Lfd.Nr.: 2, 2016 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 31.03.2016 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Dipl. -Ing. Univ. Clemens Plank (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Sandra Harant (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Andreas Naderer (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Stefan Schimböck (ÖVP) für Rosina Reichör Mag.rer.soc.oec. Sabrina Hebenstreit (SPÖ) für Sylvia Jungwirth Es fehlten entschuldigt: Sylvia Jungwirth Rosina Reichör Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2015 der Gemeinde Engerwitzdorf 2 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2015 der Gemeinde KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & COKG" 3 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 29.2.2016; Kenntnisnahme 4 Jugendfreifläche Mittertreffling; Änderung des Pachtvertrages hinsichtlich Verringerung der Grundfläche; Beschlussfassung 5 Förderung von Familien; Änderung der Voraussetzung für den Erhalt der 4. Teilzahlung; Beschlussfassung 6 Abschluss einer Optionsvereinbarung mit Fr. Sabina Buchinger über den Erwerb des Grundstückes Nr. 2065, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung eines Rückhaltebeckens aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung 7 Ankauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges TLF-A 2000 für die FF. Schweinbach; Beschlussfassung 8 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Wegumlegung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1199/2 KG. Niederkulm im Bereich des Objektes Gottfried und Leopoldine Reichinger, Niederkulm 9, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung 9 Straßenbauprogramm 2016, Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten; Auftragsvergabe; Beschlussfassung 10 Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel, Bericht der Jahresabrechnung 2015 11 Vergabe für die Erstellung eines Leitungsinformationssystems für die Zone C der Kanalisation (Einzugsbereich Linz AG) und das in diesem Bereich befindliche Wasserleitungsnetz, Beschlussfassung 12 Kanalbauprogramm 2016; Bericht 13 Bebauungsplan Nr. 24 "Haid", Änderung Nr. 16 (Im Obstgarten); Beschlussfassung 14 Schuster Claudia und Richard, Auergütlweg 34, 4030 Linz; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Parkplatz "ruhender Verkehr" im Bereich der Parzellen 2857 und 2856/2, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 450 m²; Grundsatzbeschlussfassung 15 a) Rehberger Sylvia, Engerwitzdorfweg 21, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für Berichtigung der Widmungsfläche "Hundepension" auf Parzelle 512/2, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung b) Karlinger Harald, Engerwitzdorfweg 30, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 um Änderung der Widmung von Grünland zu "Hundeschule - ohne bauliche Anlagen außer Einfriedungen" im Bereich der Parzellen 506, 498, 500, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 3500 m²; Grundsatzbeschlussfassung 16 Mag. Friedrich Pühringer, Klammstraße 50, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes für Parzelle .45/5 und .45/3; KG. Engerwitzdorf (Engerwitzberg 10); Grundsatzbeschlussfassung 17 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach" Änd. Nr. 43 (Ahornstraße - Schöffl); Beschlussfassung 18 Bebauungsplan Nr. 97 "Mittertreffling- Populorum"; 1. Verlängerung der vom Gemeinderat am 27.03.2014 beschlossenen Verordnung betreffend die Erklärung zum Neuplanungsgebiet; Beschlussfassung 19 Berichte aus den Arbeitskreisen 20 Bericht des Bürgermeisters 21 Allfälliges 22 Dringlichkeitsantrag: Resolution an den oö. Landtag und oö. Landesregierung sowie an Landesrat Mag. Günther Steinkellner "Mehr Geld für Güterwege und Gemeindestraßen"; Beschlussfassung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 18.03.2016 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.02.2016 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung und noch bis zur nächsten Sitzung aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Die schriftliche Anfrage von GRM Mandl betreffend Bauaktivität Kompostieranlage Mairhofer (Anlage 1) wird vom Bürgermeister schriftlich beantwortet. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion „Mehr Geld für Güterwege und Gemeindestraßen“ als Tagesordnungspunkt 22 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Einen gleichartigen Antrag hat auch die SPÖ-Fraktion eingereicht, der jedoch gemeinsam mit jenem der ÖVP-Fraktion behandelt werden soll. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2015 der Gemeinde Engerwitzdorf GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet, gemäß §§ 92 und 93 der OÖ. Gemeindeordnung ist der Rechnungsabschluss vor Vorlage an den Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufzulegen bzw. vom Prüfungsausschuss zu behandeln. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wurde mit der Einladung zur Prüfungsausschuss-Sitzung im Gemeinde-Intranet online gestellt. Eckdaten des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2015 1. Gebarungsvolumen Der Jahresabschluss 2015 weist ein Gebarungsvolumen von € 14.267.470,67 im ordentlichen Haushalt und € 2.512.398,40 im außerordentlichen Haushalt somit € 16.779.869,07 auf. Der ordentliche Haushalt konnte mit einer Rücklagen-Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in der Höhe von rund € 1,032.000,00 ausgeglichen erstellt werden. Der außerordentliche Haushalt ist ebenfalls ausgeglichen. Die Höhe der Rücklagenzuführung konnte durch Mehreinnahmen (u.a. Ertragsanteile, Finanzzuweisung, Kommunalsteuer) sowie Minderausgaben und Transferierungen auf 2016 (u.a. Winterdienstkosten, Kanalinstandhaltungsmaßnahmen, Hochwasserschutz Engerwitzdorf, Gastschulbeiträge, Abgangsdeckungen Kinderbetreuungseinrichtungen, SHV-Umlage, Treibstoffkosten) erreicht werden. 2. Überblick über die getätigten Investitionen der letzten Jahre: Jahr Investitionshöhe lt. RA-Querschnitt (KZ 40 + 41) 2012 € 2.465.100,00 2013 € 1.160.600,00 2014 € 1.405.500,00 2015 € 2.366.600,00 Die Investitionssumme hat sich gegenüber 2014 um rund 68% erhöht. 3. Schulden/Zinsen Schuldenstand per 31.12.2014 € 6.675.213,36 Reduzierung/Tilgungen 2015 € 640.262,69 Schuldenstand per 31.12.2015 € 6.034.950,67 Davon Anteil für WVA und ABA € 5.674.636,93 Kulturhaus € 360.313,74 Zinsen Darlehen 2015 € 132.383,61 Sollzinsen Kassenkredit 2015 € 12,83 4. Leasing-Barwerte Der offene Barwert des mit Leasingmittel finanzierten Objektes (VS Mittertreffling) betrug per 31.12.2015 € 269.752,96 – die Leasing-Finanzierung läuft 2018 aus. 5. Rücklagen Rücklagen-Ist-Stand per 31.12.2015 € 7.410.252,13 Vergleich Stand per 31.12.2014 € 5.826.949,19 Erhöhung € 1.583.302,94 Der Anteil der zweckgebundenen Rücklagen (Wasser, Kanal, Straßenbau, Bauhof, Abfertigung und Abfallbeseitigung) beträgt rund € 4,3 Mio (60%) und ist für die bevorstehenden und zum Großteil in der MFP vorgesehenen Projekte bestimmt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage beläuft sich auf rund € 3,1 Mio (40%) und ist ebenfalls in der MFP bereits für vorgemerkte Projekte (FF-Fahrzeuge, Kinderbetreuungseinrichtung, Straßenbau, VS-Sanierung, Spielraumentwicklung sowie Aufbahrungshalle Gallneukirchen) zur Finanzierung vorgesehen. 6. Abgaben-Einnahmenreste Der Rest der vorgeschriebenen Abgaben (Grundsteuer, Wasser-, Kanal- und Müllgebühr, offene Kommunalsteuer, Wasser- und Kanalanschlussgebühren, ….) betrug per 31.12.2015 rund € 28.200,00 (Vergleich Vorjahr: rund € 25.700,00). 7. Vermögen: Der Vermögensstand änderte sich im Finanzjahr 2015 von rund € 33,6 Mio. auf etwa € 35,0 Mio. 8. Abweichungen gegenüber VA 2015: Gemäß Gemeinderatsbeschluss sind Abweichungen in Höhe von 0,75 % der OHH-Einnahmen gegenüber dem Voranschlag im Rechnungsabschluss zu erläutern. Die betroffenen Voranschlagsstellen sind auf den Seiten 228 bis 231 angeführt bzw. erläutert. 