Lfd.Nr.: 1, 2019 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 14.02.2019 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) – ab TOP 2c Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Roland Auböck (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Andreas Riefershofer Gerhard Wolfmayr (ÖVP) für Rosina Reichör Ingrid Gattringer (ÖVP) für Lisa Mühlberger Mag. Pamela Hölzl (GRÜNE) für Vojislava Vezmar-Gutenbrunner Sabine Engl (GRÜNE) für Andreas Grillnberger Es fehlten entschuldigt: Andreas Riefershofer Rosina Reichör Andreas Grillnberger Paul Pühringer Lisa Mühlberger Vojislava Vezmar-Gutenbrunner Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: i.V Manfred Dobretzberger MPA Der Schriftführer: Manfred Dobretzberger MPA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Anna Raml Tagesordnung 1 Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellvertreterin; Beschlussfassung 2 Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 2 a Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 14; Finanzierungsplan-Nr.02 2 b Energieoptimierung - Gemeindegebäude; Finanzierungsplan-Nr.02 2 c Sammelstelle Langwiesen; Finanzierungsplan-Nr.02 2 d ASKÖ Treffling-Sanierung (Teil 2-Klubgebäude); Finanzierungsplan-Nr.04 2 e Spielraumentwicklung; Finanzierungsplan-Nr.05 2 f Wasserversorgungsanlage BA 08 (HB Zinngießing); Finanzierungsplan-Nr.03 2 g Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - Baulos 01; Finanzierungsplan-Nr.04 2 h Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - Baulos 02; Finanzierungsplan-Nr.03 2 i Aufbahrungshalle Friedhof Gallneukirchen; Finanzierungsplan-Nr.02 2 j Straßenbau 2017-2020; Finanzierungsplan-Nr.03 3 Auflassung eines Teilstückes des öffentlichen Gutes Parzelle 2721/2 KG. Engerwitzdorf (Gewerbegebiet Langwiesen); Verordnung; Beschlussfassung 4 Erlassung eines Raumordnungsprogrammes "Freihaltebereich Ostumfahrung Linz"; Stellungnahme der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 5 Gründung eines Standesamtsverbandes; Grundsatzbeschlussfassung 6 Gutenbrunner Klaus; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 von "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 10 Wohneinheiten" auf "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 12 Wohneinheiten" auf Parzelle .9, 75/1 und 85/1, KG Niederkulm; Beschlussfassung 7 Maria Rechberger; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen" zu Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 1802/1, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 900 m²; Beschlussfassung 8 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 30 (textliche Änderung Maßnahmenkatalog - Bauzwang); Beschlussfassung 9 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 71 (Inreiter - Simling); weitere Änderung; Beschlussfassung 10 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 75 (Duschlbauer - Holzwiesen); Beschlussfassung 11 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 77 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 31 (Reichinger - Sonderausweisung); Beschlussfassung 12 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 45 (Kiga, VS, Hort); Beschlussfassung 13 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweibach", Änderung Nr. 46 (Brückler Gallneukirchner Straße / Gusenweg); Beschlussfassung 14 Bebauungsplan Nr. 105 "Wabengasse"; weitere Änderungen; Beschlussfassung 15 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 47 (Plank Gusenbachstraße); weitere Änderungen; Beschlussfassung 16 Berichte aus den Arbeitskreisen 17 Bericht des Bürgermeisters 18 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 05.02.2019 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 13.12.2018 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GRM Dr. Niebsch beantragt, Tagesordnungspunkt 15 abzusetzen und neuerlich im Ausschuss für Angelegenheiten der Ortsentwicklung und örtlichen Raumplanung zu beraten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mandl Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mandl, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:21 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Bestellung der Gleichbehandlungsbeauftragten und deren Stellvertreterin; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA berichtet, nach § 34 Oö. G-GBG (Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz) hat der Gemeinderat ein Frauenförderprogramm zu beschließen bzw. fortzuschreiben bzw. nach § 30 leg. cit. gleichzeitig eine Gleichbehandlungskoordinatorin zu bestellen. Derzeit üben die Funktion als Gleichbehandlungskoordinatorin Frau Melanie Baumgartner, als Stellvertreterin Frau Ulrike Günterseder aus. Die Funktionsperiode erstreckt sich auf die nächsten 6 Jahre, bis 1. Juli 2024. Folgendes Frauenförderprogramm soll verabschiedet werden. FRAUENFÖRDERPROGRAMM Zl: 0111-013.000-7071-2018 BESCHLUSS DES GEMEINDERATES Über Antrag des Obmannes des Finanz- und Präsidialausschusses hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.02.2019 das von der Amtsleitung und der Gleichbehandlungskoordinatorin vorgeschlagene Frauenförderprogramm für den Zeitraum vom 1. Juli 2018 bis 1. Juli 2024 beschlossen. Das Frauenförderprogramm liegt für alle Bediensteten zur Einsicht und Information auf: in jeder Abteilung bei der Personalvertretung bei der Gleichbehandlungskoordinatorin Das Frauenförderprogramm ist erhältlich bei der Gleichbehandlungskoordinatorin Melanie Baumgartner. INHALT DES FRAUENFÖRDERPROGRAMMES * Maßnahmen 1. Personal – Einstellung und Auswahlverfahren 2. Berufliche Entfaltung – Aufstiegschancen und Fortbildung 3. Zielvorgabe für die gesamten Bereiche der Gemeinde Engerwitzdorf 4. Umsetzungsmaßnahmen 5. Verbindliche Vorgaben nach dem Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz 6. Flankierende Maßnahmen und soziale Infrastruktur 7. Information und Aufklärung * Grafische Darstellungen Frauenförderung in Organisationsbereichen Frauenförderung in leitenden Funktionen Für den Inhalt verantwortlich: Amtsleiter Alfred Watzinger, MBA Rückmeldungen bitte an: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at MAßNAHMEN Zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern wurde nachstehender Maßnahmenkatalog festgelegt. Die beschriebenen Aktionen sind nicht als punktuelle Maßnahmen, sondern als Bestandteile einer kohärenten Strategie konzipiert, mit der Ungleichheitsfaktoren beseitigt bzw. vermieden werden sollen. (1) PERSONAL – EINSTELLUNG UND AUSWAHLVERFAHREN Der Personalstand per Jänner 2019 zeigt, dass der Frauenanteil vorwiegend in den höheren Entlohnungsgruppen noch weiter erhöht werden muss. a) Förderung der Bewerbung von Frauen In allen Stellenausschreibungen, in denen Frauenförderung im Sinne des vorliegenden Frauenförderprogrammes geboten ist, sind die Frauen zu ermutigen sich zu bewerben. b) Ausschreibung * Jeder Text externer und interner Ausschreibung hat den Hinweis zu enthalten, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, sofern eine Unterrepräsentation vorliegt. * Die Ausschreibungen sind auch Bediensteten über deren Wunsch während einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort bekanntzumachen. c) Auswahlverfahren Werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens Vorstellungsgespräche durchgeführt, sind zu diesen Gesprächen alle Bewerberinnen, die die Ausschreibungserfordernisse erfüllen, einzuladen. In Vorstellungsgesprächen haben frauendiskriminierende Fragestellungen (z.B.: Familienplanung) zu unterbleiben. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen dürfen keine Bewerbungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren. Bewerbungen von Frauen während oder nach einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort sind gleichrangig mit anderen Bewerbungen zu berücksichtigen. d) Bevorzugung von Frauen In jenen Verwendungen, in denen noch keine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer besteht, ist den Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation der Vorzug zu geben. (2) BERUFLICHE ENTFALTUNG – AUFSTIEGSCHANCEN UND FORTBILDUNG Die beruflichen Entwicklungsperspektiven und Fortbildungsmöglichkeiten von Frauen bedürfen in allen Laufbahngruppen einer Verbesserung. Solange ein Rückstand aufzuholen ist, muss das im Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz vorgesehene Prinzip, Frauen bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Fortbildung bei gleicher Qualifikation den Vorzug zu geben, Gültigkeit haben. a) Führungspositionen Die Zahl der Frauen in allen Führungspositionen muss erhöht werden. Hiezu ist die Ermutigung in Ausschreibungen und persönlichen Gesprächen sowie ein verstärktes führungsspezifisches Angebot für Frauen im Rahmen der Aus- und Fortbildung unbedingt erforderlich. b) Dienstpostenbewertungen Bei der Dienstpostenbewertung ist die Qualifikation jeder Bediensteten angemessen zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass bewertete Dienstposten verstärkt mit Frauen besetzt werden. c) Betrauung mit Aufgaben Bevor Vorgesetzte verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten usw.) vergeben, aus denen höherwertige Verwendungen oder Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, müssen sie diese bevorzugt den in ihrem Wirkungsbereich tätigen weiblichen Bediensteten im Rahmen des Frauenförderprogrammes anbieten, um ihnen die Chance für einen beruflichen Aufstieg in weiterer Zukunft zu ermöglichen. Die Aufgabenverteilung soll anhand des Organigramms klar ersichtlich sein. d) Fortbildungs- bzw. Personalentwicklungsmaßnahmen * Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Aspekt der Gleichbehandlung bei sämtlichen Fortbildungs- bzw. Personalentwicklungsmaßnahmen berücksichtigt wird. Ein umfassendes Angebot an frauenspezifischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ist zu gewährleisten. * Die Dienstvorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass alle Dienstnehmerinnen, einschließlich der Teilzeitbeschäftigten, auch während einer gesetzlich vorgesehenen Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort über Veranstaltungen der berufsbegleitenden Fortbildung und über Schulungsveranstaltungen informiert werden. Sie haben interessierten Dienstnehmerinnen auf Wunsch die Teilnahme an Fortbildungs- und Schulungsseminaren zu ermöglichen bzw. sie zu entsenden. Gleiches gilt für im Hinblick auf die Karriereplanung und -förderung wesentlichen