Lfd.Nr.: 5, Jahr 2010 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 16.12.2010 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Alois Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Rosina Barbara Reichör (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Dipl. -Ing. (FH) Petra Grabinger (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Daniela Herta Nimmervoll (ÖVP) Mag. rer. soc. oec. Michael Bodingbauer (ÖVP) Günther Andreas Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Franz Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SPÖ) Mario Stefan Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Andrea Martina Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Schwarzenberger Franz (ÖVP) für Stefan Wolfgang Ing. Freudenthaler Herbert (ÖVP) für Link Sabine Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für Dr.Jakobi Günter Scheba Johann (SPÖ) für Wolfmayr Thomas Mandl Horst (SPÖ) für Mag.Höfer Silvia Ehrenmüller Josef (SPÖ) für Mag.rer.soc.oec.Hebenstreit Sabrina Es fehlten entschuldigt: Thomas Wolfmayr (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Wolfgang Stefan (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Mag.rer.soc.oec. Sabrina Hebenstreit (SPÖ) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Voranschlag für das Finanzjahr 2011; Beschlussfassung 2 Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2011 - 2014; Beschlussfassung 3 Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2011; Beschlussfassung 4 Vorlage und Genehmigung des Voranschlages für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 5 Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 6 Kindergarten-Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling; Anpassung des Finanzierungsplanes für die Errichtung; Beschlussfassung 7 Kindergarten-Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling; Erstellung eines Finanzierungsplanes für den Grunderwerb; Beschlussfassung 8 Bestellung von Fr. Ivonne Hofer per 1. März 2011 zur Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 9 Bericht über die Prüfungsausschuss-Sitzung vom 08.11.2010; Kenntnisnahme 10 Schöffl Gottfried, Stögerweg 9; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Kerngebiet im Bereich der Parz. 2273/1, KG. Engerwitzdorf in Schweinbach östlich des Kulturhauses im Ausmaß von ca. 4.200 m²; Grundsatzbeschlussfassung 11 Rammer Alois und Gertrude, Klendorfweg 11; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Ausweisung des Wohnobjektes Haid 13 als "Sternchenbau"; Grundsatzbeschlussfassung 12 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 107 (Ersatzbau Niederreitern 11); Beschlussfassung 13 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 106 (Pferdebahnpromenade); Beschlussfassung 14 Firma Wimberger BauGesmbH; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parz. 97/7, KG. Holzwiesen (Im Weizenfeld) betreffend die Dachform, Traufenhöhe , Geländeveränderung und Geschoßflächenzahl; Beschlussfassung 15 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Oberreichenbach-Lehermair"; Grundsatzbeschlussfassung 16 Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 "Kleißgründe-Nord"; Grundsatzbeschlussfasssung17 Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling" Änderung betreffend die Dachform; Grundsatzbeschlussfassung 18 Minichberger Rudolf und Ludmilla, Gallusweg 4; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes für die Liegenschaften Gallusweg 2 und 4; Grundsatzbeschlussfassung 19 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002 und örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/2002; Überarbeitung a Grundsatzbeschlussfassung b Vergabe der Planungsarbeiten 20 Kulturinitiative Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung 21 Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung 22 SportUnion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung 23 ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung 24 Alternativenergie- und Feuchtbiotopförderung; Aufhebung der zusätzlichen Förderungen durch die Gemeinde; Beschlussfassung 25 Änderung der Wasser- und Kanalgebührenordnung - gemäß Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung per 01.01.2011; Beschlussfassung 26 Änderung der Abfallordnung und der Abfallgebührenordnung; Beschlussfassung a Änderung der Abfallordnung b Änderung der Abfallgebührenordnung 27 Antrag der SPÖ Fraktion bezüglich Ausbau des Geh- und Radwegenetzes in Engerwitzdorf und Gallneukirchen; Beschlussfassung 28 Bahnverbindung Linz - Graz; Verabschiedung einer Resolution; Beschlussfassung 29 Änderung des Straßenbeleuchtungsbauprogrammes 2010; Beschlussfassung 30 Hochwasserschutzprojekt Engerwitzdorf; weitere Vorgehensweise; Beschlussfassung 31 Überprüfung der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf gemäß § 130 WRG 1959 durch das Land Oö.; Angebot der Firma Eitler aus Linz für die Durchführung der Planungs- und Beratungsarbeiten zur Behebung der aufgezeigten Mängel; Auftragsvergabe; Beschlussfassung 32 Ansuchen um Übernahme der privaten Siedlungsstraße Hofweg, Parz. 186/3, KG. Niederkulm in das öffentliche Gut; Beschlussfassung 33 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundabtretung aus Parz. 3364, KG. Klendorf im Ausmaß von 21 m² in das öffentliche Gut Parz. 3369, KG. Klendorf (Bach 31-Nesser); Beschlussfassung 34 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundabtretung aus Parz. 490/6 und 450/11, KG. Niederkulm im Ausmaß von 24 m² in das öffentliche Gut Parz. 1207/1, KG. Niederkulm (Mayerhofer-Pferdebahnpromenade); Beschlussfassung 35 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Abtretung der Parz. 869/22, KG. Niederkulm im Ausmaß von 18 m² in das öffentliche Gut (Steinhauserweg-Pühringer); Beschlussfassung 36 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Auflassung eines Teilstückes des öffentlichen Gutes Parz. 2665, KG. Engerwitzdorf im Bereich der Riedmarkstraße und Veräußerung an Stelzmüller Klemens, Oberwögern 16, 4210 Unterweitersdorf; Beschlussfassung 37 Bericht des Bürgermeisters 38 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.12.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 07.10.2010 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Der Bürgermeister berichtet, dass die Punkte 14 und 18 von der Tagesordnung abgesetzt werden. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Festlegung der weiteren Vorgangsweise betreffend die Schaffung eines Trainingsfeldes für den Askö Treffling; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 39 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Der Bürgermeister verliest die Beantwortung der Anfrage gemäß § 63a Abs. 1 Oö. GemO 1990 „Auflassung von 3 dezentralen Altstoffsammelstellen“ vom 07.10.2010. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Da keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende die öffentliche Sitzung fort. Für den am 20.10.2010 verstorbenen ehemaligen Vizebürgermeister ÖR Franz Schwarzenberger wird eine Gedenkminute abgehalten. 1. Voranschlag für das Finanzjahr 2011; Beschlussfassung GVM Mairhofer informiert, gemäß den Bestimmungen der OÖ. Gemeindeordnung und der Gemeindehaushalts-, Kassen und Rechnungsordnung ist der Entwurf des Voranschlages so zeitgerecht dem Gemeinderat vorzulegen, dass er noch vor Beginn des Finanzjahres beraten und beschlossen werden kann. Der Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2011 wurde den Fraktionen am 29. Nov. 2010 zu- bzw. bereitgestellt. Die Erstellung erfolgte unter der Verpflichtung der Gemeinden wiederum zu einer möglichst stabilitätsorientierten Budgetpolitik beizutragen und den Haushalt unter möglichst geringer Neuverschuldung im öffentlichen Bereich auszugleichen. Allgemeine Informationen – Wirtschaftliche Entwicklung: Die wirtschaftlich äußerst angespannte Finanzlage in den Jahren 2009 und 2010 führte zu drastischen Einnahmeeinbrüchen der Oö. Gemeinden und damit zu gravierenden finanziellen Problemen. Im laufenden Jahr werden, laut Gemeindefinanztag vom 11. Oktober 2010, 307 von 444 Gemeinden ihr Budget nicht mehr ausgleichen können und binden somit 79,2 % des BZ-Mittel-Budgets mit voraussichtlich € 117 Mio. Dies bedeutet eine Steigerung um 63,64 % gegenüber dem Vorjahr von € 71,5 Mio. die zur Abgangsdeckung benötigt werden. Die Prognosen des BMF gehen von einer stetigen, aber dennoch eingedämmten Entwicklung der Gemeindefinanzen in den Jahren 2011 – 2014 aus. Im Voranschlagserlass 2011 werden die Gemeinden dazu angehalten, die erhöhten Einnahmen für die Haushaltskonsolidierung zu nutzen, da ein Großteil der BZ-Mittel von 2011 für den Ausgleich der Abgangsgemeinden gebunden sind. Bei der im Februar 2010 abgehaltenen Budgetklausur des Gemeinderates wurde von allen klar signalisiert zu trachten, keine Abgangsgemeinde zu werden; diesem Ansinnen wurde im vorliegenden Budgetentwurf entsprochen. Budgetdetaildaten: Ordentlicher Haushalt: Der Ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2011 wurde mit Einnahmen und Ausgaben von je € 12.152.000,00 durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von € 140.000,00 ausgeglichen erstellt und zeigt eine Steigerung gegenüber dem VA 2010 von € 321.600 bzw. 2,72 %. Globalbudget/Rahmenbudget: Die Führung von Globalbudgets mit den beiden Volksschulen sowie mit den drei Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf wird auf Grund der guten Erfahrungen und mit Einverständnis der Genannten fortgesetzt. Im Jahr 2009 wurde ein Rahmenbudget für die beiden Kindergärten in Schweinbach und Treffling vereinbart, welches mit Zustimmung der Trägerorganisationen für das Jahr 2011 nicht mehr fortgeführt, sondern den Anforderungen entsprechend adaptiert wurde. Abgaben/Gebühren/Tarife: Mit Ausnahme der Anhebung der Wasser- und Kanal-Mindestanschlussgebühren, die aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien notwendig und auch im Voranschlagserlass des Landes angeführt ist und der bereits im Dezember 2009 beschlossenen Erhöhung der Wasserbezugs- und Kanalbenützungsgebühr per 1.1.2011 sind für 2011 keine weiteren Erhöhungen vorgesehen. Durch die Umstellung der Bioabfallgefäße von 18 auf 23 Liter ergibt sich eine geringfügige Reduzierung der bisherigen Biogebühren. Rücklagenentwicklung: Für die Erstellung des Haushaltsausgleiches im Ordentlichen Voranschlag für das Finanzjahr 2011 ist – wie oben bereits erwähnt – eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von € 140.000,00 erforderlich. Rücklagenentnahmen im AOHH sind im Finanzjahr 2011 gemäß den Finanzierungsplänen veranschlagt worden. Darlehensentwicklung: Im Budgetjahr 2011 sind insgesamt Darlehenstilgungen von € 528.400,00 und Zinsen von € 104.200,00 veranschlagt. Eine Darlehensaufnahme ist für 2011 nicht vorgesehen. Außerordentlicher Haushalt: Im außerordentlichen Haushalt werden im kommenden Finanzjahr die fünf Vorhaben: * Fahrzeug-Anschaffung der FF Schmiedgassen, * die Planung der Kinderbetreuungseinrichtung Mittertreffling (Kindergarten/Hort), * Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtung (Fortführung) * Straßenbau- und Beleuchtungsprogramm 2009-2012 und * die Abwasserbeseitigungsanlage BA 13 abgewickelt. Der AO Haushalt kann mit Gesamteinnahmen bzw. –ausgaben von € 943.600,00 ebenfalls ausgeglichen budgetiert werden. Haushaltskennzahlen: Eine auf Basis des KDZ erarbeitete Haushaltsanalyse zeigt folgende Entwicklung der wichtigsten und aussagekräftigsten Kennzahlen: Kennzahlenbegriff RA2008 RA2009 VA2010 VA2011 Note 2011 Ertragskraft bzw. öff. Sparquote 21,42 16,19 5,85 7,38 4 Eigenfinanzierungsquote 107,19 88,88 103,75 100,74 2 Verschuldungsdauer 4,99 6,53 15,70 16,36 4 Schuldendienstquote 9,09 6,93 8,03 6,50 1 Quote der freien Finanzspitze 13,42 9,86 1,14 2,37 5 Gesamtbenotung nach KDZ 1,88 2,60 3,38 3,20 3,20 Die errechneten Kennzahlen zeigen 2011 eine leichte Verbesserung der Gemeindefinanzen gegenüber 2010. Die guten Zahlen der Jahre 2008 bzw. 2009 sind aber noch nicht erreicht. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den für das Finanzjahr 2011 im ordentlichen Haushalt mit € 12.152.000,00 in Einnahmen und Ausgaben und im außerordentlichen Haushalt mit € 943.600,00 ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erstellten Voranschlag beschließen. GVM Mairhofer bedankt sich bei den Kollegen der Finanzabteilung für die sehr übersichtliche Erstellung sowie bei den Mitgliedern des Finanzausschusses für die konstruktive Mitarbeit. Die Bildung von Rücklagen in den letzten Jahren hat sich nun bewährt. Die Zahl der Abgangsgemeinden hat sich auf 307 erhöht. Die Krankenanstaltenbeiträge und die Sozialhilfeverbandsabgabe machen bereits über 25 % des Voranschlages aus. Ebenso wurde die Strukturhilfe des Landes OÖ gekürzt. 2011 werden keine Kredite aufgenommen, dadurch wird auch keine Neuverschuldung eintreten. Vizebgm. Dr. Schalk lobt die klare und deutliche Aufbereitung des Budgets. Positiv ist, dass keine neuen Schulden gemacht werden. Kritik gebe es an fehlenden Einsparungen, welche Signalwirkung zeigen sollen, z.B. die Ausgaben der Verfügungsmittel, Ausgaben für die Gemeindezeitung, die Kosten für das Qualifizierungszertifikat sind zu hoch, der Abgang beim Kulturhaus ist gestiegen. Insgesamt zeigt das Budget 2011 wenig Kreativität. Die SPÖ-Fraktion werde nicht zustimmen. GVM DI Wagner ist froh über das ausgeglichene Budget. Er kritisiert jedoch nicht vorhandene Gestaltungsmöglichkeiten. Die Sicherstellung der Eltern-Kind-Zentren sieht er als Aufgabe der Gemeinde. GRM Pühringer verweist auf die Entwicklung der Haushaltskennzahlen. Das Land OÖ hat deren Budget 2011 mit Schulden beschlossen. Er befürchtet daher, dass Einnahmen an die Gemeinde nicht in der vorgesehenen Höhe fließen werden. Er ist schockiert über den Abgang beim Kulturhaus. Künftig müsse man sich Gedanken machen, wo man Abgaben einsparen könne. Die FPÖ-Fraktion werde nicht zustimmen. Vizebgm. Fürst sieht die Situation beim Land OÖ dramatisch für die Gemeinden. Die KDZ-Kennzahlen zeigen eine leichte Verbesserung. Der Schuldenstand ist gesunken. Der Bürgermeister betont, der Überschuss aus den Rücklagen kann jetzt zur Überbrückung verwendet werden. Die Gemeinde habe das Kulturhaus zwischenfinanziert, da vom Land OÖ die zugesagten Bedarfszuweisungsmittel nicht mehr überwiesen wurden. Der Bürgermeister ist sich sicher, auch in den nächsten Jahren keine Abgangsgemeinde zu werden. Die Verfügungsmittel werden überwiegend für die Vereine ausgegeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 2. Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2011 - 2014; Beschlussfassung GVM Mairhofer informiert, so wie in den Vorjahren liegen die wesentlichen Funktionen einer mittelfristigen Finanzplanung in der Sicherung des Haushaltsausgleiches und in der Abstimmung der Investitionstätigkeit in Verbindung mit der Prüfung der Finanzierung und Verkraftbarkeit der Investitionen. Die Verfolgung politischer Strategien im Zusammenhang mit der Koordinierung der haushaltspolitischen Entscheidungen und Information an die politischen Mandatare sind weitere Merkmale einer mittelfristigen Finanzplanung. Die MFP wird gemäß der Bestimmungen des Amtes der Oö. Landesregierung in den mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan (Ordentlicher Haushalt) sowie in den mittelfristigen Investitionsplan (Außerordentlicher Haushalt) eingeteilt. Darauf aufbauend wurde der jährliche Voranschlag (OHH und AOHH) fortgeführt. Im AOHH sind die Fortführung des Straßenbaues nach Ablauf des derzeitigen Bauprogrammes ab 2013 sowie das Vorhaben Sport-Spiel-Freizeiteinrichtungen vorgesehen. Dazu kommt noch der für 2012 geplante Ankauf des TLF für die FF Schmiedgassen (Akontozahlung 2011), sowie die heuer begonnene Errichtung der ABA Engerwitzdorf BA 13. Nach dem Grunderwerb 2009 und der schriftlichen Zusage der Landes- und BZ-Mittel für das Vorhaben „Kindergarten-Hort Mittertreffling“ ist auch dieses Vorhaben in der MFP verankert. Unter der Voraussetzung, dass die bisher zugesagten Landesmittel entsprechend bereitgestellt werden und auch für die Vorhaben, für die es noch keine Zusagen gibt, mit Landesförderungen in etwa der bisherigen Größenordnung gerechnet werden kann sind auch Beträge für Ersatzinvestitionen der Bauhoffahrzeuge ab 2012 in die MFP aufgenommen worden. Weitere Vorhaben können aufgrund der derzeitigen Finanzlage nicht berücksichtigt werden. Bei der Erstellung des MFP konnte die von den Fraktionen anlässlich der Budgetklausuren im Frühjahr 2004 und 2010 einhellig getroffene Vorgabe des jährlichen Haushaltsausgleiches für die Jahre 2011 – 2014 eingehalten und dem Wunsch nicht in den Status einer Abgangsgemeinde zu gelangen erreicht werden. Der OHH wird sich von € 11,8 Mio. (2010) auf etwa € 13,0 Mio. (2014) erhöhen. Die vom Bund und Land bekannt gegebenen Finanzwirtschaftsdaten (u.a. Ertragsanteile, Krankenanstaltenbeiträge, SHV-Umlage,…) wurden übernommen und die auf Grund neuer Vorhaben anfallenden voraussichtlichen Folgekosten eingearbeitet. Bei den wesentlichen Kennzahlen zeigt sich folgende Entwicklung (2008-2014): Öffentliches Sparen: ein Abfallen von 21 % auf etwa 11 % Eigenfinanzierungsquote: ein Gleichbleiben bei etwa 107 % Verschuldungsdauer: eine Erhöhung von 5 auf 15 Jahre Schuldendienstquote: eine Verbesserung von 9 % auf etwa 6 % Quote freie Finanzspitze: ein Sinken von 13 % auf 5 % Durchschnittsbenotung: eine Verschlechterung von 1,88 auf 3,00. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan 2011– 2014 beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 3. Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2011; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, wie alljährlich ist zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekassa die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Gemäß Gemeindeordnung (§ 83) dürfen dafür 1/6 des OHH (rd. € 2.025.000,00) nicht überschritten werden. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur Gänze ausgenützt. Wir haben daher die beiden Hausbanken Raiba Region Gallneukirchen und Sparkasse Gallneukirchen um Legung eines Angebotes über € 1.000.000,00 ersucht. Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben: Soll-Zinssatz: Raiba Gallneukirchen --> 6-M-Euribor + 0,25% Aufschlag --> Variante: Sollzinssatz fix: 1,7% Sparkasse Gallneukirchen --> 6-M-Euribor + 0,25% Aufschlag Haben-Zinssatz: Raiba Gallneukirchen --> 6-M-Euribor - 0,5% Abschlag Sparkasse Gallneukirchen --> 0,25 % Spesen und sonstige Kosten: die wesentlichen Kontoführungskosten, ELBA-Transaktionsgebühren und Abschlussspesen sind bei beiden Banken etwa gleich. Die Sparkasse bietet dazu noch einen fixen maximalen Spesenjahresbetrag an. Da im Sollbereich beide Angebote gleichlautend sind, sollen die bestehenden Kassenkredite sowohl mit der Raiba Region Gallneukirchen als auch mit der Sparkasse Gallneukirchen bis 31.12.2011 verlängert werden. Im Habenbereich werden je nach Verfügbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen nach Marktanalyse auch andere Banken berücksichtigt werden. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen, die bestehenden Kassenkreditrahmen von je € 1.000.000,00 bei beiden Banken zu den oben angeführten Konditionen bis 31.12.2011 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. 4. Vorlage und Genehmigung des Voranschlages für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft hat der Komplementär (Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf) das Budget zu erstellen und der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Anders als beim Gemeindebudget ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen, damit ist der OHH immer ausgeglichen. Der Ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2011 wurde mit Einnahmen und Ausgaben von je € 61.600,00 ausgeglichen erstellt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Verrechnung der laufenden Betriebskosten des Gebäudes (Strom, Heizung, Gebäudeinstandhaltung, Versicherung, Anlagenabschreibung) sowie die Bestandszinseinnahmen und Betriebskostenersätze. Im Außerordentlichen Haushalt werden die Liquiditätszuschüsse der Gemeinde sowie die Verrechnung des Saldos des OHH (Gewinn/Verlust) dargestellt. Der Außerordentliche HH zeigt bei Einnahmen von € 0,00 und Ausgaben in Höhe von € 32.800,00 einen Abgang von € 32.800,00 (entspricht die Abwicklungsbuchung des OHH mit dem AOHH für 2011). GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Genehmigung des Budgets 2011 für die Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 5. Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, neben dem Voranschlag für die Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ ist auch eine Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2011 – 2014 zu erstellen. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Fortführung der Einnahmen- und Ausgabepositionen des Voranschlages und ist ebenso gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Wie beim Voranschlag ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen, damit ist der OHH immer ausgeglichen. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2011 – 2014 für die Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 6. Kindergarten-Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling; Anpassung des Finanzierungsplanes für die Errichtung; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf beschloss für das genannte Vorhaben am 18.03.2010 den Finanzierungsplan Nr. 2. Dieser beinhaltete mit gesamt € 2.400.000,00 sowohl den Neubau (€ 1.837.400,00) als auch den Grunderwerb (€ 562.600,00). Mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 28. Okt. 2010 wurde eine Aufteilung des Vorhabens nach Grund und Errichtung vorgenommen. Für die Errichtung, die seitens des Landes mit einem gesamten Kostenrahmen von netto € 1.730.000,00 festgesetzt wurde, werden in den Jahren 2012 und 2013 BZ-Mittel in Höhe von gesamt € 576.600,00 (=1/3 der Gesamtkosten) vorgemerkt. Gleichzeitig wurde von der Bildungsabteilung des Landes ein gleich hoher Landesbeitrag ebenfalls in den Jahren 2012 und 2013 mitgeteilt. Zudem wurde auch die im Finanzierungsplan dargestellte Darlehensaufnahme von € 500.000,00 übernommen. Die Reduzierung der im Finanzierungsplan Nr. 2 angeführten Errichtungskosten von € 1.837.400,00 auf nunmehr € 1.730.000 begründet sich auf die Nichtberücksichtigung einer angenommenen Indexsteigerung von etwa € 80.000,00 sowie auf die angenommene Umsatzsteuer für die Einrichtung von rund € 24.000,00. Nach Rücksprache mit unserem Steuerberatungsbüro kann die Errichtung im Rahmen eines Betriebes gewerblicher Art erfolgen (somit vorsteuerabzugsberechtigt), wenn davon ausgegangen wird, dass der Betrieb wieder durch einen Dritten (z.B. Caritas) geführt wird. Der Finanzierungsplan Nr. 3 für die Errichtung sieht folgendermaßen aus: Vorhaben Kindergarten-Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling Fin: 07.12. 