Lfd.Nr.:3, Jahr 2013 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 16.05.2013 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Patrick Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Mag. rer. soc. oec. Michael Bodingbauer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 2d Werner Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Andrea Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Wolfmayr Gerhard (ÖVP) für Hoffelner Veronika Kainmüller Sabine (ÖVP) für DI Grabinger Petra Köck Wolfgang (ÖVP) für Mairhofer Hermann Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Link Sabine Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Mag.rer.soc.oec. Hebenstreit Sabrina (SPÖ) für Mandl Horst Scheba Johann (SPÖ) für Moser-Luger Mario diplômé Angerer Hertha (SPÖ) für Jungwirth Sylvia Kahler Brigitte (Grüne) für Dr.Niebsch Jenny Es fehlten entschuldigt: DI Petra Grabinger (ÖVP) Horst Mandl (SPÖ) Veronika Hoffelner (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Hermann Mairhofer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Es fehlten unentschuldigt: --- ============================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Darstellung der Konvertierung der Fremdwährungsdarlehen von Schweizer Franken in Euro per 1.3.2013 2 Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung a Siedlungsstraßenbauprogramm 2013 - 2016; Finanzierungsplan Nr. 2 b Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf 2012 - 2015; Finanzierungsplan Nr. 2 c TLF FF Schmiedgassen; Finanzierungsplan Nr. 4 d Abwasserbeseitigungsanlage BA 13; Finanzierungsplan Nr. 5 e Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Mittertreffling; Finanzierungsplan Nr. 7 3 Fahrradhauptrouten; Auftrag an Verkehrsplaner; Beschlussfasssung 4 FF Schweinbach; Ansuchen um Ersatz des alten Tanklöschfahrzeuges; Beschlussfassung 5 Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und Pflichtbereichskommandanten- Stellvertreters; Beschlussfassung 6 Veräußerung des Grundstückes Parz. 867/27, KG. Niederkulm im Ausmaß von 352 m² an Frau Sonja Köck, Tulpenweg 5, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung des Kaufvertrages 7 Anpassung der Gewerbeförderungsrichtlinien der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 8 Auflassung des Containerstandplatzes in Edtsdorf aufgrund andauernder Verschmutzungen; Beschlussfassung Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 9 Johann und Rosa Maria Pfeiffer, Adalbert-Stifter-Straße 28, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.11.2012, Zl. 6120-186.000-3865-2012 betreffend die Ablehnung des Antrages auf Ausnahme vom Verbot des Befahrens des öffentlichen Gehweges zwischen der Schillerstraße und dem Steiningerweg in Mittertreffling; Beschlussfassung 10 Ansuchen um Übernahme der Privatstraße Parz. 182/10, KG. Klendorf, im Bereich Oberholzstraße - Auf der Wiese in das öffentliche Gut; Beschlussfassung 11 Beitritt zur Bürgerinitiative "Aktionsgemeinschaft PRO Engerwitzdorf"; Beschlussfassung 12 Plöchl Franz und Monika, Veitsdorferweg 8, 4210 Gallneukirchen; Antrag auf Genehmigung einer Photovoltaik-Gemeinschaftsanlage und Errichtung von Carports im Bereich der Parz. 2568, 2575, 2576/1 u.a., KG. Engerwitzdorf westlich der Autobahnanschlussstelle Schweinbach; Änderung des Flächenwidmungsplanes - Grundsatzbeschlussfassung 13 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 123 (Pichler-Erweiterung Reitsportanlage); Beschlussfassung 14 Bebauungsplan Nr. 37 "Simling"; Änderung Nr. 4 (Zeinhofer); Beschlussfassung 15 Bebauungsplan Nr. 91 "Kleiß", Änderung Nr. 1 (Dachform); Beschlussfassung 16 Bebauungsplan Nr. 92 "Kleiß-Nord", Änderung Nr. 1 (Dachform); Beschlussfassung 17 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 37 (Huemer-Hackstraße); Beschlussfassung 18 Bebauungsplan Nr. 21 "Bach", Änderung Nr. 8 (Magnolienweg) - Änderung des Bezugspunktes für die Erdgeschoß-Fußbodenoberkante; Beschlussfassung 19 Poisinger Monika, Linzerberg 8; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 14.1.2013, Zl. 0303-020.000-0414-2013 betreffend den Auftrag zur Entfernung von konsenslosen Baumaßnahmen (Gebäude, Stützmauer, Geländeanschüttung) auf Parz. 129/4, KG. Holzwiesen; Beschlussfassung 20 Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung auf Parz. 2338/1, KG. Engerwitzdorf im Bereich des Spielplatzes an der Bürgerstraße in Schweinbach; Grundsatzbeschlussfassung a) Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1/2002 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2002 von Spielplatz auf ein Sondergebiet des Baulandes (SOKERN) b) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" 21 Verabschiedung einer Resolution "Ostumfahrung Linz" 22 ASKÖ Treffling; Errichtung einer Zufahrtsstraße mit Parkplätzen auf einer Teilfläche des Grundstückes 696/2, KG. Niederkulm im Ausmaß von ca. 2200 m²; Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Grundeigentümer Franz Pachner, Trefflinger Allee 33; Beschlussfassung 23 Kinderspielplatz Mittertreffling-Spielfeld; Abschluss einer Nutzungsvereinbarung betreffend das Grundstück 669/5, KG. Niederkulm im Ausmaß von 3764 m² mit Franz Pachner, Trefflinger Allee 33; Beschlussfassung 24 Schülerausspeisung der Gemeinde Engerwitzdorf, Festlegung der Gebühren - Tarifanpassung; Beschlussfassung 25 Kindergartentransport zu den Diakoniekindergärten und "Kinder am Bauernhof" in Wolfing; Beschlussfassung 26 Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach; Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 13.12.2012; Beschlussfassung 27 Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach; Vergabe der Wettbewerbsbegleitung; Beschlussfassung 28 Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach; Vergabe der Projektsteuerung; Beschlussfassung 29 Sommerbetreuung für Schüler und Sommerkindergarten 2013; Beschlussfassung 30 Bericht des Bürgermeisters 31 Allfälliges Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.05.2013 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 14.03.2013 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Ankauf eines neuen Lastkraftwagens mit Zusatzgeräten; Vergabe; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 32 und der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Errichtung einer Kinderbetreuung in Schweinbach, Erstellung eines Modells; Beschlussfassung der Vergabe“ als Tagesordnungspunkt 33 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Darstellung der Konvertierung der Fremdwährungsdarlehen von Schweizer Franken in Euro per 1.3.2013 Obmann-Stv. GVM Doblhammer erinnert, der Gemeinderat beschloss am 13.12.2005 mit den Stimmen der ÖVP-, der SPÖ-, der FPÖ- und der BFE-Fraktionen (ohne GRM Kahler - Stimmenthaltung) die Umschuldung von fünf Darlehen (WVA und ABA) bei der Bank Austria. Dabei wurden die Varianten mit 6-Monats-Euribor- bzw. 6-Monats-Liborverzinsung mit entsprechenden Aufschlägen festgesetzt. Von der seinerzeitigen Möglichkeit einer Fixverzinsung wurde vom Gemeinderat Abstand genommen. Die Konvertierung in den Schweizer Franken im März 2008 erfolgte zu einem Kurs von 1,5778. Der Umstieg bzw. die Entwicklung bis 31.12.2012 zeigt folgenden Verlauf. Euro Franken Gesamtdarlehensstand 2008: 3.014.035,19 4.755.544,72 Darlehenstilgungen 2008 – 2012 979.758,21 1.320.984,70 Stand 31.12.2012 2.034.276,98 3.434.560,02 In den Sitzungen des Gemeinderates am 13.12.2012 bzw. 14.02.2013 wurde einstimmig die Konvertierung der Fremdwährungsdarlehen von Schweizer Franken in Euro und die Umwand Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 lung einer variablen Verzinsung in eine Fixverzinsung von 2,55 % bis Laufzeitende (2025) beschlossen. Der Umrechnungskurs wurde mit Wirkung 1.3.2013 von der Bank Austria mit 1,217 bekannt gegeben; die Umrechnung in Euro lautet: CHF 3,434.560,02 / 1,217 = EUR 2,822.152,85 konvertierter Betrag per 01.03.2013 € 2.822.152,85 Darlehensstand per 01.03.2013 € 2.034.276,98 Kursdifferenz/Wertberichtigung 2013 € 787.875,87 Marktbeobachtung Die Kurs- und Zinsenentwicklung der Fremdwährungsdarlehen wurde seitens der Gemeindeverwaltung ständig verfolgt und jährlich im Finanzausschuss beraten. Der Finanzausschuss hat dabei keinen Handlungsbedarf gesehen. Ebenso wurde die Marktentwicklung der Fixzinsen für Gemeindedarlehen laufend beobachtet, um im Bedarfsfall zeitgerecht einen Umstieg auf Fixverzinsung vorzuschlagen. Fixzins-Variante ab Darlehensbeginn: Anlässlich der im Jahr 2005 aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses vom 2.12.2004 durchgeführten Anboteinholung wurde auch eine Fixzinsvariante eingefordert. Die seinerzeit bestbietende Bank bot einen Fixzinssatz von 3,82 % für die Laufzeit 2006 -2025 an. Geht man von der Tatsache aus, dass der Gemeinderat für die Zukunft nur noch Darlehen mit fixer Verzinsung abschließen will, muss eine Vergleichsrechnung auch auf dieser Basis erfolgen: Fixverzinsung (3,82%) 2006-2025 Vergleich: WährungsverlustZinsen tatsächlich bisher Zinsen fix (2,55%) bis 2025 rd. € rd. € rd. € 787.000,00 365.000,00 438.000,00 rd. € € 1.450.000,00 1.590.000,00 Differenz € 140.000,00 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge diesen Bericht zur Kenntnis nehmen. GRM Dr. Schalk kritisiert, mit diesem Ergebnis werde versucht, eine positive Vergleichsrechnung darzustellen. GREM Kahler und GRM Mayrbäurl schließen sich den Worten des Vorredners an. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 2a. Siedlungsstraßenbauprogramm 2013 - 2016; Finanzierungsplan Nr. 2 GVM Doblhammer erläutert, für die Jahre 2013 bis 2016 ist ein Programm für den Siedlungsstraßenbau vorgesehen und findet bereits in der MFP Berücksichtigung. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Im Finanzierungsplan Nr. 01 wurde davon ausgegangen, dass bereits für das Jahr 2013 BZ-Mittel bereit gestellt werden. Nach Auskunft des Landes werden BZ-Mittel voraussichtlich erst ab 2014 zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Finanzierungsplanes (Finanzierungsplan Nr. 02) erforderlich. Für die Öffentliche Beleuchtung, die im ersten Finanzierungsplan mit abgewickelt werden sollte, kann kein Landesbeitrag lukriert werden. Beleuchtungsinvestitionen werden künftig (ab 2014) im ordentlichen Haushalt dargestellt, das Siedlungsstraßenbauprogramm wird hingegen auf EUR 1.000.000,00 aufgestockt (Transferierung eines Teils der im Jahr 2013 im OHH vorgesehenen Kosten (EUR 60.000,00) in den AOHH). Im Ordentlichen Haushalt werden aus Transparenzgründen ab 2014 nur mehr kleinere notwendige Instandhaltungsmaßnahmen abgewickelt; Instandsetzungsarbeiten und Straßenbauten werden im gegenständlichen Straßenbauprogramm (AOHH) berücksichtigt. Einnahmenseitig wird das Vorhaben mit Geldern aus der Allgemeinen Rücklage und der Straßenbau Rücklage finanziert. Weiters sind BZ-Mittel in der Höhe von EUR 150.000,00 und Landesbeiträge mit EUR 100.000,00 vorgesehen. Der Rest wird durch Interessentenbeiträge, sowie Bauhofleistungen der Gemeinde finanziert. Der Finanzierungsplan Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 607 FinA: 19.03.2013 GRS: 16.05.2013 Straßenbauprogramm 2013 - 2016 FP 02 Ausgaben: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Straßenbau 210.000 210.000 210.000 210.000 840.000 EL Straßenbau 40.000 40.000 40.000 40.000 160.000 S u m m e 250.000 250.000 250.000 250.000 1.000.000 Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Straßenbau-Rücklage 30.000 35.000 35.000 30.000 130.000 Allgem.Rücklage 150.000 90.000 90.000 100.000 430.000 Interessentenbeiträge 5.000 10.000 10.000 5.000 30.000 Landesbeitrag 25.000 25.000 25.000 25.000 100.000 Bedarfszuweisung 0 50.000 50.000 50.000 150.000 Eigenleistung der Gde. 40.000 40.000 40.000 40.000 160.000 S u m m e 250.000 250.000 250.000 250.000 1.000.