Lfd.Nr.: 1, Jahr 2013 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 14.02.2013 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Patrick Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Andrea Wögerbauer (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für DI Grabinger Petra Kainmüller Sabine (ÖVP) für Bgm. Schimböck Johann Mairhofer Rudolf (ÖVP) für Wolfsegger Heidemarie Fürst Heidemarie (ÖVP) für Schwarz Manfred Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Mag. Bodingbauer Michael Wall-Aichberger Ingrid (Grüne) für Vezmar-Gutenbrunner Vojislava Es fehlten entschuldigt: DI Petra Grabinger (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) Bgm Johann Schimböck (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Mag. Michael Bodingbauer (ÖVP) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Es fehlten unentschuldigt: --- ========================================================= Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: Irmgard Raml Tagesordnung 1 Fremdwährungsdarlehen der Gemeinde Engerwitzdorf, Konvertierung in den Euro; Beschlussfassung 2 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 14.01.2013; Kenntnisnahme 3 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 117 (Ordnung-Schinagl-Blumenweg); Beschlussfassung 4 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 119 und örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/2002, Änderung Nr. 19 (Grasser-Aussichtsweg); Beschlussfassung 5 Scheba Johann und Veronika, Fiedlhofweg 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Parz. 116/2, KG. Holzwiesen für die Schaffung eines Bauplatzes im Ausmaß von ca. 700 m² am Linzerberg-Moserweg; Grundsatzbeschlussfassung 6 Fischerlehner Felix und Mitbesitzer, Innertreffling 7, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 und des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 betreffend die Umwidmung der Parz.385/1 u. 385/3, KG. Niederkulm zwischen der B 125 und der A 7 in Innertreffling zu Betriebsbaugebiet; Grundsatzbeschlussfassung 7 Pichler Helmut und Gerda, 4209 Engerwitzdorf 1; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Erweiterung der Sonderwidmung im Grünland "Reitsportanlage" im Bereich der Parzelle 83/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung 8 Flächenwidmungsplan Nr. 6 und örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2 ; Beschlussfassung a) über die während der öffentlichen Planauflage vom 05.11.2012 bis 04.12.2012 eingelangten Anregungen und Einwendungen b) des gesamten Flächenwidmungsplanes Nr. 6 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 9 Fenzl Reinhard, 4292 Kefermarkt, Aistfeld 26; Eder Agnes und Matthias, 1030 Wien, Erne-Seder-Gasse 6/3/12; Ansuchen um Änderung der Bebauungspläne Nr. 91 "Kleiß" und Nr. 92 "Kleiß-Nord" betreffend der vorgegebenen Dachform bzw. Dachneigung; Grundsatzbeschlussfassung 10 Zeinhofer Engelbert, Simlingfeld 12, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Simling" im Bereich der Parzelle 207/2, KG Engerwitzdorf betreffend die Teilung des Grundstückes, verkehrsmäßige Aufschließung, Dachform und Unterschreitung der Mindestabstände zu den Nachbargrundgrenzen; Grundsatzbeschlussfassung 11 Bericht des Bürgermeisters 12 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 01.02.2013 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 13.12.2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Vizebürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Fremdwährungsdarlehen der Gemeinde Engerwitzdorf, Konvertierung in den Euro; Beschlussfassung GVM Mairhofer erläutert, der Gemeinderat beschloss am 13.12.2012 die Umschuldung der beiden bestehenden Fremdwährungsdarlehen per 1.3.2013 sowie eine vorzeitige Tilgung im Gesamtausmaß von € 1 Mio. Weiters beschloss der Gemeinderat den Umstieg von einer variablen Verzinsung auf einen Fixzinssatz. Das seinerzeitige Angebot der Bank Austria lautete voraussichtlich 2,66 % per 1.3.2013. Da im Herbst auch die Raiba Region Gallneukirchen sowie die BAWAG PSK ihre Aufschläge für die bestehenden Darlehen erhöht haben, schlug der Gemeinderat vor, auch hier den Umstieg auf eine Fixzinsvariante zu prüfen. Seitens der Gemeindeverwaltung wurden daher neben der Bank Austria auch die Raiba Region Gallneukirchen sowie die BAWAG PSK eingeladen, Anbote über eine Fixzinsvariante sowie eine Variante mit Fixaufschlag für die gesamte Restlaufzeit anzubieten bzw. die Konditionen für die Übernahme der Darlehen per 1.3.2013 der Nichtbestbieter bis 31.1.2013 bekannt zu geben. Folgende Anbote wurden vorgelegt: Raiba Region Gallneukirchen: Fixzinsvariante: kein Anbot Fixaufschlag: 115 Basispunkte Übernahme der anderen Darlehen: ja Konditionen dazu: wie oben BAWAG PSK Fixzinsvariante: 2,99 % für 10 Jahre Fixaufschlag: kein Anbot Übernahme der anderen Darlehen: ja Konditionen dazu: Fixzinsvariante: wie oben Fixaufschlag: 105 Basispunkte Bank Austria Fixzinsvariante: 2,55 % bis Laufzeitende am 31.12.2025 Fixaufschlag: 84 Basispunkte Übernahme der anderen Darlehen: ja Konditionen dazu: Fixzinsvariante: a. € 478.793,75 Kulturhaus (Laufzeit: 12/2023) mit fix 2,35% b. € 93.726,23 ABA BA 08 (Laufzeit: 12/2026) mit fix 2,63 % c. € 156.227,01 ABA BA 09 (Laufzeit: 12/2028) mit fix 2,78 % d. € 222.930,50 ABA BA 10 (Laufzeit: 12/2029) mit fix 2,85 % und e. € 627.739,65 WVA BA 07 (Laufzeit: 12/2029) mit fix 2,85 % Fixaufschlag: zwischen 84 und 98 Basispunkte (je nach Laufzeit der fünf „übernommenen“ Darlehen Sonstige Konditionen (Sondertilgungen): bei Fixzinsvariante nicht möglich bei Fixaufschlagvariante bei allen möglich GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der vorliegenden Anbote beschließen: a) den Umstieg von variable auf fixe Verzinsung in Höhe von 2,55 % für die gesamte Restlaufzeit der beiden bei der Bank Austria bestehenden Darlehen per 1.3.2013 (Laufzeitende: 31.12.2025) b) die Saldierung der beiden bei der Raiba Region Gallneukirchen (ABA BA 08 und WVA BA 07) in Höhe von gesamt € 720.465,88 und der drei bei der BAWAG PSK (ABA