Lfd.Nr.: 2, 2019 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 21.03.2019 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Roland Auböck (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Bezirkshauptmann Dr. Paul Gruber zu Top 1 Ersatzmitglieder: Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Karl-Heinz Freitag Ingrid Gattringer (ÖVP) für Sabine Link Johann Lehner (ÖVP) für Christoph Meisinger Heidemarie Fürst (ÖVP) für Andreas Riefershofer Mag. Dietmar Jowanka (ÖVP) für Johanna Haider Es fehlten entschuldigt: Karl-Heinz Freitag Sabine Link Christoph Meisinger MAS M.Sc. Andreas Riefershofer Johanna Haider Catharina-Marie Leibetseder Mag. rer. soc. oec. Dietmar Jowanka Es fehlten unentschuldigt: Andreas Naderer (FPÖ) =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Vizebürgermeister Stefan Schöffl, Verzicht auf die Funktion des 1. Vizebürgermeisters; Nachwahl und Angelobung durch Herrn Bezirkshauptmann 2 Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft in Gremien der Gemeinde und externe Gremien; Nachwahlen 2 a Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Finanz- und Präsidialausschuss; Nachwahl 2 b Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Ersatzmitgliedschaft im Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung; Nachwahl 2 c Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung; Nachwahl 2 d Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Jagdausschuss der Gemeinde Engerwitzdorf; Nachwahl 2 e Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Reinhalteverband Gallneukirchner Becken; Nachwahl 2 f Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im WEV Oberes Mühlviertel; Nachwahl 2 g Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Gusen-Aist-Naarn; Nachwahl 3 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2018 der Gemeinde Engerwitzdorf 4 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2018 der Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG" 5 GR Fraktionen Die Grünen - BfE und SPÖ: Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h im Ortsgebiet Haid an der Haidberg-Straße und Aufstellung von Anzeigetafeln für die Geschwindigkeit; Beschlussfassung 6 Verlängerung der Siedlungsstraße Blumenweg in östliche Richtung im Bereich Klendorf; Beschlussfassung einer Verordnung 7 Verlängerung der Siedlungsstraße Schwalbenweg in westliche Richtung im Bereich Engerwitzdorf; Beschlussfassung einer Verordnung 8 Verlängerung der Siedlungsstraße Drosselweg in nördliche Richtung im Bereich Engerwitzdorf; Beschlussfassung einer Verordnung 9 Verlängerung der Siedlungsstraße Wabengasse in nördliche Richtung im Bereich Simling; Beschlussfassung einer Verordnung 10 Blumenweg - Ansuchen um Ausfahrt auf die Katsdorfer Straße; Beschlussfassung 11 Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung der Infrastruktur im Bereich Blumenweg, Schwalbenweg, Drosselweg, Wabengasse, Schweinbach und Innertreffling; Beschlussfassung 12 Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Bericht der Jahresabrechnung 2018 13 Straßenbauprogramm 2019, Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten, Auftragsvergabe; Beschlussfassung 14 Ansuchen um Rückübereignung und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 368/8, KG. Niederkulm, in Innertreffling (Binder - Leimetshoferweg) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung 15 Ansuchen um Erwerb und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 2716/2, KG. Engerwitzdorf in Langwiesen (Helm) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundsatzbeschlussfassung 16 Mappenberichtigung und Grundtausch in Zinngießing im Bereich des öffentlichen Gutes Parzelle 1207/2, 1224/3 und 1225/4, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung 17 Ansuchen um Rückübereignung und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 2712/1, KG. Engerwitzdorf in Schweinbach (Schwaiger - Dorfweg) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung 18 Vereinbarung mit BAV betreffend neue Sammelstelle Langwiesen; Beschlussfassung 19 Halte- und Parkverbot in der Bürgerstraße im Bereich des neu verordneten Schutzweges; Beschlussfassung einer Verordnung 20 Erlassung einer neuen Übertragungsverordnung von Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister; Auflassung der Übertragungsverordnung vom 07.02.1974; Beschlussfassung 21 a Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 15 Bereich Zone C; Grundsatzbeschlussfassung 21 b Auftragserteilung an die Firma RTI aus Altenberg für dringende Sanierungsarbeiten; Nachtragsbeschlussfassung 21 c Auftragserweiterung an Bauleitung; Beschlussfassung 22 Angebot zum Beitritt zur Klimawandelanpassungsregion "KLAR!" Sterngartl-Gusental; Beschlussfassung 23 Kindergarten Linzerberg; Weitergewährung des Fahrtkostenzuschusses; Beschlussfassung 24 Berichte aus den Arbeitskreisen 25 Bericht des Bürgermeisters 26 Allfälliges 27 Dringlichkeitsantrag; Bürgerjahreskarten Freibad Gallneukirchen - Änderung der geltenden Regelung und Umstellung auf Sozialkarte; Beschlussfassung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt Herrn Bezirkshauptmann Dr. Paul Gruber. Er stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 12.03.2019 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 14.02.2019 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 16 und 22 von der Tagesordnung abgesetzt werden. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Bürgerjahreskarten Freibad Gallneukirchen – Änderung der geltenden Regelung und Umstellung auf Sozialkarte; Vorberatung“ als Tagesordnungspunkt 27 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:02 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Vizebürgermeister Stefan Schöffl, Verzicht auf die Funktion des 1. Vizebürgermeisters; Nachwahl und Angelobung durch Herrn Bezirkshauptmann Bürgermeister Herbert Fürst informiert, dass Vizebürgermeister Stefan Schöffl mit Schreiben vom 28.02.2019, eingelangt am Gemeindeamt Engerwitzdorf am 04.03.2019, auf seine Funktion als 1. Vizebürgermeister verzichtete. Die Mitgliedschaft im Gemeindevorstand ist davon nicht betroffen. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte dazu einen gültigen Wahlvorschlag ein: GVM Manfred Schwarz MBA, wohnhaft Baumgarten 57, 4209 Engerwitzdorf Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag, dass GVM Manfred Schwarz zum 1. Vizebürgermeister der Gemeinde Engerwitzdorf gewählt wird, abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Bezirkshauptmann Dr. Gruber bedankt sich beim neuen Vizebürgermeister für das Engagement dieses Ehrenamt anzunehmen, das manchmal auch mit negativen Seiten behaftet ist. Anschließend erfolgt die Angelobung gem. § 24 Abs. 4 oö. GemO 1990 idgF durch Herrn Bezirkshauptmann Dr. Paul Gruber: Alle Anwesenden erheben sich von ihren Sitzen. Gelöbnis gem. § 20 Abs 4 oö. GemO 1990: „Herr Schwarz, Sie haben das Gelöbnis abzulegen, die Bundesverfassung und die Landesverfassung sowie alle übrigen Gesetze und alle Verordnungen der Republik Österreich und des Landes Oberösterreich gewissenhaft zu beachten, Ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.