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 02 in der Höhe von EUR 1.000.000,00 für das Vorhaben Siedlungsstraßenbau 2013-2016 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 2b. Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf 2012 - 2015; Finanzierungsplan Nr. 2 GVM Doblhammer teilt mit, aufgrund des Alters und des Zustandes der Bauhoffahrzeuge, geräte und –maschinen mussten bereits Ersatzinvestitionen getroffen werden bzw. werden bis zum Jahr 2015 noch neu angeschafft. Geplant sind ein LKW, ein Traktor und Bagger, die beiden Busse für Wasserwart und Gebäudemanager. Darüber hinaus war die Anschaffung eines Kompressors und eines Kleintraktors für den Gehsteig-Winterdienst beabsichtigt. Im Jahr 2012 wurden bereits folgende Fahrzeuge und Geräte angeschafft: . Kompressor . Kleintraktor . Bus für den Gebäudemanager . Bus für den Wasserwart Für das Jahr 2013 ist ein LKW mit Zusatzgeräten geplant, 2014 ein Traktor samt Zusatzgeräten und abschließend 2015 ein Bagger. Insgesamt ist für das Vorhaben ein Gesamtbetrag in der Höhe von rund EUR 551.000,00 vorgesehen. Einnahmenseitig werden die Vorhaben mit Bauhof, sowie WVA/ABA Rücklagen und Rücklagen der Allgemeinen Verwaltung finanziert. Bedarfszuweisungen in der Höhe von EUR 80.000,00 sind für das Jahr 2015 zugesagt worden. Der Finanzierungsplan Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr.: 662 FinA: 19.03.2013 GRS: 16.05.2013 Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf FP 02 Ausgaben: 2012 2013 2014 2015 Gesamt Fahrzeug/Maschineninvestition 111.426 200.000 140.000 100.000 551.426 S u m m e 111.426 200.000 140.000 100.000 551.426 Einnahmen: 2012 2013 2014 2015 Gesamt Bauhof-Rücklagen 60.000 50.000 50.000 80.000 240.000 Allgem. Rücklagen 21.026 130.000 151.026 WVA/ABA -Rücklage 30.400 20.000 10.000 20.000 80.400 Bedarfszuweisung 80.000 80.000 S u m m e 111.426 200.000 60.000 180.000 551.426 Abgang/Überschuss 0 0 -80.000 80.000 0 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 02 in der Höhe von EUR 551.426,00 für den Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 2c. TLF FF Schmiedgassen; Finanzierungsplan Nr. 4 GVM Doblhammer informiert, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 15.12.2011 den Finanzierungsplan 03 für das Vorhaben TLF FF Schmiedgassen. Mit dem Eingang der BZ-Mittel im Februar dieses Jahres in der Höhe von EUR 120.000,00 kann das Vorhaben nun abgeschlossen werden. Ausgabenseitig wurde hingewiesen, dass das Amt der OÖ. Landesregierung nur die Normkosten und etwaige Pflichtausrüstungen (max. EUR 22.400,00), die nicht aus dem Bestand des Altfahrzeuges übernommen werden können, anerkennt. Die Gesamtausgaben belaufen sich daher auf EUR 238.812,00 (Normkosten) zuzüglich EUR 17.749,00 (Pflichtausrüstungskosten), gesamt also auf EUR 256.561,00. Einnahmenseitig wurde das Vorhaben durch die Entnahme von Rücklagen in der Höhe von EUR 33.161,00, einem Beitrag der FF Schmiedgassen von EUR 15.000,00 und sonstigen Mitteln des Landesfeuerwehrkommandos im Ausmaß von EUR 88.000,00, sowie den BZ-Mitteln finanziert. Der abschließende Finanzierungsplan Nr. 04 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 161 Fin-Aussch: 19.03.2013 GRS: 16.05.2013 FF SCHMIEDGASSEN - TLF FP 04 Ausgaben: 2011 2012 2013 Gesamt Anschaffungskosten 400 256.161 256.561 S u m m e 400 256.161 0 256.561 0 Einnahmen: 2011 2012 2013 Rücklage 400 33.161 33.561 Beitrag FF 15.000 15.000 Sonstige Mittel - LFK 88.000 88.000 Bedarfszuweisung 120.000 120.000 S u m m e 400 136.161 120.000 256.561 Abgang/Überschuss 0 -120.000 120.000 0 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten endgültigen Finanzierungsplan Nr. 04 in der Höhe von EUR 256.561,00 für das Tanklöschfahrzeug der FF Schmiedgassen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 2d. Abwasserbeseitigungsanlage BA 13; Finanzierungsplan Nr. 5 GVM Doblhammer berichtet, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 15.03. 2012 den Finanzierungsplan Nr. 04 für das Vorhaben Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 13. Die Ausfinanzierung ist für 2013 vorgesehen; die Schlussrechnung für Planung und Bauleitung liegt zur Zeit noch nicht vor. Unter Berücksichtigung des Rechnungsabschlussergebnisses für 2012 wurde der Finanzierungsplan Nr. 05 wie dargestellt adaptiert: Vorhaben-Nr.: 829 Fin.A.: 19.03.2013 GRS: 16.05.2013 ABA BA 13 FP 05 Ausgaben: 2010 2011 2012 2013 Gesamt Planung/Baul. 10.821 32.453 1.148 7.000 51.422 Baumeisterarbeiten 1.933 354.515 45.375 37.603 439.426 Entschädigungen 255 2.161 2.416 S u m m e : 12.754 387.223 48.684 44.603 493.264 Einnahmen: 2010 2011 2012 2013 Gesamt Rücklagen 12.754 279.223 48.684 44.603 385.264 Kostenersätze 108.000 108.000 S u m m e : 12.754 279.223 48.684 152.603 493.264 Abgang/Überschuss 0 -108.000 0 108.000 0 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 05 in der Höhe von EUR 493.264,00 für ABA BA 13 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2e. Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Mittertreffling; Finanzierungsplan Nr. 7 GVM Doblhammer führt aus, die im Finanzierungsplan-Nr. 06 für 2012 vorgesehenen Ausgaben für die Einrichtung der Kinderbetreuung in Höhe von EUR 115.000,00 werden zum Teil erst im Jahr 2013 benötigt. Weiters wurden Ausgaben von rd. EUR 188.000,00 für Baumeistertätigkeiten, sowie für Architektenleistung/Planung von rd. EUR 8.000,00 von 2013 auf 2012 vorgezogen. Einnahmenseitig haben sich EUR 6.000,00 aus der Allgemeinen Rücklage von 2012 auf 2013 verschoben. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Die Endabrechnung für dieses Vorhaben soll noch im 1. Halbjahr 2013 von der Gemeinde Engerwitzdorf erstellt werden, damit die Kinderbetreuung voraussichtlich 2013 ausfinanziert werden kann. Durch diese Änderungen und unter Berücksichtigung sämtlicher Buchungen 2012 wurde der Finanzierungsplan-Nr. 07 erstellt und hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 255 Fin.Aussch.:19.03.2013 GRS: 16.05.2013 Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Mittertreffling FP 07 Ausgaben: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Architektenleistung/Planung 66.379 12.460 49.391 88.221 19.928 236.379 Baumeisterarbeiten 6.099 1.231.653 110.722 1.348.474 Einrichtung/Erstausstattung 37.459 104.990 142.449 Sonstige Kosten 199 248 700 1.147 Eigenleistung der Gde. 1.551 1.551 S u m m e 66.578 12.460 55.738 1.359.584 235.640 1.730.000 Einnahmen: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Allgem. Rücklage 66.578 12.460 490.000 6.211 575.249 Landesbeitrag 145.000 140.000 291.600 576.600 Bedarfszuweisung - Bau 285.000 291.600 576.600 Eigenleistung der Gde. 1.551 1.551 S u m m e 66.578 12.460 145.000 916.551 589.411 1.730.000 Abgang/Überschuss 0 0 89.262 -443.033 353.771 0 GVM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 07 in der Höhe von EUR 1.730.000,00 für die Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Mittertreffling beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Fahrradhauptrouten; Auftrag an Verkehrsplaner; Beschlussfasssung GVM Schöffl führt aus, im Arbeitskreis der Fahrradregion Gusental wurde am 28.06.2012 folgende Hauptroute vorgeschlagen: Gusental (von Alberndorf) – Gallneukirchen – Engerwitzdorf – Linz. Dies wurde vom Ausschuss am 10.09.2012 einstimmig angenommen. Als Fahrrad-Hauptroute gilt eine gemeindeübergreifende Radverbindung mit bereits hohem Radverkehrsaufkommen und/oder hohem Radverkehrspotential. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Die Fahrrad-Hauptroute . ist eine hochrangige, leistungsfähige Radverkehrsinfrastruktur, . weist eine hohe Fahrqualität auf, . ermöglicht ein schnelles, umwegfreies, gleichmäßiges, kräftesparendes und komfortables Vorankommen, . verbindet Quellen und Ziele in zumindest zwei oder mehreren Gemeinden Nach Maßgabe der vorhandenen Mittel ist pro Förderungswerberin bzw. Förderwerber und förderbarem Vorhaben eine finanzielle Unterstützung in der Höhe bis 75 Prozent der anrechenbaren Bruttokosten möglich. Die Förderobergrenze wird nach folgendem Schlüssel berechnet: . 1000 Euro pro Oö. Klimabündnisgemeinde für die jeweils erste Hauptroute . 500 Euro pro Oö. Klimabündnisgemeinde für jede zusätzliche Hauptroute . Als Obergrenze wird eine Förderung von 15.000 Euro pro Gemeindekooperation festge legt. Es liegen 2 Angebote von Verkehrsplanern vor: . Fa. KOMOBILE, Gmunden – Hr. Koch: € 15.360 inkl. USt. (mit Fahrtspesen) . Fa. Krückl & Partner, Perg – Hr. Elsener: € 7.680 inkl. USt. (ohne Fahrtspesen) Vom Arbeitskreis RadRegion Gusental wird empfohlen, Hrn. Elsener zu beauftragen. Hr. Elsener verrechnet keine Fahrkosten und die Fahrzeit fällt nicht unter die Arbeitszeit. Die Angelegenheit wurde im Gemeindevorstand am 14.05.2013 beraten. Der Bericht wird über Antrag von GVM Schöffl einstimmig zur Kenntnis genommen. 4. FF Schweinbach; Ansuchen um Ersatz des alten Tanklöschfahrzeuges; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, die FF. Schweinbach hat mit Eingabe vom 12.01.2013 um den Ersatz des im Einsatz befindlichen Tanklöschfahrzeuges Steyr 12 S 21, Baujahr 1987. angesucht. Der Ankauf wird erforderlich, da das alte Löschfahrzeug, Baujahr 1987, seit mehr als 25 Jahren in Verwendung steht und nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Weiters sind in der Pflichtbereichsklasse 5 B drei Tanklöschfahrzeuge vorgesehen. Das alte Löschfahrzeug sollte daher gegen ein modernes, dem Stand der Technik entsprechendes Modell ausgetauscht werden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges TLFA 2000 für die FF. Schweinbach fassen und beim Landesfeuerwehrkommando beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 5. Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und Pflichtbereichskommandanten- Stellvertreters; Beschlussfassung GVM Schöffl erklärt, das Oö. Feuerwehrgesetz 1996 idF. LGBL Nr. 84/2002 verlangt eine bescheidmäßige Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und seines Stellvertreters. Haben im Pflichtbereich einer Gemeinde mehrere Feuerwehren ihren Standort, hat der Gemeinderat der Standortgemeinde unter Berücksichtigung der Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren und der Eignung ihrer Kommandanten diese zu ernennen. Die im Frühjahr 2013 neu gewählten Kommandanten der drei Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling haben nach stehenden Vorschlag eingereicht: Pflichtbereichskommandant: HBI Josef Kneidinger FF. Treffling Pflichtbereichskommandant-Stellvertreter: HBI Johann Aumayr FF Schmiedgassen Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für die Funktionsperiode 2013 bis 2018 Herrn HBI Josef Kneidinger als Pflichtbereichskommandanten und Herrn HBI Johann Aumayr als Pflichtbereichskommandanten- Stellvertreter zu ernennen und nachstehende Bescheide erlassen: Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Bescheid: Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 16.05.2013 ergeht nachstehender Spruch: Gemäß § 9 (1) des Oö. Feuerwehrgesetzes 1996 idF. LGBl Nr. 84/2002, wird der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Treffling, Herr HBI Josef Kneidinger, zum Pflichtbereichskommandanten für das Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf bestellt. Begründung: Nach der Bestimmung des § 8 (1) des Oö. Feuerwehrgesetzes 1996 idF. LGBl Nr. 84/2002 ist der Pflichtbereich einer Feuerwehr das Gebiet einer Gemeinde, in der sie ihren Standort hat. Haben mehrere Feuerwehren in der selben Gemeinde ihren Standort, hat jede Feuerwehr das gesamte Gemeindegebiet als Pflichtbereich. Im Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf haben die Freiwilligen Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling ihren Standort. Nach der Bestimmung des § 9 (1) des Oö. Feuerwehrgesetzes 1996 idF. LGBl Nr. 84/2002 ist, wenn im Gemeindegebiet nur eine Feuerwehr ihren Standort hat, der Kommandant dieser Feuerwehr Pflichtbereichskommandant. Haben im Pflichtbereich mehrere Feuerwehren ihren Standort, hat der Gemeinderat der Standortgemeinde unter Berücksichtigung der Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren des Pflichtbereiches und der Eignung ihrer Kommandanten aus ihren Reihen den Pflichtbereichskommandanten und dessen Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen. Vorstellungsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim Gemeindeamt eingebracht werden Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 kann. Die Vorstellung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten Antrag zu enthalten. Bescheid: Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 16.05.2013 ergeht nachstehender Spruch: Gemäß § 9 (1) des OÖ Feuerwehrgesetzes 1996 idF. LGBl Nr. 84/2002, wird der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schmiedgassen, Herr HBI Johann Aumayr, zum Pflichtbereichskommandant- Stellvertreter für das Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf bestellt. Begründung: Nach der Bestimmung des § 8 (1) des OÖ Feuerwehrgesetzes 1996 idF. LGBl Nr. 84/2002 ist der Pflichtbereich einer Feuerwehr das Gebiet einer Gemeinde, in der sie ihren Standort hat. Haben mehrere Feuerwehren in derselben Gemeinde ihren Standort, hat jede Feuerwehr das gesamte Gemeindegebiet als Pflichtbereich. Im Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf haben die Freiwilligen Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling ihren Standort. Nach der Bestimmung des § 9 (1) des OÖ Feuerwehrgesetzes 1996 idF. LGBl Nr. 84/2002 ist, wenn im Gemeindegebiet nur eine Feuerwehr ihren Standort hat, der Kommandant dieser Feuerwehr Pflichtbereichskommandant. Haben im Pflichtbereich mehrere Feuerwehren ihren Standort, hat der Gemeinderat der Standortgemeinde unter Berücksichtigung der Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren des Pflichtbereiches und der Eignung ihrer Kommandanten aus ihren Reihen den Pflichtbereichskommandanten und dessen Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen. Vorstellungsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 102 OÖ Gemeindeordnung 1990 idF LGBl. Nr. 102/2009 die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder sonst automationsunterstützt beim Gemeindeamt einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten. 6. Veräußerung des Grundstückes Parz. 867/27, KG. Niederkulm im Ausmaß von 352 m² an Frau Sonja Köck, Tulpenweg 5, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung des Kaufvertrages GVM Schöffl erläutert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.03.2013 beschlossen, die ehemalige Umkehr im Bereich des Wiesenweges in Außertreffling als öffentliches Gut aufzulassen, zu Bauland umzuwidmen und zu veräußern. Die Verfahren betreffend Umwidmung zu Bauland und Auflassung als öffentliches Gut sind abgeschlossen. Herr Wolfgang Köck hat der Gemeinde angeboten, das Grundstück zum Preis von € 150.- per m² zu erwerben. Der Ausschuss hat in der Sitzung am 26.02.2013 dem Gemeinderat vorgeschlagen, das Grundstück zum angebotenen Preis an Wolfgang Köck zu veräußern. Bemerkt wird, dass Herr Köck das Kaufangebot für seine Frau Sonja Köck gestellt hat und diese im Kaufvertrag nunmehr als Käuferin aufscheint. Der Ausschuss hat den Kaufvertrag eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt GVM Schöffl den Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Anpassung der Gewerbeförderungsrichtlinien der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.12.2003 Gewerbeförderungsrichtlinien beschlossen. Die Förderung betrifft Kommunalsteuerermäßigungen bei Betriebsneugründungen und bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze. Gemäß Punkt III. der Richtlinien verpflichtet sich der Förderungswerber unter anderem seinen Betrieb mindestens 5 Jahre ab Firmengründung in der Gemeinde zu führen. Werden Bestimmungen der Richtlinien nicht eingehalten, ist die gewährte Förderung innerhalb von 2 Wochen zurückzuzahlen. Zur Absicherung dieser Auflage erscheint es zweckmäßig, diese Rückzahlungsverpflichtung durch eine Bankgarantie abzusichern. Die Gewährung einer Betriebsförderung bei Betriebsgründung und nicht erst nach 5 Jahren erscheint sinnvoll, da gerade bei der Betriebsgründung die finanzielle Unterstützung benötigt wird. Die Absicherung der allfälligen Rückzahlung in den ersten 5 Jahren erscheint jedoch gerechtfertigt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge in die Gewerbeförderungsrichtlinien zu Punkt III Betriebsführung nachstehenden Punkt 6. aufnehmen: 6. Vor Bereitstellung der Förderbeträge ist seitens des Förderwerbers eine Bankgarantie in Höhe der Förderbeträge und einer Laufzeit von fünf Jahren ab Firmengründung beizubringen. Diese Garantie gilt als Sicherstellung zu den im Punkt V angeführten Ausschließungsgründen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Auflassung des Containerstandplatzes in Edtsdorf aufgrund andauernder Verschmutzungen; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, die Sauberkeit der Containerstandplätze verschlechtert sich ständig. Der Bauhof räumt wöchentlich zweimal die Plätze zusammen und entsorgt fuhrenweise den hinterlassenen Müll. Vor allem der Standplatz in Edtsdorf müsste täglich gereinigt werden. Bemerkenswert ist, dass selbst „Gelbe Säcke“ für Kunststoff abgelagert werden, obwohl diese in der Gemeinde Katsdorf kostenlos alle 6 Wochen abgeholt werden. Vor allem besteht in Edtsdorf auch das Problem der Verunreinigung der Bachböschung und der Gusen. Die Menge an illegal abgelagertem Müll ist enorm, obwohl der Bauhof montags und freitags den Standplatz reinigt. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Seitens des BAV bzw. der Gemeinden des Bezirkes gibt es keine Lösungsvorschläge für das Müllproblem. Anzeigen wegen illegaler Müllablagerung sind meist nicht möglich, da der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden kann. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und die sofortige Schließung des Containerstandplatzes empfohlen. Da jedoch inzwischen eventuelle Lösungsansätze gefunden wurden, stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge diesen Tagesordnungspunkt nochmals dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Johann und Rosa Maria Pfeiffer, Adalbert-Stifter-Straße 28, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.11.2012, Zl. 6120-186.0003865- 2012 betreffend die Ablehnung des Antrages auf Ausnahme vom Verbot des Befahrens des öffentlichen Gehweges zwischen der Schillerstraße und dem Steiningerweg in Mittertreffling; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Fürst. GVM Schöffl erläutert, die Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer, Adalbert-Stifter-Straße 28,4209 Engerwitzdorf haben mit Antrag vom 07.05.2012 bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung um die Bewilligung für die Benützung eines als „Gehweg“ gemäß § 52 lit. B, Z. 17 StVO verordneten Weges zwischen Steiningerweg und Schillerstraße für Ladetätigkeit angesucht. Diesen Antrag hat die Bezirksverwaltungsbehörde an die Gemeinde als zuständige Behörde übermittelt. Nach Überprüfung der mit dem Antrag vom 07.05.2012 übermittelten ärztlichen Unterlagen hat die Gemeinde mit Schreiben vom 20.06.2012 den Antrag abgelehnt. Dagegen haben die Antragsteller mit Eingabe vom 10.07.2012 Einspruch erhoben, diesen jedoch nicht weiter begründet. Nachdem über den Antrag grundsätzlich mit Bescheid zu entscheiden ist, hat der Bürgermeister in I. Instanz ein neuerliches Ermittlungsverfahren durchgeführt. Den vorgelegten ärztlichen Unterlagen ist aufgrund einer Rücksprache mit dem Amtsarzt nicht zu entnehmen, dass bei Ihnen gemäß § 45 Abs.2 der Straßenverkehrsordnung 1960 i. d. F. BGBl. I Nr. 34/2011 eine schwere Körper- bzw. Gehbehinderung vorliegt, welche die beantragte Bewilligung rechtfertigen würde. Eine Beeinträchtigung liegt lediglich hinsichtlich gewichtmäßig beschränktes heben bzw. tragen von Gegenständen vor. Mit Schreiben vom 28.09.2012 haben wir den Antragsteller die Möglichkeit gegeben, bis 30.10.2012 weitere ärztliche Nachweise vorzulegen, welche die beantragte Ausnahmebewilligung begründen. Die Antragsteller haben weder eine Stellungnahme noch weitere Unterlagen vorgelegt. Der Bürgermeister hat entsprechend dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens mit Bescheid vom 27.11.2012 den Antrag der Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer, Adalbert-Stifter-Straße 28,4209 Engerwitzdorf um die Ausnahme vom Verbot des Befahrens des öffentlichen Gehweges von der Schillerstraße Richtung Steiningerweg für Ladetätigkeiten nicht stattgegeben. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Gegen diesen Bescheid des Bürgermeisters haben die Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht, diese jedoch nicht begründet. Mit Schreiben vom 22.01.2013 wurde den Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer gemäß § 13 Abs. 3, AVG 1991 die Möglichkeit gegeben, dass der begründetet Berufungsantrag bis 13.02.2013 nachgereicht werden kann. Dieser wurde von den Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer mit Schreiben vom 11.02.2013 firstgerecht nachgereicht In der Berufung führten die Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer wiederum die bereits im Antrag vom 07.05.2012 vorgebrachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen an, die Ihrer Meinung nach eine Genehmigung Ihrer Ausnahmebewilligung rechtfertigen müssten. Der von den Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer angeregte Lokalaugenschein war nach Ansicht der Berufungsbehörde für die Beurteilung der Sachlage nicht erforderlich, zumal die Örtlichkeit bekannt ist. Nach dem vollinhaltichen Verlesen der Berufung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der von den Ehegatten Johann und Rosa Maria Pfeiffer gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.11.2013 (Zahl 6120-186.0003865- 2012) eingebrachten Berufung vom 03.12.2012 (Begründung dazu vom 11.02.2013) in seinem gesamten Inhalt nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschließen: Bescheid Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 27.11.2012 wurde dem Ansuchen von Ihnen vom 07.05.2012 betreffend Ausnahme vom Verbot des Befahrens des öffentlichen Gehweges zwischen der Schillerstraße und dem Steiningerweg in Mittertreffling nicht stattgegeben. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 03.12.2012, eingelangt am 07.12.2012 (Begründung dazu wurde nachgerecht mit Schreiben vom 11.02.2013, eingelangt am 14.2.2013) innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.05.2013 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch: Die gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.11.2013 (Zahl 6120-186.000-3865-2012) eingebrachte Berufung wird abgewiesen und der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt. Rechtsgrundlage: § 45 Abs. 2 in Verbindung mit § 94d Z. 6 StVO 1960 i. d. F. BGBl. I Nr. 34/2011 § 63 AVG 1991 idF BGBl. 100/2011 in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 LGBl. 91/1990 Begründung: Mit Antrag vom 07.05.2012 haben sie um die Bewilligung für die Benützung eines als „Gehweg“ gemäß § 52 lit. B Z. 17 StVO verordneten Weges zwischen Steiningerweg und Schillerstraße für Ladetätigkeit angesucht. Den vorgelegten ärztlichen Unterlagen war aufgrund einer Rücksprache mit dem Amtsarzt nicht zu entnehmen, dass bei Ihnen gemäß § 45 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung 1960 i. d. F. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 BGBl. I Nr. 34/2011 eine schwere Körper- bzw. Gehbehinderung vorliegt, welche die beantragte Bewilligung rechtfertigen würde. Eine Beeinträchtigung liegt lediglich hinsichtlich gewichtmäßig beschränktes heben bzw. tragen von Gegenständen vor. Mit Schreiben vom 28.09.2012 haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, bis 30.10.2012 weitere ärztliche Nachweise vorzulegen, welche die beantragte Ausnahmebewilligung noch näher begründen. Sie haben weder eine Stellungnahme noch weitere Unterlagen vorgelegt. Der Bürgermeister hat daraufhin ihr Ansuchen mit Bescheid vom 27.11.2012 abgelehnt. Gegen diesen Bescheid haben sie innerhalb der Rechtsmittelfrist mit Schreiben vom 03.12.2012, eingelangt am 07.12.2013 Berufung eingebracht. In der Berufung führten sie wiederum die bereits im Antrag vom 07.05.2012 vorgebrachten gesundheitlichen Beeinträchtigungen an, die Ihrer Meinung nach eine Genehmigung Ihrer Ausnahmebewilligung rechtfertigen müssten. Ergänzend dazu haben Sie auf angeblich sonstige Unzulänglichkeiten hinsichtlich im Halteverbot abgestellt Fahrzeuge am Kirchenplatz und in der Leitnerstraße sowie auf die Nutzung des meinen Antrag betreffenden Gehweges für Ladetätigkeiten ohne einschreiten der Straßenorgane hingewiesen. Diese sind jedoch für das gegenständliche Verfahren nicht relevant. Der Gemeinderat hat sich mit der eingebrachten Berufung eingehend befasst und festgestellt, dass wie bereits im bekämpften Bescheid angeführt keine gesundheitliche Beeinträchtigung welche die beantragte Bewilligung rechtfertigen würde vorliegt. Demnach liegt lediglich eine Beeinträchtigung hinsichtlich gewichtmäßig beschränktes heben bzw. tragen von Gegenständen vor. Der von Ihnen angeregte Lokalaugenschein war nach Ansicht der Berufungsbehörde für die Beurteilung der Sachlage nicht erforderlich, zumal die Örtlichkeit bekannt ist. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Vorstellung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 102 Oö. Gemeindeordnung 1990 idF. LGBl. 69/2012 die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder sonst automationsunter- stützt beim Gemeindeamt einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen den sie sich richtet und einen begründeten Antrag zu enthalten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 10. Ansuchen um Übernahme der Privatstraße Parz. 182/10, KG. Klendorf, im Bereich Oberholzstraße - Auf der Wiese in das öffentliche Gut; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, die Liegenschaftseigentümer der Objekte Auf der Wiese 8 bis 26 haben um Übernahme der Privatstraße zwischen der Oberholzstraße und der Siedlungsstraße Auf der Wiese Parzelle Nr. 182/10; KG Klendorf angesucht. Im Zuge des Bebauungsplanes Nr. 88 „Haid-Rammer“ wurde bereits ein Antrag der Firma Solis Objektbau um Übernahme des gegenständlichen Straßenstückes ins öffentliche Gut vom Gemeinderat in der Sitzung am 11.10.2007 abgelehnt. Nunmehr hat sich der zuständige Ausschuss jedoch für eine Übernahme dieses Straßenstückes in das öffentliche Gut ausgesprochen, wenn bestimmte Bedingungen und Voraussetzungen erfüllt werden. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem Ansuchen um Übernahme der Siedlungsstraße Auf der Wiese Parzelle Nr. 182/10; KG Klendorf unter nachstehenden Bedingungen zustimmen. . Es sind Gutachten über die Einhaltung der RVS beim Straßen-Unterbau mittels Lastplatten- versuche sowie die Überprüfung des Asphaltes mittels Asphaltbohrkernprüfung vorzubringen. . Für den Schmutzwasserkanal sind aktuelle Dichtheits- und Kamera-Befahrungsprotokolle vorzulegen. . Sämtliche Grundgrenzen müssen in der Natur ersichtlich sein bzw. hergestellt werden. . Der Winterdienst wird erst nach Übernahme ins öffentliche Gut (Grundbuchsbeschluss) durch die Gemeinde wahrgenommen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner Werner ist während der Abstimmung nicht im Saal. 11. Beitritt zur Bürgerinitiative "Aktionsgemeinschaft PRO Engerwitzdorf"; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, die Bürgerinitiative „Aktionsgemeinschaft PRO Engerwitzdorf“ ersuchte, die Gemeinde möge sich der Schutzgemeinschaft anschließen. Die Bürgerinitiative „Aktionsgemeinschaft PRO Engerwitzdorf“ ist eine überparteiliche Interessensgemeinschaft, die sich aktiv in den Prozess der Trassenfindung für die „Linzer Ostumfahrung“ einbringt. Sie will Alternativen aufzeigen, die Sinn machen. Sie treten für eine projektübergreifende Verkehrsanalyse von Ostumfahrung UND RegioTram ein. Die Bürgerinitiative kämpft für den größtmöglichen Schutz unseres Lebensraumes, der sich mittlerweile zu einem beliebten Naherholungsgebiet entwickelt hat. Engerwitzdorf hat zwar mehr als 8.500 Einwohner, ist aber trotzdem dörflich strukturiert. Die Aktionsgemeinschaft wehrt sich massiv gegen weitere großflächige Zerschneidungen dieser Dörfer, jener Dörfer, die Engerwitzdorf so lebens- und liebenswert machen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkteingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der „Aktionsgemeinschaft PRO Engerwitzdorf " beizutreten. Die Mitgliedschaft ist mit keinen Kosten verbunden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner Werner ist während der Abstimmung nicht im Saal. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 12. Plöchl Franz und Monika, Veitsdorferweg 8, 4210 Gallneukirchen; Antrag auf Genehmigung einer Photovoltaik-Gemeinschaftsanlage und Errichtung von Carports im Bereich der Parz. 2568, 2575, 2576/1 u.a., KG. Engerwitzdorf westlich der Autobahnanschlussstelle Schweinbach; Änderung des Flächenwidmungsplanes - Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, der Ausschuss hat sich bereits in der Sitzung am 11.9.2012 mit einer Anfrage der Ehegatten Plöchl betreffend der Errichtung von Carports auf ihrem Grundstück Parz. 2568, KG. Holzwiesen befasst. Er hat der erforderlichen Umwidmung zu Bauland für die geplanten Carports nicht zugestimmt, da diese Fläche aufgrund eines vorhandenen offenen Gerinnes derzeit im ÖEK und Flächenwidmungsplan als Grünzone ausgewiesen ist. Nunmehr haben die Ehegatten Plöchl diese ÖEK- u. Flächenwidmungsplanänderung neuerlich beantragt. Auf den östlich angrenzenden Flächen bis zur Autobahnauffahrt ist weiters mit dem betroffenen Grundbesitzer Alfred Plank die Errichtung einer großflächigen Photovoltaikanlage geplant. Diese Fläche müsste hiefür eine der Nutzung entsprechende Sonderausweisung erhalten. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundflächen Parz. 2767, 2672, 2575, 2573, 2576/1, 2577/2 u. 2590 KG. Engerwitzdorf (Plank) hinsichtlich einer Sonderwidmung für die Möglichkeit zur Errichtung einer Photovoltaikanlage beschließen und die für die geplanten Carports im Bereich der Parz. 2568 erforderliche Baulandwidmung ablehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 123 (Pichler-Erweiterung Reitsportanlage); Beschlussfassung GVM Reichör informiert, die gegenständliche Änderung betrifft die Erweiterung der Sonderausweisung „Reitsportanlage“ im nördlichen Anschluss an das Dorf Engerwitzdorf. Für die Vergrößerung der Anlage in nördlicher Richtung durch die Errichtung eines weiteren Pferdestalles wurde die Erweiterung der Sonderwidmung „Reitsportanlage“ in nördlicher Richtung um ca. 30 m bzw. ca. 2000 m² beantragt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.02.2013 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Vertreter der Abt. Raumordnung und Naturschutz haben zur Vermeidung einer allzu unorganischen Entwicklung lediglich einer Erweiterung von max. 20 m, ausgehend von der nördlichen Gebäudeflucht des bestehenden Stalles, zugestimmt, sonstige Stellungnahmen sind nicht eingelangt. Die derzeitige Reitsportanlage ist im ÖEK bereits ausgewiesen, daher wird von der Erstellung eines gesonderten Änderungsplanes aus finanziellen Gründen Abstand genommen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten. GVM Reichör stellt den Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr.123 zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 in der reduzierten Breite von 20,0 m entsprechend den Stellungnahmen der Fachdienststellen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Bebauungsplan Nr. 37 "Simling"; Änderung Nr. 4 (Zeinhofer); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.2.2013 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des