreffling an der Alten Linzer Straße zu Grünland (Lagerplatz Land OÖ.) Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 80 Gemeinde ÖEK/FW – Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 1800 m² in Unterreichenbach-Hießl zu Grünland. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 81 Gemeinde ÖEK – Erweiterung des Baulandes für gewerbliche Nutzung am Linzerberg-Evangelisches Diakoniewerk nördlich der B 125 im Ausmaß von ca.1,5 ha FW – Rückwidmung des gemischten Baugebietes MB südlich der Zufahrt LIDL im Ausmaß von ca. 1500 m² Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 82 Gemeinde FW – Rückwidmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca.3500 m² in Innertreffling (Lorenz/Pletz) Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 83 Gemeinde ÖEK/FW – Rückwidmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca.1600 m² Engerwitzdorfweg -Dr.Stadler Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 84 Gemeinde ÖEK/FW – Rückwidmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 550 m² Engerwitzdorfweg - Kleiß Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 85 Haider Heinrich u. Johanna, Gratz 4 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 600 m² in Gratz FW – Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 800 m² in Gratz Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Haider nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Nr. 86 Gemeinde ÖEK/FW – Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2500 m² in Aigen-Kaltenbrunner u. Fürst Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 87 Gemeinde ÖEK/FW – Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 1000 m² in Aigen-Hartl Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.88 Gemeinde ÖEK/FW – Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2000 m² u. Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 350 m² in Aigen-Doppler Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 89 Karlinger Harald, Engerwitzdorfweg 30 FW – Erweiterung der Sonderausweisung „Hundepension“ um ca. 440 m² in Engerwitzdorf Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 90 Gemeinde FW – Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 4700 m² sowie Rückwidmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 3500 m² in Klendorf-Eichhorn Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 91 Gemeinde ÖEK/FW – Geringfügige Erweiterung der Baulandwidmung-Wohngebiet u. Verkleinerung der Grünzone zum Esternbach in Außertreffling-Alte Linzerstraße im Ausmaß von ca. 1100 m² Für GRM Seyer-Neulinger handelt es sich hier um die Sanierung eines konsenslos begonnenen Bauvorhabens. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 92 Pötscher Jürgen, Linzerberg 11 FW – Änderung der Planungsgrenze für den „Sternchenbau“ Linzerberg 11 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 93 Leopoldseder Alois u.Karoline, Niederreitern 23 ÖEK – Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 1800 m² in Niederreitern Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 94 Gemeinde ÖEK – Erweiterung der Siedlungsgrenze nach Norden wie im Stammplan Nr.1 bereits vorgesehen in Bach-Lilienweg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 95 Gusenbauer Johann, Landlweg 1 FW – Rückwidmung von Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2500 m² in Klendorf-Narzissenweg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 96 Gemeinde ÖEK – Erweiterung der Planungsgrenze im Bereich des Gewerbegebietes Langwiesen nach Süden Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 97 Gemeinde ÖEK – Erweiterung der Siedlungsgrenze des Wohngebietes zwischen Brunnenweg und Güterweg Zinngießing in Mittertreffling-West. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr. 98 Gemeinde ÖEK – Erweiterung der Siedlungsgrenze des Wohngebietes in Mittertreffling-Ost bis zum Buchen weg Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.99 Gemeinde ÖEK – Schaffung von Abrundungsmöglichkeiten für die Baulandwidmungen innerhalb des Ortsgebietes Innertreflfing Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Nr.100 Gemeinde ÖEK – Schaffung von Abrundungsmöglichkeiten für die Baulandwidmungen in der Ortschaft Oberthal Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Textteil zum örtlichen Entwicklungskonzept Wald: Waldflächeninanspruchnahme für andere Zwecke nur in Fällen besonders hochrangigen öffentlichen Interesses bei zumindest flächengleicher Ersatzaufforstung im Gemeindegebiet, speziell in waldärmeren Bereichen Keine Rodung von Kleinwaldstandorten auf Grund ihrer ökologischen und Wohlfahrts-Funktion Waldfreihaltebereich zu Gebäuden in gewidmeten und neu zu widmenden Bauland: in Abhängigkeit von Bestand und Exposition mind. 20 m. Geplante Zubauten bei bestehenden Gebäuden mit geringerem Abstand zum Waldrand: bestehenden Abstand nicht unterschreiten. Bauland: Aktivierung der festgelegten Baulandreserven nur in Abhängigkeit von der Baulandbilanz bzw. dem Baulandbedarf sowie organisch von innen nach außen Grundstücksgrößen bei Kleinhausbauten limitieren auf Einzelparzellen mit ca. 700 je nach Lage und Konfiguration. Die Bauplatzfläche von 1000 m2 soll in der Regel nicht überschritten werden. Baulandmobilisierungsmaßnahmen: Bei Neuwidmungen von Bauland Bauzwang innerhalb von 7 Jahren, Infrastrukturbeiträge Aufschließungsbeiträge: künftig keine Ausnahmen mehr Siedlungsschwerpunkte: Schweinbach - Linzerberg, Mittertreffling, Engerwitzdorf, Klendorf - Bach, Haid In den Zentren von Schweinbach und Mittertreffling: Standorte für mehrgeschoßigen Wohnbau möglich Standort für Betreubares Wohnen: Mittertreffling Geringfügige Baulanderweiterungen: In den Siedlungsschwerpunkten außerhalb der eigens gekennzeichneten Erweiterungsbereiche und in den planlich vorgesehenen Ortschaften Innertreffling Ortsgebiet sowie Oberthal kleinräumige Abrundungen zulässig. insbesondere für Zu- und Anbauten bestehender Wohngebäude und zum Schließen von Baulandlücken. Erweiterung von gewerblich genutztem Bauland nach jeweiliger Einzelprüfung zur Ansiedlung und Vergrößerung von Betrieben auch außerhalb der eigens ausgewiesenen Betriebsstandorte zulässig. Ortsbild: Erhalten ländlicher Strukturen und ursprünglicher Dorfformen (Dorfanger, Hofformen, Baumzeilen,Kirchensteige etc.) Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Magistrat Linz: Überprüfung der Flächenwidmungspläne mit Örtlichem Entwicklungskonzept für das gesamte Stadtgebiet Linz; Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4 mit Örtlichem Entwicklungskonzept Nr. 2; Beschlussfassung einer Stellungnahme GVM Reichör führt aus, die Stadt Linz beabsichtigt eine grundlegende Überprüfung bzw. Überarbeitung der rechtswirksamen Flächenwidmungspläne. Der Planentwurf für das gesamte Stadtgebiet von Linz „Flächenwidmungsplan Linz Nr. 4“ mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Nach Einsichtnahme in die Planunterlagen konnte festgestellt werden, dass lediglich an der Gemeindegrenze westlich der Winklersiedlung in Außertreffling eine kleine Grünzone geschaffen wurde. Zwischen der B 125 und der A7 (Kleingartenfläche) ist im Plan die neu geplante Autobahnanschlussstelle Katzbach/Dornach als Planung des Bundes ersichtlich gemacht. Planungsinteressen unserer Gemeinde werden nicht berührt. Der Ausschuss hat im Einvernehmen mit der Ortsplanung die Planunterlagen vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass gegen die im Zuge der Überprüfung der Flächenwidmungspläne mit dem örtlichen Entwicklungskonzept vorgelegten Planentwürfe keine Einwendungen bestehen bzw. Planungsinteressen der Gemeinde Engerwitzdorf nicht berührt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Wachs ist während der Abstimmung nicht im Saal. 7. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 36 (Gartenweg/Breitweg); Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, mit der Änderung Nr. 36 zum Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ soll die Baufluchtlinie zur Siedlungsstraße Gartenweg nördlich des Gartenweges von 6,0 m auf 3,0 m geändert werden. Weiters wird der Bebauungsplan für den Bereich der Parzelle 2429 westlich des Breitweges aufgehoben, weil dieses Grundstück zu Grünland rückgewidmet wurde. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss für diese Änderungen gefasst. Im bisherigen Genehmigungsverfahren sind keine Einwendungen eingelangt. Die Abteilung Raumordnung teilte mit, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 36 zum Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ in der vorliegenden, dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Bebauungsplan Nr. 44 "Edtsdorf-Katzenhofer", Aufhebung; Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, der Bebauungsplan Nr. 44 „Edtsdorf-Katzenhofer“ aus dem Jahre 1986 regelt die Bebauung der Bauparzellen 2844/2, 2844/3 und 2844/4 an der Oberholz-Gemeindestraße am westlichen Ortsende von Edtsdorf. Der Bebauungsplan entspricht mit seinen textlichen und planlichen Festlegungen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen und ist auch für die künftige Bebauung nicht mehr erforderlich, zumal die öffentlichen Verkehrsflächen abgetreten und errichtet sind. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss für die Aufhebung des Planes gefasst. Die Abteilung Raumplanung hat im Genehmigungsverfahren mitgeteilt, dass überörtliche Interessen durch diese Planaufhebung nicht betroffen sind. Die Ehegatten Johann und Karin Endfellner haben mitgeteilt, dass sie ohne Bebauungsplan eine nicht in das Siedlungsbild passende Bebauung befürchten und daher gegen die Aufhebung sind. Dazu wird festgehalten, dass auch ohne Bebauungsplan vom Bausachverständigen die Einreichunterlagen im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild überprüft werden und im Zweifelsfalle seitens der Ortsplanung oder vom Planungsausschuss eine Stellungnahme eingeholt wird. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Edtsdorf-Katzenhofer“ und die Ablehnung des Einwandes der Ehegatten Endfellner beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Bebauungsplan Nr. 88 "Haid-Rammer", Änderung Nr. 1 (Dachform); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, der gegenständliche Bebauungsplan betrifft die Bebauung in Haid westlich der Oberholzstraße. Im Zuge einer Wohnhausplanung hat sich herausgestellt, dass mit den im Bebauungsplan vorgeschriebenen Sattel-, Walm- oder Pultdächern Probleme mit der Einhaltung des Schutzabstandes zur 110 KV-Leitung der Linz AG Strom gibt. Der Gemeinderat hat daher in der Sitzung am 15.12.2011 den Grundsatzbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes dahingehend gefasst, dass bei Objekten, die in offener Bauweise errichtet werden, auch Flachdächer zulässig sind. Im bisherigen Genehmigungsverfahren sind Einwendungen dagegen nicht eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt in der Sitzung am 06.03.2012 vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 88 „Haid-Rammer“ in der dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Wenigwieser Martin, Haidweg 6; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Haid" im Bereich der Parz. 3245, KG. Klendorf betreffend die Dachform, Baufluchtlinien und Bauweise für die Errichtung eines Doppelwohnhauses in gekuppelter Bauweise; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, der zur Änderung des Bebauungsplanes beantragte Bereich liegt zwischen den Objekten Haidweg 2 und 6 in der Ortschaft Haid. Der Ausschuss hat die planlichen und textlichen Festlegungen des seit dem Jahre 1980 bzw. 1993 rechtswirksamen Bebauungsplanes überprüft und festgestellt, dass diese nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen entsprechen und daher die Voraussetzungen für eine Änderung gemäß § 36 Oö. Raumordnungsgesetz vorliegen. Je Wohneinheit sollen 3 PKW Stellplätze und eine Geschoßflächenzahl von 0,4 vorgeschrieben werden. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge entsprechend der Beratung im Ausschuss beschließen, dass dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Haid“ grundsätzlich zugestimmt und das Änderungsverfahren eingeleitet wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2012; Kenntnisnahme GVM Doblhammer teilt mit, auf Grund des § 99 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft über den Voranschlag dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Berichtes stellt GVM Doblhammer den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2012 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. 12. Siedlungsstraßenbau und Beleuchtung 2013-2016; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung GVM Doblhammer erläutert, für die Jahre 2013 bis 2016 ist wieder ein neues Programm für Siedlungsstraßenbau und Beleuchtung vorgesehen und bereits in der MFP aufgenommen worden. Die Ausgaben des Vorhabens belaufen sich auf € 1.000.000,00 davon rund € 840.000,00 für den Straßenbau und € 160.000,00 für die öffentliche Beleuchtung. Einnahmenseitig wird das Vorhaben hauptsächlich mit Geldern aus der Straßenbau- sowie der Allgemeinen Rücklage finanziert. Weiters sind Landesbeiträge in Höhe von € 84.000,00 und BZ-Mittel von € 200.000,00 vorgesehen. Der Rest wird durch Interessentenbeiträge in Höhe von € 30.000,00 sowie durch Eigenleistung der Gemeinde mit € 140.000,00 finanziert. Der Finanzierungsplan Nr. 01 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 607 Straßenbau und Beleuchtung 2013 - 2016 Fin.Sitz: 24.04.2012 GRS: 10.05.2012 FP 1 Ausgaben: 2013 2014 2015 2016   Gesamt Straßenbau 160.000 190.000 190.000 160.000   700.000 EL Straßenbau 30.000 40.000 40.000 30.000   140.000 Öffentl. Beleuchtung 40.000 40.000 40.000 40.000   160.000 S u m m e 230.000 270.000 270.000 230.000   1.000.000               Einnahmen: 2013 2014 2015 2016   Gesamt Straßenbau-Rücklage 30.000 35.000 35.000 30.000   130.000 Allgem.Rücklage 96.000 112.000 112.000 96.000   416.000 Interessentenbeiträge 5.000 10.000 10.000 5.000   30.000 Landesbeitrag 19.000 23.000 23.000 19.000   84.000 Bedarfszuweisung 50.000 50.000 50.000 50.000   200.000 Eigenleistung der Gde. 30.000 40.000 40.000 30.000   140.000 S u m m e 230.000 270.000 270.000 230.000   1.000.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0   0 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 01 für das neue Vorhaben Siedlungsstraßenbau und Beleuchtung 2013-2016 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Reichör, GRM Lehner G. und GRM Haider sind während der Abstimmung nicht im Saal. 13. Rotes Kreuz Gallneukirchen Umbau der Ortsstelle; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung GVM Doblhammer führt aus, der Aus- und Umbau der Rot Kreuz-Dienststelle in Gallneukirchen wird insgesamt € 311.061,00 verursachen. Davon übernimmt das Rote Kreuz einen Anteil von € 110.403,--, der Rest wird zwischen Land OÖ und den beteiligten Gemeinden des Einzugsgebietes (Alberndorf, Altenberg, Gallneukirchen, Unterweitersdorf und Engerwitzdorf) zu je 50 % aufgeteilt. Auf die Gemeinde Engerwitzdorf entfallen somit lt. Hauptwohnsitze mit Stichtag 31.10.2011 (Statistik Austria) € 34.242,00. In der Finanzierungsdarstellung des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 16.02.2012 wurde mitgeteilt, dass der gesamte „Gemeindeanteil“ aller beteiligten Gemeinden durch BZ-Mittel finanziert wird. Federführend für die Abwicklung der BZ-Mittel ist die Standortgemeinde Gallneukirchen. Der Finanzierungsplan-Nr. 01 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 530 Rotes Kreuz Gallneukirchen Umbau FIN 24.04. 