BA 09, ABA BA 10 und Kulturhaus) bestehenden Darlehen in Höhe von gesamt € 857.951,26 und gleichzeitig die Umschuldung dieser Darlehen auf die Bank Austria mit einer Verzinsung von € 478.793,75 Kulturhaus (Laufzeit: 12/2023) mit fix 2,35% € 93.726,23 ABA BA 08 (Laufzeit: 12/2026) mit fix 2,63 % € 156.227,01 ABA BA 09 (Laufzeit: 12/2028) mit fix 2,78 % € 222.930,50 ABA BA 10 (Laufzeit: 12/2029) mit fix 2,85 % und € 627.739,65 WVA BA 07 (Laufzeit: 12/2029) mit fix 2,85 % Vizebgm. Moser-Luger und GRM Mayrbäurl hoffen, alle hätten daraus gelernt, mit öffentlichen Geldern nicht zu spekulieren. GRM Dr. Jakobi betont, damals wurde das Fremdwährungsdarlehen mit nur einer einzigen Stimmenthaltung beschlossen. Dieser Schritt erfolgte nach bestem Wissen. Keine Fraktion dürfe nun so tun, als wäre sie nicht beteiligt gewesen. GRM Dr. Niebsch und GRM Mayrbäurl ersuchen um eine genaue Darstellung der Konvertierung und Umschuldung. Abstimmungsergebnis a): einstimmige Annahme Abstimmungsergebnis b): einstimmige Annahme 2. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 14.01.2013; Kenntnisnahme GRM Mag. Höfer berichtet: Punkt 1: Straßenbauprogramm 2012 Überprüfung der geplanten Maßnahmen 2012 lt. Gemeinderatsbeschluss und deren Kostenvoranschläge bzw. geplante Kosten im Zusammenhang mit den durchgeführten Maßnahmen 2012 und deren tatsächlichen Kosten Der Gemeinderat beschloss am 12.3.2012 das Straßenbauprogramm für das Finanzjahr 2012 im Ausmaß von € 388.000,00. Im Voranschlag waren dafür im OHH und AOHH insgesamt € 401.000,00 präliminiert. Ergänzend beschloss der Gemeinderat am 5.7.2012 und 13.12.2012 Erweiterungen (Alte Linzer Straße statt Verbindungsstück Drosselweg-Falkenweg sowie Schmiedgassen). Der Rechnungsabschluss 2012 zeigt, dass die geplanten Straßenprojekte von € 388.000,00 mit € 350.077,35 abgerechnet wurden. Darüber hinaus mussten – wie alljährlich aufgrund der Notwendigkeit zahlreiche kleinere Instandhaltungsmaßnahmen auf den Gemeindestraßen in Höhe von rund € 70.500,00 durchgeführt werden; die Gesamtausgaben für Straßenbau und Instandhaltungsmaßnahmen belaufen sich ohne Bauhofleistungen für das Finanzjahr 2012 auf € 420.575,28. Vorhaben Schätzung Abrechnung GRB Gehsteig Au 165.000,00 88.110,23 15.03.2012   Kaminweg 6.000,00 4.082,45   Drosselweg - Falkenweg 11.000,00 0,00 05.07.2012 Oberholzstraße 82.000,00 83.732,87   Riedmarkstraße 43.000,00 37.306,21   Alte Linzerstraße 56.000,00 71.280,80 05.07.2012 Zufahrt Bach/Peterseil 6.000,00 9.989,11   Gehsteig B 125 (Klaussiedlung) 9.000,00 19.213,41   Spielfeld 4.000,00 0,00   Wolfing 6.000,00 19.855,80   Finkenweg 0,00 2.149,74   Schmiedgassen 0,00 14.356,73   13.12.2012 Zwischensumme 388.000,00 350.077,35     Div und lfd. Instandhaltung 13.000,00 70.497,93               Summe 2012 401.000,00 420.575,28     Der Prüfungsausschuss empfiehlt dem Infrastrukturausschuss eine transparente Form der Darstellung der Geldmittel aus den OHH und AOHH ab dem Voranschlagsjahr 2014 zu überlegen. In diese Überlegungen sollen auch größere Abweichungen des Gesamtjahresbudgets (aber auch der Einzelprojekte) während des Jahres von Schätzungskosten und tatsächlichen Kosten (Beispiel Gehsteig Au bzw. Straßenbau Wolfing) behandelt werden. Berücksichtigt werden müssen auch terminliche Konsequenzen. Punkt 2: Einnahmen von € 7.000,00 aus Klagsabtretung - aus Bericht des Bürgermeisters bei der Gemeinderatssitzung vom 13.12.2012 Kurze Fallbeschreibung und Beschreibung des Wegs zur Klagsabtretung mit dem jeweiligen notwendigen Gemeinderatsbeschlüssen; Kosten für die Gemeinde in Gegenüberstellung zu den erzielten Einnahmen Nach Vorberatung im Finanzausschuss im April 2011erteilten wir im Mai 2011 der Kommunal BeratungsGmbH aus Wien den Auftrag, unseren bestehenden Leasingvertrag mit der VKB Leasing (Projekt Amtshaus) zu prüfen. Die Berechnung der Kommunal BeratungsGmbH ergab, dass die Gemeinde Engerwitzdorf bis Ende Juni 2011 rund € 42.700,00 zu viel an Leasingraten bezahlt hatte. Da erst bei tatsächlich verhandelten Rückforderungen ein Vorteil für die Gemeinde entstanden wäre, bestand seitens der Gemeinde Engerwitzdorf nunmehr die Möglichkeit die VKB Leasing zu verklagen. Dabei wäre das Klagerisiko bei der Gemeinde geblieben. Alternativ bot die Kommunal BeratungsGmbH an, die Forderung der Gemeinde Engerwitzdorf gegenüber der VKB Leasing an sie abzutreten und damit auch das Klagsrisiko zu übernehmen. Der Gemeinderat beschloss am 15.12.2011, die Forderung abzutreten. Nach Mitteilung der Kommunal BeratungsGmbH vom 27.11.2012 hat die VKB Leasing nach zahlreichen Gesprächen einem Vergleich in Höhe von € 25.000,00 zugestimmt. Nach Abzug der von der Kommunal BeratungsGmbH vorgestreckten Kosten in Höhe von € 2.030,20 verbleibt der Gemeinde Engerwitzdorf ein Betrag von € 7.656,60 (1/3 von 22.969,80); dieser wurde Mitte Dezember 2012 an uns überwiesen und unter der Voranschlagsstelle 2/010/828 verbucht. Punkt 3: Förderungen der Gemeinde Engerwitzdorf* Auflistung aller Förderungen der Gemeinde hinsichtlich Inhalt und Betrag Jahre 2011 bis 2012 Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich intensiv mit den Subventionen und Sachleistungen der Gemeinde Engerwitzdorf. Der Prüfungsausschuss benötigt für eine vollständige Auflistung der Ermessensausgaben mit/ohne Sachzwang (15-Euro-Erlass) etwaige Richtlinien seitens der Bezirkshauptmannschaft und ersucht um entsprechende Bereitstellung. Nach Vorliegen der Unterlagen wird sich der Prüfungsausschuss erneut damit beschäftigen und dem Gemeinderat berichten. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 14.01.2013 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 117 (Ordnung-Schinagl-Blumenweg); Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, diese Flächenwidmungsplanänderung betrifft eine Umwidmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 3.500 m² in der Ortschaft Klendorf westlich des Blumenweges. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen grundsätzlich sichergestellt, wobei diese vom Blumenweg geringfügig zu verlängern sind. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulandwidmung vorgesehen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.10.2012 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Genehmigungsverfahren hat die Abteilung Raumordnung die Änderung zur Kenntnis genommen. Die Abt. Straßenbau hat darauf hingewiesen, dass der Landesstraßenverwaltung durch die Baulandwidmung keine Kosten für allfällige Lärmschutzmaßnahmen erwachsen dürfen. Der östlich angrenzende Nachbar Bernhard Mayrbäurl, Blumenweg 12, hat sich gegen die Baulandwidmung ausgesprochen und angeführt, dass die geplante Änderung sowie die damit verbundenen Vorgänge rund um die Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes jedenfalls im Widerspruch zu den Richtlinien der Raumordnungsabteilung des Landes stehen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und festgestellt, das im bisherigen Verfahren kein Widerspruch zu den Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes seitens der Fachdienststellen des Landes mitgeteilt wurde und daher der Einwand unbegründet ist. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem Einwand des Nachbarn nicht stattgeben und die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 117 beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, GVM DI Wagner (Grüne) Gegenstimme: FPÖ-Fraktion ohne GRM Mayrbäurl, Grüne-Fraktion ohne GVM DI Wagner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Mayrbäurl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 4. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002, Änderung Nr. 119 und örtliches Entwicklungskonzept Nr. 1/2002, Änderung Nr. 19 (Grasser-Aussichtsweg); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, die beantragte Baulandwidmung liegt in Außertreffling östlich des Aussichtsweges. Der Bau der neuen Siedlungsstraße entsprechend dem rechtswirksamen Bebauungsplan ist aufgrund des steil nach Norden abfallenden Geländes in Fortsetzung des Aussichtsweges nicht möglich, sodass der Straßenverlauf etwas nach Osten verschoben werden muss. Damit ergibt sich jedoch in diesem Bereich eine Baulanderweiterung im Ausmaß von ca. 2.000 m². Die Widmungsgrenze im örtlichen Entwicklungskonzept würde geringfügig überschritten. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 4.10.2012 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Vorverfahren hat die Forstbehörde der Umwidmung unter der Voraussetzung zugestimmt, dass im östlichen Bereich entlang der westlichen Waldgrenze eine Schutzzone im Bauland (Ff – Freihaltung von Wohngebäuden) mit einer Mindestbreite von 15,0 m eingehalten wird. Aus naturschutzfachlicher Sicht besteht kein Einwand. Es wird lediglich auf die Lärmbelastung durch die nordseitig verlaufende Autobahn verwiesen. Die überörtliche Raumordnung stellt fest, dass sich die Umwidmung nicht mit dem Vorgaben des örtlichen Entwicklungskonzeptes deckt und daher auch eine Abänderung dieses Konzeptes erforderlich ist. Die Abt. Raumordnung nimmt die Wohngebietserweiterung insbesondere im Sinne einer Optimierung der Erschließungsvoraussetzungen zur Kenntnis. Die forstfachlichen Forderungen sind jedoch umzusetzen. Die Abt. Lärmschutz erhebt gegen die Baulandwidmung keinen Einwand. Bemerkt wird, dass durch die Widmungserweiterung und die damit erforderliche Bebauungsplanänderung bzw. Neuerstellung der öffentliche Kanal betroffen wird. Allfällige Kanalumlegungsarbeiten müssten daher zu Lasten der Projektbetreiber bzw. Grundverkäufer gehen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen nach Einarbeitung der 15,0 m Schutzzone im Bauland und Erstellung des Änderungsplanes zum örtlichen Entwicklungskonzeptes die Änderung Nr. 119 zum Flächenwidmungsplan und die Änderung Nr. 19 zum örtlichen Entwicklungskonzept beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Scheba Johann und Veronika, Fiedlhofweg 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend Parz. 116/2, KG. Holzwiesen für die Schaffung eines Bauplatzes im Ausmaß von ca. 700 m² am Linzerberg-Moserweg; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör teilt mit, die beantragte Umwidmungsfläche von Grünland zu Bauland-Wohngebiet ist im rechtswirksamen örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 1 für eine Baulandwidmung mit Wohnfunktion ausgewiesen. Die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen liegen unmittelbar an der Umwidmungsfläche. Ebenso ist die verkehrsmäßige Aufschließung durch den Moserweg gegeben. Die geringfügig noch vorhandenen Baulandreserven sind nicht verfügbar, ein Baulandbedarf jedoch gegeben. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der beantragten Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Parz. 116/2, KG. Holzwiesen im Ausmaß von ca. 700 m² zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Fischerlehner Felix und Mitbesitzer, Innertreffling 7, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5 und des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 1 betreffend die Umwidmung der Parz.385/1 u. 385/3, KG. Niederkulm zwischen der B 125 und der A 7 in Innertreffling zu Betriebsbaugebiet; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör erläutert, im Zuge des Vorverfahrens Neuerstellung des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 haben die überörtlichen Fachdienststellen die beantragte Widmung als Betriebsbaugebiet zwischen der B 125 und der A 7 abgelehnt. Diese Widmungsangelegenheit hat der Ausschuss daher in der Sitzung am 11.10.2012 aus dem laufenden Verfahren genommen und vorgeschlagen ein Einzelverfahren durchzuführen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit in der Sitzung am 15.1.2013 neuerlich vorberaten und festgestellt, dass sich die Grundstücke 385/1 u. 385/3 zwischen der Autobahn und der Bundesstraße optimal für eine gewerbliche Nutzung eignen würden, da sie verkehrsmäßig den zu erwartenden Anforderungen entsprechend aufgeschlossen sind und auch die Ver- und Entsorgung durch die öffentlichen Leitungen gewährleistet ist. Da