Lfd.Nr.: 4, 2016 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 07.07.2016 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 2 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Dipl. -Ing. Univ. Clemens Plank (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Andreas Naderer (FPÖ) ab Top 6 Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) ab Top 4 Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Thomas Leopoldseder (ÖVP) für Lisa Mühlberger Es fehlten entschuldigt: Lisa Mühlberger Paul Pühringer Sieglinde Faltlhansl Es fehlten unentschuldigt: Sandra Harant (SPÖ) =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mandatsverzicht Ing. Stefan Buchbauer; Nachwahl 2 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 06.06.2016; Kenntnisnahme 3 Änderung des Dienstpostenplans der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 4 Sportunion Schweinbach-Sanierung Klubgebäude; Endgültiger Finanzierungsplan (Nr.04); Beschlussfassung 5 Spielraumentwicklung Engerwitzdorf, Anpassung Finanzierungsplan (Nr.02); Beschlussfassung 6 Hochwasserschutzmaßnahmen Engerwitzdorf, Finanzierungsplan (Nr. 01); Beschlussfassung 7 Amtshauserweiterung; Grundsatzbeschluss und Finanzierungsplan (Nr. 01); Beschlussfassung 8 Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2016; Kenntnisnahme 9 Wasserverband Untere Gusen; Haftungsübernahme in Höhe von € 72.900,00 für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 4,5 Mio; Beschlussfassung 10 Abschluss eines Kaufvertrages mit Frau Sabina Buchinger über den Erwerb des Grundstückes Nr. 2065, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung eines Rückhaltebeckens aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung 11 Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kamerabefahrung und Dichtheitsüberprüfung) für die Zone C - Ableitung der Abwässer zur Linz AG; Auftragsvergabe; Beschlussfassung 12 Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf; Vergabe der Hochdruckreinigungsarbeiten für die Zone C - Ableitung der Abwässer zur Linz AG; Auftragsvergabe; Beschlussfassung 13 Santner Martin und Gerda, Weingraben 4, 4222 St. Georgen/Gusen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 flächengleicher Tausch (ca. 280 m²) der Widmung Wohngebäude im Grünland (Sternchenbau Nr. 76) Parzelle Nr. 1240/1 KG Holzwiesen; Grundsatzbeschlussfassung 14 Triefhaider Johann und Ulrike, Am Rothenbühl 26, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg"; Grundsatzbeschlussfassung 15 Pfarrcaritas Gallneukirchen, 5. Gruppe im Hort Schweinbach ab 2016/2017, Nachtrag zum Arbeitsübereinkommen und zum Pachtvertrag, Doppelnutzung der ehemaligen Schulwartwohnung der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach; Beschlussfassung 16 Krabbelstube Mittertreffling, Provisorium in der Leitnerstraße 29/2, Verlängerung des Nutzungsvertrages mit der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume; Beschlussfassung 17 Änderung der Tarifordnung für Kindergärten und Horte ab 2016/2017; Beschlussfassung 18 Änderung der Tarifordnung für Krabbelstuben ab 2016/2017; Beschlussfassung 19 Änderung der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten ab 2016/2017; Beschlussfassung 20 Berichte aus den Arbeitskreisen 21 Bericht des Bürgermeisters 22 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 27.06.2016 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 19.05.2016 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:05 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mandatsverzicht Ing. Stefan Buchbauer; Nachwahl Bürgermeister Fürst informiert, GRM Stefan Buchbauer verzichtete auf seine Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Neben seinem Mandat im Gemeinderat war Herr Buchbauer Ersatzmitglied im Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt sowie Ersatzmitglied im Ausschuss für Schul-, Kinderbetreuungs- Kultur- und Sportangelegenheiten. Nunmehr brachte die FPÖ-Gemeinderatsfraktion jeweils einen gültigen Wahlvorschlag ein: Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt Ersatzmitglied: GRM Wolfgang Pühringer Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt er Bürgermeister die FPÖ-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Ausschuss für Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten Ersatzmitglied: GRM Catharina Leibetseder Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt er Bürgermeister die FPÖ-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 06.06.2016; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Bauareal Lagerhaus: Anzahl der erforderlichen Flächenwidmungen; Kosten; Kostenträger Datum – GR-Beschluss Flächenumwidmung (Umwidmung  …m²   von… – auf…..) Kosten Kostenträger 27.03.2014 Änd. Nr. 10 ca. 7.800 m² von Grünland in - MB (Eingeschränktes gemischtes Baugebiet im nördlichem Bereich und - restliche Fläche in B (Betriebsbaugebiet) keine Kosten für die Gemeinde Engerwitzdorf Antragsteller 02.07.2015 Änd. Nr. 31 Erweiterung der Widmungen und bedarfsorientierte Anpassung der Widmungskategorien: * ca. 3.333 m² von Grünland in - ca. 950 m² MB (eingeschr. Gemischtes Baugebiet) , - ca. 1.940 m² Parkplatz - ca. 440 m² Verkehrsfläche der Gemeinde * ca. 613 m² von M (gemischtes Baugebiet) in MB (eingeschränktes gemischtes Baugebiet * ca. 750 m² von Verkehrsfläche der Gemeinde in MB (eingeschränktes Gemischtes Baugebiet) * ca. 6.530 m² von Gebiet f. Geschäftsbauten bis max. GVF 1.400 m² u. B (Betriebsbaugebiet) in Gebiet f. Geschäftsbauten bis max. 2.700 m² davon max. 300 m² f. Lebensmittel * ca. 4.000 m² von B (Betriebsbaugebiet) und Grünland in HW (Grünfläche mit besonderer Widmung und GZ 7 (Grünzug GZ 7: Retensionsmaßnahmen) keine Kosten für die Gemeinde Engerwitzdorf Antragsteller 17.12.2015 Änd. Nr. 44 Korrektur der Gesamtverkaufsfläche von 2.700 m² (vom Lagerhaus beantragt) auf 2.300 m² lt. Raumordnungsprogramm (Im Zuge des Verfahrens für die Erstellung des Raumordnungsprogrammes lt. Antrag des Lagerhauses korrigiert) keine Kosten für die Gemeinde Engerwitzdorf Antragsteller Wie ist die verlegte Straße ins Eigentum der Lagerhausgenossenschaft gekommen? – (Kauf – Tausch – Reprivatisierung nach § 17 Oö BauO ….) – Vereinbarung oder Vertrag (Original bitte einscannen) * Beschluss des Gemeinderates vom 24.05.2015 über die Auflassung des öffentlichen Gutes mittels Verordnung. * Rechtskräftiger Bescheid über straßenrechtliche Verhandlung vom 19.04.2016 * Alter Straßen-Bestand derzeit ist noch im Eigentum der Gemeinde. Die umzulegende Straße steht noch im Eigentum des Lagerhauses. * Geplanter Tausch erfolgt nach Fertigstellung der Umlegung der Straße Zur Mühle * Es gibt derzeit noch keine Vereinbarung oder Vertrag Welche Kosten wurde der Lagerhaus Gen. anlässlich der Bauplatz – und Baubewilligung schon behördlich vorgeschrieben? - Gebühr für Baubewilligung € 201,60 - Gebühr für Bauplatzbewilligung € 912,00 - Gebühr Abschreibung Grundstücke Mittermayr € 64,40 Verkehrsflächenbeitrag, Aufschließungsbeiträge, Kostenersatz nach § 18 Oö. BauO - Verkehrsflächenbeitrag (bereits bezahlt) € 6.912,00 Welche Kosten werden noch vorzuschreiben sein? - Wasser- und Kanalanschlussgebühren € 18.954,93 Punkt 2: Estrich-Schaden bei der neuen Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach Wie ist der derzeitige Stand (von der Entstehung bis zum heutigen Tag)? Wie schon in der Sitzung des Gemeinderates vom 11.2.2016 angeführt, hat die Firma Stadler (beauftragter Bodenverleger) im Dezember 2015 Bedenken über die Qualität des Estrichs geäußert. Der von der