Lfd.Nr.:6, 2016 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 10.11.2016 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Sandra Harant (SPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Andreas Naderer (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Stefan Schimböck (ÖVP) für Mag.Franz Schwarzenberger Gerhard Wolfmayr (ÖVP) für Clemens Plank Ingrid Gattringer (ÖVP) für Karl-Heinz Freitag Johann Lehner (ÖVP) für Ing.Herbert Freudenthaler Eleonore Kehrberg (ÖVP) für Lisa Mühlberger Heidemarie Fürst (ÖVP) für Stefan Schöffl Andrea Wögerbauer (GRÜNE) für Dr.Jenny Niebsch Pamela Hölzl (GRÜNE) für Andreas Grillnberger Es fehlten entschuldigt: Wolfgang Pühringer Catharina-Marie Leibetseder Mag. Franz Schwarzenberger Dr. Jenny Niebsch Dipl. -Ing. Univ. Clemens Plank Karl-Heinz Freitag Ing. Herbert Freudenthaler Andreas Grillnberger Lisa Mühlberger Sieglinde Faltlhansl Stefan Schöffl Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Regionales Raumordnungsprogramm, RegioTram Linz- Pregarten; Verordnung gemäß § 11 Oö. ROG 1994; Abgabe einer Stellungnahme; Beschlussfassung 2 Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes von "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 9 Wohneinheiten" auf "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 10 Wohneinheiten; Beschlussfassung 3 Peter Raml, Roman Raml und Regina Sobkow, Kanada, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Axel Zaglits; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Parzellen 129/1, 129/3, 131, 132, 133, 142 und 143, KG. Holzwiesen von Grünland zu Bauland Wohngebiet; Beschlussfassung 4 Peterseil Martin, Bach 7, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 hinsichtlich Herausnahme bzw. Reduzierung des Trenngrünes; Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungs-konzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland in Bauland Wohngebiet im Be-reich der Parzelle Nr. 3360/1, KG Klendorf; Beschlussfassung 5 Walter Christian und Anneliese, Niederthal 37, 4209 Engerwiztdorf; Ansuchen um Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Niederthal - Pointner"; Beschlussfassung 6 Gemeinde Engerwitzdorf Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle 2321/2, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung 7 Berichte aus den Arbeitskreisen 8 Bericht des Bürgermeisters 9 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.11.2016 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 20.10.2016 noch nicht aufliegt. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:12 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Regionales Raumordnungsprogramm, RegioTram Linz- Pregarten; Verordnung gemäß § 11 Oö. ROG 1994; Abgabe einer Stellungnahme; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin Mag. Seyer-Neulinger informiert, gemäß § 13 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 hat die Oö. Landesregierung vor Erlassung oder Änderung der Raumordnungsprogramme sowie der Verordnung gemäß § 11 Abs. 6 den Stellen und Institutionen innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Vor der Entscheidung über die Erlassung eines Raumordnungsprogrammes ist das Ergebnis des Anhörungsverfahrens abzuwarten. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass sich das Anhörungsverfahren ausschließlich an die Gemeinden als Planungsbehörde der örtlichen Raumordnung richtet und nicht an einzelne Bürger/Innen oder Bürgerinitiativen. Frau DI Birngruber von der Abteilung Raumordnung des Amtes der oö. Landesregierung teilte am 18.10.2016 mit, dass LR Mag. Steinkellner an die „überörtliche Raumplanung“ die Trassenführung frei gegeben hat und nun die entsprechende Verordnung des Landes zu erstellen ist. In diesem Zug besteht ein Anhörungsrecht der betroffenen Gemeinden. An der ursprünglichen Trassenführung hat sich im Wesentlichen nichts verändert. Geringfügige Veränderungen traten im Bereich der Haltestelle Mittertreffling ein. Nunmehr wird die Haltestellenanlage verkleinert, sodass nicht der gesamte Grünzug für die Anlage aufgebraucht werden muss. Die Busanbindung wird weiter nach Osten verlegt, das ist mit der Besitzerin des Grundstückes, Frau Link, so abgesprochen. Der nun vorliegende Verordnungsentwurf wird vollinhaltlich verlesen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und die Abgabe einer Stellungnahme vorgeschlagen. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge zur oben angeführten Verordnung über die Freihaltung von Grundflächen für die Errichtung einer RegioTram von Linz nach Pregarten folgende Stellungnahme beschließen: „Unter Hinweis auf die Stellungnahme vom 16.07.2015, Pkt. 2 wird noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass durch den breiten Korridor im Bereich des Stiches nach Gallneukirchen, Grundstück Nr. 77/8, KG. Holzwiesen und die in diesem Bereich zu weit westlich führende Trasse der gemeindeübergreifende Wirtschaftspark überaus beeinträchtigt und blockiert wird. Eine Verlegung der Trasse in östliche Richtung wird dringend gefordert. Weiters soll in diesem Bereich die Trasse so schmal wie möglich vorgesehen werden, dass das Grundstück 77/8, KG. Holzwiesen, nicht mehr berührt wird.“ GVM DI Wagner betont, das ganze Projekt bewegt viele Bürger in der Gemeinde. Es werden nach dem Beschluss dieser Verordnung Fragen auftauchen. Wenn die Detailplanungen beginnen, soll sich die Gemeinde bemühen, mit der Bevölkerung gemeinsam zu kommunizieren. Dieses Bemühen sichert der Bürgermeister zu. Zur Frage von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé hinsichtlich der Realisierung des Projektes verliest der Bürgermeister ein Schreiben von LR Mag. Günther Steinkellner vom 04.11.2016. Demnach ist die Umsetzung eventuell in der nächsten Legislaturperiode angedacht. Die Sicherung der Strecke erfolgt vorsorglich. GVM Mayrbäurl kritisiert, die Stellungnahme der Gemeinde gehe ihm nicht weit genug. Die Vorschläge seiner Fraktion wurden zu wenig verwirklicht. Der Bürgermeister entgegnet, dass diesbezüglich kein einziger Vorschlag der FPÖ eingebracht wurde. GRM Lehner Chr. fragt, ob seine persönliche Stellungnahme irgendwo berücksichtigt wurde. Dazu antwortet der Bürgermeister, die privaten Stellungnahmen sind alle bei Frau DI Birngruber beim Amt der oö. Landesregierung gesammelt. GRM Lehner Chr. ersucht, die Bürger über den heutigen Beschluss, die Finanzierung und den Stand des Projektes zu informieren. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 2. Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes von "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 9 Wohneinheiten" auf "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 10 Wohneinheiten; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin Mag. Seyer-Neulinger berichtet, der Umwidmungsantrag betrifft die Liegenschaft Engerwitzdorf 4 in der Ortschaft Engerwitzdorf, welche derzeit mit der Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude mit max. 9 Wohneinheiten ausgewiesen ist. Am 15.06.2016 fand eine Überprüfung hinsichtlich der Widmungskonformität in Bezug auf die Wohnungsanzahl bzw. der bewilligungsgemäßen Nutzung der bestehenden Räumlichkeiten statt. Dabei stellte sich heraus, dass Räume im Erdgeschoß im nordöstlichen Gebäudetrakt, die in den Projektunterlagen für die Nutzung als Lager- und Abstellräume dargestellt sind, als zusätzliche Wohnung für die Tochter genutzt werden. Da der Einbau einer 10. Wohneinheit in Widerspruch zu den Bestimmungen des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes steht, wurde die Benützung der Wohnung mit Bescheid vom 21.06.2016 untersagt. Um diese Wohnung für die Tochter weiter nutzen zu können, ersuchen sie um Änderung des Flächenwidmungsplanes auf eine Sonderausweisung für 10 Wohnungen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und spricht sich für die Änderung der Sonderausweisung auf 10 Wohneinheiten aus, da die erforderlichen Stellplätze (insgesamt 21 Stellplätze: je 2 für die bestehenden 9 Wohneinheiten und 3 für die 10. Wohneinheit) sowie ein Spielplatz in einer Größe von 200 m² vorhanden sind. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Antrag auf „Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude – max. 10 Wohneinheiten“ zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 3. Peter Raml, Roman Raml und Regina Sobkow, Kanada, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Axel Zaglits; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Parzellen 129/1, 129/3, 131, 132, 133, 142 und 143, KG. Holzwiesen von Grünland zu Bauland Wohngebiet; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin Mag. Seyer-Neulinger erläutert, die beantragte Umwidmung der Parzellen von Grünland zu Bauland – Wohngebiet im Ausmaß von ca. 5 ha befindet sich am Linzerberg, südlich des Objektes Linzerberg 8 und sind im Eigentum von Herrn Peter und Roman Raml sowie Frau Regina Sobkow, die derzeit in Kanada aufhältig sind. Daher wurde das Ansuchen von Rechtsanwalt Dr. Zaglits eingebracht. Die Trinkwasserversorgung ist durch öffentliche Leitungen sichergestellt. Der Kanal liegt nicht im Pflichtbereich. Die Aufschießung ist durch den Güterweg Linzerberg gegeben. Im Jahr 2011 wurde bereits ein Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für diese Flächen eingebracht. Dieses Ansuchen wurde vom Gemeinderat bei der Überarbeitung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes in der Sitzung am 10.05.2012 aus raumplanerischen Gründen abgelehnt, da dies die Neuschaffung eines Widmungssplitters bewirken würde. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten und spricht sich aus den oben angeführten Gründen gegen die beantragte Umwidmung aus. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 für die Parzellen 129/1, 129/3, 131, 132, 133, 142 und 143, KG. Holzwiesen abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 4. Peterseil Martin, Bach 7, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 hinsichtlich Herausnahme bzw. Reduzierung des Trenngrünes; Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungs-konzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland in Bauland Wohngebiet im Be-reich der Parzelle Nr. 3360/1, KG Klendorf; Beschlussfassung GRM Mag. Seyer-Neulinger führt aus, Herr Peterseil ist Eigentümer der Parzelle 3360/1, KG. Klendorf in der Ortschaft Bach, östlich des Lilienweges. Südwestlich des Grundstückes ist bereits eine Teilfläche von ca. 1200 m² als Bauland-Wohngebiet gewidmet. Nördlich daran ist eine Fläche von ca. 2500 m² im Örtlichen Entwicklungskonzept als Bauland-Erweiterungsfläche vorgesehen. Herr Peterseil ersucht nun um Reduzierung des im ÖEK eingetragenen Trenngrünes und um Aufnahme einer Teilfläche von ca. 2500 m² im südöstlichen Teil des Grundstückes 3360/1 als Bauland-Erweiterungsfläche im ÖEK. Laut Antragsteller bekommen die westlich gelegenen Flächen aufgrund des Übergabevertrages bzw. Pflichtteilverzichts seine Schwestern. Um die finanzielle Absicherung für geplante Investitionen (Errichtung Schank bzw. Jausenstation im Bauernhof) und die Möglichkeit für den zukünftigen Hausbau seiner Kinder zu erhalten, ersucht er um Änderung des ÖEK wie oben beschrieben. Die Ver- und Entsorgung ist durch öffentliche Leitungen sichergestellt. Der öffentliche Kanal befindet sich jedoch südlich der Katsdorfer Straße. Die Aufschließung durch öffentliche Verkehrsflächen ist nicht gegeben, da seitens der Straßenmeisterei Pregarten einer direkten Anbindung an die Katsdorfer Straße voraussichtlich nicht zugestimmt wird. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten und spricht sich gegen die Reduzierung des Trenngrünes in diesem Bereich aus. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 hinsichtlich Reduzierung des Trenngrünes und Änderung einer Teilfläche von ca. 2500 m² der Parzelle 3360/1, KG. Klendorf zu „Wohnfunktion“ abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. (GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.) 5. Walter Christian und Anneliese, Niederthal 37, 4209 Engerwiztdorf; Ansuchen um Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Niederthal - Pointner"; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin Mag. Seyer-Neulinger berichtet, Herr und Frau Christian und Anneliese Walter, wohnhaft in Niederthal 37 sind Eigentümer der Parzelle 2970/7, KG. Klendorf in der Ortschaft Niederthal. Sie beabsichtigen die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dieser Parzelle. Geplant wäre ein zweigeschoßiges Gebäude mit Flach- bzw. Pultdach. Da diese Bebauung aufgrund des derzeit gültigen Bebauungsplanes nicht möglich ist, ersuchen sie um Änderung bzw. Aufhebung des Bebauungsplanes. Der Stammplan des Bebauungsplanes Nr. 43 „Niederthal - Pointner“ ist seit 29.08.1986 rechtswirksam. Der Gültigkeitsbereich dieses Planes umfasst Teile der Ortschaft Niederthal mit einer Fläche von ca. 1,9 ha. Die Festlegungen dieser Pläne entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen. Der gesamte Bebauungsplanbereich ist bis auf drei Parzellen bebaut. Der öffentliche Straßengrund ist abgetreten und die Straßen errichtet. Der Bebauungsplan ist für die weitere geordnete Bebauung nicht mehr erforderlich. Öffentliche Interessen stehen der Aufhebung nicht entgegen. Der Tagesordnungspunkt wurde vom Ausschuss vorberaten. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die ersatzlose Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Niederthal - Pointner“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. (GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.) 6. Gemeinde Engerwitzdorf Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle 2321/2, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin Mag. Seyer-Neulinger berichtet, die Gemeinde beabsichtigt einen zweigeschoßigen Zubau nordöstlich des bestehenden Amtshauses auf Parzelle 2321/2, KG. Engerwitzdorf. Um den Zubau wie geplant umsetzen zu können, wäre eine „abweichende Bauweise“ wegen der notwendigen Unterschreitung des Mindestabstandes zur nordseitigen Bauplatzgrenze erforderlich. Da an der Nordwestseite, Richtung Parkplatz, die Baufluchtlinie bereits mit 1,0 m festgelegt ist, sollte die gesamte nordseitige Baufluchtlinie auf 1,0 m geändert werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich des Amtshauses beschließen. GVM Mayrbäurl betont, dass sich die prinzipielle Einstellung seiner Fraktion zum Zubau nicht geändert hat, stimmen der Bebauungsplanänderung jedoch zu. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 7. Berichte aus den Arbeitskreisen Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet aus dem Arbeitskreis Gesunde Gemeinde: * Am 27.10.2016 fand im Rahmen des heurigen Jahresschwerpunktes ein sehr interessanter Vortrag zum Thema „Krebsvorsorge – Was ist sinnvoll?