die Umwidmungsfläche unmittelbar an der Autobahn liegt, würde die Funktion der regionalen Grünzone nicht wesentlich beeinträchtigt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes betreffend die Widmung von Betriebsbaugebiet im Bereich der Parz. 385/1 und 385/3 KG. Niederkulm zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens als Einzelverfahren beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Pichler Helmut und Gerda, 4209 Engerwitzdorf 1; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Erweiterung der Sonderwidmung im Grünland "Reitsportanlage" im Bereich der Parzelle 83/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die gegenständliche Reitsportanlage der Antragsteller im Ausmaß von ca. 6500 m² liegt im nördlichen Anschluss an das Dorf Engerwitzdorf. Für die Vergrößerung der Anlage in nördlicher Richtung durch die Errichtung eines weiteren Pferdestalles wird die Erweiterung der Sonderwidmung „Reitsportsanlage“ in nördlicher Richtung um ca. 30 m bzw. ca. 2000 m² beantragt. Die verkehrsmäßige Aufschließung erfolgt über die bestehende private Zufahrtsstraße. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist angrenzend an diese Widmungserweiterung keine Baulandwidmung mehr vorgesehen. Die Vertreter der Abt. Raumordnung und Naturschutz haben im Zuge einer Bereisung Bedenken gegen diese Widmungserweiterung vorgebracht. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dennoch dem gegenständlichen Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes bzw. des örtlichen Entwicklungskonzeptes zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens für die beantragte Erweiterung der Sonderausweisung „Reitsportanlage“ beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: GRM Dr. Niebsch (Grüne) Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion ohne GRM Dr. Niebsch, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Flächenwidmungsplan Nr. 6 und örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2 ; Beschlussfassung a) über die während der öffentlichen Planauflage vom 05.11.2012 bis 04.12.2012 eingelangten Anregungen und Einwendungen b) des gesamten Flächenwidmungsplanes Nr. 6 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 a) Beschlussfassung über die während der öffentlichen Planauflage vom 05.11.2012 bis 04.12.2012 eingelangten Anregungen und Einwendungen GVM Reichör erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.12.2010 den Grundsatzbeschluss für die Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes, kurz ÖEK genannt, bzw. Neuerstellung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 und des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2 gefasst. Mit Kundmachung vom 27.01.2011 und Verlautbarung im Mitteilungsblatt Nr. 2/2011 der Gemeinde wurden die Planungsträger informiert, dass sie ihre Planungsinteressen bis spätestens 31.03.2011 schriftlich bekanntgeben können. Dabei sind eine Anzahl von Anregungen zum Flächenwidmungsplan und örtlichen Entwicklungskonzept eingegangen. Nach eingehender Beratung der eingebrachten Änderungsanträge und der gemäß den Bestimmungen des § 39 Oö. Raumordnungsgesetz von Amts wegen vorgeschlagenen Änderungen sowie des Textteiles, der künftig direkt am ÖEK-Plan steht, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 10.05.2012 den Planentwurf des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6 beschlossen. Mit Verständigung vom 06.06.2012 wurde das Vorverfahren gemäß § 33 Abs. 2 Oö. Raumordnungsgesetz eingeleitet und die Planentwürfe den überörtlichen Fachdienststellen des Landes, den Nachbargemeinden und sonst berührten Körperschaften öffentlichen Rechts übermittelt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Vor der öffentlichen Auflage des neuen Flächenwidmungsplanes Nr. 6 und des örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2 hat der Ausschuss in der Sitzung am 11.10.2012 die eingelangten Stellungnahmen der Fachdienststellen eingehend beraten. Der Textteil am Plan des örtlichen Entwicklungskonzeptes wurde nach Rücksprache mit der Abteilung Raumordnung ebenfalls für die öffentliche Planauflage wie folgt neu formuliert: TEXTLICHE FESTLEGUNGEN Wald Waldflächeninanspruchnahme für andere Zwecke nur in Fällen besonders hochrangigen öffentlichen Interesses bei zumindest flächengleicher Ersatzaufforstung im Gemeindegebiet, speziell in waldärmeren Bereichen Bauland Baulandwidmung von innen nach außen Grundstücksgrößen bei Einfamilienhäusern: Zielvorgabe bei Bebauungsplanung: limitieren auf Einzelparzellen mit einer Größe von ca. 700 m² je nach Lage und Konfiguration. Baulandmobilisierungsmaßnahmen : Bei Neuwidmungen von Bauland Bauzwang innerhalb von 7 Jahren, Infrastrukturbeiträge Anschließend an die Grenze zwischen gewidmetem Bauland und den ausgewiesenen regionalen Grünzonen darf neues Bauland in den regionalen Grünzonen nur gewidmet werden, wenn es dadurch zu Verbesserungen der Bebauungsstruktur oder des Siedlungsabschlusses kommt, und die Funktion der Grünzone nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Aufgrund der negativen Stellungnahmen der Fachdienststellen des Landes hat der Ausschuss in den Sitzungen am 11.10.2012 und 13.11.2012 folgende Widmungsänderungen zur öffentlichen Planauflage aus dem Verfahren genommen bzw. geändert: Aus dem Verfahren genommen: Nr. 5 Karlinger, Weinbergstraße Nr. 6 Pleiner, Gratz Nr. 7 Haider, Gratz Nr.14 Lindenberger, Edtsdorf Nr.23 Raml, Schmiedgassen (Ersatzbau) Nr.28 Ortner-Weiß, Oberbach Nr.29 Fürst, Aigen Nr.37 Pfaller, Innertreffling Nr.45 Winkler, Freistädter Straße Nr.58 Bruckner, Schmiedgassen Nr.64 Fischerlehner, Innertreffling (Betriebsbaugebiet zwischen A 7/B125) Nr.72 Fischerlehner, Innertreffling (Sonderausweisung Innertreffling 7) Nr.89 Karlinger, Engerwitzdorfweg (Hundepension-Erweiterung) Folgende Widmungen wurden geändert bzw. vom Ausschuss neu vorgeschlagen: Nr. 5a Stelzmüller, Riedmarkstraße – 20 m Waldabstand lt.Rücksprache mit der Abt. Forst Nr.44 Brandstetter, Leimetshoferweg (nur 1 Bauplatz am nordwestlichen