Lfd.Nr.: 8, 2015 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 26.11.2015 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Dipl. -Ing. Univ. Clemens Plank (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Andreas Naderer (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andrea Wögerbauer (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Thomas Leopoldseder (ÖVP) für Mag.Franz Schwarzenberger Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Anton Reithmayr Mag. Sabrina Hebenstreit (SPÖ) für Mag.Andrea Seyer-Neulinger Erich Schörgendorfer (SPÖ) für Almut Zillner M.Sc. Es fehlten entschuldigt: Mag. Franz Schwarzenberger Mag. Andrea Seyer-Neulinger Almut Zillner M.Sc. Catharina-Marie Leibetseder Anton Reithmayr Es fehlten unentschuldigt: --- ================================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml 1 Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2016 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 2 Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 - 2020 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 3 Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2016; Beschlussfassung 4 Wasserversorgungsanlage BA 08 (HB Zinngießing); Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung 5 Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 (BBG Langwiesen-Baulos 01); Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung 6 Erweiterung der Rot-Kreuz-Ortsstelle Gallneukirchen; Endgültiger Finanzierungsplan-Nr.02; Beschlussfassung 7 Gottenhuber Alois, Niederreitern 14, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland Dorfgebiet im Bereich der Parzellen 682 und 683, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Beschlussfassung 8 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 42 (Schöffl - Ahornstraße); Beschlussfassung 9 Schöffl Gottfried, Stögerweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle 2360, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung 10 Bebauungsplan Nr. 84 "Lindenweg-Ost", Änderung Nr. 1; Beschlussfassung 11 Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Bezugsgebühr; Beschlussfassung 12 Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung 13 Änderung der Kanalgebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung 14 Re-Auditierung "Familienfreundliche Gemeinde"; Beschlussfassung 15 Berichte aus den Arbeitskreisen 16 Bericht des Bürgermeisters 17 Allfälliges 18 Dringlichkeitsantrag: Nachnominierung der Gemeindevertreter (FPÖ- und GRÜNE-Fraktion) in den Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel 19 Dringlichkeitsantrag: Wahl der Gemeindevertreter in den Vorstand der Region Gusental 20 Dringlichkeitsantrag: Mandatsverzicht Mag. Stefan Schützenhofer; Nachwahlen Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 16.11.2015 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 22.10.2015 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Mag. Sabrina Hebenstreit und GREM Erich Schörgendorfer werden durch den Bürgermeister angelobt. Über einstimmigen Beschluss werden die Dringlichkeitsanträge des Bürgermeisters „Nachnominierung der Gemeindevertreter (FPÖ- und GRÜNE-Fraktion) in den Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel“ als Tagesordnungspunkt 18, „Wahl der Gemeindevertreter in den Vorstand der Region Gusental“ als Tagesordnungspunkt 19 und „Mandatsverzicht Mag. Stefan Schützenhofer; Nachwahlen“ als Tagesordnungspunkt 20 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2016 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft hat der Komplementär (Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf) das Budget zu erstellen und der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Anders als beim Gemeindebudget ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen - damit ist der OHH immer ausgeglichen. Der Ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2016 wurde mit Einnahmen und Ausgaben von je € 67.100,00 ausgeglichen erstellt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Verrechnung der laufenden Betriebskosten