Lfd.Nr.:2, Jahr 2011 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 12.05.2011 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Alois Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Rosina Barbara Reichör (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Maria Link (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Daniela Herta Nimmervoll (ÖVP) ab Top 2 Günther Andreas Lehner (ÖVP) Werner Franz Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Wolfgang Leopold Stefan (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mag. Schwarzenberger Franz (ÖVP) für DI Grabinger Petra Ing. Freudenthaler Herbert (ÖVP) für Schwarz Manfred Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für Mag. Bodingbauer Michael Kainmüller Sabine (ÖVP) für Haider Johanna Mandl Horst (SPÖ) für Mag.rer.soc.oec.Hebenstreit Sabrina Ing. Hulan Jürgen (SPÖ) für Jungwirth Sylvia Angerer Hertha (SPÖ) für Moser-Luger Mario diplômé Ehrenmüller Josef (SPÖ) für Seyer-Neulinger Andrea Wall-Aichberger Ingrid (Grüne) für Wögerbauer Andrea Kahler Brigitte (Grüne) für Dr.Niebsch Jenny Schobesberger Johanna (Grüne) für Vezmar-Gutenbrunner Vojislava Es fehlten entschuldigt: DI Petra Grabinger (ÖVP) Andrea Wögerbauer (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Mag.rer.soc.oec. Sabrina Hebenstreit (SPÖ) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Manfred Schwarz (ÖVP) Mag. Michael Bodingbauer (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 GRM Petra Grabinger; Ansuchen gem. § 47 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung um Befreiung von der Verpflichtung zur Anwesenheit bei GR-Sitzungen; Beschlussfassung 2 Verabschiedung einer Resolution "Raus aus Euratom"; Beschlussfassung 3 Ehrung verdienter Persönlichkeiten: a) Pfarrassistent Diakon Mag. Franz Küllinger; Abschied von der Pfarre Treffling b) Konsistorialrat Johann Altendorfer; 50 jähriges Priesterjubiläum 4 Höfer Wolfgang, Schmiedgassen 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Grenzlinien der bebaubaren Fläche beim "Sternchenbau" Schmiedgassen 4; Grundsatzbeschlussfassung 5 Bauernfeind Johann und Elfriede, Flußgasse 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Widmung von Bauland-Betriebsbaugebiet im Bereich der Parz. 1663/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.500 m²; Grundsatzbeschlussfassung 6 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 109 (Amtshausstraße - Schöffl); Beschlussfassung 7 Wildberger Christian, Moserweg 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" betreffend die nördliche Baufluchtlinie sowie Gebäudehöhe; Grundsatzbeschlussfassung 8 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 35 (Flußgasse); Beschlussfassung 9 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Auflassung von Teilflächen des öffentlichen Gutes Parz. 559/9, KG. Niederkulm der Adalbert-Stifter-Straße aufgrund einer Änderung des Bebauungsplanes; Beschlussfassung 10 Neubau Kindergarten und Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschlussfassung einer Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 oö. Gemeindeordnung 11 Kreditüberschreitungen Nr. 1/2011; Beschlussfassung 12 Prioritätenreihung künftiger Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 13 Außerordentliches Vorhaben "Bauhoffahrzeug- und Maschinenankauf"; Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung 14 Außerordentliches Vorhaben "Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen"; Finanzierungsplan Nr. 06; Beschlussfassung 15 Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung; Darlehen an Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaft und privatrechtliche Unternehmen zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen; Beschlussfassung der Kenntnisnahme über die Änderung der Rückzahlungskonditionen 16 Lions Club Gallneukirchen; Ansuchen um Erlassung der Lustbarkeitsabgabe; Beschlussfassung 17 Abwasserbeseitigungsanlage BA 13; Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Wien; Beschlussfassung 18 Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2011; Kenntnisnahme 19 Bericht des Bürgermeisters 20 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 29.04.