Lfd.Nr.: 3, 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 21.05.2015 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Patrick Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Ing. Jürgen Wiltschko (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Dipl.-Ing. Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Gerhard Wolfmayr (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 2 Werner Lehner (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Dr. iur. Johann Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Johann Scheba (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Andrea Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mairhofer Rudolf (ÖVP) für Hoffelner Veronika Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Lehner Günther Galischko Gerbert (ÖVP) für Mag. Schwarzenberger Franz Lichtenwallner Doris (ÖVP) für Wolfsegger Heidemarie Schwaiger Christine (ÖVP) für Köck Wolfgang Kagerer Franz (ÖVP) für Mag. Schweighofer Christian Es fehlten entschuldigt: Veronika Hoffelner (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Köck (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger MBA Der Schriftführer: AL Alfred WatzingerMBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Änderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung 2 Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2015; Kenntnisnahme 3 Kreditüberschreitungen 1/2015; Beschlussfassung 4 FF Schweinbach - Ankauf des TLF-A - Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung 5 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Seiberl Thomas, Wolfing 8, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das öffentliche Gut, Parz. Nr. 3542 und 2722, KG. Klendorf, im Ausmaß von ca. 32 m² (Schmiedgassen); Beschlussfassung 6 Umlegung der öffentlichen Verkehrsfläche "Zur Mühle" westlich von der Ortschaft Engerwitzdorf; Beschlussfassung der Verordnung 7 Gewerbegebiet Langwiesen, Umsetzung Oberflächenentwässerungskonzept mit Löschwasserbecken; Beschlussfassung 8 Herbert Haidinger, Weidenweg 6, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzellen 2187 und 2188/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 1.000 m²; Beschlussfassung 9 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 32 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 15 (Hanl - Au); Beschlussfassung 10 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 33 (Penkner - Bach); Beschlussfassung 11 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 34 (Heizungsanlage Martinstift); Beschlussfassung 12 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 35 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 17 (Jugendfreifläche Mittertreffling); Beschlussfassung 13 Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle .153, KG. Engerwitzdorf (Schweinbacher Straße 38 - FF Schweinbach); Grundsatzbeschlussfassung 14 Gewerbegebiet Langwiesen; Oberflächenentwässerungskonzept; Anpassung der Optionsverträge; Beschlussfassung 15 Projekt "Interkommunaler Kooperationsraum Wirtschaftspark Engerwitzdorf - Gallneukirchen"; Beschlussfassung 16 Erhard und Marianne Pfaller, Innertreffling 35, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die geringfügige Veränderung der bebaubaren Fläche beim Sternchengebäude Innertreffling 35 auf Parzelle 457/1, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung 17 Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach; Ansuchen um Aufnahme eines Zivildieners; Beschlussfassung 18 Berichte aus den Arbeitskreisen 19 Bericht des Bürgermeisters 20 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 11.05.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 26.03.2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Franz Kagerer wird von Bürgermeister Herbert Fürst angelobt. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 17 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Änderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, der Dienstpostenplan sollte in folgenden Bereichen geändert werden: 1. Sekretariat Amtsleitung (0,5 PE GD 20) 2. Aufstockung Dienstposten Kinderbetreuung (0,25 PE GD 16) 3. Aufstockung Dienstposten Bürgerservice (0,125 PE GD 18) 4. Dienstposten für Ines Hackl-Lehner (0,5 PE GD 21) 1. Sekretariat Amtsleitung Im Sekretariat der Amtsleitung besteht 1 PE als GD 18 für die Sekretariatstätigkeit für Bürgermeister und Amtsleiter. Das Sekretariat in der Amtsleitung hat jedoch neben der sehr aufwändigen und umfangreichen Terminkoordination auch die Aufgabe des gesamten Schriftverkehrs des Bürgermeisters und der Amtsleitung sowie die Schriftführung für Gemeinderat, Gemeindevorstand, Personalbeirat, Abteilungsleiterbesprechung und Allgemeinen Dienstbesprechung. Weiterer Schwerpunkt und unverzichtbar für die tägliche Erledigung ist die Aufnahme der Tagespost in das elektronische System. Diese Arbeit erfordert nicht nur höchste Genauigkeit, sondern ist auch sehr zeitaufwändig. Der Mehraufwand im Sekretariat wird zwar durch die Zeitersparnis bei allen SachbearbeiterInnen kompensiert, der Aufwand im Sekretariat ist jedoch in einem erhöhten Ausmaß vorhanden. Wichtig ist, dass diese Arbeit täglich sofort nach Einlangen der Post erledigt wird, da ansonsten keine Tagespost zu den Sachbearbeitern gelangen kann. Die Tatsache, dass das Sekretariat natürlich auch die Funktion des Vorzimmers für Herrn Bürgermeister über hat, erfordert es, dass es ständig besetzt sein muss. Im Falle von Seminarbesuchen, Urlaub, Krankheit und anderen Abwesenheiten ist das Vorzimmer des Bürgermeisters unbesetzt, was gegenüber den vorsprechenden Bürgerinnen und Bürgern ein nicht akzeptabler Zustand ist. Es ist daher unbedingt erforderlich, in das Sekretariat weitere 0,5 PE GD 20 zu geben, um die erforderliche Kontinuität zu erreichen. Damit können dann auch die derzeit permanenten Mehrstunden des bisherigen Sekretariats vermieden werden. Überdies ist ein Konsum der Mehrstunden als Zeitausgleich nicht möglich, da ansonsten das Sekretariat über das unvermeidbare Ausmaß hinaus unbesetzt wäre. Die ständig anfallenden Mehrstunden müssen derzeit finanziell abgegolten werden. Das bedeutet, dass ein Teil der durch die Schaffung eines neuen Dienstpostens entstehenden Kosten bereits laufend anfällt. Die Aufgaben im Sekretariat können dann ideal aufgeteilt werden. Die neue Mitarbeiterin muss sich auch bereit erklären, im Falle einer Abwesenheit der Sekretärin, die gesamte Vertretung zu übernehmen. Maßnahme: Neue Mitarbeiter/in, GD 20 Schaffung eines neuen Dienstpostens (+ 0,5 PE) 