des Gebäudes (Strom, Heizung, Gebäudeinstandhaltung, Versicherung, Anlagenabschreibung), die Bestandszinseinnahme und die Betriebskostenersätze. Im Außerordentlichen Haushalt werden die Liquiditätszuschüsse der Gemeinde, die Neutralisierung der Afa sowie die Verrechnung des Saldos des OHH (Gewinn/Verlust) dargestellt. Der Außerordentliche HH zeigt bei Einnahmen von € 40.000,00 und Ausgaben in Höhe von € 84.600,00 einen Abgang von € 44.600,00. Wie bereits im Jahr 2013 kann auch im Jahr 2016 wieder eine Gewinnentnahme in Höhe von € 70.000,00 präliminiert und dem Gemeindehaushalt zugeführt werden. Diese Gewinnentnahme ist durch die zu tätigende Bestandszinsleistung der Gemeinde an die Gemeinde-KG von jährlich rund € 22.000,00 möglich. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Genehmigung des Budgets 2016 für die Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 - 2020 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA teilt mit, neben dem Voranschlag für die Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ ist auch eine Mittelfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2016 – 2020 zu erstellen. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Fortführung der Einnahmen- und Ausgabepositionen des Voranschlages und ist ebenso gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Wie beim Voranschlag ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen, damit ist der OHH immer ausgeglichen. Aufgrund der Inbetriebnahme des Kulturhauses im Jahr 2009 kann nach 10 Jahren – somit mit Ablauf 2018 – die GemeindeKG wieder beendet werden. Aus heutiger Sicht ist ein Weiterführen nicht mehr erforderlich und nach Absprache mit unserem Steuerberater LeitnerLeitner die Abwicklung der Auflösung Anfang 2019 möglich. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2016 – 2020 für die Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ beschießen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2016; Beschlussfassung Aus Befangenheitsgründen übergibt der Obmann die Berichterstattung an den Stellvertreter GRM Doblhammer. Der Obmann nimmt weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teil. Obmann-Stellvertreter GRM Doblhammer führt aus, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekassa, ist die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Gemäß § 83 der Gemeindeordnung darf dafür ein Viertel der Einnahmen des OHH (lt. MFP 2016 – 2020 rund 3,5 Mio. EUR) nicht überschritten werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur Gänze ausgenützt. Wir haben daher die beiden Hausbanken Raiba Region Gallneukirchen und Sparkasse Gallneukirchen um Legung eines Angebotes über je 1.000.000 EUR gebeten. Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben: Raiba Gallneukirchen Sparkasse Gellneukirchen SOLL Zinssatz Variante variabel: Basis 6-Monats-Eurobor - Aufschlag: 85 BP - Anpassung jeweils am 01.01. und 01.07. zum Tageswert per 15.12. bzw. 15.06. - Mindestens 0,85 % pa - Per 23.10.2015: 0,86 % pa - Aufschlag: 58 BP - Anpassung jeweils am 01.01. und 01.07. zum Tageswert jeweils drei Geschäftstage vorher - Per 23.10.2015: 0,59 % pa SOLL Zinssatz Variante fix: - Fixzins: 1,25 % pa - Fixzins: Basis ist der 12-Monats-Euribor bei Inanspruchnahme + 56 BP Aufschlag - Per 23.10.2015: 0,674 % pa HABEN Zinssatz Variante variabel: Basis 6-Monats-Euribor - Abschlag: 15 BP - Anpassung jeweils am 01.01. und 01.07. zum Tageswert per 15.12. bzw. 15.06. - Mindestens 0,05 % pa - Per 23.10.2015: 0,05 % pa - Kein Angebot HABEN Zinssatz Variante fix - Fixzins: 0,05 % pa - Fixzins: 0,2 % pa Der 6-Monats-Euribor lag am 23.10.2015 bei 0,010 % und erreichte im letzten Halbjahr einen Höchststand von 0,064 % (Mai 2015). Der 12-Monats-Eurobor lag am 23.10.2015 bei 0,114 % und erreichte im letzten Halbjahr einen Höchststand von 0,170 % (Mai 2015). Die Sparkasse bietet dazu noch eine fixe maximale Kontoführungspauschale von 2.200 EUR an, Die Raiffeisenbank bietet keine fixe Kontoführungspauschale, sondern nur die Entgelte lt. Schalteraushang. Aufgrund dieser Angebote ist der