Lfd.Nr.:2, 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 26.03.2015 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Patrick Jank (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Dipl.-Ing. Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Wolfgang Köck (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Dr. iur. Johann Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Johann Scheba (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mairhofer Rudolf (ÖVP) für Hoffelner Veronika Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Ing.Wiltschko Jürgen Galischko Gerbert (ÖVP) für Mag.Schweighofer Christian Lichtenwallner Doris (ÖVP) für Wolfmayr Gerhard Schwaiger Christine (ÖVP) für Doblhammer Albert Mag.rer.soc.oec. Hebenstreit Sabrina (SPÖ) für Jungwirth Sylvia Wall-Aichberger Ingrid (Grüne) für Wögerbauer Andrea Es fehlten entschuldigt: Veronika Hoffelner (ÖVP) Ing. Jürgen Wiltschko (ÖVP) Andrea Wögerbauer (Grüne) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Gerhard Wolfmayr (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2014 der Gemeinde Engerwitzdorf 2 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2014 der Gemeinde KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & COKG" 3 Planungsleistung zum Ankauf eines Energiemonitorings, Vergabe; Beschlussfassung 4 Zuweisung des Gemeinderates von der Sitzung am 11.12.2014; Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Bürgerstraße/Gusenbachstraße zwischen Kindergarten und Volksschule in Schweinbach; Beschlussfassung 5 Zuweisung des Gemeinderates von der Sitzung am 11.12.2014: Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Johann-Wöckinger-Straße/Steiningerweg im Ortszentrum Treffling (Zufahrt Schule) und Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung im Kreuzungsbereich Leitnerstraße/Trefflinger Allee (Schulweg); Beschlussfassung 6 Straßenbauprogramm 2015; Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten, Auftragsvergabe; Beschlussfassung 7 Kanalbauprogramm 2015; Bericht 8 Steigerung der Kapazität der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf; Vergabe der Planungsleistungen; Beschlussfassung 9 Resolution der Gemeinde Engerwitzdorf an die österreichische Bundesregierung betreffend der Abhaltung einer Volksabstimmung über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA; Beschlussfassung 10 SPAR Österreichische Warenhandels AG, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung des eingeschränkten Gemischten Baugebietes (MB) in ein Gebiet für Geschäftsbauten (GVF max. 800 m²) im Bereich der Parzelle 557, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung 11 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 29 (Plank - Schweinbacher Straße); Beschlussfassung 12 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 28 (Leopoldseder - Niederreitern); Beschlussfassung 13 Jungbürgerfeier; Programmablauf; Beschlussfassung 14 Friedhof Gallneukirchen; Neuerrichtung einer Verabschiedungshalle; Beschlussfassung 15 Überarbeitung des Spielraumentwicklungskonzeptes - Kostenschätzung; Beschlussfassung 16 Schulische Nachmittagsbetreuung in der Ganztagsschule der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Betreuung des Freizeitteils, Abgangsdeckungsvereinbarung mit OÖ Hilfswerk; Beschlussfassung 17 Schulische Nachmittagsbetreuung in der Ganztagsschule der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Tarifordnung; Beschlussfassung 18 Berichte aus den Arbeitskreisen 19 Bericht des Bürgermeisters 20 Allfälliges 21 Dringlichkeitsantrag; Herrn Georg Franz und Frau Jutta Erika Burgstaller, Getreideweg 1,4209 Engerwitzdorf; ersuchen um Verpachtung einer Teilfläche im Ausmaß von 25m² aus dem Gemeindegut Parzelle Nr. 1705/5; KG Engerwitzdorf; Pachtvertrag; Beschlussfassung 22 Dringlichkeitsantrag; Vergabe von Gewerken für das Bauvorhaben Union Schweinbach; Beschlussfassung 23 Dringlichkeitsantrag; Aufspritzen von Bodenmarkierungen in Form von Haifischzähnen in 30 km/h Zonen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 16.03.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 12.02.2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Für den am 19.02.2015 verstorbenen Altbürgermeister Johann Buchmayr wird eine Gedenkminute abgehalten. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Bürgermeister um 19:06 die öffentliche Sitzung fort. Der Bürgermeister beantwortet die im Schreiben der SPÖ-Fraktion vom 12.02.2015 gestellten Fragen wie folgt: Zu Frage 1: Wer ist (sind) der (die) Nutzungsberechtigte(n)? Neben der Linz AG Strom gibt es für das genannte Grundstück keinen weiteren Nutzungsberchtigten. Zu Frage 2: Gibt es eine Nutzungsvereinbarung gem. § 71 Oö. GemO und wenn ja, welche Nutzungsrechte sind darin für welche Personen festgehalten? Es gibt diesbezüglich keine weitere Nutzungsvereinbarung. Zu Frage 3: Wenn es eine Nutzungsvereinbarung gibt, wer hat diese seitens der Gemeinde abgeschlossen und wurde der Gemeinderat damit befasst? Es wurde keine Nutzungsvereinbarung abgeschlossen. Zu Frage 4: Wenn es keine Nutzungsvereinbarung gibt, wer hat die Erlaubnis erteilt auf dem Grundstück eine Parkfläche zu errichten? Um das Siedlungsgebiet Haid auch in Zukunft gesichert im ausreichenden Maß mit Strom versorgen zu können, musste die Linz AG Strom eine weitere Trafostation errichten. Die Gemeindeverwaltung legte Wert darauf, dass die Frage der Situierung der Trafostation im Einvernehmen mit dem Grundnachbarn erfolgt. Im Rahmen der Gespräche zur konkreten Situierung der Trafostation am Grundstück der Gemeinde Engerwitzdorf (Hochbehälter Haid), erklärten sich die Grundnachbarn Jutta und Georg Burgstaller, Getreideweg 1, 4209 Engerwitzdorf, unter der Voraussetzung einverstanden, wenn die Station möglichst weit von ihrer Grundstücksgrenze abgerückt wird. Herr Burgstaller ersuchte, auf eigene Kosten eine Parkfläche im Ausmaß von 25 m² am Grundstück der Gemeinde Engerwitzdorf errichten zu dürfen, was seitens der Gemeindeverwaltung mündlich im Rahmen der Vorortgespräche zugesagt wurde. Ein Grund dafür war, dass das Kleinlastfahrzeug nicht mehr am öffentlichen Straßengrund abgestellt und damit die Verkehrssicherheit erhöht wird. Die Zustimmung seitens der Gemeinde erfolgte unzuständigerweise. Zu Frage 5: Wer hat die Kosten für die Errichtung einer Parkfläche auf diesem Grundstück getragen? Aus den Gesprächen mit den Betroffenen ist zu entnehmen, dass die Kosten für die Errichtung der Parkfläche die Ehegatten Burgstaller getragen haben. Zu Frage 6: Hat die Gemeinde bei der Errichtung dieser Parkfläche finanziell oder in Form von sonstigen Leistungen mitgewirkt? Die Gemeinde hat in keiner Weise, weder finanziell, noch durch sonstige Leistungen an der Errichtung dieser Parkfläche mitgewirkt. Die Anfrage gemäß § 63a Abs. 3 Oö. GemO1990 der SPÖ-Fraktion vom 12.02.2015 liegt der Verhandlungsschrift als Anlage 1 bei. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Pachtvertrag Parzelle Nr. 1705/5, KG Engerwitzdorf, mit Herrn Georg Franz und Frau Jutta Erika Burgstaller, Getreideweg 1, 4209 Engerwitzdorf, im Ausmaß von 25 m²; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 21, der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Vergabe von Gewerken für das Bauvorhaben Union Schweinbach; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkg 22 und der Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion „Aufspritzen von Bodenmarkierungen in Form von Haifischzähnen in 30 km/h Zonen“ als Tagesordnungspunkt 23 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Die Aufnahme des Dringlichkeitsantrages der FPÖ-Fraktion „Resolution der Gemeinde Engerwitzdorf an die Österreichische Bundesregierung gegen die Durchsetzung des absoluten Rauchverbots in der Gastronomie“ in die Tagesordnung wurde nach eingehender Diskussion mehrheitlich abgelehnt (Zustimmung: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion). 1. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2014 der Gemeinde Engerwitzdorf GRM Mag. Höfer führt aus, gemäß §§ 92 und 93 der OÖ. Gemeindeordnung ist der Rechnungsabschluss vor Vorlage an den Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufzulegen bzw. vom Prüfungsausschuss zu behandeln. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wurde mit der Einladung zur Prüfungsausschuss-Sitzung im Gemeinde-Intranet online gestellt. Eckdaten des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2014 1. Gebarungsvolumen Der Jahresabschluss 2014 weist ein Gebarungsvolumen von € 13.494.566,30 im ordentlichen Haushalt und € 1.496.731,73 im außerordentlichen Haushalt somit € 14.991.298,03 auf. Der ordentliche Haushalt konnte mit einer Rücklagen-Zuführung zur Allgemeinen Rücklage in der Höhe von rund € 692.100,00 ausgeglichen erstellt werden. Der außerordentliche Haushalt ist ebenfalls ausgeglichen. Die Höhe der Rücklagenzuführung konnte durch Mehreinnahmen (u.a. Ertragsanteile, Kommunalsteuer) sowie Minderausgaben und Transferierungen auf 2015 (u.a. Winterdienstkosten, Kanalinstandhaltungsmaßnahmen, Hochwasserschutz Engerwitzdorf) erreicht werden. 2. Investitionen Jahr Investitionshöhe lt. RA-Querschnitt (KZ 40 + 41) 2011 € 1.042.008,00 2012 € 2.465.128,00 2013 € 1.160.624,00 2014 € 1.405.453,00 Die Investitionssumme hat sich gegenüber 2013 um rund 21,2% erhöht. 3. Schulden/Zinsen Schuldenstand per 31.12.2013 € 7.329.655,33 Reduzierung/Tilgungen 2014 € 654.441,97 Schuldenstand per 31.12.2014 € 6.675.213,36 Davon Anteil für WVA und ABA € 6.274.465,64 Kulturhaus € 400.747,72 Zinsen Darlehen 2014 € 142.407,24 Sollzinsen Kassenkredit 2014 € 6,56 4. Leasing-Barwerte Der offene Barwert des mittels Leasingmittel finanzierten Objektes (VS Mittertreffling) betrug per 31.12.2014 € 366.997,32 – Die Leasing-Finanzierung läuft 2018 aus. 5. Rücklagen Rücklagen-Ist-Stand per 31.12.2014 € 5.826.949,19 Vergleich Stand per 31.12.2013 € 4.698.957,17 Erhöhung € 1.127.992,02 Der Anteil der zweckgebundenen Rücklagen (Wasser, Kanal, Straßenbau, Bauhof, Abfertigung und Abfallbeseitigung) beträgt rund € 3,4 Mio (60%) und ist für die bevorstehenden und zum Großteil in der MFP vorgesehenen Projekte bestimmt. Der Anteil der Allgemeinen Rücklage beläuft sich auf rund € 2,4 Mio (40%) und ist ebenfalls in der MFP bereits für vorgemerkte Projekte (FF-Fahrzeuge, Kinderbetreuungseinrichtung, Sportvereine, Straßenbau, Bauhof-Fuhrpark sowie Aufbahrungshalle Gallneukirchen) zur Finanzierung vorgesehen. Aufgrund der Rücklagenentwicklung 2014 wird sich die Allgemeine Rücklage bis 2019 nicht so weit reduzieren als noch im Vorjahr bei der Beratung zum Voranschlag angeführt wurde. 6. Haushaltsreste Der Einnahmen-Rest per 31.12.2014 beträgt rund € 25.700,00 (Vergleich Vorjahr: rund € 37.300,00). 7. Vermögen: Der Vermögensstand änderte sich im Finanzjahr 2014 von rund € 33,1 Mio. auf etwa € 33,6 Mio. 8. Abweichungen gegenüber VA 2014: Gemäß Gemeinderatsbeschluss sind Abweichungen in Höhe von 0,75 % der OHH-Einnahmen gegenüber dem Voranschlag im Rechnungsabschluss zu erläutern. Die betroffenen Voranschlagsstellen sind auf den Seiten 190 bis 193 angeführt bzw. erläutert. 9. Haushaltskennzahlen-Entwicklung HH-Kennzahlen 2012 Note 2013 Note 2014 Note Ertragskraft-Sparquote 20,22% 2 22,72% 2 26,36% 1 Eigenfinanzierungsquote 109,21% 2 116,50% 1 114,79% 1 Verschuldungsdauer 3,76 J 2 2,91 J 1 2,39 J 1 Schuldendienstquote 6,01% 1 13,89% 2 5,30% 1 Freie Finanzspitze 9,60% 3 6,14% 4 15,98% 1 Substanzerhaltungsquote 1,07% 4 Durchschnittsbewertung   2,0   2,0   1,5 Erläuterung zu den einzelnen HH-Kennzahlen: Ertragskraft-Sparquote: Diese Kennzahl spiegelt das Verhältnis zwischen dem öffentlichen Sparen und den laufenden Ausgaben wider. Es zeigt an, in welchem Ausmaß die laufenden Einnahmen höher als die laufenden Ausgaben sind, d.h. je höher dieser Wert ist, desto mehr Mittel stehen für die Finanzierung der Ausgaben für die Vermögensgebarung (Neuinvestitionen) zur Verfügung. Eigenfinanzierungsquote: Diese Kennzahl zeigt an, in welchem Ausmaß die laufenden Ausgaben und Ausgaben der Vermögensgebarung durch laufende Einnahmen und Einnahmen aus der Vermögensgebarung erfolgen. Nicht berücksichtigt dabei werden die Finanztransaktionen (Tilgungen und Darlehensaufnahmen bzw. Rücklagenabwicklungen). Verschuldungsdauer: Die Verschuldungsdauer zeigt, wie lange auf Basis des durchschnittlichen öffentlichen Sparens die Rückzahlung der bestehenden Darlehen dauert. Sie ist ein zentraler Indikator für das Ausmaß der Verschuldung. Werte unter drei Jahre sind ausgezeichnet, über 25 Jahre schlecht. Schuldendienstquote: Die Schuldendienstquote zeigt, welcher Teil der Abgaben (Gemeindesteuern, Ertragsanteile und Gebühren) für den Schuldendienst aufzuwenden ist. Freie Finanzspitze: Diese Kennzahl zeigt den Überschuss der laufenden Gebarung (abzgl. Laufende Tilgungen) an und damit in welcher Höhe eine Manövriermasse für neue Projekte besteht. Substanzerhaltungsquote: Die Kennzahl zeigt, in welchem Ausmaß die Gemeinde die Substanz im Bereich der Infrastruktur wie auch der Ausstattung mit langlebigen Wirtschaftsgütern erhalten kann. Ermittelt wird sie durch Gegenüberstellung von Investitionen und Abschreibungen. Ein Referenzwert über 1,4 wäre als sehr gut einzuschätzen; ein Wert unter 1,0 ist schlecht bzw. ungenügend, da ein Substanzverzehr gegeben ist. 10. Sonstige Kennzahlen aus RA 2014 10.1. Schulden und Zinsendienst je Einwohner Schuldenstand per 31.12.2014 € 6.675.213,36 Bevölkerungszahl per 31.10.2013 8.538 Schulden je Einwohner 2014 € 782,00 Zinsen für Finanzschuld je Einwohner 2014 € 16,68 Die Finanzschuld in der Gemeinde Engerwitzdorf liegt Ende 2014 bei € 782,00 pro Kopf. Gegenüber 2013 konnte der Schuldenstand um ~ € 73,00 pro Einwohner gesenkt werden. Der Zinsendienst für das Jahr 2014 beträgt € 16,68 pro Gemeindebürger. 10.2. Kommunalsteuer je Einwohner Kommunalsteuer 2014 € 1.056.190.67 Bevölkerungszahl per 31.10.2013 8.538 Kommunalsteuer je EW € 124,00 Die Kommunalsteuer beträgt 2014 in Engerwitzdorf € 124,00 pro Kopf und ist gegenüber 2013 um rund € 11,00 je EW gestiegen 10.3. Personalaufwand je Einwohner Personalausgaben 2014 € 1.904.650,62 Bevölkerungszahl per 31.10.2013 8.538 Personalausgaben je EW € 223,00 Die Personalausgaben der Gemeinde Engerwitzdorf belaufen sich auf € 223,00 pro Einwohner. Die Ausgaben steigen im Verlauf der letzten Jahre nur leicht und erklären sich durch gesetzliche Lohnerhöhungen, vereinzelten Personalaufstockungen bzw. durch Abfertigungszahlungen. 