Lfd.Nr.:3, Jahr 2011 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 07.07.2011 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Alois Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Rosina Barbara Reichör (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) Sabine Maria Link (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Mag. rer. soc. oec. Michael Bodingbauer (ÖVP) Günther Andreas Lehner (ÖVP) Werner Franz Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Wolfgang Leopold Stefan (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Stefan Moser-Luger diplômé (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Mag.rer.soc.oec. Sabrina Hebenstreit (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mag. Schwarzenberger Franz (ÖVP) für Grabinger Petra Ing. Freudenthaler Herbert (ÖVP) für Schimböck Johann Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für Hoffelner Veronika Kainmüller Sabine (ÖVP) für Haider Johanna Ing. Hulan Jürgen (SPÖ) für Jungwirth Sylvia Kahler Brigitte (Grüne) für Wögerbauer Andrea Es fehlten entschuldigt: DI Petra Grabinger (ÖVP) Johann Schimböck (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Andrea Wögerbauer (Grüne) Johanna Haider (ÖVP) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Daniela Nimmervoll (ÖVP) – Es konnte kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Verleihung eines Ehrenringes der Gemeinde Engerwitzdorf; an Dr. Wilhelm Mayrhofer, ÖR Josef Schwarz, Ing. Heinrich Stumpner; Beschlussfassung 2 Ehrung aktiver Sportler und ausgeschiedener Vereinsfunktionäre und bekannte Persönlichkeiten der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 3 Bericht über die Prüfungsausschuss-Sitzung vom 16.05.2011; Kenntnisnahme 4 Ablauf des Bestands- und Leasingvertrages für das Amtsgebäude; Abschluss eines Kaufvertrages über das Superädifikat mit der VKB Leasing Projekterrichtungs-GesmbH; Beschlussfassung 5 Kostenersatz für Begleitpersonal beim Kindergartentransport; Beschlussfassung 6 Tarifordnung für Kindergarten und Hort; Beschlussfassung 7 Kindergarten und Hort; Einhebung des Werkbeitrages gemäß § 12 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 für das Kindergarten- und Hortjahr 2010/2011; Beschlussfassung 8 Kindergarten und Hort; Einhebung eines Kostenbeitrages bei nicht regelmäßigem Besuch gem. § 10 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 für das Kindergarten- und Hortjahr 2010/2011; Beschlussfassung 9 Finanzierung der Integrativ- Kindergärten Martinstift und Mühle des Diakoniewerkes; Abschluss einer Vereinbarung; Beschlussfassung 10 Einrichtung eines Höhenrettungsstützpunktes bei der FF Schweinbach; Beschlussfassung 11 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Flächengleicher Tausch durch Zuwachs aus dem öffentlichen und Abtretung in das öffentliche Gut Parz. 243/16, KG. Holzwiesen und 1220/4, KG. Niederkulm im Bereich der Liegenschaft Parz. 243/7, KG. Holzwiesen (Kaminweg 2 - Seyr); Beschlussfassung 12 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Abtretung der aus dem Grundstück 1155/3 - Kralik neu geschaffenen Parz.1155/4, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 43 m² in das öffentliche Gut (Güterweg Au - Gratz); Beschlussfassung 13 Dienstbarkeitsvereinbarung zur Sicherstellung des Geh- und Wanderrechtes über Parz. 1461/3, KG. Holzwiesen (Steinbruchweg 12) der Ehegatten Manfred und Sandra Grosser, 4310 Mauthausen, Riederbachstraße 7; Beschlussfassung 14 Löschung der Dienstbarkeit der Schottergewinnung im Bereich der Parz. 211, 215/2 und 215/3, KG. Klendorf (Wolfinger Franz, Haidberg 21); Beschlussfassung 15 Erweiterung der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage bis zu den Schöffl-Gründen in Mittertreffling; Beschlussfassung 16 Änderung der Verordnung über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störenden Lärm; Beschlussfassung 17 Veranstaltung des Autofreien Tages/Radaktionstag am 24.09.2011; Grundsatzbeschlussfassung 18 Förderung von klimafreundlichen Maßnahmen im Zuge der Sanierung der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach; Grundsatzbeschlussfassung 19 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 51 - örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 17 (Askö Treffling-Trainingsfeld); Beschlussfassung 20 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 110 (Betriebsbaugebiet Langwiesen - Erweiterung); Beschlussfassung 21 Bebauungsplan Nr. 93 "Gallusweg-Minichberger"; Beschlussfassung 22 Bebauungsplan Nr. 92 "Kleißgründe-Nord"; Beschlussfassung 23 Bebauungsplan Nr. 20 "Linzerberg", Änderung Nr. 18 (Moserweg); Beschlussfassung 24 Kohler Johann und Gerlinde, Plesching 61, 4040 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich ihrer Liegenschaft Weidenweg 26 betreffend die Gebäudehöhe, Anzahl der zulässigen Wohneinheiten, Stellplätze, Nebengebäude; Beschlussfassung 25 Resolution betreffend die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Vereinbarung von Infrastrukturverträgen; Beschlussfassung 26 Edlbauer Helmut und Martina, Gusenbachstraße 19; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" hinsichtlich der Bauweise für die Möglichkeit zur Errichtung eines Wohnraumes über der Garage im seitlichen Bauwich; Beschlussfassung 27 Bericht des Bürgermeisters 28 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 24.06.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 12.05.2011 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Der Vorsitzende Vizebgm. Fürst berichtet, dass Punkt 24 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Arbeitskreis Gesunde Gemeinde; Gesundheitstag und geplante Aktivitäten; Information“ als Tagesordnungspunkt 29 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der Vorsitzende zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Verleihung eines Ehrenringes der Gemeinde Engerwitzdorf; an Dr. Wilhelm Mayrhofer, ÖR Josef Schwarz, Ing. Heinrich Stumpner; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst informiert, aufgrund der Satzungen des Gemeinderates vom 07.10.2010 kann der Gemeinderat einen Ehrenring an Personen verleihen, die hervorragende Leistungen und Verdienste für die Gemeinde erbrachten. Die Erstattung von Vorschlägen obliegt dem Gemeindevorstand. Herr Dr. Wilhelm Mayrhofer hat nach jahrelangen Recherchen und 8 Jahren Erarbeitungszeit im Jahr 2007 das Heimatbuch der Gemeinde Engerwitzdorf fertiggestellt. Damit hat Engerwitzdorf ein eigenes Heimatbuch erhalten, welches in Fachkreisen höchste Anerkennung erlangte. Herr Dr. Mayrhofer soll den Ehrenring in Silber erhalten. Herr ÖR Josef Schwarz war von 1985 bis 2009 Mitglied des Gemeinderates und von 1997 bis 2009 1. Vizebürgermeister. Zusätzlich leitete er von 2003 bis 2009 den Ausschuss für Angelegenheiten der Feuerwehren und der Landwirtschaft. Herr Ing Heinrich Stumpner war von 1991 bis 2009 Mitglied des Gemeinderates und ab 1997 bis 2003 2. Vizebürgermeister. Zusätzlich leitete er von 1991 bis 1997 und von 2003 bis 2009 den Ausschuss für örtliche Raumplanung. Sowohl ÖR Schwarz als auch Ing. Stumpner erbrachten Leistungen, die der Gemeinde zu großem Nutzen gereichte, weshalb der Gemeinderat die Verleihung eines Ehrenringes beschließen sollte. Herrn ÖR Josef Schwarz und Herrn Ing. Heinrich Stumpner soll der Ehrenring in Silber verliehen werden. Die Auszeichnung und Überreichung soll nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat folgendermaßen organisiert werden: * Beschlussfassung der Ehrung in der nächsten Sitzung des Gemeinderates im Mai 2011 * Einladung der zu Ehrenden und deren Partner zu einer Feier gemeinsam mit der Ehrung weiterer Persönlichkeiten im Herbst 2011 * Einladung der Ehrenringträger der Gemeinde Engerwitzdorf * Ehrengeschenke (zusätzlich zum Ehrenring): Großes Kulturabo 2011/2012, Blumen und Wein * Einladung der Ausgezeichneten und der Ehrengäste im Kulturhaus * Musikalisches Rahmenprogramm Der Gemeindevorstand hat sich in seiner Vorberatung für diese Ehrung ausgesprochen. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Verleihung eines Ehrenringes an folgende Personen beschließen: * Herr Dr. Wilhelm Mayrhofer, Ehrenring in Silber für seine herausragenden Arbeiten für das erste Engerwitzdorfer Heimatbuch; * Herr ÖR Josef Schwarz, Ehrenring in Silber für seine Tätigkeit als 1. Vizebürgermeister; * Herr Ing. Heinrich Stumpner, Ehrenring in Silber für seine Tätigkeit als 2. Vizebürgermeister. Die Feier zur Ehrung und Überreichung des Ehrengeschenkes findet am 24.11.2011, um 19:00 Uhr im Kulturhaus ImSchöffl statt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Ehrung aktiver Sportler und ausgeschiedener Vereinsfunktionäre und bekannte Persönlichkeiten der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst führt aus, im Zuge der Auszeichnung und Ehrung von Vereinsfunktionären gebührt gemäß den Statuten folgenden Personen eine Auszeichnung durch die Gemeinde: Name Verein Ehrengeschenk Friedrich Wöckinger FF Schmiedgassen Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Franz Aistleitner FF-Schmiedgassen Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Reinhard Brückler SportUnion Schweinbach Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Günther Bötig Helfen im Ort Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Im Zuge der Auszeichnung und Ehrung von Sportlern gebührt gemäß den Statuten folgenden Personen eine Auszeichnung durch die Gemeinde: Für einen Staatsmeistertitel: Name Sportart Ehrengeschenk Markus Hackl Turniertanz Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Martin