Lfd.Nr.: 4, 2019 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 16.05.2019 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 8 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Werner Lehner Ingrid Gattringer (ÖVP) für Günther Lehner Wolfgang Söllner (SPÖ) für Roland Auböck Brigitte Kahler (GRÜNE) für Vojislava Vezmar-Gutenbrunner Es fehlten entschuldigt: Roland Auböck Werner Lehner Sylvia Jungwirth Günther Lehner Vojislava Vezmar-Gutenbrunner Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: Martin Naderer (SPÖ) für Sylvia Jungwirth =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: Raml Irmgard Anna Tagesordnung 1 Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen über die Zerlegung der Kommunalsteuer der Betriebsstätte der Firma Billa am Standort Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung 2 Bestellung von VBI Manuela Koll mit Wirkung 1. Juli 2019 zur Führung der Kassengeschäfte der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 3 Neufassung der Gewerbeförderungsrichtlinien für Kommunalsteuerrückzahlungen; Beschlussfassung 4 Abwasserbeseitigungsanlage BA 15; Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung 5 ASKÖ Treffling; Sanierungsmaßnahmen (Teil 3 - Kellergeschoss); Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung 6 Spielraumentwicklungskonzept; Finanzierungsplan-Nr. 06; Beschlussfassung 7 Änderung der Abfallordnung; Beschlussfassung 8 Änderung der Abfallgebührenordnung; Beschlussfassung 9 Resolution "Für den Schutz von Böden und Artenvielfalt"; Beschlussfassung 10 Erneuerung Fußgängerbrücke Denkensteg über Kleine Gusen; Beschlussfassung 11 Grundveräußerung und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 2716/2, KG. Engerwitzdorf, gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz (Langwiesen); Beschlussfassung 12 Sanierung der Kanalanlagenteile im Bereich Linz AG (Zone C); Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung 13 Amtswegige Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 (Einarbeitung des Raumordnungsprogrammes Linz Umland 3, Trassensicherung RegioTram, Gefahrenzonenplan Große Gusen etc.); Grundsatzbeschlussfassung 14 Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 im Bereich des Grundstückes 645/3, KG. Holzwiesen (Niederreitern); Grundsatzbeschlussfassung 15 Anregung um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle Nr. 90/2 KG. Holzwiesen (Am Rothenbühl); neuerliche Grundsatzbeschlussfassung 16 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach" Änderung Nr. 47 (Angerweg); Beschlussfassung 17 Antrag der GR-Fraktion Die Grünen - BfE; Verstärkung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Engerwitzdorf; Erarbeitung eines Ziele- und Maßnahmenkatalogs 18 Berichte aus den Arbeitskreisen 19 Bericht des Bürgermeisters 20 Allfälliges 21 Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters: Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land OÖ"; Grundsatzbeschluss Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 07.05.2019 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.04.2019 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land OÖ; Grundsatzbeschluss“ als Tagesordnungspunkt 21 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen – BfE „Resolution an die OÖ Landesregierung: Landeskulturbeirat“ wird mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion ohne GRM Leibetseder Stimmenthaltung: ÖVP-Fraktion, GRM Leibetseder (FPÖ) Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:08 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen über die Zerlegung der Kommunalsteuer der Betriebsstätte der Firma Billa am Standort Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz informiert, dass die Stadtgemeinde Gallneukirchen im Februar 2018 die Zerlegung der Kommunalsteuer für die Betriebsstätte der Firma Billa AG – Filiale Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf beantragte. Die Betriebsstätte liegt mit ihrem Objekt zur Gänze auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Engerwitzdorf. Die Parkplätze befinden sich in beiden Gemeinden und zwar 20 Parkplätze in Engerwitzdorf und 45 Parkplätze in Gallneukirchen. Die Aus- und Zufahrt zum Betriebsgelände erfolgt zu 100 % über die Verkehrsfläche der Stadtgemeinde Gallneukirchen. Aufgrund dieser Gegebenheit hat die Stadtgemeinde Gallneukirchen einen Antrag auf Zerlegung der Kommunalsteuer gemäß Kommunalsteuergesetz gestellt. Als Basis für die Zerlegung sieht das Gesetz u.a. die Berücksichtigung der Dienstnehmerhauptwohnsitze, die Fläche der Betriebsanlage, die Parkplätze und die Verkehrsbelastung vor. In Abstimmung mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen wurden die Zerlegungsfaktoren gewichtet und als Basis der Vereinbarung zu Grunde gelegt. Die Berechnung ergab eine Zuteilung von 49 % für die Gemeinde Engerwitzdorf und 51 % für die Stadtgemeinde Gallneukirchen. Würde zwischen den Gemeinden keine Einigung erzielt werden, müsste das zuständige Finanzamt die Zerlegung berechnen bzw. festlegen. Die Vereinbarung wird beginnend ab 1.1.2019 auf unbestimmte Zeit unter Einhaltung einer 6-monatigen Kündigungsfrist jeweils per Jahresende abgeschlossen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebürgermeister Schwarz den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die vollinhaltlich vorgebrachte Vereinbarung über die Zerlegung der Kommunalsteuer der mehrgemeindlichen Betriebsstätte der Firma Billa AG der Filiale Linzerberg 23, 4209 Engerwitzdorf beginnend ab 1.1.2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Bestellung