Lfd.Nr.: 4, 2019 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

�ber die �ffentliche Sitzung des

GEMEINDERATES

der Gemeinde Engerwitzdorf

Datum:		16.05.2019
Zeit:			19:00 Uhr
Tagungsort:		Sitzungssaal des Amtshauses

Anwesende:
Herbert F�rst (�VP)
Stefan Sch�ffl (�VP)
Johanna Haider (�VP)	ab Top 8
Mag. Franz Schwarzenberger (�VP)
Wolfgang Griesmann (�VP)
Albert Doblhammer (�VP)
Sabine Link (�VP)
Manfred Schwarz MBA (�VP)
Rosina Reich�r (�VP)
Thomas Leopoldseder (�VP)
Lisa M�hlberger (�VP)
Andreas Riefershofer (�VP)
Sabine Kainm�ller (�VP)
Christoph Meisinger MAS M.Sc. (�VP)
Eleonore Binder (�VP)
Ing. Herbert Freudenthaler (�VP)
Karl-Heinz Freitag (�VP)
Anton Reithmayr (�VP)
Mario Moser-Luger dipl�m� (SP�)
Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SP�)
Horst Mandl (SP�)
Christian Lehner (SP�)
Wolfgang P�hringer (FP�)
Egon Walter Bernhard Mayrb�url (FP�)
Catharina-Marie Leibetseder (FP�)
Paul P�hringer (FP�)
Dr. Jenny Niebsch (GR�NE)
Dipl.-Ing. Christian Wagner (GR�NE)
Kurt Hohenwallner (GR�NE)
Andreas Grillnberger (GR�NE)



Ersatzmitglieder: 
Ing. Stefan Schimb�ck (�VP) f�r Werner Lehner
Ingrid Gattringer (�VP) f�r G�nther Lehner
Wolfgang S�llner (SP�) f�r Roland Aub�ck
Brigitte Kahler (GR�NE) f�r Vojislava Vezmar-Gutenbrunner

Es fehlten entschuldigt:
Roland Aub�ck
Werner Lehner
Sylvia Jungwirth
G�nther Lehner
Vojislava Vezmar-Gutenbrunner
Andreas Naderer

Es fehlten unentschuldigt:
Martin Naderer (SP�) f�r Sylvia Jungwirth

===========================================================================
Der Leiter des Gemeindeamtes: 		AL Alfred Watzinger, MBA
Der Schriftf�hrer:				AL Alfred Watzinger, MBA
Ausfertigung der Verhandlungsschrift:	Raml Irmgard Anna





Tagesordnung

1
Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen �ber die Zerlegung der Kommunalsteuer der Betriebsst�tte der Firma Billa am Standort Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung

2
Bestellung von VBI Manuela Koll mit Wirkung 1. Juli 2019 zur F�hrung der Kassengesch�fte der Gemeinde Engerwitzdorf;  Beschlussfassung

3
Neufassung der Gewerbef�rderungsrichtlinien f�r Kommunalsteuerr�ckzahlungen; Beschlussfassung

4
Abwasserbeseitigungsanlage BA 15; Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung

5
ASK� Treffling; Sanierungsma�nahmen (Teil 3 - Kellergeschoss); Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung

6
Spielraumentwicklungskonzept; Finanzierungsplan-Nr. 06; Beschlussfassung

7
�nderung der Abfallordnung; Beschlussfassung

8
�nderung der Abfallgeb�hrenordnung; Beschlussfassung

9
Resolution "F�r den Schutz von B�den und Artenvielfalt"; Beschlussfassung

10
Erneuerung Fu�g�ngerbr�cke Denkensteg �ber Kleine Gusen; Beschlussfassung

11
Grundver�u�erung und Auflassung einer Teilfl�che aus dem �ffentlichen Gut Parzelle 2716/2, KG. Engerwitzdorf, gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz (Langwiesen); Beschlussfassung

12
Sanierung der Kanalanlagenteile im Bereich Linz AG (Zone C); Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung

13
Amtswegige �berarbeitung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des �rtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 (Einarbeitung des Raumordnungsprogrammes Linz Umland 3, Trassensicherung RegioTram, Gefahrenzonenplan Gro�e Gusen etc.); Grundsatzbeschlussfassung

14
Anregung um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 im Bereich des Grundst�ckes 645/3, KG. Holzwiesen (Niederreitern); Grundsatzbeschlussfassung

15
Anregung um �nderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle Nr. 90/2 KG. Holzwiesen (Am Rothenb�hl); neuerliche Grundsatzbeschlussfassung

16
Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach" �nderung Nr. 47 (Angerweg); Beschlussfassung

17
Antrag der GR-Fraktion Die Gr�nen - BfE; Verst�rkung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Engerwitzdorf; Erarbeitung eines Ziele- und Ma�nahmenkatalogs  

18
Berichte aus den Arbeitskreisen

19
Bericht des B�rgermeisters

20
Allf�lliges

21
Dringlichkeitsantrag des B�rgermeisters: Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land O�"; Grundsatzbeschluss






Der Vorsitzende er�ffnet die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von B�rgermeister Herbert F�rst einberufen wurde;

b) die Verst�ndigung hierzu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 07.05.2019 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag �ffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussf�higkeit gegeben ist;

d) die Verhandlungsschrift �ber die Sitzung vom 11.04.2019 bis zur heutigen Sitzung w�hrend der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, w�hrend der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden k�nnen.

Weiters f�hrt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gem�� � 51 Abs. 3 O.�. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschlie�t.


�ber einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des B�rgermeisters
�Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land O�; Grundsatzbeschluss�
als Tagesordnungspunkt 21 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen.

Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Gr�nen � BfE
�Resolution an die O� Landesregierung: Landeskulturbeirat�
wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		SP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Gegenstimme:	FP�-Fraktion ohne GRM Leibetseder
Stimmenthaltung:	�VP-Fraktion, GRM Leibetseder (FP�)

Daraufhin unterbricht der B�rgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung.
Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:08 Uhr die �ffentliche Sitzung fort. 




1.
Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen �ber die Zerlegung der Kommunalsteuer der Betriebsst�tte der Firma Billa am Standort Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Schwarz informiert, dass die Stadtgemeinde Gallneukirchen im Februar 2018 die Zerlegung der Kommunalsteuer f�r die Betriebsst�tte der Firma Billa AG � Filiale Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf beantragte. 
Die Betriebsst�tte liegt mit ihrem Objekt zur G�nze auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Engerwitzdorf. Die Parkpl�tze befinden sich in beiden Gemeinden und zwar 20 Parkpl�tze in Engerwitzdorf und 45 Parkpl�tze in Gallneukirchen. Die Aus- und Zufahrt zum Betriebsgel�nde erfolgt zu 100 % �ber die Verkehrsfl�che der Stadtgemeinde Gallneukirchen. 
Aufgrund dieser Gegebenheit hat die Stadtgemeinde Gallneukirchen einen Antrag auf Zerlegung der Kommunalsteuer gem�� Kommunalsteuergesetz gestellt. Als Basis f�r die Zerlegung sieht das Gesetz u.a. die Ber�cksichtigung der Dienstnehmerhauptwohnsitze, die Fl�che der Betriebsanlage, die Parkpl�tze und die Verkehrsbelastung vor. 
In Abstimmung mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen wurden die Zerlegungsfaktoren gewichtet und als Basis der Vereinbarung zu Grunde gelegt. Die Berechnung ergab eine Zuteilung von 49 % f�r die Gemeinde Engerwitzdorf und 51 % f�r die Stadtgemeinde Gallneukirchen. 
W�rde zwischen den Gemeinden keine Einigung erzielt werden, m�sste das zust�ndige Finanzamt die Zerlegung berechnen bzw. festlegen.
Die Vereinbarung wird beginnend ab 1.1.2019 auf unbestimmte Zeit unter Einhaltung einer 6-monatigen K�ndigungsfrist jeweils per Jahresende abgeschlossen.

