Lfd.Nr.:5, Jahr 2011 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 15.12.2011 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Alois Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Günther Andreas Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Franz Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Stefan Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Mag.rer.soc.oec. Sabrina Hebenstreit (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Andrea Martina Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mag. Schwarzenberger Franz (ÖVP) für DI Grabinger Petra Ing. Freudenthaler Herbert (ÖVP) für Stefan Wolfgang Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für Schwarz Manfred Kainmüller Sabine (ÖVP) für Mag. Bodingbauer Michael Fürst Heidemarie (ÖVP) für Dr.Jakobi Günter Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Reichör Rosina Galischko Gerbert (ÖVP) für Nimmervoll Daniela Lichtenwallner Doris (ÖVP) für Link Sabine Es fehlten entschuldigt: DI Petra Grabinger (ÖVP) Wolfgang Stefan (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Mag. Michael Bodingbauer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Daniela Nimmervoll (ÖVP) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Voranschlag für das Finanzjahr 2012; Beschlussfassung 2 Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2012 - 2015; Beschlussfassung 3 Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2012; Beschlussfassung 4 Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2012 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 5 Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2012 - 2015 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 6 TLF FF Schmiedgassen; Anpassen des Finanzierungsplanes Nr. 03; Beschlussfassung 7 Aussetzung von Tilgungsraten für das Fremdwährungsdarlehen der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung -> wird von TO abgesetzt 8 Abtretung sämtlicher Forderungen gegenüber der VKB Leasing Projekterrichtungs GesmbH der Gemeinde Engerwitzdorf an die Kommunal-BeratungsGmbH; Beschlussfassung 9 Bauschaden Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach; Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches mit der Alpine Bau; Beschlussfassung 10 Festlegung der strategischen Leitsätze der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 11 Bildung eines Arbeitskreises "Ostumfahrung Linz"; Beschlussfassung 12 Zertifizierung der Gemeinde Engerwitzdorf nach dem NPO-Label "Management Excellence"; Bericht 13 Änderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung 14 ABA BA 13; Anpassung des Finanzierungsplanes; Beschlussfassung 15 Errichtung Kindergarten, Hort und Krabbelstubbe Engerwitzdorf-Mittertreffling; Anpassung des Finanzierungsplanes; Beschlussfassung 16 Kreditüberschreitung Nr. 2/2011; Beschlussfassung 17 Wasserverband Unter Gusen - Änderung des Bürgschaftsvertrages durch den Beitritt der Marktgemeinde Luftenberg; Beschlussfassung 18 Bericht über die Klage der Gemeinde Engerwitzdorf gegen Architekten Zellinger Gunhold & Partner Ziviltechniker GmbH in der Rechtssache "Bauschaden Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach" 19 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 07.11.2011; Kenntnisnahme 20 Fürst Veronika, Bach 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von ca. 2.500 m² Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 3343/1, KG. Klendorf im Bereich des Blumenweges in Klendorf; Grundsatzbeschlussfassung 21 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 112 (Mayrhofer) betreffend die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.000 m² in Bach; Beschlussfassung 22 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 113 (Bauernfeind) betreffend die Erweiterung des Betriebsbaugebietes in Langwiesen im Bereich der Parz. 1663/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.500 m²; Beschlussfassung 23 Bebauungsplanes Nr. 32 "Mittertreffling", Änderung Nr. 12 betreffend die Baufluchtlinien und Teilung der Liegenschaft Parzelle 552/2, KG. Niederkulm zur Schaffung eines neuen Bauplatzes; Beschlussfassung 24 Pilsl Robert und Michaela, Schererstraße 12, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 "Haid-Rammer" betreffend die Dachform; Grundsatzbeschlussfassung 25 Einrichtung einer Laufstrecke in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen; Beschlussfassung 26 Antrag FPÖ GR-Fraktion: Erweiterung der Gültigkeit des Geburtengutscheines; Beschlussfassung 27 Kulturinitiative Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung 28 Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung 29 SportUnion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung 30 ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung 31 OÖ Familienbund; Abgangsdeckungsvereinbarung "Bewegte Naturkindergruppe" Engerwitzdorf; Beschlussfassung 32 Anpassung der Tarifordnung des Kulturhauses "Im Schöffl"; Beschlussfassung 33 Änderung der Wassergebührenordnung; Beschlussfassung 34 Änderung der Kanalgebührenordnung; Beschlussfassung 35 Verordnung betreffend die Auflassung des öffentlichen Gutes Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf im Betriebsbaugebiet Langwiesen; Beschlussfassung 36 Hochwasserschutz Edtsdorf; Auftrag an die Firma Lohberger und Thürriedl für die Planänderung des Projektes; Beschlussfassung 37 Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf; Erweiterung - Auftragsvergabe; Beschlussfassung 38 Veräußerung des Teilstückes "3" aus Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 268 m² an Frau Birgit Poltinger, Auedt 11, 4204 Hellmonsödt; Beschlussfassung des Kaufvertrages 39 Bericht des Bürgermeisters 40 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.12.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 06.10.2011 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Der Vorsitzende berichtet, dass Punkt 7 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Voranschlag für das Finanzjahr 2012; Beschlussfassung GVM Mairhofer informiert, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist der Entwurf des Voranschlages so zeitgerecht dem Gemeinderat vorzulegen, dass er noch vor Beginn des Finanzjahres beraten und beschlossen werden kann. Die im vom Amt der Oö. Landesregierung erstellten Voranschlagserlass für das Finanzjahr 2012 vorgegebenen Zahlen wurden berücksichtigt. Der Voranschlagserlass wurde am 18. November 2011 den Gemeinden übermittelt. Der Entwurf des Voranschlages für das Finanzjahr 2012 wurde den Fraktionen am 24. Nov. 2011 zu- bzw. bereitgestellt. Allgemeine Informationen – Wirtschaftliche Entwicklung: Aufgrund der derzeit erwarteten Entwicklung der Wirtschaftslage hat das BMF die Prognose der Ertragsanteile für das Jahr 2012 sehr deutlich zurückgenommen und nur mehr eine Steigerung gegenüber dem Jahr 2011 von 1,81 % bekannt gegeben. Im diesjährigen Voranschlagserlass werden die Gemeinden angehalten eine defensive Haushaltsplanung durchzuführen. Wesentlich für die Voranschlagserstellung ist auch die Verpflichtung der Gemeinden in Summe zu einem ausgeglichenen jährlichen Maastrichtergebnis zu gelangen, um den Österr. Stabilitätspakt 2011-2014 Rechnung zu tragen. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass die Realisierungs- und Finanzierungszeiträume von Gemeindeprojekten sehr eng aufeinander abgestimmt werden. Bereits im Zuge ihrer Planungen werden die Gemeinden dieser Vorgabe Rechnung tragen müssen und entsprechende Prioritätenreihungen vorzunehmen haben. Bei der im Oktober 2011 abgehaltenen Strategieklausur des Gemeinderates wurde von allen klar signalisiert, keine Abgangsgemeinde zu werden; dieses Ansinnen wurde im vorliegenden Budgetentwurf entsprochen. Ordentlicher Haushalt: Der Finanz- und Präsidialausschuss hat am 18. 10. 2011 die Vorschläge der einzelnen Ausschüsse vom Frühjahr 2011 vorberaten; das Ergebnis wurde im Budgetentwurf bzw. im MFP berücksichtigt. Der Ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2012 wurde mit Einnahmen und Ausgaben von je € 12.770.000,00 ausgeglichen erstellt und zeigt eine Steigerung gegenüber dem VA 2011 von € 618.000,00 bzw. 5,09 %. Die Führung von Globalbudgets mit den beiden Volksschulen sowie mit den drei Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf wird auf Grund der guten Erfahrungen und mit Einverständnis der Genannten fortgesetzt. Abgaben/Gebühren/Tarife: Mit Ausnahme der Anhebung der Wasser- und Kanal-Mindestanschlussgebühren, die aufgrund der bestehenden Förderrichtlinien notwendig und auch im Voranschlagserlass des Landes angeführt sind, sind für 2012 keine weiteren Erhöhungen vorgesehen. Rücklagenentwicklung: Insgesamt können im Finanzjahr 2012 € 932.600,00 an Rücklagen zugeführt und müssen € 1,243.200,00 entnommen werden. Darlehensentwicklung: Im Budgetjahr 2012 sind insgesamt Darlehenstilgungen von € 543.800,00 und Zinsen von € 107.700,00 veranschlagt. Eine Darlehensaufnahme ist für 2012 nicht vorgesehen. Die Pro Kopf-Verschuldung wird sich um knapp 7 % auf etwa € 1.089,00 reduzieren. Außerordentlicher Haushalt: Im außerordentlichen Haushalt werden im kommenden Jahr die sechs Vorhaben: * Fahrzeug-Anschaffung der FF Schmiedgassen, * Kinderbetreuungseinrichtung Mittertreffling (Kindergarten/Hort), * Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtung (Ausfinanzierung) * Straßenbau- und Beleuchtungsprogramm 2009-2012, * Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf (Beginn des Vorhabens) und * die Abwasserbeseitigungsanlage BA 13 (Fertigstellung bzw. Ausfinanzierung) abgewickelt. Der AO Haushalt kann mit Gesamteinnahmen bzw. –ausgaben von € 2.372.200,00 ebenfalls ausgeglichen budgetiert werden. Investitionen Für das Finanzjahr 2012 können rund € 2,4 Mio an Investitionen veranschlagt werden, das entspricht einer Steigerung von 128 % gegenüber der Veranschlagung für 2011. An Instandhaltungsmaßnahmen wurden rund € 820.000,00 (minus 17 % gegenüber dem VA 2011) präliminiert. Haushaltskennzahlen: Eine auf Basis des KDZ erarbeiteten Haushaltsanalyse zeigt folgende Entwicklung der wichtigsten und aussagekräftigsten Kennzahlen: Kennzahlenbegriff RA 2009 RA 2010 VA 2011 VA 2012 Note 2012 Ertragskraft bzw. öff. Sparquote 16,19 10,46 7,38 11,88 4 Eigenfinanzierungsquote 88,88 107,57 100,74 101,71 2 Verschuldungsdauer 6,53 8,94 16,36 9,53 3 Schuldendienstquote 6,93 7,37 6,50 6,31 1 Quote der freien Finanzspitze 9,86 4,55 2,37 6,26 4 Durchschnittsnote 2,6 2,8 3,2 2,8 2,8 Die errechneten Kennzahlen zeigen für 2012 eine Verbesserung der Gemeindefinanzen gegenüber 2011 und eine Annäherung der guten Zahlen der Jahre 2009 und 2010. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den für das Finanzjahr 2012 im ordentlichen Haushalt mit € 12.770.000,00 in Einnahmen und Ausgaben und im außerordentlichen Haushalt mit € 2.372.200,00 ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erstellten Voranschlag beschließen. GVM Mairhofer bedankt sich bei den Kollegen der Finanzabteilung für die sehr sorgfältige Erstellung und für die sachliche Diskussion im Finanzausschuss. Er weist auf die positive Rücklagenentwicklung hin, teilt die Darlehen in drei Gruppen ein (normale Darlehen für Kulturhaus, Kanal- und Wasserdarlehen und die unverzinsten Darlehen). Die Leasingrate vom Amtshaus ist heuer ausgelaufen, die Ausfinanzierung der Volksschule Mittertreffling endet 2018. Positiv erwähnt er noch diverse Vorhaben, wie die Fahrzeuganschaffung der Feuerwehren Schmiedgassen und Treffling, den Bau der Betreuungseinrichtung in Mittertreffling, Sanierung Straßenbau, öffentliche Beleuchtung sowie Investitionen im Bauhof. Mit dem vorgelegten Budget werde auch auf wichtige Investitionen geachtet. GVM Moser-Luger bedankt sich ebenfalls für die sehr gute Aufbereitung. Einige kritische Anmerkungen hat er zu den Ausgaben der Öffentlichkeitsarbeit, zum Kulturhaus, zur Unterstützung der Eltern-Kind-Zentren, zu geringe Investitionen bei den Geh- und Radwegen und im Sozialbereich. Positiv beurteilt er den ausgeglichenen Haushalt, die Rücklagenbildung, den Rückgang des Schuldenstandes, den Bau der Kinderbetreuungseinrichtung, den Hochwasserschutz, die Anschaffungen für die Feuerwehren sowie die Photovoltaikanlagen an den öffentlichen Gebäuden. GRM Dr. Niebsch freut sich über den ausgeglichenen Haushalt. Es wurden keine neuen Schulden gemacht, daher verringert sich die Zinslast. Sie ersucht, beim Sanierungskonzept der Volksschule Schweinbach auch strukturell vorauszuschauen. Positiv erwähnt sie den Klimaschutz. Das Budget wurde sehr verantwortungsbewusst gestaltet. GRM Pühringer betont ebenfalls den ausgeglichenen Haushalt. Die Pro-Kopf-Verschuldung sinkt. Es gibt keine Gebührenerhöhung. Negative Anmerkungen hat er zum Kulturhaus. Der Bürgermeister sollte mit den Verfügungsmitteln aufgrund der angespannten Situation sparsamer sein. Auf seine Frage, was in der Amtsausstattung enthalten ist, antwortet GVM Mairhofer, die Erneuerung der Klimaanlagen, Büromaterialien sowie ein Bildschirm im Foyer. Der Bürgermeister betont, Ziel muss es sein, weiterhin keine Abgangsgemeinde zu werden. Voraussichtlich werden die Jahre 2013 und 2014 extrem schwierig. Es könnte erforderlich werden, dass man in diesen Jahren die Rücklagen zum Ausgleich des ordentlichen Haushaltes verwenden muss. Zur Anregung von GRM Wolfgang Pühringer, mit den Verfügungsmittel sparsamer umzugehen führt er aus, dass diese deutlich unter dem gesetzmäßig möglichen Betrag veranschlagt werden und im Übrigen der Bevölkerung zugutekommen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2012 - 2015; Beschlussfassung GVM Mairhofer erläutert, so wie in den Vorjahren liegen die wesentlichen Funktionen einer mittelfristigen Finanzplanung in der Sicherung des Haushaltsausgleiches und in der Abstimmung der Investitionstätigkeit in Verbindung mit der Prüfung der Finanzierung und Verkraftbarkeit der Investitionen. Die Verfolgung politischer Strategien im Zusammenhang mit der Koordinierung der haushaltspolitischen Entscheidungen und Information an die politischen Mandatare sind weitere Merkmale einer mittelfristigen Finanzplanung. Die MFP wird gemäß der Bestimmungen des Amtes der Oö. Landesregierung in den mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan (Ordentlicher Haushalt) sowie in den mittelfristigen Investitionsplan (Außerordentlicher Haushalt) eingeteilt. Darauf aufbauend wurde der jährliche Voranschlag (OHH und AOHH) fortgeführt. Seitens des OÖ. Gemeindebundes wurden uns im November 2011 folgende Informationen, die auch bei der Erstellung des MFP berücksichtigt wurden, zur Verfügung gestellt: Spitalsreform: Durch die Realisierung der Spitalsreform wird das Anwachsen der Sprengelbeiträge für die Oö. Gemeinden eingedämpft. Betrugen die Steigerungsraten zwischen 2006 und 2010 zwischen 6,6% und 8,9% so wird zwischen 2012 und 2015 eine Steigerung zwischen 0,4% und 2,5% vereinbart. Damit tritt für die Oö. Gemeinden eine Kostendämpfung im Ausmaß von rund € 60 Mio. in diesem Zeitraum ein. Pflegefonds: Die Aufteilung der Mittel aus dem Pflegefonds wird nicht wie ursprünglich vereinbart 70:30 erfolgen, sondern 88:12 zu Gunsten der Gemeinden. Kleines Glücksspiel: Aus den Erträgen der Beteiligung des „Kleinen Glücksspiels“ werden die Gemeinden mit einem Anteil von 40 % beteiligt. Wasser- und Kanalbaudarlehen der Gemeinden beim Land OÖ: Derzeit haften Landesbeiträge im Ausmaß von ca. € 310 Mio. aus, die bis Ende 2012 vom Land rückzahlungsfrei gestellt werden. Diese Darlehen in ihrer Gesamthöhe werden in Maastricht-konformen Schritten den Gemeinden zur Gänze erlassen. Die Abschreibung erfolgt in Schritten, die der Stabilitätspakt zulässt. Die anlässlich der Budgetklausuren 2004 und 2010 sowie in der Klausur des Gemeinderates im Oktober 2011 getroffene Grundsatzhaltung, einen Ausgleich des Haushaltes zu schaffen, wurde bei der Erstellung des MFP jedenfalls berücksichtigt. Im AOHH ist die Fortführung des Straßenbaues nach Ablauf des derzeitigen Bauprogrammes ab 2013 vorgesehen. In den Jahren 2012 und 2013 ist die Errichtung bzw. Ausfinanzierung der Kinderbetreuungseinrichtung in Mittertreffling sowie der Ankauf und die Ausfinanzierung des TLF für die FF Schmiedgassen veranschlagt. Begonnen wird 2012 auch das Projekt Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf und soll 2015 fertiggestellt bzw. ausfinanziert werden. Der OHH wird sich von € 12,1 Mio. (2011) auf etwa € 12,9 Mio. (2015) erhöhen. Die vom Bund und Land bekannt gegebenen Finanzwirtschaftsdaten (u.a. Ertragsanteile, Krankenanstaltenbeiträge, SHV-Umlage,…) wurden übernommen und die auf Grund neuer Vorhaben anfallenden voraussichtlichen Folgekosten eingearbeitet. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan 2012– 2015 beschließen. Für Vizebgm.Dr. Schalk ist der MFP eine Richtschnur für die nächsten vier Jahre, wie wir mit den finanziellen Ressourcen umgehen werden. Es ist ein gewisser Sparwille erkennbar. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2012; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, wie alljährlich ist zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekassa die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Gemäß Gemeindeordnung (§ 83) dürfen dafür 1/6 des OHH (rd. € 2.128.300,00) nicht überschritten werden. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur Gänze ausgenützt. Wir haben daher die beiden Hausbanken Raiba Region Gallneukirchen und Sparkasse Gallneukirchen um Legung eines Angebotes über € 1.000.000,00 ersucht. Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben: Banken Raiba Gallneukirchen Sparkasse Gallneukirchen Soll-Zinssatz: Basis 6-Monats-Euribor + 0,35 % Aufschlag 6-Monats-Euribor + 0,375 % Aufschlag Variante: fixer Soll-Zinssatz 2,05 % p.a. 2,45 % p.a. Habenzinssatz 6-Monats-Euribor – 0,5 % Abschlag (= dzt. 1,186 %) 0,75 % b.a.w. Spesen und sonstige Kosten: die wesentlichen Kontoführungskosten, ELBA-Transaktionsgebühren und Abschlussspesen sind bei beiden Banken etwa gleich. Die Sparkasse bietet dazu noch einen fixen maximalen Spesenjahresbetrag an. Aufgrund dieser Angebote ist der Zuschlag für den Kassenkredit der Raiba Gallneukirchen zu erteilen. Im Bedarfsfall werden wir die Überziehung des Girokontos bei der Raiba Gallneukirchen vornehmen. Wir empfehlen allerdings auch den Kassenkreditrahmen bei der Allgemeinen Sparkasse Gallneukirchen zu verlängern, da es durch die zahlenreichen und mitunter nicht unerheblichen Abbuchungsaufträge der Gemeinde Engerwitzdorf kurzfristig zu Überziehungen kommen kann. Ein jährliches Ändern der Bankverbindung dieser Abbuchungsaufträge der Gemeinde Engerwitzdorf (Pensionsbeiträge, Krankenkassenbeiträge,…) wäre sehr aufwändig. Im Habenbereich werden je nach Verfügbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen nach Marktanalyse auch andere Banken berücksichtigt werden. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen, die bestehenden Kassenkreditrahmen von je € 1.000.000,00 bei beiden Banken zu den oben angeführten Konditionen bis 31.12.2012 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2012 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft hat der Komplementär (Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf) das Budget zu erstellen und der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Anders als beim Gemeindebudget ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen, damit ist der OHH immer ausgeglichen. Der Ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2012 wurde mit Einnahmen und Ausgaben von je € 59.900,00 ausgeglichen erstellt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Verrechnung der laufenden Betriebskosten des Gebäudes (Strom, Heizung, Gebäudeinstandhaltung, Versicherung, Anlagenabschreibung) sowie die Bestandszinseinnahmen und Betriebskostenersätze. Im Außerordentlichen Haushalt werden die Liquiditätszuschüsse der Gemeinde sowie die Verrechnung des Saldos des OHH (Gewinn/Verlust) dargestellt. Der Außerordentliche HH zeigt bei Einnahmen von € 0,00 und Ausgaben in Höhe von € 15.700,00 einen Abgang von € 15.700,00 (entspricht die Abwicklungsbuchung des OHH mit dem AOHH für 2012). GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Genehmigung des Budgets 2012 für die Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 5. Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2012 - 2015 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GVM Mairhofer erläutert, neben dem Voranschlag für die Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ ist auch eine Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2012 – 2015 zu erstellen. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Fortführung der Einnahmen- und Ausgabepositionen des Voranschlages und ist ebenso gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Wie beim Voranschlag ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen, damit ist der OHH immer ausgeglichen. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2012 – 2015 für die Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. GRM Buchbauer ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 6. TLF FF Schmiedgassen; Anpassen des Finanzierungsplanes Nr. 03; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, der Finanzausschuss hat am 18. Oktober 2011 den Entwurf des Finanzierungsplanes Nr. 03 für das neue TLF der FF Schmiedgassen beraten. Dabei haben wir hingewiesen, dass das Amt der OÖ. Landesregierung nur die Normkosten und etwaige Pflichtausrüstungen (max. € 22.400,00), die nicht aus dem Bestand des Altfahrzeuges übernommen werden können, anerkennt. Zwischenzeitlich haben wir vom Kommandant der FF Schmiedgassen Herrn Aumayr die Information erhalten, das Gegenstände im Wert von rund € 5.100,00 aus dem Altfahrzeug übernommen werden können und somit insgesamt noch Pflichtausrüstung in Höhe von € 17.300,00 benötigt wird. Die Gesamtausgaben belaufen sich daher auf € 239.100,00 (Normkosten) zuzüglich € 17.300,00 (Pflichtausrüstungskosten), gesamt also € 256.400,00. Neben der Finanzierung durch das Land OÖ bzw. LFK verbleibt für die Gemeinde bzw. FF Schmiedgassen noch ein Betrag von € 48.400,00. Davon übernimmt die Gemeinde Engerwitzdorf € 33.400,00; den Rest von € 15.000,00 trägt die Feuerwehr. Nach Auskunft der Feuerwehr sind noch weitere notwendige Anschaffungen für das neue Fahrzeug im Ausmaß von etwa € 18.000,00 erforderlich; diese werden aus Eigenmitteln der FF Schmiedgassen bedeckt. Der abgeänderte Finanzierungsplan hat folgendes Aussehen: Vorhaben: FF SCHMIEDGASSEN - TLF   Entwurf: FIN 05.12.2011 FP 03 Ausgaben: 2011 2012 2013 2014 Gesamt Grunderwerb und Erschl.         0 Anschaffungskosten 400 256.000     256.400 S u m m e 400 256.000 0 0 256.400           Einnahmen: 2011 2012 2013 2014   Rücklage 400 33.000     33.400 Beitrag FF   15.000     15.000 Sonstige Mittel - LFK   88.000     88.000 Bedarfszuweisung     120.000   120.000 S u m m e 400 136.000 120.000 0 256.400 Abgang/Überschuss 0 -120.000 120.000 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan Nr. 03 für die Anschaffung des Tanklöschfahrzeuges der FF Schmiedgassen mit Gesamtkosten von € 256.400,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 7. Aussetzung von Tilgungsraten für das Fremdwährungsdarlehen der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 8. Abtretung sämtlicher Forderungen gegenüber der VKB Leasing Projekterrichtungs GesmbH der Gemeinde Engerwitzdorf an die Kommunal-BeratungsGmbH; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, der Finanzausschuss kam in der Sitzung vom 12.04.2011 überein, dass eine Überprüfung der Leasingverträge durch die Kommunal-BeratungsGmbH durchgeführt werden soll. Bei der Überprüfung des Leasingvertrages über das Amtsgebäude mit der VKB Leasing Projekterrichtung GesmbH stellte die Rechtsanwaltkanzlei Ortner & Ortner im Auftrag der Kommunal-BeratungsgmbH Wien Unstimmigkeiten fest. In einem Schreiben vom 12.07.2011 wurde der VKB Leasing mitgeteilt, dass sie im Jahre 2002 unter Hinweis auf den Leasingvertrag der durch die Reduzierung des IFB (Investitionsfreibetrages) von 15 % auf 9 % entstandene Nachteil aus einer angeblich geringeren Köst-Ersparnis in Höhe von € 33.467,96 gegenüber der Gemeinde Engerwitzdorf zu Unrecht geltend gemacht hat. Allerdings – so Ortner & Ortner – ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung vom 28.04.1995 die per 1.05.1995 wirksame gewordene Reduzierung des IFB bereits bekannt war. In diesem Zusammenhang ist auch bemerkenswert, dass dieser „Schaden“ erst 7 Jahre nach der gesetzlichen Herabsetzung des IFB erstmals geltend gemacht wurde. Unter Berücksichtigung des oben angeführten Sachverhaltes hat lt. Berechnung der Kommunal-BeratungsGmbH die Gemeinde Engerwitzdorf bis Ende Juni 2011 rund € 42.700,00 zu viel an Leasingraten bezahlt. Schriftlich und in mehreren Gesprächen hat Ortner & Ortner versucht, einen Vergleich mit der VKB Leasing herbeizuführen; dies wurde allerdings bisher abgelehnt. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat die letzten beiden Raten Juli und August 2011 unter Vorbehalt beglichen. Da erst bei tatsächlich verhandelten Rückforderungen ein Vorteil für die Gemeinde entsteht, besteht seitens der Gemeinde Engerwitzdorf nunmehr die Möglichkeit die VKB Leasing zu verklagen. Dabei bleibt das Klagerisiko bei der Gemeinde. Alternativ bietet die Kommunal-BeratungsGmbh an, die Forderung der Gemeinde Engerwitzdorf gegenüber der VKB Leasing an sie abzutreten (Beilage Zessionsvertrag). Diese würde dann natürlich auch das Klagerisiko tragen. Von sämtlich einbringlich gemachten Beträgen, abzüglich der von ihr vorgestreckten Kosten, werden 33 % an die Gemeinde abgegeben. GVM Mairhofer verliest den Zessionsvertrag und stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den Abschluss des oben genannten Zessionsvertrages über die Abtretung der Forderung gegenüber der VKB Leasing Projekterrichtungs-GesmbH beschließen. Laut GRM Pühringer wäre ein höherer Prozentsatz für die Gemeinde wünschenswert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Dr.Niebsch Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Dr. Niebsch (Grüne) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Bauschaden Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach; Abschluss eines außergerichtlichen Vergleiches mit der Alpine Bau; Beschlussfassung GVM Mairhofer informiert, mit Urteil des Landesgerichtes Linz vom 11.10.2011 wurde die Klage der Gemeinde Engerwitzdorf gegen das Planungsbüro Architekten Zellinger Gunhold & Parten als Planer für die Erweiterung und Erneuerung des Kindergartens Schweinbach zur Gänze abgewiesen. Von diesem Auftrag umfasst waren auch die Planungsarbeiten im Bereich der Dachterrassenkonstruktion sowie Bauleitung und Bauaufsicht. Mit Schreiben des RA Mag. Steininger als Vertreter der Gemeinde vom 26.09.2011 wurde die Fa. Alpine zur Zahlung eines Betrages in Höhe von rund € 104.300,00 zuzüglich Kosten aufgefordert. Der Firma Alpine wurde vorgeworfen, dass die Verschließung der Dachterrassenkonstruktion unsachgemäß und mangelhaft erfolgt sei und der Eintritt der Feuchtigkeit der Fa. Alpine zuzurechnen ist. Die Fa. Alpine hat bereits im oben angeführten Gerichtsverfahren vor dem Landesgericht mehrfach bestritten den gegenständlichen Schaden verursacht zu haben und aus technischer Sicht ist die Verursachung des Schadens nicht nachvollziehbar. Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens und der oben angeführten Darstellung hat die Firma Alpine bei der Besprechung am 18.10.2011, die bei dieser Klage als Nebenintervenientin auf Seiten der beklagten Partei auftrat, der Gemeinde eine Vergleichsangebot mit einer Summe von € 37.500,-- inkl. USt. zur Bereinigung der gegenständlichen Angelegenheit unterbreitet. Nach Rücksprache mit unserem Rechtsanwalt Herrn Mag. Steininger sollte die Gemeinde diesem sehr guten Vergleichsangebot zustimmen. Der genannte Betrag wurde zwischenzeitlich von der Fa. Alpine der Gemeinde Engerwitzdorf überwiesen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt GVM Mairhofer den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Annahme der gegenständlichen Vereinbarung vom 02. November 2011 der Firma Alpine zur vergleichsweisen Bereinigung der gegenständlichen Angelegenheit nachträglich beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 10. Festlegung der strategischen Leitsätze der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Mairhofer erläutert, im Rahmen der Klausur des Gemeinderates vom 21. bis 22. Oktober 2011 beriet der Gemeinderat auf Basis des bestehenden „Örtlichen Entwicklungskonzeptes“ strategische Leitsätze, die vorgetragen werden. Über Vorschlag von GVM Moser-Luger und GRM DI Dr. Wöckinger wird das Politikfeld 4 ergänzt: „Als „Gesunde Gemeinde“ steigern wir das Gesundheitsbewusstsein bei der Gemeindebevölkerung durch aktive Maßnahmen. Wir unterstützen ein gemeinsames Miteinander aller Bevölkerungsschichten und setzen uns für die sozial Schwächeren ein.“ Über Vorschlag von GRM Pühringer, Vizebgm. Dr. Schalk und Vizebgm. Fürst wird das Politikfeld 8 mit „Wir streben bei all unseren Betrieben und Einrichtungen eine bestmögliche Kostendeckung an.“ Das Ergebnis der intensiven Arbeit bei der Klausur inklusive der nun angeregten Ergänzungen lautet: Politikfeld Strategischer Leitsatz Politikfeld 1: Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung Wir setzen uns für höchstmöglichen Siedlungsschutz mit Eindämmung des Lärmes und der Schadstoffemissionen ein Ein menschenwürdiger und kostengünstiger Lärmschutz ist unser Anliegen.    Die künftige Entwicklung des Bürgerservices sehen wir auch in einem sinnvollen Ausbau von  E-Government-Angeboten   Politikfeld 2: Kinder, Jugend, Bildung und Sport Wir gewährleisten eine umfassende, qualitative, familiengerechte und bedarfsgerechte Kinderbetreuung für alle Altersgruppen Wir binden unsere Kinder und Jugendlichen aktiv in die Gemeindeentwicklung ein und unterstützen sie in einer sinnvollen Freizeitgestaltung Wir gestalten das Bildungsangebot in der Gemeinde nach modernen Grundsätzen Politikfeld 3: Kunst, Kultur und Kultus Das Kulturhaus bietet ein vielschichtiges Angebot an und ist überregional bekannt und anerkannt.   Vereinsarbeit bildet eine wesentliche Säule der Gemeindeentwicklung Politikfeld 4: Soziales und Gesundheit Wir stellen moderne und bedarfsorientierte Betreuungsangebote zur Verfügung   Die medizinische Versorgung ist bedarfsorientiert ausgerichtet Als „Gesunde Gemeinde“ steigern wir das Gesundheitsbewusstsein bei der Gemeindebevölkerung durch aktive Maßnahmen. Wir unterstützen ein gemeinsames Miteinander aller Bevölkerungsschichten und setzen uns für die sozial Schwächeren ein. Politikfeld 5: Straßen,Grünflächen und Forst Wir behalten die Qualität der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen der Gemeinden Politikfeld 6: Infrastruktur, Umweltschutz und räuml. Gestaltung Bevölkerungswachstum steht in Einklang mit Wohn- und Lebensqualität sowie den vorhandenen Ressourcen.    