Lfd.Nr.: 4, 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 02.07.2015 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Dipl.-Ing. Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Gerhard Wolfmayr (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Dr. iur. Johann Schalk MPM (SPÖ) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Johann Scheba (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Andrea Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mairhofer Rudolf (ÖVP) für Ing.Wiltschko Jürgen Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Link Sabine Schwaiger Christine (ÖVP) für Köck Wolfgang Reithmayr Anton (ÖVP) für Hoffelner Veronika Es fehlten entschuldigt: Ing. Jürgen Wiltschko (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Wolfgang Köck (ÖVP) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Patrick Jank (ÖVP) Es fehlten unentschuldigt: Mag. Schweighofer Christian (ÖVP) Mag. Höfer Silvia (SPÖ) =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Kooperation mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen; Bildung eines politischen Lenkungskreises und von Arbeitsgruppen, sowie Festlegung eines Terminplans der weiteren Vorgangsweise; Beschlussfassung 2 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 16.06.2015; Kenntnisnahme 3 Schöffl Mag. Konrad, Schöffl Christoph, Schöffl Maria und Schütz Friederike; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet im Bereich der Parzelle 1795/1, KG. Klendorf, im Ausmaß von ca. 2.500 m²; Beschlussfassung 4 Stadler Karl und Eva, Zinngießing 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 1002, KG. Niederkulm, im Ausmaß von ca. 750 m²; Grundsatzbeschlussfassung 5 Wöckinger Herbert und Margit, Schmiedgassen 18, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 547/1, KG. Klendorf, im Ausmaß von ca. 1.600 m²; Grundsatzbeschlussfassung 6 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 30 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 13 (Ortner - Oberbach); Beschlussfassung 7 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 31 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 16 (Lagerhaus - Engerwitzdorf); Beschlussfassung 8 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 36 (SPAR - Mittertreffling); Beschlussfassung 9 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 37 (Pfaller - Innertreffling); Beschlussfassung 10 Pummer Petra, Mitterweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle 2402/14, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung 11 Lengauer Peter, Klingergasse 20, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle 94/3, KG. Holzwiesen; Grundsatzbeschlussfassung 12 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung 41 (FF Schweinbach); Beschlussfassung 13 Bebauungsplan Nr. 101 "SPAR - Linzerberg"; Beschlussfassung 14 Projekt "Wirtschaftspark Engerwitzdorf - Gallneukirchen"; Honorarangebot; Vergabe; Beschlussfassung 15 Förderung von Familien; Einführung eines zusätzlichen Teilbetrages; Beschlussfassung 16 Erlassen einer 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Knierübler-Gemeindestraße im Bereich der Ortschaft Schmiedgassen; Beschlussfassung einer Verordnung 17 Errichtung eines Löschwasserbehälters im Bereich der Siedlung Am Kropfberg, Grundsatzbeschluss; Beschlussfassung 18 Errichtung eines Teilbereiches des Oberflächenwasserkonzeptes im Gewerbegebiet Langwiesen sowie das Löschwasserbecken Am Kropfberg; Vergabe der Planungs- und Bauleitungsarbeiten; Beschlussfassung 19 Straßenbenennung im Bereich des neu gewidmeten Baulandes im Bereich Linzerberg (Pilzgründe); Beschlussfassung 20 Haunschmid Johann und Margareta, Weidenweg 10, 4209 Engerwitzdorf; neuerliches Ansuchen um Auflassung des öffentlichen Gutes Parzelle 2730/2, KG. Engerwitzdorf (Weidenweg); Beschlussfassung 21 Nutzungsvertrag mit der Sportunion Schweinbach – Änderung des jährlichen Benutzungsentgeltes (Punkt III des Vertrages); Beschlussfassung 22 Kinderbetreuungseinrichtungen Schweinbach (Krabbelstube, Kindergarten, Hort), Rechtsträger Pfarrcaritas Gallneukirchen, Überarbeitung des Pachtvertrages und des Arbeitsübereinkommens inkl. Ergänzung der Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach; Beschlussfassung 23 Kinderbetreuungseinrichtungen Treffling (Krabbelstube, Kindergarten, Hort), Rechtsträger Pfarrcaritas Treffling, Überarbeitung des bestehenden Pachtvertrages und des bestehenden Arbeitsübereinkommens; Beschlussfassung 24 Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach; Ansuchen um Aufnahme eines Zivildieners; Beschlussfassung 25 Katholisches Bildungswerk Gallneukirchen; Berufung gegen den Lustbarkeitsabgabebescheid für das Konzert des Wartberger Chors "pro musica" am 26.10.2014 - Zl: GA1046/2014; Beschlussfassung 26 Berichte aus den Arbeitskreisen 27 Bericht des Bürgermeisters 28 Allfälliges 29 Dringlichkeitsantrag: Kostenersatz für Begleitperson beim Kindergartentransport; Beschlussfassung 30 Dringlichkeitsantrag: Resolution - Einführung des 5x5 Jugendwohnprogrammes Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.06.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 21.05.2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Kostenersatz für Begleitperson beim Kindergartentransport; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 29 und der Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Fraktion „Resolution – Einführung des 5x5 Jugendwohnprogrammes“ als Tagesordnungspunkt 30 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Kooperation mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen; Bildung eines politischen Lenkungskreises und von Arbeitsgruppen, sowie Festlegung eines Terminplans der weiteren Vorgangsweise; Beschlussfassung Bürgermeister Herbert Fürst informiert, am Mittwoch, 17.06.2015 fand ein Gespräch mit Vertretern der Stadtgemeinde Gallneukirchen statt, um die weitere Vorgangsweise festzulegen, wie eine engere Zusammenarbeit in Zukunft möglich sei. Seitens der Stadtgemeinde Gallneukirchen waren eingeladen Frau Bürgermeisterin Gabauer sowie die übrigen Mitglieder des Stadtrates, der Fraktionsobmann der FPÖ Gallneukirchen, der Amtsleiter und der Personalvertreter. Aus Engerwitzdorf waren eingeladen Herr Bürgermeister Herbert Fürst, die übrigen Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Fraktionsobmann der FPÖ, der Amtsleiter und die Personalvertreterin. Unter der Moderation von Dr. Gerhard Stürmer wurde nach intensiver Diskussion ein Fahrplan für die weitere Vorgangsweise erarbeitet, der dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Der Prozess soll vom Beratungsunternehmen Ramsauer & Stürmer begleitet werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Aufwand etwa 18 Beratungstage betragen wird. Inklusive aller Nebenkosten, Spesen und Umsatzsteuer beträgt die Auftragssumme EUR 28.000,00, die sich die beiden Gemeinden zu je der Hälfte teilen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, a) der Gemeinderat möge beschließen, gemeinsam mit der Gemeinde Gallneukirchen Potentiale  zu erarbeiten, um in Zukunft enger zusammenarbeiten zu können. Dazu wird die Fa. Ramsauer & Stürmer aus Linz mit der Begleitung des Prozesses betraut. Es wird eine politische Steuerungsgruppe bestehend aus den beiden Bürgermeistern, den Mitgliedern des Stadtrates Gallneukirchen und des Gemeindevorstandes Engerwitzdorf, der Fraktionsobleute der nicht im Gemeindevorstand bzw. Stadtrat vertretenen Fraktionen aus Gallneukirchen und Engerwitzdorf, sowie der Amtsleiter und Personalvertreter beider Gemeinden eingerichtet. Zur Planung möglicher Umsetzungen werden Arbeitsgruppen unter der Leitung der Amtsleiter beider Gemeinden eingerichtet. Ein erster Zwischenbericht der Arbeitsgruppen an die Steuerungsgruppe ist spätestens Anfang August 2015 zu erstatten. Aufgrund der Anweisungen der Steuerungsgruppe finden die weiteren Arbeitssitzungen der Arbeitsgruppen statt. Ein weiterer Zwischenbericht ist der Steuerungsgruppe bis längstens Ende November 2015 zu erstatten. Die Endredaktion des Berichtes der Arbeitsgruppen über mögliche Kooperationen samt Darstellung der Umsetzungsschritte ist bis längstens Ende Dezember 2015 den Gemeinderäten der beiden Gemeinden vorzulegen. Aufgrund eines Schreibfehlers in der Einleitung, wonach über 18 Beratungsstunden anstatt Beratungstage berichtet wurde, entsteht eine rege Diskussion über den sehr hohen Stundensatz. Nachdem dieser Irrtum richtig gestellt wurde, wird von GRM Mayrbäurl noch festgehalten, wenn es bei diversen Gewerken und Dienstleistungen Vergleichsangebote gäbe, würde er sich leichter bei der Abstimmung tun. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme b) der Gemeinderat möge beschließen, das Beratungsunternehmen Ramsauer & Stürmer aus Linz mit der Begleitung des Prozesses zu beauftragen. Die Auftragssumme beträgt inkl. aller Nebenkosten, Spesen und Umsatzsteuer EUR 28.000,00, die sich die beiden Gemeinden je zur Hälfte teilen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 16.06.2015; Kenntnisnahme Obfrau-Stellvertreter GRM Dr. Schalk berichtet wie folgt: Punkt 1: Ausgaben und Einnahmen für Abfallbeseitigung; Genaue Untersuchung des Ergebnisses vom Jahresabschluss 2014 und Ausblick auf das erste Quartal 2015 Im Rechnungsabschluss 2014 sind im Abschnitt 813 folgende Ausgaben für die Abfallbeseitigung inklusive Bioabfallbeseitigung verbucht: Einnahmen: € 531.040,01 Ausgaben: € 529.688,02 Einnahmendetail Abfallbeseitigung: Abfallgebühren € 446.096,46 Abfalltonnenerlös € 1.214,50 Kostenersatz BAV (Glas,..) € 2.802,00 Vergütung LAVU-Sperrmüll € 13.202,10 Kostenersatz BAV – ASI Langwiesen € 11.152,00 Rücklagen-Zinsen € 71,54 Summe 8130, 8131 u. 8135 € 474.538,60 Ausgabendetail Abfallbeseitigung: Leistungen an Fa. Zellinger € 96.773,74 Leistungen Mairhofer (Grünschnitt) € 46.739,08 Bauhofleistungen € 47.687,60 Leistungen an BAV (Bez.Abfallverb.) € 246.947,60 Verwaltungskosten € 6.829,86 Pachtzinsen ASZ € 2.209,00 Beaufsichtigung Containerplätze € 832,00 div. Aufwendungen € 1.848,98 Zuführung Abfall-RL € 23.351,47 Summe 8130, 8131 u. 8135 € 473.219,33 Einnahmendetail Bioabfallbeseitigung: Biogebühren € 55.221,99 Biotonnenerlös € 540,08 Kostenersätze (Biosackerl) € 713,33 Rücklagen-Zinsen € 26,01 Summe 8132 € 56.501,41 Ausgabendetail Bioabfallbeseitigung: Sammlung und Verwertung € 49.555,92 Verwaltungskosten € 2.332,40 div. Aufwendungen € 1.363,04 Zuführung Bio-RL € 3.217,33 Summe 8132 € 56.468,69 Im Voranschlag für 2015 sind gesamt Einnahmen und Ausgaben von je € 532.400,00 präliminiert worden. Bei der Bioabfallbeseitigung wird wieder ein geringfügiger Überschuss von rund € 4.000,00, der der Bio-Rücklage zugeführt werden wird, erwartet. Die Abfallbeseitigung wurde im Rechenwerk für 2015 ohne Inanspruchnahme bzw. Zuführung einer Rücklage ausgeglichen veranschlagt. Durch die Umstellung der Rechnungsabwicklung ab 2015 (nicht mehr durch die Fa. Zellinger sondern durch den BAV bzw. Abrechnung nach Gewicht) erfolgen die Abrechnungen nicht mehr monatlich sondern quartalsweise. Aus diesem Grund wird es im heurigen Finanzjahr zu größeren Abweichungen gegenüber den Voranschlagsbeträgen kommen, da voraussichtlich das gesamte 4. Quartal (bisher immer nur der Dezember) erst im nächsten Finanzjahr schlagend werden wird. Ausblick auf das 1. Vj. 2015: Aufgrund der bisher abgewickelten Rechnungen und Gebührenvorschreibungen werden aus heutiger Sicht einnahmenseitig die präliminierten Beträge erreicht und ausgabenseitig möglicherweise unterschritten werden. Eine genauere Aussage kann erst nach Vorliegen der zweiten Quartalsabrechnung (etwa Mitte August 2015) gemacht werden. Punkt 2: RHV Mittlere Gusen; Untersuchung der Abrechnung für das Jahr 2014 Der Rechnungsabschluss 2014 des RHV Mittlere Gusen ist am 12. Mai 2015 beim Gemeindeamt Engerwitzdorf eingelangt. Die Gemeinde Engerwitzdorf ist mit 14,25% beteiligt. Die weiteren Mitgliedsgemeinden sind Wartberg, Katsdorf und Ried/Riedmark. Der Rechnungsabschluss wurde im Beisein des verantwortlichen Mitarbeiters der Gemeinde Katsdorf (Herrn Josef Aichberger) durch die beiden Rechnungsprüfer (Gemeinde Wartberg und Gemeinde Katsdorf) geprüft und für in Ordnung befunden. Die Mitgliederversammlung des RHV Mittlere Gusen hat den Rechnungsabschluss am 11. Mai 2015 einstimmig beschlossen. Wesentliche Kennzahlen des RA 2014: Ordentlicher Haushalt: Einnahmen: € 714.864,65 Ausgaben: € 708.136,80 Überschuss: € 6.727,85 Im OHH werden einnahmenseitig die Beiträge der Mitgliedsgemeinden (Wartberg, Katsdorf, Engerwitzdorf und Ried/Riedmark), die Annuitätenzuschüsse der Kommunalkredit und ausgabenseitig die Personalkosten, Verwaltungskosten, Betriebskosten und Darlehensannuitäten erfasst. Außerordentlicher Haushalt (Abwicklung Erweiterung Kläranlage Lungitz sowie Abschreibung Investitionsdarlehen des Landes) : Einnahmen: € 676.592,21 Ausgaben: € 513.257,72 Überschuss: € 163.334,49 Schuldenrechnung (Bankdarlehen (Sparkasse Oberösterreich, Raiba Katsdorf, Bank Austria und Kommunalkredit Wien) rund € 3.453.000,00 und Investitionsdarlehen des Landes rund € 791.000,00): Schuldenstand Anfang 2014 € 4.819.458,49 Zugang 2014 € 0,00 Abgang 2014 € 575.263,10 Schuldenstand Ende 2014 € 4.244.195,39 Die Gemeinde Engerwitzdorf hat im Vorjahr laut Rechnungsabschluss 2014 (1/8514/754) insgesamt rund € 75.000,00 an den RHV Mittlere Gusen geleistet. Der jährliche Beitrag an den RHV Mittler Gusen hat sich in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert. GRM Dr. Schalk stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 16.06.2015 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Schöffl Mag. Konrad, Schöffl Christoph, Schöffl Maria und Schütz Friederike; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet im Bereich der Parzelle 1795/1, KG. Klendorf, im Ausmaß von ca. 2.500 m²; Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, die beantragte Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet befindet sich in Amberg, östlich des landwirtschaftlichen Objektes Amberg 11 (Schöffl vlg. Dirnberger). Die Antragsteller teilen in ihrem Ansuchen mit, dass sie im Zuge der Verlassenschaft ihres Vaters um Umwidmung des Grundstückes ersuchen. Es war der ausdrücklich letzte Wille ihres Vaters je einen Anteil dieser Grundfläche den Antragstellern zukommen zu lassen. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt. Für die Abwasserentsorgung wäre allerdings aufgrund des großen Höhenunterschiedes eine Privatpumpanlage notwendig. Die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die öffentliche Gemeindestraße gegeben. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen und befindet sich auch in der Regionalen Grünzone Linz Umland 2. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, den vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2.500 m² abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizebgm. Schöffl nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 4. Stadler Karl und Eva, Zinngießing 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 1002, KG. Niederkulm, im Ausmaß von ca. 750 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör informiert, die beantragte Umwidmungsfläche im Ausmaß von einer Bauparzelle (ca. 750 m²) liegt in Zinngießing, im nördlichen Anschluss an das Objekt Zinngießing 40 (Fr. Gabriele Schinnerl-Penkner). Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen gewährleistet, die verkehrsmäßige Aufschließung über den Güterweg Zinngießing. Die Zufahrt zum geplanten Bauplatz wäre über die bestehende Zufahrt der Liegenschaft Zinngießing 40 gegeben, welche der Tante des künftigen Bauwerbers gehört, und ist mittels Geh- und Fahrtrecht sicherzustellen. Der nordwestliche Rand der beantragten Fläche befindet sich in der Gelben Gefahrenzone Wildbach und in der Regionalen Grünzone Linz Umland 2. Die Antragsteller nehmen zur Kenntnis, dass der künftige Bauplatz innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung zu bebauen ist. Weiters haben sie sich verpflichtet, die Kosten für eventuell erforderliche Leitungsverlängerungen (Wasser, Kanal) sowie den Tragkörper der öffentlichen Verkehrsfläche zu übernehmen. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen. Der Baulandbedarf ist allerdings gegeben, da keine verfügbaren Flächen in diesem Bereich vorhanden sind. Beim gegenständlichen Umwidmungsantrag handelt es sich um eine klare Abrundung und widerspricht daher nicht den Planungszielen der Gemeinde. Interessen Dritter werden dadurch ebenfalls nicht verletzt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Ausmaß einer Bauparzelle (ca. 750 m²) zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Wöckinger Herbert und Margit, Schmiedgassen 18, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 547/1, KG. Klendorf, im Ausmaß von ca. 1.600 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör erklärt, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von 2 Bauparzellen (ca. 1.600 m²) liegt an der Oberholz-Gemeindestraße im östlichen Anschluss an das Wohnobjekt Schmiedgassen 26 - Wöckinger. Die Ver- und Entsorgung des geplanten Baulandes ist durch öffentliche Leitungen sichergestellt. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen. Weiters befindet sie sich in der Regionalen Grünzone Linz Umland 2 und in einer landschaftlichen Vorrangzone von besonderer Bedeutung für Landwirtschaft. Die Antragsteller nehmen zur Kenntnis, dass der künftige Bauplatz innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung zu bebauen ist. Weiters haben sie sich verpflichtet, die Kosten für eventuell erforderliche Leitungsverlängerungen (Wasser, Kanal) sowie den Tragkörper der öffentlichen Verkehrsfläche zu übernehmen. Der Baulandbedarf ist gegeben, da die gewidmeten Baulandflächen, für die Aufschließungs- bzw. inzwischen Erhaltungsbeiträge nach dem Oö. Raumordnungsgesetz vorgeschrieben werden, nicht verfügbar sind. Die Antragsteller benötigen die Flächen als Erbgrundstücke für ihre Kinder. Vorerst soll nur eine der beiden beantragten Grundstücke gewidmet werden und die zweite als Wohnfunktion im ÖEK vorgesehen werden. Der Ausschuss sprach sich grundsätzlich für diese Widmung aus, allerdings sollen gleich beide Parzellen umgewidmet werden. Es handelt sich hierbei um einen Lückenschluss, der das Siedlungsbild abrundet und daher den Planungszielen der Gemeinde nicht widerspricht. Interessen Dritter werden dadurch ebenfalls nicht verletzt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1.600 m² zuzustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. GRM Dr. Niebsch sieht bei dieser Planung keinen Lückenschluss. GVM Mandl kann die Umwidmung der zweiten Parzelle nicht nachvollziehen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Dr. Niebsch und GRM Vezmar-Gutenbrunner Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, GRM Dr. Niebsch und GRM Vezmar-Gutenbrunner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM DI Dr. Wöckinger nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 6. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 30 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 13 (Ortner - Oberbach); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, die beantragte Widmung der Parzelle 358/1, KG. Holzwiesen von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.400 m² liegt im Siedlungsbereich der sogenannten Prammer-Siedlung (Oberbach) in Oberreichenbach. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Seitens der Örtlichen Raumordnung wird in Berücksichtigung der ergänzend eingeholten fachlichen Stellungnahmen der vorgelegte Änderungsantrag negativ beurteilt. Ungeachtet der ablehnenden fachspezifischen Stellungnahmen ist die geplante Erweiterung eines disloziert gelegenen Siedlungssplitters mit den Zielsetzungen des Raumordnungsgesetzes nicht vereinbar. Die Einschätzung des Ortsplaners hinsichtlich der Weiterführung einer raumplanerischen Fehlfunktion kann somit nur bestätigt werden. Weiters kann der Nachweis eines öffentlichen Interesses als Begründung für die Notwendigkeit der vorzeitigen Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes aus fachlicher Sicht nicht nachvollzogen werden. Die Überörtliche Raumordnung teilt mit, dass der Kleinstsiedlungsbereich Oberbach weder Nahversorgereinrichtungen noch sonstige soziale Infrastrukturen aufweist. Von den bereits bestehenden 24.000 m² Wohngebietsflächen im unmittelbaren Nahbereich, sind etwa 5.000 m² bislang noch nicht baulich genutzt worden. Etwa 200 m² der begehrten Umwidmungsflächen liegen in der Regionalen Grünzone Linz-Umland 2. Unter Bezugnahme auf das Oö. Raumordnungsgesetz, Oö Landesraumordnungsprogramm und Regionale Raumordnungsprogramm Linz Umland 2 (sparsame Grundinanspruchnahme, Vermeidung von Zersiedelung, vorrangige Ausnutzung bestehender Baulandreserven, Baulandausweisungen sollen Gemeinde- und Ortszentren aufwerten, Verbot von neuen Baulandwidmungen in Regionalen Grünzonen) ist die gegenständliche Umwidmung aus Sicht der Überörtlichen Raumordnung fachlich abzulehnen. Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz teilt in seiner Stellungnahme mit, dass sich die Widmungsfläche teilweise in der Regionalen Grünzone Linz-Umland 2 befindet und zur Gänze in der von der Gemeinde im ÖEK ausgewiesenen landwirtschaftlichen Vorrangzone liegt. Oberbach stellt einen kompakt ausgeformten Siedlungssplitter inmitten landwirtschaftlicher Kulturflächen dar. Fachlich muss festgestellt werden, dass Erweiterungen von Siedlungssplittern, auch wenn damit keine zusätzliche wesentliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes verbunden ist, grundsätzlich den Intentionen sowie den Zielsetzungen des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes widersprechen. Aus naturschutzfachlicher Sicht wird daher der gegenständliche Widmungsantrag negativ beurteilt. Seitens der Linz Strom GmbH. und der Netz Oberösterreich GmbH bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Zu den Stellungnahmen der Fachabteilung weist der Ausschuss auf die bereits im Vorverfahren erläuterte Begründung hin. Bei der Umwidmungsfläche handelt es sich um Erbgrundstücke, für welche es im Jahr 2003 bereits Zusagen zu einer positiven Baulandwidmung seitens der Gemeinde gab. Die Umwidmung erfolgte damals allerdings aufgrund der Minderjährigkeit der jetzigen Besitzer nicht sofort. Ein weiterer Grund war, die nicht verfügbaren Baulandreserven noch weiter zu erhöhen. Wie angeführt befinden sich nur ca. 8 % der Umwidmungsfläche in der Regionalen Grünzone Linz Umland 2. Durch diese geringe Fläche wird die Funktion der Grünzone nicht beeinträchtigt. Eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes wäre somit gegeben. Für den jetzigen Umwidmungsantrag bestehen auch Öffentliche Interessen, da es in diesem Bereich keine verfügbaren Baulandreserven gibt und die Nachfrage enorm groß ist. Diese Grundstücke wären sofort verfügbar. Interessen Dritter werden dadurch ebenfalls nicht verletzt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 30 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 und die Änderung Nr. 13 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Für GRM DI Wagner sind die Argumente des Landes sehr überzeugend. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, GRM Wögerbauer (Grüne-Fraktion) Gegenstimme: GRM Dr. Niebsch (Grüne-Fraktion) Stimmenthaltung: GRM DI Wagner und GRM Vezmar-Gutenbrunner (beide Grüne-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 31 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 16 (Lagerhaus - Engerwitzdorf); Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, die beantragte Umwidmungsfläche liegt an der Gemeindestraße Zur Mühle bzw. der Engerwitzdorfer Straße (L 1463 Gusental Straße) im Bereich des ehemaligen Betriebsgebäudes der Firma MEA – nunmehr Lagerhaus, von der folgende Grundstücke betroffen sind: 5/1, 5/2, 6, 156, 160, 166, 163, 168 und 2705, KG. Engerwitzdorf. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Für die Erweiterung der Gesamtverkaufsfläche auf max. 2.700 m² war ein Raumordnungsprogramm erforderlich, welches bereits im Jänner 2015 beantragt wurde. Laut Auskunft der Abteilung Raumordnung wurde das Verfahren von den Fachabteilungen als positiv beurteilt. Es folgen nun im Juli 2015 nur noch der Regierungsbeschluss und die Verordnung laut Oö. ROG. Seitens der Überörtlichen Raumordnung besteht gegen die gegenständliche Flächenwidmungsplanänderung, vorbehaltlich des Vorliegens des genannten Raumordnungsprogrammes, kein fachlicher Einwand. Die Abteilung Straßenerhaltung und –betrieb stimmt der Änderung unter Berücksichtigung der folgenden Punkte ebenfalls zu: - Empfehlung eines Linksabbieger auf die Gemeindestraße „Zur Mühle“ - Bei der LKW-Ausfahrt im Osten darf nur ausgefahren werden. - Die Ausführung hat laut Straßenprojekt zu erfolgen. - Erforderliche Sichtweiten sind einzuhalten. Das Objekt Engerwitzdorfer Straße 38 ist daher abzureißen. Die genannten Punkte wurden bereits im Zuge der Projektplanung seitens des Lagerhauses berücksichtigt. Seitens der Abteilungen Natur- und Landschaftsschutz, Grund- und Trinkwasserwirtschaft und Umweltschutz bestehen ebenfalls keine Einwände. Die Grundnachbarn Helmut und Gerda Pichler, Engerwitzdorf 1, sprechen sich in ihrer Stellungnahme gegen die geplante Umwidmung aus. Durch die Aufschüttung der Lagerhausgründe befürchten sie bei einer möglichen Hangwasserüberflutung erheblich negative Auswirkungen bei ihrem gegenüberliegenden Grundstück Parz. 3/2, KG. Engerwitzdorf. Weiters ersuchen Sie um Umwidmung des genannten Grundstücks von „W3“ laut Planbeilage auf ein Bauland-Dorfgebiet. Das Grundstück ist bereits als Dorfgebiet ausgewiesen. Die Bezeichnung W3 bezieht sich auf das Objekt Engerwitzdorf 3 (Ehrenmüller). Dies wurde bereits mit Herrn Pichler telefonisch geklärt. Bezüglich der Hangwässer wurde seitens der Anrainer im Zuge des Hochwasserschutzes ein Projekt gefordert. Dieses wurde bereits erstellt. Das Vorhaben des Lagerhauses wurde bereits bei der Erstellung des Hochwasserprojektes mit einbezogen. Seitens der Gemeinde Unterweitersdorf und der Marktgemeinde Wartberg/Aist bestehen keine Einwände. Die Linz Strom GmbH. erhebt ebenfalls grundsätzlich keinen Einwand, weist allerdings, wie bereits bei der ersten Widmung, darauf hin, dass bei Bedarf von größeren Anschlussleitungen eine Fläche für eine Trafostation vorzusehen ist. Das Lagerhaus wurde darüber informiert. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 31 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 und die Änderung Nr. 16 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Dem Einwand der Anrainer Helmut und Gerda Pichler wird nicht stattgegeben. GRM DI Wagner wird sich aus Protest gegen die Reihenfolge der Abwicklung der Stimme enthalten. Für GRM Dr. Schalk wird hier ein Weg beschritten, den der Gemeinderat so noch nie gemacht hat. Es liegen nur informelle Ankündigungen vor. Die SPÖ-Fraktion wird daher nicht zustimmen. Der Bürgermeister antwortet, für weitere Planungen müssen bestimmte Voraussetzungen beschlossen werden. Der Kanal wurde bereits verlegt. Mit dem Hochwasserschutz wird im Juli begonnen. Wichtig sei für ihn die Sicherung von Arbeitsplätzen in der Gemeinde. GREM Mairhofer R. betont, wie wichtig es für die Landwirte ist, das Lagerhaus in der Nähe zu haben. Vizebgm. Moser-Luger stellt klar, die SPÖ-Fraktion verweigert nicht die Schaffung von Arbeitsplätzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 36 (SPAR - Mittertreffling); Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, die Umwidmungsfläche für ein Gebiet für Geschäftsbauten mit einer Gesamtverkaufsfläche von max. 800 m² befindet sich auf Parzelle 557, KG. Niederkulm, im Bereich des bestehenden SPAR Marktes, Johann Wöckinger Straße 7 in Mittertreffling. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.03.2015 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Seitens der Abt. Örtliche Raumordnung und Straßenerhaltung und – betrieb wird der gegenständlichen Flächenwidmungsplanänderung zugestimmt. Seitens der Wirtschaftskammer Oö, des Pflichtbereichskommandanten bzw. Feuerwehrkommandanten der FF Treffling, der Linz Strom GmbH. und der Netz Oberösterreich GmbH. bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 36 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 37 (Pfaller - Innertreffling); Beschlussfassung GVM Reichör informiert, das Widmungsverfahren betrifft das Objekt Innertreffling 35, welches am Güterweg Zwicklau südlich des landwirtschaftlichen Anwesens Zinngießing 10 (Zwicklbauer) liegt und im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Wohngebäude im Grünland „Sternchenbau“ mit einer nutzbaren Fläche von 1.000 m² ausgewiesen ist. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Laut Rücksprache mit der Abteilung Örtliche Raumordnung ist für diese geringfügige Änderung der bebaubaren Fläche kein Stellungnahmeverfahren notwendig, vor allem, weil die nutzbare Fläche nicht erhöht wird. Es erfolgte daher nur die Verständigung der Anrainer. Innerhalb der Frist wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 37 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 10. Pummer Petra, Mitterweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle 2402/14, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör informiert, die Antragstellerin ist Eigentümerin der bebauten Liegenschaft 2402/14, KG. Engerwitzdorf (Mitterweg 2). Der seit 1986 in diesem Bereich rechtswirksame Bebauungsplan legt eine eingeschoßige Bebauung und die Dachformen Sattel- oder Walmdach fest. Aufgrund einer notwendigen Wohnraumschaffung soll das bestehende Gebäude aufgestockt werden. Den oberen Abschluss soll eine Pultdachkonstruktion bilden. Die Antragstellerin ersucht daher um Änderung der Festlegungen dahingehend, dass eine zweigeschoßige Bebauung sowie freie Wahl der Dachform möglich sind. Bemerkt wird, dass die vor Erlassung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ errichteten Gebäude eine zweigeschoßige Bebauung aufweisen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und folgende Änderungen empfohlen: - zweigeschoßige Bebauung möglich - Freie Wahl der Dachform - Planungsraum: von der Gusenbachstraße bis zum Weidenweg; die westliche und östliche Grenze bilden jeweils die Grünlandfläche GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“, wie vom Ausschuss vorberaten, und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 11. Lengauer Peter, Klingergasse 20, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" im Bereich der Parzelle 94/3, KG. Holzwiesen; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör erklärt, der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft 94/3, KG. Holzwiesen (Im Weizenfeld). Der rechtswirksame Bebauungsplan legt in diesem Bereich als Gebäudehöhe max. 1 Vollgeschoß und ein ausgebautes Dachgeschoß sowie eine Übermauerung des Vollgeschoßes von max. 1,80 m ab Rohdeckenoberkante fest. Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines zweigeschoßigen Einfamilienhauses mit Flachdach oder Pultdachkonstruktion. Er ersucht daher um Änderungen des Bebauungsplanes. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und folgende Änderungen empfohlen: - zweigeschoßige Bebauung möglich - Freie Wahl der Dachform - Planungsraum: Im Westen: Parzelle 94/14 bis zur Parzelle 94/10, KG. Holzwiesen im Osten GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Linzerberg“, wie vom Ausschuss vorberaten, und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Doblhammer und Vizebgm. Moser-Luger sind während der Abstimmung nicht im Saal. 12. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung 41 (FF Schweinbach); Beschlussfassung GVM Reichör erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Feuerwehrhauses der FF Schweinbach (Schweinbacher Straße 38) für die Unterschreitung des gesetzlich geforderten Mindestabstandes bei Errichtung eines Carports an der nördlichen Grundgrenze gefasst. Im Genehmigungsverfahren sind von den überörtlichen Fachdienststellen des Landes keine Einwendungen gegen die Änderung des Bebauungsplanes eingelangt. Seitens der betroffenen Grundeigentümer wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 41 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form, vorbehaltlich der Stellungnahme der Fachabteilung, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Bebauungsplan Nr. 101 "SPAR - Linzerberg"; Beschlussfassung GVM Reichör informiert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.02.2015 die Erstellung eines Bebauungsplanes Nr. 101 „SPAR – Linzerberg“ für die Parzelle 65/6, KG. Holzwiesen, beschlossen. In der Stellungnahme der Abt. Raumordnung wird auf die Prüfung durch die Aufsichtsbehörde hingewiesen. Vom fachlichen Standpunkt wird die Erstellung des Bebauungsplanes zur Kenntnis genommen. Überörtliche Interessen im besonderen Maße werden - bedingt durch die Lage des Planungsgebietes an der B 125 Prager Straße berührt, sodass der Plan dem Land zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen ist. Im bisherigen Genehmigungsverfahren wurde von Herrn Mag. Wilhelm Huemer eine Stellungnahme dahingehend abgegeben, dass der Mindestabstand von 3,0 m eingehalten werden soll. Weiters soll der bestehende Silo abgebrochen werden, da die Sicht auf den öffentlichen fließenden Verkehr bei der Ausfahrt verbessert werden würde und ein Getreidesilo in einem Kerngebiet sowohl optisch, als auch betriebstechnisch (Staub, Lärm, landwirtschaftliche Fahrzeuge, LKW´s, etc) nicht passend bzw. „zeitgemäß“ ist. Bemerkt wird, dass der Bebauungsplan für die Unterschreitung des gesetzlich erforderlichen Mindestabstandes erstellt wird und es hier zu einer Verbesserung im Vergleich zum Altbestand kommt. Vom Stadtamt Gallneukirchen wurde eine weitere Stellungnahme abgegeben, in der es die Stellungnahme vom 08.04.2015 aufrecht erhält und weiters eine gemeinsame Überprüfung des Kreuzungsbereiches beim Kreisverkehr hinsichtlich des Verkehrsaufkommens der künftigen Märkte „Eurospar“, „Billa“ und „Hofer“ fordert. Wie auch bereits in der Grundsatzbeschussfassung angemerkt, ist derzeit ein Abbruch des Silos aufgrund der vielen langfristig bestehenden Mobilfunkverträge und der enormen Kosten nicht beabsichtigt. Es ist aber auch keine weitere Nutzung des Silos vorgesehen. Festgehalten wird weiters, dass Handymasten bzw. ein funktionierendes Mobilfunknetz vor allem auch öffentliche Interessen darstellen und eine Standortverlegung problematisch wäre. Bei Abbruch des Silos bzw. Reduzierung der Höhe würde es zu keiner Sichtverbesserung im Kreuzungsbereich kommen. Die Ausfahrt des Billa-Marktes befindet sich, laut Parkplatzmarkierungen, auch weiter westlich gegenüber der Lagerhaus-Werkstätte. Die Fassadengestaltung sowie die erforderlichen Grünflächen bzw. Bepflanzungen sind im Bebauungsplan geregelt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten und spricht sich dafür aus, dass die geforderte Überprüfung des Verkehrsaufkommens seitens der Stadtgemeinde Gallneukirchen durchzuführen sei. Über das Projekt „Hofer“ liegt uns noch keine Information vor. Bei der Zu- und Ausfahrt zum künftigen „Eurospar“ handelt es sich um bereits bestehende Betriebszufahrten (derzeit Lagerhaus-Markt), ebenso die Zufahrt zum bestehende „Billa“-Markt. Der Bebauungsplanentwurf wurde der Straßenmeisterei bereits vorgelegt. Weiters befindet sich der Kreisverkehr im Stadtgebiet von Gallneukirchen und es betrifft grundsätzlich auch das Ortsbild bzw. die Stadteinfahrt von Gallneukirchen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bebauungsplan Nr. 101 „Spar – Linzerberg“ beschließen. Den eingebrachten Stellungnahmen von Herrn Mag. Wilhelm Huemer und der Stadtgemeinde Gallneukirchen wird nicht stattgegeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Projekt "Wirtschaftspark Engerwitzdorf - Gallneukirchen"; Honorarangebot; Vergabe; Beschlussfassung GVM Reichör erinnert, der Gemeinderat hat am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss für das gemeinsame Projekt mit Gallneukirchen gefasst. Das Honorarangebot des Ortsplaners liegt nun vor. Honorarangebot vom 27.05.2015: Grundlagenforschung ca. 40 Stunden € 3.200,00 Schemaplan ca. 60 Stunden € 1.600,00 € 4.800,00 + 20 % MWSt. € 960,00 Brutto € 5.760,00 Aufteilung der Kosten aufgrund der Flächenverteilung: Engerwitzdorf: 67 % € 3.216,00 exkl. MWSt. Gallneukirchen: 33 % € 1.584,00 exkl. MWSt. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Stundenaufwand zuzüglich Nebenkosten (Begehungen, Fahrtspesen, Kopien, Plots, Geometerkosten). Nach der Grundlagenforschung und Erstellung des Schemaplanes wäre von beiden Gemeinden je ein Bebauungsplan zu erstellen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Planungsarbeiten beim Projekt "Wirtschaftspark Engerwitzdorf - Gallneukirchen" an unsere Ortsplanung Architekten Zellinger Gunhold und Partner Ziviltechniker GesmbH. aus Linz, laut Honorarangebot vom 27.05.2015, vergeben. Die Finanzierung wird im Voranschlag für das Jahr 2016 budgetiert (1/0310/728). Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Förderung von Familien; Einführung eines zusätzlichen Teilbetrages; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger hält fest, aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates vom 15.12.1998 gibt es für Familien, deren Kinder ab 1.1.1999 geboren wurden, nach dem vollendeten 2., 4.und 6. Lebensjahr des Kindes eine einmalige Förderung in Höhe von jeweils € 75,00. Voraussetzung für die Auszahlung ist die Vorlage des Mutter-Kind-Passes mit allen Untersuchungen und die Bestätigung der Eltern (Mutter) des Kindes, dass zumindest pro auszuzahlendem Teilbetrag von Euro 75,00 an zwei Elternabenden über Erziehungs- oder Gesundheitsfragen teilgenommen wurde. Der Ausschuss hat vorgeschlagen, dass Eltern ab 01.01.2016 eine zusätzliche Förderung von € 75,00 Euro erhalten sollen. Voraussetzung dafür soll der Besuch einer Bildungsveranstaltung eines Elternteiles zum Thema Pubertät bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes sein. Der Antrag kann ausschließlich zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 13. Lebensjahr des Kindes gestellt werden. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass Eltern ab 01.01.2016 für Kinder eine Förderung von € 75,00 Euro erhalten. Voraussetzung dafür ist der Besuch einer Bildungsveranstaltung eines Elternteiles zum Thema Pubertät bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Der Antrag kann ausschließlich zwischen dem vollendeten 12. und dem vollendeten 13. Lebensjahr des Kindes gestellt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Jungwirth und GRM Wolfsegger sind während der Abstimmung nicht im Saal. 16. Erlassen einer 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Knierübler-Gemeindestraße im Bereich der Ortschaft Schmiedgassen; Beschlussfassung einer Verordnung Vizebgm. Schöffl teilt mit, von den Bewohnern der Ortschaft Schmiedgassen wurde die Erlassung einer 50 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung von der Liegenschaft Schmiedgassen 11 bis zur Liegenschaft Schmiedgassen 25 angeregt. Der verkehrstechnische Sachverständige vom Amt der Oö. Landesregierung stellte fest, dass aus Gründen der Verkehrssicherheit eine 50 km/h-Beschränkung gerechtfertigt ist. Aus diesem Grund könne eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung für die Knierüblerstraße Parz. Nr. 1436/2; KG Holzwiesen von der nordwestlichen Grundgrenze der Parz. Nr. 771 bis 30m nach der nordwestlichen Grundgrenze der Parz. Nr. 1140/1 verordnet werden. Der Ausschuss hat die Verordnung eingehend vorberaten. Nach dem nollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt Vizebgm. Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die Erlassung einer 50 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung für die Knierüblerstraße Parz. Nr. 1436/2; KG Holzwiesen von der nordwestlichen Grundgrenze der Parz. Nr. 771 bis 30m nach der nordwestlichen Grundgrenze der Parz. Nr. 1140/1 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 17. Errichtung eines Löschwasserbehälters im Bereich der Siedlung Am Kropfberg, Grundsatzbeschluss; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl informiert, bei den jährlichen Besprechungen mit den Kommanden der Engerwitzdorfer Feuerwehren wurde bereits mehrmals die Errichtung einer Löschwasserzisterne für die Siedlung Alte Linzerstraße/Binderweg angeregt. Aufgrund der Richtlinie über die Löschwasserversorgung ist die Errichtung einer Zisterne in diesem Bereich erforderlich. Die Errichtungskosten ohne Honorare und erforderlichem Grund werden auf rund € 30.000,-- netto geschätzt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Errichtung einer Löschwasserzisterne für die Siedlung Alte Linzerstraße/Binderweg beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 18. Errichtung eines Teilbereiches des Oberflächenwasserkonzeptes im Gewerbegebiet Langwiesen sowie das Löschwasserbecken Am Kropfberg; Vergabe der Planungs- und Bauleitungsarbeiten; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 21.05.2015 grundsätzlich die Errichtung eines Rückhaltebeckens, eines Löschwasserbeckens und Teilbereiche des Schmutz- und Reinwasserkanals im Betriebsbaugebiet Langwiesen beschlossen. Weiters soll eine Löschwasserzisterne im Bereich Alte Linzer Straße/Binderweg errichtet werden (Siehe Punkt 17). Die Errichtungskosten ohne Honorare und erforderlichen Grund wurden auf rund € 320.000,-- netto geschätzt. Für die Planung und Bauleitung wurden 3 Angebote von Ziviltechnikern eingeholt: 1. Firma Eitler und Partner aus Linz € 55.295,00 netto 2. Karl und Peherstorfer aus Linz € 56.722,29 netto 3. Thürriedl und Mayr aus Linz/Grieskirchen € 60.430,00 netto Leistungsumfang Planung und Bauleitung: 130 m Schmutzwasserkanal 270 m Regenwasserkanal 1 Stk. Retentionsbecken 40 m Hausanschlüsse 1 Stk. Löschwasserzisterne BBG Langwiesen ~ 500 m³ 1 Stk. Löschwasserzisterne Kropfberg ~100 m³ Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Umfang. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Planungs- und Bauleitungsarbeiten für die oben angeführten Arbeiten an den Billigstbieter Firma Eitler und Partner aus Linz zum Preis von 55.295,00 netto zu vergeben. Die Finanzierung ist im AOHH vorgesehen. GVM Mandl sieht nicht ein, dass die Gemeinde die Grundbesitzer in dieser Dimension unterstützt. Es gibt sicher auch andere bebaubare Gebiete. Dazu entgegnet der Bürgermeister, es gibt keine alternativen Betriebsbaugebiete. Die Errichtung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes wurde der Gemeinde seitens des Landes vorgeschrieben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 19. Straßenbenennung im Bereich des neu gewidmeten Baulandes im Bereich Linzerberg (Pilzgründe); Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl berichtet, für die künftige öffentliche Verkehrsfläche auf den Parzellen Nr. 48/16; 64/15; 65/11 und 65/12, KG. Engerwitzdorf im Bereich der „Pilzgründe“ ist eine Straßenbezeichnung zu beschließen. Der Ausschuss hat nach längerer Diskussion die Bezeichnung Diakoniestraße vorschlagen. Gemäß § 10 Oö. Straßengesetz 1991 idF LGBL. Nr. 61/2005 ist für eine Straßenbenennung ein Gemeinderatsbeschluss, jedoch keine Verordnung erforderlich. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die öffentliche Verkehrsfläche auf den Parzellen Nr. 48/16; 64/15; 65/11 und 65/12, KG. Engerwitzdorf in der Ortschaft Linzerberg die Bezeichnung „Diakoniestraße“ erhalten soll. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Haunschmid Johann und Margareta, Weidenweg 10, 4209 Engerwitzdorf; neuerliches Ansuchen um Auflassung des öffentlichen Gutes Parzelle 2730/2, KG. Engerwitzdorf (Weidenweg); Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl teilt mit, Herr und Frau Haunschmid, Weidenweg 10, 4209 haben neuerlich um die Auflassung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 2730/2; KG Engerwitzdorf angesucht. Dieses Ansuchen wurde in der Sitzung am 27.11.2008 im Ausschuss für Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zurückgestellt, bis der Bebauungsplan Nr. 4 abgeändert wird. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.06.2010 das Genehmigungsverfahren betreffend der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 eingestellt. Der Ausschuss hat dieses Ansuchen eingehend vorberaten. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, da sich bis zum heutigen Zeitpunkt nichts geändert hat, möge der Gemeinderat das Ansuchen der Ehegatten Haunschmid, Weidenweg 10, 4209 Engerwitzdorf ablehnen. Für GRM Mag. Seyer-Neulinger ist es ein Weg, der nicht mehr benützt wird und daher aufzulassen ist. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 21. Nutzungsvertrag mit der Sportunion Schweinbach – Änderung des jährlichen Benutzungsentgeltes (Punkt III des Vertrages); Beschlussfassung Bürgermeister Herbert Fürst informiert, durch die Generalsanierung des Klubgebäudes der Sportunion Schweinbach wird seitens unseres Steuerberaters LeitnerLeitner empfohlen, den bestehenden Nutzungsvertrag mit der Sportunion Schweinbach anzupassen. Dieser sieht derzeit im Punkt III ein jährliches Nutzungsentgelt von € 726,74 netto vor. LeitnerLeitner empfiehlt aufgrund der Sanierungskosten von € 500.000,00 den bestehenden Pachtzins um 1,5 % der angefallenen Sanierungskosten zu erhöhen. Der Pachtzins wird demnach jährlich statt bisher € 726,74 neu € 8.230,00 betragen. Weiters soll auch die jährliche Vorschreibung der Betriebskosten an die Sportunion Schweinbach im Nutzungsvertrag aufgenommen werden. Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten erfolgte im ersten Halbjahr 2015, die Änderung des Nutzungsvertrages wird somit mit 1. Juli 2015 wirksam (d.h. für 2015 nur 50 % = € 4.115,00). Die Abänderung des Punktes III wurde am 10. Juni 2015 mit dem Obmann der Sportunion Schweinbach Herrn Herbert Wöckinger besprochen und von ihm auch die Zustimmung erteilt. Der Punkt III lautete bisher: Der Sportverein zahlt für die unter Punkt I. näher bezeichneten Anlagen ein Benützungsentgelt von jährlich € 726,74. Diesem Benützungsentgelt ist jeweils die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß zuzurechnen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Punkt III des bestehenden Nutzungsvertrages zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Sportunion Schweinbach mit Wirkung 1. Juli 2015 wie folgt ändern: III. Der Sportverein zahlt für die unter Punkt I. näher bezeichneten entgeltlich überlassenen Anlagen ein jährliches Nutzungsentgelt in Höhe von € 8.230,00. Diesem Nutzungsentgelt ist jeweils die Umsatzsteuer im gesetzlichen Ausmaß zuzurechnen. Darüber hinaus werden die anfallenden Betriebskosten (Abfall-, Wasser- und Kanalgebühr) laufend der Sportunion Schweinbach vorgeschrieben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 22. Kinderbetreuungseinrichtungen Schweinbach (Krabbelstube, Kindergarten, Hort), Rechtsträger Pfarrcaritas Gallneukirchen, Überarbeitung des Pachtvertrages und des Arbeitsübereinkommens inkl. Ergänzung der Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach; Beschlussfassung Der Bürgermeister