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 17.03.2011 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Der Bürgermeister berichtet, dass Punkt 5 von der Tagesordnung abgesetzt wird. GREM Hertha Angerer und GREM Johanna Schobesberger werden vom Bürgermeister angelobt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. GRM Petra Grabinger; Ansuchen gem. § 47 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung um Befreiung von der Verpflichtung zur Anwesenheit bei GR-Sitzungen; Beschlussfassung Bürgermeister Schimböck berichtet, Frau Petra Grabinger erklärte, sie werde voraussichtlich 3 Jahre in den Vereinigten Staaten wohnen und ersucht, für diesen Zeitraum von der Anwesenheitspflicht als GRM befreit zu werden. Gemäß § 47 Oö. Gemeindeordnung können GRM aus triftigen Gründen von der Anwesenheitspflicht befreit werden, wobei für Befreiungen über 3 Monate hinaus der GR zuständig ist. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, Frau Dipl.-Ing. Petra Grabinger über ihr Ersuchen gem. § 47 Oö. GemO bis 31.08.2014 von der Anwesenheitspflicht zum Gemeinderat zu befreien. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Verabschiedung einer Resolution "Raus aus Euratom"; Beschlussfassung Der Bürgermeister informiert, die nukleare Katastrophe von Fukushima führt– 25 Jahre nach dem SuperGAU von Tschernobyl – deutlich vor Augen: Atomkraft ist gefährlich, die Folgen eines atomaren Unfalls sind nicht abschätzbar und grenzen- und wohl auch generationenüberschreitend! Österreich hat schon 1978 NEIN zu Atomenergie gesagt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nachstehende Resolution an die österreichische Bundesregierung verabschieden. RESOLUTION „RAUS aus EURATOM“ Der Engerwitzdorfer Gemeinderat fordert die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung auf, im Sinne einer aktiven, glaubwürdigen Antiatompolitik den Austritt Österreichs aus EURATOM, der europäischen Atomgemeinschaft, umgehend und konsequent zu betreiben. Begründung: Der EURATOM-Vertrag aus dem Jahre 1957 bewirkt, dass jährlich 40 Mio. Euro (Quelle 2004) aus Österreich in die Atomenergie fließen. Die Atomenergie wäre nicht wettbewerbsfähig, wenn es Fördermittel nicht gäbe. Atomkraftwerke überschwemmen nach wie vor den Markt mit billigem Strom, der unter anderem als Pumpstrom für Speicherkraftwerke verwendet wird. Das Risiko allerdings trägt die Öffentlichkeit, da Atomkraftwerke nicht versichert sind und auch für die Entsorgung des radioaktiven Abfalls europaweit noch immer keine Lösung zur Verfügung steht. Das führt zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten erneuerbarer Energiequellen. Das europäische Parlament hat nach wie vor keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOM-Milliardenkredite. Atomenergie und alle damit verbundenen ungelösten Probleme im gesamten Produktionszyklus sind kein taugliches Mittel für eine rasche und nachhaltige europäische Klimaschutzpolitik. Diese ist jedoch unumgänglich. Daher ist es längst überfällig, alle finanziellen Mittel aus der Förderung der Atomenergie abzuziehen und 1:1 der Entwicklung von Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuzuführen. Die rechtliche Machbarkeit eines Ausstiegs aus EURATOM steht außer Zweifel und ist im – seit 1. Dezember 2009 geltenden Vertrag von Lissabon – ausdrücklich geregelt. Dazu die aktuelle Stellungnahme von Univ.-Prof. Michael Geistlinger (Völkerrechtler an der Universität Salzburg): „Das Protokoll 2 des Lissabon-Vertrags zur Änderung des Vertrags zu Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft – EURATOM hält fest, dass das allgemeine Austrittsverfahren des Artikel 49a EUV (Vertrag über die Europäische Union) des Lissabon-Vertrags auf den EURATOM-Vertrag erstreckt worden ist. Damit besteht ein vertraglich festgelegtes Prozedere für den Austritt Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag.“ Die Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union wird durch den Ausstieg aus EURATOM nicht berührt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Ehrung verdienter Persönlichkeiten: a) Pfarrassistent Diakon Mag. Franz Küllinger; Abschied von der Pfarre Treffling b) Konsistorialrat Johann Altendorfer; 50 jähriges Priesterjubiläum Der Bürgermeister führt aus, im heurigen Jahr sind durch zwei Ereignisse Vertreter der röm. Kath. Kirche zu ehren: a) Pfarrassistent Diakon Mag. Franz Küllinger verlässt im Sommer die Pfarre Treffling und tritt in Wartberg/Aist seinen Dienst an. Herr Mag. Küllinger war die treibende Kraft für die Errichtung einer Kirche in Treffling, was damals zur