Veranstaltungen. e) Karenzurlaub und Wiedereinstieg * Karenzurlaube für Kindererziehung dürfen die innerbetrieblichen Aufstiegschancen nicht mindern; * für weibliche Bedienstete soll im unbezahlten Karenzurlaub eine tage- oder wochenweise Beschäftigungsmöglichkeit als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung möglich sein, um den Wiedereinstieg zu erleichtern; * Frauen müssen auch im Karenzurlaub über Aus- und Fortbildungsprogramme informiert werden; * während ihres Karenzurlaubes können weibliche Bedienstete an Aus- und Fortbildungskursen teilnehmen (auf freiwilliger Basis ohne Anspruch auf Bezüge und Reisegebühren); * nach längerer Abwesenheit vom Beruf haben Frauen die Möglichkeit, sich an Schnuppertagen wieder in ihre zukünftige Tätigkeit einzuarbeiten; * die Coach-Funktion muss gewährleistet werden. (3) ZIELVORGABE FÜR DIE GESAMTEN BEREICHE DER GEMEINDE ENGERWITZDORF Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bevorzugung von Frauen sind für die folgenden Jahre Zielvorgaben festzusetzen. a) Anteilsberechnung: Für den Verwaltungs- wie auch handwerklichen Dienst wurde der Anteil der Frauen und Männer an der Gesamtzahl der Bediensteten der jeweiligen Entlohnungs- /Verwendungsgruppe ausgewiesen. Vom jeweiligen Frauen- und Männeranteil ausgehend, wurde sodann deren Anteil an pragmatischen Posten und Vertragsbedienstetenposten in der betreffenden Entlohnungs- /Verwendungsgruppe errechnet. Wiederum ausgehend vom jeweiligen Frauen- und Männeranteil an pragmatischen Dienstposten der betreffenden Verwendungsgruppe wurde deren Anteil an bewerteten Dienstposten ermittelt. Diese vertikale Berechnungsmethode stellt daher den Frauen- und Männeranteil an pragmatischen und bewerteten Dienstposten jeweils in Relation zum bestehenden Frauen- und Männeranteil in der betreffenden Entlohnungs- bzw. Verwendungsgruppe dar und nicht in Relation zur Gesamtzahl der pragmatischen und bewerteten Posten. b) Zielvorgaben * Im Bereich der Einstellungen ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in der betreffenden Entlohnungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der pragmatischen Dienstposten ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in Relation zum jeweiligen Frauen- und Männeranteil in der betreffenden Entlohnungs- und Verwendungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der bewerteten Dienstposten ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in Relation zum jeweiligen Frauen- und Männeranteil in der betreffenden Verwendungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der leitenden Funktion ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in sämtlichen Organisationsbereichen zu erreichen. (4) UMSETZUNGSMAßNAHMEN a) Zuständigkeit Die Umsetzung der angeführten Frauenfördermaßnahmen obliegt all jenen Organen, die Entscheidungen oder Vorschläge hinsichtlich jener personellen, finanziellen, organisatorischen oder die Aus- und Weiterbildung betreffenden Angelegenheiten zu treffen haben, auf die sich die genannten Fördermaßnahmen beziehen. b) Berichtspflichten Der Frauenanteil unter allen Bediensteten der jeweiligen Entlohnungs- /Verwendungsgruppe und Funktionen in den einzelnen Organisationsbereichen ist im Abstand von drei Jahren mit Stichtag 1. Juli bis spätestens zum darauffolgenden 1. Oktober von der Amtsleitung zu erheben und der Gleichbehandlungskoordinatorin zu übermitteln. Die Erhebungs- und Berichtspflicht betrifft auch den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung von pragmatischen Planstellen (Pragmatisierungen), Besetzung von bewerteten Dienstposten, Besetzung von leitenden Funktionen, Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung sowie Teilnahme an Tagungen im Rahmen von Dienstreisen. Konnten in einem Organisationsbereich die Fördermaßnahmen nicht umgesetzt werden, sind die hindernden Umstände in einem Bericht darzulegen. (5) VERBINDLICHE VORGABEN NACH DEM O.Ö. GEMEINDEN-GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ Vertretung in Kommissionen (§ 9) (1) Die Zusammensetzung von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten berufen sind, hat nach Möglichkeit dem zahlenmäßigen Verhältnis der weiblichen und männlichen Bediensteten in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis zu entsprechen. (2) Solange in einer solchen zur Vorbereitung von Entscheidungen eingerichteten Kommission eine Geschlechtergruppe unterrepräsentiert ist, kann die Gleichbehandlungsbeauftragte oder in ihrer Vertretung die von ihr beauftragte jeweilige Koordinatorin im Rahmen der ihr (ihm) gemäß § 28 und § 30 eingeräumten Befugnisse mit beratender Stimme an Sitzungen teilnehmen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist zu diesen Sitzungen einzuladen. (3) Von jeder Interessensvertretung soll bei der Nominierung von Mitgliedern derartiger Kommissionen auf dieses zahlenmäßige Verhältnis gemäß Abs. 1 Bedacht genommen werden. Frauenfördergebot (§33 Abs. 1) Die VertreterInnen des Dienstgebers sind verpflichtet, nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderprogrammes auf eine Beseitigung 1. einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktion sowie 2. von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken. Bevorzugte Aufnahme in den Gemeindedienst (§ 35) Bewerberinnen, die für den angestrebten Dienstposten nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben des Frauenförderprogrammes so lange bevorzugt aufzunehmen, bis eine Ausgewogenheit des Anteils der Frauen und Männer in der betreffenden Verwendungsgruppe erreicht ist. Steht einer Verwendungsgruppe eine entsprechende Entlohnungsgruppe gegenüber, so ist diese in den Vergleich mit einzubeziehen. Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg (§ 36) Bewerberinnen, die für die angestrebte höherwertige Verwendung (Funktion) nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben des Frauenförderprogrammes solange bevorzugt zu bestellen, bis eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und der Männer an der Gesamtzahl der auf eine Verwendungsgruppe oder Entlohnungsgruppe entfallenden Funktion erreicht ist. Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung (§ 37) Bewerbungen von Frauen zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen bevorzugt zu berücksichtigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang eingehalten bzw. durchgeführt werden. 6. FLANKIERENDE MAßNAHMEN UND SOZIALE INFRASTRUKTUR Maßnahmen zur Schaffung eines Arbeitsklimas, das der Gleichbehandlung förderlich ist und es den Bediensteten ermöglicht, die beruflichen und familiären Aufgaben möglichst weitgehend in Einklang zu bringen: * umfassende Genehmigung von Anträgen auf Teilzeitarbeit aus familiären Gründen, wobei ein geordneter Dienstbetrieb gesichert sein muss; * es muss dafür gesorgt werden, dass bei der Besetzung freier Stellen Anträge auf Rückkehr oder Wiedereinstieg nach einem Urlaub aus familiären Gründen gegenüber Anträgen auf Wiedereinstieg nach einem nicht familienbedingten Urlaub bevorzugt behandelt werden; (6) INFORMATION UND AUFKLÄRUNG Es ist unerlässlich, dass dieses Programm in allen Organisationsbereichen der Gemeinde Engerwitzdorf als eines der Instrumente der Erneuerung des Personalmanagements angesehen wird. Um dies zu erreichen, ist * diesem Programm bei allen Personalentwicklungsmaßnahmen voll inhaltlich Rechnung zu tragen; * dieses Programm mit sonstigen dienstrechtlichen Maßnahmen in Einklang zu bringen; * bei allen Veranstaltungen für Führungskräfte auf dieses Programm hinzuweisen und darüber zu informieren; * allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Führungskräften die einzelnen Maßnahmen des Programmes unter Einsatz von Medien und sonstigen innovatorischen Informationsmitteln und -techniken vorzustellen und darüber zu informieren. GRAFISCHE DARSTELLUNG Anteil Frauen u. Männer an der Gesamtzahl je Entlohnungs- u. Verwendungsgruppe Verwendung Frauen Männer Frauen Männer absoluten Zahlen % Verwaltungsdienst GD 8 0 1 0% 100% GD 12 0,75 2 27,3% 72,7% GD 13 0 1 0% 100% GD 14 2,825 1,625 63,5% 36,5% GD 16 3,875 3 56,4% 43,6% GD 18 9,5 1 90,5% 9,5% GD 20 2,945 0 100% 0% GD 22 0,5 0 100% 0% Handwerklicher Dienst GD 17 0 1 0% 100% GD 18 0 0 0% 0% GD 19 0 8 0% 100% GD 21 0,785 0 100% 0% GD 23 0,4 1 28,6% 71,4% GD 25 5,9775 0 100% 0% Anteil an pragmatischen Posten und Vertragsbedienstetenposten Verwendung Frauen Männer Gesamt pragm.P. Vertr.bed.P. pragm.P. Vertr.bed.P. GD 8 0 0 1 0 1 GD 12 0 1 2 0 3 GD 13 0 0 0 1 1 GD 14 0 3 0 2 5 GD 16 0 5 1 2 8 GD 17 0 0 0 1 1 GD 18 0 14 0 1 15 GD 19 0 0 0 8 8 GD 20 0 4 0 0 4 GD 21 0 1 0 0 1 GD 22 0 1 0 0 1 GD 23 0 1 0 1 2 GD 25 0 12 0 0 12 Anteil der bewerteten Dienstposten an pragmatischen Dienstposten Verwendung Frauen Männer Gesamt bewertet gesamt bewertet GD 8 0 0 1 1 GD 12 0 0 2 2 GD 16 0 0 1 1 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die derzeitigen Gleichbehandlungskoordinatorinnen in ihren Funktionen bestätigen und das vollinhaltliche Frauenförderprogramm 2018 bis 2024 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 2a. Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 14; Finanzierungsplan-Nr.02 GVM Schwarz, MBA erläutert, der Gemeinderat beschloss am 5.7.2018 unten angeführten Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Vorhaben ABA BA 14 (Sanierung im Einzugsbereich Mittlere Gusen) in Höhe von € 1 Mio. Das Projekt umfasst die Überprüfungs- und Sanierungsmaßnahmen von Strängen der Ortskanalisationen im Bereich des RHV Mittlere Gusen mit rund 25.000 Laufmeter und wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 11.10.2018 an die Firma RTI aus Altenberg vergeben. Betroffen sind hier die Ortschaften Au, Gratz, Wolfing, Klendorf, Bach, Amberg, Oberthal, Niederthal und Edtsdorf. Der angeführte Finanzierungsplan hatte folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 834 FinA: 19.06.2018 GRS: 05.07.2018 ABA Engerwitzdorf BA 14 (Einzugsbereich RHV MIGU) FP 01 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 60.000 60.000   120.000 Baumeisterarbeiten 500.000 380.000   880.000 S u m m e : 560.000 440.000 0 1.000.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Rücklagen 560.000 440.000   1.000.000 S u m m e : 560.000 440.000 0 1.000.