Lfd.Nr.:7, 2016 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 15.12.2016 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) – ab TOP 2 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Sandra Harant (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhar Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Andreas Naderer (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ingrid Gattringer (ÖVP) für Rosina Reichör Johann Lehner (ÖVP) für Sabine Link Heidemarie Fürst (ÖVP) für Anton Reithmayr Mag. Pamela Hölzl (GRÜNE) für Dr.Jenny Niebsch Es fehlten entschuldigt: Dr. Jenny Niebsch Sabine Link Rosina Reichör Anton Reithmayr Sieglinde Faltlhansl Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Silvia Königstorfer Tagesordnung 1 Mandatsverzicht DI Clemens Plank; Nachwahl 2 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 14.11.2016; Kenntnisnahme 3 Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2017-2021; Beschlussfassung 4 Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2017; Beschlussfassung 5 Unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Grundstückes für die Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach; Beschlussfassung 6 Kinderbetreuung Mittertreffling; Vereinbarung über eine Schadensabgeltung durch die beteiligten Versicherungen; Beschlussfassung 7 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änd. Nr. 44 (Gemeindeamt); Beschlussfassung 8 Vergabe der statischen Bearbeitung und des geotechnischen Gutachtens für das Bauvorhaben Amtshauserweiterung; Beschlussfassung 9 Anschaffung einer neuen Einsatzbekleidung für die Feuerwehren; Anpassung des Förderzeitraumes; Beschlussfassung 10 Feuerwehr-Tarifordnung 2016; Beschlussfassung 11 Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Bezugsgebühr; Beschlussfassung 12 Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung 13 Änderung der Kanalgebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung 14 Straßenbauprogramm 2017; Beschlussfassung 15 Straßenbeleuchtungsbauprogramm 2017; Beschlussfassung 16 Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf, Standortsuche eines neuen Tiefbrunnens im Bereich Schweinbach; Auftragsvergabe; Beschlussfassung 17 Auftragsvergabe der Asphaltierungsarbeiten der Diakoniestraße im Bereich Linzerberg; Nachtragsbeschlussfassung 18 Ersuchen der Gemeinde Katsdorf um Änderung des Übereinkommens (GR-Beschluss vom 04.04.2006) betreffend Wasserversorgung der Hochzone; Beschlussfassung 19 Königsdorfer Alois und Gertrud, Radenau 2; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 - Parzellen 2019, 2018, 2017, 2028, 2027, 2026, KG. Engerwitzdorf von Grünland zu Bauland "Wohngebiet"; Grundsatzbeschlussfassung 20 Krabbelstube Mittertreffling, Provisorium in der Leitnerstraße 29/2, weitere Verlängerung des Nutzungsvertrages mit der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume; Beschlussfassung 21 Bedarfsentwicklungskonzept 2016 bis 2019 gemäß § 17 Abs. 2 OÖ Kinderbetreuungsgesetz; Beschlussfassung 22 Engerwitzdorfer Kulturkontraste; Weiterführung; Beschlussfassung 23 Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2017; Beschlussfassung 24 Musikverein Engerwitzdorf; Anschaffung einer neuen Tracht; Ersuchen um zusätzliche finanzielle Unterstützung; Beschlussfassung 25 Sportunion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2017, Beschlussfassung 26 ASKÖ Treffling, Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2017; Beschlussfassung 27 Berichte aus den Arbeitskreisen 28 Bericht des Bürgermeisters 29 Allfälliges 30 Dringlichkeitsantrag: Kinderbetreuung Mittertreffling; Festlegung des Ausschreibeverfahrens zur Gebäudesanierung; Beschlussfassung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 06.12.2016 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschriften über die Sitzungen vom 20.10.2016 und 10.11.2016 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung noch aufliegen und gegen die Verhandlungsschriften bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Heidemarie Fürst wird durch den Bürgermeister angelobt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Kinderbetreuung Mittertreffling; Festlegung des Ausschreibungsverfahrens zur Gebäudesanierung; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 30 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mandatsverzicht DI Clemens Plank; Nachwahl Der Bürgermeister berichtet, GRM DI Clemens Plank verzichtete auf seine Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Neben seinem Mandat im Gemeinderat war Herr Plank Mitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt, Mitglied im RHV "Gallneukirchner Becken", Ersatzmitglied im Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial und Integrationsangelegenheiten und Ersatzmitglied im Bezirksabfallverband. Nunmehr brachte die ÖVP-Gemeinderatsfraktion jeweils einen gültigen Wahlvorschlag ein: Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt Mitglied: Karl-Heinz Freitag (bisheriges Ersatzmitglied) Ersatzmitglied: Lisa Mühlberger Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt er Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. RHV "Gallneukirchner Becken" Mitglied: Ingrid Gattringer Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt er Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial und Integrationsangelegenheiten Ersatzmitglied: Christoph Meisinger MAS M.Sc. Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt er Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. Bezirksabfallverband Ersatzmitglied: Mag. Franz Schwarzenberger Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt er Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 2. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 14.11.2016; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet: Punkt 01: Hochwasserschutz Engerwitzdorf - Bereich Lagerhaus; a) Planung: (Zusage vom Land, Kostenschätzung und GR-Beschlüsse, Kostentragung Land und Anrainer, Vereinbarung Grundinanspruchnahme ) b) Endabrechnung: Kosten, Kostenübernahme Land OÖ und Anrainer; Kosten der Gemeinde a) Planung: (Zusage vom Land, Kostenschätzung und GR-Beschlüsse, Kostentragung Land und Anrainer, Vereinbarung Grundinanspruchnahme ) Der Gemeinderat fasste am 3.7.2008 den Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Hochwasserschutzes in der Ortschaft Engerwitzdorf. In der Sitzung vom 16.12.2010 beschloss der Gemeinderat, dass vor Antragstellung für die Finanzierung dieses Projektes über den Bund mit den begünstigten Liegenschaftsbesitzern eine Vereinbarung über die Mitfinanzierung getroffen werden soll. Kommt keine Einigung zustande soll das Projekt nicht realisiert werden. Da bis auf einen betroffenen Liegenschaftsbesitzer die anderen drei Beteiligten einer Mitfinanzierung im Ausmaß von 10 % der Gesamtherstellungskosten, höchstens jedoch € 5.000,00 je Liegenschaftsbesitzer zugestimmt haben, beschloss am 4. Juli 2013 der Gemeinderat die ehestmögliche Realisierung des Hochwasserprojektes. Die Planung und Abwicklung soll seitens des Landes OÖ durchgeführt werden – zu diesem Zeitpunkt wurde von Gesamtkosten von € 300.000,00 inkl. Ust. ausgegangen. Das BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat das Vorhaben mit einem Förderschlüssel von 40/40/20 (Bund/Land/Gemeinde) im November 2013 anerkannt und genehmigt. Die Gemeinde schloss mit den betroffenen Grundbesitzern Vereinbarungen lt. Gutachten der Landwirtschaftskammer Oberösterreich ab. Mit den genannten Grundbesitzern gibt es keine Vereinbarungen, dass geleistete Mitfinanzierungsbeiträge im Wege der Entschädigungen für Grundinanspruchnahme rückerstattet werden. b) Endabrechnung: Kosten, Kostenübernahme Land OÖ und Anrainer; Kosten der Gemeinde Eine Endabrechnung liegt noch nicht vor, weshalb auch noch keine detaillierte Kostenaufstellung gemacht werden kann. Das Land OÖ teilte mit Schreiben vom 2. Juni 2016 die Entwicklung des Bauvorhabens und der Baukosten mit, die dem Gemeinderat im Zuge der Beschlussfassung des Finanzierungsplanes über € 490.000,00 am 7. Juli 2016 vorgelegt wurde. Die angeführten Kosten teilen sich wie folgt auf (auf € 100 gerundet), wobei noch nicht alle Rechnungen geprüft sind: Ingenieurleistungen: Planungsphase € 17.200,00 Detailausführungsphase € 29.500,00 Geotechnik + Statik € 16.400,00 Teilsumme 1 € 63.100,00 Bauleistungen: Auslaufbauwerke Fertigteile € 11.400,00 Schächte, Rohrmaterial € 19.300,00 Pegeleinrichtungen € 19.600,00 Hochwasserschutzmauern € 193.100,00 Dammbau inkl. Stabilisierung € 62.000,00 Regiearbeiten GWB LINZ € 63.100,00 Teilsumme 2 € 368.500,00 Sonstige Leistungen: Grundentschädigungskosten € 20.000,00 Schlosserarbeiten € 29.600,00 Teilsumme 3 € 49.600,00 Gesamtsumme: € 481.200,00 Aufgrund der Kostensteigerung erreichte die Gemeinde in Gesprächen mit den zuständigen Landesreferenten eine zusätzliche Mitfinanzierung durch Bedarfszuweisungsmittel und Landesbeiträgen in Höhe von je € 33.300,00. Die drei Liegenschaftsbesitzer haben ihre