von VBI Manuela Koll mit Wirkung 1. Juli 2019 zur Führung der Kassengeschäfte der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz teilt mit, nach der Aufnahme von Manuela Koll und der Einarbeitungszeit durch Herrn Daniel Prochiner ist die Funktion des Kassenführers gem. § 89 Abs. 1 der OÖ. GemO und § 28 Abs. 2 GemHKRO neu zu bestellen. Mit Wirkung 1. Juli 2019 wird VB I Manuela Koll die Kassenführung übernehmen. Als Kassenführer-Stellvertreter wird VB I Daniel Prochiner eingesetzt Vizebürgermeister Schwarz stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Bestellung von VB I Manuela Koll zur Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde Engerwitzdorf gem. § 89 Abs. 1 GemO und § 28 Abs. 2 GemHKRO mit Wirkung 1. Juli 2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Neufassung der Gewerbeförderungsrichtlinien für Kommunalsteuerrückzahlungen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz führt aus, die Gewerbeförderungsrichtlinie für Kommunalsteuerrückzahlungen wurde in den letzten Jahren mehrmals geringfügig angepasst. Zuletzt im Jahr 2013. Nunmehr sollte die Richtlinie in folgenden Punkten evaluiert werden: Punkt II/3: kaufmännische Rundung auf ganze Euro statt auf zwei Dezimalstellen Punkt III/6: Bankgarantie für Förderungen unter € 1.000,00 soll aus Verwaltungsvereinfachung entfallen. Punkt IV/2: Das Ansuchen für Förderung der Betriebsneugründung soll einmalig innerhalb von drei Jahren nach Betriebsgründung gestellt werden und nicht nur mit der Abgabe der Kommunalsteuer-Jahreserklärung Punkt VI/5: Anpassung des Textes hinsichtlich Datenschutz Punkt VII: Anpassung des VPI für die Wertsicherung bei zurückzuzahlenden Förderungen Punkt IX: Hinweis, dass ein Vertrag abzuschließen ist Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der neuen Gewerbeförderungsrichtlinie stellt Vizebürgermeister Schwarz den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Neufassung der Gewerbeförderungsrichtlinie für Kommunalsteuerrückzahlungen in der vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Abwasserbeseitigungsanlage BA 15; Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz erinnert, dass der Gemeinderat am 21.03.2019 den Grundsatzbeschluss fasste, das Vorhaben „ABA Engerwitzdorf BA15“ durchzuführen. Dieses Vorhaben beinhaltet die Sanierung der Abwasserbeseitigungsanlage im Einzugsbereich der Linz AG (Zone C). Die voraussichtlichen Gesamtausgaben werden sich aufgrund der Kostenschätzung des Ziviltechnikerbüros Eitler vom 1.4.2019 auf rund € 1,800.000,00 exkl. Ust. belaufen. Der dazu erstellte erste Finanzierungsplan hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 833 FinA: 30.04.2019 GRS: 16.05.2019 ABA Engerwitzdorf BA 15 (Kanalsanierung Zone C - Bereich Linz AG) Entwurf FP 01 Ausgaben (Netto): 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Planung/Baul. 60.000 60.000 120.000 Baumeisterarbeiten 5.355 850.000 824.645 1.680.000 S u m m e : 5.355 0 910.000 884.645 0 1.800.000 Einnahmen: 2017 2018 2019 2020 2021 Gesamt Rücklagen 5.355 910.000 884.645 1.800.000 S u m m e : 5.355 0 910.000 884.645 0 1.800.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 0 Vizebürgermeister Schwarz stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Vorhaben ABA Engerwitzdorf BA 15 (Kanalsanierung Zone C – Bereich Linz AG) mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme von € 1,8 Mio netto beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. ASKÖ Treffling; Sanierungsmaßnahmen (Teil 3 - Kellergeschoss); Finanzierungsplan-Nr. 01; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz stellt fest, dass nach Abschluss der Sanierungen Teil 1 und 2 nunmehr der dritte Teil ansteht. Im Bereich des Kellergeschosses ist im Vorjahr ein Wasserschaden aufgetreten. Die Fa. Soluto stellte mit ihrem Leckortungsbericht Undichtheiten an Verfugungen und Verfliesungen in den Duschbereichen fest. Vor allem an den Wandflächen wurden keinerlei Verbundabdichtungen aufgebracht. Die Schäden äußern sich ausschließlich im Bereich der Nasszellen überwiegend an den Trockenbauwänden. Die Fliesenlegerarbeiten erbrachten vorwiegend die Vereinsmitglieder in den Jahren 2002/2003 in Eigenregie. Regressmöglichkeiten sind nicht erkennbar, da die Errichtung und die Wartung der Verfliesung samt Abdichtungen im Verantwortungsbereich der ASKÖ Treffling gelegen waren. Der Gemeindevorstand beschloss am 12.2.2019 die Vergabe der Sanierungsarbeiten in Höhe von rund € 93.000,00 netto an die Firmen Mibag und Jung. Das Land OÖ sagte bereits eine Förderung von € 25.000,00, die Versicherung einen Beitrag von € 17.000,00 zu. Die Askö Treffling ersuchte auch den OÖ Fußballverband sowie den ASKÖ-Dachverband um Mitfinanzierung, es liegen jedoch noch keine Zusagen vor. Der Finanzierungsplan sieht dafür vorerst einen Betrag von € 5.000,00 vor. Der Rest finanziert sich durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage. Der erstellte erste Finanzierungsplan hat demnach folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 275 FinA: 30.04.2019 GRS: 16.05.2019 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 3 – Kellergeschoss) Entwurf FP 01 Ausgaben (Brutto): 2018 2019 2020 Gesamt Leistungsentgelte 3.483 3.483 Gebäudeinstandhaltung 0 96.517 0 96.517 S u m m e 3.483 96.517 0 100.000 Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Allgem.Rücklage 3.483 49.517 53.000 ASKÖ Dachverband 5.000 5.000 Landesbeitrag 25.000 25.000 Sonstige Einnahmen/Vers. 17.000 17.000 S u m m e 3.483 96.517 0 100.