“ Mit den Worten „ich gelobe“ gelobt dies Vizebürgermeister Manfred Schwarz, MBA in die Hand von Herrn Bezirkshauptmann Dr. Gruber. Vizebürgermeister Manfred Schwarz, MBA bedankt sich für das Vertrauen seiner Partei. Er bedankt sich bei seinem Vorgänger und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit. Ihm ist bewusst, dass dieses Amt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe ist. 2. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft in Gremien der Gemeinde und externe Gremien; Nachwahlen 2a. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Finanz- und Präsidialausschuss; Nachwahl Der Bürgermeister teilt mit, Vizebürgermeister Stefan Schöffl verzichtete auf seine Mitgliedschaft im Ausschuss für Finanz- und Präsidialangelegenheiten. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte einen gültigen Wahlvorschlag ein: Mitglied GRM Christoph Meisinger, MAS, MSc Ersatzmitglied GRM Eleonore Binder Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2b. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Ersatzmitgliedschaft im Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung; Nachwahl Der Bürgermeister informiert, Vizebürgermeister Stefan Schöffl verzichtete auf seine Ersatz-Mitgliedschaft im Sozialhilfeverband. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte einen gültigen Wahlvorschlag ein: Ersatzmitglied Sabine Kainmüller Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2c. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung; Nachwahl Vizebürgermeister Stefan Schöffl verzichtete auf seine Mitgliedschaft im Bezirksabfallverband. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte einen gültigen Wahlvorschlag ein: Mitglied GRM Karl-Heinz Freitag Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2d. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Jagdausschuss der Gemeinde Engerwitzdorf; Nachwahl Der Bürgermeister führt aus, Vizebürgermeister Stefan Schöffl verzichtete auf seine Mitgliedschaft im Jagdausschuss. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte einen gültigen Wahlvorschlag ein: Mitglied GVM Johanna Haider Ersatzmitglied GRM Ing. Herbert Freudenthaler Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2e. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Reinhalteverband Gallneukirchner Becken; Nachwahl Der Bürgermeister informiert, Vizebürgermeister Stefan Schöffl verzichtete auf seine Ersatz-Mitgliedschaft im Reinhalteverband Gallneukirchner Becken. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte einen gültigen Wahlvorschlag ein: Ersatzmitglied GVM Mag. Franz Schwarzenberger Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2f. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im WEV Oberes Mühlviertel; Nachwahl Der Bürgermeister teilt mit, Vizebürgermeister Stefan Schöffl verzichtete auf seine Mitgliedschaft im Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte einen gültigen Wahlvorschlag ein: Mitglied Bürgermeister Herbert Fürst Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2g. Vizebürgermeister Stefan Schöffl; Verzicht auf die Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Gusen-Aist-Naarn; Nachwahl Der Bürgermeister führt aus, Vizebürgermeister Stefan Schöffl verzichtete auf seine Mitgliedschaft im Verkehrsverbund Gusen-Aist-Naarn. Die ÖVP-Gemeinderatsfraktion brachte einen gültigen Wahlvorschlag ein: Mitglied Bürgermeister Herbert Fürst Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2018 der Gemeinde Engerwitzdorf GRM Mag. Seyer-Neulinger führt aus, gemäß §§ 92 und 93 der OÖ. Gemeindeordnung ist der Rechnungsabschluss vor Vorlage an den Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufzulegen bzw. vom Prüfungsausschuss zu behandeln. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wurde mit der Einladung zur Prüfungsausschuss-Sitzung im Gemeinde-Intranet online gestellt. Der Rechnungsabschluss 2018 weist ein Gebarungsvolumen von € 16.679.685,86 im OHH (in Einnahmen und Ausgaben) und € 2.537.902,95 im AOHH (in Einnahmen und Ausgaben) somit gesamt € 19.217.588,81 auf. Eckdaten des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2018 Laufende Gebarung Die laufenden Einnahmen belaufen sich 2018 auf rund € 15,1 Mio. Dem stehen laufende Ausgaben von € 12,9 Mio. gegenüber. Folglich konnte ein Überschuss der laufenden Gebarung von € 2,2 Mio. erzielt (Vergleich 2017: rd. € 2,1 Mio.) werden. Laufende Gebarung in € RA 2014 RA 2015 RA 2016 RA 2017 RA 2018 Veränd. von 2014 auf 2018 in % Einnahmen KZ 19 Summe 1: laufende Einnahmen 13.403.282 14.101.963 14.878.025 15.059.511 15.110.054 12,73 Ausgaben KZ 29 Summe 2: laufende Ausgaben 10.607.261 13.379.053 12.163.319 12.967.493 12.898.037 21,60 KZ 91 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung 2.796.021 722.910 2.714.706 2.092.018 2.212.017 -20,89 Von 2014 auf 2018 sind die laufenden Einnahmen um 12,73 % gestiegen (entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 3,04 % p.a.), während die laufenden Ausgaben um 21,60 % (5,01% p.a.) zugenommen haben. Folglich hat sich der Saldo 1 von € 2,8 Mio. auf € 2,2 Mio. € reduziert. Vermögensgebarung Im RA 2018 sind Investitionen in Höhe von € 3,4 Mio. ausgewiesen. Diesen stehen Kapitaltransfereinnahmen (= primär BZ-Mittel, Landesbeiträge und Annuitätenzuschüsse) von € 1,4 Mio. gegenüber. Folglich ist der Saldo 2 – Vermögensgebarung minus € 2,0 Mio. Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen in € RA 2014 RA 2015 RA 2016 RA 2017 RA 2018 Veränd. von 2014 auf 2018 in % KZ 33 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts 375.499 1.837.600 830.370 834.409 679.222 80,89 KZ 39 Summe 3: Einnahmen Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 429.656 1.896.885 851.207 872.370 1.420.017 230,50 KZ 40 Erwerb von unbeweglichem Vermögen 1.202.645 2.049.172 1.313.487 1.740.124 3.135.802 160,74 KZ 41 Erwerb von beweglichem Vermögen 202.808 317.412 170.366 550.749 158.742 -21,73 KZ 49 Summe 4: Ausgaben Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 1.443.909 2.395.042 1.521.970 2.346.412 3.393.501 135,02 KZ 92 Saldo 2: Ergebnis Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen -1.014.253 -498.157 -670.763 -1.474.042 -1.973.484 94,58 Saldo 1 + Saldo 2 1.781.768 2.224.753 2.043.943 617.976 238.533 -86,61 Der Saldo 1 reicht jedoch aus diesen zu decken, sodass 2018 in Summe ein Überschuss aus der laufenden und Vermögensgebarung von € 0,2 Mio. erzielt wird. Im Zeitraum 2014 bis 2018 sind der Saldo 1 und 2 in Summe immer positiv gewesen, im Gesamtzeitraum zeigt sich ein Plus von € 6,9 Mio. Dieses Plus diente dazu Schulden zu reduzieren und Rücklagen für künftige Investitionen aufzubauen. Finanztransaktionen – Schulden- und Rücklagenentwicklung Ende 2018 weist die Gemeinde Schulden in Höhe von € 4,4 Mio. auf, wovon etwa 5,3 % auf die Schuldenart 1 – d.h. Schulden, die aus allgemeinen Steuermitteln zu tilgen sind – entfallen (Darlehen für Kulturhaus). Der Kreditschuldenstand ist seit 2014 um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Darlehen & Haftungen Jahr Kreditschuldenstand laut Schuldenverzeichnis in € Davon Schulden der Deckungsart 1 in € Haftungen laut Nachweis über Stand der Haftungen in € 2014 6.675.214 400.748 1.598.634 2015 6.034.951 360.317 1.479.161 2016 5.171.370 318.940 1.352.270 2017 4.772.630 276.549 1.251.123 2018 4.376.684 233.141 1.138.500 Die Haftungen umfassen per Ende 2018 rund € 1,14 Mio. (2017: € 1,25 Mio.), die auf folgende Positionen entfallen: - RHV Gallneukirchner Becken: € 704.700,00 - RHV Mittlere Gusen: € 345.700,00 - Wasserverband Untere Gusen: € 88.100,00 Der Rücklagenstand per Ende 2018 hat sich gegenüber 2017 kaum verändert und beträgt rund € 8,8 Mio. Die Rücklagen verteilen sich auf zweckgebundene Rücklagen (€ 6,2 Mio.) sowie Allgemeine Rücklage (€ 2,6 Mio.) Vermögensrechnung Die Gemeinde weist per 31.12.2018 ein Gesamtvermögen (Sachanlage- und Finanzvermögen) von € 39,0 Mio. aus. Diesem stehen Schulden von € 4,4 Mio. gegenüber. Das rechnerische Nettovermögen beläuft sich auf rund 89 %. KDZ-Quicktest und Haushaltsstatus Überschuss der laufenden Gebarung (ÖSQ) Der Überschuss der lfd. Gebarung beträgt rund 17 % und hat sich gegenüber 2017 geringfügig erhöht. Der Spielraum für Investitionen, Schuldentilgung bzw. Rücklagenbildung ist weiterhin gegeben. Eigenfinanzierungskraft (EFQ) Diese Kennzahl zeigt an, wie weit die laufenden und Vermögensausgaben mit eigenen Mitteln finanziert werden können, und dadurch weder neue Schulden aufzunehmen noch Rücklagen aufzulösen sind. In Summe zeigt sich eine vollständige Eigenfinanzierung von lfd. Ausgaben und Investitionen. 2018 sind rund 1,5 % für Schuldenabbau und Rücklagenaufbau zur Verfügung gestanden. Die Eigenfinanzierungskraft ist gegenüber 2017 etwas zurückgegangen, da das Investitionsvolumen 2018 rund 1 Mio. höher war. Verschuldung (VSD und SDQ) Die Verschuldungsdauer zeigt wie lang die Gemeinde Engerwitzdorf benötigt, um ihre Schulden zu tilgen. Der Wert für 2018 beträgt 1,98 Jahre und ist ein sehr guter Wert. Die Ursache für diesen guten Wert ist der Überschuss der laufenden Gebarung, der die getätigten Investitionen mehr als abdeckt (siehe Eigenfinanzierungskraft). Die Schuldendienstquote zeigt an welcher Teil der Abgaben (=Einnahmen aus eigenen Steuern, Ertragsanteilen und Gebühren) für Tilgungen und Zinsen aufzuwenden ist. Auch diese Kennzahl ist seit 2014 von 5,3 % auf 3,51 % gesunken. Finanzielle Leistungsfähigkeit (FSQ) Die Freie Finanzspitze zeigt wieviel der Gemeinde Engerwitzdorf nach Zahlung der Tilgungen für neue Projekte übrig bleibt. Die FSQ liegt 2018 bei 11,94 % und ist etwas höher als 2017. Substanzerhaltung des Vermögens (SEQ) Die Substanzerhaltung ist 2018 mehr als gelungen – mit einem Wert von 2,16 hat die Gemeinde Engerwitzdorf doppelt so viel investiert als das Gemeindevermögen abgenutzt wurde. Gesamt-Bonität Die Gesamt-Bonität lt. KDZ-Quicktest ist sehr gut. Mit einer Durchschnittsnote von 1,67 hat die Gemeinde Engerwitzdorf 2018 wie auch in den Jahren davor einen Spitzenwert erreicht.     ÖSQ EFQ FSQ VSD SDQ SEQ Ø Note 2014 Kennzahl 26,36 % 114,79 % 17,70 % 2,39 5,30 % 1,07   Note 1 1 1 1 1 4 1,50 2015 Kennzahl 24,67 % 116,15 % 17,02 % 2,22 4,07 % 1,81   Note 2 1 1 1 1 1 1,17 2016 Kennzahl 23,24 % 114,94 % 16,15 % 1,90 3,97 % 1,05   Note 2 1 1 1 1 4 1,67 2017 Kennzahl 16,58 % 104,04 % 11,51 % 2,28 4,03 % 1,94   Note 3 2 2 1 1 1 1,67 2018 Kennzahl 17,15 % 101,46 % 11,94 % 1,98 3,51 % 2,16   Note 3 2 2 1 1 1 1,67 Weitere wichtige Zahlen und Infos zum Rechnungsabschluss 2018 Abgaben-Einnahmenreste Der Rest der vorgeschriebenen Abgaben (Grundsteuer, Wasser-, Kanal- und Müllgebühr, offene Kommunalsteuer, Wasser- und Kanalanschlussgebühren, …) betrug per 31.12.2018 rund € 21.000,00 (Vergleich Vorjahr: rund € 19.300,00). Abweichungen gegenüber VA 2018 Die zu erläuternden Voranschlagsstellen sind auf den Seiten 232 bis 234 angeführt bzw. erläutert. Schulden und Zinsendienst je Einwohner (Basis EW per 31.10.2018 = 8.828) Die Finanzschuld in der Gemeinde Engerwitzdorf liegt Ende 2018 bei rund € 496,00 pro Kopf. Gegenüber 2017 konnte der Schuldenstand um rund € 46,00 pro Einwohner gesenkt werden. Im Vergleich dazu beträgt die Pro-Kopfverschuldung (Beträge auf Basis Gemeindefinanzbericht des Städtebundes bzw. der Angaben des KDZ für 2016) der Gemeinden des Bundes € 1.777,00, des Landes OÖ € 1.798,00 und des Bezirkes Urfahr-Umgebung € 1.319,00. (aktuellere Zahlen liegen derzeit noch nicht vor) Der Zinsendienst für das Jahr 2018 beträgt € 11,96 (Vorjahr € 13,02) pro Gemeindebürger. Kommunalsteuer je Einwohner Die Kommunalsteuer beträgt 2018 in Engerwitzdorf € 149,00 pro Kopf und ist gegenüber 2017 um rund € 13,00 je EW gestiegen. Personalaufwand je Einwohner Die Personalausgaben der Gemeinde Engerwitzdorf belaufen sich auf € 264,00 pro Ein-wohner (Vorjahr € 254,00). Darstellung Transferzahlungen (Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenbeitrag) und Ertragsanteile   2017 2018 SHV-Umlage 1.737.935 1.875.888 Krankenanstaltenbeitrag 1.746.222 1.844.463 Ertragsanteile 6.927.747 7.396.899 Budget OHH 15.215.015 16.679.686 Der Anteil der beiden Transferzahlungen der Gemeinde Engerwitzdorf Sozialhilfeumlage und Krankenanstaltenbeitrag, beträgt 2018 rund 22,3 % des Gesamtbudgets und ist gegenüber 2017 anteilsmäßig gesunken (Vorjahr 22,9 %). Der Anteil der Ertragsanteile 2018 liegt bei etwa 44,35 % des Gesamtbudgets und ist gegenüber 2017 ebenfalls gesunken (Vorjahr 45,5 %). GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2018 auf Grundlage des Berichtes des Prüfungsausschusses vom 25.02.2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2018 der Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG" GRM Mag. Seyer-Neulinger informiert, der Rechnungsabschluss der Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen, wobei die Kommanditistin (Gemeinde) durch den Bürgermeister und der Komplementär (Verein) durch den Amtsleiter vertreten werden. Gemäß Punkt 11.2 des Gesellschaftsvertrages der KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist für die Ausübung des Stimmrechts der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Verpflichtung zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Prüfungsausschuss vor, jedoch steht dem Prüfungsausschuss frei, jederzeit Einsicht zu nehmen (Punkt 6.1). Es erscheint somit zweckmäßig zur Vorbereitung des o.a. GR-Beschlusses den Rechnungsabschluss dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf 2018 im Intranet bereitgestellt. Zusammenfassung des Rechnungsabschlussergebnisses für das Finanzjahr 2018: Ordentlicher Haushalt: Einnahmen und Ausgaben von je € 83.513,60 Das Ergebnis des OHH muss gemäß Buchungsleitfaden immer ausgeglichen erstellt werden, d.h. Überschüsse bzw. Abgänge sind mit dem AOHH zu verrechnen. Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen: € 413.586,44 Ausgaben: € 387.188,94 Überschuss: € 26.397,50 Abgänge/Überschüsse bleiben gemäß Buchungsleitfaden im AOHH stehen. Er wird sich Jahr für Jahr entsprechend verändern, da jährlich die Abschreibung zu verbuchen ist. Nachdem die Gemeinde-KG per 31.12.2018 endet, ist der Überschuss nach Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses auszuschütten und bei der Gemeinde als Gewinnentnahme einzunehmen. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ für das Jahr 2018 auf Grundlage des Berichtes des Prüfungsausschusses vom 25.02.2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. GR Fraktionen Die Grünen - BfE und SPÖ: Erlassung einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h im Ortsgebiet Haid an der Haidberg-Straße und Aufstellung von Anzeigetafeln für die Geschwindigkeit; Beschlussfassung GRM Dr. Niebsch berichtet, mit Schreiben vom 07.03.2019 stellten gemäß § 46 Abs. 3 Oö. GemO 1990 die Mitglieder der Gemeinderatsfraktionen Die Grünen – BürgerInnen für Engerwitzdorf und SPÖ den Antrag, diesen Tagesordnungspunkt in die heutige Sitzung aufzunehmen. Begründung: „Mit einer Unterschriftenliste forderten Bürgerinnen und Bürger der Siedlung Haid bereits 2014 Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in ihrer Ortschaft. Dazu gehörten u.a. ein Tempolimit von 30 km/h, elektronische Geschwindigkeitsanzeigetafeln und eine bessere Verkehrsüberwachung. Ein Tempolimit von 30 km/h wurde mit der Begründung abgelehnt, dass es sich um eine Durchzugsstraße handelt. Die Situation hat sich seitdem nicht verbessert. Wir denken, dass ein Tempolimit von 40 km/h einen guten Kompromiss zwischen den Anforderungen an eine Durchzugsstraße und dem Wunsch nach Schutz vor zu schnell fahrenden Autos darstellt. Ein zusätzliches Aufstellen von Anzeigetafeln für die aktuelle Geschwindigkeit in beiden Richtungen wird sich ebenfalls verkehrsberuhigend auswirken (siehe Schweinbach Gusenbachstraße). Daher stellen wir den Antrag: Der Gemeinderat möge beschließen, im Bereich der Straße Haidberg im Ortsgebiet eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h zu verordnen und elektronische Anzeigetafeln für die Geschwindigkeit in beide Richtungen in sinnvoller Lage zu installieren.“ Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesen Verhandlungsgegenstand zur Vorberatung dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Verlängerung der Siedlungsstraße Blumenweg in östliche Richtung im Bereich Klendorf; Beschlussfassung einer Verordnung GVM Schöffl erläutert, im Zuge der Umwidmung der Fürstgründe im Bereich der Ortschaft Bach wurde die im Plan rot dargestellte Fläche als zukünftiges öffentliches Gut ausgewiesen. Hierfür ist eine Verordnung für die Widmung der Straße für den Gemeingebrauch, sowie ihre Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraße“ zu beschließen. Die Planunterlagen lagen vier Wochen vom 02.01.2019 bis 04.02.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt während der Amtsstunden auf. Der Ausschuss hat diese Verordnung eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, gemäß Verordnung vom 11.03.2019 die neue Siedlungsstraße im Bereich Bach–Fürstgründe für den Gemeingebrauch zu widmen und in die Straßengattung „Gemeindestraße“ einzureihen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Verlängerung der Siedlungsstraße Schwalbenweg in westliche Richtung im Bereich Engerwitzdorf; Beschlussfassung einer Verordnung GVM Schöffl teilt mit, im Zuge der Umwidmung der Mayrhofergründe im Bereich der Ortschaft Engerwitzdorf wurde die im Plan rot dargestellte Fläche als zukünftiges öffentliches Gut ausgewiesen. Hierfür ist eine Verordnung für die Widmung der Straße für den Gemeingebrauch, sowie ihre Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraße“ zu beschließen. Die Planunterlagen sind vier Wochen vom 02.01.2019 bis 04.02.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt während der Amtsstunden aufgelegen. Der Ausschuss hat diese Verordnung eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, gemäß Verordnung vom 11.03.2019 die neue Siedlungsstraße im Bereich Engerwitzdorf - Mayrhofergründe für den Gemeingebrauch zu widmen und in die Straßengattung „Gemeindestraße“ einzureihen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Verlängerung der Siedlungsstraße Drosselweg in nördliche Richtung im Bereich Engerwitzdorf; Beschlussfassung einer Verordnung GVM Schöffl berichtet, dass im Zuge der Umwidmung der Pichlergründe im Bereich der Ortschaft Engerwitzdorf die im Plan rot dargestellte Fläche als zukünftiges öffentliches Gut ausgewiesen wurde. Hierfür ist eine Verordnung für die Widmung der Straße für den Gemeingebrauch, sowie ihre Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraße“ zu beschließen. Die Planunterlagen sind vier Wochen vom 02.01.2019 bis 04.02.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt während der Amtsstunden aufgelegen. Der Ausschuss hat diese Verordnung eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, gemäß Verordnung vom 11.03.2019 die neue Siedlungsstraße im Bereich Engerwitzdorf - Pichlergründe für den Gemeingebrauch zu widmen und in die Straßengattung „Gemeindestraße“ einzureihen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Verlängerung der Siedlungsstraße Wabengasse in nördliche Richtung im Bereich Simling; Beschlussfassung einer Verordnung GVM Schöffl führt aus, im Zuge der Umwidmung der Inreitergründe im Bereich der Ortschaft Simling wurde die im Plan rot dargestellte Fläche als zukünftiges öffentliches Gut ausgewiesen. Hierfür ist eine Verordnung für die Widmung der Straße für den Gemeingebrauch, sowie ihre Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraße“ zu beschließen. Die Planunterlagen sind vier Wochen vom 02.01.2019 bis 04.02.