Zuschlag für den Kassenkredit der Allgemeinen Sparkasse Gallneukirchen zu erteilen (Sollzinssatz variabel). Auch die Habenzinsen sind derzeit bei der Sparkasse günstiger (Habenzinssatz fix). Wir empfehlen allerdings auch den Kassenkreditrahmen bei der Raiffeisenbank Region Gallneukirchen zu verlängern (Sollzinssatz variabel, Habenzinssatz variabel), da es durch die zahlreichen und mitunter nicht unerheblichen Abbuchungsaufträge der Gemeinde kurzfristig zu Überziehungen kommen kann. Ein jährliches ändern der Bankverbindung dieser Abbuchungsaufträge der Gemeinde (Post, Gemeindeverband, Leasing,…) wäre sehr aufwändig. Dasselbe gilt auch für laufende Gutschriften, die monatlich auf das Konto der Raiffeisenbank getätigt werden. Im Habenbereich werden je nach Verfügbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen, nach Marktanalyse auch andere Banken berücksichtigt. GRM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen, die bestehenden Kassenkreditverträge über je 1.000.000 EUR bei beiden Banken (Sparkasse Sollzins variabel, Habenzins fix und Raiffeisen Sollzins variabel, Habenzins variabel) bis 31.12.2016 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Schwarz MBA nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 4. Wasserversorgungsanlage BA 08 (HB Zinngießing); Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA erinnert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26. März 2015 einen Planungsauftrag für die Errichtung eines Hochbehälters im Bereich Zinngießing mit einer eventuellen Notwasserversorgung durch die Linz AG in Höhe von netto rund € 98.000,00 beschlossen. Weiters soll nach einem zusätzlichen Brunnenstandort östlich von Schweinbach gesucht werden. Die Umsetzung des geplanten Vorhabens wird im MFP für 2017/2018 vorgesehen und die Abwicklung im Außerordentlichen Haushalt dargestellt werden. Da noch keine konkrete Kostenschätzung für das Bauprojekt vorliegt, wurde vorerst ein Nettobetrag für die Baumaßnahmen von € 1,9 Mio. in den Finanzierungsplan aufgenommen. Sobald der Planungsauftrag erfüllt ist und die Kosten vorliegen, ist der Finanzierungsplan anzupassen. Davon abhängig wird auch die Aufnahme bzw. die Förderung eines Bankdarlehens sein. Der Finanzierungsplan Nr. 01 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 805 FinA: 05.11.2015 GRS: 26.11.2015 WVA BA 08 (HB Zinngießing) FP 01 Ausgaben (Netto): 2015 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Baul. 30.000 30.000 30.000 10.000 100.000 Baumeisterarbeiten     1.500.000 400.000 1.900.000 S u m m e : 30.000 30.000 1.530.000 410.000 2.000.000             Einnahmen: 2015 2016 2017 2018 Gesamt WVA-Rücklagen 30.000 30.000 830.000 110.000 1.000.000 Bankdarlehen     700.000 300.000 1.000.000 S u m m e : 30.000 30.000 1.530.000 410.000 2.000.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den vorliegenden Finanzierungsplan-Nr. 01 für das neue außerordentliche Vorhaben Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf BA 08 (HB Zinngießing) mit vorerst geschätzten Gesamtkosten von netto € 2.000.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 (BBG Langwiesen-Baulos 01); Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA hält fest, in der Sitzung des Gemeinderates von 21. Mai 2015 wurde die vom Land OÖ geforderte Errichtung eines Oberflächenentwässerungskonzeptes beschlossen und in der Sitzung vom 2.7.2015 der Planungsauftrag in Höhe von rund € 55.000,00 für den ersten Teilbereich (Schmutzwasser- und Regenwasserkanal, Retentionsbecken, Löschwasserzisternen Langwiesen und Am Kropfberg mit geschätzten Gesamtnettokosten von € 320.000,00) erteilt. Zu diesen Kosten kommt noch der erforderliche Grunderwerb für das Retentionsbecken in Langwiesen mit vorerst angenommenen Kosten von € 70.000,00 dazu, wodurch insgesamt rund € 450.000,00 für das Baulos 01 anfallen werden. Die Umsetzung ist im Jahr 2016 geplant. Seitens der Gemeindeverwaltung wurde folgender Finanzierungsplan-Nr. 01 ausgearbeitet: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 05.11.2015 GRS: 26.11.2015 ABA BA 16 (BBG Langwiesen Baulos 01) FP 01 Ausgaben (Netto): 2015 2016 2017 2018 Gesamt Grunderwerb und Erschl.   