2012 GRS 10.05. 2012 FP 01 Ausgaben: 2012 2013 2014 2015 2016   Gesamt Umbauarbeiten 311.061           311.061 S u m m e 311.061 0 0 0 0 0 311.061                 Finanzierung 2012 2013 2014 2015 2016   Gesamt Rotes Kreuz 110.403           110.403 LZ - Dir. Soz. u. Gesundh. 33.443 33.443 33.443       100.329 BZ - Alberndorf     5.184 5.184 5.184   15.552 BZ - Altenberg     5.869 5.869 5.869   17.607 BZ - Engerwitzdorf     11.414 11.414 11.414   34.242 BZ - Gallneukirchen     8.284 8.284 8.284   24.852 BZ - Unterweitersdorf     2.692 2.692 2.692   8.076 S u m m e 143.846 33.443 66.886 33.443 33.443 0 311.061 Abgang/Überschuss -167.215 33.443 66.886 33.443 33.443 0 0 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan für das Vorhaben „Umbau der Rot Kreuz-Ortsstelle Gallneukirchen“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Reichör und GRM Haider sind während der Abstimmung nicht im Saal. 14. Kreditüberschreitungen Nr. 1/2012; Beschlussfassung GVM Doblhammer teilt mit, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in Höhe von € 14.300,00 liegt vor: 1/2402/043 Kindergarten Engerwitzdorf-Mittertreffling - Einrichtung Überschreitung: € 4.500,00 Begründung: Für zwei Gruppenräume mussten Abgrenzungs- und Absturzsicherungsmaßnahmen erneuert werden. Der Betrag von rund € 4.500,00 ist im Budget nicht vorgesehen. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch eine Entnahme aus der Kindergartenrücklage (2/240/298) bedeckt werden. 1/019/723 Repräsentationsausgaben – Zertifizierung Gemeinde Engerwitzdorf Überschreitung: € 3.300,00 Begründung: Für die im Jänner im Kulturhaus der Gemeinde Engerwitzdorf stattgefundene Zertifizierungsfeierlichkeit wurden keine gesonderten Budgetmittel veranschlagt. Ein Teil der Kosten konnte durch den Budgetpauschalbetrag sowie durch Sponsoringeinnahmen gedeckt werden. Der verbleibende Rest beträgt rund € 3.300,00. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe bei der Position „Steinesammlung“ (1/362/729) bedeckt werden. 1/380/757 Kulturinitiative Engerwitzdorf – nachträgliche Subvention Überschreitung: € 500,00 Begründung: Der Gemeindevorstand beschloss am 13.3.2012 der Kulturinitiative Engerwitzdorf eine Subvention in Höhe der Mietkosten für das Kulturhaus im Jahr 2010 in Ausmaß von rund € 500,00 zu gewähren. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Mehreinnahmen beim Landesbeitrag für den Kindergartentransport (2/240/8613) bedeckt werden. 1/240/7521 Krabbelstube Gallneukirchen – Abrechnung 2011 Überschreitung: € 6.000,00 Begründung: Die Abrechnung der Krabbelstube Gallneukirchen 2011 langte im März 2012 bei uns ein, betrug rund € 66.000,00 und lag um etwa € 20.000,00 höher als im Vorjahr. Grund für die so hohe Abrechnung war eine wesentlich höhere Kopfquote sowie und eine größere Anzahl von Besuchsmonaten. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch die für 2012 noch nicht erforderlichen laufenden Ausgaben beim neuen Gebäude für Kinderbetreuung (1/2403/757 - € 5.000,00 und 1/2406/728 - € 1.000,00) in Mittertreffling bedeckt werden. GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Kreditüberschreitungen Nr. 1/2012 in Höhe von € 14.300,00 beschließen. GRM Mayrbäurl kritisiert, der überschrittene Betrag bei den Repräsentationskosten könnte besser für andere Sachen ausgegeben werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. 