Lfd.Nr.: 6, 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 01.10.2015 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Dipl.-Ing. Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 2 Werner Lehner (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Dr. iur. Johann Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Johann Scheba (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Andrea Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mairhofer Rudolf (ÖVP) für Köck Wolfgang Fürst Heidemarie (ÖVP) für Ing.Wiltschko Jürgen Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Mag.Schweighofer Christian Brückl Herbert (ÖVP) für Wolfmayr Gerhard Schwaiger Christine (ÖVP) für Hoffelner Veronika Reithmayr Anton (ÖVP) für Wolfsegger Heidemarie Es fehlten entschuldigt: Wolfgang Köck (ÖVP) Ing. Jürgen Wiltschko (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Gerhard Wolfmayr (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Es fehlten unentschuldigt: Jank Patrick (ÖVP) =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mayrhofer Franz und Anna, Bach 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 3383/1, KG. Klendorf; Beschlussfassung 2 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 41 (Stadler – Adalbert-Stifter-Straße); Beschlussfassung 3 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 38 und Örtilches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 19 (Haidinger - Zur Mühle); Beschlussfassung 4 Flächenwimdungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 32 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 15 (Hanl - Au); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme 5 Marktgemeinde Wartberg/Aist; Aufstellung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 3; Beschlussfassung einer Stellungnahme 6 Mandl Horst und Dagmar, Im Obstgarten 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Haid"; Grundsatzbeschlussfassung 7 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 42 (Bereich Breitweg, Gartenweg und Mitterweg); Beschlussfassung 8 Bebauungsplan Nr. 20 "Linzerberg", Änderung Nr. 19 (Bereich Im Weizenfeld); Beschlussfassung 9 Bebauungsplan Nr. 99 "Lagerhaus Engerwitzdorf"; Beschlussfassung 10 Ebersteiner Gerhard und Waltraud, Weidegut 6, 4223 Katsdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 30.06.2015 - Benützungsverbot für die mit Bescheid vom 24.05.2012 bewilligten Baumaßnahmen im Objekt Riedmarkstraße 28; Beschlussfassung 11 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 21.09.2015; Kenntnisnahme 12 Berichte aus den Arbeitskreisen 13 Bericht des Bürgermeisters 14 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.09.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschriften über die Sitzungen vom 02.07.2015 und 16.07.2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen sind, während der Sitzung noch aufliegen und gegen die Verhandlungsschriften bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mayrhofer Franz und Anna, Bach 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 3383/1, KG. Klendorf; Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Antragsteller ersuchen um Änderung der im ÖEK als Wohnfunktion vorgesehenen Fläche auf Parzelle 3383/1, KG. Klendorf. Die derzeit im ÖEK als Wohnfunktion vorgesehene Fläche im Ausmaß von ca. 4.500 m² südlich der bestehenden Objekte Klenbachweg 38 und 40 auf Parzellen 3383/4 und 3383/3, KG. Klendorf soll herausgenommen werden. Mayrhofer ersucht stattdessen, östlich der Parzelle 3383/3, entlang der Katsdorfer Straße bis zur Parzelle .326, KG. Klendorf, eine Fläche im Ausmaß von ca. 6.600 m² im ÖEK als Wohnfunktion vorzusehen. Davon soll eine Teilfläche von ca. 3.000 m² zu Bauland umgewidmet werden. Die Aufschließung sollte über die private Straße Parzelle 3383/5 erfolgen. Die beantragte Fläche ist im ÖEK als „Trenngrün bzw. Grünverbindung“ ausgewiesen. Außerdem befindet sich im östlichen Teil der beantragten Umwidmungsfläche ein unterirdischer Retentionsteich. Laut Stellungnahme der Zivilingenieure Lohberger, Thürriedl & Mayr vom 15.09.2008 wurde den Eigentümern damals schon mitgeteilt, dass eine Überbauung nicht möglich ist, da für zukünftige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ein entsprechendes Baufeld zur Verfügung stehen muss. Bei der Umsetzung dieser Anlage wurde davon ausgegangen, dass der vorhandene Grüngürtel dauerhaft bestehen bleibt und eine Bebauung auch auf lange Sicht gesehen kein Thema ist. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten und spricht sich gegen die beantragte Änderung aus, da diese Teilfläche im ÖEK als „Trenngrün bzw. Grünverbindung“ ausgewiesen ist und sich auf dem Grundstück ein Retentionsteich befindet, auf dem eine Bebauung nicht möglich ist. Weiters ist südlich der Parzellen 3383/3 und 3383/4 bereits eine Fläche im ÖEK als Wohnfunktion vorgesehen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, den vorliegenden Antrag auf Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 (ca. 6600 m²) sowie Umwidmung einer Teilfläche von ca. 3000 m² der Parzelle 3383/1, KG. Klendorf von Grünland zu Bauland-Wohngebiet abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 2. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 41 (Stadler – Adalbert-Stifter-Straße); Beschlussfassung GVM Reichör informiert, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 5.600 m² befindet sich östlich der Wohnanlage Leitnerstraße 20 / Roseggerstraße 1-7 in Mittertreffling. Die „Wohnbauservice Immobiliengesm.b.H.“ plant die Errichtung von ca. 40 Wohneinheiten mit Tiefgarage. Da die Fläche im Örtlichen Entwicklungskonzept als Bauland (Wohnfunktion) vorgesehen ist, wurde das Stellungnahmeverfahren gem. § 33 Abs. 2 ROG durchgeführt. Bei diesem Verfahren sind Stellungnahmen der Körperschaften öffentlichen Rechts im Vorverfahren nicht erforderlich. Dieser Vorgehensweise wurde vom Planungsausschuss in der Sitzung am 02.06.2015 zugestimmt. Die von der Planänderung betroffenen Grundeigentümer wurden nachweislich verständigt und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Von Frau Petra Engleitner und Herrn Paul Überwimmer, beide wohnhaft in Roseggerstraße 7, 4209 Engerwitzdorf wurde eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich verlesen. Herr Martin Weigl, wohnhaft in Roseggerstraße 3 weist in seiner Stellungnahme auf die Parkplatzproblematik im Bereich Leitnerstraße, Roseggerstraße und Fusseneggerstraße hin. Dazu wird bemerkt, dass bei Bebauung des Grundstückes 3 Stellplätze je Wohneinheit bzw. für Singlewohnungen 2 Stellplätze vorgeschrieben werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 41 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen und den Einwendungen von Frau Petra Engleitner, Herrn Paul Überwimmer, Roseggerstraße 7 und Herrn Martin Weigl, Roseggerstraße 3 nicht stattgeben. GRM Mag. Seyer-Neulinger gibt zu Bedenken, dass Treffling bereits sehr stark verbaut sei. Sie schlägt vor, ein Verkehrskonzept mit Fußgängerübergängen, Parkplätzen, etc. zu erstellen. Ebenso sollte sich die Gemeinde um die vorhandenen Parkplätze der Wohnungsgenossenschaft bemühen. Der Bürgermeister antwortet, diesbezüglich gab es bereits Gespräche. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Wögerbauer und GRM Vezmar-Gutenbrunner Gegenstimme: GRM Wögerbauer Stimmenthaltung: GRM Vezmar-Gutenbrunner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 3. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 38 und Örtilches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 19 (Haidinger - Zur Mühle); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 1.000 m² liegt in der Ortschaft Schweinbach an der Gemeindestraße Zur Mühle östlich des Objektes Zur Mühle 5 (Fam. Geissler/Haider). Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Seitens der Fachabteilungen liegen positive Stellungnahmen vor. Seitens der Netz Oberösterreich GmbH bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 38 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 und die Änderung Nr. 19 des Örtliches Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 4. Flächenwimdungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 32 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 15 (Hanl - Au); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme GVM Reichör teilt mit, die Umwidmungsfläche von Grünland in Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 800 – 900 m² liegt in der Ortschaft Au an der L 1463 Gusental Landesstraße auf Parzelle 2920, KG. Engerwitzdorf. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Anlässlich der fachlichen Vorprüfung gem. § 33 Abs. 2 Oö. ROG wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass zum vorgelegten Änderungsantrag betreffend die Schaffung eines etwa 800 – 900 m² großen Dorfgebietssplitters innerhalb der Ortschaft Au seitens der Örtlichen Raumordnung unter Berücksichtigung der ergänzend eingeholten agrarfachlichen Stellungnahme massive Bedenken erhoben werden. Zudem weise der Planungsbereich im unmittelbaren Nahbereich zur L 1463 Gusental Straße nur eine sehr eingeschränkte Wohnqualität auf. Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am 21.05.2015 mit diesen Bedenken befasst und festgestellt, dass es sich bei dieser Widmung nur um das Füllen einer inneren Lücke innerhalb eines Ortsgebietes handelt. Weiters dient das Grundstück als Erbgrundstück für die Tochter der Antragstellerin, welche dort ihr Einfamilienhaus errichten möchte. Sie ist im gegenüberliegenden Objekt Au 14 aufgewachsen und lebt derzeit im Objekt Au 2, in welchem sich insgesamt 4 Wohnungen befinden. Die eingeschränkte Wohnqualität durch die Landesstraße und die umliegenden landwirtschaftlichen Felder sind ihr daher bewusst und bekannt. Wie bereits im Vorverfahren erläutert, gibt es in der Ortschaft Au keine Vollerwerbslandwirte mehr. Das ehemalige landwirtschaftliche Dorf wurde mittlerweile zu einer Wohnsiedlung. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen im westlichen Anschluss an die geplante Baulandwidmung sind durch eine Böschung abgegrenzt. Die abschließende Prüfung dieser Argumentation des Gemeinderates seitens der Landesregierung, Abt. Raumordnung hat ergeben, dass massive agrarfachliche Bedenken im Hinblick auf die (auch künftig) mögliche intensive landwirtschaftliche Nutzung im Bereich der Ortschaft Au gegeben sind. Ebenso kann aufgrund der Lage unmittelbar an der L 1463 Gusental Straße eine weitere nicht einer Landwirtschaft zuzuordnende Bebauung im Sinne der Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Z. 5 und § 21 Abs. 1 Oö. ROG nicht zugestimmt werden. Es ist somit derzeit diesem Plan die Genehmigung zu versagen. Die Gemeinde bzw. der Gemeinderat hat nunmehr die Gelegenheit eine Stellungnahme zu den Versagungsgründen abzugeben. Die Grundstücksbesitzerin Silvia Hanl hat mit Schreiben vom 19. August 2015 an die Gemeinde Engerwitzdorf nochmals das Ersuchen um Umwidmung gestellt und begründet dies wie folgt: „Da ich schon mein ganzes Leben in Au wohne, würde ich mir hier auch gerne meinen Traum vom eigenen Haus verwirklichen. Daher bitte ich um Umwidmung einer Bauparzelle. Ich bin hier aufgewachsen und kenne die Gegebenheiten in Au bezüglich Landwirtschaft, diese hat auf mich keine negative Beeinflussung. Das Feld, das sich hinter dem Grundstück befindet, ist in meinem Besitz. Gerne möchte ich mein Ansuchen noch damit bekräftigen, dass schon mehrere Generationen der Fam. Hanl in Au gewohnt haben und ich mich freuen würde, diese Tradition fortzusetzen.“ Ebenfalls mit Datum 19.8.2015 hat der gegenüberliegende Nachbar vom betroffenen Grundstück Herr Erasmus Wall folgende Stellungnahme schriftlich eingebracht: „Hiermit bestätige ich, dass ich keine Einwände gegen den Bau eines Einfamilienhauses auf Parzelle-Nr. 2920 von Silvia Hanl in Au habe (Grundstück zwischen Au 2 und Au 10).“ Der Ausschuss hat die mitgeteilten Versagungsgründe beraten und dem Gemeinderat eine abschließende Stellungnahme dazu zur Beschlussfassung vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgende Stellungnahme zu den Versagungsgründen der Änderung Nr. 32 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6 und der Änderung Nr. 15 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 beschließen: Aufgrund der eingebrachten Schreiben der betroffenen Grundbesitzerin Silvia Hanl und ihres Nachbarn Erasmus Wall wird die in der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf am 21.5.2015 angeführte Begründung mit dem Hinweis, dass die eingeschränkte Wohnqualität durch die Landstraße, die alle Objekte, die an dieser Straße liegen, betrifft, und die umliegenden landwirtschaftlichen Felder der Ansuchenden bewusst und bekannt sind, nochmals unterstrichen. Es gibt in der Ortschaft Au keine Vollerwerbslandwirte mehr und das ehemalige landwirtschaftliche Dorf wurde mittlerweile zu einer Wohnsiedlung. Der Gemeinderat ersucht, aufgrund der oben angeführten Stellungnahme die Umwidmung zu genehmigen. GRM Mayrbäurl ist verwundert, dass diese Parzelle bis dato noch nicht verbaut ist. Der Bürgermeister betont, die Gemeinde versuchte bereits für Au die Widmung „Dorfgebiet“ zu erhalten. Damals plädierte jedoch das Land auf Einzelwidmung. Diese Parzelle ist ein reiner Lückenschluss. Die Argumentation des Landes erscheint ihm daher etwas fragwürdig. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion ohne GRM Scheba, GVM Mandl und Vizebgm. Moser-Luger diplômé Stimmenthaltung: GRM Scheba, GVM Mandl und Vizebgm. Moser-Luger diplômé (SPÖ-Fraktion), Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 5. Marktgemeinde Wartberg/Aist; Aufstellung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 3; Beschlussfassung einer Stellungnahme GVM Reichör berichtet, mit Schreiben vom 3. August 2015 teilte die Marktgemeinde Wartberg ob der Aist mit, dass sie die Absicht hat, das Örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet zu überprüfen und neu zu erlassen. Gemäß § 33 Abs. 2 des OÖ. Raumordnungsgesetzes 1994 idgF. ist den Nachbargemeinden die Möglichkeit einer Stellungnahme bis 17. Oktober 2015 zu geben. Nach Einsichtnahme im Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes ergibt sich lediglich eine geringfügige Änderung im Bereich Reitling. Dort erfolgt eine Abrundung des bestehenden Bauland-Dorfgebietes durch Erweiterung um 2 bis 3 Parzellen. Weitere Änderungen im Grenzbereich zur Gemeinde Engerwitzdorf sind nicht