Lfd.Nr.: 1, 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 12.02.2015 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Patrick Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Ing. Jürgen Wiltschko (ÖVP) Dipl.-Ing. Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) ab Top 14 Gerhard Wolfmayr (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Dr. iur. Johann Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Johann Scheba (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mairhofer Rudolf (ÖVP) für Hoffelner Veronika Fürst Heidemarie (ÖVP) für Schwarz Manfred Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Link Sabine Schwaiger Christine (ÖVP) für Mag.Schweighofer Christian Reithmayr Anton (ÖVP) für Köck Wolfgang Kahler Brigitte (Grüne) für Wögerbauer Andrea Naderer Andreas (FPÖ) für Ing.Buchbauer Stefan Es fehlten entschuldigt: Veronika Hoffelner (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) Andrea Wögerbauer (Grüne) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Sabine Link (ÖVP) Wolfgang Köck (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: Irmgard Raml Tagesordnung 1 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 26.01.2015; Kenntnisnahme 2 Abhaltung der Gemeindeveranstaltung "Tag der offenen Tür" am 27. Juni 2015; Beschlussfassung 3 Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 3 a Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach (Kindergarten und Krabbelstube); Finanzierungsplan-Nr. 04 3 b ASKÖ Treffling - Errichtung Trainingsfeld; Finanzierungsplan-Nr. 03 3 c Sportunion Schweinbach - Sanierung Klubgebäude; Finanzierungsplan- Nr. 03 3 d Straßenbau 2013-2016; Finanzierungsplan-Nr. 05 3 e Bauhoffahrzeuge- und Maschinenkauf (2012-2015); Finanzierungsplan- Nr. 04 3 f Abwasserbeseitigungsanlage BA 13; Finanzierungsplan-Nr. 07 4 Resolution zur Unterbringung von Asylsuchenden in der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 5 Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, Martin-Boos-Straße 1, 4210 Gallneukirchen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung einer Sonderausweisung für die Errichtung einer Heizungsanlage im Bereich der Parzellen .5 und 56, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 100 m²; Grundsatzbeschlussfassung 6 Penkner Manfred und Bernadette, Magnolienweg 9, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Bauland-Wohngebiet zu einem Gemischten Baugebiet im Bereich der Parzelle 3362, KG. KIendorf, im Ausmaß von 1.375 m²; Grundsatzbeschlussfassung 7 Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung einer Erholungsfläche im Grünland "Jugendfreifläche" im Bereich der Parzelle 586/1, KG. Niederkulm, im Ausmaß von ca. 5.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung 8 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 27 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 11 (Spielplatz Weidenweg); Beschlussfassung 9 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 14 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 6 (Baier - Oberthal); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme 10 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 16 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 7 (Fuchs - Innertreffling); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme 11 SPAR Österreichische Warenhandels AG, SPAR-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen für die Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzelle 65/6, KG. Holzwiesen (Linzerberg 19); Grundsatzbeschlussfassung 12 Bebauungsplan Nr. 54 "Achleitner-Gründe", Änderung Nr. 3; Beschlussfassung 13 Bebauungsplan Nr. 71 "Schladauer-Gründe", Änderung Nr. 4 (Eichhorn-Gruber); Beschlussfassung 14 Lagerhausgenossenschaft Pregarten-Gallneukirchen, Betriebsstraße 20, 4224 Wartberg/Aist; Ansuchen für die Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzellen 160, 5/2, 5/1 und 6, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung 15 Erteilung einer Vollmacht für die Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach zur Abwicklung der Rechtsgeschäfte; Beschlussfassung 16 Erteilung einer Vollmacht für die Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling zur Abwicklung der Rechtsgeschäfte; Beschlussfassung 17 Ganztagsschule der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Vergabe der Betreuung des Freizeitteils; Beschlussfassung 18 Übernahme der Deponie für Bodenaushub- und Abraummaterial Niederkulm; Abschluss eines Pachtvertrages mit Herrn und Frau Gottfried und Leopoldine Reichinger, Niederkulm 9, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung 19 Lagerhausgenossenschaft Pregarten - Gallneukirchen (Neubau Engerwitzdorf); Gebiet für Geschäftsbauten - Überörtliche Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 8 Oö. ROG; Beschlussfassung der geforderten Stellungnahme 20 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Grundtausch durch Zuwachs aus dem öffentlichen Gut und Abtretung in das öffentliche Gut Birkenweg (Karlsböck); Beschlussfassung 21 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Amt der Oö. Landesregierung; Ansuchen um Umlegung des Güterweges Raferzeder; Beschlussfassung 22 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Grundeinlösung im Bereich der Mühlholzstraße; Beschlussfassung 23 Bericht des Bürgermeisters 24 Allfälliges 25 Dringlichkeitsantrag: Analyse der Auswirkungen des Trassenentscheids "Linzer Ostumfahrung" und Erstellung eines Forderungs- und Schutzmassnahmen-Katalogs 26 Dringlichkeitsantrag: Beratung des Schreibens der LEBE.Bürgerinitiative an die Mitglieder des Gemeinderates; behördliche Sicherung der Linienführung C2, um diese aus vielen Gründen vorteilhaftere Variante offen zu halten 27 Dringlichkeitsantrag: Resolution der Gemeinde Engerwitzdorf an die österreichische Bundesregierung betreffend der Abhaltung einer Volksabstimmung über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.02.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.12.2014 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag der ÖVP-Fraktion „Analyse der Auswirkungen des Trassenentscheids Linzer Ostumfahrung und Erstellung eines Forderungs- und Schutzmaßnahmenkatalogs“ als Tagesordnungspunkt 25, der Dringlichkeitsantrag der Grüne-Fraktion „Beratung des Schreibens der LEBE.Bürgerinitiative an die Mitglieder des Gemeinderates; behördliche Sicherung der Linienführung C2, um diese aus vielen Gründen vorteilhaftere Variante offen zu halten“ als Tagesordnungspunkt 26 und der Dringlichkeitsantrag der FPÖ-Fraktion „Resolution der Gemeinde Engerwitzdorf an die österreichische Bundesregierung betreffend der Abhaltung einer Volksabstimmung über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA“ als Tagesordnungspunkt 27 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt serden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 26.01.2015; Kenntnisnahme Obfrau GRM Mag. Höfer berichtet wie folgt: Punkt 1: Pfarrcaritaskindergarten Mittertreffling; Fortführung der Beratung aus den Sitzungen vom 5. Mai und 15. September 2014; Ergebnis der Finanzsituation 2014 Der Prüfungsausschuss wurde in den Sitzungen vom 5. Mai und 15. September 2014 über die Finanzsituation im Pfarrcaritaskindergarten Mittertreffling informiert. Die im Einvernehmen mit dem von der Pfarrcaritas beauftragten externen Prüfer Steuerberater Herrn Huber im Sommer 2014 festgelegten Verbesserungen und Bereinigungen, wurden in den vorgelegten Jahresunterlagen weitgehend eingehalten. Lediglich eine Position in Höhe von rund € 4.800,00 scheint noch in der Dezember-Abrechnung auf, die seitens der Pfarrcaritas noch auszubuchen ist. Darauf haben wir die Pfarrcaritas bereits nach Eingang der Unterlagen aufmerksam gemacht. Die im Sommer 2014 angestellte Abgangs-Hochrechnung – ohne Berücksichtigung zusätzlicher Personalausgaben aufgrund möglicher Optierungen der Caritasmitarbeiter - von etwa € 188.000,00 wurde eingehalten und mit rund € 191.900,00 für das Finanzjahr 2014 abgerechnet. Unter Einbindung der neuen fünften Kindergartengruppe