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizeb�rgermeister Schwarz den





Antrag,

der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss die vollinhaltlich vorgebrachte Vereinbarung �ber die Zerlegung der Kommunalsteuer der mehrgemeindlichen Betriebsst�tte der Firma Billa AG der Filiale Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf beginnend ab 1.1.2019 beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




2.
Bestellung von VBI Manuela Koll mit Wirkung 1. Juli 2019 zur F�hrung der Kassengesch�fte der Gemeinde Engerwitzdorf;  Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Schwarz teilt mit, nach der Aufnahme von Manuela Koll und der Einarbeitungszeit durch Herrn Daniel Prochiner ist die Funktion des Kassenf�hrers gem. � 89 Abs. 1 der O�. GemO und � 28 Abs. 2 GemHKRO neu zu bestellen. 
Mit Wirkung 1. Juli 2019 wird VB I Manuela Koll die Kassenf�hrung �bernehmen. 
Als Kassenf�hrer-Stellvertreter wird VB I Daniel Prochiner eingesetzt
Vizeb�rgermeister Schwarz stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss die Bestellung von VB I Manuela Koll zur F�hrung der Kassengesch�fte in der Gemeinde Engerwitzdorf gem. � 89 Abs. 1 GemO und � 28 Abs. 2 GemHKRO mit Wirkung 1.�Juli 2019 beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




3.
Neufassung der Gewerbef�rderungsrichtlinien f�r Kommunalsteuerr�ckzahlungen; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Schwarz f�hrt aus, die Gewerbef�rderungsrichtlinie f�r Kommunalsteuerr�ckzahlungen wurde in den letzten Jahren mehrmals geringf�gig angepasst. Zuletzt im Jahr 2013. 
Nunmehr sollte die Richtlinie in folgenden Punkten evaluiert werden:    
Punkt II/3: kaufm�nnische Rundung auf ganze Euro statt auf zwei Dezimalstellen
Punkt III/6: Bankgarantie f�r F�rderungen unter � 1.000,00 soll aus Verwaltungsvereinfachung entfallen.
Punkt IV/2: Das Ansuchen f�r F�rderung der Betriebsneugr�ndung soll einmalig innerhalb von drei Jahren nach Betriebsgr�ndung gestellt werden und nicht nur mit der Abgabe der Kommunalsteuer-Jahreserkl�rung 
Punkt VI/5: Anpassung des Textes hinsichtlich Datenschutz
Punkt VII: Anpassung des VPI f�r die Wertsicherung bei zur�ckzuzahlenden F�rderungen
Punkt IX: Hinweis, dass ein Vertrag abzuschlie�en ist 
Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der neuen Gewerbef�rderungsrichtlinie stellt Vizeb�rgermeister Schwarz den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss die Neufassung der Gewerbef�rderungsrichtlinie f�r Kommunalsteuerr�ckzahlungen in der vorliegenden Form beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




4.
Abwasserbeseitigungsanlage BA 15; Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Schwarz erinnert, dass der Gemeinderat am 21.03.2019 den Grundsatzbeschluss fasste, das Vorhaben �ABA Engerwitzdorf BA15� durchzuf�hren. Dieses Vorhaben beinhaltet die Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage im Einzugsbereich der Linz AG (Zone C). 
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben werden sich aufgrund der Kostensch�tzung des Ziviltechnikerb�ros Eitler vom 1.4.2019 auf rund � 1,800.000,00 exkl. Ust. belaufen. Der dazu erstellte erste Finanzierungsplan hat folgendes Aussehen:

Vorhaben-Nr.: 833          FinA: 30.04.2019                    GRS:  16.05.2019
ABA Engerwitzdorf BA 15                                                                (Kanalsanierung Zone C - Bereich Linz AG)  
 Entwurf        FP 01 
Ausgaben (Netto):
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamt
Planung/Baul.


60.000
60.000

120.000
Baumeisterarbeiten
5.355

850.000
824.645

1.680.000
S u m m e :
5.355
0
910.000
884.645
0
1.800.000







Einnahmen:
2017
2018
2019
2020
2021
Gesamt
R�cklagen
5.355

910.000
884.645

1.800.000
S u m m e :
5.355
0
910.000
884.645
0
1.800.000
Abgang/�berschuss
0
0
0
0
0
0

Vizeb�rgermeister Schwarz stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan-Nr. 01 f�r das Vorhaben ABA Engerwitzdorf BA�15 (Kanalsanierung Zone C � Bereich Linz AG) mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von � 1,8 Mio netto beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme

5.
ASK� Treffling; Sanierungsma�nahmen (Teil 3 - Kellergeschoss); Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Schwarz stellt fest, dass nach Abschluss der Sanierungen Teil 1 und 2 nunmehr der dritte Teil ansteht. Im Bereich des Kellergeschosses ist im Vorjahr ein Wasserschaden aufgetreten. Die Fa. Soluto stellte mit ihrem Leckortungsbericht Undichtheiten an Verfugungen und Verfliesungen in den Duschbereichen fest. Vor allem an den Wandfl�chen wurden keinerlei Verbundabdichtungen aufgebracht. Die Sch�den �u�ern sich ausschlie�lich im Bereich der Nasszellen �berwiegend an den Trockenbauw�nden. Die Fliesenlegerarbeiten erbrachten vorwiegend die Vereinsmitglieder in den Jahren 2002/2003 in Eigenregie. Regressm�glichkeiten sind nicht erkennbar, da die Errichtung und die Wartung der Verfliesung samt Abdichtungen im Verantwortungsbereich der ASK� Treffling gelegen waren.
Der Gemeindevorstand beschloss am 12.2.2019 die Vergabe der Sanierungsarbeiten in H�he von rund � 93.000,00 netto an die Firmen Mibag und Jung.
Das Land O� sagte bereits eine F�rderung von � 25.000,00, die Versicherung einen Beitrag von � 17.000,00 zu. Die Ask� Treffling ersuchte auch den O� Fu�ballverband sowie den ASK�-Dachverband um Mitfinanzierung, es liegen jedoch noch keine Zusagen vor. Der Finanzierungsplan sieht daf�r vorerst einen Betrag von ��5.000,00 vor. Der Rest finanziert sich durch eine Entnahme aus der Allgemeinen R�cklage. Der erstellte erste Finanzierungsplan hat demnach folgendes Aussehen:

Vorhaben Nr. 275               FinA: 30.04.2019                                    GRS: 16.05.2019
ASK� Treffling - Sanierungsma�nahmen (Teil 3 � Kellergeschoss)
 Entwurf     FP 01      
Ausgaben (Brutto):
2018
2019
2020
Gesamt
Leistungsentgelte
3.483


3.483
Geb�udeinstandhaltung
0
96.517
0
96.517
S u m m e  
3.483
96.517
0
100.000





Einnahmen:
2018
2019
2020
Gesamt
Allgem.R�cklage
3.483
49.517

53.000
ASK� Dachverband

5.000

5.000
Landesbeitrag

25.000

25.000
Sonstige Einnahmen/Vers.

17.000

17.000
S u m m e 
3.483
96.517
0
100.000
Abgang/�berschuss
0
0
0
0

Vizeb�rgermeister Schwarz stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrten Finanzierungsplan-Nr. 01 f�r das Vorhaben ASK� Treffling � Sanierungsma�nahmen (Teil 3 - Kellergeschoss) mit einer Gesamth�he von netto ��100.000,00 beschlie�en.
Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




6.
Spielraumentwicklungskonzept; Finanzierungsplan-Nr. 06; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Schwarz erinnert, dass der Gemeinderat zuletzt am 14.2.2019 den Finanzierungsplan-Nr. 05 f�r das Vorhaben Spielraumentwicklung mit folgendem Aussehen beschloss:

Vorhaben-Nr.: 816           FinA: 05.02.2019            GRS: 14.02.2019
Spielraumentwicklung (Betr�ge inkl. Ust)
  
FP 05 
Ausgaben (Brutto)
2016
2017
2018
2019
Gesamt
Baumeisterarbeiten
104.430
52.543
63.947

220.920
Eigenleistung der Gde.

4.417
5.151

9.568
S u m m e :
104.430
56.960
69.098
0
230.488






Einnahmen:
2016
2017
2018
2019
Gesamt
Allgemeine R�cklage
104.430
23.949
13.061
748
142.188
Landesbeitrag

8.594
20.886
9.252
38.732
Bedarfszuweisung

20.000
20.000

40.000
Eigenleistung der Gde.

4.417
5.151

9.568
S u m m e :
104.430
56.960
59.098
10.000
230.488
Abgang/�berschuss
0
0
-10.000
10.000
0

Zwischenzeitlich teilte das Land O� die genaue H�he an Landesbeitr�gen mit � 13.860,00 f�r das Finanzjahr 2019 mit; diese wurden bereits �berwiesen.  
Das Projekt Spielraumentwicklung wurde in den Jahren 2016 � 2018 mit Gesamtkosten von � 230.488,00 errichtet. In diesem Projekt sind die Jugendfreifl�che in Mittertreffling, die Spielpl�tze Peterhof, Sportplatzweg, Gallusberg und Riedmarksiedlung sowie die Ballspielwiesen Au�ertreffling und Riedmarksiedlung enthalten. 
Der endg�ltige Finanzierungsplan-Nr. 06 hat folgendes Aussehen:

Vorhaben-Nr.: 816           FinA: 30.04.2019            GRS: 16.05.2019
Spielraumentwicklung (Betr�ge inkl. Ust)
  Entwurf    FP 06
Ausgaben (Brutto)
2016
2017
2018
2019
Gesamt
Baumeisterarbeiten
104.430
52.543
63.947

220.920
Eigenleistung der Gde.

4.417
5.151

9.568
S u m m e :
104.430
56.960
69.098
0
230.488






Einnahmen:
2016
2017
2018
2019
Gesamt
Allgemeine R�cklage
104.430
23.949
13.061
-3.860
137.580
Landesbeitrag

8.594
20.886
13.860
43.340
Bedarfszuweisung

20.000
20.000

40.000
Eigenleistung der Gde.

4.417
5.151

9.568
S u m m e :
104.430
56.960
59.098
10.000
230.488
Abgang/�berschuss
0
0
-10.000
10.000
0

Vizeb�rgermeister Schwarz stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrten endg�ltigen Finanzierungsplan-Nr. 06 f�r das Vorhaben �Spielraumentwicklung� mit Gesamtkosten von � 230.488,00 beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




7.
�nderung der Abfallordnung; Beschlussfassung

 
GVM Sch�ffl berichtet, aufgrund der geplanten Neuerlassung der Abfallgeb�hrenordnung muss auch die Abfallordnung der Gemeinde Engerwitzdorf �berarbeitet werden. 

Folgende �nderungen sind vorgesehen:

* � 3, Abs. 4: Der Abholbereich f�r die Sammlung der haushalts�hnlichen Gewerbeabf�lle umfasst nun das gesamte Gemeindegebiet. 

* � 6: Zur Ermittlung der Anzahl der vorzuschreibenden Abfallbeh�lter war eine genauere Definition n�tig.

Text alte Verordnung: Pro Objekt ist mindestens eine Tonne notwendig. 

Neuer Text: 
Pro dauernd bewohntem (mind. 1 Hauptwohnsitz) bzw. betrieblichem Objekt ist mindestens eine 90-Liter-Tonne notwendig. Dies gilt auch f�r Betriebe, die ihre haushalts�hnlichen Gewerbeabf�lle privat entsorgen. Sollte ein Betrieb aus mehreren Objekten bestehen und/oder sich �ber mehrere Grundst�cke erstrecken, wird er als ein Objekt behandelt.  

Betriebe, die ihre haushalts�hnlichen Gewerbeabf�lle �ber Private entsorgen, haben nun die Verpflichtung, bei der Gemeinde zumindest eine M�lltonne anzumelden. F�r die Bereitstellung eines fl�chendeckenden Abfallentsorgungssystems, wozu auch die Altstoffsammelzentren und die Kompostieranlage geh�ren, leisten sie somit auch einen Grundbeitrag, da sie diese Einrichtungen auch als Betrieb nutzen k�nnen.  

Die neue Abfallordnung soll mit 01.07.2019 in Kraft treten. 
Der Punkt wurde im Ausschuss vorberaten. 
Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Sch�ffl den
Antrag,

der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Abfallordnung mit Wirksamkeit 01.07.2019 beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




8.
�nderung der Abfallgeb�hrenordnung; Beschlussfassung

 
GVM Sch�ffl betont, aufgrund des O� Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, � 18, Abs. 6 sind die Gemeinden verpflichtet bei der Berechnung des Abfallsammlungsbeitrags die Kosten in einem Pauschalbetrag zu fassen. Dies bedeutet, dass auch die Kosten der Biotonnenabf�lle zu inkludieren sind. 