Seelsorgestelle Treffling und damit zu einem gesellschaftlich wichtigen Zentrum führte. Aus der Seelsorgestation wurde über massives Betreiben des Pfarrassistenten sogar eine eigene Pfarre gebildet. Die Pfarre Treffling bzw. die Pfarrcaritas hat auch unter Herrn Mag. Küllinger die Führung des Kindergartens Engerwitzdorf-Mittertreffling übernommen und hat auch schon erklärt, die neue Kinderbetreuungseinrichtung in Mittertreffling führen zu wollen. Für dieses außerordentliche Engagement einerseits zur Bildung einer eigenen Pfarre in der Gemeinde Engerwitzdorf, andererseits zur Übernahme von Aufgaben im Bereich der Kinderbetreuung ist Herrn Mag. Küllinger Dank und Anerkennung auszusprechen. Die Gemeinde Engerwitzdorf möchte die Ehrung und Auszeichnung durch Überreichung einer Urkunde ausdrücken, mit dem Herrn Mag. Küllinger Dank und Anerkennung für seine Leistungen ausgesprochen werden und mit der Übergabe eines Ehrengeschenkes in Form von 2 Gesamt-Abonnements für das Kulturhaus „ImSchöffl“ für die Spielzeit 2011/2012 und des Buches „Connemara“ des Engerwitzdorfer Autors Richard Wall tun. Die offizielle Verabschiedung findet am 03.07.2011 in Treffling statt, bei dieser Gelegenheit soll das Ehrengeschenk seitens der Gemeinde überreicht werden. b) Herr Konsistorialrat Johann Altendorfer feiert heuer sein 50-jähriges Priesterjubiläum. Herr Altendorfer war lange Jahre in der Pfarre Gallneukirchen sowohl als Kooperator als auch als Pfarrer tätig und war damit eine sehr wichtige Bezugsperson für die Gemeinde Engerwitzdorf. Der Gemeinderat beschloss am 23.09.1996, Herrn Pfarrer Altendorfer anlässlich seiner Pensionierung den Ehrenring in Silber zu verleihen. Herr Altendorfer hat sich sowohl als Pfarrer der Pfarre Gallneukirchen, wozu ein Großteil der Gemeinde Engerwitzdorf gehört, verdient gemacht, er hat mit der Pfarrcaritas auch in vorbildlicher Weise die Führung des Kindergartens Engerwitzdorf-Schweinbach inne gehabt. Die Gemeinde Engerwitzdorf möchte Herrn Pfarrer Konsistorialrat Johann Altendorfer zu seinem Jubiläum die herzlichsten Glückwünsche aussprechen und ihm aus diesem Anlass ein Gesamtabonnement für das Kulturhaus „ImSchöffl“ für die Spielzeit 2011/2012 sowie das Buch „Connemara“ des Engerwitzdorfer Autors Richard Wall überreichen. Die Übergabe des Geschenkes soll im Rahmen der offiziellen Feier am 26.06.2011 in Gallneukirchen geschehen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat beschließe die Ehrung des Pfarrassistenten Mag. Franz Küllinger und des Herrn Konsistorialrates Johann Altendorfer in der oben beschriebenen Form. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Höfer Wolfgang, Schmiedgassen 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Grenzlinien der bebaubaren Fläche beim "Sternchenbau" Schmiedgassen 4; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, der Antragsteller beabsichtigt, im Abstand von 5,0 m südlich seines Wohnhauses Schmiedgassen 4 ein Carport mit einer bebauten Fläche von ca. 49 m² zu errichten. Das Objekt Schmiedgassen 4 ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Wohngebäude im Grünland „Sternchenbau“ mit einer nutzbaren Fläche von 800 m² ausgewiesen. Mit der derzeitigen Situierung des Carportes ragt dieses ca. 5,0 m über die südliche Grenzlinie, sodass eine geringfügige Änderung dieser Widmungsgrenze sowie der Gesamtnutzfläche auf 900 m² beantragt wird. Aufgrund der bestehenden Bebauung hätte diese geringfügige Änderung keine negativen Auswirkungen auf das Siedlungsbild. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die geringfügige Änderung der Widmungsgrenze sowie der Fläche der Sternchenbauwidmung im Bereich der Liegenschaft Schmiedgassen 4 für die Möglichkeit zur Errichtung des geplanten Carportes beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Mag. Höfer nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 5. Bauernfeind Johann und Elfriede, Flußgasse 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Widmung von Bauland-Betriebsbaugebiet im Bereich der Parz. 1663/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.500 m²; Grundsatzbeschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 6. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 109 (Amtshausstraße - Schöffl); Beschlussfassung GVM Reichör informiert, diese Flächenwidmungsplanänderung betrifft das derzeit noch als Grünland ausgewiesene Grundstück 2273/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 4.200 m² östlich des Kulturhauses in Schweinbach. Die Wohnungsgenossenschaft „Lebensräume“ beabsichtigt die Errichtung von Mehrfamilienobjekten mit Tiefgaragen und Flächen für Büros und soziale Einrichtungen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.03.2011 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Verfahrens zur Umwidmung der Parzelle 2273/1 in ein Sondergebiet des Baulandes „SO-KERN“ gefasst. Die Abt. Raumordnung hat diese Planungsmaßnahme ohne Einwand zur Kenntnis genommen. Aufgrund der Größenordnung des Umwidmungsbereiches wäre allerdings die Nutzungsintention abzusichern. Diese soll im Genehmigungsverfahren durch Vorlage des Kaufvertrages mit einer entsprechenden Absichtserklärung der Genossenschaft nachgewiesen werden. Die Ehegatten Josef und Heide Hattmannsdorfer, Gallneukirchner Straße 9, Eigentümer der nördlich angrenzenden unbebauten Parzelle 2273/3 haben mit Schreiben vom 06.04.2011 zur Umwidmung Anregungen betreffend Straßenverlauf mitgeteilt, welche jedoch im Zuge einer allfälligen Änderung des Bebauungsplanes zu behandeln wären. Der Grundbesitzer Gottfried Schöffl hat die Optionsvereinbarung für einen Teilbereich des künftigen Betriebsbaugebietes in Langwiesen inzwischen unterfertigt. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 109 betreffend die Umwidmung der Parzelle 2273/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 4.200 m² von Grünland in ein Sondergebiet des Baulandes „SO-KERN“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Wildberger Christian, Moserweg 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 "Linzerberg" betreffend die nördliche Baufluchtlinie sowie Gebäudehöhe; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör teilt mit, der Antragsteller ist Eigentümer der bebauten Liegenschaft 95/7, KG. Holzwiesen – Moserweg 4 am Linzerberg. Der seit 1980 in diesem Bereich rechtswirksame Bebauungsplan legt eine eingeschossige Bebauung mit einer straßenseitigen Baufluchtlinie entlang des Baubestandes fest. Aufgrund einer dringend notwendigen Wohnraumschaffung durch Auf- und Zubauten beim Bestand ersucht Herr Wildberger um entsprechende Änderung der Festlegungen des Bebauungsplanes, insbesondere hinsichtlich der Gebäudehöhe und der nördlichen Baufluchtlinie bis auf 3,0 m zur Straßengrundgrenze. Der Ausschuss hat in seiner Beratung festgestellt, dass die derzeitigen Festlegungen des Bebauungsplanes aus dem Jahre 1980 nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen entsprechen und daher im Einvernehmen mit der Ortsplanung dem Gemeinderat eine entsprechende den heutigen Baubedürfnissen angepasste Bebauungsplanänderung im Bereich des Moserweges vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Linzerberg“ im Bereich östlich des Moserweges insbesondere hinsichtlich der Baufluchtlinien und der Gebäudehöhe mittels Traufen und Firsthöhen in Anpassung an das Siedlungsbild beschließen. Öffentliche Interessen und Interessen Dritter werden nicht verletzt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", Änderung Nr. 35 (Flußgasse); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, diese Planänderung betrifft die Liegenschaften Parz. 1925 - Flußgasse 15, Parz. 1939 - Flußgasse 13 sowie Parz. 2136/1 - Flußgasse 11 in Schweinbach. Für die Teilung der Liegenschaft Parz. 1925 - Wiesinger zur Schaffung eines neuen Bauplatzes soll die straßenseitige Baufluchtlinie von 6,0 m auf 3,0 m geändert werden. Weitere Änderungen betreffen insbesondere a) die Anzahl der Stellplätze, die nunmehr mit 2 je Wohneinheit vorgeschrieben sind b) die Gebäudehöhe, welche mit einer Adriahöhe von max. 335,30 m sowie Dachneigung von mind. 24 bis max. 40 Grad zulässig ist und c) die Nebengebäude – 1 Nebengebäude max. 15 m², außer Garagen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.03.2011 den Grundsatzbeschluss für diese Bebauungsplanänderung und Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Seitens der betroffenen Grundeigentümer sind keine Stellungnahmen eingelangt. Die Stellungnahmen der überörtlichen Fachdienststellen Raumordnung, Naturschutz und Wasserbau sind positiv. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Änderungsplan Nr. 35 zum Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ in der vorliegenden, dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form, beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Auflassung von Teilflächen des öffentlichen Gutes Parz. 559/9, KG. Niederkulm der Adalbert-Stifter-Straße aufgrund einer Änderung des Bebauungsplanes; Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, im Zuge der Schaffung der Bauplätze südlich und östlich der Adalbert-Stifter-Straße in Mittertreffling wurden Teilflächen in das öffentliche Gut abgetreten, die nicht mehr benötigt werden und daher an den früheren Grundeigentümer zurückzugeben sind. Dies betrifft das Teilstück „2“ mit 127 m² (geplante Umkehr) und Teilstück „1“ mit 83 m² (Straßenanbindung). Grundlage für diese Rückübereignung ist der rechtswirksame Änderungsplan Nr. 11 zum Bebauungsplan Nr. 32 „Mittertreffling“ sowie eine Vereinbarung mit den Grundbesitzern. Die grundbücherliche Durchführung dieser Rückübereignung soll gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz erfolgen, weil weder Bauplätze noch bebaute Liegenschaften betroffen sind. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der Rückübereignung von Grundflächen aus dem öffentlichen Gut entsprechend dem vorliegenden Vermessungsplan vom 01.03.2011, GZ. 14855/11 des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz zustimmen und die Aufhebung der öffentlichen Teilflächen „1“ und „2“ aus dem Gemeingebrauch beschließen. Vizebgm. Dr. Schalk meint, die Abwicklung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz sei rechtlich nicht korrekt. Er werde diesbezüglich ein Rechtsgutachten einholen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 10. Neubau Kindergarten und Hort Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschlussfassung einer Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 oö. Gemeindeordnung GVM Mairhofer teilt mit, nach den Bestimmungen der oö. Gemeindeordnung ist es möglich, das dem Gemeinderat zustehende Beschlussrecht bei der Abwicklung eines bestimmten Vorhabens dem Gemeindevorstand oder - unter Beachtung der Wertgrenzen des § 58 - dem Bürgermeister durch Verordnung zu übertragen. Bei den bisherigen Übertragungen konnten sehr gute Erfahrungen gemacht werden, der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Übertragungsverordnung stellt GVM Mairhofer den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die vollinhaltlich verlesene Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 für das Bauvorhaben „Kindergarten und Hort Mittertreffling-Engerwitzdorf“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Kreditüberschreitungen Nr. 1/2011; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gemäß § 15 Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in Höhe von € 51.100,00 liegt vor: 1/3801/010 bzw. 043 Kulturhaus - Betriebsausstattung Überschreitung: € 4.900,00 Begründung: Der Einbau eines Türschließers (rd. € 500,00) sowie die Installierung eines Pausengongs (rd. € 600,00) und einer Türsprechanlage (rd. € 1.900,00) waren erforderlich. Weiters hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 15.03.2011 den Planungsauftrag für die Verbesserung der Lichttechnik an die Firma Wagner & Partner in Höhe von rund € 1.900,00 beschlossen. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe bei der SHV-Umlage 2011 – 1/419/752 (geplante Rücklagenbildung des SHVs erfolgt nicht) gedeckt werden. 1/3801/7282 – Kulturhaus (Öffentlichkeitsarbeit) voraussichtliche Überschreitung: € 35.000,00 Begründung: Marketingkonzept (Plakatwände und Plakate, Medienwerbung, Transparente, etc.) Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe bei der SHV-Umlage 2011 – 1/419/752 (geplante Rücklagenbildung des SHVs erfolgt nicht) gedeckt werden. 1/423/040 – Essen auf Rädern – Ankauf eines gebrauchten Fahrzeuges Überschreitung: € 9.500,00 Begründung/Bedeckung: Aufgrund des Verkehrsunfalles im Dezember 2010 und des entstandenen Totalschadens beschloss der Gemeindevorstand in der Sitzung vom 15.03.2011 den Ankauf eines gebrauchten EaR-Fahrzeuges. Der Erlös des verunfallten Autos belief sich auf rund € 2.300,00. Der Rest in Höhe von € 7.200,00 ist durch die Minderausgabe der SHV-Umlage 2011 (VA-Stelle 1/419/752) gedeckt. 1/522/768 – Reinhaltung der Luft (Förderungen) Überschreitung: € 1.700,00 Begründung: Der Gemeinderat beschloss am 16.12.2010 die Beendigung der Förderungen für Alternativenergien per 31.12.2010. Von etwa 10 Personen wurden die genehmigten Mitteilungen des Landes OÖ aus dem Jahr 2010 erst heuer vorgelegt. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe bei der SHV-Umlage 2011 – 1/419/752 (geplante Rücklagenbildung des SHVs erfolgt nicht) gedeckt werden. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Kreditüberschreitungen Nr. 1/2011 in Höhe von € 51.100,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion ohne GRM Lehner G., SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Lehner G. (ÖVP) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Prioritätenreihung künftiger Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Mairhofer stellt fest, das Amt der OÖ. Landesregierung verlangt für die neuen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf eine Prioritätenreihung. Anlässlich des Sprechtages bei der Bürgermeisterkonferenz vom 16.2.2011 hat LR Hiegelsberger für die Ersatzinvestitionen des Fuhrparks der Gemeinde Engerwitzdorf (Volumen rund € 560.000,00) sowie für das neue Vorhaben Straßenbau 2013 bis 2016 gegen Ende der laufenden Funktionsperiode BZ-Mittel in Aussicht gestellt. Der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtung im Zuge der Sanierung der Volksschule Schweinbach ist derzeit noch nicht im Schulbauprogramm aufgenommen. Die BZ-Mittel im Wege der üblichen Drittelfinanzierung wurde vorgemerkt. Die Vorhaben der Sportunion Schweinbach (Sanierung Klubgebäude) sowie des ASKÖ Treffling (Errichtung eines Trainingsfeldes) können nur Zug-um-Zug umgesetzt werden. Eine Realisierung eines dieser beiden Projekte ist frühestens gegen Ende dieser Funktionsperiode möglich. Folgende Prioritätenreihung der neuen Vorhaben wird vorgeschlagen: 1. Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach (Sanierung und Erweiterung) 2. Straßenbau 2013 bis 2016 3. Fuhrpark Bauhof (Ersatzinvestitionen) 4. SportUnion Schweinbach (Sanierung) 5. ASKÖ Treffling (Errichtung eines Trainingsfeldes) GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Prioritätenreihung der fünf dargestellten außerordentlichen Vorhaben beschließen. Über Anfrage von Vizebgm. Dr. Schalk erläutert der Bürgermeister die Vorhaben der Sportunion Schweinbach sowie des Askö Treffling eingehender. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Jank ist während der Abstimmung nicht im Saal. 13. Außerordentliches Vorhaben "Bauhoffahrzeug- und Maschinenankauf"; Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, in den nächsten Jahren müssen Bauhoffahrzeuge, - geräte und –maschinen aufgrund des Alters und des Zustandes ersetzt werden. Geplant sind in den Jahren 2012 bis 2015 folgende Ersatzinvestitionen: LKW 1, Traktor und Bagger, die beiden Busse für Wasserwart und Gebäudemanager. Darüber hinaus ist beabsichtigt die Anschaffung eines Kompressors und eines Kleintraktors für den Gehsteig-Winterdienst. Die geschätzten Kosten werden sich auf etwa € 560.000,00 belaufen. Die Finanzierung wird aus der angesparten Bauhof- und Wasserversorgungsrücklage sowie der Allgemeinen Rücklage erfolgen. Darüber hinaus sind auch BZ-Mittel gegen Ende der Funktionsperiode in Aussicht gestellt worden. Der vom Gemeindeamt erstellte Finanzierungsplan Nr. 01 hat vorerst folgendes Aussehen: Vorhaben: Bauhoffahrzeuge- und Maschinenankauf Fin-Aus: 12.04.2011 FP 1 Ausgaben: 2012 2013 2014 2015 Gesamt Fahrzeug/Masch.Invest. 120.000 200.000 140.000 100.000 560.000 S u m m e 120.000 200.000 140.000 100.000 560.000             Einnahmen: 2012 2013 2014 2015 Gesamt Bauhof-Rücklagen 60.000 50.000 50.000 80.000 240.000 Allgem. Rücklagen 35.000 130.000     165.000 WVA/ABA -Rücklage 25.000 20.000 10.000 20.000 75.000 Bedarfszuweisung       80.000 80.000 S u m m e 120.000 200.000 60.000 180.000 560.000 Abgang/Überschuss 0 0 -80.000 80.000 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan Nr. 01 für das Vorhaben Bauhoffahrzeuge- und Maschinenankauf mit einem Gesamtvolumen von € 560.