erläutert, für die neue Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach, bestehend aus 4 Gruppen Krabbelstube und 2 Gruppen Kindergarten, sind die Vergabe der Trägerschaft und der Abschluss eines Arbeitsübereinkommens erforderlich. Lt. heutigem Stand ist die Inbetriebnahme der Einrichtung abhängig vom Baufortschritt mit Semester 2016 geplant. Aufgrund von Vorgesprächen ist die Pfarrcaritas Gallneukirchen bereit, die Trägerschaft für die Krabbelstube und den Kindergarten zu übernehmen. Es wurde eine Ergänzung zu den bestehenden Verträgen vereinbart. In diesem Zusammenhang wurden alle bisherigen Vertragsteile (inkl. Ergänzungen und Nachträgen) integriert und gemäß dem OÖ Kinderbetreuungsgesetz adaptiert und in einem Pachtvertrag und einem Arbeitsübereinkommen zusammengefasst. Grundsätzlich gilt in den bestehenden Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Als Ergänzung wurde in den adaptierten Verträgen verdeutlicht, dass z.B. bei Einführung einer Ganztagesschule der Hort mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann. Auf Empfehlung des Rechtsanwaltes Mag. Robin Koll, Kanzlei Kammler & Koll Rechtsanwälte OG, Pfarrgasse 27, 4240 Freistadt, wurde daher die bisherige Formulierung („…sonstige wichtige Gründe“) geringfügig abgeändert. Diese Vorgangsweise wurde mit der Pfarrcaritas Gallneukirchen besprochen. Die Verträge wurden dem Rechtsträger übermittelt und bedürfen der Zustimmung der Diözesanfinanzkammer. Sowohl die bestehenden Verträge als auch die Ergänzungen entsprechen den Musterverträgen des Landes OÖ. Lt. Erlass des Landes OÖ vom 09. Juli 2013 (GZ: Beilage zu IKD(Gem)-400004/54-2013-Has/Re) unterliegen die Vertragsänderungen nicht der Genehmigungspflicht durch die OÖ Landesregierung. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pachtvertrages und des Arbeitsübereinkommens stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Pachtvertrag und das vollinhaltlich verlesene Arbeitsübereinkommen mit der Pfarrcaritas Gallneukirchen (vorbehaltlich der Zustimmung der Diözesanfinanzkammer) beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 23. Kinderbetreuungseinrichtungen Treffling (Krabbelstube, Kindergarten, Hort), Rechtsträger Pfarrcaritas Treffling, Überarbeitung des bestehenden Pachtvertrages und des bestehenden Arbeitsübereinkommens; Beschlussfassung Der Bürgermeister erläutert, im Zuge der Ergänzungen der Verträge (Pachtvertrag und Arbeitsübereinkommen) mit der Pfarrcaritas Gallneukirchen aufgrund der neuen Betreuungseinrichtung in Schweinbach (Krabbelstube und Kindergarten) werden auch die bestehenden und bereits beschlossenen Verträge mit der Pfarrcaritas Treffling zu einem Pachtvertrag und einem Arbeitsübereinkommen zusmmengefasst und adaptiert. Ergänzend dazu werden auch für die Pfarrcaritas Treffling die Verträge geringfügig abgeändert: Grundsätzlich gilt in den bereits bestehenden Verträgen eine Kündigungsfrist von einem Jahr. Als Ergänzung wird in den adaptierten Verträgen noch genauer verdeutlicht, dass z.B. bei Einführung einer Ganztagesschule der Hort mit sofortiger Wirkung gekündigt werden kann. Auf Empfehlung des Rechtsanwaltes Mag. Robin Koll, Kanzlei Kammler & Koll Rechtsanwälte OG, Pfarrgasse 27, 4240 Freistadt, wurde daher die bisherige Formulierung („…sonstige wichtige Gründe“) geringfügig abgeändert. Diese Vorgangsweise wurde mit der Pfarrcaritas Treffling besprochen. Die Verträge wurden dem Rechtsträger übermittelt und bedürfen der Zustimmung der Diözesanfinanzkammer. Sowohl die bestehenden Verträge als auch die Ergänzungen entsprechen den Musterverträgen des Landes OÖ. Lt. Erlass des Landes OÖ vom 09. Juli 2013 (GZ: Beilage zu IKD(Gem)-400004/54-2013-Has/Re) unterliegen die Vertragsänderungen nicht der Genehmigungspflicht durch die OÖ Landesregierung. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pachtvertrages und des Arbeitsübereinkommens stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Pachtvertrag und das vollinhaltlich verlesene Arbeitsübereinkommen mit der Pfarrcaritas Treffling (vorbehaltlich der Zustimmung der Diözesanfinanzkammer) beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24. Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach; Ansuchen um Aufnahme eines Zivildieners; Beschlussfassung Der Bürgermeister führt aus, im April 2015 informierte die Verwaltungsleiterin der Pfarrcaritas-Kinderbetreuungseinrichtungen, dass der Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach ab Herbst 2015 einen Zivildiener aufnehmen möchte. In den Medien wurde in letzter Zeit viel darüber berichtet bzw. auch dafür geworben, weil der Bund im Rahmen der 15a B-VG-Vereinbarung Personalkostenzuschüsse dafür in Aussicht stellt. Für den Erhalt dieser Bundesmittel müssen jedoch einige Kriterien, wie Öffnungszeiten, Senkung des Betreuungsschlüssels, Eignung als Zivildiensteinrichtung, etc. gegeben sein. Weiters muss laut Auskunft beim Land OÖ ein Zivildiener eine Helferausbildung machen und freiwillig Arbeiten leisten, die über die Aufgaben eines Zivildieners hinausgehen. Eine diesbezügliche Bereitschaft des Zivildieners sei in gewisser Weise ein Unsicherheitsfaktor, der beachtet werden müsse. Eine Kostenberechnung der Caritas hat ergeben, dass der Zivildiener im Monat – ohne Berücksichtigung von Zuschüssen – bis zu rund € 800,00 kostet. Dienstgeber ist die Pfarrcaritas. Die Personalkosten belasten im Rahmen der Abgangsdeckungsvereinbarung jedoch das Gemeindebudget. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Ansuchen um Aufnahme eines Zivildieners im Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach nur dann zuzustimmen, wenn der Gemeinde nicht mehr Kosten als maximal € 400,00 / Monat entstehen. Vizebgm. Moser-Luger ist grundsätzlich positiv eingestellt, da es sehr gute Erfahrungen dazu gibt. Die Gemeinde sollte die gesamten verbleibenden Kosten übernehmen. Er stellt den Gegenantrag, der Gemeinderat möge der Aufnahme eines Zivildieners im Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach zustimmen und dafür die Kosten von € 800,00 übernehmen. Der Bürgermeister stellt klar, für die Grundwehrdiener und Zivildiener ist der Bund zuständig. Der Bund kann die Kosten eines Zivildieners nicht einfach auf die Gemeinden abwälzen. Wahrscheinlich stellt der Bund Personalkostenzuschüsse in Aussicht, daher möchte er nicht zu 100 % für die Kosten aufkommen. GRM Dr. Niebsch befürwortet die Aufnahme eines Zivildieners, weil es eine große Bereicherung für die Kinder ist, wenn sie eine männliche Betreuungsperson haben. Als familienfreundliche Gemeinde muss es uns das wert sein. GRM Mayrbäurl stimmt Herrn Bürgermeister zu, nur die Hälfte der Kosten zu übernehmen. GRM Dr. Schalk kritisiert, dass die Gemeinde nicht über die Aufnahme eines Zivildieners bestimmen kann, da Dienstgeber die Caritas sei. Es gehe lediglich um die Kostenübernahme. Vizebgm. Moser-Luger betont, der Zivildiener ist eine relativ kostengünstige Arbeitskraft. Unter Ausnutzung aller möglichen Förderungen sollte die Gemeinde die Restkosten übernehmen. Auch die Caritas ist angehalten, alle Förderungen auszuschöpfen. Abstimmungsergebnis über den Gegenantrag: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Gegenantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 25. Katholisches Bildungswerk Gallneukirchen; Berufung gegen den Lustbarkeitsabgabebescheid für das Konzert des Wartberger Chors "pro musica" am 26.10.2014 - Zl: GA1046/2014; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Schöffl. Vizebgm. Schöffl informiert, mit Bescheid vom 27.04.2015 wurde dem Katholischen und Evangelischen Bildungswerk Gallneukirchen gemäß § 198 ff Bundesabgabenordnung, BGBl.Nr. 20/2009 die Lustbarkeitsabgabe für das Chorkonzert des Wartberger Chors „pro musica“ vom 26.10.2014 im Kulturhaus „Im Schöffl“ in der Höhe von € 277,78 vorgeschrieben. Mit Schreiben vom 22.05.2015 hat das Katholische Bildungwerk gegen diesen Lustbarkeitsabgabebescheid Berufung mit folgender Begründung eingebracht: Das Katholische Bildungswerk versteht sich als Anbieter in der Erwachsenenbildung, ist eine kirchliche Einrichtung und wird vom Land OÖ gefördert. Sie versuchen kostendeckend zu arbeiten bzw. wird ein eventueller Erlös sozialen Zwecken zugeführt. D.h. sie arbeiten ebensowenig gewinnorientiert wie der Wartberger Chor, der als gemeinnütziger Verein organisiert ist und von ausschließlich ehrenamtlichen Mitarbeitern getragen ist. Einnahmen aus Konzerten fließen in Arbeitsmaterialien, um Musikgenuss auf höchstem Niveau bieten zu können. Auch der Chor bekommt eine jährliche Förderung von der Kulturabteilung der OÖ. Landesregierung zur Abdeckung der Abgänge. Weder das Katholische Bildungswerk Gallneukirchen noch der Wartberger Chor haben während der Zeit ihres Bestehens in irgendeiner Gemeinde Lustbarkeitsabgabe zu leisten gehabt. In einer Empfehlung der oberösterreichischen Landeskulturdirektion (K1567/5/1993/Gg/ha vom 09.03.1993) wird festgehalten, dass gemäß § 3 Abs. 1 Z 3 des OÖ. Lusbarkeitsabgabegesetzes 1979 Veranstaltungen, die ausschließlich zum Zwecke der Wissenschaft und der Kunstpflege bzw. Volksbildung ohne Absicht auf Gewinnerzielung erfolgen, nicht der Abgabenpflicht unterliegen. Da die Begriffe „Kunstpflege“ bzw. „Volksbildung“ auch die Kulturpflege mit einfließen, können auch Veranstaltungen, die unter dem Titel „Kulturpflege“ abgehalten werden den Befreiungstatbestand unter der Voraussetzung erfüllen, dass damit keine Gewinnabsicht