Lfd.Nr.: 2, 2017 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 09.02.2017 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) – bis Top 17 Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhar Mayrbäurl (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Stefan Schimböck (ÖVP) für Günther Lehner Ingrid Gattringer (ÖVP) für Karl-Heinz Freitag Johann Lehner (ÖVP) für Sabine Link Heidemarie Fürst (ÖVP) für Christoph Meisinger Dietmar Jowanka (ÖVP) für Rosina Reichör Josef Ehrenmüller (SPÖ) für Sandra Harant Andreas Giritzer (GRÜNE) für Kurt Hohenwallner Es fehlten entschuldigt: Günther Lehner Catharina-Marie Leibetseder Sabine Link Karl-Heinz Freitag Sandra Harant Kurt Hohenwallner Christoph Meisinger MAS M.Sc. Rosina Reichör Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: Sieglinde Faltlhansl (FPÖ) =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 06.02.2017; Kenntnisnahme 2 Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2015 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung 3 Erstellung von Finanzierungsplänen für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 3 a Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf; Einsatzbekleidung; Finanzierungsplan-Nr. 01 3 b Hochwasserschutz Edtsdorf; Finanzierungsplan-Nr. 01 4 Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 4 a Hochwasserschutz Engerwitzdorf; Finanzierungsplan-Nr.02 4 b Amtshauserweiterung; Finanzierungsplan-Nr. 02 4 c Spielraumentwicklung; Finanzierungsplan-Nr. 03 4 d Straßenbauprogramm 2013-2016; Finanzierungsplan-Nr. 08 4 e Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Schweinbach; Finanzierungsplan-Nr. 06 4 f Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 (BBG Langwiesen - Baulos 01); Finanzierungsplan-Nr. 02 5 Änderung der Lustbarkeitsabgabeverordnung; Beschlussfassung 6 Kreditüberschreitungen 1/2017; Beschlussfassung 7 Hittmannsberger Josef, Steinreith 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 1802/1 KG Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.200 m²; Grundsatzbeschlussfassung 8 Pletz Günter und Maria, Katsdorfer Straße 13, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle Nr. 399/3 KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 3.200 m² und Parzelle Nr. 399/1 (Lorenz Maria) KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 1.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung 9 Penkner Friedrich und Martha, Mittertreffling 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 im Berich der Parzelle Nr. 593/1 und 611/2 KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 290 m² von Grünland zu Bauland-Wohngebiet; Grundsatzbeschlussfassung 10 Widmann Gerhard und Helga, Au 8, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet der neu geschaffenen Parzelle 2834/4 aus Parzelle Nr. 2834/3 KG Engerwitzdorf (Mayrhofer Christian) im Ausmaß von ca. 73 m²; Grundsatzbeschlussfassung 11 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 51 (Scheba - Moserweg); Beschlussfassung 12 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 53 (Rudelsdorfer - Sonderausweisung); Beschlussfassung 13 Jobst Christian und Schiller-Jobst Renate, Freistädter Straße 22, 4209 Engerwitzdorf; Koll Mag. Robin und Mag. Christine, Reith 11a, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Reith" ; Grundsatzbeschlussfassung 14 Bebauungsplan Nr. 20 "Linzerberg" Änderung Nr. 20 (Änderung Festlegungen Gargen und Stellplätze); neuerliche Beschlussfassung 15 Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling" Änderung Nr. 15 (Wosig -Adalbert-Stifter-Straße); Beschlussfassung 16 Bebauungsplan Nr. 43 "Niederthal - Pointner" Aufhebung; Beschlussfassung 17 Kleiß Gerhard und Bettina, Mühlholzstraße 18, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 07.12.2016 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle 415, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung 18 Novelle der Gewerbeordnung - Resolution; Beschlussfassung 19 Berichte aus Arbeitskreisen 20 Bericht des Bürgermeisters 21 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 30.01.2017 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 19.01.2017 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Josef Ehrenmüller wird durch den Bürgermeister angelobt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:06 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 06.02.2017; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Förderungen, Subventionen, einmalige finanzielle Unterstützungen im Jahr 2016 (wer, welches Unternehmen, welcher Verein, welche landwirtschaftliche Betriebe,... haben im Jahr 2016 von der Gemeinde eine Förderung (Unterstützung, Subvention,...) in welcher Höhe aus welchem Grund erhalten - auch Indirektförderungen - dh. zwar keine monetäre Zuwendung aber ein Nachlass einer Gemeindeforderung udgl.) Bereich 1 – Gemeindeförderungen an Vereine (Sport, Kultur, Freizeit, Musik,….): Im Jahr 2016 wurden insgesamt € 134.840,07 (Postengruppe 729 + 757) in diesem Bereich subventioniert. Diese Förderungen können untergliedert werden: Monetäre Zuwendungen: € 74.411,05 Turnsaalnutzungen: € 26.027,75 Kulturhausnutzung: € 16.808,00 Kulturhaus-Betriebskosten-VE: € 17.593,27 Anmerkung: Die oben angeführten Gemeindeförderungen in Höhe von € 134.840,07 betragen im Jahr 2016 umgelegt rund € 15,40 je Einwohner bzw. rund 0,90 % der Gesamtausgaben des OHH. Eine Aufgliederung ist diesem TOP angefügt. Subventionsberechnung der Sportvereine für 2017: Union Schweinbach: Stammsubvention € 3.000,00 Jahrespacht-Brutto € 3.400,00 Betriebskosten(ersatz) 2016 € 10.300,00 Summe: € 16.700,00 Anmerkung: Unter Berücksichtigung, dass die Betriebskosten 2016 in Höhe von € 10.300,00 im Jahr 2016 von der Union beglichen wurden, verbleibt ein Saldo von € 6.400,00. ASKÖ Treffling: Stammsubvention € 3.000,00 Jahrespacht-Brutto € 3.600,00 Betriebskosten(ersatz) 2016 € 1.700,00 Strom für Brunnen-Pumpe € 500,00 Summe: € 8.800,00 Anmerkung: Unter Berücksichtigung, dass die Betriebskosten 2016 in Höhe von € 1.700,00 im Jahr 2016 vom ASKÖ beglichen wurden, verbleibt ein Saldo von € 7.100.00. Nach Abzug des Anteils für den Strom in Höhe von € 500,00 und der um € 200,00 höheren Pacht erhalten beide Vereine eine gleich hohe Subvention. Bereich 2 – Gemeindeförderung an Unternehmen: Aufgrund der Gewerbeförderungsrichtlinien wurden 2016 Kommunalsteuererstattungen (VA-Stelle: 1/782/775) in der Höhe von € 10.251,64 geleistet. Bereich 3 – Familien- bzw. Landwirtschaftsförderungen VA-Stelle: Zweck Betrag 2016 1/439/768 283 Geburten-GS a € 20,00 (4 Stk./Fam. = rd. 71 Fam.) € 5.660,00 1/439/7682 Familienförderung (102 x € 75,00) € 7.650,00 1/459/768 Zuschuss EaR (€ 1,50/Portion für rd. 5 Personen) € 2.052,50 1/469/729 Unterstützungsbeitrag rd. 80 Freibadkarten Gallneuk. € 1.277,00 1/480/768 Gde.