70.000     70.000 Planung/Baul.   60.000     60.000 Baumeisterarbeiten   300.000 20.000   320.000 S u m m e : 0 430.000 20.000 0 450.000             Einnahmen: 2015 2016 2017 2018 Gesamt ABA-Rücklagen   430.000 20.000   450.000 S u m m e : 0 430.000 20.000 0 450.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den vorliegenden Finanzierungsplan-Nr. 01 für das neue außerordentliche Vorhaben ABA Engerwitzdorf BA16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen-Baulos01) mit voraussichtlichen Gesamtkosten von netto € 450.000,00 beschließen. GRM Mandl kritisiert die Finanzierung des Retentionsbeckens durch die Gemeinde. Der Bürgermeister entgegnet, mit dieser Maßnahmen werden in der Folge neue Arbeitsplätze für Gemeindebürger geschaffen. Auch die gesetzliche Lage hat sich gravierend geändert. GVM Mayrbäurl spricht sich positiv aus. Es ist eine Maßnahme, die der Gemeinde einerseits auferlegt wurde und andererseits dringend notwendig ist, um noch weitere Betriebe ansiedeln zu können. Gleichzeitig ist es auch ein Schutz für die bestehenden Betriebe. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 6. Erweiterung der Rot-Kreuz-Ortsstelle Gallneukirchen; Endgültiger Finanzierungsplan-Nr.02; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA erinnert, der Gemeinderat beschloss für den Umbau der Rot-Kreuz-Ortsstelle Gallneukirchen zuletzt am 10.05.2012 mit Gesamtkosten von rd. € 311.000,00 den Finanzierungsplan-Nr. 01. Seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung wurde uns im Juli dieses Jahres die endgültige Abrechnung in Höhe von € 288.462,00 mitgeteilt, weshalb eine Anpassung des Finanzierungplanes erforderlich ist. Der Beitrag der Gemeinde Engerwitzdorf ist durch die Darstellung der anteiligen Bedarfszuweisungsmittel in Höhe von insgesamt € 30.168,00 erforderlich. Die letzte Rate wird im außerordentlichen Haushalt der Gemeinde Engerwitzdorf im Jahr 2016 mit € 7.340,00 verrechnet. Der endgültige Finanzierungsplan Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 530 Fin.A: 05.11.2015 GRS: 26.11.2015 Rotes Kreuz Gallneukirchen Umbau FP 02 Ausgaben: 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Umbauarbeiten 288.462         288.462 S u m m e 288.462 0 0 0 0 288.462               Finanzierung 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt Rotes Kreuz     111.676     111.676 LZ - Dir. Soz. u. Gesundh.     88.393     88.393 BZ - Alberndorf     5.184 5.184 3.334 13.702 BZ - Altenberg     5.869 5.869 3.774 15.512 BZ - Engerwitzdorf     11.414 11.414 7.340 30.168 BZ - Gallneukirchen     8.284 8.284 5.327 21.895 BZ - Unterweitersdorf     2.692 2.692 1.732 7.116 S u m m e 0 0 233.512 33.443 21.507 288.462 Abgang/Überschuss -288.462 0 233.512 33.443 21.507 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Vorhaben „Umbau der Rot-Kreuz-Ortsstelle Gallneukirchen“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Gottenhuber Alois, Niederreitern 14, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland Dorfgebiet im Bereich der Parzellen 682 und 683, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Beschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, die zur Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet beantragte Fläche im Ausmaß von ca. 2.000 m² liegt in Niederreitern zwischen den Objekten Niederreitern 14 (Gottenhuber) und Niederreitern 13 (Wondraschek). Die Fläche soll auf zwei Parzellen aufgeteilt werden, welche als Auslöse für die beiden Söhne des Antragstellers und für einen späteren Bau deren Einfamilienhäuser gedacht sind. Die Versorgung ist durch die öffentliche Wasserleitung gegeben. Die Entsorgung müsste mittels Senkgrube erfolgen. Die verkehrsmäßige Aufschließung erfolgt über die öffentliche Zufahrtsstraße. Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulandwidmung nicht vorgesehen und liegt laut rechtswirksamen Flächenwidmungsplan inmitten einer regionalen Grünzone. Lt. Raumordnungsprogramm für die Region Linz-Umland 2 darf in diesem Planungsbereich kein neues Bauland gewidmet werden. Im Jahr 2013 wurde bereits ein Antrag für diese Umwidmung gestellt, der vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.03.2014 aus den angeführten Gründen abgelehnt wurde. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzellen 682 und 683, KG. Holzwiesen aufgrund der Lage in einer regionalen Grünzone ablehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013, Änderung Nr. 42 (Schöffl - Ahornstraße); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, Herr Schöffl Gottfried, Stögerweg 8, 4209 Engerwitzdorf hat die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 2360, KG. Engerwitzdorf beantragt. Die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 1.250 m² liegt in der Ortschaft Schweinbach an der Gusenbachstraße westlich der Reihenhausanlage Ahornstraße. Die Ver- und Entsorgung ist durch öffentliche Leitungen sichergestellt und die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die Siedlungsstraße gegeben. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Wohnfunktion vorgesehen, daher wurde das Stellungnahmeverfahren gem. § 33 Abs. 2 ROG durchgeführt. Bei diesem Verfahren sind Stellungnahmen der Körperschaften öffentlichen Rechts im Vorverfahren nicht erforderlich. Dieser Vorgehensweise wurde vom Ausschuss in der Sitzung am 01.09.2015 zugestimmt. Die von der Planänderung betroffenen Grundeigentümer und Leitungsträger wurden nachweislich verständigt, Ihnen wurde die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme gegeben. Lt. Stellungnahme der Netz Oö. GmbH. und Linz Strom GmbH besteht kein Einwand. Von den betroffenen Grundeigentümern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 42 zum Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Schöffl Gottfried, Stögerweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle 2360, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, der Antragsteller ist Eigentümer der Liegenschaft 2360, KG. Engerwitzdorf (Ahornstraße). Für eine Teilfläche dieser Parzelle (von der Gusenbachstraße bis zum Gartenweg) wurde eine Flächenwidmungsplanänderung von Grünland zu Bauland – Wohngebiet beantragt. Diese Umwidmung befindet sich derzeit im Verfahren. Im ÖEK ist die gesamte Parzelle (Gusenbachstraße bis zum Weidenweg) als Bauerweiterungsland „Wohnfunktion“ vorgesehen. Der für diese Parzelle rechtswirksame Bebauungsplan legt folgendes fest: - Parkflächen entlang der Gusenbachstraße und des Gartenweges - im nördlichen Bereich der Parzelle von der Gusenbachstraße bis zum Mitterweg „offene Bauweise und im südlichen Bereich vom Mitterweg bis zum Weidenweg „gekuppelte Bauweise“ - Dachformen: Walm-, Sattel- oder Pultdächer - Geländeveränderungen von max, 1,0 m - Baufluchtlinie vom Gartenweg bis zum Weidenweg westseitig 5,0 m und ostseitig 4,0 m. Der Antragsteller ersucht nun um folgende Änderungen: - Herausnahme der im Bereich der Gusenbachstraße und des Gartenweges vorgesehenen Parkflächen - Freie Wahl der Dachformen - Stützmauern und Geländeveränderungen bis max. 1,5 m - Änderung der Baufluchtlinien allgemein auf 3,0 m - Änderung der Bauweise für den gesamten Planungsbereich auf offene und gekuppelte Bauweise Der Fußweg von der Gusenbachstraße zum Gartenweg soll in einer Breite von 2,0 m bleiben, da sich in diesem Bereich ein öffentlicher Kanal befindet und diese Breite auch für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erforderlich ist. Vom Ausschuss wurde als Planungsbereich die Parzelle Nr. 2260, KG Engerwitzdorf von der Gusenbachstraße bis zum Weidenweg festgelegt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ hinsichtlich der Herausnahme der Parkflächen, Dachformen, Geländeveränderungen, Baufluchtlinien und Bauweise beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Bebauungsplan Nr. 84 "Lindenweg-Ost", Änderung Nr. 1; Beschlussfassung GRM Pühringer W. erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.05.2014 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des rechtwirksamen Bebauungsplanes Nr. 84 „Lindenweg-Ost“ im Bereich der nördlichen