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Mit den Sanierungsmaßnahmen wurde gegen Ende 2018 begonnen. Die ersten Rechnungen werden erst 2019 fällig; weshalb der Finanzierungsplan-Nr. 01 wie dargestellt anzupassen ist: Vorhaben-Nr.: 834 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 ABA Engerwitzdorf BA 14 (Einzugsbereich RHV MIGU) Entwurf FP 02 Ausgaben (Netto): 2019 2020 2021 Gesamt Planung/Bauleitung 110.000 10.000   120.000 Baumeisterarbeiten 850.000 30.000   880.000 S u m m e : 960.000 40.000 0 1.000.000           Einnahmen: 2019 2020 2021 Gesamt Rücklagen 960.000 40.000   1.000.000 S u m m e : 960.000 40.000 0 1.000.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Vorhaben Abwasserbeseitigungsanlage BA 14 (Sanierung Einzugsbereich RHV Mittlere Gusen) mit Gesamtkosten von € 1 Mio. beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizebürgermeister Schöffl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 2b. Energieoptimierung - Gemeindegebäude; Finanzierungsplan-Nr.02 GVM Schwarz, MBA führt aus, der Gemeinderat beschloss am 5.7.2018 den u.a. Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Projekt „Energieoptimierung-Gemeindegebäude“ mit geschätzten Gesamtkosten von € 150.000,00: Vorhaben Nr. 751 FinA: 19.06.2018 GRS: 05.07.2018 Energieoptimierung - Gemeindegebäude FP 01 Ausgaben: Ust/Vst Kontierung 2018 2019 Gesamt Amtshaus NB 5/010/614 25.200   25.200 Im Schöffl N 5/3801/614   24.400 24.400 VS Treffling B 5/2113/614 16.000   16.000 KG Schweinbach St. Ägidius N 5/2401/614   22.500 22.500 KG Treffling N 5/2402/614   18.900 18.900 Bauhof NB 5/617/614 19.700   19.700 KB Schweinbach N 5/2404/614   9.900 9.900 KB Treffling N 5/24085/614   10.900 10.900 Unvorhergesehenes       2.500 2.500 S u m m e     60.900 89.100 150.000             Einnahmen:     2018 2019 Gesamt Allgem. Rücklage   6/010/29811 14.400 80.100 94.500 Bundesförderung   6/010/870 37.500   37.500 Landesförderung   6/010/871 9.000 9.000 18.000 S u m m e     60.900 89.100 150.000 Abgang/Überschuss     0 0 0 Zeichenerklärung: N = Nettobetrag; B = Bruttobetrag; NB = teilweiser Vorsteuerabzug möglich Die Gebäuden Amtshaus, VS Treffling und der Bauhof konnten noch im Vorjahr umgestellt werden (neue Heizungssteuerungen bzw. Heizungspumpen). Die restlichen Objekte (Im Schöffl, KG Schweinbach und Mittertreffling sowie die beiden Kinderbetreuungseinrichtungen in Schweinbach und Treffling) sind für heuer vorgesehen. Der Energiesparverband hat uns in Zusammenarbeit mit der LINZ AG mitgeteilt, dass mit diesen Umstellungsmaßnahmen ein Energieeinsparungspotential von etwa 8 - 10 % möglich ist. Aufgrund der implementierten Gebäudeleittechnik ist es nunmehr möglich, den Energieverbrauch unserer Objekte rund um die Uhr zu beobachten bzw. umgehend auf Temperaturschwankungen oder Fehlermeldungen zu reagieren. Die Bedienung erfolgt via Laptop bzw. Handy durch unseren Facility Manager. Nach Vorliegen der geleisteten Ausgaben für 2018 ist der Finanzierungsplan geringfügig anzupassen. Der geplante Gesamtkostenrahmen sollte eingehalten werden. Der Finanzierungsplan-Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 751 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 Energieoptimierung - Gemeindegebäude Entwurf FP 02 Ausgaben: Ust/Vst Kontierung 2018 2019 Gesamt Amtshaus NB 5/010/614 24.425   24.425 Im Schöffl N 5/3801/614   24.400 24.400 VS Treffling B 5/2113/614 15.525   15.525 KG Schweinbach St. Ägidius N 5/2401/614   22.500 22.500 KG Treffling N 5/2402/614   18.900 18.900 Bauhof NB 5/617/614 19.144   19.144 KB Schweinbach N 5/2404/614   9.900 9.900 KB Treffling N 5/24085/614   10.900 10.900 Unvorhergesehenes       4.306 4.306 S u m m e     59.094 90.906 150.000             Einnahmen:     2018 2019 Gesamt Allgem. Rücklage   6/010/29810 21.594 72.906 94.500 Bundesförderung   6/010/870 37.500   37.500 Landesförderung   6/010/871   18.000 18.000 S u m m e     59.094 90.906 150.000 Abgang/Überschuss     0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Projekt „Energieoptimierung-Gemeindegebäude“ mit einer Gesamtsumme von € 150.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizebürgermeister Schöffl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 2c. Sammelstelle Langwiesen; Finanzierungsplan-Nr.02 GVM Schwarz, MBA berichtet, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 09.11.2017 den Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Vorhaben „Sammelstelle Langwiesen“ mit Gesamtkosten von netto € 320.000,00: Vorhaben Nr. 813 FinA: 17.10.2017 GRS: 09.11.2017 Sammelstelle Langwiesen FP 01 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 40.000     40.000 Baumeisterarbeiten 145.000     145.000 Außenanlagen 130.000     130.000 Sonstiges/Unvorherges. 5.000     5.000 S u m m e 320.000 0 0 320.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Allgem. Rücklage 190.000     190.000 Abfallrücklage 50.000     50.000 Bundesförderung 80.000     80.000 S u m m e 320.000 0 0 320.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Die Halle ist zwischenzeitlich fertiggestellt worden; mit der Einrichtung soll im Frühjahr 2019 begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist für den Frühsommer 2019 vorgesehen. Nach Vorliegen der Ausgaben für 2018 ist der Finanzierungsplan anzupassen und hat nunmehr folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 813 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 Sammelstelle Langwiesen Entwurf FP 02 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 19.375 6.625   26.000 Baumeisterarbeiten 111.974 88.026   200.000 Außenanlagen 47.802 42.198   90.000 Sonstiges/Unvorherges. 103 3.897   4.000 S u m m e 179.254 140.746 0 320.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Allgem. Rücklage 49.254 140.746   190.000 Abfallrücklage 50.000     50.000 Bundesförderung 80.000     80.000 S u m m e 179.254 140.746 0 320.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Vorhaben „Sammelstelle Langwiesen“ mit einer Gesamtsumme von € 320.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 2d. ASKÖ Treffling-Sanierung (Teil 2-Klubgebäude); Finanzierungsplan-Nr.04 GVM Schwarz, MBA erläutert, am 13.12.2018 hat der Gemeinderat den letzten Finanzierungsplan-Nr. 03 für das Vorhaben ASKÖ Treffling-Sanierungsmaßnahmen (Teil 2 – Klubgebäude) mit Gesamtkosten von netto € 80.000,00 wie folgt beschlossen: Vorhaben Nr. 274 FinA: 16.10.2018 GRS: 13.12.2018 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2 -Klubgebäude) FP 03 Ausgaben (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 7.000     7.000 Baumeisterarbeiten 73.000     73.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000           Einnahmen (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Allgem.Rücklage 30.000 9.500   39.500 ASKÖ Dachverband   3.500   3.500 Fußballverband     Landesbeitrag   17.000   17.000 Bundesmittel 20.000     20.000 S u m m e 50.000 30.000 0 80.000 Abgang/Überschuss -30.000 30.000 0 0 Die Sanierungsmaßnahmen wurden 2018 durchgeführt. Sämtliche Rechnungen wurden vorgelegt und beglichen. Das Vorhaben kann mit einem Betrag von € 76.158,00 – somit rund € 3.800,00 unter den ursprünglich angenommenen Kosten von € 80.000,00 - abgeschlossen werden. Der Finanzierungsplan-Nr. 04 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 274 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2 -Klubgebäude) Entwurf FP 04 Ausgaben (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 5.900     5.900 Baumeisterarbeiten 70.258     70.258 S u m m e 76.158 0 0 76.158           Einnahmen (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Allgem.Rücklage 30.000 8.325   38.325 ASKÖ Dachverband   833   833 Fußballverband     Landesbeitrag   17.000   17.000 Bundesmittel 20.000     20.000 S u m m e 50.000 26.158 0 76.158 Abgang/Überschuss -26.158 26.158 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 04 für das Vorhaben ASKÖ Treffling (Sanierungsmaßnahmen Teil 2 – Klubgebäude) mit Gesamtkosten von € 76.158,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2e. Spielraumentwicklung; Finanzierungsplan-Nr.05 GVM Schwarz, MBA führt aus, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 1.2.2018 den Finanzierungsplan-Nr.04 für das Vorhaben „Spielraumentwicklung“ mit Gesamtkosten von € 230.000,00. Dieser hatte folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 16.01.2018 GRS: 01.02.2018 Spielraumentwicklung (Beträge inkl. Ust) FP 04 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Baumeisterarbeiten 104.430 52.543 68.610   225.583 Eigenleistung der Gde.   4.417     4.417 S u m m e : 104.430 56.960 68.610 0 230.000             Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 104.430 23.949 22.610 3.600 154.589 Landesbeitrag   8.594 12.000 10.400 30.994 Bedarfszuweisung   20.000 20.000   40.000 Eigenleistung der Gde.   4.417     4.417 S u m m e : 104.430 56.960 54.610 14.000 230.000 Abgang/Überschuss 0 0 -14.000 14.000 0 Das Vorhaben ist nunmehr abgeschlossen, die Ausfinanzierung ist für 2019 vorgesehen. Mit diesem Projekt wurden die Jugendfreifläche in Mittertreffling, die Spielplätze Peterhof, Sportplatzweg, Gallusberg und Riedmarksiedlung sowie die Ballspielwiesen Außertreffling und Riedmarksiedlung errichtet bzw. instand gehalten. Der angeführte Landesbeitrag von rund € 9.200,00 wurde bereits zugesichert. Der Finanzierungsplan-Nr.05 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 Spielraumentwicklung (Beträge inkl. Ust) Entwurf FP 05 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Baumeisterarbeiten 104.430 52.543 63.947   220.920 Eigenleistung der Gde.   4.417 5.151   9.568 S u m m e : 104.430 56.960 69.098 0 230.488             Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 104.430 23.949 13.061 748 142.188 Landesbeitrag   8.594 20.886 9.252 38.732 Bedarfszuweisung   20.000 20.000   40.000 Eigenleistung der Gde.   4.417 5.151   9.568 S u m m e : 104.430 56.960 59.098 10.000 230.488 Abgang/Überschuss 0 0 -10.000 10.000 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr.05 für das Projekt „Spielraumentwicklung“ mit Gesamtkosten von € 230.488,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2f. Wasserversorgungsanlage BA 08 (HB Zinngießing); Finanzierungsplan-Nr.03 GVM Schwarz, MBA stellt fest, der Gemeinderat hat zuletzt am 1.2.2018 den Finanzierungsplan-Nr.02 für das Vorhaben WVA BA 08 (HB Zinngießing) mit Gesamtkosten von netto € 2,1 Mio. beschlossen. Dieser Finanzierungsplan hatte folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 805 FinA: 16.01.2018 GRS: 01.02.2018 WVA BA 08 - HB Zinngießing FP 02 Ausgaben (Netto): 2017 2018 2019 Gesamt Grunderwerb und Erschl.     