15. Resolution zur Sicherung kommunaler Grundversorgung; Beschlussfassung GVM Doblhammer führt aus, der Österreichische Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft für Gemeindebediensteten, Kunst, Medien, Sport, freie Berufe hat die Gemeinden ersucht, eine Resolution betreffend die kommunale Grundversorgung zu verabschieden. Die Resolution war bereits am 18.10.2011 ein Tagesordnungspunkt im Finanz- und Präsidialausschusses, wurde dann mit der Begründung abgesetzt, dass sich die Fraktionen mit dieser Thematik auseinandersetzen mögen. Die SPÖ-Fraktion hat nunmehr einen Dringlichkeitsantrag um Aufnahme dieser Resolution in die Tagesordnung für die Gemeinderatssitzung am 15.3.2012 gestellt. Dieser Punkt wurde dem Finanz- und Präsidialausschusses zugewiesen und in seiner Sitzung am 24.04.2012 behandelt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Resolution, stellt GVM Doblhammer den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben genannte Resolution beschließen. GRM Mayrbäurl ersucht, künftig nur Resolutionen, welche in den unmittelbaren Wirkungsbereich fallen, zu beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 16. Resolution über die Beibehaltung des Vorsteuerabzuges im Schulinfrastrukturbereich - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden; Beschlussfassung GVM Doblhammer erläutert, der österreichische Gemeinde- und Städtebund ersuchen mit Schreiben vom 18. April 2012 die Gemeinden Österreichs durch die Verabschiedung einer Resolution um Unterstützung bei der Forderung einer Lösung für Investitionen in Bildungseinrichtungen um die Errichtung, den Ausbau und die Sanierung der Schulinfrastruktur nicht zu gefährden. Im Rahmen des Stabilitätsgesetzes 2012 wurden zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die teils einen massiven Eingriff in den bestehenden Finanzausgleich darstellen. Insbesondere die Einschränkungen im Bereich der Vorsteuer führen zu enormen finanziellen Mehrbelastungen für Städte und Gemeinden – letztendlich geht eine 20%ige Verteuerung einher. Besonders evident wird diese Verteuerung im Bereich des Schulwesens. Gleich ob beim Ausbau der ganztägigen Schulangebote, der Überführung aller Hauptschulen in Neue Mittelschulen und anderen Bildungsoffensiven der letzten Jahre, als Erhalter der Pflichtschulen müssen Städte und Gemeinden zukünftig massive Investitionen in Bildungseinrichtungen tätigen. Diese Investitionen werden aber durch die Streichung des Vorsteuerabzuges nunmehr in Frage gestellt. Die Resolution hat folgenden Wortlaut: Resolution Vorsteuerabzug für Schulen - Investitionen in Bildung dürfen nicht verteuert werden! Die Städte und Gemeinden werden durch die Bundesverfassung bzw. durch die zuständigen Materiengesetzgeber mit zahlreichen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut. Das betrifft besonders das Schulwesen, wo die Kommunen Schulerhalter der Pflichtschulen sind und 100 % der Kosten tragen. Prominent in der Präambel zum aktuellen Regierungsprogramm wird die Bedeutung der Bildung für die Zukunft des Wohlstandes unseres Landes mit dem Hinweis auf "massive Investitionen" unterstrichen. Folgerichtig sind Maßnahmen, die solche Investitionen erschweren, diametral zu den Zielen unserer Bundesregierung. Gerade im Hinblick auf die Offensive im Bereich der Ganztagesbetreuung sind etliche Projekte durch die 20% Verteuerung in Folge der Streichung des Vorsteuerabzugs nunmehr in Frage gestellt. Die Fristerstreckung bis September 2012 ändert ja nichts an der generellen Verteuerung. Der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf fordert daher: Mit Berufung auf das Regierungsprogramm fordert der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf die Beibehaltung des Vorsteuerabzugs für Schulen. Auch Investitionen in damit verbundene Bildungseinrichtungen wie den Bildungscampus (eine Kombination von Schule, Kindergarten, Hort, Bibliothek) sollten darin einbegriffen sein, um die Errichtung, Ausbau