verbunden ist. Weiters kann davon ausgegangen werden, dass sämtlichen vom Land Oberösterreich subventionierten Kulturvereinigungen, jedenfalls keine Erwerbsabsicht zugrunde liegt. Die Subventionierung durch das Land OÖ. ist gegebenenfalls in geeigneter Weise nachzuweisen. Gemäß § 2 Abs. 4, Ziff. 11 des OÖ. Lustbarkeitsabgabegesetzes, sind „Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Aufführungen, Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen, Rezitationen, Vorführungen der Tanzkunst“ Lustbarkeiten. Da laut Angabe des Wartberger Chores „pro musica“ für die Veranstaltung 200 Karten mit einem Durchschnittspreis von € 10,- verkauft wurden, kann von einer Gewinnabsicht ausgegangen werden. Die Vorschreibung der Lustbarkeitsabgabe gemäß § 2 Abs. 4, Ziff. 11 des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetzes erfolgte daher gesetzeskonform, sodass der Berufung keine Folge zu geben ist. Berufungsentscheidung über die vom Katholischen Bildungswerk Gallneukirchen, vertreten durch Fr. Gabriele Brandstetter, Getreideweg 12, 4209 Engerwitzdorf, rechtzeitig eingebrachte Berufung vom 22.05.2015 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.04.2015, Zl. 9200 -061.061-11465-2014 ergeht aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 02.07.2015 gefassten Beschlusses nachstehender Spruch Dem Katholischen Bildungswerk Gallneukirchen wird gemäß §§ 198 ff Bundesabgabenordnung, BGBl.I 20/2009 die Lustbarkeitsabgabe gem. § 2 Abs. 4 Ziff. 11 OÖ. Lustbarkeitsabgabegesetz für das Chorkonzert des Wartberger Chors „pro musica“ vom 26.10.2014 in Höhe von € 277,78 vorgeschrieben. Zahlungsfrist: Der Betrag war bereits fällig und ist binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides auf das Konto der Raiffeisenbank Engerwitzdorf-Gallneukirchen einzuzahlen. IBAN: AT70 3411 1000 0031 0599 Ihre Berufung vom 22.05.2015 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.04.2015, Zl. 9200-061.061-11465-2014 wird abgewiesen und der oben genannte Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt. Rechtsgrundlagen i.d.g.F.: §§ 1, 143 und 198 der Bundesabgabenordnung, BGBl.I 20/2009; Begründung Gemäß § 2 Abs. 4, Ziff. 11 des OÖ. Lustbarkeitsabgabegesetzes, sind „Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Aufführungen, Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen, Rezitationen, Vorführungen der Tanzkunst“ Lustbarkeiten. Da lt. Angabe des Wartberger Chores „pro musica“ für die Veranstaltung 200 Karten mit einem Durchschnittspreis von € 10,- verkauft wurden, kann von einer Gewinnabsicht ausgegangen werden. Die Vorschreibung der Lustbarkeitsabgabe gemäß § 2 Abs. 4, Ziff. 11 des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetzes erfolgte daher gesetzeskonform, die erstinstanzliche Lustbarkeitsabgabenvorschreibung erfolgte vollkommen zu Recht. Rechtsmittelbelehrung Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid eine Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht einzubringen. Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Gemeinde Engerwitzdorf eingereicht oder bei der Post aufgegeben oder in einer sonst technisch möglichen Form eingebracht werden. Mit Email jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der bescheiderlassenden Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen bzw. etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs im Internet gemacht worden sind. Die Beschwerde muss eine Bezeichnung des Abgabenbescheids, gegen den sie gerichtet ist, enthalten; die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung nach § 264 Abs. 3 BAO. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.04.2015 abzuweisen, da die Lustbarkeitsabgabe vorzuschreiben ist. Der Spruch und die Begründung der Entscheidung sowie die Rechtsmittelbelehrung lauten wie folgt: Spruch Dem Katholischen Bildungswerk Gallneukirchen wird gemäß §§ 198 ff Bundesabgabenordnung, BGBl.I 20/2009 die Lustbarkeitsabgabe gem. § 2 Abs. 4 Ziff. 11 OÖ. Lustbarkeitsabgabegesetz für das Chorkonzert des Wartberger Chors „pro musica“ vom 26.10.2014 in Höhe von € 277,78 vorgeschrieben. Zahlungsfrist: Der Betrag war bereits fällig und ist binnen 14 Tagen nach Zustellung dieses Bescheides auf das Konto der Raiffeisenbank Engerwitzdorf-Gallneukirchen einzuzahlen. IBAN: AT70 3411 1000 0031 0599 Ihre Berufung vom 22.05.2015 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.04.2015, Zl. 9200-061.061-11465-2014 wird abgewiesen und der oben genannte Bescheid des Bürgermeisters vollinhaltlich bestätigt. Rechtsgrundlagen i.d.g.F.: §§ 1, 143 und 198 der Bundesabgabenordnung, BGBl.I 20/2009; Begründung Gemäß § 2 Abs. 4, Ziff. 11 des OÖ. Lustbarkeitsabgabegesetzes, sind „Konzerte und sonstige musikalische und gesangliche Aufführungen, Vorträge, Vorlesungen, Deklamationen, Rezitationen, Vorführungen der Tanzkunst“ Lustbarkeiten. Da lt. Angabe des Wartberger Chores „pro musica“ für die Veranstaltung 200 Karten mit einem Durchschnittspreis von € 10,- verkauft wurden, kann von einer Gewinnabsicht ausgegangen werden. Die Vorschreibung der Lustbarkeitsabgabe gemäß § 2 Abs. 4, Ziff. 11 des Oö. Lustbarkeitsabgabegesetzes erfolgte daher gesetzeskonform, die erstinstanzliche Lustbarkeitsabgabenvorschreibung erfolgte vollkommen zu Recht. Rechtsmittelbelehrung Sie haben das Recht, gegen diesen Bescheid eine Bescheidbeschwerde an das Verwaltungsgericht einzubringen. Die Beschwerde muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids bei der Gemeinde Engerwitzdorf eingereicht oder bei der Post aufgegeben oder in einer sonst technisch möglichen Form eingebracht werden. Mit Email jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der bescheiderlassenden Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen bzw. etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs im Internet gemacht worden sind. Die Beschwerde muss eine Bezeichnung des Abgabenbescheids, gegen den sie gerichtet ist, enthalten; die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung nach § 264 Abs. 3 BAO. Aufgrund der Wortmeldung von GRM Wögerbauer erläutert der Amtsleiter, die Entscheidung beruht auf der derzeit geltenden Gesetzeslage. Es ist nicht nachvollziehbar, dass gemeindeeigene Vereine die Abgabe zahlen und gemeindefremde Vereine die Abgabe nicht zahlen sollten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM DI Wagner, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM DI Wagner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Wögerbauer nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 26. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Dr. Niebsch berichtet über EGEM, FAIRTRADE und RadRegion Gusental: Beim letzten Treffen der KEM hat sich herausgestellt, dass PV-Anlagen am beliebtesten sind. Dies könnte eine Anregung sein, in unserer Gemeinde festzustellen, welche öffentlichen Gebäude noch geeignet wären. Die Gemeinde Alberndorf gewährt Förderungen für private Haushalte, auch wenn Parallelförderungen verboten sind. Es gebe aber auch Leute, die ohne Förderung PV-Anlagen errichten. In Alberndorf gibt es jährliche Förderschwerpunkte und einen Umweltpreis, der ein besonderer Ansporn für die Bürger ist. Vorträge über PV-Anlagen sind eher schwach besucht, daher sollten andere Wege gefunden werden. Vizebgm. Schöffl teilt mit, es gibt ein Pilotprojekt „steig ein“. Diese App ist vom 06.07. bis 14.08.2015 aktiviert. Es soll festgestellt werden, wie viele Personen eine Fahrgemeinschaft in Anspruch nehmen würden. Weiters wird in Engerwitzdorf eine Haushaltsbefragung zum Thema „Mobilität“ durchgeführt. Er ersucht, diese Befragung zu bewerben, um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu erreichen. GRM DI Dr. Wöckinger berichtet zu GESUNDE GEMEINDE: Rückblick: * YOGA-Kurse ASKÖ Treffling * Kräuterwanderungen * Vorträge über Homöopathie und Wechseljahre * Veranstaltung 25 Jahre Netzwerk Gesunde Gemeinde am 15. Juni im Musiktheater Vorschau: * Vortag ELGA – Elektronische Gesundheitsakte, Mag. Schmadlbauer (OÖGKK), am 12. Oktober 2015 im Kulturhaus „Im Schöffl“ * Yoga im Herbst 27. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet, es fand eine Präsentation des Flächenbedarfs für die Regiotram am 22.06.2015 im Stadtamt Gallneukirchen durch das Land OÖ.statt. b) Der Bürgermeister informiert, es findet eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss der Stadtgemeinde Gallneukirchen zur Beratung einer Stellungnahme zur Feststellung der Flächensicherung Regiotram am 06.07.2015 statt. c) Der Bürgermeister gibt den Termin für die außerordentliche GR-Sitzung zur Abgabe einer Stellungnahme am Donnerstag, 16.07.2015 um 19:00 Uhr, bekannt. d) Der Bürgermeister informiert, die Gemeinde hat derzeit drei Asylwerber beschäftigt. e) Der Bürgermeister gibt bekannt, das Land sucht dringend Unterbringungsmöglichkeiten für Asylwerber in der Größenordnung von über 10 Personen. f) Der Bürgermeister spricht eine Einladung zu 35 Jahre Pfadfinder von 12. bis 13.09.2015, bzw. zum Festakt am Sonntag, 13. September 2015 um 14:00 Uhr aus. g) Der Bürgermeister berichtet zum Bauvorhaben Kinderbetreuung Schweinbach; Bericht über die Vergaben von Gewerken in der Sitzung des GV am 30.06.2015: Finanzierungsplan Gemeinderatsbeschluss 11.12.2014 € 1.920.000,00 exkl. USt. Bisherige Vergaben: GR 02.10.2014; GR. 11.12.2014 und GV 24.03.2015 € 1.615.524,83 exkl. USt. Vergaben im GV 30.06.2015 € 160.032,28 exkl. USt. Offene Vergaben € 161.648,65 exkl. USt. Gesamtsumme € 1.937.205,76 exkl. USt. 1. Gewerk Außenanlage – Ausstattung Spielgeräte Firma Spielort GmbH. aus Piberbach € 56.674,40 exkl. USt. 2. Gewerk Einfriedung Stabgitterzaun Firma Brix Zaun GmbH. aus Linz € 8.806,48 exkl. USt. 3. Gewerk Schlosserarbeiten Firma Helga Grasserbauer aus Bad Zell € 6.738,00 exkl. USt. 4. Gewerk Bodenlegerarbeiten Firma Holz Stadler aus Kirchschlag bei Linz € 20.038,85 exkl. USt. 5. Gewerk Tischlerarbeiten Innentüren und Garderoben Firma Reichhart & Partner aus Engerwitzdorf € 67.774,55 exkl. USt. Summe: € 160.032,28exkl. USt. h) Der Bürgermeister berichtet zum Thema verkehrsberuhigende Maßnahmen Haidberg, ein Schutzweg sei in diesem Bereich nicht realisierbar, weil der Halteplatz nicht vorhanden ist. Weiters handelt es sich hier um eine sehr kurze Überquerung der Gemeindestraße. Ein Schutzweg ist zudem keine Tempobremse. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung am Haidberg (auf 30 km/h) ist nicht möglich, weil voraussichtlich Mitte 2016 eine neue Buslinie von Katsdorf kommend über den Haidberg Richtung Gallneukirchen eingerichtet wird. Das Messergebnis hat eine V 85 Geschwindigkeit von 56 km/h ergeben. Diese gemessene Geschwindigkeit liegt im österreichischen Durchschnitt in Ortsgebieten. Weiters wurde bemerkt, dass die parkenden Autos entlang des Haidberges eher als positiv gesehen werden, da diese verkehrsberuhigend wirken. i) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM DI Wagner, GVM Mandl, GRM Mag. Seyer-Neulinger, GRM Freudenthaler und GREM Mairhofer R. Vizebgm. Schöffl gratuliert dem Bürgermeister zu seinem Geburtstag. 28. Allfälliges a) Vizebgm. Moser-Luger bedankt sich bei der Gemeinde für die Unterstützung der Asylwerber. b) Vizebgm. Moser-Luger regt an, die Einsparungen bei der Bioabfallbeseitigung eventuell für die Aufstellung eines Windelcontainers zu verwenden. c) GRM Mag. Seyer-Neulinger informiert, in der vorletzten Ferienwoche wird wieder eine Lern- und Sprachwoche durchgeführt. Folder wurden in den Schulen ausgeteilt. d) GRM DI Wagner schließt sich dem Dank von Vizebgm. Moser-Luger hinsichtlich der Asylwerber an. Er fand auch den Fernsehbeitrag mit Amtsleiter Watzinger sehr gut. e) Auf die Frage von GRM Dr. Niebsch, antwortet der Bürgermeister, die außerordentliche GR-Sitzung im Herbst wird voraussichtlich Anfang September sein. f) GRM Wögerbauer ersucht, in Haid ein Tempomessgerät aufzustellen. Dazu antwortet der Bürgermeister, das Geschwindigkeitsmessgerät wird laufend an verschiedenen Orten aufgestellt, es wird auch in Haid aufgestellt. g) GRM Mayrbäurl stellt fest, dass die Beschäftigung der Asylwerber kein Arbeitsverhältnis begründet. Im ORF wird berichtet, dass es durch die Asylwerber mehr Arbeitslose gibt. Dazu antwortet der Bürgermeister, ein Asylwerber arbeitet nur 22 Stunden pro Monat. h) Der Bürgermeister bedankt sich bei allen Gemeindebediensteten und den Vereinen für die geleistete Arbeit zum Tag der offenen Tür. 29. Dringlichkeitsantrag: Kostenersatz für Begleitperson beim Kindergartentransport; Beschlussfassung Der Bürgermeister führt aus, um dem Voranschlagserlass des Landes OÖ gerecht zu werden, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.07.2011 beschlossen, die Kosten für die Begleitperson beim Kindergartentransport kostendeckend auf die Eltern umzulegen, wobei der Kostenersatz derzeit € 19,00 beträgt. Für die Berechnung der Kosten im Kinderbetreuungsjahr 2015/2016 wurden wiederum folgende Faktoren herangezogen: * Vom Kindergarten vorgelegte Personalkosten * Anzahl der durchschnittlich zu erwartenden Buskinder * Verwaltungskosten Die Berechnung ergab einen Elternbeitrag pro Kind und Monat von € 18,11. Der Betrag pro Kind und Monat ist 11 x pro Jahr zu entrichten. Für Eltern und Alleinerziehende bis zu einem Haushaltseinkommen unter der Mindestsicherung ist der Transport laut Gemeinderatsbeschluss vom 04.07.2014 kostenlos. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Elternbeitrag für den Kindergartentransport für das Betreuungsjahr 2015/2016 von € 19,00 auf € 18,00 zu senken, weiterhin jährlich zu berechnen und nach Bedarf anzupassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 30. Dringlichkeitsantrag: Resolution - Einführung des 5x5 Jugendwohnprogrammes Der Bürgermeister berichtet, die SPÖ-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begründung: Erste Wohnung wird für Junge zur finanziellen Schweraufgabe: Die erste eigene Wohnung ist wohl einer der wichtigsten Schritte in die Unabhängigkeit, deshalb umso wichtiger für junge Menschen. Wohnraum wird zunehmend für junge Erwachsene immer weniger leistbar. Alleine von 2009-2013 sind die Mieten laut Statistik Austria um 13 % angestiegen. Niedrige Einstiegsgehälter, lange Ausbildungszeiten und prekäre Dienstverhältnisse zum Berufseinstieg machen es jungen Menschen schwer, sich eine eigene Wohnung ermöglichen zu können. Ein Blick auf die Einkommensdaten laut Statistik Austria (Datenbasis 2012) belegt: Der Durchschnitts-Jahresverdienst von 20-29-Jährigen beträgt österreichweit 13.822 Euro netto. Diese Zahlen sind durchaus auch für Oberösterreich repräsentativ, weil unser Bundesland bei den Durchschnitts-Einkommen stets eng am Bundes-Mittelwert liegt. Eine 60-Quadratmeter-Wohnung mit einer marktüblichen Miete von 8 Euro pro Quadratmeter inklusive Betriebskosten (kalt), die somit 480 Euro monatlich zu Buch schlägt, würde 5760 Euro jährlich kosten – das entspricht mehr als 41 Prozent des kompletten Jahresverdienstes (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Heizung und Strom sind dabei jedoch noch gar nicht mitgerechnet. Im Vergleich dazu bewegt sich das Jahres-Durchschnittseinkommen der 30-39-Jährigen mit 19.692 Euro etwa im Rahmen des allgemeinen Durchschnittseinkommens von 20.596 Euro netto im Jahr. Im Vergleich zu den 20-29-Jährigen liegt der Wert der 30-39-Jährigen um 50 Prozent höher. Es ist daher schon aufgrund der tatsächlichen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sachlich begründet, junge Menschen bis 30 Jahren mit leistbarem Wohnraum besonders zu unterstützen. Das Modell: „5x5 – Junges Wohnen: Um Wohnraum für junge Menschen schnell, flexibel und günstig zur Verfügung stellen zu können, wurde ein eigenes Modell entwickelt. Dieses baut auf den bestehenden Erfahrungen von Städten und Gemeinden auf, die bereits Vorreiter-Projekte für „Junges Wohnen“ geschaffen haben. Konkret bietet das Modell „5x5 – Junges Wohnen“: - Eine fixe Miete von 5 Euro/m² brutto inkl. Betriebskosten (kalt) - Für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren - Einmalige Inanspruchnahme möglich - Für Junge zwischen 18 und 30 Jahren - Wohnungsgröße maximal 60m² plus weitere 10 m² pro zusätzlicher Person Zinsfreie Vorfinanzierung der Kaution/des Baukostenbeitrages: Zusätzlich soll die Kaution/der Baukostenbeitrag für Jugendliche, die das „5x5“ Modell in Anspruch nehmen, vorfinanziert werden und durch den/die WohnungsnehmerIn zinsfrei refinanziert werden. Die Rückzahlung erfolgt ab dem 2. Jahr nach dem Wohnungsbezug in monatlichen Raten. Welche Junge kommen für „5x5 – Junges Wohnen“ in Frage? - Alter zwischen 18 und 30 Jahren - Hauptwohnsitz bereits in der Gemeinde oder word neu in der Gemeinde angemeldet - Maximales Haushaltseinkommen bis Euro 1.400 netto (= 19.600 netto jährlich) für 1 Person - Maximales Haushaltseinkommen bis Euro 1.900 netto (= 26.600 netto jährlich) für 2 Personen zuzüglich Euro 350 netto für jede weitere Person oder Kind - Nur einmalige Inanspruchnahme möglich Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten zuzuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 21.05.2015 wurden folgende Einwendungen erhoben: GRM Dr. Niebsch beantragt, die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 21.05.2015 folgendermaßen zu ergänzen: Zu Punkt 6: Für GRM Dr. Niebsch stellt das geplante Lagerhaus die eigentliche Lärmbelästigung dar. Für GRM Dr. Niebsch stellt der zu erwartende zusätzliche Verkehr zum geplanten Lagerhaus die eigentliche Lärmbelästigung dar. Sie schlägt eine Verlegung der Kreuzung weiter östlich als eine Kompromisslösung vor. Dies würde der Familie Haider entgegenkommen. Zu Punkt 14: GRM Dr. Niebsch sieht es als wirtschaftsfördernde Maßnahme in die Zukunft und kann dies gegenüber den Gemeindebürgern nicht vertreten , kann dies aber in dieser Höhe (0,5 bis mehr als 1 Mill. €) gegenüber den Gemeindebürgern nicht vertreten. Zu Punkt 20 d Allfälliges GRM Dr. Niebsch erkundigt sich hinsichtlich einer 30-er Beschränkung auf der Oberholzstraße und nach den im vergangenen Jahr von einer Gruppe von Anwohnern des Haidbergs beantragten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung in diesem Bereich. Der Bürgermeister antwortet, sobald der Bericht vorliegt, wird im Ausschuss darüber berichtet. Hinsichtlich 30-er Beschränkung wird sich der zuständige Ausschuss demnächst mit diesem Thema befassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:45 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 1.10.2015 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde Engerwitzdorf, 1.10.2015 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mairhofer eh. Mandl eh. …………………………..………………….. ……………….…………………….… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. …………………………………………….... ……………………………………..…. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 35 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 02.07.2015 35