100.000 100.000 Planung/Baul. 35.134 100.000 64.866 200.000 Gebäude   1.500.000 300.000 1.800.000 masch.+techn.Einrichtung Rohrleitungen S u m m e : 35.134 1.600.000 464.866 2.100.000           Einnahmen: 2017 2018 2019 Gesamt WVA-Rücklagen 35.134 1.600.000 464.866 2.100.000 S u m m e : 35.134 1.600.000 464.866 2.100.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Der Rohbau wurde 2018 begonnen und fertiggestellt. Im Frühjahr 2019 ist die Errichtung des Behälters vorgesehen. Mit der Inbetriebnahme ist im Herbst 2019 zu rechnen. Nach Vorliegen bzw. Begleichung der Rechnungen im Finanzjahr 2018 ist der Finanzierungsplan entsprechend anzupassen und hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 805 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 WVA BA 08 - HB Zinngießing Entwurf FP 03 Ausgaben (Netto): 2017 2018 2019 Gesamt Grunderwerb und Erschl.     100.000 100.000 Planung/Baul. 35.134 67.266 97.600 200.000 Gebäude   574.348 1.225.652 1.800.000 masch.+techn.Einrichtung Rohrleitungen S u m m e : 35.134 641.614 1.423.252 2.100.000           Einnahmen: 2017 2018 2019 Gesamt WVA-Rücklagen 35.134 640.214 1.423.252 2.098.600 Kostenersätze   1.400   1.400 S u m m e : 35.134 641.614 1.423.252 2.100.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss vorliegenden Finanzierungsplan-Nr.03 für das Vorhaben Wasserversorgungsanlage BA 08 (Hochbehälter Zinngießing) mit einer Gesamtsumme von netto € 2,1 Mio. beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2g. Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - Baulos 01; Finanzierungsplan-Nr.04 GVM Schwarz, MBA berichtet, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 1.2.2018 den Finanzierungsplan-Nr.03 für das Vorhaben Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 – Baulos 01 mit Gesamtkosten von netto € 450.000,00. Dieses Projekt umfasst den Grunderwerb sowie die Errichtung des Rückhaltebeckens in Langwiesen und die Löschteiche in Langwiesen und Innertreffling. Der Finanzierungsplant-Nr. 01 hatte folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 16.01.2018 GRS: 01.02.2018 ABA BA 16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen) Baulos 01 FP 03 Ausgaben (Netto): 2015 2016 2017 2018 Gesamt Grunderwerb und Erschl.   60.362 0   60.362 Planung/Baul. 1.000 0 25.417 37.638 64.055 Baumeisterarbeiten   0 220.143 105.440 325.583 S u m m e : 1.000 60.362 245.560 143.078 450.000             Einnahmen: 2015 2016 2017 2018 Gesamt ABA-Rücklagen 1.000 60.362 245.560 143.078 450.000 S u m m e : 1.000 60.362 245.560 143.078 450.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 Das Projekt wurde nach dem Grunderwerb im Jahr 2016 in den Jahren 2017 und 2018 durchgeführt und abgeschlossen. Ein Teil der Baumeisterarbeiten (ca. € 70.000,00) und der Projektkosten (ca. € 30.000,00) wird aufgrund der baulichen Überschneidungen in das Baulos 02 transferiert. Aus diesen Gründen reduziert sich die endgültige Projektsumme auf etwa € 356.000,00. Der aktualisierte Finanzierungsplan hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 ABA BA 16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen) Baulos 01 Entwurf FP 04 Ausgaben (Netto): 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt Grunderwerb und Erschl.   60.362 0 3.735 913 65.010 Planung/Baul. 1.000 0 25.417 6.868 0 33.285 Baumeisterarbeiten   0 220.143 38.074 0 258.217 S u m m e : 1.000 60.362 245.560 48.677 913 356.512               Einnahmen: 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt ABA-Rücklagen 1.000 60.362 245.560 48.677 913 356.512 S u m m e : 1.000 60.362 245.560 48.677 913 356.512 Abgang/Überschuss 0 0 0 0   0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 04 für das Projekt Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 – Baulos 01 mit einer Gesamtnettosumme von € 356.512,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2h. Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - Baulos 02; Finanzierungsplan-Nr.03 GVM Schwarz, MBA erläutert, der Gemeinderat beschloss am 13.12.2018 den Finanzierungsplan-Nr.02 mit Gesamtkosten von € 685.000,00 und hatte folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 16.10.2018 GRS: 13.12.2018 ABA BA 16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen) Baulos 02 FP 02 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 100.000 135.000   235.000 Planung/Baul. 20.000 30.000   50.000 Baumeisterarbeiten 250.000 120.000   370.000 Stromleitung 30.000     30.000 S u m m e : 400.000 285.000 0 685.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt ABA-Rücklagen 400.000 213.000   613.000 IB ABA-Rücklage (IKV)   72.000   72.000 S u m m e : 400.000 285.000 0 685.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Die teilweise Transferierung von Leistungen (SW- und RW-Kanal) von Baulos 01 zu Baulos 02 im Ausmaß von rund € 95.000,00 macht eine Aufstockung des zuletzt beschlossenen Finanzierungsplanes auf € 780.000,00 notwendig. Zudem erhielten wir vom Land OÖ ein Landesdarlehen in Höhe von € 11.800,00 für die in den Jahren 2007 bis 2016 erbrachten Aufwendungen zur Erstellung eines Leitungskatasters. Da diese Aufwendungen im OHH abgewickelt wurden, musste dieses Landesdarlehen einem aktuellen außerordentlichen Bauvorhaben zugeordnet werden. Wir gehen davon aus, dass auch dieses Landesdarlehen in ein nicht rückzahlbares umgewandelt werden wird. Durch dieses Darlehen konnten die Rücklagenentnahmen entsprechend reduziert werden. Das Vorhaben sollte 2019 abgeschlossen werden. Der neue Finanzierungsplan-Nr.03 stellt sich daher wie folgt dar: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 ABA BA 16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen) Baulos 02 Entwurf FP 03 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 89.072 135.000   224.072 Planung/Baul. 19.381 39.433   58.814 Baumeisterarbeiten 77.273 390.000   467.273 Stromleitung 29.841     29.841 S u m m e : 215.567 564.433 0 780.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt ABA-Rücklagen 203.767 493.433   697.200 Landesdarlehen 11.800     11.800 IB ABA-Rücklage (IKV)   71.000   71.000 S u m m e : 215.567 564.433 0 780.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr.03 für das Vorhaben Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 – Baulos 02 mit einer Gesamtnettosumme von € 780.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2i. Aufbahrungshalle Friedhof Gallneukirchen; Finanzierungsplan-Nr.02 GVM Schwarz, MBA führt aus, der Gemeinderat beschloss am 5.7.2018 den ersten Finanzierungsplan für das Projekt „Aufbahrungs- und Verabschiedungshalle – Friedhof Gallneukirchen“ mit Gesamtkosten von € 885.000,00. Das Projekt ist eine Kooperation der Gemeinden Alberndorf, Altenberg, Unterweitersdorf, Gallneukirchen und Engerwitzdorf. Der Anteil für die Gemeinde Engerwitzdorf beträgt € 398.028,00. Der Finanzierungsplan-Nr. 01 hatte folgendes Aussehen: Vorhaben Nr.860 FinA: 19.06.2018 GRS: 05.07.2018 Friedhof Gallneuk. (Aufbahrungs- und Verabschiedungshalle) (Anteil GDE EWD 44,98 %) FP 01 Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 Gesamt HK Anteil EWD 16.035 39.696   55.731 HK restl. Gemeinden 43.475 24.694   68.169 Darstellung BZ   761.100   761.100 S u m m e 59.510 825.490 0 885.000           Einnahmen: 2017 2018 2019 Gesamt RL EWD 16.035 39.696   55.731 RL Gallneuk. 36.386 6.818   43.204 AB Alberndorf 3.457 8.648   12.105 AB Altenberg 175 432   607 AB Unterweitersdorf 3.457 8.896   12.353 Darstellung BZ         BZ Alberndorf   74.350   74.350 BZ Altenberg   3.729   3.729 BZ Engerwitzdorf   342.297   342.297 BZ Gallneukirchen   264.752   264.752 BZ Unterweitersdorf   75.872   75.872 S u m m e 59.510 825.490 0 885.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Die Stadtgemeinde Gallneukirchen informierte uns im Jänner 2019, dass das Hauptmauerwerk Ende Jänner fertig wird und dann je nach Witterung mit den Zimmerarbeiten begonnen werden soll. Nach Auskunft der BH Urfahr-Umgebung ist nur der Anteil der Gemeinde Engerwitzdorf in den Finanzierungsplan aufzunehmen. Die BZ-Mittel erhält die „federführende“ Gemeinde Gallneukirchen und ist unsererseits im Haushalt darzustellen. Der Finanzierungsplan-Nr. 02 wurde angepasst und hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr.860 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 Friedhof Gallneuk. (Aufbahrungs- und Verabschiedungshalle) (Anteil GDE EWD 44,98 %) Entwurf FP 02 Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 Gesamt HK Anteil EWD 16.035 0 39.696 55.731 Darstellung BZ-Anteil     342.297 342.297 Sonstiges       0 S u m m e 16.035 0 381.993 398.028           Einnahmen: 2017 2018 2019 Gesamt RL EWD 16.035   39.696 55.731 BZ Engerwitzdorf     342.297 342.297 S u m m e 16.035 0 381.993 398.028 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Projekt „Aufbahrungshalle am Friedhof in Gallneukirchen“ mit einer anteilsmäßigen Gesamtsumme von € 398.028,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2j. Straßenbau 2017-2020; Finanzierungsplan-Nr.03 GVM Schwarz, MBA führt aus, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 1.2.2018 für das Projekt Straßenbau und Sanierung 2017-2020 den Finanzierungsplan-Nr. 02 mit einem Gesamtvolumen von € 1.400.000,00 mit folgendem Aussehen: Vorhaben Nr. 608 FinA: 16.01.2018 GRS: 01.02.2018 Straßenbau und Sanierung 2017 - 2020 FP 02 Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 13.337       13.337 Straßenbau 279.737 300.000 300.000 288.325 1.168.062 EL Straßenbau 68.601 50.000 50.000 50.000 218.601 S u m m e 361.675 350.000 350.000 338.325 1.400.000             Einnahmen: 2017 2018 2019 2020 Gesamt Straßenbau-Rücklage 40.000 40.000 45.000 45.000 170.000 Allgem.Rücklage 172.114 195.000 190.000 193.325 750.439 Kostenersätze 960       960 Landesbeitrag 30.000 15.000 15.000   60.000 Bedarfszuweisung 50.000 50.000 50.000 50.000 200.000 Eigenleistung der Gde. 68.601 50.000 50.000 50.000 218.601 S u m m e 361.675 350.000 350.000 338.325 1.400.