Beiträge von je € 5.000,00 – somit gesamt € 15.000,00 bereits bezahlt. Trotz mehrmaliger Intervention konnte vom vierten Liegenschaftsbesitzer kein Beitrag erlangt werden. Vom oben angeführten und beschlossenen Finanzierungsplan über € 490.000,00 entfallen für: Gemeinde und Interessenten € 159.400,00 (32,5%) Land OÖ (inkl.BZ+LB) € 198.600,00 (40,5%) Bund (40% v. max. € 330.000) € 132.000,00 (27,0%) Punkt 02: Gewerbepark Langwiesen - Rückhaltebecken Verpflichtung über Rückhaltebecken, Gesamtkostenschätzung, erforderliche Bewilligungen, Kostenbeteiligung der Grundeigentümer, bisherige Kosten der Gemeinde Mit Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 17. November 2011 wurde im Rahmen des Verfahrens über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 und ÖEK Nr. 1 darauf hingewiesen, dass weitere Umwidmungen im Betriebsbaugebiet von der Lösung der sich verschärfenden Oberflächenwasserproblematik abhängig sind. Es sind Flächen für Rückhaltemaßnahmen vorzusehen und die anfallenden Oberflächenwässer von den versiegelten Bau- und Verkehrsflächen sind in einem Retentionsbecken zu speichern und gedrosselt in den Vorflutgraben abzuleiten. Bei der letzten Umwidmung im Gewerbegebiet Langwiesen (Änd.Nr. 17 Winklehner – August 2014) wurde seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung auf die Errichtung eines Erdwalls mit Mulde hingewiesen. Diese Information wurde auch in der Gemeinderatssitzung vom 21.05.2015 anlässlich der Beschlussfassung über Kostenbeteiligung beim Oberflächenwasserschutz mitgeteilt. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 2.7.2015 wurden die Planungs- und Bauleitungsarbeiten für die Errichtung eines Rückhaltebeckens, eines Löschwasserbeckens und eines Teilbereiches des Schmutz- und Reinwasserkanals in Höhe von € 55.295,00 exkl. USt. an die Firma Eitler und Partner vergeben. Der Gemeinderat beschloss am 07. Juli 2016 den Ankauf des für das Rückhaltebecken erforderlichen Grundstückes im Ausmaß von 859 m² in Höhe von € 55.835,00. Neben den Grunderwerbskosten fielen bisher noch die Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Notariatskosten in Höhe von € 2.740,31 an. Weitere Kosten für das Rückhaltebecken sind bis heute nicht angefallen. Die geschätzten Gesamtkosten des Rückhaltebeckens belaufen sich laut Firma Eitler vom Juni 2014 auf netto etwa € 68.000,00. Da noch kein konkretes Projekt vorliegt hat bisher auch noch kein Wasserrechtsbewilligungsverfahren stattgefunden. Punkt 03: Kanal- und Wassergebührennachzahlungen Name und Höhe der Nachzahlungen der letzten fünf Jahren aufgrund behördlicher Überprüfung oder Feststellung In den Jahren 2012 – 2016 wurden aufgrund behördlicher Überprüfungen bzw. Feststellungen (Zu- und Umbauten) insgesamt ausgestellt: Anzahl: ergänzende: Nettobetrag: 144 Wasseranschlussgebühren-Bescheide € 108.112,23 150 Kanalanschlussgebühren-Bescheide € 201.049,64 GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 14.11.2016 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 3. Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2017-2021; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, sowohl der Entwurf des mittelfristigen Finanzplans als auch des Voranschlages 2017 werden im Intranet allen Mitgliedern des Gemeinderates zur Verfügung gestellt. Im Voranschlagserlass 2017 merkte die Aufsichtsbehörde an, dass „Die aktuelle Prognose des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zur Entwicklung der Ertragsanteile im Finanzjahr 2017 (in Bezug auf die für das Jahr 2016 erwarteten Einnahmen) […] nur eine marginale Steigerung [vorsieht]“. Ein Vergleich der tatsächlich 2016 erhaltenen Ertragsanteile mit der Prognose für 2017, zeigt sogar einen Rückgang. Unter diesen Rahmenbedingungen kann dem vom Gemeinderat festgelegten strategischen Leitsatz eines Haushaltsausgleiches nur durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage entsprochen werden. Um sich ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde machen zu können, wird im Folgenden eine Mehr-Jahres-Betrachtung anhand zentraler Kennzahlen dargestellt. 1 Die letzten 15 Jahre – 2002 bis 2016 1.1 Ertragskraft – Was blieb in der laufenden Gebarung über? Der Überschuss der laufenden Gebarung (ÖSQ) zeigt ein Auf und Ab auf hohem Niveau. Von 30 Prozent 2002 auf 10 bis 15 Prozent in den Folgejahren bis 2006, um 2008 wieder auf 23 Prozent zu steigen. Dann ging es aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 wieder bis auf 10 Prozent zurück, um in den Folgejahren wieder auf 25 Prozent zu steigen. Der Rückgang 2003 bis 2006, 2009 bis 2011 sowie 2016 ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: * Externe Entwicklungen – 2003 bis 2006 Budgetkonsolidierung des Bundes auf Kosten der Gemeinden, 2009/2010 weltweite Wirtschaftskrise, 2016 schwaches Wirtschaftswachstum und schlechte Entwicklung der Ertragsanteile bei gleichzeitiger Zunahme der Transfers an Träger des öffentlichen Rechtes (Krankenanstaltenbeitrag, SHV) * Ausbau der Infrastruktur mit großen Investitionen und entsprechenden Folgelasten – 2003 Schule, 2010 Kulturhaus, 2016 Kinderbetreuung Schweinbach 1.2 Eigenfinanzierungskraft – Kann alles mit eigenen Mitteln finanziert werden? Nein – für große Investitionen werden angesparte Rücklagen verwendet oder manchmal auch neue Schulden aufgenommen. Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) war in den letzten 15 Jahren fast immer über 100 Prozent – außer es wurden große Investitionen getätigt. 1.3 Verschuldung – Wie lange dauert es die Schulden zurückzuzahlen? Die Verschuldungsdauer (VSD) ist von zwei Größen bestimmt – der Höhe der Schulden und dem Überschuss der lfd. Gebarung. In 10 der letzten 15 Jahre war die VSD zwischen 3 und 7 Jahren und damit sehr gering. In drei von 15 Jahren war sie zwischen 10 und 12 Jahren und damit im Durchschnitt. In der Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2008 ist die VSD nicht über 9 Jahre gestiegen – trotz der Investitionen in das Kulturhaus. Die Steigerung 2016 ist wieder einerseits auf die schwache Entwicklung der Ertragsanteile, andererseits auf die trotzdem stattfindenden Steigerungen der Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts zurückzuführen. 2 Freie Finanzspitze – Was bleibt für neue Projekte über? Die Freie Finanzspitze (FSQ) ist in 5 der letzten 15 Jahren bei 15 Prozent und darüber, nur in vier Jahren ist sie unter/um 5 Prozent. Auch hier mit 2005/2006 sowie 2010 und 2016 in den Jahren nach den Großinvestitionen. 3 KDZ-Quickest – Bonitätswertung 2002 - 2016 Engerwitzdorf steht gut da – in vier Jahren (2002 sowie 2013 bis 2015) war die Bonität sehr gut. 2003/2004 war sie durchschnittlich aufgrund der Investition in die Schule und des Versuchs des Bundes, sein Budget zu Lasten der Gemeinden zu sanieren. 2007/2008 zeigte sich wieder ein gut bis sehr gut aufgrund der umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen. 2009/2010 war die Bonität wieder durchschnittlich aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Investition in das Kulturhaus. Die folgenden Konsolidierungsmaßnahmen führten wieder zu einer substanziellen Verbesserung. Aufgrund der getätigten und anstehenden Investitionen und der ungünstigen Rahmenbedingungen (Ertragsanteile, Transfers) zeichnet sich wieder ein Rückgang auf eine durchschnittliche/genügende Bonität ab. Bonitätsbewertung     81 - 100 Punkte Sehr gut 61 - 80 Punkte Gut 41 - 60 Punkte Durchschnitt 21 - 40 Punkte Genügend unter 20 Punkte Unzureichend Zusammenfassend zeigt sich, dass die Gemeindefinanzen potenziell gut bis sehr gut sind und externe Faktoren wie auch größere Investitionen eine Veränderung auf durchschnittlich nach sich ziehen. 4 Ausblick bis 2021 auf Basis der mittelfristigen Planung 2017-2021 Bis zum Jahr 2021 zeigt sich eine mögliche Verschlechterung auf die Durchschnittsnote 3,2. Die Ursachen sind eine geringe ÖSQ aufgrund der vorsichtigen Planung (nicht zuletzt in Bezug auf die schwache Entwicklung der Ertragsanteile), sowie eine Eigenfinanzierungskraft (EFQ) mit dem Minimum von 75 Prozent aufgrund der geplanten größeren Investitionen. Die Verschuldungsdauer erreicht 2019 einen Höhepunkt mit 13,51 Jahren, was auf eine geplante Darlehensaufnahme 2018 für den Neubau der Volksschule zurückzuführen ist.     ÖSQ EFQ VSD SDQ SEQ FSQ Ø Note 2017 Kennzahl 7,27 % 89 % 9,27 4,45 % 2,7 % 4 %   Note 4 4 3 1 1 4 2,8 2018 Kennzahl 9,65 % 75,1 % 7,11 4,55 % 5,8 % 6 %   Note 4 5 3 1 1 4 3,0 2019 Kennzahl 10,6 % 83,5 % 13,51 6,33 % 4 % 6 %   Note 4 4 4 1 1 4 3,0 2020 Kennzahl 10,4 % 103 % 10,81 6,15 % 1,5 % 6 %   Note 4 2 3 1 2 4 2,7 2021 Kennzahl 10,6 % 113 % 10,81 13,1 % 0,5 % 6 %   Note 4 1 3 2 5 4 3,2 Eine Darstellung der Bonitätswertung wie unter Punkt 3 für die Jahre 2017 – 2021 hat folgendes Aussehen: Bonitätsbewertung     81 - 100 Punkte Sehr gut 61 - 80 Punkte Gut 41 - 60 Punkte Durchschnitt 21 - 40 Punkte Genügend unter 20 Punkte Unzureichend 5 Weitere Eckdaten MFP 2017 – 2021 Das Budget im Ordentlichen Haushalt unterliegt keinen wesentlichen Schwankungen und bewegt sich zwischen 14,5 und 14,9 Mio. EUR. Im Außerordentlichen Haushalt wird 2018 ein Maximum mit 7,6 Mio. und 2021 ein Minimum mit 1,4 Mio. EUR erreicht. Neben den KDZ Kennzahlen lassen sich auch noch folgende Kennzahlen aus dem Ordentlichen Haushalt der MFP berechnen.   