-Wohnbauhilfe (1 Empfänger) € 235,75 1/690/768 Semesterticket (rd. 20-25 Empfänger) € 2.343,55 1/742/7683 Grünlandförderung (57 Empf. zw. € 12,00 - € 230,00) € 4.599,46 Summe: € 23.818,26 Punkt 2: Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach; Finanzierungspläne, offene Kosten, welche Kosten sind durch den Gewährleistungsfall zusätzlich angefallen Der Gemeinderat beschloss am 27.03.2014 den ersten Finanzierungsplan für das Projekt Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Schweinbach mit einer Gesamt-Ausgabensumme von € 2,000.000,00. Danach wurden die weiteren Finanzierungspläne wie folgt beschlossen: FP 02 – GRB am 02.10.2014 – Gesamtausgabensumme: € 1.920.000,00 FP 03 – GRB am 11.12.2014 – Gesamtausgabensumme: € 1.923.600,00 FP 04 – GRB am 12.02.2015 – Gesamtausgabensumme: € 1.923.600,00 FP 05 – GRB am 11.02.2016 – Gesamtausgabensumme: € 1.923.600,00 FP 06 – Fin.S am 17.01.2017(GRS 09.02.2017) - Gesamtausgabensumme: € 1.923.600,00 Bis zum 31.12.2016 (Rechnungsabschlussergebnis) sind bei diesem Vorhaben insgesamt € 1,676.645,00 an Ausgaben angefallen bzw. bezahlt worden (= rund 87%). Im heurigen Finanzjahr 2017 sind bis einschließlich 31.1.2017 € 40.612,96 beglichen worden. Weitere geprüfte Rechnungen liegen derzeit noch nicht vor. Aus diesem Grund kann derzeit noch keine konkrete Summe über noch zu rechnenden Kosten genannt werden. Nicht berücksichtigt sind dabei die Kosten (RA, SV, Ausweichquartier, Verwaltungskosten) für den Gewährleistungsfall, die sich bis zum heutigen Tag folgendermaßen zusammenfassen lassen (Nettobeträge): Sachverständigenkosten € 50.838,87 Miete für Ausweichquartier € 4.850,00 Summe € 55.688,87 Seitens unseres Rechtsvertreters (Kanzlei Kammler&Koll) ist am 3.2.2017 eine erste Teilrechnung in Höhe von € 25.000,00 exkl. Ust. eingelangt. Laut Auskunft von RA Mag. Koll vom 1.2.2017 belaufen sich die Kosten bis Oktober 2016 auf rund € 40.000,00 exkl. Ust. Die Verwaltungskosten der Gemeinde Engerwitzdorf durch den Mehraufwand belaufen sich bis dato auf etwa € 6.900,00. Sobald die Kosten aus dem Gewährleistungsfall feststehen, wird die Gemeinde Engerwitzdorf diesbezügliche Gespräche mit den betroffenen Firmen aufnehmen. Punkt 03: Belegprüfung - Verfügungsmittel des Bürgermeisters Im Finanzjahr 2016 betrugen die Ausgaben für Verfügungsmittel unter der VA-Stelle 1/070/729 insgesamt € 28.429,42. Zum Vergleich: Rahmen lt. GemHKRO 42.378,00 (3 %o des OHH) Rahmen lt. VA 2016 29.000,00 (2,1 %o d. OHH) Diff: - 13.378,00 Ausgaben lt. RA 2016 28.429,42 (2 %o des OHH) GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungs-Ausschuss-Sitzung vom 6.2.2017 zur Kenntnis nehmen: Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2015 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA teilt mit, dass gemäß § 99 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2015 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen ist. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Prüfungsberichtes stellt GRM Schwarz MBA den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2015 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Erstellung von Finanzierungsplänen für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 3a. Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf; Einsatzbekleidung; Finanzierungsplan-Nr. 01 GRM Schwarz MBA führt aus, aufgrund der neuen OÖ. Feuerwehr-Dienstbekleidungs-ordnung wurde mit Erlass des Amtes der OÖ. Landesregierung vom 3.6.2016 den Gemeinden mitgeteilt, dass für die Anschaffung der neuen Einsatzanzüge eine Unterstützung durch BZ-Mittel erfolgen wird. Um alle Gemeinden gleichermaßen zu unterstützen wird aus dem Gemeinderessort pro Jahr die Anschaffung von drei Garnituren mit je € 200,00 je Einsatzanzug und Feuerwehr gefördert. Daneben gibt es auch eine Förderung des LFK. Für die Gemeinde Engerwitzdorf bedeutet dies jährlich BZ-Mittel von € 1.800,00 (3 x 200,00 x 3 Feuerwehren). Diese Förderung wird für 10 Jahre erteilt (2016 bis 2025). Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung sollen die Anträge auf Gewährung der BZ-Mittel vorerst die Jahre 2016-2020 umfassen. Der Gemeinderat hat in seinen Sitzungen am 17.12.2015 und 15.12.2016 einen Zuschuss von 30 % der Anschaffungskosten von max. € 800,00 inkl. Ust. - aufgeteilt auf 10 Jahre - beschlossen. In Anlehnung an den oben erwähnten Erlass wurde folgender erster Finanzierungsplan, der nur die jeweils drei Einsatzgarnituren/Jahr beinhaltet, erstellt: Vorhaben-Nr.:169 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Beschaffung FF-Einsatzbekleidung Neu 2016-2020 FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamt FF Schmiedgassen 1.935 1.935 1.935 1.935 1.935 9.675 FF Schweinbach 1.935 1.935 1.935 1.935 1.935 9.675 FF Treffling 1.935 1.935 1.935 1.935 1.935 9.675 S u m m e : 5.805 5.805 5.805 5.805 5.805 29.025               Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 2020 Gesamt Beitrag der FF 1.723 1.723 1.723 1.723 1.723 8.615 OHH Gemeinde 1.742 1.742 1.742 1.742 1.742 8.710 Beitrag LFK/LZ 540 540 540 540 540 2.700 Bedarfszuweisung 1.800 1.800 1.800 1.800 1.800 9.000 S u m m e : 5.805 5.805 5.805 5.805 5.805 29.025 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan Nr. 01 für die Anschaffung der neuen Einsatzbekleidung der drei Feuerwehren der Gemeinde Engerwitzdorf mit einer Gesamtausgabensumme von € 29.025,00 und einer Laufzeit von 2016 bis 2020 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3b. Hochwasserschutz Edtsdorf; Finanzierungsplan-Nr. 01 GRM Schwarz MBA erinnert, dass im Jahr 2008 der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss fasste, einen Hochwasserschutz im Bereich der Ortschaft Edtsdorf zu erstellen. Mit weiteren Beschlüssen des Gemeinderates in den Jahren 2011 und 2014 wurde das Büro Lohberger&Thürriedl mit der Erstellung eines Projektes beauftragt. Die bis zum Jahr 2016 angefallenen Kosten sind im Ordentlichen Haushalt abgewickelt worden. Aus Transparenzgründen wird dieses Projekt ab 2017 in ein außerordentliches Vorhaben transferiert und auch in der MFP dargestellt. Das Vorhaben wird vorerst mit Gesamtausgaben von € 1,5 Mio. geschätzt. Durch die geplante Beteiligung von Bund und Land mit je 40 % verbleibt für die Gemeinde Engerwitzdorf ein Anteil von 20 % bzw. angenommene € 300.000,00. Die bisherigen Ausgaben sowie die geschätzten restlichen anteiligen Aufwendungen der Gemeinde Engerwitzdorf sind im nachstehenden Finanzierungsplan abgebildet: Vorhaben-Nr.: 639 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Hochwasserschutz Edtsdorf FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2012-2016 2017 2018 2019 Gesamt KTZ an Land OÖ     130.000 124.377 254.377 Planung 5.415       5.415 Vorleistung Gemeinde 2012-2015 40.208       40.208 S u m m e : 45.623 0 130.000 124.377 300.000             Einnahmen: 2012-2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 5.415   130.000 124.377 259.792 OHH Gemeinde 40.208       40.208 S u m m e : 45.623 0 130.000 124.377 300.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan Nr. 01 für das Vorhaben Hochwasserschutz Edtsdorf mit geschätzten anteiligen Aufwendungen für die Gemeinde Engerwitzdorf in Höhe von € 300.