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Außerordentliches Vorhaben "Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen"; Finanzierungsplan Nr. 06; Beschlussfassung GVM Mairhofer erläutert, zuletzt beschloss der Gemeinderat am 18.03.2010 den FP-Nr. 5 mit Gesamtkosten von € 290.000,00. Damals wurde bereits festgehalten, dass über weitere Landesbeiträge weder in zeitlicher noch in betraglicher Höhe eine Aussage gemacht werden kann. Um die für heuer vorgemerkten BZ-Mittel von € 40.000,00 in Anspruch nehmen zu können, ist die Fortführung des Vorhabens erforderlich. Von den ursprünglich zugesagten Mittel aus dem Bereich Wohnbauförderung (Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen) von LR Kepplinger in Höhe von € 80.000,00 sind im Jahr 2010 rund € 30.000,00 bereit gestellt worden. Nach dem Wechsel in das Ressort von LR Haimbuchner können derzeit keine konkreten Aussagen über Höhe und Zeitpunkt der restlichen Förderung von etwa € 50.000,00 getroffen werden. Aus diesem Grund wird vorerst von einer weiteren Förderung von € 30.000,00 in den Jahren zwischen 2012 bis 2014 ausgegangen, die bis dorthin mit inneren Darlehn zwischenfinanziert wird. Ein weiterer Teil von € 30.000,00 kann – so wie ursprünglich vorgesehen – mit einer Rücklagenentnahme finanziert werden. Der Finanzierungsplan Nr. 6 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 280: Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen Entwurf Fin: 12.04.2011 GRS: 12.05.2011 FP 6 Ausgaben: 2008 2009 2010 2011 2012 ff Gesamt Plan/Bauleit./Honorare 7.056 6.072 3.000     16.128 Professionistenarbeiten 63.629 95.382 29.549 100.000 0 288.560 Eigenleistung der Gde. 7.603 2.372       9.975 S u m m e : 78.288 103.826 32.549 100.000 0 314.663   0 Einnahmen: 2008 2009 2010 2011 2012 ff Gesamt Rücklagen 50.000 22.139 -12.372 30.000   89.767 Landeszuschuss BGD   40.000       40.000 Landeszuschuss-Sport     15.000     15.000 LZ-Wohnumfeldverbess.     29.921   30.000 59.921 Bedarfszuweisung   0 60.000 40.000   100.000 Eigenleistung der Gde. 7.603 2.372       9.975 S u m m e : 57.603 64.511 92.549 70.000 30.000 314.663 Abgang/Überschuss -20.685 -39.315 60.000 -30.000 30.000 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 6 für das Vorhaben Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtung beschließen. Über Anfrage von GREM Ehrenmüller, wann die Ballspielwiese in Haid realisiert wird, antwortet der Bürgermeister, aufgrund der finanziellen Kürzungen habe die Sanierung bestehender Anlagen Vorrang. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung; Darlehen an Gemeinden, Wasserverbände, Wassergenossenschaft und privatrechtliche Unternehmen zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen; Beschlussfassung der Kenntnisnahme über die Änderung der Rückzahlungskonditionen GVM Mairhofer führt aus, mit Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 18. Feb. 2011 wurde den Gemeinden mitgeteilt, dass aufgrund des Beschlusses der OÖ. Landesregierung vom 29.11.2010, der zins- und tilgungsfreie Zeitraum jener Investitionsdarlehen die zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden, bis zum 31.12.2013 verlängert wird. Der genannte Beschluss ist vom Gemeinderat zur Kenntnis zu nehmen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Erlasses stellt GVM Mairhofer den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen, den Beschluss der OÖ. Landesregierung vom 29.11.2010 über die Verlängerung des zins- und tilgungsfreien Zeitraumes für Investitionsdarlehen, die zum Bau von Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gewährt wurden, zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Lions Club Gallneukirchen; Ansuchen um Erlassung der Lustbarkeitsabgabe; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, der Lions Club Gallneukirchen und der Rotary Club Gallneukirchen-Gusental veranstalten am 04.06.2011 ein Charity-Kabarett „BEST OF“ Viktor Gernot im Rahmen des diesjährigen Diakoniefestes beim Evangelischen Diakoniewerk Martinstift. Der Reinerlös wird zur Gänze für die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen in der Region Gallneukirchen/Engerwitzdorf verwendet. In diesem Zusammenhang hat der Lions Club Gallneukirchen für diese Veranstaltung um Erlassung der Lustbarkeitsabgabe angesucht. Laut § 3 Abs. 2 der OÖ.Lustbarkeitsabgabe 1979 können Veranstaltungen von der Lustbarkeitsabgabe befreit werden, deren Ertrag ausschließlich und unmittelbar zu vorher anzugebenden mildtätigen Zwecken verwendet werden, sofern es sich um keine Tanzbelustigung handelt. Die Höhe des Reinertrages und seine Verwendung müssen dem Gemeindeamt auf Grund geordneter Buchführung oder ordnungsmäßiger Belege nachgewiesen werden. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Erlassung der Lustbarkeitsabgabe für obige Charity-Veranstaltung beschließen. GRM Mayrbäurl regt an, der Lions Club sollte dazu angehalten werden, die Gemeinde Engerwitzdorf als Sponsor namhaft zu machen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Abwasserbeseitigungsanlage BA 13; Abschluss eines Förderungsvertrages mit dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Wien; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, die Kommission in Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft hat in der Sitzung am 23. März 2011das Förderungsansuchen für die Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 13 positiv beurteilt und genehmigt. Nunmehr ist der Abschluss eines Förderungsvertrages durch die vorliegende Annahmeerklärung mit vorläufigen förderbaren Gesamtinvestitionskosten von € 428.000,00 erforderlich. Der Fördersatz beträgt 8 % der Investitionskosten und die Pauschalförderungen für Anlagenteile und Einbautenkoordination € 27.480,00; somit gesamt eine vorläufige Nominalförderung von € 61.720,00, die in Form von Bauphasen- und Finanzierungszuschüssen ausbezahlt wird. GVM Mairhofer verliest den Förderungsvertrag und die Annahmeerklärung vollinhaltlich. Anschließend stellt er den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den vollinhaltlich vorgelesenen Förderungsvertrag mit dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft als Förderungsgeber, vertreten durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH in Wien, und die vollinhaltlich verlesene Annahmeerklärung zur Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage BA 13 mit vorläufig förderbaren Gesamtinvestitionskosten von € 428.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2011; Kenntnisnahme GVM Mairhofer führt aus, auf Grund des § 99 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft über den Voranschlag 2011 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Dazu verliest er den Bericht vollinhaltlich. Stellungnahme zum Bericht : SHV-Umlage: der Hebesatz für die Veranschlagung der SHV-Umlage wurde vorerst mit 26,57 % angenommen. Die Reduzierung wird beim RA 2011 berücksichtigt werden. Krankenanstaltenbeitragsabrechnung 2009: der genaue Betrag lag zum Zeitpunkt der VA-Erstellung noch nicht vor und wird beim RA 2011 berücksichtigt werden. Dienstpostenplan: Der Dienstpostenplan wird überarbeitet und dem Finanz- und Präsidialausschuss zur Vorberatung vorgelegt. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2011 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet, im Zuge des Radfahrkonzeptes wurde im Infrastrukturausschuss angeregt, dass alle Gemeinderatsmitglieder zur Sommer-Gemeinderatssitzung am 07.07.2011 mit dem Fahrrad, zu Fuß oder als Fahrgemeinschaft kommen. b) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Dr. Jakobi, GVM Doblhammer, GVM Schöffl, GRM Mag. Hebenstreit, GVM Reichör und GRM Lehner W. 20. Allfälliges a) Vizebgm. Dr. Schalk erkundigt sich über den derzeitigen Stand betreffend Schaffung eines Schutzweges zwischen Kindergarten und Volksschule in Schweinbach. b) GREM Angerer kritisiert, die 30 km/h Beschränkung sowie die Rechtsregel in Baumgarten werden nicht beachtet. Sie ersucht, in der Gemeindezeitung darauf hinzuweisen und eine Bodenmarkierung aufzuspritzen. c) GREM Ehrenmüller bemängelt, beim Askö-Parkplatz ist ein Behindertenparkplatz am Boden markiert, jedoch keine Tafel aufgestellt. d) GREM Ehrenmüller kritisiert, in Mittertreffling herrscht eine „Plakatständerflut“, welche auch für den Straßenverkehr teilweise gefährlich ist. e) GREM Ehrenmüller teilt mit, die Querwasserläufe beim Gehweg entlang der Volksschule Treffling laufen über. f) GREM Ehrenmüller führt aus, bei manchen Wartehäuschen werde der Hausmüll in Säcken in die Papierkörbe entsorgt. g) GVM Doblhammer teilt mit, bei der Einfahrt Bundesstraße in die Martinstraße verdecken Thujen die 30 km/h Tafel. h) GVM Schöffl ersucht, das Geschwindigkeitsmessgerät in Oberthal aufzustellen. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 17.03.2011 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:00 Uhr. Johann Schimböck eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 07.07.2011 keine Einwendungen erhoben wurden. Engerwitzdorf, 07.07.2011 Herbert Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Hermann Mairhofer eh. Dr. Johann Schalk eh. …………………………..…… ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. Dr. Jenny Niebsch eh. …………………………….. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 19 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.05.2011 1