Gemeinde beauftragte SV Ing. Edinger stellte durch Überprüfung fest, dass die erforderliche Homogenität des Estrichs offensichtlich nicht gegeben ist. Nach zahlreichen Gesprächen hat sich die mit den Baumeisterarbeiten beauftragte Firma Kapl für einen kompletten Abbruch und Neuaufbau des Estrichs inkl. Fußbodenheizung entschlossen. Damit wurde Mitte März 2016 begonnen. Mit Stichtag 06.06.2016 konnte festgestellt werden, dass a) der Estrich fertiggestellt wurde b) die Austrocknungszeit und Ausheizungsphase wurde plangemäß bis heute durchgeführt c) bei der am 6.6.2016 angekündigten Estrichprüfung die Austrocknung noch nicht ausreichend gegeben ist; zurückzuführen ist dies in erster Linie auf die höhere Estrichgüte sowie das feuchte Wetter in den letzten Wochen, wodurch das Lüften nicht den gewünschten Effekt erzielen konnte d) eine Verlängerung der Austrocknung um zwei weitere Wochen erfolgen muss und die nächste Estrichprüfung in ca. zwei Wochen stattfinden wird Wer ist für die Bauleitung und für die Bauaufsicht verantwortlich, in welchem Ausmaß und Umfang und welche Kosten fallen maximal für die Bauleitung und für die Bauaufsicht an und welche Kosten wurden bereits für die Bauleitung und Bauaufsicht aufgewendet? * Das Architektenbüro Schneider und Lengauer wurde mit der Planung einschließlich Bauoberleitung und der örtlichen Bauaufsicht (lt. Gemeinderatsbeschluss vom 27.03.2014) beauftragt. * Die Kosten für die örtliche Bauaufsicht betragen € 41.400,00 exkl. USt. * Bisher entrichtete Kosten (Nov. 2015) für örtliche Bauaufsicht: € 17.388,00 exkl. Ust (inkl. anteilige Nebenkosten) Welche schadenskausalen Kosten sind tatsächlich seit Schadenseintritt schon angefallen und von der Gemeinde bereits beglichen (Anwalt, Sachverständiger, ……)? Für den SV Ing. Edinger wurden für seine Leistungen bisher € 23.043,73 überwiesen. Weitere Rechnungen liegen mit Stand 31.05.2016 nicht vor. Seitens der Anwaltskanzlei Kammler & Koll liegt per 31.05.2016 noch keine Rechnung vor. Weiters beschloss der Gemeinderat am 11.2.2016 aufgrund der Bauverzögerung im Pfarrcaritaskindergarten in Gallneukirchen Räumlichkeiten anzumieten. Die monatlichen Kosten belaufen sich auf etwa € 800,00 netto. Bis dato ist allerdings noch keine Rechnung darüber gelegt worden. Bis zu welcher Höhe sind Kosten vom Gemeinderat abgesichert? Der Gemeinderat beschloss am 11.2.2016 für Ing. Edinger und Anwaltskanzlei Kammler & Koll aufgrund vorliegender Rechnungen und Kostenschätzungen zum Zeitpunkt Jänner 2016 insgesamt einen Betrag von netto € 51.500,00. Woher nimmt die Gemeinde das Geld für die unvorhergesehenen hohen Kosten? Die Übernahme der Kosten durch den Schadens- bzw. Mängelverursacher wird noch Gegenstand von Verhandlungen sein. In diesem Zusammenhang werden auch Pönalzahlungen durch den Verzögerungsschaden/-mangel eine wesentliche Rolle spielen. Wurde von der Estrich-Firma der Schaden anerkannt? Wenn ja – in welcher Art und Weise – bitte die Anerkennung einscannen. Im Sinne des Gewährleistungsrechtes handelt es sich hier um keinen Schaden sondern um einen Mangel. Eine schriftliche Anerkennung des Schadens/Mangel liegt nicht vor – allerdings ist eine indirekte Anerkennung durch den Abbruch und Neuaufbau des Estrichs gegeben; der Mangel wird durch Behebung beseitigt. Gibt es schon Regressforderungen? Seitens der ausführenden Firmen gibt es gegenüber der Gemeinde bisher keine Regressforderungen. Da auch noch keine Übergabe des Gebäudes an die Gemeinde erfolgt ist, gibt es auch seitens der Gemeinde gegenüber der ausführenden Firma Kapl noch keine Regressforderungen. Punkt 3: Aktuelle Entlohnung der politischen Organe in Engerwitzdorf (Stand 2016) Die Rechtsgrundlage über die Bezüge und Aufwandsentschädigungen von Bürgermeister, Vizebürgermeister und Fraktionsobleute ist im Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 bzw. in der OÖ. Gemeindeordnung geregelt. Die Höhe der Bruttobezüge für Bürgermeister/Innen ist gemäß § 2 Abs. 1 leg. cit. in Prozentsätzen des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre/Innen festgesetzt. Der Ausgangsbetrag für das Finanzjahr 2016 beträgt € 8.686,27. Die Bruttobezüge betragen für einen hauptberuflichen Bürgermeister einer Gemeinde mit 4.501 bis 10.000 Einwohner 73 % des Ausgangsbetrages. Die Bruttoaufwandsentschädigung für den ersten Vizebürgermeister beträgt bei Gemeinden zwischen 4.501 und 15.000 Einwohnern 30 % und für den zweiten Vizebürgermeister 20 % des Bezuges eines nicht hauptberuflichen Bürgermeisters der jeweiligen Gemeinde gemäß § 2 Abs. 1 OÖ. Gemeinde-Bezügegesetz 1998. Für Fraktionsobleute gebührt gemäß § 34 Abs. 1 OÖ. Gemeindeordnung eine Bruttoaufwandsentschädigung in Höhe von 15 % des Amtsbezuges eines nicht hauptberuflichen Bürgermeisters der jeweiligen Gemeinde. Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig von der Größe der Fraktion, sofern sie aus zumindest 2 Mitgliedern besteht. Somit fallen für das Finanzjahr 2016 Bruttobezüge bzw. Bruttoaufwandsentschädigungen für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Fraktionsobleute in Höhe von € 145.242,40 an: Darüber hinaus hat der Gemeinderat am 9.6.1998 für die Teilnahme der übrigen Gemeindemandatare (die weder Bezug noch Aufwandsentschädigung erhalten) an Sitzungen ein Sitzungsgeld in Höhe von 1,5% des Bezuges eines nicht hauptberuflichen Bürgermeisters beschlossen. Dieses beträgt im Finanzjahr 2016 je Teilnahme an Ausschuss-, Vorstands- und Gemeinderatssitzungen € 64,17; die Ausschussobleute erhalten das 1,5fache dieses Betrages – somit € 96,25. Ausgaben aus dem Gemeindebudget für die einzelnen Fraktionen im Jahr 2015: (Basis: Antrag auf Schulungsgelder gem. GRB vom 22.11.2007) ÖVP-Fraktion: € 2.700,00 SPÖ-Fraktion: € 1.020,00 FPÖ-Fraktion: € 0,00 Grüne-Fraktion: € 900,00 GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 06.06.2016 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Änderung des Dienstpostenplans der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA informiert wie folgt: 1. Sekretariat in der Allgemeinen Verwaltung In der Allgemeinen Verwaltung, in der vor allem die Aufgabenbereiche Bürgerservice, Standesamt, Bildung, Kinderbetreuung, Kultur und Sport erledigt werden, sieht der aktuelle Dienstpostenplan keine Sekretariatsstelle vor. Sämtliche Routinearbeiten, Listenerstellungen, Serienbriefe und ähnliches müssen von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern selbst erledigt werden, was eine zu hohe zeitliche Inanspruchnahme verursacht. Die betroffenen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind daher gezwungen, über das vertraglich vereinbarte Zeitausmaß hinaus zu arbeiten. Im Jahr 2015 mussten dafür 1124 Mehr- und Überstunden ausbezahlt werden, mit 31.05.2016 beträgt der Stand der Mehrstunden dieser MitarbeiterInnen ca. 340 Stunden. Durch die Schaffung eines GD 21.7 – Dienstpostens für 0,5 PE könnte diese Situation entschärft bzw. verbessert werden. 2. Die Leiterin des Kulturhauses „Im Schöffl“ hat in ihrem Aufgabenbereich keine Stellvertretung. Sollte sie kurzfristig wegen Krankheit ausfallen, ist es nicht möglich, die Arbeit fortzusetzen, was für den Veranstaltungsbereich ein sehr hohes Risiko bedeutet. Es ist dringend erforderlich, eine Stellvertretung einzurichten. VBI Silvia Pühringer arbeitet schon bisher 5 Wochenstunden für das Kulturhaus, 25 Stunden im Bürgerservice der Gemeinde. Frau Pühringer würde das Beschäftigungsausmaß auf 100% erhöhen und die 10 zusätzlichen Stunden ebenfalls für das Kulturhaus arbeiten. Damit könnte sie nicht nur die Vertretung von Martina Österbauer wahrnehmen, sie könnte auch den erhöhten Verwaltungsaufwand, der durch die verstärkte Vermietung der Räume (Proberaum Sängerrunde, Sitzungsraum, Konzertsaal) und die vermehrten Aktivitäten der Vereine entstanden ist, übernehmen. Im Jahr 2015 fanden 159 externe Veranstaltungen von Unternehmen, Veranstaltern und Vereinen „im Schöffl“ statt, das entspricht einer Steigerung gegenüber 2014 von 50%. Im Dienstpostenplan wäre im Abschnitt „Kulturhaus“ ein Dienstposten 0,25 PE GD 18.5 bzw. VBI/c vorzusehen. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den bestehenden Dienstpostenplan wie folgt zu ändern: 0,50 PE GD 21.7 in der Allgemeinen Verwaltung 0,25 PE GD 18.5 bzw. VBI/c im Kulturhaus Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, GRM Mayrbäurl (FPÖ) Gegenstimme: FPÖ-Fraktion ohne GRM Mayrbäurl Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 4. Sportunion Schweinbach-Sanierung Klubgebäude; Endgültiger Finanzierungsplan (Nr.04); Beschlussfassung GRM Schwarz MBA erinnert, der Gemeinderat beschloss am 12.02.2015 den Finanzierungsplan-Nr. 03 mit Gesamtkosten in Höhe von € 500.000,00. Unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben des Finanzjahres 2015 und bereits erfolgter Einzahlungen im Jahr 2016, konnte nun der endgültige Finanzierungsplan-Nr. 04 mit Gesamtkosten in Höhe von € 527.909,00 erstellt werden. Die Kostenüberschreitung von rund € 27.900,00 (+ 5,6%) wird wie folgt begründet: - die Beiträge vom Dachverband und OÖ. Fußballverband beliefen sich auf gesamt Brutto € 35.000,00. Allerdings sind für diese Beiträge nach Rücksprache unseres Steuerberatungsbüro die Umsatzsteuer in Höhe von rund € 5.800,00 abzuführen; der Einnahmenbetrag reduziert sich somit auf etwa € 29.200,00 - die Bauwesen- und Unfallversicherung (für die auf der Baustelle tätigen Vereinsmitglieder) in Höhe von etwa € 3.500,00 war in der ursprünglichen Kostenschätzung nicht berücksichtigt - durch erhöhte Anschlussleistungen fielen zusätzliche Strom-Anschlusskosten im Buffetbereich in Höhe von rund € 4.600,00 an - bei den Schlosserausführungen kamen Zusatzkosten von € 6.600,00 für die Stahlstiege im Eingangsbereich sowie für die Ausführung einer Windwand an der Westseite der Tribüne zum Tragen, die vorher nicht vorgesehen waren - bei der Haustechnik kam es zu einer Überschreitung von etwa € 1.600,00. Diese entstand ursächlich in der Annahme, dass die bestehenden Heizkörper wieder verwendet werden können sowie durch die Auftrennung der Heizungsanlage in mehrere Heizkreise. - Beim Trockenbau fielen Zusatzkosten von etwa € 2.400,00 durch die Vergrößerung der Küche an - Die Kosten für die Duschcontainer während der Bauphase in Höhe von € 1.100,00 waren in den ursprünglichen Kosten nicht enthalten, da zum Zeitpunkt der Kostenermittlung davon ausgegangen wurde, dass kein Trainingsbetrieb stattfindet. - Für ursprünglich nicht vorgesehene Bodenbeschichtung mussten zusätzlich Kosten von etwa € 1.100,00 aufgewendet werden - diverse kleinere Kostenüberschreitungen (inkl. Einsparungen) in Summe von rund € 1.200,00 Die Finanzierung der Überschreitung erfolgt durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage; gleichzeitig wurde mit dem Obmann der Sportunion vereinbart, den in der MFP geplanten Betrag von € 14.000,00 im ordentlichen Haushalt für 2019 nicht bereit zu stellen. Der endgültige Finanzierungsplan (Nr. 04) hat somit folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 261 FinA: 21.06.2016 GRS: 07.07.2016 Sportunion Schweinbach Sanierung Klubgebäude FP 04 - Entwurf Ausgaben (Netto): 2014 2015 2016 Gesamt Planung/Bauleitung 32.113 0   32.113 Generalsanierung 126.014 325.535   451.549 Eigenleistung Union 0 24.998   24.998 UST-Abfuhr f. EL 0 5.000   5.000 Einrichtung 13.149   13.149 Sonstige Ausgaben 1.100     1.100 S u m m e 159.227 368.682 0 527.909         0 Einnahmen: 2014 2015 2016   Allgemeine Rücklage 159.227 200.000 24.517 383.744 Eigenleistung Union   24.998   24.998 Union Dachverband   8.333 8.334 16.667 OÖ. Fußballverband   0 12.500 12.500 Landesbeitrag   90.000   90.000 S u m m e 159.227 323.331 45.351 527.909 Abgang/Überschuss 0 -45.351 45.351 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten endgültigen Finanzierungsplan-Nr. 04 für das außerordentliche Vorhaben Sportunion Schweinbach-Sanierung Klubgebäude in Höhe von € 527.909,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Spielraumentwicklung Engerwitzdorf, Anpassung Finanzierungsplan (Nr.02); Beschlussfassung GRM Schwarz MBA informiert, der Gemeinderat beschloss am 17.12.2015 den Finanzierungsplan-Nr. 01 mit Gesamtkosten in Höhe von € 230.000,00. Da von LR Hiegelsberger im April 2016 zusätzliche BZ-Mittel in Höhe von € 20.000,00 für 2017 zugesagt wurden, konnte der Anteil der Allgemeinen Rücklage entsprechend reduziert werden. Der aktuelle Finanzierungsplan-Nr. 02 hat nun folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 21.06.2016 GRS: 07.07.2016 Spielraumentwicklung FP 02 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Baumeisterarbeiten 100.000 62.000 68.000   230.000 S u m m e : 100.000 62.000 68.000 0 230.000             Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 100.000 37.000 22.000   159.000 Landesbeitrag   5.000 12.000 14.000 31.000 Bedarfszuweisung   20.000 20.000   40.000 S u m m e : 100.000 62.000 54.000 14.000 230.000 Abgang/Überschuss 0 0 -14.000 14.000 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 02 für das außerordentliche Vorhaben Spielraumentwicklung Engerwitzdorf in Höhe von € 230.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmge Annahme 6. Hochwasserschutzmaßnahmen Engerwitzdorf, Finanzierungsplan (Nr. 01); Beschlussfassung GRM Schwarz MBA stellt fest, mit Schreiben vom 2. Juni 2016 hat das Amt der OÖ. Landesregierung eine aktuelle Darstellung der Kostenentwicklung für das Hochwasserschutzprojekt in Engerwitzdorf übermittelt. Auf Basis der im Jahr 2013 datierten Schätzung wurde seinerzeit von Gesamtkosten von rund € 300.000,00 ausgegangen. Seitens des BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wurde das Vorhaben mit einem Förderschlüssel von 40/40/20 (Bund/Land/Gemeinde) im November 2013 anerkannt und genehmigt. Im Zuge der Umsetzungsmaßnahmen kam es zu Kostensteigerungen infolge vor Baubeginn nicht erkennbarer Untergrunderschwernisse. Die Mehrkosten werden seitens des Landes wie folgt begründet: Planung- und Ingenieurleistungen: Nach Erhalt der Förderzusage bestanden Anrainer unter Verweis auf den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid und den darin definierten Auflagen darauf, dass die Problematik der Hinterlandentwässerung noch vor Baubeginn zu klären ist. Weiters waren sowohl für den Damm als auch für die Stahlbetonmauern Ausführungspläne sowie Untergrunderkundungen durchzuführen. Diese fachlich notwendigen Planungsleistungen waren in der Kostenschätzung für die Förderbewilligung nicht umfassend abgebildet. Allein aus der Position Planung und Ingenieurleistungen ergeben sich Mehrkosten in Höhe von rund € 40.000,00. Hochwasserschutzmauer: Das Planungsbüro setzte die Errichtungskosten für eine 45 m lange Mauer mit rund € 41.000,00 an. Im Zuge der Ausführungsplanung und auch aufgrund der Forderung von Betroffenen (beengte Platzverhältnisse bei Errichtung des Dammes) wurde entschieden, statt des Dammes in diesem Bereich ebenfalls eine Hochwasserschutzmauer zu errichten. Dadurch verlängerte sich die Betonmauer auf 132 Laufmeter. Eine wesentliche Teuerung gegenüber der Kostenschätzung