Lfd.Nr.:9, 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 17.12.2015 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Dipl. -Ing. Univ. Clemens Plank (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) – ab Punkt 2 Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andrea Wögerbauer (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Thomas Leopoldseder (ÖVP) für Lisa Mühlberger Ingrid Gattringer (ÖVP) für Mag.Franz Schwarzenberger Johann Lehner (ÖVP) für Anton Reithmayr Alexander Schörgendorfer (SPÖ) für Almut Zillner Es fehlten entschuldigt: Lisa Mühlberger Mag. Franz Schwarzenberger Andreas Naderer Anton Reithmayr Almut Zillner M.Sc. Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Finanzjahr 2016; Beschlussfassung 2 Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2016-2020; Beschlussfassung 3 Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Engerwitzdorf mit Ausnahme des Prüfungsausschusses; Beschlussfassung 4 Spielraumentwicklungskonzept; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung 5 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 7.12.2015; Kenntnisnahme 6 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 43 (Mayrhofer - Amberg); Beschlussfassung 7 Bebauungsplan Nr. 98 "Lindenweg-Ost-Grasser"; Beschlussfassung 8 Ergänzung der Globalbudgetvereinbarungen für die Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling; Beschlussfassung 9 Sonderbudget für die Anschaffung von neuen Einsatzanzügen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf (Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling); Beschlussfassung 10 Abschluss eines Mietvertrages mit der OÖ Wohnbau Gesellschaft Linz zur Nutzung der Parkfläche inkl. Zu- und Abfahrt der Wohnanlage in Mittertreffling ab 01.01.2016; Beschlussfassung 11 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Mag. Ewald und Mag. Julia Cerwenka, Weikingerweg 20, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das öffentliche Gut Parz. Nr. 177/5, KG. Niederkulm im Ausmaß von 13 m²; Beschlussfassung 12 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Schmiedgassen – teilweise Auflassung des öffentlichen Gutes (Ecker) und Grenzberichtigung (Ecker, Haunschmied, Gemeinde); Beschlussfassung 13 Straßenbauprogramm 2016; Beschlussfassung 14 Straßenbeleuchtungsbauprogramm 2016; Beschlussfassung 15 Verordnung einer 30 km/h Zonenbeschränkung im Bereich der Ortschaft Haid für die Siedlungsstraßen Auf der Wiese und Im Kleefeld; Beschlussfassung 16 Errichtung eines Gehsteiges in Simling entlang der L 1463 Gusental Straße; Übereinkommen; Beschlussfassung 17 Form der Schülerbetreuung der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Hort und schulische Nachmittagsbetreuung, ab dem Schuljahr 2016/17; Bericht 18 Kinderbetreuungseinrichtungen Treffling (Krabbelstube, Kindergarten, Hort), Rechtsträger Pfarrcaritas Treffling, Änderung des im Gemeinderat am 02.07.2015 beschlossenen Pachtvertrages und des Arbeitsübereinkommens; Beschlussfassung 19 Sportunion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2016; Beschlussfassung 20 ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2016; Beschlussfassung 21 Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2016; Beschlussfassung 22 Berichte aus den Arbeitskreisen 23 Bericht des Bürgermeisters 24 Allfälliges 25 Pensionierung Dr.Gottfried Schuster als Gemeindearzt mit 31.12.2015; Beschlussfassung 26 Dringlichkeitsantrag: a) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änd. Nr. 31 (Lagerhaus - Engerwitzdorf); Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche von max. 2.700 m² auf max. 2.300 m²; Beschlussfassung b) Bebauungsplan Nr. 99 (Lagerhaus-Engerwitzdorf); Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche max. 2.700 m² auf 2.300 m²; Beschlussfassung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 07.12.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 26.11.2015 bis zur nächsten Sitzung noch aufliegt. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „a) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änd.Nr. 31 (Lagerhaus-Engerwitzdorf); Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche von max. 2.700 m² auf max. 2.300 m²; Beschlussfassung b) Bebauungsplan Nr. 99 (Lagerhaus-Engerwitzdorf), Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche max. 2.700 m² auf 2.300 m²; Beschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 26 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Finanzjahr 2016; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA erläutert, gemäß § 74 der OÖ. Gemeindeordnung ist der Entwurf des Gemeindevoranschlages so zeitgerecht dem Gemeinderat vorzulegen, dass er noch vor Beginn des Finanzjahres beraten und beschlossen werden kann. Unter Einhaltung der vom Gemeinderat festgelegten strategischen Leitsätze eines Haushaltsausgleiches und einer bestmöglichen Kostendeckung in den Betrieben und Einrichtungen, kann das Budget für 2016 trotz äußerst negativer Voraussetzungen ausgeglichen erstellt werden. Allgemeine Informationen und Wirtschaftliche Entwicklung: Für das Finanzjahr 2016 hat das BMF eine Prognose übermittelt, die auf Grund der schwer abschätzbaren Auswirkungen der Steuerreform ab dem Jahr 2016 davon ausgeht, dass die Ertragsanteile im Vergleichswert zum VA 2015 nicht steigen werden. Neben den Ertragsanteilen beeinflussen noch drei weitere markante Faktoren das Budget 2016 sowie auch die MFP bis 2020. Der Krankenanstaltenbeitrag der Gemeinde Engerwitzdorf an das Land OÖ erhöht sich gegenüber dem heurigen Jahr um über 8 % bzw. € 126.000 von € 1,560.000 auf € 1,686.000,00. Die Sozialhilfeverbandsumlage erhöht sich ebenfalls um über 8 % bzw. € 132.000 von rund € 1,634.000 auf € 1,766.000. Der dritte maßgebliche Ausgabenfaktor betrifft die Kinderbetreuung (Kindergarten, Krabbelstube und Horteinrichtungen). Die Gesamtausgabensumme dieser Bereiche wird sich von 2014 auf 2016 um etwa 54 % bzw. € 474.000 von € 876.000 auf € 1,350.000 erhöhen und beansprucht rund 10 % des Jahresbudgets. Die Gesamtsummen für 2016 stellen sich wie folgt dar: OHH und AOHH: Einnahmen und Ausgaben je € 16,130.900,00 davon OHH: Einnahmen und Ausgaben je € 14,126.000,00 (+ 2,06%) AOHH: Einnahmen und Ausgaben je € 2,004.900,00 (- 36,4%) Ordentlicher Haushalt: Der Voranschlag für den ordentlichen Haushalt kann für das Finanzjahr 2016 mit Einnahmen und Ausgaben von je € 14,126.000,00 ausgeglichen erstellt werden. Dazu ist eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von rund € 70.000,00 erforderlich. Die Führung von Globalbudgets mit den beiden Volksschulen sowie mit den drei Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf wird auf Grund der guten Erfahrungen fortgesetzt. Abgaben/Gebühren/Tarife: Eine Anhebung der Wasserbezugsgebühr sowie Wasser- und Kanalanschlussgebühr ist für 2016 aufgrund der Vorgaben des Landes OÖ erforderlich. Seit 1.1.2011 ist die Wasserbezugsgebühr um 5 % erhöht worden (von € 1,40 auf € 1,47 netto); die Kanalbenützungsgebühr ist seit 1.1.2011 unverändert geblieben. Im gleichen Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex 2010 um rund 11 % an. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.10.2012, wonach die Hundeabgabe jährlich in Anlehnung des VPI angeglichen wird, bleibt diese auch für 2016 mit € 44,00 aufrecht, da sich aufgrund der Berechnung keine Erhöhung ergibt. Rücklagenentwicklung: Die für 2016 vorgesehenen Rücklagenabwicklungen sind auf den Seiten 104-105 des VA-Entwurfes dargestellt. Der Gesamtrücklagenstand der Allgemeinen Rücklage per 31.12.2016 wird sich gegenüber Ende 2015 von rund € 2,2 auf etwa € 1,5 Mio und in weiterer Folge aufgrund der MFP bis 2020 durch die geplanten außerordentlichen Vorhaben (Aufbahrungshalle-Friedhof Gallneukirchen, Spielraumkonzept, Straßenbauprogramm und VS-Sanierung) auf etwa € 0,2 Mio reduzieren. Darlehensentwicklung: Im Budgetjahr 2016 sind insgesamt Darlehenstilgungen von € 390.000,00 und Zinsen von € 126.000,00 veranschlagt. Eine Darlehensaufnahme ist für 2016 nicht vorgesehen. Die Pro-Kopf-Verschuldung wird Ende 2016 bei etwa € 650,00 (Vergleich Ende 2015: rund 700,00) liegen. Außerordentlicher Haushalt: Die dargestellte Abwicklung der Vorhaben im außerordentlichen Haushalt gilt unter der Voraussetzung, dass die angeführten und zum Teil angenommenen Einnahmen von dritter Seite auch fließen. Der AO Haushalt kann mit Gesamteinnahmen bzw. –ausgaben von € 2,004.900,00 ebenfalls ausgeglichen erstellt werden. Investitionen - Instandhaltungen Für das Finanzjahr 2016 können rund € 2,4 Mio. an Investitionen veranschlagt werden; dies entspricht einen Rückgang von etwa € 1,3 Mio gegenüber 2015 und ist u.a. durch die Finalisierung des Vorhabens Kinderbetreuung Schweinbach begründet. An Instandhaltungsmaßnahmen werden rund € 470.000,00 präliminiert. Haushaltskennzahlen: Im Voranschlag 2016 sind wiederum markante Kennzahlen angeführt. Diese beinhalten die bisher bekannten vom KDZ entwickelten Kennzahlen sowie weitere Kennzahlen auf Basis des Budgets und der Einwohnerentwicklung der Gemeinde Engerwitzdorf. Sie befinden sich im Anhang des Budgetentwurfs. Die Durchschnittsbewertung der KDZ-Kennzahlen für 2016 beträgt nach dem Schulnotensystem 2,5 (Vergleich VA 2015: 2,3). GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den für das Finanzjahr 2016 im ordentlichen Haushalt mit € 14.126.000,00 in Einnahmen und Ausgaben und im außerordentlichen Haushalt mit € 2.004.900,00 ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erstellten Voranschlag beschließen. GRM Schwarz, MBA dankt allen Mitarbeitern des Gemeindeamtes sowie den Mitgleidern des Finanzausschusses für die Aufbereitung des sehr beachtlichen und umfangreichen Budgets. In der Gemeinderatsklausur habe man sich darauf geeinigt, keine Abgangsgemeinde zu werden. Der Voranschlag dient als Planungsinstrument. Der Spielraum wird geringer, d.h. auch für die Gemeinde sparen. Entscheidend war, Rücklagen aufgebaut zu haben. Wichtige Punkte sind die Kinderbetreuung, Straßenbau- und –sanierung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Die Förderungen an die Vereine sieht er als Dankeschön für die engagierte ehrenamtliche Arbeit. Er ersucht daher auch die anderen Fraktionen, dem Voranschlag zuzustimmen. GRM Mandl findet die Darlehensentwicklung, die Investitionen und die Haushaltskennzahlen okay. Er hätte gerne die Rechnungsgrundlage, wie man zu den Kennzahlen kommt. Problematisch sieht er die Rücklagenentwicklung. GVM Mayrbäurl bedankt sich für das gut aufbereitete Budget, welches er grundlegend anders sieht. Er versteht, dass von außen sehr viele Faktoren dazukommen, in erster Linie die Sozialausgaben. Je größer der Druck von außen, desto vernünftiger muss man handeln. Eine gewisse Perspektive für Veränderungen kann er nicht erkennen. Er kritisiert, Vorschläge der FPÖ werden nicht entsprechend ernst genommen. GRM Pühringer W. denkt, es ist grundsätzlich richtig, keine Abgangsgemeinde zu werden. Das Problem der Ausgaben gibt es schon länger, mittlerweile gibt es das Problem auch bei den Einnahmen. Die FPÖ-Fraktion habe in den letzten Jahren einige Vorschläge gemacht, aber es ist sehr wenig passiert. Bei den Subventionen und Förderungen wäre ein Einsparungspotential vorhanden. Erschütternd für ihn war auch die letzte Bezirksabfallverbandssitzung, auch hier wäre Verbesserungspotential gegeben. GRM Dr. Niebsch stellt fest, die Budgetsituation werde in den nächsten Jahren noch schwieriger. Die Rücklagen sind fast aufgebraucht. Fakt ist, wenn schlechte Zeiten sind, muss man überlegen, was unbedingt notwendig ist. Einsparungen sind nur im ao.HH möglich. Sie glaube, im Straßenbauprogramm wäre einiges möglich. Sanierungen müssen sein, aber gewisse Neubauten könnte man verschieben. Frau Dr. Niebsch appelliert daher an die Gemeinde, die einzelnen Straßenbauprojekte nochmals durchzubesprechen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé bedankt sich ebenfalls für die gute Vorbereitung des Budgets. Gesamt gesehen, findet er den Voranschlag positiv. Für die Zukunft wären Einsparungen möglich, z.B. in der Öffentlichkeitsarbeit. Durch Investitionen werden auch Arbeitsplätze geschaffen. Der Bürgermeister dankt den Kollegen der Finanzabteilung. Die budgetäre Situation wird immer schwieriger. Einige Faktoren kann man nicht beinflussen, wie Steuerreform, demografische Entwicklung. Eine gewisse Qualität der Straßen sind wir den Bürgern schuldig. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 2. Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2016-2020; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA informiert, so wie in den Vorjahren liegen aufgrund der strategischen Vorgaben des Gemeinderates die wesentlichen Funktionen einer mittelfristigen Finanzplanung in der Sicherung des Haushaltsausgleiches in Verbindung mit der gesicherten Finanzierung und Verkraftbarkeit der geplanten Investitionen vor allem im außerordentlichen Haushalt. Ein weiteres Merkmal ist die Koordinierung der haushaltspolitischen Entscheidungen und Information an die politischen Mandatare. Der MFP wird gemäß der Bestimmungen des Amtes der Oö. Landesregierung in den mittelfristigen Einnahmen- und Ausgabenplan (Ordentlicher Haushalt) sowie in den mittelfristigen Investitionsplan (Außerordentlicher Haushalt) eingeteilt. Darauf aufbauend wird der jährliche Voranschlag (OHH und AOHH) für weitere vier Jahre fortgeführt. Bei den Strategieklausuren des Gemeinderates im Oktober 2011 und 2014 wurde festgelegt, keine Abgangsgemeinde zu werden und auf einen ausgeglichenen Haushalt zu achten; diese Leitsätze wurden bei der Erstellung des MFP berücksichtigt. Ebenso der Hinweis der Aufsichtsbehörde, dass in Summe die oö. Gemeinden zu einem ausgeglichenen jährlichen Maastrichtergebnis verpflichtet sind. Der OHH bewegt sich in den kommenden fünf Jahren zwischen € 14,1 Mio (2016) und € 14,7 Mio (2020). Die vom Bund und Land bekannt gegebenen Finanzwirtschaftsdaten (Ertragsanteile, Krankenanstaltenbeiträge, SHV-Umlage,…) wurden übernommen, ebenso wurden die auf Grund neuer Vorhaben anfallenden voraussichtlichen Folgekosten eingearbeitet. Im mittelfristigen Investitionsplan sind folgende neuen Vorhaben veranschlagt bzw. geplant: * TLF FF Schweinbach (Ankauf und Finanzierung 2016) * VS Schweinbach-Sanierung (Beginn-Planungsleistungen ab 2016 ) * Straßenbau- und Straßensanierungsprogramm 2017-2020 * WVA BA 08 (HB Zinngießing – Planungsleistungen ab 2016) * Abwasserbeseitigungsanlage BA 16-BBG Langwiesen (Beginn Baulos 01) * Abwasserbeseitigungsanlage BA 17 (Bereich Linz AG und MIGU – geplant ab 2018) * Friedhof Gallneukirchen-Aufbahrungshalle (Beginn Planungsleistungen 2016) Gebührenhaushalt: Die Wassergebühr sollte voraussichtlich in den kommenden Jahren