Siedlungsgrenze von Außertreffling betreffend Änderung der Bauweise, Gebäudehöhe, Dachausbildung, Stellplätze und Geländeveränderungen beschlossen. Die betroffenen Grundeigentümer haben keine Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Abteilung Raumordnung liegt eine positive Stellungnahme vor. Überörtliche Interessen werden im besonderen Maß nicht berührt, es ist daher keine aufsichtsbehördliche Genehmigung erforderlich. Aufgrund des Hinweises der Abt. Raumordnung soll der Plan wie folgt ergänzt werden: - Der Planungsbereich des geogenen Baugrundrisikos soll eingetragen werden. - Textlich klargestellt werden soll, dass eine gekuppelte Bebauung nur dann zulässig ist, wenn übereinstimmende Baubewilligungsanträge bei der Baubehörde vorliegen, damit an der gemeinsamen seitlichen Bauplatzgrenze tatsächlich aneinandergebaut wird. Seitens der Netz Oö. GmbH. bestehen keine Einwände. Das Militärkommando Oberösterreich teilt mit, dass keine militärischen Planungen berührt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend beraten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 84 „Lindenweg-Ost“ in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Bezugsgebühr; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, für die Bezugsgebühr ist durch Anwendung einer betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung – Ausgaben der kameralen Buchführung und der kalkulatorischen Kosten (kalkulatorische Abschreibung und Zinsen) - eine Kostendeckung anzustreben. Die Kalkulation für die Jahre 2016-2020 zeigt, dass im Jahr 2016 die errechnete Benützungsgebühr in etwa der Höhe der vom Land vorgegebenen Mindestgebühr von € 1,47 exkl. USt liegt. Sollten keine wesentlichen Änderungen eintreten, braucht aus heutiger Sicht die Bezugsgebühr während des MFP-Zeitraumes bis 2020 nur im Rahmen der vom Land OÖ vorgegebenen Mindestgebühr angehoben werden. Die mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung (Voranschlagserlass) festgesetzte Mindestbezugsgebühr beträgt für das Jahr 2016 € 1,47 exkl. USt. – eine Anpassung des § 5 Abs. 1 der Wassergebührenordnung per 01.01.2016 ist erforderlich: Wirkung 01. Jänner 2016: € 1,47 je m³ exkl. USt. (bisher € 1,44) Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Wassergebührenordnung beschließen. GRM Pühringer W. sieht keine Notwendigkeit, da die Gemeinde keine Abgangsgemeinde ist. Vizebürgermeister Schöffl appelliert zuzustimmen. Das oberste Ziel sei, keine Abgangsgemeinde zu werden. Der Bürgermeister betont, die vom Land vorgeschriebene Mindestgebühr ist einzuheben, ansonsten erhält die Gemeinde keine Förderungen mehr. Für Abgangsgemeinden gilt eine noch höhere Mindestgebühr. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung (Voranschlagserlass) werden die neuen Mindestsätze für Anschlussgebühren für Wasserversorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ für das Jahr 2016 bekanntgegeben. Die Mindestanschlussgebühren dürfen aufgrund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Im Jahr 2015 beträgt die Mindestanschlussgebühr € 1.899,00 exkl. 10 % USt. (bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m²). Daraus errechnet sich für jeden weiteren m² € 12,66 exkl. 10 % USt. Anpassung der Mindestanschlussgebühr per 01.01.2016: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² EUR 1.922,00 (exkl. Ust) Gebühr je weiteren m² EUR 12,81 (exkl. Ust) Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Wassergebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Änderung der Kanalgebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung (Voranschlagserlass) werden die neuen Mindestsätze für Anschlussgebühren für Abwasserentsorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ für das Jahr 2016 bekanntgegeben. Die Mindestanschlussgebühren dürfen aufgrund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden. Im Jahr 2015 beträgt die Mindestanschlussgebühr € 3.169,00 exkl. 10 % USt. (bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m²). Daraus errechnet sich für jeden weiteren m² € 21,13 exkl. 10 % USt. Anpassung