2017 2018 2019 2020 2021 Personalausgabenquote 17,08 17,64 17,66 17,91 17,13 Verwaltungs- und Betriebsaufwandsquote 27,06 23,10 21,72 21,47 21,59 Steuereinnahmenquote 14,69 14,72 14,96 15,19 15,31 Ertragsanteilsquote 49,27 49,53 50,07 50,43 50,54 Gebührenquote 17,97 17,79 17,90 18,02 17,96 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan 2017 – 2021 beschließen. GRM Schwarz MBA fügt hinzu, heuer wurde mit dem Mittelfristigen Finanzplan und einem Überblick über die Entwicklung der Gemeinde in den letzten 15 Jahren begonnen. Große Themen und Projekte werden uns auch in Zukunft begleiten. Wenn man sich die Kennzahlen im KDZ-Quicktest anschaut, wo drinnen steht, wie wir uns eigenfinanzieren können, wie hoch die Verschuldungsdauer ist, wie wir uns in der nächsten Zeit entwickeln werden, so sieht man von 2017 – 2021 eine sehr moderate Entwicklung, eine sehr umsichtige Finanzpolitik in den nächsten Jahren. GVM Mag. Schwarzenberger führt aus, Investitionen stehen an, die notwendig sind und die mit entsprechender Vorsicht angegangen werden. Größere Investitionen in der Zukunft werden uns auf ein durchschnittliches Niveau herunterwerfen, aber in einem Ausmaß, wo wir als Gemeinde damit leben können. GRM Mandl bedankt sich für die Vorbereitung des MFP durch die Finanzabteilung. Er merkt an, dass die SPÖ-Fraktion die momentanen extrem großen Entnahmen von den Rücklagen sehr kritisch sieht. Man kommt 2017 im Schulnotensystem auf 5, was ihn sehr beunruhigt, wobei er weiß, wenn Investitionen anstehen, wie beim Schulbau, dass es notwendig ist. Er bittet darum, sollten 2017 vom Finanzbereich her kritische Phasen eintreten, weil etwas nicht so kommt, wie geplant, dass die Fraktionen informiert werden. Seine Fraktion werde der MFP und dem VA 2017 zustimmen, auch wenn sie mit einigen Teilen wie Oberflächenwasserentsorgung Langwiesen nicht einverstanden sind. GRM Pühringer meint, wir leben in Zeiten von extremen Schwankungen. Wenn die Substanzerhaltungsquote Note 5 ausmacht ist das ein Alarmzeichen, auch wenn man von einer Durchschnittsquote von 3,2 ausgeht. Er gibt GRM Schwarzenberger Recht, dass man in der Lage sein muss, Investitionen tätigen zu können. Gewisse Dinge sind letztendlich aber zu riskant, wie zB der Amtshauszubau. Es gebe sehr wohl Möglichkeiten, die Räume zu adaptieren, bzw. gute Lösungsvorschläge. Weiters fehlt ihm die Berücksichtigung der Regiotram. Gemeinden werden dazu auch einen Beitrag leisten müssen. Trotz guter Zusammenarbeit und offener Kommunikation wird die FPÖ-Fraktion beim MFP und Voranschlag 2017 nicht zustimmen. Hätte die ÖVP nicht die absolute Mehrheit, wäre so ein Voranschlag nicht möglich. Er ersucht, die Opposition in Zukunft stärker zu beachten. GVM Mag. Wagner bedankt sich bei den Mitarbeitern des Gemeindeamtes für die gute Aufbereitung und Hilfe bei Fragen zu MFP und Voranschlag. Aus Sicht der Grünen-Fraktion ist zu wenig Vorsicht da. Wenn man sich die Rücklagenentwicklung ansieht, hat man nicht mehr viel Spielraum für Unvorhergesehenes. Die Projekte, wie Volksschulneubau und Amtshauszubau sind unverzichtbar. Das Straßenbauprogramm könnte man zu einem gewissen Anteil reduzieren, ohne dass es auf die Substanz geht, um mittelfristig mehr Spielraum zu erhalten. An den Kennzahlen sieht man, dass die nächsten Jahre auf dem niedrigen Niveau von 2016 weitergehen. Die Grünen-Fraktion wird sich bei MFP und Voranschlag der Stimme enthalten. GVM Mayrbäurl drückt seine Bedenken zu den Kennzahlen für die einzelnen Jahre aus, die teilweise nicht genügend und unterdurchschnittlich ausfallen. Im der Privatwirtschaft wäre das sehr kritisch. Der Bürgermeister stellt fest, Rücklagen wurden immer wieder aufgebaut, um sich für Investitionen wieder bedienen zu können. Durch die große Investition für den Volksschulneubau, entwickeln sich auch die Kennzahlen 2018/2019 entsprechend. Für die MFP wurden Zahlen vorsichtig angenommen. Man weiß die Entwicklung der Bundesertragsanteile und die der Wirtschaft nicht. Es gibt Aussagen von vielen Seiten, dass es besser wird. Er ist verwundert, dass beim Straßenbau zu viel drinnen sein soll, da gerade der größte Brocken, der Geh- und Radweg Haid/Steinreith eine Forderung der Grünen-Fraktion war. Bezüglich Regiotram sind vom zuständigen Landesrat Steinkellner noch keine Aussagen zum Bautermin erfolgt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 4. Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2017; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA führt aus, mit der Einladung zur Finanzausschuss-Sitzung erhielten die Ausschuss-Mitglieder und die Fraktionsobleute den Voranschlagsentwurf im Intranet der Gemeinde Engerwitzdorf zum Download bereitgestellt. Unter Einhaltung der vom Gemeinderat festgelegten strategischen Leitsätze eines Haushaltsausgleiches und einer bestmöglichen Kostendeckung in den Betrieben und Einrichtungen, konnte das Budget für 2017 trotz äußerst negativer Voraussetzungen durch die Entnahme aus der Allgem. Rücklage in Höhe von € 99.000,00 ausgeglichen erstellt werden. Die Aufsichtsbehörde wies in ihrem Voranschlagserlass 2017 auch wieder auf die Einhaltung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 hin. Demnach sind die Gemeinden verpflichtet, insgesamt ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis zu erreichen. Die im Voranschlagserlass des Landes für das Finanzjahr 2017 vorgegebenen Zahlen wurden berücksichtigt. Allgemeine Informationen und Wirtschaftliche Entwicklung: Die Entwicklung der Bundesabgaben-Ertragsanteile in den vergangenen Jahren und auch im Lauf des Jahres 2016 hat einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität der oberösterreichischen Gemeinden bewirkt. Die Prognose des BMF zur Entwicklung der Ertragsanteile für 2017 sieht für die Gemeinden insgesamt nur eine geringe Steigerung vor. Gegenüber dem voraussichtlichen Jahres-Ist Ergebnis 2016 von € 7.050.000,00 schreibt das Land der Gemeinde vor, für 2017 einen Betrag von € 6.940.000,00 vorzusehen. Das ist ein Minus von € 110.000,00. Wird diesem Prognosewert für 2017 der veranschlagte Betrag 2016 (€ 6,981.000,00) gegenüber gestellt, errechnet sich ein Minus von € 41.100,00. Der Krankenanstaltenbeitrag der Gemeinde Engerwitzdorf an das Land OÖ erhöht sich gegenüber dem heurigen Jahr um über 3,6 % bzw. € 61.000 von € 1,685.000 auf € 1,746.000,00. Ein weiterer maßgeblicher Ausgabenfaktor betrifft die Kinderbetreuung (Kindergarten, Krabbelstube und Horteinrichtungen). Die Gesamtausgabensumme dieser Bereiche wird sich von 2015 auf 2017 um etwa 33 % bzw. € 317.000,00 von € 965.000 auf € 1,281.000 erhöhen und beansprucht rund 8,7 % des Jahresbudgets. Erfreulicherweise wird die Sozialhilfeverbandsumlage gegenüber 2016 nahezu gleich hoch bleiben. Da einnahmenseitig bei der Kommunalsteuer mit keiner wesentlichen Erhöhung gerechnet wird, die Finanzzuweisung um rund € 30.000,00 zurück geht und die Strukturhilfe nur um rund € 16.000,00 höher ausfallen wird, engt sich der Spielraum für kleine Investitionen oder notwendige Instandhaltungsmaßnahmen stark ein. Insgesamt wurden ursprünglich für 2016 geplante Investitionen des ordentlichen Haushaltes in Höhe von rund € 60.000,00 (Beschilderung Betriebsbaugebiet, Grund für Gehsteig Simling und Malerarbeiten im Bauhof) auf 2017 verschoben. Die dafür geplanten Mittel gingen an die Allgemeine Rücklage. Durch die zusätzliche Entnahme in Höhe von € 39.000,00 zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltes beträgt die präliminierte Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage insgesamt EUR 99.000,00. Abgaben/Gebühren/Tarife: Eine Anhebung der Wasserbezugsgebühr von € 1,47 auf € 1,50 je m³ sowie Wasser- und Kanalanschlussgebühr (Wassermindestanschlussgebühr von € 1.922,00 auf € 1.934,00 und Kanalmindestanschlussgebühr von € 3.207,00 auf € 3.226,00 exkl. Ust) für 2017 ist aufgrund der Vorgaben des Landes OÖ erforderlich. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.10.2012, wonach die Hundeabgabe jährlich in Anlehnung des VPI angeglichen wird erhöht sich diese nach zwei Jahren im Jahr 2017 auf € 45,00. Die Reduzierung der Abfallbeseitigungsgebühr ab 1.1.2017 wurde bereits in der letzten GR-Sitzung beschlossen. Rücklagen- und Darlehensentwicklung: Die Entwicklung der Rücklagen und Darlehen sind ab der Seite 106 des Voranschlages ersichtlich. Außerordentlicher Haushalt: Die dargestellte Abwicklung der Vorhaben im außerordentlichen Haushalt gilt unter der Voraussetzung, dass die angeführten und zum Teil angenommenen Einnahmen von dritter Seite auch fließen. Investitionen Für das Finanzjahr 2017 können rund € 3,6 Mio. an Investitionen (QU-KZ 40 und 41) veranschlagt werden; dies entspricht einer Erhöhung von etwa € 1,2 Mio gegenüber 2016. An Instandhaltungsmaßnahmen (Post 611 bis 619) werden rund € 352.000,00 präliminiert. Haushaltskennzahlen: Im Voranschlag 2017 sind wiederum markante Kennzahlen angeführt. Diese beinhalten die bisher bekannten vom KDZ entwickelten Kennzahlen sowie weitere Kennzahlen auf Basis des Budgets und der Einwohnerentwicklung der Gemeinde Engerwitzdorf. Sie befinden sich im Anhang des Budgetentwurfs. Die Durchschnittsbewertung der KDZ-Kennzahlen für 2017 beträgt nach dem Schulnotensystem 2,8 (Vergleich VA 2016: 2,5). GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den für das Finanzjahr 2017 im ordentlichen Haushalt mit € 14,649.000,00 in Einnahmen und Ausgaben und im außerordentlichen Haushalt mit € 3,293.200,00 ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erstellten Voranschlag beschließen. Ausschussobmann Schwarz MBA bedankt sich bei den Mitarbeitern des Gemeindeamtes für das wieder sehr gut aufbereitete Budget 2017. Er freut sich, dass es ausgeglichen erstellt werden konnte, wie man es sich in den strategischen Leitsätzen zum Ziel gesetzt hatte. GVM Mandl erläutert, bei der Abwasserbeseitigung Langwiesen ist die SPÖ-Fraktion nach wie vor der Meinung, dass man hier nicht Steuergelder hernehmen sollte, damit ein Grundstück für die baulichen Maßnahmen verwendbar ist. Niemand, der privat baut, kriegt von der Gemeinde Unterstützung. Daher sollten auch dort Käufer und Verkäufer eine Vereinbarung treffen. Den Gemeindezubau sieht er als notwendig, aber € 600.000,00 für 180 m² sind viel zu hoch. Er ersucht, dass die Dringlichkeitsanträge, die im Sinne der Bevölkerung von der Opposition eingebracht werden, auch in Voranschlag und MFP Einzug gewinnen. GRM Pühringer stellt fest, das Budget ist sehr effektiv aber nicht effizient. Der Zubau zum Amtshaus ist nicht notwendig. Die Förderungen und Subventionen, die im Gemeindevorstand beschlossen werden, sollten vom Prüfungsausschuss angesehen werden. Vizebgm. Moser-Luger diplômé meint, bei zukünftigen Neubauten sollte noch besser darauf geachtet werden, an wen die Vergabe erfolgt, um weiteren „Pfusch am Bau“ zu verhindern. Beim Schulneubau plädiert er für eine moderne Ganztagsschule in verschränkter Form. Wichtig sind ihm auch leistbare Wohnungen für junge Leute. Auch die Wünsche des Gemeindejugendrates sollte man nicht aus den Augen verlieren. GVM Mayrbäurl stellt fest, es fällt ihm schwer Kritikpunkte zu finden. Was gemacht wird in der Gemeinde wird richtig gemacht aber es wird aus Sicht der Opposition nicht immer das Richtige gemacht. Es sollte mehr auf diverse Vorschläge der Opposition eingegangen werden. Der Bürgermeister sagt, er sei immer offen für Vorschläge und Diskussionen, um für die Gemeinde die beste Lösung zu erreichen. Sein Lob geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für die stets kompetenten Auskünfte. Bezüglich Betriebsbaugebiet Langwiesen, müssen die Firmen die statischen Absicherungen ihrer Gebäude auch selbst bezahlen. Firmen und Betriebe sind eine wichtige Einnahmequelle. Das Budget ist investitionsfreudig. Es gibt einige dringend notwendige Vorhaben, wie den Zubau in Treffling. Beim letzten Budget hatte es geheißen, „wir fahren mit offenen Augen an die Wand“. Heuer werden wir, weil die Entwicklung sehr gut war und mit notwendigen Augenmaß und Sorgfalt gearbeitet wurde, keine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage tätigen, sondern ca. € 500.000,00 der allgemeinen zuführen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 5. Unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Grundstückes für die Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA erläutert, in der Gemeinde Engerwitzdorf wurde auf einem im Eigentum der Gemeinde stehenden Grundstück, auf welchem sich bislang ein Kinderspielplatz befand, die Krabbelstube und der Kindergarten 2 Engerwitzdorf-Schweinbach (Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Schweinbach) neu errichtet. Das Gebäude wird samt der für den Betrieb einer Krabbelstube und eines Kindergartens notwendigen Ausstattung seit der Inbetriebnahme am 01.09.2016 von der Gemeinde an die Pfarrcaritas Gallneukirchen zum Betrieb der Krabbelstube und des Kindergartens zur Nutzung überlassen. Die Überlassung der Krabbelstube und des Kindergartens 2 stellt bei der Gemeinde einen Betrieb gewerblicher Art dar. Diesem Betrieb wird von der Gemeinde Engerwitzdorf das Grundstück unentgeltlich zur Nutzung überlassen. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die unentgeltliche Nutzungsüberlassung des Grundstückes Nr. 2338/1, EZ 1.067, KG Engerwitzdorf mit einer Fläche von 3.250 m², welches im Eigentum der Gemeinde Engerwitzdorf steht, an die Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Schweinbach (Krabbelstube und Kindergarten) beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 6. Kinderbetreuung Mittertreffling; Vereinbarung über eine Schadensabgeltung durch die beteiligten Versicherungen; Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet, für die Ursachensuche des Wassereintrittes in der Kinderbetreuungseinrichtung wurde seitens der Gemeinde Herr SV Ing. Edinger beigezogen. Er hat nach eingehenden Untersuchungen erhebliche Mängel am Gebäude „Kinderbetreuung Mittertreffling“ aufgedeckt. Seitens der Gemeinde wurde begleitend dazu das Gespräch mit den beteiligten Firmen und deren Haftpflichtversicherungen gesucht. Es gelang, alle Beteiligten an den Verhandlungstisch zu bringen, um die weitere Vorgangsweise zu beraten. Um die konkreten Ursachen zu finden, war der gesamte Bodenaufbau im Erdgeschoss zu entfernen. Nach einigen Verhandlungen stimmten die beteiligten Versicherungen zu, sich die Suchkosten zur konkreten Schadensfeststellung aufzuteilen. Nach Abbruch des Estrichs im Bereich der Krabbelstube konnten die Ursachen für einen Wassereintritt in das Gebäude eruiert werden. Es kamen mehrere Wassereintrittsstellen zum Vorschein, vor allem die unfachmännisch ausgeführte Abdichtung der geschwungenen Außenwand konnte dafür verantwortlich gemacht werden. Zusätzlich fand sich auch eine schadhafte Abdichtung des Portals, weiters wurde auf einer Seite eine fehlende Drainage festgestellt. Eine Sanierung von außen ist in dem Falle nicht möglich – dazu müsste man einen Teil des Gebäudes schleifen und neu bauen. Daher wurde gemeinsam mit dem SV Edinger und einer Spezialfirma ein Sanierungskonzept erarbeitet, welches die Abdichtung des Gebäudes von innen ermöglicht.   Mit den Gesamtkosten  Schadensaufsuchungskosten, die Sanierungskosten sowie die Kosten des Bausachverständigen, des Rechtsanwaltes der Gemeinde und die gemeindeeigenen Kosten von  insgesamt rd. EUR 600.000,- ging man in die Vergleichsverhandlungen mit den Versicherungen. Nach zwei großen Verhandlungsrunden mit allen Beteiligten stellten die Versicherungen der Baufirma, der örtlichen Bauaufsicht und des planenden Architekten ein Angebot als einmalige und endgültige Abschlagszahlung in Höhe von EUR 450.000,00,- (Versicherung bezahlt keine Steuer). Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Annahme des Vergleichsanbotes der Versicherungen in Höhe von EUR 450.000,00 beschließen. Nach einer kurzen Diskussion lässt der Bürgermeister über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 7. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änd. Nr. 44 (Gemeindeamt); Beschlussfassung Der Bürgermeister führt aus, die Gemeinde beabsichtigt einen zweigeschoßigen Zubau nordöstlich des bestehenden Amtshauses auf Parzelle 2321/2, KG. Engerwitzdorf. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.11.2016 die Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der nordseitigen Baufluchtlinie auf 1,0 m beschlossen. Seitens der Abteilung Raumordnung liegt eine positive Stellungnahme vor. Von der Linz Strom Netz GmbH und der Netz Oö. Erdgas gibt es keine Einwände zur beantragten Änderung. Der Gemeindevorstand hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 44 (Gemeindeamt) des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Vergabe der statischen Bearbeitung und des geotechnischen Gutachtens für das Bauvorhaben Amtshauserweiterung; Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet wie folgt: Gesamt-Kostenschätzung des Planers vom 13.09.2016 € 590.000,-- inkl. USt. bisherige Vergabe durch den Gemeinderat vom 20.10.2016: * Planung, Bauleitung € 59.328,00 Summe € 59.328,00 brutto geplante Vergaben des Gemeinderates am 15.12.2016: * Statische Bearbeitung € 3.864,00 * Geotechnisches Gutachten € 2.613,66 Summe € 6.477,66 brutto Gesamtsumme € 65.805,66 brutto 8a. Vergabe der statischen Bearbeitung für die Amtshauserweiterung Seitens des Planers Arch. Habringer wurden folgende Angebote eingeholt: Rh. Firma inkl. USt. 1 Palzer Statik & Projektmanagement aus Neumarkt i. M. € 3.864,00 2 DI Harald Weiß Statik& Tragwerksplanung aus Pregarten € 7.080,00 Nach Prüfung der Angebote wurde vom Planer Arch. Habringer die Firma Palzer