nur auf die vom Land festgesetzte Mindestgebühr angepasst werden. Eine Erhöhung der Kanalbenützungsgebühr sollte aus heutiger Sicht in den nächsten Jahren nicht notwendig sein. Haushaltskennzahlen: Sowohl im Voranschlag als auch in der MFP sind wiederum die Kennzahlen der Jahre 2016-2020 angeführt. Sie befinden sich im Anhang des Entwurfes. Die Durchschnittsbewertung der KDZ-Kennzahlen ändert sich von derzeit 2,3 bis 2020 auf 2,8. Die erforderlichen Einsparungsmaßnahmen zur Erreichung des Haushaltsausgleiches haben zur Folge, dass sich die Verwaltungs- und Betriebsaufwandsquote von etwa 27,3 auf 21,6 reduzieren wird. Im gleichen Zeitraum bleibt die Personalausgabenquote bei knapp unter 17 % in etwa gleich. Lediglich durch die geplante Darlehensaufnahme zur Schulsanierung wird die Schuldendienstquote etwas ansteigen und die Verschuldung je Einwohner sich von rund € 650,00 auf etwa € 750,00 im Jahr 2020 erhöhen. Die Steuereinnahmen-, Ertragsanteilen- und Gebührenquote zeigen in den nächsten Jahren keine Steigerung. Trends und sonstige Entwicklungstendenzen: Auf den starken Anstieg im OHH beim Abschnitt 24 (Kinderbetreuung) wurde bereits im Vorjahr hingewiesen. Die Ausgaben von 2014 mit rund € 877.00,00 werden bis 2020 auf etwa € 1,434.000,00 (Erhöhung von über 60 %) steigen. Im Bereich Gesundheit (Krankenanstaltenbeitrag) und Soziales (SHV-Umlage) werden sich die Transferzahlungen von Mio € 3,1 (2014) auf etwa Mio € 3,9 (2020) – also um rund Mio € 0,8 bzw. um über 20% erhöhen. Im gleichen Zeitraum sind die Ertragsanteile (je nach Entwicklung der Einwohner) sowie die Finanzzuweisung und Strukturhilfe aufgrund der Prognose des Bundes nur um etwa € 210.000,00 höher veranschlagt und liegen deutlich unter der oben angeführten Steigerung der Transferleistungen. Zusammenstellung: Bereiche (Beträge in 1.000 EUR) RA 2014 VA 2015 VA 2016 MFP 2017 MFP 2018 MFP 2019 MFP 2020 Diff. - Betrag Diff. in % Ertragsanteile 5.904 6.030 6.020 6.060 6.140 6.190 6.250 346   5,9 Finanzzuweisung u. Strukturhilfe 530 436 397 395 395 395 395 -135   -22,5 Summe EINNAHME 6.434 6.466 6.417 6.455 6.535 6.585 6.645 211 3,3                     KAB 1.558 1.564 1.686 1.750 1.795 1.850 1.920 362 23,2 SHV-Umlage 1.574 1.679 1.766 1.810 1.850 1.890 1.935 361 22,9 Kinderbetreuung 877 1.137 1.350 1.319 1.331 1.384 1.434 557 63,5 Summe AUSGABE 4.009 4.380 4.802 4.879 4.976 5.124 5.289 1.280 31,9 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan 2016-2020 beschließen. GRM Schwarz, MBA betont, die ÖVP-Fraktion werde dem MFP zustimmen, da die geplanten Investitionen wichtig sind. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé findet gewisse Investitionen wie das TLF und die Ganztagsschule positiv. Zukünftig wird im Pflegebereich noch einiges auf die Gemeinde zukommen. Am Vorhaben „Junges Wohnen“ werde er festhalten. Insgesamt vermisse er einiges und daher wird seine Fraktion nicht zustimmen. GVM DI Wagner appelliert, gemeinsam innerhalb der Gemeinde nach Einsparungsmöglichkeiten zu suchen. GVM Mayrbäurl betont, es müssen viele Dinge kritischer hinterfragt werden. Es muss möglich sein, dass von der Gemeinde geförderte Vereine bekanntgeben, für was sie diese Förderung benötigen. Der Bürgermeister stellt klar, der MFP ist ein Planungsinstrument, eine derzeitige Momentaufnahme. Viele Faktoren kann man jetzt noch nicht ins Auge fassen. Die Vereinsförderung sei ein kleines Danke für die Ehrenamtlichkeit und Jugendarbeit. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 3. Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Engerwitzdorf mit Ausnahme des Prüfungsausschusses; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA berichtet, die Geschäftsordnung für die Kollegialorgane der Gemeinde Engerwitzdorf gründet sich in den Bestimmungen der oö. Gemeindeordnung. Da seit der letzten Beschlussfassung der Geschäftsordnung einige Änderungen in der oö. Gemeindeordnung eintraten, verfasste der oberösterreichische Gemeindebund eine neue Muster-Geschäftsordnung, die im Gemeinderat beschlossen werden sollte. Wesentliche Änderungen der neuen Version sind: Ersatzlos gestrichen wurde die bisherige Bestimmung im § 1 Abs 3 „Als nachweisbare Zustellung gilt auch eine Sendebestätigung aufgrund einer Einladung mittels Mail“ Neu formuliert wurde § 6 Abs 3 betreffend die Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen: „Bei Beratungen in nicht öffentlichen Sitzungen kann ausnahmsweise zur Wahrung schutzwürdiger Interessen beschlossen werden, dass und inwieweit Verhandlungen und gefasste Beschlüsse über den Grundrechtsschutzbereich des § 1 Datenschutzgesetz 2000 hinaus vertraulich sind. Zu einem solchen Beschluss ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.“ Die bisherige Formulierung, dass die Beratungen vertraulich sind und nur für amtliche Zwecke aufgezeichnet werden dürfen, wurde gestrichen. Ebenfalls gestrichen wurde die Formulierung in diesem Absatz, „nicht vertraulich sind die Tagesordnung einer nicht öffentlichen Sitzung sowie das Abstimmungsergebnis (einstimmig bzw. mehrheitlich) und der Inhalt eines Beschlusses, soweit es sich nicht um Angelegenheiten handelt, durch deren Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte verletzt werden können.“ Der Finanz- und Präsidialausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung dieser Geschäftsordnung. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Mustergeschäftsordnung stellt GRM Schwarz, MBA den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Geschäftsordnung der Kollegialorgane der Gemeinde Engerwitzdorf mit Ausnahme des Prüfungsausschusses beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Spielraumentwicklungskonzept; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA erinnert, der Gemeinderat fasste am 26. März 2015 den Beschluss, das in dieser Sitzung vorgestellte Spielraumentwicklungskonzept mit einem Volumen von rund € 296.000,00 unter Ausarbeitung eines Finanzierungsplanes in Abstimmung mit dem Land OÖ zu realisieren. Die Umsetzung ist in den Jahren 2016 bis 2018 vorgemerkt und soll aufgrund der in der genannten Gemeinderatssitzung angeführten Prioritätenreihung wie folgt ausgeführt werden: Finanzjahr 2016: Jungendfreifläche in Mittertreffling Finanzjahr 2017: Spielplatz Peterhof, Fußballwiese Außertreffling und Spielplatz Schweinbach/Sportplatzweg Finanzjahr 2018: Fußballwiese/Spielplatz Gallusberg, Fußballwiese und Spielplatz Riedmarksiedlung sowie Ballspielwiese Haid Da nach Auskunft der zuständigen Stellen des Landes OÖ nur mit sehr geringen Landesmitteln (Landesbeiträge und BZ-Mittel) von gesamt etwa € 50.000,00 gerechnet werden kann, musste der Finanzierungsrahmen auf gesamt € 230.000,00 festgelegt werden. Darauf aufbauend wurde nachstehender Finanzierungsplan-Nr. 01 erstellt: Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 05.11.2015 GRS: 17.12.2015 Spielraumentwicklung FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Planung/Baul. 4.000 2.000 2.000   8.000 Baumeisterarbeiten 96.000 60.000 66.000   222.000 S u m m e : 100.000 62.000 68.000 0 230.000             Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 100.000 57.000 22.000   179.000 Landesbeitrag   5.000 12.000 14.000 31.000 Bedarfszuweisung     20.000   20.000 S u m m e : 100.000 62.000 54.000 14.000 230.000 Abgang/Überschuss 0 0 -14.000 14.000 0 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss für das Vorhaben „Spielraumentwicklungskonzept“ den Finanzierungsplan-Nr. 01 mit einer Bruttogesamtsumme von € 230.