ab September 2014 scheint der für 2015 veranschlagte Abgang von € 211.000,00 plausibel. Der Vergleich zwischen den Kindergärten Schweinbach und Mittertreffling zeigt im Budget für das Finanzjahr 2015 folgende veranschlagte Abgangsdeckung pro Gruppe: Schweinbach: rund € 37.700,00 Mittertreffling: rund € 42.200,00 Die Differenz begründet sich zum Großteil durch die Gehaltsstruktur der Mitarbeiterinnen und dem hohen Prozentsatz der Mittagskinder in Mittertreffling. Dadurch ist nachmittags die Zusammenlegung von Gruppen in Schweinbach leichter möglich als in Mittertreffling, was höhere Personalkosten in Mittertreffling begründet. Ebenso ist ein weiterer Kostenfaktor die dezentrale Situation der fünften Kindergartengruppe in Mittertreffling. Punkt 2: Tarifordnung Kulturhaus "Im Schöffl"; Überprüfung der Nachvollziehbarkeit der Indexklausel und Preissicherheit für Mieter Der Gemeinderat beschloss am 2.10.2014 eine Änderung der Indexklausel der bestehenden Tarifordnung für das Kulturhaus. Aufgrund der „alten Indexklausel“ war es theoretisch möglich, dass eine Änderung gegen Jahresende bereits ab 1. Jänner des Folgejahres Gültigkeit hätte. So ist tatsächlich eine Änderung im Dezember 2013 erfolgt, die aufgrund der alten Indexklausel bereits ab 1.1.2014 Gültigkeit gehabt hätte; aber aufgrund der bereits vereinbarten Mietverträge nicht zum Tragen kam. Um den Mieter künftig eine Tarifsicherheit zu gewährleisten wurde eine Änderung der Indexklausel in der Tarifordnung im oben zitierten Gemeinderat beschlossen. Künftig bedeutet dies, dass Änderungen aufgrund der Indexklausel im ersten Halbjahr erst ab 1. Jänner des Folgejahres und Änderungen im zweiten Halbjahr erst ab 1. Jänner des übernächsten Jahres wirksam werden. Dadurch können Mietvereinbarungen im zweiten Halbjahr jedenfalls mit einer Tarifsicherheit für das kommende Jahr abgeschlossen werden. Punkt 3: Kostenrechnung Abwasserentsorgung/Wasserbezug; Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Vorweg muss festgehalten werden, dass in der Kameralistik nur Einnahmen und Ausgaben, aber keine Erträge bzw. Kosten erfasst werden. Diese Feststellung ist wichtig, da für die Gebührenkalkulation auch die kalkulatorischen Kosten wie kalkulatorische Abschreibung auf das Anlagevermögen und kalkulatorische Zinsen auf das Eigenkapital zu berücksichtigen sind. Diese Daten kommen aus der Vermögensrechnung bzw. werden in einer Nebenaufzeichnung erfasst. Auf Basis der Finanzdaten des OHH 2014 können folgende Angaben gemacht werden: Wasserversorgung (Abschnitt 850 des OHH): Gesamt-Einnahmen lt. Kameralistik € 666.600 abzgl. Interessentenbeiträge € 104.600- Betriebseinnahmen € 562.000 Gesamt-Ausgaben lt. Kameralistik € 666.600 abzgl. Investitionen € 36.700- abzgl. RL-Zuführung (Diff: Inv-IB) € 67.900- (Zuf. zur WVA-RL) Zwischensumme € 562.000 abzgl. Betriebsüberschuss OHH € 164.100- (Zuf. zur WVA-RL) Betriebsausgaben € 397.900 Gesamtzuführung zur WVA-RL: € 232.000 Vorläufige Kostenrechnung 2014: Kalkulatorische AFA 2014 -rund € 180.800 Kalkulatorische Zinsen 2014 - rund € 13.500 Summe € 194.300 Zusammenführung Kameralistik und Kostenrechnung: Betriebseinnahmen/Erträge 2014 € 562.000 Betriebsausgaben/Kosten 2014 € 592.200 abzgl. Tilgungen/Fremdkapital € 116.717- bereinigte Betriebskosten € 475.483 echter Überschuss € 86.517 Die oben angeführte zweckgebundene Rücklagenzuführung aufgrund des Überschusses der kameralistischen Haushaltsführung wird einerseits nach Ausscheiden der Anlage für Ersatzinvestitionen bzw. andererseits für unvorhergesehene Ausgaben und Großreparaturen herangezogen. Dadurch ist gewährleistet, dass im Bedarfsfall solche Maßnahmen durchgeführt werden können ohne Darlehensaufnahmen zu tätigen oder größere Gebührenerhöhungen durchführen zu müssen. Abwasserbeseitigung (Abschnitt 851 des OHH): Gesamt-Einnahmen lt. Kameralistik € 1.742.000 abzgl. Interessentenbeiträge € 130.000- Betriebseinnahmen € 1.612.000 Gesamt-Ausgaben lt. Kameralistik € 1.742.000 abzgl. Investitionen € 14.600- abzgl. RL-Zuführung (Diff: Inv-IB) € 115.400- (Zuf. zur ABA-RL) Zwischensumme € 1.612.000 abzgl. Betriebsüberschuss OHH € 836.000- (Zuf. zur ABA-RL) Betriebsausgaben € 776.000 Gesamtzuführung zur ABA-RL: € 951.400 Vorläufige Kostenrechnung 2014: Kalkulatorische AFA 2014 - rund € 540.000 Kalkulatorische Zinsen 2014 - rund € 110.000 Summe € 650.000 Zusammenführung Kameralistik und Kostenrechnung: Betriebseinnahmen/Erträge 2014 € 1.612.000 Betriebsausgaben/Kosten 2014 € 1.426.000 abzgl. Tilgungen/Fremdkapital € 267.327- bereinigte Betriebskosten € 1.158.673 echter Überschuss € 453.327 Auch im Bereich der Abwasserbeseitigungsanlagen wird die oben angeführte zweckgebundene Rücklagenzuführung aufgrund des Überschusses der kameralistischen Haushaltsführung einerseits nach Ausscheiden der Anlage für Ersatzinvestitionen bzw. andererseits für unvorhergesehene Ausgaben und Instandhaltungsmaßnahmen herangezogen. Aufgrund der an die Gemeinde Engerwitzdorf ergangenen wasserrechtlichen Bewilligungsbescheide des Landes Oberösterreich und des Wasserrechtsgesetzes sind bereits in den vergangen Jahren (2007-2012) rund € 2,7 Mio für Kanalinstandhaltungsmaßnahmen verwendet worden bzw. sind für die Jahre 2017 bis 2019 Instandhaltungsausgaben in der MFP von € 3 Mio für den Einzugsbereich der Linz AG - dafür stehen keine Förderungsmittel seitens des Bundes oder des Landes zur Verfügung – erforderlich. Darüber hinaus sind Investitionsmaßnahmen in Höhe von rund € 600.000,00 für das Betriebsbaugebiet Langwiesen im AOHH für 2015 vorgemerkt. Weiters sind für die Erstellung der Leitungskataster für die Bereiche RHV Mittlere Gusen und Linz AG rund € 550.000,00 für 2015 und 2016 im OHH vorgesehen. Zusammengefasst sind im Abwasserbereich in den kommenden fünf Jahren Ausgaben von etwa € 4,2 Mio veranschlagt. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 26.01.2015 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Abhaltung der Gemeindeveranstaltung "Tag der offenen Tür" am 27. Juni 2015; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, im Jahr 2003 hielt die Gemeinde den bisher letzten „Tag der offenen Tür“ ab. Wichtig ist, die BürgerInnen über die Aufgaben und Dienstleistungen, sowie über die öffentlichen Einrichtungen zu informieren. Am besten und effektivsten geschieht das durch einen „Tag der offenen Tür“. Die neuerliche Organisation soll sich an der letzten diesbezüglichen Veranstaltung orientieren, als Termin wird Samstag, 27. Juni 2015 vorgesehen. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Empfehlung im Finanz- und Präsidialausschuss die Organisation eines Tages der offenen Tür am 27.06.2015 beschließen. Das genaue Programm soll durch die Gemeindeverwaltung ausgearbeitet und dem Finanz- und Präsidialausschuss rechtzeitig vorgelegt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 3a. Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach (Kindergarten und Krabbelstube); Finanzierungsplan-Nr. 04 GVM Mairhofer erinnert, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 11.12.2014 den Finanzierungsplan Nr.03 mit Gesamtkosten von € 1.923.600,00. Nach dem Vorliegen aller Einnahmen und Ausgaben des Finanzjahreses 2014 wurde der Finanzierungsplan entsprechend angepasst und hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr.254 FinA: 27.01.2015 GRS:12.02.2015 Kinderbetreuung Schweinbach (Ansatz: 2404) FP 04 - Entwurf Ausgaben: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Planung/Bauleitung 28.830 68.066 140.000 13.104 250.000 Errichtung   300 1.485.000 58.137 1.543.437 Einrichtung u. Betr.Ausst     110.000 20.000 130.000 Sonstige Ausgaben   163     163 S u m m e 28.830 68.529 1.735.000 91.241 1.923.600             Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Allgem.Rücklage 28.830 68.529 300.000 21.241 418.600 Bundesmittel     855.000   855.000 Landesbeitrag     113.000 212.000 325.000 Bedarfszuweisung     113.000 212.000 325.000 S u m m e 28.830 68.529 1.381.000 445.241 1.923.600 Abgang/Überschuss 0 0 -354.000 354.000 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den angeführten Finanzierungsplan-Nr. 04 für das Vorhaben Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach (Kindergarten und Krabbelstube) mit Gesamtkosten von € 1.923.600,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3b. ASKÖ Treffling - Errichtung Trainingsfeld; Finanzierungsplan-Nr. 03 GVM Mairhofer führt aus, am 27.03.2014 hat der Gemeinderat den Finanzierungsplan-Nr. 02 mit € 245.000,00 beschlossen. Das Vorhaben wurde 2014 abgeschlossen – die endgültige Finanzierung hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 262 FinA: 27.01.2015 GRS: 12.02.2015 ASKÖ Treffling - Errichtung Trainingsfeld (Beträge inkl. Ust) FP 03 Entwurf Ausgaben: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Planung/Bauleitung 8.979 5.513     14.492 Errichtung   125.044     125.044 Verkehrsflächen   90.079     90.079 Eigenleistung ASKÖ   6.887     6.887 So. Entgelte u. Ausgaben 1.356 200     1.556 S u m m e 10.335 227.723 0 0 238.058             Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Allgem. Rücklage 10.335 174.436     184.771 Eigenleistung ASKÖ   6.887     6.887 ASKÖ Dachverband   11.000     11.000 Fußballverband   10.400 0   10.400 Landesbeitrag       25.000 25.000 S u m m e 10.335 202.723 0 25.000 238.058 Abgang/Überschuss 0 -25.000 0 25.000 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den angeführten Finanzierungsplan-Nr. 03 für das Vorhaben ASKÖ Treffling – Errichtung Trainingsfeld mit Gesamtkosten von rund € 238.058,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3c. Sportunion Schweinbach - Sanierung Klubgebäude; Finanzierungsplan-Nr. 03 GVM Mairhofer teilt mit, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 2.10.2014 den Finanzierungsplan-Nr. 02 mit Gesamtkosten von € 500.000,00. Das Vorhaben soll heuer abgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der endgültigen Einnahmen und Ausgaben des Finanzjahres 2014 wurde der aktuelle Finanzierungsplan-Nr. 03 erstellt und sieht wie folgt aus. Vorhaben Nr. 261 FinA: 27.01.2015 GRS: 12.02.2015 Sportunion Schweinbach - Sanierung Klubgebäude (Beträge exkl. Ust) FP 03 Entwurf Ausgaben: 2014 2015 2016 2017 Gesamt Planung/Bauleitung 32.113 2.887 35.000 Generalsanierung 126.014 287.886 413.900 Eigenleistung Union 0 30.000 30.000 UST-Abfuhr f. EL 0 6.000 6.000 Einrichtung 14.000 14.000 Sonstige Ausgaben 1.100 1.100 S u m m e 159.227 340.773 0 0 500.000 Einnahmen: 2014 2015 2016 2017 Allgemeine Rücklage 159.227 185.773 345.000 Eigenleistung Union 30.000 30.000 Union Dachverband 20.000 20.000 OÖ. Fußballverband 15.000 15.000 Landesbeitrag 45.000 45.000 90.000 S u m m e 159.227 295.773 45.000 0 500.000 Abgang/Überschuss 0 -45.000 45.000 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den angeführten Finanzierungsplan-Nr. 03 für das Vorhaben SportUnion Schweinbach – Sanierung Klubgebäude mit Gesamtkosten von € 500.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3d. Straßenbau 2013-2016; Finanzierungsplan-Nr. 05 GVM Mairhofer erinnert, der Gemeinderat beschloss am 27.3.2014 den Finanzierungsplan-Nr. 04 mit Gesamtkosten von € 1,6 Mio. Unter Berücksichtigung aller Einnahmen und Ausgaben des Finanzjahres 2014 wurde der aktuelle Finanzierungsplan-Nr. 05 erstellt; dieser sieht wie folgt aus: Vorhaben Nr. 607 FinA: 27.01.2015 GRS: 12.02.2015 Straßenbauprogramm 2013 - 2016 FP 05 - Entwurf Ausgaben: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Grunderwerb und Erschl.   1.129     1.129 Straßenbau 208.912 398.666 360.000 366.293 1.333.871 EL Straßenbau 29.447 89.303 75.000 71.250 265.000 S u m m e 238.359 489.098 435.000 437.543 1.600.000             Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Straßenbau-Rücklage 40.000 50.000 50.000 40.205 180.205 Allgem.Rücklage 108.396 262.938 210.000 236.088 817.422 Kostenersätze 1.020 960 0 0 1.980 Interessentenbeiträge 0 5.897     5.897 Landesbeitrag 59.496 40.000 40.000 40.000 179.496 Bedarfszuweisung 0 40.000 60.000 50.000 150.000 Eigenleistung der Gde. 29.447 89.303 75.000 71.250 265.000 S u m m e 238.359 489.098 435.000 437.543 1.600.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den angeführten Finanzierungsplan-Nr. 05 für das Vorhaben Straßenbau 2013 - 2016 mit Gesamtkosten von € 1.600.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3e. Bauhoffahrzeuge- und Maschinenkauf (2012-2015); Finanzierungsplan-Nr. 04 GVM Mairhofer teilt mit, der Gemeinderat hat am 27.3.2014 den letzten Finanzierungsplan-Nr. 03 mit Gesamtkosten von rund € 568.000,00 beschlossen. Nach Abschluss der Investitionen im Jahr 2014 (Traktorankauf) wurde der Finanzierungsplan aktualisiert. Das Vorhaben soll heuer abgeschlossen werden. Vorgesehen sind die Ersatzinvestitionen für Bagger, Walze und Stapler. Die Gesamtausgaben werden sich auf etwa € 566.000,00 reduzieren – der Finanzierungsplan-Nr.04 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr.: 662 FinA: 27.01.2015 GRS: 12.02.2015 Bauhoffahrzeuge- und Maschinenankauf FP 04 Entwurf Ausgaben: 2012 2013 2014 2015 Gesamt Fahrzeug/Masch.Investition 111.426 207.404 82.563 165.000 566.393 S u m m e 111.426 207.404 82.563 165.000 566.393 Einnahmen: 2012 2013 2014 2015 Gesamt Bauhof-Rücklagen 60.000 50.000 69.683 65.000 244.683 Allgem. Rücklagen 21.026 125.704 0 0 146.730 WVA/ABA -Rücklage 30.400 31.700 12.880 20.000 94.980 Bedarfszuweisung 80.000 80.000 S u m m e 111.426 207.404 82.563 165.000 566.393 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den angeführten Finanzierungsplan-Nr. 04 für das Vorhaben Bauhoffahrzeuge- und Maschinenankauf mit Gesamtkosten von rund € 566.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3f. Abwasserbeseitigungsanlage BA 13; Finanzierungsplan-Nr. 07 GVM Mairhofer führt aus, zuletzt beschloss der Gemeinderat am 27.3.2014 für das angeführte Vorhaben den Finanzierungsplan-Nr. 06 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von € 493.264,00. Nachdem nunmehr alle Rechnungen vorliegen und das Vorhaben ausfinanziert ist, wurde der endgültige Finanzierungsplan-Nr. 07 erstellt. Die Gesamtkosten haben sich geringfügig reduziert und belaufen sich auf € 491.641,00. Vorhaben-Nr.: 829 FinA.: 27.01.2015 GRS: 12.02.2015 ABA BA 13 Entwurf FP 07 Ausgaben: 2010/2011 2012 2013 2014 Gesamt Planung/Baul. 43.274 1.148   5.377 49.799 Baumeisterarbeiten 356.448 45.375 37.603   439.426 Entschädigungen 255 2.161     2.416 S u m m e : 399.977 48.684 37.603 5.377 491.641     Einnahmen: 2010/2011 2012 2013 2014 Gesamt Rücklagen 291.977 48.684 55.603 5.377 401.641 Kostenersätze     90.000   90.000 S u m m e : 291.977 48.684 145.603 5.377 491.641 Abgang/Überschuss -108.000 0 108.000 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten und endgültigen Finanzierungsplan-Nr. 07 für das Vorhaben Abwasserbeseitigungsanlage BA 13 mit Gesamtkosten von € 491.641,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmge Annahme 4. Resolution zur Unterbringung von Asylsuchenden in der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Mairhofer erinnert, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf hat in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 den Dringlichkeitsantrag „ Resolution zur Unterbringung von Asylsuchenden in der Gemeinde Engerwitzdorf“ dem Finanz- und Präsidialausschuss zur Beratung zugewiesen. Der Vorschlag der Gemeinderatsfraktionen SPÖ-Engerwitzdorf und Die Grünen wurde mit Beratung des Finanz- und Präsidialausschusses am 27.01.2015 folgendermaßen überarbeitet: Resolution zur Unterbringung von Asylsuchenden in der Gemeinde Engerwitzdorf Der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf spricht sich ausdrücklich für die Schaffung geeigneter Asyl-Quartiere in der Region aus. Angesichts der schrecklichen Kriegsgräuel ist es uns ein Anliegen, das in unserem Rahmen Mögliche zu tun, damit Asylsuchende offen aufgenommen und in geeigneter Weise untergebracht und versorgt werden. Die Gemeinde wird sowohl versuchen, eine geeignete Infrastruktur für eine professionell betreute Unterbringungseinrichtung zu finden, als sich auch aktiv für die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung in Richtung einer offenen und respektvollen Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen. Der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf ersucht die OÖ. Landesregierung aktiv bei der Schaffung von geeigneten Unterbringungseinrichtungen vorzugehen und ersucht um sofortige Information bei Bekanntwerden einer Unterbringungsmöglichkeit in der Gemeinde Engerwitzdorf. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die voll inhaltlich verlesene Resolution beschließen. GRM Mayrbäurl betont, dass es andere Maßnahmen gäbe, die wesentlich besser greifen würden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 5. Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen, Martin-Boos-Straße 1, 4210 Gallneukirchen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung einer Sonderausweisung für die Errichtung einer Heizungsanlage im Bereich der Parzellen .5 und 56, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 100 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Umwidmungsfläche liegt am Linzerberg im Bereich der Sozialeinrichtungen des Evangelischen Diakoniewerkes Gallneukirchen (Martinstift). Die bestehende Öl-Heizungsanlage versorgt derzeit alle Gebäude am Areal und muss modernisiert werden. Generell soll daher auf eine umweltschonendere Heizung umgestellt werden. Da bis zum Betrieb der neuen Anlage die alte Heizung in Betrieb bleiben muss, ist ein neuer Standort erforderlich. Geplant ist die Errichtung der ca. 1.000 – 1.100 kW Heizungsanlage (voraussichtlich Hackschnitzelheizung) im nördlichen Bereich des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes auf Parzelle .5 und 56, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 100 m², welches derzeit als Grünland gewidmet ist. Der westliche Teil des Gebäudes, welcher zum Streichelzoo gehört, ist als Sonderwidmung im Grünland „Tierpark“ ausgewiesen. Die Ver- und Entsorgung ist durch öffentliche Leitungen sichergestellt. Die Aufschließung ist durch die Gemeindestraße gegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland in eine Sonderausweisung für die Errichtung einer Heizungsanlage über 1.000 kW im Ausmaß von ca. 100 m² zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes und Örtlichen Entwicklungskonzeptes beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Penkner Manfred und Bernadette, Magnolienweg 9, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Bauland-Wohngebiet zu einem Gemischten Baugebiet im Bereich der Parzelle 3362, KG. KIendorf, im Ausmaß von 1.375 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Parzelle 3362, KG. Klendorf, im Ausmaß von 1.375 m² liegt nördlich der L 1464 Katsdorfer Straße und der Firma Solarier im Ortschaftsbereich von Bach. Die Ver- und Entsorgung ist durch öffentliche Leitungen sichergestellt und die verkehrsmäßige Aufschließung durch die Siedlungsstraße Bach. Das Grundstück ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen. Es befindet sich in der geogenen Risikozone der Stufe 2 Typ A1 mittleres Risiko (Setzungen und Kriechbewegungen), wo je nach Gebäudetyp im Bauverfahren ein geotechnisches Gutachten vorzulegen bzw. zumindest Auflagen im Bauverfahren vorzuschreiben sind. Die Grundbesitzer ersuchen nun um Umwidmung in ein Gemischtes Baugebiet, um eine eventuell bessere Verwendung neben der Landesstraße herbeizuführen. Die östlich (Dachdeckerei Lehner) und südlich (Fa. Solarier) gelegenen Grundstücke sind bereits als Gemischtes Baugebiet ausgewiesen. Aufgrund der eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit im Gemischten Baugebiet kann eine Beeinträchtigung auf die benachbarten Wohnobjekte ausgeschlossen werden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Bauland-Wohngebiet zu einem Gemischten Baugebiet im Ausmaß von 1.375 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung einer Erholungsfläche im Grünland "Jugendfreifläche" im Bereich der Parzelle 586/1, KG. Niederkulm, im Ausmaß von ca. 5.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör führt aus, der Pachtvertrag für den bestehenden Volleyballplatz in Mittertreffling im südlichen Bereich der Parzelle 586/1, KG. Niederkulm, wurde aufgrund des Eigenbedarfs der Grundbesitzer Leitner Helmut und Autengruber Anneliese auf den nördlichen Bereich des Grundstückes mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2014 geändert. Die neue Fläche ist künftig über einen 4 m breiten Weg, den der Verpächter errichten und instandhalten muss, erreichbar. Das Geh- und Fahrtrecht für die Öffentlichkeit wurde im Pachtvertrag schriftlich vereinbart. Laut neu überarbeitetem Spielplatzentwicklungskonzept ist der Bedarf für die Jugendfreifläche im Zentrum von Mittertreffling gegeben. Es sollen neben dem Beachvolleyballplatz auch weitere Angebote für Jugendliche geschaffen werden. Nach dem Oö. Raumordnungsgesetz sind Spielplätze gesondert auszuweisen. Es soll daher das Verfahren zur Umwidmung von Grünland in eine „Erholungsfläche - Jugendfreifläche“ seitens der Gemeinde eingeleitet werden. Für diese Umwidmung sprechen öffentliche Interessen und es entspricht den Planungszielen der Gemeinde. Der südliche Bereich der Umwidmungsfläche liegt in der Gelben Zone Wildbach. Bei Errichtung der Jugendfreifläche ist daher das Einvernehmen mit der Wildbach- und Lawinenverbauung herzustellen. Die Errichtung eines Gebäudes ist allerdings nicht angedacht. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland in eine „Erholungsfläche - Jugendfreifläche“ im Ausmaß von ca. 5.000 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 27 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 11 (Spielplatz Weidenweg); Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 2.100 m² auf der neugeschaffenen Parzelle 2382, KG. Engerwitzdorf liegt zwischen dem Weidenweg und dem Schweinbach. Durch die Errichtung der Kinderbetreuungseinrichtung in Schweinbach ist die Verlegung des öffentlichen Spielplatzes notwendig. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Örtliche Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass aufgrund der Stellungnahmen der Fachabteilungen und dem berücksichtigten 5 m breiten Grünzug, der vorgelegten ortsplanerischen Stellungnahme und der Begründung der Gemeinde raumordnungsfachlich ohne Einwände zugestimmt werden kann. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 27 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 und die Änderung Nr. 11 zum Örtlichen Entwicklungskonzept betreffend die Widmung einer Erholungsfläche im Grünland „Spielplatz“ im Ausmaß von ca. 2.100 m² beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 14 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 6 (Baier - Oberthal); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme GVM Reichör erläutert, die gegenständliche Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 2.500 m² liegt im Siedlungsbereich von Oberthal an der Oberholz Gemeindestraße. Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulandwidmung nicht vorgesehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.03.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Örtliche Raumordnung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das ÖEK im Sinne des § 18 Oö. ROG 1994 auf einen Planungszeitraum von 10 Jahren auszulegen ist. Eine Änderung innerhalb dieses Zeitraumes ist nur bei Vorliegen eines nachvollziehbaren öffentlichen Interesses genehmigungsfähig. Die vorliegende Änderung, welche ausschließlich das Einzelinteresse abbildet, wird diesen Anforderungen nicht gerecht. Das gerade überarbeitete ÖEK sieht für Oberthal weder einen Erweiterungsbereich noch die Möglichkeit für eine ortschaftsbezogene Abrundung vor. Ein konkreter Baulandbedarf könnte zudem mit dem nördlich, bereits als Dorfgebiet gewidmeten und noch unverbauten Teil, gedeckt werden. Aufgrund der peripheren Lage im Kleinsiedlungsbereich kann aus raumordnungsfachlicher Sicht, aufgrund der nicht vorgesehenen Erweiterungsmöglichkeit und bestehender unverbauter Baulandflächen, nicht zugestimmt werden. Der Gemeinderat hat das Umwidmungsverfahren trotz negativer Stellungnahme am 18.09.2014 mehrheitlich mit der Begründung beschlossen, dass bei der Überarbeitung des ÖEKs seitens der Gemeinde nicht alles berücksichtigt werden kann und es auch schwierig ist, da sich immer etwas ändern kann, wie zB Besitzverhältnisse. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hat das Land mit Schreiben vom 05.11.2014 nachstehende Versagungsgründe mitgeteilt: Im Siedlungsbereich von Oberthal sollen Teilflächen der Grundstücke Nr. 3101 und 3102/1 (KG Klendorf) im Ausmaß von ca. 2.500 m² von Grünland in Bauland Dorfgebiet und ein 10 m breiter Streifen entlang des Thallingerbaches als Grünland Grünzug Gz6 (bauliche Maßnahmen sowie Aufschüttungen, Einzäunungen und sonstige Anlagen unzulässig) gewidmet werden. Im Zuge der Änderung des ÖEK soll über diese Fläche hinaus auch die restliche Fläche des Grundstücks Nr. 3102/1 im Ausmaß von 4.200 m² als dörfliche Siedlungsfunktion ausgewiesen und eine maßstabsgetreue Siedlungsgrenze im Süden entlang der Oberholzer Gemeindestraße ausgewiesen werden. Die vorliegende Änderung wird damit begründet, dass diese im Zuge der Gesamtüberarbeitung 2013 aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse noch nicht berücksichtigt werden konnte. Im Siedlungsbereich Oberthal als auch in den umliegenden Kleinstsiedlungen (zB. Amberg, Niederthal, Edtsdorf) sind im rechtskräftigen ÖEK keine über die derzeit festgeschriebenen ÖEK Flächen hinausgehenden Erweiterungen und Abrundungen zulässig. Vorliegender unverhältnismäßig großer Änderungsbereich - welcher trotz negativer raumordnungsfachlicher Vorverfahrensbeurteilung noch vergrößert worden ist – resultiert laut Unterlagen ausschließlich aus einem Einzelinteresse, öffentliche Interessen wurden nicht angeführt. Ein konkreter Baulandbedarf könnte zudem auch mit dem nördlichen, bereits als Dorfgebiet gewidmeten jedoch noch unbebauten Teil des Grundstücks Nr. 3102/1 gedeckt werden. Vorliegender Änderung kann raumordnungsfachlich aufgrund der peripheren Lage dieses Kleinsiedlungsbereiches, nicht vorgesehener Erweiterungsmöglichkeit sowie verfügbarer und bereits gewidmeter Baulandflächen nicht zugestimmt werden. Es ist daher beabsichtigt, dieser Planung die Genehmigung gemäß § 34 Abs. 2 Z. 4 sowie § 36 Abs. 6 leg. cit. zu versagen. Dem Gemeinderat wird nunmehr Gelegenheit gegeben, binnen 12 Wochen eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Der Ausschuss hat die mitgeteilten Versagungsgründe beraten und dem Gemeinderat eine abschließende Stellungnahme dazu zur Beschlussfassung vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nachstehende Stellungnahme beschließen: Stellungnahme „Das bereits im nördlichen Bereich der Parzelle 3102/1 gewidmete Dorfgebiet ist nicht verfügbar, da dies im Übergabsvertrag im Jahr 2009 der Mutter des Antragstellers zugeschrieben wurde und ein Verkauf bzw. eine Bebauung hier nicht angedacht ist. Öffentliche Interessen und die Planungsziele der Gemeinde sprechen für diese beantragte Umwidmung, da in diesem Gebiet keine verfügbaren Baulandreserven vorhanden sind und dieses Bauland-Dorfgebiet sofort verfügbar wäre. Es gibt bereits Kaufinteressenten und durch die laut ÖEK vorgeschriebene Bauverpflichtung innerhalb von 7 Jahren ist eine umgehende Bebauung garantiert. Weiters ist die Ver- und Entsorgung in der Siedlung Oberthal, mit den derzeit etwa 15 Einfamilienhäusern und 8 Landwirtschaften, durch öffentliche Leitungen und die verkehrsmäßige Aufschließung durch Gemeindestraßen sichergestellt. Die Antragsteller haben im Jahr 2012 mit dem Neubau des Stalles begonnen und könnten mit dem Verkauf des beantragten Dorfgebietes dies leichter finanzieren und auch den Erhalt der Landwirtschaft der Jungfamilie sichern. Die Vergrößerung des Änderungsbereiches im ÖEK Richtung Westen wurde seitens der Ortsplanung als harmonische Abrundung angedacht. Dies wird wieder auf die Fläche laut Vorverfahren (ca. 2.500 m²) reduziert. Aus den angeführten Gründen ersuchen wir nochmals höflichst um aufsichtsbehördliche Genehmigung der Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013, Änderung Nr. 14 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013, Änderung Nr. 6.“ GRM DI Wagner und GRM Mag. Seyer-Neulinger kritisieren, es handelt sich hierbei vorwiegend um ein privates Interesse. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 10. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 16 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013, Änderung Nr. 7 (Fuchs - Innertreffling); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung einer Stellungnahme GVM Reichör teilt mit, die gegenständliche Umwidmung von Grünland in eine Erholungsfläche „Sport- und Spielfläche: Eisstockbahnen und Flugplatz für elektrobetriebene Modellflieger“ im Ausmaß von ca. 2.400 m² liegt am Güterweg Zwicklau, südöstlich des landwirtschaftlichen Anwesens Zwickelbauer, Zinngießing 10. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.05.2014 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Örtliche Raumordnung stimmt der vorliegenden Änderung grundsätzlich zu, verweist allerdings auf die naturschutzfachliche und forstfachliche Stellungnahme. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann diese Umwidmung akzeptiert werden, wenn die Fläche weiterhin als Grünland (Sonderausweisung) und kein Bauland ausgewiesen wird. Die baulichen Anlagen sind aus naturschutzfachlicher Sicht auf ein Nebengebäude mit einer bebauten Fläche von max. 15 m² im westlichen Bereich der Sonderausweisung zu beschränken. Das Gebäude ist entsprechend zu gestalten (keine grellen Fassaden- oder Dachfarben). Die maximal zulässige Fläche wurde nochmals abgeklärt, da in einer Vorauskunft 50 m² angegeben wurden. Seitens der Forstbehörde wird unter den Bedingungen zugestimmt, dass ein 20 m Abstand zu dem im Südwesten der Umwidmungsfläche befindlichen Waldgebiet eingehalten wird. Der Gemeinderat hat das Umwidmungsverfahren am 18.09.2014 einstimmig beschlossen und festgelegt, dass ein Nebengebäude bis max. 50 m² möglich ist. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hat das Land mit Schreiben vom 20.11.2014 nachstehende Versagungsgründe mitgeteilt: Entgegen der naturschutz- und raumordnungsfachlichen Stellungnahmen im Vorverfahren wurde die zulässige Fläche des Nebengebäudes im Genehmigungsverfahren statt mit 15 m² mit 50 (!) m² angegeben. Ebenso ist der Legendentext missverständlich. In der Erläuterung zur Fläche 4 ist die Wortfolge „Index 3:" zu entfernen. Es ist daher vorläufig beabsichtig, dieser Planung die Genehmigung gemäß § 34 Abs. 2 Z. 4 sowie § 36 Abs. 6 leg. cit. zu versagen. Der Gemeinde bzw. dem Gemeinderat wird nunmehr gemäß § 34 Abs. 3 leg. cit. Gelegenheit gegeben, binnen 12 Wochen nach Erhalt dieses Schreibens eine Stellungnahme zu den Versagungsgründen abzugeben. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend beraten. Der Legendentext am Umwidmungsplan wird seitens der Ortsplanung korrigiert. Bezüglich der Gebäudefläche ersuchte der Antragsteller den Ausschuss noch um Zeit bis zur heutigen Gemeinderatssitzung um dies nochmals mit den Fachabteilungen abklären zu können. Es wurde nun schriftlich am 23.01.2015 mitgeteilt, dass die Gebäudefläche, wie vom Land gefordert, auf 15 m² reduziert werden soll. Die geänderten Pläne werden dem Land mit dem Ersuchen um Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung übermittelt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der mitgeteilten Versagungsgründe die Änderung Nr. 16 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 mit der Änderung Nr. 7 zum Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 in der vom Land geforderten Form (Korrektur Legendentext und zulässige Gebäudefläche 15 m²) beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. SPAR Österreichische Warenhandels AG, SPAR-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen für die Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzelle 65/6, KG. Holzwiesen (Linzerberg 19); Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör führt aus, die Lagerhausgenossenschaft m.b.H. Gallneukirchen, Linzerberg 19, 4209 Engerwitzdorf, beabsichtigt die Abtragung der bestehenden Lagerhalle sowie des Verkaufs-und Bürogebäudes auf Parzelle 65/6, KG. Holzwiesen. Auf dem Grundstück soll ein EUROSPAR mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.100 m² errichtet werden. Die SPAR Österreichische Warenhandels AG möchte das Gebäude in einem Abstand von ca. 1,0 m an der Grundgrenze zu Parzelle 64/3 (Billa) und 64/2, KG. Holzwiesen, errichten und ersucht daher um Erstellung eines Bebauungsplanes, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände unterschritten werden können. Für das zukünftige Gebäude ist eine Maximalhöhe von 9 m vorgesehen. Die derzeitige Lagerhalle wurde laut genehmigtem Einreichplan von 1969 in einem Abstand von 1,5 m zur westlichen Grundgrenze bewilligt und hat eine Höhe von ca. 9,8 m. Laut Katasterplan steht die bestehende Lagerhalle jedoch südwestseitig direkt an der Grundgrenze und nordwestseitig in einem Abstand von ca. 1,0 m zur Grundgrenze. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. Seitens der Ortsplanung wurde auf den Anlieferbereich hinsichtlich Lärm und eventueller Immissionen im Hinblick auf die weitere Entwicklung im südlichen Anschluss hingewiesen. Laut Antragsteller wurde dies bereits berücksichtigt. Bei Vorliegen des Projektes wird es durch die Ortsplanung und Bauabteilung im Detail geprüft. Bezüglich des Abstandes zur westlichen Grundgrenze hat der Ausschuss keine Bedenken, da es hier auch zu einer Verbesserung im Vergleich zum Altbestand kommt. Da der Silo aus derzeitiger Sicht auf Grund der vielen langfristig bestehenden Mobilfunkverträge und der enormen Kosten nicht abgerissen werden soll, ist seitens des Ausschusses allerdings keine künftige Nutzung erwünscht. Er soll lediglich als Werbefläche dienen. Festgehalten wird, dass Handymasten bzw. ein funktionierendes Mobilfunknetz vor allem auch öffentliche Interessen darstellen und eine Standortverlegung problematisch wäre. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Erstellung des erforderlichen Bebauungsplanes im Bereich des Grundstückes Parz. 65/6, KG. Holzwiesen, beschließen. Der Bürgermeister ergänzt, dass die Anlieferung zum Schutz der Anrainer in der Tiefgarage erfolgen wird. Die Fahrzeuge sind mit Rückfahrkamera ausgestattet. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Bebauungsplan Nr. 54 "Achleitner-Gründe", Änderung Nr. 3; Beschlussfassung GVM Reichör erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.05.2014 die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 54 „Achleitner-Gründe“ betreffend Bauweise, Baufluchtlinien, Anzahl der Wohneinheiten und Neufestlegung hinsichtlich Stellplätze beschlossen. Da es beim ersten Anhörungsverfahren seitens der Nachbarn Bedenken hinsichtlich der zulässigen Übermauerungshöhe von 45 cm im Bereich des Dachraumes bei den nördlichen Objekten gab, wurde die Gebäudehöhe für diese Objekte auch mit First- und Traufenhöhen festgelegt. Weiters wurde die westliche Baufluchtlinie im Bereich der Parz. 440/11 den Vorgaben der Forstbehörde angepasst. Der geänderte Bebauungsplan wurde den Betroffenen noch einmal mit der Möglichkeit zur Stellungnahme mitgeteilt. Seitens der betroffenen Grundeigentümer sowie der überörtlichen Fachdienststellen wurden keine Einwände dagegen vorgebracht. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 54 „Achleitner-Gründe“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Bebauungsplan Nr. 71 "Schladauer-Gründe", Änderung Nr. 4 (Eichhorn-Gruber); Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.09.2014 die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 71 „Schladauer-Gründe“ betreffend Gebäudehöhe beschlossen. Im bisherigen Genehmigungsverfahren sind weder von den überörtlichen Fachdienststellen noch von Betroffenen Einwendungen dagegen eingebracht worden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 4 zum Bebauungsplan Nr. 71 „Schladauer-Gründe“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Lagerhausgenossenschaft Pregarten-Gallneukirchen, Betriebsstraße 20, 4224 Wartberg/Aist; Ansuchen für die Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzellen 160, 5/2, 5/1 und 6, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung Bürgermeister Fürst teilt mit, die Lagerhausgenossenschaft Pregarten-Gallneukirchen beabsichtigt die Abtragung des bestehenden Büro- und Lagergebäudes (ehem. MEA) auf Parzelle 5/2, KG. Engerwitzdorf. Auf den Grundstücken 160, 5/2, 5/1 und 6 ist die Errichtung eines Marktes mit Werkstatt, Lagerhalle, Freilager und Silos geplant. Das südseitige Gebäude (Annahmestelle, Lager) soll direkt an der künftigen südlichen Bauplatzgrenze situiert werden. Daher ersucht die Lagerhausgenossenschaft um Erstellung eines Bebauungsplanes, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände unterschritten werden können. Die südlich angrenzenden Grundstücke, Parzellen 168, 166 und 163, KG. Engerwitzdorf sind im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen und befinden sich ebenfalls im Eigentum der Lagerhausgenossenschaft Pregarten-Gallneukirchen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Erstellung des erforderlichen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Parz. 160, 5/2, 5/1 und 6, KG. Engerwitzdorf, beschließen. GRM DI Wagner erkundigt sich, ob das Befahren durch die Feuerwehr des Gländes im Falle eines Hochwassers eingeschränkt wird. Dies verneint der Bürgermeister. GRM Seyer-Neulinger betont, da der Hochwasserdamm noch nicht errichtet ist, wird die SPÖ-Fraktion nicht zustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Mag. Höfer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 15. Erteilung einer Vollmacht für die Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach zur Abwicklung der Rechtsgeschäfte; Beschlussfassung Der Bürgermeister führt aus, im Schreiben des Landesschulrates für Oberösterreich vom 9. Dezember 2014 werden die Schulen darauf hingewiesen, dass eine erteilte Teilrechtsfähigkeit nur eine sehr eingeschränkte Rechtsfähigkeit für die Schulen bedeutet. Aufgrund der in letzter Zeit allgemein vorherrschenden strengeren Rechtsanwendung und einer damit verbundenen engeren Auslegung der gesetzlichen Bestimmung wird mitgeteilt, dass einer Schule grundsätzlich keine Rechtsfähigkeit zukommt. Der Abschluss von Sponsoring-Verträgen sowie die Verwaltung von sonstigen Geldern und Konten fallen nicht in die Teilrechtsfähigkeit einer Schule. Dafür ist ausschließlich der Schulerhalter zuständig und rechtsfähig, es sei denn, dieser erteilt der Schulleitung eine entsprechende Vollmacht. Die Aufgaben, die bisher zum Tätigkeitsfeld der Schulleitung zählen sind: * Abschließen von Verträgen wie beispielsweise Leasingvertrag für Kopierer, Schulmilchaktion, Schulfotograf * Abschließen von Sponsoringverträgen, wie zum Beispiel mit der RAIBA Schweinbach * Durchführen von Buch- und Spieleverkaufsausstellungen, deren Provision in Form von Büchern oder Spielen den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommt. (Beispiel Fa. Gabauer, Bücherinsel) * Verwaltung des Globalbudgets Die Schulleitung ist mit der Erteilung einer Vollmacht somit für die Abwicklung von Rechtsgeschäften befugt. Im Zuge der Einführung des Globalbudgets in unseren beiden Volksschulen wurde eine regelmäßige Prüfung der Finanzvorgänge bereits festgelegt. Somit ist die Finanzgebarung der Schulen weiterhin transparent und stets einsehbar. Die Vollmacht kann jederzeit entzogen werden. Nach dem vollinhaltichen Verlesen der Vereinbarung stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach die vollinhaltlich verlesene Vollmacht zur Abwicklung der Rechtsgeschäfte zu erteilen. In der Folge entsteht eine rege Debatte bezüglich der vorliegenden Vereinbarung. Da keine Einigung erzielt wird, stellt der Bürgermeister den Geschäftsantrag, die Tagesordnungspunkte 15 und 16 von der heutigen Sitzung abzusetzen. In weiterer Folge sollen diese Tagesordnungspunkte dem Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten zur nochmaligen Beratung zugewiesen werden. Abtimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Erteilung einer Vollmacht für die Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling zur Abwicklung der Rechtsgeschäfte; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde im Geschäftsantrag des TOP 15 abgesetzt. 