Mairhofer Kata Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Christian Kastler Kata Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Thomas Penkner Karate Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Eva Maria Wall Cheerleading Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Marlies Priesner Judo Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Christian Endl Kanu Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Für das Erreichen eines Vize-Staatsmeistertitels Name Sportart Ehrengeschenk Mario Seyr Tourenwagen Allrad Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Christoph Keplinger ISKA Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Für die Teilnahme an einer Welt- oder Europameisterschaft bzw. an Olympischen Spielen: Name Sportart Ehrengeschenk Alfred Tanzer Duathlon Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Ewald Weißengruber Duathlon Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Franz Reichör Duathlon Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Kurt Engleder Schneeschuhlauf (Special Olympics) Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Thomas Hinterstoisser Schneeschuhlauf (Special Olympics) Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Arnold Schenkenfelder Schneeschuhlauf (Special Olympics) Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Carina Wachs Tanz Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Nicole Hofstadler Tanz Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Für die Erreichung eines Landesmeistertitels: Name Sportart Ehrengeschenk Paul Reisinger Judo Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Martin Karl Crosslauf Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Gerhard Scheuchenegger Schachtrainer Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Kinder der VS EWD-Schweinbach und VS EWD-Mittertreffling Schach Schülerliga Gutscheine Bücherinsel € 30,00 Im Zuge der Auszeichnung und Ehrung von berühmten Persönlichkeiten gebührt gemäß den Statuten folgenden Personen eine Auszeichnung durch die Gemeinde: Name Persönlichkeit Ehrengeschenk Richard Wall Schriftsteller Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Josef Hauer 16 Jahre Heimleiter des Bezirksseniorenheimes Treffling Gutscheine Kulturhaus € 30,00 Nadine Aistleitner 1. Preis Landeswettbewerb Prima la Musica Gutscheine Bücherinsel € 30,00 Die offizielle Überreichung der Auszeichnung und Ehrung findet am Donnerstag, 24. November 2011 im Kulturhaus „Im Schöffl“ statt. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den angeführten Persönlichkeiten, Vereinsfunktionären und Sportlern eine Ehrung gemäß den Statuten der Gemeinde Engerwitzdorf zukommen zu lassen. Die offizielle Überreichung findet am Donnerstag, 24. November 2011 im Kulturhaus „Im Schöffl“ statt Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Bericht über die Prüfungsausschuss-Sitzung vom 16.05.2011; Kenntnisnahme GRM Mag. Höfer berichtet aus der Prüfungsausschusssitzung: Punkt 1: Kultur im Schöffl: Überprüfung der Kosten des laufenden Betriebs im Jahr 2010 anhand des Ansatzes 3801 im Rechnungsabschluss 2010 Der Rechnungsabschluss 2010 zeigt unter dem Teilabschnitt 3801 – Kulturhaus bzw. Kultur im Schöffl - Einnahmen von € 46.346,66 und Ausgaben von € 220.431,51. Die Kosten des laufenden Betriebes im Teilabschnitt 3801 werden aufgrund der Produktrechnung wie folgt aufgeteilt: a) Kulturhaus Allgemein (Produkt 3015) b) Veranstaltungen der Gemeinde Engerwitzdorf (Produkt 3016) c) Gemeindefremde Veranstaltungen (Produkt 3017) Detaildarstellung Produkt 3015 (Kulturhaus-Allgemein): Einnahmen/Erlöse: € 0,00 Ausgaben/Kosten: € 54.548,74 Saldo/Ergebnis € 54.548,74 Unter dem Produkt 3015 fallen alle allgemeinen Kosten für das Kulturhaus wie geringwertige Wirtschaftsgüter, Reinigungsmittel, Personalkosten der Verwaltung, Telekommunikationsdienste, Darlehenszinsen, Versicherung, Miet- und Pachtzinsen an die Gemeinde-KG, Reinigungskosten, Grünraumpflege und Bauhofleistungen, die alle Nutzer des Kulturhauses (Musikverein, Sängerrunde, Theatergruppe, Kulturinitiative, Team Buntes Fernsehen, JUZ) betreffen. Detaildarstellung Produkt 3016 (Veranstaltungen der Gde. EWD): Einnahmen/Erlöse € 42.036,66 Ausgaben/Kosten € 109.213,14 Saldo/Ergebnis € 67.176,48 (KD-Grad: 38,49%) Unter dem Produkt 3016 sind alle Erlöse und Kosten für die Veranstaltungen der Gemeinde Engerwitzdorf erfasst. Einnahmenseitig sind dies die Erlöse aus den Eintritten und Mieteinnahmen für den Bereich Küche/Buffet. Ausgabenseitig fallen die Künstlerhonorare, die Öffentlichkeitsarbeit, Druckwerke, die Personalkosten der Verwaltung, anteilige Reinigungskosten, AKM und die Bauhofleistungen an. Detaildarstellung Produkt 3017 (Fremde Veranstaltungen - Vereine und sonstige Unternehmen): Einnahmen/Erlöse € 4.310,00 Ausgaben/Kosten € 11.715,60 Saldo/Ergebnis € 7.405,60 (KD-Grad: 36,79%) Unter dem Produkt 3017 werden einnahmenseitig die Einnahmen für die Vermietung des Veranstaltungsaales und ausgabenseitig die Personalkosten der Verwaltung, anteilige Reinigungskosten und Bauhofleistungen dargestellt. Sonstige Ausgaben/Kosten (ohne Produktzuordnung bzw.Fremdprodukte) Darlehenstilgung € 42.062,28 (keine Produktzuordnung) sonst. Verwalt. Aufwand € 235,00 (FF und MV) Bauhofleistungen € 2.656,75 (FF, KG, Theatergruppe, KIEWI) Summe Ausgaben/Kosten € 44.954,03 Zusammenstellung: Einnahmen: Produkt 3015 0,00 Produkt 3016 42.036,66 Produkt 3017 4.310,00 Summe (=RA 2010) 46.346,66 Ausgaben: Produkt 3015 54.548,74 Produkt 3016 109.213,14 Produkt 3017 11.715,60 Sonstige 44.954,03 Summe (=RA 2010) 220.431,51 Anregung des Prüfungsausschusses: Die Nachlässe an die ortsansässigen Vereine transparent im Haushalt darzustellen. Der Kulturausschuss soll Überlegungen zu einer Verbesserung des Deckungsbeitrages anstellen. Punkt 2: Bauschaden Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling: Überprüfung des gesamten Ablaufs von der Schadensfeststellung bis zum Abschluss der Ratenvereinbarung mit der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH über den Bauschadensbetrag Für die Schadensbereiche Bauschaden Turnsaalboden Bauschaden Fensterportale und Bauschaden Vollwärmeschutz wurde seitens der Bauabteilung folgende zeitliche Abfolge bereit gestellt: Bauschaden Turnsaalboden Datum Ereignis Erledigung 16.06.2004 Wassereintritt bei den Bodenhülsen der Turngeräte im Turnsaal Verpressen der Bodenhülsen mit Kunstharz durch die Baufirma 2005 undichte Bodenhülsen neuerliche Verpressung der Bodenhülsen 26.04.2006 undichte Bodenhülsen neuerliche Verpressung der Bodenhülsen, es wurde zu viel Verpressungsmittel verwendet, wodurch sich der Boden im Turnsaal gehoben hat 27.07.2006 Aktenvermerk, Bauabwicklung des Schadens beim Turnsaalboden (Anhebung) durch Baufirma Arbeiten wurden ab 01.08.2006 von der Baufirma durchgeführt. Aug.06 Öffnung des Turnsaalbodens Feststellung von Wassereintritt im gesamten Turnsaalbodenbereich 13.09.2006 Leasingfirma hat die Baufirma mit der Mängelbehebung (Gewährleistung) schriftlich aufgefordert. Gemeinsamer Begehungstermin am 21.09.2006 27.09.2006 Gemeinde hat Leasingfirma mit der Vorfinanzierung des Bauschadens beauftragt bis verantwortliche Firma namhaft gemacht werden kann Beauftragung der Sanierung des Bauschadens 29.11.2006 Befundaufnahme durch Sachverständigen Baumeister Grück Fotodokumentation Frühjahr 2007 Durchführung der Sanierungsmaßnahmen Nutzung des Turnsaales ab April 2007 Sommer 2007 bis Sommer 2009 Vergleichsverhandlungen: Gemeinde, Leasingfirma mit den beteiligten Firmen keine Einigung nach unzähligen Verhandlungstermine zustande gekommen 01.09.2009 Beschluss im Gemeinderat --> Klage Baufirma ARGE Eiblmayr-Wolfsegger/Swietelsky, Projekt und Oyrer Klage am 04.09.2009 beim Landesgericht eingebracht Okt.09 Von den beklagten Firmen Eiblmayr – Wolfsegger/Swietelsky wurde am 05.10.2009 eine Klagebeantwortung vorgelegt. Am 20.10.2009 hat eine Besprechung bei der Oö Kommunal-Immobilien Leasing GmbH aus Linz stattgefunden. Vom Landesgericht wurde der 1. Verhandlungstermin am 02.12.2009 festgelegt. Okt.09 Von der beklagten Partei Firma PROjekt wurde am 06.10.2009 eine Klagebeantwortung vorgelegt. Okt.09 Von der beklagten Partei Firma Oyrer wurde am 02.10.2009 eine Klagebeantwortung vorgelegt. 02.-06.2010 Vor der 2. Verhandlung bei Gericht --> neuerlicher Einigungsversuch Leasingfirma, Gemeinde mit den beklagten Firmen Einigung mit den beteiligten Firmen (von 02.2010 bis 06.2010 Verhandlungen durchgeführt): 1. ARGE Baufirma --> € 60.000,00 Pauschale (HRL+Vergleich) 2. Oyrer --> € 24.263,96 Pauschal (HRL+Vergleich) für Schaden Turnsaal und Fensterportale 3. Projekt --> € 10.000,00 Pauschal (Vergleich) Finanzierung: 14.10.2010 Info des Leasinggebers über Projektkosten rund € 173.000 inkl. Ust abzgl. HRL und Vergleichszahlungen 09.11.2010 Besprechung mit LG wg. Höhe und Anteil teilweise Übernahme durch LG 20.12.2010 Teil-Übernahme Projektkosten durch LG rund € 157.000 inkl. verbleibt bei Gemeinde 17.03.2011 Ratenvereinbarung mit LG Gemeinderatsbeschluss vom 17. März 2011 Bauschaden Fensterportale Datum Ereignis Erledigung 07.10.2003 Wassereintritt bei den Portalen ersichtlich Project hat die Fa. Oyrer mit der Mängelbehebung (Gewährleistungsfall) schriftlich aufgefordert. 21.10.2003 Neuerliche Mängelrüge an Firma Oyrer von Firma Project 2. schriftliche Aufforderung für die Behebung des Schadens 10.11.2003 weitere Wassereintritte bei den Fensterportalen Überprüfung der Fensterkonstruktion durch einen Gutachter (Pospischek) 2004 -2006 Weitere Aufforderungen zur Behebung des Baumangels bzw. Verhandlungsgespräche Es wurde in zeitlichen Abständen Sanierungsversuche durch die Firma Oyrer durchgeführt die jedoch nicht zielführend waren. 