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 7.12.2015; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Kassaprüfung Die Ausschussmitglieder Mag. Seyer-Neulinger, Pühringer Wolfgang, Pühringer Paul, Riefershofer Andreas, Freitag Karl-Heinz, Schörgendorfer Alexander und Grillnberger Andreas nahmen die Kassaprüfung vor und haben diese für in Ordnung befunden. Punkt 2: Kulturtage im September 2015 Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 02. Oktober 2014, nach einer Pause von vier Jahren wieder Kulturtage abzuhalten. Das neue Konzept enthielt eine neue Örtlichkeit, neue Veranstaltungsbezeichnung und eine geänderte inhaltliche Ausrichtung. Die „Kulturkontraste 2015“ fanden schließlich am 19. und 20. September 2015 am Ortsplatz, im Gemeindeamt und im Kulturhaus statt. Vorrangiges Ziel der Kulturkontraste war es, regionalen Künstlern eine Bühne zu bieten. Dieses Angebot nahmen an beiden Tagen insgesamt 12 Kunsthandwerks-Aussteller und 9 Bühnenkünstler(gruppen) bzw. Vereine an. Weiters wurden 4 bildende Künstler ausgewählt, es gab eine Fotoausstellung und einen Workshop für Jugendliche zum Thema „Filmen mit dem Handy“. Die Veranstaltung konnte insgesamt rund 500 Besucher verzeichnen, die das abwechslungs- und kontrastreiche Programm zu schätzen wussten. Bei der Veranstaltung wurden sowohl Besucher als auch Aussteller nach Ihrer Zufriedenheit befragt. Die Besucher bewerteten die Veranstaltung mit einer Gesamtnote von 1,8, die Aussteller mit 1,1 nach dem Schulnotensystem. Ausgabendarstellung: AUSGABEN Verwaltungskosten Kulturhaus-nutzung Bauhofleistungen Fremd-leistungen Gesamtsumme Plan 10.000 0 6.000 8.000 24.000 Abrechnung 8.900 1.469 3.259 8.172 21.800 Differenz - 1.100 1.469 -2.741 172 -2.200 Einnahmendarstellung: Teilnehmergebühr (je Teilnehmer EUR 30,00) € 360,00 Punkt 3: Verfügungsmittel des Bürgermeisters vom 1.1.2015 bis 31.10.2015 inkl. Belege Gemäß § 2 der Oö. Gemeindehaushalts-, Kassen- und Rechnungsordnung dürfen für die Höhe der Verfügungsmittel des Bürgermeisters 3 %o der Ausgaben des OHH (das wären für das Finanzjahr 2015 rund € 41.500,00) nicht überschritten werden. Für das Budget 2015 wurden € 29.000,00 (bzw. 69,88 % des möglichen Betrages) präliminiert. Im Zeitraum 1. Jänner bis 31. Oktober 2015 sind insgesamt € 15.431,42 verbucht worden (Vergleich 1.1. – 31.10.2014: € 22.097,32). GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 07.12.2015 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 43 (Mayrhofer - Amberg); Beschlussfassung GRM W. Pühringer berichtet, Herr Wolfgang Mayrhofer, wohnhaft in Amberg 8, 4209 Engerwitzdorf beantragt die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 1838/1, KG. Klendorf. Die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 900 m² liegt in der Ortschaft Amberg, nördlich des Objektes Amberg 8. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt und die verkehrsmäßige Aufschließung durch die Siedlungsstraße gegeben. Die beantragte Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Wohnfunktion vorgesehen, daher wurde das Stellungnahmeverfahren gem. §33 Abs. 2 ROG durchgeführt. Bei diesem Verfahren sind Stellungnahmen der Körperschaften öffentlichen Rechts im Vorverfahren nicht erforderlich. Dieser Vorgehensweise wurde vom Ausschuss in der Sitzung am 09.11.2015 zugestimmt. Die von der Planänderung betroffenen Grundeigentümer wurden nachweislich verständigt. Es wurden keine Stellungnahmen abgegeben. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 43 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (GRM Mandl und GRM Plank sind während der Abstimmung nicht im Saal.) 7. Bebauungsplan Nr. 98 "Lindenweg-Ost-Grasser"; Beschlussfassung GRM W. Pühringer berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.05.2014 den Grundsatzbeschluss für die Neuerstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 „Lindenweg-Ost-Grasser“ im Bereich nördlich des Aussichtsweges an der nordöstlichen Siedlungsgrenze von Außertreffling beschlossen. Seitens der betroffenen Grundeigentümer wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Die Abteilung Raumordnung teilt mit, dass durch die Lage des Planungsgebietes am Waldrand überörtliche Interessen im besonderen Maße berührt werden, es ist daher die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung erforderlich. Aufgrund der Hinweise der Abt. Raumordnung soll der Plan wie folgt ergänzt werden: - für das Planungsgebiet ist die geogene Baugrundrisiko Stufe 2 – Typ A darzustellen - textlich klargestellt werden soll, dass eine gekuppelte Bebauung nur dann zulässig ist, wenn übereinstimmende Baubewilligungsanträge bei der Baubehörde vorliegen, damit an der gemeinsamen seitlichen Bauplatzgrenze tatsächlich aneinander gebaut wird. Aus forstfachlicher Sicht wird bei der südöstlichen Parzelle zum angrenzenden Wald der Parzelle Nr. 883 ein Mindestabstand von 15 m gefordert, da ein Gefährdungspotential durch umstürzende Bäume bzw. durch herabfallende Äste und Wipfelteile gegeben ist. Seitens der Abteilung Umweltschutz und Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung bestehen keine Einwände. Seitens der Netz Oö. GmbH. bestehen keine Einwände. Das Militärkommando Oberösterreich teilt mit, dass keine militärischen Planungen berührt werden. Der Bebauungsplan lag in der Zeit vom 16.11.2015 bis 14.12.2015 zur öffentlichen Einsichtnahme auf. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Bebauungsplan Nr. 98 „Lindenweg-Ost-Grasser“, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (GRM Mandl, GRM Reichör und GRM Plank sind während der Abstimmung nicht im Saal.) 8. Ergänzung der Globalbudgetvereinbarungen für die Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, mit Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2003 und der Ergänzung Nr. 1 vom 09.11.2004, sowie der Ergänzung Nr. 2 vom 14.12.2006 wurden mit den Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf Globalbudgetvereinbarungen abgeschlossen. Die Handhabung der bisherigen Globalbudgets wird von beiden Seiten als positiv bewertet. Bei einer Besprechung mit den drei Feuerwehren wurde eine Erhöhung des Globalbudgets vereinbart. Die Vereinbarungen mit den Feuerwehren sind dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die bisherigen Vereinbarungen inklusive der Ergänzungen Nr. 1 und 2 bleiben aufrecht. Folgende Vereinbarungsergänzung soll mit den drei Feuerwehren festgelegt werden: VEREINBARUNG (Ergänzung Nr. 3) abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Treffling auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.12.2015 In Ergänzung der Vereinbarung vom 16. Dezember 2003 und der Ergänzung Nr. 1 vom 9. November 2004 sowie der Ergänzung Nr. 2 vom 14.12.2006 über das Globalbudget ab dem Finanzjahr 2007 wird Folgendes festgelegt: * Das Globalbudget für die Feuerwehr Treffling wird um € 1.000,00 erhöht und beträgt im Jahr 2016 € 17.000,00 inkl. USt. Für die Gemeinde Engerwitzdorf: Für die Feuerwehr Treffling: Bgm. Herbert Fürst Kdt. Josef Kneidinger VEREINBARUNG (Ergänzung Nr. 3) abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Schmiedgassen auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.12.2015 In Ergänzung der Vereinbarung vom 16. Dezember 2003 und der Ergänzung