ewd-logo Zahl: 9020-001.027-0179-2022 / Pr Prioritätenreihung Das Amt der Oö. Landesregierung weist im Voranschlagserlass für das Finanzjahr 2022 darauf hin, dass für die Realisierung künftiger investiver Vorhaben eine wesentliche Bedeutung auf den MEFP (Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzierungsplan) zukommt. Der MEFP muss die Prioritätenreihung der investiven Einzel-vorhaben und den Nachweis der verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde abbilden. Die Beantragung von Bedarfszuweisungsmittel (BZ-Mittel) ohne entspre-chende Prioritätenreihung ist nicht möglich. Eine Änderung dieser Reihung während des Finanzjahres kann nur mittels Gemeinderatsbeschluss erfolgen. Für die Finanzjahre 2022 bis 2026 ist nur ein neues Vorhaben mit Beantragung von BZ-Mittel vorgesehen: Priorität neue geplante Vorhaben Vorhabensnummer geplante Gesamtausgaben Umsetzung 1 FF Treffling - Ankauf Rüstlöschfahrzeug 1163301 444.800,00 2023