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt während der Amtsstunden aufgelegen. Der Ausschuss hat diese Verordnung eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, gemäß Verordnung vom 11.03.2019 die neue Siedlungsstraße im Bereich Simling - Inreitergründe für den Gemeingebrauch zu widmen und in die Straßengattung „Gemeindestraße“ einzureihen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Blumenweg - Ansuchen um Ausfahrt auf die Katsdorfer Straße; Beschlussfassung GVM Schöffl erinnert, dass der Gemeinderat am 06.04.2017 einstimmig den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung der Parzelle Nr. 3334, KG Klendorf im Ausmaß von ca. 4.000 m² fasste. Die Firma Habau legte dazu ein Bebauungskonzept vor, in dem ein Wendehammer und keine Ausfahrt auf die Landesstraße eingezeichnet war. Die Straßenmeisterei Pregarten, Herr Pölzl, teilte uns schon vorweg am 05.10.2016 mit, dass eine Ausfahrt auf die Landesstraße im Bereich der neuen Umwidmung nicht möglich ist. Im Zuge des Stellungnahmeverfahrens hat die Abteilung Verkehr am 03.07.2017 folgende Stellungnahme abgegeben: „Die Verkehrserschließung hat über die bestehende Gemeindestraße „Blumenweg“ zu erfolgen. Ein direkter Anschluss der Fläche (GSt. Nr. 3334) an die Landesstraße wird keinesfalls gestattet.“ Der Ausschuss hat die Stellungnahme beraten und dem Gemeinderat einstimmig zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Gemeinderat beschloss am 09.11.2017 mehrheitlich die Umwidmung mit der Zufahrt über dem Blumenweg. Bewohner des Blumenweges haben am 16.09.2018 eine Stellungnahme eingebracht, welche vollinhaltlich verlesen wird. Daraufhin ersuchte die Gemeinde das Land neuerlich um Überprüfung bzw. Genehmigung einer Ausfahrt im Bereich der Widmung Schinagl. Das Land Oö. hat am 26.11.2018 eine Stellungnahme übermittelt, welche ebenfalls vollinhaltlich verlesen wird. Die Kosten für einen eventuellen Umbau der Straße für eine Ausfahrt hat das Büro Eitler mit rund € 90.000,00 netto geschätzt. Der Ausschuss hat das Ansuchen eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, da das Land OÖ festgestellt hat, dass an dieser Stelle die erforderlichen Sichtweiten lt RVS nicht gegeben sind und daher eine Ausfahrt nicht möglich ist, möge der Gemeinderat beschließen, das Ansuchen abzulehnen. GVM Mayrbäurl will die Gründe für eine Ausfahrt nicht wiederholen. Seiner Meinung nach sind die Versagensgründe nicht absolut. Aufgrund der derzeitigen Sichtverhältnisse ist die Ausfahrt nicht möglich. Ob eine allfällige Umplanung möglich wäre, müsste geprüft werden. Aus seiner Sicht ist es unverantwortbar, es ist eine massive Gefährdung für die dortigen Bewohner. Er meint, es herrsche hier eine gewisse Gleichgültigkeit, die er zum Teil auch verstehe. Die Grünen versuchen an den abstrusesten Orten Radwege zur Verkehrsberuhigung zu forcieren, aber hier sind sie nicht in der Lage für die Bürger zu sein. GRM Grillnberger findet es dreist, Radwege mit diesem Antrag zu vermischen. Hier geht es um die Ausfahrt zur Landesstraße. Er schlägt vor, eventuell einen Antrag auf Geschwindigkeitsbeschränkung zu stellen und nicht Die Grünen dafür verantwortlich zu machen. Der Bürgermeister wiederholt, laut derzeitiger Stellungnahme ist die Ausfahrt nicht möglich. Im Ausschuss könne man darüber beraten, eventuell fußläufig eine Verbindung zum Gehsteig herzustellen. GVM Mayrbäurl ergänzt, dass die Verbindung für Fußgänger und Radfahrer geeignet sein müsse. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. Vergabe der Bauarbeiten für die Errichtung der Infrastruktur im Bereich Blumenweg, Schwalbenweg, Drosselweg, Wabengasse, Schweinbach und Innertreffling; Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, dass das Zivilingenieursbüro DI Eitler & Partner die Kanal-, Wasser- und Straßenbauarbeiten für das Jahr 2018 im offenen Verfahren mit Bestbieterprinzip ausgeschrieben hat. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 15.03.2018 den Bauauftrag an den Bestbieter die ARGE NSB Neu San Bau GmbH und Hasenöhrl Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag/Fr. zu vergeben. Die Ausschreibung hat ein günstiges Ergebnis für die Gemeinde ergeben. Gemäß Bundesvergabegesetz 2018 § 35 Abs. 1 Z.5 kann eine Auftragserweiterung an die ARGE NSB Neu San Bau GmbH und Hasenöhrl Bau GmbH für folgende Projekte erfolgen: * Drosselweg – Simling --> Infrastrukturvereinbarung * Lilienweg – Bach --> Infrastrukturvereinbarung * Lerchenweg – Schweinbach --> Infrastrukturvereinbarung * Schwalbenweg – Engerwitzdorf --> Infrastrukturvereinbarung * Wabengasse – Simling --> Infrastrukturvereinbarung * Lahningerweg – Innertreffling --> Infrastrukturvereinbarung Das Planungsbüro überprüfte nachstehendes Angebot auf Basis des Auftrages vom 15.03.2018. Der Erweiterungsauftrag soll an die ARGE NSB Neu San Bau GmbH und Hasenöhrl Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag bei Freistadt gemäß Angebot vom 06.03.2019 mit einer Angebotssumme von € 588.062,70 exkl. USt. erteilt werden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für die Erweiterung des Kanals, der Wasserleitungen und der Straßen an die ARGE NSB Neu San Bau GmbH und Hasenöhrl Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag bei Freistadt zum Preis von € 588.062,70 exkl. USt. vergeben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Bericht der Jahresabrechnung 2018 GVM Schöffl stellt fest, dass im Jahr 2018 der WEV Oberes Mühlviertel nachstehende Maßnahmen durchführte: Instandsetzung, Instandhaltung und laufende Instandhaltung Güterweg Niederkulm € 615,60 Güterweg Innertreffling € 25.150,55 Güterweg Kranewitter € 16.351,86 Güterweg Schedl € 7.079,77 Güterweg Linzerberg Peterhof € 1.710,00 Güterweg Holzwinden € 3.881,78 Güterweg Zwicklau € 32.558,39 Summe Instandhaltung € 87.347,95 Im Gegenzug leistete die Gemeinde folgende Interessentenbeiträge an den Verband: für lfd. Instandhaltungen € 35.404,00 für Instandsetzungen € 10.000,00 für Katastrophenschäden € 0,00 Gesamt € 45.404,00 GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Straßenbauprogramm 2019, Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten, Auftragsvergabe; Beschlussfassung GVM Schöffl erinnert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 13.12.2018 das Straßenbauprogramm 2019 beschloss. Die Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten erfolgte im nicht offenen Verfahren im Unterschwellenbereich. Die Angebotsöffnung am 01.03.2019 ergab nach Prüfung der Angebote folgendes Ergebnis: Die Ausschreibung umfasst folgende Anlagenteile: Bauvorhaben 1 Alte Linzer Straße Bereich Gasthaus Gangl bis zur Gemeindegrenze - Linz 2 Zinngießing von der Liegenschaft Zinngießing 42 bis zur Liegenschaft Zinngießing 22 3 BBG Langwiesen südlich der Firma E + E bzw. Sanierung der bestehenden Straße 4 Errichtung des Rohbaues von Unteren Lindenweg bis zur Liegenschaft Rosenhain 1 5 Errichtung eines Gehsteiges an der Katsdorfer Landesstraße L 1464 von Wolfing bis zur Bushaltestelle 6 Restbereich Gartenweg und Verbreitung der Ahornstraße Stellt sich nach Abrechnung der oben angeführten Straßenbauvorhaben heraus, dass noch finanzielle Mittel verfügbar sind, sollten diese für nachstehende Baumaßnahmen verwendet werden: Straßen Haidberg Bereich Rechbergergründe (Kitzler) Bach Bereich Thalergründe Zufahrt Oberbach – Ortnergründe Oberholzstraße von Niederthal bis Gollmannsiedlung Die Kostenschätzung vom 29.12.2018 für den ausgeschriebenen Bauumfang ergab Kosten von €396.852,58 inkl. USt., das Angebot des Billigstbieters von € 388.577,23 inkl. USt liegt um € 8.275,35 inkl. USt, das sind 2,1 % darunter. Die Finanzierung der Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten für Neubau und Sanierung sind im außerordentlichen Haushalt unter den Voranschlagsstellen 05/612580/002 gesichert. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Asphaltierungsarbeiten für das Jahr 2019 an den Bestbieter, die Firma Porr Bau GmbH aus Linz mit einer Angebotssumme von € 388.557,23 inkl. USt (€ 323.814,36 exkl. USt) zu vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/61258/002 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 14. Ansuchen um Rückübereignung und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 368/8, KG. Niederkulm, in Innertreffling (Binder - Leimetshoferweg) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, dass die Objekte Leimetshoferweg 18 und 18a im November 2018 von den Grundbesitzern aufgrund eines geringen Grundtausches neu vermessen wurden. Dabei hat sich herausgestellt, dass ein Teil der Gartenmauer beim Objekt Leimetshoferweg 18a (Binder) auf dem nördlich angrenzenden öffentlichen Gut Parzelle 368/8, KG. Niederkulm, errichtet wurde. Der Bau der Einfriedung wurde grundsätzlich mit Bescheid vom 15.02.1991 im Zuge des Neubaus des Einfamilienhauses genehmigt. Die Grundbesitzerin Frau Binder ersucht nun um Rückübereignung dieser Fläche im Ausmaß von ca. 3 m² laut Teilungsentwurf GZ 9431 des Vermessungsbüros Loidolt aus Linz. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Rückübereignung an Herrn und Frau Josef und Maria Brandstetter zu erfolgen. Im Zuge der Bauplatzbewilligung am 07.02.1995 wurde damals ein Teilstück im Ausmaß von 1.011 m² kostenlos ins öffentliche Gut abgetreten. Herr Peter Brandstetter (Rechtsnachfolger) verzichtet auf die kostenlose Rückgabe des Teilstückes aus der Parzelle Nr. 368/8, KG. Niederkulm. Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten trägt die Antragstellerin. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auflassung und kostenlose Rückübereignung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 368/8, KG. Niederkulm, im Ausmaß von ca. 3 m² an die Grundbesitzer des Grundstückes Parzelle Nr. 368/10 und 368/12, KG. Niederkulm und die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch entsprechend dem Vermessungsplan des Vermessungsbüros Loidolt aus Linz, GZ 9431, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Ansuchen um Erwerb und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 2716/2, KG. Engerwitzdorf in Langwiesen (Helm) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundsatzbeschlussfassung GVM Schöffl erklärt, bei diesem Teilstück des öffentlichen Gutes handelt es sich um eine alte Wegverbindung (Kirchensteig) von Klendorf nach Gallneukirchen. Diese Fläche wird schon mehr als 50 Jahre nicht mehr als Weg genutzt, sondern als Feld mitbewirtschaftet. Sie ist daher als öffentliche Wegverbindung entbehrlich geworden. Die im Norden und Süden angrenzenden Grundbesitzer Herr und Frau Helm suchen daher um den Erwerb der Fläche im Ausmaß von ca. 385 m² zum Preis von € 9,90/m² an. Beim Straßenbau werden allfällige erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen zu ortsüblichen Preisen von derzeit € 13,20/m² (lt. Gutachten eines gerichtlich beeideten Gutachters) eingelöst. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um einen landwirtschaftlichen nicht verbauten Bereich (reines Grünland); das Verhandlungsergebnis ergab 75 % des oben angeführten Preises, was € 9,90/m² entspricht. Die grundbücherliche Durchführung kann gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz erfolgen. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten tragen die Antragsteller. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss für die Auflassung und Veräußerung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 2716/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 385 m² an die Antragsteller Herrn und Frau Helm und die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch fassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Mappenberichtigung und Grundtausch in Zinngießing im Bereich des öffentlichen Gutes Parzelle 1207/2, 1224/3 und 1225/4, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 17. Ansuchen um Rückübereignung und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 2712/1, KG. Engerwitzdorf in Schweinbach (Schwaiger - Dorfweg) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, dass im Zuge des geplanten Zubaus beim Objekt Adamweg 10 eine Neuvermessung des Grundstückes erfolgte. Dabei hat sich herausgestellt, dass ein Teil der Gartenmauer auf dem nördlich angrenzenden öffentlichen Gut Parzelle 2712/1, KG. Engerwitzdorf, errichtet wurde. Die Grundbesitzer Herr und Frau Schwaiger ersuchen um Rückübereignung dieser Fläche im Ausmaß von ca. 10 m² laut Teilungsplan GZ 12608/19 des Zivilgeometers Withalm aus Freistadt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Rückübereignung an Frau Hedwig Reichör, Herrn Josef Winklehner und Herrn Gottfried Winklehner zu erfolgen. Im Zuge der Bauplatzbewilligung am 13.08.1970 wurde damals ein Teilstück im Ausmaß von 1.050 m² kostenlos ins öffentliche Gut abgetreten. Die Rechtsnachfolger verzichten auf die kostenlose Rückgabe des Teilstückes aus der Parzelle Nr. 2712/1, KG. Engerwitzdorf. Die schriftliche Zustimmung wird gerade eingeholt. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten werden von der Antragstellern Herrn und Frau Schwaiger getragen. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auflassung und kostenlose Rückübereignung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 2712/1, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 10 m² an die Antragsteller Herr und Frau Schwaiger und die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch entsprechend dem Vermessungsplan des Zivilgeometers Withalm aus Freistadt, GZ 12608/19, vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung der Rechtsnachfolger, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner G. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 18. Vereinbarung mit BAV betreffend neue Sammelstelle Langwiesen; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, dass die neue Sammelstelle in Langwiesen im April fertiggestellt wird. Die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich am 03.05.2019. Die Betriebsführung erfolgt durch den Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung (BAV). Aus diesem Grund soll eine Vereinbarung über die Betreuung und Betriebsführung der neuen Sammelstelle mit dem BAV abgeschlossen werden. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung mit dem Bezirksabfallverband Urfahr-Umgebung über die Betreuung und Betriebsführung der Sammelstelle Langwiesen beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 19. Halte- und Parkverbot in der Bürgerstraße im Bereich des neu verordneten Schutzweges; Beschlussfassung einer Verordnung GVM Schöffl erklärt, die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung verordnete am 20.12.2018 einen Schutzweg im Kreuzungsbereich Gusenbachstraße / Bürgerstraße. Zwischen diesem Schutzweg und der Schulbushaltestelle vor dem Kindergarten soll die Gemeinde ein Halte- und Parkverbot verordnen. Diese Maßnahme schrieben Frau Dr. Rauch (BH UU) und Herr Wintersberger (SV vom Land OÖ) im Aktenvermerk zur Bereisung nieder. Das Halte– und Parkverbot wird mit einer gelben Linie am straßennahen Gehsteigrand kundgemacht und tritt mit Anbringen der Markierung in Kraft. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Verordnung für das Halte- und Parkverbot im Bereich des Kindergarten Engerwitzdorf – Schweinbach beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Erlassung einer neuen Übertragungsverordnung von Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister; Auflassung der Übertragungsverordnung vom 07.02.1974; Beschlussfassung GVM Schöffl erklärt, dass die Übertragungsverordnung aus dem Jahre 1974 nach Rücksprache mit dem Land OÖ zu überarbeiten ist. Aus diesem Grund ist eine neue Verordnung sowie die Auflassung der bestehenden Verordnung vom 07.02.1974) erforderlich. Folgende rechtliche Grundlage hat sich wie folgt geändert: * Neue VO: § 43 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl Nr. 91, idgF * Alte VO: § 43 Abs. 2 der OÖ.GemO. 1965, LGBl.Nr. 45, in der Fassung des LGBl.Nr. 34/1973 In diesem Zuge sind die Zuständigkeiten des Bürgermeisters bei Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei anzupassen. Nachstehende Punkte sind in der alten Verordnung dem Bürgermeister übertragen worden, sollten aber nach der neuen Übertragungsverordnung wieder in die Zuständigkeit des Gemeinderates fallen. * Das Verbot oder die Einschränkung von Wirtschaftsfuhren nach § 30 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO. 1960, BGBl. Nr. 159, in der geltenden Fassung; * Die Erlassung von Verordnungen nach § 43 StVO. 1960, womit eine Beschränkung für das Halten und Parken nach § 52 Z. 13 und 13a StVO. 1960 oder ein Hupverbot nach § 52 Z. 14 StVO. 1960 erlassen wird; * Die Ausnahme vom Verbot des Wintersportes nach § 87 StVO. 1960. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Übertragungsverordnung von Angelegenheiten der örtlichen Straßenpolizei auf den Bürgermeister sowie die Auflassung der bestehenden Übertragungsverordnung vom 07.02.1974 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21a. Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 15 Bereich Zone C; Grundsatzbeschlussfassung GVM Schöffl informiert, im Zuge der Überprüfungsarbeiten der Zone C – Einzugsbereich der Linz AG wurden diverse Schäden am öffentlichen Kanalnetz der Gemeinde festgestellt. Die Kosten für die angenommenen Sanierungsmaßnahmen wurden vor der Befahrung mit rund € 2.000.000,-- exkl. USt. geschätzt. Das Ziviltechnikerbüro Eitler und Partner erstellt derzeit eine konkrete Kostenschätzung auf Grundlage der Kamerabefahrung. Die Bauarbeiten sollen nach Vorlage eines Sanierungskonzeptes ausgeschrieben werden. Die Finanzierung ist in einem zukünftigen außerordentlichen Vorhaben -> ABA EWD; BA 15 vorgesehen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf, BA 15 im Einzugsgebiet Linz AG grundsätzlich durchzuführen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21b. Auftragserteilung an die Firma RTI aus Altenberg für dringende Sanierungsarbeiten; Nachtragsbeschlussfassung GVM Schöffl berichtet, bei der Überprüfung der Zone C hat man einige Schäden der Schadensklasse 5 (sofortiger Handlungsbedarf – Einsturzgefahr) festgestellt. Die Firma RTi Austria, Bruckbachweg 23, 4203 Altenberg bei Linz legte ein Zusatzangebot für die Sanierung dieser Schäden auf Basis des Angebotes vom 14.09.2018 (Zone B) zum Preis vom € 49.959,63 exkl. USt. Im Angebot ist die Sanierung von 5 Haltungen und 7 Schächte enthalten. Die Firma RTi hat bereits mit den Sanierungsarbeiten begonnen, wodurch auch keine zusätzlichen Baustelleneinrichtungen anfallen, da sie derzeit die Sanierung der Kanäle im Einzugsbereich RHV Mittlere Gusen – Zone B durchführen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nachträglich beschließen, dass die Firma RTi Austria, Bruckbachweg 23, 4203 Altenberg bei Linz mit der Sanierung der Schäden der Schadensklasse 5 – Zone C gemäß Angebot vom 08.03.2019 (Basis Hauptauftrag vom 14.09.2018) zum Preis von € 49.959,63 exkl. USt. beauftragt wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21c. Auftragserweiterung an Bauleitung; Beschlussfassung GVM Schöffl erklärt, die Bauleitung soll das Ziviltechnikerbüro Eitler und Partner aus Linz auf Basis des Hauptauftrages vom 05.07.2018 durchführen. Die voraussichtlichen Kosten werden rund 3.000,00 exkl. USt. betragen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Firma Eitler und Partner aus Linz mit der Bauleitung für die Sanierung der Schäden der Schadensklasse 5 – Zone C gemäß Hauptauftrag vom 05.07.2018 zum Preis von rund € 3.000,-- exkl. USt. beauftragt wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 22. Angebot zum Beitritt zur Klimawandelanpassungsregion "KLAR!" Sterngartl-Gusental; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 23. Kindergarten Linzerberg; Weitergewährung des Fahrtkostenzuschusses; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreter GRM Ing. Freudenthaler stellt fest, dass für Kindergärten grundsätzlich keine Sprengel vorgesehen sind, die Kindergärten in Schweinbach und Mittertreffling orientieren sich grundsätzlich an den Schulsprengeln. Daran ist geknüpft, dass zum jeweils nächstgelegenen Kindergarten ein Bustransport angeboten wird. Der Kindergarten Linzerberg wird seit Herbst 2018 als Regelkindergarten geführt. Bisher wurde kein eigener Sprengel definiert, weil diesen Kindergarten Kinder aus dem gesamten Gemeindegebiet besuchen. Da aus diesem Grund kein Bustransport angeboten wird, gibt es für Fahrgemeinschaften mit mindestens 2 Kindern einen Fahrtkostenzuschuss in der Höhe des amtlichen Kilometergeldes. Dieser Fahrtkostenzuschuss soll bis auf Weiteres bestehen bleiben. In weiterer Folge soll ein eigener Sprengel definiert werden, innerhalb dem nach Bedarf ev. ein Bus angeboten kann. GRM Ing. Freudenthaler stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Fahrtkostenzuschuss weiter zu gewähren, bis für den Kindergarten Linzerberg ein zugehöriges Gebiet festgelegt wurde. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24. Berichte aus den Arbeitskreisen Gesunde Gemeinde: Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet über geplante Veranstaltungen: * SportUNION: Projekt „Kick ohne Tschick“ – Rauchfreier Sportplatz * Bäuerinnen: Kochkurs „Wildkräuterküche am 10.04.2019 * Mag.a Pamela Hölzl: Kräuterwanderung am 12.04.2019 * JES / Mag.a Pamela Hölzl: Mädchenkreis für 10 – 12jährige Mädchen von April bis Juni 2019 Fairtrade: GRM Vezmar-Gutenbrunner teilt mit, dass Fairtrade heuer 25 Jahre feiert und aus diesem Anlass Kaffee und Kuchen im Foyer vorbereitet wurden. Ebenso ist ein Osterkörbchen mit Fairtrade-Produkten zur Ansicht aufgestellt. 25. Bericht des Bürgermeisters a) Datenschutzseminar Vor der nächsten Gemeinderatssitzung am 11.04.2019 findet um 18:15 Uhr eine Schulung durch den Datenschutzbeauftragten der Gemeinde Dr. Pilgermayr betreffend Datenschutz für die Gemeinderatsmitglieder statt. b) Laut Planungskreislauf erfolgt 2019 wieder die Befragung der Gemeinderatsmitglieder, die wir erstmals online durchführen. Am Freitag, 22.03.2019 laden wir die politischen Mandatare per Mail ein, sich an der Onlineumfrage zu beteiligen. c) Der Management-Review 2018 geht am Freitag, 22.03.2019 online. d) Die Region Sterngartl-Gusental strebte die Bildung einer KLAR! Klimawandelanpassungsregion an. Allerdings informierte der KEM-Manager Simon Klambauer, dass diese heuer nicht zustande kommen wird. Aus diesem Grund war über diesen Punkt eine Beschlussfassung nicht mehr möglich. e) Am 6. April 2019 findet in Linz ein BürgerInnen-Dialog zum Thema „Unsere Zukunft mit automatisierter Mobilität“ statt. Die Veranstalter suchen dafür noch dringend Teilnehmer. Alle GRM haben dazu heute eine E-Mail erhalten. f) Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes: Der Verfassungsgerichtshof hat die Beschwerden Gstöttenbauer und Rathgeb gegen den Bescheid Wall-Schinagl für die Errichtung des Schweinestalles in Klendorf am 25.02.2019 abgelehnt. Der Baubewilligungsbescheid 1. Instanz vom 19.10.2015 wurde demnach von allen weiteren Instanzen bestätigt. Besonderer Dank gilt der verantwortlichen Sachbearbeiterin Anita Gollner für die äußerst gewissenhafte Arbeit. (Verfahrensdauer ca.3,5 Jahre; Baubewilligung ist vom 19.10.2015) g) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Kainmüller, GRM Mühlberger und GRM Lehner Chr. 26. Allfälliges a) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erkundigt sich über den derzeitigen Stand der Lärmschutzmaßnahmen der Asfinag in Schweinbach. b) GRM Mandl ersucht, die Unterlagen zu den Sitzungen rechtzeitig ins Intranet zu stellen. Dazu antwortet der Amtsleiter, dass das Intranet keine Pflicht sondern eine Sonderleistung der Gemeinde ist. Weiters erklärt er die in der Gemeinderechtsnovelle angeführten Fristen für die Einsichtnahme in Sitzungsunterlagen. c) GRM Pühringer W. teilt mit, dass der Schaukasten in Mittertreffling aufgebrochen wurde und offen stand. Eine Person ist dagegen gelaufen und hat sich verletzt. Er ersucht, wegen der Haftungsfrage eventuelle Hinweise zu beachten. d) GRM Dr. Niebsch informiert, am 06.04.2019 wird 10 Jahre Bio- und Fairtrade Frühstück im Pfarrzentrum Treffling gefeiert. Weiters lädt sie zum Radtag am 07.04.2019 ein. e) GRM Reichör lässt wissen, dass die Fahrbahn in Richtung Denk einige Frostschäden aufweist. Außerdem sind beim Wanderweg Nr. 1 im Bereich Riedmarksiedlung (Hirschendobel) Bäume umgestürzt. f) Der Bürgermeister informiert, für die Brüsselreise sind 20 Teilnehmer angemeldet. Nähere Details werden noch ausgemacht. 27. Dringlichkeitsantrag; Bürgerjahreskarten Freibad Gallneukirchen - Änderung der geltenden Regelung und Umstellung auf Sozialkarte; Beschlussfassung Der Bürgermeister erinnert, dass der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 20.05.2014 beschloss, die Differenz zwischen dem Normalpreis und der vergünstigten Bürgerjahreskarte für das Freibad in Gallneukirchen für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engerwitzdorf zu übernehmen. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen stellt mit Beginn der kommenden Freibadsaison den Eintritt ins Freibad auf ein automatisiertes Zutrittssystem um. Der Zutritt der Jahreskarteninhaber erfolgt ab 01. Mai 2019 ausschließlich mit einer personalisierten Karte im Scheckkartenformat. Diese Karte wird ausschließlich am Stadtamt Gallneukirchen ausgestellt. Da für die Karte ein digitales Foto erforderlich ist, werden die Anträge überwiegend in elektronischer Form gestellt werden. Im Zuge dieser Umstellung soll die bisher geltende Regelung dahingehend geändert werden, dass ab dem Jahr 2019 die Differenz nicht mehr übernommen wird. Künftig aber sollen die Inhaber der Engerwitzdorfer Sozialkarte eine Förderung in Höhe von 50 % auf den Normalpreis der Jahreskarte erhalten. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten und vorgeschlagen, dass geprüft werden soll, ob die Möglichkeit der bisher geltenden Regelung durch Ausstellen eines Gutscheines möglich wäre. Diesbezüglich fanden bereits erste Gespräche statt, eine Entscheidung ist für April zu erwarten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Inhabern der Engerwitzdorfer Sozialkarte ab dem Jahr 2019 eine Förderung von 50 % auf den Normalpreis der Jahreskarte für das Freibad Gallneukirchen zu gewähren. Mit dem Antrag ist die gültige Jahreskarte vorzuweisen. Die bisherige Regelung wird aufgehoben und nach Klärung einer eventuell möglichen Vorgangsweise zur Aufrechterhaltung der Bürgerjahreskarte für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engerwitzdorf neuerlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé findet es schade, wenn aus bürokratischen Gründen die bisherige Regelung aufgelöst würde. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 14.02.2019 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:45 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 16.05.2019 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 16.05.2019 Vorsitzender Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 21.03.2019 1