Nr. 1 vom 9. November 2004 sowie der Ergänzung Nr. 2 vom 14.12.2006 über das Globalbudget ab dem Finanzjahr 2007 wird Folgendes festgelegt: * Das Globalbudget für die Feuerwehr Schmiedgassen wird um € 1.000,00 erhöht und beträgt im Jahr 2016 € 11.900,00 inkl. USt. Für die Gemeinde Engerwitzdorf: Für die Feuerwehr Schmiedgassen: Bgm. Herbert Fürst Kdt. Johann Aumayr VEREINBARUNG (Ergänzung Nr. 3) abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Schweinbach auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.12.2015 n Ergänzung der Vereinbarung vom 16. Dezember 2003 und der Ergänzung Nr. 1 vom 9. November 2004 sowie der Ergänzung Nr. 2 vom 14.12.2006 über das Globalbudget ab dem Finanzjahr 2007 wird Folgendes festgelegt: * Das Globalbudget für die Feuerwehr Schweinbach wird um € 1.000,00 erhöht und beträgt im Jahr 2016 € 16.000,00 inkl. USt. Für die Gemeinde Engerwitzdorf: Für die Feuerwehr Schweinbach: Bgm. Herbert Fürst Kdt. Christian Bötig Der Ausschuss hat diese Vereinbarungen eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge oben angeführte und vollinhaltlich verlesene Ergänzungen zu den Globalbudgetvereinbarungen mit den drei Freiwilligen Feuerwehren beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (GRM W. Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal.) 9. Sonderbudget für die Anschaffung von neuen Einsatzanzügen für die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf (Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, aufgrund der neuen OÖ. Dienstbekleidungsverordnung (Teil 1) vom 03.03.2015 müssen alle 3 Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf bis spätestens im Jahr 2026 die derzeitige dunkle Einsatzbekleidung gegen eine neue Einsatzbekleidung austauschen. Diese neue Einsatzbekleidung ist rund doppelt so teuer wie die derzeitige. Eine neue Einsatzbekleidung kostet lt. vorliegendem Angebot der Fa. Rosenbauer Ges.m.b.H. vom 02.11.2015 € 645,00 inkl. USt. Aufgrund der Globalbudgetvereinbarung Nr. 2 müssen die Feuerwehren alle Investitionen bis zu einem Stückpreis von € 1.000,00 selbst finanzieren. Die FF. Schmiedgassen muss insgesamt 50, die FF. Schweinbach insgesamt 60 und die FF. Treffling insgesamt 70 neue Einsatzanzüge ankaufen. Da der nicht geplante Austausch eine beträchtliche Zusatzbelastung für die Feuerwehren ist, ersuchen die drei Feuerwehren um einen Sonderzuschuss für den Kauf der neuen Einsatzanzüge. Es sollen 30 % der Anschaffungskosten, max. € 800,-- inkl. USt. auf 5 Jahre aufgeteilt, von der Gemeinde getragen werden. Das wären aufgrund des vorliegenden Angebotes bei einem Anschaffungspreis von € 645,00 inkl. USt. je Einsatzanzug für die FF. Schmiedgassen 50 Anzüge x € 645,00 = € 32.250,00, davon 30 % = € 9.675,00 inkl. USt. aufgeteilt auf 5 Jahre = € 1.935,00 inkl. USt. die FF. Schweinbach 60 Anzüge x € 645,00 = € 38.700,00, davon 30 % = € 11.610,00 inkl. USt. aufgeteilt auf 5 Jahre = € 2.322,00 inkl. USt. die FF. Treffling 70 Anzüge x € 645,00 = € 45.150,00, davon 30 % = € 13.545,00 inkl. USt. aufgeteilt auf 5 Jahre = € 2.709,00 inkl. USt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für die Anschaffung der neuen Einsatzbekleidung außerhalb des Globalbudgets einen Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten von max. € 800,00 inkl. USt. je Einsatzanzug, aufgeteilt auf 5 Jahre bereitstellen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Abschluss eines Mietvertrages mit der OÖ Wohnbau Gesellschaft Linz zur Nutzung der Parkfläche inkl. Zu- und Abfahrt der Wohnanlage in Mittertreffling ab 01.01.2016; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, um im Bereich Mittertreffling die Parkplatzsituation zu verbessern, beabsichtigt die Gemeinde Engerwitzdorf die Anmietung der Parkplätze im südlichen Bereich der Wohnanlage der OÖ Wohnbau (neben Trafik und Blumengeschäft). Seitens der vermietenden Wohnbaugesellschaft wurde ein Entwurf eines Mietvertrages vorgelegt. Für die etwa 13 neuen Parkflächen wird eine Mietzinspauschale in Höhe von monatlich € 33,00 netto angeführt. Als Beginn des Mietverhältnisses ist der 1. Jänner 2016 vorgesehen und soll auf unbestimmte Zeit mit einer drei monatigen Kündigungsfrist abgeschlossen werden. Vereinbart wurde auch, dass für ein besseres Zu- und Abfahren ein Betonelement sowie die Metallabsperrung durch die Gemeinde entfernt werden soll. Die Parkplatzmarkierung wird von der Gemeinde hergestellt. Der Ausschuss hat den Mietvertrag eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Mietvertrages stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Mietvertrag mit der OÖ. Wohnbau Gesellschaft für den Wohnungsbau gemeinnützige GmbH zur Nutzung der Parkfläche inkl. Zu- und Abfahrt der Wohnanlage in Mittertreffling beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Mag. Ewald und Mag. Julia Cerwenka, Weikingerweg 20, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das öffentliche Gut Parz. Nr. 177/5, KG. Niederkulm im Ausmaß von 13 m²; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl berichtet, im Zuge der Vermessungsarbeiten für die Grundteilung der Parzelle Nr. 174/2 KG. Niederkulm von Herrn Mag. Dr. Thomas Helml im Bereich der Siedlung Gallusberg hat sich herausgestellt, dass sich ein Teil der asphaltierten Umkehr östlich des Objektes Weikingerweg 20 im Eigentum der Familie Cerwenka befindet. Damit eine Umkehrmöglichkeit für den öffentlichen Verkehr gegeben ist, wurde mit Familie Cerwenka vereinbart, dass die Gemeinde den erforderlichen Grund im Ausmaß von 13m² zum Preis von € 90,00 je m² erwirbt. Eine entsprechende Vereinbarung liegt bereits vor. Die Kosten für die Vermessung und die grundbücherliche Durchführung übernimmt die Gemeinde. Die Grundbesitzer stimmen der mit dem angeführten Teilungsplan vorgesehenen Abtretung in das öffentliche Gut Parz.1201/2 zu. Die grundbücherliche Durchführung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Grundabtretung in das öffentliche Gut sowie die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend dem vorliegendem Teilungsplan GZ 15897 vom 29.09.2015 des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Schmiedgassen – teilweise Auflassung des öffentlichen Gutes (Ecker) und Grenzberichtigung (Ecker, Haunschmied, Gemeinde); Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl führt aus, die Grundanrainer Hermann und Edeltraud Ecker und Christian Haunschmied haben festgestellt, dass der Grenzkataster im Bereich des Objektes Schmiedgassen 6 mit der Natur nicht übereinstimmt. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz vom 29.09.2015 GZ15571H und 15571K vor. Betroffene Flächen: - Haunschmied Christian, Lilienweg 13; 4209 tritt 81 m² aus Parzelle 626/4, KG Klendorf kostenlos an die Gemeinde ab - Gemeinde tritt 79 m² aus Parzelle 1421/1, KG Holzwiesen kostenlos an Familie Ecker, Schmiedgassen 6, 4209 ab Eine entsprechende Vereinbarung mit den betroffenen Grundbesitzern liegt vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs-und Verbücherungskosten tragen die Familien Ecker und Haunschmied. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführten Grundabtretungen entsprechend den vorliegenden Teilungsplänen GZ: 15571H und 15571K vom 29.09.2015 des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: GRM Mag. Seyer-Neulinger (SPÖ-Fraktion) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 13. Straßenbauprogramm 2016; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, für das Finanzjahr 2016 sind im außerordentlichen Haushalt für Straßenbaumaßnahmen (Instandhaltung, Instandsetzung und Neubau) finanzielle Mittel in Höhe von € 366.000,- vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der Vorhaben sollen nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel nachstehende Baumaßnahmen durchgeführt werden: Bauvorhaben Euro inkl. USt 1 Landlweg – Steinreith; (Feinbelag) 29.900,-- 2 Magnolienweg – Bach; (Kappeler) 3.400,-- 3 Verbindung Drosselweg/Falkenweg – Engerwitzdorf 12.500,-- 4 Auf der Wiese und Teilbereich Im Kleefeld 49.000,-- 5 Verbindung Rudelsdorfer/Pichler - Engerwitzdorf 15.100,-- 6 Kesselboden und Sterngasse – Schweinbach 21.300,-- 7 Simlingfeld Teilbereich – Simling 22.700,-- 8 Umlegung Zur Mühle und Fahrbahnteiler L 1463 – Engerwitzdorf 120.000,-- 9 Betriebsbaugebiet Langwiesen Bereich Häupl - Langwiesen 9.300,-- 10 Teilbereich Diakoniestraße – Linzerberg 19.200,-- 11 Mitterweg Bereich Wohnblöcke - Schweinbach 14.400,-- 12 Angerweg - Schweinbach 21.400,-- 13 Am Rotenbühl – Linzerberg (Feinbelag) 18.300,-- 14 Gehweg von Haid bis Steinreith – Planung 10.000,-- Geschätzte Kosten 366.500,-- Stellt sich nach Abrechnung der oben angeführten Straßenbauvorhaben heraus, dass noch finanzielle Mittel verfügbar sind, sollten diese für nachstehende Baumaßnahmen verwendet werden: Straßen: Euro Steiningerweg von Steiningerweg 12 bis Pferdebahnpromenade 13 25.700,-- Die Arbeiten für die Herstellung der Tragkörper werden in Eigenregie mit den dazu erforderlichen Fremdleistungen durchgeführt. Die Straßen werden je nach Erfordernis mit einem AC 22 trag - 8 cm stark, einem AC 16 deck - 8 cm stark und einem AC 11 deck 3 cm stark asphaltiert. Allfällig erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 7,50/m² eingelöst. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel die angeführten Straßenbauvorhaben beschließen. Die Arbeiten sollen, soweit es technisch und zeitlich möglich ist, in Eigenregie mit den erforderlichen Fremdleistungen Bagger- und Materialtransport durchgeführt werden. Allfällige erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 7,50/m² eingelöst. Die Ausgaben sind unter der VA Stelle 05/61257/002 im Finanzjahr 2016 vorgesehen. GRM W. Pühringer wünscht, dass über die Baufortschritte in den Gemeinderatssitzungen im Top „Allfälliges“ berichtet wird. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 14. Straßenbeleuchtungsbauprogramm 2016; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, im Budget 2016 sind für die Errichtung von Straßenbeleuchtungen unter den VA-Stellen 01/816/619 finanzielle Mittel in Höhe von € 30.000,00 vorgesehen.   Straßenzüge Anzahl LED Leuchtkörper Kostenschätzung € inkl. USt 1 Oberholzstraße von Landesstraße bis Auf der Wiese 9 14.000,-- 2 Schutzwegbeleuchtung Schweinbach Bereich FF Scheinbach 1 8.000,-- 3 Schutzwegbeleuchtung Simling Bereich Herdaweg 1 8.000,-- Summe 30.000,00 Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Errichtung der Straßenbeleuchtung bei den Ortschaften Haid - Oberholzstraße von der Katsdorferstraße L 1464 bis Auf der Wiese sowie die beiden Schutzwegbeleuchtungen in Schweinbach und Simling beschließen. Die Arbeiten sollen, soweit es technisch und zeitlich möglich ist, in Eigenregie mit den erforderlichen Fremdleistungen Bagger und Materialtransport durchgeführt werden. Die Finanzierung ist unter den VA-Stellen 01/816/619 vorgesehen. Nach kurzer Diskussion hinsichtlich anfallender Kosten, Stromverbrauch und Sicherheitsgedanken wird abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal.) 15. Verordnung einer 30 km/h Zonenbeschränkung im Bereich der Ortschaft Haid für die Siedlungsstraßen Auf der Wiese und Im Kleefeld; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, die Bewohner von der Siedlungsstraße Auf der Wiese und Im Kleefeld sind an die Gemeinde mit dem Ersuchen herangetreten, eine 30 km/h-Zonenbeschränkung zu erlassen. Die Voraussetzung für die Erlassung einer 30 km/h-Zonenbeschränkung laut Kontrollblatt des Landes sind gegeben. Dieses Kontrollblatt ersetzt das bisher erforderliche verkehrstechnische Sachverständigengutachten. Der Ausschuss hat die Verordnung eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der nachstehend angeführten Verordnung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Verordnung beschließen. Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 17.12.2015 betreffend die Erlassung einer 30 km/h Zonenbeschränkung im Bereich Auf der Wiese und zum Kleefeld (Haid). §1 Gemäß § 43 Abs. 1 lit.b. Ziff. 1 in Verbindung mit § 94 d Ziff. 4 StVO. 1960 idgF. und der §§ 40 Abs 2 Z.4 und 43 Abs. 1 Oö. Gemeindeordnung 1990 idgF. wird nachstehende Verkehrsanordnung erlassen: Im Ortschaftsbereich Haid wird für Siedlungsstraße Auf der Wiese und im Kleefeld Parzellen Nr. 182/3; 182/10 und 207/4, KG. Klendorf eine 30 km/h-Zonenbeschränkung verordnet. § 2 Der beiliegende Plan, welcher den Verlauf der Straßenzüge darstellt, wird als wesentlicher Bestandteil dieser Verordnung erklärt. § 3 Die Kundmachung dieser Verordnung erfolgt gemäß § 44 StVO 1960 i.d.g.F. durch die Anbringung der Verkehrszeichen nach § 52 lit. a Z. 11a und 11b StVO 1960 i.d.g.F. und tritt mit deren Aufstellung in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal) 16. Errichtung eines Gehsteiges in Simling entlang der L 1463 Gusental Straße; Übereinkommen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, im Bereich Simling soll die Busbucht Richtung Gallneukirchen verlegt bzw. ein Gehsteig entlang der Parzelle Nr. 209/1 KG Engerwitzdorf errichtet werden. Das Land Oberösterreich hat der Gemeinde für die Verlegung der Busbucht sowie für die Errichtung des Gehsteiges ein Übereinkommen zur Unterfertigung zugesandt. Die Gesamtkosten betragen ca. € 60.000,-- inkl. USt (Grundeinlöse- und Planungskosten inkludiert). Wie bisher, erfolgt eine Kostenaufteilung zu je 50%. Der Ausschuss hat dieses Übereinkommen eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Übereinkommens stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge das angeführte Übereinkommen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal.) 17. Form der Schülerbetreuung der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Hort und schulische Nachmittagsbetreuung, ab dem Schuljahr 2016/17; Bericht GRM Meisinger, MAS M.Sc. informiert, im Leitbild der Gemeinde Engerwitzdorf hat der Gemeinderat im Politikfeld 2 festgelegt: Wir gewährleisten eine umfassende, qualitative, familiengerechte und bedarfsorientierte Kinderbetreuung für alle Altersgruppen. Um der strategischen Zielausrichtung der Gemeinde zu folgen, * soll jedes Kind, das eine Betreuung braucht, auch einen Betreuungsplatz erhalten * sollen die Eltern miteingebunden werden (familiengerecht, bedarfsgerecht) * soll die Betreuung qualitativ sein (pädagogische Betreuung erfolgt sowohl im Hort als auch in der schulischen Nachmittagsbetreuung) * und es soll effizient und wirtschaftliches Arbeiten möglich sein (§ 17 OÖ KBG und § 68 OÖ Gemeindeordnung 1990). Für die Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling gibt es derzeit einen Hort, der von der Pfarrcaritas Treffling nach dem OÖ Kinderbetreuungsgesetz betrieben wird. Seit September 2015 wird auch eine schulische Nachmittagsbetreuung angeboten, die durch das OÖ Hilfswerk