Wir behalten eine naturnahe und nachhaltige Landwirtschaft  Wir sind eine Klimabündnisgemeinde     Politikfeld 7: Ver- und Entsorgung Wir legen Wert auf ein verantwortungsvolles Bewusstsein bei der Gemeindebevölkerung und weitere Müllvermeidung bzw. fachgerechte Verwertung Politikfeld 8: Finanzen, Wirtschaftsförderung u. Vermögensverwaltung Wir achten auf einen ausgeglichenen Haushalt    Wir fördern Rahmenbedingungen zur Betriebsansiedlung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen Die Gemeindezeitung ist das wichtigste schriftliche Organ zur Information der Bevölkerung Wir sind in den regionalen Medien präsent  Kooperation wird in Engerwitzdorf intensiviert Wir streben bei all unseren Betrieben und Einrichtungen eine bestmögliche Kostendeckung an. Politikfeld 9: Leitung und zentrale Dienste der Verwaltung Wirkungsorientierte Verwaltungsvereinfachung ist laufende Aufgabe in unserer Gemeinde Regionale Zusammenarbeit Wir setzen uns für eine Region Sterngartl-Gusental ein (ident mit Leaderregiion) GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Ausschuss für Finanz- und Präsidialangelegenheiten die strategischen Leitsätze beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Bildung eines Arbeitskreises "Ostumfahrung Linz"; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, das Institut Retzl aus Linz ist der externe Projektbegleiter bei der geplanten Korridoruntersuchung und Planung der „Ostumfahrung Linz“. Am 31.10.2011 fand eine erste Besprechung mit Herrn DDr. Retzl und Herrn Johann Ecker dazu statt. Das Institut Retzl empfiehlt der Gemeinde, aus den Reihen des Gemeinderates einen Arbeitskreis zu bilden, um dort die Kräfte zu bündeln. Damit könnte die Gemeinde selbst die Bürgerinitiative schlechthin sein. Ziel des Arbeitskreises muss es sein, die Planer der neuen Straße zu kreativen Höchstleistungen zu zwingen und zum Einsatz der dafür erforderlichen finanziellen Mitteln drängen. Das Land OÖ hat zugesichert, dass die Information völlig transparent sein wird. Sollten daher Fragen auftauchen, die nicht völlig geklärt oder die Antworten nicht nachvollziehbar sind, so ist es Aufgabe des Arbeitskreises, diese Informationen bei den zuständigen Stellen einzufordern. Das Institut Retzl wird in all diesen Fällen der Gemeinde unterstützend zur Verfügung stehen. Der Arbeitskreis soll sich aus den Fraktionen des Gemeinderates zusammensetzen (ÖVP – 4, SPÖ – 2, GRÜNE – 1, FPÖ – 1), zusätzlich sollen der Amtsleiter und sachlich zuständige Sachbearbeiter mit beratender Stimme dabei sein. Sobald die Korridoruntersuchung konkret mögliche Trassenführungen ergibt, soll der Arbeitskreis um Betroffene aus der Bevölkerung erweitert werden. Der erste Termin des Arbeitskreises mit dem Institut Retzl findet am Montag, 23. Jänner 2012 um 17:00 Uhr am Gemeindeamt, Besprechungszimmer, statt. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Empfehlung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen, einen Arbeitskreis „Ostumfahrung Linz“ in der beschriebenen Form einzurichten. ÖVP-Fraktion: Mitglieder: Bürgermeister Johann Schimböck Vizebgm. Herbert Fürst Stefan Schöffl Rosina Reichör Ersatzmitglieder: Werner Lehner Hermann Mairhofer Johanna Haider Ing. Jürgen Wiltschko SPÖ-Fraktion: Mitglieder: Mario Moser-Luger diplômé Karl Heinz Wachs Ersatzmitglieder: Vizebgm. Dr. Johann Schalk MPM Sylvia Jungwirth Grüne-Fraktion: Mitglied: DI Christian Wagner Ersatzmitglied: Dr. Jenny Niebsch FPÖ-Fraktion: Mitglied: Egon Mayrbäurl Ersatzmitglied: Wolfgang Pühringer Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Zertifizierung der Gemeinde Engerwitzdorf nach dem NPO-Label "Management Excellence"; Bericht GVM Mairhofer berichtet, die Gemeinde Engerwitzdorf hat seit den 1990er Jahren schon zahlreiche nationale und eine internationale Auszeichnungen für herausragende Erfolge einer modernen, bürgernahen Verwaltung erhalten. Die Entwicklung ging stetig weiter und die Herausforderung, sich einem extrem hohen Qualitätsstandard zu stellen, war sehr groß. So begann ein Weg, der die gesamte Verwaltung in höchstem Maße forderte. In einem 3-tägigen „Vorprüfungsverfahren“ durch eine unabhängige Agentur (SQS) wurde klar, was bis zum eigentlichen Zertifizierungsverfahren noch zu tun ist. Gleichzeitig aber erhielt die Gemeinde auch die Bestätigung, dass es realistisch sei, die hohen Anforderungen auch tatsächlich zu erfüllen. Im November 2011 fand nun das dreitägige Zertifizierungsverfahren statt. Sämtliche Managementgrundsätze und zahlreiche Prozesse wurden daraufhin geprüft, ob sie auch tatsächlich gelebt werden. Für alle MitarbeiterInnen war das eine völlig neue Erfahrung. Der Auditor der Schweizerischen Vereinigung für Qualitäts- und Managementsystem, Herr Roland Zürcher, kam in seiner Bewertung zu dem Ergebnis, dass Engerwitzdorf die erste Gemeinde im deutschsprachigen Raum ist, die diese Auszeichnung erhält. Eine Kommission an der Universität Freiburg hat nun diese Bewertung bestätigt. Engerwitzdorf ist damit eine öffentliche Verwaltung, die von sich behaupten kann, qualitativ äußerst hochstehend, eben nach dem „NPO-Label – Management Excellence“, das gleichzeitig das Zertifikat nach ISO 9001:2008 beinhaltet, zu arbeiten. 13. Änderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, der Dienstposten der Gemeinde Engerwitzdorf ist auf Grund personeller Veränderungen neu zu gestalten und sollte mit 1.1.2012 in Kraft treten. Folgende Änderungen sind mit dem neuen Dienstpostenplan vorgesehen: 1. Neuschaffung eines Dienstpostens GD 19.1 im Bereich des Bauhofes. Für die Gebäude der Gemeinde Engerwitzdorf insbesondere für das Kulturhaus wird ein Haustechniker beschäftigt, dessen Aufgabe es ist, einerseits die technische Anlage für Kulturveranstaltungen zu betreuen, andererseits die Gebäude zu warten und instand zu halten. 2. Claudia Gstöttenmayr arbeitet im Bürgerservice und hat nun nach Abschluss ihrer Lehre zur Verwaltungsassistentin auch die Standesbeamtenprüfung erfolgreich abgelegt. Aufgrund der sehr positiven bisherigen Beschäftigung hat Frau Gstöttenmayr nun auch ein eigenes Sachgebiet außerhalb des Bürgerservices zur eigenverantwortlichen Bearbeitung übertragen erhalten. Damit ist die Anforderung an Frau Gstöttenmayr ident mit jener von Frau Pühringer. Der Dienstposten ist aus diesem Grund anzugleichen und mit GD 18.5 festzulegen. 3. Bisher war Frau Ulrike Günterseder überwiegend mit Sekretariatsaufgaben beschäftigt. Die Intensivierung der Aufgaben im Bereich Kinderbetreuung und Schule machten es erforderlich, Frau Günterseder als eigenverantwortliche Sachbearbeiterin im Bereich Schule, Schulküche und Vereinswesen einzusetzen. Der Gemeinde Engerwitzdorf ist es gelungen, durch den Einsatz eines herausragenden elektronischen Workflowsystems die Sekretariatsaufgaben in großem Ausmaß zu vereinfachen, sodass der eingetretene Mehraufwand im Bereich von Kinderbetreuung und Schule keine Erhöhung der Personaleinheiten verursachte. Frau Günterseder ist nun als eigenständige und eigenverantwortliche Sachbearbeiterin eingesetzt, ihr Dienstposten ist daher mit GD 18.5 festzulegen. 4. Die Aufgaben im Sekretariat der Bau- und Umweltabteilung sind völlig gleich verteilt, was auf Grund der unterschiedlichen Beschäftigungszeiten der einzelnen Mitarbeiterinnen auch aus organisatorischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Frau Margarete Riepl ist nun ebenso wie Frau Leutgeb und Frau Fleischanderl beauftragt, bei feuerpolizeilichen Überprüfungen die Verhandlungsleitung zu übernehmen. Da sich die Aufgabenstellungen der Mitarbeiterinnen nicht unterscheiden, ist der Dienstposten von Frau Riepl mit GD 20.3 festzulegen. 5. Die Entwicklung des Kulturhauses ist äußerst positiv, was sich aber auch auf den dadurch erforderlichen Aufwand erstreckt. Mit der neuen Leiterin des Hauses wurden nicht nur die eigenen Veranstaltungen intensiver, auch die Vermietungen stiegen entsprechend an. Die Organisation des Hauses ist daher mit einem 50 %igen Beschäftigungsausmaß nicht mehr machbar, weshalb sich der Gemeindevorstand bereits für eine Anhebung des Dienstpostens GD 16.3 von Frau Österbauer auf 75% ausgesprochen hat. 6. Der Dienstposten C I-V des Franz Haidinger kann nun tatsächlich aufgelöst werden, da dieser in den Ruhestand getreten ist. Der neue Dienstpostenplan hat damit folgendes Aussehen (siehe Anlage). Am 02.08.2011 wurden diese Maßnahmen der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme mitgeteilt. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeindrat möge auf Grund der Empfehlung des Finanz- und Präsidialausschusses, die beschriebenen Änderungen und damit den Dienstpostenplan laut Beilage, wirksam am 1.1.2012 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. ABA BA 13; Anpassung des Finanzierungsplanes; Beschlussfassung GVM Mairhofer erinnert, der Gemeinderat beschloss am 17. März 2011 den Finanzierungsplan Nr. 02 für das Vorhaben Abwasserbeseitigungsanlage BA 13 mit einer Gesamtsumme von € 374.000,00. Aufgrund der vom Gemeinderat in der gleichen Sitzung beschlossenen Dienstbarkeitsvereinbarung bzw. Baulandsicherungsvertrages mit Herrn Heinz Kleiß (Reinwasser-Rückhaltebecken) ist eine Anpassung des Finanzierungsplanes notwendig. Im ursprünglichen Projekt war die direkte Verrechnung der Kosten für das Oberflächenwasserkanalsystem einschließlich Regenretentionsbecken und Geländemulde zwischen Baufirma und Herrn Kleiß vorgesehen. Aufgrund der Vereinbarung erfolgt nunmehr eine Verrechnung zwischen Baufirma und Gemeinde. Die Gesamtkosten werden sich auf etwa € 480.000,00 belaufen. Aufgrund der oben angeführten Vereinbarungen mit dem Interessenten Kleiß werden 50 % der Errichtungskosten für das Oberflächenwasserkanalsystem einschließlich Rückhaltebecken und Geländemulde – jedoch maximal € 108.000,00 – refundiert (diesbezüglich liegt auch ein von einer Bank erstellter Haftbrief vor). Der angepasste Finanzierungsplan Nr. 03 hat folgendes Aussehen: Vorhaben: 829 ABA BA 13 Entwurf-Fin. 18.10.2011 FP 03 Ausgaben: 2010 2011 2012   Gesamt Planung/Baul. 10.821 22.000 17.179   50.000 Baumeisterarbeiten 1.933 420.000 8.067   430.000 S u m m e : 12.754 442.000 25.246 0 480.000     Einnahmen: 2010 2011 2012   Gesamt Rücklagen 12.754 334.000 25.246   372.000 Interessentenbeiträge       Kostenersätze   108.000     108.000 S u m m e : 12.754 442.000 25.246 0 480.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinrat möge auf Grund der Vorberatung des Finanz- und Präsidialausschusses oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 03 für das Vorhaben Abwasserbeseitigung BA 13 mit Gesamtkosten von € 480.