der Mindestanschlussgebühr per 01.01.2016: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² EUR 3.207,00 (exkl. Ust) Gebühr je weiteren m² EUR 21,38 (exkl. Ust) Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Kanalgebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Re-Auditierung "Familienfreundliche Gemeinde"; Beschlussfassung Der Bürgermeister erinnert, im September 2010 erhielt die Gemeinde Engerwitzdorf als eine von neun Pilotgemeinden das Zertifikat „Familienfreundliche Gemeinde“ vom Familienministerium verliehen. Die Familie & Beruf Management GmbH aus Wien teilte am 15.10.2014 mit, dass dieses Zertifikat auf drei Jahre befristet vergeben wurde und am 23.06.2013 abgelaufen ist. Es besteht nun die Möglichkeit für die Gemeinde Engerwitzdorf, zu „Re-Auditieren“ und damit neue familienfreundliche Maßnahmen in der Gemeinde zu identifizieren und nachhaltig umzusetzen. Die Abläufe, Kriterien und Fristen bei der Re-Auditierung entsprechen jener zur Erlangung des Grundzertifikats, lediglich die Inanspruchnahme einer Prozessbegleitung ist nicht mehr verpflichtend. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, im Falle einer Re-Auditierung das Unicef-Zusatz-zertifikat „Kinderfreundliche Gemeinde- KFG“ zu erwerben. Im Falle einer Re-Auditierung werden voraussichtlich folgende Kosten entstehen: Prozessbegleitung (falls sie in Anspruch genommen wird) EUR 10.000,00 Begutachtung Zertifizierungsstelle EUR 1.550,00 Seitens des Landes OÖ. ist für ehemalige Leitbildgemeinden mit einer Unterstützung von maximal € 5.000,- zu rechnen, sowie mit Übernahme von 50 % der Zertifizierungsgebühr. Somit liegt der für die Gemeinde voraussichtliche Nettokostenaufwand bei etwa € 5.775,- Sollte die Re-Auditierung heuer nicht mehr abgeschlossen werden, darf die Gemeinde Engerwitzdorf das Zertifikat „familienfreundliche Gemeinde“ nicht mehr verwenden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das Zertifizierungsverfahren, welches alle 3 Jahre eine vollständige Abwicklung des umfangreichen Zertifizierungsprozesses erfordert, nicht durchzuführen. Die Bundesministerin Frau Dr. Karmasin sollte jedoch informiert werden, dass sich die Gemeinde Engerwitzdorf auch in Zukunft weiterentwickeln möchte und auch weiterhin eine familienfreundliche Gemeinde sei. Die Gemeinde Engerwitzdorf möchte aber nicht den ganzen Weg wieder von vorne gehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Dr. Niebsch gibt bekannt, die letzte Sitzung der Radregion Gusental wurde abgesagt. Ein neuer Termin wurde noch nicht festglegt. GRM Dr. Niebsch berichtet aus dem Arbeitskreis EGEM, die Aktion mit Fahrrädern und Carrerabahn im Rahmen der Kulturkontraste wurde sehr gut angenommen. Im Oktober fand ein Workshop über richtiges Einstellen von Fenster und Türen statt. Im Rahmen vom Klimabündnis findet am 20.01.2016 findet in Gallneukirchen eine Veranstaltung über Nachhaltigkeit und Klimawandel statt. GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet aus dem Arbeitskreis Fairtrade, dass die Zusammenarbeit zwischen Engerwitzdorf und Gallneukirchen bei der Ferienaktion gut verlaufen ist. Die Modeschau Fairfashion war ein guter Erfolg. Das Jahr 2016 wird das „Jahr der Fairtrade-Banane“ sein. Der Bürgermeister berichtet aus dem Arbeitskreis Gesunde Gemeinde, der Vortrag von Dr. Spinka über Burnout war ausgezeichnet besucht. 16. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet über die Resolution – Einführung des 5 x 5 Jugendwohnprogrammes. Der Ausschuss hat sich eingehend mit diesem Thema befasst und festgelegt, diese Resolution nicht zu beschließen. b) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GVM Haider, GRM Leibetseder und GRM Freitag. 