liegt in der Position beim Altbestand im Bereich Tischlerei Fürst. Die dort bestehende Betonmauer hätte laut Projekt lediglich geringfügig erhöht werden sollen. Tatsächlich stellte sich in der Bauumsetzung heraus, dass der Bestand in einem sehr schlechten baulichen Zustand und obendrein nicht ausreichend sicher gegründet war. Somit mussten nicht nur zusätzlich 37 Laufmeter Stahlbetonmauer neu errichtet, sondern auch der Altbestand abgetragen und entsorgt werden. Im Vergleich zur Basiskostenschätzung für den Förderantrag beträgt die Kostensteigerung für diese Position etwa € 153.000,00. Schächte, Rohrleitungen, Auslaufbauwerke und Pegeleinrichtungen: Die Kostenerhöhung bei dieser Position beläuft sich gesamt auf € 27.200,00, davon auf Schächte und Rohrleitungen € 3.700,00, auf drei Auslaufbauwerke € 11.000,00 (wurden in der Kostenschätzung nicht berücksichtigt) und auf die Pegeleinrichtung € 12.500,00 (laut hydrografischen Dienst war eine notwendige Wartungsstiege zu errichten) Schlosserarbeiten: In der Kostenschätzung waren notwendige Schlosserarbeiten zur Errichtung der Absturzsicherung, Einlaufgittern und diverse Abdeckungen in Höhe von gesamt € 29.600,00 nicht berücksichtigt. Neben diesen angeführten Mehrkosten kommen auch folgende Minderkosten gegenüber der Kostenschätzung zum Tragen: Erd- und Dammbau: Durch den ausschließlichen Einsatz von Material aus dem Baufeldbereich und der Verzicht auf Anlieferung von Fremdmaterialien und durch den Bau der Stahlbetonmauer anstatt des Dammes auf rund 87 Meter Länge konnten Kosten von rund € 46.800,00 eingespart werden. Entschädigungen, Grundkäufe: Für diese Position wurden etwa € 33.600,00 geschätzt. Aufgrund der reduzierten Zahl an beeinträchtigter Grundfläche kann eine Kostenminderung von etwa € 13.600,00 erwartet werden. Nach Addition der oben gelisteten Mehr- und Minderkosten ergibt sich ein Mehrkostenaufwand gegenüber der Kostenschätzung für die Förderung in der Größenordnung von rund € 190.000,00 somit Gesamtkosten von € 490.000,00. Davon können € 330.000,00 über die Wasserbautenförderung mit dem oben erwähnten Förderschlüssel von 40/40/20 gefördert werden. Für den restlichen Betrag von € 160.000,00 hat das Land BZ-Mittel und Landesmittel in Höhe von 66.600,00 zugesagt; den Rest haben die Gemeinde bzw. die Interessenten zu übernehmen. Als Voraussetzung für die Gewährung von Bedarfszuweisungsmitteln, muss für das im ordentlichen Haushalt abgewickelte Vorhaben ein Finanzierungsplan erstellt werden. Der Finanzierungsplan-Nr. 01 mit einem Volumen von € 490.000 stellt sich wie folgt dar: Vorhaben-Nr.: OHH FinA: 21.06.2016 GRS: 07.07.2016 Hochwasserschutz Engerwitzdorf FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2009-2014 2015 2016 Gesamt IB an Land OÖ 10.000 100.000 61.400 171.400 Vorleistungen Gemeinde 21.300     21.300 Land OÖ     165.300 165.300 Bund     132.000 132.000 S u m m e : 31.300 100.000 358.700 490.000           Einnahmen: 2009-2014 2015 2016 Gesamt OHH Gemeinde 31.300 100.000 8.100 139.400 Interessentenbeiträge     20.000 20.000 Landesbeitrag     165.300 165.300 Bundesmittel     132.000 132.000 Bedarfszuweisung     33.300 33.300 S u m m e : 31.300 100.000 358.700 490.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 01 für das ordentliche Vorhaben Hochwasserschutz Engerwitzdorf in Höhe von € 490.000 beschließen. Auf die Frage von GVM DI Wagner, warum es in der Projektphase noch keinen Finanzierungsplan gab, antwortet der Bürgermeister, aufgrund des Kostenteilungsschüssels und der Zusage, dass die Gemeinde BZ-Mittel erhalte. GVM DI Wagner fragt an, wann die Gemeinde von den Mehrkosten erfahren habe. Dazu erläutert der Bürgermeister, dass die schriftliche Erläuterung bzw. Darstellung der Kostenentwicklung mit Schreiben vom 02.06.2016 an die Gemeinde ging. Ein wesentlicher Faktor war, dass unerwarteter Weise die alte Mauer im Bereich der Tischlerei Fürst abgetragen und neu errichtet werden musste. GRM Mag. Seyer-Neulinger kritisiert, der eigentliche Nutznießer sei überwiegend das Lagerhaus. Sie findet es sehr kontraproduktiv, zumal die Bevölkerung mit den Mehrkosten belastet wird. Mehrkosten von 40% bedeuten, mit dem Gemeindebudget fahrlässig umzugehen. Bürgermeister Herbert Fürst entgegnet, die Mehrkosten betragen EUR 70.000,00, das seien bei weitem nicht 40%. GRM Mandl hält fest, logischerweise passiert immer etwas und es geht dann nicht anders, wenn es funktionieren soll. Die SPÖ-Fraktion wird sich der Stimme enthalten, weil die Kommunikation dahingehend deutlich verbessert werden muss, z.B. den Fraktionen eine E-Mail senden, um nicht in der Sitzung über vollendete Tatsachen entscheiden zu müssen. Der Bürgermeister versichert, künftig im Gemeindevorstand oder in der zuständigen Ausschusssitzung darüber zu berichten. Die Mauer im Bereich der Tischlerei Fürst war eine Ad-hoc-Entscheidung, die sofort getroffen werden musste. GRM Dr. Niebsch schließt sich der Meinung von GRM Mandl an. GRM Pühringer W. findet die Kostensteigerung bedauerlich, diese wird sich an den Rücklagen niederschlagen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 7. Amtshauserweiterung; Grundsatzbeschluss und Finanzierungsplan (Nr. 01); Beschlussfassung GRM Schwarz MBA erinnert, im Jahr 1996, also vor 20 Jahren, wurde das Amtshaus der Gemeinde Engerwitzdorf eröffnet. Damals hatte die Gemeinde 7.130 Einwohner, das bedeutet eine Steigerung zum heutigen Wert von 9.308 um rund 31%. Im Jahr 1996 arbeiteten insgesamt 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung, heute sind es 30. In diesem Zeitraum hat sich die Gemeindeverwaltung enorm verändert: Allgemeine Verwaltung: Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung spielte die Kinderbetreuung nur eine ganz untergeordnete Rolle, heute besteht darin eine der Hauptaufgaben. Diese Schwerpunktsetzung hat auch dazu geführt, dass in dieser Zeit insgesamt 2 Kinderbetreuungsgebäude neu errichtet, die beiden bestehenden Kindergärten saniert und erweitert wurden. Mit einer verstärkten Zentrumsbildung in Mittertreffling errichtete die Gemeinde eine zweite Volksschule als Fortsetzung zum bestehenden Kindergarten. Eines der beiden neuen Kinderbetreuungsgebäude wurde ebenfalls in Mittertreffling erbaut. Aufgaben wie „Soziales“ und „Gesundheit“ wurden als neue Schwerpunkte definiert und finden daher auch ihren Niederschlag in der Verwaltung. Bau- und Umweltabteilung: Die hohe Zahl an Gemeindegebäuden machte es erforderlich, einen Mitarbeiter einzustellen, der sich mit der Gebäudewartung und –betreuung befasst. Der Sektor „Umwelt“ erfuhr eine neue Priorität, vor allem auch in den Bereichen Radregion, E-GEM, KEM und FAIRTRADE. Dazu kommen neue Initiativen im Aufgabenfeld „Verkehr“ und vor allem „Öffentlicher Verkehr“. Finanzabteilung: In der Finanzabteilung konnten neue wichtige Schwerpunkte wie „Kosten-, Leistungs- und Produktrechnung“ sowie „Risikomanagement“ durch Auslagerung von Arbeiten (Steuervorschreibung, Lohn- und Gehaltsverrechnung) teilweise ausgeglichen werden. Organisationsentwicklung: Diese neue Abteilung vereint die Aufgabenstellungen Qualitätsmanagement, Prozessmanagement, Projektmanagement, Marketing und IT. Die Gemeinde ist gerade in diesen Bereichen sehr weit entwickelt, was sich auch auf die personelle Besetzung niederschlägt. Amtsleitung: Im Zuge der Planung für das Amtshaus wurde zu wenig auf die Bürgerinnen und Bürger, die beim Bürgermeister vorsprechen Rücksicht genommen. Es gibt für sie keinen Wartebereich, was in einer Gemeinde dieser Größenordnung nicht akzeptabel