Information Dem Rechnungsabschluss müssen gem. § 47 Abs. 4 GHO (Gemeindehaushaltsordnung) nachstehend angeführte Informationen zu entnehmen sein: 1. Einwohnerzahl Unter Berücksichtigung der bis zum 31.10.2019 durch Eingemeindung eingetretenen Gebietsveränderungen: a) nach der Gemeinderatswahl - Stichtag 06.07.2021 9.646 (inkl. Zweitwohnsitze) b) nach der Volkszahl lt. ZMR am 31.10.2019 8.805 2. Flächenausmaß Unter Berücksichtigung der bis zum 31.12.2021 durch Eingemeindung eingetretenen Gebietsveränderungen 4.107 ha Hebesätze der Gemeindesteuern - Finanzjahr 2021 Im Sinne des § 47 Abs. 4 der O.Ö. Gemeindehaushaltsordnung (GHO) i. d. F. wird hiermit bekannt gegeben, dass nachstehend angeführte Hebesätze der Gemeindesteuern bzw. Abgaben und Gebühren während des Finanzjahres 2021 in Geltung gestanden sind. Grundsteuer A 500 v. H. des Steuermessbetrages Grundsteuer B 500 v. H. des Steuermessbetrages Lustbarkeitsabgabe bzw. Spielapparateabgabe 45,00 Euro je Apparat und Monat 60,00 Euro je Apparat und Monat bei mehr als 8 Apparaten 200,00 Euro je Wettterminal und Monat Hundeabgabe (Jahresbetrag) 48,00 Euro 20,00 Euro für Wachhunde Wasserbenützungsgebühr 1,62 Euro je m³ exkl. Ust. Kanalbenützungsgebühr 4,48 Euro je m³ exkl. Ust. Abfallgebühr 6,40 Euro je abgeführter Abfalltonne (60 Liter) 9,60 Euro je abgeführter Abfalltonne und Abfallsack (90 Liter) 82,00 Euro je abgeführten Container (770 Liter) 117,00 Euro je abgeführten Container (1.100 Liter) zusätzliche einmalige Entleerungen: 7,00 Euro je Abfallsack (90 Liter) Sämtliche Beträge der Abfallgebühr sind exklusive Umsatzsteuer Gemeindezuschlag zu Freizeitwohnungspauschale 108,00 Euro für Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche 216,00 Euro für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche Lagebericht zum Rechnungsabschluss 2021 gemäß § 49 Oö. Gemeindehaushaltsordnung (Oö. GHO) Als Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses 2021 wurde der 17.10.2022 vom Bürgermeister der Gemeinde Engerwitzdorf gewählt. 1. Entwicklung der liquiden Mittel (inkl. allfälliger Kassenkredite), wobei die Zahlungsmittelreserven gesondert anzuführen sind. 1.1. Liquide Mittel RA 2020VA 2021RA 2021VA 2022Saldo 5; Geldfluss der voranschlagswirksamen Gebarung-236.075,57-1.464.900,00 717.006,28-3.756.000,00 0,000,00Saldo 6; Geldfluss dere nicht voranschlagswirksamen Gebarung173.505,52-220.302,28 0,00Saldo 7; Veränderung an liquiden Mitteln-62.570,05-2.002.900,00 496.704,00-3.756.000,00 0,000,00Liquide Mittel . Die Gemeinde Engerwitzdorf hat im abgelaufenen Haushaltsjahr die Summe der liquiden Mittel (SA7) um € 496.704,00 erhöht. . Die Höhe der liquiden Mittel (SA7) ist im abgelaufenen Haushaltsjahr um € 0,00 gesunken. Die Gründe für die Verringerung/Erhöhung der liquiden Mittel liegen: in der investiven Gebarung (investive Einzelvorhaben anführen) . im Rückgang/Erhöhung der Kommunalsteuereinnahmen durch die Abwanderung/Zuzug der Firma XY . in der vorzeitigen Tilgung von Darlehen . in einem erhöhten Bedarf bei Instandhaltungsmaßnahmen (Einzelmaßnahmen anführen) . in der operativen Gebarung; Geldverkehrsspesen . folgenden einmaligen Einzahlungen/Auszahlungen 1.2. Bedarf an Kassenkrediten Die maximale Höhe des Kassenkredits wurde von der Gemeinde Engerwitzdorf für das Haushaltsjahr 2021 mit € 2,000.000,00 festgesetzt und ein Kassenkreditvertrag mit einem Rahmen von € 2,000.000,00 bei der Allgemeinen Sparkasse OÖ abgeschlossen. Zum 31.12.2021 war der Kassenkredit mit einem Betrag von € 0,00 belastet. 