Lfd.Nr.: 3, 2019 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 11.04.2019 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 2 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) bis Top 13 Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Roland Auböck (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Anton Reithmayr Ingrid Gattringer (ÖVP) für Thomas Leopoldseder Mag. Pamela Hölzl (GRÜNE) für Dr. Jenny Niebsch Es fehlten entschuldigt: Anton Reithmayr Thomas Leopoldseder Dr. Jenny Niebsch Catharina-Marie Leibetseder Es fehlten unentschuldigt: Andreas Naderer (FPÖ) =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Bericht aus der Sitzung des Prüfungsausschuss vom 25.03.2019; Kenntnisnahme 2 Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für Teilflächen der Grundstücke 2419/1, 2419/2, 2419/3 und 2414, KG. Engerwitzdorf (Lerchenweg); Beschlussfassung 3 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 73, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 29 (Lerchenweg); Beschlussfassung 4 Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" zu Bauland "Dorfgebiet" Parzelle Nr. 48/9, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von 3.123 m² (Engerwitzdorf); Beschlussfassung 5 Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/213 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 2971/1 oder 2972, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 800 - 1.000 m² (Klammstraße); Beschlussfassung 6 Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" zu Bauland "Betriebsbaugebiet" im Bereich der Parzellen Nr. 1602, 1615 und 1617/1, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 2.900 m² (Gewerbegebiet Langwiesen); Grundsatzbeschlussfassung 7 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 27 (Schweinbach); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme 8 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 76 (Drosselweg); Beschlussfassung 9 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 79, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 32 (Angerweg); Beschlussfassung 10 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 75 (Holzwiesen); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung 11 Anregung um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle Nr. 90/2, KG. Holzwiesen (Am Rothenbühl); Grundsatzbeschlussfassung 12 Resolution an die österreichische Bundesregierung: Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen; Beschlussfassung 13 Bürgerjahreskarten Freibad Gallneukirchen - Neue Regelung; Beschlussfassung 14 Berichte aus den Arbeitskreisen 15 Bericht des Bürgermeisters 16 Allfälliges 17 Dringlichkeitsantrag SPÖ-Fraktion: Errichtung von sozialen und leistbaren Wohnungen im Bereich der "Leitner-Gründe" in Mittertreffling Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.04.2019 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 21.03.2019 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Die schriftliche Anfrage von GRM Mandl betreffend Oberflächenwasserbeseitigungskonzept Punzengraben (Anlage 1) wird vom Bürgermeister schriftlich beantwortet. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion „Errichtung von sozialen und leistbaren Wohnungen im Bereich der Leitner-Gründe in Mittertreffling“ als Tagesordnungspunkt 17 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:12 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Bericht aus der Sitzung des Prüfungsausschuss vom 25.03.2019; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Müllsammelstellen und Haltestellen Wie viele dezentrale Müllsammelstellen waren insgesamt in Engerwitzdorf? Wie viele dezentrale Müllsammelstellen gibt es derzeit noch in Engerwitzdorf? Wie viele Bushaltestellen gibt es in Engerwitzdorf? Wie viele Bushaltestellen haben noch einen Mülleimer? Wie viel Ersparnis an zeitlichem Aufwand und damit Kosten/Woche/Monat/Jahr ergab sich durch die Demontage der Container-Sammelstellen und der Mülleimer in den Haltestellen? Waren die Flächen aller in den letzten 10 Jahren vorhandenen Müllsammelstellen öffentliches Gut oder Privatgrund? Was ist mit den freien Flächen passiert (Bitte jedes einzelne Grundstück anführen ob Privatgrund oder öffentliches Gut)? Wie viele dezentrale Müllsammelstellen waren insgesamt in Engerwitzdorf? Zwischen 0 – 21 Containerstandplätze Wie viele dezentrale Müllsammelstellen gibt es derzeit noch in Engerwitzdorf? Es gibt keine dezentralen öffentlichen Containerstandplätze. Wie viele Bushaltestellen gibt es in Engerwitzdorf? Im Engerwitzdorfer Gemeindegebiet befinden sich derzeit insgesamt 48 öffentliche Bushaltestellen (OÖVV). Wie viele Bushaltestellen haben noch einen Mülleimer? Fünf Haltestellen sind mit Mistkübeln ausgestattet: * Schweinbach B125/Abzw. Ort – in beiden Fahrtrichtungen * Mittertreffling Ort/B125 – in beiden Fahrtrichtungen * Schweinbach Ort – Fahrtrichtung Linz (Ortsplatz) Wie viel Ersparnis an zeitlichem Aufwand und damit Kosten/Woche/Monat/Jahr ergab sich durch die Demontage der Container-Sammelstellen und der Mülleimer in den Haltestellen? Bauhofkosten 2015 bzw. 2018 Jahr Ausgaben + / - im Verhältnis zum Vorjahr Stunden + / - im Verhältnis zum Vorjahr 2015 € 32.736,20 733,0 2018 € 12.784,40 - € 19.951,80 288,5 - 444,5 Waren die Flächen aller in den letzten 10 Jahren vorhandenen Müllsammelstellen öffentliches Gut oder Privatgrund? Die Grundstücke für die Containerstandplätze Riedmarkstraße und Sandbach wurden von Privatpersonen zur Verfügung gestellt. Alle anderen Standplätze befanden sich auf öffentlichem Grund. Was ist mit den freien Flächen passiert (Bitte jedes einzelne Grundstück anführen ob Privatgrund oder öffentliches Gut)? Standort/Grundstück Grundstück Außertreffling - Leitenweg vor 2009 aufgelöst Mittertreffling - Leitnerstraße vor 2009 aufgelöst Klendorf vor 2009 aufgelöst Mittertreffling - Wagnerwirt vor 2009 aufgelöst Haid vor 2009 aufgelöst Im Weizenfeld vor 2009 aufgelöst Linzerberg – Martinstift vor 2009 aufgelöst Schweinbach – Zur Mühle vor 2009 aufgelöst Langwiesen – E+E Vor 2009 aufgelöst Schweinbach – Altes Gemeindeamt öffentliches Gut Schweinbach – (Bürgerstraße – Volksschule) Seit etwa 1995 Sammelstelle nur für Volksschule und Kindergärten; neben Haltestelle in eigenem Raum untergebracht Mittertreffling (Leitnerstraße - Kindergarten) Seit etwa 1999 Sammelstelle für Kindergarten Mittertreffling (in eigenem Verschlag untergebracht) Gallusberg öffentliches Gut – Straße Außertreffling - Libellenweg öffentliches Gut – Straße Peterhofsiedlung öffentliches Gut – Straße Schweinbach - Sportplatzweg öffentliches Gut - Parkplätze Außertreffling - Baumgarten öffentliche Gut - Straße Edtsdorf öffentliches Gut - Straße Innertreffling – Annagasse Öffentliches Gut - Straße Riedmarkstraße privat Sandbach privat Die öffentlichen Grundstücke dienen wieder als Straße bzw. Parkplatz. Die privaten Grundstücke in Sandbach und in der Riedmarkstraße werden wieder von den Eigentümern genutzt. Punkt 2: Neue betreute Müllsammelstelle in Langwiesen: Gesamtkostenaufstellung für die Errichtung – Grundkosten und Einrichtungskosten. Öffnungszeiten – Personalkosten (hochgerechnet auf ein Jahr) – ev. Einnahmen seit Eröffnung Welche Flächen werden vom Bauhof wofür genutzt – bitte in einem Lageplan darstellen. Gesamtkostenaufstellung für die Errichtung – Grundkosten und Einrichtungskosten: Die Errichtung des außerordentlichen Vorhabens „Sammelstelle Langwiesen“ wurde 2018 begonnen und