ist. Die steigenden Aufgabenstellungen führten dazu, dass bestehende Büros geteilt wurden, um zusätzliche Arbeitsplätze einrichten zu können. Dadurch musste auch von Wartebereichen, zum Beispiel in der Bau- und Umweltabteilung, Fläche weggenommen werden, um ein Büro einrichten zu können. In der Allgemeinen Verwaltung muss eine Mitarbeiterin in einem äußerst kleinen Raum, der ursprünglich als Besprechungsraum für heikle Themen vorgesehen war, arbeiten. Dieses wichtige „Rückzugsbüro“ fehlt nun sehr. Viele Dinge, die Bürgerinnen und Bürger nicht neben anderen Kunden besprechen wollen, sollten in diesem Büro behandelt werden. Diese beengte Situation ist äußerst unzufriedenstellend. Gleichzeitig aber entstanden äußerst kleine Büros, die es kaum zulassen, Bürger zu empfangen. Insgesamt ist es nun nicht mehr möglich, weitere Arbeitsplätze im Gemeindeamt einzurichten. Auch Lehrlingen, Ferialkräften, Praktikanten und Aushilfskräften kann kein Arbeitsplatz angeboten werden. Mit der geplanten Erweiterung wird ermöglicht, der Allgemeinen Verwaltung ein zusätzliches Büro zur Verfügung zu stellen, womit auch das wichtige Rückzugsbüro wieder hergestellt werden kann. Die Bau- und Umweltabteilung kann in die Bereiche „Baurecht“ und „Bautechnik“ aufgeteilt werden und den Bereich der Büros der Abteilung Organisationsentwicklung übernehmen. Diese wiederum könnte in den ersten Stock in den neuen Erweiterungsbereich übersiedeln. In der Amtsleitung wird ein ansprechender Warte- und Sekretariatsbereich geschaffen, sodass den Bürgerinnen und Bürgern, die beim Bürgermeister vorsprechen wollen, auch ein ansprechender Wartebereich geboten werden kann. Insgesamt arbeiten derzeit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Gemeindeamt. Mit der Erweiterung stehen dann rund 180 m² mehr an Fläche für sie zur Verfügung. Auf dieser Basis wurde ein Entwurf inklusive einer Kostenschätzung vom seinerzeitigen Architektenbüro Arkade erstellt. Die geschätzten Erweiterungskosten werden sich gesamt auf etwa € 532.000,00 inkl. USt belaufen. Anlässlich der Vorsprache bei LR Hiegelsberger hat dieser 50% BZ-Mittel für die Jahre 2017 und 2018 in Aussicht gestellt. Für die Gemeinde wird ein Betrag von rund € 266.000,00 verbleiben. Somit ergibt sich für dieses Vorhaben folgender Finanzierungsplan-Nr. 01: Vorhaben-Nr.: 100 FinA: 21.06.2016 GRS: 07.07.2016 Amtshauserweiterung FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 20.000 40.000   60.000 Baumeisterarb./Einrichtung   458.000   458.000 Außengestaltung   4.000   4.000 Eigenleistung der Gde.   10.000   10.000 S u m m e : 20.000 512.000   532.000           Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine Rücklage 20.000 236.000   256.000 Bedarfszuweisung   133.000 133.000 266.000 Eigenleistung der Gde.   10.000   10.000 S u m m e : 20.000 379.000 133.000 532.000 Abgang/Überschuss 0 -133.000 133.000 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss grundsätzlich oben angeführte Erweiterung des Amtshauses und den oben dargestellten Finanzierungsplan-Nr. 01 für das außerordentliche Vorhaben Amtshauserweiterung in Höhe von € 532.000,00 inkl. Ust. beschließen. GRM Pühringer W. findet die in Aussicht gestellten BZ-Mittel gut, jedoch ist eine proportionelle Steigerung der Mitarbeiter da, obwohl ständig von einer Verwaltungsreform gesprochen wird. Er fragt, ob es eine Quadratmeterregelung gibt. Amtsleiter Watzinger antwortet, vom Land OÖ wurde diese Form des Zubaues geprüft und auch mündlich die Zustimmung in Aussicht gestellt. GRM Mandl setzt voraus, dass die Notwendigkeit des Zubaues gut überlegt wurde. Dieses Jahr gibt es schon sehr viele zustätzliche Ausgaben. Wir müssen mit den Rücklagen vorsichtig umgehen, eventuell bei Straßenbauvorhaben etwas einsparen, um dem Erkenntnis der Klausur gerecht zu werden, keine Abgangsgemeinde zu werden. GVM DI Wagner meint, es ist Aufgabe der Politik, den Mitarbeitern im Amt gute Arbeitsplätze zu geben. Er findet die Größenordnung und die Finanzierung angemessen. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt fest, im Erdgeschoß gab es einen kleinen Umbau. Wusste man zu dieser Zeit von einem Zubau noch nichts? GVM Mayrbäurl ist die Aussage, es ist zu wenig Platz und die Büros sind zu klein, zu ungenau. Er brauche für eine Zustimmung genaue Zahlen. Der Bürgermeister antwortet, heute wird nur der Grundsatzbeschluss gefasst. Die genaueren Zahlen stehen fest, wenn die Unterlagen für das Land OÖ zusammengestellt sind. Eine Genehmigung und Zustimmung des Landes tatsächlich zu bauen, kann es dann geben, wenn die Gemeinde einen Finanzierungsplan vorlegt. GRM Pühringer W. betont, die FPÖ-Fraktion wird aufgrund des derzeitigen Informationsstandes dem Grundsatzbeschluss nicht zustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Seyer-Neulinger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2016; Kenntnisnahme GRM Schwarz MBA teilt mit, auf Grund des § 99 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft über den Voranschlag dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Berichtes stellt GRM Schwarz MBA den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2016 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Link ist während der Abstimmung nicht im Saal. 9. Wasserverband Untere Gusen; Haftungsübernahme in Höhe von € 72.900,00 für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 4,5 Mio; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, für die Finanzierung des Projektes „Hochbehälter Pfarrerberg“ sowie diverser Verbindungsleitungen des Wasserverbandes Untere Gusen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 4,5 Mio. erforderlich. Die Aufnahme erfolgt bei der Raiffeisenbank Perg eGen mit einer Laufzeit von 30 Jahren und einer variablen Verzinsung von 0,89 % Aufschlag auf den 3-Monats-EURIBOR (Mindestzinssatz 0,89 %). Erster Rückzahlungstermin ist der 31.12.2017. Für die Darlehensaufnahme sind Haftungsübernahmen der beteiligten Gemeinden notwendig. Die anteilsmäßige Haftung für Engerwitzdorf beträgt € 72.900 (1,62 %). Bei der Haftung handelt es sich um eine Bürgschaft als Bürge und Zahler zur ungeteilten Hand, befristet mit 31.12.2047. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Bürgschaftsvertrages stellt GRM Schwarz MBA den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den vollinhaltlich vorgebrachten Bürgschaftsvertrag zwischen dem Bürgen Gemeinde Engerwitzdorf und dem Darlehensgeber Raiffeisenbank Perg eGen, bis zu einer Höhe von € 72.900 und einer Laufzeit bis 31.12.2047 für die Darlehensaufnahme des Wasserverbandes Untere Gusen in Höhe von Mio € 4,5 für die Neuerrichtung des Hochbehälters Pfarrerberg sowie diverser Verbindungsleitungen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Abschluss eines Kaufvertrages mit Frau Sabina Buchinger über den Erwerb des Grundstückes Nr. 2065, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung eines Rückhaltebeckens aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, mit der Umsetzung des vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgegebenen Oberflächenentwässerungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen im Jahr 2016 zu beginnen. In der ersten Etappe sind der Baubeginn des Rückhalte- und Löschwasserbeckens und ein Teilbereich des Schmutz- und Reinwasserkanals vorgesehen. Für die Errichtung des im Oberflächenentwässerungskonzeptes vorgesehenen Rückhaltebeckens ist der Ankauf des Grundstückes Nr. 2065 der KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 859 m² zum Preis von € 65,00 je m² - ergibt € 55.835,00 - von Frau Sabina Buchinger, 4210 Gallneukirchen erforderlich. Der Gemeinderat hat bereits am 31.03.2016 die entsprechende Optionsvereinbarung mit Frau Sabina Buchinger beschlossen. Nunmehr liegt der von der Rechtsanwaltskanzlei Kammler & Koll erstellte und von der Verkäuferin bereits unterfertigte Kaufvertrag vor. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich vorgebrachten Kaufvertrag mit Frau Sabine Buchinger, 4210 Gallneukirchen über den Ankauf des Grundstückes-Nr. 2065 der KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 859 m² in Höhe von € 55.835,00 zur Errichtung eines Rückhaltebeckens aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger kritisiert, dass das Aufgabe des Grundbesitzers sei, dieses Konzept sei ein Mehrwert für den Verkäufer, daher ist der Grundeigentümer für die Oberflächenwasserentsorgung verantwortlich. Bürgermeister Herbert Fürst erwidert, dass dieses Projekt Firmenansiedelungen und damit Arbeitsplätze in der Gemeinde und Kommunalsteuer für die Gemeinde ermöglicht. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kamerabefahrung und Dichtheitsüberprüfung) für die Zone C - Ableitung der Abwässer zur Linz AG; Auftragsvergabe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 31.03.2016 den Projektant Eitler und Partner aus Linz mit der Erstellung des Leitungskatasters für die Zone C beauftragt. Durch den Projektanten wurden die Prüfmaßnahmen für den Bereich Zone C Einzugsbereich Linz AG ausgeschrieben. Die Angebotsöffnung erfolgte am 31.05.2016. Nach Prüfung der Angebote liegt folgendes Ergebnis vor: 1. RTi Austria GmbH aus Altenberg 106.906,80 exkl. USt. 2. A. Zaussinger aus Wartberg 109.827,40 exkl. USt. 3. Quabus GmbH, Gewerbeallee 3; 4221 Steyregg 110.107,42 exkl. USt. 4. Swietelsky-Faber Kanalsanierung aus Taufkirchen 112.089,40 exkl. USt. 5. Rudolf Aichinger aus Niederthalheim 112.423,72 exkl. USt. 6. Strabag AG aus Loosdorf 117.673,08 exkl. USt. Die Firma RTi bietet mit € 106.906,80 um € 2.920,60 (= 2,73 %) billiger an als die Fa. Zaussinger und um € 3.200,62 (= 2,99%) billiger an als die Fa. Quabus. Das Ausschreibungsergebnis mit € 106.906,80 liegt um € 8.557,66 (= 8 %) über der Kostenschätzung von € 98.349,14 exkl. USt. vom 18.04.2016. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses schlägt der Planer vor, die Arbeiten an die billigstbietende Firma RTi Austria aus Altenberg zum Preis von € 106.906,80 exkl. USt. zu vergeben. Die Vergabe erfolgt gem. BVergG 2006 unter Berücksichtigung der Änderung der Schwellenwertverordnung 2012 als Direktvergabe. Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für die Überprüfungsarbeiten (Kamerabefahrung und Dichtheitsüberprüfung) für die Zone C - Ableitung der Abwässer zur Linz AG an die billigstbietende Firma RTi Austria aus Altenberg zum Preis von € 106.906,80 exkl. USt. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf; Vergabe der Hochdruckreinigungsarbeiten für die Zone C - Ableitung der Abwässer zur Linz AG; Auftragsvergabe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 31.03.2016 den Projektant Eitler und Partner aus Linz mit der Erstellung des Leitungskatasters für die Zone C beauftragt. Durch den Projektanten wurde die Hochdruckreinigungsarbeiten für den Bereich Zone C Einzugsbereich Linz AG ausgeschrieben. Die Angebotsöffnung erfolgte am 31.05.2016. Nach Prüfung der Angebote liegt folgendes Ergebnis vor: 7. Haunschmid Kanalservice aus Katsdorf 93.485,00 exkl. USt. 8. A. Zaussinger aus Wartberg 96.960,00 exkl. USt. 9. Sturmbauer GmbH aus Leonding 99.894,00 exkl. USt. Die Firma Haunschmid bietet mit € 93.485,00 um € 3.475,00 (= 3,72 %) billiger an als die Fa. Zaussinger und um € 6.409,00 (= 6,86 %) billiger an als die Fa. Sturmbauer. Das Ausschreibungsergebnis mit € 93.485,00 liegt um € 1.015,00 (= 1,09 %) unter der Kostenschätzung von € 94.500,00 exkl. USt. vom 04.05.2016. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses wird vom Planer vorschlagen, die Arbeiten an die billigstbietende Firma Haunschmid aus Katsdorf zum Preis von € 93.485,00 exkl. USt. zu vergeben. Die Vergabe erfolgt gem. BVergG 2006 unter Berücksichtigung der Änderung der Schwellenwertverordnung 2012 als Direktvergabe. Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für die Hochdruckreinigungsarbeiten für die Zone C - Ableitung der Abwässer zur Linz AG an die billigstbietende Firma Haunschmid Kanalservice aus Katsdorf zum Preis von € 93.485,00 exkl. USt. vergeben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Santner Martin und Gerda, Weingraben 4, 4222 St. Georgen/Gusen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 flächengleicher Tausch (ca. 280 m²) der Widmung Wohngebäude im Grünland (Sternchenbau Nr. 76) Parzelle Nr. 1240/1 KG Holzwiesen; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, das Objekt Weingraben 4 liegt an der Gemeindegrenze zu St. Georgen an der Gusen und ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Wohngebäude im Grünland „Sternchenbau Nr. 76“ ausgewiesen. Die nutzbare Fläche beträgt 1000 m². Die Antragsteller beabsichtigen die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle im Ausmaß von rd.8 x 8 m. Um dieses Bauvorhaben an der Nordseite des bestehenden Hauptgebäudes umsetzen zu können, ersuchen sie um flächengleichen Tausch, wobei die „Sternchenwidmung“ an der Ostseite um ca. 280 m² verringert und diese Fläche nordwestlich des Hauptgebäudes angefügt werden soll. Die nutzbare Fläche wird dadurch nicht erhöht. Ein Planentwurf über die geplante Maschinenhalle liegt bereits vor. Es hätte keine negative Auswirkung auf das Siedlungsbild. Der Tagesordnungspunkt wurde vom Ausschuss vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den flächengleichen Tausch der „Sternchenwidmung“ von ca. 280 m² im Bereich der Liegenschaft Weingraben 4 für die Möglichkeit zur Errichtung der geplanten Halle beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Triefhaider Johann und Ulrike, Am Rothenbühl 26, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg"; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, Herr und Frau Triefhaider, Am Rothenbühl 26 sind Eigentümer der Parzelle 2516/1, KG. Engerwitzdorf in der Ortschaft Linzerberg. Es ist beabsichtigt, auf Parzelle 2516/1 südseitig der bestehenden Garage, in einem Abstand von 1,0 m zur Straßengrundgrenze ein Carport zu errichten. Die Gesamtlänge der bestehenden Garage mit dem geplanten Carport im Bauwich beträgt ca. 15 m. Die Errichtung von baulichen Anlagen an der Grundgrenze in einer Länge von max. 15 m ist lt. den Bestimmungen des Oö. Bautechnikgesetzes 2013 nur möglich, wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder der Bebauungsplan nach Inkrafttreten des Oö. BauTG 2013 erlassen bzw. geändert wurde. Da dieses Grundstück vom Bebauungsplan Nr. 20 „Linzerberg“ erfasst ist, der seit 1980 rechtswirksam ist, sind die Bestimmungen des damals gültigen Bautechnikgesetzes anzuwenden und wäre die Bebauung in einer Länge von 15 m an der Grundgrenze nicht möglich. Um eine Umsetzung des geplanten Carports an der westseitigen Grundgrenze zu ermöglichen, ersuchen die Antragsteller um Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Festlegungen für Garagen, Nebengebäude und Stellplätze für Kraftfahrzeuge. Vom Ausschuss wurde der Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und folgendes festgelegt: - Die Festlegung hinsichtlich Garagen, Nebengebäude und Stellplätze für KFZ soll für den gesamten Planungsraum, jedoch nur bei offener Bauweise geändert werden (bei