9. Haushaltskennzahlen-Entwicklung HH-Kennzahlen 2013 Note 2014 Note 2015 Note Ertragskraft-Sparquote 22,72% 2 26,36% 1 23,93% 2 Eigenfinanzierungsquote 116,50% 1 114,79% 1 116,15% 1 Verschuldungsdauer 2,91 J 1 2,39 J 1 2,22 J 1 Schuldendienstquote 13,89% 2 5,30% 1 4,07% 1 Freie Finanzspitze 6,14% 4 15,98% 1 15,13% 1 Substanzerhaltungsquote 1,07 4 1,80 1 Durchschnittsbewertung   2,0   1,5   1,2 Erläuterung zu den einzelnen HH-Kennzahlen: Ertragskraft-Sparquote: Diese Kennzahl spiegelt das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Sparen und den laufenden Ausgaben wider. Es zeigt an, in welchem Ausmaß die laufenden Einnahmen höher als die laufenden Ausgaben sind, d.h. je höher dieser Wert ist, desto mehr Mittel stehen für die Finanzierung der Ausgaben für die Vermögensgebarung (Neuinvestitionen) zur Verfügung. Eigenfinanzierungsquote: Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Ausmaß die laufenden Ausgaben und Ausgaben der Vermögensgebarung durch laufende Einnahmen und Einnahmen aus der Vermögensgebarung erfolgen. Nicht berücksichtigt dabei werden die Finanztransaktionen (Tilgungen und Darlehensaufnahmen bzw. Rücklagenabwicklungen). Verschuldungsdauer: Die Verschuldungsdauer zeigt, wie lange auf Basis des durchschnittlichen öffentlichen Sparens die Rückzahlung der bestehenden Darlehen dauert. Sie ist ein zentraler Indikator für das Ausmaß der Verschuldung. Werte unter drei Jahre sind ausgezeichnet, über 25 Jahre schlecht. Schuldendienstquote: Die Schuldendienstquote zeigt, welcher Teil der Abgaben (Gemeindesteuern, Ertragsanteile und Gebühren) für den Schuldendienst aufzuwenden ist. Freie Finanzspitze: Diese Kennzahl zeigt den Überschuss der laufenden Gebarung (abzgl. laufende Tilgungen) an und damit in welcher Höhe eine Manövriermasse für neue Projekte besteht. Substanzerhaltungsquote: Die Kennzahl zeigt, in welchem Ausmaß die Gemeinde die Substanz im Bereich der Infrastruktur wie auch der Ausstattung mit langlebigen Wirtschaftsgütern erhalten kann. Ermittelt wird sie durch Gegenüberstellung von Investitionen und Abschreibungen. Ein Referenzwert über 1,4 wäre als sehr gut einzuschätzen; ein Wert unter 1,0 ist schlecht bzw. ungenügend, da ein Substanzverzehr gegeben ist. 10. Sonstige Kennzahlen aus RA 2015 10.1. Schulden und Zinsendienst je Einwohner Schuldenstand per 31.12.2015 € 6.034.950,67 Bevölkerungszahl per 31.10.2014 8.623 Schulden je Einwohner 2015 € 700,00 Zinsen für Finanzschuld je Einwohner 2015 € 15,35 Die Finanzschuld in der Gemeinde Engerwitzdorf liegt Ende 2015 bei € 700,00 pro Kopf. Gegenüber 2014 konnte der Schuldenstand um ~ € 82,00 pro Einwohner gesenkt werden. Der Zinsendienst für das Jahr 2015 beträgt € 15,35 (Vorjahr 16,38) pro Gemeindebürger. 10.2. Kommunalsteuer je Einwohner Kommunalsteuer 2015 € 1.085.967,93 Bevölkerungszahl per 31.10.2014 8.623 Kommunalsteuer je EW € 126,00 Die Kommunalsteuer beträgt 2015 in Engerwitzdorf € 126,00 pro Kopf und ist gegenüber 2014 um rund € 2,00 je EW gestiegen 10.3. Personalaufwand je Einwohner Personalausgaben 2015 € 2,017.533,30 Bevölkerungszahl per 31.10.2014 8.623 Personalausgaben je EW € 234,00 Die Personalausgaben der Gemeinde Engerwitzdorf belaufen sich auf € 234,00 pro Einwohner. Die Ausgaben steigen im Verlauf der letzten Jahre nur leicht und erklären sich durch gesetzliche Lohnerhöhungen, vereinzelte Personalaufstockungen bzw. durch Abfertigungszahlungen. 10.4. Darstellung Transferzahlungen (Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenbeitrag) und Ertragsanteile SHV-Umlage 2015 € 1.634.165,00 Krankenanstaltenbeitrag 2015 € 1.560.405,00 Ertragsanteile 2015 € 7.003.538,00 Budget OHH 2015 € 14.267.471,00 Der Anteil der beiden Transferzahlungen der Gemeinde Engerwitzdorf Sozialhilfeumlage und Krankenanstaltenbeitrag beträgt 2015 rund 22,4 % des Gesamtbudgets und ist gegenüber 2014 anteilsmäßig leicht gesunken. Die Ertragsanteile 2015 liegen bei etwa 49,1 % des Gesamtbudgets und sind gegenüber 2014 ebenfalls leicht gesunken. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2015 auf Grundlage des oben angeführten Berichtes des Prüfungsausschusses vom 14.03.2016 beschließen. GRM Dr. Niebsch hofft in den nächsten Jahren ebenfalls auf eine positive Entwicklung und bedankt sich bei der Finanzabteilung für die gute Arbeit. Der Bürgermeister bedankt sich ebenfalls und hält fest, es war ein gemeinsames Schaffen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2015 der Gemeinde KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & COKG" GRM Dr. Seyer-Neulinger führt aus, der Rechnungsabschluss der Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen, wobei die Kommanditistin (Gemeinde) durch den Bürgermeister und der Komplementär (Verein) durch den Amtsleiter vertreten werden. Gemäß Punkt 11.2 des Gesellschaftsvertrages der KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist für die Ausübung des Stimmrechts der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Verpflichtung zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Prüfungsausschuss vor, jedoch steht dem Prüfungsausschuss frei, jederzeit Einsicht zu nehmen (Punkt 6.1). Es erscheint somit zweckmäßig zur Vorbereitung des o.a. GR-Beschlusses den Rechnungsabschluss dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf 2015 im Intranet bereitgestellt. Zusammenfassung des Rechnungsabschlussergebnisses für das Finanzjahr 2015: Ordentlicher Haushalt: Einnahmen und Ausgaben von je € 61.338,25 Das Ergebnis des OHH muss gemäß Buchungsleitfaden immer ausgeglichen erstellt werden, d.h. Überschüsse bzw. Abgänge sind mit dem AOHH zu verrechnen. Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen: € 394.015,96 Ausgaben: € 314.446,08 Überschuss: € 79.569,88 Abgänge/Überschüsse bleiben im AOHH gemäß Buchungsleitfaden stehen. Er wird sich Jahr für Jahr entsprechend verändern, da jährlich die Abschreibung zu verbuchen ist. Nach 2013 ist für das Finanzjahr 2016 in Abstimmung mit dem Steuerberatungsbüro LeitnerLeitner und wie bereits bei der Behandlung des Voranschlages in der Dezember-Finanzausschuss-Sitzung angeführt wieder eine Ausschüttung an die Gemeinde Engerwitzdorf von € 70.000,00 veranschlagt. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & COKG" für das Jahr 2015 auf Grundlage des oben angeführten Berichtes des Prüfungsausschusses vom 14.03.2016 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 29.2.2016; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: zu Punkt 1: Überprüfung der Fälle 2014 und 2015 nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz In der aktuellen Fassung des Bundesgesetzes „Liegenschaftsteilungsgesetz“ wird im Abschnitt I die Teilung von Grundstücken, im Abschnitt II die Abschreibungen, im Abschnitt III die Verfahren bei Ab- und Zuschreibungen und im Abschnitt IV die Übereinstimmung des Grundbuches mit dem Grundkataster behandelt. Im Abschnitt II ist unter dem Buchstaben C die Sonderbestimmung für die Verbücherung von Straßen-, Weg-, Eisenbahn- und Wasserbauanlagen in den §§ 15 bis 22 festgehalten. Der „§ 15 Liegenschaftsteilungsgesetz“ lautet wie folgt: § 15. Die folgenden Bestimmungen sind anzuwenden: 1. auf Grundstücke, die zur Herstellung, Umlegung oder Erweiterung und Erhaltung einer Straßen-, Weg- oder Eisenbahnanlage oder einer Anlage zur Leitung, Benützung, Reinhaltung oder Abwehr eines Gewässers oder zur Abwehr von Lawinen und dergleichen (zum Beispiel Bewässerungs-, Entwässerungs-, Kanalisations-, Wasserleitungsanlage, Schutz- oder Regulierungsbau, Wildbachverbauung) einschließlich der hierzu erforderlichen besonderen Werkanlagen (zum Beispiel Trieb- und Stauwerke), verwendet worden sind; 2. auf Grundstücksreste, die durch eine solche Anlage von den Stammgrundstücken abgeschnitten worden sind, und zwar auch bei Übertragung des Eigentumsrechts; 3. auf aufgelassene Straßenkörper, Wege oder Eisenbahngrundstücke oder das Bett frei gewordener Gewässer. Ergänzend wird festgehalten, dass nach § 67 Abs. 3 der OÖ. Gemeindeordnung jede Veräußerung von unbeweglichem Gemeindeeigentum nur aufgrund eines mit Zweidrittelmehrheit gefassten Gemeinderatsbeschlusses zulässig ist. In den Erläuterungen zu dieser Gesetzesstelle wird unter II, Punkt 3 angeführt, dass als Veräußerung auch die Hingabe eines gemeindeeigenen Grundstückes im Tauschwege anzusehen ist. Der Erwerb von unbeweglichem Gemeindeeigentum obliegt im Sinne des § 43 der OÖ. Gemeindeordnung ebenfalls dem Gemeinderat (einfache Mehrheit). Sämtliche in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführten Fälle