“ von Frau Dr.in Beate Mayrbäurl im Kulturhaus statt. * Dem Kindergarten St. Ägidius in Schweinbach wurde am 07. November 2016 erstmals eine Auszeichnung als Gesunder Kindergarten verliehen. Die Leiterin Anna Panholzer konnte die Auszeichnung in Anwesenheit von Bürgermeister Herbert Fürst und Vizebürgermeister Mario Moser-Luger, diplômé bei den Feierlichkeiten in den Redoutensälen übernehmen. * Ebenfalls am 07. November 2016 fand das jährliche Bezirkstreffen der Gesunden Gemeinde in Steyregg statt. Neben vielen interessanten Informationen gabe es ein Kabarett und einen Vortrag zum Thema „Sturzprävention“, welches den Jahresschwerpunkt des Netzwerkes Gesunde Gemeinde im kommenden Jahr sein wird. Außerdem wird Frau Mag.a Martina Honsig ab 01.01.2017 wieder die Regionalbetreuung für Urfahr Umgebung von Frau Mag.a Anna Schmidauer übernehmen. GRM Vezmar-Gutenbrunner informiert aus dem Arbeitskreis Fairtrade: * Die Fairtrade Bananen Challenge dauert noch vis 17.11.2016. Bis dato wurden über 7 Mio Bananen konsumiert, Ziel wären 8,5 Mio Bananen. Mit unserem Konsumverhalten gewähren wir bessere Arbeitsbedingungen, Kleinbauern werden gefördert. * Die Challenge vom nächsten Jahr ist 30 Mio Tassen Fairtrade Kaffee konsumieren. Sie teilt dazu kleine Folder an die Gemeinderatsmitglieder aus. Der Bürgermeister ergänzt, beim Bürgerservice im Gemeindeamt ist ein Stand aufgestellt, welcher auf die Fairtradewoche hinweisen soll. GVM Mayrbäurl bemerkt, zu all dem positiven über Fairtrade möchte er nicht auf Bauern im eigenen Land vergessen. Der Bürgermeister antwortet dazu, Fairtrade bedeutet auch regional und saisonal, worauf wir auch häufig hinweisen. 8. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet über den Wasserschaden in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, die Arbeiten werden voraussichtlich Ende November abgeschlossen sein. b) Der Bürgermeister informiert über den Bauschaden in der Kinderbetreuung Mittertreffling, dass ein Gespräch mit Firmenvertretern und deren Versicherungen sowie Sachverständigen am Mittwoch, 09.11.2016 stattfand. Die nächste Runde ist für Ende November anberaumt. 9. Allfälliges a) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erkundigt sich bezüglich dem Wohnungsbau neben dem Kulturhaus, ob auch Geschäfte geplant sind. Dazu antwortet der Bürgermeister, es gibt derzeit drei Interessenten. b) GRM Mandl erkundigt sich über den Stand des Lärmschutzes. Der Bürgermeister erläutert, dass die GRM einen Link zu den entsprechenden Unterlagen bekommen werden. c) GRM Mag. Seyer-Neulinger teilt mit, sie habe ein E-Mail von Gerda Aichinger erhalten und erkundigt sich, ob der Artikel über den Schweinebauer eine Werbung war. Dazu erklärt Amtsleiter Watzinger, es waren im heurigen Jahr schon einige Artikel über Engerwitzdorfer Direktvermarkter in der Gemeindezeitung. Dies ist ein Beitrag der Gemeinde und keine Privateinschaltung. Diese wichtigen Informationen, dass Lebensmittel in der Gemeinde ohne Transportaufwand produziert werden, soll es auch in Zukunft geben. GVM Mayrbäurl kann es durchaus nachvollziehen, glaubt aber, dass es besser wäre, nicht auf einen Einzelbetrieb zu viel Gewicht zu geben. Es hätte die Diskussion ersparen können. Der Amtsleiter betont, die Thematik ist zu trennen. Es hat mit dem anderen Problem nichts zu tun. GVM Haider findet es wichtig, dass solche Berichte veröffentlicht werden. Sie werden von den Lesern auch angenommen. Saisonal und regional ist der Vorzug zu geben. Daneben hat auch Fairtrade seinen Platz. GVM Griesmann bekräftigt, beworben wird in erster Linie die Regionalität. Natürlich werden dann Leitbetriebe beworben, die solche Produkte erzeugen und liefern können. Sonst würde die Werbung vorbeigehen. Die Zuzugsbevölkerung kann sehen, woher Lebensmittel kommen. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 20.10.2016 lag noch nicht auf. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19:48 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 15.12.2016 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 15.12.2016 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mag. Schwarzenberger eh. Mandl eh. …………………………..………………. ……………………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. DI Wagner eh. …………………………………………... ………………………………….……. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 10.11.2016 1