Gesetzesauszug � 18 Abs. 6 O�. AWG 2009:
Bei der Berechnung des Abfallsammlungsbeitrags (Abs.�2) sind die Kosten f�r folgende Leistungen in einem Pauschalbetrag zu erfassen:
1.
Abholung der Hausabf�lle (��5 Abs.�2),
2.
Abholung der Biotonnenabf�lle (��5 Abs.�3),
3.
Sammlung der Gr�nabf�lle (��5 Abs.�4),
4.
mindestens einmalige j�hrliche Abholung oder regelm��ige Entgegennahme der sperrigen Abf�lle (��5 Abs.�6),
5.
Errichtung, Betrieb und Erhaltung von Anlagen zur Behandlung von biogenen Abf�llen (��9),
6.
sonstige von der Gemeinde zu erbringende Leistungen (Abs.�2 Z�7).

Ziel dieser Bestimmung ist es, die Anteile der biogenen Abf�lle in den Restm�lltonnen zu vermindern und im Sinne eines nachhaltigen Entsorgungsgedankens einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. 

Laut der letzten Abfallanalyse im Herbst 2018 ist der Anteil der biogenen Abf�lle in der Restm�lltonne im Bezirk Urfahr-Umgebung mit rund 27 % mit Abstand am h�chsten (niedrigste Werte z. B. Bezirk Perg 14 %). Zus�tzlich werden noch rund 10 % vermeid-bare Lebensmittel (originalverpackte Lebensmittel) im Restm�ll entsorgt. 
Viele dieser Lebensmittel (z. B. altes Brot und Geb�ck, Essensreste, Nudeln, Reis �) d�rfen generell nicht am Komposthaufen entsorgt werden, sondern m�ssen �ber die Biotonne einer ordnungsgem��en Verwertung zugef�hrt werden. Ein Haushalt kann daher alleine aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Biotonne kaum ordnungsgem�� entsorgen.

Durch die Entsorgung dieser Abf�lle mit der Biotonne bzw. einer generellen ordnungsgem��en M�lltrennung ist ein l�ngeres Entsorgungsintervall bei der Restm�lltonne m�glich, womit Geb�hren gespart werden k�nnen.

Da Engerwitzdorf eine h�here Siedlungsdichte als Alberndorf (Anschlussgrad ca. 50 %), bei weitem aber nicht jene von Gallneukirchen (Anschlussgrad fast 100 %) hat, wird f�r die Berechnung der Geb�hren ein Anschlussgrad f�r die Entsorgung der Biotonnenabf�lle von 75 % angenommen.  
Die neue Abfallgeb�hrenordnung soll mit 1.7.2019 in Kraft treten.
Die Abfuhrgeb�hr f�r eine 90-Liter Restm�lltonne wird sich wie folgt �ndern (Jahresgeb�hr): 

Abfallgeb�hrenkalkulation 2017: 



Abfallgeb�hrenkalkulation 2019 NEU (inkl. Biotonne): 



Beispiele: 
Aktuell: Restm�lltonne 2 w�chentlich + Biogeb�hr: � 184,14 + � 94,95 = 	� 279,09
Neue Verordnung: Restm�lltonne 2 w�chentlich (inkl. Bioabfuhr): 	� 277,09

Aktuell: Restm�lltonne 6 w�chentlich + Biogeb�hr:  � 77,39 + � 94,95 = 	� 172,34
Neue Verordnung: Restm�lltonne 6 w�chentlich (inkl. Bioabfuhr)	� 124,70

Zum Vergleich Alberndorf: 6-Wochen-Intervall: � 134,04
Der Ausschuss hat die neue Verordnung vorberaten. 

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Sch�ffl den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Abfallgeb�hrenordnung mit Wirksamkeit per 01.07.2019 beschlie�en. 

GRM Dr. Niebsch pl�diert, f�r jene, die sorgf�ltig trennen, sollte es einen l�ngeren Intervall zur Restm�lltonnenentleerung geben. Sie ersucht, in den Gemeindenachrichten aufzukl�ren, was Bioabf�lle sind und was zum Kompost geh�rt. 
GRM Mandl f�nde es gerechter, die Pauschalbetr�ge anzupassen. Er bittet, auf �ffentlichen Pl�tzen wieder Abfallbeh�lter aufzustellen.
GVM Mayrb�url meint, die Statistik �ber den Restm�ll ist per se nichtssagend, weil �ber die absoluten Zahlen nichts drinnen steht. Weiters findet er pers�nlich eine Geb�hrensteigerung bei gleichen Abholintervallen �bertrieben und unsozial. Wenn eine eventuelle 8-w�chentliche Restm�llentleerung f�r alle B�rger m�glich wird, k�nne er mit einer solchen Regelung leben. 
Nach einer weiteren kurzen Debatte �ber Gerechtigkeit, Erkl�rung der Grundgeb�hr und Fahrten f�r Biom�llentleerung wird �ber den Antrag abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, FP�-Fraktion ohne GVM Mayrb�url, 
      Gr�ne-Fraktion
Gegenstimme: 	SP�-Fraktion, GVM Mayrb�url (FP�)
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




9.
Resolution "F�r den Schutz von B�den und Artenvielfalt"; Beschlussfassung

 
GVM Sch�ffl erl�utert, dass Experten ein dramatisches Insektensterben weltweit verzeichnen. Betroffen sind zun�chst Wildbienen und Schmetterlinge, in weiterer Folge dann auch V�gel. Insekten sind eine wichtige Futterquelle f�r wesentliche Teile unseres �kosystems, tragen zur Bodenfruchtbarkeit bei und sind entscheidend als Best�uber. Auch Ober�sterreich und die hiesige Landwirtschaft sind betroffen. 

Die Umsetzung eines Ma�nahmenprogramms durch die ober�sterreichische Landesregierung und die �sterreichische Bundesregierung im Sinne der Petition �Rettet die Bienen! Petition f�r den Schutz von B�den und Artenvielfalt� w�rde dem gigantischen Insektensterben wirksam entgegentreten. 

Nachfolgende Resolution soll daher an die ober�sterreichische Landesregierung, die �sterreichische Bundesregierung und die EU-Kommission �bermittelt werden. 

RESOLUTION
Die ober�sterreichische Landesregierung, die �sterreichische Bundesregierung und die EU-Kommission werden aufgefordert, ein umfassendes Ma�nahmenprogramm f�r Artenvielfalt und Insektenschutz umzusetzen. 
Schwerpunkte sollen dabei die schrittweise Verringerung des Pestizideinsatzes und ein Verbot von Bienengiften sein. Dar�ber hinaus wird eine europaweite Extensivierung der Landwirtschaft, massive Verringerung der Fl�chenversiegelung, massive Verringerung der Lichtverschmutzung und F�rderung von Wildbest�ubern sowie ein Vorbildprogramm von Land und Gemeinden beim Insektenschutz und Bewusstseinsbildungskampagnen in Schulen und der breiten �ffentlichkeit gefordert. 

GVM Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Resolution beschlie�en. 