wurden entsprechend der OÖ. Gemeindeordnung behandelt und daher im Gemeinderat beschlossen. Seitens des Vermessungsamtes wird für die Durchführung der angeführten Geschäftsfälle die Vorlage des Gemeinderatsbeschlusses verlangt. Alle eingebrachten Anträge nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz wurden vom Vermessungsamt anerkannt und grundbücherlich durchgeführt. Es gab keine einzige Beanstandung. Auch das Amt der OÖ. Landesregierung hat in ihrem Schreiben vom 4.11.2014 für die grundbücherliche Durchführung eines Teilungsplanes nach den Sonderbestimmungen des Liegenschaftsteilungsgesetzes beim Güterweg Raferzeder auf die Notwendigkeit einer Beschlussfassung durch den Gemeinderat hingewiesen (GRB erfolgte am 12.2.2015). zu Punkt 2: Wander- und Güterwege: Errichtung, Verlegung, Pflege, Asphaltierungen; gesetzliche Grundlage und ev. Zusatzvereinbarungen sowie Kosten für die Gemeinde im Jahr 2014 und 2015 Wanderwege: Die in den Jahren 2014 und 2015 durchgeführten Leistungen stellen sich wie folgt dar: VA-Stelle Betrag Tätigkeit Eigentümer Finanzjahr 2014     1/6162/611 384,00 Instandhaltungskosten für Wanderweg Mirellental öffentliches Gut 1/6162/7299 492,00 Bauhof-Leistungen für Wanderweg Pferdeeisenbahn öffentlich und privat 1/6162/7299 918,00 div. Bauhof-Leistungen für Wanderwege öffentlich und privat   1.794,00 Ausgaben 2014   Finanzjahr 2015     1/6162/611 1.191,90 Instandhaltungskosten für Wanderwege – Umlegung bzw. Sanierung öffentlich und privat 1/6162/7299 3.091,00 div. Bauhof-Leistungen für Wanderwege Umlegung bzw. Sanierung öffentlich und privat   4.282,90 Ausgaben 2015   Die Instandhaltungsarbeiten waren aufgrund der Wegezustände erforderlich und wurden im Sinne des § 58, Abs. 2, Ziff.7 der OÖ. Gemeindeordnung durchgeführt. Bei den Wanderwegen handelt es sich um offiziell markierte auch in der Gemeindekarte eingetragene Wanderwege, die laufend von den Naturfreunden Gallneukirchen-Holzwiesen betreut werden. Es gibt keine Vereinbarungen mit den Eigentümern. An diese werden derzeit auch keine Kosten für die Bereitstellung geleistet. Güterwege: Der Gemeinderat beschloss am 4.2.1999 den Beitritt zum WEV Oberes Mühlviertel. Der WEV hat den Zweck, die Instandsetzung und Instandhaltung des Wegenetzes sicherzustellen und für die Aufbringung der notwendigen Mittel zu sorgen. Der Beitrag der Mitgliedsgemeinden errechnet sich durch einen Betrag je km und der Gesamtlänge an Güterwegen. Für die Gemeinde Engerwitzdorf bedeutet das: Betrag je angefangenem km = bis 2014: EUR 581,00 ab 2015: EUR 668,00 Gesamtlänge an Güterwegen = 53 km 53 km Jahresbeitrag an den WEV = € 30.793,00 € 35.404,00 Seit dem Beitritt zum WEV per 1.1.2000 hat dieser Instandhaltungsaufwendungen von rund € 1,112.000,00 im Gemeindegebiet von Engerwitzdorf geleistet; der Beitrag der Gemeinde Engerwitzdorf betrug im gleichen Zeitraum etwa € 472.000,00 (entspricht einem Verhältnis von 1:2,35). Begriffsdefinitionen: Instandhaltung: Behebung von Fahrbahnschäden (Risse, Verdrückungen) sowie Wartung der Nebenanlagen (Bankette, Straßengräben, Entwässerungsanlagen, Leiteinrichtungen, etc). Die Finanzierung erfolgt mit den Gemeindebeiträgen (€ 581,00 bzw. € 668,00) und den dafür vorgesehenen Landesmittel. Laufende Instandhaltungen: Hier werden Baustellen abgewickelt, die in keinem Programm enthalten sind, jedoch kurzfristig, teilweise unvorhergesehen, durchgeführt werden müssen. Die Finanzierung erfolgt wie bei der Instandhaltung. Instandsetzung: Hier erfolgt eine Generalsanierung des Weges. Dabei wird der Unterbau verstärkt, zum Teil auch verbreitert, die Entwässerungsanlagen erneuert, eine Bitumenkiesdecke aufgebracht, die Bankette geschüttet und die Straßengräben wieder hergestellt. Die Finanzierung erfolgt durch einen 50%igen Gemeindeanteil und den 50%igen Landesmittelanteil. Der Gemeindeanteil wird, je nach Finanzkraft der Gemeinde teilweise mit Bedarfszuweisungsmittel des Landes finanziert. Finanzjahr 2014: Leistungen durch WEV Für die laufenden Instandhaltungen durch den WEV wurden folgende Güterwege im Jahr 2014 erhalten bzw. saniert: GW Holzwinden € 267,28 GW Langwiesen € 2.058,00 GW Linzerberg € 473,09 GW Seyr (Instandhalt.+Sanierung) € 53.528,39 GW Zinngießing € 27.264,38 GW Zwicklau € 7.350,00 Summe: € 90.941,14 Teilweise Generalsanierung GW Seyr durch WEV Durch den WEV wurde der Güterweg Seyr in Bach teilsaniert. Die gesamten Sanierungskosten betrugen € 34.283,83 – davon übernahm die Gemeinde € 11.300,00 (rund 1/3) Instandhaltung aufgrund von Katastrophenschäden Für die Güterwege Langwiesen und Breitwiesen fiel ein Instandhaltungskostenanteil für Katastrophenschäden aus dem Jahr 2013 von € 6.642,91 an. Die Gesamtkosten betrugen € 18.458,87. Den Rest haben der Bund und das Land OÖ übernommen. Pflege der Güterwege – Böschungen und div. Bauhofleistungen Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses von 4.10.2004 erfolgen die Mäharbeiten der Güterwegböschungen durch eine Firma. Zusätzlich waren Aufwendungen durch den Bauhof (rund € 1.700,00) erforderlich. Die Gesamtkosten für die Pflege der Böschungen beliefen sich insgesamt auf € 14.675,57. Zusammenfassung für 2014: Ausgaben WEV bzw. Land oder Bund 60.664,10 (50%) Ausgaben Gemeinde Engerwitzdorf 63.411,48 Einnahmen (Ersätze vom WEV) - 3.832,00 (50%) Gesamtausgaben: 120.243,58 (100%) Finanzjahr 2015: Leistungen durch WEV Für die laufenden Instandhaltungen durch den WEV wurden für die angeführten Güterwerge folgende Aufwendungen wahrgenommen: GW Gallusberg/Hungerecker € 26.854,39 GW Innertreffling € 2.592,00 GW Langwiesen € 5.203,74 GW Niederreitern € 1.250,09 GW Schweinbach/Weidenweg € 12.526,48 GW Seyr € 1.097,64 GW Steinreith (Instandh.+San.) € 32.109,08 GW Zinngießing € 1.074,18 GW Zwicklau € 2.464,77 Summe: € 85.172,37 Teilweise Generalsanierung GW Steinreith durch WEV Durch den WEV wurde der Güterweg Steinreith teilsaniert. Die Gesamtkosten betrugen € 31.695,68 – davon übernahm die Gemeinde € 10.000 (rund 1/3). Instandhaltung aufgrund von Katastrophenschäden Für den GW Gallusberg/Hungerecker fiel ein Anteil aufgrund der Katastrophenabrechnung 2014 zu den Gesamtkosten von € 4.700,82 in Höhe von € 470,08 an. Der Rest wurde vom Bund bzw. Land OÖ getragen. Pflege der Güterwege – Böschungen und div. Bauhofleistungen Für das jährliche Mähen der Böschungen an den Güterwegen haben wir einen Betrag von € 8.378,94 geleistet. Bauhofleistungen fielen 2015 keine an. Zusammenfassung für 2015: Ausgaben WEV bzw. Land oder Bund 43.999,11 (45%) Ausgaben Gemeinde Engerwitzdorf 54.253,02 (55%) Gesamtausgaben: 98.252,13 (100%) GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 29. Februar 2016 zur Kenntnis nehmen. GRM Mag. Seyer-Neulinger betont, alle weiteren Fälle nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz werden von ihr mit kritischem Auge betrachtet. Der Bürgermeister verliest dazu jeweils eine Stellungnahme des Oö. Gemeindebundes und der Abteilung Raumordnung, welche bestätigen, dass die bisherige Vorgangsweise der Gemeinde korrekt war. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Jugendfreifläche Mittertreffling; Änderung des Pachtvertrages hinsichtlich Verringerung der Grundfläche; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erinnert, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf hat am 02.10.2014 einen Pachtvertrag für das Grundstück Parz.Nr. 586/1, KG. Niederkulm, als Jugendfreifläche in Mittertreffling, mit Frau Anneliese Autengruber und Herrn Helmut Leitner abgeschlossen. Mit Schreiben vom 08.09.2015 ersuchten Frau Anneliese Autengruber und Herr Helmut Leitner um Änderung des Pachtvertrages. Ein kleiner Teil im Ausmaß von 201 m² der gepachteten Fläche (siehe Plan) wird für den Eigenbedarf benötigt. Das Grundstücksausmaß der verbleibenden Fläche beträgt 4.762 m². Die jährlichen Pachtkosten verringern sich daher aliquot von bisher EUR 1.686,00 auf künftig EUR 1.619,00. Der Pachtvertrag ist wie nachstehend angeführt zu ändern: Pachtvertrag Jugendfreifläche Mittertreffling abgeschlossen zwischen Frau Anneliese Autengruber, Brunnenweg 12, 4209 Engerwitzdorf und Herrn Helmut Leitner, Brunnenweg 5, 4209 Engerwitzdorf, als Verpächter (im folgenden kurz Verpächter genannt) und der Gemeinde Engerwitzdorf, vertreten durch deren zeichnungsbefugten Organe (im folgenden kurz Gemeinde genannt) andererseits. I. Gegenstand dieses Vertrages ist der im angeschlossenen Plan färbig dargestellte Teil der Parz. Nr. 586/1, KG. Niederkulm, in einem Ausmaß von 4762 m². Frau Anneliese Autengruber und Herr Helmut Leitner sind grundbücherliche Eigentümer des genannten Grundstückes. II. Die Verpächter verpflichten sich, ab 01.04.2016 den im Lageplan dargestellten Teil des Grundstückes Parz.Nr. 586/1, KG. Niederkulm, der Gemeinde Engerwitzdorf zur Errichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes zur Verfügung zu stellen. Die Grundfläche wird als Jugendfreifläche genutzt. III. Die Vertragspartner legen einen Pachtpreis von € 0,34 je m² und Jahr fest. Bei einer Fläche von 4762 m² errechnet sich ein jährlicher Betrag von € 1.619,00. IV. Der jährliche Pachtbetrag ist jeweils am 30.06. des Jahres fällig. Die Überweisung erfolgt abzugsfrei auf das Konto IBAN AT64 34111 00000411199 bei der Raiffeisenbank Gallneukirchen, BIC RZOOAT2L111, lautend auf Helmut Leitner. V. Der Pachtbetrag nach Pkt. III ist wertgesichert und erhöht oder vermindert sich nach der entsprechenden Veränderung des vom Österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010, wobei Änderungen der Indexzahl unter 5 % unberücksichtigt bleiben. Ausgangsbasis der Wertsicherung ist die Indexzahl für den Monat Juli 2014, wobei die jeweils letzte Indexziffer die Grundlage für die Neuberechnung des Spielraumes und damit der Pachtzinsforderung dient. Der aufgrund des Index berechnete Pachtzins ist jeweils auf einen vollen Eurobetrag aufzurunden und wirkt sich jeweils für die nächste Jahrespachtzinszahlung aus. Dies bedeutet, dass ein im Laufe des Kalenderjahres eingetretener Indexsprung erst zu einer Erhöhung des im nächsten Jahr per 30.6. fällig werdenden Pachtzinses führt. Die jeweils nächste Berechnungsgrundlage ist der nach der Wertsicherung erhöhte Pachtbetrag. Sollte der Verbraucherpreisindex nicht mehr veröffentlicht werden, wird als Berechnungsgrundlage die an diese Stelle tretende Messzahl herangezogen. VI. Die Pachtdauer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsteile verzichten auf die Ausübung des Kündigungsrechtes bis 31.12.2030. Die Kündigungsfrist wird mit 12 Monaten festgelegt. Die Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. VII. Nach etwaiger Beendigung des Pachtverhältnisses ist das Grundstück wieder in den vorigen Stand zu setzen (ausgenommen davon sind die vorgenommenen Geländeveränderungen). Die im Eigentum der Gemeinde stehenden Spiel- und Turngeräte sowie sonstige Einrichtungen sind auf Kosten der Gemeinde zu entfernen. VIII. Für die Jugendfreifläche wird ein der zu erwartenden Beanspruchung genügendes, gesichertes Geh- und Fahrtrecht für die Öffentlichkeit laut beiliegendem Plan, der Bestandteil des Vertrages ist, sichergestellt. Die Errichtung und Instandhaltung dieses Weges erfolgt seitens des Verpächters. IX. Diesen Vertrag hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 31.03.2016 beschlossen. Engerwitzdorf, am 31.03.2016 Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und festgestellt, dass der gegenständliche Tagesordnungspunkt entsprechend dem Familienleitbild relevant ist. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Pachtvertragsänderung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Förderung von Familien; Änderung der Voraussetzung für den Erhalt der 4. Teilzahlung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé informiert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 02. Juli 2015 beschlossen, eine 4. Teilzahlung in Höhe von € 75,00 als Familienförderung für Eltern einzuführen. Voraussetzung dafür sollte der Besuch einer Bildungsveranstaltung eines Elternteiles zum Thema Pubertät bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes sein. Der Antrag kann ausschließlich zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 13. Lebensjahr des Kindes gestellt werden. In der Praxis hat sich gezeigt, dass Eltern teilweise erst später mit dem Thema Pubertät konfrontiert werden und daher bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres noch keinen diesbezüglichen Elternabend besucht haben. Weiters ist Pubertät ein schwer zu definierendes Thema und umfasst viele Einzelthemen. Aus diesen Gründen sollten die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung des 4. Teilbetrages abgeändert und erweitert werden. Voraussetzung soll der Besuch einer Bildungsveranstaltung eines Elternteiles zu Erziehungs- und Gesundheitsthemen in der Pubertät sein. Die Förderung kann zwischen Vollendung des 12. und des 14. Lebensjahres beantragt werden. Der Nachweis über den Besuch der Veranstaltung darf nicht älter als 2 Jahre sein. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten und festgestellt, dass der gegenständliche Tagesordnungspunkt für die Familien entsprechend dem Familienleitbild relevant ist. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass Eltern rückwirkend ab 01.01.2016 für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres eine Förderung von € 75,00 Euro erhalten. Voraussetzung soll der Besuch einer Bildungsveranstaltung eines Elternteiles zu Erziehungs- und Gesundheitsthemen in der Pubertät sein. Die Förderung kann zwischen Vollendung des 12. und Vollendung des 14. Lebensjahres beantragt werden. Der Nachweis über den Besuch der Veranstaltung darf nicht älter als 2 Jahre sein. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Abschluss einer Optionsvereinbarung mit Fr. Sabina Buchinger über den Erwerb des Grundstückes Nr. 2065, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung eines Rückhaltebeckens aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, der Gemeinderat hat am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, mit der Umsetzung des vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgegebenen Oberflächenentwässerungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen im Jahr 2016 zu beginnen. In der ersten Etappe sind der Baubeginn des Rückhalte- und Löschwasserbeckens und ein Teilbereich des Schmutz- und Reinwasserkanals vorgesehen. Für die Errichtung des im Oberflächenentwässerungskonzeptes vorgesehenen Rückhaltebeckens ist die Sicherung bzw. der Ankauf des Grundstückes Nr. 2065 der KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 859 m² zum Preis von € 65,00 je m² - ergibt € 55.835,00 - von Frau Sabina Buchinger, 4210 Gallneukirchen erforderlich. Die von der Rechtsanwaltskanzlei Kammler & Koll erstellte und von der Verkäuferin bereits unterfertigte Optionsvereinbarung liegt dem Protokoll bei. Der Ausschuss hat die Optionsvereinbarung eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich vorgebrachte Optionsvereinbarung mit Frau Sabine Buchinger, 4210 Gallneukirchen über den Ankauf des Grundstückes-Nr. 2065 der KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 859 m² in Höhe von € 55.835,00 zur Errichtung eines Rückhaltebeckens aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen beschließen. GVM Mandl ist der Meinung, dass dies eine Sache zwischen Verkäufer und Käufer sei. Nutznießer ist der Grundverkäufer. Vizebürgermeister Schöffl entgegnet, für die Gemeindeentwicklung ist das Betriebsbaugebiet wichtig. Der Bürgermeister ergänzt, auch die bestehenden Betriebe müssen geschützt werden. Die Oberflächenwässer werden in das Löschwasserbecken geleitet, somit wird kein Trinkwasser verbraucht. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé betont, seine Fraktion sei nicht gegen die Sicherheit, sondern beanstandet, dass es nicht alleinige Aufgabe der Gemeinde ist; die Grundbesitzer sollten den größeren Anteil tragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7. Ankauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges TLF-A 2000 für die FF. Schweinbach; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.05.2013 den Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines Tanklöschfahrzeuges TLF-A im Jahr 2017 für die FF Schweinbach gefasst. Der erforderliche Finanzierungsplan wurde am 21.05.2015 beschlossen. Das Tanklöschfahrzeug wurde in einem öffentlichen, europaweiten, Verfahren nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben. Die Angebotsöffnung am 05.02.2016 ergab folgendes Ergebnis: Firma GIMAEX, Gewerbeparkstr. 