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Vizebürgermeister Schwarz stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Vorhaben ASKÖ Treffling – Sanierungsmaßnahmen (Teil 3 - Kellergeschoss) mit einer Gesamthöhe von netto € 100.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Spielraumentwicklungskonzept; Finanzierungsplan-Nr. 06; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schwarz erinnert, dass der Gemeinderat zuletzt am 14.2.2019 den Finanzierungsplan-Nr. 05 für das Vorhaben Spielraumentwicklung mit folgendem Aussehen beschloss: Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 Spielraumentwicklung (Beträge inkl. Ust) FP 05 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Baumeisterarbeiten 104.430 52.543 63.947 220.920 Eigenleistung der Gde. 4.417 5.151 9.568 S u m m e : 104.430 56.960 69.098 0 230.488 Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 104.430 23.949 13.061 748 142.188 Landesbeitrag 8.594 20.886 9.252 38.732 Bedarfszuweisung 20.000 20.000 40.000 Eigenleistung der Gde. 4.417 5.151 9.568 S u m m e : 104.430 56.960 59.098 10.000 230.488 Abgang/Überschuss 0 0 -10.000 10.000 0 Zwischenzeitlich teilte das Land OÖ die genaue Höhe an Landesbeiträgen mit € 13.860,00 für das Finanzjahr 2019 mit; diese wurden bereits überwiesen. Das Projekt Spielraumentwicklung wurde in den Jahren 2016 – 2018 mit Gesamtkosten von € 230.488,00 errichtet. In diesem Projekt sind die Jugendfreifläche in Mittertreffling, die Spielplätze Peterhof, Sportplatzweg, Gallusberg und Riedmarksiedlung sowie die Ballspielwiesen Außertreffling und Riedmarksiedlung enthalten. Der endgültige Finanzierungsplan-Nr. 06 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 30.04.2019 GRS: 16.05.2019 Spielraumentwicklung (Beträge inkl. Ust) Entwurf FP 06 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Baumeisterarbeiten 104.430 52.543 63.947 220.920 Eigenleistung der Gde. 4.417 5.151 9.568 S u m m e : 104.430 56.960 69.098 0 230.488 Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 104.430 23.949 13.061 -3.860 137.580 Landesbeitrag 8.594 20.886 13.860 43.340 Bedarfszuweisung 20.000 20.000 40.000 Eigenleistung der Gde. 4.417 5.151 9.568 S u m m e : 104.430 56.960 59.098 10.000 230.488 Abgang/Überschuss 0 0 -10.000 10.000 0 Vizebürgermeister Schwarz stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten endgültigen Finanzierungsplan-Nr. 06 für das Vorhaben „Spielraumentwicklung“ mit Gesamtkosten von € 230.488,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Änderung der Abfallordnung; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, aufgrund der geplanten Neuerlassung der Abfallgebührenordnung muss auch die Abfallordnung der Gemeinde Engerwitzdorf überarbeitet werden. Folgende Änderungen sind vorgesehen: * § 3, Abs. 4: Der Abholbereich für die Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle umfasst nun das gesamte Gemeindegebiet. * § 6: Zur Ermittlung der Anzahl der vorzuschreibenden Abfallbehälter war eine genauere Definition nötig. Text alte Verordnung: Pro Objekt ist mindestens eine Tonne notwendig. Neuer Text: Pro dauernd bewohntem (mind. 1 Hauptwohnsitz) bzw. betrieblichem Objekt ist mindestens eine 90-Liter-Tonne notwendig. Dies gilt auch für Betriebe, die ihre haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle privat entsorgen. Sollte ein Betrieb aus mehreren Objekten bestehen und/oder sich über mehrere Grundstücke erstrecken, wird er als ein Objekt behandelt. Betriebe, die ihre haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle über Private entsorgen, haben nun die Verpflichtung, bei der Gemeinde zumindest eine Mülltonne anzumelden. Für die Bereitstellung eines flächendeckenden Abfallentsorgungssystems, wozu auch die Altstoffsammelzentren und die Kompostieranlage gehören, leisten sie somit auch einen Grundbeitrag, da sie diese Einrichtungen auch als Betrieb nutzen können. Die neue Abfallordnung soll mit 01.07.2019 in Kraft treten. Der Punkt wurde im Ausschuss vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Abfallordnung mit Wirksamkeit 01.07.2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Änderung der Abfallgebührenordnung; Beschlussfassung GVM Schöffl betont, aufgrund des OÖ Abfallwirtschaftsgesetzes 2009, § 18, Abs. 6 sind die Gemeinden verpflichtet bei der Berechnung des Abfallsammlungsbeitrags die Kosten in einem Pauschalbetrag zu fassen. Dies bedeutet, dass auch die Kosten der Biotonnenabfälle zu inkludieren sind. Gesetzesauszug § 18 Abs. 6 Oö. AWG 2009: Bei der Berechnung des Abfallsammlungsbeitrags (Abs. 2) sind die Kosten für folgende Leistungen in einem Pauschalbetrag zu erfassen: 1. Abholung der Hausabfälle (§ 5 Abs. 2), 2. Abholung der Biotonnenabfälle (§ 5 Abs. 3), 3. Sammlung der Grünabfälle (§ 5 Abs. 4), 4. mindestens einmalige jährliche Abholung oder regelmäßige Entgegennahme der sperrigen Abfälle (§ 5 Abs. 6), 5. Errichtung, Betrieb und Erhaltung von Anlagen zur Behandlung von biogenen Abfällen (§ 9), 6. sonstige von der Gemeinde zu erbringende Leistungen (Abs. 2 Z 7). Ziel dieser Bestimmung ist es, die Anteile der biogenen Abfälle in den Restmülltonnen zu vermindern und im Sinne eines nachhaltigen Entsorgungsgedankens einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz zu leisten. Laut der letzten Abfallanalyse im Herbst 2018 ist der Anteil der biogenen Abfälle in der Restmülltonne im Bezirk Urfahr-Umgebung mit rund 27 % mit Abstand am höchsten (niedrigste Werte z. B. Bezirk Perg 14 %). Zusätzlich werden noch rund 10 % vermeid-bare Lebensmittel (originalverpackte Lebensmittel) im Restmüll entsorgt. Viele dieser Lebensmittel (z. B. altes Brot und Gebäck, Essensreste, Nudeln, Reis …) dürfen generell nicht am Komposthaufen entsorgt werden, sondern müssen über die Biotonne einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt werden. Ein Haushalt kann daher alleine aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Biotonne kaum ordnungsgemäß entsorgen. Durch die Entsorgung dieser Abfälle mit der Biotonne bzw. einer generellen ordnungsgemäßen Mülltrennung ist ein längeres Entsorgungsintervall bei der Restmülltonne möglich, womit Gebühren gespart werden können. Da Engerwitzdorf eine höhere Siedlungsdichte als Alberndorf (Anschlussgrad ca. 50 %), bei weitem aber nicht jene von Gallneukirchen (Anschlussgrad fast 100 %) hat, wird für die Berechnung der Gebühren ein Anschlussgrad für die Entsorgung der Biotonnenabfälle von 75 % angenommen. Die neue Abfallgebührenordnung soll mit 1.7.2019 in Kraft treten. Die Abfuhrgebühr für eine 90-Liter Restmülltonne wird sich wie folgt ändern (Jahresgebühr): Abfallgebührenkalkulation 2017: Abfallgebührenkalkulation 2019 NEU (inkl. Biotonne): Beispiele: Aktuell: Restmülltonne 2 wöchentlich + Biogebühr: € 184,14 + € 94,95 = € 279,09 Neue Verordnung: Restmülltonne 2 wöchentlich (inkl. Bioabfuhr): € 277,09 Aktuell: Restmülltonne 6 wöchentlich + Biogebühr: € 77,39 + € 94,95 = € 172,34 Neue Verordnung: Restmülltonne 6 wöchentlich (inkl. Bioabfuhr) € 124,70 Zum Vergleich Alberndorf: 6-Wochen-Intervall: € 134,04 Der Ausschuss hat die neue Verordnung vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Abfallgebührenordnung mit Wirksamkeit per 01.07.2019 beschließen. GRM Dr. Niebsch plädiert, für jene, die sorgfältig trennen, sollte es einen längeren Intervall zur Restmülltonnenentleerung geben. Sie ersucht, in den Gemeindenachrichten aufzuklären, was Bioabfälle sind und was zum Kompost gehört. GRM Mandl fände es gerechter, die Pauschalbeträge anzupassen. Er bittet, auf öffentlichen Plätzen wieder Abfallbehälter aufzustellen. GVM Mayrbäurl meint, die Statistik über den Restmüll ist per se nichtssagend, weil über die absoluten Zahlen nichts drinnen steht. Weiters findet er persönlich eine Gebührensteigerung bei gleichen Abholintervallen übertrieben und unsozial. Wenn eine eventuelle 8-wöchentliche Restmüllentleerung für alle Bürger möglich wird, könne er mit einer solchen Regelung leben. Nach einer weiteren kurzen Debatte über Gerechtigkeit, Erklärung der Grundgebühr und Fahrten für Biomüllentleerung wird über den Antrag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion ohne GVM Mayrbäurl, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, GVM Mayrbäurl (FPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Resolution "Für den Schutz von Böden und Artenvielfalt"; Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, dass Experten ein dramatisches Insektensterben weltweit verzeichnen. Betroffen sind zunächst Wildbienen und Schmetterlinge, in weiterer Folge dann auch Vögel. Insekten sind eine wichtige Futterquelle für wesentliche Teile unseres Ökosystems, tragen zur Bodenfruchtbarkeit bei und sind entscheidend als Bestäuber. Auch Oberösterreich und die hiesige Landwirtschaft sind betroffen. Die Umsetzung eines Maßnahmenprogramms durch die oberösterreichische Landesregierung und die österreichische Bundesregierung im Sinne der Petition „Rettet die Bienen! Petition für den Schutz von Böden und Artenvielfalt“ würde dem gigantischen Insektensterben wirksam entgegentreten. Nachfolgende Resolution soll daher an die oberösterreichische Landesregierung, die österreichische Bundesregierung und die EU-Kommission übermittelt werden. RESOLUTION Die oberösterreichische Landesregierung, die österreichische Bundesregierung und die EU-Kommission werden aufgefordert, ein umfassendes Maßnahmenprogramm für Artenvielfalt und Insektenschutz umzusetzen. Schwerpunkte sollen dabei die schrittweise Verringerung des Pestizideinsatzes und ein Verbot von Bienengiften sein. Darüber hinaus wird eine europaweite Extensivierung der Landwirtschaft, massive Verringerung der Flächenversiegelung, massive Verringerung der Lichtverschmutzung und Förderung von Wildbestäubern sowie ein Vorbildprogramm von Land und Gemeinden beim Insektenschutz und Bewusstseinsbildungskampagnen in Schulen und der breiten Öffentlichkeit gefordert. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Resolution beschließen. GRM Dr. Niebsch begrüßt diese Resolution sehr und betont, diese wichtigen Schritte in höheren Entscheidungsgremien sollten uns nicht davon abhalten, in der eigenen Gemeinde etwas zu tun (z.B. Flächenversiegelung, Bienen). GVM Haider hebt hervor, die Biodiversität ist eine gesamtpolitische Angelegenheit. Die Landwirtschaft alleine kann nicht verantwortlich gemacht werden. Jeder kann einen Beitrag leisten (z.B. keine Steinwüsten in den Gärten). Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Erneuerung Fußgängerbrücke Denkensteg über Kleine Gusen; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, eine Überprüfung im Jahr 2018 zeigte, dass die Holzteile des „Denkensteges“ über die Kleine Gusen aufgrund des fortgeschrittenen Alters getauscht werden müssen. Die nähere Begutachtung der Fußgängerbrücke brachte jedoch zum Vorschein, dass auch die Tragkonstruktion (lackierte Stahlträger) einer Sanierung unterzogen werden muss, bevor das Holz getauscht werden kann. Gemeinsam mit der Marktgemeinde Wartberg ob der Aist wurde an einer Lösung des Problems gearbeitet. Schlussendlich kam man zur Erkenntnis, dass eine neue Brücke wirtschaftlich und technisch günstiger kommt als eine Sanierung der bestehenden Konstruktion. Da sich das Bauwerk je zur Hälfte im Gemeindegebiet von Engerwitzdorf und Wartberg ob der Aist befindet, sollen die Kosten je zur Hälfte geteilt werden. Dazu hat die Marktgemeinde Wartberg bereits einen Beschluss gefasst. Folgende Angebote liegen vor: Reihung Firma Angebotspreis inkl. MwSt. 1. Metallbau Hannl, Katsdorf € 37.653,60 2. Metallbau Oyrer, Gallneukirchen € 45.840,00 3. Glück GmbH, Niedernonndorf (NÖ); Alubrücke € 46.167,60 4. Metallbau Jungwirth, Königswiesen € 47.331,60 5. Edelstahlkunst Mühlberger; Engerwitzdorf € 52.240,00 Die Auftragsvergabe und Baudurchführung erfolgt durch die Gemeinde Engerwitzdorf. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für den Neubau der Fußgängerbrücke über die Kleine Gusen an die Firma Metallbau Hannl aus Katsdorf zum Angebotspreis von € 37.653.60 inkl. MwSt. zu vergeben. Die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist beteiligt sich mit 50% der Gesamtkosten. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 01/6162/002 sichergestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Grundveräußerung und Auflassung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 2716/2, KG. Engerwitzdorf, gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz (Langwiesen); Beschlussfassung GVM Schöffl erinnert, der Gemeinderat stimmte in der Sitzung am 21.03.2019 der Grundveräußerung und Abtretung aus dem öffentlichen Gut im Bereich von Langwiesen zu, da diese alte Wegverbindung entbehrlich geworden ist. Vom Vermessungsbüro DI Bauer aus Linz liegt nun ein vorläufiger Vermessungsplan vom 24.04.2019, GZ 16656 vor. Demnach veräußert die Gemeinde die Teilflächen „1“ im Ausmaß von insgesamt ca. 394 m² aus Parzelle Nr. 2716/2, KG. Engerwitzdorf, zum Preis von € 9,90/m². Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten für die Vermessung und der grundbücherlichen Durchführung übernehmen die Grundbesitzer. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Veräußerung der Teilfläche „1“ aus dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 2716/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 394 m² zum Preis von € 9,90/m² entsprechend dem Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz, GZ 16656, und die Auflassung der Fläche aus dem Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Sanierung der Kanalanlagenteile im Bereich Linz AG (Zone C); Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, dass im Zuge der Überprüfungsarbeiten der Zone C – Einzugsgebiet Linz AG diverse Schäden am öffentlichen Kanalnetz der Gemeinde festgestellt wurden. Das Zivilingenierubüro Eitler und Partner erarbeitete nachstehenden Sanierungsvorschlag: ca. 3.120 m Haltungen Misch-, Schmutz und Regenwasserkanal-Schadensklasse 3, ca. 1.211 m Haltungen Misch-, Schmutz und Regenwasserkanal-Schadensklasse 4, 169 Schächte (Schadensklasse 3) 200 Schächte (Schadensklasse 4) Die Baukosten für die angenommenen Sanierungsmaßnahmen werden auf rund € 1.645.000,00 exkl. USt. geschätzt. Für den Bereich der Kanalsanierung Mittlere Gusen erteilte der Gemeinderat mit Beschluss vom 05.07.2018 der Firma Eitler und Partner den Auftrag für die Planung in der Bauausführungsphase, örtliche Bauaufsicht, Baustellenbesuche und die Erstellung eines Sanierungsberichtes für das Land Oö. Das Zivilingenieurbüro Eitler und Partner stellte auf Basis des Angebotes für die Zone B ein Angebot für die Sanierung der Zone C - Einzugsgebiet Linz AG zum Preis von € 71.490,00 exkl. USt. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlichen Baukosten. Gemäß Bundesvergabegesetz bzw. Schwellenwertverordnung 2018 ist eine Direktvergabe bis zu einem Auftragswert von € 100.000,00 exkl. USt. zulässig. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für die Durchführung der Planung und örtlichen Bauaufsicht für die Sanierung der Zone C (Einzugsbereich Linz AG) an das Zivilingenieurbüro Eitler und Partner aus Linz zum Angebotspreis von € 71.490,00 exkl. USt. zu vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stellen 05/851150/0041 sichergestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Amtswegige Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 (Einarbeitung des Raumordnungsprogrammes Linz Umland 3, Trassensicherung RegioTram, Gefahrenzonenplan Große Gusen etc.); Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, seit der letzten Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes bzw. des Örtlichen Entwicklungskonzeptes gibt es seitens der Bundes- und Landesbehörden einige verordnete bzw. genehmigte Projekte, welche hinsichtlich der Aktualisierung und Ersichtlichmachung im analogen Flächenwidmungsplan („Rechtsplan“!) nach § 18 Abs. 7 Oö. ROG zu berücksichtigen sind. Diese amtswegige durchzuführende Ersichtlichmachung bzw. Änderungsverfahren hat die Gemeinde aufgrund der Bestimmungen des § 36 Abs. 3 Oö. ROG auf eigene Kosten durchzuführen. Die Baurechtsabteilung des Landes sprach diesbezüglich ihre Empfehlung aus. Betroffen von dieser amtswegigen Ersichtlichmachung sind: - Regionales Raumordnungsprogramm Linz-Umland 3 (Verordnung der Oö. Landesregierung vom 30.11.2018) - Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung über die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung einer RegioTram von Linz nach Pregarten (Verordnung vom 28.02.2017) - Gefahrenzonenplan Große Gusen (Ministerium für ein lebenswertes Österreich, Schutzwasserwirtschaft, (BMLFUW-UW.4.1.4/0004-IV/1/2015 