03.07.2007 Da keine zufrieden stellende Sanierung durchgeführt wurde, wurde ein Gutachter beauftragt Erstellung eines Gutachtens durch den Gutachter DI Stanker Sommer 2007 - Sommer 2009 Vergleichsverhandlungen Gemeinde, Leasingfirma mit den beteiligten Firmen keine Einigung nach unzähligen Verhandlungstermine zustande gekommen 01.09.2009 Beschluss im Gemeinderat --> Klage Oyrer (bei Klage Turnsaalboden enthalten) Klage am 04.09.2009 beim Landesgericht eingebracht Okt.09 Von der beklagten Firma Oyrer wurde am 02.10.2009 eine Klagebeantwortung vorgelegt. Am 20.10.2009 hat eine Besprechung bei der Oö Kommunal-Immobilien Leasing GmbH aus Linz stattgefunden. Vom Landesgericht wurde der 1. Verhandlungstermin am 02.12.2009 festgelegt. 02.- 06.2010 Vor der 2. Verhandlung bei Gericht --> neuerlicher Einigungsversuch Leasingfirma, Gemeinde mit der beklagten Firma Einigung mit der beteiligten Firma (von 02.2010 bis 06.2010 Verhandlungen durchgeführt): siehe Turnsaalboden   Finanzierung:  Siehe Bauschaden Turnsaalboden Bauschaden Vollwärmeschutz Datum Ereignis Erledigung 25.10.2005 Mängel beim Vollwärmeschutz - Silikonfuge Aufforderung an Firma Luger zur Behebung des Mangels 23.06.2006 Mängel beim Vollwärmeschutz Befundaufnahme Mängelbehebung Vollwärmeschutz 07.2006 - 05.2007 Weitere Aufforderungen zur Behebung des Baumangels bzw. Verhandlungsgespräche Es wurde in zeitlichen Abständen Sanierungsversuche durch die Firma Luger durchgeführt die jedoch nicht zielführend waren. 24.05.2007 Befundaufnahme durch Sachverständigen Grück am 02.03.2007 Besprechung der Befundaufnahme mit den Beteiligten Sommer 2007 - Frühjahr 2009 Vergleichsverhandlungen Gemeinde, Leasingfirma mit der Firma Luger keine Einigung nach unzähligen Verhandlungstermine zustande gekommen 20.05.2009 Keine Einigung mit Firma Luger Klagsandrohung an die Firma Luger 18.06.2009 Beschluss im Gemeinderat --> Klage Firma Luger Die Klage wurde am 19.06.2009 bei Landesgericht eingebracht 17.07.2009 Von der beklagten Firma Luger wurde eine Klagebeantwortung vorgelegt. Vom Landesgericht wurde der 1. Verhandlungstermin am 11.11.2009 festgelegt. Dieser wurde wegen Erkrankung des Richters verschoben. Verhandlung wurde im Jänner 2010 durchgeführt 27.01.2010 Ablehnung der Klage an Luger vom Landesgericht Einbringung einer Berufung gegen das Urteil des Landesgerichts durch die Gemeinde (am 22.02.2010 im GR beschlossen) 23.03.2011 2. Verhandlung am 23.03.2011 beim Landesgericht --> Berufung Berufung wurde stattgegeben   10.05.2011 Beschluss für Gerichtsgutachten  Zeitraum: innerhalb 3 Monate Finanzierung: Klagsbetrag: dzt. rd. € 70.000,00 Aufgrund der Erfahrung empfiehlt die Gemeindeverwaltung für derartig umfangreiche Vorhaben eine externe Projektsteuerung heranzuziehen und die Abwicklung durch einen Generalunternehmer durchzuführen. Der Prüfungsausschuss schließt sich der Empfehlung der Gemeindeverwaltung an und spricht sich zusätzlich dafür aus, bei Auftragsvergaben an den Generalunternehmer Termin-, Kosten- und Qualitätsgarantien zu vereinbaren. Punkt 3: Fremdwährungskredite der Gemeinde Engerwitzdorf: Stand der Dinge und Überprüfung des Vertrages hinsichtlich möglicher Ausstiegsvereinbarungen Der Gemeinderat beschloss am 13.12.2005 die Umschuldung der bestehenden Darlehen WVA BA 04 und BA 06 sowie ABA BA 06, BA 07 und Mittertreffling BA 03 im Gesamtvolumen von rund € 3,3 Mio. Zum Zeitpunkt des Umstieges im März 2008 betrug das Volumen rund € 3 Mio. bzw. nach dem Umstieg rund CHF 4,75 Mio. mit einer Laufzeit bis 2025. Der aktuelle Darlehensstand beträgt derzeit rund CHF 3,8 Mio. Der Finanzausschuss wird seit Umstieg jährlich über die Entwicklung des Fremdwährungsdarlehens informiert. Die letzte Information erfolgte in der Ausschuss-Sitzung am 1.2.2011: „Aufgrund der Kurs- bzw. der Zinsentwicklung seit Umstieg konnte unter Berücksichtigung der bis 31.12.2010 geleisteten Annuitäten (Tilgung und Zinsen) bisher ein Vorteil der Liborverzinsung (für das Schweizer Franken-Darlehen) gegenüber der ursprünglichen Euriborverzinsung von gesamt € 55.754,68 festgehalten werden.“ Lag die Zinsdifferenz zwischen Libor und Euribor im Vorjahr noch bei rund 0,88 zugunsten des Libor, stieg diese heuer bereits auf 1,11(kommt bei der zweiten Annuitätenleistung am 1. Sept. 2011 zum Tragen) bzw. lag diese am 10.Mai bereits bei 1,42 zugunsten des 6-Monats-Libor; d.h. dass wir aus heutiger Sicht für die Verzinsung ab 1.9.2011 für den aushaftenden Darlehensbetrag statt 1,77 nur etwa 0,35 % Zinsen bezahlen müssen. Angemerkt wird noch, dass durch die oben angeführten bisherige Einsparungen noch kalkulatorische Zinsen von netto rund € 3.000,00 bis dato angefallen sind. Kurs- und Zinsenentwicklung Aufgrund der laufenden Bankeninformationen und nach Auskunft der Bank Austria liegt die 6-Monats-Kursentwicklungsprognose bei etwa 1,30 bis 1,32. Ausstiegsmöglichkeiten: Im Punkt 44 des Darlehensvertrages ist folgendes festgehalten: „Das Darlehen ist beiderseits unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen (1.3. bzw. 1.9.) kündbar. Eine eventuelle Kündigung hat mittels eingeschriebenen Briefes zu erfolgen. Für vorzeitige Kapitaltilgungen gilt dieselbe Regelung.“ Nach Auskunft der darlehensgebenden Bank Austria würde eine schriftliche Kündigung bis etwa 14 Tage vor Fälligkeitstermin auch angenommen werden. Der Prüfungsausschuss ersucht auch weiterhin um laufende Information über die Entwicklung des Fremdwährungsdarlehens an den Finanzausschuss. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 16.05.2011 zur Kenntnis nehmen. Aufgrund von Anfragen von GRM DI Dr. Wöckinger, GREM Kahler, GRM Mayrbäurl und GRM Pühringer betreffend Fremdwährungskredite erläutert Amtsleiter Watzinger die laufende Entwicklung des Schweizer Franken gegenüber dem Euro. Wichtig ist, dass es kein endfälliger Kredit ist. Alle variablen Zinssätze seien grundsätzlich ein Risiko. Derzeit werden jedoch Möglichkeiten untersucht, ob ein Ausstieg sinnvoll sein kann. GRM Mag. Seyer-Neulinger erkundigt sich hinsichtlich des Gutachtens betreffend Bauschaden Volksschule Mittertreffling. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Ablauf des Bestands- und Leasingvertrages für das Amtsgebäude; Abschluss eines Kaufvertrages über das Superädifikat mit der VKB Leasing Projekterrichtungs-GesmbH; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erläutert, die VKB Leasing Projekterrichtungs-GesmbH ist Alleineigentümerin des auf dem der Gemeinde Engerwitzdorf zur Gänze gehörigen Grundstückes 2321/2 errichteten Superädifikats (Amtsgebäude). Nach Ablauf von 15 Jahren bietet nunmehr die VKB Leasing Projekterrichtungs-GesmbH der Gemeinde den Kauf des Amtsgebäudes an. Der Kaufpreis von € 1,200.889,96 (gem. § 6(1) Z 9 lit a UStG umsatzsteuerfrei) ist zum Stichtag 1. Sept. 2011 fällig und wird im Verrechnungsweg (Einmal- bzw. laufende Kautionen) beglichen. Die grundbücherliche Eintragung (Löschung Bestandsrecht und Vorverkaufsrecht), die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer (3,5 % des Kaufpreises), die Eintragungsgebühr (1,1 % des Kaufpreises) sowie die Beglaubigung der Unterschriften werden vom Notar Dr. Jürgen Hohla aus Linz durchgeführt. Die dafür anfallenden Aufwendungen (rund € 57.000,00) sind im Budget 2011 vorgesehen. Der zur Abwicklung dieses Geschäftes notwendige Energieausweis wird von der Gemeinde Engerwitzdorf in Auftrag gegeben. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Kaufvertrag, abgeschlossen zwischen der VKB Leasing Projekterrichtungs-GesmbH in Linz und der Gemeinde Engerwitzdorf für den Erwerb des Superädifikats (Amtshaus) beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Kostenersatz für Begleitpersonal beim Kindergartentransport; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erläutert, entstehen in einer Gemeinde für das Begleitpersonal beim Kindergartenkindertransport Kosten, so sind diese gemäß Voranschlagserlass des Landes auf die Eltern umzulegen. Als zumutbaren Kostenersatz sollte, sofern nicht darunter eine Kostendeckung gegeben ist, ein Mindestbeitrag von 8 Euro je Kind und Monat vorgesehen werden. Der Kostendeckungsgrad beträgt beim derzeit aktuellen Kostensatz von EUR 10,00 nur 61,73 %. Für das nächste Kindergartenjahr errechnet sich bei angenommenen EUR 25.254,00 Personalkosten und 125 Buskinder ein Beitrag von EUR 18,37 pro Monat. In der Stadtgemeinde Gallneukirchen wird ein Beitrag von 25,00 Euro eingehoben. Im Kindergartenkomitee wurde dieser Tagesordnungspunkt am 10.3.2011 sowie im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten am 9.6.2011 vorberaten. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Kostenersatz für das Begleitpersonal beim Kindergartentransport pro Kind/Monat mit 18,37 Euro mit Beginn des Kindergartenjahres 2011/2012 neu festzusetzen. GVM Moser-Luger sieht dadurch eine Verschlechterung für Familien. Da es ein Gratiskindergarten ist, sollte auch der Transport gratis sein. GRM Pühringer stellt den Gegenantrag, ausgenommen vom Kostenersatz sollen Erziehungsberechtigte mit Mindestsicherung sein. GVM Schöffl betont, es ist auch für die ÖVP-Fraktion nicht leicht, diesen Beschluss zu fassen. Die finanziellen Möglichkeiten sind durch den Erlass der Oö. Landesregierung vorgegeben. Der Vorschlag der FPÖ-Fraktion scheitert am administrativen Aufwand. GVM Moser-Luger findet, der Transport müsste durch die Gemeinde finanzierbar sein. Abstimmungsergebnis über den Gegenantrag: Zustimmung: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Der Gegenantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Danach lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, GRM DI Wagner (Grüne) Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion ohne GRM DI Wagner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 6. Tarifordnung für Kindergarten und Hort; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, aufgrund der Novellierung des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes und der neuen Elternbeitragsverordnung muss die Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen neu festgelegt und im Gemeinderat beschlossen werden. Sowohl im Kindergartenkomitee als auch mit den Regionsgemeinden wurden die wesentlichen Punkte diskutiert, um eine einheitliche Regelung zu erhalten. Im Ausschuss für Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten am 9.6.2011 wurde dieser Tagesordnungspunkt behandelt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vorliegende, vollinhaltlich verlesene Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7. Kindergarten und Hort; Einhebung des Werkbeitrages gemäß § 12 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 für das Kindergarten- und Hortjahr 2010/2011; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, die Rechtsträger der Kinderbetreuungseinrichtungen werden ermächtigt für Werkarbeiten Materialbeiträge (Werkbeiträge) von max. 100,00 Euro pro Kind und Arbeitsjahr einzuheben und die konkreten Einhebungsmodalitäten festzulegen. Die Material- und Veranstaltungsbeiträge sind spätestens am Ende des Arbeitsjahres abzurechnen und für die Eltern einsehbar darzustellen. Die genaue Höhe wird von den Kindergartenleiterinnen bzw. der Hortleiterin bedarfsorientiert festgelegt. In der Kindergarten-Hortkomiteesitzung der Pfarren am 29.4.2011 wurde vereinbart, den Werkbeitrag ab dem Jahr 2010/2011 einzuheben. Die Eltern wurden zu Beginn des Kindergartenjahres darüber informiert. Im zuständigen Ausschuss wurde dieser Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, rückwirkend ab dem Kindergarten-/Hortjahr 2010/2011 Materialbeiträge bis max. 70,00 Euro für den Kindergarten und bis max. 50,00 Euro für den Hort pro Jahr / Kind einzuheben. GREM Kahler, GRM Pühringer und GRM Mag.Seyer-Neulinger sind sich einig, rückwirkend einzuheben sei nicht richtig. Amtsleiter Watzinger teilt mit, der Werkbeitrag war früher gesetzlich im Kindergartenbeitrag enthalten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen (18:16). GVM Reichör und GVM Schöffl sind während der Abstimmung nicht im Saal. 8. Kindergarten und Hort; Einhebung eines Kostenbeitrages bei nicht regelmäßigem Besuch gem. § 10 Oö. Elternbeitragsverordnung 2011 für das Kindergarten- und Hortjahr 2010/2011; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst informiert, die Rechtsträger werden ermächtigt, einen angemessenen Kostenbeitrag einzuheben, wenn der beitragsfreie Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung ohne Rechtfertigung nicht regelmäßig entsprechend der Anmeldung erfolgt. Gemäß Tarifordnung wird für den unregelmäßigen Besuch ein Kostenbeitrag in der Höhe von 70,00 Euro pro Monat für die Kinderbetreuungseinrichtungen Kindergarten und Hort eingehoben. Besteht Kindergartenpflicht ist keine Kostenvorschreibung möglich. Bei Anmeldungen zum Hortbesuch an schulfreien Tagen wird für unentschuldigtes Fernbleiben oder kurzfristige Absagen bis 1 Woche ein Kostenbeitrag von 15,00 Euro pro Tag eingehoben. Aufgrund des neuen Finanzierungsmodelles der Kindergärten und Horte wird bei zu geringen Kinderzahlen die Gruppenförderung des Landes gekürzt. Der Kostenbeitrag soll ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 eingehoben werden. Die Eltern wurden von dieser Regelung bereits zu Beginn des aktuellen Kindergartenjahres von den Leiterinnen beim Elternabend in Kenntnis gesetzt. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Kostenbeitrag bei nicht regelmäßigem Besuch für Kindergarten und Hort ab dem Kindergartenjahr 2011/2012 einzuheben. Aufgrund der Debatte über die Problematik einer rückwirkenden Einhebung eines Kostenbeitrages, wurde der Antrag auf „ab dem Kindergartenjahr 2011/2012“ abgeändert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Finanzierung der Integrativ-Kindergärten Martinstift und Mühle des Diakoniewerkes; Abschluss einer Vereinbarung; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst teilt mit, vom Diakoniewerk Gallneukirchen werden der Heilpädagogische Kindergarten Martinstift und der Integrativkindergarten Mühle mit insgesamt drei Gruppen betrieben. Alle drei Gruppen werden als Integrativgruppen geführt. Derzeit werden 47 Kinder betreut, vor allem aus der Gemeinde Engerwitzdorf und Gallneukirchen. Von der Gemeinde Engerwitzdorf besuchen insgesamt 20 Kinder die Kindergärten (15 Kinder im Kiga Martinstift, 5 Kinder im Kiga Mühle). Der Abgang aus der Betriebsführung für alle Gruppen und Kinder wurde bisher zur Gänze vom Land Oberösterreich übernommen. Künftig muss seitens der Gemeinden für die Kinder ohne heilpädagogischen Bedarf eine Kostenbeteiligung des Abganges erfolgen, da das Land OÖ nicht mehr alle Kosten zur Gänze übernimmt. Das Land OÖ hat eine Einschleifregelung auf 10 Jahre festgelegt. Im zuständigen Ausschuss wurde dieser Tagesordnungspunkt behandelt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung zwischen dem Evangelischen Diakoniewerk Gallneukirchen und der Gemeinde Engerwitzdorf hinsichtlich Kostenbeteiligung zum Abgang aus der Betriebsführung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Einrichtung eines Höhenrettungsstützpunktes bei der FF Schweinbach; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, die FF. Schweinbach hat sich mit Schreiben vom 13.01.2011 um die Einrichtung eines Höhenrettungsstützpunktes für den Bezirk Urfahr-Umgebung beworben. Eine Höhenrettergruppe besteht aus 3 Personen. Die Höhenrettergruppen müssen eine mindestens 2 bis 3 Tage dauernde Grundausbildung im Oö. Landesfeuerwehrverband und eine 2 Tage dauernde Basisausbildung in der Höhenwerkstatt in Wels absolvieren. Vom Oö. Landesfeuerwehrverband werden 3 Garnituren Einsatzmittel sowie die Ausbildungskosten von ca. € 4.000,00 zur Verfügung gestellt. Alle anderen Kosten sind vom Stützpunkt selbst zu tragen. Pflichtbereichskommandant Kaineder äußert in einer Stellungnahme Bedenken, ob dieser Stützpunkt so nahe an der Stadtgrenze sinnvoll ist, da für den eigenen Pflichtbereich jederzeit innerhalb kürzester Zeit die Berufsfeuerwehr, sowie Spezialisten des Landesfeuerwehrkommandos vor Ort sind. Darüber hinaus würden laufend Kosten für Geräte und für die Weiterbildung entstehen. Da es für das Gemeindegebiet Engerwitzdorf keinen dringenden Bedarf an einem Höhenrettungsstützpunkt gibt, hat sich der Ausschuss gegen die Einrichtung ausgesprochen. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Einrichtung eines Höhenrettungsstützpunktes bei der FF. Schweinbach abgelehnt wird. Für Vizebgm. Dr. Schalk ist die verlesene Stellungnahme von Herrn Kaineder unverständlich, da dieser sich gegenüber der Feuerwehr völlig anders geäußert habe. Vizebgm. Fürst stellt klar, die Feuerwehr Gallneukirchen besitzt eine Drehleiter mit einer Auslegung von 35 m, in Linz befinden sich ausgebildete Höhenretter. Aufgrund von Personalmangel und Folgekosten wird der Stützpunkt abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Flächengleicher Tausch durch Zuwachs aus dem öffentlichen und Abtretung in das öffentliche Gut Parz. 243/16, KG. Holzwiesen und 1220/4, KG. Niederkulm im Bereich der Liegenschaft Parz. 243/7, KG. Holzwiesen (Kaminweg 2 - Seyr); Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, im Zuge von Vermessungsarbeiten und Herstellung der Grundgrenzen bei der Liegenschaft Kaminweg 2 hat sich herausgestellt, dass insbesondere im Kreuzungsbereich Kaminweg - Wanderweg der Asphalt der öffentlichen Verkehrsfläche geringfügig über das unbebaute Grundstück Parz. Nr. 243/7 – Seyr verläuft. Die Eigentümer der Parz. 243/7 waren zu einem flächengleichen Grundtausch durch Zuwachs aus dem öffentlichen Gut bereit. Aufgrund der vorliegenden Vermessungsurkunde von DI Cora Stöger aus Linz vom 25.01.2011, GZ. 552 haben die Tauschflächen ein Ausmaß von 17 m². Die grundbücherliche Durchführung soll gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz erfolgen. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den angeführten flächengleichen Grundtausch gemäß Vermessungsurkunde GZ 552 vom 25.01.2011 und die Widmung der jeweiligen Teilflächen zum Gemeingebrauch bzw. Aufhebung aus dem Gemeingebrauch beschließen. GRM Mag.Seyer-Neulinger betont, dass die Abwicklung über das Liegenschaftsteilungsgesetz rechtlich nicht korrekt sei. Weil das aber für Toni Seyr gut sei, werde die SPÖ zustimmen. Dazu berichtet Amtsleiter Watzinger, dass eine Prüfung durch den OÖ Gemeindebund die Richtigkeit bestätigt hat. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Abtretung der aus dem Grundstück 1155/3 - Kralik neu geschaffenen Parz.1155/4, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 43 m² in das öffentliche Gut (Güterweg Au - Gratz); Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, für die Zufahrt vom Güterweg Au - Gratz zum Bauplatz Parz.1155/2, KG. Engerwitzdorf mit dem Wohnhaus Gratz 22 - Brugger soll, auf deren Ersuchen, die Einfahrtstrompete des Privatweges Parz.1155/3 in das öffentliche Gut übernommen werden. Das hierfür neu geschaffene Grundstück Parz. 1155/4 hat ein Ausmaß von 43 m². Die Eigentümer der Parz.1155/3 Mag. Wolfgang und Brigitte Kralik, Engerwitzberg 6, stimmen der Abtretung zu und liegt diesbezüglich eine Vereinbarung vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz, wobei die Kosten von den Eigentümern der Liegenschaft Gratz 22 übernommen werden. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Übernahme des Grundstückes Parz. Nr. 1155/4 im Ausmaß von 43 m² in das öffentliche Gut und Widmung zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Buchbauer ist während der Abstimmung nicht im Saal 13. Dienstbarkeitsvereinbarung zur Sicherstellung des Geh- und Wanderrechtes über Parz. 1461/3, KG. Holzwiesen (Steinbruchweg 12) der Ehegatten Manfred und Sandra Grosser, 4310 Mauthausen, Riederbachstraße 7; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, beim Grundstück 1461/3, KG. Holzwiesen handelt es sich um einen ca. 200 m langen Wirtschaftsweg, welcher die öffentlichen Verkehrsflächen 1461/2 (Steinbruchweg) und 1455(Wirtschaftsweg), KG. Holzwiesen verbindet. Das Grundstück1461/3 wird bereits seit mehr als 30 Jahren von den Gemeindebürgern als Geh- und Wanderweg benutzt. Die Grundeigentümer haben vor geraumer Zeit Tafeln aufgestellt, wonach die Nutzung nur mehr bis auf Widerruf gestattet wurde. Da viele Benützer dieses Weges eine Auflassung dieses ihrer Meinung nach bereits ersessenen Gehrechts befürchteten, wurde mit den Grundbesitzern eine Dienstbarkeitsvereinbarung abgeschlossen und im Gegenzug eine Sanierung des Steiningerweges vereinbart. Diese Dienstbarkeit des Geh- und Wanderrechts soll nunmehr sichergestellt werden. Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die nachstehende vollinhaltlich verlesene Dienstbarkeitsvereinbarung beschließen: DIENSTBARKEITSVEREINBARUNG abgeschlossen am heutigen Tag zwischen 1. Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf, als D i e n s t b a r k e i t s b e r e c h t i g t e einerseits und 2. Manfred GROSSER, geb. 27.07.1970, Riederbachstraße 7, 4310 Mauthau sen, und 3. Sandra GROSSER, geb. 25.01.1970, wohnhaft ebendort, als D i e n s t b a r k e i t s v e r p f l i c h t e t e andererseits wie folgt: PRÄAMBEL Die Gemeinde Engerwitzdorf ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 127 Grundbuch 45626 Holzwiesen und damit auch der Grundstücke 1455 und 1461/2, jeweils öffentliches Gut-Straßenanlage. Herr Manfred GROSSER und Frau Sandra GROSSER sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 30 Grundbuch 45626 Holzwiesen mit dem Grundstück 1461/3 (Straßenanlage). Das Grundstück 1461/3 KG Holzwiesen stellt einen ca. 200 m langen Wirtschaftweg dar, welcher die öffentlichen Straßenanlagen Grundstücke 1461/2 und 1455 je Grundbuch 45626 Holzwiesen verbindet. Das Grundstück 1461/3 KG Holzwiesen wird bereits seit über 30 Jahren von den Gemeindebürgern als Geh- und Wanderweg benutzt. Mit dieser Vereinbarung soll die Dienstbarkeit des Geh- und Wanderrechtes grundbücherlich sichergestellt werden. I. GEGENSTAND Herr Manfred GROSSER und Frau Sandra GROSSER als Hälfteeigentümer des Grundstückes 1461/3 Grundbuch 45626 Holzwiesen räumen hiermit der Gemeinde Engerwitzdorf zu Gunsten der Allgemeinheit das uneingeschränkte Geh- und Wanderrecht über Grundstückes 1461/3 ein und nimmt diese dieses Recht ausdrücklich an. Festgestellt wird, dass sich der Weg in einem für die Tierhaltung benötigten, eingezäunten Bereich befindet. Der Durchlass für Fußgänger muss sichergestellt sein. Die „Dienstbarkeitsberechtigte“ ist alleine für den Winterdienst zuständig. Die „Dienstbarkeitsverpflichteten“ übernehmen keine Haftung für Schäden oder Verletzungen, welche durch die Benützung des Weges entstehen, da die Verkehrssicherungspflicht die „Dienstbarkeitsberechtigte“ trifft. Die Vertragsparteien kommen überein, dass die Nutzer des Weges mittels Hinweisschild darauf hingewiesen werden, dass „der Durchgang auf eigene Gefahr“ erfolgt. II. KOSTEN/STEUERN Sämtliche mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Abgaben sind von der „Dienstbarkeitsberechtigten“ zu tragen. III. ALLGEMEINES Dieser Vertrag wird in einer Originalausfertigung errichtet, welche die „Dienstbarkeitsberechtigte“ erhält. Die „Dienstbarkeitsverpflichteten“ erhalten eine einfache Kopie. IV.VOLLMACHT Die Vertragsparteien ermächtigen und bevollmächtigen den Vertragsverfasser Rechtsanwalt Dr. Alfred Hawel, Lederergasse 18, 4020 Linz, und erteilen ihm Spezialvollmacht, Formfehler in diesem Vertrag, welche die grundbücherliche Durchführung hindern, zu berichtigen und die zur grundbücherlichen Durchführung erforderlichen Vertragsergänzungen zu unterfertigen. V. AUFSANDUNG Herr Manfred GROSSER, geb. 27.07.1970, und Frau Sandra GROSSER, geb. 25.01.1970, erteilen daher ihre ausdrückliche und unwiderrufliche Einwilligung, dass ob der Liegenschaft EZ 30 Grundbuch 45626 Holzwiesen die Dienstbarkeit des Geh- und Wanderrechtes über Grundstück 1461/3 gem. Punkt I. zugunsten der Gemeinde Engerwitzdorf, einverleibt werde. Seitens der Dienstbarkeitsberechtigten wird vorerst auf eine grundbücherliche Eintragung verzichtet. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Löschung der Dienstbarkeit der Schottergewinnung im Bereich der Parz. 211, 215/2 und 215/3, KG. Klendorf (Wolfinger Franz, Haidberg 21); Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, bei der Liegenschaft EZ 181, KG. Klendorf des Herrn Franz Wolfinger, Haidberg 21 ist die Dienstbarkeit der Duldung der Schottergewinnung im Bereich der Grundstücke 211, 215/2 u. 215/3 gemäß des Dienstbarkeitsvertrages vom 27.1.1960 für die Gemeinde Engerwitzdorf eingetragen. Diese Dienstbarkeit wird aus wirtschaftlichen Gründen schon seit mehr als 20 Jahren nicht mehr ausgeübt bzw. ist die Abbaugrube seither auch aufgelassen. Diese Dienstbarkeit kann daher im Grundbuch gelöscht werden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die nachstehende vollinhaltlich verlesene Löschungserklärung beschließen. Löschungserklärung Bei der Liegenschaft EZ 181 Grundbuch 45629 Klendorf (Eigentümer Franz Wolfinger, geboren am 19.03.1940, zu 1/1), ist in CLNr. 1a die DIENSTBARKEIT der Duldung der Schottergewinnung aus Gst. 211, 215/2, 215/3 gem. Pkt. I und III Dienstbarkeitsvertrag 1960-01-27 für Gemeinde Engerwitzdorf einverbleibt. Die Gemeinde Engerwitzdorf erklärt hiermit, dass diese Dienstbarkeit gegenstandslos ist und erteilt ihre ausdrückliche Einwilligung, dass bei der Liegenschaft EZ 181 Grundbuch 45629 Klendorf die Löschung der Dienstbarkeit der Duldung der Schottergewinnung aus Grundstück. 211, 215/2, 215/3 gem. Pkt. I und III Dienstbarkeitsvertrag 1960-01-27 für die Gemeinde Engerwitzdorf, CLNr. 1a, einverleibt werden kann. Aus dieser Urkunde dürfen der Berechtigten keinerlei wie auch immer geartete Auslagen erwachsen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Erweiterung der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage bis zu den Schöffl-Gründen in Mittertreffling; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, die ehemalige kleinlandwirtschaftliche Liegenschaft Mittertreffling 3 der Ehegatten Johann u. Renate Schöffl soll abgetragen und in diesem Bereich auf 2 Bauplätzen je ein Doppelwohnhaus mit je 2 Wohneinheiten errichtet werden. Weiters ist auch die Errichtung eines Wohnhauses auf dem noch unbebauten Bauplatz Parz. 963/6 – Walter vorgesehen. Die Bauwerber der Doppelwohnhausanlage haben um den Anschluss an die Gemeindewasserversorgungsanlage ersucht und gleichzeitig mitgeteilt, dass auch die bestehenden Objekte Mittertreffling 2-Penkner Hubert und Mittertreffling 4 – Schöffl Johann u. Renate, anschließen würden, sodass insgesamt 7 Hausanschlüsse gegeben wären. Mit den neuen Bauvorhaben soll noch 2011 begonnen werden, soweit die Wasserversorgung sichergestellt ist. Die Versorgungsleitung wäre von Zinngießing zu den angeführten Objekten zu erweitern. Die Kosten hierfür werden sich je nach Leitungstrasse auf etwa € 25.000.- bis 30.000.- belaufen. Diesen Kosten stehen zu erwartenden Anschlussgebühren zwischen € 20.000.- und 25.000.- gegenüber. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem vorliegenden Ansuchen zustimmen und die Erweiterung der gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage zu den Schöffl-Gründen in Mittertreffling beschließen. Soweit die finanziellen Mittel 2011 nicht mehr vorhanden sind, sind diese im Voranschlag 2012 vorzusehen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Dr. Niebsch, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Dr. Niebsch (Grüne) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 16. Änderung der Verordnung über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störenden Lärm; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, die Lärmschutzverordnung vom 15.09.1994 sieht derzeit vor, dass an Sonn- und Feiertagen die Verwendung folgender Lärmquellen verboten ist: * Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren, * Häcksler * motorbetriebene Heckenscheren * Kreis- und Motorsägen Gerade an Samstagen gibt es von Gemeindebürgern immer wieder Beschwerden, dass manche Nachbarn noch am Abend rasenmähen. Oft wird dabei auf strengere Lärmschutzverordnungen der Nachbargemeinden hingewiesen und angefragt, warum dies bei uns nicht so geregelt ist. Die Lärmschutzverordnungen der Nachbargemeinden sehen, neben Sonn- und Feiertagen, samstags folgende Regelung vor: Gallneukirchen: Verbot ab 17:00 Uhr Katsdorf: Verbot ab 18:00 Uhr Altenberg: Verbot ab 20:00 Uhr Steyregg: Verbot ab 15:00 Uhr für bestimmte Gebiete (Wohngebiet) Alberndorf: Ersuchen ab 15:00 Uhr (allerdings gibt es keine Verordnung) Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und vorgeschlagen das Verbot auf Samstag ab 19:00 Uhr zu erweitern. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die nachstehende Änderung der Verordnung über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störenden Lärm beschließen: VERORDNUNG des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 07.07.2011 über die Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störenden Lärm. Aufgrund des § 4 des Oö. Polizeistrafgesetzes idgF. wird verordnet: § 1 Zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise störendem Lärm ist die Verwendung oder der Betrieb folgender Lärmquellen wie: Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren, Häcksler, motorbetriebene Heckenscheren, Kreis- und Motorsägen, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden, während folgender Zeiten verboten: Samstag: ab 19:00 Uhr Sonn- und Feiertag: zur Gänze Das Verbot erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet. Eine Abgrenzung auf bestimmte Gebietsteile ist wegen der Größe des Gemeindegebietes und der großen Anzahl der Ortschaften nicht möglich. § 2 Die im § 1 angeführten Verbote erstrecken sich nicht auf die ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion. § 3 Wer einem Verbot gemäß § 1 zuwiderhandelt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu Euro 360,00 zu bestrafen. § 4 Die Änderung dieser Verordnung tritt mit 07.07.2011 in Kraft. Die bisherige Verordnungen des Gemeinderates vom 15.09.1994 treten außer Kraft. Es wird die einhellige Meinung vertreten, die Gemeinde solle sich mit den Nachbargemeinden auf einheitliche Zeiten einigen. Mehrere Gemeinderatsmitglieder regen an, sich für eine einheitliche Regelung in der Region Gusental einzusetzen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion ohne GRM Mayrbäurl Gegenstimme: GRM Mayrbäurl (FPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 17. Veranstaltung des Autofreien Tages/Radaktionstag am 24.09.2011; Grundsatzbeschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, die Gemeinde Engerwitzdorf nahm letztes Jahr an der Beratungsinitiative „Fahr Rad in OÖ – weil‘s nahe liegt“ teil. Ein Ziel dabei war auch die Bewusstseinsbildung bei der Bevölkerung. Der Ausschuss hat vorberaten, dass gemeinsam mit den Ausschussmitgliedern der Autofreie Tag bzw. Radaktionstag am 24.09.2011 geplant und veranstaltet werden soll. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Durchführung des Autofreien Tages bzw. des Radaktionstages am 24. September 2011 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Förderung von klimafreundlichen Maßnahmen im Zuge der Sanierung der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach; Grundsatzbeschlussfassung GVM Schöffl berichtet, anlässlich der Sanierung und des Umbaues des Gebäudes der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach sollte beim Land OÖ beantragt werden, dass eine Photovoltaikanlage installiert werden kann. Im Zuge der nächsten Besprechung mit den Planverfassern soll eine Kostenschätzung darüber verlangt werden, damit die beim Amt der Landesregierung aufliegende Kostenaufstellung korrigiert werden kann. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, im Zuge der Sanierung der Volksschule Engerwitzdorf – Schweinbach die Errichtung einer Anlage für Alternativenergien (z.B. Fotovoltaik-, Solaranlage usw.) beim Land OÖ zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 51 - örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1, Änderung Nr. 17 (Askö Treffling-Trainingsfeld); Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, diese Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes betrifft das Grundstück Parz. 696/2, KG. Niederkulm im Ausmaß von 9.510 m² für die Errichtung einer Freizeitanlage sowie eines Fußball-Trainingsfeldes. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.03.2009 den Grundsatzbeschluss für die Erweiterung der Widmung „Sport- und Spielfläche“ und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Vorverfahren teilte die Abteilung Forst mit, dass der Umwidmung zugestimmt wird, wenn vor der Umwidmung der Deckungsschutz in einer Breite von 40,0 m hinsichtlich der im Osten angrenzenden Waldparzelle 531 abgeklärt ist und im südlichen Bereich der Umwidmungsfläche entlang der Autobahn ein Sicht- und Lärmschutzstreifen aus forstlichem Bewuchs in einer Mindestbreite von 10,0 m belassen bzw. neu begründet wird. Die Abteilung Naturschutz teilte mit, dass die Umwidmung grundsätzlich vertretbar ist. Zur optischen Abschottung sollte jedoch entlang der Autobahn ein ca. 15,0 m breiter Waldstreifen als südlicher Abschluss erhalten bleiben. Die sinnvolle Bestockung sowie die notwendigen Ersatzaufforstungen wären mit dem Forsttechnischen Dienst abzusprechen. Die Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik verweist auf das extreme Nahverhältnis zur Autobahn und die damit verbundenen Immissionsbelastungen. Da eine Freizeitanlage jedoch nicht für einen längeren Aufenthalt von Menschen bestimmt ist, kann die geplante Widmungserweiterung toleriert werden. Die ASFINAG erteilt die Zustimmung nur unter der Voraussetzung, dass seitens der Gemeinde sowie des Sportstättenbetreibers kein Anspruch auf eine Schadstoffwand und dergleichen zur Abhaltung von Schadstoffimmissionen an die Bundesstraßenverwaltung gestellt wird. Seitens der Nachbarn liegen Einwendungen vom Eigentümer der östlich angrenzenden Waldparzelle 531 – Karl Wiesinger vor. Er verweist auf die Bestimmungen des Forstgesetzes hinsichtlich des vorgegebenen Deckungsschutzes von 40 m. Die Ehegatten Hiers lehnen die Umwidmung wegen der erforderlichen Rodung des Waldes, der einen Lärmschutz darstellt, ab. Ebenso wird eine zusätzliche Lärmbelästigung durch die geplanten Anlagen und das verstärkte Verkehrsaufkommen befürchtet. Martina Raml und Bernhard Draxler, Spielfeld 1 sprechen sich ebenfalls wegen der Abholzung des Waldes und des damit verbundenen Verlustes der natürlichsten und wirksamsten Form des Sicht- und Lärmschutzes aus. Sie begrüßen zwar die geplanten Maßnahmen der Errichtung einer Freizeitanlage, jedoch halten sie den Standort für ungeeignet. Der östliche Waldnachbar Karl Wiesinger hat in Gesprächen immer betont, dass er einer Rodung nur bei Einhaltung des Schutzstreifes von 40,0 m zustimmt. Der Ausschuss hat diese Angelegenheit vorerst bis zum Abschluss des Grundveräußerungsverfahrens zurückgestellt und dann in der Sitzung am 15.11.2010 vorgeschlagen, das Verfahren bis zum Vorliegen der Verträge mit dem neuen Grundbesitzer Franz Pachner, Trefflinger Allee 33, sowie einer realisierbaren Planung neuerlich aussetzen bzw. zurückstellen. Zur Klärung der Auflagen im Rodungsverfahren hat die Gemeinde am 01.02.2011 einen Rodungsantrag an die Bezirkshauptmannschaft gestellt. Am 18.11.2011 teilt die Forstbehörde wider Erwarten mit, dass ein Rodungsverfahren ohne rechtswirksame Flächenwidmung wegen des fehlenden öffentlichen Interesses nicht möglich ist. Aus diesem Grunde hat der Ausschuss vorgeschlagen, das Umwidmungsverfahren fortzusetzen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 51 mit der Änderung Nr. 17 zum ÖEK in der vorliegenden Form beschließen. Den Bedingungen der Forst- und der Naturschutzbehörde zur Autobahn wird durch einen 12,0 m breiten als Wald verbleibenden Schutzstreifen entsprochen. Der Forderung der ASFINAG hinsichtlich Verzicht auf allfällige Schutzwände wird nicht entsprochen. Zu den Einwendungen der Nachbarn wird bemerkt, dass diese insbesondere die Rodung betreffen und dort zu prüfen sein werden. Zudem verbleibt ohnehin ein 12,0 m breiter Schutzstreifen Wald bzw. ist dieser neu aufzuforsten. Vizebgm.Dr. Schalk wirft ein, der Sportverein benötigt nicht die ganze Umwidmungsfläche. Vizebgm. Fürst räumt ein, aufgrund vieler vorangegangener Gespräche mit dem Obmann des Askö sei heute die gesamte Umwidmung zu beschließen, zumal eine genaue Situierung des geplanten Projektes derzeit noch nicht möglich ist. Sobald es ein fertiges Projekt gibt, werden die Anrainer informiert. Nach einer weiteren Debatte stellt GVM Moser-Luger den Gegenantrag auf Zurückweisung in den Ausschuss, um die eingelangten Stellungnahmen der Behörden und Bedenken der Anrainer nochmals zu diskutieren. Amtsleiter Watzinger erinnert, eine Rodungsverhandlung werde es nur geben, wenn die Umwidmung bewilligt ist. Dazu verliest er auch den Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009. Nach einer weiteren Debatte stellt GVM Mairhofer schließlich den Geschäftsantrag auf Ende der Debatte. Dieser wird mehrheitlich angenommen - Stimmenthaltung Grüne-Fraktion. Danach lässt der Vorsitzende über den Gegenantrag abstimmen. Abstimmungsergebnis über den Gegenantrag: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Gegenantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Daraufhin lässt der Vorsitzende über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Mag.Höfer ist während den Abstimmungen nicht im Saal. 20. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 110 (Betriebsbaugebiet Langwiesen - Erweiterung); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, mit dieser Flächenwidmungsplanänderung soll das Betriebsbaugebiet in Langwiesen entlang des Güterweges um ca. 6.000 m² erweitert werden. Betroffen sind die Grundstücke 1614/1 – Egger/Landl sowie Teilflächen der Parzelle 1617 - Ritzberger und 1629 – Schöffl. Von allen Grundbesitzern liegen die Optionsvereinbarungen vor, wonach der Preis mit derzeit € 53.