Statik & Projektmanagement aus Neumarkt i. M. für das Gewerk Statik als Billigstbieter festgelegt. Die Auftragssumme beträgt € 3.864,00 inkl. USt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Überprüfung und Berechnung der Statik für die Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma Palzer Statik& Projektmanagement aus Neumarkt i. M. zum Preis von € 3.864,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8b. Vergabe des Geotechnischen Gutachtens für die Amtshauserweiterung Der Bürgermeister stellt fest, durch den Planer Arch. Habringer wurden folgende Angebote eingeholt: Rh. Firma inkl. USt. 1 IBBG Geotechnik GmbH. aus Linz € 2.613,66 2 Gut Gruppe Umwelt + Technik GmbH. aus Plesching € 5.058,00 Nach Prüfung der Angebote wurde vom Planer Arch. Habringer die Firma IBBG Geotechnik GmbH. aus Linz für das Gewerk Geotechnik als Billigstbieter festgelegt. Die Auftragssumme beträgt € 2.613,66 inkl. USt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Erstellung des geotechnischen Gutachtens für die Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma IBBG Geotechnik GmbH. aus Linz zum Preis von € 2.613,66 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Anschaffung einer neuen Einsatzbekleidung für die Feuerwehren; Anpassung des Förderzeitraumes; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl berichtet, aufgrund der neuen OÖ. Dienstbekleidungsverordnung (Teil 1) vom 03.03.2015 müssen alle Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf bis spätestens im Jahr 2026 die derzeitige dunkle Einsatzbekleidung gegen eine neue austauschen. Der Gemeinderat hat am 17.12.2015 beschlossen, dafür einen Zuschuss von 30% der Anschaffungskosten von maximal € 800,00 inkl. USt. je Einsatzanzug, aufgeteilt auf 5 Jahre bereitstellen. Der Ankauf der neuen Einsatzbekleidung wird nun auch vom Land OÖ sowie vom Landesfeuerwehrkommando bis 2025 gefördert. Aus diesem Grund soll auch der Förderzeitraum der Gemeinde auf 10 Jahre ausgedehnt werden. Diesen Tagesordnungspunkt hat der Ausschuss eingehend vorberaten. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für die Anschaffung der neuen Einsatzbekleidung außerhalb des Globalbudgets einen Zuschuss von 30 % der durch Rechnung belegten Anschaffungskosten je Einsatzjacke und Einsatzhose bzw. maximal € 800,00 inkl. USt. je Einsatzanzug, aufgeteilt auf 10 Jahre (bis 2025) bereit zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 10. Feuerwehr-Tarifordnung 2016; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl erläutert, das Landes-Feuerwehrkommando Oberösterreich hat in Abstimmung mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband eine neue Feuerwehr-Tarifordnung der Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren erarbeitet. Diese wurde in der Landes-Feuerwehrleitung beschlossen. Die Tarifordnung kann gemäß OÖ. Gemeindeordnung erst nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Kundmachung in Kraft treten. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Feuerwehr-Tarifordnung stellt Vizebgm. Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Feuerwehr-Tarifordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 11. Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Bezugsgebühr; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl berichtet, die Kalkulation für die Jahre 2017-2021 zeigt, dass im Jahr 2017 die kostendeckende Benützungsgebühr in etwa der Höhe der Mindestgebühr des Landes entspricht. Sollten keine wesentlichen Änderungen eintreten, braucht aus heutiger Sicht die Bezugsgebühr während des MFP-Zeitraumes bis 2021 nur im Rahmen der vom Land OÖ vorgegebenen Mindestgebühr angehoben werden. Die mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung (Voranschlagserlass) festgesetzte Mindestbezugsgebühr beträgt für das Jahr 2017 € 1,50 exkl. USt. Eine Anpassung des § 3 Abs. 1 der Wassergebührenordnung per 01.01.2017 ist erforderlich, da diese Gebühren aufgrund der Förderungsrichtlinien des OÖ. Landesregierung nicht unterschritten werden dürfen: Wirkung 01.01.2017: € 1,50 je m³ exkl. USt (bisher € 1,47) Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Wassergebührenordnung beschließen. GRM Mandl führt aus, diese 3 Cent nicht zu erhöhen hätte nicht wehgetan. Man hätte ein Zeichen setzen können für Familien. Die SPÖ-Fraktion werde nicht mitstimmen. Der Bürgermeister stellt fest, die Mindestgebühren werden vom Land Oö. festgelegt. Bei Vorsprachen bei Landesräten, wird immer geschaut, ob die Gebühren erfüllt sind, was sich darauf auswirkt, ob wir BZ-Mittel erhalten oder nicht. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl stellt fest, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung (Voranschlagserlass) werden die neuen Mindestsätze für Anschlussgebühren für Wasserversorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ für das Jahr 2017 bekanntgegeben. Die Mindestanschlussgebühren dürfen aufgrund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Anpassung der Mindestanschlussgebühr per 01.01.2017: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² € 1.934,00 exkl. USt (bisher € 1.922,00) Gebühr je weiteren m² € 12,89 exkl. USt (bisher € 12,81) Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Wassergebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 13. Änderung der Kanalgebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung Obmann Stefan Schöffl berichtet, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung (Voranschlagserlass) werden die neuen Mindestsätze für Anschlussgebühren für Abwasserentsorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ für das Jahr 2017 bekanntgegeben. Die Mindestanschlussgebühren dürfen aufgrund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Anpassung der Mindestanschlussgebühr per 01.01.2017: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² € 3.226,00 exkl. USt (bisher € 3.207,00) Gebühr je weiteren m² € 21,51 exkl. USt (bisher € 21,38) Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Kanalgebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 14. Straßenbauprogramm 2017; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl erläutert, für das Finanzjahr 2017 sind im außerordentlichen Haushalt für Straßenbaumaßnahmen (Instandhaltung, Instandsetzung und Neubau) finanzielle Mittel in Höhe von € 300.000,-- vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der Vorhaben sollen nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel nachstehende Baumaßnahmen durchgeführt werden: Bauvorhaben Euro inkl. USt 1 Geh- und Radweg von Haid bis Steinreith (Neubau) 100.000,-- 2 Steiningerweg vom Objekt Steiningerweg 1 bis Pferdebahnpromenade 13 (Sanierung) 35.000,-- 3 Riedmarksiedlung im Bereich Kitzler (Neubau) 8.000,-- 4 BBG Langwiesen im Bereich der Firma Friedl (Neubau) 32.000,-- 5 Teilbereich Kaminweg (Neubau) 12.000,-- 6 Restlicher Magnolienweg und Verlängerung im Bereich Thalergründe/Hackl (Neubau) 21.000,-- 7 Teilbereich Primelweg (Neubau) 11.000,-- 8 Oberholzstraße von Katsdorfer Landesstraße Richtung Burnerweg (Neubau) 17.000,-- 9 Bach vom Objekt Burner Richtung Süden (Stierzer – Sanierung) 28.000,-- 10 Teilbereiche der Weinbergstraße (Sanierung) 40.000,-- Gesamtsumme 304.000,-- Stellt sich nach Abrechnung der oben angeführten Straßenbauvorhaben heraus, dass noch finanzielle Mittel verfügbar sind, sollten diese für nachstehende Baumaßnahmen verwendet werden: Straßen: Euro Zufahrt Am Teich (Harant/Birklbauer – Sanierung) 8.000,-- Oberthal vom Objekt Oberthal 18 bis zum Objekt Oberthal 12 (Neubau) 30.000,-- Die Arbeiten für die Herstellung der Tragkörper werden in Eigenregie mit den dazu erforderlichen Fremdleistungen durchgeführt. Die Straßen werden je nach Erfordernis mit einem AC 22 deck - 8 cm stark, einem AC 16 deck - 8 cm stark und einem AC 11 deck 3 cm stark asphaltiert. Allfällig erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 13,20/m² (lt. Gutachten eines gerichtlich beeideten Gutachters) eingelöst. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel die angeführten Straßenbauvorhaben beschließen. Die Arbeiten sollen, soweit es technisch und zeitlich möglich ist, in Eigenregie mit den erforderlichen Fremdleistungen Bagger- und Materialtransport durchgeführt werden. Allfällige erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 13,20/m² eingelöst. Die Ausgaben sind unter der VA Stelle 05/61258/002 im Finanzjahr 2017 vorgesehen. GVM DI Wagner erläutert, der Geh- und Radweg Haid/Steinreith ist eine langjährige Forderung der Bevölkerung und aus Sicht der Grünen-Fraktion wichtig. Aufgrund diverser Vorbehalte gegenüber dem Straßenbauprogramm werden sie sich der Stimme enthalten. Der Bürgermeister sagt, es ist auf alle Fälle sinnvoll die Straßen zu sanieren, ein Neubau kostet, langfristig gesehen, viel mehr. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 15. Straßenbeleuchtungsbauprogramm 2017; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, für die Errichtung von Straßenbeleuchtungen sind im Jahr 2017 unter der VA – Stelle 01/816/050 finanzielle Mittel in Höhe von € 20.000,-- inkl. USt. vorgesehen. Straßenzüge Anzahl Leuchtkörper Kostenschätzung € inkl. USt. 1 Steinhauserweg 8 Stk 12.000,-- Anschluss Strom + Schaltkasten 1 mal 7.000,-- Summe 19.000,-- Die Errichtung einer Straßenbeleuchtung ist aus verkehrstechnischer Sicht (angrenzender Trefflingerbach) zu befürworten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Errichtung der Straßenbeleuchtung beim Steinhauserweg in Baumgarten beschließen. Die Arbeiten sollen, sowie es technisch und zeitlich möglich ist, in Eigenregie mit den erforderlichen Fremdleistungen durchgeführt werden. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 01/816/050 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 16. Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf, Standortsuche eines neuen Tiefbrunnens im Bereich Schweinbach; Auftragsvergabe; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl erläutert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.12.2011 das Planungsbüro Eitler und Partner mit der Suche von neuen Wasserversorgungsmöglichkeiten beauftragt. Bei der Standortsuche arbeitete das Büro Eitler und Partner eng mit der Firma Gut aus Linz zusammen. Der Gemeinderat hat am 26.03.2015 die Suche nach einem weiteren Brunnenstandort östlich von Schweinbach mittels Versuchsbohrungen mit den entsprechenden Pumpversuchen und Beprobungen beschlossen. Da bereits die Firma GUT bei den Vorleistungen mit der Firma Eitler zusammen gearbeitet hat, wurde von der Firma GUT aus Linz ein Angebot für die Planungs- und Bauleitungen diesbezüglich eingeholt. Angebot: 1. Detailfestlegung Brunnenstandort 1.655,00 exkl. USt. 2. Ausschreibung für Probebohrung, Ausbau als Grundwassermessstelle, Durchführung eines Pumpversuches Grundwasserstandsaufzeichnung 1.330,00 exkl. USt. 3. Örtliche Bauaufsicht 1.149,00 exkl. USt. 4. Besprechungen und Fahrtkosten 490,00 exkl. USt. Angebotssumme 6.084,00 exkl. USt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand und ist jedoch mit der Angebotssumme gedeckelt. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag zur Suche eines neuen Brunnenstandortes an die Firma GUT aus Linz zum Preis von € 6.084,00 exkl. USt. (€ 7.300,80 inkl. USt.) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 17. Auftragsvergabe der Asphaltierungsarbeiten der Diakoniestraße im Bereich Linzerberg; Nachtragsbeschlussfassung Abstimmung Vizebgm. Schöffl berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.12.2015 das Straßenbauprogramm 2016 beschlossen, dass den Bau dieses Straßenstückes vorsieht. Der Bauträger ELAG errichtete im Bereich der Diakoniestraße eine Wohnanlage und hat die Wohnungen bereits an die neuen Mieter übergeben. Für die Außenanlagen sowie die erforderliche Asphaltierungsarbeit der Privatstraße beauftragte der Bauträger ELAG die Firma Terrag Asdag aus Linz. Aus arbeitstechnischen und zeitlichen Gründen ist es nicht sinnvoll gewesen, die Straße vom Auftragnehmer (Firma Hasenöhrl) der Gemeinde asphaltieren zu lassen. Die Asphaltierung dieses Straßenstückes im Ausmaß von ca. 450 m² wurde von der Firma Teerag Asdag aus Linz zum Preis von € 9.872,33 exkl. USt (€ 11.848,80 inkl. USt.) asphaltiert. Die Einheitspreise wurden überprüft und als angemessen befunden. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nachträglich beschließen, die Firma Terrag Asdag aus Linz mit der Durchführung der Asphaltierung von einem Teilbereich der Diakoniestraße zum Preis von € 9.872,33 exkl. USt (€ 11.848,80 inkl. USt.) zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. GRM Freitag ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 18. Ersuchen der Gemeinde Katsdorf um Änderung des Übereinkommens (GR-Beschluss vom 04.04.2006) betreffend Wasserversorgung der Hochzone; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erläutert, der Gemeinderat hat am 04.04.2006 ein Übereinkommen für die Lieferung einer maximalen Wassermenge von 50 m³/d mit der Gemeinde Katsdorf beschlossen. Nunmehr hat die Gemeinde Katsdorf mit Schreiben vom 01.06.2016 um Erhöhung des Wasserbezuges von derzeit 50 m³/d auf 100 m³/d ersucht, weil durch die Schließung der Landwirtschaftsschule im Sommer 2017 eine Änderung der Nutzung angedacht ist bzw. in diesem Zuge auch neue Bauflächen in diesem Bereich geschaffen werden. Die Gemeinde Katsdorf plant die Errichtung eines Hochbehälters im Bereich des Union Sportplatzes, damit die Spitzen der Wasserzulieferung verringert werden. Der Projektant Eitler und Partner hat das Anliegen der Gemeinde Katsdorf überprüft, wonach unter den folgenden Voraussetzungen grundsätzlich eine Erhöhung der Wasserliefermenge auf 100m³/d möglich ist: * Separate Zuleitung (ohne Abnehmer) von der Leitung Engerwitzdorf zum geplanten HB Katsdorf * Einbau eines IDM Wasserzählers und einer steuerbaren Drosselklappe in den Zulauf zum HB * Einbindung der Steuerung der Drosselklappe in das Leitsystem der Gemeinde Engerwitzdorf * Steuerung der Drosselklappe über Engerwitzdorf und schließen der Klappe nach Erreichen der 100 m³/d Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass einer Erhöhung der Wasserliefermenge von derzeit 50 m³/d auf 100 m³/d unter den oben angeführten Voraussetzungen zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 19. Königsdorfer Alois und Gertrud, Radenau 2; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 - Parzellen 2019, 2018, 2017, 2028, 2027, 2026, KG. Engerwitzdorf von Grünland zu Bauland "Wohngebiet"; Grundsatzbeschlussfassung GRM Wolfgang Pühringer berichtet, die beantragte Umwidmung der Parzellen von Grünland zu Bauland – Wohngebiet im Ausmaß von ca. 8.050 m² befindet sich in Schweinbach östlich des Adamweges im Anschluss an die Parzellen Nr. 1993, 2006 und 2011 welche bereits im Örtlichen Entwicklungskozept als „Wohnfunktion“ ausgewiesen sind und sich im Eigentum von Herrn Gottfried Schöffl befinden. Mit Vertretern der Abteilungen Raumordnung und Naturschutz wurde ein Lokalaugenschein durchgeführt. Sie sehen ein Problem darin, dass durch diese Flächenwidmungsplanänderung bzw. ÖEK-Erweiterung eine Baulücke entstehen würde, da zwischen der Siedlung Adamweg und der beantragten Fläche das Grundstück von Herrn Schöffl Gottfried liegt. Sie schlagen daher vor, dass die Antragsteller mit Herrn Schöffl das Einvernehmen hinsichtlich eines Grundtausches herstellen. Laut Fam. Königsdorfer ist Herr Schöffl jedoch nicht bereit den Grund zu tauschen. Der Baulandbedarf wäre gegeben, da kaum verfügbare Reserven vorhanden sind. Es soll jedoch vorerst nur das ÖEK geändert werden und ein Erschließungskonzept für die gesamte Fläche von der Siedlungsgrenze Adamweg bis zur neuen ÖEK-Grenze erstellt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Ergänzend wurden nach der Ausschusssitzung noch folgende Stellungnahmen eingeholt: Vom Amt der oö. Landesregierung wurde hinsichtlich der geplanten Trasse der RegioTram mitgeteilt, dass die geplante Umwidmungsfläche so abzugrenzen ist, dass der Freihaltebereich der RegioTram nicht berührt wird. Von der GUT GRUPPE UMWELT + TECHNIK GMBH wurde mitgeteilt, dass die beantragte Umwidmungsfläche im Bereich eines möglichen zukünftigen Brunnenstandortes liegt. Da aufgrund der derzeitgen Flächennutzungen ohnehin schon erhebliche Einschränkungen bei der Standortwahl für einen neuen Brunnen gegeben sind, sollte vorerst keine weitere Einschränkung durch eine Umwidmung geschaffen werden. Es wird daher empfohlen die beantragte Umwidmung noch rückzustellen, bis die Untersuchungen für einen neuen Brunnenstandort abgeschlossen sind. GRM Wolfgang Pühringer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 für Parzellen 2019, 2018, 2017, 2027 und 2026 und die Erstellung eines Erschließungskonzeptes für die Parzellen 1993, 2006, 2011, 2019, 2026, 2018, 2027, 2012, 2017 und 2028, vorbehaltlich des Ergebnisses der Untersuchungen für einen neuen Brunnenstandort, beschließen. Die Kosten für das Erschließungskonzept sind anteilsmäßig bei Änderung des Flächenwidmungsplanes von den Grundeigentümern zu tragen. GVM DI Wagner fragt, warum mit dem Beschluss nicht gewartet wird, bis ein Ergebnis der Brunnensuche vorliegt und ein Wasserschutzgebiet einzuplanen ist. GRM Mag. Seyer-Neulinger meint, mit der Umwidmung würde die Möglichkeit vergeben, das Grundstück für den Brunnen zu einem angemessenen, landwirtschaftlichen Preis zu erhalten. Der Bürgermeister erläutert, es stehe nichts dagegen, die Schritte zu setzen, um die Änderung für die Grundbesitzer nicht weiter zu verzögern. Man vergebe sich nichts, da der Beschluss vorbehaltlich des Ergebnisses für den Brunnenstandort gefasst wird. Wenn Wasser gefunden wird, sind die Auflagen und Abstandsgrenzen des Landes zu erfüllen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Jungwirth und GRM Kainmüller sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 20. Krabbelstube Mittertreffling, Provisorium in der Leitnerstraße 29/2, weitere Verlängerung