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Anpassung der Finanzierungspläne für die außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 4a. Hochwasserschutz Engerwitzdorf; Finanzierungsplan-Nr.02 GRM Schwarz MBA führt aus, der Gemeinderat beschloss am 7.7.2016 mit einer Gesamtsumme von € 490.000,00 den Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Projekt Hochwasserschutz Engerwitzdorf. Vorhaben-Nr.: OHH FinA: 21.06.2016 GRS: 07.07.2016 Hochwasserschutz Engerwitzdorf FP 01 Ausgaben (Brutto) 2009-2014 2015 2016 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 0 IB an Land OÖ 10.000 100.000 61.400 171.400 Vorleistungen Gemeinde 21.300 21.300 Land OÖ 165.300 165.300 Bund 132.000 132.000 S u m m e : 31.300 100.000 358.700 490.000 Einnahmen: 2009-2014 2015 2016 Gesamt Allgemeine Rücklage 0 OHH Gemeinde 31.300 100.000 8.100 139.400 Interessenbeiträge 20.000 20.000 Landesbeitrag 165.300 165.300 Bundesmittel 132.000 132.000 Bedarfszuweisung 33.300 33.300 S u m m e : 31.300 100.000 358.700 490.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Der zugesagte zusätzliche Landesbeitrag in Höhe von € 33.300,00 wurde zur Gänze überwiesen. Von den zugesicherten BZ-Mittel wurden € 25.000,00 überwiesen, der Rest von € 8.300,00 wird nach Abrechnung des Projekts bereitgestellt werden. Diese Abrechnung liegt derzeit noch nicht vor. Der aufgrund des Rechnungsergebnisses 2016 erstellte Finanzierungsplan-Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: OHH FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Hochwasserschutz Engerwitzdorf FP 02 - Entwurf Ausgaben (Brutto) 2009-2014 2015 2016 2017 Gesamt IB an Land OÖ 10.000 100.000 40.000 21.400 171.400 Vorleistungen Gemeinde 21.300       21.300 Land OÖ     165.300   165.300 Bund     132.000   132.000 S u m m e : 31.300 100.000 337.300 21.400 490.000             Einnahmen: 2009-2014 2015 2016   Gesamt OHH Gemeinde 31.300 100.000 8.100 4.967 144.367 Interessenbeiträge     15.000   15.000 Landesbeitrag     165.333   165.333 Bundesmittel     132.000   132.000 Bedarfszuweisung     25.000 8.300 33.300 S u m m e : 31.300 100.000 345.433 13.267 490.000 Abgang/Überschuss 0 0 8.133 -8.133 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Anpassung des oben angeführten Finanzierungsplanes Nr. 02 in Höhe von € 490.000,00 für das Projekt Hochwasserschutz Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4b. Amtshauserweiterung; Finanzierungsplan-Nr. 02 GRM Schwarz MBA erinnert, der Gemeinderat fasste am 7.7.2016 den Grundsatzbeschluss über die Erweiterung des Amtshauses bzw. den Finanzierungsplan-Nr. 01. Vorhaben-Nr.: 100 FinA: 21.06.2016 GRS: 07.07.2016 Amtshauserweiterung FP 01 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 20.000 40.000 60.000 Baumeisterarb./Einrichtung 458.000 458.000 Außengestaltung 4.000 4.000 Eigenleistung der Gde. 10.000 10.000 S u m m e : 20.000 512.000 532.000 Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine Rücklage 20.000 236.000 256.000 Bedarfszuweisung 133.000 133.000 266.000 Kostenersätze 0 Eigenleistung der Gde. 10.000 10.000 S u m m e : 20.000 379.000 133.000 532.000 Abgang/Überschuss 0 -133.000 133.000 0 Der zuständige Sachbearbeiter beim Amt der OÖ. Landesregierung DI Pollhammer bestätigte, dass die geplanten Um- und Zubaumaßnahmen den Kriterien des Landes entsprechen und legte die Gesamtkosten von € 590.000,00 inkl. Ust. als angemessen fest. LR Hiegelsberger sicherte der Gemeinde Ende September 2016 zu, die von der Fachabteilung anerkannten Kosten mit 50 % durch Gewährung von BZ-Mitteln in den Jahren 2017 und 2018 zu unterstützen. Der Gemeinderat beschloss am 20.10.2016 die Vergabe der Planung und Bauleitung an das Architektenbüro Arkade TZ GmbH. Der angepasste Finanzierungsplan Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 100 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Amtshauserweiterung FP 02 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 3.420 36.600 19.980 60.000 Baumeisterarb./Einrichtung   350.000 172.000 522.000 Eigenleistung der Gde.   8.000   8.000 S u m m e : 3.420 394.600 191.980 590.000           Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine Rücklage 3.420 239.100 44.480 287.000 Bedarfszuweisung   147.500 147.500 295.000 Eigenleistung der Gde.   8.000   8.000 S u m m e : 3.420 394.600 191.980 590.