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 Nach Vorliegen des Rechnungsabschlussergebnisses ist dieser Finanzierungsplan anzupassen. Da bis November 2018 noch nicht alle Rechnungen vorlagen bzw. beglichen waren, wurde von dem für 2018 vorgemerkten Bedarfszuweisungsbetrag von € 50.000,00 vorerst nur ein Teil in Höhe von € 30.000,00 im Vorjahr überwiesen. Die restlichen und bezahlten Rechnungen von 2018 wurden Anfang Jänner 2019 dem Land vorgelegt und der noch offene BZ-Betrag von € 20.000,00 wurde im Jänner 2019 überwiesen. Diese Tatsache begründet den unten dargestellten Abgang bzw. Überschuss 2018/2019. Die für 2018 vorgesehenen Gesamtausgaben erhöhten sich um etwa € 10.000,00 und werden 2019 wieder kompensiert werden. Das Straßenbauprogramm 2019 wurde in der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2018 beschlossen. Eine Änderung des Gesamtvolumens von € 1,4 Mio. ist nicht vorgesehen. Der aktuell erstelle Finanzierungsplan-Nr. 03 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 608 FinA: 05.02.2019 GRS: 14.02.2019 Straßenbau und Sanierung 2017 - 2020 Entwurf FP 03 Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 13.337 17.925     31.262 Straßenbau 279.737 295.961 289.191 288.325 1.153.214 EL Straßenbau 68.601 46.923 50.000 50.000 215.524 S u m m e 361.675 360.809 339.191 338.325 1.400.000             Einnahmen: 2017 2018 2019 2020 Gesamt Straßenbau-Rücklage 40.000 40.000 45.000 45.000 170.000 Allgem.Rücklage 172.114 208.886 179.191 193.325 753.516 Kostenersätze 960       960 Landesbeitrag 30.000 15.000 15.000   60.000 Bedarfszuweisung 50.000 30.000 70.000 50.000 200.000 Eigenleistung der Gde. 68.601 46.923 50.000 50.000 215.524 S u m m e 361.675 340.809 359.191 338.325 1.400.000 Abgang/Überschuss 0 -20.000 20.000 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan-Nr. 03 für das Vorhaben „Straßenbau und Sanierung 2017-2020“ mit einer Gesamtsumme von € 1,4 Mio. beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Auflassung eines Teilstückes des öffentlichen Gutes Parzelle 2721/2 KG. Engerwitzdorf (Gewerbegebiet Langwiesen); Verordnung; Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 13.12.2018 den Grundsatzbeschluss für den Kaufvertrag bzw. die Auflassung der gegenständlichen Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 2721/2, KG. Engerwitzdorf, im Bereich des Gewerbegebietes Langwiesen gefasst. Der Plan ist in der Zeit vom 14.12.2018 bis einschließlich 14.01.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Die von der Auflassung betroffenen Grundnachbarn wurden von dieser Planauflage nachweislich verständigt. Es sind keine Einwendungen eingelangt, sodass der Gemeinderat die entsprechende Verordnung zur Beschlussfassung vorschlagen kann. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge die gegenständliche Verordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Erlassung eines Raumordnungsprogrammes "Freihaltebereich Ostumfahrung Linz"; Stellungnahme der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung Der Bürgermeister stellt fest, der Gemeinderat hat zum Thema „Ostumfahrung“ bisher folgende Stellungnahmen beschlossen: GR-Beschluss vom 16.05.2013 Der Gemeinderat Engerwitzdorf fordert daher: 1. Rasches Vorantreiben des Projekts Regiotram Linz – Pregarten. Eine Regiotram mit attraktiven Werten in Linienführung, Fahrtarifgestaltung, Fahrdauer und Taktzeiten lässt eine wesentlich wirksamere Reduktion der Verkehrsbelastung der Straßenzüge im Raum Linz erwarten als die Schaffung einer Umfahrung 2. Festlegung des Landes, ob eine Ostumfahrung Linz der Ableitung des Transitverkehrs vom Stadtgebiet Linz dienen soll.  Falls ja, muss die ursprünglich östlichste Linienführung von Unterweiterdorf A7/S10 in Richtung Enns Hafen, über das Gewerbegebiet Perg und auf den Verkehrswegen Richtung Steyr wieder in die Planung und Bewertung einbezogen werden. Falls nein, muss die Notwendigkeit der Ostumfahrung Linz angesichts des geringen Transitanteils am Verkehr überdacht und glaubwürdig begründet werden. 3. Eine deutliche Verringerung des Pendlerverkehrs nach Linz schafft freie Kapazitäten auf der Mühlkreisautobahn, sodass das Straßenprojekt "Ostumfahrung Linz" keine Dringlichkeit hat. Voraussetzung dafür ist jedoch ein rascher Bau der Regiotram Linz - Pregarten. 4. Mögliche Verkehrsprobleme der Stadt Linz dürfen keinesfalls am Rücken der Bevölkerung der Gemeinde Engerwitzdorf ausgetragen werden. GR-Beschluss vom 04.07.2013 Stellungnahme der Gemeinde Engerwitzdorf zu den Trassenvarianten der „Ostumfahrung Linz“ Unserer Stellungnahme zu den Trassenvorschlägen möchten wir Folgendes voranstellen: * Aufgrund des vorgelegten Zahlenmaterials ist es zweifelhaft, ob der Bau einer Ostumfahrung zur Entlastung des Linzer Durchzugsverkehrs bei einem derzeitigen Aufkommen von täglich rund 6.600 Fahrzeugen überhaupt sinnvoll ist. Die Verkehrsprobleme in Linz resultieren hauptsächlich aus dem Pendlerverkehr. * Da die unglaubwürdig wirkende Zielsetzung „Entlastung des Stadtverkehrs“ zur Einschränkung des untersuchten Korridorbereiches geführt hat, entsteht der Eindruck, dass hier ein neues Argument angeführt wurde, um eine mögliche Nord-Süd-Trasse östlich des Untersuchungsraumes von Anfang an auszuschließen. Dieser Fakt und die unscharfe Formulierung der Ziele einer Ostumfahrung untergraben unser Vertrauen in einen unvoreingenommenen und demokratisch orientierten Lösungsfindungsprozess. Wir verlangen eine klare Definition der Ziele zur Errichtung einer Linzer Ostumfahrung. * Das Gallneukirchner Becken ist einer der am stärksten wachsenden Siedlungsräume in Oberösterreich. Die Errichtung einer weiteren hochrangigen Straße durch dieses Gebiet würde die Lebensqualität sehr vieler Menschen verschlechtern und wird daher von uns als unverantwortlich eingeschätzt. Stellungnahmen zu den vorgestellten Varianten: * Von den vorgestellten Trassenvarianten liefert nur die der Stadt Linz am nächsten liegende Variante eine nennenswerte Entlastung des Stadtverkehrs (lt. Schätzungen mehr als 16000 Fahrzeuge im Vergleich zu ca. 4000 auf der stadtfernsten Variante). Daher ist diese vorzuziehen. * Der Individualverkehr im Gemeindegebiet Engerwitzdorf wird sich bei jeder Anschlussvariante an die Mühlkreisautobahn eklatant verändern und muss bei den Variantenuntersuchungen berücksichtigt und überprüft werden. Entsprechende Zahlen aus Modellrechnungen müssen bereitgestellt werden und in die Entscheidungsfindung eingehen. * Fast alle Varianten durchschneiden Naturräume und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Täglich wird in Österreich jetzt schon die Fläche eines Bauernhofes (etwa 20 ha) verbaut. Grund und Boden sind keine vermehrbaren Güter. Wir haben Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Daher sollen Unterflur- und Tunnelvarianten gegenu?ber oberirdischen Trassen bevorzugt werden. GR-Beschluss vom 27.03.2014 Die Gemeinde Engerwitzdorf gibt nach der 7. Regionskonferenz eine Stellungnahme zu den noch verbleibenden Varianten des Planungsprozesses ab. * Nachdem unsere letzte Stellungnahme vom 04.07.2013 gänzlich unbeantwortet geblieben ist, ist unser ohnehin schon geschwächtes Vertrauen in den Planungsprozess weiter untergraben worden. Der in der Stellungnahme vom 04.07.2013 formulierte Eindruck der Schwammigkeit der Ziele hat sich während der sieben Konferenzen noch verstärkt. Es entstand bei uns der Eindruck, dass Ziele und Einflussfaktoren bewusst unscharf gehalten werden um sie wiederholt einer genehmigungsfähigen Variante anzupassen. * Als Beispiel erwähnen wir, dass die Berücksichtigung des Quellverkehrs aus den Bezirken Freistadt und Perg bisher als unbedeutend eingestuft und unter den ausgegebenen Zielen nie erwähnt wurde. * Sollte dieser Quellverkehr tatsächlich einen derart hohen Stellenwert haben, verlangen wir, dass der Planungsraum wieder nach Osten erweitert wird. * Das Gallneukirchner Becken ist einer der am stärksten wachsenden Siedlungsräume in Oberösterreich. Die Errichtung einer weiteren hochrangigen Straße durch dieses Gebiet würde die Lebensqualität sehr vieler Menschen verschlechtern und wird daher von uns als unverantwortlich eingeschätzt. * Fast alle Varianten durchschneiden Naturräume und landwirtschaftlich genutzte Flächen. Täglich wird in Österreich jetzt schon die Fläche eines Bauernhofes (etwa 20 ha) verbaut. Grund und Boden sind keine vermehrbaren Güter. Wir haben Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Daher sollen Unterflur- und Tunnelvarianten gegenüber oberirdischen Trassen bevorzugt werden. Wir verweisen auf die beiliegende Stellungnahme zum Thema „Schutzgut Boden“. Herr Mag. Würzburger, Bürgermeister von Steyregg, hat uns die Stellungnahme des Gemeinderates vom 21.06.2018 übermittelt. In dieser Stellungnahme werden einige Punkte, die auch in Engerwitzdorf zutreffen, erläutert. Bürgermeister Herbert Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf möge folgende Stellungnahme zum „Freihaltebereich Ostumfahrung Linz“ beschließen: Wasser/Brunnen Die unterirdische Führung der Ostumfahrung auf Engerwitzdorfer Gemeindegebiet bedeutet eine Gefahr für private, landwirtschaftliche und genossenschaftliche Brunnenanlagen. Das Austrocknen dieser Brunnenanlagen sowie der Zuflüsse sind nicht auszuschließen. Wir fordern vor Beginn allfälliger Bauarbeiten an den Brunnenanlagen im Trassengebiet Beweissicherungsmaßnahmen durchzuführen. Im Falle von Versorgungsproblemen durch den Bau der Ostumfahrung sind die Betroffenen schadlos zu halten. Lärm/Luftqualität Von zusätzlichen Schallemissionen muss ausgegangen werden. Insbesondere betroffen sind die dichtbesiedelten Hanglagen entlang der A7 (Engerwitzdorf, Schweinbach, Haid, Holzwiesen, Linzerberg, Innertreffling, Mittertreffling). Durch die geplante Variante ist mit einer starken Luftverunreinigung zu rechnen. Einerseits durch den massiven Anstieg des Transitverkehrs und weiters aufgrund des geplanten Tunnels im Bereich Innertreffling/Mittertreffling. Durch eine mögliche Kaminwirkung des Tunnels kommt es zu einer vermehrten Luftverunreinigung durch den Verkehr und es kann damit zu rechnen sein, dass die Schadstoffe des Linzer Industriegebietes durch den Tunnel nach Treffling geleitet werden. Verkehr/Transitroute Ab 2024 soll es eine tschechische Autobahn bis zur oberösterreichischen Grenze geben. Dadurch entsteht eine neue europäische Transitstrecke von Hamburg bis zur Adria und weiter über den Balkan bis in die Türkei. Dieser Transitverkehr wurde bei der Planung der Linzer Ostumfahrung völlig außer Acht gelassen. Wie aus dem Verkehrsbericht (Seite 95.5.2 ff.) in den vorgelegten Unterlagen zur Strategischen Umweltprüfung hervorgeht, gehen die Planer von einer Zunahme des Grenzverkehrs von 1.200 Kfz/24 h (Szenario Ü1) auf 6.000 Kfz/24 h (Szenario