des Nutzungsvertrages mit der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, die Sanierungsarbeiten im Kinderbetreuungsgebäude Steiningerweg 12a, Bereich Krabbelstube Mittertreffling dauern noch an. Nach unverbindlichen Aussagen der Sachverständigen wird eine Wieder-Inbetriebnahme voraussichtlich im Herbst 2017 möglich sein. Der genaue Zeitpunkt ist aber noch offen. Die Nutzungsvereinbarung mit der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume GmbH für das Provisorium in der Leitnerstraße 29/2 wurde gemäß GR-Beschluss vom 07.07.2016 befristet bis 31.12.2016 verlängert. Das Ansuchen um eine weitere Verlängerung des Vertrages wird derzeit von den Lebensräumen GmbH mit dem Land OÖ in Hinblick auf förderrechtliche Voraussetzungen geprüft. Bis zu der Entscheidung des Landes stimmen die Lebensräume jedenfalls für den Verbleib der Krabbelstube in der Leitnerstraße 29/2 mündlich und unverbindlich zu. Die Verwendungsbewilligung für den provisorischen Betrieb der Krabbelstube ist befristet bis 31.12.2016. Ein Ansuchen um Verlängerung der Bewilligung wird vom Rechtsträger gestellt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die bestehende Nutzungsvereinbarung mit den Lebensräumen GmbH für die Wohnung Leitnerstraße 29/2, 4209 Engerwitzdorf zu gleichbleibenden Bedingungen ab 01.01.2017 und vorbehaltlich der Zustimmung der Lebensräume GmbH und des Landes OÖ zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. GRM Pühringer W. ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 21. Bedarfsentwicklungskonzept 2016 bis 2019 gemäß § 17 Abs. 2 OÖ Kinderbetreuungsgesetz; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, gemäß § 17 Abs. 1 OÖ Kinderbetreuungsgesetz haben Gemeinden mit mehr als 3000 Einwohnern alle 3 Jahre, ausgehend vom Bestand an Kinderbetreuungsplätzen die für Kinder mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde zur Verfügung stehen, den zukünftigen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen zu erheben. (Die letzte Erhebung erfolgte 2013.) Der Ausschuss wurde über die Bedarfserhebung und das Entwicklungskonzept in seiner Sitzung am 23.06.2016 unter Punkt 8 informiert. Gemäß § 17 Abs. 2 OÖ Kinderbetreuungsgesetz hat auf Basis der Bedarfserhebung der Gemeinderat festzulegen, ob der zukünftige Bedarf durch das vorhandene Angebot an Kinderbetreuungsplätzen gedeckt werden kann. Reicht das vorhandene Angebot nicht aus, hat er festzulegen, durch welche Maßnahmen eine Bedarfsdeckung erreicht werden kann (Entwicklungskonzept) wobei in erster Linie die Möglichkeiten der kommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind und die wirtschaftlichste Form der Bedarfsdeckung anzustreben ist. Vor der Beschlussfassung des Entwicklungskonzeptes ist den Rechtsträgern, den Nachbargemeinden und dem Land OÖ Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Auf telefonische Nachfrage im Mai 2016 gaben alle Nachbargemeinden einen hohen Eigenbedarf an Betreuungsplätzen für alle Altersgruppen an. Die konkret abgegebenen Stellungnahmen der Gemeinden Altenberg, Gallneukirchen und Luftenberg bestätigten die telefonische Auskunft. Von den übrigen Nachbargemeinden sowie von den Rechtsträgern wurde keine Stellungnahme abgegeben. Entwicklungskonzept Zusammenfassung Auf Basis der durchgeführten Bedarfserhebung, der aktuellen Gegebenheiten in den Kinderbetreuungseinrichtungen und den Hochrechnungen/Annahmen unter Berücksichtigung der Bautätigkeiten in den nächsten 3 Jahren ergibt sich folgender Zusammenfassung. Standort Schweinbach * Schülerbetreuung: dringender Handlungsbedarf * Kindergarten: langfristig Handlungsbedarf * Krabbelstube: derzeit kein Handlungsbedarf Lösungsansätze Schweinbach: * Schulsanierung/Schulneubau vorantreiben * bei Bedarf könnten kurzfristig provisorische Kindergartengruppen in den bestehenden Kindergärten eingerichtet werden. Standort Mittertreffling * Schülerbetreuung: dringender Handlungsbedarf * Kindergarten: dringender Handlungsbedarf * Krabbelstube: langfristig Handlungsbedarf Lösungsansätze Mittertreffling: * Ausbau der schulischen Nachmittagsbetreuung (ganztägige Schulform) in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling * Nutzung der durch die schulische Nachmittagsbetreuung frei gewordenen Horträumlichkeiten für Kindergarten und Krabbelstube * zusätzlich Kooperation der Krabbelstuben Schweinbach und Mittertreffling für beide Standorte gilt * weiterhin nach Möglichkeit Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden (Anmerkung: Es besteht hoher Eigenbedarf aller Nachbargemeinden!) * weiterhin Betreuung durch Tagesmütter/Tagesväter GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge gemäß § 17 Abs. 2 OÖ Kinderbetreuungsgesetz das oben ausgeführte Bedarfsentwicklungskonzept 2016 bis 2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. GRM Mandl und GRM Pühringer W. sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 22. Engerwitzdorfer Kulturkontraste; Weiterführung; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, im Herbst 2015 fanden die 1. Engerwitzdorfer Kulturkontraste statt. Das prioritäre Ziel der Kulturtage bestand darin, heimischen bzw. regionalen Künstlern im Kulturhaus eine „Bühne zu bieten“. Weiters führte ein attraktives Rahmenprogramm mit Ausstellungsmöglichkeiten (für Kunsthandwerk etc.) und einem Genusszelt am Ortsplatz zu einer Belebung des Ortzentrums. Zusätzlich soll 2017 am Sonntagnachmittag das Regionssingen des Chorverbandes OÖ im Rahmen der Kulturkontraste abgehalten werden. Die Kulturkontraste sollen die Bekanntheit der Gemeinde Engerwitzdorf als Kulturgemeinde weiterhin steigern und als fixer Bestandteil im 2-Jahres-Rhythmus in das Kulturprogramm der Gemeinde aufgenommen werden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Regionalität und auf ein abwechslungsreiches Angebot gelegt werden. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die 2. Engerwitzdorfer Kulturkontraste am 23. und 24. September 2017 im Ortszentrum (Kulturhaus, Ortsplatz, ev. Gemeindeamt) abzuhalten. In weiterer Folge werden die Kulturkontraste in das Kulturprogramm aufgenommen und alle zwei Jahre stattfinden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 23. Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2017; Beschlussfassung Abstimmung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, der Musikverein Engerwitzdorf ersucht mit Schreiben vom 11.10.2016 um Gewährung der jährlichen Subvention. Mit dieser Zuwendung werden Instrumente gewartet und neues Notenmaterial angeschafft. Verein 2016 2017 VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Musikverein Engerwitzdorf € 3.400,00 € 3.400,00 1/322/757 11.10.2016 E 7833/2016 GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Musikverein Engerwitzdorf eine Subvention für das Jahr 2017 in Höhe von € 3.400 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2017 unter der VA-Stelle 1/322/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. Vizebgm. Schöffl, GRM Hohenwallner und GRM Lehner Günther sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 24. Musikverein Engerwitzdorf; Anschaffung einer neuen Tracht; Ersuchen um zusätzliche finanzielle Unterstützung; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, der Musikverein Engerwitzdorf ersucht mit Schreiben vom 14.10.2016 bzw. 22.11.2016 (E 7989/2016) um Gewährung einer außerordentlichen Subvention für die Anschaffung der neuen Tracht und Schuhe. Das Ansuchen wurde gemäß den Richtlinien für eine Projektförderung lt. GR-Beschluss vom 17.06.2010 ordnungsgemäß gestellt und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt. Finanzierungsplan lt. vorgelegten Unterlagen: Gesamtausgaben für die Trachten neu- Ausstattung inkl. MwSt. € 36.584,90 (Nachweis erbracht) Förderung Land OÖ € 3.000,00 (Nachweis erbracht) Eigenfinanzierung Musikverein € 33.584,90 Anmerkung: Die letzte außerordentliche Förderung erhielt der Musikverein 2009 für den Ankauf einer Schlechtwetterbekleidung. Damals wurde statt der jährlichen Förderung von € 3.400 eine Zuwendung von € 7.400 beschlossen (GRB vom 11.12.2008). Das entsprach einer Projektförderung von etwa 30 % der zusätzlichen Gesamtausgaben. Der Wunsch eines Zuschusses für die Tracht wurde in der SKKS-Ausschuss-Sitzung vom 23.06.2016 unter Punkt 9 als zusätzliche Maßnahme zur Vorberatung an den Ausschuss für Finanz- und Präsidialangelegenheiten vorgeschlagen und einstimmig beschlossen. Aufgrund der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde wird die Projektförderung auf 2 Jahre zu jeweils € 5.000 aufgeteilt werden. Das entspricht einer Zuwendung von € 10.000, das sind knapp 30 % der Eigenfinanzierung für die neue Tracht des Vereines. Verein 2017 (Projektförderung) 2018 (Projektförderung) VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Musikverein Engerwitzdorf € 5.000,00 € 5.000,00 1/322/757 11.10.2016 und 22.11.2016 E 7833/2016 GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Musikverein Engerwitzdorf eine