gekuppelter bzw. Gruppenbauweise nicht). - Festlegung von 2 Stellplätzen je Wohneinheit für den gesamten Planungsraum. - Bei Errichtung von Carports ist ein Abstand von 1,0 m, mit dem weitest vorspringenden Gebäudeteil zum öffentlichen Gut einzuhalten. GRM Pühringer W. Stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Linzerberg“ hinsichtlich der Festlegungen für Garagen, Nebengebäude und Stellplätze für Kraftfahrzeuge beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Pfarrcaritas Gallneukirchen, 5. Gruppe im Hort Schweinbach ab 2016/2017, Nachtrag zum Arbeitsübereinkommen und zum Pachtvertrag, Doppelnutzung der ehemaligen Schulwartwohnung der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, aufgrund des hohen Bedarfes an Betreuungsplätzen für Volksschulkinder am Nachmittag in der Volksschule Schweinbach ist ab 2016/17 eine zusätzliche Hortgruppe notwendig. Aktuelle Betreuungssituation im Hort Schweinbach: * 15 freie Plätze ab September 2016 * 37 Kinder brauchen Betreuung * 23 Kinder können maximal je Gruppe aufgenommen werden Um alle vorgemerkten Kinder betreuen zu können, wurde nach intensiven Überlegungen als einzige kurzfristig mögliche Lösung die Doppelnutzung der ehemaligen Schulwartwohnung der Volksschule Schweinbach geprüft. Am Vormittag wird die Vorschulklasse/-gruppe unterrichtet und am Nachmittag erfolgt die Hortbetreuung als Expositur des bestehenden Hortes. Die dafür notwendige Bewilligung des Landes OÖ (Bescheid vom 03. Juni 2016, BGD-4000920/25-2016-Mtm) wurde befristet bis 31.08.2017 erteilt. Unter anderem wurde in den Bewilligungsauflagen vorgegeben, dass eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen ist. Diese Vereinbarung gilt als Nachtrag zum bestehenden Pachtvertrag und Arbeitsübereinkommen mit der Pfarrcaritas Gallneukirchen. Die Adaptierungen der Räumlichkeiten werden gemäß Bewilligungsbescheid durchgeführt. Die Kosten dafür trägt laut Pachtvertrag Punkt III (2) die Gemeinde. Die Adaptierung umfasst Ergänzungen der Möbel, Erstausstattung Spielsachen, Werkmaterial sowie Sicherheitsvorschriften im Bereich der Küche und der Wasserentnahmestellen. Die geschätzten Gesamtkosten dafür betragen exkl. MWSt. ca. € 5.500 und fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters. Anteilige Betriebskosten der Volksschule werden dem Hort entsprechend zugeordnet. Im Voranschlag für 2016 sind unter der VA-Stelle 1/2500/043 € 2.000 für Betriebsausstattung vorgesehen. Der Fehlbetrag von ca. € 3.500 kann durch die VA-Stellen * 1/2502/757 (€ 2.500) und * 1/2501/043 (ca. € 1.000) gedeckt werden. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung als Nachtrag zum Pachtvertrag und Arbeitsübereinkommen mit der Pfarrcaritas Gallneukirchen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Krabbelstube Mittertreffling, Provisorium in der Leitnerstraße 29/2, Verlängerung des Nutzungsvertrages mit der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, die Sanierungsarbeiten aufgrund eines Wassereintrittes in der Kinderbetreuungseinrichtung Mittertreffling, Steiningerweg 12a (Bereich Krabbelstube) werden noch andauern. Die Krabbelstube ist für die Dauer der Sanierungsarbeiten in der Wohnung, Leitnerstraße 29/2 provisorisch untergebracht. Dafür wurde zwischen der Gemeinde als Mieter und der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume als Vermieter eine Nutzungsvereinbarung befristet bis 31. Juli 2016 abgeschlossen. Der GR-Beschluss wurde am 11.02.2016 gefasst. Damit die Betreuung der Krabbelstubenkinder in Mittertreffling auch ab Herbst 2016 gewährleistet ist, ist eine Verlängerung der bestehenden Nutzungsvereinbarung notwendig. Ein Ansuchen des Rechtsträgers an das Land OÖ um Verlängerung der Verwendungsbewilligung wurde bereits gestellt. Aufgrund des Schreibens der Lebensräume GmbH vom 05.07.2016 wird die Nutzungsvereinbarung zu unveränderten Bedingungen bis Ende Februar 2017 befristet verlängert. Anmerkung: Gemäß § 3 Abs. 3 der am 11.02.2016 beschlossenen Nutzungsvereinbarung wird mit 1. Juli jedes Jahres eine Wertanpassung des Nutzungsentgeltes aufgrund der Betriebskostenabrechnung durchgeführt. Das Nutzungsentgelt inkl. Betriebskosten inkl. 20 % MwSt. beträgt ab 1. Juli 2016 € 907,69 (bisher € 874,27) GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die bestehende Nutzungsvereinbarung mit den Lebensräumen GmbH für die Wohnung Leitnerstraße 29/2, 4209 Engerwitzdorf zu gleichbleibenden Bedingungen ab 01. August 2016 bis Ende Februar 2017 zu verlängern. GRM Mag. Seyer-Neulinger erkundigt sich, ob die Gemeinde bei früherer Rückkehr aus dem Vertrag aussteigen könne. Der Bürgermeister bejaht dies. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Änderung der Tarifordnung für Kindergärten und Horte ab 2016/2017; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, auf Anregung des Rechtsträgers sollen in der Tarifordnung der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kindergärten und Horte Ergänzungen bzw. Klarstellungen durchgeführt werden. Aus der Praxis ergeben sich immer wieder Diskussionen zu folgenden Punkten: * Elternbeitrag: Klarstellung zu § 2 (4); Wie aus dem bisherigen Text bereits abzuleiten ist, gibt es keine Aliquotierung des Elternbeitrages. Dies soll auch unmissverständlich in einem eigenen Satz angeführt werden. * Abbuchungszeitpunkt: Ergänzung zu § 2 (5); Der Zeitrahmen, in dem die monatliche Abbuchung erfolgt, soll genau definiert werden. * Spesen: Ergänzung des § 2 (6); Klar soll auch definiert sein, dass allfällige Spesen durch das Bankinstitut, etwa wenn das Konto nicht gedeckt ist oder Kontoänderungen zu spät gemeldet werden, zu Lasten des Kontoinhabers fallen. * Getränke/Jause/Obst: In den Betreuungseinrichtungen wird gegebenenfalls ein Beitrag für gesunde Jause, Obst, Getränke eingehoben. Im Informationsschreiben des Landes OÖ vom 01. März 2016 ergibt sich ab dem Arbeitsjahr 2016/2017 eine Indexsteigerung von 0,9 %. Laut § 10 der gültigen Tarifordnung wurden die Beträge entsprechend angepasst. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderungen der Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen Hort und Kindergarten gültig ab dem Schuljahr 2016/2017 beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit 01.09.2016 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Änderung der Tarifordnung für Krabbelstuben ab 2016/2017; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. informiert, auf Anregung der Rechtsträger sollen in der Tarifordnung für die Krabbelstuben in Engerwitzdorf Ergänzungen bzw. Klarstellungen durchgeführt werden. Aus der Praxis ergeben sich immer wieder Diskussionen zu folgenden Punkten: * Elternbeitrag: Klarstellung zu § 2 (3); Wie aus dem bisherigen Text bereits abzuleiten ist, gibt es keine Aliquotierung des Elternbeitrages. Dies soll auch unmissverständlich in einem eigenen Satz angeführt werden. * Abbuchungszeitpunkt: Ergänzung zu § 2 (4); Der Zeitrahmen, in dem die monatliche Abbuchung erfolgt, soll definiert werden. * Spesen: Ergänzung des § 2 (5); Klar soll auch definiert sein, dass allfällige Spesen durch das Bankinstitut, etwa wenn das Konto nicht gedeckt ist, zu Lasten des Kontoinhabers fallen. * Getränke/Jause/Obst: In den Betreuungseinrichtungen wird gegebenenfalls ein Beitrag für gesunde Jause, Obst, Getränke eingehoben. Im Informationsschreiben des Landes OÖ vom 01. März 2016 ergibt sich ab dem Arbeitsjahr 2016/2017 eine Indexsteigerung von 0,9 %. Laut § 10 der gültigen Tarifordnung wurden die Beträge entsprechend angepasst. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderungen der Tarifordnung für Krabbelstuben gültig ab dem Schuljahr 2016/2017 beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit 01.09.2016 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Änderung der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten ab 2016/2017; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, auf Anregung des Rechtsträgers sollen in der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten in Engerwitzdorf Ergänzungen bzw. Klarstellungen durchgeführt werden. Aus der Praxis ergeben sich immer wieder Diskussionen zu folgenden Punkten: * Abbuchungszeitpunkt: Ergänzung zu § 2 (4); Der Zeitrahmen, in dem die monatliche Abbuchung erfolgt, soll definiert werden. * Spesen: Ergänzung des § 2 (5); Klar soll definiert sein, dass allfällige Spesen durch das Bankinstitut, etwa wenn das Konto nicht gedeckt ist, zu Lasten des Kontoinhabers fallen. * Essen: Ergänzung zu § 9 (2); An schulfreien Tagen wird in Ausnahmefällen das Essen im Bezirksseniorenheim Engerwitzdorf eingenommen. Der Preis je Portion wird seitens des Seniorenheimes festgelegt und beträgt im Schuljahr 2015/16 € 3,00 je Portion. (Vergleich Schüleressen aus der Schulküche € 2,80 je Portion). Die Höhe des Betrages wird im Bedarfsfall vorher den Eltern mitgeteilt. * Elternbeitrag § 6 (4); In der Formulierung wurde deutlicher hervorgehoben, dass es sich bei der Tarifgestaltung an weniger als Fünf Tagen in der Woche um Prozentsätze handelt. Im Informationsschreiben des Landes OÖ vom 01. März 2016 ergibt sich ab dem Arbeitsjahr 2016/2017 eine Indexsteigerung von 0,9 %. Laut § 10 der gültigen Tarifordnung werden die Beträge entsprechend angepasst. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderungen der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten gültig ab dem Schuljahr 2016/2017 beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit 01.09.2016 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet, der Arbeitskreis FAIRTRADE wird sich heuer wieder mit einer Aktion am Ferienpass beteiligen. Da eines der Schwerpunktthemen von FAIRTRADE Austria heuer die Banane ist, wird eine Schnitzeljagd dazu organisiert. Durch lustige und spannende Spiele und Aktionen sollen die Kinder mehr über dieses beliebte Obst erfahren. Die Schnitzeljagd findet am 28.07.2016 für den Gallneukirchner und am 29.07.2016 für den Engerwitzdorfer Ferienpass statt. 21. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet wie folgt: Gebäude Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Schweinbach: ESTRICH In der Gemeinderatssitzung im Februar 2016 wurde über den Estrich-Mangel in der neu zu errichtenden KB-Einrichtung in Schweinbach berichtet. Der desolate Estrich wurde abgetragen und wieder neu eingebracht. Sobald die Austrocknung beendet ist, beginnen die weiteren Arbeiten. ATTIKA-DACH Im Bereich der Attika-Ausführung am Dach mussten zu hohe Feuchtigkeitswerte in der Holzkonstruktion festgestellt werden. Sollten Änderungsarbeiten notwendig werden, würde das die Inbetriebnahme des Gebäudes nicht behindern. FENSTERBÄNKE Die Fensterbänke wurden zum Teil durch zu geringe Neigung bzw. fehlender Abdichtungen nicht Ö-NORM gerecht verbaut. Die Mängelbehebung soll zeitgerecht vor Betriebsbeginn abgeschlossen sein. Gebäude Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Mittertreffling: Wie in der Sitzung des Gemeinderates im Februar 2016 berichtet, mussten im Gebäude Feuchtigkeitsschäden festgestellt werden. Ausgelöst wurden diese zum Teil wegen mangelhafter Abdichtung der Portale. Dieser Mangel ist bereits behoben. Da weiterhin Wassereintritt gemessen wurde, ist nach einer weiteren Ursache zu suchen. Dazu soll der Estrich im gesamten unteren Geschoß abgetragen werden. Wir schlugen den Versicherungen der Beteiligten, das sind der Baumeister, der Bauleiter und die Planer, vor, die Kosten der Estrichabtragung in Höhe von etwa EUR 50.000,00 bis zur Klärung der tatsächlichen Ursache zu gleichen Teilen zu übernehmen. Die Zustimmungen werden bis Freitag, 8.7.2016 erwartet, eine Zusage ist bereits eingelangt. Am Mittwoch nächster Woche sollen die beteiligten Techniker die Vorgangsweise beim Estrichabtrag besprechen. Gebäude Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling: In den Duschkabinen im Umkleidebereich wurde im Herbst d. Vorjahres ein Feuchtigkeitsschaden festgestellt. Derzeit wird versucht über die Versicherung der seinerzeitigen Installationsfirma einen Schadenersatz zu erwirken. Wir hoffen die Sanierung im Sommer abwickeln zu können, damit ab Herbst die beiden Duschräume wieder benutzbar sind. b) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Hohenwallner, GRM Naderer, GVM Griesmann, GRM Faltlhansl, GVM DI Wagner und GRM Mandl. GRM Ing. Freudenthaler und GRM Mag. Seyer-Neulinger erhalten zu ihren 50-ern jeweils eine Kerze überreicht. Vizebürgermeister Schöffl gratuliert dem Bürgermeister zu seinem Geburtstag. 22. Allfälliges a) GRM Meisinger MAS M.Sc. bedankt sich bei allen Pädagoginnen und Pädagogen in den Volksschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen für die gute Betreuung. Der Dank gilt auch den Elternvereinen. b) GVM DI Wagner stellt fest, es wurden die Abfallkörbe abmontiert. Viele Bürger fragen nach dem Grund dafür. Ebenso gibt es Fragen zu den Sammelinseln. Er schlägt vor, zumindest Glas- und Papiercontainer aufzustellen. Der Bürgermeister antwortet, die Abfallkörbe wurden zu Entsorgungsstellen für Speisereste, Fahrradrahmen, etc. Die gesamte Bevölkerung zahle die Müllentsorgung der „Müllsünder“ mit. Von den 22 Containerstandplätzen werden noch 2 Standplätze übrig bleiben. Für sortenreine Trennung würde die Gemeinde Geld erhalten. Der Bürgermeister erläutert einige problematische Missstände. c) GRM Pühringer W. ergänzt, die Mülltrennung ist auch im Bezirk ein großes Thema. In den Sammelzentren steht geschultes Personal zur Verfügung. Er schlägt vor, eventuell ein Bonussystem einzuführen. d) GRM Jungwirth bedankt sich für die Lösung zur Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich „Zur Mühle“ – „Engerwitzdorfer-Straße“. e) GRM Mag. Seyer-Neulinger teilt mit, seit zwei Jahren wird der Pferdeeisenbahnwanderweg im Bereich des Achleitenweges nicht mehr gemäht. Weiters sind im Waldstück zum Prammer die Krallen einer Egge nach oben gestellt, was eine Gefährdung der Spaziergeher bedeutet. Dazu antwortet der Bürgermeister, dieser Teil gehört nicht mehr zum Wanderweg und ist auch nicht öffentlich. f) GRM Mandl kann zum Thema Abfallkörbe den Eindruck des Bürgermeisters nicht ganz teilen, er sieht schon Müll herumliegen und glaubt, dass diese Maßnahme eher negativ ist. GRM Mandl schlägt vor, solche Mistkübel aufzustellen, wo keine größeren Säcke hineinpassen. g) GRM Mandl berichtet, aufgrund der baulichen Tätigkeiten in Haid hat jemand den Verkehrsspiegel entfernt. Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde wird es klären. h) Der Bürgermeister wünscht allen erholsame Sommerferien. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.05.2016 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:50 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 20.10.2016 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 20.10.2016 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mag. Schwarzenberger eh. Mandl eh. …………………………..……………….. ………………………………………….… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. DI Wagner eh. ………………………………………..….. …………………………………….……. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 07.07.2016 1