- je m² festgelegt ist. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Die Übereinstimmung mit den Festlegungen im verordneten örtlichen Entwicklungskonzept ist gegeben. Die Grundkäufer Firma Poltinger aus Linz und Firma. Elite-Pool GmbH aus Katsdorf haben von den die Bebauung erschwerenden Bodenverhältnissen Kenntnis. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.03.2011 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die neuerliche Erweiterung im Bereich der Parz. 1617 u. 1629 hat der Ausschuss am 11.04.2011 vorgeschlagen. Von den überörtlichen Fachdienststellen liegen positive Stellungnahmen vor. Die Abteilung Wasserwirtschaft weist darauf hin, dass bei der Versickerung von Oberflächenwasser mit verschiedenen Maßnahmen für einen ausreichenden Grundwasserschutz zu sorgen ist. Bei Ableitung in ein Gewässer sind Regenrückhalteeinrichtungen bzw. Retentionsmaßnahmen vor Ort vorzuschreiben. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 110 betreffend die Erweiterung des Betriebsbaugebietes Langwiesen im Ausmaß von ca. 6.000 m² beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Moser-Luger, GRM Pühringer und GREM Freudenthaler sind während der Abstimmung nicht im Saal. 21. Bebauungsplan Nr. 93 "Gallusweg-Minichberger"; Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, der Bebauungsplan betrifft die Parzellen 177/10 und 177/14, KG. Niederkulm mit den Objekten Gallusweg 2 und Gallusweg 4. Mit entsprechenden planlichen und textlichen Festlegungen soll für die bestehenden Objekte, welche im Jahre 1975 an der gemeinsamen Bauplatzgrenze errichtet wurden, eine zusätzliche Wohnraumschaffung ermöglicht werden. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.03.2011 dem Bebauungsplan-Entwurf zugestimmt und den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Verfahren sind weder von den überörtlichen Fachdienststellen noch von betroffenen Grundbesitzern Einwendungen eingelangt. Die Abteilung Raumordnung hat mitgeteilt, dass durch die Lage des Planungsgebietes im Bereich einer Gefahrenzone sowie im Schutzbereich eines Gerinnes überörtliche Interessen im besonderen Maße berührt sind und daher der Bebauungsplan dem Land zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen ist. Der Plan ist vom 23.05.2011 bis einschließlich 21.06.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Stellungnahmen dazu sind nicht eingelangt. Nach der Vorberatung durch den Ausschuss wurde seitens der Ortsplanung mitgeteilt, dass die Traufen- und Firsthöhen aufgrund eines Übertragungsfehlers im Bezug auf das natürliche Gelände um 20 bis 30 cm nach oben korrigiert werden mussten. Diesbezüglich liegt die Zustimmung von den betroffenen Grundeigentümern vor. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Bebauungsplan Nr. 93 mit der Bezeichnung „Gallusweg-Minichberger“ in der nunmehr vorliegenden geänderten Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GREM Freudenthaler, GVM Doblhammer und GRM Pühringer sind während der Abstimmung nicht im Saal. 22. Bebauungsplan Nr. 92 "Kleißgründe-Nord"; Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, dieser Bebauungsplan betrifft die Bebauung der mit Flächenwidmungsplanänderung Nr. 104 vorgenommenen Baulanderweiterung in Engerwitzdorf im Bereich der sogenannten „Kleißgründe“ an der Weinbergstraße. Für den südlichen Baulandbereich liegt bereits ein rechtswirksamer Bebauungsplan vor. Die Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 92 sind mit dem rechtswirksamen Plan bis auf die Bauweise und die Geschoßflächenzahl ident. Die Geschoßflächenzahl beträgt 0,4 statt 0,5. Weiters wird beim gegenständlichen Plan nur eine offene Bauweise anstatt offen und gekuppelt vorgesehen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.12.2010 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Vorverfahren sind weder von überörtlichen Fachdienststellen noch von sonstigen Betroffenen Einwendungen eingelangt. Die Abteilung Raumordnung hat noch mitgeteilt, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden und daher der Plan nicht genehmigungspflichtig ist. Der Plan ist in der Zeit vom 28.03.2011 bis 26.04.2011 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Während dieser Planauflage sind keine Stellungnahmen eingelangt. Nach der Planauflage hat ein Kaufinteressent eingewendet und angeregt, dass auch Pultdächer bzw. Dachneigungen unter 20 Grad zulässig sein sollen und auf das Pultdach beim Reitstall Pichler hingewiesen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bebauungsplan Nr. 92 „Kleißgründe-Nord“ in der dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form beschließen und der Anregung hinsichtlich der Dachneigung, damit Pultdächer möglich sind, nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM Stefan, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Stefan (ÖVP) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 23. Bebauungsplan Nr. 20 "Linzerberg", Änderung Nr. 18 (Moserweg); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, diese Bebauungsplanänderung betrifft den Bereich der Liegenschaften Parz. 95/3 bis 95/7, KG. Holzwiesen östlich des Moserweges zwischen der Klingergasse und der Siedlungsstraße Im Weizenfeld. Nachdem die planlichen und textlichen Festlegungen des seit 1980 rechtswirksamen Bebauungsplanes nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen entsprachen, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 12.05.2011 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Planes gefasst. Der geänderte Plan legt die zulässige Gebäudehöhe mit Traufenhöhen von max. 5,50 m und Firsthöhen - je nach Dachform - mit 7,50 m und 8,50 m fest. Weiters sind nunmehr 3 Stellplätze für Pkw‘s je Wohneinheit am Bauplatz erforderlich. Die Bauweise ist in offener oder gekuppelter Form möglich. In Vorverfahren hat die Abteilung Raumordnung mitgeteilt, dass die vorgesehenen Planänderungen zur Kenntnis genommen und überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden. Von betroffenen Grundeigentümern sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Änderungsplan Nr. 18 zum Bebauungsplanes Nr. 20 „Linzerberg“ in der dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GREM Freudenthaler und GRM Pühringer sind während der Abstimmung nicht im Saal. 24. Kohler Johann und Gerlinde, Plesching 61, 4040 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich ihrer Liegenschaft Weidenweg 26 betreffend die Gebäudehöhe, Anzahl der zulässigen Wohneinheiten, Stellplätze, Nebengebäude; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 25. Resolution betreffend die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Vereinbarung von Infrastrukturverträgen; Beschlussfassung GVM Reichör informiert, im Herbst 2010 fand ein interkommunaler Erfahrungsaustausch in Ottensheim zum Thema Infrastrukturverträge statt, bei dem VertreterInnen aus Politik und Verwaltung zahlreicher Gemeinden aus verschiedenen Bezirken teilgenommen haben. Ziel war es, bereits in der Vergangenheit gewonnene Kenntnisse und Erfahrungen mit solchen privatrechtlichen Vereinbarungen untereinander auszutauschen. In dieser Diskussion wurde vielfach der Wunsch geäußert, das Land möge eindeutige gesetzliche Regelungen als Grundlage für die künftige Vereinbarung von Infrastrukturverträgen zwischen der Gemeinde und den Grundeigentümern als Baulandwerber schaffen. Diesbezüglich sollten die Gemeinden eine entsprechende Resolution durch den Gemeinderat beschließen und an das Land weiterleiten. Der Ausschuss hat die Resolution eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die nachstehende vollinhaltlich verlesene Resolution beschließen: Resolution Die Landesregierung wird aufgefordert, 1. die Schaffung von eindeutigen gesetzlichen Regelungen als Grundlage für die Vereinbarung von Infrastrukturverträgen zwischen Gemeinde und GrundeigentümerIn zu prüfen, um künftig eine einheitliche Vorgangsweise der Oö. Gemeinden sicherzustellen 2. einen Vergleich der geltenden gesetzlichen Regelungen mit anderen Bundesländern anzustellen, um Erfahrungswerte zu sammeln und ein bestmögliches rechtliches Instrumentarium zur Verfügung stellen zu können 3. im Zuge der Novellierung des Oö. Raumordnungsgesetzes entsprechende Bestimmungen aufzunehmen, um eindeutig die Gemeinden zum Abschluss solcher privatrechtlichen Vereinbarungen zu legitimieren und ein möglichst hohes Maß an Rechtssicherheit zu gewährleisten 4. nach erfolgter gesetzlicher Verankerung entsprechende Musterverträge ausarbeiten zu lassen, die die Gemeinden dazu ermächtigen bzw. verpflichten, Beiträge für die Herstellung von Straßen, Wasser und Kanal einzuheben, die zumindest einen großen Anteil der Kosten ausmachen oder sogar den gesamten Kostenaufwand durch die/den GrundeigentümerIn begleichen zu lassen. Begründung 307 von insgesamt 444 oberösterreichischen Gemeinden (ca. 69 %) konnten laut Gemeindebund im Jahr 2010 ihren ordentlichen Haushalt nicht mehr ausgleichen. Dies entspricht im Vergleich zum Haushaltsjahr 2009 einem Zuwachs von ca. 19 %. Diese prekäre finanzielle Entwicklung ist nicht nur durch die viel strapazierte Finanz- bzw. Wirtschaftskrise zu erklären, sondern insbesondere auch durch die in den letzten Jahren stark gestiegenen finanziellen Leistungen der Gemeinden. Die den sogenannten Abgangsgemeinden aus den Bedarfszuweisungen zugeteilten Mittel fehlen infolge für strukturelle und strategische wichtige Aufgaben in den Gemeinden. Der finanzielle Druck auf die Gemeindehaushalte wird trotz wirtschaftlicher Erholung voraussichtlich auch in