GRM Dr. Niebsch begr��t diese Resolution sehr und betont, diese wichtigen Schritte in h�heren Entscheidungsgremien sollten uns nicht davon abhalten, in der eigenen Gemeinde etwas zu tun (z.B. Fl�chenversiegelung, Bienen). 
GVM Haider hebt hervor, die Biodiversit�t ist eine gesamtpolitische Angelegenheit. Die Landwirtschaft alleine kann nicht verantwortlich gemacht werden. Jeder kann einen Beitrag leisten (z.B. keine Steinw�sten in den G�rten). 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
10.
Erneuerung Fu�g�ngerbr�cke Denkensteg �ber Kleine Gusen; Beschlussfassung

 
GVM Sch�ffl berichtet, eine �berpr�fung im Jahr 2018 zeigte, dass die Holzteile des �Denkensteges� �ber die Kleine Gusen aufgrund des fortgeschrittenen Alters getauscht werden m�ssen. Die n�here Begutachtung der Fu�g�ngerbr�cke brachte jedoch zum Vorschein, dass auch die Tragkonstruktion (lackierte Stahltr�ger) einer Sanierung unterzogen werden muss, bevor das Holz getauscht werden kann. Gemeinsam mit der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist wurde an einer L�sung des Problems gearbeitet. Schlussendlich kam man zur Erkenntnis, dass eine neue Br�cke wirtschaftlich und technisch g�nstiger kommt als eine Sanierung der bestehenden Konstruktion. 
Da sich das Bauwerk je zur H�lfte im Gemeindegebiet von Engerwitzdorf und Wartberg ob der Aist befindet, sollen die Kosten je zur H�lfte geteilt werden. Dazu hat die Marktgemeinde Wartberg bereits einen Beschluss gefasst.

Folgende Angebote liegen vor: 

Reihung
Firma
Angebotspreis inkl. MwSt.
1. 
Metallbau Hannl, Katsdorf
� 37.653,60
2.
Metallbau Oyrer, Gallneukirchen
� 45.840,00
3.
Gl�ck GmbH, Niedernonndorf (N�); Alubr�cke
� 46.167,60
4. 
Metallbau Jungwirth, K�nigswiesen
� 47.331,60
5. 
Edelstahlkunst M�hlberger; Engerwitzdorf
� 52.240,00

Die Auftragsvergabe und Baudurchf�hrung erfolgt durch die Gemeinde Engerwitzdorf.
GVM Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, den Auftrag f�r den Neubau der Fu�g�ngerbr�cke �ber die Kleine Gusen an die Firma Metallbau Hannl aus Katsdorf zum Angebotspreis von � 37.653.60 inkl. MwSt. zu vergeben. Die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist beteiligt sich mit 50% der Gesamtkosten. 
Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 01/6162/002 sichergestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




11.
Grundver�u�erung und Auflassung einer Teilfl�che aus dem �ffentlichen Gut Parzelle 2716/2, KG. Engerwitzdorf, gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz (Langwiesen); Beschlussfassung

 
GVM Sch�ffl erinnert, der Gemeinderat stimmte in der Sitzung am 21.03.2019 der Grundver�u�erung und Abtretung aus dem �ffentlichen Gut im Bereich von Langwiesen zu, da diese alte Wegverbindung entbehrlich geworden ist. 

Vom Vermessungsb�ro DI Bauer aus Linz liegt nun ein vorl�ufiger Vermessungsplan vom 24.04.2019, GZ 16656 vor. Demnach ver�u�ert die Gemeinde die Teilfl�chen �1� im Ausma� von insgesamt ca. 394 m� aus Parzelle Nr. 2716/2, KG. Engerwitzdorf, zum Preis von � 9,90/m�.

Die Verb�cherung erfolgt gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Daf�r ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten f�r die Vermessung und der grundb�cherlichen Durchf�hrung �bernehmen die Grundbesitzer. 
GVM Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die Ver�u�erung der Teilfl�che �1� aus dem �ffentlichen Gut Parzelle Nr. 2716/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausma� von ca. 394�m� zum Preis von ��9,90/m� entsprechend dem Vermessungsplan des Vermessungsb�ros DI Bauer aus Linz, GZ 16656, und die Auflassung der Fl�che aus dem Gemeingebrauch beschlie�en.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Gegenstimme:	SP�-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




12.
Sanierung der Kanalanlagenteile im Bereich Linz AG (Zone C); Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung

 
GVM Sch�ffl teilt mit, dass im Zuge der �berpr�fungsarbeiten der Zone C � Einzugsgebiet Linz AG diverse Sch�den am �ffentlichen Kanalnetz der Gemeinde festgestellt wurden. Das Zivilingenierub�ro Eitler und Partner erarbeitete nachstehenden Sanierungsvorschlag:

ca. 3.120 m Haltungen Misch-, Schmutz und Regenwasserkanal-Schadensklasse 3, 
ca. 1.211 m Haltungen Misch-, Schmutz und Regenwasserkanal-Schadensklasse 4, 
169 Sch�chte (Schadensklasse 3)
200 Sch�chte (Schadensklasse 4)

Die Baukosten f�r die angenommenen Sanierungsma�nahmen werden auf rund ��1.645.000,00 exkl. USt. gesch�tzt.

F�r den Bereich der Kanalsanierung Mittlere Gusen erteilte der Gemeinderat mit Beschluss vom 05.07.2018 der Firma Eitler und Partner den Auftrag f�r die Planung in der Bauausf�hrungsphase, �rtliche Bauaufsicht, Baustellenbesuche und die Erstellung eines Sanierungsberichtes f�r das Land O�.

Das Zivilingenieurb�ro Eitler und Partner stellte auf Basis des Angebotes f�r die Zone B ein Angebot f�r die Sanierung der Zone C - Einzugsgebiet Linz AG zum Preis von � 71.490,00 exkl. USt.
Die Abrechnung erfolgt nach den tats�chlichen Baukosten.

Gem�� Bundesvergabegesetz bzw. Schwellenwertverordnung 2018 ist eine Direktvergabe bis zu einem Auftragswert von � 100.000,00 exkl. USt. zul�ssig.
Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten.
GVM Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, den Auftrag f�r die Durchf�hrung der Planung und �rtlichen Bauaufsicht f�r die Sanierung der Zone C (Einzugsbereich Linz AG) an das Zivilingenieurb�ro Eitler und Partner aus Linz zum Angebotspreis von ��71.490,00 exkl. USt. zu vergeben.
Die Finanzierung ist unter der VA Stellen 05/851150/0041 sichergestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




13.
Amtswegige �berarbeitung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des �rtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 (Einarbeitung des Raumordnungsprogrammes Linz Umland 3, Trassensicherung RegioTram, Gefahrenzonenplan Gro�e Gusen etc.); Grundsatzbeschlussfassung

 
GRM P�hringer W. stellt fest, seit der letzten Gesamt�berarbeitung des Fl�chenwidmungsplanes bzw. des �rtlichen Entwicklungskonzeptes gibt es seitens der Bundes- und Landesbeh�rden einige verordnete bzw. genehmigte Projekte, welche hinsichtlich der Aktualisierung und Ersichtlichmachung im analogen Fl�chenwidmungsplan (�Rechtsplan�!) nach � 18 Abs. 7 O�. ROG zu ber�cksichtigen sind. Diese amtswegige durchzuf�hrende Ersichtlichmachung bzw. �nderungsverfahren hat die Gemeinde aufgrund der Bestimmungen des � 36 Abs. 3 O�. ROG auf eigene Kosten durchzuf�hren. Die Baurechtsabteilung des Landes sprach diesbez�glich ihre Empfehlung aus.