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Errichtung Kindergarten, Hort und Krabbelstubbe Engerwitzdorf-Mittertreffling; Anpassung des Finanzierungsplanes; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, der zuletzt vom Gemeinderat am 17.03.2011 beschlossene Finanzierungsplan-Nr. 04 sieht Gesamtkosten von € 1.730.000,00 netto vor. Dieser Betrag wurde seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung als Rahmen vorgegeben. Der Baubeginn ist noch für heuer vorgesehen; die ersten Baurechnungen werden Anfang 2012 fällig werden. Aufgrund des vorgesehenen Bauzeitplanes und in Absprache mit Bauleiter Ing. Lehner werden rund 75 bis 80% der Baumeisterkosten im Jahr 2012 zu begleichen werden. Daher ist eine Teiltransferierung der Ausgaben von 2013 auf 2012 erforderlich. Im zuletzt beschlossenen Finanzierungsplan ist die Aufnahme eines Bankdarlehens in Höhe von € 500.000,00 vorgesehen. Zwischenzeitlich wurde im Erlasswege des Landes OÖ festgelegt, dass künftig sämtliche Darlehensaufnahmen im maastrichtneutralen Bereich durchgeführt werden müssen, d.h. die Aufnahme darf nur über gemeindeeigene KG`s bzw. GesmbH`s oder in Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit erfolgen. Zum Zeitpunkt der Erlassübermittlung war bereits ein Großteil der Ausschreibungen durch die Gemeinde erfolgt - eine Überbindung an die KG wäre nur mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden gewesen. Ob dieser Erlass auch für das vorgesehene Darlehen zutrifft ist noch offen, zumal in der vorliegenden § 86-Genehmigung des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 8. Nov. 2010 die Aufnahme eines Darlehens vorgesehen ist und eine diesbezügliche Anfrage beim Amt der OÖ. Landesregierung bisher noch nicht beantwortet wurde. Weiters wurde in den Medien aufgrund einer Aussage der Statistik Austria die Zulässigkeit dieses Erlasses in Frage gestellt. Da auch die Betriebsführung der Kinderbetreuungseinrichtung in Mittertreffling nicht durch die Gemeinde durchgeführt, sondern wie bei den anderen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Gemeinde (Kindergärten, Hort) verpachtet werden wird, ist aus steuerrechtlichen Gründen keine Übereignung an die gemeindeeigene KG vorgesehen. Aus den genannten Gründen ist beabsichtigt, statt der Darlehensaufnahme eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage im Finanzierungsplan vorzusehen. Der abgeänderte Finanzierungsplan (Nr. 05) hat folgendes Aussehen: Vorhaben Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Mittertreffling FIN: 18.10.2011 GR: 15.12.2011 Entwurf FP 05 Ausgaben: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt Architektenleistung/Planung 66.379 12.460 100.000 30.000 27.540   236.379 Baumeisterarbeiten       1.050.000 299.422   1.349.422 Einrichtung       115.000 29.000   144.000 Sonstige Kosten 199           199 S u m m e 66.578 12.460 100.000 1.195.000 355.962   1.730.000                 Einnahmen: 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Gesamt Allgem.Rücklage 66.578 12.460   500.000 -2.238   576.800 Landesbeitrag       285.000 291.600   576.600 Bedarfszuweisung - Bau       285.000 291.600   576.600 S u m m e 66.578 12.460 0 1.070.000 580.962   1.730.000 Abgang/Überschuss 0 0 -100.000 -125.000 225.000   0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung des Finanz- und Präsidialausschusses oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 05 mit Gesamtkosten von € 1.730.000,00 für die Errichtung der Kinderbetreuungseinrichtung Mittertreffling beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 16. Kreditüberschreitung Nr. 2/2011; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in Höhe von € 91.300,00 liegt vor: 1/2111/451 Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach - Heizölkosten Überschreitung: € 4.000,00 Begründung: Der Heizölpreis stieg von 2010 auf 2011 um rund 25 %. Diese Erhöhung war im Budget 2011 nicht vorgesehen. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe bei der SHV-Umlage 2011 – 1/419/752 gedeckt werden. 1/2113/640 – Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling – RA-Kosten Überschreitung: € 10.700,00 Begründung: Die Rechtsanwaltskosten für die Klagseinbringung Luger aus den Jahren 2010 und 2011 wurden bis dato nicht veranschlagt. Ob nach Abschluss des Verfahrens eine Refundierung erfolgt, kann derzeit nicht gesagt werden Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe bei der SHV-Umlage 2011 – 1/419/752 gedeckt werden. 1/239/614 – Ausspeisung – Instandhaltungskosten Überschreitung: € 1.400,00 Begründung: Für notwendige Instandhaltungsmaßnahmen (Armaturen-Handwaschbecken und Küchenspüle sowie Installationsinstandhaltung) in Höhe von rund € 1.400,00 waren keine Budgetmittel vorgesehen. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgaben bei der VA-Stelle 1/220/7201 – Beitrag für Berufsschulen – bedeckt werden. 1/2401/043 und 1/2402/010 – Investitionsmaßnahmen in den Kindergärten Überschreitungen: € 12.200,00 Begründung/Bedeckung: Gewünschte Investitionen im Kindergarten Schweinbach (Schränke, Regale, Baustellenwagen, Geschirrspüler) von rund € 6.600,00 und im Kindergarten Mittertreffling (Schallschutzplatten) in Höhe von rund € 5.600,00 können durch Rücklagenentnahmen aufgrund von Einsparungen im Zuge des Rahmenbudgets 2009 finanziert werden. 1/3801/7001 – Kulturhaus – Betriebskosten Überschreitung: € 17.100,00 Begründung: Für die Verrechnung der Betriebskosten (Strom, Heizung, Versicherung, Wasser, Kanal, Verwaltung, Rauchfangkehrer, Lift-Wartung) zwischen Gemeindeamt und der Gemeinde-KG sind jährlich rund € 24.000,00 vorzumerken. Die Ausgabe erfolgt im Gemeinde-Haushalt, die Gutschrift in der KG-Buchhaltung. Für das Budget 2011 wurde der Betrag zu niedrig präliminiert. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe bei der SHV-Umlage 2011 – 1/419/752 gedeckt werden. 1/640/050 – Verkehrs- und Hinweiszeichen (Schilder Familienfreundliche Gemeinde – bzw. Hinweisschilder Kulturhaus) Überschreitung: € 7.500,00 Begründung: Im Zuge der Auszeichnung zur „Familienfreundliche Gemeinde“ sollten auch entsprechende Hinweisschilder aufgestellt werden. Ebenso wurden zur besseren Orientierung an markanten Stellen Hinweisschilder für das Kulturhaus im Schöffl angebracht. Die dafür erforderlichen Kosten waren im Budget 2011 nicht vorgesehen. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgaben bei der VA-Stelle 1/240/7521 – Beitrag an Gemeinden für Krabbelstuben (€ 5.000,00) und – bei der VA-Stelle 1/419/752 - SHV-Umlage (€ 2.500,00) – bedeckt werden. 1/010/010 – 1/2111/010 – 1/2113/010 – Amtshaus und Volksschule Schweinbach bzw. Volksschule Mittertreffling – Fotovoltaikanlage Überschreitung: € 38.400,00 Begründung: Die Errichtung von Fotovoltaikanlagen auf den genannten Objekten wurde in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 4.Oktober 2011 beschlossen. Für 2011 sind keine Budgetmittel vorgemerkt, weshalb dem Gemeinderat noch die Kreditüberschreitung zur Beschlussfassung vorzulegen ist. Die zu erwartenden Förderungsmittel des Landes werden voraussichtlich heuer nicht mehr bereit gestellt sondern sind im Budget 2012 zu präliminieren. Bedeckung: Mehreinnahmen bei der Finanzzuweisung (2/941/861) in Höhe von € 18.900,00 Bundeszuschuss – Katastrophenfonds (2/944/861) in Höhe von € 12.400,00 Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen (2/925/859) über € 7.100,00 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung des Finanz- und Präsidialausschusses oben angeführte Kreditüberschreitungen Nr. 2/2011 in Höhe von € 91.300,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Wasserverband Unter Gusen - Änderung des Bürgschaftsvertrages durch den Beitritt der Marktgemeinde Luftenberg; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf beschloss am 18.3.2010 die Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von € 78.000,00 für ein vom Wasserverband Untere Gusen aufgenommenen Darlehens in Höhe von € 3.000,000,00. Durch den Beitritt der Marktgemeinde Luftenberg zum Wasserverband ändert sich der bisherige Haftungsanteil der Gemeinde Engerwitzdorf von 2,6 % auf 1,66 % bzw. € 50.000,00. Der Wasserverband ersucht um Beschlussfassung des geänderten und beigelegten Bürgschaftsvertrages durch den Gemeinderat. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung des Finanz- und Präsidialausschusses den Abschluss des vollinhaltlich vorgebrachten Bürgschaftsvertrages zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der OÖ. Landesbank AG für den Abstattungskredit über € 3.000.000,00 des Wasserverbandes „Untere Gusen“ mit Sitz in 4222 St. Georgen/Gusen, Marktplatz 12 in Höhe von max. € 50.000,00 beschließen. Der im Gemeinderat am 18. März 2010 beschlossene Bürgschaftsvertrag über € 78.000,00 für den o.a. Abstattungskredit wird durch den heutigen Beschluss aufgehoben und für nichtig erklärt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 18. Bericht über die Klage der Gemeinde Engerwitzdorf gegen Architekten Zellinger Gunhold & Partner Ziviltechniker GmbH in der Rechtssache "Bauschaden Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach" GVM Mairhofer berichtet, das Klagebegehren der Gemeinde Engerwitzdorf wurde zur Gänze abgewiesen. Der Anwalt rät von einem eventuellen Rechtsmittel ab, weil das Gericht festgestellt hat, dass die Planung dem Stand der Technik entsprochen hat und auch der örtlichen Bauaufsicht kein Vorwurf zu machen ist. Aus dieser Feststellung hat das Gericht rechtlich abgeleitet, dass keine Schadenersatzpflicht des Architekturbüros besteht. Zumal der Prozess lediglich aufgrund des Gutachtens Ing. Edinger geführt wurde, sich dieses jedoch im Zuge des Prozesses als "falsch" herausstellte, hat der Rechtsanwalt bereits eine entsprechende Forderung an den Gutachter gestellt. Mit dieser Forderung verlangen wir eine Abgeltung sämtlicher entstandener Kosten durch das Gerichtsverfahren und eine Rückzahlung der Kosten des Gutachtens, das Grundlage für die erfolglose Klageführung war. 19. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 07.11.2011; Kenntnisnahme GRM Mag. Höfer berichtet: Punkt 1: Ferienpassaktion 2011; Vergleich der Annahme (Teilnehmer) des Angebotes der letzten drei Jahre; Vergleich der Kosten der letzten drei Jahre Für die von der Gemeinde durchgeführten Ferienpassveranstaltungen können u.a. Daten über die Anzahl der Veranstaltungen, der Teilnahmen, der Einnahmen (Kostenbeiträge und Landesbeitrag ges. € 2.500,00) bzw. Ausgaben bereit gestellt werden. Darüber hinaus werden noch die Zeiten der Verwaltungen bzw. der Personen, die mit der Betreuung der Teilnehmer beschäftigt waren, angeführt. Jahr VA TN EIN(KB+LB) AUS Prod.-Zeiten Prod.Kosten _____________________________________Verw.