77, 8143 Dobl € 322.681,20 inkl. USt. Firma Rosenbauer Österreich GmbH, Paschinger Str. 90, 4060 Leonding € 326.769,72 inkl. USt. Im Zuge der Angebotsprüfung durch Herrn Ing. Mag. Peter Ilchmann aus Linz, Jurist im Vergaberecht, hat sich herausgestellt, dass in der Ausschreibungsunterlage 2 Lüfter enthalten sind. Der wesentliche Unterschied bei diesen Lüftern besteht in der Antriebsart (elektrisch, bzw. mit Verbrennungsmotor). Die FF Schweinbach benötigt nur einen elektrisch angetriebenen Lüfter. Aus diesem Grund wurde die Angebotssumme um die jeweilige Einzelposition reduziert. Diese korrigierten Angebotspreise wurden den Firmenvertretern im Zuge der Vergleichsvorführung am 05.02.2016 mitgeteilt. Der ursprüngliche Angebotspreis von € 322.681,20 der Firma GIMAEX reduziert sich um den Preis von € 2.260,52 auf den neuen Angebotspreis von € 320.420,68 inkl. USt. Der Angebotspreis der Firma Rosenbauer von € 326.769,72 reduziert sich um den Preis von € 2.713,83 auf den neuen Angebotspreis von € 324.055,89 inkl. USt. Die Bewertung des technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebotes durch eine Kommission (5 Jurymitglieder – Mitglieder der FF Schweinbach) erfolgte aufgrund der technischen Beschreibung im Leistungsverzeichnis und der beigelegten Prospekte nach folgenden Kriterien Reihung Gewichtung Kriterium 1 30 % Preis 2 30 % Funktionalität, techn. Daten 3 30 % Fertigungsqualität, Qualitätssicherung 4 10 % Kundendienst, Ersatzteilversorgung Das Angebot der Firma Rosenbauer ist bezüglich Zuschlagskriterium nicht das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis (297 von max. 300 Punkten). In Bezug auf die in den Ausschreibungsunterlagen normierten Zuschlagskriterien Funktionalität (217 von max. 250 Punkten), Fertigungsqualität/ Qualitätssicherung (198 von max. 250 Punkten) und Kundendienst/Ersatzteilversorgung (190 von max. 200 Punkten) wurde dieses Angebot als bestes Angebot bewertet. In der Gesamtsicht erhielt das Angebot der Firma Rosenbauer 902 Punkte und jenes der Firma GIMAEX 776 Punkte. Das Angebot der Firma Rosenbauer Österreich GmbH, Paschinger Straße 90, 4060 Leonding, vom 03.02.2016 mit einem geprüften Angebotspreis (inkl. USt.) von € 324.055,89 inkl. USt. ist als das wirtschaftlich und technisch günstigste Angebot (Bestbieterangebot) nach § 130 Abs. 1 BVergG 2006 zu bewerten. Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag zur Lieferung des Tanklöschfahrzeuges TLF-A 2000 für die FF Schweinbach an die Firma Rosenbauer Österreich Ges.m.b.H., Paschinger Straße 90, 4060 Leonding, als Bestbieter mit einem Betrag von € 324.055,89 inkl. USt. zu vergeben. Die Lieferung des Fahrzeuges hat spätestens am 31.03.2017 zu erfolgen. GRM Meisinger MAS.M.Sc. freut sich, dass öffentlich ausgeschrieben wurde. Er kann feststellen, dass es eine sehr faire und objektive Bewertung war und bedankt sich auch bei den zuständigen Mitarbeitern im Gemeindeamt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM Reithmayr, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Reithmayr Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Wegumlegung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1199/2 KG. Niederkulm im Bereich des Objektes Gottfried und Leopoldine Reichinger, Niederkulm 9, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erläutert, im Zuge des Straßenbauprogrammes 2015 (Beschluss des GR vom 11.12.2014) wurde die Errichtung der Verbindungsstraße in Niederkulm beschlossen. Der öffentliche Weg Parzelle Nr. 1199/2 KG Niederkulm (Verbindungsstraße Hungerecker – Dober Niederkulm) stimmte mit dem Weg in der Natur nicht überein. Nach Fertigstellung des Straßenbaues wurde dieser neu vermessen. Nunmehr liegt der Vermessungsplan von DI Christoph Bauer aus Linz GZ 15938 vom 28.01.2016 vor. Die für die Errichtung der öffentlichen Verkehrsfläche benötigten Grundflächen im Ausmaß von 1.468 m² werden von der Fam. Reichinger kostenlos und lastenfrei in das öffentliche Gut abgetreten. Die nicht mehr benötigten Flächen des öffentlichen Gutes Parz. 1199/2 KG Niederkulm im Ausmaß von 1.059m² werden kostenlos und lastenfrei an Fam. Reichinger rückübereignet. Eine entsprechende Vereinbarung mit den Grundbesitzern liegt vor. Die Verbücherung der Umlegung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessung und Verbücherungskosten werden von der Gemeinde getragen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Umlegung des öffentlichen Gutes entsprechend des vorliegenden Teilungsplanes vom Vermessungsbüro DI Christoph Bauer aus Linz vom 28.01.2016 GZ 15938 und die Aufhebung der aus dem öffentlichen Gut kommenden Fläche aus dem Gemeingebrauch sowie die Widmung der ins öffentliche Gut kommenden Fläche zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Straßenbauprogramm 2016, Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten; Auftragsvergabe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.12.2015 das Straßenbauprogramm 2016 beschlossen. Die Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten wurde im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich durchgeführt. Die Angebotsöffnung am 25.02.2016 ergab nach Prüfung der Angebote folgendes Ergebnis: Die Ausschreibung umfasst folgende Anlagenteile: Bauvorhaben 1 Landlweg – Steinreith; (Feinbelag) 2 Magnolienweg – Bach; (Kappeler) 3 Verbindung Drosselweg/Falkenweg – Engerwitzdorf 4 Auf der Wiese und Teilbereich Im Kleefeld 5 Verbindung Rudelsdorfer/Pichler - Engerwitzdorf 6 Kesselboden und Sterngasse – Schweinbach 7 Simlingfeld Teilbereich – Simling 8 Umlegung Zur Mühle und Fahrbahnteiler L 1463 – Engerwitzdorf 9 Betriebsbaugebiet Langwiesen Bereich Häupl - Langwiesen 10 Teilbereich Diakoniestraße – Linzerberg 11 Mitterweg Bereich Wohnblöcke - Schweinbach 12 Angerweg - Schweinbach 13 Am Rotenbühl – Linzerberg (Feinbelag) 14 Gehweg von Haid bis Steinreith – Planung Stellt sich nach Abrechnung der oben angeführten Straßenbauvorhaben heraus, dass noch finanzielle Mittel verfügbar sind, sollten diese für nachstehende Baumaßnahmen verwendet werden: Straßen: Steiningerweg von Steiningerweg 12 bis Pferdebahnpromenade 13 Aufgrund der Kostenschätzung vom 11.01.2016 wurden für den ausgeschriebenen Bauumfang folgende Kosten veranschlagt: € 277.138,02 inkl. USt. Das Angebot des Billigstbieters mit Summe € 209.363,36 inkl. USt liegt um € 67.774,66 inkl. USt = 24,5 % darunter. Die Finanzierung der Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten für Neubau und Sanierung sind im außerordentlichen Haushalt unter den Voranschlagsstellen 05/612570/002 gesichert. Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Asphaltierungsarbeiten für das Jahr 2016 an die billigstbietende Firma Hasenöhrl aus St. Pantaleon mit der Angebotssumme von €  209.363,36 inkl. USt (€ 174.469,47 exkl. USt) zu vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/61257/002 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 10. Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel, Bericht der Jahresabrechnung 2015 Vizebürgermeister Schöffl erläutert, im Jahr 2015 führte der WEV Oberes Mühlviertel nachstehende Maßnahmen durch: Instandhaltung Güterweg Gallusberg € 26.089,69 Güterweg Schweinbach € 12.295,88 Güterweg Seyr € 1.097,64 Güterweg Steinreith € 31.695,68 Güterweg Zinngießing € 1.074,18 Summe Instandhaltung € 72.253,07 laufende Instandhaltung Güterweg Gallusberg € 764,70 Güterweg Innertreffling € 2.592,00 Güterweg Langwiesen € 5.203,74 Güterweg Niederreitern € 1.250,09 Güterweg Schweinbach € 230,60 Güterweg Steinreith € 413,40 Güterweg Zwicklau € 2.464,77 Summe laufende Instandhaltung € 12.919,30 Katastrophenschäden Güterweg Gallusberg € 4.700,82 Summe Katastrophenschäden € 4.700,82 Im Jahr 2015 leistete der Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel für diverse Arbeiten bei den Güterwegen der Gemeinde eine Gesamtsumme vom € 89.873,19 inkl. USt. Die Gemeinde trug an den Wegeerhaltungsverband im Jahr 2015 € 45.874,08 inkl. USt. an Interessentenbeiträgen für Instandhaltung, laufende Instandhaltung (01/6161/752 --> € 35.404,--), Instandsetzung (01/6161/772 --> € 10.000,--) und Katastrophenschäden (01/6161/6111 --> € 470,08) bei. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Vergabe für die Erstellung eines Leitungsinformationssystems für die Zone C der Kanalisation (Einzugsbereich Linz AG) und das in diesem Bereich befindliche Wasserleitungsnetz, Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, gemäß Bescheid vom 30. August 2011 (Wa-2011-602708/2-Gra/May) wurde die Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf in 3 Zonen eingeteilt. Weiters wurde festgelegt, bis wann dem Land Oö. die nächsten Überprüfungsprotokolle der Kanalisationsanlage bzw. ein Zustandsbericht vorzulegen sind. Aufteilung: 1. Zone A: Bereich Ableitung in den RHV Gallneukirchen Becken --> Frist 31.12.2014 (bereits beauftragt) 2. Zone B: Ableitung in den RHV Mittlere Gusen --> Frist 31.12.2015 3. Zone C: Ableitung Linz AG --> Frist 31.12.2020 Die Überprüfung der Kanäle hat wiederkehrend in Abständen von 10 Jahren zu erfolgen. Für die Erstellung eines Leitungsinformationssystems für die Zone C der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf und das in diesem Bereich befindliche Wasserleitungsnetz wurden 3 Angebote eingeholt (Preise exkl. USt): 1. Firma Eitler aus Linz € 96.700,00 exkl. USt. 2. Firma Karl & Peherstorfer aus Linz € 99.775,00 exkl. USt. 3. Firma Machowetz und Partner aus Linz € 101.710,00 exkl. USt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für die Erstellung eines Leitungsinformationssystems für die Zone C der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf und das in diesem Bereich befindliche Wasserleitungsnetz an die Firma Eitler aus Linz zum Angebotspreis von € 96.700,00 exkl. USt vergeben werden soll. Die Finanzierung ist unter der VA Stellen 01/851/7282 sichergestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Kanalbauprogramm 2016; Bericht Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, im Ordentlichen Haushalt sind im Budget 2016 für geringfügige Kanalbaumaßnahmen im Gemeindegebiet insgesamt € 30.000,-- vorgesehen. Der Außerordentliche Haushalt sieht im Budget 2016 für Kanalbaumaßnahmen € 300.000,-- für die Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf, Bauabschnitt 16 (Oberflächenwasserentsorgung mit Rückhaltebecken, Löschwasserbehälter, Schmutz- und Reinwasserkanal im Bereich Langwiesen) vor. Diese Maßnahmen wurden im Gemeinderat bereits am 21.05.2015 beschlossen. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Bebauungsplan Nr. 24 "Haid", Änderung Nr. 16 (Im Obstgarten); Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 01.10.2015 die Änderung des rechtwirksamen Bebauungsplanes Nr. 24 „Haid“ im Bereich Im Obstgarten betreffend Herausnahme der Festlegung für Garagen „oder innerhalb der Baufluchtlinie“ beschlossen. Mit der Herausnahme dieser Festlegung ist nach den baurechtlichen Bestimmungen eine Überbauung der Baufluchtlinie mit Garagen möglich, es ist jedoch ein Abstand von 1,0 m, mit dem weitest vorspringenden Gebäudeteil zur Straßengrundgrenze, in den Bebauungsplan aufzunehmen. Laut Hinweis des bautechnischen Amtssachverständigen wäre für die Errichtung einer Garage auf Parz. 1715/19, KG. Engerwitzdorf auch die Herausnahme der Festlegung „Garagen sind in den Hauptkörper einzubauen oder an das Hauptgebäude anzubauen“ erforderlich, da auf diesem Grundstück kein Hauptgebäude steht und somit aus seiner Sicht ein Widerspruch zum Bebauungsplan besteht. Der Ausschuss stimmte dieser Änderung in der Sitzung am 09.11.2015 zu. Von Familie Teibert, Keplingerweg 12 wurde eine Stellungnahme abgegeben, die von GRM Pühringer W. vollinhaltlich verlesen wird. Weitere Stellungnahmen der betroffenen Grundeigentümer wurden nicht abgegeben. Die Familie Auer ersuchte mit Schreiben vom 13.01.2016 um nochmalige Änderung des Bebauungsplanes dahingehend, dass der Abstand von 1,0 m zum öffentlichen Gut im Bereich der Parzelle 1715/19 ausgenommen wird, da die geplanten Garagen der Familie Mandl (Parz.1715/24) und Familie Auer (Parz. 1715/19) an der seitlichen Grundgrenze zusammengebaut werden sollen. Der Ausschuss hat in der Sitzung am 29.01.2016 über diesen Antrag beraten und festgelegt, dass hinsichtlich der Situierung von Abstellplätzen entlang des öffentlichen Gutes im gesamten Planungsbereich der Abstand im Einzelfall von der Straßenverwaltung nach Prüfung der Verkehrssicherheit und der Sichtverhältnisse gem. den gesetzlichen Vorgaben bzw. Richtlinien festgelegt wird. Der Bebauungsplan wurde dahingehend abgeändert und den betroffenen Grundbesitzern wieder zur Stellungnahme übermittelt. Von den betroffenen Grundeigentümern wurden keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. Seitens der überörtlichen Fachdienststellen bestehen keine Einwände. Auch seitens der Netz Oö. GmbH. und Linz Strom Netz GmbH bestehen keine Einwände. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bebauungsplan Nr. 24 „Haid“, Änderung Nr. 16 in der nun vorliegenden Form beschließen und der Stellungnahme der Familie Teibert nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. GRM Mandl nimmt aus Befangenheitsgründen an der Abstimmung nicht teil. 14. Schuster Claudia und Richard, Auergütlweg 34, 4030 Linz; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Parkplatz "ruhender Verkehr" im Bereich der Parzellen 2857 und 2856/2, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 450 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, Herr Richard Schuster und Frau Claudia Schuster sind Eigentümer der Klammühle, Engerwitzberg 11. Bei einem Lokalaugenschein wurde festgestellt, dass ostseitig des Gebäudes, im Bereich des Teiches auf Parzellen 2857 und 2856/2 KG. Engerwitzdorf Flächen im Ausmaß von ca. 450 m² befestigt wurden. Die Flächen befinden sich lt. rechtswirksamen Flächenwidmungsplan im Grünland. Da es sich bei den Befestigungen der Oberfläche um bauliche Anlagen handelt sind diese Nutzungen in der gegebenen Widmungskategorie unzulässig. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens für die Herstellung des vorigen Zustandes ersuchen die Grundeigentümer um Änderung des Flächenwidmungsplanes von Grünland auf „Parkfläche – ruhender Verkehr“. Bei einer Wiederaufnahme des Gastbetriebes mit Fremdenzimmern wäre der Bedarf an Parkflächen auf jeden Fall gegeben. Mit Vertretern der Abteilung Raumordnung und Naturschutz wurde ein Lokalaugenschein durchgeführt. Grundsätzlich sehen sie keine Versagungsgründe. Es kann jedoch weiteren Stellungnahmen der Fachabteilungen, die im Vorverfahren miteinzubeziehen sind, nicht vorgegriffen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegendem Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Parkflächen „ruhender Verkehr“ im Ausmaß von ca. 450 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 15. a) Rehberger Sylvia, Engerwitzdorfweg 21, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für Berichtigung der Widmungsfläche "Hundepension" auf Parzelle 512/2, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung b) Karlinger Harald, Engerwitzdorfweg 30, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 um Änderung der Widmung von Grünland zu "Hundeschule - ohne bauliche Anlagen außer Einfriedungen" im Bereich der Parzellen 506, 498, 500, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 3500 m²; Grundsatzbeschlussfassung a) GRM Pühringer W. erläutert, Frau Sylvia Rehberger ist Eigentümerin der Parzelle 512/2, KG. Engerwitzdorf - Engerwitzdorfweg 31, auf der sich eine Hundepension befindet. Ein Teil dieser Parzelle ist als „Hundepension“- Grünland für Sonderformen von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben gewidmet. Es wurde nun festgestellt, dass sich ein Teil der gewidmeten Fläche von ca. 100 m² außerhalb der Parzelle 512/2, auf dem landwirtschaftlichen Zufahrtsweg zum Anwesen Karlinger, auf Parzelle 506 befindet. Die Eigentümerin ersucht daher um Berichtigung, und diese Fläche ostseitig des bestehenden Gebäudes Engerwitzdorfweg 31 anzufügen. Bei einem Ortsaugenschein mit Vertretern der Abteilung Raumordnung und Naturschutz wird dieser Berichtigung grundsätzlich zugestimmt. Es kann jedoch weiteren Stellungnahmen der Fachabteilungen, die im Vorverfahren miteinzubeziehen sind, nicht vorgegriffen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Berichtigung