Betroffen von dieser amtswegigen Ersichtlichmachung sind:
- Regionales Raumordnungsprogramm Linz-Umland 3 (Verordnung der O�. Landesregierung vom 30.11.2018)
- Raumordnungsprogramm der O�. Landesregierung �ber die Freihaltung von Grundst�cksfl�chen f�r die Errichtung einer RegioTram von Linz nach Pregarten (Verordnung vom 28.02.2017)
- Gefahrenzonenplan Gro�e Gusen (Ministerium f�r ein lebenswertes �sterreich, Schutzwasserwirtschaft, (BMLFUW-UW.4.1.4/0004-IV/1/2015 vom 08.05.2015 dem Schreiben �Gefahrenzonenplanungen, Technische Vorgehensweise zur WRG-GZPV�, BMLFUW-UW.3.3.3/0031-IV/6/2015 vom 13.11.2015)
- Hochwasserschutzma�nahmen Engerwitzdorf (Bescheid � wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung, Bezirkshauptmannschaft Urfahr- Umgebung, 21.03.2019)
- Geogenes Baugrundrisiko (Amt der O�. Landesregierung, Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft, 14.01.2014)
- �nderung Bergbaugebiet: Umwandlung der Abbaufelder �Aigen/Engerwitzdorf I� und �Aigen/Engerwitzdorf II� in die �berscharen (Bescheid des Bundesministeriums f�r Wirtschaft, Familie und Jugend vom 29.01.2014)
- 30 kV-Freileitungsabschnitt in ein Ersatzverkabelungssystem im Bereich Linzerberg � Pilzgr�nde (Bescheid Amt der O�. Landesregierung, Abt. Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht vom 23.04.2015)
- Kompostierungsanlage Mairhofer � Erweiterung (Bescheid Amt der O�. Landesregierung, Abt. Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht vom 14.04.2016)
- Seitens der Ortsplanung werden noch eventuelle Korrekturen hinsichtlich der Waldfl�chen und Meldungen Arch�ologisches Fundhoffnungsgebiet gepr�ft.

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten.
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge den angef�hrten Aktualisierungen und Ersichtlichmachungen im Fl�chenwidmungsplan zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zur �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des �rtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




14.
Anregung um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 im Bereich des Grundst�ckes 645/3, KG. Holzwiesen (Niederreitern); Grundsatzbeschlussfassung

 
GRM P�hringer W. teilt mit, dass die beantragte Widmung des Grundst�ckes 645/3, KG. Holzwiesen, von �F�r die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fl�che� zu Bauland?Dorfgebiet im Ausma� von 728 m� am G�terweg Niederreitern (Aus�stung) �stlich angrenzend an das Objekt Niederreitern 26 liegt. Die Wasserversorgung ist durch die �ffentlichen Leitungen sichergestellt. Die Entsorgung hat mittels Senkgrube bzw. Kleinkl�ranlage zu erfolgen, da die Abwasserentsorgung f�r diesen Bereich nicht angedacht ist und vor einigen Jahren durch Beschluss des Gemeinderates im Abwasserkataster aus der gelben Linie herausgenommen wurde.

Die Fl�che ist seit der letzten Gesamt�berarbeitung im Jahr 2013 im �rtlichen Entwicklungskonzept zum Gro�teil als Bauland (Dorffunktion) vorgesehen. Es kommt dadurch zu einer harmonischen Abrundung im Dorfbereich von Niederreitern. Die Lage in der Regionalen Gr�nzone Linz-Umland 2 (jetzt Linz-Umland 3) war damals und auch bei der Umwidmung des Nachbargrundst�ckes 645/2 im Jahr 2015 kein Versagungsgrund. Der Baulandbedarf ist gegeben, da kaum verf�gbare Reserven vorhanden sind. �ffentliche Interessen und Interessen Dritter werden dadurch nicht verletzt. 

Als Baulandsicherungsma�nahme gem. � 16 o�. ROG 1994 wurde mit dem Grundeigent�mer eine Vereinbarung abgeschlossen. Dieser Baulandsicherungsvertrag wird vollinhaltlich verlesen.

F�r die Infrastruktur fallen keine Kosten mehr an, da diese bereits im Zuge der Umwidmung im Jahr 2015 errichtet wurde. Lediglich der pauschale Kostenersatz f�r den Wasseranschluss und die Anschlussgeb�hren sind noch bei Baubeginn zu entrichten.

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten.
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung des Grundst�ckes 645/4, KG. Holzwiesen im Ausma� von 728 m� von �F�r die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fl�che� zu Bauland?Dorfgebiet zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschlie�en.

F�r GRM Dr. Niebsch ist es ein Siedlungssplitter. Sie k�nne zwar verstehen, dass Angeh�rige in der N�he der Eltern bleiben wollen, dennoch sollte man in Zukunft strenger sein und andere L�sungen finden. 
GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt fest, ein Gro�teil dieser Fl�che ist im �EK enthalten, also Bauerwartungsland. 

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:	�VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion, GVM DI Wagner (Gr�ne)
Stimmenthaltung:	Gr�ne-Fraktion ohne GVM DI Wagner
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
GRM Leopoldseder nimmt aus Befangenheitsgr�nden an der Abstimmung nicht teil.




15.
Anregung um �nderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle Nr. 90/2 KG. Holzwiesen (Am Rothenb�hl); neuerliche Grundsatzbeschlussfassung

 
GRM P�hringer W. f�hrt aus, dass die Antragsteller Eigent�mer der Parzelle 90/2, KG. Holzwiesen am Linzerberg sind. F�r die Errichtung eines Stiegenhauses ersuchen sie um �nderung der stra�enseitigen Baufluchtlinie. 
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 11.04.2019 die �nderung der stra�enseitigen Baufluchtlinie auf 3,0 m. 
Im Zuge der Erstellung des �nderungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 20 wurde festgestellt, dass die Stra�enbreite in der Natur nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes �bereinstimmt. Dies soll daher gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz berichtigt werden. 

Im Bereich der Liegenschaft Am Rothenb�hl 30 w�re die k�nftige neue Grundgrenze die Au�enseite der bestehenden Mauer. Ein Grundstreifen mit einer Breite von etwa 1,0 m wird kostenlos in das �ffentliche Gut abgetreten, sodass der Abstand vom geplanten Zubau bis zur neuen Grundgrenze 2,0�m betragen wird. 