1.3 Zahlungsmittelreserven und Rücklagen Im Rechnungsabschluss (Anlage 6b) sind folgende Rücklagen und Zahlungsmittelreserven dargestellt: Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen: BezeichnungHaushaltsrücklageZahlungsmittelreserveAllgemeinde Haushaltsrücklage1.739.702,34 € 3.109.987,20 € SUMME1.739.702,34 € 3.109.987,20 € 1.370.284,86 €- Zahlungsmittelreserven für gesetzlich zweckgebundene Haushaltsrücklagen: BezeichnungHaushaltsrücklageZahlungsmittelreserveWVA-Rücklage - Betriebsmittelrücklage19.318,03 €1.091.333,95 €WVA-Rücklage - Interesswentenbeiträge159.486,32 €166.164,46 €ABA Rücklage - Betriebsmittelrücklage2.303.893,56 €1.129.135,05 €ABA-Rücklage - Interessentenbeiträge949.642,16 €806.958,33 €Straßenbau-Rücklage187.786,27 €109.254,86 €Infrastrukturkosten-Rücklage41.180,83 €29.886,17 €Bauhof-Rücklage80.353,88 €68.616,15 €Abfertigungsrücklage43.000,10 €0,00 €VS Schweinbach-Baurücklage416.615,73 €0,00 €Abfallbeseitigungsrücklage157.465,31 €153.630,93 €SUMME4.358.742,19 €3.554.979,90 €Allgemeine Haushhaltsrücklage1.739.702,34 €3.109.987,20 €Kontrollsumme6.098.444,53 €6.664.967,10 € Zum Haushaltsausgleich (EGT) wurde eine Zahlungsmittelreserve aus der allgemeinen Haushaltsrücklage in der Höhe von € 50.850,28 in Anspruch genommen werden. 1.3.1 Haushaltsrücklagen – Korrekturen aus Rechnungsabschluss 2020 1.3.2 Buchungsjournal – Korrekturen aus Rechnungsabschluss 2020 1.4 Inneres Darlehen Zahlungsmittelreserven in der Höhe von € 0,00 wurden als inneres Darlehen verwendet. Davon als inneres Darlehen zur Reduktion des Kassenkredits: € 0,00 Davon als inneres Darlehen für investive Einzelvorhaben: € 0,00 2. Entwicklung des Ergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit sowie die Entwicklung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewicht 2.1. Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit* *Aufgrund der Systemumstellung ab dem Jahr 2020 können Vorjahreswerte nicht eingetragen werden. Negativer Saldo: Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit im Rechnungsabschluss ist negativ. Daher wurden folgende Mittel in Anspruch genommen werden: . Auflösung von allgemeinen Haushaltsrücklagen (inkl. Zahlungsmittelreserven) in der Höhe von 50.850,28 Euro. – Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 4a Oö. GemO 1990. Die Entnahme der Rücklage ist im Ergebnishaushalt (2/981000/895001) gebucht. . Inneres Darlehen aus Zahlungsmittelreserven zu gesetzlich zweckgebundenen Haushaltsrücklagen in der Höhe von XXXX Euro – Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 4b Oö. GemO 1990 . Die Liquidität der Gemeinde ist durch den Kassenkredit gegeben – Haushaltsausgleich gem. § 75 Abs. 4b Oö. GemO 1990 . Das negative Ergebnis ergibt sich durch die Auszahlung von Ausgabenresten des Jahres 2019. 2.2. Nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht Ein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht liegt vor, wenn a) im Finanzierungshaushalt die Liquidität der Gemeinde gegeben ist, b) im Ergebnishaushalt das Nettoergebnis mittelfristig (fünf Jahre) ausgeglichen ist und c) die Gemeinde ein positives Nettovermögen aufweist. . Nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht wird erreicht. . Nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht wird nicht erreicht, weil . Geplante Gegenmaßnahmen: 3. Entwicklung des Nettoergebnisses vor Entnahmen von bzw. Zuweisungen an Haushaltsrücklagen Das Nettoergebnis wird wesentlich durch die ergebniswirksamen Erträge und Aufwendungen beeinflusst. Diese betreffen insbesondere die Abschreibungen, (€ 2.499.978,92) Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen (€ 1,043.150,59) und die Dotierung bzw. Auflösung von Rückstellungen € 123.756,87/€ 64.553,86 ( +/- € 59.203,01). Entwicklung des NettoergebnissesSumme Erträge; MVAG-Code 21Summe Aufwände; MVAG-Code 22Nettoergebnis SA 0Entnahme von Haushaltsrücklagen; MVAG-Code 230Entnahme von Haushaltsrücklagen; MVAG-Code 240Nettoergebnis SA 00-€ -€ 900.300,00-€ 1.518.600,00-€ 3.452.300,00€ 2.834.000,00€ VA 202220.208.200,00€ 21.726.800,00€ 17.810.997,68€ 19.489.464,03€ RA 2021RA 2019RA 2020VA 20212.612.983,52€ 3.298.849,49€ 2.549.500,00€ 3.853.308,90€ 3.525.097,42€ 983.000,00€ 1.659.553,59€ 1.452.218,42€ 1.334.100,00€ Anmerkung: Der negative Finanzierungshaushalt und durch die Einteilung von allgemeinen und zweckgebundenen Rücklagen finanziert 1.678.466,35€ 232.400,00-€ 419.228,21€ 18.233.402,07€ 17.814.173,86€ 17.338.400,00€ 17.570.800,00€ 4. Entwicklung des Nettovermögens 4.1. Kumuliertes Nettoergebnis Das kumulierte Nettoergebnis betrug mit 01.01.2021 € 1.452.218,42. Das kumulierte Nettoergebnis wurde durch das im abgelaufenen Haushaltsjahr im Ergebnishaushalt ausgewiesene Nettoergebnis (SA0) um € 1.659.553,29 verbessert. Dadurch ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 ein Anfangswert für das kumulierte Nettoergebnis von € 3.111.171,71 und beträgt das Nettovermögen € 52.666.567,73. Anmerkung: Das oben angeführte Nettovermögen weicht vom ausgewiesenen Nettovermögen in der Nettovermögensveränderungsrechnung (€ 52.660.319,19) ab. Die Differenz ergibt sich aus der Änderung der erstmaligen Eröffnungsbilanz (- € 6.248,54) und betrifft die Allgemeine Haushaltsrücklage (Entnahmen für Friedhofsverwaltung). Haushaltsrücklagen Stand an Haushaltsrücklagen am 1.1.2021 € 7.222.415,63 Im Ergebnishaushalt wurden folgende Haushaltsrücklagen ausgewiesen: . allgemeine Haushaltsrücklage € 3.281.007,09 . gesetzlich zweckgebundene Haushaltsrücklage für € 3.941.408,54 Im Ergebnishaushalt wurden folgende Haushaltsrücklagen zur Finanzierung investiver Einzelvorhaben entnommen: . allgemeine Haushaltsrücklage € 1.541.304,75 . gesetzlich zweckgebundene Haushaltsrücklage für € 2.312.004,15 Im Ergebnishaushalt wurden folgende Haushaltsrücklagen zur Stärkung des Ergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit entnommen: . Somit verblieben Haushaltsrücklagen in der Höhe von € 5.982.090,55 Anmerkung: Die notwendigen Korrekturen, die sich aus dem Rechnungsabschluss ergeben haben, wurden durchgeführt und die Haushaltsrücklagen der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung richtiggestellt. Die im Finanzjahr 2020 übertragene Haushaltsrücklage iHv € 1.200.000,00 wurde zurück transferiert. Gleichzeit wurde die allgemeine Haushaltsrücklage berichtigt und ein Betrag iHv € 74.000,00 von der allgemeinen Haushaltsrücklage ausgebucht und der Haushaltsrücklage VS Schweinbach Baurücklage etc zugeführt. 5. Entwicklung der langfristigen Finanzschulden 5.1 Neuaufnahme von langfristigen Finanzschulden Die Gemeinde Engerwitzdorf hat keine Darlehen wurden im abgelaufenen Haushaltsjahr für investive Einzelvorhaben aufgenommen: investives EinzelvorhabenRA 2017RA 2018RA 2019VA 2020RA 2020VA 2021RA 2021keine Darlehensaufnahmen getätigt;Gesamtsumme0,000,000,00- € - € - € - € Aufnahme von langfristigen FinanzschuldenAufnahme von langfristigen Finanzschulden 5.2 Tilgung von langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten Die Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Darlehen und Finanzierungsleasing wurden plangemäß getilgt. investives EinzelvorhabenRA 2017RA 2018RA 2019VA 