und Sanierung dieser wichtigen Bildungseinrichtungen nicht zu gefährden. Dies könnte durch eine zusätzliche Aufnahme einer Ausnahmeregelung im Umsatzsteuergesetz (analog wie bei GSBG-Beihilfenbezieher) erfolgen. Die Städte und Gemeinden sind im Interesse der gesamtstaatlichen Konsolidierung weiterhin zu offenen Gesprächen mit den Partnern in Bund und Ländern bereit. Die Resolution soll nach Beschlussfassung an die Bundesregierung (post@bka.gv.at und maria.fekter@bmf.gv.at) an die OÖ. Landesregierung sowie an den Österreichischen Gemeinde- und Städtebund (office@gemeindebund.gv.at bzw. post@staedtebund.gv.at) übermittelt werden. GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Resolution beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Schöffl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 17. Einheitlicher Gastbeitrag für Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstube, Kindergarten, Hort) in der Region Gusental; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erörtert, bei der Bürgermeisterkonferenz am 01.03.2011 wurde empfohlen, für Kinderbetreuungseinrichtungen eine einheitliche Vorgehensweise für die Vorschreibung von Gastbeiträgen zu beschließen und pro Kind den Mindestgastbeitrag für Kinderbetreuungseinrichtungen lt. § 13 Z. 2 der OÖ Elternbeitragsverordnung 2011 vorzuschreiben. Eine einheitliche Vorgehensweise sollte auch in der Region Gusental umgesetzt werden. Ab Kinderbetreuungsjahr 2012/2013 sollen folgende Gastbeiträge pro Kind vorgeschrieben werden: * für ein Kind unter drei Jahren mindestens 150 % des Höchstbeitrages gemäß § 5 Z. 1 (derzeit € 240,--) * für ein Kind über drei Jahren bis zum Schuleintritt mindestens 100 % des Höchstbeitrages gemäß § 5 Z. 2 (derzeit € 100,--) * für ein Schulkind mindestens 50 % des Höchstbeitrages gemäß § 5 Z. 2 (derzeit € 50,--) Die Beiträge werden pro Kind und pro Monat, in dem die Kinderbetreuungseinrichtung geöffnet ist vorgeschrieben. Die Mindestsätze ändern sich, wenn die Elternbeitragsverordnung durch das Land OÖ. geändert wird. Jeder Anmeldung eines Kindes in einer sprengelfremden Betreuungseinrichtung soll aufgrund eines Antragsformulares nachvollzogen werden können. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die einheitliche Regelung der Vorschreibung von Gastbeiträgen für den Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen für die Region Gusental den Mindestgastbeitrag pro Kind/pro Monat lt. § 13 der OÖ Elternbeitragsverordnung beschließen, das sind: * für ein Kind unter drei Jahren mindestens 150 % des Höchstbeitrages gemäß § 5 Z. 1 * für ein Kind über drei Jahren bis zum Schuleintritt mindestens 100 % des Höchstbeitrages gemäß § 5 Z. 2 * für ein Schulkind mindestens 50 % des Höchstbeitrages gemäß § 5 Z. 2 Dieser Beschluss gilt nur, wenn er von allen Gemeinden der Region Gusental gefasst wird. Andernfalls wird wie bisher die aktuelle Kopfquote errechnet und vorgeschrieben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Schöffl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 18. Betreuungseinrichtung Mittertreffling; Trägerschaft; Erweiterung der bestehenden Verträge (Pachtvertrag und Arbeitsübereinkommen) mit Pfarrcaritas Treffling; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, für die Betreuungseinrichtung in Mittertreffling sind die Vergabe der Trägerschaft und der Abschluss eines Arbeitsübereinkommens erforderlich. Nach heutigem Stand wird im Jänner 2013 die Betreuungseinrichtung mit 2 Hort- und 2 Krabbelstubengruppen in Betrieb gehen. Aufgrund von Gesprächen ist die Pfarrcaritas Treffling bereit, die Trägerschaft auch für die neue Betreuungseinrichtung zu übernehmen. Zwischen dem Land OÖ und der Pfarrcaritas finden Gespräche über neue Vereinbarungen betreffend eine Trägerschaft statt. Da zum heutigen Zeitpunkt noch keine Einigung über eine neue Trägervereinbarung vorliegt, wurde mit der Pfarrcaritas Treffling eine Erweiterung der bestehenden Verträge (Pachtvertrag, Arbeitsübereinkommen) vereinbart. Seitens der Pfarrcaritas Treffling gibt es keine Einwendungen gegen die vorliegenden Vertragsänderungen. Die Ergänzungen des Amtes der oö. Landesregierung im Vorprüfungsverfahren wurden eingearbeitet. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Vertrages stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene 2. Änderung des Pachtvertrages und des Arbeitsübereinkommen mit der Pfarrcaritas Treffling beschließen. Aufgrund der Bedenken von GRM Seyer-Neulinger betont der Bürgermeister, die Personalressource wird so kinderschonend wie möglich gemacht. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister verliest die Einladung zum Charity-Lauf des Rotary-Clubs Gallneukirchen-Gusental am 02.06.2012. b) Der Bürgermeister berichtet über die Vergaben Kinderbetreuung Mittertreffling a) Kindergarten- und Horteinrichtung: Bestbieter Fa. Steiner EUR 50.848,84 b) Außenmöblierung Bestbieter Fa. Gestra EUR 49.320,12 c) Der Bürgermeister gibt den Termin für den Ball der Oberösterreicher am 19.01.2013 in Wien bekannt. d) Der Bürgermeister teilt mit, das Informationstreffen zur Vorstudie Regiotram Linz-Pregarten findet am 23. Mai 2012. Bei diesem Treffen sollen insbesondere die Projektziele und die Rahmenbedingungen für die Bearbeitung der Vorstudie zur Trassenfindung einer Regiotram vorgestellt werden. Die Fachinformation erfolgt durch die Projektleitung des Landes OÖ und das beauftragte Planungsbüros ILF. Der Veranstaltungsort wird mit Tagesordnung versendet und bekannt gegeben. e) Der Bürgermeister teilt die Fragebogen für GR-Mitglieder aus, mit der Bitte diese ausgefüllt bis spätestens zur nächsten Sitzung in die Urne zu geben. Die Urne steht im Foyer. f) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Dr. Jakobi, GVM Doblhammer, GVM Schöffl, GVM Reichör, GRM Mag. Schwarzenberger, GRM Lehner W., GREM Mag. Hebenstreit und GREM Fürst H. 20. Allfälliges a) Vizebgm. Moser-Luger teilt mit, dass der Nachfolger von Hermann Kepplinger, Herr Reinhold Entholzer als neuer Verkehrslandesrat angelobt wurde. b) GVM Mandl erkundigt sich hinsichtlich des geplanten Spielplatzes in Haid „Auf der Wiese“. c) GVM Mandl ersucht, künftig alle Amtsvorträge rechtzeitig ins Intranet zu stellen. Weiters ersucht er, eingeschobene Ausschusssitzungen ihm mitzuteilen. d) GVM DI Wagner gibt den Termin 04.06.2012, 19:30 Uhr, im GH Plank bekannt, betreffend Nutzung regenerativer Energien mit anschließender Diskussion. e) GRM Dr. Niebsch fragt an, ob es betreffend der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlagen in den Volksschulen eine feierliche Eröffnung gibt. f) GRM Dr. Niebsch teilt mit, Initiativen bezüglich Radverkehr wurden auf regionale Füße gestellt. Spätestens im September beginnen gemeinsame Aktionen. Ein Förderprogramm im Klimabündnis wäre möglich. g) GREM Kahler bedankt sich für die geleisteten Unterschriften gegen den Ausbau Temelin. h) GRM Wolfsegger erkundigt sich hinsichtlich der Lärmschutzwand in Treffling. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.03.2012 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:11 Uhr. Johann Schimböck eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 5.7.2012 keine Einwendungen erhoben wurden. Engerwitzdorf, 5.7.2012 Johann Schimböck eh. ................................................... Vorsitzender Stefan Schöffl eh. Horst Mandl eh. …………………………..…… …………………………….… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Ing. Stefan Buchbauer eh. Dr. Jenny Niebsch eh. ……………………………….. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 36 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.05.2012 1