gesamten Bebauungsplanes Nr. 37 „Simling“ gefasst. Die Änderungen betreffen insbesondere die Freigabe der Dachform, Teilungsmöglichkeit für die Bauplätze, teilweise Aufhebung des Zu- u. Ausfahrtsverbotes auf die Gusental-Landesstraße. Im Zuge des Verfahrens wurde aufgrund der freien Dachwahl die Gebäudehöhe für Flachdächer (Hauptgesimshöhe) auf 7,0 m vorgeschlagen. Sonstige Höhen bleiben unverändert. Die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten ist bei offener Bauweise mit 2 Wohneinheiten und bei gekuppelter Bauweise mit max. 1 Wohneinheit je Bauplatz festgelegt. In den nach der Ausschusssitzung eingelangten Stellungnahmen der örtlichen Raumordnung und der Abt. Straßenbau ist die Aufhebung des Zu-u. Ausfahrtsverbotes auf die Landesstraße auf die bereits bestehende Straße zur Parz. 207/2 zu beschränken. Diesbezüglich wurde der Plan korrigiert. Im neuerlichen Anhörungsverfahren sind von den Grundbesitzern keine Stellungnahmen eingelangt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 37 „Simling“ in der nunmehr vorliegenden Form beschließen Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Bebauungsplan Nr. 91 "Kleiß", Änderung Nr. 1 (Dachform); Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.2.2013 die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 91 „Kleiß“ hinsichtlich Freigabe der Dachform und Festlegung der Gebäudeoberkante (Hauptgesimshöhe) von 7,0 m für Flachdächer beschlossen. Im bisherigen Genehmigungsverfahren liegen seitens der überörtlichen Fachdienststellen und der betroffenen Grundeigentümer keine Einwände dagegen vor. Die Abteilung Raumordnung hat in ihrer bei der Ausschusssitzung noch nicht vorgelegenen Stellungnahme vom 16.4.2013 mitgeteilt, dass durch eine mögliche Trasse der Regiotram im südwestlichen Bereich des Bebauungsplanes überörtliche Interessen betroffen sind und somit die Änderung genehmigungspflichtig ist. Gegen die Änderung selbst besteht kein Einwand. GVM Reichör stellt den Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 91 „Kleiß“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 16. Bebauungsplan Nr. 92 "Kleiß-Nord", Änderung Nr. 1 (Dachform); Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.02.2013 die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 9“ „Kleiß-Nord“ hinsichtlich Freigabe der Dachform, Änderung des Bezugspunktes für die Gebäudehöhe sowie eine Gebäudeoberkan- te(Hauptgesimshöhe) bei Flachdächern mit 7,0 m beschlossen. Im bisherigen Genehmigungsverfahren liegen seitens der überörtlichen Fachdienststellen und der betroffenen Grundeigentümer keine Einwände dagegen vor. Die Abt. Raumordnung hat weiters mitgeteilt, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 92 „Kleiß-Nord“ in der dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 17. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 37 (Huemer-Hackstraße); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, mit der gegenständlichen Bebauungsplanänderung sollen im Bereich der Liegenschaften Parz. 2478/3, 2478/4 u. 2478/5 die Baufluchtlinien an der Hackstraße auf 3,0 m bzw. 2,0 m geändert werden. Weiters wird die Baufluchtlinie an der Gusenbachstraße und im nördlichen Bereich der Parz. 2506/4 geringfügig geändert. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.03.2013 den Grundsatzbeschluss für die Bebauungsplanänderung gefasst. Im bisherigen Genehmigungsverfahren haben die betroffenen Grundeigentümer keine Stellungnahme abgegeben. Die Abt. Raumordnung, deren Stellungnahme erst nach der Ausschusssitzung eingelangt ist, erhebt gegen die Bebauungsplanänderung keine Einwendungen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten. GVM Reichör stellt den Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr.37 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 18. Bebauungsplan Nr. 21 "Bach", Änderung Nr. 8 (Magnolienweg) - Änderung des Bezugspunktes für die Erdgeschoß-Fußbodenoberkante; Beschlussfassung GVM Reichör informiert, der Gemeinderat hat nach Durchführung des Vorverfahrens in der Sitzung am 14.03.2013 die Änderung Nr. 8 hinsichtlich der Geländeanschüttungen und Stütz- mauerhöhe sowie der ostseitigen Baufluchtlinie im Bereich des Magnolienweges beschlossen. Nunmehr hat der seinerzeitige Antragsteller Manfred Penkner mitgeteilt, dass der Architekt bei der Planung die Höhe des Erdgeschoßbodens von max. 0,15 m über dem natürlichen höheren Gelände falsch interpretiert hat. Laut Bausachverständigem und Ortsplaner ist dies im gegenständlichen Fall die Höhe des Zwischenpodestes im Eingangsbereich und nicht der im Plan als Erdgeschoßfußboden bezeichnete Untergeschoßfußboden. Aufgrund des von der Siedlungsstraße nach Süden abfallenden natürlichen Geländes käme der Fußboden des Eingangsbereiches um ca. 40 cm unter dem Straßenniveau zu liegen. Der Bauwerber ersuchte nunmehr um Anhebung dieser Fußbodenhöhe auf 50 cm über dem natürlichen Gelände bzw. um Änderung des Bezugspunktes vom natürlichen Gelände auf die Siedlungsstraße. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und festgestellt, dass diese geringfügige neuerliche Änderung keine Auswirkungen auf das Siedlungsbild hat. Die Erdgeschoß-Fußbodenhöhe wird mit max. 0,15 m über dem Straßenniveau vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Änderungsplan Nr. 8 zum Bebauungsplan Nr. 21 mit der vom Ausschuss vorgeschlagenen Erdgeschoß-Fußbodenhöhe von 0,15 m über dem Straßenniveau beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Poisinger Monika, Linzerberg 8; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 14.1.2013, Zl. 0303-020.000-0414-2013 betreffend den Auftrag zur Entfernung von konsenslosen Baumaßnahmen (Gebäude, Stützmauer, Geländeanschüttung) auf Parz. 129/4, KG. Holzwiesen; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Fürst. GVM Reichör informiert, bei einem Lokalaugenschein durch die Gewerbebehörde am 21. Mai 2012 wurde festgestellt, dass Frau Monika Poisinger, wohnhaft in Linzerberg 8, 4209 Engerwitz Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 dorf auf ihrem Grundstück, Parzelle 129/4, KG. Holzwiesen ohne Baubewilligung ein Gebäude im Ausmaß von ca. 15 x 12 m sowie Geländeaufschüttungen von ca. 5,0 m Höhe, die mit einer Stützmauer abgesichert sind, errichtet hat. Bei der Prüfung des vorgelegten Planentwurfes durch den bautechnischen Amtssachverständigen hat dieser festgestellt, dass der gesetzliche Mindestabstand von 3,0 m an der südlichen Grundgrenze nicht gegeben ist. Weiters ist das Grundstück im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen. Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung hat in ihrem Gutachten vom 09.11.2012 feststellt, dass derzeit am Anwesen Linzerberg 8 kein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt und daher für die konsenslos errichtete Halle im Grünland keine Notwendigkeit gegeben ist. Demnach konnte die Möglichkeit, nachträglich die Baubewilligung zu beantragen, nicht eingeräumt werden. Aus den angeführten Gründen, wurde Frau Monika Poisinger mit Schreiben vom 28.11.2012 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, die Beseitigung dieser konsenslosen baulichen Anlagen (Halle und Stützmauer) aufzutragen und ihr die Möglichkeit gegeben, zum vorliegenden Sachverhalt eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Sie hat sich jedoch dazu nicht geäußert und keine Stellungnahme abgegeben. Daraufhin hat der Bürgermeister mit Bescheid vom 14.01.2013 die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes durch Beseitigung des konsenslos errichteten Gebäudes sowie der Geländeanschüttungen mit Stützmauer aufgetragen. Gegen diesen Bescheid hat Frau Poisinger innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Sie begründet die Berufung damit, dass aufgrund der Struktur das errichtete Objekt laut Bauordnung nicht als Gebäude im baulichen Sinn zu sehen ist, da dieses aus See- und Lagercontainern errichtet wurde und daher unter die Bezeichnung „Containerdorf“ fällt, welches nach den gesetzlichen Bestimmungen weder anzeige- noch bewilligungspflichtig sei. Der bautechnischen Amtsachverständige hat dazu festgetellt, dass diese Rechtsansicht unrichtig ist, da das Objekt allseitig von aufgehenden Außenmauern umschlossen ist, wobei diese an der West- und an der Ostseite durch Lagercontainer gebildet wird. Die gewählte Ausführung des Gebäudes unter Einbeziehung von fertigen Containern in die gewählte Konstruktion kann an der Gebäudedefinition und der daraus ableitbaren Bewilligungspflicht nichts ändern. Weiters gibt Frau Poisinger an, dass die Geländeanschüttungen und die Stützmauer laut Bauordnung der Anzeigepflicht unterliegen und diese Bauanzeige bereits vorgelegt wurde. Diese Bauanzeige vom 26.03.2012 für die Stützmauer liegt vor, jedoch kann diese gemäß § 30 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 nicht zur Kenntnis genommen werden, da im Grünland nur Bauten und Anlagen errichtet werden dürfen, die nötig sind, um dieses bestimmungsgemäß zu nutzen. In der Stellungnahme der Agrar- und Forstrechtsabteilung vom 09.11.2012 wurde festgestellt, dass kein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt und daher für diese Bauten und Anlagen (Stützmauer) keine Notwendigkeit gegeben ist. Gem. § 25 Abs. 1 Z. 7 Oö. Bauordnung sind Veränderungen der Höhenlage einer nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundfläche um mehr als 1,5 m anzeigepflichtig. Da sich das genannte Grundstück im Grünland befindet fällt die Geländeanschüttung in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung. Der Ausschuss hat die gegenständliche Angelegenheit und Berufung eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der von Frau Monika Poisinger gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 14.01.2013, Zl. 0303-020.000-0414-2013 eingebrachten Berufung vom 28.01.2013 (Begründung dazu vom 08.02.2013) in seinem gesamten Inhalt nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschließen: Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Bescheid Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 14.01.2013 wurde Frau Monika Poisinger die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes durch Beseitigung der konsenslos errichteten Halle sowie der Stützmauer auf Parzelle 129/4, KG. Holzwiesen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid hat Frau Poisinger mit Schreiben vom 14.01.2013 (Begründung dazu wurde nachgereicht am 08.02.2013) innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.05.2013 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch: Gem. § 66 Abs. 4 AVG 1991 idF BGBl. 100/2011 in Verbindung mit § 95 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 LGBl 91/1990 wird der Bescheid des Bürgermeisters vom 14.1.2013, Zl 0303020.000- 0414-2013 wie folgt geändert: 1. Gem. § 49 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 und § 40 Abs. 8 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 idF LGBl. 73/2011 wird Ihnen aufgetragen, das auf dem Grundstück Nr. 129/4, KG Holzwiesen konsenslos errichtete Gebäude im südlichen Bereich des Grundstückes, im Ausmaß von ca. 15 x 12 m und einer Höhe von ca. 9,0 m (lt. beiliegendem Lageplan) binnen 3 Monaten ab Rechtskraft des Bescheides zu entfernen. 