2010 FP 3 Ausgaben: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Architektenleistung/Planung 66.379 10.000 100.000 30.000 30.000 236.379 Baumeisterarbeiten - Netto       747.655 601.767 1.349.422 Einrichtung - Brutto         144.000 144.000 Sonstige Kosten 199         199 S u m m e 66.578 10.000 100.000 777.655 775.767 1.730.000               Einnahmen: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Allgem.Rücklage 66.578 10.000   222   76.800 Bankdarlehen       250.000 250.000 500.000 Landesbeitrag       285.000 291.600 576.600 Bedarfszuweisung - Bau       285.000 291.600 576.600 S u m m e 66.578 10.000 0 820.222 833.200 1.730.000 Abgang/Überschuss 0 0 -100.000 42.567 57.433 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss für die Errichtung des Kindergartens- und Hortgebäudes in Höhe von € 1.730.000,00 oben dargestellten Finanzierungsplan Nr. 3 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Kindergarten-Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling; Erstellung eines Finanzierungsplanes für den Grunderwerb; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf beschloss für das genannte Vorhaben am 18.03.2010 den Finanzierungsplan Nr. 2. Dieser beinhaltete mit gesamt € 2.400.000,00 sowohl die Errichtung (€ 1.837.400,00) als auch den Grunderwerb (€ 562.600,00). Mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 28. Okt. 2010 wurde eine Aufteilung des Vorhabens nach Grund und Errichtung vorgenommen. Für den Grunderwerb werden im Jahr 2012 BZ-Mittel in Höhe von € 281.000,00 (=50 %) vorgemerkt. Die Zwischenfinanzierung des im Jahr 2009 angekauften Grundstückes erfolgt durch eine vorübergehende Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage, die nach Eingang der BZ-Mittel wieder zurückgeführt wird. Der Finanzierungsplan Nr. 1 für den Grunderwerb sieht daher wie folgt aus: Vorhaben Kindergarten-Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling-GRUND Fin: 07.12.2010 Entwurf FP 1 Ausgaben: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 562.567         562.567 S u m m e 562.567 0 0 0 0 562.567               Einnahmen: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Allgem.Rücklage 262.567     19.000   281.567 Bedarfszuweisung - Grund       281.000   281.000 S u m m e 262.567 0 0 300.000 0 562.567 Abgang/Überschuss -300.000 0 0 300.000 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss für den Erwerb des Grundstückes in Mittertreffling zur Errichtung des Kindergartens- und Hortgebäudes in Höhe von € 562.567,00 oben dargestellten Finanzierungsplan Nr. 1 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Bestellung von Frau Ivonne Hofer per 1. März 2011 zur Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, durch die Pensionierung von Herrn Franz Haidinger mit 1. März 2011 ist die Funktion des Kassenführers gem. § 89 Abs. 1 der OÖ. GemO und § 28 Abs. 4 GemHKRO neu zu bestellen. Die mit Wirkung 1. Sept. 2010 aufgenommene Bedienstete in der Finanzabteilung Frau Ivonne Hofer wurde zwischenzeitlich von Herrn Franz Haidinger eingeschult, so dass sie die Kassenführung mit Beginn der Pensionierung von Herrn Haidinger übernehmen kann. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Bestellung von Frau Ivonne Hofer zur Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde Engerwitzdorf gem. § 89 Abs. 1 GemO und § 28 Abs. 4 GemHKRO mit Wirkung 1. März 2011 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Bericht über die Prüfungsausschuss-Sitzung vom 08.11.2010; Kenntnisnahme Obmann-Stv. GRM Wachs berichtet aus der Prüfungsausschusssitzung. Punkt 1: Kassaprüfung Die PA-Mitglieder Obfrau Höfer und Herr Bodingbauer nahmen die Kassaprüfung vor und haben diese für in Ordnung befunden. Punkt 2: Belegprüfung Monat Oktober 2010 Eine stichprobenweise Überprüfung der Belege vom Monat Oktober 2010 ergab keine Beanstandungen. Punkt 3: Kindergartentransport – Überprüfung der Abwicklung der Rechnungslegung an die Gemeinde Der Kindergartentransport wird nach den „Richtlinien des Landes Oberösterreich zur Gewährung von Landesbeiträgen zum Transport von Kindern zum Zwecke des Kindergartenbesuches“ organisiert. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat mit dem Busunternehmen Fa. Karlinger nach dem Muster des Landes OÖ einen Beförderungsvertrag abgeschlossen. Die Gesamttransportkosten, von denen zwei Drittel als Landesbeitrag gewährt werden, werden wie folgt ermittelt: Kilometerpreis x Tageskilometer = Tageskosten Tageskosten x Kindergartenbesuchstage = Gesamttransportkosten. Der Kilometerpreis richtet sich nach der Größe des für den Transport notwendigen Fahrzeuges bzw. den Tageskilometern und wurde zuletzt mit Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 9. Oktober 2008 (gültig ab 1.9.2008) bekannt gegeben. Überprüfung der Anzahl der beförderten Kinder: Seitens des Transportunternehmens wird ein Wageneinsatzplan erstellt. Dieser führt die Haltestellen, die Kilometerleistung je Fahrt sowie die Anzahl der Kinder, die bei den Haltestellen ein- bzw. aussteigen, an. Die Anzahl der Buskinder wird von den Kindergärten der Gemeinde mitgeteilt und von der Gemeinde hinsichtlich Beförderungsberechtigung geprüft. Weiters gilt der Wageneinsatzplan als Grundlage für die Berechnung der Tageskilometer. Elternbeitragsleistungen: Gemäß Voranschlagserlass sind in Gemeinden, in denen Kosten für das Begleitpersonal beim Kindergartenkindertransport entstehen, diese auch in kostendeckender Höhe auf die Eltern umzulegen. Dieser beträgt gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2006 € 10,00 je Kind und Monat. Die Einnahmen der beiden Kindergärten aus diesen Ersätzen betrugen im - Ersten Halbjahr 2009 (Jänner – Juli): € 6.772,75 + 10 % = € 7.450,00 - Ersten Halbjahr 2010 (Jänner – Juli): € 7.727,27 + 10 % = € 8.500,00 Vergleich der Transportkosten 1. Semester 2008/2009 mit 2009/2010: Im ersten Semester 2008/2009 wurden für den Transport der Kindergartenkinder Schweinbach und Treffling durch das Transportunternehmen Karlinger insgesamt netto € 44.631,80 für 117 Kindergartentage (Zeitraum: 03.09.2008 bis 27.02.2009) geleistet. Die dabei verrechneten Tageskilometer betrugen für die beiden Kindergärten 225,5. Im Vergleich dazu wurden im ersten Semester 2009/2010 für den Transport in die beiden Kindergärten insgesamt netto € 43.005,60 für 110 Kindergartentage (Zeitraum: 09.09.2009 bis 26.02.2010) verrechnet. Dabei wurden für die Kindergärten Schweinbach und Treffling 230,6 Tageskilometer berücksichtigt. Punkt 4: Winterdienst – Sonstige Verbrauchsgüter und Entgelte für sonstige Leistungen VA-Stelle: 1/814/459 – Sonstige Verbrauchsgüter Unter dieser VA-Stelle wird der Ankauf des Streusalzes verbucht. Verbuchungen bis 30.06.2010: € 30.400,00 Verbuchungen bis 31.10.2010: € 48.717,60 VA-Stelle: 1/814/728 – Entgelte für Sonstige Leistungen Unter dieser VA-Stelle werden die Winterdienstkosten der Fremdfirmen (Traxl, Volgger, City Schnee, Grabner, Hasenöhrl, Schneeconcorde) verbucht. Verbuchung bis 30.06.2010 bzw. 31.10.2010: € 63.017,08 Punkt 5: Kanalinstandhaltung – Darstellung des aktuellen Standes und Kostenaufstellung; Vergleich Planung – Umsetzung Der Gemeinderat beschloss am 13.12.2005 bzw. 12.10. 2006 ein Kanalinstandhaltungsprogramm im Bereich RHV Gallneukirchner Becken in Höhe von netto rund € 2,5 Mio. Der Infrastrukturausschuss wurde am 25. Mai 2010 informiert, dass sich aufgrund der aktuell durchgeführten Kamerabefahrungen und der dadurch erforderlichen tatsächlich notwendigen Sanierungsmaßnahmen sowie der durch die seit dem Beginn der Sanierungen im Jahr 2006 bis heute geltend gemachten Bau-preisgleitung die ursprünglich veranschlagten Kosten um rund € 200.000,00 auf gesamt € 2,7 Mio. erhöhen werden. Seit dem Jahr 2006 wurden für dieses Projekt Ausgaben in Höhe von rund € 1,9 Mio. getätigt. Der Rest in Höhe von etwa € 800.000,00 ist in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen und in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgemerkt. Von den geplanten Maßnahmen (Kanalreinigung, Kamerabefahrung, festgestellte Schäden sanieren, Nachkontrolle durch abermalige Kamerabefahrung und Prüfung auf Dichtheit der Kanalstränge) sind bisher die Kanalstränge in Schweinbach, Linzerberg, Gallusberg, Innertreffling, Peterhofsiedlung, Holzwiesen und Reith bis auf kleine Restarbeiten (Muffensanierung) saniert worden. Die restlichen Maßnahmen in den noch nicht durchgeführten Bereichen Haid, Steinreith, Engerwitzdorf, Engerwitzberg, Riedmarksiedlung) sind in den Jahren 2011und 2012 geplant. GRM Wachs stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 08.11.2010 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Schöffl Gottfried, Stögerweg 9; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Kerngebiet im Bereich der Parz. 2273/1, KG. Engerwitzdorf in Schweinbach östlich des Kulturhauses im Ausmaß von ca. 4.200 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, das Grundstück Parz. 2273/1, KG. Engerwitzdorf ist im örtlichen Entwicklungskonzept als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen. Die Ver- und Entsorgung ist über die in der Gusenbachstraße sowie nördlich der Parzelle vorhandenen öffentlichen Leitungen gewährleistet. Für die verkehrsmäßige Aufschließung ist östlich und nördlich des Grundstückes entsprechend dem Bebauungsplan eine Siedlungsstraße vorgesehen, deren Tragkörper aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses vom 25.05.1993 vom Grundeigentümer zu errichten ist. Nach Auskunft des Antragstellers beabsichtigt die Wohnungsgenossenschaft „Lebensräume“ den Grund zu kaufen. Der Ausschuss hat die gewerbliche Nutzung der erdgeschoßigen Räumlichkeiten als Büro, für Geschäfte etc. angeregt. Weiters sollten mit dem Antragsteller hinsichtlich Verfügbarkeit bzw. Optionsvertrag für die im ÖEK vorgesehenen Gewerbeflächen in Langwiesen Gespräche geführt werden. Die Wohnungsgenossenschaft hat die gewerbliche Nutzung von Räumlichkeiten im Erdgeschoß angeboten bzw. zugesagt, soweit ein Bedarf gegeben ist. Hinsichtlich einer Option für die Gemeinde für die geplanten Betriebsbauflächen in Langwiesen gibt es derzeit mit dem Antragsteller und weiteren Grundbesitzern Gespräche. Die Verpflichtungserklärung zur Errichtung des Straßentragkörpers durch den Grundbesitzer Gottfried Schöffl liegt vor. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt in den Sitzungen am 13.09.2010 und 15.11.2010 vorberaten und festgestellt, dass diese Flächenwidmungsplanänderung den im örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Planungszielen nicht widerspricht. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der Flächenwidmungsplanänderung betreffend die Umwidmung der Parzelle 2273/1 KG. Engerwitzdorf in ein Sondergebiet des Baulandes „KERN“ zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Rammer Alois und Gertrude, Klendorfweg 11; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Ausweisung des Wohnobjektes Haid 13 als "Sternchenbau"; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör führt aus, die Ehegatten Rammer beabsichtigen, das nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen entsprechende Wohnobjekt Haid 13 auf dem Grundstück Parzelle 189, KG. Klendorf teilweise neu zu errichten. Das Objekt war bis zur letzten Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes als Sternchenbau ausgewiesen. Die Herausnahme dieser Widmung erfolgte offenbar deshalb, weil das Haus zur landwirtschaftlichen Liegenschaft der Antragsteller in Klendorf gehörte und somit als ehemaliges landwirtschaftliches Objekt beurteilt wurde. Da das bereits vor 1900 errichtete Objekt immer nur als Wohnobjekt diente und immer bewohnt war, ersuchen die Besitzer neuerlich um Ausweisung als Wohngebäude im Grünland „Sternchenbau“. Das Objekt ist an die öffentliche Wasserversorgungsanlage sowie an den öffentlichen Kanal angeschlossen. Die verkehrsmäßige Aufschließung erfolgt über einen öffentlichen Weg. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt bereits in der Sitzung am 09.02.2009 vorberaten, jedoch wurde die Angelegenheit auf Ersuchen der Antragsteller zurückgestellt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die neuerliche Ausweisung des Wohnobjektes Haid 13 als Wohngebäude im Grünland „Sternchenbau“ und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens für die Änderung des Flächenwidmungsplanes beschließen, weil Planungsziele der Gemeinde und Festlegungen im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht entgegen stehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 107 (Ersatzbau Niederreitern 11); Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Antragsteller haben das im Grünland stehende ehemalige kleinlandwirtschaftliche Objekt Niederreitern 11 im Jahre 2008 von Dr. Josef Gruber erworben. Nachdem das Objekt den heutigen Wohnbedürfnissen nicht mehr entspricht, war eine Sanierung des Wohntraktes mit einer geringfügigen Erweiterung nach Süden geplant. Im Zuge der Planung hat sich herausgestellt, dass die bauliche Substanz derart schlecht ist, dass nur mehr ein Neubau sinnvoll ist. Im Zuge einer Bauberatung hat der Bausachverständige vor Ort eine Sonderwidmung „Ersatzbau gem. § 30 Abs. 8a Oö. Raumordnungsgesetz“ vorgeschlagen. Das Objekt war in den letzten 5 Jahren durchgehend bewohnt und ist durch eine geeignete öffentliche Verkehrsfläche erschlossen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.10.2010 den Grundsatzbeschluss für diese Flächenwidmungsplanänderung und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Genehmigungsverfahren hat die Abt. Raumordnung ein bautechnisches Sachverständigengutachten angefordert. Dieses hat die geplante Widmung „Ersatzbau“ gerechtfertigt. Auch von der Abt. Raumordnung wird auf Basis dieses Gutachtens eine positive Stellungnahme erwartet, sodass der Ausschuss dem Gemeinderat diese Änderung zur Beschlussfassung vorgeschlagen hat. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 107 betreffend die Sonderwidmung – Ersatzbau gemäß § 30 Abs. 8a Oö. ROG für das Objekt Niederreitern 11 beschließen, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für diese Sonderwidmung gegeben sind. Der künftige Neubau ist jedoch vom Güterweg mind. 3,0 m abzurücken. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 13. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 106 (Pferdebahnpromenade); Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, diese Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine geringfügige Baulanderweiterung im Bereich der Parzellen 475/6, 475/7, KG. Niederkulm sowie eine Widmungskorrektur beim Bauplatz 475/10, KG. Niederkulm. Aufgrund der Hanglage soll damit die Möglichkeit zur Errichtung von Garagen oder Carports insbesondere im Bereich des Grundstückes 475/7 geschaffen werden. Seitens der Ortsplanung wird dieser geringfügigen Baulandabrundung zugestimmt, da sie eine sinnvolle Nutzungsverbesserung für die beiden südlich angrenzenden Bauplätze darstellt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.10.2010 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschlossen. Die Abt. Raumordnung hat mitgeteilt, dass die Widmungsänderungen zur Kenntnis genommen werden. Sonstige Stellungnahmen sind nicht eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 106 beschließen, weil die im verordneten örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Planungsziele nicht entgegenstehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Firma Wimberger BauGesmbH; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parz. 97/7, KG. Holzwiesen (Im Weizenfeld) betreffend die Dachform, Traufenhöhe , Geländeveränderung und Geschoßflächenzahl; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt. 15. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Oberreichenbach-Lehermair"; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör erläutert, der Plan umfasst die sogenannten „Lehermairgründe“ an der Alten Linzer Straße oberhalb des Kropfberges und zwei Liegenschaften bei der Einmündung des Binderweges in die Alte Linzer Straße. Die Hauptbebauung ist bis auf einen Bauplatz abgeschlossen. Die textlichen und planlichen Festlegungen des seit 1984 rechtswirksamen Planes entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen. Durch die sehr starr festgelegten Baufluchtlinien bei jedem Bauplatz wäre bereits für einen kleinen Zubau, der nach den Bestimmungen der Oö. Bauordnung problemlos möglich wäre, die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Aus den angeführten Gründen hat der Ausschuss eine ersatzlose Aufhebung des Planes vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die ersatzlose Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Oberreichenbach-Lehermair“ und Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 92 "Kleißgründe-Nord"; Grundsatzbeschlussfasssung GVM Reichör informiert, der vom Grundeigentümer vorgelegte Bebauungsplan soll die Bebauung der mit der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 104 geplanten Baulanderweiterung in Engerwitzdorf im Bereich der sogenannten „Kleißgründe“ an der Weinbergstraße regeln. Für den südlichen Baulandbereich liegt bereits ein rechtswirksamer Bebauungsplan vor. Die Festlegungen des neuen Bebauungsplanes sind mit dem rechtswirksamen Plan bis auf die Bauweise und die Geschoßflächenzahl ident. Die Geschoßflächenzahl soll nunmehr 0,4 statt 0,5 betragen. Weiters wird nur eine offene Bauweise anstatt offen und gekuppelt vorgesehen. Festlegungen: - 2 PKW-Stellplätze je Wohneinheit am Bauplatz sowie 1 Besucherparkplatz, wobei der Garagenvorplatz nicht als Stellplatz zählt. - Dachneigung bei Hauptgebäuden mind. 20 Grad, jedoch keine zwingende Dachform - Carports oder Garagen nur mit Flachdach - Traufenhöhe max. 6,0 m - Firsthöhe max. 10,0 m Der Ausschuss hat die planlichen und textlichen Festlegungen des künftigen Bebauungsplanes Nr. 92 unter der Nr: 85.7 „Kleißgründe-Nord“ vorberaten und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Bebauungsplan Nr.92 „Kleißgründe-Nord“ zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling" Änderung betreffend die Dachform; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör führt aus, in den Festlegungen dieses Bebauungsplanes betreffend den Bereich zwischen Adalbert-Stifter-Straße und Pferdebahnpromenade ist ein Flachdach nur für Nebenbauteile bei Hauptgebäuden zulässig. Aufgrund von Anregungen durch Bauwerber und Planer sollten auch generell Flachdächer genehmigt und der Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Der Ausschuss hat im Einvernehmen mit der Vertreterin der Ortsplanung aufgrund der bereits vorhandenen Siedlungsbildes und der Hanglage einer diesbezüglichen Bebauungsplanänderung zugestimmt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen eine neuerliche Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Mittertreffling“ dahingehend beschließen, dass auch Flachdächer für Hauptgebäude zulässig sind. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 18. Minichberger Rudolf und Ludmilla, Gallusweg 4; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes für die Liegenschaften Gallusweg 2 und 4; Grundsatzbeschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 19. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002 und örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/2002; Überarbeitung 19a. Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör erörtert, der Flächenwidmungsplan Nr. 5 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 ist seit 13. Sept. 2002 rechtswirksam. Gemäß § 18 Oö. Raumordnungsgesetz hat jede Gemeinde in Durchführung der Aufgaben der örtlichen Raumordnung durch Verordnung den Flächenwidmungsplan zu erlassen, weiterzuführen und regelmäßig zu überprüfen. Der Flächenwidmungsplan besteht aus 1. Dem Flächenwidmungsplanteil und 2. dem örtlichen Entwicklungskonzeptteil Das örtliche Entwicklungskonzept ist auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren ausgelegt und hat als Grundlage der übrigen Flächenwidmungsplanung die längerfristigen Ziele und Festlegungen der örtlichen Raumordnung zu enthalten. Gemäß § 35 Oö. Raumordnungsgesetz hat die Gemeinde den Flächenwidmungsplan alle 10 Jahre grundlegend zu überprüfen. Die Gemeinde hat insbesondere zu prüfen, ob die im geltenden Flächenwidmungsplan gewidmeten, aber noch nicht der bestimmungsgemäßen Nutzung zugeführten Baulandflächen mit den Grundsätzen des Oö. Raumordnungsgesetzes noch vereinbar sind. Dies betrifft insbesondere jene Flächen, die außerhalb des Pflichtbereiches der technischen Infrastruktur liegen und somit kein Aufschließungs- bzw. Erhaltungsbeitrag vorgeschrieben werden konnte. Aufgrund einer Vorsprache beim Land sind die Anforderungen an das örtliche Entwicklungskonzept eingeschränkt worden. Die Festlegungen sind vorwiegend am Planteil darzustellen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss für die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 gemäß §§ 18 und 35 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 fassen. GRM Seyer-Neulinger stellt fest, das örtliche Entwicklungskonzept wurde 2002 erstellt. Eine Überarbeitung im September 2012 würde reichen. In der jetzigen budgetären Situation ist es nicht leistbar. Im Flächenwidmungsplan gibt es viele Möglichkeiten, Änderungen trotzdem zu verarbeiten. Der Bürgermeister erläutert, es werde im 1. Quartal 2011 begonnen und wird voraussichtlich Ende 2012 fertig sein. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 19b. Vergabe der Planungsarbeiten GVM Reichör teilt mit, die geschätzten Kosten dieser Überarbeitung betragen laut vorliegendem Angebot des Ortsplaners € 44.000,- excl. USt.. Da der tatsächliche Arbeitsaufwand noch nicht bekannt ist und dieser auch von der Anzahl der Anregungen der Grundbesitzer abhängen kann, sollen die Kosten nach tatsächlichem Aufwand mit € 70.- excl. USt. je Stunde abgerechnet werden. Zur Kontrolle sind monatliche Berichte über Arbeits- und Zeitaufwand vorzulegen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Architekten Zellinger Gunhold & Partner, Ziviltechniker GmbH, Goethestr. 7, 4020 Linz als Ortsplaner mit den Planungsarbeiten beauftragen. Die Finanzierung erfolgt unter der Voranschlagstelle 1/031/728 und ist in den Jahren 2011 und 2012 vorgesehen. Die Frage von Vizebgm. Dr. Schalk ob es weitere Angebote gibt, verneint der Bürgermeister. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme. SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 20. Kulturinitiative Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst führt aus, in den vergangenen Wochen wurden für das Jahr 2011 die Subventionsansuchen eingereicht, welche im Kulturausschuss am 23.11.2010 vorberaten wurden. Die Ausschussmitglieder haben sich in der Ausschusssitzung am 1.6.2010 im Rahmen der Vorberatung des Voranschlages 2011 dafür ausgesprochen, die Subventionen für das Jahr 2011 in der gleichen Höhe wie bisher zu gewähren. Verein 2010 Euro 2011 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Kulturinitiative Engerwitzdorf 2.500 2.500 1/380/757 22.07.2010 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Kulturinitiative Engerwitzdorf eine Subvention für das Jahr 2011 in Höhe von 2.500 Euro zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2011 unter der VA-Stelle 1/380/757 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Moser-Luger, GRM Wolfsegger und GVM Reichör sind während der Abstimmung nicht im Saal. 21. Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst teilt mit, der Musikverein hat ein Subventionsansuchen eingebracht. Verein 2009 Euro 2010 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Musikverein Engerwitzdorf 3.400 3.400 1/322/757 4.11.2010 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Musikverein Engerwitzdorf eine Subvention für das Jahr 2011 in Höhe von 3.400 Euro zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2011 unter der VA-Stelle 1/322/757vorzusehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Moser-Luger, GRM Wolfsegger und GVM Reichör sind während der Abstimmung nicht im Saal. 22. SportUnion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erläutert, die SportUnion Schweinbach ersucht mit Schreiben vom 18.8.2010 um Gewährung der jährlichen Subvention, damit der geregelte Spielbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Die Ausgaben im Verein werden vor allem aufgrund der verantwortungsvollen und umfassenden Nachwuchsarbeit immer höher. Auch die Betriebskosten steigen stetig. Gleichzeitig gehen die Einnahmen aus Sponsorverträgen und Veranstaltungserlösen zurück. Der Ausschuss hat sich für die Gewährung einer Subvention in Höhe von EUR 10.100,00 ausgesprochen. Verein 2010 Euro 2011 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: SportUnion Schweinbach 10.200,00 10.100,00 2621/757 18.08.2010 E-4769 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der SportUnion Schweinbach eine Subvention für das Jahr 2011 in Höhe von € 10.100,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2011 unter der VA-Stelle 1/2621/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Ing: Buchbauer, GRM Wolfsegger und GVM Reichör sind während der Abstimmung nicht im Saal. 23. ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2011; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst führt aus, mit dem Schreiben vom 31.8.2010 ersucht der Sportverein Askö Treffling um die alljährliche Subvention. Mit dieser Zuwendung sollen ein Teil der laufenden Betriebskosten, sowie die Ausgaben für die Pflege und Instandhaltung der im Eigentum der Gemeinde Engerwitzdorf stehenden Sportanlage abgedeckt werden. Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dem Verein eine Subvention in Höhe von EUR 6.100,00 zu gewähren. Verein 2010 Euro 2011 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Sportverein Askö Treffling 5.300,00 6.100,00 2622/757 31.08.2010 E-4032 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Askö Treffling eine Subvention für das Jahr 2011 in Höhe von € 6.100,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2011 unter der VA-Stelle 1/2622/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Ing: Buchbauer, GRM Wolfsegger und GVM Reichör sind während der Abstimmung nicht im Saal. 24. Alternativenergie- und Feuchtbiotopförderung; Aufhebung der zusätzlichen Förderungen durch die Gemeinde; Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, zurzeit gewährt die Gemeinde Engerwitzdorf nachstehende Förderungen: Bei Solaranlagen beträgt die Förderung je m² Kollektorfläche € 22,--. Die maximale Förderhöhe ist mit € 440,-- begrenzt. (Landesförderung: durchschnittlich € 2.000,--) Biomassefeuerungsanlagen wie Hackschnitzel-, Holzvergaser und Pelletsheizanlagen sowie Kachelöfen, die als Ganzhausheizung in zertifizierten Niedrigenergie- oder Passivhäuser dienen, werden mit € 220,- unterstützt. (Landesförderung: durchschnittlich € 3.000,--) Bei Wärmepumpen beträgt der nicht rückzahlbare Zuschuss je Anlage € 75,--. (Landesförderung: € 1700,-- bis € 2.200,--) Netzgeführte Fotovoltaikanlagen werden, wenn es sich um eine geförderte Anlage seitens des Landes OÖ handelt, mit € 220,-- gefördert. (Landesförderung: durchschnittlich € 10.000,--) Für das Anlegen von Teichen, Tümpeln und Stillgewässern bekommt der landwirtschaftliche Grundbesitzer jedes Jahr pro m2 des Grundstückes den er zur Verfügung stellt € 0,06 als Förderung. (Landesförderung: durchschnittlich € 1.000,--) Bei der Prüfung durch den Landesrechnungshof im Jahr 2008/2009 wurde empfohlen, dass die Gemeinde in Hinkunft auf Mehrfachförderungen verzichtet und stattdessen andere gemeindespezifische Maßnahmen unterstützen soll. Dies wurde auch bei den Budgetklausuren aufgezeigt. Die Alternativenergie wurde im Jahr 2008 mit € 14.821,78 und 2009 mit € 18.388,40 gefördert. Für die Feuchtbiotopförderung wurde seit Einführung im Jahr 1999 noch kein Antrag gestellt. 2009 ausbezahlte Förderungen: Solarförderung gesamt € 10.663,40 (45 Ansuchen) Biomasseheizung gesamt: € 6.380,-- (29 Ansuchen) Wärmepumpen gesamt: € 1.125,-- (15 Ansuchen) Fotovoltaik gesamt: € 220,-- (1 Ansuchen) GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die bis jetzt gewährten Gemeindeförderungen im Bereich Alternativenergie und Feuchtbiotop mit 31.12.2010 außer Kraft zu setzen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25. Änderung der Wasser- und Kanalgebührenordnung - gemäß Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung per 01.01.2011; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15.11.2010 wurden die neuen Mindestsätze der Anschlussgebühren für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen für das Jahr 2011 bekannt gegeben. Entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ betragen die Mindestanschlussgebühren zzgl. 10% USt. ab 1. Jänner 2011: bei Wasserversorgungsanlagen: € 1.733,00 (bisher € 1.706,00) bei Abwasserbeseitigungsanlagen: € 2.891,00 (bisher € 2.846,00) Bei diesen Mindestanschlussgebühren (bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m²) errechnen sich für jeden weiteren m² der Bemessungsgrundlage folgende Beträge: Wasserversorgungsanlage: € 11,55 (bisher € 11,37) Abwasserentsorgungsanlage: € 19,27 (bisher € 18,97) Die Mindestanschlussgebühren dürfen gemäß den Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Mögliche Konsequenzen bei Unterschreiten der Mindestanschlussgebühren sind Streichungen, Kürzungen oder Rückzahlungen von Investitionszuschüssen. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Änderung der Wassergebührenordnung beschließen: § 3 Abs. 1: Die Wasseranschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² € 1.733,00 und für jeden weiteren m² € 11,55. § 8 (Inkrafttreten): Die Änderung dieser Verordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Schöffl stellt weiters den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Änderung der Kanalgebührenordnung beschließen: § 3 Abs. 1: Die Kanalanschlussgebühr beträgt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² € 2.891,00 und für jeden weiteren m² € 19,27. § 8 (Inkrafttreten): Die Änderung dieser Verordnung tritt mit 01.01.2011 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 26. Änderung der Abfallordnung und der Abfallgebührenordnung; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Fürst. GVM Schöffl erläutert, das Land Oberösterreich hat im Jahr 2009 ein neues Abfallwirtschaftsgesetz erlassen. Demnach sind alle oberösterreichischen Gemeinden verpflichtet, ihre Bestimmungen betreffend der Abfallentsorgung an dieses geänderte Gesetz mit Wirkung 1. Jänner 2011 anzupassen. Die wichtigsten für die Gemeinde relevanten Änderungen: * Der Begriff „biogene Abfälle“ wurde aufgespalten in die Begriffe „Grünabfälle“ und „Biotonnenabfälle“, da die Sammlung und Behandlung dieser Abfälle verschieden geregelt ist. * Der Begriff „Biotonne“ wurde näher definiert, um zu verdeutlichen, dass es sich auch dabei um einen Abfallbehälter im Sinn des § 7 handeln muss. In der Vergangenheit wurden zum Teil Gefäße verwendet, die die Anforderungen des bisherigen Oö: AWG 1997 nicht erfüllt haben. * Die Definition „ordnungsgemäße Eigenkompostierung“ soll den Schutz der öffentlichen Interessen und der Nachbarschaft gewährleisten. * Wie bisher sollen die anfallenden Abfälle von den Gemeinden oder in deren Auftrag durch befugte Sammler bei den Abfallerzeugern abgeholt werden. Der Transport von Abfällen hat in hygienisch einwandfreier Weise zu erfolgen, um die Verbreitung von üblen Gerüchen oder möglichen Krankheitserregern wirkungsvoll zu verhindern. * Das 6-Wochen-Abholintervall für Restmüll darf nur mehr angeboten werden, wenn die Sammlung der Biotonnenabfälle durch Abholung erfolgt oder diese einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden. * Verpflichtende Biotonnenabfuhr im dichtbesiedelten Gebiet oder ordnungsgemäße Eigenkompostierung. * Bei den Abfallbehältern sollen in Zukunft nur noch Kunststofftonnen mit Rädern oder Container mit Rädern verwendet werden. Weiters kann nun neben der Anzahl auch die Art und Größe der für eine Liegenschaft zu verwendenden Abfallbehälter mittels Bescheid festgesetzt werden. * Entspricht die ordnungsgemäße Eigenkompostierung nicht den Bestimmungen das OÖ. AWG 2009 kann der Bürgermeister dies mittels Bescheid gänzlich untersagen. * Über Baurestmassen besteht Meldepflicht um den Verbleib der anfallenden Abfälle besser nachvollziehen zu können und illegale Ablagerungen zu verhindern. * Die Anpassungsfrist ist mit 31.12.2010 festgesetzt. Nach Beschlussfassung im Gemeinderat wird eine Erhebung der Biotonnen bzw. der Eigenkompostierung im gesamten Gemeindegebiet durchgeführt. a) Änderungen Abfallordnung: - Begriffe wurden angepasst - Abfallbehälter nur mehr aus Kunststoff - Anzahl der Abfallbehälter wurde genauer definiert - Bei Bioküberl/tonnen dürfen nur Maisstärkesackerl, die am Gemeindeamt erhältlich sind, verwendet werden. Die bereits vorgeprüfte Abfallordnung der Gemeinde Engerwitzdorf hätte sodann folgendes Aussehen: VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 16.12.2010 mit der eine Abfallordnung erlassen wird. Aufgrund des § 6 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 (Oö. AWG 2009) LGBl.Nr. 71/2009 idgF. wird verordnet: § 1 Öffentliche Abfallabfuhr (1) Die Gemeinde Engerwitzdorf betreibt für die regelmäßige Sammlung der im Gemeindegebiet anfallenden Hausabfälle, sperrigen Abfälle, biogenen Abfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle eine öffentliche Abfallabfuhr. (2) Die Gemeinde kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß Abs. (1) Dritter bedienen und mit diesen einen privatrechtlichen Vertrag über die Sammlung abschließen. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Hausabfälle sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind. (2) Sperrige Abfälle sind feste Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, aber wegen ihrer Größe oder Form nicht in den für Hausabfälle bestimmten Abfallbehälter gelagert werden können. (3) Biogene Abfälle sind Stoffe, die aufgrund ihres hohen organischen, biologisch abbaubaren Anteils für die aerobe und anaerobe Verwertung besonders geeignet sind, und zwar Grünabfälle (lit. a) und Biotonnenabfälle (lit. b). a) Grünabfälle: natürliche organische Abfälle aus dem Garten und Grünflächenbereich, wie insbesondere Grasschnitt, Strauchschnitt, Baumschnitt, Christbäume, Laub, Blumen und Fallobst; b) Biotonnenabfälle: - feste pflanzliche Abfälle, wie insbesondere solche aus der Zubereitung von Nahrungsmitteln; - andere organische Abfälle aus der Zubereitung und dem Verzehr von Nahrungsmitteln (Speisereste), sofern sie einer dafür geeigneten aeroben oder anaeroben Behandlungsanlage zugeführt werden können; - Papier, sofern es sich um unbeschichtetes Papier handelt, welches mit Nahrungsmitteln in Berührung steht oder zur Sammlung und Verwertung von biogenen Abfällen geeignet ist. (4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind feste Abfälle aus Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie aus vergleichbaren Einrichtungen im öffentlichen Bereich, die in ihrer Zusammensetzung und Beschaffenheit Hausabfällen ähnlich sind. (5) Ordnungsgemäße Eigenkompostierung: Eine Eigenkompostierung gilt dann als ordnungsgemäß, wenn dabei die Ziele und Grundsätze des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009 eingehalten werden, insbesondere keine schädlichen Einwirkungen auf Böden und Gewässer bewirkt werden, keine unzumutbaren Belästigungen für Nachbarn oder Nachbarinnen entstehen und ausschließlich eigene biogene Abfälle pflanzlicher Herkunft eingesetzt werden. § 3 Abholbereich (1) Der Abholbereich für die Sammlung der Hausabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Engerwitzdorf. (2) Für sperrige Abfälle besteht zu den Öffnungszeiten eine ständige Abgabemöglichkeit im ASZ Engerwitzdorf. Überdies erfolgt gegen Kostenersatz eine Abholung nach Bedarf gegen vorherige Anmeldung. (3) Der Abholbereich für die Sammlung der Biotonnenabfälle umfasst das gesamte Gemeindegebiet. (4) Der Abholbereich für die Erfassung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst die im Anhang 1 aufgelisteten Betriebe. § 4 Pflichten der Abfallbesitzer (1) Hausabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, zur Sammlung bereitzustellen. (2) Sperrige Abfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen zum ASZ Engerwitzdorf zu bringen, bei Abholung im Bedarfsfall, am vereinbarten Ort zur Sammlung bereitzustellen. (3) Biotonnenabfälle sind im Abholbereich für die Sammlung bereitzustellen. Werden zusätzlich Maisstärkesackerl verwendet, dürfen ausschließlich die am Gemeindeamt gegen Entgelt erworbenen Sackerl in der Biotonne mit entsorgt werden. Die Verpflichtung entfällt, wenn die Biotonnenabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden. Grünabfälle sind zur Kompostierungsanlage zu bringen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Grünabfälle einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden. (4) Haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind von demjenigen, bei dem sie anfallen, für die Sammlung bereitzustellen. § 5 Abfallbehälter (1) 1. Für die Lagerung der Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle sind ausreichend große, flüssigkeitsdichte, schließbare und widerstandsfähige Abfallbehälter zu verwenden. Für Biotonnenabfälle sind jedenfalls eigene Abfallbehälter zu verwenden. In Hinkunft sollen nur noch Kunststofftonnen mit Rädern oder Container mit Rädern verwendet werden: a) 90 l Abfallbehälter aus Kunststoff mit Räder b) 770 l Abfallbehälter aus Kunststoff mit Räder c) 1100 l Abfallbehälter aus Kunststoff mit Räder In Ausnahmefällen können für Hausabfälle zusätzliche 90-Liter-Abfallsäcke gegen Entgelt beim Gemeindeamt behoben werden. 