vorgesehen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Vorberatung im Ausschuss für Ortsentwicklung und Raumplanung beschließen, dass gemäß § 33 Abs. 2 des OÖ. Raumordnungsgesetztes 1994 idgF. seitens der Gemeinde Engerwitzdorf gegen die Anpassung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 3 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 keine Einwände erhoben werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Mandl Horst und Dagmar, Im Obstgarten 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 "Haid"; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Grundeigentümer der Parzellen 1715/24 und 1715/19, KG. Engerwitzdorf beabsichtigen die Errichtung je einer Fertigteilgarage. Um eine bestmögliche Situierung zu erreichen sollen diese so weit wie möglich an der Grundgrenze errichtet werden. Laut derzeit rechtswirksamen Bebauungsplan sind Garagen in den Hauptkörper einzubauen oder innerhalb der Baufluchtlinie an das Hauptgebäude anzubauen. Mit der Herausnahme der Festlegung „oder innerhalb der Baufluchtlinie“ wäre nach den baurechtlichen Bestimmungen eine Überbauung der Baufluchtlinie möglich. Nach Rücksprache mit DI Fasoli ist seitens der Ortsplanung eine positive Stellungnahme zur beantragten Änderung zu erwarten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten und spricht sich dafür aus, dass ein Abstand von 1,00 m (mit dem weitest vorspringenden Gebäudeteil) zur Grundgrenze in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Haid“ hinsichtlich der Festlegung für Garagen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. (GVM Mandl nimmt aus Befangenheitsgründen an der Abstimmung nicht teil.) 7. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 42 (Bereich Breitweg, Gartenweg und Mitterweg); Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 02.07.2015 die Änderung des rechtwirksamen Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich Breitweg, Gartenweg und Mitterweg betreffend Änderung der Dachform sowie der Gebäudehöhe beschlossen. Aufgrund der Stellungnahme von Herrn und Frau Josef und Ingrid Thaller, Mitterweg 7 hinsichtlich der Baufluchtlinie im Bereich ihrer Parzelle 2385/2, KG. Engerwitzdorf wurde der Plan wie folgt geändert und den betroffenen Grundeigentümern sowie dem Amt der Oö. Landesregierung zur weiteren Stellungnahme vorgelegt: - Änderung der Baufluchtlinie im Bereich der Parzellen 2385/2, 2366/4, 2366/3 und 2366/10 von 8,0 auf 5,0 m - Allgemeine Herausnahme der Anbauverbindlichkeit - Anpassung der Baufluchtlinie bei den bestehenden Objekten auf Parzelle 2402/13 und 2366/6, KG. Engerwitzdorf Seitens der überörtlichen Fachdienststellen sowie der Netz Oö. GmbH bestehen keine Einwände. Die betroffenen Grundeigentümer haben keine weiteren Stellungnahmen abgegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 42 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 8. Bebauungsplan Nr. 20 "Linzerberg", Änderung Nr. 19 (Bereich Im Weizenfeld); Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 02.07.2015 die Änderung des rechtwirksamen Bebauungsplan Nr. 20 „Linzerberg“ im Bereich der Siedlungsstraße Im Weizenfeld betreffend Änderung der Dachform, der Bauweise sowie der Gebäudehöhe beschlossen. Von Familie Nigl, wohnhaft in Moserweg 8, 4209 Engerwitzdorf wurde eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme wird vollinhaltlich verlesen. Weitere Stellungnahmen der betroffenen Grundeigentümer wurden nicht abgegeben. Seitens der überörtlichen Fachdienststellen und der Netz Oö. GmbH bestehen keine Einwände. Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 19 zum Bebauungsplan Nr. 20 „Linzerberg“ beschließen und der Stellungnahme der Familie Nigl, Moserweg 8, 4209 Engerwitzdorf nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 9. Bebauungsplan Nr. 99 "Lagerhaus Engerwitzdorf"; Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, die Lagerhausgenossenschaft Pregarten-Gallneukirchen hat das ehemalige MEA-Gebäude abgetragen (Parzelle 5/2, KG. Engerwitzdorf). Auf den Grundstücken 160, 5/2, 5/1 und 6 ist die Errichtung eines Marktes mit Werkstatt, Lagerhalle, Freilager und Silos geplant. Das südseitige Gebäude (Annahmestelle, Lager) soll direkt an der künftigen südlichen Bauplatzgrenze situiert werden. Daher ersucht die Lagerhausgenossenschaft um Erstellung eines Bebauungsplanes, damit die laut oö. Bauordnung vorgesehenen Mindestabstände unterschritten werden können. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.02.2015 den Grundsatzbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 99 „Lagerhaus-Engerwitzdorf“ gefasst. Seitens der Örtlichen Raumordnung wird nach Maßgabe einer aufsichtsbehördlichen Genehmigung der erforderlichen Flächenwidmung der Neuerstellung dieses Bebauungsplanes zugestimmt. Die Abteilungen Natur- und Landschaftsschutz sowie Grund- und Trinkwasserwirtschaft stimmen der Neuerstellung des Bebauungsplanes zu. Seitens der Abteilung Straßenneubau und –erhaltung wird angeführt, dass der straßenseitige Bereich der Widmung und die Grundstücke 156, 157 und .204 mit einer Breite von 6,0 m von jeglicher Bebauung sowie von parkenden Autos und dgl. freizuhalten sind. Weiters ist bei Umsetzung der Straßenaufschließung des Lagerhauses, wie im Einreichplan dargestellt, das Objekt .204 (ehemalige Mittermayr-Haus) abzureißen, da dieses im Sichtfeld der neuen öffentlichen Gemeindestraßenanbindung liegt. Der Bebauungsplan wurde dahingehend geändert, dass im Bereich der Parzellen 156, 157 und .204 die Baufluchtlinie auf 6,0 m geändert wurde und das Objekt auf Parzelle .204 als Abbruch dargestellt ist. Die Linz Strom GmbH und die Netz Oö. GmbH erhoben keinen Einwand gegen die beabsichtigte Neuerstellung des Bebauungsplanes. Die Grundnachbarn Helmut und Gerda Pichler, Engerwitzdorf 1, stimmen dem Bebauungsplan Nr. 99 Lagerhaus-Engerwitzdorf nicht zu, da sie durch die Aufschüttung der Lagerhausgründe bei einer möglichen Hangwasserüberflutung erhebliche negative Auswirkungen bei ihrem gegenüberliegenden Grundstück Parzelle 3/2, KG. Engerwitzdorf befürchten. Weiters liegt eine Stellungnahme von Herrn Franz Fürst (Tischlerei Fürst) sowie von Herrn Helmut Haider vor. Die Stellungnahmen werden vollinhaltlich verlesen. Der Bebauungsplan lag bis 28.09.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Folgende Stellungnahmen sind dazu eingelangt: Von Herrn und Frau Arnold und Regina Prentl, Eulenweg 15 wurden Einwendungen hinsichtlich Höhe der Bebauung, Verkehrsbelastung und negativer Beeinflussung des Landschaftsbildes vorgebracht. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Stellungnahmen stellt GVM Reichör den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Bebauungsplan Nr. 99 „Lagerhaus-Engerwitzdorf“ beschließen und den Einwendungen der Nachbarn Pichler, Fürst und Haider sowie der während der öffentlichen Einsichtnahme eingelangten Stellungnahme der Fam. Prentl nicht stattgeben. GRM Mag. Seyer-Neulinger kritisiert abermals den Standort. Sie führt vor Augen, dass die Bauordnung eine geordnete Bebauung regelt, wo auch Mindestabstände einzuhalten sind. Es müsse ein Gesamtkonzept gemacht werden. Sie findet es eigen, dass jetzt Einwände eingebracht wurden und im Bauverfahren nicht. GRM Dr. Schalk sieht die Ablehnung des Standortes durch die SPÖ-Fraktion in den heutigen Stellungnahmen bekräftigt. GVM DI Wagner hat das Gefühl, dass das Projekt Lagerhaus immer höher und größer wird. GRM Mayrbäurl findet das Lagerhaus prinzipiell gut, nur die Vorgangsweise erscheint ihm fragwürdig zu sein hinsichtlich der menschlichen Komponente zu den Anrainern. GVM Mandl weist darauf hin, dass alle, die heute zustimmen, nachher die Verantwortung haben. Der Bürgermeister antwortet dazu, es gab mehrmals Gespräche mit den Anrainern. Festgefahrene Meinungen bzw. Bedenken kann man nicht entkräften. Am Hochwasserschutz wird derzeit massiv gebaut. Eine hundertprozentige Sicherheit wird es nie geben. Voraussetzung war immer der Hochwasserdamm. GREM Mairhofer R. vertraut auf die Planer für Hochwasserschutz und der ordnungsgemäßen Abwicklung, man dürfe nicht immer nur skeptisch sein. Die Gemeinde bekommt einen Nahversorger, der auch für die Landwirte da ist. Er verstehe auch die Bedenken der Anrainer, aber er versteht nicht, wenn man immer nur dagegen ist. GRM Pühringer gesteht den Anrainern deren Bedenken zu. Durch den Hochwasserschutz werde das Menschenmögliche getan. Es ist eine politische Entscheidung, die getroffen wird, von der Standortbestimmung bis zur Endphase. Die Arbeitsplatzschaffung tut auch der Region gut. GRM Mayrbäurl betont, wenn sämtliche notwendige Fakten den Planern bekannt waren, könne man auf eine verantwortungsbewusste Planung vertrauen. Nach einer weiteren kurzen Debatte bezüglich Hochwasserschutz wird über den Antrag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 10. Ebersteiner Gerhard und Waltraud, Weidegut 6, 4223 Katsdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 30.06.2015 - Benützungsverbot für die mit Bescheid vom 24.05.2012 bewilligten Baumaßnahmen im Objekt Riedmarkstraße 28; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Stefan Schöffl. GVM Reichör führt aus, mit Bescheid vom 24.05.2012 wurde den Ehegatten Ebersteiner die Baubewilligung für die Erweiterung der Wohnung TOP 7 (Wohnraum und Wintergarten) sowie der Einbau von vier weiteren Wohnungen im Objekt Riedmarkstraße 28 und die Errichtung eines Carports bewilligt. Die Baulichkeiten waren zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits errichtet und werden auch benutzt. Vor Benützung einer baulichen Anlage ist die Fertigstellung anzuzeigen. Da eine Fertigstellung