2. Kinderbetreuung In der Allgemeinen Verwaltung stehen in der Gemeinde derzeit 1,625 PE (GD 16) für die Sachbereiche Bildung, Kinderbetreuung, Sport, Soziales und Vereinsverwaltung zur Verfügung. Die mit der Thematik betreuten Mitarbeiterinnen erbringen aber seit etwas mehr als 2 Jahren ständig zeitliche Mehrleistungen, die wegen des Arbeitsanfalles nicht durch Zeitausgleich abgegolten werden können und ständig als Mehrleistung ausbezahlt werden müssen. Wir haben nun die wesentlichen Prozesse in diesem Arbeitsgebiet überprüft, um mögliche Zeit-Potentiale zu gewinnen. Die Anforderungen zeigen jedoch eher in die gegenteilige Richtung, da in unserer Gemeinde das Thema Bildung und Kinderbetreuung als wesentliche Säule einer „familienfreundlichen Gemeinde“ gesehen werden. Erst im Jahr 2013 wurde eine neue Kinderbetreuungseinrichtung mit Hort- und Krabbelstubengruppen in Mittertreffling eröffnet, nun steht eine ähnliche Einrichtung mit Kindergarten- und Krabbelstubengruppen in Schweinbach vor der Fertigstellung. Mit Beschluss des Gemeinderates wird ab dem kommenden Schuljahr die Volksschule in Mittertreffling als Ganztagsschule geführt, das gleiche wird mit der Volksschule in Schweinbach geschehen, wenn die geplante Sanierung umgesetzt worden ist. Aus heutiger Sicht kann keinesfalls davon ausgegangen werden, dass der derzeit bestehende Aufwand geringer werden könnte, eher ist mit einer weiteren Steigerung zu rechnen. Wir haben die Arbeitszeiten dieser Produkte genau analysiert und planen, die im Jahr 2014 geleisteten Stunden auch im Dienstpostenplan abzubilden. Die bestehenden Dienstposten GD 16 sollen daher um 0, 25 PE bzw. 10 Wochenstunden erhöht werden. Aufgaben (Vereinsverwaltung, Subventionen) im Ausmaß von 7% der Vollbeschäftigung bzw. 3 Wochenstunden werden in das Bürgerservice verlegt. Maßnahme: GD 16 Erhöhung von 50% auf 75% (+ 0,25 PE) 3. Bürgerservice Im Bürgerservice der Gemeinde Engerwitzdorf stehen derzeit 1 GD 16 und 1,625 GD 18 zur Verfügung. Von den betroffenen MitarbeiterInnen werden jedoch zusätzlich zu den Kernarbeiten des Bürgerservices auch Fachaufgaben wie Kinderspielplätze, Spielraumentwicklung, Veranstaltungsbewilligung, Lustbarkeitsabgabe, Kassenbüro für das Kulturhaus und andere erledigt. Durch die Übernahme von Aufgaben aus dem Bereich Bildung-Kinderbetreuung (Vereinswesen und Subventionen) sowie die Steigerung der Frequenz im Bürgerservice allgemein macht eine Anhebung der PE im Bereich GD 18 um 5 Wochenstunden (entspricht einem Beschäftigungsausmaß von 12,5%) erforderlich. Maßnahme: GD 18 Erhöhung von 62,5 auf 75% (+ 0,125 PE) 4. Einstellung einer beeinträchtigten Mitarbeiterin Mit Schreiben vom 15.09.2014 bewarb sich Frau Ines Hackl-Lehner, geb. am 04.08.1995 um eine Stelle als Bürogehilfin. Sie absolvierte bei der „Miteinander GmbH“ in Linz eine dreijährige Ausbildung zur Bürogehilfin, die sie mit 30.04.2015 abgeschlossen hat. Frau Ines Hackl-Lehner leistete am Gemeindeamt Engerwitzdorf bereits ein Praktikum. Nach Vorberatung im Personalbeirat beschloss der Gemeindevorstand, Frau Ines Hackl-Lehner ab Mai 2015 als Vertragsbedienstete mit einem Beschäftigungsausmaß von 50% in der Einreihung nach GD 22 aufzunehmen. Dafür ist nun ein entsprechender Dienstposten 0,5 PE GD 22 zu schaffen. Maßnahme: Schaffung eines neuen Dienstpostens (+ 0,5 PE) Durch diese Maßnahmen verändert sich der Anteil der Personalkosten am Gesamtbudget von 16,05% auf 16,25%. Damit hat der neue Dienstpostenplan folgendes Aussehen: DP gem. GRB 27.03.2014 DP Bew. Neu DP Bew. Alt besetzter DP Bew.Neu besetzter DP Bew. Alt Besetzung zum 01.01.2015 neuer DPL   Bedienstete der Gemeindeverwaltung         1 GD 08.1 B II - VII 0 1 1 1 2 GD 12.2 B II - VII 1 1 2 2 1 GD 12.2 B II - VI N2 0 1 1 1 1 GD 13 EB VB I/b 1 0 1 1 0,875 GD 14.4 B II - VI 1 0 0,875 0,875 1 GD 14.4 EB VB I/b 1 0 1 1 1 GD 16.EB VBI/c 1 0 1 1 1 GD 16.3 C I - V 0 1 1 1 5 GD 16.3 VBI/c 6 1 5 5,25 0,55 GD 18.4 VB/d 1 0 0,55 0,55 4,2 GD 18.5 VBI/c 4 2 4,2 4,325 0,5 GD 18.6 VB/c 0 1 0,5 0,5 0,5 GD 18.6 VB/d 1 0 0,5 0,5 2 GD 20.3 VB/d 2 1 2 2,5 0 GD 22.5 VB/d 1 0 0 0,5   Bedienstete des Kulturhauses         1 GD 16.3 VBI/c 1 0 1 1 1 GD 19.1 VBII/p3 1 0 1 1   Bedienstete des Bauhofes         1 GD 17.3 VBII/p1 0 1 1 1 7 GD 19.1 VBII/p3 5 2 7 7 1 GD 23.1 VBII/p3 0 1 1 1 0,5 GD 18.1 VBII/p2 0 1 0,5 0,5 1 GD 23.1 VBII/p4 1 0 1 1   Bedienstete der Gebäudetechnik           5 GD 25.1 VBII/p5 3 3 4,4 5   Bedienstete der Schulküche           0,785 GD 21.8 VBII/p3 1 0 0,785 0,785 0,8 GD 23.1 VBII/p5 1 0 0,8 0,8 0,285 GD 25.1 VBII/p5 1 0 0,285 0,285 40,995 Gesamtsumme 34 17 40,395 42,37 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Empfehlung des Finanz- und Präsidialausschusses die Änderung des Dienstpostenplanes in der dargelegten Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2015; Kenntnisnahme GVM Mairhofer führt aus, auf Grund des § 99 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft über den Voranschlag dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Berichtes stellt GVM Mairhofer den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2015 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Kreditüberschreitungen 1/2015; Beschlussfassung GVM Mairhofer stellt fest, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung 2002 in Höhe von € 17.400,00 liegt vor: 1/6161/752 – Instandhaltungsbeitrag an WEV Oberes Mühlviertel Überschreitung: € 4.400,00 Begründung: Die Höhe der Vorschreibung des Instandhaltungsbeitrages für die Güterwege durch den WEV erfolgt seit dem Jahr 2002 in unveränderter Höhe bis zum Vorjahr von € 581,00 je Güterwegkilometer. Ab 2015 ist eine Anpassung dieses Betrages auf € 668,00 je Kilometer vorgesehen, wodurch sich Mehrkosten von etwa € 4.400,00 gegenüber dem präliminierten Betrag ergeben. Die Beschlussfassung in der Verbandssammlung des WEV erfolgte erst im Dezember 2014, weshalb die Erhöhung im Budget 2015 unberücksichtigt blieb. Bedeckung: Durch die um rund 20 % niedrigeren Heizölkosten gegenüber dem Vorjahr können aus dem Budgetansatz 1/2111/451 Minderausgaben für VS Schweinbach von € 4.400,00 als Bedeckung herangezogen werden. 1/2621/619 – Sportunion Schweinbach – Instandhaltungsmaßnahmen Überschreitung: € 13.000,00 Begründung: Die Sportunion ersuchte im Vorjahr um Transferierung des Betrages auf das Finanzjahr 2015 und begründete das mit der Großbaustelle (Sanierung Klubgebäude) im Jahr 2014. Weiters ersuchte die Union, die Sanierung erst im Sommer 2015 durchzuführen, da im Frühjahr 2015 alle Heimspiele stattfinden und zudem Ende Juni 2015 der FF-Bezirksbewerb am Sportplatz abgehalten wird. Bedeckung: Der im Vorjahr vorgemerkte Betrag wurde der allgemeinen Rücklage zugeführt und kann daher 2015 auch aus dieser (2/981/298) entnommen und für die Bedeckung herangezogen werden. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die oben angeführten Kreditüberschreitungen Nr. 1/2015 in Höhe von € 17.400,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. FF Schweinbach - Ankauf des TLF-A - Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf hat am 16. Mai 2013 den Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges TLFA 2000 für die FF Schweinbach gefasst. Die Normkosten belaufen sich auf rund € 268.900,00. Mit Schreiben vom März 2015 hat das Landesfeuerwehrkommando mitgeteilt, dafür eine Beihilfe in Höhe von € 93.000,00 im Finanzjahr 2016 zu gewähren bzw. in das Beschaffungsprogramm aufzunehmen. Seitens des zuständigen Gemeindereferenten LR Hiegelsberger wurden für 2016 auch BZ-Mittel in Aussicht gestellt, weshalb ehestens ein Antrag gestellt werden soll. Dafür ist die Vorlage eines Finanzierungsplanes erforderlich. Der für die Anschaffung des Feuerwehrfahrzeuges ausgearbeitete Finanzierungsplan hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 164 FinA: 05.05.2015 GRS: 21.05.2015 FF SCHWEINBACH - TLF-A FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto): 2016 Gesamt Anschaffungskosten 268.900 268.900 S u m m e 268.900 268.900     Einnahmen: 2016   Rücklage 27.450 27.450 Beitrag FF 27.450 27.450 Sonstige Mittel - LFK 93.000 93.000 Bedarfszuweisung 121.000 121.000 S u m m e 268.900 268.900 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan für den Ankauf eines TLFA für die FF Schweinbach im Finanzjahr 2016 mit Gesamtausgaben in Höhe von € 268.900,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Seiberl Thomas, Wolfing 8, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das öffentliche Gut, Parz. Nr. 3542 und 2722, KG. Klendorf, im Ausmaß von ca. 32 m² (Schmiedgassen); Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl informiert, im Zuge der Bauplatzbewilligung des neu gewidmeten Grundstückes 531/16, KG. Klendorf (Schmiedgassen 33) ist die Gemeinde an den Grundbesitzer herangetreten, den Kreuzungsbereich zur Verbesserung der Sicht zu vergrößern. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbüros Geounit Ziviltechniker OG aus Linz vom 27.02.2015, GZ 2945, vor. Der Grundbesitzer Thomas Seiberl, Wolfing 8, 4209 Engerwitzdorf, stimmt der mit dem angeführten Teilungsplan vorgesehenen kostenlosen Abtretung in das öffentliche Gut Parz. 2722 und 3542, KG. Klendorf, im Ausmaß von 32 m² zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor. Betroffene Flächen: Teilfläche 1 aus Parzelle 531/16 4 m² Teilfläche 2 aus Parzelle 531/17 11 m² Teilfläche 3 aus Parzelle 531/17 17 m² Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungskosten werden zu je 50 % vom Grundbesitzer und der Gemeinde getragen. Die Kosten für die grundbücherliche Durchführung übernimmt die Gemeinde. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Grundabtretung in das öffentliche Gut sowie die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend dem vorliegenden Teilungsplan GZ 2945 vom 27.02.2015 des Vermessungsbüros Geounit Ziviltechniker OG aus Linz beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger meint, die Abtretung könnte nur imzuge einer Bauplatzbewilligung stattfinden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: GRM Mag. Seyer-Neulinger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 6. Umlegung der öffentlichen Verkehrsfläche "Zur Mühle" westlich von der Ortschaft Engerwitzdorf; Beschlussfassung der Verordnung Vizebgm. Schöffl erläutert, im Zuge der Planung des Hochwasserprojektes Engerwitzdorf sowie der Planung eines neuen Betriebsgebäudes beim ehemaligen Mea Gelände wird die Straße „Zur Mühle“ umgelegt. Dies erfolgt ab dem Bereich des Grundstückes Nr. 173, von dort zweigt die neue Straße von der bestehenden Trasse nach Nordosten ab, führt über das Grundstück Nr. 156 und bindet in die Gusental Landesstraße L 1463 ein. Die Straßenmeisterei bzw. Landesstraßenverwaltung befürworten die neue Einbindung in die Gusental Landesstraße L 1463 aufgrund der besseren Verkehrssicherheit (keine Sichtbehinderung, 90 Grad Einmündung). Die Planunterlagen lagen vom 30.03.2015 bis einschließlich 28.04.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Dabei wurde eine Stellungnahme der Ehegatten Haider eingebracht, welche Vizebgm. Schöffl vollinhaltlich verliest. In einem persönlichen Gespräch mit Frau Haider am 18.05.2015 wurde das Vorhaben genau erläutert, dabei verwies Frau Haider erneut auf die in der Stellungnahme eingebrachten Einwändungen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt Vizebgm. Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die Umlegung der Parzelle 2705, KG. Engerwitzdorf beschließen. Den Einwändungen der Ehegatten Haider wird nicht stattgegeben. GRM Dr. Schalk stellt fest, die Linksabbiegespur sollte früher beginnen, dann wäre die Familie Haider weniger belastet. Für GRM Dr. Niebsch stellt das geplante Lagerhaus die eigentliche Lärmbelästigung dar. GRM Pühringer stellt den Zusatzantrag, Herr Bürgermeister soll Kontakt mit den betroffenen Anrainern herstellen zur Prüfung einer Möglichkeit vermehrte Lärmbelästigung hintanzuhalten. Vizebgm. Schöffl erläutert anhand der PP-Folie nochmals den geplanten Straßenverlauf. Primäre Aufgabe ist, die Sicherheit zu erhöhen. Leider wird es immer Betroffene geben. Gespräche haben schon stattgefunden. Man ist immer bemüht, bestmögliche Lösungen herbeizuführen. In der Folge wird über verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Lärmbelästigung (Kreisverkehr, Durchzugsverkehr, das Problem anhalten und beschleunigen, Verlagerung der Kreuzung) diskutiert. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. Abstimmung über den Zusatzantrag: Zustimmung: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GVM DI Wagner Gegenstimme: ÖVP-Fraktion (6: Bgm Fürst, GRM Mairhofer, GREM Griesmann, GRM Haider, GRM Lehner W., GRM Ing. Freudenthaler) Stimmenthaltung: ÖVP-Fraktion (14: Vizebgm. Schöffl, GREM Kagerer, GRM Ing. Wiltschko, GRM Wolfmayr G., GRM Link, GVM Doblhammer, GRM Kainmüller, GREM Schwaiger, GREM Mairhofer R., GRM DI Dr. Wöckinger, GREM Lichtenwallner, GRM Jank, GREM Galischko, GRM Schwarz), SPÖ-Fraktion, GRM DI Wagner Der Zusatzantrag ist mehrheitlich abgelehnt. GVM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 7. Gewerbegebiet Langwiesen, Umsetzung Oberflächenentwässerungskonzept mit Löschwasserbecken; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl führt aus, im Zuge der letzten Umwidmung im Gewerbegebiet Langwiesen (Änd. Nr. 17 Winklehner) wurde seitens des Landes die Errichtung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes (Erddamm, Mulde, Rein- und Schmutzwasserkanal, Rückhaltebecken) vorgeschrieben, in das auch ein von den Feuerwehren gefordertes Löschwasserbecken eingeplant wurde. Damit kann der Löschwasserbedarf gedeckt werden. Es ist angedacht, das Projekt in zwei Etappen auszuführen und mit dem Bau des Rückhaltebeckens, Löschwasserbeckens und von Teilbereichen des Schmutz- und Reinwasserkanals eventuell im Jahr 2016 zu beginnen. Die Errichtung des Damms ist erst bei Bebauung der gewidmeten Flächen erforderlich und soll ebenfalls in Teilabschnitten erfolgen. Genauere Details werden unter Tagesordnungspunkt 14 erläutert. Für die Planung und Bauleitung sollen 3 Angebote von Ziviltechnikern eingeholt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge grundsätzlich beschließen, die oben angeführten Maßnahmen durchzuführen und für die Planung und Bauleitung Angebote von Ziviltechnikern einzuholen. Es entsteht eine kurze Diskussion. Zu den Fragen erläutert der Bürgermeister, das Konzept betrifft die Planung des gesamten Bereiches. Das Löschwasserbecken ist notwendig, weil die Löschwasserversorgung schon jetzt nicht mehr gewährleistet ist. Aufgrund des Raumordnungsgesetzes wurde seitens des Landes die Errichtung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes vorgeschrieben. Wenn künftig Firmen Flächen versiegeln, müssen diese auch selber die Oberflächenwässer entsorgen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Dr. Schalk und GRM Wolfmayr T., Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: GRM Dr. Schalk, GRM Wolfmayr T. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Herbert Haidinger, Weidenweg 6, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzellen 2187 und 2188/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 1.000 m²; Beschlussfassung GVM Reichör informiert, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 1.000 m² liegt in der Ortschaft Schweinbach an der Gemeindestraße Zur Mühle östlich des Objektes Zur Mühle 5 (Fam. Geissler/Haider). Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt, die verkehrsmäßige Aufschließung durch die Siedlungsstraße gegeben. Die Fläche war trotz der zentralen Lage bisher nicht im Örtlichen Entwicklungskonzept als Wohnfunktion vorgesehen, da sie sich laut altem Gefahrenzonenplan im Hochwasserabflussbereich befand. Der Gefahrenzonenplan „Große Gusen“ wurde allerdings neu überarbeitet, womit dieses Grundstück außerhalb des Abflussbereiches liegt Der Verbandskanal des RHV Gallneukirchner Beckens und die neue Anschlaglinie zum HQ 300 im Norden der beantragten Fläche werden als Widmungsgrenze festgelegt. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone, sodass vor der Antragstellung für die Erteilung einer Baubewilligung eine eingehende Baugrunduntersuchung vorzunehmen ist. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass die künftigen Bauplätze innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung zu bebauen sind. Weiters hat er sich verpflichtet, die Kosten für die erforderlichen Leitungsverlängerungen (Wasser, Kanal) sowie den Tragkörper der öffentlichen Verkehrsfläche zu übernehmen. Der Baulandbedarf ist gegeben, da kaum verfügbare Reserven in Schweinbach vorhanden sind. Somit könnten auch Bauparzellen in zentraler Lage mit vorhandener Infrastruktur geschaffen werden. Im Örtlichen Entwicklungskonzept wäre es sinnvoll, gleich eine Wohnfunktion vom Objekt Zur Mühle 5 bis zur Parzelle 2096, KG. Engerwitzdorf, vorzusehen. Durch die Gusen und die bestehende Straße Zur Mühle wird diese Fläche im Ortsgebiet von Schweinbach begrenzt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegendem Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1.000 m² und die Erweiterung der Wohnfunktion in östlicher Richtung, in Abstimmung mit den Fachabteilungen zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 32 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 15 (Hanl - Au); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, die Umwidmungsfläche von Grünland in Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 800 – 900 m² liegt in der Ortschaft Au an der L 1463 Gusental Landesstraße auf Parzelle 2920, KG. Engerwitzdorf. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Abteilung Örtliche Raumordnung erhebt zu diesem Umwidmungsantrag in Berücksichtigung der agrarfachlichen Stellungnahme massive Bedenken. Zudem weist der Planungsbereich in unmittelbarer Nähe der Landesstraße nur eine sehr eingeschränkte Wohnqualität auf. Der Nachweis eines öffentlichen Interesses als Begründung für die Notwendigkeit der vorzeitigen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes kann aus fachlicher Sicht nicht nachvollzogen werden. Die Abteilung Land- und Forstwirtschaft stimmt der geplanten Neuwidmung nicht zu und weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass dadurch eine Vermehrung einer nichtlandwirtschaftlichen Wohnnutzung ermöglicht würde. Durch die Festlegung der bestehenden Sternchengebäude wurde schon einmal zum Ausdruck gebracht, dass eine zusätzliche Wohnnutzung nicht gewünscht wird. Durch die Widmung im direkten Anschluss an land- und forstwirtschaftliche Betriebe kann es erfahrungsgemäß zu Nutzungskonflikten (Lärm, Staub, Geruch, betriebliche Abläufe, usw) bzw. durch den möglichen Bewirtschafter der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen kommen. Dies könnte sich nachteilig auf die Entwicklung und Bewirtschaftung der betroffenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe auswirken. Die Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb hat grundsätzlich keine Einwände, weist allerdings darauf hin, dass die Aufschließung über die bestehende Zufahrt zu erfolgen hat. Aufgrund des Nahbereichs zur Landesstraße wird auf die 8 m Bauverbots- bzw. Schutzzone hingewiesen, wonach eine Ausnahmebewilligung der Landesstraßenverwaltung erforderlich ist. Weiters sind von der Gemeinde bereits im Widmungsverfahren Maßnahmen zur Vermeidung von Immissionen (Lärm, Staub, etc), die von der Landesstraße ausgehen, vorzugeben. Seitens der Marktgemeinde Wartberg/Aist, der Linz Strom GmbH und der Oö. Ferngas Netz GmbH. bestehen keine Einwände. Zu den Stellungnahmen der Fachabteilungen wird angemerkt, dass es sich bei dieser Widmung nur um das Füllen einer inneren Lücke, innerhalb eines Ortsgebietes, handelt. Weiters dient das Grundstück als Erbgrundstück für die Tochter der Antragstellerin, welche dort ihr Einfamilienhaus errichten möchte. Sie ist im gegenüberliegenden Objekt Au 14 aufgewachsen und lebt derzeit im Objekt Au 2, in welchem sich insgesamt 4 Wohnungen befinden. Die eingeschränkte Wohnqualität durch die Landesstraße und die umliegenden landwirtschaftlichen Felder sind ihr daher bewusst und bekannt. Wie bereits im Vorverfahren erläutert, gibt es in der Ortschaft Au keine Vollerwerbslandwirte mehr. Das ehemalige landwirtschaftliche Dorf wurde mittlerweile zu einer Wohnsiedlung. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im westlichen Anschluss an die geplante Baulandwidmung sind durch eine Böschung abgegrenzt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 und die Änderung Nr. 15 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 10. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 33 (Penkner - Bach); Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Umwidmungsfläche auf Parzelle 3362, KG. Klendorf, im Ausmaß von 1.375 m² liegt nördlich der L 1464 Katsdorfer Straße und der Firma Solarier im Ortschaftsbereich von Bach. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.02.2015 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Örtliche Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass im Sinne der Begründung der Gemeinde und der Stellungnahme des Ortsplaners kein fachlicher Einwand erhoben wird. Eine zeitgleiche Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes wird allerdings als erforderlich erachtet. Die geforderte Änderung wird daher beim Verfahren ergänzt. Die unmittelbaren Bewohner im Siedlungsbereich Bach erheben Einwände gegen die geplante Umwidmung, vor allem gegen einen möglichen weiteren Betrieb. Der Einwand wird weiters damit begründet, dass das Gewerbegebiet in Langwiesen ohnehin erweitert wird, das Grundstück an ein Grundwasserschongebiet angrenzt und auch vermehrter Verkehrslärm (weiterer Betrieb, mehr Verkehr, LKW-Abladelärm) befürchtet wird. Diesbezüglich wurde eine Unterschriftenliste von 19 Anrainern eingebracht. Über die mitgeteilte Einschränkung der Sicht im Kreuzungsbereich wurde bereits die Straßenmeisterei informiert. Im Kreuzungsbereich darf es zu keinen Sichtbehinderungen kommen. Eine Lagerung bzw. das Anbringen von Plakaten ist nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig. Seitens der Linz Strom GmbH und der Netz Oberösterreich GmbH bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 33 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 einschließlich der geforderten Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. Den Einwendungen der Anrainer wird nicht stattgegeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 34 (Heizungsanlage Martinstift); Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, die Umwidmungsfläche von Grünland in ein Sondergebiet des Baulandes „Heizungsanlage Heil- und Pflegeanstalt“ auf Parzelle .5, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 100 – 150 m² liegt am Linzerberg im Bereich der Sozialeinrichtungen des Evangelischen Diakoniewerkes Gallneukirchen (Martinstift). Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.02.2015 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Örtliche Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass im Sinne der Begründung der Gemeinde und der Stellungnahme des Ortsplaners kein fachlicher Einwand erhoben wird. Seitens der Stadtgemeinde Gallneukirchen, der Linz Strom GmbH. und der Netz Oberösterreich GmbH bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 34 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizebgm. Moser-Luger diplômé, GRM Pühringer und GRM Kainmüller sind während der Abstimmung nicht im Saal. 12. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 35 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 17 (Jugendfreifläche Mittertreffling); Beschlussfassung GVM Reichör informiert, die Umwidmungsfläche für die Widmung von Grünland in eine Erholungsfläche „Spiel- und Liegewiese, Spielplatz“ im Bereich der Parzelle 586/1, KG. Niederkulm, im Ausmaß von ca. 5.000 m² liegt im Siedlungsbereich von Mittertreffling nördlich des derzeit bestehenden Volleyballplatzes. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.02.2015 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Stellungnahmen der Fachabteilungen liegen nun vor. Seitens der Örtlichen Raumordnung wird kein Einwand erhoben. Der Nachweis eines öffentlichen Interesses als Begründung für die Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes kann aus fachlicher Sicht nachvollzogen werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird dem Widmungsantrag zugestimmt, da es sich einerseits lediglich um eine Verlegung handelt und weiterhin als Grünland verbleibt. Seitens der Überörtlichen Raumordnung wird ebenfalls kein fachlicher Einwand erhoben. Unter Festlegung einer Bestimmung zum Ausschluss der Errichtung von Gebäuden auf der begehrten Umwidmungsfläche, kann eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogramm Linz Umland 2 festgestellt werden. Die Wildbach- und Lawinenverbauung hat ebenfalls keinen Einwand gegen die Umwidmung. Die direkten Anrainer Herr Werner Leitner und Frau Gabriele Schaubmayr, Brunnenweg 13, begrüßen die Schaffung von Plätzen für Kinder und Jugendliche durch die Gemeinde, erheben jedoch als Grundnachbarn massive Einwände aufgrund der Lärmbelästigung, Sachbeschädigung, Überschwemmung, Wildtierkorridor, fehlender Toiletten und fehlendem Sonnenschutz. Seitens der Gemeinde wurde mit Herrn Leitner, vor Übermittlung der Stellungnahme, in einem persönlichen Gespräch bereits vereinbart, dass die Planung der neuen Jugendfreifläche in Abstimmung mit ihm erfolgen wird. Herr Walter Kapl, Leitnerstraße 20, erhebt ebenfalls Einwände gegen die geplante Verlegung des Volleyballplatzes aufgrund der Lärmbelästigung durch Mopeds, Autos, Musik, etc. Die Eigentümergemeinschaft Leitnerstraße 20, Roseggerstraße 1-7 erhebt auch Einspruch gegen die geplante Umwidmung aus verkehrstechnischen und gesundheitsgefährdeten Gründen (Hochspannungsfreileitung) und weiters der beträchtlichen Verminderung der Wohnqualität und Wertminderung ihrer Objekte. Sie ersuchten den Bürgermeister um eine persönliche Stellungnahme und Besprechung vor Ort, welche am 22.04.2015 stattfand. Hauptthema war das Parkproblem