nach dem OÖ Schulorganisationsgesetz 1996 geführt wird. Die Tendenz des Betreuungsbedarfes ist steigend. Aus heutiger Sicht sind im Schuljahr 2016/2017 17 Hortplätze frei. Dem gegenüber stehen 28 Kinder, die bereits jetzt in der schulischen Nachmittagsbetreuung betreut werden und 21 Schulanfänger, die Betreuungsbedarf gemeldet haben. Es geht darum, festzulegen, welches Kind in welcher Einrichtung betreut wird. Die Betreiber der Betreuungseinrichtungen sowie die Schulleiterin haben sich aus pädagogischen Gründen für folgende Vorgangsweise ausgesprochen: Vorgangsweise ab 2016/17: * Voranmeldung zur „Schülerbetreuung am Nachmittag“ * Voranmeldungen werden ausschließlich in der Direktion der Volksschule entgegengenommen * keine Anmeldungen im Hort oder der GTS * jährliche Frist für Voranmeldung bis Ende Jänner * schriftliche Zusage über den Betreuungsplatz jedenfalls vor den Sommerferien (bisher üblich ca. Juni) Richtlinien / Entscheidungskriterien: * 1. Klassen -->alle Kinder in die GTS * 2. Klassen -->grundsätzlich alle Kinder in den Hort; wenn die Platzkapazität nicht ausreicht, Betreuung in der GTS * 3.und 4. Klassen -->Hort * wer Betreuung nur an schulfreien Tagen braucht -->jedenfalls GTS * Entscheidung liegt bei den Leiterinnen und der Direktorin! * Für die Entscheidung sind die familiäre Situation, das Wohl des Kindes und der Bedarf maßgeblich. Der Gemeinderat nimmt den Bericht vollinhaltlich zur Kenntnis. 18. Kinderbetreuungseinrichtungen Treffling (Krabbelstube, Kindergarten, Hort), Rechtsträger Pfarrcaritas Treffling, Änderung des im Gemeinderat am 02.07.2015 beschlossenen Pachtvertrages und des Arbeitsübereinkommens; Beschlussfassung GRM Meisinger, MAS M.Sc. erläutert, der Pachtvertrag und das Arbeitsübereinkommen für die Krabbelstube, den Kindergarten und den Hort in Mittertreffling wurden adaptiert und zu einem Vertrag zusammengefasst, der alle bisherigen Verträge und Vertragsteile beinhaltet. Die adaptierten Verträge ersetzen alle bisherigen. Die neuen Verträge wurden am 02.07.2015 vom Gemeinderat beschlossen. Die Pfarre Treffling teilt nun einige geringfügige Änderungen mit. Daher ist ein neuerlicher Beschluss notwendig. durchzuführende Änderungen sowohl im Pachtvertrag als auch im Arbeitsübereinkommen: Seite 1: Der Einleitungssatz wurde zur besseren Verständlichkeit wie folgt geändert: „Mit diesem Pachtvertrag werden die oben angeführten bisherigen Pachtverträge samt Änderungen der Kinderbetreuungseinrichtungen Krabbelstube Mittertreffling, Kindergarten Treffling und Hort Mittertreffling in einem Vertrag zusammengefasst und tritt dieser an die Stelle der bisherigen Verträge.“ Seite 2: Die Rechtsnachfolgerin des bischöflichen Diözesanhilfsfonds ist die Diözesane Immobilien-Stiftung. Die Eigentümerin unter Punkt I.1. wurde entsprechend geändert. letzte Seite: Schlusssatz wurde umformuliert auf „Das Arbeitsübereinkommen / Der Pachtvertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der kirchenbehördlichen Genehmigung.“ GRM Meisinger, MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesenen Änderungen im Pachtvertrag und im Arbeitsübereinkommen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Sportunion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2016; Beschlussfassung GRM Meisinger, MAS M.Sc. führt aus, die Sportunion Schweinbach ersucht mit Schreiben vom 03.11.2015 um Gewährung der jährlichen Subvention, damit der geregelte Spielbetrieb weiterhin aufrechterhalten werden kann. Die Ausgaben im Verein werden vor allem aufgrund der verantwortungsvollen und umfassenden Nachwuchsarbeit immer höher. Auch die Betriebskosten steigen stetig. Gleichzeitig gehen die Einnahmen seitens der Sponsoren zurück. Verein 2015 Euro 2016 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Sportunion Schweinbach 10.800,00 10.600,00 1/2621/757 03.11.2015 E-7427/2015 GRM Meisinger, MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Sportunion Schweinbach eine Subvention für das Jahr 2016 in Höhe von € 10.600,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2016 unter der VA-Stelle 1/2621/757 vorgesehen. GRM W. Pühringer könnte sich vorstellen, dass die Vereine den Beitrag für die Vereinsmitgliedschaft erhöhen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2016; Beschlussfassung GRM Meisinger, MAS M.Sc. führt aus, mit Schreiben vom 2.9.2015 ersucht der Sportverein ASKÖ Treffling um eine Subvention für 2016. Mit dieser Zuwendung sollen ein Teil der laufenden Betriebskosten, sowie die Ausgaben für die Pflege und Instandhaltung der im Eigentum der Gemeinde Engerwitzdorf stehenden Sportanlage abgedeckt werden. Verein 2015 Euro 2016 Euro VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Sportverein ASKÖ Treffling 8.900,00 8.600,00 1/2622/757 2.9.2015 E-5658/2015 GRM Meisinger, MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der ASKÖ Treffling eine Subvention für das Jahr 2016 in Höhe von € 8.600,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2016 unter der VA-Stelle 1/2622/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Musikverein Engerwitzdorf; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2016; Beschlussfassung GRM Meisinger, MAS M.Sc. gibt bekannt, der Musikverein Engerwitzdorf ersucht mit Schreiben vom 29.05.2015 um Gewährung der jährlichen Subvention. Mit dieser Zuwendung werden Instrumente gewartet, neues Notenmaterial angeschafft und Trachten gekauft oder geändert. Verein 2015 2016 VA-Stelle Ansuchen erhalten am: Musikverein Engerwitzdorf € 3.400,00 € 3.400,00 1/322/757 29.5.2015 E 3486/2015 GRM Meisinger, MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Musikverein Engerwitzdorf eine Subvention für das Jahr 2016 in Höhe von € 3.400 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2016 unter der VA-Stelle 1/322/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme (GRM Kainmüller und GRM Binder sind während der Abstimmung nicht im Saal). 22. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Dr. Niebsch lädt ein zum Vortrag von Johann Kandler „Herausforderung Nachhaltigkeit, Klimawandel global betrachtet“ am 20.01.2016 im Gemeindeamt Engerwitzdorf. 23. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet vom Bauvorhaben Kinderbetreuung Schweinbach über die Vergaben von Gewerken in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 26.11.2015: Finanzierungsplan Gemeinderatsbeschluss 11.12.2014 € 1.920.000,00 exkl. USt. Bisherige Vergaben: GR 02.10.2014; GR. 11.12.2014; GV 24.03.2015 und GV 30.06.2015 € 1.759.746,11 exkl. USt. Vergaben im GV 26.11.2015 € 107.635,98 exkl. USt. Offene Vergaben € 76.380,00 exkl. USt. Gesamtsumme € 1.943.762,09 exkl. USt. Vergaben GV 26.11.2015 1. Gewerk Sonnenschutz Firma Danreiter aus Ried im Innkreis € 16.411,92 exkl. USt. 2. Gewerk Einrichtung Teilbereiche Firma Christian Kaar aus Bad Leonfelden € 54.670,00 exkl. USt. 3. Gewerk Zimmermeisterarbeiten Firma Steinheimer aus Linz € 36.554,06 exkl. USt. Summe: € 107.635,98exkl. USt. b) Der Bürgermeister informiert, der Sitzungsplan 2016 wird per E-Mail an alle Gemeinderatsmitglieder und an jene Ersatzmitglieder, welche in einem Ausschuss vertreten sind, versendet. Wir ersuchen, den Erhalt der Termine per E-Mail zu bestätigen. c) Der Bürgermeister beantwortet die Frage von GRM Horst Mandl hinsichtlich Bebauungsplan Nr. 24 „Haid“. Die Festlegung, dass Garagen innerhalb der Baufluchtlinie zu situieren sind, gilt für Bauten in Gruppen- und Kuppelbauweise. Beim Objekt Im Obstgarten 16 (Winkler) handelt es sich um ein Gebäude in offener Bauweise – die Festlegung hinsichtlich der Situierung von Garagen ist hier nicht anzuwenden. d) Der Bürgermeister teilt mit, er hat heute vom Jugendzentrum JES einen Bericht über die Aktivitäten 2015 erhalten. e) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Pühringer W. und GRM Riefershofer. 