ewd-logo Prioritätenreihung Das Amt der Oö. Landesregierung weist im Voranschlagserlass für das Finanzjahr 2023 darauf hin, dass für die Realisierung künftiger investiver Vorhaben eine wesentliche Bedeutung auf den MEFP (Mittelfristiger Ergebnis- und Finanzierungsplan) zukommt. Der MEFP muss die Prioritätenreihung der investiven Einzel-vorhaben und den Nachweis der verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde abbilden. Die Beantragung von Bedarfszuweisungsmittel (BZ-Mittel) ohne entspre-chende Prioritätenreihung ist nicht möglich. Eine Änderung dieser Reihung während des Finanzjahres kann nur mittels Gemeinderatsbeschluss erfolgen. Für die Finanzjahre 2023 bis 2027 sind folgende Vorhaben mit Beantragung von BZ-Mittel vorgesehen: Priori-tät neue geplante Vorhaben Vorhabensnummer geplante Gesamtausgaben Umsetzung 1 Bauhof Hako Citymaster 1650 Multifunktionsfahrzeug 1617100 167.000 2023 2 FF-Schweinbach Kommandofahrzeug 1163220 81.800 2025