und das Verkehrsaufkommen. Vereinbart wurde, dass die Anrainer in den Planungsprozess miteingebunden werden, welcher voraussichtlich im Sommer 2015 startet. Die Zufahrt zur künftigen Spielfläche ist nur für Fahrzeuge zur Wartung, Reinigung, etc möglich. Es werden diesbezüglich auch Tafeln angebracht. Das Parkplatzthema wird ebenfalls bei der Planung mitbedacht und durch Tafeln gekennzeichnet. Ein öffentlicher Parkplatz befindet sich nur 70 m vom derzeitigen Volleyballplatz entfernt. Am Anfang wird es sicherlich auch sinnvoll sein, verstärkt Kontrollen durch die Polizei durchführen zu lassen. Seitens der Linz Strom GmbH. und der Netz Oberösterreich GmbH. bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 35 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 und die Änderung Nr. 17 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Den Einwendungen der Anrainer wird nicht stattgegeben. Sie sollen allerdings in den Planungsprozess miteingebunden werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle .153, KG. Engerwitzdorf (Schweinbacher Straße 38 - FF Schweinbach); Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör erläutert, die FF Schweinbach beabsichtigt, beim Feuerwehrhaus (Schweinbacher Straße 38) ein Carport für ihren neuangeschafften Anhänger zu errichten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten kommt allerdings nur eine Situierung an der nördlichen Grundgrenze in Betracht. Die Feuerwehr wird laut Rechtserkenntnis als Betrieb angesehen und daher kommt es beim Carport zu einer „betrieblichen Nutzung“. Somit darf der Carport laut Oö. Bautechnikgesetz 2013 und dem seit 1986 rechtswirksamen Bebauungsplan nicht an der Grundgrenze errichtet werden, sondern ist der gesetzlich erforderliche Mindestabstand von 3,0 m einzuhalten. Der Kauf eines Streifens des Nachbargrundstückes, um die geforderten Mindestabstände sicherzustellen, ist nicht möglich. Nach Rücksprache mit der Baurechtsabteilung verbleibt hier als Lösung nur die Erlassung eines Bebauungsplanes für die Unterschreitung des gesetzlich geforderten Mindestabstandes. Öffentliche Interessen und Interessen Dritter stehen dieser Bebauungsplanänderung nicht entgegen. Freiwillige Feuerwehren sind für Gemeinden eine sehr wichtige Institution und tragen durch ihr freiwilliges Engagement viel zum Gemeinwohl bei. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich der Parz. .153, KG. Engerwitzdorf, hinsichtlich der Anpassung der Baufluchtlinie und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Gewerbegebiet Langwiesen; Oberflächenentwässerungskonzept; Anpassung der Optionsverträge; Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, die letzten Jahre haben gezeigt, dass nicht nur Hochwässer, sondern auch Hangwässer vor allem bei Starkregenereignissen große Schäden anrichten können. Der Oberflächenwasserschutz hat daher im Widmungs- und Bauverfahren an Bedeutung gewonnen. Seitens des Landes erscheint im Mai ein Leitfaden diesbezüglich. Bei der letzten Umwidmung im Gewerbegebiet Langwiesen (Änd. Nr. 17 Winklehner) wurde seitens des Landes die Errichtung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes vorgeschrieben. Im Gewerbegebiet Langwiesen werden die Infrastrukturkosten für Wasser, Kanal und Straße von der Gemeinde übernommen, dafür müssen die Grundbesitzer vor Umwidmung mit der Gemeinde eine Optionsvereinbarung abschließen. Die Projektskosten für das vorgeschriebene Oberflächenentwässerungskonzept betragen ca. € 1,2 Mio bis 1,6 Mio exkl. USt. je nach Grundpreis der erforderlichen Grundstücke für den Damm und die Mulde. Die Kosten wären auf die noch möglichen Widmungsflächen laut ÖEK (ca. 9,4 ha) aufzuteilen, was ca. € 12,00 bis € 17,00 je m² ergeben würde. Der Grundpreis im Gewerbegebiet beträgt derzeit € 65,00. Da die Gemeinde auch weiterhin Betriebsansiedelungen insbesondere zur Schaffung neuer Arbeitsplätze anstrebt, muss eine Teilung dieser Zusatzkosten beraten werden. Der Ausschuss hat dieses Thema sehr ausführlich beraten und ist übereingekommen, dass die Gemeinde den € 5,00 übersteigenden Teil je m² der Nettobauplatzfläche übernehmen soll. Die künftigen Optionsvereinbarungen wären diesbezüglich zu ergänzen. Dies soll nach dem Inhouseseminar des Gemeinderates „Infrastrukturkostenbeiträge“ erfolgen, da hier die gesamte Vereinbarung auch rechtlich überprüft bzw. überarbeitet wird. Weiters ist mit der Firma E+E Elektronik Ges.m.b.H., dem künftigen Grundkäufer der Widmung 6.17, eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschließen, da in diesem Fall die Umwidmung bereits erfolgte und § 16 Oö. ROG nicht mehr anwendbar ist. Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 7 kurz erläutert, ist angedacht, das Oberflächenwasserkonzept in Etappen umzusetzen. Die Errichtung des Löschwasserbeckens, des Rückhaltebeckens und teilweise des Rein- und Schmutzwasserkanales ist bereits für nächstes Jahr geplant. Der Damm ist grundsätzlich erst bei Bebauung erforderlich und nur im Bereich der neu gewidmeten Fläche. Der Baubeginn ist daher seitens der E+E rechtzeitig bekannt zu geben, wie in der privatrechtlichen Vereinbarung festgehalten. Bezüglich der im westlichen Bereich erforderlichen Grünlandflächen für den Damm und die Mulde wurden bereits Gespräche mit den Grundbesitzern (Fam. Rainer ca. 1.717 m², Fam. Wöckinger ca. 1.666 m², Fr. Winklehner ca. 1.938 m²) geführt. Dabei wurde ein Preis von € 48,00/m² mit Wertbeständigkeit vereinbart und wird mittels Optionsvereinbarung sichergestellt. Der vereinbarte Preis soll auch für die noch weiter erforderlichen Grünlandflächen Richtung Westen gelten. Die Gemeinde ist bemüht auch diese Fläche mittels Optionsvereinbarung baldmöglichst sichern zu können. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt GVM Reichör den Antrag, der Gemeinderat möge - die Ergänzung der Optionsvereinbarung für das Gewerbegebiet Langwiesen hinsichtlich der Kostenbeteiligung beim Oberflächenwasserschutz in Höhe von € 5,00 wertgesichert je m² Nettobauplatzfläche, - die Optionsvereinbarungen hinsichtlich der erforderlichen Fläche für das Oberflächenentwässerungskonzept (Damm und Mulde) zum Preis von € 48,00 wertgesichert je m² und - die privatrechtliche Vereinbarung mit dem künftigen Grundkäufer E+E Elektronik Ges.m.b.H. beschließen. GVM Mandl kritisiert die Kostenaufteilung zwischen Gemeinde und Grundeigentümer. GVM DI Wagner versteht das Interesse der Gemeinde, Betriebe anzusiedeln. Das Problem der Kostenaufteilung jedoch bleibt. Er fände es für die Grundeigentümer zumutbar, wenn diese mehr zahlen müssten. GRM Mayrbäurl schließt sich seinem Vorredner an, die Kosten sind ungerecht aufgeteilt. Vizebgm. Schöffl erklärt, der heutige Antrag ist das Ergebnis vieler Verhandlungen. Es liegt im Interesse der Gemeinde, das Gewerbegebiet zu erweitern. GRM Pühringer geht davon aus, dass das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde. Es gehe um Wertschöpfung und Nachhaltigkeit. Der Bürgermeister betont, die Gemeinde hat kein anderes Betriebsbaugebiet. Der Damm ist notwendig, damit künftige Widmungen überhaupt genehmigt werden. Die Projektskosten ergeben sich aufgrund fundierter Schätzungen. Die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze ist eine Investition in die Zukunft. GRM Dr. Niebsch sieht es als wirtschaftsfördernde Maßnahme in die Zukunft und kann dies gegenüber den Gemeindebürgern nicht vertreten. Für GVM Mandl wäre es fairer gewesen, einen Prozentsatz festzulegen, da noch keine genauen Kosten vorliegen. GRM Dr. Schalk würde sich wünschen, bei solchen schwierigen Verhandlungen öfters Zwischenberichte im zuständigen Ausschuss vorzubringen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion ohne GRM Mayrbäurl Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mayrbäurl Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 15. Projekt "Interkommunaler Kooperationsraum Wirtschaftspark Engerwitzdorf - Gallneukirchen"; Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, auf Initiative der Wirtschaftsbundobmänner von Engerwitzdorf, Herrn Wolfgang Griesmann und von Gallneukirchen, Herrn Anton Loitz fanden bereits mehrere Gespräche mit den Vertretern der Gemeinde Engerwitzdorf und der Stadtgemeinde Gallneukirchen statt. Es ist angedacht, gemeinsam ein Betriebsareal im östlichen Anschluss an den Lidl Markt bzw. die Großküche des Evangelischen Diakoniewerkes bis hin zur Gusen (Fahrschule Mayr) zu planen. Die Fläche auf Engerwitzdorfer Seite beträgt rund 4,5 ha. Seitens des Landes Oö und der Wirtschaftskammer Oö wird dieses Projekt begrüßt. Landesrat Mag. Dr. Strugl teilte mit, dass er das Projekt unterstützen wird, vor allem, dass in der Region Betriebsgründe entstehen um die Wirtschaft zu stärken. Auch WKO-Bezirksstellenleiter Dr. Tauber spricht sich für dieses Projekt aus. Es handelt sich hier um eine natürliche INKOBA. Der Wille beider Gemeinden ist vorhanden. Vor allem in der Region bzw. im Bezirk Urfahr-Umgebung seien Arbeitsplätze enorm wichtig, da es bereits sehr viele Auspendler gibt. Auch seitens der Ortsplanung wäre es aufgrund der Nähe zum öffentlichen Verkehrsträger ein interessanter Bereich für die Baulandentwicklung. Wohnen und Arbeiten in fußläufiger Verbindung zu den Haltestellen und zum Zentrum von Gallneukirchen. Die Themen Hochwasserabflussgebiet (lt. neuem Gefahrenzonenplan) und die Trasse der Regiotram werden noch mit den Fachabteilungen im Detail besprochen. Gespräche mit den Grundbesitzern finden bereits statt. Hier wären zur Grundsicherung und Preisregulation Optionsverträge abzuschließen. Für die Detailplanung werden die Ortsplaner der Gemeinde Engerwitzdorf und der Stadtgemeinde Gallneukirchen gemeinsam beauftragt. Geplant wäre die Widmung von gemischten Baugebieten und Betriebsbaugebieten, abgestimmt auf die landschaftlichen Gegebenheiten und Schutzbereiche wie zB Brunnenschutzgebiet, Schutzbereiche zum Wohngebiet, etc. Das Honorarangebot liegt bis zur nächsten Ausschusssitzung im Juni vor und soll für die Gemeinderatssitzung im Juli vorberaten werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das Projekt „Interkommunaler Kooperationsraum Wirtschaftspark Engerwitzdorf - Gallneukirchen" gemeinsam mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen zu starten. Das Honorarangebot zur Detailplanung soll vom Ortsplaner Architekt Zellinger Gunhold + Partner aus Linz eingeholt werden. Auf die Frage von GVM DI Wagner antwortet der Bürgermeister, es ist ein Straßenwasserkanal vorhanden, daher wird kein Hochwasserwall gebaut. GREM Mairhofer R. kritisiert, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen immer weniger werden und wird sich daher der Stimme enthalten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GREM Mairhofer R., SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GREM Mairhofer R. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM DI Dr. Wöckinger ist während der Abstimmung nicht im Saal. 16. Erhard und Marianne Pfaller, Innertreffling 35, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die geringfügige Veränderung der bebaubaren Fläche beim Sternchengebäude Innertreffling 35 auf Parzelle 457/1, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, das Objekt Innertreffling 35 liegt am Güterweg Zwicklau südlich des landwirtschaftlichen Anwesens Zinngießing 10 (Zwicklbauer) und ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Wohngebäude im Grünland „Sternchenbau“ mit einer nutzbaren Fläche von 1.000 m² ausgewiesen. Die Antragsteller planen die Errichtung eines Zubaus und suchen daher nun um geringfügige Änderung der westlichen Widmungsgrenze an, um die Abstandbestimmungen einhalten zu können. Die nutzbare Fläche wird dadurch nicht erhöht. Ein Planentwurf über den geplanten Zubau liegt bereits vor und erfolgt in Abstimmung mit dem bestehenden Gebäude. Es hätte keine negative Auswirkung auf das Siedlungsbild. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die geringfügige Änderung der Widmungsgrenze im Bereich der Liegenschaft Innertreffling 35 für die Möglichkeit zur Errichtung des geplanten Zubaus beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach; Ansuchen um Aufnahme eines Zivildieners; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 18. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Dr. Niebsch berichtet wie folgt: RadRegion Gusental: * RadTag Am Sonntag, 03.05.2015 fand der RadTag der RadRegion Gusental statt. Leider war das Wetter nicht besonders gut. Trotzdem fanden sich ca. 30 unerschütterliche Radfahrer bei der Labstation beim Gasthaus Plank ein, die die Engerwitzdorfer Familienrunde in Angriff nehmen wollten. Die Radfahrer bekamen neben der Verköstigung auch ein Pickerl für ihren Radpass und konnten damit im Anschluss vergünstigt die Landessonderausstellung in Gallneukirchen besuchen. Dieses Angebot wurde auch von einigen Radfahrern wahrgenommen. * Fahrradfest am Freitag, 19. Juni 2015 in Gallneukirchen: Beim Fahrradfest wird neben der Aktion „BIKEline“, an der auch wieder Engerwitzdorfer Schüler beteiligt waren, auch die Aktion „RadPass“ abgeschlossen. Aus den abgegebenen Radpässen werden die Sieger aus den einzelnen Gemeinden gezogen. Für sie gibt es wieder schöne Preise zu gewinnen. Die Radpässe können noch bis Montag, 15.06., auf dem Gemeindeamt bzw. am 19.06. direkt beim Fahrradfest abgegeben werden. EGEM: * Zusammenarbeit der Arbeitskreise Gallneukirchen und Engerwitzdorf: An den letzten beiden Sitzungen des Arbeitskreises nahmen bereits Mitglieder des Arbeitskreises Gallneukirchen teil. Es ist für die Zukunft angedacht, EGEM-Aktionen gemeinsam zu bewerben und durchzuführen. GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet: FAIRTRADE: * Im Rahmen der Weltumweltwochen Gallneukirchen findet am Freitag, 05.06.2015 in Gallneukirchen das „Fest für die Zukunft“ statt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Themen regionale und biologische Lebensmittel, nachhaltiger Lebensstil, Energie und Mobilität. Da auch die beiden Arbeitskreise Engerwitzdorf und Gallneukirchen sehr gut zusammenarbeiten, werden sie sich mit einem Stand präsentieren: Der Weltladen zeigt Wissenswertes zum Thema „Schokolade“; die Engerwitzdorfer Bauernschaft bietet regionale (Bio-)Spezialitäten an. Das Fest startet ab 16 Uhr am Marktplatz in Gallneukirchen. * Teilnahme beim Ferienpass in EWD und Gallneukirchen: Die beiden Arbeitskreise beteiligen sich mit einer gemeinsamen Aktion am Ferienpass in Engerwitzdorf bzw. am Ferienspiel in Gallneukirchen: Geplant wird eine Schnitzeljagd zum Thema „Auf den Spuren der Schokolade“. Die teilnehmenden Kinder starten dabei beim Gemeindeamt in Schweinbach. Die Schnitzeljagd führt entlang der Gusen, über den Marktplatz Gallneukirchen zum Weltladen. Bei insgesamt 6 verschiedenen Stationen können die Kinder spielerisch mehr über Schokolade erfahren. Die Aktion wird für Gallneukirchen am Montag, 03. 08. und für Engerwitzdorf am Dienstag, 04.08.2015 durchgeführt. GRM Dr. Niebsch berichtet weiters: KEM (Klima Energiemodellregion Sterngartl-Gusental): Seitens der KEM haben wir insgesamt 224 Stück biofaire Mehrwegtaschen bekommen. Sie sollen an Personen, die in der Gemeinde sehr engagiert sind weitergegeben werden. Außerdem könnten die Taschen bei Veranstaltungen, bei Verlosungen, als Verpackung für Preise und Geschenke, usw. verwendet werden. GRM DI Dr. Wöckinger berichtet: GESUNDE GEMEINDE: Am 12. März 2015 wurde der Gemeinde in den Redoutensälen Linz das Qualitätszertifikat der Gesunden Gemeinde von LR Max Hiegelsberger in Vertretung für LH Dr. Josef Pühringer verliehen. Das Zertifikat wurde für einen Zeitraum von 3 Jahen (2012 – 2014) angestrebt. Durch die Abhaltung von Veranstaltungen, Teilnahme am Projekt Gesunder Kindergarten, das Angebot einer Gesunden Schuljause, die Auszeichnung als Gesunde Küche, etc. wurde die erforderliche Punkteanzahl erreicht. Der jährliche Förderbetrag beträgt € 500,00. In seiner Sitzung am 25.09.2014 hat sich der Arbeitskreis bereits entschieden, auch die Zertifizierung 2015-2017 anzustreben. Die Planung und Umsetzung von diversen Maßnahmen ist bereits im Gange. 19. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister teilt mit, dass die Befragung 2015 für politische Mandatare durchgeführt wird. Die Kuverts mit den Fragebögen werden verteilt. b) Der Bürgermeister spricht eine Einladung vom Rotary Club Gallneukirchen zu „Lauf mit“ am 30.05.2015 aus. c) Der Bürgermeister verkündet eine Einladung zum Bezirkstag für Sicherheit & Zivilschutz der Feuerwehr Oberneukirchen am 04.06.2015. d) Der Bürgermeister informiert, voraussichtlich wird im September eine zusätzliche GR-Sitzung stattfinden. e) Der Bürgermeister teilt mit, die Spielgeräte in Mittertreffling sind bereits in Betrieb. Für den Spielgeräteausbau beim Hort erhielt die Gemeinde eine Zusage. f) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GVM Doblhammer, Vizebgm. Schöffl, GVM Reichör, GRM Mag. Schwarzenberger, GRM Lehner W., GRM Schwarz und GREM Griesmann. 20. Allfälliges a) GREM Schwaiger erkundigt sich, ob es eine Regelung für das Abdecken von Pools gibt. Der Bürgermeister antwortet, baupolizeilich gibt es keine Vorschriften. b) GRM Pühringer erkundigt sich bezüglich eines öffentlichen WC´s beim Spielplatz in Treffling. c) GRM Wögerbauer war zwei Monate in Nordindien. Sie bedankt sich für die gute Arbeit im Gemeinderat. d) GRM Dr. Niebsch erkundigt sich hinsichtlich einer 30-er Beschränkung auf der Oberholzstraße. e) GRM Mag. Seyer-Neulinger erkundigt sich, ob der Hochwasserschutz beim geplanten Lagerhaus schon errichtet ist. Dies verneint der Bürgermeister. f) GVM Mandl erkundigt sich hinsichtlich der Beschattung. g) Der Bürgermeister berichtet, bei der Infoveranstaltung für die Kinderbetreuung wurde die Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und KIBE sehr lobend erwähnt. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.03.2015 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:23 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 02.07.2015 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 02.07.2015 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mairhofer eh. Mandl eh. …………………………..……………... ………………………………..……..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. ………………………………………..... ……………………………….………... Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion Beigehefteter Beschluss: GRM Dr. Niebsch beantragt, die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 21.05.2015 folgendermaßen zu ergänzen: Zu Punkt 6: Für GRM Dr. Niebsch stellt das geplante Lagerhaus die eigentliche Lärmbelästigung dar. Für GRM Dr. Niebsch stellt der zu erwartende zusätzliche Verkehr zum geplanten Lagerhaus die eigentliche Lärmbelästigung dar. Sie schlägt eine Verlegung der Kreuzung weiter östlich als eine Kompromisslösung vor. Dies würde der Familie Haider entgegenkommen. Zu Punkt 14: GRM Dr. Niebsch sieht es als wirtschaftsfördernde Maßnahme in die Zukunft und kann dies gegenüber den Gemeindebürgern nicht vertreten , kann dies aber in dieser Höhe (0,5 bis mehr als 1 Mill. €) gegenüber den Gemeindebürgern nicht vertreten. Zu Punkt 20 d Allfälliges GRM Dr. Niebsch erkundigt sich hinsichtlich einer 30-er Beschränkung auf der Oberholzstraße und nach den im vergangenen Jahr von einer Gruppe von Anwohnern des Haidbergs beantragten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich. Der Bürgermeister antwortet, sobald der Bericht vorliegt, wird im Ausschuss darüber berichtet. Hinsichtlich 30-er Beschränkung wird sich der zuständige Ausschuss demnächst mit diesem Thema befassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 21.05.2015 1