24. Allfälliges a) GRM Mag. Seyer-Neulinger erkundigt sich, ob der Verkehrsverbund einen neuen Fahrplan erstellt hat, da viele Busverbindungen nicht mehr möglich sind. Sie wird diesbezüglich eine Mitteilung an die Bedienstete Erika Friesenecker senden. b) GRM Mag. Seyer-Neulinger bedankt sich beim Bürgermeister für die Spende an die Kinderfreunde. c) Der Bürgermeister lädt im Namen des Vereines ZIEL am 20.12.2015 zu einem Kennenlernen mit den Asylwerbern in der Klammmühle ein. 25. Pensionierung Dr.Gottfried Schuster als Gemeindearzt mit 31.12.2015; Beschlussfassung Da im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes schutzwürdige Daten verhandelt werden, stellt der Bürgermeister gem. § 53 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990 den Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit bis zur Beendigung dieses Tagesordnungspunktes. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde daher unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt und darüber eine eigene Verhandlungsschrift verfasst. Nach Abschluss dieses Tagesordnungspunktes erklärt der Bürgermeister die Sitzung wieder für öffentlich, die Zuhörer können den Sitzungssaal wieder betreten. 26. Dringlichkeitsantrag: a) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änd. Nr. 31 (Lagerhaus - Engerwitzdorf); Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche von max. 2.700 m² auf max. 2.300 m²; Beschlussfassung b) Bebauungsplan Nr. 99 (Lagerhaus-Engerwitzdorf); Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche max. 2.700 m² auf 2.300 m²; Beschlussfassung a) Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änd. Nr. 31 (Lagerhaus - Engerwitzdorf); Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche von max. 2.700 m² auf max. 2.300 m²; Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet, der Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 31 (Lagerhaus – Engerwitzdorf) wurde am 10.09.2015 vom Amt der Oö. Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt. Der Plan ist seit 17.10.2015 rechtswirksam. Genehmigt wurde, wie vom Lagerhaus ursprünglich beantragt, eine Gesamtverkaufsfläche von 2700 m². Im Zuge des Verfahrens für die Erstellung des Raumordnungsprogrammes wurde die Fläche lt. Antrag des Lagerhauses vom 27.03.2015 auf 2300 m² reduziert. Da im Raumordnungsprogramm der Oö. Landesregierung, LGBl.Nr. 124/2015 eine Gesamtverkaufsfläche von 2300 m² genehmigt wurde, ist der Flächenwidmungsplan entsprechend zu korrigieren. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung der Gesamtverkaufsfläche von 2700 m² auf 2300  m² beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. (GVM Lehner W. und GRM Vezmar-Gutenbrunner sind während der Abstimmung nicht im Saal.) b) Bebauungsplan Nr. 99 (Lagerhaus-Engerwitzdorf); Änderung des Textes in der Legende: Gesamtverkaufsfläche max. 2.700 m² auf 2.300 m²; Beschlussfassung Der Bürgermeister berichtet, in der Legende des Bebauungsplan Nr. 99 „Lagerhaus-Engerwitzdorf“ befindet sich ein Verweis auf den Flächenwidmungsplan. Die Gesamtverkaufsfläche ist auch im Bebauungsplan, der sich derzeit im Verfahren befindet, auf 2300 m² zu korrigieren. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung der Gesamtverkaufsfläche von 2700 m² auf 2300  m² im Bebauungsplan Nr. 99 „Lagerhaus-Engerwitzdorf“ beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. (GVM Lehner W. und GRM Vezmar-Gutenbrunner sind während der Abstimmung nicht im Saal.) Fraktionsobmann-Stellvereter GRM Schwarz, MBA bedankt sich für die konstruktive Arbeit. 2015 war ein interessentes Jahr, auch wegen der Wahl. Neue „Gesichter“ beleben den Gemeinderat. Für 2016 wünscht er sich eine ebenso konstruktive Arbeit und ein sachliches Miteinander, sowohl im Gemeinderat als auch in den Ausschüssen. GRM Schwarz, MBA wünscht allen Gemeinderatsmitgliedern und deren Familien ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch. GRM Mandl macht einen kurzen Rückblick auf 2015. Er wünscht sich, dass Dringlichkeitsanträge aus Ausschüssen jedenfalls auch im Gemeinderat behandelt werden. Er meint, dass die Resolution „Junges Wohnen“ hätte verabschiedet werden können, da derzeit leerstehende Wohnungen dafür verwendet werden könnten. Für ihn positiv waren Kinderbetreuung und Asylwerber-Infoabend. GRM Mandl betont die gute Zusammenarbeit und den guten Meinungsaustausch einzelner Gemeinderäte. Er wünscht allen schöne Feiertage. GRM Pühringer stellt fest, Vergangenes sollte man Vergangenes lassen. Wichtig ist, positiv in die Zukunft zu schauen. Er hat den Eindruck, diese Gemeinderatsperiode wird eine gute Periode. Ihm gefällt die offene Diskussion. Er merkt auch die unterschiedliche Herangehensweise an Themen, z.B. Budet. GRM Pühringer freut es, dass wieder neue Gemeinderatsmitglieder dabei sind. Er wünscht frohe Festtage. GRM Dr. Niebsch macht ebenfalls einen kurzen Rückblick. Die Regiotram war ein großes Thema. Hinsichtlich der Flüchtlinge ist sie froh, dass sich Engerwitzdorf vorbildlich verhalten hat. Die Veranstaltung im Kulturhaus dazu war sehr wichtig. Sie bedankt sich für die eingebrachte Hilfsbereitschaft. Weiters weist GRM Dr. Niebsch auf die Klimakonferenz von Paris hin. Sie habe die Hoffnung, dass sich etwas bewegt zu einer Umkehr. Wir können selber einen kleinen Teil dazu beitragen in den Entscheidungen der nächsten Jahre. Sie wünscht frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr. Bürgermeister Fürst übermittelt Grüße von Fraktionsobmann Mag. Schwarzenberger, der aufgrund einer Verletzung verhindert ist. 2015 war ein sehr ereignisreiches und spannendes Jahr. Viele Projekte wurden gemeinsam umgesetzt und einige neu gestartet. Überregionale Projekte waren die Regiotram und Ostumfahrung. Asylwerber sind auch in Engerwitzdorf angekommen. Die Zusammenarbeit mit Gallneukirchen wurde derzeit ausgesetzt. Der Bürgermeister ist stolz auf die faire und sachliche Wahlwerbung. Er bedankt sich beim Amtsleiter und den Bediensteten für die Unterstützung. Weiters bedankt er sich bei den Gemeinderäten für die gute Zusammenarbeit. Große Heausforderungen muss man gemeinsam meistern. Der Bürgermeister wünscht allen ruhige und besinnliche Tage, ein frohes Weihnachtsfest, alles Gute für 2016 und vor allem Gesundheit. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Die während der Sitzung zur Einsicht aufliegende Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 26.11.2015 liegt noch bis zur nächsten Sitzung auf. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:44 Uhr. Herbert Fürst eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 11.02.2016 keine Einwendungen erhoben wurden. Engerwitzdorf, 11.02.2016 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Schwarz eh. Mandl eh. …………………………..……………………. ……………………………….……..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. ………………………………………….…….. ………………………………….……. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 17.12.2015 1