der Widmungsfläche „Hundepension“ zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. b) GRM Pühringer W. berichtet, Herr Harald Karlinger, wohnhaft in Engerwitzdorfweg 30 ist Eigentümer der Parzellen 506, 498 und 500, KG. Engerwitzdorf. Teilflächen dieser Parzellen sind eingefriedet und werden als Hundeschule genutzt. Diese Flächen grenzen an die Widmung „Hundepension“ an. Die Flächen befinden sich in der verordneten regionalen Grünzone lt. regionalem Raumordnungsprogramm Linz- Umland. Lt. Antragsteller sind auf diesen Flächen keine Bauten geplant. Für den Betrieb der Hundeschule ist jedoch eine Einfriedung erforderlich. Er ersucht daher um Widmung dieser Flächen als „Hundeschule – ohne bauliche Anlagen außer Einfriedungen“. Bei einem Ortsaugenschein mit Vertretern der Abteilung Raumordnung und Naturschutz wird dieser Widmung grundsätzlich zugestimmt. Es kann jedoch weiteren Stellungnahmen der Fachabteilungen, die im Vorverfahren miteinzubeziehen sind, nicht vorgegriffen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland zu „Hundeschule – ohne bauliche Anlagen außer Einfriedungen“ auf den Parzellen 506, 498 und 500, KG. Engerwitzdorf zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. (GRM DI Plank war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.) 16. Mag. Friedrich Pühringer, Klammstraße 50, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes für Parzelle .45/5 und .45/3; KG. Engerwitzdorf (Engerwitzberg 10); Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, Herr und Frau Mag. Friedrich und Monika Pühringer, wohnhaft in Klammstraße 50, 4209 Engerwitzdorf sind Eigentümer der Parzellen .45/5 und .45/3, KG. Engerwitzdorf – Engerwitzberg 10. Es ist beabsichtigt, das Betriebsgebäude Engerwitzberg 10 um ein Geschoß aufzustocken und Büroräume einzubauen. Da das bestehende Gebäude an der südöstlichen Grundgrenze situiert ist, ersuchen die Antragsteller um Erstellung eines Bebauungsplanes, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhen überschritten werden können. Das Gebäude auf Parzelle .45/3, KG. Engerwitzdorf soll abgetragen werden. Auf diesem Grundstück sind Parkflächen geplant. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Erstellung des erforderlichen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Parzelle .45/3 und .45/5, KG. Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. (GRM DI Plank war während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.) 17. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach" Änd. Nr. 43 (Ahornstraße - Schöffl); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.11.2015 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ Änderung Nr. 43 (Ahornstraße – Schöffl) hinsichtlich der Herausnahme der Parkflächen, Dachformen, Geländeveränderungen, Baufluchtlinien und Bauweise beschlossen. Als Planungsbereich wurde die Parzelle Nr. 2260, KG Engerwitzdorf von der Gusenbachstraße bis zum Weidenweg festgelegt. Von den betroffenen Grundeigentümer wurde keine Stellungnahme abgegeben. Seitens der Netz Oö. GmbH und der Linz Strom Netz GmbH bestehen keine Einwände. Die Abteilung Raumordnung teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass durch die Lage der betroffenen Parzellen innerhalb des Wasserschutzgebietes überörtliche Interessen berührt werden, daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung erforderlich. Die Übereinstimmung des Bebauungsplanes ist mit dem rechtskräftigen Flächenwidmungsplan (teilweise Grünland) nicht gegeben. Es wird daher vorgeschlagen, gleichzeitig mit der Bebauungsplanänderung eine Flächenwidmungsplanänderung einzuleiten, bzw. die Änderung auf die bereits gewidmete Fläche zu reduzieren und die südlicheren Grundstücke in einem zweiten Schritt zu aktualisieren. Weiters ist für das betreffende Planungsgebiet gemäß Gefahrenhinweiskarte für gravitative Massenbewegungen die Stufe A+ ausgewiesen und im Bebauungsplan mit folgender textlicher Festlegung darzustellen: „Lage innerhalb der geogenen Risikozone A+ der Gefahrenhinweiskarte für gravitative Massenbewegungen. Gegebenenfalls sind entsprechende Hinweise / Auflagen bzw. Gutachten im Bauverfahren erforderlich“. Nach Rücksprache mit Herrn Schöffl beabsichtigt er derzeit nicht, weitere Flächen zu widmen. Es wird daher der Planungsbereich auf die Fläche von der Gusenbachstraße bis zum Gartenweg reduziert. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und weiters festgelegt, dass die nordseitige Baufluchtlinie entlang der Gusenbachstraße den angrenzenden Bebauungsplänen angepasst werden soll und daher von 3 m auf 4 m geändert wird. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 43 (Ahornstraße – Schöffl) zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 18. Bebauungsplan Nr. 97 "Mittertreffling- Populorum"; 1. Verlängerung der vom Gemeinderat am 27.03.2014 beschlossenen Verordnung betreffend die Erklärung zum Neuplanungsgebiet; Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27.03.2014 die Parzelle 587/5, KG. Niederkulm zu einem Neuplanungsgebiet gemäß § 45 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. erklärt. Diese Verordnung ist seit 19.04.2014 rechtswirksam. Das Erfordernis wurde damit begründet, dass für die Sicherstellung einer geordneten Bebauung im Ortszentrum von Mittertreffling ein Bebauungsplan, insbesondere hinsichtlich der Bauweise, Fluchtlinien und Stellplätze, erstellt werden soll. Da sich das Genehmigungsverfahren für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Mittertreffling – Populorum" verzögert hat, die Verordnung jedoch spätestens nach 2 Jahren außer Kraft tritt, wäre eine Verlängerung notwendig. Der Gemeinderat kann die Erklärung zum Neuplanungsgebiet durch Verordnung höchstens zweimal um je 1 Jahr verlängern. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge hinsichtlich der Verlängerung des gegenständlichen, mit Verordnung vom 27.03.2014 beschlossenen Neuplanungsgebietes, nachstehende Verordnung beschließen: V e r o r d n u n g § 1 Gemäß § 45 Abs. 5 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. wird das vom Gemeinderat am 27.03.2014 beschlossene Neuplanungsgebiet für den Bereich des Grundstückes Parzelle 587/5, KG. Niederkulm um ein weiteres Jahr verlängert. § 2 Die Grenzen des Neuplanungsgebietes bzw. die Gründe, die zu der Erklärung des Neuplanungsgebietes führten, bleiben unverändert und sind aus der Verordnung über die Erklärung des Neuplanungsgebietes zu entnehmen. § 3 Die Verordnung über die Verlängerung der Erklärung des Neuplanungsgebietes wird mit dem Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist am folgenden Tag rechtswirksam. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. (GRM Lehner Christian war bei der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.) 19. Berichte aus den Arbeitskreisen Gesunde Gemeinde: Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé informiert, neuer Obmann des Arbeitskreises ist nach Dr. Johann Wöckinger und Almut Zillner, MSc nun er. In der nächsten Arbeitskreissitzung am 05.04.2016 werden weitere Veranstaltungen festgelegt bzw. geplant. GRM Dr. Niebsch berichtet wie folgt: EGEM: * Spritspartraining mit Gemeindepolitikern aus Engerwitzdorf und Gallneukirchen am Freitag, 8. April 2016: Politiker aus beiden Gemeinden beteiligen sich an einem Spritspartraining in der Fahrschule Mayr. Über die neu gewonnenen Erkenntnisse bzw. Einsparungsmöglichkeiten wird dann in der Gemeindezeitung berichtet. Seitens Engerwitzdorf nehmen Bgm. Herbert Fürst und GR Sabine Kainmüller, seitens Gallneukirchen die Gemeinderäte Christa Gratzer und Egon Atteneder teil. * EGEM Ausflug nach Ybbs am Samstag, 16. April 2016 Der Arbeitskreis veranstaltet wieder einen Ausflug mit den Gemeindebürgern. Heuer geht es nach Ybbs an der Donau, wo das Wasserkraftwerk Ybbs-Persenbeug inkl. der Schleusenanlage besichtigt wird. * Start der Klimabündnis Kampagne „Gutes Leben ist einfach“ Mit dieser europaweiten Plakataktion des Klimabündnisses soll auf einfache, klimafreundliche Verhaltensweisen in den Bereichen Mobilität, Ernährung, Konsum und Energie hingewiesen werden. RadRegion: Der RadFrühling hat wieder begonnen. In Engerwitzdorf werden folgende Aktionen durchgeführt: * 4. – 9. April: Sammelaktion „Räder für Afrika“ in den ASZ Treffling und Gallneukirchen: Alte und nicht mehr benötigte Räder können kostenlos in den ASZ abgegeben werden. * Sonntag, 17. April, 10 – 14 Uhr: RadTag im Gusental Insbesondere Familien sind eingeladen, auf einer ca. 12 km langen, gekennzeichneten Route die heurige Fahrradsaison zu eröffnen. Die Teilnehmer erwarten ein Fahrradparcours am Ortsplatz Schweinbach, ein „Gusental-Quiz“ für Kinder, Labstationen entlang der Strecke und ein buntes Rahmenprogramm am Gallneukirchner Marktplatz. Außerdem besteht die Möglichkeit, an einer geführten Fahrt entlang des Gallinger Natur-Kultur-Weges teilzunehmen. An dieser Aktion beteiligen sich neben den Naturfreunden und Pfadfindern auch die Gesunden Gemeinden Gallneukirchen und Engerwitzdorf. * Samstag, 23. April, 9 – 12 Uhr: FahrradCheck am Ortsplatz Schweinbach Fachleute überprüfen kostenlos die vorbeigebrachten Fahrräder. Es besteht auch die Möglichkeit, die Räder codieren zu lassen. Für Kinder steht wieder ein Fahrradparcours zur Verfügung. 20. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister informiert, der Management Review 2015 der Gemeinde Engerwitzdorf wird ab Freitag, 01.04.2016 online gestellt. b) Der Bürgermeister lädt zum Charity-Lauf am 04.06.2016 des Rotary Clubs Gallneukirchen ein. c) Der Bürgermeister berichtet zur Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Schweinbach, derzeit ist der Gesamtabbruch des Estrichs in vollem Gange, Fertigstellung des Abbruches wird Mitte nächste Woche sein. Weitere Mängel bestehen auf der Dachfläche und bei den Fensterbänken, die bereits mit den zuständigen Firmen besprochen wurden. Baufertigstellung laut neuem Bauzeitplan der Baufirma Kapl ist der 11. August 2016. d) Der Bürgermeister berichtet zur Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Mittertreffling, sämtliche Außenportale wurden neu abgedichtet. Am 29.03.2016 beschloss der Gemeindevorstand eine Bauteiltrocknung durch die Fa. Gekko aus Wels. Diese soll bereits am 06.04.2016 beginnen. Nach der Trocknung soll eine Bewässerung der Fassade durch die Feuerwehr erfolgen, damit können weitere Wassereintritte geortet oder ausgeschlossen werden. e) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Pühringer Paul, GRM Ing. Buchbauer, GRM Link, GRM Mühlberger und GRM Lehner Christian. 21. Allfälliges a) GVM Haider stellt fest, von Engerwitzdorf Richtung Schweinbach kommend, vor der Brücke beim Weg nach Gallneukirchen bleiben die benützten Hundekotsackerl liegen. Sie ersucht, dort einen Hundekotbehälter aufzustellen. b) GVM DI Wagner erkundigt sich über den Stand bezüglich Regiotram. Der Bürgermeister antwortet, von Seiten des Landes OÖ und der Stadt Linz laufen derzeit Untersuchungen, welche bis Sommer abgeschlossen sein sollten. Dann könnte heuer noch eine Trassenführung festgelegt werden. c) GRM Dr. Niebsch teilt mit, in Klendorf wurde eine Luftmessstation aufgestellt. Der Bürgermeister antwortet dazu, diese wurde nicht angefordert, sondern vom Gutachter aufgestellt. Ein Ergebnis liegt noch nicht vor. d) GRM Lehner Chr. führt aus, bezüglich der Trassenführung Regiotram im Bereich Linzerberg hätte die Gemeinde zur Hälfte ein Mitspracherecht. Diese Aussage verneint der Bürgermeister. e) GREM Mag. Hebenstreit erkundigt sich hinsichtlich Volksschule Mittertreffling, wann die Sanierung der Garderoben und Duschen in Angriff genommen wird. f) GRM Mag. Seyer-Neulinger fragt, ob bezüglich dem neuen Lagerhaus in Engerwitzdorf die Bauverhandlung schon war. Der Bürgermeister teilt mit, es gibt einen rechtskräftigen Bescheid. Mit dem Bau wird in den nächsten Wochen begonnen. g) GRM Mandl kritisiert den Artikel im V-Reporter über die Errichtung des Schweinestalles in Klendorf und möchte eine Richtigstellung in der nächsten Ausgabe. Vizebürgermeister Schöffl nimmt diese Kritik nicht an. Im folgenden Wortwechsel wird nochmals über den Informationsfluss diskutiert. 22. Dringlichkeitsantrag: Resolution an den oö. Landtag und oö. Landesregierung sowie an Landesrat Mag. Günther Steinkellner "Mehr Geld für Güterwege und Gemeindestraßen"; Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet, die ÖVP-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen, erwähnt wird, dass auch die SPÖ-Fraktion einen etwa gleichlautenden Antrag eingebracht hat: Resolution Die Güterwege und Gemeindestraßen sind die „Lebensadern“ in den ländlichen Regionen. Eine gut ausgebaute Straßeninfrastruktur ist nicht nur für die vielen Bewohnerinnen und Bewohner in den Gemeinden wichtig, sondern auch für die Betriebe und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde und der Region. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat ein Straßennetz von über 200 km, welches finanzieller Mittel des Landes bedarf, um den Straßenzustand zu erhalten und die notwendigen Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Der Zustand vieler Gemeindestraßen und Güterwege ist in den Gemeinden bereits mehr als bedenklich, umfangreiche Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen sind dringend notwendig. Das Budget des Landes Oberösterreich sieht gerade in diesem Bereich für das Jahr 2016 empfindliche Budgetkürzungen vor: * im Bereich der Güterwege eine Kürzung     von € 2.177.700.- * im Bereich der Gemeindestraßen eine Kürzung von € 947.500.- Aufgrund der dringend notwendigen Instandhaltung und Sanierungen fordern wir den OÖ. Landtag und die OÖ. Landesregierung, insbesondere den zuständigen Landesrat Mag. Günther Steinkellner auf, die Budgetmittel für die Straßenerhaltung von Güterwegen und Gemeindestraßen wieder zumindest an das Jahr 2015 anzugleichen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die verlesene Resolution verabschieden und an den oö. Landtag, die oö. Landesregierung sowie Landesrat Mag. Günther Steinkellner senden. GRM Mandl ersucht, dass bei der Resolution auch die SPÖ-Fraktion erwähnt wird, da diese den gleichen Antrag an den Gemeinderat gestellt hat. GRM Pühringer W. betont, die FPÖ-Fraktion werde diesem Antrag nicht zustimmen, da in der Resolution gewisse Fakten nicht stimmen. Die Finanzreferenz liegt nicht bei LR Steinkellner sondern bei LH Pühringer. Die Resolution müsste anders formuliert werden. Der Bürgermeister stellt klar, um 10 % wurden die Mittel gekürzt und Engerwitzdorf bekommt null. Das kann die nächsten Jahre nicht so weitergehen. Die Resolution richtet sich an den zuständigen Referenten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.02.2016 wurden folgende Einwendungen erhoben: GRM Mag. Seyer-Neulinger beantragt, ihre Wortmeldung in Tagesordnungspunkt 5 zu ergänzen und gibt dazu einen schriftlichen Einwand gegen die Verhandlungsschrift (Anlage 2) ab. Da diese Ergänzungen mit dem Tonband verglichen werden müssen, wird darüber in der nächsten Sitzung abgestimmt. GRM Dr. Niebsch beantragt, ihre Wortmeldung im Tagesordnungspunkt 5 der Verhandlungsschrift vom 11.02.2016 folgendermaßen zu ergänzen: „GRM Nr. Niebsch betont, dass bei Projekten, die so hohes Konfliktpotenzial haben, der Gemeinderat bzw. der Ausschuss früher eingebunden werden sollten. Der Ausschuss hat erst bei Abstimmung über den Berufungsbescheid von dem Problem erfahren und hatte nicht genügend Zeit, sich damit auseinanderzusetzen. Zudem endete die Einspruchsfrist nach dem Sitzungstermin des Ausschusses. Sie hat weiterhin nicht den Eindruck, dass alle Möglichkeiten, eine für Antragsteller und Anrainer akzeptable Lösung zu finden, ausgeschöpft wurden und somit bleibender Unfriede in der Dorfgemeinschaft in Kauf genommen wird.“ Bürgermeister Herbert Fürst lässt über diesen Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion Der Einwand ist damit mehrheitlich abgelehnt. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:15 Uhr. Herbert Fürst eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 19.05.2016 keine Einwendungen erhoben wurden. über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 19.05.2016 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mag. Schwarzenberger eh. Mandl eh. ……………………………………..…….. …………………………………...……..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. ………………………………………….... ……………………………………….……. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 31.03.2016 1