2020RA 2021VA 2021RA 2021ABA BA 0326.902,0227.300,00ABA BA 0429.727,8830.400,00ABA BA 01; Mittertreffling I23.971,2024.200,00ABA BA 01; Mittertreffling II12.028,4812.100,00ABA BA 05; Teil I1.228,010,00ABA BA 05; Teil II14.802,4415.600,00ABA BA 02 Mittertreffling I8.618,498.600,00ABA BA 02 Mittertreffling II15.560,2015.500,00ABA BA 113.983,524.000,00WVA BA 030,000,00WVA BA 0736.568,8637.600,00WVA BA 04, 0643.041,4744.000,00ABA BA 03, 06, 07103.846,69106.500,00ABA BA 086.853,307.100,00ABA BA 099.821,0910.100,00ABA BA 1012.986,7713.300,00Kulturhaus46.604,1647.700,00ABA Außertreffling BA 01 Teil I17.470,6817.900,00ABA Außertreffling BA 01 Teil II2.660,932.700,00Gesamtsumme0,000,000,000,00416.676,19424.600,000,00Tilgung von langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten Es wurden im abgelaufenen Haushaltsjahr 2021 keine vorzeitigen Tilgungen(=Sondertilgungen) vorgenommen. Anmerkung: Bei der Übernehme der Daten wurden leider die Voranschlagssummen für die Darlehen (Tilgungen) nicht mitübernommen. 6. Die eingetretenen und die voraussichtlichen Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben (Erträge, Betriebskosten, Personalaufwand, Finanzierungskosten udgl.) Die Auswirkungen resultierend aus investiven Einzelvorhaben werden in folgender Tabelle zusammengefasst dargestellt (in 1.000 €): Die von der Gemeinde Engerwitzdorf durchgeführten investiven Einzelvorhaben haben keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung bzw. die Finanzierungsrechnung. Durch die im Voranschlag und im mittelfristigen Finanzplan enthaltenen investiven Einzelvorhaben wird der Gemeindehaushalt in den kommenden Finanzjahren mit folgenden Beträgen im Ergebnishaushalt bzw. Finanzierungshaushalt belastet. . Das Gleichgewicht im Finanzierungshaushalt wird dadurch aus heutiger Sicht nicht beeinträchtigt, auch wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit eingeschränkt wird. . Die Mehrbelastungen schränken voraussichtlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde derart ein, sodass das Gleichgewicht im Finanzierungshaushalt gefährdet erscheint. Als Gegenmaßnahmen kommen in Betracht/werden beschlossen und in den mittelfristigen Finanzplan aufgenommen: 7. Beschreibung wesentlicher finanzieller Auswirkungen, welche weder im aktuell zu erstellenden Rechnungsabschluss noch im geltenden Gemeindevoranschlag und im mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan enthalten sind. Der Gemeinde Engerwitzdorf liegen derzeit keine Informationen vor, welche weder im aktuell zu erstellenden Rechnungsabschluss noch im geltenden Gemeindevoranschlag und im mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan enthalten sind. 8. Beschreibung sich allfälliger Auswirkungen der Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltsjahres auf das laufende Haushaltsjahr bzw. den mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan verbunden mit dem Vorschlag entsprechender Maßnahmen. Der Gemeinde Engerwitzdorf liegen derzeit keine Informationen vor, die eine allfällige Auswirkungen der Ergebnisse des abgelaufenen Haushaltjahres auf das laufende Haushaltjahr bzw. auf den mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan bewirken können. 