für die mit Bescheid vom 24.05.2012 bewilligten Maßnahmen nicht vorgelegt wurde, war die Benützung zu untersagen. Gegen diesen Bescheid wurde innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht mit der Begründung, dass der Baubewilligungsbescheid vom 24.05.2012 bereits abgelaufen ist. Laut Auskunft des Gemeindebundes hat eine nicht erbrachte Baufertigstellungsanzeige kein Erlöschen der Baubewilligung zur Folge. Wird jedoch das bewilligte Bauvorhaben ohne Anzeige der Fertigstellung benützt, ist die Benützung zu untersagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen, der von Herrn und Frau Gerhard und Waltraud Ebersteiner, Weidegut 6, 4223 Katsdorf, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.01.2015, Zl. 0303-031.000-0829-2015, eingebrachten Berufung vom 30.06.2015 betreffend Benützungsverbot der mit Bescheid vom 24.05.2012 bewilligten Baumaßnahmen auf Parzelle 356/2, KG. Engerwitzdorf nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschließen. BESCHEID – ENTWURF Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 30.06.2015 wurde Ihnen die Benützung der mit Bescheid vom 24.05.2012 bewilligten baulichen Anlagen auf Parzelle 356/2, KG. Engerwitzdorf untersagt. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 13.07.2015 innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 01.10.2015 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch Gemäß § 95 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG 1991 i.d.g.F. wird der gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 30.06.2015, Zl. 0300-123.009-4707-2015, eingebrachten Berufung in seinem gesamten Inhalt keine Folge gegeben und der Bescheid des Bürgermeisters bestätigt. Begründung Mit Bescheid vom 24.05.2012 wurde Ihnen die Baubewilligung für die Erweiterung der Wohnung TOP 7 im OG (Wohnraum und Wintergarten) sowie für den Einbau von vier weiteren Wohnungen und die Errichtung eines Carports auf Parzelle 356/2, KG. Engerwitzdorf erteilt. Die Baulichkeiten waren zum Zeitpunkt der Bewilligung bereits errichtet und werden auch benutzt. Gemäß § 50 Abs. 2 Oö. Bauordnung 1994 dürfen bauliche Anlagen, für die eine Baubewilligung erteilt wurde, nur entsprechend dieser Bewilligung sowie entsprechend den Auflagen und Bedingungen dieser Bewilligung benutzt werden. Da die Fertigstellung gemäß § 43 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. nicht angezeigt wurde, war spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde (bescheiderlassende Behörde), 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. Sie haben das Recht, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Die Beschwerde (samt Beilagen) ist mit € 30,00, ein gesondert eingebrachter Antrag (samt Beilagen) auf Ausschluss oder Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung mit € 15,00 zu vergebühren. Die Gebühr ist unter Angabe des Verwendungszwecks durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrssteuern und Glücksspiel (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4190, BIC: BUNDATWW) zu entrichten. Die Entrichtung der Gebühr ist durch einen Zahlungsbeleg oder einen Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung nachzuweisen. Dieser Beleg ist der Eingabe anzuschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 11. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 21.09.2015; Kenntnisnahme GRM Mag. Höfer berichtet wie folgt: Punkt 1: Elternbeitrag für Kindergartenkindertransport - Untersuchung der Gründe für die Senkung des Elternbeitrags im Kindergartenjahr 2015/2016 anhand der Zahlen vom Jahresabschluss 2014; Zusammenstellung der Aufwendungen und Einnahmen vom Kindergartenjahr 2013/2014 sowie 2014/2015; Prüfung der Frage: Kostensenkungsweitergabe rechtzeitig erfolgt? Der Gemeinderat beschloss am 2. Juli 2015 die Anpassung des Elternbeitrages für den Kindergartentransport für das Betreuungsjahr 2015/2016 von € 19,00 auf € 18,00. Die Berechnung für diesen Beitrag erfolgt aufgrund folgender Parameter: * Vom Kindergarten vorgelegte Personalkosten für 2015: € 22.000,00 * Verwaltungskosten der Gemeinde (auf Basis 2014): € 1.320,00 * Anzahl der vom Kindergarten durchschnittlich zu erwartende Buskinder: 117 Berechnung: Zu erwartende Ausgaben für das Kindergartenjahr 2015/2016: € 23.320,00 / 117 Kinder / 11 Monate = € 18,11 bzw. gerundet € 18,00. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Kindergarten- und nicht des Finanzjahres, wodurch eine centgenaue Berechnung nicht möglich ist. Im Vorjahr waren durchschnittlich 110 Kinder der Berechnung zugrunde gelegt worden. Anpassung des Elternbeitrages: Zur Frage der rechtzeitigen Kostensenkungsweitergabe wird angemerkt: Basis für die Berechnung des Anteils ist die zu erwartende durchschnittliche zu transportierende Kinderanzahl im Kindergartenjahr. Diese Zahl steht frühestens im Juni zur Verfügung (Anmeldung bis Februar, Zusage des Kindergartens erfolgt im Mai/Juni; Erstellung des Busplanes im Juni und Neuberechnung für das kommende Kindergartenjahr im Juli). Somit ist eine frühere Änderung (Erhöhung bzw. Senkung) aus administrativen Gründen nicht möglich. Punkt 2: Gemeindezeitung Engerwitzdorf; Kosten und Einnahmen im Jahr 2014 und Ausblick auf Entwicklung im ersten Halbjahr 2015. Prüfung der Erkennbarkeit von Werbeanzeigen im Verhältnis zu Informationsartikeln des Gemeindeamtes Für die Gemeindezeitung der Gemeinde Engerwitzdorf sind im Finanzjahr 2014 bzw. im ersten Halbjahr 2015 folgende Kosten bzw. Einnahmen angefallen: Ausgaben: Fj. 2014 1.Hj.2015 Leitner-Agenturvereinbarung*1) € 55.336,80 € 28.445,60 Sonderzeitung Bürgermeister € 2.445,68 € 0,00 Leitner-Inseratenanteil (40%) € 5.648,00 € 4.621,20 Zwischensumme € 63.430,48 € 33.066,80 Einnahmen: Gemeinde-Inseraten (100%) € 14.120,00 € 11.553,00 Saldo: € 49.310,48 € 21.513,80 *1) für 2014: 12 x € 4.611,40 für 2015: 4 x € 4.611,40 + 2 x € 5.000,00 gem. GVB v. 24.3.2015 Im Pauschalbetrag für die Agentur sind auch Aufwendungen für Fotos, Presseaussendungen, Anwesenheit bei Veranstaltungen, Abtretung der Fotorechte,… enthalten. Kostendarstellung: Gesamtkosten 2014: € 63.430,48 / 196 Seiten (12 x 16 + 1 x 4) = € 323,62 Kosten 1. Hj. 2015: € 33.066,80 / 104 Seiten (4 x 16 + 2 x 20) = € 317,95 Einschaltkosten für 1 Seite: € 480,00 (Rückseite € 540,00) Inseratendarstellung: Zeitraum Seitenanzahl Seiten Inserate Anteil Inserate Anzahl Inserate 1 – 12/2014 196 41,25 21% 151 1 – 06/2015 104 18,00 17 % 65 Die Erkennbarkeit der „Werbeanzeigen“ wird seitens der Gemeindeverwaltung geprüft werden. Punkt 3: Einnahmen aus der Lustbarkeitsabgabe im Jahr 2014 (Aufstellung) und deren Entwicklung im ersten Halbjahr 2015 im Verhältnis zum Voranschlag für das Jahr 2015 Im Finanzjahr 2014 sind insgesamt € 8.252,60 an Lustbarkeitsabgabe eingenommen worden. Davon bis 30. Juni etwa € 3.740,00 und im zweiten Halbjahr etwa € 4.513,00. Im Finanzjahr 2015 sind bis 30. Juni € 3.655,95 im Soll verbucht worden, das ergibt im Vergleich zum 1. Hj. 2014 Mindereinnahmen von rund € 84,00. Durch das neue Lustbarkeitsabgabegesetz 2015 wird im Einklang mit allen übrigen Bundesländern von einer Verpflichtung der Gemeinden zur Einhebung der Lustbarkeitsabgabe abgegangen. Das Landesgesetz wurde am 9. Juli 2015 im Landtag beschlossen und tritt 6 Monate nach Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft (1. März 2016). Gemäß § 3 erlischt die Verpflichtung zur Einhebung einer Abgabe für die Veranstaltung von Lustbarkeiten. Mit der Einräumung einer sechsmonatigen Übergangsfrist soll den Gemeinden ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung gestellt werden, ihre Lustbarkeitsordnungen entweder aufzuheben oder anzupassen. Über die künftige Vorgehensweise wird sich der zuständige Finanz- und Präsidialausschuss im Herbst d.J. auseinandersetzen – der Gemeindebund hat angekündigt eine Musterverordnung zur Verfügung zu stellen. Im Voranschlag 2015 wurden insgesamt € 8.000,00 präliminiert. Inwieweit dieser Betrag auch tatsächlich erreicht wird, kann erst nach der Entscheidung des Gemeinderates über eine neue Lustbarkeitsverordnung beurteilt werden. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 21.09.2015 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Dr. Niebsch berichtet aus dem Arbeitskreis EGEM: Am Donnerstag, 15. Oktober, findet im Gasthaus Plank von 19:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr ein Workshop zum Thema „Fenster und Türen richtig einstellen“ statt. Ein renommierter Fenstererzeuger gibt Tipps und praktische Anleitungen zur Selbsthilfe bzw. zeigt auf, ab wann ein Service durch den Fenstererzeuger sinnvoller ist. Die E-Control bietet am Mittwoch, 28. Oktober, um 17 Uhr im Sitzungssaal des Gemeindeamtes einen Vortrag mit anschließender Fragerunde an. Es geht um eine neutrale Beratung rund um den Strom- und Gasmarkt: * Wie kann ich meine Strom- und Gasrechnung richtig lesen und verstehen? * Wie viele Lieferanten gibt es und wie finde ich für mich persönlich den Passenden? * Hilfestellung bei allen Fragen rund um das Thema Selbsterzeugung: Stichwort Photovoltaik * Usw. GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet aus dem Arbeitskreis FAIRTRADE: Am Samstag, 17. Oktober 2015, findet um 19 Uhr eine FAIRTRADE-Modenschau im Kulturhaus „Im Schöffl“ statt. Dies ist eine Veranstaltung der beiden FAIRTRADE-Arbeitskreise Gallneukirchen und Engerwitzdorf gemeinsam mit dem Weltladen Gallneukirchen. Es werden Modelle der Firmen „Xiling“ und „Anzüglich“ gezeigt. Karten können im Bürgerservice, am Stadtamt Gallneukirchen und beim Weltladen zum Preis von € 5,-- erworben werden. GRM DI Dr. Wöckinger berichtet aus dem Arbeitskreis Gesunde Gemeinde: Am 12. Oktober findet um 19:00 Uhr im Kulturhaus „Im Schöffl“ ein Vortrag zum Thema ELGA – die elektronische Gesundheitsakte statt. 13. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister informiert, die konstituierende Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, 22.10.2015 um 19:00 Uhr statt. Die Angelobung wird in Vertretung des Herrn Bezirkshauptmannes Dr. Gruber, Frau Dr. Außerweger vornehmen. Im Rahmen der konstituierenden Sitzung sollten möglichst alle gewählten Gemeinderatsmitglieder und möglichst viele Ersatzmitglieder des Gemeinderates angelobt werden. Wir ersuchen daher auch die Ersatzmitglieder des Gemeinderates, zur konstituierenden Sitzung zu kommen, damit die Angelobung vorgenommen werden kann. Im Anschluss an die Sitzung sind alle Gemeinderatsmitglieder und Ersatzmitglieder in das Gasthaus Plank zu Essen und Trinken eingeladen. b) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Mag. Höfer, GRM Mayrbäurl, GRM Mag. Schweighofer, GRM Wolfmayr Thomas, GRM Vezmar-Gutenbrunner, GRM Dr. Schalk und GVM Mairhofer. 14. Allfälliges a) GREM Griesmann lädt am 09.10. zum Vortrag „Neuseeland“ im Kulturhaus „Im Schöffl“ ein. b) GVM Mairhofer gratuliert Herrn Bürgermeister zum Wahlergebnis. Für ihn selber ist es nach 31 Jahren die letzte Gemeinderatssitzung. Trotz manchmal heftigeren Diskussionen konnten sich alle nach der Sitzung in die Augen schauen, was besonders wichtig ist. Es ist gut, dass es verschiedene Ansichten gibt. Herr Mairhofer wünscht dem neu gewählten Gemeinderat alles Gute. c) GRM DI Dr. Wöckinger beendet nach 18 Jahren die Tätigkeit im Gemeinderat. Er hat gerne mitgearbeitet und bedankt sich für die Kollegialität. Weiters bedankt er sich bei den Mitarbeitern in der Verwaltung für die professionelle Arbeit. Er wünscht dem neu gewählten Gemeinderat und dem Bürgermeister viel Tatkraft und Durchhaltevermögen. d) GVM Reichör bedankt sich als Obfrau des Planungsausschusses bei den Mitarbeitern des Amtes für die Vorbereitungen der Sitzungsunterlagen und bei den Verantwortlichen für die Organisation von Jause und Getränken nach den Sitzungen und überreicht ihnen ein kleines Präsent. e) Für GRM Pühringer waren die vergangenen sechs Jahre spannende Jahre. Die Wahl habe bewiesen, dass der Bürgermeister an der richtigen Stelle ist. Er spricht allen ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern ein großes Danke aus und freut sich auf die nächsten Jahre. f) GRM Wögerbauer erkundigt sich nach der Aufstellung des Tempomessgerätes am Haidberg. g) GRM Dr. Niebsch schließt sich den Glückwünschen zur Bürgermeisterwahl an und hofft auch weiterhin auf so gute Zusammenarbeit wie bisher. h) GRM Mag. Höfer scheidet nach 12 Jahren aus dem Gemeinderat aus. Sie bedankt sich bei allen und wünscht für die neue Funktionsperiode alles Gute. i) GRM Dr. Schalk scheidet ebenfalls nach 12 Jahren, davon 7 Jahre Vizebürgermeister, aus. Kollegialität war ihm immer wichtig. Er bedankt sich bei der Gemeindeverwaltung und beim Bürgermeister für die wertschätzende Behandlung. Dem neuen Gemeinderat wünscht er alles Gute. j) GRM Mag. Seyer-Neulinger möchte wissen, warum der Schaukasten der Kinderfreunde an der Gusenbachstraße noch nicht zu den anderen versetzt wurde. k) GRM Mag. Seyer-Neulinger erkundigt sich bezüglich dem Bauvorhaben Schweinestall in Klendorf. l) GRM Scheba beendet die Funktion als Gemeinderat. Er wünscht für die Zukunft alles Gute. m) GVM Mandl ersucht die ausscheidenden Gemeinderatsmitglieder ab und an eine Sitzung zu besuchen. Er gratuliert dem Bürgermeister zu seiner Wahl. n) Vizebgm. Moser-Luger diplômé gratuliert ebenfalls dem Bürgermeister. Er bedankt sich für den fairen Wahlkampf und für die gute Zusammenarbeit. Er wünscht dem künftigen Gemeinderat, bestes zu erreichen. o) Der Bürgermeister bedankt sich bei allen ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern für die tolle Mitarbeit. Er ist zuversichtlich, für die nächste Funktionsperiode wieder eine gute Mischung aus Erfahrung und Jugend zu haben. Abschließend bedankt er sich bei den Mitarbeitern im Amt. Er ist bemüht, weiterhin mit allen gut zusammenzuarbeiten. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegenen Verhandlungsschriften über die Sitzungen vom 02.07.2015 und 16.07.2015 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:00 Uhr. Herbert Fürst eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 22.10.2015 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 22.10.2015 Herbert Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mag. Franz Schwarzenberger eh. Horst Mandl eh. …………………………..……………... …………………………………….… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. Dr. Jenny Niebsch eh. ………………………………………….. ………………………………….…. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 01.10.2015 1