17. Ganztagsschule der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Vergabe der Betreuung des Freizeitteils; Beschlussfassung Bürgermeister Fürst erinnert, in der GR-Sitzung vom 11.12.2014 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Ganztagsschule in getrennter Abfolge in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling gefasst. Wie in der Vorberatung festgelegt, soll den Freizeitteil in der Ganztagsschule ein Betreiber übernehmen. Die Ausschreibung wurde im offenen Verfahren im Unterschwellenbereich durchgeführt. Dazu haben wir drei Unternehmen zur Anbotlegung eingeladen: Offert eingelangt am Unternehmen Variante 1* Variante 2* 08.01.2015 um 09:45 OÖ Hilfswerk GmbH, Jakob-Sigl-Straße 3, 4100 Ottensheim € 36.345,00 € 40,965,00 09.01.2015 um 09:40 OÖ Kinderfreunde Wienerstraße 131, 4020 Linz € 36.530,00 € 47.915,00 Pfarrcaritas Treffling Kirchenplatz 1, 4209 Engerwitzdorf nicht abgegeben *Anmerkung: Variante 1 (bis Schulschluss) Variante 2 (Ende 3 Wochen nach Schulschluss) Die vom jeweiligen Unternehmen angeführten Kosten sind Richtwerte. Elternbeiträge und Landesförderungen sind noch nicht berücksichtigt. (Die anteiligen Personalkosten für den Zeitraum von September bis Dezember 2015 sind unter der Haushaltsstelle 1/2213/757 für 2015 veranschlagt.) Nach Prüfung des Offerts steht das OÖ Hilfswerk als Bestbieter fest. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Vergabe für die Betreuung des Freizeitteils für die Ganztagsschule in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an den Bestbieter, das OÖ Hilfswerk, zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Übernahme der Deponie für Bodenaushub- und Abraummaterial Niederkulm; Abschluss eines Pachtvertrages mit Herrn und Frau Gottfried und Leopoldine Reichinger, Niederkulm 9, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl führt aus, die Gemeinde sucht seit einigen Jahren eine geeignete Deponie, um insbesondere Bodenaushubmaterial von den Wasser-, Kanal- und Straßenbaustellen für den Eigenbedarf ablagern zu können. Eine eigene Deponie im Nahbereich hätte viele Vorteile wie zB Einsparungen bei der Fahrzeit und Anfahrtsweg, keine Abhängigkeit von Fremdöffnungszeiten usw., was sich nicht nur finanziell, sondern auch auf die Umwelt positiv auswirkt. Da die Firma Hasenöhrl GmbH den Pachtvertrag mit den Ehegatten Leopoldine und Gottfried Reichinger, Niederkulm 9, nicht mehr verlängert, steht ab sofort die Erddeponie in Niederkulm, Grundstücke Nr. 137 und 138/6, KG Niederkulm, zur Verfügung. Die Pachtkosten belaufen sich auf € 3.500,-- pro Jahr und sind wertgesichert. Die anfallenden Kosten werden bei den laufenden Projekten verrechnet. Da die Gemeinde erst zu Beginn des Jahres von der Möglichkeit der Pacht erfahren hat, wurden im Budget 2015 dafür keine Ausgaben vorgesehen. Die Kreditüberschreitung wird von den Konten 01/612/6111, 01/850/612 und 01/851/612 bedeckt. Die Genehmigung von Deponien nach § 48 AWG 2002 ist auf 20 Jahre begrenzt und läuft damit per 27.10.2018 aus. Nach Ablauf der Frist gibt es keine Möglichkeit zur Verlängerung, es kann allerdings um Erweiterung angesucht werden. Die letzte Überprüfung seitens des Landes erfolgte im Jahr 2012. Nach dem vollinhaltichen Verlesen der Pachtvereinbarung stellt Vizebgm. Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Pachtvereinbarung mit Familie Reichinger beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Lagerhausgenossenschaft Pregarten - Gallneukirchen (Neubau Engerwitzdorf); Gebiet für Geschäftsbauten - Überörtliche Raumverträglichkeitsprüfung gem. § 8 Oö. ROG; Beschlussfassung der geforderten Stellungnahme Vizebgm. Schöffl führt aus, die Lagerhausgenossenschaft Pregarten-Gallneukirchen eGen plant die Errichtung eines neuen Betriebsareals am ehemaligen Firmenstandort der MEA in Engerwitzdorf. Auf den Teilflächen der Grundstücke 5/1, 5/2 und 6, KG. Engerwitzdorf, sollen Verkaufsflächen von 2.700 m² (davon 300 m² für Lebensmittel) geschaffen werden. Seitens der Lagerhaus Bau-Service eGen & Co KG wurde beim Amt der Oö. Landesregierung um Erlassung eines Raumordnungsprogrammes zur Schaffung eines Gebietes für Geschäftsbauten gem. § 23 (3) Oö. ROG 1994 ersucht. Mit Schreiben vom 02.01.2015, Zl. RO-Ü-230325/2-2014, ersucht die Abteilung Raumordnung die Gemeinde in ihrer Funktion als Straßenerhalterin des Gemeindestraßennetzes Stellung zur vorliegenden geplanten Verkehrserschließung sowie zur Verkehrsverträglichkeit des Projektes hinsichtlich der Auswirkungen auf das Gemeindestraßennetz zu nehmen. Das technische Büro TBV Niedermayr GmbH. wurde daraufhin ersucht eine Stellungnahme diesbezüglich zu verfassen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Stellungnahme stellt Vizebgm. Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Stellungnahme beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger und GVM Mandl kritisieren, die Straßenverlegung ist ein wirtschaftliches Interesse eines Einzelnen und der Hochwasserschutz wurde noch nicht errichtet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 20. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Grundtausch durch Zuwachs aus dem öffentlichen Gut und Abtretung in das öffentliche Gut Birkenweg (Karlsböck); Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl erläutert, der Gemeinderat hat im Straßenbauprogramm 2014 und am 18.09.2014 den Auftrag für die Behebung der Straßensetzung/Hangrutschung am Birkenweg im Bereich des Objektes Birkenweg 3 – Karlsböck (Parz. 870/28, KG. Niederkulm) durch Errichtung einer Stützmauer beschlossen. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz vom 30.12.2014, GZ 15709, vor. Die Grundbesitzer Emmerich und Maria Karlsböck, Birkenweg 3, 4209 Engerwitzdorf, stimmen der mit dem angeführten Teilungsplan vorgesehenen - Abtretung in das öffentliche Gut (Parz. 870/42) im Ausmaß von 13 m² und dem - Zuwachs aus dem öffentlichen Gut im Ausmaß von 2 m² kostenlos zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt bereits vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Grundabtretung in das öffentliche Gut bzw. die Rückübereignung aus dem öffentlichen Gut sowie die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend dem vorliegendem Teilungsplan GZ 15709 vom 30.12.2014 des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM DI Dr. Wöckinger ist während der Abstimmung nicht im Saal. 21. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Amt der Oö. Landesregierung; Ansuchen um Umlegung des Güterweges Raferzeder; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl berichtet, seitens des Amtes der Oö. Landesregierung wurde beim Güterweg Raferzeder östlich des Objektes Gratz 7 (Fam. Raferzeder/Wimmer) eine Mappenberichtigung durchgeführt. Die Grenzbegehung erfolgte am 12.06.2014. Nunmehr liegt der Vermessungsplan vom Land Oö. vom 13.10.2014, GZ 3810-2/14 über die Schlussvermessung vor. Der Grundbesitzer Johannes Raferzeder, Gratz 7, 4209 Engerwitzdorf, stimmt der mit dem angeführten Teilungsplan vorgesehenen - Abtretung in das öffentliche Gut (Parz. 3332) im Ausmaß von 433 m² und dem - Zuwachs aus dem öffentlichen Gut im Ausmaß von 364 m² kostenlos zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt bereits vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Durchführung der Verbücherung wird durch das Land Oberösterreich veranlasst. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Grundabtretung in das öffentliche Gut bzw. die Rückübereignung aus dem öffentlichen Gut sowie die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend dem vorliegendem Teilungsplan vom Land Oö, GZ 3810-2/14 vom 13.10.2014 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM DI Dr. Wöckinger ist während der Abstimmung nicht im Saal. 22. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz - Grundeinlösung im Bereich der Mühlholzstraße; Beschlussfassung Vizebgm. Schöffl erläutert, entlang der Mühlholzstraße sind die Grundgrenzen teilweise nur 40 cm vom Asphaltrand entfernt. Um die laufenden Instandhaltungsarbeiten (Bankette reparieren, Säubern usw.) auf öffentlichem Gut Parz. 3332, KG. Klendorf, durchführen zu können, ohne Privatgrund zu beanspruchen, wurde angedacht, vom Asphaltrand ein 1,50 m breites öffentliches Gut zu erwerben. Weiters soll im Bereich des Objektes Mühlholzstraße 44 (Dorfer) die Grundgrenze begradigt werden. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz vom 01.12.2014, GZ 15696, vor. Der Grundbesitzer Gerhard Pleiner, Mühlholzstraße 46, 4209 Engerwitzdorf, stimmt der mit dem angeführten Teilungsplan vorgesehenen Abtretung aus Parz. 3352 in das öffentliche Gut Parz. 3332 im Gesamtausmaß von 28 m² zu einem Preis von € 7,50/m² zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt bereits vor. Die Grundbesitzer Gerhard und Irmgard Kainz, Felberstraße 12, 4209 Engerwitzdorf, stimmen der mit dem angeführten Teilungsplan vorgesehenen Abtretung aus Parz. 3353/1 in das öffentliche Gut Parz. 3332 im Gesamtausmaß von 27 m² zu einem Preis von € 7,50/m² zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt bereits vor. Der Grundbesitzer Josef Dorfer, Mühlholzstraße 44, 4209 Engerwitzdorf, stimmt der mit dem angeführten Teilungsplan vorgesehenen Rückübereignung/Zuwachs aus dem öffentlichen Gut Parz. 3332 zur Parzelle 3355 im Gesamtausmaß von 14 m² zu. Die Rückübereignung erfolgt kostenlos, da diese im Zuge der Bauplatzbewilligung vom 27.12.1979 kostenlos in das öffentliche Gut abgetreten wurde. Eine entsprechende Vereinbarung liegt bereits vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten trägt die Gemeinde. Vizebgm. Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Grundabtretung in das öffentliche Gut bzw. die Rückübereignung aus dem öffentlichen Gut sowie die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend dem vorliegendem Teilungsplan GZ 15696 vom 01.12.2014 des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Frakton ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Seyer-Neulinger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 23. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet über das Ergebnis der Korridoruntersuchung Regiotram Linz – Gallneukirchen – Pregarten. b) Der Bürgermeister berichtet über das Ergebnis der Korridoruntersuchung Ostumfahrung Linz. c) Der Bürgermeister gibt den Termin für die Gedenkfeier beim Mahnmal Treffling am 07.06.2015, Beginn 15:00 Uhr, bekannt. Die Teilnahme von Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer wurde bereits bestätigt. Prof. Sandgruber steht als Referent zu diesem Termin nicht zur Verfügung. Richard Wall wurde gemäß SKKS vom 18.09.2014 als Referent eingeladen, seine Zusage liegt bereits vor. d) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Jungwirth, GRM Wögerbauer, GRM Scheba, Vizebgm. Moser-Luger, GRM Köck, GRM Lehner Günter und GRM Kainmüller. 24. Allfälliges a) GVM Mandl ersucht, für die nächste Bereisung eine Begutachtung hinsichtlich Verkehrsspiegel beim Keplingerweg aufzunehmen. b) GRM Dr. Niebsch berichtet über die E-GEM-Veranstaltung vom 05.02.2015, erinnert an den Ausflug zur Sonnenwelt am 14.03.2015 und an die E-GEM-Veranstaltung der Gemeinde Altenberg am 26.02.2015. Weiters ersucht sie um zahlreiche Eintragungen in die Energielandkarte. c) GRM Pühringer erinnert, imzuge der Gemeinderatsklausur wurde festgelegt, Themen an Ausschüsse zuzuweisen. Dazu antwortet der Bürgermeister, es gibt eine eigene Projektgruppe. 25. Dringlichkeitsantrag: Analyse der Auswirkungen des Trassenentscheids "Linzer Ostumfahrung" und Erstellung eines Forderungs- und Schutzmassnahmen-Katalogs Der Bürgermeister berichtet, die ÖVP-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begründung: Die Trassenentscheidung für die Linzer Ostumfahrung ist vor einigen Tagen präsentiert worden. Dass es Engerwitzdorf leider irgendwo treffen wird, wußte man von vornherein. Das Gebiet von Inner- bis Mittertreflfing ist nun hauptbetroffen. Das Land OÖ beabsichtigt, die Trasse im kommenden Jahr zu verordnen – und somit endgültig zu fixieren. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen. Der Ausschuss für IWU soll sich mit der Thematik beschäftigen, welche Auswirkungen diese zusätzliche Autobahn für uns hätte und einen Forderungs- und Schutzmaßnahmenkatalog erstellen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 26. Dringlichkeitsantrag: Beratung des Schreibens der LEBE.Bürgerinitiative an die Mitglieder des Gemeinderates; behördliche Sicherung der Linienführung C2, um diese aus vielen Gründen vorteilhaftere Variante offen zu halten Der Bürgermeister berichtet, die Grüne-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begründung: Die LEBE hat sich in einem Schreiben vom 04.02.2015 an die Mitglieder des Gemeinderates gewandt und darin die Nachteile der kürzlich beschossenen Trassenführung der RegioTram in den Abschnitten B und C für die GemeindebürgerInnen dargestellt. Die beschlossene Trasse erfüllt in diesen Abschnitten zahlreiche, von der Gemeinde immer wieder geforderte Bedingungen nicht oder nur unzureichend. Insbesondere sei hier auf die zahlreichen niveaugleichen Kreuzungen und die Erreichbarkeit verwiesen. Die LEBE drückt ihr Unverständnis darüber aus, dass die Gemeinde diese Entscheidung im Interesse ihrer BürgerInnen nicht beeinsprucht hat. Zitat LEBE: „LEBE ist nach wie vor gerne bereit, gemeinsam weitere Vorschläge und Verbesserungen auszuarbeiten. Als erster Schritt wird beantragt, dass die Gemeinde auch die Linienführung C2 behördlich sichert, um die aus vielen Gründen vorteilhaftere Alternative offen zu halten.“ Die Grünen-BfE unterstützen diesen Vorschlag und stellen daher den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die der Linienführung C2 zugeordneten Flächen zu sichern, um diese Variante für eine spätere Planungsphase offen zu halten. In der Folge entsteht eine rege Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieses Antrages, Eigentumsbeschränkung und Schadenhaftpflicht an BürgerInnen. Ein gut funktionierendes Verkehrsmittel nach Linz sei sehr wichtig. Wenn die Regiotram fertig ist, werden sich bestimmt viele Ängste verflüchtigen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger und GRM Scheba, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Seyer-Neulinger, GRM Scheba Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt. GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 27. Dringlichkeitsantrag: Resolution der Gemeinde Engerwitzdorf an die österreichische Bundesregierung betreffend der Abhaltung einer Volksabstimmung über die Freihandelsabkommen TTIP und CETA Der Bürgermeister berichtet, die FPÖ-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begründung: Die Freihandelsabkommen TTIP und CETA werden die Zukunft Österreichs in ihren Grundmauern beeinflussen. Eine so weitreichende Angelegenheit sollte nicht im „Stillen Kämmerlein“ unter Ausschaltung der Öffentlichkeit ausverhandelt werden. Aufgrund der weitreichenden Auswirkungen des Freihandelsabkommens sollte das Staatsvolk selbst darüber entscheiden. Das Ergebnis dieses Volksentscheids muss bindend sein. Alle im Parlament vertretenen Parteien sollen über diese Resolution schriftlich informiert werden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.12.2014 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:16 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 26.03.2015 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 26.03.2015 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mairhofer eh. Mandl eh. …………………………..………….. ……………………………….…..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. …………………..………………….. ……………………….………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.02.2015 1