10.4. Darstellung Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenbeitrag und Ertragsanteile SHV-Umlage 2014 € 1.573.671,00 Krankenanstaltenbeitrag 2014 € 1.558.178,00 Ertragsanteile 2014 € 6.801.879,00 Budget OHH 2014 € 13.494.566,00 Der Anteil der beiden größten Transferzahlungen der Gemeinde Engerwitzdorf Sozialhilfeumlage und Krankenanstaltenbeitrag beträgt 2014 rund 23 % des Gesamtbudgets und ist gegenüber 2013 anteilsmäßig um einen Prozentpunkt gestiegen. Die Ertragsanteile 2014 liegen bei etwa 50 % des Gesamtbudgets und sind gegenüber 2013 ebenfalls leicht angestiegen. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2014 auf Grundlage des oben angeführten Berichtes des Prüfungsausschusses vom 09.03.2015 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2014 der Gemeinde KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & COKG" GRM Mag. Höfer informiert, der Rechnungsabschluss der Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen, wobei die Kommanditistin (Gemeinde) durch den Bürgermeister und der Komplementär (Verein) durch den Amtsleiter vertreten werden. Gemäß Punkt 11.2 des Gesellschaftsvertrages der KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist für die Ausübung des Stimmrechts der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Verpflichtung zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Prüfungsausschuss vor, jedoch steht dem Prüfungsausschuss frei, jederzeit Einsicht zu nehmen (Punkt 6.1). Es erscheint somit zweckmäßig zur Vorbereitung des o.a. GR-Beschlusses den Rechnungsabschluss dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf 2014 im Intranet bereitgestellt. Zusammenfassung des Rechnungsabschlussergebnisses für das Finanzjahr 2014: Ordentlicher Haushalt: Einnahmen und Ausgaben von je € 67.627,37 Das Ergebnis des OHH muss gemäß Buchungsleitfaden immer ausgeglichen erstellt werden, d.h. Überschüsse bzw. Abgänge sind mit dem AOHH zu verrechnen. Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen: € 414.702,02 Ausgaben: € 363.369,74 Überschuss: € 51.332,28 Abgänge/Überschüsse bleiben im AOHH gemäß Buchungsleitfaden stehen. Er wird sich Jahr für Jahr entsprechend verändern, da jährlich die Abschreibung zu verbuchen ist. Die Prüfungsausschussmitglieder bedanken sich bei den MitarbeiterInnen der Gemeinde für die hervorragende Vorbereitung und Erläuterung des Rechnungsabschlusses 2014. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & COKG" für das Jahr 2014 auf Grundlage des oben angeführten Berichtes des Prüfungsausschusses vom 09.03.2015 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Planungsleistung zum Ankauf eines Energiemonitorings, Vergabe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, durch die Oö. Gas-Wärme GmbH wurde im Vorjahr eine kostenlose Erst-Analyse bei den Gebäuden durchgeführt. Dabei ergab sich, dass bei den Gebäuden eine Einsparung durch ein Energiemonitoring erzielt werden kann. Darunter versteht man, dass ein zentraler Arbeitsplatz eingerichtet werden soll, wo sämtliche Daten wie Raumtemperatur und Kesseltemperatur ausgelesen werden können, als auch ein Wochenprogramm für die Heizung erstellt werden kann. Zusätzlich würde es möglich sein, sämtliche Zutrittskontrollen und Störungsweiterleitungen über das Monitoring zu erfassen. Die Einsparung laut der Erstanalyse der Oö. Gas-Wärme GmbH beträgt rund € 3.000,00 jährlich. Durch die Fernwartung können erhebliche Kosten eingespart werden. Nach einer ersten Kostenschätzung belaufen sich sämtliche Kosten für die Erstellung eines solchen Energiemonitorings, sprich Hardware inkl. Software auf rund € 30.000,00 excl. der Planungsleistungen. Für die Planungsleistung des Energiemonitorings wurden 3 Angebote eingeholt: Rh. Firma Inkl. USt. 1 Firma TGA Plan aus Grein 10.340,40 2 Firma GBT planung gmbh aus Linz 13.800,00 3 Firma Energie AG Power Solutions aus Linz 20.037,10 Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für die Planungsarbeiten des Energiemonitorings an die Firma TGA Plan aus Grein als Billigstbieter zum Preis von EUR 10.340,40 inkl. USt. zu vergeben. Die Finanzierung ist unter der jeweiligen VA Stelle der Objekte vorgesehen. Für GRM Dr. Niebsch ist die Kosten- und Nutzenrechnung eher fragwürdig. GRM Pühringer kritisiert, die Analysen beruhen auf gewissen Parametern, er wird sich der Stimme enthalten. GRM Mayrbäurl ist überzeugt, im Laufe der nächsten Jahre ist der technische Fortschritt sehr groß, weil der Bedarf größer ist. Es gebe sicher bessere Lösungen. Vizebürgermeister Schöffl entgegnet, dies sei eine hypotetische Aussage. Man muss über Fakten sprechen und den Nutzen für die Gemeinde sehen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Wolfmayr Thomas, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion, GRM Wolfmayr Thomas Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 4. Zuweisung des Gemeinderates von der Sitzung am 11.12.2014; Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Bürgerstraße/Gusenbach-straße zwischen Kindergarten und Volksschule in Schweinbach; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, in der Gemeinderatssitzung am 11.12.2014 reichte die SPÖ-Gemeinderatsfraktion diesen Punkt als Dringlichkeitsantrag ein, der Gemeinderat wies diesen dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zu. Begründung des Dringlichkeitsantrages: Zahlreiche Kinder, Schüler und deren Eltern überqueren täglich die Bürgerstraße im Kreuzungsbereich mit der Gusenbachstraße zwischen Kindergarten und der Volksschule in Schweinbach. Gerade in den Morgenstunden und zu Mittag ist hier durch das Bringen und Abholen der Kinder durch die Eltern und den Schulbus ein sehr hohes Verkehrsaufkommen zu vermerken. Durch die Erweiterung des Kindergartens wird sich die Situation noch verschärfen. Deshalb ersuchen wir diesen Bereich noch einmal zu prüfen und stellen den Antrag im Kreuzungsbereich Bürgerstraße - Gusenbachstraße einen Schutzweg errichten zu lassen. Der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 27.03.2014 den Bericht des Kuratoriums für Verkehrssicherheit über diesen Straßenabschnitt einstimmig zu Kenntnis genommen. Demnach lässt sich auf Basis der verkehrstechnischen Befunde kein besonderer Handlungsbedarf nach baulichen oder straßenpolizeilichen Maßnahmen im Untersuchungsbereich der Gusenbachstraße und Bürgerstraße ableiten. Das KFV berücksichtigte bei dieser Überprüfung auch den Neubau der Kinderbetreuungseinrichtung. Die Kosten für die Überprüfung durch das KFV betrugen rund € 3.500,00. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Antrag auf Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Bürgerstraße/Gusenbachstraße zwischen Kindergarten und Volksschule in Schweinbach aus den angeführten Gründen abzulehnen. Für Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé, GVM Mandl und GRM Mag. Seyer-Neulinger ist dieser Standpunkt unverständlich. Die Sicherheit der Kinder muss oberstes Gebot sein. Kinder brauchen eine Orientierungshilfe. Vizebürgermeister Schöffl erläutert, alle Volksschulkinder haben einen Schulwegplan erhalten, in dem die Schulwege markiert sind. Dieser Plan wurde von Fachleuten ausgearbeitet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 5. Zuweisung des Gemeinderates von der Sitzung am 11.12.2014: Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Johann-Wöckinger-Straße/ Steiningerweg im Ortszentrum Treffling (Zufahrt Schule) und Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung im Kreuzungsbereich Leitnerstraße/Trefflinger Allee (Schulweg); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, in der Gemeinderatssitzung am 11.12.2014 reichte die SPÖ-Gemeinderatsfraktion diesen Punkt als Dringlichkeitsantrag ein, den der Gemeinderat dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuwies. Begründung des Dringlichkeitsantrages: Mehr als 80 % der Volksschulkinder, zahlreiche Jugendliche und Erwachsene benützen täglich den Gehweg von der Volksschule Mittertreffling Richtung Bushaltestelle Mittertreffling und Wohnbausiedlung Leitnerstrasse und zurück. Dabei überqueren sie jedes Mal den Steiningerweg, der keine Schutzwegeinrichtung aufweist. Weiters ist der Kreuzungsbereich Leitnerstrasse/Trefflinger Allee nicht ausreichend als Schulweg gesichert. Die SPÖ-Engerwitzdorf stellt daher den Antrag, in den Kreuzungsbereichen Steiningerweg - Johann-Wöckinger-Strasse und Leitnerstrasse/Trefflinger Allee einen Schutzweg errichten zu lassen sowie die Aufstellung von Verkehrsschildern - „Achtung Kinder" - „Schulbereich" im Bereich Leitnerstraße/Trefflinger Allee zu veranlassen. Bereits im Jahr 2010 lehnte der Gemeinderat einen Antrag der SPÖ Engerwitzdorf auf Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Johann-Wöckinger-Straße/Steiningerweg im Ortszentrum Treffling (Zufahrt zur Schule) aus den nachstehend angeführten Gründen ab (Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2009). Der Schutzweg kann aufgrund der örtlichen Begebenheiten nur mit baulichen Abänderungen bzw. Reduzierung der bestehenden Privatparkplätze des Bezirksseniorenheimes errichtet werden. Vom Sozialhilfeverband Urfahr-Umgebung kann aber kein Grund zur Verfügung gestellt werden. Weiters liegt der Bereich in einer 30 kmh Zonenbeschränkung und der Übergang wurde rot markiert. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, aus den angeführten Gründen den Antrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion auf Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung des Kreuzungsbereiches Johann-Wöckinger Straße/Steiningerweg im Ortszentrum Treffling (Zufahrt Schule) und Errichtung eines Schutzweges zur Sicherung im Kreuzungsbereich Leitnerstraße/Trefflinger Allee (Schulweg) abzulehnen. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt fest, es benütze fast niemand den roten Streifen. Sie stellt auch den Verordnungscharakter dieses Streifens in Frage. Vizebürgermeister Schöffl erläutert anhand der PP-Folie die Ablehnungsgründe der Fachleute und betont, auch die Volksschüler in Mittertreffling haben einen von Fachleuten ausgearbeiteten Schulwegplan erhalten. In der weiteren Diskussion stellt sich die Frage, wie man einige Parkplätze beim Seniorenheim verlagern könnte und ob die Entfernung des Gestrüpps in der Leitnerstraße hilfreich wäre. Festgestellt wird auch, dass der vermehrte Verkehr in diesem Bereich durch die Eltern der Schulkinder verursacht wird. Zu Fuß gehen sollte mehr forciert werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-Gutenbrunner Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion, GRM Vezmar-Gutenbrunner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 6. Straßenbauprogramm 2015; Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten, Auftragsvergabe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.12.2014 unter Tagesordnungspunkt 35 das Straßenbauprogramm 2015 beschlossen. Die Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten wurde im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich durchgeführt. Die Angebotsöffnung am 23.02.2015 ergab nach Prüfung der Angebote folgendes Ergebnis: Die Ausschreibung umfasst folgende Anlagenteile: Bauvorhaben 1 Oberholzstraße vom Ortsende Haid bis Objekt Schmiedgassen 23 2 Baumgarten von Objekt Baumgarten 30 bis Asangerweg 3 Magnolienweg Restfläche 4 Rosenweg (in Zusammenarbeit mit Gem. Katsdorf) 5 Flußgasse in Bereich des Objektes Flussgasse 3 6 Steinhauserweg in Außertreffling 7 Maienweg in der Winklersiedlung 8 Libellenweg in der Winklersiedlung 9 Linzersteig in der Winklersiedlung 10 Stadlerweg in der Winklersiedlung 11 Weidenweg in Bereich des Objektes Weidenweg 44 12 Mitterweg vom Breitweg bis Objekt Mitterweg 7 13 Falterweg und Teilbereich Reith 14 Verbindungsstraße Schmiedgassen bis Objekt Niederreitern 4 (Purleither) 15 Begleitstraße Autobahn von Gusental Landesstraße bis Güterweg Denk 16 Am Kropfberg von Alte Linzer Straße bis Objekt Am Kropfberg 7 Stellt sich nach Abrechnung der oben angeführten Straßenbauvorhaben heraus, dass finanzielle Mittel noch verfügbar sind, sollten diese für nachstehende Baumaßnahmen verwendet werden: Straßen: Landlweg Niederkulm –Errichtung einer Verbindungsstraße Aufgrund der Kostenschätzung vom 29.12.2014 wurden für den ausgeschriebenen Bauumfang Kosten von EUR 327.670,73 inkl. USt veranschlagt. Das Angebot des Billigstbieters mit einer Summe von EUR 231.418,50 inkl. USt liegt um EUR 96.252,23 inkl. Ust., das sind 29,4 %, darunter. Die Finanzierung der Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten für Neubau und Sanierung ist im außerordentlichen Haushalt unter der Voranschlagsstelle 05/612570/002 gesichert. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Asphaltierungsarbeiten im Jahr 2015 an die billigstbietende Firma Teerag Asdag aus Linz mit der Angebotssumme von € 231.418,50 inkl. USt (€ 192.848,75 exkl. USt) zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Lehner W. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 7. Kanalbauprogramm 2015; Bericht Vizebürgermeister Schöffl stellt fest, im Ordentlichen Haushalt sind im Budget 2015 für Kanalbaumaßnahmen insgesamt € 80.000,-- vorgesehen. Im Jahr 2014 wurde bereits die Errichtung des Kanalstranges im Bereich des Betriebsbaugebietes Langwiesen an die Firma Teerag Asdag vergeben. Wegen der Baumaßnahmen bei den Firmen Häupl und PWA Bernardo wurden die Arbeiten jedoch auf heuer verschoben und im Februar durchgeführt. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Lehner W. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 8. Steigerung der Kapazität der Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf; Vergabe der Planungsleistungen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, der zuständige Ausschuss ist zum Ergebnis gekommen, für die Kapazitätssteigerung der Wasserversorgungsanlage im Bereich Zinngießing einen neuen Hochbehälter mit rund 2.000 m³ Fassungsvermögen zu errichten. Zusätzlich ist eine Notwasserversorgung mit der LINZ AG anzustreben. Zur Absicherung der Wasserversorgung in weiterer Zukunft wurde die Suche eines weiteren Brunnenstandortes östlich von Schweinbach durch Versuchsbohrungen mit den entsprechenden Pumpversuchen und Beprobungen vorgeschlagen. Der Ausschuss schlug vor, vom Planungsbüro Eitler und Partner aus Linz für die Errichtung des neuen Hochbehälters und für die Notversorgung durch die LINZ AG ein Angebot nach der Honorarordnung mit dem Gemeindenachlass einzuholen. Das Planungsbüro Eitler und Partner legte folgendes Angebot: Umfang: * Neubau eines Hochbehälters mit ca. 2.000m³ im Bereich Zinngießing * Errichtung einer Notversorgungsverbindung zur Wasserversorgung der Linz AG Honorar für die Planungsphase mit 30 % Nachlass € 94.510,00 exkl. USt. Planungs- und Ausführungsvermessung pauschal € 2.000,00 exkl. USt. Erstellung der Bundes- und Landesförderansuchen Pauschale € 1.000,00 exkl. USt. Gesamtbetrag € 97.510,00 exkl. USt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Errichtung eines Hochbehälters im Bereich Zinngießing mit einer eventuellen Notwasserversorgung durch die Linz AG zu planen. Weiters soll nach einem zusätzlichen Brunnenstandort östlich von Schweinbach durch Versuchsbohrungen mit den entsprechenden Pumpversuchen und Beprobungen gesucht werden. Mit der Durchführung der Planungsarbeiten für die Errichtung eines neuen Hochbehälters im Bereich Zinngießing und der Notversorgungsverbindung zur Wasserversorgung der LINZ AG soll das Planungsbüro Eitler und Partner aus Linz zum Preis von € 97.510,00 exkl. USt beauftragt werden. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Umfang auf Basis der standardisierten Kosten. Für den Planungsauftrag sind heuer keine Kosten im Budget vorgesehen. Der Gemeindrat möge die Finanzierung des Planungsauftrages durch die Entnahme aus der WVA-Rücklage (6/8508/298) beschließen. Der Auftrag wird im Rahmen eines neuen Vorhabens im außerordentlichen Haushalt abgewickelt. Auf die Frage von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé, warum es von einem weiteren Planer kein Angebot gibt, antwortet der Bürgermeister, dass dies im Ausschuss so vorgeschlagen wurde. Das Planungsbüro Eitler kennt das gesamte Leitungsnetz aufgrund der jahrelangen Zusammenarbeit. In der Folge wird über die Kosten diskutiert. Man könne nicht einschätzen, ob dies ein vernünftiger Preis sei. Eine andere Firma könnte anders kalkulieren, weil sie die Gemeinde als Kunde gewinnen möchte. Eine Vergabe in dieser Größenordnung ohne Ausschreibung sei völlig inakzeptabel. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Resolution der Gemeinde Engerwitzdorf an die österreichische Bundesregierung betreffend der Abhaltung einer Volksabstimmung über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, die FPÖ-Gemeinderatsfraktion stellte in der Gemeinderatssitzung vom 12.02.2015 einen Dringlichkeitsantrag betreffend Abhaltung einer Volksabstimmung über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA, der dem Infrastrukturausschuss zugewiesen wurde. Begründung des Dringlichkeitsantrages: Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden die Zukunft Österreichs massiv beeinflussen. Eine so weitreichende Angelegenheit sollte nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausverhandelt werden. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen der Freihandelsabkommen sollte das Staatsvolk selbst darüber entscheiden. Das Ergebnis dieses Volksentscheids muss bindend sein. Der Ausschuss hat diese Resolution eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die vollinhaltlich verlesene Resolution zu verabschieden. RESOLUTION Der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf fordert die österreichische Bundesregierung auf, dafür einzutreten, dass die Verhandlungen der Freihandelsabkommen TTIP und CETA öffentlich geführt werden müssen und über den endgültigen Vertrag eine Volksabstimmung abzuhalten ist. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. SPAR Österreichische Warenhandels AG, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung des eingeschränkten Gemischten Baugebietes (MB) in ein Gebiet für Geschäftsbauten (GVF max. 800 m²) im Bereich der Parzelle 557, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von 4.054 m² befindet sich auf Parzelle 557, KG. Niederkulm, im Bereich des bestehenden SPAR Marktes (Johann Wöckinger Straße 7) in Mittertreffling, welche derzeit als eingeschränktes Gemischtes Baugebiet (MB) gewidmet ist. In den nächsten Jahren ist geplant, den Markt zu modernisieren. Der Grundbesitzer ersucht daher nun um Umwidmung in ein Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 800 m². Derzeit beträgt die Verkaufsfläche 600 m². Die Ver- und Entsorgung ist durch öffentliche Leitungen sichergestellt und die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die Siedlungsstraße Johann-Wöckinger-Straße gegeben. Öffentliche Interessen sprechen für diese Umwidmung. Der Siedlungsbereich in Mittertreffling ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Der Markt befindet sich laut Örtlichen Entwicklungskonzept im Einzugsbereich wesentlicher Infrastruktureinrichtungen und hat eine wesentliche Nahversorgerfunktion für Mittertreffling und die umliegenden Ortschaften. Die fußläufige Erreichbarkeit ist durch die zentrale Lage ebenfalls gegeben. Für die umliegenden Wohngebäude gibt es durch den bestehenden Betrieb keine Beeinträchtigungen bzw. Beschwerden. Durch diese geringfügige Erweiterung sind ebenfalls keine zu erwarten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung zu einem Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 800 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens für die Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 29 (Plank - Schweinbacher Straße); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, die Widmung betrifft die Liegenschaft des Gasthauses Plank an der Schweinbacher Straße in Schweinbach, welches als Bauland-Dorfgebiet gewidmet ist und bei der eine Sonderausweisung gem. § 30 Abs. 8 Oö. ROG für den Einbau von insgesamt 8 Wohnungen beantragt wurde. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Abteilung Örtliche Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass im Sinne der Begründung der Gemeinde und der Stellungnahme des Ortsplaners kein fachlicher Einwand erhoben wird. Die Ehegatten Johann und Margareta Haunschmid und Frau Erna Wildberger teilen in ihrer Stellungnahme mit, dass Sie grundsätzlich keine Einwände gegen diese Flächenwidmungsplanänderung haben, weisen allerdings darauf hin, dass im Bereich der geplanten Mieterparkplätze im östlichen Anschluss an ihr Grundstück Parz. 2147/1, KG. Engerwitzdorf, eine Abgrenzung (Pflöcke, Einfriedung, Sichtschutz oder dergleichen) zu errichten ist. Dies wird dem Antragsteller im Zuge des Bauverfahrens mitgeteilt. Weiters ersuchen sie, wie bereits mehrfach beantragt, um Auflassung des öffentlichen Gutes Parzelle 2730/2, da dieser Grund schon immer von ihnen gepflegt wurde und eine Nutzung als Weg nie erfolgte. Die Auflassung wird durch das Amt geprüft. Seitens der Oö. Ferngas Netz GmbH. und der Linz Strom GmbH. bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 29 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner G. und GRM Köck sind während der Abstimmung nicht im Saal. 12. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 28 (Leopoldseder - Niederreitern); Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, die Umwidmungsfläche liegt am Güterweg Niederreitern (Ausästung) östlich angrenzend an das Objekt Niederreitern 6 (Mayr) und ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Bauland (dörfliche Funktion) vorgesehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Abteilung Örtliche Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass ausgehend von der im rechtswirksamen Örtlichen Entwicklungskonzept festgelegten Entwicklungsoptionen das Planungsvorhaben aus raumordnungsfachlicher Sicht zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Seitens der Oö. Ferngas Netz GmbH. und der Linz Strom GmbH. bestehen keine Einwände. Die unmittelbaren Nachbarn Engelbert und Christine Mayr, Niederreitern 6, sprechen sich gegen diese Umwidmung aus. Sie befürchten durch die Nähe zum Stallgebäude bzw. den Auslauf der Tiere Nutzungskonflikte, vor allem durch Geruchsemissionen und Lärmbelästigung. Weiters steht diese Umwidmung ihrer Meinung nach im Widerspruch zu den Raumordnungsgrundsätzen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Der Bauwerber wird aufgrund der Widmung Bauland-Dorfgebiet im Baubewilligungsbescheid auf die zu duldenden Immissionen des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes hingewiesen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 28 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Dem Einwand der Ehegatten Mayr soll nicht stattgegeben werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Köck ist während der Abstimmung nicht im Saal. 13. Jungbürgerfeier; Programmablauf; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger teilt mit, der Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.11.2014 folgende Ziele für künftige Jungbürgerfeiern vereinbart: * Grundsätzliche Information der Jungbürger über die Gemeindearbeit (z.B. welche Aufgaben hat der Bürgermeister, wie viele Fraktionen gibt es, was wurde vom Gemeinderat in den letzten 5 Jahren beschlossen, mit Augenmerk auf die Bedeutung für die jungen Gemeindebürger) * Der Jungbürgertag soll keine politische Veranstaltung sein. Ebenso hat sich der Ausschuss dafür ausgesprochen, dass das „Jungbürgertreffen“ Ende August bis Mitte September an einem Freitag oder Samstag stattfinden soll. Seitens der Politik nehmen der Bürgermeister, die beiden Vizebürgermeister und der Ausschussobmann (FGSI-Ausschuss) teil. Der Ablauf soll sich wie folgt gestalten: Bezeichnung: Jungbürgertreffen Ort: Kulturhaus „Im Schöffl“ Einladung: * Entwurf einer ansprechenden Einladung durch Grafiker * Die Einladung wird 4 Wochen vor der Veranstaltung versendet * Die Anmeldung wird zusätzlich über Facebook möglich sein * Ein Programmablauf sowie die Namen aller eingeladenen Jugendlichen wird mit der Einladung versendet Ablauf: * Begrüßung der Jugendlichen durch den Bürgermeister * Präsentation über die Gemeindearbeit durch die anwesenden Politiker * Verlosung des Fahrtechnikgutscheines und der Kinogutscheine * Verteilung der Jungbürgerurkunden und des Heimatbuches * Gemeinsames Abendessen (Buffet ca. € 19,00/Person) und gemütlicher Ausklang mit Musik Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und festgestellt, dass dieserTagesordnungspunkt entsprechend dem Familienleitbild relevant ist. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge obenstehende Programmpunkte für die Jungbürgerfeier beschließen. GRM Dr. Niebsch und GRM Mayrbäurl plädieren, dass jede Fraktion vertreten sein soll. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 14. Friedhof Gallneukirchen; Neuerrichtung einer Verabschiedungshalle; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger führt aus, seit dem Jahr 2012 laufen Planungen für die Errichtung einer neuen Aufbahrungshalle beim Friedhof Gallneukirchen. Das Raumerfordernis beträgt entsprechend der vorgelegten Aufstellung durch Architekt DI Scheutz 447 m² und wurde vom Land OÖ mit Schreiben vom 22.02.2015 genehmigt. Bei angenommenen Kosten von ca. € 2.100,00 pro m² (exkl. MWSt.) verbauter Fläche sind Gesamtkosten von rund € 1,126.440,00 (inkl. MWSt.) zu erwarten. Das Land legt einen förderbaren Kostenrahmen von € 1,000.000,00 fest und gewährt lt. Besprechung mit LR Hieglsperger für jede beteiligte Gemeinde (Gallneukirchen, Altenberg, Alberndorf, Engerwitzdorf) je 10 %. Für die Gemeinde Unterweitersdorf stellte LH-Stv. Entholzer ebenfalls 10 % in Aussicht. In einer gemeinsamen Besprechung aller 5 Bürgermeister legten diese fest, den über den förderbaren Kostenrahmen hinausgehenden Betrag von € 126.440,00 zu übernehmen. Von den verbleibenden € 626.440,00 muss die Gemeinde Engerwitzdorf aufgrund des aktualisierten Aufteilungsschlüssels (EW-Stand der Gemeinde Engerwitzdorf für die Pfarren Gallneukirchen und Treffling mit 31.10.2014 insgesamt 8.038 Personen) 45 %, das sind € 281.898,00, übernehmen. Aufstellung: Gesamtkosten Aufbahrungshalle € 1.126.440,00 abzüglich Zuschuss Land (5 Gemeinden) € 500.000,00 verbleibender Betrag für alle Gemeinden € 626.440,00 Anteil für Engerwitzdorf 45 % € 281.898,00 Die Jurysitzung für den Architekturwettbewerb zu dem die Architekten Nötzberger, Schneider/Lengauer, TEAM M, Pointner&Pointner, Haderer u. Mautner & Markhof eingeladen werden, soll Ende März 2015 stattfinden. Als Jurymitglieder werden die 5 Bürgermeister der Gemeinden namhaft gemacht. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt entsprechend dem Familienleitbild relevant ist. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass sich die Gemeinde Engerwitzdorf an der Neuerrichtung der Verabschiedungshalle entsprechend der Kostenaufstellung gemäß dem aktualisierten Aufteilungsschlüssel mit 45 % beteiligt. Für die Gemeinde Engerwitzdorf ergeben sich daher Kosten von € 281.898,00. Bürgermeister Herbert Fürst wird als Jurymitglied namhaft gemacht. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Überarbeitung des Spielraumentwicklungskonzeptes - Kostenschätzung; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger berichtet, Herr Mag. Werner Klausberger stellte in der Ausschusssitzung am 11.11.2014 das neue Spielraumentwicklungskonzept vor. Für die Beschlussfassung im Gemeinderat erarbeitete Herr Mag. Klausberger folgende Kostenschätzung: Sofortmaßnahmen: 1. Jugendangebote Mittertreffling Multisportanlage inkl. Verlegung € 165.800,00 Alternativ Fußballplatz Wiese inkl. Verlegung € 100.800,00 nur Verlegung Beachvolleyballplatz € ca. 30.000,00 2. Sanierung Spielplatz Peterhof € 30.900,00 3. Fußballwiese Außertreffling € 15.750,00 4. Spielplatz Schweinbach, Sportplatzweg € 15.700,00 5. Fussballwiese/Spielplatz Gallusberg € 29.100,00 6. Fussballwiese Riedmarksiedlung € 14.750,00 7. Spielplatz Riedmarksiedlung € 6.700,00 Neue Angebote: 1. Haid Ballspielwiese südlich der Landesstraße € 16.950,00 Das ergibt Gesamtkosten für das Spielraumentwicklungskonzept von € 295.650,00. Für nachstehende Spielplätze muss noch jeweils ein geeignetes Grundstück gefunden werden. Es konnten daher noch keine Kosten geschätzt werden: * Haid Spielplatz nördlich der Landesstraße * Innertreffling (Umgebung Kreuzwirt) Spielplatz für Kinder Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt entsprechend dem Familienleitbild relevant ist. Weiters hat der Ausschuss eine Prioritätenreihung vorgenommen. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das Spielraumentwicklungskonzept mit der angeführten Prioritätenreihung und Kostenschätzung grundsätzlich beschließen. Ein Finanzierungsplan mit Umsetzungszeitraum soll in Abstimmung mit dem Land OÖ. ausgearbeitet werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Schulische Nachmittagsbetreuung in der Ganztagsschule der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Betreuung des Freizeitteils, Abgangsdeckungsvereinbarung mit OÖ Hilfswerk; Beschlussfassung Bürgermeister Fürst informiert, der Gemeinderat vergab in seiner Sitzung am 12.02.2015 die Betreuung im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung in der Ganztagsschule der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an das OÖ Hilfswerk. Bei den in den Offerten angeführten Kosten (siehe Gemeinderatsprotokoll vom 12.02.2015) handelt es sich um Richtwerte basierend auf Annahmen (Elternbeiträge und Landesförderungen sind noch nicht berücksichtigt). Es gibt noch keine Erfahrungswerte. Die Betreuung ist bedarfsorientiert. Die anteiligen Personalkosten für den Zeitraum von September bis Dezember 2015 sind unter der VA-Stelle 1/2213/757 für 2015 veranschlagt. Nach dem vollinhaltichen Verlesen der Abgangsdeckungsvereinbarung stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Abgangsdeckungsvereinbarung zwischen dem OÖ Hilfswerk und der Gemeinde Engerwitzdorf für die schulische Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling sowie dem erweiterten Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeit beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger weist ausdrücklich darauf hin, dass es keine Ganztagsschule ist, sondern eine schulische Nachmittagsbetreuung. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Schulische Nachmittagsbetreuung in der Ganztagsschule der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Tarifordnung; Beschlussfassung Der Bürgermeister erinnert, der Gemeinderat hat am 11.12.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einführung einer Ganztagsschule (schulischen Nachmittagsbetreuung) in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling gefasst. Ziel ist es, alle Bedingungen und Tarife für die schulische Nachmittagsbetreuung soweit als möglich dem Schülerhort anzupassen. Die Tarifordnung wurde in Zusammenarbeit mit dem Rechtsträger erstellt. Grundlage dafür war die gültige Tarifordnung für Kindergarten und Hort. Sie wurde für die schulische Nachmittagsbetreuung adaptiert und mit den Tarifen für 4 Tage bzw. für 1 Tag erweitert. Die Tarife für 5, 3 und 2 Tage sind ident mit den Tarifen im Hort. Geringe Abweichungen gibt es beim Bastelgeld und bei den Einzugsmodalitäten. Alle anderen Bedingungen wie Geschwisterermäßigung, Beitragsgestaltung im Juli, Möglichkeit der zusätzlichen Anmeldung an schulfreien Tagen etc. sind gleich wie im Hort. Der Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten hat diesen Punkt am 12.03.2015 vorberaten. Zu diesem Zeitpunkt war die Indexsteigerung für das Betreuungsjahr 2015/16 noch nicht bekannt. Zwischenzeitlich wurde diese vom Land OÖ mit einer Steigerung von 1,7% bekannt gegeben. Die Beträge in der Tarifordnung wurden entsprechend geändert. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Dr. Niebsch berichtet wie folgt: RadRegion Gusental: Am 20. März hat der „RadFrühling im Gusental“ wieder begonnen. In den Gemeinden der RadRegion Gusental werden erneut viele verschiedene Aktivitäten zum Thema „Radfahren“ angeboten. Diesbeszüglich erging bereits eine Postwurfsendung an alle Haushalte der Gemeinde. Anstelle des KilometerSammelns der letzten Jahre wird es heuer einen Radpass geben. Er konnte bereits der Postwurfsendung entnommen werden; zusätzliche Radpässe gibt es auf der Gemeinde. Ein Radpass kann sowohl für eine Familie als auch für eine Einzelperson gelten. Es gilt Pickerl zu sammeln, z. B. für die Teilnahme an den verschiedenen Aktionen der RadRegion, der BIKELINE, beim AUVA-Radworkshop, usw. Die Radpässe können bis 15. Juni 2015 beim Gemeindeamt abgegeben werden. Es gibt dann gleich eine kleine Überraschung. Die Pässe mit den meisten Pickerl nehmen an der Schlussverlosung beim Gallinger FahrradFest am 19.06.2015 statt. Im Rahmen des Radfrühlings findet am 11. April von 9 – 12 Uhr am Ortsplatz in Schweinbach ein Radcheck statt. Neben der kostenlosen Überprüfung der Fahrräder besteht auch die Möglichkeit, sein Rad codieren zu lassen und Elektroräder auszuprobieren. Daneben kann man auf einem Radparcours eine Geschicklichkeit testen. Am Sonntag, dem 3. Mai, findet in der Zeit von 8.30 – 13 Uhr der RadTag im Gusental statt. Zwei Strecken durch die Gusentalgemeinden wurden festgelegt: Eine Fitnessrunde durch die Gemeinden Alberndorf, Altenberg und Gallneukirchen (25 km) sowie eine Familienrunde durch Engerwitzdorf und Gallneukirchen (ca. 13 km). Labstellen gibt es beim GH Plank in Engerwitzdorf, GH Penkner in Alberndorf und GH Raml in Altenberg. Endpunkt ist die Landessonderausstellung Gallneukirchen, die für alle Teilnehmer vergünstigt besichtigt werden kann. Aktion Räder für Afrika: Vom 13. – 18. April können im ASZ Engerwitzdorf alte Fahrräder abgegeben werden. Die Aktion wurde im letzten Jahr in Gallneukirchen durchgeführt und wurde jetzt auf die ASZ der Gusentalgemeinden ausgedehnt. Die gesammelten Räder werden von Hrn. Ottmar Weber nach Afrika gebracht. Zum Thema Radwege : Auf der abschließenden Regionskonferenz zu Regiotram wurde nochmal auf die Sinnhaftigkeit hingewiesen, mit der Tramtrasse auch einen begleitenden Radweg zu planen. Dieser Punkt soll auf der nächsten Sitzung der Regionsbürgermeister der Region Gusental besprochen werden. Es wäre sinnvoll, wenn eine einheitliche Resolution mit der Forderung der parallelen Planung eines solchen Radweges von allen Regionsgemeinden eingebracht werden kann. EGEM: Am 14.03.2015 veranstaltete der EGEM-Arbeitskreis für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Fahrt zur Energie-Erlebnisausstellung „Sonnenwelt“ nach Großschönau. Die Teilnehmer waren begeistert und konnten viele neue Informationen zum Thema „Energie“ erhalten. Die Ausstellung eignet sich für alle Altersgruppen und sollte den Volksschulen als Ziel für einen Wandertag empfohlen werden. Es ist zu überlegen, ob dies von der Gemeinde finanziell unterstützt werden kann. Die Aktion „Eintragung in die Energielandkarte“ wurde durch einen Artikel in der Gemeindezeitung unterstützt. Die Gemeinderäte werden gebeten, dafür auch weiterhin in ihrem Umkreis Werbung zu machen und eigene Projekte einzutragen. Zudem sollte die E-GEM-Facebook-Seite bekannter gemacht werden. 19. Bericht des Bürgermeisters * Der Bürgermeister informiert, der Management Review 2014 der Gemeinde Engerwitzdorf wird ab Freitag, 27.03.2015 online gestellt. * Der Bürgermeister berichtet zum Bauvorhaben Kinderbetreuung Schweinbach über die Vergaben von Gewerken in der Sitzung des GV am 24.03.2015: 1. Gewerk Natursteine Firma Casa Sasso Steinmetz aus Pucking € 80.588,13 exkl. USt. 2. Gewerk Malerarbeiten Firma Deko Malerei Marco aus Bad Zell € 22.497,71 exkl. USt. 3. Gewerk Trockenbau Firma Stemp aus Engerwitzdorf € 64.282,22 exkl. USt. 4. Gewerk Fenster Holz Alu Josef Wick & Söhne aus Linz € 69.556,14 exkl. USt. 5. Gewerk Mobile Trennwand Wagner Objektaus Peuerbach € 9.778,00 exkl. USt. 6. Gewerk Sonnenschutz Firma SZ Sonnenschutz aus Traun € 15.811,00 exkl. USt. 7. Gewerk Gärtnerarbeiten Firma Schmid aus Raab € 20.167,80 exkl. USt. 8. Gewerk Fliesenleger Die Fliesenleger Pichler u. Wurm aus Engerwitzdorf € 20.385,60 exkl. USt. Summe: € 303.066,60 exkl. USt. * Der Bürgermeister teilt mit, wo bereits Hundetoiletten aufgestellt sind: * Schweinbach: Ortsplatz * Mittertreffling: Ortsplatz (= Ende Leitnerstraße) * Zinngießing: Kurve Schinnerl * Mittertreffling: ASZ (Firma BTS) * Baumgarten: Beim Teich * Innertreffling: Kaminweg * Weinbergstraße: Wald-Kurve Nachstehende Hundetoiletten werden nächste Woche neu aufgestellt. * Haid (Hochbehälter) * Steinreith (Trafo beim Hochbehälter Landlweg) * Riedmarkstraße Wald (Besitzer Hr. Mayrhofer) * Peterhofsiedlung - Kreuzung Güterweg Linzerberg - Leimetshoferweg * Schweinbach: Autobahnunterführung südl. Entsäuerungsanlage Hundekotsackerl können kostenlos bei den Hundetoiletten entnommen bzw. am Gemeindeamt abgeholt werden. * Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Link, GRM Hoffelner und GREM Galischko. 