Baulandende) Nr.55+81 Feyrer-Leitner/Diakoniewerk, Linzerberg (reduziert laut Grünzone) Nr.101 Reichinger, Niederkulm – Erddeponie - laut Land auszuweisen Nr.102 Schopper, Freistädter Straße – Teilfläche des MB zu Betriebsbaugebiet Nr.103 Gabauer, Alte Linzer Straße – Baulanderweiterung 200 m² - Freifläche „Ff“ im Bauland. Die betroffenen Grundbesitzer der aus dem Verfahren genommenen Änderungen wurden informiert und auch von der öffentlichen Planauflage mit der Möglichkeit zur Einbringung von Anregungen und Einwendungen wieder nachweislich verständig. Die bereits vor der Planauflage eingebrachten Einwendungen gegen deren Baulandrückwidmung wurden vom Ausschuss mit den während der Planauflage eingebrachten Anregungen und Einwendungen beraten. Die im Vorverfahren vom Land geforderten planerischen Ergänzungen nach der geltenden Planzeichenverordnung für Flächenwidmungs- und ÖEK-Pläne, die keiner gesonderten Beschlussfassung bedürfen, wurden vor der Planauflage durch die Ortsplanung vorgenommen. Der Flächenwidmungsplan Nr. 6 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 ist in der Zeit vom 05.11.2012 bis 04.12.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Die von einer Änderung betroffenen Grundbesitzer wurden hiervon nachweislich verständigt. Weiters wurde diese Planauflage in der Gemeindezeitung 11/2012 sowie auf der Homepage der Gemeinde und durch Anschlag an der Amtstafel kundgemacht. Der Ausschuss hat die nachstehenden Anregungen und Einwendungen vorberaten. GVM Reichör übergibt das Wort an ihre Stellvertreterin GRM Haider. a) Nr.74: Reichör Franz und Rosina, Engerwitzdorf 5; FWP Für die mit Nr. 74 geplante Rückwidmung des Baulandes im Flächenwidmungsplan liegt inzwischen ein Antrag auf Erteilung einer Bauplatzbewilligung vor, sodass diese Änderung aus dem Verfahren zu nehmen wäre. GRM Haider stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die geplante Baulandrückwidmung aufgrund des laufenden Bauplatzbewilligungsverfahrens aus dem Verfahren zu nehmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GVM Reichör nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. GRM Haider übergibt das Wort wieder an die Obfrau GVM Reichör. b) Nr. 15 Schwandner Reinhard, Edtsdorf 2; FWP/ÖEK Herr Schwandner zieht seinen Antrag auf Erweiterung der Baulandwidmung zurück und ersucht um Beibehaltung des rechtswirksamen Widmungsbestandes. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Zurückziehung des Antrages zur Kenntnis nehmen und die Änderung Nr. 15 betreffend die Baulanderweiterung und teilweise Rückwidmung von Bauland aus dem Verfahren nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme c) Nr.104 Scheuchenstuhl Michael und Anita, Amberg 1; ÖEK Die Antragsteller beantragen die Ausweisung von Bauland-Dorfgebiet an der Oberholz-Gemeindestraße in Amberg im Bereich der Parz. 3152, KG. Klendorf im Ausmaß von ca. 1.800 m². Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Diese Angelegenheit wurde von den Abteilungen Raumordnung und Naturschutz positiv begutachtet. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der gegenständlichen Anregung auf Änderung des ÖEK zuzustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme d) Nr. 105 Habermann Norbert, Niederthal 30; ÖEK Herr Habermann regt die Änderung des ÖEK durch die Erweiterung des Dorfgebietes in Niederthal südlich seiner elterlichen Liegenschaft Niederthal 15 an. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Diese Änderung wurde inzwischen von den Abteilungen Raumordnung und Naturschutz positiv begutachtet. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der gegenständlichen Anregung auf Änderung des ÖEK zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme e) Link Gertraud, Wildbachgasse 6; ÖEK Die Antragstellerin ersucht um Herausnahme der Grünzone im Bereich Spielfeld für eine mögliche Umwidmung zu Bauland-Wohngebiet. Ein bereits im Jahre 2008 laufendes Verfahren wurde eingestellt, zumal das geplante Wohn- und Geschäftsprojekt nicht zustande gekommen ist. Die Angelegenheit wurde ebenfalls mit der Fachabteilung Raumordnung und Naturschutz besprochen. Aufgrund von Lärmimmissionen durch die B 125 und die A 7 erscheint es zweckmäßig, diese Angelegenheit in einem Einzelverfahren zu behandeln. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, die gegenständliche Anregung nicht mehr in das laufendeVerfahren aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme f) Nr. 14 Lindenberger Elfriede, Edtsdorf 5; ÖEK Frau Lindenberger ersucht um neuerliche Aufnahme ihres beantragten Baulandes im Bereich der Parz.2937, KG. Klendorf, welches im Vorverfahren bereits auf 2 Bauplätze reduziert wurde. Auch diese reduzierte Widmung wurde von den Fachdienststellen des Landes negativ beurteilt und daher vor der öffentlichen Planauflage aus den Verfahren genommen. Da sich an der Umwidmungssituation nichts geändert hat, wäre dem Einwand nicht stattzugeben. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, dem eingebrachten Einwand von Frau Elfriede Lindenberger aus raumplanerischen Gründen nicht stattzugeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. g) Stadler Karl und Eva, Zinngießing 2; ÖEK Die Ehegatten Stadler ersuchen um die Umwidmung einer Teilfläche der Parz. 986, 988/1 und 988/2, KG. Niederkulm im Ausmaß von ca. 1,150 m² im ÖEK. Ihrer Meinung nach handelt es sich hier um eine Baulandabrundung, die im öffentlichen Interesse gelegen ist und die auch durch die technische Infrastruktur aufgeschlossen ist Bei einem Lokalaugenschein am 14.01.2013 haben die Vertreter der Fachabteilung Raumordnung und Naturschutz die im ÖEK beantragte Baulandwidmung negativ beurteilt. Sie widerspricht den Raumordnungsgrundsätzen als störende Erweiterung in den rein agrarischen Raum. Es handelt sich um keine Baulandabrundung. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der Anregung der Ehegatten Stadler nicht stattgeben. GRM Mayrbäurl meint, man müsse mehr auf die Bedürfnisse der Bürger eingehen. Für GRM Pühringer ist es sehr wohl eine subjektive Entscheidung. Für GRM Mag. Seyer-Neulinger ist die Auslegung einer Baulandabrundung durch das Land sehr willkürlich, die Gemeinde müsse hartnäckig bleiben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, GVM DI Wagner (Grüne) Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion ohne GVM DI Wagner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. h) Nr. 6 Pleiner Gerald, Gratz 20; ÖEK Herr Pleiner teilt mit, dass er die Ablehnung seines Umwidmungsantrages im Bereich seiner Parz. 1155, KG. Engerwitzdorf am Güterweg in der Ortschaft Gratz westlich seines Wohnhauses nicht versteht, wenn er auch fachlich diesen negativen Gutachten nichts entgegensetzen kann. Er verweist auf das inzwischen als Siedlungssplitter neu errichtete Wohnobjekt bzw. die seinerzeitige „politische“ Widmung. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem Vorbringen des Herrn Pleiner nicht stattgeben, da aus raumplanerischen Sicht keine Änderung an den Ablehnungsgründen der Fachdienststellen des Landes aus dem Vorverfahren eingetreten ist. Für Vizebgm. Moser-Luger wäre eine Umwidmung gerechtfertigt, zumal sämtliche Anschlüsse vorhanden sind. GRM Mag. Seyer-Neulinger meint, man müsse dort ansetzen, wo Widersprüche sind in der überörtlichen Raumplanung. Hier sei genug Grünzug vorhanden. Manchmal kann mit einem Einzelverfahren eine Genehmigung erreicht werden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Frakion ohne GREM Wall-Aichberger Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GREM Wall-Aichberger (Grüne) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. i) Böhm Manfred und Elisabeth, Engerwitzdorfer Straße 30; ÖEK Die Ehegatten Böhm ersuchen neuerlich um Herausnahme des im ÖEK vorgesehenen Gewerbegrundes südlich ihres Bauernhofes, da sie diese Widmung nie beantragt haben und außerdem keinen Grund verkaufen. Sie sind auch gegen die Widmung der östlich angrenzenden Grundflächen der Grundbesitzer Haider. Dazu wird bemerkt, dass eine Änderung des Flächenwidmungsplanes ohne Antrag und Verkaufsbereitschaft der Grundbesitzer ohnehin nicht erfolgt und die Widmung im ÖEK vorerst nur ein Planungsziel der Gemeinde ist. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem Einwand auf Herausnahme der Widmung „betriebliche Funktion“ aus dem ÖEK nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Dr. Niebsch Stimmenthaltung: GRM Dr. Niebsch (Grüne) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. j) Nr. 86 Rana-Samir Margarete, Rana Hannelore, Aigen 7; ÖEK/FWP Die Grundbesitzer haben Einwendungen gegen die geplante Rückwidmung des unbebauten Dorfgebietes westlich ihres Wohnhauses Aigen 7 eingebracht, da sie diesen Baugrund für ihre Kinder benötigen. Der Grund sei infrastrukturell voll aufgeschlossen und im Ortszentrum von Aigen sachlich nicht gerechtfertigt. Bei einer Rückwidmung werden Entschädigungsansprüche an die Gemeinde gestellt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, dem Einwand der Familie Rana stattzugeben und die amtswegige Rückwidmung aufgrund der möglicherweise zu erwartenden Entschädigungsansprüche aus dem Verfahren nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. k) Nr. 86 Fürst Hubert, Aigen 6 (Linz, Statznergutweg 14); ÖEK/FWP Hubert Fürst spricht sich gegen die geplante Rückwidmung von Dorfgebiet im Bereich der Parz. 491 südlich seines Hofes Aigen 6 aus, zumal ein Zubau bei seinem Hof nur in diesem Bereich möglich ist und durch die Rückwidmung eine große Wertminderung und für die Nachkommen eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung gegeben wäre. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem eingebrachten Einwand von Herrn Fürst stattgeben und die amtswegige Rückwidmung aufgrund der möglicherweise zu erwartenden Entschädigungsansprüche aus dem Verfahren nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Weiters erhebt Herr Fürst Einwendungen gegen die abgelehnte Widmung Nr. 29 von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 426 und 427/1 beiderseits des Güterweges „Neubauer“. Es handelt sich seines Erachtens um eine Abrundung des bestehenden Baulandes, die das regionale Raumordnungskonzept Linz-Umland nicht beeinflusst. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Einwendungen von Herrn Fürst nicht stattgeben, zumal die raumplanerischen Ablehnungsgründe weiterhin gegeben sind. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. l) Nr. 80 Hießl Wilhelm und Veronika, Unterreichenbach 6; ÖEK/FWP Die Ehegatten Hießl erheben Einwand gegen die geplante Rückwidmung von Dorfgebiet zu Grünland im Bereich der Parz. 928/1 nordwestlich ihrer Liegenschaft. Sie benötigen den Baugrund für ihre Kinder. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem eingebrachten Einwand der Ehegatten Hießl stattgeben und die geplante Baulandrückwidmung aufgrund der möglicherweise zu erwartenden Entschädigungsansprüche aus dem Verfahren nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme m) Nr. 84 Kleiß Helmut, Engerwitzdorfweg 15; ÖEK/FWP Herr Kleiß erhebt Einwendungen gegen die geplante Rückwidmung seines Baulandes im Bereich der Parz. 415 nördlich seines Wohnhauses. Im Zuge der Übergabe seiner Liegenschaft wird dieser Baugrund für eine spätere Teilung seiner Liegenschaft zur Schaffung eines weiteren Bauplatzes benötigt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem eingebrachten Einwand von Herrn Kleiß stattzugeben und die amtswegige Rückwidmung aufgrund der möglicherweise zu erwartenden Entschädigungsansprüche aus dem Verfahren zu nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme n) Nr. 83 Dr. Stadler Wilhelm, 4210 Gallneukirchen, Franz,-Jäger-Zeile 13; ÖEK/FWP Dr. Stadler ist gegen die vorgesehene Rückwidmung des Baulandes-Wohngebiet im Bereich seines Parzelle 423/1 KG. Engerwitzdorf. Die Bauparzelle ist für eines der Enkelkinder vorgesehen. Hinsichtlich des Waldabstandes wurde inzwischen bei der Forstbehörde um Nichtwaldfeststellung angesucht, da die südliche Teilfläche der Parz. 420 nicht mehr Wald im Sinne des Forstgesetzes ist. Gegen die Rückwidmung des östlichen Grundstreifens der Parz. 423/1 zwischen dem Wald und den bebauten Liegenschaften besteht kein Einwand. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem eingebrachten Einwand von Herrn Dr. Stadler stattgeben und beschließen, die amtswegige Rückwidmung des vorgesehenen Bauplatzes im Bereich der Parz. 423/1 aufgrund der möglicherweise zu erwartenden Entschädigungsansprüche aus dem Verfahren zu nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme o) Nr. 93 - Aumayr Josef und Karoline, Niederreitern 5; ÖEK/FWP Im Zuge der ÖEK-Widmungsänderung Nr. 93 Leopoldseder soll gleichzeitig im ÖEK und Flächenwidmungsplan eine gegenüberliegende als Dorfgebiet gewidmete Restfläche im Ausmaß von ca. 400 m² aus dem Grundstück 662/1 der Ehegatten Aumayr zu Grünland rückgewidmet werden. Die Familie Aumayr nimmt diese Rückwidmung zur Kenntnis, wenn gleichzeitig auf ihrem Grundstück südlich dieser geplanten Rückwidmung im ÖEK die Schaffung eines Bauplatzes als Widmungsabrundung vorgesehen wird. Die Vertreter der Abteilung Raumordnung und Naturschutz haben dazu mitgeteilt, dass der Anregung der Ehegatten Aumayr aufgrund der Lage des neuen Bauplatzes unmittelbar gegenüber ihrem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb und der zu erwartenden Nutzungskonflikte nicht zugstimmt werden kann. Vizebgm.Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das zur Rückwidmung in Grünland vorgesehene Dorfgebiet im Bereich der Parz. 662/1, KG. Holzwiesen, der Ehegatten Aumayr mit einer Schutzzone „Freifläche im Bauland Ff“ zu widmen. Mit dieser Widmungseinschränkung sind Nebengebäude, jedoch keine Hauptgebäude zulässig. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Höfer, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion, GRM Mag. Höfer (SPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. p) Nr. 72 Fischerlehner, Innertreffling (Sonderausweisung Innertreffling 7); ÖEK/FWP Einer Sonderausweisung der landwirtschaftlichen Liegenschaft Innertreffling 7 mit der Widmung „Gütertransportgewerbe“ gem. § 30 Abs.8 Oö. Raumordnungsgesetz wurde im Zuge einer Bereisung durch den zuständigen Landesrat zugestimmt. Aufgrund dieser Zusage soll diese Änderung wieder in das laufende Verfahren aufgenommen werden. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, dass der Sonderausweisung „Gütertransportgewerbe“ für das landwirtschaftliche Objekt Innertreffling 7 zugestimmt wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Pühringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. Zu den von der Abteilung Agrar abgelehnten Änderungen hat der Ausschuss dem Gemeinderat nachstehende Stellungnahme zur Beschlussfassung vorgeschlagen: Zu den Änderungen Nr. 20 - Nöbauer und 21 - Mayrhofer in Amberg wird bemerkt, dass vom betroffenen Nebenerwerbslandwirt den Umwidmungen zugestimmt wird und aus seiner Sicht kein Nutzungskonflikt vorliegt. Zudem handelt es sich um eine eher auslaufende Kleinlandwirtschaft, mit der es auch bisher für die in unmittelbarer Nähe bereits bestehenden Wohnobjekte nie Nutzungskonflikte gegeben hat. Zur Änderung Nr. 93 in Niederreitern wird bemerkt, dass aufgrund der Entfernung der beiden landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetriebe zum geplante Bauland keine Nutzungskonflikte zu erwarten sind, da es diese auch bisher mit den bestehenden näher an den Betrieben liegenden Wohnobjekten nicht gegeben hat. Die Eigentümer des westlich angrenzenden im Auslaufen befindlichen kleinlandwirtschaftlichen Betriebes Niederreitern 6 sehen keinen Nutzungskonflikt und stimmen der Umwidmung zu. Betreffend die Ablehnung der Änderungen Nr. 3 in Engerwitzdorf, Nr. 13 und Nr. 94 in Klendorf / Bach wird bemerkt, dass die geringfügig noch vorhandenen Baulandreserven nicht verfügbar sind, der Baulandbedarf jedoch gegeben ist und keine landwirtschaftlichen Betriebe betroffen sind. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vom Ausschuss vorberatene Stellungnahme beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Höfer, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Höfer (SPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. b) Beschlussfassung des gesamten Flächenwidmungsplanes Nr. 6 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2 GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Flächenwidmungsplan Nr. 6 mit dem örtlichen Entwicklungskonzept Nr.2 unter Berücksichtigung der vom Ausschuss vorgeschlagenen textlichen und planlichen Änderungen sowie der unter TOP 8 lit.a) gefassten Beschlüsse beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt fest, seitens der SPÖ-Fraktion kann das ÖEK samt dem neuen Flächenwidmungsplan nicht in Bausch und Bogen beschlossen werden. Den Einwendungen in der Gemeinderatssitzung am 10.05.2012 wurde in keiner Weise Folge geleistet. Das neu überarbeitete ÖEK beinhaltet eine Umwidmung von Grünland in Bauland im Bereich der Alten Linzer Straße, welche der Sanierung einer konsenslos begonnenen Bauführung dient. Ebenso beinhaltet das ÖEK eine Umwidmung in „Erholungs-, Spiel- und Sportfläche“ unmittelbar im Anschluss an die Kompostieranlage. Im Flächenwidmungsplan wurden zahlreiche Rückwidmungen von Bauland in Grünland vorgenommen, jedoch im ÖEK stehen diese Flächen weiterhin als Bauland zur Verfügung. Diese Rückwidmungen verhindern die Abgabeneinnahmen für die Gemeinde. Für GVM DI Wagner wurden im Rahmen der Überarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes grundlegende Sachen für die Zukunft zu wenig diskutiert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, GVM DI Wagner und GREM Wall-Aichberger (Grüne) Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Dr. Niebsch und GRM Wögerbauer (Grüne) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Fenzl Reinhard, 4292 Kefermarkt, Aistfeld 26; Eder Agnes und Matthias, 1030 Wien, Erne-Seder-Gasse 6/3/12; Ansuchen um Änderung der Bebauungspläne Nr. 91 "Kleiß" und Nr. 92 "Kleiß-Nord" betreffend der vorgegebenen Dachform