der nächsten Zeit hoch bleiben. Andererseits erfährt heutzutage ein Privatgrundstück, das von Grünland in Bauland umgewidmet wird, generell eine enorme Wertsteigerung. Da es um die Frage der Fairness zwischen Einzelinteressen und dem Gemeinwohl geht, ist es aus Sicht der unterzeichnenden Gemeinden durchaus vertretbar, wenn ein gewisser Teil des Wertzuwachses für die Errichtung der notwendigen Infrastruktur (Straße, Wasser, Kanal) herangezogen wird; entweder durch die Abführung eines entsprechenden Betrages bzw. Anteils an die Gemeinde oder durch Errichtung der GrundeigentümerIn / des Grundeigentümers auf eigene Kosten. Da die Herstellung von Einrichtungen der „Daseinsvorsorge“ nicht zur hoheitlichen Verwaltung gehören, steht es den Gemeinden grundsätzlich frei, diese Leistungen zu erbringen; so müsste es ihnen auch freistehen, diese Leistungen durch Vertrag gänzlich oder zum Teil auf Dritte zu überbinden. Letztlich geht es auch um die Frage der Kostenwahrheit: Für die Errichtung eines Wohnhauses fallen nicht nur Baukosten für das neue Gebäude an sich an, sondern auch beachtliche Kosten für dessen Aufschließung. Zweifelsohne sieht der Landesgesetzgeber Beiträge (insbesondere Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge sowie Verkehrsflächenbeiträge) zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden für die Planung, die Errichtung und den Erhalt der notwendigen Infrastruktur vor, jedoch sind diese einzuhebenden Beiträge deutlich zu niedrig bzw. belaufen sich nur auf einen kleinen Teil der für den Gemeindehaushalt anfallenden Kosten. Dabei berücksichtigt werden muss, dass die Einhebung der einzelnen Beiträge einen hohen Verwaltungsaufwand bei vergleichbar niedrigen Beträgen mit sich bringt. Daher wird die sogenannte Vertragsraumordnung (privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Gemeinde und GrundeigentümerInnen) generell als zeitgemäße Ergänzung zu den hoheitlichen Planungsinstrumenten verstanden. Sie soll insbesondere durch den Abschluss von Infrastrukturverträgen künftig eine zusätzliche bzw. eine bessere Steuerungsmöglichkeit für gemeinde- bzw. stadtentwicklungsplanerische Prozesse gewährleisten. Auf Basis der seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung auszuarbeitenden Musterverträge soll die Möglichkeit vorgesehen werden, die privatrechtlichen Vereinbarungen individuell auf die einzelnen Gemeinden abzustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Pühringer und GRM Stefan sind während der Abstimmung nicht im Saal. 26. Edlbauer Helmut und Martina, Gusenbachstraße 19; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" hinsichtlich der Bauweise für die Möglichkeit zur Errichtung eines Wohnraumes über der Garage im seitlichen Bauwich; Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, die Antragsteller beabsichtigen den Zubau eines Wohnraumes beim Objekt Gusenbachstraße 19, KG. Engerwitzdorf (Grundbesitzerin: Viehböck Elfriede). Dieses Grundstück ist vom Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ erfasst. Zur Schaffung eines dringend erforderlichen weiteren Wohnraumes möchten die Ehegatten Edlbauer die ostseitige Garage, die einen Abstand von 1,0 m zur Grundgrenze aufweist, aufstocken. Laut den Bestimmungen der Oö. Bauordnung ist für die Schaffung von Wohnraum ein Mindestabstand von 3,0 m zur Nachbargrundgrenze erforderlich. Da die Schaffung des Wohnraumes in diesem Bereich für die Ehegatten Edlbauer die wirtschaftlich günstigste Lösung ist, ersuchen sie um Festlegung einer ostseitigen Baufluchtlinie von 1,0 m zur Nachbargrundgrenze. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten, jedoch wegen des fehlenden öffentlichen Interesses und möglicher Folgefälle eine Ablehnung des Antrages vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Ablehnung der beantragten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich der Parzelle 2402/3, KG. Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 27. Bericht des Bürgermeisters 1. Vizebgm. Fürst berichtet, der Gemeinderat hat beschlossen, das Örtliche Entwicklungskonzept neu zu beschließen. Zugleich ist es auch dringend notwendig, für die wichtigsten Aufgabenbereiche der Gemeinde strategische Ziele festzulegen. Dazu werden alle Mitglieder des Gemeinderates zu einer gemeinsamen Klausur eingeladen, die zu folgendem Termin stattfindet: Freitag, 21.10.2011, von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag, 22.10.2011, von 08:00 bis 16:00 Uhr Ort: Gemeindeamt Alle Fraktionen erhalten zur Vorbereitung eine Übersicht über die bestehenden Aufgabengruppen. Wir bitten Sie, sich strategische Ziele dafür vorzubereiten. Ist ein Bereich nicht genannt, für den Sie aber strategische Ziele definieren und diskutieren wollen, geben Sie uns auch das bekannt, damit wir zur Vorbereitung möglicherweise vorhandene Daten erheben können. Abgabefrist: Freitag, 16.09.2011 2. Vizebgm. Fürst teilt mit, die Gemeinde erhebt für interne Zwecke, welche Mitarbeiter zu welchen Organisationen besondere Beziehungen haben, die für die Gemeinde bzw. deren Aufgaben wichtig sind. Wir ersuchen auch die Mitglieder des Gemeinderates, uns auf freiwilliger Basis möglicherweise interessante Netzwerke bekannt zu geben. Dazu erhalten die Fraktionsobleute eine Liste, die wir Sie bitten zu ergänzen und bis Freitag, 16.09.2011 an das Gemeindeamt zu senden. 3. Vizebgm. Fürst führt aus, wegen der Auftragsvergaben zum Neubau des Kinderbetreuungsgebäudes in Mittertreffling muss am Dienstag, 30.08.2011 um 17:00 Uhr eine Sitzung des Gemeindevorstandes stattfinden. Die Einladung wird schriftlich mit RSB ergehen. 4. Vizebgm. Fürst berichtet, Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer bringt die Ergebnisse der Spitalsreform zur Kenntnis, welche er verliest. 5. Vizebgm. Fürst teilt mit, die Kulturtage der Gemeinde Engerwitzdorf finden am 17. und 18. September 2011 statt. Bei der Eröffnung wird in Vertretung des Herrn Landeshauptmannes, LAbg. Dr. Stelzer anwesend sein. 6. Vizebgm. Fürst gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Schwarz, GRM DI Wagner und GRM Mag. Seyer-Neulinger. Vizebgm. Dr. Schalk gratuliert Vizebgm. Fürst zu seinem Geburtstag. 28. Allfälliges a) GRM Wachs erinnert, der Behindertenparkplatz beim Askö ist mangelhaft gekennzeichnet, ebenso bei der Volksschule in Mittertreffling. Er schlägt vor, zusätzlich eine Tafel aufzustellen. b) GRM Mag.Seyer-Neulinger kritisiert die unterschiedliche Behandlung bei der Kinderbetreuung. Die zusätzliche finanzielle Unterstützung des Eltern-Kind-Zentrums im Vorjahr betrug nur 1.000 Euro, jedoch der Integrativkindergarten wird gefördert. c) GRM Dr. Niebsch erkundigt sich, ob betreffend die Laufstrecke mit der Gemeinde Gallneukirchen bereits Kontakt aufgenommen wurde. Dazu werde der Bürgermeister bei nächster Gelegenheit berichten. d) GRM Vezmar-Gutenbrunner findet es äußerst bedenklich, wenn Jugendliche vor dem JET in Treffling mit alkoholischen Getränken angetroffen werden. e) GRM Wolfsegger teilt mit, der Weg der Pferdeeisenbahn im Bereich Wödlinger ist sehr desolat. f) GVM Schöffl erkundigt sich, wer zur heutigen Sitzung tatsächlich mit dem Fahrrad gekommen ist. 29. Dringlichkeitsantrag: Arbeitskreis Gesunde Gemeinde; Gesundheitstag und geplante Aktivitäten; Information GRM DI Dr. Wöckinger informiert, der Arbeitskreis hält seit dem Neustart im Juni 2010 regelmäßige Arbeitssitzungen einmal pro Quartal ab, um die Schwerpunktsetzungen und Aktivitäten zu erarbeiten. Bisher wurden vier solche Arbeitssitzungen durchgeführt. Bisher initiierte, begleitete und unterstützte Aktivitäten waren: 1. Vortrag Gesunde Ernährung von Mag. Putscher gemeinsam mit der Naturbackstube Honeder 2. Gesundheitstag 2011 in Zusammenarbeit mit dem Lionsclub Gallneukirchen, welcher am 15.10.2011 einen Gesundheitstag in der Martin Boos Schule Gallneukirchen veranstaltet. a) Lions-Pogramm (Hauptpunkte): i. Teddy-Klinik für Kinder (vormittags) ii. Gesundheitschecks (Blutanalyse, Ultraschall, Gehör- und Sehtests, usw., ab 11:00 Uhr) iii. Vorträge zu Gesundheitsthemen (nachmittags) b) Beitrag Engerwitzdorf: i. Drei geführte Themenwanderungen nach Gallneukirchen (Yoga, Nordic Walking, Kräuter; Teeangebot am Ortsplatz) ii. Infostand in der Martin Boos Schule 3. Projekt der Jugendzentren zum Thema Ernährung „Drive In“ a) Projektplan wurde von JET und JES zusammen mit Jugendlichen erarbeitet. b) Durchführung von „Drive In“ Tagen, an denen gesunde Kost angeboten wird (voraussichtlich im Ortsplatzbereich) 4. Gesunde Schuljause im Rahmen der Gesunden Gemeinde in der VS Schweinbach Weitere geplante Aktivitäten: Ideen für Veranstaltungen im Herbst (Vorträge) sind bereits vorhanden, die Auswahl und Konkretisierung wird in der nächsten Arbeitssitzung durchgeführt. Vizebgm. Dr. Schalk schlägt vor, bei der Wanderung zum Gesundheitstag ein alkoholfreies Getränk als Belohnung auszugeben. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.05.2011 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:07 Uhr. Herbert Fürst eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Vizebgm. Fürst Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 06.10.2011 keine Einwendungen erhoben wurden. Engerwitzdorf, 06.10.2011 Johann Schimböck eh. ................................................... Vorsitzender Hermann Mairhofer eh. Dr. Johann Schalk eh. …………………………..…… ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. Dr. Jenny Niebsch eh. ………………………………. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 36 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 07.07.2011 1