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten und spricht sich f�r die Vergr��erung des Planungsbereiches aus, damit f�r den ganzen umliegenden Bereich die Anpassung der Festlegungen des Stammplanes aus dem Jahr 1980 f�r eine zeitgem��e Bebauung geschaffen werden. Dieser soll die Grundst�cke 90/7, 90/6, 90/5, 90/3, 90/2, 89/3, 2515/1, 2516/1, 2516/6, 2516/4, 2523/3, 2523/4, 2525/19, 2519/8, 2519/5, 2519/2, 2519/3, 2519/4, 2523/5, 2523/7 und 2519/6 umfassen. Die stra�enseitige Baufluchtlinie im Bereich der n�rdlichen Grundst�cke 90/7, 90/6, 90/5, 90/3, 90/2, 89/3 soll auf 2,0 m zur neuen Grundgrenze reduziert werden.
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge der �nderung des Bebauungsplanes Nr. 20 �Linzerberg� in der nunmehr vorliegenden Form (Planungsbereich und Baufluchtlinie) zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur �nderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




16.
Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach" �nderung Nr. 47 (Angerweg); Beschlussfassung

 
GRM P�hringer W. berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 13.12.2018 bzw. 14.02.2019 den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Verfahren zur �nderung des Bebauungsplanes Nr. 4 �Schweinbach� im Bereich der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf fasste. Geplant ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes westlich des Angerweges.

Die Linz Netz GmbH und die Netz O�. GmbH erheben keinen Einwand. 

Seitens der Abteilungen Raumordnung, Wasserwirtschaft und des Regionsbeauftragten f�r Natur- und Landschaftsschutz bestehen keine Einw�nde gegen diese Bebauungsplan�nderung. Da die beabsichtigte �nderung �ber�rtliche Interessen im besonderen Ma� nicht ber�hrt, ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nicht erforderlich. Der Regionsbeauftragte f�r Natur- und Landschaftsschutz merkt an, dass das Mindestma� von Gr�nraum- und Freiraumgestaltung enthalten ist und aufgrund der speziellen Lage des gegenst�ndlichen Grundst�ckes im bereits dicht verbauten Gebiet des Ortszentrums von Schweinbach keine ma�geblichen Beeintr�chtigungen des vorhandenen Natur- und Landschaftsbildes zu erwarten sind. Nur die Anzahl von einem heimischen Laubbaum je 500 m� Bauplatzfl�che wird als sehr gering angesehen.

Ein Grundanrainer gab zu diesem Vorhaben eine Stellungnahme ab, die der Verhandlungsschrift beigelegt wird. Die Stellungnahme wird vollinhaltlich verlesen.

In einem Gespr�ch mit dem Grundanrainer am 26.04.2019 wurde vereinbart, dass die Begr�nung der L�rmschutzwand (Str�ucher entlang der Mauer bzw. direkte Begr�nung der W�nde) in Richtung des Angerweges mit dem Nutzungsinteressenten gekl�rt werden.
Angemerkt wird, dass die St�tzmauern laut Bebauungsplan dauerhaft zu begr�nen sind. Die Au�engestaltung und die Bepflanzung werden im Zuge der Einreichung seitens der Gemeinde und der Ortsplanerin �berpr�ft.

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten.
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die �nderung Nr. 47 zum Bebauungsplan Nr. 4 �Schweinbach� in der vorliegenden Form beschlie�en. Dem verlesenen Einwand des Grundanrainers soll nicht stattgegeben werden.

GVM DI Wagner bietet dem Spar an, zus�tzlich zur vorgeschriebenen Begr�nung drei B�ume zu spenden und ladet die anderen Fraktionen ein, auch ein oder zwei B�ume zu spenden. 

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:	�VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion, GRM Grillnberger (Gr�ne)
Stimmenthaltung:	Gr�ne-Fraktion ohne GRM Grillnberger
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




17.
Antrag der GR-Fraktion Die Gr�nen - BfE; Verst�rkung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Engerwitzdorf; Erarbeitung eines Ziele- und Ma�nahmenkatalogs

 
GRM Dr. Niebsch hat mit Schreiben vom 02.05.2019 gem�� � 46 Abs. 3 O�. GemO 1990 ersucht, diesen Verhandlungsgegenstand in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen.

Begr�ndung:
Die Klimaerw�rmung ist nicht l�nger eine Vorhersage, sondern findet bereits statt. Die Zeitspanne f�r Ma�nahmen, die zu einer Beschr�nkung der Erderw�rmung wie in Paris 2015 beschlossen, wird immer k�rzer. Nur das konsequente Handeln auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene kann noch zur Erreichung dieses Ziels und damit eventuell zur Verhinderung einer Katstrophe ungeahnten Ausma�es f�hren.
Engerwitzdorf hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Ma�nahmen getroffen, die in diese Richtung gehen und damit auch in der Klima- und Energiemodellregion (KEM) Sterngartl-Gusental eine wichtige Rolle eingenommen. Aus unserer Sicht bedarf es aber angesichts der Dringlichkeit einer weiteren Kraftganstrengung und noch ehrgeizigerer Ziele. Diese und geeignete Ma�nahmen, die im Einflussbereich der Gemeinde liegen, sollen im Gemeinderat diskutiert und ein entsprechender Plan zur Umsetzung erarbeitet werden. Die Gr�nen-BfE haben einen Entwurf f�r einen solchen Plan, Ausgangspunkt f�r eine solche Diskussion, bereits im Februar an die Fraktinen verschickt (siehe Anhang).

Der Gemeinderat m�ge daher beschlie�en, im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung (z.B. Klausur, Runder Tisch, Ausschuss) einen ambitionierten Ma�nahmenplan zum verst�rkten Klimaschutz in der Gemeinde zu erarbeiten und diesen dann dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. 

Der B�rgermeister stellt den 

Antrag,

diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss f�r Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen.
GRM Dr. Niebsch denkt, dass eine Beratung und Diskussion in einem eigenen Gremium besser w�re.
GVM Sch�ffl betont, er wolle diesen Tagesordnungspunkt gerne im Ausschuss aufnehmen. Die Gemeinde hat schon sehr viel gemacht. Es soll nicht den Eindruck erwecken, dass Engerwitzdorf nichts macht. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




18.
Berichte aus den Arbeitskreisen

 
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� berichtet �ber die Gesunde Gemeinde:
Am 10. April 2019 veranstalteten die B�uerinnen einen Kochkurs zum Thema �Fr�hlingswildkr�uter in der K�che� mit 13 Teilnehmerinnen.
Die n�chste Arbeitskreis-Sitzung findet am 21.05.2019 statt.

GRM Dr. Niebsch berichtet aus dem Arbeitskreis EGEM:
Am Samstag, 11. Mai, wurde im Rahmen der Aktion �Die 100 D�cher von Engerwitzdorf� die Photovoltaik-Anlage von Hrn. B�hm in Schweinbach besichtigt. Zu dieser Veranstaltung waren insbesondere die Bewohner von Schweinbach eingeladen. 
Hr. B�hm berichtete �ber seine Erfahrungen mit der Anlage, Kosten und Amortisation. Der EGEM-Arbeitskreis stellte weitere Fakten, Informationen zu den Kosten von neuen Anlagen, usw. zur Verf�gung. Eine kleine Gruppe von interessierten Personen nahm an der Veranstaltung teil und gewann einen sehr umfangreichen Einblick in die aktuelle technische Entwicklung bei PV-Anlagen. 
Solche Veranstaltungen sollen nun auch in anderen Ortschaften von Engerwitzdorf durchgef�hrt werden. 
GRM Dr. Niebsch erg�nzt, das Feedback war etwas entt�uschend, es waren wenig Leute da. Sie erwartet sich k�nftig, auch Werbung von allen Gemeinderatsmitgliedern. 