2. Gem. § 49 Abs. 1 und 6 in Verbindung mit § 25a Abs. 4 Z 2 Oö. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 und § 40 Abs. 8 Oö. Raumordnungsgesetz 1991 idF LGBl. 73/2011 wird Ihnen aufgetragen, die Stützmauer in einer Höhe von bis zu ca. 4,0 m lt. beiliegendem Lageplan binnen 3 Monaten ab Rechtskraft dieses Bescheides zu entfernen und den vorigen Zustand wieder herzustellen.“ Im Übrigen wird Ihre Berufung gegen den oben genannten Bescheid des Bürgermeisters abgewiesen und der Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt“ Begründung Bei einem Lokalaugenschein durch die Gewerbebehörde am 21. Mai 2012 wurde festgestellt, dass Frau Monika Poisinger, wohnhaft in Linzerberg 8, 4209 Engerwitzdorf auf ihrem Grundstück, Parzelle 129/4, KG. Holzwiesen ohne Baubewilligung ein Gebäude im Ausmaß von ca. 15 x 12 m sowie Geländeaufschüttungen von ca. 5,0 m Höhe, die mit einer Stützmauer abgesichert sind, errichtet hat. Dies wurde der Gemeinde mit Schreiben vom 31. Mai 2012 mitgeteilt. Frau Poisinger wurde daraufhin aufgefordert, einen Planentwurf vorzulegen, damit beurteilt werden kann, ob aufgrund der Rechtslage gem. § 49 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 die Möglichkeit besteht, nachträglich die Baubewilligung zu beantragen. Bei der Prüfung des Planentwurfes vom 05.06.2012 des Baumeisters Ing. Jürgen Bichler durch den bautechnischen Amtssachverständigen wurde jedoch festgestellt, dass der gesetzliche Mindestabstand von 3,0 m an der südlichen Grundgrenze nicht gegeben ist. Da sich das Grundstück im rw. Flächenwidmungsplan der Gemeinde im Grünland befindet, wurde eine Stellungnahme des Amtes der Oö. Landesregierung, Abt. Land- und Forstwirtschaft eingeholt. Im Gutachten vom 9.11.2012 wurde feststellt, dass derzeit am Anwesen Linzerberg 8 kein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt und daher für die konsenslos errichtete Halle keine Notwendigkeit gegeben ist. Demnach kann gem. § 30 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 sowie § 49 Abs. 1 Oö. Bauordnung idF LGBl. 36/2008 die Möglichkeit, nachträglich die Baubewilligung zu beantragen, nicht eingeräumt werden. Da aus den angeführten Gründen, aufgrund der maßgeblichen Rechtslage, eine Baubewilligung für das konsenslos errichtete Bauvorhaben nicht erteilt werden kann wurde Frau Monika Poisinger mit Schreiben vom 28.11.2012 mitgeteilt, dass beabsichtigt ist, die Beseitigung dieser bau Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 lichen Anlagen (Halle und Stützmauer) aufzutragen. Mit diesem Schreiben wurde Fr. Poisinger die Möglichkeit gegeben, zum vorliegenden Sachverhalt eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme wurde von ihr nicht abgegeben. Mit Bescheid vom 14.01.2013 hat der Bürgermeister die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes durch Beseitigung des konsenslos errichteten Gebäudes sowie der Stützmauer aufgetragen. Gegen diesen Bescheid hat Frau Poisinger innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Sie begründet die Berufung damit, dass aufgrund der Struktur das errichtete Objekt lt. Bauordnung nicht als Gebäude im baulichen Sinn zu sehen ist, da dieses aus See- und Lagercontainern errichtet wurde und daher unter die Bezeichnung „Containerdorf“ fällt, welches lt. Bauordnung weder anzeige- noch bewilligungspflichtig ist. Diese Rechtsansicht ist unrichtig, da das Objekt allseitig von aufgehenden Außenmauern umschlossen ist, wobei diese an der West- und an der Ostseite durch Lagercontainer gebildet wird. Die gewählte Ausführung des Gebäudes unter Einbeziehung von fertigen Containern in die gewählte Konstruktion kann an der Gebäudedefinition und der daraus ableitbaren Bewilligungspflicht nichts ändern. Weiters gibt Frau Poisinger an, dass die Geländeanschüttungen und die Stützmauer lt. Bauordnung der Anzeigepflicht unterliegen und diese Bauanzeige bereits vorgelegt wurde. Dazu wird festgestellt, dass eine Bauanzeige vom 26.3.2013 für die Stützmauer vorliegt, jedoch diese gem. § 30 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 nicht genehmigungsfähig ist, da im Grünland nur Bauten und Anlagen errichtet werden dürfen, die nötig sind, um dieses bestimmungsgemäß zu nutzen. In der Stellungnahme der Agrar- und Forstrechtsabteilung vom 09.11.2012 wurde festgestellt, dass kein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt und daher für diese Bauten und Anlagen keine Notwendigkeit gegeben ist. Weiters wird festgehalten, dass für anzeigepflichtige Bauvorhaben gem. § 25 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 ebenfalls die Vorschriften nach § 49 Oö. Bauordnung 1994 gelten (die Möglichkeit, nachträglich die Bewilligung zu beantragen, ist dann nicht einzuräumen, wenn nach der maßgeblichen Rechtslage eine Bewilligung nicht erteilt werden kann). Gem. § 25 Abs. 1 Z. 7 Oö. Bauordnung sind Veränderungen der Höhenlage einer nach dem Flächenwidmungsplan im Bauland gelegenen Grundfläche um mehr als 1,5 m anzeigepflichtig. Da sich das genannte Grundstück im Grünland befindet fällt die Geländeanschüttung in den Zuständigkeitsbereich der Naturschutzbehörde bei der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung. Ein unbedingter Beseitigungsauftrag war zu erteilen, weil die baulichen Anlangen nicht genehmigungsfähig sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Vorstellungsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 102 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.F. LGBl. 8/2005 die Vorstellung an die Aufsichtsbehörde zulässig. Die Vorstellung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder sonst automationsunter- stützt beim Gemeindeamt einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen, gegen den sie sich richtet, und einen begründeten Antrag zu enthalten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 20. Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung auf Parz. 2338/1, KG. Engerwitzdorf im Bereich des Spielplatzes an der Bürgerstraße in Schweinbach; Grundsatzbeschlussfassung a) Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1/2002 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2002 von Spielplatz auf ein Sondergebiet des Baulandes (SOKERN) b) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" GVM Reichör stellt fest, die im Jänner 2013 durchgeführte Bedarfserhebung gemäß § 17 OÖ. Kinderbetreuungsgesetz in Kombination mit den bereits vorliegenden Voranmeldungen für Krabbelstube und Kindergarten hat eindeutig ergeben, dass der Ausbau des Kindergartens Schweinbach oberste Priorität hat. Der Bedarf für 2 Kindergarten- und 2 Krabbelstubengruppen wurde bereits vom Land OÖ im Schreiben vom 15. März 2013 bestätigt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2012 den Grundsatzbeschluss für das Projekt „Betreuungseinrichtung Schweinbach“ gefasst. Die Errichtung dieses Bauvorhabens ist im Bereich des Kinderspielplatzes südlich des Kindergartens auf Parz. 2338/1, KG. Engerwitzdorf geplant. Für die Realisierung ist der rechtswirksame Flächenwidmungsplan mit dem örtlichen Entwicklungskonzept , wo die Parzelle derzeit als Spielplatz bzw. Grünraum ausgewiesen ist, zu ändern. Ebenfalls zu ändern ist der rechtswirksame Bebauungsplan in diesem Bereich. Der Ausschuss hat die Änderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes eingehend vorberaten und festgestellt, dass beide Änderungen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages zur Sicherstellung der Kinderbetreuung dringend erforderlich und somit auch im öffentlichen Interesse gelegen sind. a) Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr.1/2002 und des rechtswirksamen Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2002 GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes betreffend der Umwidmung der Parzelle 2338/1 von derzeit Grünland – Spielplatz zu einer Sonderausweisung KERNGEBIETbeschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme b) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die nachstehende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich der Parzelle 2338/1, KG. Engerwitzdorf für die Möglichkeit zur Errichtung des geplanten Bauvorhabens beschließen. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Änderungen: Baufluchtlinie mit 5,0 m Abstand zu den Bauplatzgrenzen Zweigeschoßige Bebauung Geschoßflächenzahl: 0,5 Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Verabschiedung einer Resolution "Ostumfahrung Linz" Der Bürgermeister führt aus, in der Sitzung des Arbeitskreises vom 28.03.2013 wurden folgende Punkte zur Erarbeitung einer Resolution des Gemeinderates festgehalten: . Regiotram ersetzt "stadtnahe Variante" der Ostumfahrung Linz . Nord-Süd Verbindung muss Ennshafen, Steyr, Perg anbinden - am besten durch eine möglichst östliche Variante . Bereits intensive Belastung durch bestehende A7 . Regiotram in die Planung der Ostumfahrung Linz einbeziehen . Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene . Auswirkung der Regiotram abwarten, dann erst weitere Planung für eine Ostumfahrung Linz . Forderung nach Erarbeitung eines Finanzierungsplanes der Regiotram Aus diesen Punkten soll eine Resolution formuliert und an die Mitglieder der oö. Landesregierung sowie an alle Landtagsfraktionen gesendet werden: Resolution des Gemeinderates zum Thema "Ostumfahrung Linz" Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Mai 2013 folgende Resolution verabschiedet, die an die Fraktionen des oö. Landtages gerichtet ist: In den bisherigen Informationsveranstaltungen des Landes OÖ erfuhren wir, dass die Ostumfahrung Linz vor allem jenen Verkehr aufnehmen soll, der von Norden kommend auf der Mühlkreisautobahn A7 durch das Stadtgebiet Linz durch bis zur Westautobahn A1 fährt. Derzeit handelt es sich dabei um etwas mehr als 6.000 Fahrzeuge täglich. Der tägliche Stau auf der Mühlkreisautobahn nördlich von Linz wird jedoch überwiegend oder fast ausschließlich durch den Pendlerverkehr nach Linz verursacht. Der Gemeinderat Engerwitzdorf fordert daher: Der Gemeinderat Engerwitzdorf fordert daher: 1. Rasches Vorantreiben des Projekts Regiotram Linz – Pregarten. Eine Regiotram mit attraktiven Werten in Linienführung, Fahrtarifgestaltung, Fahrdauer und Taktzeiten lässt eine wesentlich wirksamere Reduktion der Verkehrsbelastung der Straßenzüge im Raum Linz erwarten als die Schaffung einer Umfahrung 2. Festlegung des Landes, ob eine Ostumfahrung Linz der Ableitung des Transitverkehrs vom Stadtgebiet Linz dienen soll. Falls ja, muss die ursprünglich östlichste Linienführung von Unterweiterdorf A7/S10 in Richtung Enns Hafen, über das Gewerbegebiet Perg und auf den Verkehrswegen Richtung Steyr wieder in die Planung und Bewertung einbezogen werden. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Falls nein, muss die Notwendigkeit der Ostumfahrung Linz angesichts des geringen Transitanteils am Verkehr überdacht und glaubwürdig begründet werden. 3. Eine deutliche Verringerung des Pendlerverkehrs nach Linz schafft freie Kapazitäten auf der Mühlkreisautobahn, sodass das Straßenprojekt "Ostumfahrung Linz" keine Dringlichkeit hat. Voraussetzung dafür ist jedoch ein rascher Bau der Regiotram Linz - Pregarten. 4. Mögliche Verkehrsprobleme der Stadt Linz dürfen keinesfalls am Rücken der Bevölkerung der Gemeinde Engerwitzdorf ausgetragen werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag der Gemeinderat möge die Resolution zum Thema "Ostumfahrung Linz" an die Fraktionen des oö. Landtages verabschieden. GRM Pühringer kritisiert, zum damaligen Zeitpunkt beim Bau der S10 hätte man daran denken müssen, in weiterer Folge einen Korridor zu finden. Bereits im Jahr 2001 wurden Untersuchungen durchgeführt. Der Bürgermeister antwortet, der Gemeinderat hat schon vor 10 Jahren den Beschluss gefasst, über alles was die Ostumfahrung betrifft, sei der Gemeinderat zu informieren. Vom Land OÖ kamen keine Informationen. Jetzt einen Korridor zu finden, ist wegen der dichteren Verbauung natürlich sehr schwierig. Engerwitzdorf ist derzeit die einzige Gemeinde, die zu diesem Thema Stellung nimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 22. ASKÖ Treffling; Errichtung einer Zufahrtsstraße mit Parkplätzen auf einer Teilfläche des Grundstückes 696/2, KG. Niederkulm im Ausmaß von ca. 2200 m²; Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Grundeigentümer Franz Pachner, Trefflinger Allee 33; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.10.2012 den Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Fußballtrainingsfeldes im Bereich der Sportanlage der ASKÖ Treffling gefasst. Das Trainingsfeld ist im westlichen Anschluss an das Hauptfeld auf Parz. 692/2 u. teilw. 692/3 (öffentliches Gut) geplant. Die Zufahrt sowie zusätzliche Parkplätze sind südlich der Sportanlage im Bereich der Parz. 696/2 vorgesehen. Der Eigentümer dieses Grundstückes Franz Pachner hat sich bereit erklärt, hiefür der Gemeinde eine Fläche von ca. 2200 m² auf max. 30 Jahre zu verpachten. Der jährliche Pacht beträgt die Lieferung von 2 Raummeter ofenfertiges hartes Brennholz. Der Ausschuss hat den vorliegenden Pachtvertrag vorberaten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorschlagen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pachtvertrages stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltich verlesenen Pachtvertrag beschließen. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Wachs ist während der Abstimmung nicht im Saal. 23. Kinderspielplatz Mittertreffling-Spielfeld; Abschluss einer Nutzungsvereinbarung betreffend das Grundstück 669/5, KG. Niederkulm im Ausmaß von 3764 m² mit Franz Pachner, Trefflinger Allee 33; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, hinsichtlich des Grundstückes Parz. 669/5, KG. Niederkulm hat die Gemeinde im Jahre 1994 mit der Republik Österreich (Heeresverwaltung) einen Nutzungsvertrag mit jederzeitiger Widerrufmöglichkeit abgeschlossen. Die Gemeinde konnte das Grundstück ohne Gegenleistung nutzen und darauf auch den Kinderspielplatz errichten. Nunmehr ist Franz Pachner der Eigentümer dieses Grundstückes. Dieser Vertrag wird von Pachner grundsätzlich als nach wie vor aufrecht bestehend anerkannt. Mit Herrn Pachner wurde eine weitere Befristung dieses Vertrages auf 10 Jahre vereinbart. Er räumt sich jedoch das Recht ein, auf der derzeit als Parkplatz genutzten Fläche im Ausmaß von ca. 1000 m² außerhalb des Kinderspielplatzes vorübergehende Lagerungen von Baumaterialien vornehmen zu dürfen. Diesbezüglich wurde mit Herrn Pachner eine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen, die vom Ausschuss vorberaten wurde. Einer längeren Nutzungsdauer zumindest für die Zufahrtsmöglichkeit von dieser Seite zum Trainingsfeld, den Brunnen und dem alten Tennisgebäude hat Herr Pachner nicht zugestimmt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Nutzungsvereinbarung stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Nutzungsvereinbarung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Wachs ist während der Abstimmung nicht im Saal. 24. Schülerausspeisung der Gemeinde Engerwitzdorf, Festlegung der Gebühren - Tarifanpassung; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erläutert, da seit Jänner 2013 auch Krabbelstubenkinder an der Ausspeisung teilnehmen, hat die Leiterin der neuen Kinderbetreuungseinrichtung in Mittertreffling, Frau Hartl- Doblmann, angeregt, die Tarife für das Mittagessen der Krabbelstuben- und Kindergartenkinder neu zu überdenken, da die Portionen wesentlich kleiner als bei Schüler sind. Um den strategischen Leitsätzen der Gemeinde Engerwitzdorf zu entsprechen (siehe Politikfeld 8: Finanzen, Wirtschaftsförderung und Vermögensverwaltung), sind wir in all unseren Betrieben bestrebt, die bestmögliche Kostendeckung zu erzielen. Ebenso ist unser Ziel, eine allumfassende und familiengerechte Kinderbetreuung für alle Altersgruppen zu gewährleisten. Die Nachkalkulation des Produktes 2012 - Mittagessen zeigt, dass im Jahr 2012 . ca. 31.000 Portionen . mit ca. EUR 92.000,00 Gesamtjahreskosten zubereitet wurden. Bei 100 % Kostendeckung ergibt sich ein Preis von ca. EUR 3,00 / Portion. Über die letzten 4 Jahre konnte eine durchschnittliche Deckung von 88 % erzielt werden. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Der Ausschuss hat sich für nachfolgende Tarife ab Ausspeisungsbeginn Herbst 2013 ausgesprochen: EUR 2,30 für Krabbelstubenkinder EUR 2,50 für Kindergartenkinder EUR 2,80 für Schüler EUR 4,40 für Erwachsene Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Kostenersätze für die Teilnahme an der Ausspeisung in beiden Volksschulen sowie allen Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Engerwitzdorf mit EUR 2,30 für Krabbelstubenkinder, EUR 2,50 für Kindergartenkinder, EUR 2,80 für Schüler und EUR 4,40 für Erwachsene ab Ausspeisungsbeginn im Herbst 2013 neu festzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Wachs ist während der Abstimmung nicht im Saal. 25. Kindergartentransport zu den Diakoniekindergärten und "Kinder am Bauernhof" in Wolfing; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst informiert, derzeit wird seitens der Gemeinde Engerwitzdorf ein Kindergartentransport zu den Kindergärten Engerwitzdorf-Schweinbach und Engerwitzdorf-Mittertreffling angeboten. Der festgelegte Elternbeitrag für die Begleitperson beträgt EUR 18,37 monatlich. Ein Kindergartentransport zum Kindergarten „Kinder am Bauernhof“ in Wolfing und zu den Diakoniekindergärten Martinstift und Mühle wird nicht durchgeführt. Auf Nachfrage von Eltern wurde im Herbst 2012 eine Berechnung für den Transport von Kindern aus verschiedenen Ortschaften zu den jeweiligen Wunschkindergärten angestellt. Diese hat ergeben, dass dadurch die Kosten für Begleitpersonen für alle zu transportierenden Kinder (auch Schweinbach und Mittertreffling) auf rund EUR 30,00/Kind/Monat steigen würden. Zusätzlich käme es zu unverhältnismäßig langen Fahrzeiten. Der Ausschuss hat diesen Punkt eingehend vorberaten und kam zu dem Ergebnis, den Kindergartentransport nur zu den Kindergärten Engerwitzdorf-Schweinbach und Engerwitzdorf- Mittertreffling durchzuführen. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Kindergartentransport nur für die Kindergärten En- gerwitzdorf-Schweinbach und Engerwitzdorf-Mittertreffling, nicht jedoch für andere Kindergärten durchzuführen. Für GRM Dr. Schalk ist diese Entscheidung inkonsequent, es befinden sich alle Kindergärten in unserem Gemeindegebiet. Vizebgm. Fürst betont nochmals, ausschlaggebend waren die extrem steigenden Kosten, welche alle Eltern bezahlen müssten sowie die langen Wegzeiten. Der Bürgermeister erinnert, Eltern, deren Kinder in Privatkindergärten sind, können das öffentliche Kilometergeld beantragen. Dies wurde jedoch nicht von allen Eltern genutzt. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GREM Köck ist während der Abstimmung nicht im Saal. 26. Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach; Ergänzung des Grundsatzbeschlusses vom 13.12.2012; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erinnert, in seiner Sitzung am 13.12.2012 hat der Gemeinderat die Errichtung einer zusätzlichen Kinderbetreuungseinrichtung mit zwei Krabbelstuben- und 2 Kindergartengruppen südlich des bestehenden Kindergartens in Schweinbach beschlossen. Folgendes sollte nun ergänzt werden: Die geschätzten Kosten für die Errichtung der Einrichtung belaufen sich auf rund EUR 2 Mio. netto, wobei von einer Drittelfinanzierung (Landesbeitrag, BZ-Mittel, Gemeindebeitrag) ausgegangen werden kann. Die Zusage für eine Auszahlung des Landesbeitrages ab 2015 erfolgte bereits am 14. März 2013 in einem persönlichen Gespräch mit LRin Mag. Doris Hummer. Weiters wird beabsichtigt, das von der Gemeinde zu errichtende Gebäude zu verpachten und als Betrieb gewerblicher Art (BgA) zu führen. Für dieses Bauvorhaben soll ein geladener Architekturwettbewerb durchgeführt werden. Hiefür werden die nachstehenden Architekten eingeladen: 1. Arch. Schneider & Lengauer, Bindergasse 5a, 4212 Neumarkt i. M. 2. Landrichtinger Architekts, Tabergerweg 16, 4040 Linz 3. Dworschak & Mühlbacher ZT GmbH, Schratzstraße 11, 4040 Linz 4. Arch. DI. Gösta Novak, Spittelwiese 13, 4020 Linz In weiterer Folge soll für den bestehenden Spielplatz eine Ersatzfläche im Ortszentrum von Schweinbach gesucht werden. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den angeführten Ergänzungen (geschätzte Kosten, Finanzierung, Absicht zur Verpachtung und die Verlegung des Spielplatzes) zuzustimmen. Weiters soll ein geladener Architekturwettbewerb durchgeführt werden. Hiefür werden folgende Architekten zur Teilnahme eingeladen: 1. Arch. Schneider & Lengauer, Bindergasse 5a, 4212 Neumarkt i. M. 2. Landrichtinger Architekts, Tabergerweg 16, 4040 Linz 3. Dworschak & Mühlbacher ZT GmbH, Schratzstraße 11, 4040 Linz 4. Arch. DI. Gösta Novak, Spittelwiese 13, 4020 Linz Nachdem die Fragen über die Kriterien, Rahmenbedingungen und Auswahl der Architekten für die Ausschreibung beantwortet sind, wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 27. Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach; Vergabe der Wettbewerbsbegleitung; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, für die fachliche Begleitung des Architektur-Wettbewerbes wurde mit Herrn Architekt Scheutz aus Linz ein Vertrag ausgearbeitet. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zum Preis von EUR 70,-- je Stunde und wird mit EUR 9.500,-- exkl. USt. gedeckelt. Die Nebenkosten (Fahrtkosten, Wegzeiten, Material, usw.) werden Pauschal mit EUR 1.000,-- exkl. USt. berechnet. Im Angebot ist enthalten: A. Projektvorbereitung B. Verfahrensorganisation C. Erstellen und Vorbereiten der Auslobungsunterlagen D. Vorprüfung von Projekten E. Überprüfung auf Kostenplausibilität nach Vorgaben des Landes F. Verfahrensabschluss Aufgrund der bisher sehr positiven Erfahrungen hat sich der Ausschuss für diese Vorgangsweise ausgesprochen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Vertrages stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Vertrag beschließen und Herrn Architekt Scheutz aus Linz mit der Begleitung des Wettbewerbes beim Bauvorhaben Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach beauftragen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand zum Preis von € 70,-- exkl. USt. je Stunde und wird mit € 9.500,-- exkl. USt. gedeckelt. Für Nebenkosten werden pauschal € 1.000,-- exkl. USt berechnet. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 28. Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach; Vergabe der Projektsteuerung; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst teilt mit, für die Durchführung der Projektsteuerung ab Einreichplanung bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens "Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach" sowie der Ausschreibung der Sonderfachplanung wurde mit Herrn Architekt Scheutz aus Linz ein Vertrag ausgearbeitet. Die Abrechnung erfolgt mit 2,85 % der vom Amt der Oö. Landesregierung bewilligten Baukosten. Die anrechenbaren Errichtungskosten sind mit EUR 1.800.000,-- geschätzt worden, wovon sich ein Honorar von EUR 51.300,-- exkl. USt. errechnet. Die Nebenkosten werden pauschal mit EUR 3.000,-- berechnet. Der Ausschuss hat den Vertrag eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltichen Verlesen des Vertrages stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Vertrag beschließen, und Herrn Architekt Scheutz aus Linz mit der Durchführung der Projektsteuerung (Sonderfachplaner Ausschreibung, Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Einreichung bis Baufertigstellung) für das Bauvorhaben Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach zum Preis von EUR 54.300,-- exkl. USt beauftragen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, GRM Buchbauer (FPÖ) Stimmenthaltung: GRM Mayrbäul (FPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Pühringer und GRM Mag. Bodingbauer sind während der Abstimmung nicht im Saal. 29. Sommerbetreuung für Schüler und Sommerkindergarten 2013; Beschlussfassung a) Sommerbetreuung für Volksschulkinder (6-10jährige; bedarfsorientiert); Beschlussfassung: Vizebgm. Fürst erläutert, die Gemeinde Engerwitzdorf beabsichtigte auch heuer wieder im Pfarrcaritashort Engerwitzdorf-Schweinbach eine Sommerbetreuung für die Volksschüler der Regionsgemeinden vom 29. Juli bis 23. August 2013 (4 Wochen) anzubieten. Trotz vermehrter Werbung haben sich aus Engerwitzdorf nur 12 Kinder mit gesamt 73 Betreuungstagen und aus Katsdorf 1Kind mit 19 Betreuungstagen für die Sommerbetreuung angemeldet. Die Regionsgemeinden (Ausnahme Altenberg) sind nicht bereit, die anteiligen Abgangskosten von ca. € 50,--/Tag/Kind (=Richtwert aus 2011 und 2012) zu übernehmen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und vorgeschlagen, dass aufgrund des geringen Bedarfs die Sommerbetreuung 2013 nicht durchgeführt wird. Eine Information diesbezüglich erging aufgrund der Dringlichkeit unmittelbar nach der Ausschuss-sitzung an die Eltern. Weiters sollen für die künftige Durchführung der Sommerbetreuung mindestens 150 Betreuungstage festgelegt werden. Im Herbst 2013 soll der Ausschuss weitere Richtlinien für die Durchführung der Sommerbetreuung ausarbeiten. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Sommerbetreuung 2013 für Schüler aufgrund des geringen Bedarfes nicht durchzuführen. Für die künftige Durchführung der Sommerbetreuung werden mindestens 150 Betreuungstage festgelegt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion (ohne GREM Angerer), Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: GREM Angerer (SPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. b) Sommerkindergarten (3-6jährige; bedarfsorientiert, Betreuung ist für Eltern beitragsfrei); Information: Vizebgm. Fürst teilt mit, der Sommerkindergarten 2013 wird vom 22. Juli bis 23. August 2013 wieder in Gallneukirchen durchgeführt. Aus Engerwitzdorf sind 19 Kinder angemeldet (Vergleich: im Vorjahr 27 Kinder). Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Information über den Sommerkindergarten zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 30. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister lädt alle Gemeinderatsmitglieder zur Eröffnungsfeier Krabbelstube und Hort Mittertreffing am 21. Juni 2013 um 16:00 Uhr ein. b) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Dr. Jakobi, GVM Doblhammer, GVM Schöffl, GRM Mag. Schwarzenberger und GRM Lehner Werner. Anlässlich ihres runden Geburtstages bekommt GVM Reichör eine Kerze überreicht. 31. Allfälliges a) GRM Mag. Seyer-Neulinger teilt mit, am Kroißenweg hängen die Sträucher schon sehr weit in die Straße hinein. b) GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet, dass es ständig Beschwerden betreffend Pferdemist auf öffentlichem Gut gibt. Sie schlägt vor, den Pferdestallbesitzern ein Infoblatt zum Aushängen im Stall zu übermitteln. c) GRM Dr. Schalk weist auf die gestrige Präsentation zur RegioTram hin. Er habe die Sorgen bei den Bewohnern aus Engerwitzdorf und Schweinbach bemerkt und ersucht daher den Bürgermeister, in der jetzigen entscheidenden Phase sich für die Anrainer einzusetzen. Dazu antwortet der Bürgermeister, die Termine für Gespräche werden vom Land OÖ vorgegeben. d) GRM DI Wagner unterstützt die Wortmeldung von GRM Dr. Schalk. Er sieht es als wichtige Chance für die Planer, wenn sie von den unmittelbar Betroffenen Rückmeldungen erhalten. e) GRM Wögerbauer erkundigt sich bezüglich Kinderspielplatz in Haid. f) GVM Reichör möchte als Engerwitzdorferin über Aktivitäten zur RegioTram informiert werden. g) GRM Dr. Jakobi versteht den Standpunkt der FPÖ-Fraktion zur Resolution Ostumfahrung Linz nicht und zitiert dazu einen Text aus dem Jahre 2004. h) GREM Griesmann betont den wirtschaftlichen Aspekt beim Projekt RegioTram. Es entstehen Parkplätze und es werden sich Geschäfte ansiedeln. Der Verein der Industriellenvereinigung bevorzug für die Linzer Ostumfahrung übrigens die Variante Unterweitersdorf-Perg-St.Valentin. i) GREM Kainmüller kritisiert bei Veranstaltungen „Im Schöffl“ die starke Erwärmung im Saal und besonders auf der Galerie. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 32. Dringlichkeitsantrag: Ankauf eines neuen Lastkraftwagens mit Zusatzgeräten; Vergabe; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.03.2013 den Grundsatzbeschluss für den Austausch des 15 Jahre alten LKW´s und den Beitritt zur Bundesbeschaffungsgesellschaft (BBG) gefasst. Bei der BBG besteht derzeit ein Rahmenvertrag für den Ankauf von Nutzfahrzeuge mit der Firma Man. Es wurde ein Gesamtangebot für den Ankauf eines neuen LKWs mit Zusatzgeräten (Kran, Schneepflug und Streuer) eingeholt: Preis: Fahrgestell, MAN 81.449,00 Beifahrersitz luftgefedert 942,00 Reserverad 236,00 Schneepfluganbauplatte 2.642,00 Kipper – Aufbau, Meiller 19.886,00 Aufsatzbordwände, Meiller 2.222,00 Ladekran, Palfinger PK-12002Eh-C 39.793,00 Rotatorpaket mit Rotatorhaken 1.321,00 Rückfahrkamera mit Monitor 1.142,00 Schneepflug, Vario KL-V 32 Schmidt 10.925,00 Aufsatzstreuautomat, Stratos B 40K-30 VCL Schmidt 24.600,00 2 – Kreis Hydraulikanlage 10.557,00 Zusätzliche Mehr – und Minderausstattungen laut Leistungsbeschreibung 3.612,00 Angebotspreis Netto 199.327,00 20 % USt. 39.865,00 Gesamtpreis Brutto 239.192,00 Bei einer Auftragsvergabe erhält die BBG 0,2% des Netto-Auftragwertes, das sind EUR 398,65. Fahrzeugbeschreibung: 1. MAN TGS 18.360 4 x 4 BL . 360 PS Euro 5 SCR – 1800 Nm C-R OBD2 EEV . Automatik – Getriebe . Verstärkte Ausführung für Winterdienstbetrieb - Gesamtgewicht 23.000 kg 2. Meiller-Dreiseitenkipper mit Alubordwänden 60 cm hoch und Alu Aufsatzwänden 3. Mittelkran Palfinger-Kran Type PK -12002EH-C 4. Schmidt Vario Schneepflug KL-V 32 (bereits bei LKW 2 in Einsatz) 5. Schmidt Stratos B 40 K-30 VCL, 4,0 m³ Behälter aus Edelstahl, Bandförderung, RoRo Abstellsytem (bereits bei LKW 2 in Einsatz) 6. Zweikreis-Hydraulikanlage für MAN TAG/TGS für Winterdienstgeräte (bereits bei LKW 2 in Einsatz) Im Finanzierungplan sind für heuer € 200.000,-- vorgesehen. Die Budgetbelastung wird aufgrund eines teilweisen Vorsteuerabzuges rund € 215.000,-- betragen. Die Mehrkosten von ca. € 15.000,-- sind voraussichtlich durch den Verkauf des alten LKWs gedeckt. Sollte allerdings kein Käufer gefunden werden, soll der LKW in Absprache mit dem Land und dem Dorotheum versteigert werden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, einen neuen LKW der Marke MAN mit den angeführten Zusatzgeräten über die Bundesbeschaffungsgesellschaft zum Gesamtpreis von € 239.192,00 inkl. USt anzukaufen und den alten LKW zu verkaufen. Wird kein Käufer gefunden soll der LKW in Absprache mit dem Land und dem Dorotheum versteigert werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 33. Dringlichkeitsantrag: Errichtung einer Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach; Erstellung eines Modells, Beschlussfassung der Vergabe Vizebgm. Fürst berichtet, für den Architekturwettbewerb "Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach" ist die Erstellung eines Modells erforderlich. Aus diesem Grund soll das bestehende Modell von der Firma Richter Modellbau vom Wettbewerb Sanierung und Erweiterung Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach um den neuen Bauplatz (derzeitiger Kinderspielplatz Bürgerstraße) mit den umliegenden Gebäuden erweitert werden. Hiefür wurde von der Firma Richter Modellbau für die Erweiterung des vorhandenen Modelles ein Angebot zum Preis von € 1.820,-- exkl. USt. eingeholt. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Firma Richter Modellbau aus Enns mit der Erweiterung des bestehenden Modelles zum Preis von € 1.820,-- exkl. USt beauftragt wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.03.2013 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:17 Uhr. Johann Schimböck eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2013 Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 04.07.2013 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 04.07.2013 Johann Schimböck eh. ................................................... Vorsitzender Stefan Schöffl eh. …………………………..…… Mitglied ÖVP-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. …………………………….. Mitglied-FPÖ-Fraktion Horst Mandl eh. ……………………………..… Mitglied SPÖ-Fraktion Jenny Niebsch eh. ………………………………. Mitglied Grüne-Fraktion