Projektförderung von € 10.000 für die Neuausstattung der Tracht und Schuhe zu gewähren. Die Auszahlung der Förderung wird auf 2 Jahre aufgeteilt. Im VA 2017 und in der MFP 2018 sind unter der VA-Stelle 1/322/757 jeweils € 5.000 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. Vizebgm. Schöffl, GRM Doblhammer und GRM Hohenwallner sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 25. Sportunion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2017, Beschlussfassung Abstimmung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, die Sportunion Schweinbach ersucht mit Schreiben vom 04.10.2016 um Gewährung der jährlichen Subvention, damit der geregelte Spielbetrieb weiterhin aufrechterhalten werden kann. Die Ausgaben im Verein werden vor allem aufgrund der verantwortungsvollen und umfassenden Nachwuchsarbeit immer höher. Auch die Betriebskosten steigen stetig. Gleichzeitig gehen die Einnahmen seitens der Sponsoren zurück. Verein 2016 Euro 2017 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Sportunion Schweinbach 10.600,00 16.700,00 1/2621/757 04.10.2016 E-7697/2016 GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Sportunion Schweinbach eine Subvention für das Jahr 2017 in Höhe von € 16.700,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2017 unter der VA-Stelle 1/2621/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 26. ASKÖ Treffling, Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2017; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, mit Schreiben vom 15.9.2016 ersucht der Sportverein ASKÖ Treffling um die alljährliche Subvention. Mit dieser Zuwendung sollen ein Teil der laufenden Betriebskosten, sowie die Ausgaben für die Pflege und Instandhaltung der im Eigentum der Gemeinde Engerwitzdorf stehenden Sportanlage abgedeckt werden. Verein 2016 Euro 2017 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Sportverein ASKÖ Treffling 8.600,00 8.800,00 1/2622/757 15.9.2016 E-7177/2016 GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem ASKÖ Treffling eine Subvention für das Jahr 2017 in Höhe von € 8.800,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2017 unter der VA-Stelle 1/2622/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 27. Berichte aus den Arbeitskreisen Arbeitskreis Gesunde Gemeinde Arbeitskreisleiter Vizebgm. Moser-Luger diplômé berichtet, am Freitag, 25.11.2016 übergab er dem Kindergarten Martinstift die gespendete Getreidemühle offiziell. Während der Verkostung des von den Kindern frisch gebackenen Brotes gaben sie passende Lieder zum Besten und bedankten sich herzlich für die Mühle, von der vor allem auch die autistischen Kinder profitieren sollen. 28. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister informiert, dass am Donnerstag, 19.01.2017 um 19:00 Uhr zur Entscheidung über die Auftragsvergabe Sanierungsarbeiten Kinderbetreuung Mittertreffling eine Gemeinderatssitzung stattfindet. Am gleichen Tag um 18:00 Uhr findet eine Gemeindevorstandssitzung statt. b) Erstmals gibt es ein Neujahrskonzert „Im Schöffl“ am Sonntag, 08.01.2017 um 17:00 Uhr. c) Ab Jänner wird die Betreuung der Sammelstelle Langwiesen der BAV mit eigenem Personal übernehmen. d) Link für Lärmkarte an Landesstraßen und Autobahnen - Österreichhttp://www.laerminfo.at/laermkarten/strassenverkehr/strasse.html# e) Der Bürgermeister verliest einen Brief mit Weihnachtsgrüßen aus Ohio von GRM Dr. Jenny Niebsch. f) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Wolfgang Pühringer, GRM Andreas Riefershofer und GREM Daniel Mayr. Zum 50er überreicht er GRM Karl-Heinz Freitag eine Kerze. 29. Allfälliges a) GRM Leibetseder entschuldigt sich für die GR-Sitzung am 19.1.2017. b) GRM Hohenwallner führt aus, beim Fußgängerübergang in Simling lösen sich die Farben vom Untergrund. c) GRM Meisinger MAS M.Sc. bedankt sich bei den Mitarbeitern der Gemeinde und GR-Mitgliedern im Ausschuss für Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten für die gute Zusammenarbeit. 30. Dringlichkeitsantrag: Kinderbetreuung Mittertreffling; Festlegung des Ausschreibeverfahrens zur Gebäudesanierung; Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet, nach Absprache mit unserem Rechtsvertreter RA Mag. Koll soll gem. § 38 Abs 2 Bundesvergabegesetz in Verbindung mit § 28 Abs 2 Bundesvergabegesetz die Ausschreibung der Sanierungsarbeiten beim Gebäude Kinderbetreuung Mittertreffling durch ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt werden. Es werden drei geeignete, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zur Abgabe eines Angebots eingeladen. Die Angebotsfrist beträgt 10 Tage, die Stillhaltefrist nach Zuschlagserteilung 14 Tage. Bei der Ausschreibung wird auf § 105 Bundesvergabegesetz verwiesen, der den Ablauf des Verhandlungsverfahrens regelt. Die Gemeinde behält sich vor, nur mit dem Bieter des bestgereihten Angebots Verhandlungen zu führen. Mit den übrigen Bietern sollen nur dann Verhandlungen geführt werden, wenn die Verhandlungen mit dem Bieter des bestgereihten Angebots nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Diese Vorgangsweise bezieht sich gem. § 28 Abs 2 Z 2 und 3 Bundesvergabegesetz zum einen auf den Zeitdruck, da die Arbeiten bis 30.06.2017 abgeschlossen sein müssen und zum anderen darauf, dass es sich laut Feststellung des Sachverständigen Ing. Edinger um keine „normale Bauleistung“ handelt, sondern um Spezialaufgaben, die nur von besonders geeigneten Firmen erbracht werden können. Die Dringlichkeit wird auch noch dadurch verstärkt, dass zuletzt weitere Wassereintritte an anderen Stellen erkannt wurden. Es ist daher sehr wichtig, die Sanierung ehestens durchzuführen, um weitere Schäden am Gebäude zu verhindern. Nach Beschlussfassung dieser Art der Ausschreibung durch den Gemeinderat am 15.12.2016 soll ehest die Ausschreibung und Angebotsprüfung erfolgen, damit der Gemeinderat in einer eigens einzuberufenden Sitzung am 19.01.2017 die Vergabe beschließen kann. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Arbeiten zur Sanierung des Gebäudes Kinderbetreuung Mittertreffling gem. § 38 Abs 2 Bundesvergabegesetz in Verbindung mit § 28 Abs 2 Bundesvergabegesetz durch ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchzuführen. Es sollen drei geeignete, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes eingeladen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. Es folgen die Weihnachtsansprachen: GVM Mag. Schwarzenberger bedankt sich für die konstruktiven Diskussionen in den Ausschüssen und im Gemeinderat. Der Umgang ist wertschätzend mit der entsprechenden Linie. Er dankt auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeindeamtes und wünscht allen frohe Weihnachten und alles Gute für 2017. GRM Mandl blickt auf das intensive Wahljahr zurück. Er betont, dass Dringlichkeitsanträge, die von der SPÖ-Fraktion eingebracht werden Wünsche von Gemeindebürgern sind. Sehr positiv beurteilt er die gut vorbereiteten Unterlagen durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindeamtes. Die Informationspolitik scheint besser zu sein. Er wünscht allen eine ruhigere Zeit, Gesundheit und frohe Weihnachten mit den Familien. GRM Pühringer bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und sachlichen Diskussionen im Gemeinderat und bei den Mitgliedern seines Ausschusses für Ortsentwicklung und örtliche Raumplanung. Er wünscht allen Gesundheit im neuen Jahr und frohe Weihnachten. GVM DI Wagner bedankt sich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeindeamtes, die auf Fragen immer sehr rasch und umfangreich reagieren. Positiv ist auch das gute Verhältnis in den Fraktionen der Gemeinde. Er wünscht allen Familien erholsame Feiertage und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit im nächsten Jahr. Der Bürgermeister stellt fest, das Jahr 2016 war ereignisreich und mit großen Herausforderungen verbunden, wie die Bundespräsidentenwahl, Bauschäden und auch Unwetterereignissen in den Sommermonaten. Großer Dank gebührt den Feuerwehren und auch den Nachbarn und Freunden von Betroffenen. Er bedankt sich für die gute Arbeit im Gemeinderat, wo alle das gleiche Ziel haben, das Beste für die Gemeinde und die Bevölkerung zu erreichen und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gemeindeamtes und der Gemeindeeinrichtungen. Das Miteinander sollte immer im Vordergrund stehen. Gesundheit und alles Gute für Weihnachten und das neue Jahr. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschriften über die letzten Sitzungen vom 20.10.2016 und 10.11.2016 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:55 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 19.01.2017 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 19.01.2017 Fürst eh. ................................................... Vorsitzende Mag. Schwarzenberger eh. Mandl eh. …………………………..………….. . ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Vezmar-Gutenbrunner eh. …………………………….. ………………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 15.12.2016 1