wird voraussichtlich im April 2019 fertiggestellt werden. Die Gesamtnettoherstellungskosten werden sich laut letzten vom Gemeinderat am 14.02.2019 beschlossenen Finanzierungsplan voraussichtlich auf € 320.000,00 belaufen. Da noch nicht alle Rechnungen vorliegen, können die genauen Gesamtkosten derzeit noch nicht beziffert werden. Das Grundstück im Ausmaß von rund 1.400 m² wurde nicht angekauft, sondern aufgrund des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 10.05.2017 von Herrn Gottfried Schöffl in Bestand genommen. Öffnungszeiten – Personalkosten (hochgerechnet auf ein Jahr) – ev. Einnahmen seit Eröffnung Die Betriebsführung der Sammelstelle Langwiesen obliegt dem BAV Urfahr-Umgebung. Die Öffnungszeiten sind wie folgt geplant und gelten ganzjährig: Mittwoch: 13.00 – 18.00 Uhr Freitag: 13.00 – 18.00 Uhr Samstag: 08.00 – 12.00 Uhr Die Mitarbeiter der neuen Sammelstelle sind keine Gemeindebediensteten. Die Personalkosten werden - wie bei den Altstoffsammelzentren im Bezirk Urfahr-Umgebung - von der LAVU getragen und können daher von uns nicht genannt werden. Die Eröffnung der Sammelstelle ist im Mai 2019 vorgesehen. Da die Betriebsführung beim BAV liegt, wird es für die Gemeinde Engerwitzdorf auch keine direkten Einnahmen geben. Welche Flächen werden vom Bauhof wofür genutzt – bitte in einem Lageplan darstellen. siehe Beilage Punkt 3: Öffentliches Gut der Gemeinde Engerwitzdorf Wieviel Fläche (m²) befindet sich im Eigentum des öffentlichen Gutes der Gemeinde Engerwitzdorf? Welche Flächen sind als öffentliches Gut ausgewiesen – stehen jedoch der Bevölkerung nicht zur Benützung zur Verfügung (z.B. weil es keinen Weg mehr gibt – weil man nicht erkennen kann, dass es öffentliches Gut ist z.B. in einem Waldstück udgl.)? - Bitte die Grundstücksnummern und die Fläche angeben. Wie viel m² öffentliches Gut wurde im Jahr 2016 - 2018 veräußert oder kostenlos zurückgegeben? - Bitte eine Liste anschließen: mit Name – Fläche – Preis – Art der Veräußerung - wie kam das öffentliche Gut in das Eigentum an Privatpersonen (Liegenschaftsteilungsgesetz – Vertrag udgl.) Wieviel Fläche (m²) befindet sich im Eigentum des öffentlichen Gutes der Gemeinde Engerwitzdorf? Stand: 12/2017 (Bm) Gemeindegut Lfd.Nr. Größe Parzellenanzahl 100 61.550 m² 51 200 6.933 m² 7 300 2.648 m² 8 400 30.410 m² 21 SUMME 101.541 87 öffentliches Gut Lfd.Nr. Größe Parzellenanzahl 500 330.518 m² 166 600 298.502 m² 182 700 203.922 m² 158 800 62.214 m² 84 900 141.853 m² 87 1000 114.622 m² 67 SUMME 1.151.631 744 Welche Flächen sind als öffentliches Gut ausgewiesen – stehen jedoch der Bevölkerung nicht zur Benützung zur Verfügung (z.B. weil es keinen Weg mehr gibt – weil man nicht erkennen kann, dass es öffentliches Gut ist z.B. in einem Waldstück udgl.)? - Bitte die Grundstücksnummern und die Fläche angeben. Der überwiegende Teil des öffentlichen Gutes ist in der Natur als öffentliches Gut erkennbar. Um die restlichen Flächen exakt feststellen zu können, müssten alle oben angeführten Parzellen (744 Datensätze) manuell bearbeitet werden bzw. müsste ein wesentlicher Teil durch Aufnahmen und Vermessungen in der Natur erhoben werden. Wie viel m² öffentliches Gut wurde im Jahr 2016 - 2018 veräußert oder kostenlos zurückgegeben? - Bitte eine Liste anschließen: mit Name – Fläche – Preis – Art der Veräußerung - wie kam das öffentliche Gut in das Eigentum an Privatpersonen (Liegenschaftsteilungsgesetz – Vertrag udgl.) (2016 fanden nur Ankäufe durch die Gemeinde bzw. Abtretungen in das öffentliche Gut statt) GR Beschluss Grundbesitzer ART Sache Betroffene Fläche Parzellen Info Preis GR 11.05.2017 Dieplinger § 15 Veräußerung aus dem öffentlichen Gut 163 m² aus öffentlichen Gut 1231/1 , KG NDK+ 1459/2 KG. HOL € 130,00/m² GR 06.07.2017 Möstl § 15 Veräußerung aus dem öffentliche Gut (Mauer auf öffentlichen Gut) 65 m² 1220/4, KG NDK € 20,00/m² GR 12.10.2017 Honeder § 15 Auflassung und Rückübereignung aus dem öffentlichen Gut 674 m² Rückübereignung + 80 m² Abtretung ins öffentlichen Gut für Wendeplatz 162/18 162/1, KG HOL Kostenlose Abtretung ins öffentliche Gut durch Fam. Lamplmair kostenlos GR 14.12.2017 GR 13.12.2018 Schöffl Kaufvertrag Grundtausch Löschbehälter Amberg und Auflassung öffentliches Gut Amberg 80 m² Löschbehälter 539 m² öffentliches Gut 1800/4 Teilfl. von 2673/2 KG KLE Kostenloser Grundtausch; Gemeinde übernimmt Vermessungs-und Vertragskosten GR 05.07.2018 Kaufmann Kaufvertrag Veräußerung aus dem öffentlichen Gut (Zufahrt zum Haus) 57 m² 1220/6, KG NDK € 40,00/m² GR 05.07.2018 Ehrenmüller / Rudelsdorfer § 15 Grundtausch und Abtretung Grundtausch Rudelsdorfer: 15 m² öffentliches Gut gegen Auflassung alte Fuhrwegparzelle ca. 50 m² Abtretung an Ehrenmüller: 8 m² 148, KG EWD 2660/2 KG EWD Grundtausch im Zuge Kreuzungsumbau Lagerhaus kostenlos GR 11.10.2018 Weikinger § 15 Auflassung und Rückübereignung aus dem öffentlichen Gut (Mauer auf öff.G.) 14 m² 176/4, 177/2 KG NDK Bauplatzbewilligung vom 27.04.1976 kostenlos abgetreten kostenlos Der Prüfungsausschuss empfiehlt, dass der zuständige Infrastrukturausschuss bezüglich Vorgangsweise über die Veräußerung, Auflassung und Rückübereignung von öffentl. Gut eine Richtlinie bis Jahresende 2019 ausarbeitet. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 25.03.2019 zur Kenntnis nehmen. GVM Schöffl stellt die Frage, wo der Prüfungsausschuss die Problemstellung sieht. Es wird über jedes Grundstück beraten, weil die Interessensgrundlagen verschieden sind. Ihm fehle das erkannte Problem. Der Bürgermeister ergänzt, es waren immer Verhandlungsergebnisse, die im Gemeinderat beschlossen wurden. Aufgrund der stark differierenden Grundpreise muss in jedem Fall einzeln entschieden werden. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt fest, im Wesentlichen gibt es gesetzliche Regelungen, das sollte ausgeschöpft werden. Dann bleibt nicht mehr viel übrig, wofür Richtlinien benötigt werden. GVM Mayrbäurl wirft ein, prinzipiell sind Richtlinien ein gutes Hilfsmittel. Er denkt aber, mit der VRV NEU wird die Gemeinde das Gemeindegut objektiv bewerten müssen, dann stehen die Daten zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für Teilflächen der Grundstücke 2419/1, 2419/2, 2419/3 und 2414, KG. Engerwitzdorf (Lerchenweg); Beschlussfassung GVM Schöffl erinnert, der Grundeigentümer Herr Kurt Ritzberger hat am 30.05.2018 um Umwidmung einer Teilfläche seiner Grundstücke Nr. 2419/1, 2419/2, 2419/3 und 2414, KG. Engerwitzdorf, von Grünland in Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.170 m² angesucht. Nach § 16 Abs. 1 Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF und des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Engerwitzdorf vom 20.10.2016 ist eine Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Aufgrund der vom Büro Eitler und Partner aus Linz erstellten Kostenaufstellung (Anlage 4 der Vereinbarung) legt der Nutzungsinteressent eine Bankgarantie oder Vorauszahlung in Höhe von € 87.000,00 (Anlage 5 der Vereinbarung) vor. Die Kostenschätzung beinhaltet die Infrastrukturen Wasserleitungs-, Kanal- und Straßenbau inkl. Umkehr im Rohbau. Da der Nutzungsinteressent sämtliche Kosten übernimmt, werden in der Kostenschätzung die Mindestanschlussgebühren für Wasser und Kanal entsprechend berücksichtigt. Aufgrund der zu erwartenden Straßenbaukosten und der Bestimmung des § 21 der Bauordnung (Anrechnung von Vorleistungen zum Straßenbau) fallen voraussichtlich keine Verkehrsflächenbeiträge an. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung soll das Büro Eitler und Partner aus Linz mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung der oben angeführten Infrastrukturmaßnahmen betraut werden. Das Angebot vom 04.03.2019 lautet auf € 15.200,00 netto. Die Abrechnung erfolgt nach standardisierten Berechnungseinheiten und Baukostenberechnung für nicht standardisierte Bauwerke. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung mit dem Grundeigentümer Herrn Kurt Ritzberger und dem Nutzungsinteressenten Ralph Ritzberger gem. § 16 Abs.1. Z 11 OÖ. ROG 1994 idgF anlässlich der Umwidmung einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 2419/1, 2419/2, 2419/3 und 2414, KG. Engerwitzdorf, beschließen. Die Vereinbarung sowie die dazugehörigen Anlagen sind dem Protokoll angehängt. Weiters möge der Gemeinderat auch das Büro Eitler und Partner mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung in Höhe von € 15.200,00 netto beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 73, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 29 (Lerchenweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. erklärt, die Umwidmungsfläche Parzelle Nr. 2414, Teilfläche der Parzellen Nr. 2419/1, 2419/2 und 2419/3 von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ in Bauland Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.170 m² befindet sich in der Ortschaft Schweinbach, nördlich des Lerchenweges. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 05.07.2018 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Weiters wird je eine Teilfläche der Parzellen Nr.2411/1 und 2411/4 KG Engerwitzdorf an den Bestand im Kataster in Bauland „Wohngebiet“ angepasst. Die betroffenen Grundbesitzer gaben keine Stellungnahmen ab. Seitens der Linz Netz GmbH gibt es keinen Einwand. Die Netz Oö. GmbH teilt mit, dass die Erdgasleitung im Bereich der Parzelle Nr. 2411/1 und 2411/4 KG Engerwitzdorf berührt ist. Es besteht kein Einwand, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen nahm die Verständigung zur Kenntnis. Aus der Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes und aus lärmschutztechnischer Sicht bestehen keine Bedenken. Die Abteilung Wasserwirtschaft stimmt der Umwidmung zu. Die Trinkwasservorsorge teilt mit, dass die Flächen innerhalb der Kernzone des verordneten Schongebietes „Oberes Gallneukirchner Becken“ liegen. Bei Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Bewilligungspflicht einzelner Maßnahmen bestehen keine fachlichen Einwände. Aus raumordnungsfachlicher Sicht wird mitgeteilt, dass die vorliegende Planung grundsätzlich vertreten werden kann, zumal die Planung den Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes entspricht und ein Baulandsicherungsvertrag vorliegt. Im weiteren Verfahren ist jedoch eine flächensparende Grundinanspruchnahme im Sinne des ROG zu berücksichtigen, da aus den vorgelegten Unterlagen nicht hervorgeht, wie viele neue Bauparzellen geschaffen werden. Der Antragsteller teilte mit, dass auf der Umwidmungsfläche zwei Parzellen geschaffen werden. Dies wurde auch in der Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung so vorgesehen. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (Wasserleitung, Kanal, Straße, etc) sind vom Grundbesitzer bzw. Nutzungsinteressent aufgrund der genannten Vereinbarung zu übernehmen. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 73 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit der Änderung Nr. 29 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Mandl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 4. Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" zu Bauland "Dorfgebiet" Parzelle Nr. 48/9, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von 3.123 m² (Engerwitzdorf); Beschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, die zur Umwidmung beantragte Fläche von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland „Dorfgebiet“ im Ausmaß von 3.123 m² liegt in der Ortschaft Engerwitzdorf. Geplant ist die Schaffung von 4 Bauparzellen mit einer Stichstraße. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als landwirtschaftliche Vorrangzone „LB – von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild“ vorgesehen. Die Rückwidmung in diesem Bereich erfolgte im Jahr 2005, um den alten Ortskern mit seinem ursprünglichen bäuerlichen Erscheinungsbild zu bewahren. Die im Norden und Nordosten entstandene Einfamilienhaussiedlung soll durch den Freiraum von den Höfen getrennt bleiben. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone A. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen gegeben. Die verkehrsmäßige Aufschließung ist grundsätzlich durch die beiden Siedlungsstraßen gegeben, welche allerdings teilweise nur eine Breite von 2,85 – 4,72 m aufweisen. Dies zeigte die Abteilung Verkehr bereits im Widmungsverfahren der nördlichen Flächen im Jahr 2006 auf und forderte damals auch einen Gehsteig. Die Kapazität der Durchfahrt durch den alten Dorfkern ist zu hinterfragen. Seitens der Gemeindestraßenverwaltung wird eine Abtretung im südlichen Bereich der geplanten Umwidmung auf eine Gesamtbreite von 6,0 m gefordert. Weiters kann die angedachte Stichstraße nur in das öffentliche Gut übernommen werden, sofern diese ebenfalls eine Breite von 6,0 m aufweist und eine Umkehr errichtet wird. Ein Oberflächenentwässerungskonzept wäre zu erstellen. Weiters besteht ein Geh- und Fahrtrecht über das gegenständliche Grundstück für die Nachbargrundstücke Parz. Nr. 74 und 69/3, KG. Engerwitzdorf. Dies ist privatrechtlich zu klären. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und sich gegen eine Umwidmung der im Örtlichen Entwicklungskonzept als landwirtschaftliche Vorrangzone „LB – von besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild“ ausgewiesenen Fläche ausgesprochen, da sich sachlich seit dieser Rückwidmung nichts geändert hat. Der alte Ortskern mit seinem ursprünglichen bäuerlichen Erscheinungsbild soll bewahrt bleiben. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die vorliegende Anregung auf Umwidmung der Parzelle 48/9, KG. Engerwitzdorf, von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" zu Bauland "Dorfgebiet" ablehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 5. Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/213 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 2971/1 oder 2972, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 800 - 1.000 m² (Klammstraße); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die beantragte Widmung von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ in Bauland „Wohngebiet“ befindet sich in Engerwitzberg. Die Grundeigentümerin ersucht um Umwidmung einer Parzelle im Bereich der Parzelle Nr. 2971/1 (östlich Klammstraße 44) oder im Bereich der Parzelle Nr. 2972 (nördlich Klammstraße 17) im Ausmaß von ca. 800 bis 1.000 m². Der Baulandbedarf ist gegeben, da die Parzelle für die Tochter der Antragstellerin gedacht ist und kaum verfügbare Reserven vorhanden sind. Im Örtlichen Entwicklungskonzept sind diese Fläche nicht vorgesehen. Die Parzelle Nr. 2971/1 befindet sich weiters in der Regionalen Grünzone des Raumordnungsprogrammes Linz-Umland 3. Im nördlichen Bereich des Grundstückes 2972 gibt es eine Vorstudie für ein eventuelles Gewerbegebiet, wo es nachträglich zu Nutzungskonflikten kommen könnte. Für die Parzelle 2972 ist die Ver- und Entsorgung durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt. Für die Abwasserentsorgung wäre allerdings voraussichtlich aufgrund des großen Höhenunterschiedes eine private Pumpanlage notwendig. Die Parzelle 2971/1 liegt außerhalb des Pflichtbereiches der Versorgungsleitungen. Die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die öffentliche Gemeindestraße gegeben. Der zuständige Ausschuss und der Gemeinderat haben bereits mehrfach die Umwidmung dieser Parzellen beraten und mit GR-Beschluss vom 19.05.2016 (beide Parzellen) und mit GR-Beschluss vom 24.05.2018 (nur Parzelle 2972) jeweils einstimmig abgelehnt. Die Grundeigentümerin wurde auch auf die Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes hingewiesen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und sich, wie bereits bei den Umwidmungsansuchen zuvor, aufgrund der angeführten Gründen gegen eine Baulandwidmung ausgesprochen. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, aus den angeführten Gründen den vorliegenden Antrag auf Umwidmung im Bereich der Parzelle 2972 oder 2971/1 KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von jeweils ca. 800 -1.000 m² von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland „Wohngebiet“ abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 6. Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" zu Bauland "Betriebsbaugebiet" im Bereich der Parzellen Nr. 1602, 1615 und 1617/1, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 2.900 m² (Gewerbegebiet Langwiesen); Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, dass die beantragte Widmung der Teilfläche der Parzellen 1615, 1617/1 und 1602, KG. Engerwitzdorf von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland“ zu Bauland „Betriebsbaugebiet“ im Ausmaß von ca. 2.900   m² im Gewerbegebiet Langwiesen liegt. Auf den genannten Grundstücken soll ein Betriebsgebäude errichtet werden. Die Umwidmungsfläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als „betriebliche Funktion“ vorgesehen. Die Ver- und Entsorgung sind durch die öffentlichen Leitungen im Nahbereich gegeben und die verkehrsmäßige Aufschließung durch die öffentliche Straße gegeben. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone A+. Für das Gewerbegebiet in Langwiesen gibt es bereits ein Oberflächenentwässerungskonzept. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2015 ist hierfür ein Kostenbeitrag von wertgesichert € 5,00 je Quadratmeter der Nettobauplatzfläche zu entrichten. Die Vorschreibung erfolgt über die Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung. Öffentliche Interessen sind gegeben, da durch diese Umwidmung ein neuer Betrieb und somit Arbeitsplätze geschaffen werden. Interessen Dritter werden dadurch nicht verletzt. Als Baulandsicherungsmaßnahme gem. § 16 Oö. ROG 1994 wird mit den Grundbesitzern (Lanzerstorfer, Schöffl, Ritzberger) bzw. dem Nutzungsinteressenten eine Vereinbarung abgeschlossen. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen sind aufgrund der Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung zu übernehmen, welche nach dem Einleitungsverfahren bzw. der Projektierung unterfertigt wird. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt GRM Pühringer W. den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung der Teilfläche der Parzellen 1602, 1615 und 1617/1, KG. Engerwitzdorf, von „Für die Land-und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland-„Betriebsbaugebiet“ im Ausmaß von ca. 2.900 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und die Baulandsicherungsvereinbarung mit beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 27 (Schweinbach); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme GRM Pühringer W. gibt bekannt, dass diese Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 die Umwidmung der Grundstücke 2019, 2020, 2025, 2026, 2027, 2018, 2028, 2017 sowie Teilflächen der Grundstücke 2012 und 2712/1, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 9.400 m² im östlichen Ortsgebiet von Schweinbach betrifft. Diese Flächen sind derzeit mit einer Landwirtschaftlichen Funktion ausgewiesen und sollen künftig eine Wohnfunktion erhalten. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 15.12.2016 und 01.02.2018 den Grundsatzbeschluss und am 13.12.2018 den Beschluss über diese Änderung. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hat das Land mit Schreiben vom 06.03.2019 nachstehende Versagungsgründe mitgeteilt: „Seitens der Abteilung Umweltschutz (Lärmschutz) wird zwar nunmehr der Umwidmung zugestimmt, da die Errichtung von Lärmschutzwänden bis 2021 seitens der ASFINAG geplant ist, allerdings werden seitens des Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz weiterhin fachliche Einwände vorgebracht. Wie im Vorverfahren aufgezeigt, würde die vorliegende Planung eine Ausweitung des Baulandes in den freien Naturraum und damit die mögliche Schaffung von Baulücken sowie einer unorganischen Siedlungsentwicklung darstellen. Aus fachlicher Sicht sind die im Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten vorhandenen Entwicklungsreserven im direkten Anschluss an die bestehenden Wohngebietswidmungen vorrangig zu nutzen. Um dies sicherzustellen wäre jedenfalls ein Entwicklungspfeil ausgehend von der bestehenden Bebauung im Örtlichen Entwicklungskonzept zu ergänzen.“ Der Plan widerspricht dadurch derzeit den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Z. 6 Oö. ROG 1994 sowie § 1 Abs. 4 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001. Es ist somit vorläufig beabsichtigt diesem Plan die Genehmigung zu versagen. Dem Gemeinderat wird nunmehr Gelegenheit gegeben, binnen 16 Wochen eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Bereits im Stellungnahmeverfahren gemäß § 33 Abs. 2 bzw. § 36 Abs. 4 Oö. ROG 1994 wurde von den einzelnen Abteilungen folgendes mitgeteilt und vom Gemeinderat in der Sitzung am 13.12.2018 beraten: Die Abteilungen überörtliche Raumordnung, Umwelt- Bau- und Anlagentechnik, Abteilung Wasserwirtschaft (Trinkwasservorsorge), Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, Land- und Forstwirtschaft, Oö. Landarbeiterkammer erhoben keinen Einwand. Die Abteilung Umweltschutz zog ihren Einwand aufgrund der für das Jahr 2021 geplanten Errichtung der Lärmschutzwände zurück und stimmt der Umwidmung nun zu. Lediglich der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz teilte mit, dass aus naturschutzfachlicher Sicht durch den Änderungsantrag eine Ausweitung des Baulandes in den freien Naturraum erfolgt, welcher derzeit durch intensive agrarliche Nutzung gekennzeichnet ist. Weiters erfolgt aus fachlicher Sicht eine überproportionale Ausweisung einer Bauerwartungsfläche im örtlichen Entwicklungskonzept und soll vor einer weiteren Ausweitung zuerst die bestehende Bauerwartungsfläche tatsächlich genutzt werden. Es ist daher mit einer überproportionalen Grundinanspruchnahme zu rechnen und wird der gegenständliche Änderungsantrag aus naturschutzfachlicher Sicht negativ beurteilt. Dazu wurde festgehalten, dass es zwischen den Antragstellern und dem Grundeigentümer der westlich angrenzenden Flächen Gespräche hinsichtlich Grundtausch gab, dieser jedoch dazu nicht bereit ist. Im Westen des Planungsraumes bestehen bereits Flächen mit der beantragten Wohnfunktion. Diese grenzen an bereits durchwegs bebaute Siedlungsbereiche Richtung Ortsmitte von Schweinbach an, welche das soziale und öffentliche Zentrum der Gemeinde bildet. Diese geplante Vergrößerung ist auf die Bedeutung und Attraktivität von Schweinbach in der Region zurückzuführen, durch welche eine stetige Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes angeregt wird. Spielflächen sind in fußläufiger Nähe vorhanden, eine südlich geplante Haltestelle der Regiotram erhöht die Attraktivität des Standortes. Der Ausschuss hat die mitgeteilten Versagungsgründe beraten und dem Gemeinderat eine abschließende Stellungnahme dazu zur Beschlussfassung vorgeschlagen. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Stellungnahme zu den Versagungsgründen der Änderung Nr. 27 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen: Der Widerspruch des § 2 Abs. 1 Z 6 Oö. ROG 1994, welcher „die sparsame Grundinanspruchnahme bei Nutzungen jeder Art sowie die bestmögliche Abstimmung der jeweiligen Widmungen“ kann nicht nachvollzogen werden. Die beantragte Widmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde, da kaum verfügbare Reserven vorhanden sind. Weiters ist die Lage ideal für Jungfamilien, weil sich Krabbelstube, Kindergarten, Schule und Nachmittagsbetreuung in fußläufiger Entfernung befinden. Dies zeigt sich auch anhand der Siedlungsentwicklung der letzten Jahre in diesem Bereich. Diese Flächen grenzen an bereits durchwegs bebaute Siedlungsbereiche Richtung Ortsmitte von Schweinbach an, welche das soziale und öffentliche Zentrum der Gemeinde bildet. Weiters liegt es an der Hauptverkehrsachse des öffentlichen Verkehrs (Stadtbahn/Regiotram). Die öffentlichen Buslinien nach Linz, Freistadt und Gallneukirchen sind fußläufig erreichbar. Wo, wenn nicht in diesem Hauptsiedlungsbereich, soll eine Entwicklung stattfinden. Diese geplante Vergrößerung ist auf die Bedeutung und Attraktivität von Schweinbach in der Region zurückzuführen, durch welche eine stetige Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes angeregt wird. Spielflächen, Nahversorger und Ärzte im Ort sind in fußläufiger Nähe vorhanden, eine südlich geplante Haltestelle der Regiotram erhöht die Attraktivität des Standortes. Die Infrastruktur ist vorhanden. Öffentliche Interessen oder Interessen Dritter werden dadurch nicht verletzt. Der geforderte Entwicklungspfeil ausgehend von der bestehenden Bebauung wurde ergänzt. Die Schaffung von Baulücken wird dadurch verhindert und die organische Siedlungsentwicklung sichergestellt. Die Gemeinde Engerwitzdorf ist seit dem Jahr 2018 auch Bodenbündnisgemeinde und auf eine bauplatzsparende Bebauung bedacht. Dies wird künftig auch mit der Erstellung von neuen Bebauungsplänen sichergestellt. Eine Abstimmung der jeweiligen Widmungen erfolgt grundsätzlich und ist im gegenständlichen Fall ohnehin gegeben, da lediglich eine Wohnfunktion beantragt wurde. Auch der Widerspruch zum § 1 Abs. 4 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001 kann nicht nachvollzogen werden, welcher besagt: „Im Sinn des Abs. 1 sind Eingriffe in die Natur und Landschaft, wie insbesondere Schädigungen des Naturhaushaltes oder der Grundlagen von Lebensgemeinschaften von Pflanzen-, Pilz- und Tierarten, Beeinträchtigungen des Erholungswertes der Landschaft und Störungen des Landschaftsbildes nach Maßgabe der näheren Bestimmungen dieses Landesgesetzes verboten. Wenn nach diesem Landesgesetz solche Maßnahmen zulässig sind, sind sie jedenfalls so durchzuführen, dass Natur und Landschaft möglichst wenig beeinträchtigt werden.“ Wie bereits erwähnt, handelt es sich beim gegenständlichen Bereich um den direkten Anschluss zum Hauptsiedlungsort von Engerwitzdorf und befindet sich weiters im direkten Nahbereich der A7 Mühlkreisautobahn und künftig auch der Trasse der Stadtbahn / Regiotram. Die Landschaft ist alleine davon nicht mehr in ihrer Lebens- und Erscheinungsform erhalten. Durch die unmittelbare Nähe zum Zentrum und der geplanten Errichtung von Kleinhausbauten bzw. Bauten, angepasst an den angrenzenden Siedlungsbestand, ist demnach hier künftig mit keinen negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt zu rechnen. Der Gemeinderat ersucht aufgrund der oben angeführten Stellungnahme die Umwidmung zu genehmigen. GRM Hohenwallner ist der Meinung, dass hier Naturraub gegeben ist und spricht sich dagegen aus. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 76 (Drosselweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 200 m² befindet sich nördlich des Objektes Drosselweg 5. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 11.10.2018 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Die betroffenen Grundeigentümer gaben keine Stellungnahmen ab. Die Netz Oö. erhebt keinen Einwand gegen die geplante Umwidmung. Die Linz Netz GmbH weist in Ihrer Stellungnahme hin, dass im Planungsbereich eine bestehende 30 kV Hochspannungsfreileitung betroffen ist. Die Bestands- und Betriebssicherheit dieser Hochspannungsanlage darf durch die Änderung nicht beeinträchtigt werden. Weiters sind die Schutzabstände gemäß letztgültigen ÖVE/ÖNORM – Bestimmungen von Bauwerksteilen, Bepflanzungen udgl. zu diesen Leitungsanlagen unbedingt einzuhalten. Die Abteilung Wasserwirtschaft teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass eine geringe Oberflächenwassergefährdung (Hangwasser) insbesondere im Falle von Starkregenereignissen bei der Bauverhandlung zu berücksichtigen ist. Ansonsten bestehen keine Einwände und wird der Umwidmung zugestimmt. Aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes bestehen keine Bedenken. Aus raumordnungsfachlicher Sicht kann der geringfügigen Baulanderweiterung grundsätzlich zugestimmt werden, zumal die Fläche im Örtlichen Entwicklungskonzept als Erweiterung für Wohnfunktion vorgesehen ist. Im weiteren Verfahren bedarf es jedoch einer raumordnungsrechtlichen Klärung hinsichtlich des Baubestandes auf der Umwidmungsfläche. Die rechtliche Beurteilung hinsichtlich der erforderlichen von der Gemeinde durchzuführenden Grundlagenforschung (§ 36 Abs. 6 Oö. ROG 1994) wird im aufsichtsbehördlichen Genehmigungsverfahren durch die Aufsichtsbehörde erfolgen. Angemerkt wird, dass die von der Gemeinde durchzuführende Grundlagenforschung bereits im Einleitungsverfahren erfolgte. Da sich die geringfügige Erweiterungsfläche laut dem Örtlichen Entwicklungskonzept im Bauerwartungsland befindet, werden öffentliche Interessen und Interessen Dritter nicht verletzt und es entspricht den Raumordnungszielen und -grundsätzen der Gemeinde Engerwitzdorf. Der Bau des Carports war zum Errichtungszeitpunkt (Jahr 2000) weder anzeige- noch bewilligungspflichtig. Die Antragstellerin hat sich damals auch auf die Aussagen der ausführenden Firma verlassen. Als die Gemeinde im Jahr 2012 davon Kenntnis erlangte, wurde eine Überprüfung durchgeführt und weiters war angedacht, diese geringfügige Baulanderweiterung in das gerade laufende Flächenwidmungsplanüberarbeitungsverfahren einzubringen, was dann sowohl von der Grundbesitzerin als auch von der Gemeinde übersehen wurde. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 76 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 79, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 32 (Angerweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, dass die beantragte Widmung einer Teilfläche der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 5.200 m² in Schweinbach westlich des Angerweges liegt. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 13.12.2018 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Die Wirtschaftskammer Oberösterreich befürwortet diese Umwidmung im Kerngebiet, weil damit für den bestehenden Lebensmittelmarkt die raumordnungsmäßigen Voraussetzungen für ein attraktives Nahversorgungszentrum in Schweinbach geschaffen werden. Die Feuerwehr Schweinbach teilt mit, dass die Löschwasserversorgung in Schweinbach aus derzeitiger Sicht ausreichend vorhanden ist. Es befinden sich zwei Hydranten in unmittelbarer Nähe. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zufahrtswege sowie die Aufstellflächen für die Feuerwehr laut TRVB 134 F zu planen sind. Weiters wäre wünschenswert, wenn der Markt mit einer automatischen Brandmeldeanlage zur Früherkennung eines Brandes ausgestattet würde. Die Netz Oberösterreich GmbH und Linz Netz GmbH erheben keinen Einwand. Die Abteilung Wasserwirtschaft hat keine Einwände und stimmt der Umwidmung zu. Trinkwasserversorgung: Die Planungsfläche befindet sich innerhalb der Kernzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken. Bei Beachtung der wasserrechtlichen bewilligungspflichtigen Maßnahmen bestehen keine Einwände. Schutzwasserwirtschaft: Die Planungsfläche befindet sich in keinem durch Hochwasser (HW100) oder Hangwasser gefährdeten Bereich. Seitens des Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz bestehen keine Bedenken gegen diese Umwidmung, da diese in unmittelbarer Zentrumslage liegt und somit mit keinen negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und den Naturhaushalt zu rechnen ist. Laut Abfrage sind keine Natur- und Landschaftsschutz-, Europaschutzgebiete sowie Naturdenkmäler betroffen. Aus raumordnungsfachlicher Sicht kann die vorliegende Änderung grundsätzlich nachvollzogen werden, da die Umwidmungsfläche integriert im Siedlungsschwerpunkt Schweinbach zu liegen kommt. In Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahmen wird der Änderungsantrag zur Kenntnis genommen, wenn die wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Maßnahmen Beachtung finden. Der Nachweis eines öffentlichen Interesses als Begründung für die Notwendigkeit kann - im Sinne der ortsplanerischen Stellungnahme - aufgrund der Absicherung eines zentral gelegenen Nahversorgungsbetriebes nachvollzogen werden. Vom betroffenen Grundanrainer Herrn Wilhelm Roland wurde eine Stellungnahme abgegeben, welche vollinhaltlich verlesen wird. Dazu wird angemerkt, dass diese Fläche bereits seit jeher als Bauland gewidmet bzw. vorgesehen war und erst im Jahr 2001/2002 im Zuge der Flächenwidmungsplanänderung in Grünland rückgewidmet wurde, allerdings im Örtlichen Entwicklungskonzept weiterhin als Baulanderweiterung eingetragen war. Wie auch in den oben angeführten Stellungnahmen der Behörden ersichtlich ist, fordert das Land die Errichtung von Nahversorgungsbetrieben in Zentrumslage. Der Trend bis vor einigen Jahren, die Nahversorger außerhalb der Zentren zu errichten, ist rückläufig bzw. nicht mehr gewünscht. Eine fußläufige Erreichbarkeit hat oberste Priorität. Die Fläche wurde im Zuge des Ermittlungsverfahrens von ca. 5.100 m² auf ca. 5.200 m², aufgrund des von der Gemeinde geforderten Gehsteiges in Abstimmung mit dem Grundbesitzer und Nutzungsinteressenten, erweitert. Die Abteilung Örtliche Raumordnung wurde darüber schriftlich informiert. Nach telefonischer Rücksprache wurde uns mitgeteilt, da es sich um eine geringfügige Erweiterung handelt, können wir dies im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung ergänzen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 79 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 und die Änderung Nr. 32 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 in der nunmehr vorliegenden Form beschließen. Dem Einwand des Anrainers Wilhelm Roland wird nicht stattgegeben. GRM Mag. Seyer-Neulinger findet den Standort gut. Es müsse noch festgelegt werden, wie die Wand begrünt wird, um ordentliche Maßnahmen zu den Nachbarn zu setzen. GVM DI Wagner kritisiert die Vorgehensweise. Die Anrainer hatten den Eindruck, sie stehen vor vollendeten Tatsachen. Er meint, das Projekt könnte platzsparender (ev. Parkmöglichkeiten auf Dach) umgesetzt werden. GRM Meisinger MAS M.Sc. glaubt schon, mit der Schaffung des Nahversorgers in die Zukunft zu schauen. Der bestehende Nahversorger braucht diese Erweiterungsfläche. Es gibt immer Betroffene, daher müsse man bei der Umsetzung auf bestmöglichen Anrainerschutz achten. Die weiteren Redner sind sich einig, dass ein Nahversorger fußläufig erreichbar sein muss und dass für alle Beteiligten eine bestmögliche Lösung gefunden wird, um für die Anrainer eine angemessene Wohnqualität zu erhalten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 10. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 75 (Holzwiesen); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, diese Flächenwidmungsplanänderung betrifft die geringfügige Baulanderweiterung im Bereich der Teilflächen der Parzellen 191 und 193/1, KG. Holzwiesen, im Siedlungsbereich von Holzwiesen. Der Gemeinderat fasst in der Sitzung am 11.10.2018 den Grundsatzbeschluss und am 14.02.2019 den Beschluss über diese Änderung. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hat das Land mit Schreiben vom 14.03.2019 nachstehende Versagungsgründe mitgeteilt: „Bereits im Vorverfahren wurde Folgendes mitgeteilt: Aus gesamtfachlicher Sicht wird festgestellt, dass durch die ggst. Änderung ein unharmonischer Siedlungsrand entstehen würde und die Ausweisung darüber hinaus keine Baulandabrundung darstellt. In Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahme wird daher mitgeteilt, dass vorliegende Planung negativ zu beurteilen ist zumal diese im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms Linz-Umland 3 steht. Seitens der Gemeinde wurden keine relevanten Argumente vorgebracht, welche die negative Stellungnahme aus dem Vorverfahren entkräften könnten. Nachdem die Umwidmung nach wie vor im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms Linz-Umland 3 steht, bestehen Versagungsgründe. Der Plan widerspricht dadurch derzeit den Bestimmungen des Raumordnungsprogrammes Linz-Umland 3, LGBl. Nr. 98/2018 sowie § 1 Abs. 4 Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz 2001, LGBl. Nr. 129/2001 idF LGBl. Nr. 49/2017. Es ist somit vorläufig beabsichtigt diesem Plan die Genehmigung gemäß § 34 Abs. 2 Z 2 und 4 sowie § 36 Abs. 6 Oö. ROG 1994 zu versagen. Der Gemeinde bzw. dem Gemeinderat wird nunmehr gemäß § 34 Abs. 3 Oö. ROG 1994 Gelegenheit gegeben binnen 16 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens hierzu eine abschließende Stellungnahme abzugeben.“ Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. Es wurde bereits bei der letzten Beratung der negativen Stellungnahmen vom Ausschuss vorgeschlagen, sollten wir trotz der eingehenden Begründung dennoch Versagungsgründe erhalten, keine weitere Stellungnahme mehr abzugeben. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, keine weitere Stellungnahme zu den Versagungsgründen abzugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmig Annahme GRM Werner Lehner ist bei der Abstimmung nicht im Saal. 11. Anregung um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle Nr. 90/2, KG. Holzwiesen (Am Rothenbühl); Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, Herr und Frau Johann und Maria Ruckerbauer, wohnhaft in Am Rothenbühl 30, 4209 Engerwitzdorf sind Eigentümer der Parzelle 90/2, KG. Holzwiesen am Linzerberg. Im Objekt Am Rothenbühl 30 befinden sich zwei Wohneinheiten. Es ist beabsichtigt, die bestehenden Wohnungen zu vergrößern und das Stiegenhaus nach außen zu verlegen. Der derzeitige Zugang zum Objekt befindet sich in einem Abstand von ca. 4,20 m zur straßenseitigen Grundgrenze. Die Baufluchtlinie verläuft entlang des bestehenden Zuganges. Für die Vergrößerung des Stiegenhauses und zur Schaffung von zwei Eingängen außerhalb der Wohnungsverbände ersuchen die Antragsteller um Verringerung der straßenseitigen Baufluchtlinie auf mind. 2,45 m. Angemerkt wird, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1980 stammt und nicht mehr zeitgemäß ist. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und spricht sich für eine straßenseitige Baufluchtlinie von max. 3,0 m aus. Der Planungsraum soll den ganzen Straßenzug umfassen. Dieser wurde seitens der Ortsplanerin geprüft. Die Antragsteller wurden vom geplanten Planungsraum informiert. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung der straßenseitigen Baufluchtlinie des Bebauungsplanes Nr.20 „Linzerberg“ im Bereich der Parzellen 2516/1, 2515/1, 2523/5, 2519/4, 2518/2, 2519/3, 2519/2, 2519/5, 2519/8, 2525/19, KG. Engerwitzdorf und 90/2, 90/3, 90/5, 90/6 und 90/7, KG. Holzwiesen in der nun vorliegenden Form zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Grillnberger nimmt aus Befangenheitsgründen an der Abstimmung nicht teil. 12. Resolution an die österreichische Bundesregierung: Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erinnert, dass der Gemeinderat am 11.10.2018 den Antrag der Gemeinderatsfraktion „Die Grünen Engerwitzdorf“ dem Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten zugewiesen hat, der diesen in seiner Sitzung am 13.11.2018 jedoch mehrheitlich ablehnte. Der Ausschuss hat nunmehr nachstehend angeführte Resolution dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen: Resolution an die österreichische Bundesregierung Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen Das Projekt „Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen“ ist in Gefahr. Aktuell nehmen die negativen Asylentscheidungen auch für Menschen in Lehre zu. Dies sorgt für massive Verunsicherung bei den betroffenen Lehrlingen und den Betrieben. Eine der größten Chancen für die Integration ist die Eingliederung von geflüchteten Menschen in den Arbeitsmarkt. Eine Ausbildung ist eine Chance für die Unternehmen und für die Betroffenen selbst, ihre erlernten Fähigkeiten in Österreich oder in ihrer Heimat umzusetzen. Daher fordern wir von der Bundesregierung, die Aussetzung der Abschiebung von Menschen in Lehre und Ausbildung. Für die Zukunft sind aus unserer Sicht vor allem folgende Punkte wichtig:   1. Asylrecht und Arbeitsmarktpolitik muss klar getrennt werden. Vermischungen wecken falsche Erwartungen. 2. Es ist nun vor allem wichtig diejenigen in den Arbeitsmarkt zu bringen, die schon jetzt einen gültigen Asylbescheid haben und in Österreich bleiben dürfen. Derzeit gibt es rund 10.000 Asylberechtigte - also Menschen die hierbleiben dürfen - die unter 25 sind und keinen Job haben. Der Fokus muss auf den anerkannten Flüchtlingen liegen und nicht auf Personen mit einer unklaren Bleibeperspektive, denn es geht auch darum, dass die Lehrbetriebe eine Planungssicherheit haben. 3. Die Rot-Weiß-Rot-Karte muss sich noch besser an den Bedürfnissen der heimischen Wirtschaft ausrichten. Gerade für den Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort Oberösterreich braucht es eine gezielte Migrationspolitik für Fachkräfte. Unser Ziel muss es sein, die besten Köpfe nach Österreich und insbesondere Oberösterreich zu holen. Den Unternehmen muss erleichtert werden, dass sie die passenden qualifizierten Schlüsselkräfte aus dem Ausland anwerben können, wenn der Bedarf in Österreich nicht gedeckt werden kann. Dafür müssen die bürokratischen Hürden der RWR-Karte abgebaut und das Punkteschema überarbeitet werden. Begründung: Die Genfer Flüchtlingskonvention regelt eindeutig, wer ein Flüchtling ist und welche Unterstützung und soziale Hilfe ihm vom Aufnahmestaat zu gewähren ist. In der Konvention ist somit klar geregelt, wem die Hilfe zu gewähren ist und wem nicht. Der Vorwurf, Österreich würde die Genfer Flüchtlingskonvention nicht befolgen, ist unbegründet. Österreich bekennt sich ganz klar zu dieser Konvention und erfüllt sie auf Punkt und Beistrich. Österreich hat 2015 und 2016 sehr deutlich gezeigt: Wir schützen Menschen, die verfolgt werden. Alleine in den letzten drei Jahren wurden österreichweit rund 70.000 positive Asylgewährungen ausgestellt (2017: 21.767, 2016: 22.307, 2015: 27.565). In aufwändigen Verfahren (Asylverfahren) wird genau geprüft, ob die jeweilige Person tatsächlich ein Flüchtling ist. Wenn sich herausstellt, dass die Person die Fluchtgründe erfüllt, wird entsprechend Asyl gewährt. Wenn diese Gründe nicht zutreffen, kann immer noch ein humanitäres Bleiberecht gewährt werden.   Während das Verfahren läuft, ist dessen Ausgang ungewiss und somit auch nicht klar, ob ein Bleiberecht besteht. Die zuständigen Stellen setzen sich daher laufend dafür ein, dass diese Verfahren möglichst rasch erledigt werden und der Zeitraum der Ungewissheit möglichst kurzgehalten wird. Hohe Qualität und Genauigkeit bei der Ermittlung und Beurteilung sind natürlich trotzdem die oberste Prämisse – schließlich geht es um eine Entscheidung mit weitreichenden Konsequenzen für die betroffene Person. Aus diesem Grund werden die Verfahren immer einige Monate dauern.   Bei der Frage, wie diese Monate während des Verfahrens bestmöglich genutzt werden sollen, wird es immer politische Auffassungsunterschiede geben. Einerseits soll eine sinnvolle Beschäftigung ermöglicht werden, andererseits dadurch keine falschen Erwartungen oder Hoffnungen geweckt werden. Der damalige Bundesminister Rudolf Hundstorfer hat im Jahr 2012 mittels Erlass Asylwerber ermöglicht ausnahmsweise und unter gewissen Voraussetzungen eine Lehre in Mangelberufen zu beginnen. Bedauerlicherweise wurden diese Ausnahmen großzügig interpretiert, was nun zu der unerfreulichen Situation führt, dass in rund 1000 Fällen Jugendliche in Lehrverhältnissen von Abschiebungen bedroht sind.   Es ist eine dringende Notwendigkeit solche Fälle für die Zukunft zu vermeiden und klare Regeln zu schaffen und eine menschliche Lösung für die Betroffenen zu finden. Wir bedauern daher die Entscheidung des Innenministeriums, dass diese Personen die Lehre nicht noch abschließen dürfen.   Ergänzend dazu kann noch angemerkt werden:   * das deutsche „3+2-Modell“ löst das angeführte Problem nicht, ja verschlimmert es teilweise sogar. * Mit 1.12.2018 trat in OÖ ein Erlass in Kraft, der Asylwerbern ermöglicht beim Land OÖ gemeinnützige Tätigkeiten zu verrichten. Es gibt somit eine weitere legale Möglichkeit für eine sinnstiftende Beschäftigung inkl. geringer Entlohnung. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag der Gemeinderat möge die oben angeführte und vollinhaltlich verlesene Resolution „Lehre für Asylwerbende in Mangelberufen“ an die österreichische Bundesregierung verabschieden. GVM DI Wagner betont, der Originalantrag der Grünen wurde sehr konzentriert verfasst und glaubt, dass die von der ÖVP verfasste Resolution in Wirklichkeit genutzt wird, einen politischen Rundumschlag zu machen. Er stellt daher den Gegenantrag, den Resolutionstext so zu beschließen, wie ihn die Grüne-Fraktion eingebracht hat. Der Bürgermeister wiederholt, dass die eingebrachte Resolution im Ausschuss keine Mehrheit fand. GVM Mayrbäurl erinnert, dass vor längerer Zeit einhellig vereinbart wurde, nur Resolutionen, die uns unmittelbar betreffen, zu beschließen. Trotzdem entsteht in der Folge eine angeregte Diskussion über Integration, Asylrecht, Arbeitspolitik, Asylstatus, Asylbescheid, humanitäres Bleiberecht und Asylberechtigte. Abstimmungsergebnis über den Gegenantrag: Zustimmung: Grüne-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Jungwirth und GRM Lehner Chr. Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, GRM Jungwirth, GRM Lehner Chr. Der Gegenantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Zustimmung: ÖVP-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 13. Bürgerjahreskarten Freibad Gallneukirchen - Neue Regelung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé informiert, dass der Gemeinderat in der letzten Sitzung die Förderung der Bürgerjahreskarten für das Freibad Gallneukirchen aufgehoben und eine Ermäßigung über die Sozialkarte beschlossen hat. Die sofort eingeleiteten Gespräche mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen ergaben nun eine Lösung, wie Engerwitzdorfer Bürger wie bisher eine Bürgerjahreskarte für das Freibad in Gallneukirchen erwerben können. Die Gemeinde Engerwitzdorf stellt einen Gutschein digital oder in Papierform aus, der dem Stadtamt Gallneukirchen im Zuge des Kaufes der Jahreskarte vorgelegt wird. Damit haben sie die Möglichkeit auf den vergünstigten Preis. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen stellt am Jahresende den gesamten Differenzbetrag in Rechnung. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Differenz der Jahreskarten zu den Bürger-Jahreskarten für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Engerwitzdorf zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Berichte aus den Arbeitskreisen Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet über Gesunde Gemeinde: * SportUnion Schweinbach: Unterstützung der Initiative „Kick ohne Tschick“ mit einem Obstkorb beim U12- Aufbauturnier am 30.03.2019 * Organisation einer Labstation beim Radtag am 07.04.2019 GRM Kainmüller informiert über EGEM: Der EGEM-Arbeitskreis ruft ab Mai zur Aktion „Die 100 Dächer von Engerwitzdorf“ auf. Ziel dieser Aktion ist es, dass in den nächsten Jahren mindestens 100 neue PV-Anlagen installiert werden. Vorbild dieser Aktion ist die Gemeinde Bad Wimsbach-Neydharting, die es schon auf aktuell 70 Anlagen gebracht hat. Der Arbeitskreis versucht dabei, in den einzelnen Ortschaften Anlagenbesitzer dazu zu gewinnen, dass sie ihre Anlage interessierten Nachbarn zeigen und über ihre Erfahrungen berichten. Begonnen wird die Aktion in Schweinbach bei Familie Böhm am 11.05.2019. Der Arbeitskreis begleitet die Aktion mit Informationen zum aktuellen Stand der Technik, zu Kalkulationen und Förderungen. Solche Infoveranstaltungen sollen dann in verschiedenen Ortschaften von Engerwitzdorf durchgeführt werden und hoffentlich viele Hausbesitzer dazu inspirieren, dass sie ebenfalls eine PV-Anlage auf ihren Dächern errichten. GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet über FAIRTRADE: Der Arbeitskreis FAIRTRADE veranstaltet am Donnerstag, 9. Mai, von 16.00 bis ca. 19.00 Uhr einen Workshop zum Thema „Wilde Kräuterküche und gesundes Grillen am offenen Feuer“. Dabei werden die verschiedensten Kochtechniken beim Zubereiten von Speisen auf offenem Feuer erläutert sowie verschiedene Informationen zum Verfeinern von Speisen mit Wildkräutern gegeben. Kosten: € 10,-- Anmeldung ist erforderlich (Gemeindeamt / Fr. Friesenecker). Weiters bekommt die Gemeinde von FAIRTRADE-Österreich ca. 500 Stück FAIRTRADE-Rosen zur Verfügung gestellt, die an unsere Gemeindebürger und –bürgerinnen ausgeteilt werden sollen. Wie diese Verteilaktion aussehen soll, wird noch vom FAIRTRADE-Arbeitskreis geplant und organisiert. 15. Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet wie folgt: Bauvorhaben Schinagl – Schweinestall Kendorf Der Verfassungsgerichtshof hat am 19. März 2019 beschlossen, dass die Beschwerde gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes OÖ vom 26. April 2018 über nachträglichen Antrag im Sinne des § 87 Abs. 3 VfGG gemäß Artikel 144 Abs. 3 B-VG dem Verwaltungsterichtshof zur Entscheidung abgetreten wird. Rotary Club Gallneukirchen-Gusental Der Rotary Club Gallneukirchen veranstaltet heuer zum 12. Mal den Charity-Lauf zugunsten der Sektion Behindertensport des SV Gallneukirchen. Der Lauf findet am Samstag, 25. Mai 2019, Beginn 15:00 Uhr beim Gasthaus Riepl in Gallneukirchen statt. Startgeld: Euro 10,00. Anmeldung bei der Raiba Gallneukirchen und am Veranstaltungstag ab 13:00 Uhr vor Ort. Wettbewerb der Wiener Zeitung gemeinsam mit TÜV Austria Die Gemeinde beteiligte sich an diesem Wettbewerb und erreichte in den Kategorien Verwaltung, Grundversorgung bzw. im Gesamtergebnis des Wettbewerbes folgende Platzierungen: Gesamtergebnis: Linz Punkte 116 Engerwitzdorf Punkte 109 Hart bei Graz Punkte 93   Kategorie Grundversorgung: Linz Punkte 34 Engerwitzdorf Punkte 33 Stadt Villach Punkte 32    Kategorie Verwaltung Engerwitzdorf Punkte 46 Deutsch Kaltenbrunn Punkte 36 Hart bei Graz Punkte 34 Sammelstelle Langwiesen Die Sammelstelle wird am 03.05.2019 um 13:00 Uhr eröffnet. Brüsselreise Der Bürgermeister erinnert an den Termin und an die Mitnahme des Reisepasses. Geburtstage Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Leopoldseder, GRM Grillnberger, GRM Doblhammer und GVM Schöffl. 16. Allfälliges a) GRM Mag. Seyer-Neulinger kündigt den Elternabend zum Thema „Pubertät“ am 24.04.2019, um 18:30 Uhr, im Seelsorgezentrum Treffling an. b) GRM Meisinger MAS M.Sc. betont zur Brüsselreise, dass ein Personalausweis nicht gilt. Die Akkreditierung ist nur mit dem Reisepass möglich. 17. Dringlichkeitsantrag SPÖ-Fraktion: Errichtung von sozialen und leistbaren Wohnungen im Bereich der "Leitner-Gründe" in Mittertreffling Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet, die SPÖ-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begründung: Der Gemeinderat beantragte im Rahmen der Überarbeitung des regionalen Raumordnungsprogrammes unter anderem die Herausnahme der Grundstücke Mittertreffling – nordöstlich MTR 1 bis Siedlungsgrenze – aus der regionalen Grünzone mit der Begründung, dass dort auch Raum für sozialen Wohnbau geschaffen werden soll. Diesem Begehren des Gemeinderates wurde mit Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das regionale Raumordnungsprogramm für die Region Linz-Umland 3 stattgegeben. Damit können ab 1.12.2018 ca. 24.000 m² Grünland in Bauland umgewidmet werden. Diese Flächen bieten nun die langjährig gesuchten Möglichkeiten für die Errichtung leistbarer sozialer Wohnungen. Der Bürgermeister und der Gemeinderat mögen sich daher bemühen ca. 4000 – 5000 m² der „Leitner-Gründe“ für den leistbaren und sozialen Wohnbau zu sehr günstigen Bedingungen zu lukrieren. Es sollen dabei ca. 30 – 50 Kleinwohnungen für junges leistbares Wohnen und 30 – 50 Wohnungen für betreutes und betreubares Wohnen entstehen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss für Angelegenheiten der Ortsentwicklung und örtlichen Raumplanung zuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.03.2019 liegt noch bis zur nächsten Sitzung auf. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:01 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 16.05.2019 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 16.05.2019 Vorsitzender Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 11.04.2019 1