+Betreuung____________ 2008: 27 474 5.432,51 9.161,69 326 + 388 Std. 33.560,00 2009: 27 455 3.777,51 8.478,42 208 + 299 Std. 24.002,00 2010: 21 344 3.638,37 6.921,12 120 + 376 Std. 18.516,00 2011: 30 593 4.244,98 5.948,65 173 + 412 Std. 21.337,00 Ges. 105 1.866 14.593,37 30.509,88 827 + 1.475 Std. 97.415,00 Positiv wird angemerkt, dass der Verwaltungsaufwand vom Jahr 2008 von ca. 41 Minuten/TN zum Jahr 2011 auf ca. 18 Minuten/TN gesunken und die Teilnehmerzahl gestiegen ist. Angeregt wird eine bessere Platzierung der Internetanmeldung im Folder. Punkt 2: EST-Engerwitzdorfer Sammeltaxi; Anzahl der Fahrten und Kosten im Vergleich der letzten beiden Jahre und Stand 2011 bis inkl. Juni 2011 Die angeführte Aufstellung erfolgt periodenbereinigt, da die Rechnungslegung bzw. Begleichung mit etwa zwei Monaten verzögert erfolgt (d.h. für das Finanzjahr 2009 sind die Leistungen der Monate 11 + 12/2008 sowie der Monate 1-10/2009) berücksichtigt. Für die Jahre 2009 und 2010 bzw. 1. Hj. 2011 können folgende Daten angeführt werden: Jahr Fahrten Ausgaben Landesbeit. Verw.Zeit. Prod.Kosten 2009: 723 7.556,00 3.031,44 31,5 Std. 9.378,00 2010: 905 9.680,50 noch offen 34,5 Std. 11.743,00 1-6/2011: 364 4.042,00 noch offen 18,5 Std. 5.152,00 Punkt 3: Abrechnung der Engerwitzdorfer Kulturtage 2011 sowie Vergleich mit den Abrechnungen der letzten beiden Kulturtage-Veranstaltungen Die Engerwitzdorfer Kulturtage fanden bisher insgesamt acht Mal statt; zuletzt 2011, 2007 und 2005. Folgende Kosten sind bei den genannten Veranstaltungen angefallen: Ausgabenbereich 2005 2007 2011 Versicherung 91,50 120,00 80,00 Fremdleistungen 3.939,00 4.306,00 6.056,00 Bauhofleistungen 945,00 2.184,00 3.480,00 Summe Ausgaben 4.976,00 6.610,00 9.616,00 Anzahl Aussteller 24 25 20 Zeitaufwand-Verwalt, 69 Std. 255 Std. 282 Std. Ges.-Produktkosten 9.223,00 22.193,00 26.536,00 Der Prüfungsausschuss schließt sich den Anregungen der Gemeinderatsklausur an und schlägt vor, dass sich der zuständige Ausschuss mit der künftigen Gestaltung und Abhaltung der Kulturtage neu auseinander setzt. Punkt 4: Computertausch und -kauf in den Vorjahren. Wie lautete der Name der Verkäuferfirma. Abklärung der Frage, ob ein Mitarbeiter des Gemeindeamtes an der Lieferfirma beteiligt ist? Wie ist die Angebotslegung abgelaufen? Die Gemeinde Engerwitzdorf hat in den Jahren 2008, 2009 und 2010 folgende Beträge in die Hardware investiert: 2008 9.720,59 EUR 2009 8.207,56 EUR 2010 35.316,33 EUR Bei laufenden Erneuerungen oder Aufrüstungen werden Internetrecherchen (z.B. geizhals.at) gemacht, um die Gewissheit zu haben, dass Hardware nur zu günstigsten Konditionen erworben wird. Bei umfangreicheren Ankäufen wie das 2010 der Fall war, wird eine Ausschreibung unter drei Firmen und dazu die gewohnte Internetrecherche gemacht. Die Hardware wurde in den genannten Jahren bei der Firma ÖKOM-EDV angekauft. Im Jahr 1997 ist die Gemeinde Engerwitzdorf mit Beschluss des Gemeinderates vom 29.04.1997 auf das Softwarepaket ÖKOM umgestiegen. Ist die Fa. ÖKOM auch beim Kauf von Hardware Bestbieter, dann werden die Geräte mit Installation der Gemeindesoftware ausgeliefert. Die Beteiligung an Firmen und Unternehmungen ist weder melde- noch genehmigungspflichtig. Bei künftigen Anschaffungen soll auch auf die Kriterien zum Energiesparen geachtet werden. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 07.11.2011 zur Kenntnis nehmen. Die Anfrage von GVM Moser-Luger, ob der Amtsleiter durch die finanzielle Beteiligung an der Fa. ÖKOM nicht in einen Interessenskonflikt gerate, verneint AL Watzinger. Er ist für EDV-Angelegenheiten nicht der sachlich zuständige Mitarbeiter am Gemeindeamt, außerdem werden größere Ankäufe ausgeschrieben. Die Frage von GVM Moser-Luger, ob der Amtsleiter den ÖKOM-Gemeindetag im Jahr 2010 in seiner Funktion als Amtsleiter besucht habe, bejaht dieser. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Fürst Veronika, Bach 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von ca. 2.500 m² Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 3343/1, KG. Klendorf im Bereich des Blumenweges in Klendorf; Grundsatzbeschlussfassung GRM Haider berichtet, die geplante Umwidmungsfläche liegt im westlichen Anschluss an den Blumenweg in Klendorf. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist die Baulanderweiterung vorgesehen. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen und die verkehrsmäßige Aufschließung durch die Siedlungsstraßen Blumenweg und Lilienweg sicher gestellt. Der Baulandbedarf ist ebenfalls gegeben, da in diesem Siedlungsbereich derzeit keine verfügbaren Baulandreserven vorhanden sind. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem gegenständlichen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gemäß § 33 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion ohne GRM Mayrbäurl Stimmenthaltung: GRM Mayrbäurl (FPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Schöffl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 21. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 112 (Mayrhofer) betreffend die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.000 m² in Bach; Beschlussfassung Obfrau-Stv. GRM Haider führt aus, diese Änderung betrifft das Grundstück Parz. 3383/1, KG. Klendorf, in Bach an der Siedlungsstraße Klenbachweg. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulanderweiterung vorgesehen. Hinsichtlich der technischen Infrastruktur sind die Anschlussmöglichkeiten vorhanden. Die beiden geplanten Bauplätze sind als Erbgrundstücke für die Kinder vorgesehen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.10.2011 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Flächenwidmungsplanes und Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Von den betroffenen Grundeigentümern sind keine Stellungnahmen eingelangt. Von den Fachdienststellen des Landes liegen positive Stellungnahmen vor. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 112 zum Flächenwidmungsplan Nr.5/2002 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 22. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 113 (Bauernfeind) betreffend die Erweiterung des Betriebsbaugebietes in Langwiesen im Bereich der Parz. 1663/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.500 m²; Beschlussfassung GRM Haider teilt mit, diese Flächenwidmungsplanänderung betrifft die östliche Teilfläche des Grundstückes 1663/1, KG. Engerwitzdorf im Bereich des Gewerbegebietes in Langwiesen südlich der Firma Evisa. Die zur Umwidmung beantragte Fläche ist im örtlichen Entwicklungskonzept für eine Betriebsbaugebietswidmung vorgesehen. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Die Firma PWA in Langwiesen beabsichtigt für eine Betriebserweiterung die gesamte Fläche von Bauernfeind im Ausmaß von ca. 5.500 m² zu erwerben. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.10.2011 den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung und Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Firma Evisa hat mitgeteilt, dass sie mit der gegenständlichen Baulandwidmung nicht einverstanden ist und ohne weitere Begründung Einspruch erhebt. Von der Abteilung Raumordnung liegt eine positive Stellungnahme vor. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem nicht begründeten Einwand der Firma Evisa nicht stattgeben und die Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 113 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 23. Bebauungsplanes Nr. 32 "Mittertreffling", Änderung Nr. 12 betreffend die Baufluchtlinien und Teilung der Liegenschaft Parzelle 552/2, KG. Niederkulm zur Schaffung eines neuen Bauplatzes; Beschlussfassung GRM Haider führt aus, diese Bebauungsplanänderung betrifft die Änderung der Baufluchtlinie im Bereich der Liegenschaft Parz. 552/2 - Steiningerweg 15 für die Möglichkeit zur Teilung des Grundstückes und Schaffung eines neuen Bauplatzes sowie die westlich angrenzenden Liegenschaften Parz. 55 und 563/4, KG. Niederkulm hinsichtlich der nördlichen Baufluchtlinie. Weiters wird eine Geschoßflächenzahl von 0,4 festgelegt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.10.2011 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Planentwurf zum Vorverfahren wurden auch die beiden westlichen Liegenschaften aufgrund einer geringfügigen Änderung der nordseitigen Baufluchtlinie in den Änderungsbereich mit aufgenommen. Von betroffenen Grundbesitzern sind keine Stellungnahmen eingelangt. Die Abteilung Raumordnung nimmt die Bebauungsplanänderung ohne Einwand zur Kenntnis und stellt weiters fest, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht betroffen sind. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 12 zum Bebauungsplan Nr. 32 „Mittertreffling“ in der nunmehr vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24. Pilsl Robert und Michaela, Schererstraße 12, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 "Haid-Rammer" betreffend die Dachform; Grundsatzbeschlussfassung GRM Haider berichtet, die Antragsteller sind Eigentümer der Parz. 193/7, KG. Klendorf an der Siedlungsstraße „Auf der Wiese“ in Haid. Im Zuge der Wohnhausplanung hat sich herausgestellt, dass sie mit dem erforderlichen Schutzabstand zur 110 KV-Leitung der Linz AG Strom Probleme mit den im Bebauungsplan vorgeschriebenen Sattel-, Walm- oder Pultdächern haben. Sie ersuchen daher um die Änderung des Bebauungsplanes für die Möglichkeit zur Errichtung eines Flachdaches. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Bebauungsplan Nr. 88 „Haid-Rammer“ dahingehend zu ändern, dass bei Einzelobjekten in offener Bauweise auch Flachdächer zulässig sind. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25. Einrichtung einer Laufstrecke in Zusammenarbeit mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger erinnert, die Grünen „BfE Bürger für Engerwitzdorf“ beantragten die Errichtung einer beleuchteten Laufstrecke in Kooperation mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen. Begründet wurde dies damit, dass Herr Dr. Schuster im vergangenen Jahr auf die Gefährdung von Joggern, Walkern ua. insbesondere in den Abendstunden im Winter hingewiesen und die Errichtung einer gesicherten und eventuell beleuchteten Joggingstrecke zwischen Gallneukirchen und Engerwitzdorf vorgeschlagen hat. Frau Bürgermeisterin Gabauer teilte mit, dass sich die Stadtgemeinde Gallneukirchen die Errichtung dieses Projektes aus finanziellen Gründen nicht vorstellen kann. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Er kam zur Auffassung, dass es in Engerwitzdorf viele Straßen ohne Straßenbeleuchtung gibt. Es wäre daher nicht gerechtfertigt, für die Läufer eine Laufstrecke mit einer Straßenbeleuchtung zu errichten. Da die meisten Sportler ihre Laufstrecken vom eigenen Wohnort aus wählen und nicht zuerst zum Ort der Laufstrecke fahren wollen, wäre die Einrichtung einer einzigen Laufstrecke, die nur in einem bestimmten örtlichen Bereich vorhanden ist, nur für wenige Läufer attraktiv. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Errichtung einer beleuchteten Laufstrecke abzulehnen. Im Zuge der Erstellung des Radwegekonzeptes (Region Gusental) sollte eine beleuchtete Laufstrecke mit überlegt werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion ohne GRM Ing. Buchbauer Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion, GRM Ing. Buchbauer (FPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 26. Antrag FPÖ GR-Fraktion: Erweiterung der Gültigkeit des Geburtengutscheines; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger führt aus, die FPÖ-Gemeinderatsfraktion hat mit Schreiben vom 07.07.2011 den Antrag eingereicht, die Gültigkeit der Geburtengutscheine zu erweitern. Die Gutscheine sollten auch zur Begleichung von Müllgebühren eingelöst werden können. Begründet wird dies damit, dass Jungfamilien immer mehr gefordert sind, um mit dem vorhandenen Einkommen die ständig steigenden Kosten zu bewältigen. Da mit den üblichen Wegwerfwindeln das Müllvolumen steigt, sollte der Geburtengutschein auch für die Müllgebühren, die durch die Gemeinde eingehoben werden, einzulösen sein. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Er kam zur Auffassung, dass die beantragte Änderung für die Empfänger der Geburtengutscheine keine wirkliche Verbesserung darstellt. Weiters wäre eine Vergütung von Gemeindegebühren mit den Gutscheinen z.B. für Bewohner von verwalteten Wohnanlagen administrativ praktisch nicht durchführbar, da diesen die Gemeindegebühren nicht direkt verrechnet werden. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Antrag auf Erweiterung der Gültigkeit der Geburtengutscheine abzulehnen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 27. Kulturinitiative Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst teilt mit, in den vergangenen Wochen wurden für das Jahr 2012 die Subventionsansuchen eingereicht und im Kulturausschuss am 24.11.2011 vorberaten. Verein 2011 Euro 2012 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Kulturinitiative Engerwitzdorf 2.500 + 168 € Saalmiete 2.500 1/380/757 31.8.2011 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Kulturinitiative Engerwitzdorf eine Subvention für das Jahr 2012 in Höhe von 2.500 Euro zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2012 unter der VA-Stelle 1/380/757 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Wolfsegger ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 28. Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst informiert über das Ansuchen des Musikverein Engerwitzdorf. Verein 2011 Euro 2012 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Musikverein Engerwitzdorf 3.400 3.400 1/322/757 06.10.2011 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Musikverein Engerwitzdorf eine Subvention für das Jahr 2012 in Höhe von 3.400 Euro zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2012 unter der VA-Stelle 1/322/757vorzusehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Wolfsegge und GRM Haider sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 29. SportUnion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, die SportUnion Schweinbach ersucht mit Schreiben vom 30.9. 2011 um Gewährung der jährlichen Subvention, damit der geregelte Spielbetrieb weiterhin aufrecht erhalten werden kann. Die Ausgaben im Verein werden vor allem aufgrund der verantwortungsvollen und umfassenden Nachwuchsarbeit immer höher. Auch die Betriebskosten steigen stetig. Gleichzeitig gehen die Einnahmen seitens der Sponsoren wegen der anhaltenden Finanzkrise zurück. Vor allem der Erlös aus diversen Festen ist stark rückläufig. Verein 2011 Euro 2012 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: SportUnion Schweinbach 10.100,00 9.400,00 2621/757 30.9.2011 E-4993 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der SportUnion Schweinbach eine Subvention für das Jahr 2012 in Höhe von € 9.400,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2012 unter der VA-Stelle 1/2621/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Wolfsegger und GRM Haider sind während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 30. ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2012; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst informiert, mit Schreiben vom 31.8.2011 ersucht der Sportverein Askö Treffling um die alljährliche Subvention. Mit dieser Zuwendung sollen ein Teil der laufenden Betriebskosten, sowie die Ausgaben für die Pflege und Instandhaltung der im Eigentum der Gemeinde Engerwitzdorf stehenden Sportanlage abgedeckt werden. Verein 2011 Euro 2012 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Sportverein Askö Treffling 6.100,00 6.000,00 2622/757 31.08.2011 E-4381 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Askö Treffling eine Subvention für das Jahr 2012 in Höhe von € 6.000,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2012 unter der VA-Stelle 1/2622/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 31. OÖ Familienbund; Abgangsdeckungsvereinbarung "Bewegte Naturkindergruppe" Engerwitzdorf; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des Schul-, Kindergarten-, Sport- und Kulturausschusses am 24.11.2011 vorberaten. Der OÖ Familienbund ist der Betreiber der „Bewegten Naturkindergruppe“ in Wolfing, bestehend aus 2 Gruppen, welche nach dem Oö Kinderbetreuungsgesetz geführt werden. Ca. 25 Engerwitzdorfer Kinder besuchen derzeit diese Einrichtung. Für die Gemeinde Engerwitzdorf bedeutet das einen Vorteil, weil durch diese Gruppen in Wolfing ein Großteil des Bedarfs an Betreuungsplätzen abgedeckt wird, welcher in Engerwitzdorf nicht vorhanden ist. Damit die Weiterführung der Kinderbetreuung in Wolfing gewährleistet ist, ersucht der OÖ Familienbund die Gemeinde Engerwitzdorf um Übernahme des anteiligen Abganges für die Engerwitzdorfer Kinder. Diese Vereinbarung mit der Gemeinde Engerwitzdorf ist laut dem Land OÖ zwingend erforderlich, damit der Oö. Familienbund die Fördermittel des Landes zum Personalaufwand gewährt bekommt. Auch andere Gemeinden, deren Kinder diese Einrichtung besuchen, schließen diese Vereinbarung ab. Die Vereinbarung tritt mit Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 in Kraft. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Abgangsdeckungsvereinbarung stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Abgangsdeckungsvereinbarung mit dem OÖ Familienbund „Bewegte Naturkindergruppe“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM W. Lehner ist während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal. 32. Anpassung der Tarifordnung des Kulturhauses "Im Schöffl"; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erläutert, dieser Tagesordnungspunkt wurde am 24.11.2011 im Kulturausschuss vorberaten. Der Gemeinderat beschloss am 9. Juli 2009 die Tarifordnung für das Kulturhaus [?m‘?ø:f?]. Am 7.10.2010 wurde ein weiterer Beschluss über die Verrechnung der Bauhofleistungen für die ortsansässigen Vereine gefasst. Durch die Aufnahme des Haustechnikers einerseits sowie aus Vereinfachungsgründen andererseits soll folgende Anpassung der geltenden Tarifordnung erfolgen: - der Begriff „Saalwart“ wird durch den Begriff „Haustechniker“ ersetzt - der bisherige Stundensatz des Saalwartes bzw. neu Haustechnikers von € 30,00 wird dem Stundensatz der Bauhof-Mitarbeiter angepasst und somit auch jährlich zu Jahresbeginn festgelegt (dadurch entfällt eine automatische Indexanpassung); für 2011 wäre dieser Stundensatz bei € 40,00 gelegen. - für die Vorschreibung von Bauhofleistung soll der am 7.10.2010 gefasste Beschluss insofern geändert werden, als die stundenunabhängige Pauschale von derzeit € 20,00 künftig für die ersten fünf Bauhofleistungs-Stunden gilt und ebenfalls in die Tarifordnung aufgenommen und indexgesichert wird. Ab der sechsten Bauhofleistungsstunde soll je Stunden der Stundensatz der Bauhof-Mitarbeiter im Ausmaß von 50 % zur Anwendung gelangen (wäre für 2011 50 % von € 40,00, also € 20,00 gewesen). Anmerkung: Aufgrund der Indexklausel werden die in der Tarifordnung angeführten Sätze ab 1.1.2012 angepasst. Damit hat die geänderte Tarifordnung folgendes Aussehen (Beilage zum Protokoll). Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der geänderten Tarifordnung stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Anpassungen der Tarifordnung für das Kulturhaus [?m‘?ø:f?]. mit Wirkung 1.Jänner 2012 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 33. Änderung der Wassergebührenordnung; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 18.11.2011 (Voranschlagserlass) wurden die neuen Mindestsätze der Anschlussgebühren für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ betragen die Mindestanschlussgebühren zzgl.10% USt ab 1. Jänner 2012: bei Wasserversorgungsanlagen: € 1.792,00 (bisher € 1.733,00) Bei diesen Mindestanschlussgebühren (bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m²) errechnen sich für jeden weiteren m² der Bemessungsgrundlage folgende Beträge: Wasserversorgungsanlage: € 11,94 (bisher € 11,55) Die Mindestanschlussgebühren dürfen gemäß den Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Weiters werden einige Absätze auf Empfehlung des Landes Oö. verständlicher definiert. Änderungen: * § 3 Abs. 1: Gebühren * § 3 Abs. 4: Wintergärten werden extra angeführt * § 3 Abs. 6 lit. b: Bei den Abschlägen für Betriebe wird bei den Garagen folgendes ergänzt: „die auch nur teilweise“ (privaten oder nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienen …) * § 3 Abs. 9 lit. a: Definition * § 3 Abs. 9 lit. b: Ergänzung: Neubau nach Abbruch, Änderung des Verwendungszweckes und Errichtung eines weiteren Gebäudes * § 6 Entstehen des Abgabeanspruchs und Fälligkeit: Bereitstellungsgebühr wurde von § 5a in den angeführten eingefügt * § 8: Datum Inkrafttreten: 01.01.2012 GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung der vollinhaltlich verlesenen Wassergebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 34. Änderung der Kanalgebührenordnung; Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 18.11.2011 (Voranschlagserlass) wurden die neuen Mindestsätze der Anschlussgebühren für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen für das Jahr 2012 bekannt gegeben. Entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ betragen die Mindestanschlussgebühren zzgl.10% USt ab 1. Jänner 2012: bei Abwasserbeseitigungsanlagen: € 2.990,00 (bisher € 2.891,00) Bei diesen Mindestanschlussgebühren (bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m²) errechnen sich für jeden weiteren m² der Bemessungsgrundlage folgende Beträge: Abwasserentsorgungsanlage: € 19,93 (bisher € 19,27) Die Mindestanschlussgebühren dürfen gemäß den Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Weiters werden einige Absätze auf Empfehlung des Landes Oö. verständlicher definiert. Änderungen: * § 3 Abs. 1: Gebühren * § 3 Abs. 4: Wintergärten werden extra angeführt * § 3 Abs. 7 lit. b: Bei den Abschlägen für Betriebe wird bei den Garagen folgendes ergänzt: „die auch nur teilweise“ (privaten oder nicht landwirtschaftlichen Zwecken dienen …) * § 3 Abs. 10 lit. a: Definition * § 3 Abs. 10 lit. b: Ergänzung: Neubau nach Abbruch, Änderung des Verwendungszweckes und Errichtung eines weiteren Gebäudes * § 5: Kanalbenützungsgebühren verständlicher definiert * § 6 Entstehen des Abgabeanspruchs und Fälligkeit: Bereitstellungsgebühr wurde von § 5a in den angeführten eingefügt * § 8: Datum Inkrafttreten: 01.01.2012 GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung der vollinhaltlich verlesenen Kanalgebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 35. Verordnung betreffend die Auflassung des öffentlichen Gutes Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf im Betriebsbaugebiet Langwiesen; Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, das öffentliche Gut Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf verläuft vom Güterweg Langwiesen in östlicher Richtung durch das mit Flächenwidmungsplanänderung Nr. 110 neu gewidmete Betriebsbaugebiet. Der öffentliche Weg kann wegen mangelnder Verkehrsbedeutung aufgelassen werden bzw. ist für die Erschließung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr erforderlich. Mit der Umwidmung zu Bauland-Betriebsbaugebiet liegt er weiters zum Teil inmitten eines geplanten Bauplatzes, sodass dieser Weg auch an den künftigen Käufer des Bauplatzes zu den Bedingungen der vorliegenden Optionsvereinbarungen zu veräußern ist. Der Ausschuss hat diese Angelegenheit bereits in der Sitzung am 20.09.2011 vorberaten und die Auflassung und Veräußerung des öffentlichen Weges vorgeschlagen. Der Plan ist gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991 idF. LGBl. Nr. 61/2008 durch 4 Wochen vom 29.09. bis 28.10.