GRM Dr. Niebsch berichtet aus dem Arbeitskreis FAIRTRADE:
Der FAIRTRADE-Arbeitskreis veranstaltet am Donnerstag, 23. Mai, von 16.00 � ca. 19.00 Uhr einen Kochworkshop zum Thema �Wilde Kr�uterk�che und gesundes Grillen am offenen Feuer�. 
Der Termin musste wetterbedingt vom 9. Mai auf den 23. Mai verschoben werden. 
Anmeldungen dazu am Gemeindeamt (Fr. Friesenecker). 




19.
Bericht des B�rgermeisters

 
a) Der B�rgermeister pr�sentiert das Ergebnis der Politiker-Befragung 2019 anhand von PP-Folien. Dieses Ergebnis ist ab morgen im Intranet.
b) Der B�rgermeister informiert, die PP-Pr�sentation vom Seminar Datenschutz kann im Intranet nachgelesen werden unter: Intranet/Gemeinderat/Inhouseseminar.
c) Der B�rgermeister gibt den Termin f�r das Seminar �VRV NEU auf Basis neue Gliederung � �berleitung von RA 2018 und VA 2019� f�r die Mitglieder des Gemeinderates am 14.11.2019 von 16:00 bis 20:00 Uhr bekannt.
d) Der B�rgermeister erinnert, die B�rgerbefragung endet morgen und ersucht um weitere Teilnahme. 
e) Der B�rgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Reich�r, GVM Mag. Schwarzenberger, GRM Lehner W. und GRM Meisinger MAS M.Sc.




20.
Allf�lliges

 
a) GRM Meisinger MAS M.Sc bedankt sich f�r die geschenkte �EU-Krawatte�. Weiters macht er einen R�ckblick �ber die Br�sselreise anhand von Fotos. Es war ein dicht gedr�ngtes Programm.
Der B�rgermeister bedankt sich f�r die tolle Organisation.
b) GVM Haider bedankt sich im Namen der B�uerinnen f�r die Unterst�tzung zum Kochkurs.
c) GVM DI Wagner gibt bekannt, dass Familie Reckeneder eine Wanderung zu den Quellengebieten im Bereich des geplanten Tunnels am 01.06.2019 ab 14:00 Uhr plant. 
d) GRM Dr. Niebsch macht hinsichtlich dem Thema Klimaschutz den Vorschlag, zur letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause �kologisch vertr�glich zur Sitzung zu kommen.
e) GRM Mandl findet es schade, dass keine Fraktionsgespr�che mehr stattfinden. 
f) Der B�rgermeister informiert, die Anfrage von GRM Mandl betreffend Oberfl�chenwasserbeseitigungskonzept Punzengraben kann noch nicht beantwortet werden. Die Gemeinde wartet noch auf eine Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft bzw. vom Land O�.




21.
Dringlichkeitsantrag des B�rgermeisters: Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land O�"; Grundsatzbeschluss

 
Der B�rgermeister erkl�rt, der Ausschuss f�r Infrastruktur hat grunds�tzlich beraten, ein Projekt zur Belebung des Ortsplatzes in Mittertreffling zu starten.
Nun fand ein Gespr�ch mit Herrn Kepplinger vom Land O�, statt, der die Aufnahme der Gemeinde Engerwitzdorf in das Dorf- und Stadtentwicklungsprogramm des Landes O� anbot. Daf�r ist als erster Schritt lediglich ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich.
In der Folge m�sste f�r die Ortschaft Mittertreffling, bzw. den gesamten Raum um Mittertreffling ein Verein gegr�ndet werden, der sich als Bindeglied zwischen B�rgerinnen und B�rgern sowie der Gemeinde versteht. Im Namen des Vereins soll m�glichst die Bezeichnung �liebenswert� vorkommen, also z.B. �Liebenswertes Mittertreffling�.
Im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung k�nnen dann verschiedene Projekte initiiert und umgesetzt werden, die das Land O� mit unterschiedlichen S�tzen f�rdert. Kleinere Projekte kann der Verein direkt durchf�hren, gr��ere m�ssen �ber die Gemeinde laufen.
N�here Informationen bietet www.liebenswertes-ooe.at, auf dieser Seite sind sowohl aktuelle Projekte wie auch die Brosch�ren der Gesch�ftsstelle der Dorf- und Stadtentwicklung einzusehen.
Sollte die Gemeinde Engerwitzdorf den Grundsatzbeschluss zur Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung des Landes O� fassen, kann die Gemeinde an der n�chsten Ortsbildmesse am 08.09.2019 in Ternberg teilnehmen. Die Gemeinde sollte sich dort mit vielen anderen Gemeinden pr�sentieren, wobei vor allem Landwirte, aber auch Firmen die M�glichkeit haben, Besonderes aus der Region vorzustellen und auch zu verkaufen.
Der B�rgermeister stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge den Grundsatzbeschluss fassen, am Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land O� teilzunehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme










Genehmigung der Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung:

Gegen die w�hrend der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung vom 11.04.2019 wurden keine Einwendungen erhoben.

Nachdem die Tagesordnung ersch�pft ist und sonstige Antr�ge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schlie�t der Vorsitzende die Sitzung um 20:59 Uhr.

Vorsitzender








Schriftf�hrer






Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 04.07.2019 keine Einwendungen erhoben wurden / �ber die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.

Engerwitzdorf, 04.07.2019

Vorsitzender








Mitglied �VP-Fraktion








Mitglied SP�-Fraktion








Mitglied-FP�-Fraktion








Mitglied Gr�ne-Fraktion 







Beigehefteter Beschluss:

GRM Dr. Niebsch beantragt, die Verhandlungsschrift �ber die Sitzung vom 16.05.2019, Top 17 �Antrag der GR-Fraktion Die Gr�nen - BfE; Verst�rkung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Engerwitzdorf; Erarbeitung eines Ziele- und Ma�nahmenkatalogs� folgenderma�en zu erg�nzen:
�GRM Dr. Niebsch schl�gt eine Beratung und Diskussion in einem eigenen Gremium, z.B. Fraktionsgespr�chen als Auftakt, vor. Darauf antwortet der B�rgermeister, dass er beschlossen hat, wegen der Handhabung der Informationen im Fall der Schulk�che keine Fraktionsgespr�che mehr stattfinden zu lassen.�

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		SP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Gegenstimme:	�VP-Fraktion, FP�-Fraktion
Der Einwand ist damit mehrheitlich abgelehnt.
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Sitzungsprotokoll f�r die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2019

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