17. Allfälliges a) GRM Dr. Niebsch weist darauf hin, dass die Klimakonferenz in Paris bevorsteht. Dazu wird kommendes Wochenende eine Demonstration in Linz abgehalten. b) GRM Mandl erkundigt sich, ob die Familie Winkler, Obstgarten damals ebenfalls wegen Überschreitung der Baufluchtlinien ansuchen musste. Der Bürgermeister antwortet, er wird in den Unterlagen der Gemeinde nachschauen. c) GRM Mandl bedankt sich für die Straßenkennzeichnung „Zur Mühle“ und „Stögerweg“. d) Die Frage von GRM Mandl, ob ein Windelcontainer aufgestellt wird, verneint der Bürgermeister. e) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé findet es schade, dass aus der Resolution 5x5 Jugendwohnprogramm nichts geworden ist. Trotzdem sollte im Ausschuss über die Möglichkeit von günstigem Wohnen nachgedacht werden. f) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichetet, die Ausfahrt bei der OMV-Tankstelle ist ziemlich gefährlich aufgrund der Schildertafel und dem vermehrten Verkehrsaufkommen. Der Bürgermeister antwortet, eine Ampelregelung wurde nicht genehmigt. Derzeit gibt es keine geeignete Lösung. g) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erkundigt sich, warum die Haltestelle Klendorf umgebaut wird. Dazu antwortet der Bürgermeister, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit werden in nächster Zeit alle Haltestellen umgebaut. h) Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, der Verein ZIEL für die Asylwerber in der Klammmühle wurde gegründet. Diese laden am 20.12.2015 zu einem Kennenlernen ein. 18. Dringlichkeitsantrag: Nachnominierung der Gemeindevertreter (FPÖ- und GRÜNE-Fraktion) in den Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel Der Bürgermeister berichtet, aufgrund der erreichten Stimmen im Bezirk Urfahr-Umgebung der Engerwitzdorfer FPÖ-Fraktion und GRÜNE-Fraktion dürfen diese je ein Mitglied mit beratender Stimme und ein Ersatzmitglied in den Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel entsenden. Der gültige Wahlvorschlag der FPÖ lautet: Mitglied mit beratender Stimme: Egon Bernhard Mayrbäurl Ersatzmitglied mit beratender Stimme: Wolfgang Pühringer Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luge diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die FPÖ-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der gültige Wahlvorschlag der Grünen lautet: Mitglied mit beratender Stimme: Dr. Jenny Niebsch Ersatzmitglied mit beratender Stimme: DI Christian Wagner Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luge diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die Grüne-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Dringlichkeitsantrag: Wahl der Gemeindevertreter in den Vorstand der Region Gusental Der Bürgermeister teilt mit, in den Vorstand der Region Gusental sind noch Mitglieder und Ersatzmitglieder zu nominieren. Das Vorschlagsrecht steht der ÖVP zu. Die ÖVP hat einen gültigen Wahlvorschlag eingebracht: Vorstandsmitglied: Bürgermeister Herbert Fürst Stefan Schöffl Ersatzmitglied: Mag. Franz Schwarzenberger Wolfgang Griesmann Der Antrag auf offene Abstimmung von GVM Mayrbäurl wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Dringlichkeitsantrag: Mandatsverzicht Mag. Stefan Schützenhofer; Nachwahlen Der Bürgermeister führt aus, GRM Mag. Stefan Schützenhofer verzichtete mit Schreiben vom 15.11.2015, eingelangt am 17.11.2015 auf seine Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Herr Mag. Schützenhofer war neben seiner Mitgliedschaft zum Gemeinderat auch - Mitglied im Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten - Mitglied im Prüfungsausschuss Dazu hat die ÖVP-Gemeinderatsfraktion gültige Wahlvorschläge eingebracht: - Mitglied im Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten: Mag. Dietmar Jowanka - Mitglied im Prüfungsausschuss: Andreas Riefershofer Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Moser-Luge diplômé wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.10.2015 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:24 Uhr. Herbert Fürst eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 11.02.2016 keine Einwendungen erhoben wurden. Engerwitzdorf, 11.02.2016 Fürst eh. .................................................. Vorsitzender Schwarz eh. Mandl eh. …………………………..………………….. ………………………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. ………………………………………………. ……………………………….…………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 26.11.2015 1