vom 08.05.2015 dem Schreiben „Gefahrenzonenplanungen, Technische Vorgehensweise zur WRG-GZPV“, BMLFUW-UW.3.3.3/0031-IV/6/2015 vom 13.11.2015) - Hochwasserschutzmaßnahmen Engerwitzdorf (Bescheid – wasserrechtliche und naturschutzrechtliche Bewilligung, Bezirkshauptmannschaft Urfahr- Umgebung, 21.03.2019) - Geogenes Baugrundrisiko (Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft, 14.01.2014) - Änderung Bergbaugebiet: Umwandlung der Abbaufelder „Aigen/Engerwitzdorf I“ und „Aigen/Engerwitzdorf II“ in die Überscharen (Bescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend vom 29.01.2014) - 30 kV-Freileitungsabschnitt in ein Ersatzverkabelungssystem im Bereich Linzerberg – Pilzgründe (Bescheid Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht vom 23.04.2015) - Kompostierungsanlage Mairhofer – Erweiterung (Bescheid Amt der Oö. Landesregierung, Abt. Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht vom 14.04.2016) - Seitens der Ortsplanung werden noch eventuelle Korrekturen hinsichtlich der Waldflächen und Meldungen Archäologisches Fundhoffnungsgebiet geprüft. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den angeführten Aktualisierungen und Ersichtlichmachungen im Flächenwidmungsplan zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 im Bereich des Grundstückes 645/3, KG. Holzwiesen (Niederreitern); Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, dass die beantragte Widmung des Grundstückes 645/3, KG. Holzwiesen, von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland?Dorfgebiet im Ausmaß von 728 m² am Güterweg Niederreitern (Ausästung) östlich angrenzend an das Objekt Niederreitern 26 liegt. Die Wasserversorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt. Die Entsorgung hat mittels Senkgrube bzw. Kleinkläranlage zu erfolgen, da die Abwasserentsorgung für diesen Bereich nicht angedacht ist und vor einigen Jahren durch Beschluss des Gemeinderates im Abwasserkataster aus der gelben Linie herausgenommen wurde. Die Fläche ist seit der letzten Gesamtüberarbeitung im Jahr 2013 im Örtlichen Entwicklungskonzept zum Großteil als Bauland (Dorffunktion) vorgesehen. Es kommt dadurch zu einer harmonischen Abrundung im Dorfbereich von Niederreitern. Die Lage in der Regionalen Grünzone Linz-Umland 2 (jetzt Linz-Umland 3) war damals und auch bei der Umwidmung des Nachbargrundstückes 645/2 im Jahr 2015 kein Versagungsgrund. Der Baulandbedarf ist gegeben, da kaum verfügbare Reserven vorhanden sind. Öffentliche Interessen und Interessen Dritter werden dadurch nicht verletzt. Als Baulandsicherungsmaßnahme gem. § 16 oö. ROG 1994 wurde mit dem Grundeigentümer eine Vereinbarung abgeschlossen. Dieser Baulandsicherungsvertrag wird vollinhaltlich verlesen. Für die Infrastruktur fallen keine Kosten mehr an, da diese bereits im Zuge der Umwidmung im Jahr 2015 errichtet wurde. Lediglich der pauschale Kostenersatz für den Wasseranschluss und die Anschlussgebühren sind noch bei Baubeginn zu entrichten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung des Grundstückes 645/4, KG. Holzwiesen im Ausmaß von 728 m² von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland?Dorfgebiet zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Für GRM Dr. Niebsch ist es ein Siedlungssplitter. Sie könne zwar verstehen, dass Angehörige in der Nähe der Eltern bleiben wollen, dennoch sollte man in Zukunft strenger sein und andere Lösungen finden. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt fest, ein Großteil dieser Fläche ist im ÖEK enthalten, also Bauerwartungsland. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, GVM DI Wagner (Grüne) Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion ohne GVM DI Wagner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Leopoldseder nimmt aus Befangenheitsgründen an der Abstimmung nicht teil. 15. Anregung um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle Nr. 90/2 KG. Holzwiesen (Am Rothenbühl); neuerliche Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, dass die Antragsteller Eigentümer der Parzelle 90/2, KG. Holzwiesen am Linzerberg sind. Für die Errichtung eines Stiegenhauses ersuchen sie um Änderung der straßenseitigen Baufluchtlinie. Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 11.04.2019 die Änderung der straßenseitigen Baufluchtlinie auf 3,0 m. Im Zuge der Erstellung des Änderungsplanes zum Bebauungsplan Nr. 20 wurde festgestellt, dass die Straßenbreite in der Natur nicht mit den Vorgaben des Bebauungsplanes übereinstimmt. Dies soll daher gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz berichtigt werden. Im Bereich der Liegenschaft Am Rothenbühl 30 wäre die künftige neue Grundgrenze die Außenseite der bestehenden Mauer. Ein Grundstreifen mit einer Breite von etwa 1,0 m wird kostenlos in das öffentliche Gut abgetreten, sodass der Abstand vom geplanten Zubau bis zur neuen Grundgrenze 2,0 m betragen wird. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten und spricht sich für die Vergrößerung des Planungsbereiches aus, damit für den ganzen umliegenden Bereich die Anpassung der Festlegungen des Stammplanes aus dem Jahr 1980 für eine zeitgemäße Bebauung geschaffen werden. Dieser soll die Grundstücke 90/7, 90/6, 90/5, 90/3, 90/2, 89/3, 2515/1, 2516/1, 2516/6, 2516/4, 2523/3, 2523/4, 2525/19, 2519/8, 2519/5, 2519/2, 2519/3, 2519/4, 2523/5, 2523/7 und 2519/6 umfassen. Die straßenseitige Baufluchtlinie im Bereich der nördlichen Grundstücke 90/7, 90/6, 90/5, 90/3, 90/2, 89/3 soll auf 2,0 m zur neuen Grundgrenze reduziert werden. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Linzerberg“ in der nunmehr vorliegenden Form (Planungsbereich und Baufluchtlinie) zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach" Änderung Nr. 47 (Angerweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 13.12.2018 bzw. 14.02.2019 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf fasste. Geplant ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes westlich des Angerweges. Die Linz Netz GmbH und die Netz Oö. GmbH erheben keinen Einwand. Seitens der Abteilungen Raumordnung, Wasserwirtschaft und des Regionsbeauftragten für Natur- und Landschaftsschutz bestehen keine Einwände gegen diese Bebauungsplanänderung. Da die beabsichtigte Änderung überörtliche Interessen im besonderen Maß nicht berührt, ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung nicht erforderlich. Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz merkt an, dass das Mindestmaß von Grünraum- und Freiraumgestaltung enthalten ist und aufgrund der speziellen Lage des gegenständlichen Grundstückes im bereits dicht verbauten Gebiet des Ortszentrums von Schweinbach keine maßgeblichen Beeinträchtigungen des vorhandenen Natur- und Landschaftsbildes zu erwarten sind. Nur die Anzahl von einem heimischen Laubbaum je 500 m² Bauplatzfläche wird als sehr gering angesehen. Ein Grundanrainer gab zu diesem Vorhaben eine Stellungnahme ab, die der Verhandlungsschrift beigelegt wird. Die Stellungnahme wird vollinhaltlich verlesen. In einem Gespräch mit dem Grundanrainer am 26.04.2019 wurde vereinbart, dass die Begrünung der Lärmschutzwand (Sträucher entlang der Mauer bzw. direkte Begrünung der Wände) in Richtung des Angerweges mit dem Nutzungsinteressenten geklärt werden. Angemerkt wird, dass die Stützmauern laut Bebauungsplan dauerhaft zu begrünen sind. Die Außengestaltung und die Bepflanzung werden im Zuge der Einreichung seitens der Gemeinde und der Ortsplanerin überprüft. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 47 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der vorliegenden Form beschließen. Dem verlesenen Einwand des Grundanrainers soll nicht stattgegeben werden. GVM DI Wagner bietet dem Spar an, zusätzlich zur vorgeschriebenen Begrünung drei Bäume zu spenden und ladet die anderen Fraktionen ein, auch ein oder zwei Bäume zu spenden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, GRM Grillnberger (Grüne) Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion ohne GRM Grillnberger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 17. Antrag der GR-Fraktion Die Grünen - BfE; Verstärkung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Engerwitzdorf; Erarbeitung eines Ziele- und Maßnahmenkatalogs GRM Dr. Niebsch hat mit Schreiben vom 02.05.2019 gemäß § 46 Abs. 3 Oö. GemO 1990 ersucht, diesen Verhandlungsgegenstand in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufzunehmen. Begründung: Die Klimaerwärmung ist nicht länger eine Vorhersage, sondern findet bereits statt. Die Zeitspanne für Maßnahmen, die zu einer Beschränkung der Erderwärmung wie in Paris 2015 beschlossen, wird immer kürzer. Nur das konsequente Handeln auf internationaler, nationaler und regionaler Ebene kann noch zur Erreichung dieses Ziels und damit eventuell zur Verhinderung einer Katstrophe ungeahnten Ausmaßes führen. Engerwitzdorf hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die in diese Richtung gehen und damit auch in der Klima- und Energiemodellregion (KEM) Sterngartl-Gusental eine wichtige Rolle eingenommen. Aus unserer Sicht bedarf es aber angesichts der Dringlichkeit einer weiteren Kraftganstrengung und noch ehrgeizigerer Ziele. Diese und geeignete Maßnahmen, die im Einflussbereich der Gemeinde liegen, sollen im Gemeinderat diskutiert und ein entsprechender Plan zur Umsetzung erarbeitet werden. Die Grünen-BfE haben einen Entwurf für einen solchen Plan, Ausgangspunkt für eine solche Diskussion, bereits im Februar an die Fraktinen verschickt (siehe Anhang). Der Gemeinderat möge daher beschließen, im Rahmen einer geeigneten Veranstaltung (z.B. Klausur, Runder Tisch, Ausschuss) einen ambitionierten Maßnahmenplan zum verstärkten Klimaschutz in der Gemeinde zu erarbeiten und diesen dann dem Gemeinderat zum Beschluss vorzulegen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen. GRM Dr. Niebsch denkt, dass eine Beratung und Diskussion in einem eigenen Gremium besser wäre. GVM Schöffl betont, er wolle diesen Tagesordnungspunkt gerne im Ausschuss aufnehmen. Die Gemeinde hat schon sehr viel gemacht. Es soll nicht den Eindruck erwecken, dass Engerwitzdorf nichts macht. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Berichte aus den Arbeitskreisen Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet über die Gesunde Gemeinde: Am 10. April 2019 veranstalteten die Bäuerinnen einen Kochkurs zum Thema „Frühlingswildkräuter in der Küche“ mit 13 Teilnehmerinnen. Die nächste Arbeitskreis-Sitzung findet am 21.05.2019 statt. GRM Dr. Niebsch berichtet aus dem Arbeitskreis EGEM: Am Samstag, 11. Mai, wurde im Rahmen der Aktion „Die 100 Dächer von Engerwitzdorf“ die Photovoltaik-Anlage von Hrn. Böhm in Schweinbach besichtigt. Zu dieser Veranstaltung waren insbesondere die Bewohner von Schweinbach eingeladen. Hr. Böhm berichtete über seine Erfahrungen mit der Anlage, Kosten und Amortisation. Der EGEM-Arbeitskreis stellte weitere Fakten, Informationen zu den Kosten von neuen Anlagen, usw. zur Verfügung. Eine kleine Gruppe von interessierten Personen nahm an der Veranstaltung teil und gewann einen sehr umfangreichen Einblick in die aktuelle technische Entwicklung bei PV-Anlagen. Solche Veranstaltungen sollen nun auch in anderen Ortschaften von Engerwitzdorf durchgeführt werden. GRM Dr. Niebsch ergänzt, das Feedback war etwas enttäuschend, es waren wenig Leute da. Sie erwartet sich künftig, auch Werbung von allen Gemeinderatsmitgliedern. GRM Dr. Niebsch berichtet aus dem Arbeitskreis FAIRTRADE: Der FAIRTRADE-Arbeitskreis veranstaltet am Donnerstag, 23. Mai, von 16.00 – ca. 19.00 Uhr einen Kochworkshop zum Thema „Wilde Kräuterküche und gesundes Grillen am offenen Feuer“. Der Termin musste wetterbedingt vom 9. Mai auf den 23. Mai verschoben werden. Anmeldungen dazu am Gemeindeamt (Fr. Friesenecker). 19. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister präsentiert das Ergebnis der Politiker-Befragung 2019 anhand von PP-Folien. Dieses Ergebnis ist ab morgen im Intranet. b) Der Bürgermeister informiert, die PP-Präsentation vom Seminar Datenschutz kann im Intranet nachgelesen werden unter: Intranet/Gemeinderat/Inhouseseminar. c) Der Bürgermeister gibt den Termin für das Seminar „VRV NEU auf Basis neue Gliederung – Überleitung von RA 2018 und VA 2019“ für die Mitglieder des Gemeinderates am 14.11.2019 von 16:00 bis 20:00 Uhr bekannt. d) Der Bürgermeister erinnert, die Bürgerbefragung endet morgen und ersucht um weitere Teilnahme. e) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Reichör, GVM Mag. Schwarzenberger, GRM Lehner W. und GRM Meisinger MAS M.Sc. 20. Allfälliges a) GRM Meisinger MAS M.Sc bedankt sich für die geschenkte „EU-Krawatte“. Weiters macht er einen Rückblick über die Brüsselreise anhand von Fotos. Es war ein dicht gedrängtes Programm. Der Bürgermeister bedankt sich für die tolle Organisation. b) GVM Haider bedankt sich im Namen der Bäuerinnen für die Unterstützung zum Kochkurs. c) GVM DI Wagner gibt bekannt, dass Familie Reckeneder eine Wanderung zu den Quellengebieten im Bereich des geplanten Tunnels am 01.06.2019 ab 14:00 Uhr plant. d) GRM Dr. Niebsch macht hinsichtlich dem Thema Klimaschutz den Vorschlag, zur letzten Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause ökologisch verträglich zur Sitzung zu kommen. e) GRM Mandl findet es schade, dass keine Fraktionsgespräche mehr stattfinden. f) Der Bürgermeister informiert, die Anfrage von GRM Mandl betreffend Oberflächenwasserbeseitigungskonzept Punzengraben kann noch nicht beantwortet werden. Die Gemeinde wartet noch auf eine Stellungnahme der Bezirkshauptmannschaft bzw. vom Land OÖ. 21. Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters: Antrag auf Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land OÖ"; Grundsatzbeschluss Der Bürgermeister erklärt, der Ausschuss für Infrastruktur hat grundsätzlich beraten, ein Projekt zur Belebung des Ortsplatzes in Mittertreffling zu starten. Nun fand ein Gespräch mit Herrn Kepplinger vom Land OÖ, statt, der die Aufnahme der Gemeinde Engerwitzdorf in das Dorf- und Stadtentwicklungsprogramm des Landes OÖ anbot. Dafür ist als erster Schritt lediglich ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates erforderlich. In der Folge müsste für die Ortschaft Mittertreffling, bzw. den gesamten Raum um Mittertreffling ein Verein gegründet werden, der sich als Bindeglied zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinde versteht. Im Namen des Vereins soll möglichst die Bezeichnung „liebenswert“ vorkommen, also z.B. „Liebenswertes Mittertreffling“. Im Rahmen der Dorf- und Stadtentwicklung können dann verschiedene Projekte initiiert und umgesetzt werden, die das Land OÖ mit unterschiedlichen Sätzen fördert. Kleinere Projekte kann der Verein direkt durchführen, größere müssen über die Gemeinde laufen. Nähere Informationen bietet www.liebenswertes-ooe.at, auf dieser Seite sind sowohl aktuelle Projekte wie auch die Broschüren der Geschäftsstelle der Dorf- und Stadtentwicklung einzusehen. Sollte die Gemeinde Engerwitzdorf den Grundsatzbeschluss zur Aufnahme in das Programm der Dorf- und Stadtentwicklung des Landes OÖ fassen, kann die Gemeinde an der nächsten Ortsbildmesse am 08.09.2019 in Ternberg teilnehmen. Die Gemeinde sollte sich dort mit vielen anderen Gemeinden präsentieren, wobei vor allem Landwirte, aber auch Firmen die Möglichkeit haben, Besonderes aus der Region vorzustellen und auch zu verkaufen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss fassen, am Programm der Dorf- und Stadtentwicklung beim Land OÖ teilzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.04.2019 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:59 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 04.07.2019 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 04.07.2019 Vorsitzender Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion Beigehefteter Beschluss: GRM Dr. Niebsch beantragt, die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 16.05.2019, Top 17 „Antrag der GR-Fraktion Die Grünen - BfE; Verstärkung des Klimaschutzes durch die Gemeinde Engerwitzdorf; Erarbeitung eines Ziele- und Maßnahmenkatalogs“ folgendermaßen zu ergänzen: „GRM Dr. Niebsch schlägt eine Beratung und Diskussion in einem eigenen Gremium, z.B. Fraktionsgesprächen als Auftakt, vor. Darauf antwortet der Bürgermeister, dass er beschlossen hat, wegen der Handhabung der Informationen im Fall der Schulküche keine Fraktionsgespräche mehr stattfinden zu lassen.“ Abstimmungsergebnis: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Einwand ist damit mehrheitlich abgelehnt. 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 16.05.2019 1