bzw. Dachneigung; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör führt aus, die seit 01.07.2009 bzw. 07.08.2011 rechtswirksamen Bebauungspläne betreffen die mit den Flächenwidmungsplanänderungen Nr. 50, 87 und 104 vorgenommenen Baulandwidmungen in Engerwitzdorf im Bereich der sogenannten „Kleißgründe“ an der Weinbergstraße. In beiden Bebauungsplänen ist hinsichtlich der Dachform eine Dachneigung von mind. 20 und max. 35 Grad für Hauptgebäude und für Garagen und Carports eine Dachneigung von max. 6 Grad vorgeschrieben. Die Traufenhöhe ist mit 6,0 m und die Firsthöhe mit 10,0 m festgelegt. Die Antragsteller ersuchen um Änderung der Bebauungspläne hinsichtlich Dachform dahingehend, dass für Hauptgebäude eine Dachneigung von 0 bis 35 Grad festgelegt wird. Ergänzend dazu wäre für Flachdächer die Gebäudehöhe auf 7,0 m zu erhöhen, um die Attikaübermauerung für die Passivhausisolierung zu gewährleisten. Dies wäre ein Vorteil für die Nachbarn, da die Gesamthöhe der Gebäude um 3,0m geringer als bei der derzeitigen Firsthöhe von 10,0 m wäre. Dem Änderungsansuchen liegt eine Liste mit den zustimmenden Unterschriften der Grundbesitzer bei. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und vorgeschlagen, dass künftig generell die Festlegung von Richtlinien hinsichtlich der Dachformen für alle Bebauungspläne aufgehoben werde. Weiters möge der Bezugspunkt für die Gebäudehöhe beim Bebauungsplan Nr. 92 „Kleiß-Nord“ geändert werden. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass dem Antrag auf Änderung der Bebauungspläne Nr. 91 „Kleiß“ und Nr. 92 „Kleiß-Nord“ insbesondere bezüglich Dachformen zugestimmt wird und die Pläne wie folgt geändert werden: Beim Plan Nr. 92 wird der Bezugspunkt für die Traufen-u. Firsthöhen bergseitig festgelegt. Für beide Bebauungspläne wird die Gebäudeoberkante(Attika) bei Flachdächern mit 7 m festgelegt. Die Dachneigung wird von 20 bis 35 Grad auf 0 bis 35 Grad geändert Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Zeinhofer Engelbert, Simlingfeld 12, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Simling" im Bereich der Parzelle 207/2, KG Engerwitzdorf betreffend die Teilung des Grundstückes, verkehrsmäßige Aufschließung, Dachform und Unterschreitung der Mindestabstände zu den Nachbargrundgrenzen; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör teilt mit, der Antragsteller ist Eigentümer des Bauplatzes Parz. 207/2, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 1066 m² im Bereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 37 „Simling“. Zeinhofer beantragt nunmehr folgende Änderungen des Bebauungsplanes: a) Teilung der ca. 28 m breiten Parzelle in nord-südlicher Richtung b) Zufahrt von der Gusental-Landesstraße c) Wegfall der derzeitigen Ost-West-Hauptfirstrichtung oder Änderung derselben auf Nord-Süd. d) Verringerung der Abstandgrenzen zu den Nachbarparzellen auf 2,0 m. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und einer Bebauungsplanänderung mit Ausnahme der Verringerung der Mindestabstände zu den Grundgrenzen grundsätzlich zugestimmt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Bebauungsplan Nr. 37 „Simling“ wie folgt zu ändern: - Teilung der Parz. 207/2 in nord-südlicher Richtung möglich - gekuppelte und offene Bauweise zulässig - freie Dachwahl - Aufhebung des Zu- und Ausfahrtsverbotes für die Parz. 207/2 auf die Landesstraße Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Bericht des Bürgermeisters Vizebgm. Fürst gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Jungwirth, Bürgermeister Schimböck, GRM Wögerbauer, Vizebgm. Moser-Luger, GRM Wachs und GRM Lehner G. 12. Allfälliges a) Vizebgm. Moser-Luger wünscht, dass der Gemeinderat darüber informiert wird, warum der Kindergartentransport zum Martinstift abgelehnt wird. b) GVM Mandl ersucht, am Kinderspielplatz Schweinbach im Bereich der großen Rutsche eine weitere Sitzbank aufzustellen. Vizebgm. Fürst teilt dazu mit, ein Dringlichkeitsantrag ist nicht nötig, da aufgrund des geringen Betrages der Bürgermeister zuständig ist. c) GRM Mag. Seyer-Neulinger teilt mit, das EKiZ Wirbelwind hat mit Ende Juni 2013 die Räumlichkeiten gekündigt, da Herr Wolfsjäger die Miete erhöhte. Das EKiZ ist nun auf der Suche nach neuen Räumlichkeiten. d) GRM Dr. Schalk führt aus, die gesetzliche Verordnung des Mülltonnentausches habe bei der Bevölkerung Irritationen ausgelöst, da die Mülltonnen in Nachbargemeinden günstiger waren. Er regt an, in der Gemeindezeitung die Bevölkerung hinsichtlich der entstandenen Kosten aufzuklären. e) GVM DI Wagner erkundigt sich hinsichtlich der Veranstaltung zum Gesamtverkehrskonzept Großraum Linz. Vizebgm. Fürst war bei dieser Veranstaltung und teilt mit, es wurde nur sehr allgemein berichtet. Engerwitzdorf ist direkt betroffen. f) GRM Dr. Niebsch gibt den Termin zur Auftaktveranstaltung Klima- und Energiemodellregion am 27.02.2013 bekannt. g) GRM Dr. Niebsch teilt mit, die Gemeinden der Region Gusental haben sich zum „Radfrühling Gusental“ zusammengeschlossen. h) GRM Wögerbauer erkundigt sich hinsichtlich Gehsteigbaues zwischen Haid und Steinreith. i) GVM Schöffl führt aus, die überparteiliche Bürgerinitiative „PRO.Engerwitzdorf“ will sich aktiv in die Trassenfindung für die Linzer Ostumfahrung einbringen. Alle Informationen dazu unter http://proe.jimdo.com. j) Vizebgm. Fürst bedankt sich für die vorzügliche Bewirtung der Faschingszugteilnehmer am Faschingsdienstag. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.12.2012 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:07 Uhr. Herbert Fürst eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 14.03.2013 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 14.03.2013 Johann Schimböck eh. ................................................... Vorsitzender Hermann Mairhofer eh. Horst Mandl eh. …………………………..…… ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. Dr. Jenny Niebsch eh. ………………………………. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 23 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 14.02.2013 1