9. Die Beschreibung sich abzeichnender Entwicklungen (Verbesserungen, Belastungen), die sich in den folgenden Haushaltsjahren auf den Gemeindehaushalt auswirken können, wobei diese möglichst auch wertmäßig abzugrenzen sind - zudem sind Möglichkeiten zur Abfederung allfälliger negativer Auswirkungen aufzuzeigen. Durch die rege Betriebsansiedelung kann auch weiterhin mit steigenden Kommunalsteuereinnahmen gerechnet werden. Die anhaltende Bautätigkeit und der damit verbundene Einwohnerzuwachs erfordert die Bereitstellung der erforderlichen Infrastruktur. Straßenbauten, Wasser- und Abwasserbauten, Errichtung von Spielplätzen, Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen sind Bereiche, die für die Gemeinde Engerwitzdorf auch künftig erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. 10. Korrektur der Eröffnungsbilanz Nach Artikel VI Abs. 3 Abs. 2 Erstes Oö. VRV-Gemeinderechtsanpassungsgesetz 2019 wurde eine nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Diese Korrekturen werden in der Nettovermögensveränderungsrechnung dargestellt und betreffen folgende Bilanzpositionen (inkl. Beschreibung des Sachverhalts): Die Gemeinde Engerwitzdorf hat eine Korrektur der Eröffnungsbilanz vorgenommen und die Beteiligungen neu zugeordnet. Die Neuaufteilung hat mehrere Vermögenspositionen betroffen. Eine Änderung der Vermögensverhältnisse im Allgemeinen bzw. eine Veränderung des Nettovermögens im Besonderen ist dabei nicht eingetreten. . Es wurde keine nachträgliche Korrektur der Eröffnungsbilanz vorgenommen. Die Gemeinde Engerwitzdorf nimmt eine Korrektur/Abänderung der Vermögensrechnung 2020 vor und wird die Eröffnungsbilanz innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren gem. § 38, Abs. 8 VRV 2015 abgeändert. Die Überarbeitung hat ergeben, dass folgende Sachkonten (Zusammenfassung) abgeändert werden: Die einzelnen Buchungen sind in der Nettovermögensveränderungsrechnung des Rechnungsabschlusses 2021 der Gemeinde Engerwitzdorf enthalten und werden durch den Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf zur Kenntnis genommen bzw. zum Beschluss erhoben. 11. Forderungen Erläuterungen zu den Forderungen: Die Korrekturen zu den Forderungen wurden im Rahmen der EB-Korrektur durchgeführt und sind in der Nettovermögensveränderungsrechnung ausgewiesen. Die Forderungen werden im Rechnungsabschluss 2021 richtig dargestellt. 12. Verbindlichkeiten Erläuterungen zu den Verbindlichkeiten: Die Korrekturen zu den Verbindlichkeiten wurden im Rahmen der EB-Korrektur durchgeführt und sind in der Nettovermögensveränderungsrechnung ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten werden im Rechnungsabschluss 2021 richtig dargestellt. 13. Weiterführende Informationen Der Gemeinderat beschloss mit Wirksamkeit 01.07.2021 eine neue Abfallgebührenordnung, was zur Senkung der Tarife führte. Zudem wurden die Gebühr für Bioabfälle in die allgemeine Abfallgebühr integriert. Dahingehend werden im Rechnungsabschluss 2021 andere Hebesätze als im 2. Nachtragsvoranschlag 2021 ausgewiesen. Folgende Nachweise entfallen gem. § 47, Abs. 3 OÖ. GHO, da keinen entsprechenden Sachverhalt vorliegt: . Einzelnachweis über Finanzschulden gemäß § 32, Abs. 3 (Anlage 6d) – Forderungskauf bzw. Kaufpreisstundung . Liste der nicht bewerteten Kulturgüter (Anlage 6h) . Leasingspiegel (Anlage 6i) . Nachweis über unmittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft (Anlage 6j) . Nachweis über mittelbare Beteiligungen der Gebietskörperschaft (Anlage 6k) . Nachweis über verwaltete Einrichtungen (Anlage 6l) . Nachweis über aktive Finanzinstrumente (Anlage 6m) . Einzelnachweis über aktive Finanzinstrumente (Anlage 6n) . Nachweis über derivative Finanzinstrumente ohne Grundgeschäft (Anlage 6o) . Einzelnachweis über Risiken von Finanzinstrumenten (Anlage 6p) . Anzahl der Ruhe- u. Versorgungsgenussempfänger sowie pensionsbez. Aufwände für Bedienstete (Anlage 6s)