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Anpassung des oben angeführten Finanzierungsplanes Nr. 02 für das Vorhaben Amtshauserweiterung mit einer Summe von € 590.000,00 beschließen. GRM Pühringer W. betont, dass eine Erweiterung aus Sicht seiner Fraktion nicht notwendig ist und wird daher nicht zustimmen. Auf die Frage von GRM Dr. Niebsch erklärt Amtsleiter Watzinger MBA, die Steigerung der Baukosten kommt zustande, weil auch am Bestand Anpassungen gemacht werden müssen. In der Folge entsteht eine kurze Diskussion über die Höhe der Kosten. Der Bürgermeister stellt klar, dass die Arbeiten vergeben werden müssen. Mit dieser Summe ist das Gebäude bezugsfertig errichtet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 4c. Spielraumentwicklung; Finanzierungsplan-Nr. 03 GRM Schwarz MBA stellt fest, dass der Gemeinderat zuletzt am 7.7.2016 den Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Vorhaben Spielraumentwicklung in Höhe von € 230.000,00 beschloss. Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 21.06.2016 GRS: 07.07.2016 Spielraumentwicklung FP 02 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Planung/Baul. 0 Baumeisterarbeiten 100.000 62.000 68.000 230.000 S u m m e : 100.000 62.000 68.000 0 230.000 Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 100.000 37.000 22.000 159.000 Landesbeitrag 5.000 12.000 14.000 31.000 Bedarfszuweisung 20.000 20.000 40.000 S u m m e : 100.000 62.000 54.000 14.000 230.000 Abgang/Überschuss 0 0 -14.000 14.000 0 Im Jahr 2016 wurde die Jugendfreifläche in Mittertreffling errichtet. Für 2017 sind aufgrund des Konzeptes die Sanierung der Spielplätze Peterhof und Sportplatzweg sowie der Ballspielwiese Außertreffling vorgesehen. Nach Vorliegen der Kosten für 2016 ist der Finanzierungsplan geringfügig anzupassen (Vorgriff der Ausgaben von 2017 auf 2016 um etwa € 4.400,00). Der erstellte Finanzierungsplan Nr. 03 stellt sich wie folgt dar: Vorhaben-Nr.: 816 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Spielraumentwicklung (Beträge inkl. Ust) FP 03 - Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 2019 Gesamt Baumeisterarbeiten 104.430 57.600 67.970   230.000 Eigenleistung der Gde.         0 S u m m e : 104.430 57.600 67.970 0 230.000             Einnahmen: 2016 2017 2018 2019 Gesamt Allgemeine Rücklage 104.430 32.600 21.970   159.000 Landesbeitrag   5.000 12.000 14.000 31.000 Bedarfszuweisung   20.000 20.000   40.000 S u m m e : 104.430 57.600 53.970 14.000 230.000 Abgang/Überschuss 0 0 -14.000 14.000 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Anpassung des oben angeführten Finanzierungsplanes Nr. 03 für das Vorhaben Spielraumentwicklung mit Gesamtkosten von € 230.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4d. Straßenbauprogramm 2013-2016; Finanzierungsplan-Nr. 08 GRM Schwarz MBA teilt mit, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 20.10.2016 den Finanzierungs-Plan Nr. 07 für das Vorhaben Straßenbau 2013-2016 mit Gesamtkosten von rund € 1.577.000,00. Vorhaben Nr. 607 FinA: 11.10.2016 GRS: 20.10.2016 Straßenbauprogramm 2013 - 2016 FP 07 Ausgaben (Brutto): 2013 2014 2015 2016 Gesamt Grunderwerb und Erschl.   