20. Allfälliges a) GRM Mayrbäurl bedauert, dass die Wortmeldungen unter Allfälliges nicht mehr in abwechselnder Reihenfolge begonnen werden. b) GRM Mayrbäurl kritisiert, dass die Probleme der Gastwirte wegen Rauchverbot vom Tisch gewischt werden. c) GVM Reichör findet es gut, dass viele Hundetoiletten aufgestellt werden. Auf die Frage, wer diese ausleert, antwortet der Bürgermeister der Bauhof. d) GRM DI Dr. Wöckinger ergänzt zum Bericht der Arbeitskreise, dass die Gesunde Gemeinde ein Qualitätszertifikat erhalten hat. e) GREM Schwaiger kritisiert die vielen Hundstrümmerl. Der Bürgermeister antwortet dazu, das ist ein gesellschaftliches Problem. 21. Dringlichkeitsantrag; Herrn Georg Franz und Frau Jutta Erika Burgstaller, Getreideweg 1,4209 Engerwitzdorf; ersuchen um Verpachtung einer Teilfläche im Ausmaß von 25m² aus dem Gemeindegut Parzelle Nr. 1705/5; KG Engerwitzdorf; Pachtvertrag; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erläutert, die Ehegatten Burgstaller, Getreideweg 1, 4209 Engerwitzdorf ersuchen um Verpachtung einer Teilfläche im Ausmaß von 25m² aus der Parzelle Nr. 1705/5; KG Engerwitzdorf für die Nutzung als Abstellfläche. Nach dem vollinhaltichen Verlesen des Pachtvertrages stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Pachtvertag mit den Ehegatten Burgstaller, Getreideweg 1, 4209 Engerwitzdorf beschließen. GRM Dr. Schalk nimmt zur Kenntnis, dass die Situation hiermit rechtlich saniert wird und erkundigt sich, ob der Pachtpreis angemessen ist. GRM Mag. Schwarzenberger erläutert die Pachtpreise für Wiesen und Äcker, die um ein Vielfaches geringer sind. Für die SPÖ-Fraktion ist das Parken unzuständigerweise erlaubt worden. Zukünftig darf derartiges nicht mehr passieren. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion ohne Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé und GRM Scheba, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé und GRM Scheba Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 22. Dringlichkeitsantrag; Vergabe von Gewerken für das Bauvorhaben Union Schweinbach; Beschlussfassung Bürgermeister Fürst informiert wie folgt: Kostenschätzung des Planers vom 09.11.2012 € 505.000,-- exkl. USt. Festlegung Land Oö. (Kostendämpfungsverfahren) € 480.000,-- exkl. USt. Finanzierungsplan Gemeinderatsbeschluss 13.12.2012 € 500.000,-- exkl. USt. bisherige Vergabe GR. 03.10.2013, 22.05.2014, 03.07.2014, 02.10.2014 und 11.12.2014 * Planung, Bauleitung € 33.800,00 * Baumeister € 58.107,15 * Zimmermeister € 85.636,27 * Elektroarbeiten € 40.000,00 * Fassadearbeiten € 34.396,50 * Kunststofffenster €15.640,36 * Haustechnik, Heizung u. Lüftung € 90.771,55 * Dachdecker- und Spenglerarbeiten € 31.314,38 * Schlosser- und Portalschlosserarbeiten €23.146,00 * Bautischlerarbeiten €8.630,43 * Kücheneinrichtung €25.453,35 * Trockenbauarbeiten € 5.378,59 * Fliesenleger € 22.688,95 * Malermaterial € 1.212,00 * Bodenbeschichtung € 5.940,00 * Garagentor € 1.484,25 Summe € 483.599,78 netto bevorstehende Vergaben GR. 26.03.2015 * Material Einrichtung € 12.985,00 * Nachtrag Elektro € 7.700,00 * Nachtrag Schlosser- und Portalschlosserarbeiten € 3.300,00 Summe € 23.985,00 netto Gesamt € 507.584,78 netto Konkrete Einsparungen durch Eigenleistungen und Änderungen der Ausführungen und Leistungen lt. Vorgaben des Planungs- und Bauleiters Baumeister Lehner. Summe ca. € 4.000,00 netto Voraussichtliche Errichtungskosten lt. Aufstellung Formblatt Land mit Einrichtung Summe ~ € 504.000,00 netto Sollte mit dem vorgesehenem Finanzierungsrahmen von € 500.000 nicht das Auslangen gefunden werden, ist beabsichtigt, den im Jahr 2019 vorgesehenem Investitionsbetrag von € 14.000,-- vorzuziehen. 1. Gewerk Material Einrichtung Die Möbel werden von Mitgliedern des Vereins, die bei der Firma Dessl arbeiten, gefertigt und montiert. Die Montagearbeiten wurden bereits fast zur Gänze durchgeführt. Firma exkl. USt. Firma Dessl aus Gallneukirchen 12.985,00 Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nachträglich den Auftrag für die Lieferung der Materialien zur Sanierung des Klubgebäudes der Union Schweinbach an die Firma Dessl aus Gallneukirchen zum Preis von € 12.985,00 exkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2621/614 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Gewerk Elektro Nachtrag für die Lieferungen von zusätzlichen Beleuchtungen sowie des teilweisen Austausches der vorhandenen Lautsprecheranlage. Firma exkl. USt. Firma Elektro Böck aus Gallneukirchen 7.700,-- Antrag, der Gemeinderat möge nachträglich den Auftrag beim Gewerk Elektro an die Firma Elektro Böck aus Gallneukirchen zum Preis von € 7.700,-- exkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2621/614 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Gewerk Schlosser- und Portalschlosserarbeiten Nachtrag für die Lieferung einer Metallstiege für den Nebeneingang. Firma exkl. USt. Firma Hammerschmied aus Pregarten 3.300,-- Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nachträglich den Auftrag beim Gewerk Schlosser- und Portalschlosserarbeiten an die Firma Hammerschmied aus Pregarten zum Preis von € 3.300,-- exkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2621/614 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 23. Dringlichkeitsantrag; Aufspritzen von Bodenmarkierungen in Form von Haifischzähnen in 30 km/h Zonen Vizebürgermeister Schöffl berichtet, die ÖVP-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begründung: - In 30 km/h Zonen gilt die Rechtsregel. Haifischzähne weisen punktgenau auf die Gefahrenstelle hin. - Dadurch reduziert sich nachweislich die durchschnittliche Geschwindigkeit. - Erhöhte Verkehrssicherheit durch aufmerksameres Fahren. - Jetzt im Frühling nach der Straßenreinigung sind die Voraussetzungen sehr gut und es könnte sofort mit dieser Maßnahme begonnen werden. - In neu verordnete 30er Zonen ist das Aufspritzen von Haifischzähnen Standard. Daher sollte Engerwitzdorf die bestehenden nachrüsten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das Aufspritzen von Bodenmarkierungen in Form von Haifischzähnen in 30 km/h Zonen beschließen. Vizebürgermeister Schöffl ergänzt, in Schweinbach und Treffling würde dies Kosten von ca. € 2.000,00 bis 3.000,00 verursachen. Auf die Frage von GRM Pühringer, verweist Vizebürgermeister Schöffl auf eine Studie von Verkehrsplanern des Landes. GVM Mandl fragt, ob in Mittertreffeling anstatt dem gewünschten und nicht genehmigten Zebrastreifen eventuell auch Haifischzähne aufgebracht werden könnten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GREM Mag. Hebenstreit, GRM Dr. Schalk, GRM Wolfmayr und GRM Schörgendorfer (alle SPÖ), Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GREM Mag. Hebenstreit, GRM Dr. Schalk, GRM Wolfmayr und GRM Schörgendorfer (alle SPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.02.2015 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:11 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 21.05.2015 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 21.05.2015 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mairhofer eh. Mandl eh. …………………………..………………….. …………………………………………… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. ……………………………………………... …………………………………….……. Mitglied FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 26.03.2015 1