2. Für die Lagerung der Biotonnenabfälle sind d) 23 l Abfallbehälter aus Kunststoff e) 120 l Abfallbehälter aus Kunststoff mit Räder zu verwenden. Werden zusätzlich Maisstärkesackerl verwendet, dürfen ausschließlich die am Gemeindeamt gegen Entgelt erworbenen Sackerl in der Biotonne mit entsorgt werden. (2) Die Abfallbehälter für die Hausabfälle, Biotonnenabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle werden von der Gemeinde beschafft und an die Liegenschaftseigentümer verkauft. Die Großraumcontainer mit 770 bzw. 1100 Liter sind vom jeweiligen Grundeigentümer selbst zu beschaffen. (3) Die Abfallbehälter sind so aufzustellen, dass 1. sie für die sie berechtigt benützenden Personen und für die mit der Entlee- rung der darin gelagerten Abfälle betrauten Personen leicht zugänglich sind und 2. durch die ordnungsgemäße Benützung und Entleerung bzw. den ordnungsgemäßen Transport der Abfallbehälter möglichst niemand gefährdet oder unzumutbar belästigt wird. § 6 Anzahl und Volumen der Abfallbehälter Die Anzahl der für ein Grundstück zu verwendenden Abfallbehälter richtet sich nach dem Bedarf und zwar insbesonders nach der Anzahl der die Abfallbehälter benützenden Personen, der Größe der Abfallbehälter und der Länge der Abfuhrintervalle. Pro Objekt ist mindestens eine Tonne notwendig. Im Zweifelsfall ist die Anzahl von Amts wegen oder auf Antrag des Grundeigentümers vom Bürgermeister mit Bescheid festzusetzen. a) Hausabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle: für 1 Haushalt mindestens 1 Stk. 90-Liter-Abfallbehälter für Wohnblöcke bis max. 12 Haushalte: 1 Stk. 1100-Liter-Abfallbehälter für Gaststätten ohne Beherbergungsbetrieb je angefangene 75 Sitzplätze: 1 Stk. 90-Liter- Abfallbehälter (14-tägige Abfuhr) für Gaststätten mit Beherbergungsbetrieb je angefangene 40 Sitzplätze: 1 Stk. 90-Liter- Abfallbehälter (14-tägige Abfuhr) für Industrie und Gewerbebetriebe, Büros und Geschäfte bis 40 Mitarbeiter: 1 Stk. 90-Liter-Abfallbehälter (14-tägige Abfuhr) b) Biotonnenabfälle: für 1 Haushalt mindestens: 1 Stk. 23-Liter-Abfallbehälter (Bioküberl) für Wohnblöcke bis max. 8 Haushalte: 1 Stk. 120-Liter-Abfallbehälter (Biotonne) für Gaststätten mit je 20 Sitzplätzen oder Industrie- und Gewerbebetriebe, Büros und Geschäfte bis 10 Mitarbeiter: 1 Stk. 120-Liter-Abfallbehälter (Biotonne) c) In Ausnahmefällen können zusätzlich 90-Liter-Abfallsäcke gegen Entgelt beim Gemeindeamt abgeholt werden. § 7 Abfuhrtermine (1) Die Sammlung der Hausabfälle sowie der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle gemäß § 3 (1) und (5) durch den beauftragten Dritten erfolgt für Abfallbehälter nach § 5 (1) Ziff. 1 lit. a)-c) zweiwöchentlich, vierwöchentlich oder sechswöchentlich. (2) Die Sammlung der sperrigen Abfälle durch die Gemeinde bzw. durch einen beauftragten Sammler erfolgt nach vorheriger telefonischer Anmeldung gegen Kostenersatz. Darüber hinaus können sperrige Abfälle von jedermann gegen Kostenersatz zu den Öffnungszeiten des Altstoffsammelzentrums (Übernahmestelle) abgegeben werden. (3) Die Sammlung von Biotonnenabfällen durch den beauftragten Dritten erfolgt für Abfallbehälter nach § 5 Abs. (1) Ziff. 2 lit d) und e) einmal pro Woche. (4) Grünabfälle können zu den Öffnungszeiten bei der Kompostierungsanlage abgegeben werden. Weiters besteht im ASZ Engerwitzdorf eine Abgabemöglichkeit für Grünschnitt. (5) Die Tage der Sammlung der Hausabfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen und Biotonnenabfälle werden durch Anschlag an der Amtstafel und auf der Gemeindehomepage bekannt gemacht. § 8 Behandlungsanlage für biogene Abfälle Die Gemeinde Engerwitzdorf bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines vertraglich gebundenen Dritten, Johann Mairhofer, Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf, welcher eine Kompostierungsanlage mit dem Standort Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf, zur Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt. § 9 Anzeigepflicht Vermehrt oder verringert sich die Menge des durchschnittlich von einer Liegenschaft abzuführenden Abfalls wesentlich, so hat dies der Eigentümer ohne unnötigen Aufschub der Gemeinde anzuzeigen. § 10 Bauwerke auf fremden Grund Bei Bauwerken auf fremden Grund (Superädifikate, Bauwerke als Zubehör eines Baurechtes) sind die für den Liegenschaftseigentümer geltenden Bestimmungen dieser Verordnung sinngemäß auf den Eigentümer des Bauwerkes anzuwenden. § 11 Gebühren und Beiträge Die Berechnung der Abfallgebühr ist nach den Bestimmungen des § 18 Oö. AWG 2009 vorzunehmen. Dazu erlässt der Gemeinderat eine gesonderte Abfallgebührenordnung. § 12 Inkrafttreten Die Rechtswirksamkeit dieser Abfallgebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag; gleichzeitig tritt die Abfallordnung vom 15.12.1998 idF. 26.04.2007 außer Kraft. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Abfallordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme b) Änderungen Abfallgebührenordnung: - Preise der Biotonnenabfuhr wurden angepasst - Abfallanschlussgebühr entfällt (einmalig € 3,63 je Tonne) Die bereits vorgeprüfte Abfallgebührenordnung der Gemeinde Engerwitzdorf hätte sodann folgendes Aussehen: Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 16.12.2010, mit der eine ABFALLGEBÜHRENORDNUNG erlassen wird. Aufgrund des § 15 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2008, BGBl. I Nr. 103/2007 idgF und des § 18 des Oö. Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, LGBl. Nr. 71/2009, wird verordnet: § 1 Gegenstand der Gebühr Für die Sammlung und Behandlung von Siedlungsabfällen ist eine Abfallgebühr zu entrichten. § 2 Höhe der Gebühren (exkl. 10 % Umsatzsteuer) (1) Die Abfallgebühr beträgt a) je abgeführter Abfalltonne mit 90 Liter Inhalt € 5,60 b) je abgeführtem Container mit 770 Liter Inhalt € 50,40 mit 1100 Liter Inhalt € 72,80 c) je abgeführtem Abfallsack mit 90 Liter Inhalt € 5,60 (2) Zusätzlich zu den in Abs. 1 lit. a) und 1 lit. b) festgesetzten Gebühren ist eine jährliche Grundgebühr zu entrichten, diese beträgt: a) pro gehaltener Abfalltonne mit 90 Liter Inhalt € 21,80 b) pro gehaltenem Container mit 770 Liter Inhalt € 196,22 c) pro gehaltenem Container mit 1100 Liter Inhalt € 283,42 (3) Zusätzlich zu der in Abs. 1 lit. c) festgesetzten Gebühr ist eine Grundgebühr zu entrichten, diese beträgt: a) je abgeführtem Abfallsack mit 90 Liter Inhalt € 1,60 (4) Die festgesetzte Grundgebühr beinhaltet die Kosten für die Sammlung von Altholz, Teilkosten für die Sammlung und Verwertung von Baum-, Strauch- und Grünschnitt, Kosten für die Alt- und Problemstoffsammlung, Kosten für den Betrieb des Altstoffsammelzentrums sowie Verwaltungskostenanteil und Bauhofeinsatz. (5) Baum-, Strauch- und Grünschnitt können zu den Öffnungszeiten bei der Kompostierungsanlage kostenlos abgegeben werden. Weiters besteht im Altstoffsammelzentrum Engerwitzdorf eine kostenlose Abgabemöglichkeit für Grünschnitt. (6) Entsorgung Biotonnenabfälle: a) je abgeführtem Abfallbehälter mit 18 Liter Inhalt € 1,30 b) je abgeführtem Abfallbehälter mit 23 Liter Inhalt € 1,66 c) je abgeführtem Abfallbehälter mit 120 Liter Inhalt € 8,67 (7) Entsorgung sperriger Abfälle: a) Wird der sperrige Abfall (ausgenommen Altholz) zu der festgesetzten Sammelstelle der Gemeinde (ASZ – Engerwitzdorf) gebracht, ist eine Gebühr von € 0,20 je angefangenem Kilogramm zu entrichten. b) Die Abgabe von Altholz im ASZ Engerwitzdorf ist kostenlos. c) Wird der sperrige Abfall durch die Gemeinde oder beauftragte Dritte (nach telefonischer Anmeldung) vom angeschlossenen Grundstück abgeholt, erfolgt die Verrechnung nach folgendem Aufwand: Bauhofmitarbeiter je angefangene Stunde: € 43,00 LKW je angefangene Stunde: € 23,00 (8) Entsorgung von Alt- und Problemstoffe: a) Die Beträge für die Übernahme kostenpflichtiger Alt- und Problemstoffe sind aus der Preisliste des Oö. LAVU zu entnehmen (Aushang im ASZ Engerwitzdorf). (9) Entsorgung von Bauschutt: a) Wird Bauschutt zu der festgesetzten Sammelstelle der Gemeinde (ASZ - Engerwitzdorf) gebracht, ist eine Gebühr je angefangenem Kilogramm zu entrichten. Der Betrag ist aus der Preisliste des Oö. LAVU zu entnehmen (Aushang im ASZ Engerwitzdorf). § 3 Gebührenschuldner Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer; im Falle des Bestehens von Baurechten oder Nutzungsrechten ist der Bauberechtigte bzw. der Nutznießer zur Entrichtung der Gebühren verpflichtet. § 4 Beginn der Gebührenpflicht Die Verpflichtung zur Entrichtung der Geldleistungen nach § 2 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 beginnt mit Anfang des Monats, in dem die Sammlung von Abfällen von den jeweiligen Grundstücken erstmals stattfindet. § 5 Fälligkeit Die Gebühren nach § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 6 sind vierteljährlich, und zwar am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. eines jeden Jahres zur Zahlung fällig, und nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu entrichten. § 6 Umsatzsteuer Den in § 2 geregelten Gebühren ist die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß hinzuzurechnen. § 7 Inkrafttreten Die Rechtswirksamkeit dieser Abfallgebührenordnung beginnt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag; gleichzeitig tritt die Abfallgebührenordnung vom 17.11.1998 idF. 13.03.2008 außer Kraft. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Abfallgebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 27. Antrag der SPÖ Fraktion bezüglich Ausbau des Geh- und Radwegenetzes in Engerwitzdorf und Gallneukirchen; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, durch Antrag der SPÖ vom 17.06.2010 wird ersucht, den Antrag bezüglich Ausbau des Geh- und Radwegenetzes in Engerwitzdorf und Gallneukirchen in den Ausschuss für Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt aufzunehmen. Seitens der SPÖ wird dieser Tagesordnungspunkt folgendermaßen begründet: Die Schaffung zweckdienlicher und verkehrssicherer Geh- und Radwege ist immer mehr Bürgerinnen und Bürger ein großes Anliegen. Es ist unbestritten, dass Radfahrer und Fußgänger etwas für ihre Gesundheit tun und gleichzeitig die Umwelt entlasten. Die SPÖ-Gemeinderatsfraktionen von Gallneukirchen und Engerwitzdorf unterstützen dieses Begehren und bringen folgende Anträge zur Errichtung von Geh- und Radwegen in Engerwitzdorf und Gallneukirchen ein: - Geh- und Radweg von Engerwitzdorf (Dorf) entlang der Gusenbachstraße (Zur Mühle) nach Schweinbach – dort Anbindung an den bestehenden Gehweg - Gehweg von Gallneukirchen entlang der Riepl-Straße und Gallneukirchner Straße nach Schweinbach - Radweg vom Kreisverkehr Gallneukirchen auf der B 125 bis zum bestehenden Radweg ab Schweinbach – Fahrtrichtung Linz (inkl. Beleuchtung für bestehenden Gehweg) Die Errichtung bzw. der Ausbau der genannten Geh- und Radwege trägt nicht nur zur Steigerung der Lebensqualität durch weniger Emissionen bei, sondern hilft mit, dass auch Kinder durch mehr Bewegung einen Zugewinn an Gesundheit erleben und gleichzeitig potentielle Gefahrenstellen beseitigt werden. Die Errichtung dieser Rad- und Gehwege stellt überdies auch einen Lückenschluss im überörtlichen Rad- und Gehwegenetz dar. Weiters wird um Unterstützung bei den Anträgen im Rahmen der Möglichkeiten ersucht. Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl gibt in seinem Schreiben vom 10.06.2010 dazu an, dass er den Radwegebau, die angeführten Argumente für den Ausbau der Radwege und die Gemeinden grundsätzlich gerne nach seinen gegebenen Möglichkeiten unterstütze, sofern die Radwegverbindungen technisch machbar und in der Gesamtheit auch finanzierbar sind. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Punkt bei den Infrastrukturmaßnahmen der Beratungsinitiative „Fahr Rad in Oö, weil`s nahe liegt“ mit aufzunehmen und in die Prioritätenliste mit einzureihen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 28. Bahnverbindung Linz - Graz; Verabschiedung einer Resolution; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, die GRÜNEN Engerwitzdorf haben folgende Resolution eingebracht: Resolution Die Bundesregierung insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, umgehend für 1) eine Attraktivierung und Beschleunigung der Bahnstrecke Linz-Graz mit einer Verringerung der Fahrzeit um eine Stunde auf zukünftig max. 2,5 Stunden zu sorgen und weiters 2) auf EU-Ebene grenzüberschreitende Allianzen zu schmieden um eine Aufnahme der gesamten Bahnstrecke Prag-Linz-Graz-Koper in die Förderkulisse „transeuropäsichen Netze“ (TEN) zu erreichen. Begründung Der ÖBB-Fernverkehrsverbindung Linz-Graz droht mit Juli 2011 die Einstellung – das ist ein weiterer Schritt zu Aushungerung ländlicher Regionen und widerspricht ganz klar allen Klimaschutzzielen. Das durchgehende Schnellzugsangebot (IC) Angebot auf der Pyhrn-Schober-Achse wurde aber in den letzten Jahren trotz teurer Infrastruktur-Ausbauten sukzessive von einem ursprünglichen Zweistundentakt auf nun nur mehr zwei Zugpaare täglich, noch dazu in teilweise unattraktiv früher bzw. später Tagesrandlage, eingeschränkt. Auch die letzten verbliebenen beiden IC-Kurspaare wurden nur mehr deshalb weitergeführt, weil der jährliche Abgang der Intercity-Züge von den beiden betroffenen Bundesländern finanziert wurde. An ungedeckten Kosten wurden von den ÖBB ca. 2,6 Mio Euro, davon ca. 1,175 Mio Euro in Oberösterreich, angegeben und eingefordert. Wie in der Steiermark wurde auch in Oberösterreich notgedrungen ein entsprechend ansehnlicher Betrag zur Aufrechterhaltung dieser wichtigen Verbindung vom Land übernommen. Die Bahnstrecke Prag-Linz ist bereits als vorrangige transeuropäische Schienenstrecke (TEN) beschlossen. In Tschechien wird seit Jahren ausgebaut, auch die Summerauerbahn wird bis 2016 ausgebaut. Auf steirischer Seite ist die Verbindung zweigleisig über den Schoberpass bis nach Graz in einem akzeptablen Zustand. Zu untragbaren Fahrzeiten von normalerweise dreieinhalb Stunden führt jedoch der teilweise steinzeitliche Zustand der Strecke in Oberösterreich. 2011 geht die Neuformulierung der europäischen TEN - Strecken in die entscheidende Phase. Dies wird auch eine Vorentscheidung über die zukünftige EU- Förderkulisse 2014- 2020 sein. 2006 hat es eine gemeinsame Absichtserklärung Tschechiens, Österreichs und Sloweniens für den Ausbau der Strecke Prag-Linz-Graz-Koper und ein gemeinsames Auftreten in der EU gegeben. Seither ist nichts geschehen. Diese Allianz muss neu aktiviert werden um EU Fördergelder lukrieren zu können. Personen-Fernverkehr ist Angelegenheit des Bundes. In Anbetracht der angespannten Budgetsituation der Länder kann eine Kostenübernahme der Fernverkehrs-Verbindung Linz-Graz durch die Länder Oberösterreich und Steiermark keine Dauerlösung sein. Wenn wir Klima- und Umweltschutz, die Verlagerung von der Straße auf die Schiene und einen bundesweit integrierten Taktverkehr ernst nehmen, müssen Graz und Linz als zweit- und drittgrößte Stadt Österreichs mittels attraktivem Schienenverkehr verbunden sein. Attraktive Direkt-Schnellverbindungen zwischen diesen beiden Zentren und Landeshauptstädten müssen Teil des Grundangebots im Schienenverkehr sein. Das durchgehende IC-Angebot auf der Pyhrn-Schober-Achse wurde aber in den letzten Jahren trotz teurer Infrastruktur-Ausbauten sukzessive von einem ursprünglichen Zweistundentakt auf nun nur mehr zwei Zugpaare täglich, noch dazu in teilweise unattraktiv früher bzw. später Tagesrandlage, eingeschränkt. Ziel muss eine Beschleunigung um eine Stunde sein. Bei einer Fahrzeit von zweieinhalb Stunden wäre die Bahn konkurrenzfähig gegenüber der Straße - im Pendlerverkehr, aber auch im internationalen Güterverkehr. Der Hafen Koper ist nach Rotterdam der zweitwichtigste für die österreichische Wirtschaft. Gerade für die wichtige Automobil-, Papier- und Holzindustrie sei der Ausbau entscheidend. Es ist Aufgabe der ÖBB für ein angemessenes Grundangebot im Schienenverkehr zu sorgen und dafür erhalten diese auch eine große Summe an öffentlichen Mitteln. Ungenügender Nachfrage sollten kreative ManagerInnen und verantwortungsbewusste politisch Zuständige mit Angebotsverbesserungen und einer Attraktivierung des Schienenverkehrs, also offensiv begegnen, weil nur dies eine langfristige Lösung des Verkehrsproblems bedeutet. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Resolution an die Österreichische Bundesregierung zu übersenden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 29. Änderung des Straßenbeleuchtungsbauprogrammes 2010; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.03.2010 die Errichtung der Straßenbeleuchtung im Bereich des Unteren Maisweges beschlossen. Bei der Begehung am 11.10.2010 wurde von den Grundanrainern nach längerer Diskussion die Errichtung der Straßenbeleuchtung abgelehnt. Hierfür wurden Kosten in Höhe von € 8.500,-- aus der VA Stelle 05/6124/050 veranschlagt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Untere Maisweg aus dem Straßenbeleuchtungsbauprogramm 2010 (Gemeinderatsbeschluss vom 18.03.2010) ausgeschieden wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 30. Hochwasserschutzprojekt Engerwitzdorf; weitere Vorgehensweise; Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 03.07.2008 den Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Hochwasserschutzes in der Ortschaft Engerwitzdorf beschlossen. Vom Land wurde der Projektant Humer mit der Erstellung des Hochwasserprojektes beauftragt. Die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung hat mit Bescheid vom 19.11.2009, Wa 21-4-2009 die wasserrechtliche Bewilligung für Hochwasserschutzmaßnahmen an der Großen Gusen im Bereich der Ortschaft Engerwitzdorf erteilt. Um eine rasche Realisierung zu gewährleisten, wurde vom Land OÖ die Durchführung des Projektes im Zuge der Instandhaltung (d.h. Gesamtkosten von max. € 115.000,- wovon die Gemeinde 1/3 zu tragen hat) vorgeschlagen. Voraussetzung für die Durchführung des Projektes ist, dass die Besitzer der geschützten Objekte auf eine Entschädigungen für die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke verzichten. Nach mehreren Verhandlungen mit den betroffenen Liegenschaftseigentümern konnte mit der Fam. Rudelsdorfer und der Lagerhausgenossenschaft Pregarten-Gallneukirchen eine Einigung nur unter der Bedingung getroffen werden, dass alle Besitzer der geschützten Objekte auf die Entschädigungen verzichten. Da die Grundbesitzer Franz und Rosina Reichhör, Objekt Engerwitzdorf 5 (Betrag € 4.653,68,--) und Franz Fürst, Objekt Engerwitzdorfer Straße 45 (Betrag € 328,95,--) auf Ihre Entschädigungen in Gesamthöhe von € 4.982,63 nicht verzichten und in diesem Fall auch die Objektbesitzer Hubert und Andrea Rudelsdorfer, Objekt Engerwitzdorf 4 (Betrag € 8.234,95,--) und die Lagerhausgenossenschaft (Betrag € 1.664,10) auf ihre Entschädigungen in Gesamthöhe von € 9.899,05,-- nicht verzichten, war eine Durchführung der Maßnahmen wie ursprünglich geplant nicht möglich. Die Gemeinde müsste zusätzlich zu ihrem 1/3 Anteil (Basis € 115.000,--) allfällige Mehrkosten zur Gänze sowie sämtliche Entschädigungsleistungen aufbringen. Grundsätzlich werden Maßnahmen bis € 115.000,-- als Instandhaltungsprojekte (Zuständigkeit Land), Projekte über € 115.000,-- als Investitionsprojekte (Zuständigkeit Bund) gesehen. Eine Investition durch den Bund ist nur dann sinnvoll, wenn von den oben angeführten Liegenschaftsbesitzern zuvor eine Vereinbarung für die Übernahme der Hälfte des Interessentenbetrages unterzeichnet wird. Die Finanzierung wäre voraussichtlich 40 % Bund, 40 % Land und 20 % Interessenten (Aufteilung 10% Gemeinde und 10% Liegenschaftsbesitzer). Wird keine Einigung bzw. Beteiligung beim Hochwasserprojekt erzielt, soll das Projekt fallen gelassen werden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass vor Antragstellung für die Finanzierung dieses Projektes über den Bund mit den Liegenschaftsbesitzern (Reichör, Engerwitzdorf 5; Fürst, Engerwitzdorfer Straße 45; Rudelsdorfer, Engerwitzdorf 4 und Lagerhausgenossenschaft) eine Vereinbarung für die Übernahme der Hälfte des Interessentenbeitrages getroffen wird. Wird keine Einigung mit den Liegenschaftsbesitzern erzielt, wird das Projekt nicht realisiert. Über Anfrage von Vizebgm. Dr. Schalk erläutert GVM Reichör ihre Motivation. Ihr Objekt liegt an niedrigster Stelle. Bei Hochwasser würden es in einer „Badewanne“ sitzen. Wichtig wäre, dass die Gusen ausgeräumt ist, dann sei ein Hochwasserschutz aus ihrer Sicht nicht notwendig. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Reichör nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 31. Überprüfung der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf gemäß § 130 WRG 1959 durch das Land Oö.; Angebot der Firma Eitler aus Linz für die Durchführung der Planungs- und Beratungsarbeiten zur Behebung der aufgezeigten Mängel; Auftragsvergabe; Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, seitens des Landes OÖ wurde das Ingenieurbüro Flögl mit der Überprüfung der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf gem. § 130 WRG 1959 beauftragt. Im Prüfbericht wurde vermerkt, dass sich die Wasserversorgungsanlage im Gemeindegebiet Engerwitzdorf in einem sehr guten Zustand befindet bzw. sehr gut geführt wird. In diesem Bericht ist eine Mängelliste angehängt, mit Hinweis auf Dringlichkeit einschließlich Fristvorschlägen. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um geringfügige Mängel, die etwa folgenden Umfang entsprechen: * Baumaßnahmen z.B. fehlende Froschklappen, Abdunkelung von Fenstern, Ersetzen von Standrohren für die Steuerung, Druckkesselüberprüfungen, Schachtentwässerungen usw. * Rohrleitung: Es fehlen wasserrechtliche Bewilligungen für diverse Leitungen, die in den letzten Jahren in Eigenregie errichtet wurden. * Schutzgebiete: Anpassung an den Stand der Technik vor allem durch Festlegung von Zonen III, (weitere Schutzgebiete = Fassungsschutzgebiete) * Herstellung der wasserrechtlichen Ordnung: Beantragung des Löschens von Wasserrechten nicht mehr verwendeter Anlagen Seitens des Planungsbüros Eitler & Partner aus Linz werden folgende Arbeiten angeboten: * Begutachtung und Beratung vor Ort für die Möglichkeit der Mängelbehebung bei den diversen Bauwerken einschließlich eventueller erforderlicher Angebotseinholungen, Vergabe, Abnahmen und Abrechnung. * Erstellung der Operate für die wasserrechtliche Bewilligung von konsenslos errichteten Leitungen, Aufbauten auf den Plänen die im Zuge der Erstellung des Wasserleitungskatasters ausgearbeitet werden einschließlich der Beantragung des Löschens der Wasserrechte von nicht mehr verwendeten Anlagen. * Teilnehmen an Besprechungen und Verhandlungen. * Für die zusätzliche Schutzgebietsfestlegung sind Gutachten bzw. Projekte von Hydrologen einzuholen die von uns in die Operate für die wasserrechtliche Bewilligung eingearbeitet werden. Die Kosten für dieses Gutachten bzw. Schutzgebietsprojekte sind in diesem Angebot jedoch nicht enthalten. Es ist dafür ein befugter Hydrologe zu beauftragen. Seitens des Planungsbüros Eitler & Partner wurde ein Angebot mit € 12.900,- netto gelegt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, die angebotene Summe wird mit max. 15 % Überziehung gedeckelt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das Planungsbüro Eitler & Partner aus Linz mit der Durchführung der Planungs- und Beratungsarbeiten betreffend der Mängelbehebung bei der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf zum Preis von netto € 12.900,- (inkl. € 15.480,-) zu beauftragen. Die angebotene Summe wird mit max. 15 % Überziehung gedeckelt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 32. Ansuchen um Übernahme der privaten Siedlungsstraße Hofweg, Parz. 186/3, KG. Niederkulm in das öffentliche Gut; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, das Ansuchen der Firma Alpine und der Firma Architec um Übernahme der privaten Siedlungsstraße Hofweg, Parz. 186/3, KG Niederkulm in das öffentliche Gut wurde im Ausschuss eingehend vorberaten. Seites der Firma Alpine und Architec wurde der Gemeinde alle geforderten Gutachten ordnungsgemäß vorgelegt. Diese entsprechen der RVS bzw. den Vorgaben der Gemeinde. Von der Firma Architec wird zusätzlich um Übernahme der Parzelle Nr. 186/84, KG. Niederkulm ersucht. Es handelt sich dabei um Parkplätze mit Inseln, die für die Objekte des Hofweges errichtet wurden. Eine Übernahme dieser Parzelle wird aus Gründen von späteren Folgekosten nicht befürwortet. Die Durchführung des Winterdienstes wird erst nach Übernahme ins öffentliche Gut (Grundbuchsbeschluss) durch die Gemeinde erfolgen. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Ansuchen der Firma Alpine und Firma Architec um Übernahme der privaten Siedlungsstraße Hofweg, Parz. 186/3, KG. Niederkulm ins öffentliche Gut zugestimmt wird. Die Parzelle Nr. 186/84, KG. Niederkulm wird nicht ins öffentliche Gut übernommen. Der Winterdienst wird erst nach Übernahme ins öffentliche Gut (Grundbuchsbeschluss) durchgeführt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. (GRM Dr. Wöckinger und Dr. Niebsch waren bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.) 33. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundabtretung aus Parz. 3364, KG. Klendorf im Ausmaß von 21 m² in das öffentliche Gut Parz. 3369, KG. Klendorf (Bach 31-Nesser); Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, im Zuge der straßenbehördlichen Zustimmung für die Errichtung der Einfriedungsmauer entlang des öffentlichen Gutes Parz. 3369, KG. Klendorf bei der Liegenschaft Bach 31 hat sich der Eigentümer Erwin Nesser, Bach 31 bereit erklärt, einen Grundstreifen seiner Liegenschaft Parz. 3364 im Ausmaß von 21 m² kostenlos in das öffentliche Gut abzutreten. Diese Grundabtretung war für eine geringfügige Straßenverbreiterung bzw. Fortführung der Straße zum nördlich angrenzenden Bauplatz Parz. 3365/8 zweckmäßig. Da keine Verpflichtung zur kostenlosen Grundabtretung gegeben war, werden die Vermessungskosten von der Gemeinde übernommen. Mit dem Grundeigentümer wurde eine Grundabtretungsvereinbarung abgeschlossen. Die Verbücherung dieser Grundabtretung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist aufgrund der neuen Bestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die gegenständliche Grundabtretung gemäß Teilungsplan des DI. Bauer aus Linz vom 19.10.2010, GZ. 14770/10 und Vereinbarung vom 01.10.2010 in das öffentliche Gut sowie die Widmung dieser Flächen zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 34. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundabtretung aus Parz. 490/6 und 450/11, KG. Niederkulm im Ausmaß von 24 m² in das öffentliche Gut Parz. 1207/1, KG. Niederkulm (Mayerhofer-Pferdebahnpromenade); Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, mit der gegenständlichen Grundabtretung in das öffentliche Gut wird die Siedlungsstraße Pferdebahnpromenade im Kurvenbereich nach der Abzweigung des Buchenweges beim Bauplatz für das künftige Objekt Pferdebahnpromenade 28 etwas verbreitert. Diese Abtretung erfolgt im Sinne der Bestimmungen des § 16 Oö. Bauordnung kostenlos für den künftigen Bauplatz mit den Parzellen 490/6 und 450/11, KG. Niederkulm. Hiefür liegt eine Vereinbarung mit dem Grundeigentümer vor. Die grundbücherliche Durchführung dieser Grundabtretung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die gegenständliche Grundabtretung gemäß Teilungsplan des DI Bauer aus Linz vom 21.10.2010, GZ. 14758/10 und Vereinbarung vom 21.10.2010 in das öffentliche Gut sowie die Widmung dieser Flächen zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 35. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Abtretung der Parz. 869/22, KG. Niederkulm im Ausmaß von 18 m² in das öffentliche Gut (Steinhauserweg-Pühringer); Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, im Zuge von Ufersanierungsmaßnahmen beim Trefflingerbach in Außertreffling war zur Sicherung des unmittelbar am Bachufer verlaufenden Steinhauserweges die Einlösung des Grundstückes Parz. 869/22, KG. Niederkulm im Ausmaß von 18 m² erforderlich. Mit den Grundbesitzern Mag. Klaus und Michaela Pühringer, Steinhauserweg 14 wurde eine Grundabtretungsvereinbarung abgeschlossen, wonach der Grund zum Preis von € 6,60 einzulösen und für den zu entfernenden Bewuchs auf diesem Grundstück eine Entschädigung von € 300,00 zu leisten ist. Die Verbücherung dieser Grundabtretung in das öffentliche Gut erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Da das gesamte Grundstück dem öffentlichen Gut zugeschrieben wird, war eine Vermessung nicht erforderlich. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Einlösung der Parzelle 869/22, KG. Niederkulm entsprechend der Vereinbarung vom 29.10.2010 zum Gesamtbetrag von € 418,80 sowie die Widmung des Grundstückes 869/22 zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 36. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Auflassung eines Teilstückes des öffentlichen Gutes Parz. 2665, KG. Engerwitzdorf im Bereich der Riedmarkstraße und Veräußerung an Stelzmüller Klemens, Oberwögern 16, 4210 Unterweitersdorf; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, die öffentliche Wegparzelle zweigt beim Objekt Zehethofer von der Riedmarkstraße ab und endet nach einer Länge von ca. 280 m an der Gemeindegrenze Unterweitersdorf. Der Antragsteller ersucht um Auflassung und Erwerb des Teilstückes ab der Zufahrt zu seiner Liegenschaft Oberwögern 16. In diesem Bereich ist der Weg in der Natur nicht mehr vorhanden. Für die verkehrsmäßige Aufschließung von anderen Liegenschaften und Grundstücken ist dieses letzte Teilstück des öffentliches Gutes nicht mehr erforderlich, da beiderseits der Antragsteller mit seinen im Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesenen Gründen angrenzt. Aufgrund des vorliegenden Vermessungsplanes vom Vermessungsbüro DI.Bauer aus Linz vom 15.11.2010, GZ. 14788/2010 werden 468 m² öffentliches Gut aufgelassen und durch die vorgenommene Berichtigung des Wegverlaufes 67 m² in das öffentliche Gut abgetreten. Die zu entschädigende Fläche beträgt somit 401 m² Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und eine Auflassung des öffentlichen Gutes sowie Veräußerung um € 3,- je m² vorgeschlagen. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem Antrag auf Auflassung eines Teilstückes des öffentlichen Weggrundstückes aus Parz. 2665, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 401 m² sowie der Veräußerung zum Preis von € 3.-je m² zustimmen und die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch bzw. die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend dem Vermessungsplan vom 15.11.2010, GZ. 14788/10 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 37. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister teilt mit, dass die Schwimmbadüberdachung beim Objekt Pichler entfernt werden muss. b) Der Bürgermeister informiert, dass die Gemeinde im Fall Schypani, Sonnenpromenade, in allen drei Bereichen recht bekommen hat. c) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM DI Grabinger, GRM Jank, GRM Mag. Bodingbauer, GRM Wolfsegger, GRM Pühringer und GRM Stefan. 38. Allfälliges a) GVM Moser-Luger erkundigt sich, ob die Parkplätze bei der neuen Wohnanlage WOSIG hintereinander sein dürfen. Dies bejaht der Bürgermeister. b) Für GRM Seyer-Neulinger ist der Fall Schipany noch nicht ausgestanden, Rechtsmeinungen sind unterschiedlich. c) GREM Ehrenmüller stellt fest, in Haid ist der Gehsteig sauber geräumt, im Bereich der Katsdorfer Bezirksstraße jedoch nicht. d) GRM Dr. Niebsch erkundigt sich, warum im Kulturhaus das Behinderten-WC zugesperrt ist und warum die Theaterküken die Bestuhlung wechseln mussten. e) GRM Dr. Niebsch kritisiert den neuen Busfahrplan, wonach drei aufeinanderfolgende Buslinien in Engerwitzdorf abgestellt wurden. 39. Dringlichkeitsantrag; Festlegung der weiteren Vorgangsweise betreffend die Schaffung eines Trainingsfeldes für den Askö Treffling; Beschlussfassung Bürgermeister Schimböck führt aus, das zur Diskussion stehende Projekt zur Schaffung eines Trainingsfeldes für den Askö Treffling sieht die Rodung eines Teiles des Waldes in Richtung zur Autobahn vor. Da bereits im Vorfeld sehr kritische Stimmen aus der Bevölkerung zu diesem Vorhaben laut wurden, sollte die betroffene Bevölkerung über das geplante Projekt sehr genau informiert werden und ihr auch die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung gegeben werden. Es ist daher geplant, 3 Informationsveranstaltungen durchzuführen, um allen Betroffenen die Möglichkeit der Teilnahme zu geben. Der Ablauf sollte wie folgt aussehen: * 3 Informations- und Diskussionsabende anbieten * Schriftliche Einladung an alle BewohnerInnen von Mittertreffling, die älter als 14 Jahre sind; mit dem Ersuchen, sich für einen der drei Termine anzumelden (telefonisch, per E-Mail, möglicherweise direkt auf der Homepage) * Ort der Information und Diskussion: Stockschützenhalle des Askö Treffling * Externer Moderator stellt das Projekt vor (diese Rolle würde Herr Dr. Pfarrhofer übernehmen) * Erstellen eines „Wählerverzeichnisses“ * Jeder Teilnehmer muss auf Liste unterschreiben (einmalige Teilnahme und einmalige Stimmabgabe) * Jeder Teilnehmer erhält einen Stimmzettel (ja/nein) * Wahlzellen und Wahlurne werden bereitgestellt * Festlegung des Gemeinderates, dass diese Vorgangsweise gewollt ist und dass eine Mehrheitsentscheidung der Bevölkerung akzeptiert wird. * Die Fraktionen des Gemeinderates kommen überein, das Ergebnis der Befragung anzuerkennen. Die Gemeinde sollte sich für diese Vorgangsweise aussprechen und auch festhalten, dass das Ergebnis der Befragung im Anschluss an die Informations- und Diskussionsveranstaltungen bindend ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, vor Fortführung des Projektes zur Standortfrage eines Trainingsfeldes für den Askö Treffling 3 Informationsveranstaltungen durchzuführen, zu der alle BewohnerInnen von Mittertreffling ab 14 Jahre eingeladen werden. Nach den Informationsveranstaltungen werden die BewohnerInnen die Möglichkeit der Stimmabgabe für oder gegen die notwendige Rodung haben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Die Fraktionsobleute jeder im Gemeinderat vertretenen Partei wünschen allen ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Der Bürgermeister schließt sich diesen Wünschen an. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 07.10.2010 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:05 Uhr. Johann Schimböck eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 17.03.2011 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 17.03.2011 Johann Schimböck eh. ................................................... Vorsitzender Hermann Mairhofer eh. Mario Moser-Luger eh. …………………………..…… . ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. Jenny Niebsch eh. …………………………….. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion Beigehefteter Beschluss: GVM Moser-Luger beantragt, die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 16.12.2010 folgendermaßen zu ergänzen: Der von der SPÖ-GR.Fraktion zu Beginn der Sitzung eingebrachte Dringlichkeitsantrag „Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Bürgerstraße-Gusenbachstraße zwischen Kindergarten und Volksschule in Schweinbach“ wurde wieder zurückgezogen, da dieses Vorhaben bereits in Ausarbeitung ist. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM Mag. Schweighofer, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Schweighofer (ÖVP) Der Einwand ist damit mehrheitlich angenommen. 1 46 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.12.2010 1