Ü5) bzw. 12.000 Kfz/24 h (Szenario Ü10) aus, eine absolut unterdimensionierte Annahme. Die Verkehrszählung des Landes OÖ auf der B310 in Leopoldschlag (Grenznähe zu Tschechien) wies bereits 2016 6.602 Kfz/24 h auf, 2017 7.077 Kfz/24 h. Mehr als ein Viertel der Fahrzeuge waren länger als 6 Meter. Damit wurde das überregionale Szenario Ü5 der Ostumfahrung bereits längst überschritten. Damit der internationale Transitschwerverkehr in Zukunft nicht mitten durch den dichtbesiedelten Ballungsraum von Linz gelenkt wird, fordern wir schon jetzt mit Planungsarbeiten für eine weiträumige Umfahrung im Osten (direkte Verbindung von der Schnellstraße S10 zur Autobahn A1) zu beginnen. GVM Mayrbäurl erinnert, er habe schon im Jahr 2013 darauf hingewiesen, dass die Regiotram rasch umgesetzt werden muss. GVM DI Wagner betont, es machen sich alle zu Recht Sorgen um die Zunahme des Verkehrs. Jede Autobahn zieht den Verkehr an. Er findet es schade, dass man den Fokus auf die zusätzliche Straße legt und ist überzeugt, dass wir von dieser Variante nicht profitieren werden, sondern diese wird langfristig Probleme machen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Gründung eines Standesamtsverbandes; Grundsatzbeschlussfassung Der Bürgermeister erläutert, die Gemeinden Alberndorf, Engerwitzdorf, Gallneukirchen, Katsdorf und Unterweitersdorf haben die Absicht erklärt, einen gemeinsamen Standesamtsverband nach dem oö. Gemeindeverbändegesetz gründen zu wollen. Vorgespräche mit der Aufsichtsbehörde ergaben, dass die Voraussetzungen für einen eigenen Verband gegeben sind, weil etwa 24.000 Einwohner in diesen Gemeinden leben. Die Aufgaben des Verbandes umfassen sämtliche Tätigkeiten des Standesamtes der Gemeinden. Sobald feststeht, wie viele Gemeinden aus diesem Kreis sich grundsätzlich für einen Beitritt aussprechen, werden die Fragen der Personalausstattung, des Verbandssitzes und der voraussichtlichen Kosten bearbeitet. In der Folge können die Satzungen ausgearbeitet werden, die dann wiederum von jedem Gemeinderat zu beschließen sind, womit die Teilnahme am Standesamtsverband fixiert wird. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge sich grundsätzlich dafür aussprechen, mit den Gemeinden Alberndorf, Engerwitzdorf, Gallneukirchen, Katsdorf und Unterweitersdorf einen Standesamtsverband zu gründen. Ein definitiver Beschluss wird erst mit der Annahme der noch auszuarbeitenden Satzungen gefasst. GVM Mayrbäurl wirft ein, Gemeindekooperationen sind selten konfliktfrei, speziell über die Grenzen von drei Bezirken. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Gutenbrunner Klaus; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 von "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 10 Wohneinheiten" auf "Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude - Wohnnutzung max. 12 Wohneinheiten" auf Parzelle .9, 75/1 und 85/1, KG Niederkulm; Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, Herr Klaus Gutenbrunner ist Eigentümer der Objekte Niederkulm 1 bzw. 7 und beantragt die Erweiterung der „Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude W 5: max. insgesamt 10 Wohneinheiten auf Parz. Nr. .9, 85/1, 75/1“ auf insgesamt 12 Wohneinheiten. Im südlichen Gebäude Niederkulm 7 befinden sich derzeit 6 Wohneinheiten, welche der Antragsteller um 2 weitere erhöhen möchte. Die Ver- und Entsorgung ist durch den eigenen Hausbrunnen und die hauseigene Pflanzenkläranlage gegeben. Die Erschließung erfolgt über das öffentliche Gut. Laut der vorgelegten Planskizze sind Stellplätze in ausreichender Anzahl vorhanden. Ein Spielplatz ist nicht erforderlich, da beim Einbau in einen Bestand nicht notwendig. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Antrag auf „Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude – max. 12 Wohneinheiten“ zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Maria Rechberger; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen" zu Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 1802/1, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 900 m²; Beschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, die zur Umwidmung beantragte Fläche von „Für die Land-und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland Wohngebiet liegt in der Ortschaft Steinreith nordöstlich des Objektes Steinreith 3 – Rechberger Maria. Das Ausmaß beträgt ca. 900 m² und dient zur Schaffung von einer Bauparzelle für die Tochter der Antragstellerin. Die Ver- und Entsorgung ist durch die vorhandenen Leitungen und die verkehrsmäßige Aufschließung durch den Güterweg Steinreith gegeben. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen und befindet sich in der Regionalen Grünzone des Raumordnungsprogramms Linz-Umland 3. Der Baulandbedarf ist gegeben, da keine verfügbaren Flächen in diesem Bereich vorhanden sind und eine umgehende Bebauung erfolgt. Die Antragstellerin nimmt zur Kenntnis, dass das künftige Bauland innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung zu bebauen ist und diese Verpflichtung im Falle der Veräußerung an den neuen Eigentümer nachweislich weiterzugeben ist. Die Unterschrift der Baulandsicherungsvereinbarung und des Werkvertrages mit der Ortsplanerin wird erst nach der Beratung im Ausschuss und Gemeinderat seitens der Gemeinde eingeholt und liegt bis zur Einleitung des Verfahrens vor. Die gegenständliche Umwidmungsfläche war bereits 2016-2018 im Zuge der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 57 (Hittmannsberger – Steinreith), damals im Ausmaß von ca. 2.200 m², im Verfahren. Die Überörtliche Raumordnung hat damals folgende ablehnende Stellungnahme abgegeben: Die Überörtliche Raumordnung lehnt die Umwidmung ab, da die begehrte Umwidmungsfläche vollständig in einer Regionalen Grünzone gemäß Regionalem Raumordnungsprogramm Linz-Umland 2 liegt. Nach einem Termin beim damals zuständigen Landesrat Dr. Strugl wurde die Fläche seitens der Raumordnung nochmals besichtigt und auch danach keine andere fachliche Beurteilung abgegeben. Der Gemeinderat hat daraufhin mit Beschluss vom 01.02.2018 beschlossen, das Genehmigungsverfahren nicht mehr fortzusetzen und den Umwidmungsantrag abzulehnen. Seitens der Gemeinde wird nochmals auf das Gespräch mit dem damals zuständigen Landesrat Herrn Dr. Strugl verwiesen, der die Widmung grundsätzlich für möglich hielt. Es handelt sich bei der gegenständlichen reduzierten Umwidmungsfläche um eine harmonische Abrundung eines Siedlungssplitters, bei der auch die gesamte Infrastruktur bereits vorhanden ist. Die Bauparzelle im Ausmaß von ca. 900 m² soll für die Ansiedlung einer Jungfamilie und somit der Deckung des örtlichen Bedarfs an Baugrundstücken dienen. Die Lage ist ideal für Jungfamilien, was sich auch anhand der Siedlungsentwicklung im Bereich des Haidbergs in den letzten Jahren zeigt. Es wird dadurch auch der Wegzug der jungen Generation bzw. die Veralterung der Siedlungen verhindert. Die beantragte Widmung entspricht den Planungszielen der Gemeinde, da kaum verfügbare Reserven vorhanden sind. Das öffentliche Interesse ist gegeben. Interessen Dritter werden dadurch nicht verletzt. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 1802/1, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 900 m² von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Flächen" zu Bauland "Wohngebiet" zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. GRM Dr. Niebsch plädiert, sich auf Flächen zu beschränken, die im ÖEK enthalten sind. Das bestehende Haus für mehrere Generationen umzubauen, wäre für sie ein interessanter Vorschlag. In weiteren Wortmeldungen wird über die Für und Wider der geplanten Umwidmung diskutiert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 30 (textliche Änderung Maßnahmenkatalog - Bauzwang); Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 24.05.2018 den Grundsatzbeschluss für die textliche Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 hinsichtlich des Bauzwanges „bei Neuwidmungen von Bauland, ausgenommen B und MB, Bauzwang innerhalb von 7 Jahren“. Der Plan lag vom 29.10.2018 bis einschließlich 26.11.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Dazu sind keine Stellungnahmen eingelangt. Die Abteilung Raumordnung teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass die Begründung der Gemeinde bzw. der Planverfasserin, für geplante Betriebsstandortentwicklungen und -erweiterungen Ausnahmen im Hinblick auf den Bauzwang benötigt werden, nachvollzogen werden kann. Aus raumordnungsfachlicher Sicht kann jedoch einem gänzlichen Entfall des Bauzwanges aufgrund der Regelungen in §§ 15 (Aufgaben der örtlichen Raumordnung) und 16 (Privatwirtschaftliche Maßnahmen zur Baulandsicherung) Oö. ROG 1994 nicht zugestimmt werden. Es wird eine Konkretisierung der Formulierung im weiteren Verfahren als notwendig erachtet. Nach telefonischer Rücksprache mit der Abteilung Raumordnung wird folgende Formulierung vorgeschlagen: Baulandmobilisierungsmaßnahmen: Bei Neuwidmungen von Bauland, Bauzwang innerhalb von 7 Jahren, ausgenommen vom Bauzwang bestehende Betriebe in „B“ und „MB“ (Erweiterungsmöglichkeit) Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 30 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 mit der angeführten Ergänzung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 71 (Inreiter - Simling); weitere Änderung; Beschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 5.000 m² befindet sich in der Ortschaft Engerwitzdorf östlich der Wabengasse. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 24.05.2018 den Grundsatzbeschluss und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Der unterfertigte Baulandsicherungsvertrag und die Infrastrukturkostenvereinbarung inkl. Bankgarantie liegen vor und sind vom Gemeinderat beschlossen. Der Ausschuss hat am 27.11.2018 die Stellungnahmen des Landes, der Leitungsträger und den betroffenen Grundbesitzern bereits vorberaten. Die Nutzungsinteressentin Firma Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH sucht nun um folgende weitere Änderungen an: - Reduzierung der Breite des östlichen Oberflächenwasserkorridors von 4,0 m auf 3,5 m und der Tiefe von 0,4 m auf 0,25 m. Von der Abteilung Wasserwirtschaft und der Fa. DI Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH liegen diesbezüglich positive Zustimmungen vor. Von den betroffenen Grundbesitzern sind keine Stellungnahmen eingelangt. - Weiters soll die Straßenanbindung nicht, wie in der Ausschusssitzung am 27.11.2018 berichtet, durch eine neue Anbindung an die Landesstraße geschaffen werden. Die Anbindung soll über die derzeit noch private Straße Parzelle Nr. 242/2 erfolgen. Dies war auch ursprünglich so geplant und auch im Verständigungsverfahren so mitgeteilt. Der Ausschuss hat die beantragten Änderungen beraten und diesen zugestimmt. Weiters nahm der Ausschuss die verkehrsmäßige Erschließung (öffentliches Gut und Privatweg) zur Kenntnis. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 71 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 75 (Duschlbauer - Holzwiesen); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die Umwidmungsfläche liegt in der Ortschaft Holzwiesen östlich des Objektes Holzwiesen 4. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 11.10.2018 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Von den betroffenen Grundbesitzern sind keine Stellungnahmen eingelangt. Die Netz OÖ und Linz Netz GmbH erheben keinen Einwand gegen die Umwidmung. Seitens der Abteilung Land- und Forstwirtschaft wird kein Einwand erhoben. Der Regionsbeauftragte für Natur und Landschaftsschutz teilt mit, dass in naturschutzfachlicher Hinsicht vor allem der Widerspruch zur verordneten regionalen Grünzone anzuführen ist und auch die Tatsache, dass durch die Widmungserweiterung ein unharmonischer Siedlungsrand entsteht. Daher kann aus naturschutzfachlicher Hinsicht die Widmungserweiterung nicht vertreten werden. Die überörtliche Raumordnung teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass die gesamte Umwidmungsfläche innerhalb der Regionalen Grünzone gem. Regionalem Raumordnungsprogramm Linz-Umland 3 liegt. „Anschließend an die Grenze zwischen gewidmetem Bauland und den in den Anlagen ausgewiesenen regionalen Grünzonen darf neues Bauland in den regionalen Grünzonen nur gewidmet werden, wenn es dadurch zu Verbesserungen der Bebauungsstruktur oder des Siedlungsabschlusses kommt, und die Funktion der Grünzone nicht wesentlich beeinträchtigt wird." Für die Erweiterung der Ortschaft Holzwiesen wurde im gegenständlichen Bereich bereits im Zuge der letzten Gesamtüberarbeitung des Flächenwidmungsplanes von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das bestehende Dorfgebiet der Ortschaft Holzwiesen nach Westen auszudehnen, indem eine Verbesserung der Bebauungsstruktur oder des Siedlungsabschlusses erfolgreich argumentiert worden war. Eine nochmalige Inanspruchnahme dieser Ausnahmeregelung- auch wenn es sich um ein relativ kleinflächiges Umwidmungsvorhaben handelt- würde die damals getroffenen Annahmen, es würde sich um eine Verbesserung der Bebauungsstruktur handeln, nichtig erscheinen lassen, da nun im selben Bereich eine erneute Maßnahme zur Verbesserung der Bebauungsstruktur notwendig werden würde. Aus fachlicher Sicht steht daher die Umwidmung im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz-Umland 3. Die Abteilung Raumordnung stellt aus gesamtfachlicher Sicht fest, dass durch die Änderung ein unharmonischer Siedlungsrand entstehen würde und die Ausweisung darüber hinaus keine Baulandabrundung darstellt. In Berücksichtigung der Aussagen der ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahmen wird daher mitgeteilt, dass vorliegende Planung negativ zu beurteilen ist zumal diese im Widerspruch zu den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogramms Linz-Umland 3 steht. Seitens der Gemeinde wird angemerkt, dass durch diese geringfügige Baulanderweiterung die Errichtung einer ebenerdigen Wohneinheit (Bungalow + Garage) ermöglicht werden soll, was einer etwas größeren Fläche bedarf bzw. die Form des Bauplatzes maßgeblich ist. Der Antragsteller Herr Duschlbauer benötigt dies allerdings aus schweren gesundheitlichen Gründen. Das öffentliche Interesse ist daher sehr wohl im Sinne einer sozial gerechten Lebensweise gegeben. Interessen Dritter bzw. die Raumordnungsziele und –grundsätze werden dadurch nicht verletzt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und stimmt der Umwidmung aus den angeführten Gründen zu. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 75 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 aus den angeführten Gründen beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 77 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 31 (Reichinger - Sonderausweisung); Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, die Änderung betrifft den Gastgewerbebetrieb „Mirellenstüberl“. Die bestehende Widmung „Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude: Betriebliche Nutzung: Gastgewerbebetrieb“ soll in ein „Sondergebiet des Baulandes: Tourismusbetrieb“ geändert werden, da eine Erweiterung der bereits bestehenden Widmung laut Oö. Raumordnungsgesetz nicht zulässig ist. Der Gemeinderat fasste am 13.12.2018 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Die Linz Netz GmbH und Netz Oö GmbH, die Wirtschaftskammer Oberösterreich, die Bezirksbauernkammer Linz Urfahr und die Marktgemeinde Altenberg erheben keinen Einwand. Die Stellungnahmen des Landes sind noch nicht eingelangt, wurden am 07.02.2019 mit der Abteilung Raumordnung des Amtes der OÖ. Landesregierung besprochen. Die Stellungnahmen sind grundsätzlich positiv, bis auf die der Überörtlichen Raumordnung und des Naturschutzes, vor allem da das gegenständliche Objekt in der Regionalen Grünzone Linz Umland 3 liegt. Genehmigungsfähig wäre allerdings eine „Kelchausweisung“. Dabei handelt es sich um eine Sonderausweisung für bestehende Betriebe des Gastgewerbes im Grünland mit bis zu höchstens 150 Sitzplätzen. Die Grundbesitzer stimmen dieser Änderung der Sonderausweisung zu. Unsere Ortsplanerin zeichnet den Genehmigungsplan in Abstimmung mit der Abteilung Raumordnung diesbezüglich um. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 77 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit der Änderung Nr. 31 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 in der nunmehr abgeänderten Form (Kelchausweisung) beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 45 (Kiga, VS, Hort); Beschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 05.07.2018 und 11.10.2018 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich des Kindergartens, Volksschule und der Parzellen Nr. 2245/1, 2245/2 und 2243. Die betroffenen Grundbesitzer gaben keine Stellungnahmen ab. Die Linz Netz GmbH erhebt in der vorliegenden Form keinen Einwand. Laut Netz Oö GmbH ist die Erdgasleitung berührt. Es besteht jedoch kein Einwand, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1 m gewährleistet ist und ein Bauverbotstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Es wird darauf hingewiesen, dass auch längsführende Gartenmauern, Garagen, Carport, Dachvorsprünge, Wintergärten und dgl. als Bebauung gelten. Die Abteilung Wasserwirtschaft teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass der Änderung grundsätzlich zugestimmt wird. Die Planungsfläche befindet sich jedoch innerhalb der Kernzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken. Bei Beachtung der wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Maßnahmen (Bohrungen aller Art) bestehen keine Einwände gegen diese Umwidmung. Die Lage in der Kernzone des Schongebietes sollte daher im Bebauungsplan vermerkt sein. Aus naturschutzfachlicher Hinsicht bestehen keine Bedenken. Aus raumordnungsfachlicher Sicht wird festgestellt, dass durch die Änderungen in der vorliegenden Form überörtliche Interessen im besonderen Maß nicht berührt werden. Daher ist die Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung nicht erforderlich. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 45 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweibach", Änderung Nr. 46 (Brückler Gallneukirchner Straße / Gusenweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 11.10.2018 den Grundsatzbeschluss für die Änderung Nr. 46 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ (Änderung der Baufluchtlinie im Bereich der Parzellen Nr. 2227/1, 2225, 2216 und 2183 KG Engerwitzdorf von 5,0 m auf 3,0 m und Änderung der Festlegungen hinsichtlich Dachformen, Garagen, Nebengebäude, Stellplätze, Einfriedungen und Geländeveränderungen auf den Parzellen Nr. 2183, 2216, 2225, 2224, 2228, 2227/2, 2227/1) und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Herr Mag. Wolfgang Bauernfeind und Herr Gilbert Bauernfeind ersuchen in ihrer Stellungnahme um Erweiterung des Planungsraumes auf die Parzellen 2211/1, /2, und /3 und Änderung der Baufluchtlinien in diesem Bereich. Dazu wird festgestellt, dass der Bebauungsplan im Bereich der Parzellen 2211/1, /2 und /3 im Jahr 2007 aufgehoben und dafür ein Bebauungskonzept erstellt wurde. Eine Änderung im Zuge dieses Verfahrens ist daher nicht möglich. Die Linz Netz GmbH erhebt keinen Einwand. Die Netz Oö GmbH teilt mit, dass die Erdgasleitung im Bereich der Parzelle Nr. 2227/1, 228, 2216 und 2183 berührt ist. Es besteht kein Einwand, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Auch längsführende Gartenmauern, Garagen, Carport, Dachvorsprünge, Wintergärten und dgl. gelten als Bebauung. Von der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgt keine Stellungnahme, da der Änderungsbereich außerhalb des Gefahrenzonenplanes liegt. Die Abteilung Wasserwirtschaft hat keine Einwände. Aus raumordnungsfachlicher Sicht wird festgestellt, dass Überörtliche Interessen im besonderen Maß nicht berührt werden, daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung des Beschlusses nicht erforderlich. Herr Brückler Reinhard ersucht in seiner Stellungnahme noch um folgende Änderungen: - Möglichkeit einer 3-geschoßigen Bebauung talseitig - Geländeveränderungen: Stützmauer max. 2,0 m. Der Ausschuss stimmte nach eingehender Beratung den folgenden Punkten zu: - Gebäudehöhe: Eine 3-geschoßige Bebauung ist talseitig möglich. Entlang der Gallneukirchner Straße im Norden darf das Gebäude nur 2-geschoßig in Erscheinung treten. - Geländeveränderungen und Stützmauern mit 1,5 m soll laut Gemeinderatsbeschluss vom 11.05.2017 bleiben; jedoch wird diese Festlegung ergänzt, dass nur im Bereich der Gebäudelänge (Kellergeschoß) mehr als 1,5 abgegraben werden darf. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 46 des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ in der nunmehr geänderten Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Bebauungsplan Nr. 105 "Wabengasse"; weitere Änderungen; Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 05.07.2018 den Grundsatzbeschluss und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 „Wabengasse“ im Bereich der Parzelle Nr. 243/2 KG Engerwitzdorf. In der Ausschusssitzung am 27.11.2018 wurden die Stellungnahmen bereits vorberaten. Von der Nutzungsinteressentin Firma Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH wurde noch folgende Änderung vorgebracht: - Reduzierung der Breite des östlichen Oberflächenwasserkorridors von 4 m auf 3,5 m und der Tiefe von 0,4 m auf 0,25 m. Von der Abteilung Wasserwirtschaft und der Fa. DI Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH liegen diesbezüglich positive Stellungnahmen vor. Die betroffenen Grundbesitzer wurden von dieser Änderung verständigt. Es langten keine Stellungnahmen ein. - Weiters wird die Straßenanbindung nicht durch eine neue Anbindung (wie in der Ausschusssitzung am 27.11.2018 berichtet) an die Landesstraße geschaffen. Die Anbindung erfolgt, wie ursprünglich geplant, über die derzeit noch private Straße Parzelle Nr. 242/2. Der Ausschuss stimmt den nachträglich beantragten Änderungen zu. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bebauungsplan Nr. 105 „Wabengasse“ in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 47 (Plank Gusenbachstraße); weitere Änderungen; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 13.12.2018 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf. Im Zuge der Planerstellung haben sich noch einige offene Themen ergeben. Der Ausschuss hat die einzelnen Punkte eingehend beraten und vereinbarte, dass diesbezüglich noch vor der Gemeinderatssitzung eine Besprechung mit dem Nutzungsinteressenten SPAR und dem Grundbesitzer stattfindet. Die Firma SPAR stimmte beim Gespräch am 04.02.2019 folgenden Ergänzungen bzw. Änderung des Bebauungsplanes zu: 1. Gehweg entlang der östlichen Grundgrenze für eine attraktive gefahrlose Gehmöglichkeit (1,5 m breit) 2. GFZ auf 0,8 anheben Im derzeitigen Bebauungsplan ist eine GFZ mit 0,3 vorgesehen. Im Hinblick auf den Standort und die Nähe zu zentralen Einrichtungen und eine eventuell künftige andere Nutzung des Parkplatzes soll diese erhöht werden. Im restlichen Zentrum haben wir eine GFZ von 0,8 und 0,9. 3. Baufluchtlinie im Süden von 8,0 auf 3,0 m wie im restlichen Zentrumsbereich von Schweinbach 4. Energiegewinnung Dachflächen Eine (nachträgliche) Nutzungsmöglichkeit als Standort für PV- und Solaranlagen ist vorzusehen. (Dies wird seitens von SPAR grundsätzlich vorgesehen. Im neuen Lebensmittelmarkt erfolgt die Wärmerückgewinnung aus der gewerblichen Kälteanlage, mit der der Betrieb im Sommer gekühlt und im Winter geheizt wird (Luft-Wärme-Pumpe). 5. Dachform Freie Wahl der Dachformen, Dachneigung max. 45 ° - Mansarddächer unzulässig 6. Grünflächenanteil Mindestens 15 % der Bauplatzfläche sind dauerhaft unversiegelt und als bepflanzte Grünfläche zu gestalten, Retentionsflächen können miteinbezogen werden. (20 % wie vom Ausschuss gewünscht, sind aufgrund des Wegfalles der Gehsteigfläche nicht möglich) 7. Begrünung der Stützmauern (Lärmschutzwände) Stützmauern sind dauerhaft zu begrünen oder eine Bepflanzung durch Sträucher entlang der Stützmauern. (Die Außengestaltung und die Bepflanzung wird im Zuge der Einreichung seitens der Bauabteilung und der Ortsplanerin überprüft.) 8. Bäume Je 500 m² Bauplatzfläche ist mind. 1 heimischer Laubbaum zu pflanzen. Die Standorte sind in Absprache mit der Baubehörde festzulegen. Laut derzeitiger Planung sind sogar mehr Bäume (9 Stück) angedacht. Eventuell ist entlang der Lärmschutzwand oder in den Grünflächen noch Platz für weitere Bäume oder Sträucher. Dies wird im Zuge der Einreichung abgestimmt. 9. Werbeanlagen (Festlegungen wie bei Eurospar, Linzerberg) Die Errichtung von Werbeanlagen, auch auf Fassadenflächen, ist nur in Absprache mit der Baubehörde zulässig. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung Nr. 47 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der nunmehr ergänzten Form für die Einleitung des Änderungsverfahrens zustimmen. GRM Hohenwallner findet es nicht gut, dass der Grünflächenanteil zurückgefallen ist. Ein begrüntes Dach wäre technisch möglich. In der weiteren Debatte sind sich die Redner der anderen Fraktionen einig, dass in den Verhandlungen mit dem Nutzungsinteressenten und dem Grundbesitzer gute Ergebnisse und Kompromisse erzielt wurden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 16. Berichte aus den Arbeitskreisen Gesunde Gemeinde Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé informiert, dass ein Seniorentanz mit Andrea Söllner seit 07.01.2019 im Bezirksseniorenheim stattfindet. Weiters berichtet der Vizebürgermeister, am 09.02.2019 fand ein Kurs über verbale Selbstverteidigung im Kulturhaus statt. Es nahmen 14 Frauen teil. Er bedankt sich bei GREM Mag. Hölzl für die Organisation. Klima- und Energieregion GRM Dr. Niebsch berichtet über KLAR. Sie hofft, dass die Gemeinde offen ist für dieses Projekt. GRM Dr. Niebsch stellt fest, hinsichtlich Radverkehrswege kämpfen alle Gemeinden damit, bauliche Maßnahmen durchzusetzen. Die Gemeinde müsse sich bei der heurigen Begehung mit der Bezirkshauptmannschaft stark machen für Radwege, um Regelungen durchzusetzen, die anderswo auch möglich sind. 17. Bericht des Bürgermeisters * Bäume- und Sträucherentfernung entlang der Autobahn Der Bürgermeister betont, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Entfernung von schadhaften Bäumen (Baumkataster-Haftungsfrage). * Sanierung Lärmschutzwände Bereich Schweinbach und Talübergang Außertreffling Der Bürgermeister informiert, die ASFINAG teilt mit Schreiben vom 12.12.2018 mit, dass die Realisierung der Sanierung der Lärmschutzwände in „Schweinbach“ für 2020 vorgesehen ist und die Sanierung der Lärmschutzwände „Talübergang Außertreffling“ im Rahmen der Generalsanierung der Brücke 2021 erfolgen wird. * Radlobby Gusental Der Bürgermeister teilt mit, die Radlobby OÖ möchte in der Region Gusental eine eigene Regionalgruppe bilden. Damit soll eine politisch unabhängige Gruppe gebildet werden, die sich für den Radverkehr in der Region einsetzt. Interessenten können sich bei Hrn. Fischer unter ge.fischer@gmx.at melden. * Workshop Bodenbündnis Der Bürgermeister erinnert, die Gemeinde Engerwitzdorf ist im letzten Jahr dem Bodenbündnis beigetreten. Am Donnerstag, 4. April 2019, findet daher um 17 Uhr bei uns im Gemeindeamt ein Bodenbündnis-Workshop statt. Darin wird aufgezeigt, welche Möglichkeiten wir als Gemeinde haben, auf unseren Bodenverbrauch zu achten und den Boden generell zu schützen. Der Vortrag dauert ca. 2 – 3 Stunden. Wir laden dazu insbesondere die Mitglieder des Raumplanungs- und Infrastrukturausschusses ein und bitten sie, sich diesen Termin vorzumerken. Aber auch alle anderen Gemeinderatsmitglieder sind zu dieser Veranstaltung sehr herzlich eingeladen. Anmeldungen bitte in der Bau- und Umweltabteilung bei Frau Friesenecker. * Werbung Pfarrfasching der KFB Gallneukirchen Der Bürgermeister verkündet, viel zum Lachen gibt es auch heuer wieder beim Pfarrfasching in Gallneukirchen. Motto: „Kommen sie zur Lachtherapie“. Sketche, Tänze, Tratschereien aus der Pfarre und kostenlose Lachtherapien werden für gute Unterhaltung sorgen. Am 26. und 27. Februar 2019, jeweils 19.30 Uhr im Pfarrzentrum Gallneukirchen. Alle sind herzlich eingeladen! * Brüssel-Reise des Gemeinderates Termin: 15. – 17. April 2019 (Mo – Mi) Kosten pro Person etwa € 520,00 (Flug, Hotel, Stadtrundfahrt, Flughafentransfer) mind. 20 – max. 25 Personen Anmeldung: per mail an: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at Anmeldeschluss: Mittwoch, 20. Feb. 2019 * Geburtstage Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Riefershofer, GRM Jungwirth, GRM Auböck, Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé, GRM Lehner G. und GRM Kainmüller. * Ankündigung: Der Bürgermeister kündigt die Rücklegung der Funktion „Vizebürgermeister“ von Stefan Schöffl an. Vizebürgermeister Schöffl bedankt sich beim Bürgermeister für die gute Zusammenarbeit. Seine anderen Funktionen im Gemeindevorstand und Gemeinderat übt er weiterhin aus, worüber der Bürgermeister ihm sehr dankbar ist. 18. Allfälliges a) GRM Meisinger MAS M.Sc. lädt zur ersten Faschingsroas am 05.03.2019 ein. b) GRM Meisinger MAS M.Sc. erinnert nochmals an die Brüsselreise und motiviert die Gemeinderatsmitglieder zur Mitreise. c) GRM Hohenwallner erkundigt sich, ob Nachpflanzungen vorgesehen sind, wo derzeit Baumfällungen neben der Autobahn stattfinden. d) Auf die Anfrage von GRM Hohenwallner, erklärt der Bürgermeister, dass am Weidenweg eine Pappel aufgrund des Baumkatasters gefällt wurde. e) GVM Mayrbäurl berichtet, ein Bürger aus Klendorf habe ihm mitgeteilt, dass der Klenbach neben der Felberstraße verstopft ist. Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde gibt es an den zuständigen Flussbau weiter. f) GRM Mag. Seyer-Neulinger lädt zum Kinderfasching der Kinderfreunde am 02.03.2019 ein. g) GRM Mag. Seyer-Neulinger hat EKIZ-Broschüren ausgeteilt. Sie hofft, dass die angebotenen Programme auch genutzt werden. h) GRM Mag. Seyer-Neulinger erkundigt sich, ob sich beim Mirellenstüberl nach dem Umbau die Öffnungszeiten ändern werden. i) GRM Mag. Seyer-Neulinger teilt mit, dass nach der Schneeschmelze bei den Haltestellen ohne Mistkübel nun der herumliegende Müll sichtbar wird. j) GRM Mandl ersucht, bei der Sammelstelle Langwiesen einmal pro Woche einen längeren Öffnungstag (ev. bis 19:00 Uhr) zu machen. k) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erinnert an die bevorstehende Arbeiterkammerwahl und plädiert zur Wahl zu gehen. l) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé zeigt sich positiv hinsichtlich der Realisierung der Lärmschutzwände. m) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erkundigt sich bezüglich dem Zebrastreifen auf der Bürgerstraße. n) Vizebürgermeister Schöffl lädt zum Bauernball am 23.02.2019 im Gasthaus Plank ein. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.12.2018 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:09 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 21.03.2019 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 21.03.2019 Vorsitzender Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 44 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 14.02.2019 44