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Die betroffenen Grundbesitzer wurden hievon auch verständigt. Stellungnahmen während der Planauflage sind nicht eingelangt. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die vollinhaltlich verlesene Verordnung betreffend die Auflassung des öffentlichen Gutes Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf und Aufhebung aus dem Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 36. Hochwasserschutz Edtsdorf; Auftrag an die Firma Lohberger und Thürriedl für die Planänderung des Projektes; Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, das Planungsbüro Lohberger Thürriedl aus Linz wurde vom Land Oö. mit den Planungsarbeiten für den Hochwasserschutz in der Ortsschaft Edtsdorf Ende des Jahres 2007 beauftragt. Der Vorentwurf des Projektes wurde der Gemeinde im Jahr 2009 übergeben. Der Entwurf wurde mit der Gemeinde Katsdorf sowie den betreffenden Grundbesitzern aus den Gemeinden Engerwitzdorf und Katsdorf in mehreren Gesprächen am Gemeindeamt vorgestellt. Mit einigen Grundbesitzern der Gemeine Katsdorf konnte keine Einigung bzw. Zustimmung zu dem geplanten Projekt erzielt werden. Daraufhin wurden mit dem Gewässerbezirk Linz und dem Planungsbüro Lohberger und Thürriedl besprochen, dass ein neues Projekt für die Ortschaft Edtsdorf möglichst ohne Inanspruchnahme von Grundstücken linksufrig der Gusen (somit nicht im Gemeindegebiet von Katsdorf) geplant werden soll. Seitens des Planungsbüros wurde für die erforderliche Projektänderung ein Angebot zum Preis von € 20.031,60 inkl. USt. gelegt. Dies beinhaltet folgenden Leistungsumfang: 1. Hydraulische Berechnungen 2. Detailplanung 3. Technischer Bericht und Projektausfertigung 4. Kosten-Nutzen-Untersuchung 5. Ökologische Begleitung Diese Planungskosten sind von der Gemeinde Engerwitzdorf bis zur Umsetzung vorzufinanzieren. Bei einer nicht Realisierung des Projektes sind diese Kosten zur Gänze von der Gemeinde zu tragen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 01/639/612 im Jahr 2012 gesichert. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Planungsauftrag für die Abänderung des Hochwasserprojektes für die Ortschaft Edtsdorf an das Planungsbüro Lohberger und Thürriedl aus Linz zum Preis von € 20.031,60 inkl. USt. vergeben werden soll. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 01/639/612 im Jahr 2012 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 37. Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf; Erweiterung - Auftragsvergabe; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, die Wasserversorgung der Gemeinde stößt in den verbrauchsstärksten Monaten April bis Juni an ihre Versorgungsgrenzen. Dies hänge auch mit der Befüllung der stetig steigenden privaten Schwimmbäder zusammen. Aus diesem Grund soll das Planungsbüro Eitler und Partner aus Linz mit der Suche von neuen Versorgungsmöglichkeiten beauftragt werden. Hierfür liegt ein Angebot vor. Dies beinhaltet nachstehende Leistungen: * Besprechungen mit Gemeindevertretern * Beratung hinsichtlich technischer Möglichkeiten zur Einbindung weiterer Wasserspender in das Anlagenkonzept * Erstellung von Grobkostenvergleichen verschiedener Varianten Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand. Die Kosten betragen ca. € 5.700,-- exkl. USt. (65 h Ingenieur, Zeichen- und Schreibkräfte). Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass das Planungsbüro Eitler und Partner aus Linz mit der Suche von neuen Wasserversorgungsmöglichkeiten gemäß Angebot vom 28.11.2011 zum Preis von ca. € 5.700,-- exkl. USt. beauftragt wird. Die Arbeiten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 38. Veräußerung des Teilstückes "3" aus Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 268 m² an Frau Birgit Poltinger, Auedt 11, 4204 Hellmonsödt; Beschlussfassung des Kaufvertrages GVM Schöffl führt aus, das derzeit noch öffentliche Gut Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 393 m² verläuft vom Güterweg Langwiesen in östlicher Richtung durch das mit Flächenwidmungsplanänderung Nr. 110 neu gewidmete Betriebsbaugebiet. Der öffentliche Weg wird wegen mangelnder Verkehrsbedeutung aufgelassen. Der Gemeinderat hat diese Verordnung unter Tagesordnungspunkt 35 beschlossen. Das Teilstück „3“ der Parz. 2720 im Ausmaß von 268 m² ist Teilfläche des geplanten Bauplatzes Parz. 1614/2 im Gesamtausmaß von 4.525 m², welcher von Frau Birgit Poltinger zu den Bedingungen der vorliegenden Optionsvereinbarungen um € 53,00 je m² von mehreren Grundbesitzern erworben wird. Hinsichtlich des Teilstückes „3“ von der Gemeinde liegt ein Kaufvertrag vor, der vom Gemeinderat beschlossen werden möge. Der Ausschuss hat den Kaufvertrag vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag betreffend die Veräußerung des Teilstückes „3“ aus Parz. 2720, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 268 m² an Frau Birgit Poltinger, Auedt 11, 4204 Hellmonsödt zum Preis von € 53,00 je m², ergibt einen Gesamtkaufpreis von € 14.204,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 39. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister verliest die Stellungnahme der Oö. Erdgas bezüglich rechtliche Kontrollorgane (ähnlich wie bei Ökostrom). b) Der Bürgermeister informiert zur Meldung von Vizebürgermeister Fürst in der letzten GR-Sitzung bezüglich Müllproblem bei den Bushaltestellen, dass die Fa. Feibra (Prospektverteilung) schriftlich infomiert wurde. Beim nächsten Vorfall wird der Austräger durch die Firma ermittelt. Weiters wurden die Mitarbeiter nochmals darauf hingewiesen. c) Der Bürgermeister berichtet zum Neubau eines Kindergartens und Hortes in Mittertreffling über die Vergabe von Arbeiten und Lieferungen in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 13.12.2011 wie folgt: Gewerk Bestbieter Auftragssumme inkl. USt Tischlerarbeiten- Teek. Alpenkid Resch Möbelwerkstatt und Büroeinrichtung aus Aigen Schlägl 56.781,12 d) Der Bürgermeister berichtet über den Beschluss des Landes OÖ hinsichtlich der Vergabe der Trassenstudie für die RegioTram Gallneukirchen/Pregarten. e) Der Bürgermeister berichtet, der Gehsteig durch die Ortschaft Au wird eine der ersten Baustellen im nächsten Jahr sein. f) Der Bürgermeister lädt nochmals alle Gemeinderatsmitglieder zur Zertifikatsverleihung am 19.01.2012 ein. g) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM DI Dr. Wöckinger, GRM Haider, GRM DI Grabinger, GRM Jank, GRM Mag. Bodingbauer, GRM Wolfsegger, GRM Pühringer und GRM Stefan. 40. Allfälliges a) Vizebgm. Dr. Schalk findet die Behauptung im Schreiben der OÖ. Gas-Wärme – der Erdgasbedarf werde in Engerwitzdorf mit 30 % Biogas gedeckt – völlig unrichtig. b) Vizebgm. Dr. Schalk erkundigt sich hinsichtlich der Geschwindigkeitsbeschränkung in Bach. Dazu antwortet der Bürgermeister, das Ansuchen wurde mittlerweile begründet und auch weitergeleitet. c) GRM DI Wagner erkundigt sich, ob bei der Stellungnahme der OÖ. Gas-Wärme auch Übersichten beigelegt wurden. Dies verneint der Bürgermeister. d) GRM Dr. Niebsch kritisiert, Frau Österbauer war trotz Ersuchen noch nie in der Kultur-Ausschusssitzung anwesend. e) GVM Schöffl freut sich über den Bau des Gehsteiges in Au. f) Für GVM Mairhofer geht ein turbulentes und hektisches Jahr 2011 zu Ende. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und das zukunftsorientierte Denken. Er bedankt sich bei den Bediensteten des Gemeindeamtes und dem Bauhof. Abschließend verliest er das Gedicht „Weihnachtsfrieden“ und wünscht ein besinnliches Weihnachtsfest. g) GRM Moser-Luger bedankt sich für die fachlichen Diskussionen und für das Unterschreiben des Bildungsvolksbegehrens. In Zukunft wird es ein Mehr an Miteinander geben müssen, damit Gemeinden auf gleicher Augenhöhe agieren können wie Land und Bund. Er wünscht frohe Weihnachten und Gesundheit im Jahr 2012. h) GRM Dr. Niebsch hat das Gefühl, nach zwei Jahren Arbeit im Gemeinderat angekommen zu sein. Sie betont die gute Zusammenarbeit und wünscht ein schönes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches neues Jahr. i) GRM Pühringer bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und Konstruktivität. Er wünscht frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. j) Der Bürgermeister bemerkt, bei allen GR-Fraktionen ist ein gemeinsames Bemühen hervorgekommen und bedankt sich dafür. Er teilt mit, dass der ehemalige Gemeindebedienstete Ägidius Stingeder verstorben ist. Zufriedenheit ist ganz besonders wichtig. Für 2012 wünscht er viel Schaffenskraft und Motivation und vor allem Gesundheit. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.10.2011 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:27 Uhr. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom ............................ keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf,............................ ................................................... Vorsitzender …………………………..…… ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion …………………………….. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 42 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 15.12.2011 1