1.129 1.224   2.353 Straßenbau 208.912 398.666 359.809 346.300 1.313.687 EL Straßenbau 29.447 89.303 70.946 71.200 260.896 Sonstiges         0 S u m m e 238.359 489.098 431.979 417.500 1.576.936             Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Straßenbau-Rücklage 40.000 50.000 50.000 50.000 190.000 Allgem.Rücklage 108.396 262.938 210.493 246.100 827.927 Kostenersätze 1.020 960     1.980 Interessentenbeiträge   5.897   200 6.097 Sonstige Mittel     540   540 Landesbeitrag 59.496 40.000 20.000 20.000 139.496 Bedarfszuweisung   40.000 60.000 50.000 150.000 Eigenleistung der Gde. 29.447 89.303 70.946 71.200 260.896 S u m m e 238.359 489.098 411.979 437.500 1.576.936 Abgang/Überschuss 0 0 -20.000 20.000 0 Nach Abschluss des Finanzjahres 2016 liegen die endgültigen Gesamtkosten des Vorhabens vor. Da die letzten Rechnungen erst gegen Ende des Jahres 2016 überwiesen wurden, haben wir von den zugesicherten BZ-Mittel in Höhe von € 50.000,00 für 2016 nur € 40.000,00 erhalten. Der Restbetrag von € 10.000,00 wird uns erst nach Vorlage der HH-Konten an das Land OÖ überwiesen werden. Das Vorhaben gilt sodann als abgeschlossen. Der angepasste Finanzierungsplan Nr. 08 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 607 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Straßenbauprogramm 2013 - 2016   Entwurf FP 08 Ausgaben (Brutto): 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Grunderwerb und Erschl.   1.129 1.224     2.353 Straßenbau 208.912 398.666 359.809 352.108   1.319.495 EL Straßenbau 29.447 89.303 70.946 70.984   260.680 S u m m e 238.359 489.098 431.979 423.092 0 1.582.528               Einnahmen: 2013 2014 2015 2016   Gesamt Straßenbau-Rücklage 40.000 50.000 50.000 50.000   190.000 Allgem. Rücklage 108.396 262.938 210.493 251.066   832.893 Kostenersätze 1.020 960       1.980 Interessentenbeiträge   5.897   202   6.099 Sonstige Mittel     540 840   1.380 Landesbeitrag 59.496 40.000 20.000 20.000   139.496 Bedarfszuweisung   40.000 60.000 40.000 10.000 150.000 Eigenleistung der Gde. 29.447 89.303 70.946 70.984   260.680 S u m m e 238.359 489.098 411.979 433.092 10.000 1.582.528 Abgang/Überschuss 0 0 -20.000 10.000 10.000 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten endgültigen Finanzierungsplan Nr. 08 für das Vorhaben Straßenbau 2013-2016 mit einer Gesamtsumme in Höhe von € 1.582.528,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4e. Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Schweinbach; Finanzierungsplan-Nr. 06 GRM Schwarz MBA berichtet, der letzte Finanzierungsplan Nr. 05 mit einer Gesamtsumme von € 1.923.600 wurde am 11. Feb. 2016 vom Gemeinderat beschlossen. Vorhaben Nr.254 FinA: 19.01.2016 GRS: 11.02.2016 Kinderbetreuung Schweinbach (Kindergarten + Krabbelstube) FP 05 Ausgaben (Netto): 2013 2014 2015 2016 Gesamt Planung/Bauleitung 28.830 68.066 82.147 70.957 250.000 Architektenbewerb 0 Errichtung 300 918.006 624.991 1.543.297 Einrichtung u. Betr.Ausst 130.000 130.000 Sonstige Ausgaben 163 140 303 S u m m e 28.830 68.529 1.000.293 825.948 1.923.600 Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 Gesamt Allgem.Rücklage 28.830 68.529 0 321.241 418.600 Bundesmittel 855.000 855.000 Landesbeitrag 113.000 212.000 325.000 Bedarfszuweisung 113.000 212.000 325.000 S u m m e 28.830 68.529 1.081.000 745.241 1.923.600 Abgang/Überschuss 0 0 80.707 -80.707 0 Durch die Bauverzögerung im Jahr 2016 und unter Berücksichtigung der Finanzdaten für 2016 wurde der u.a. Finanzierungsplan Nr. 06 angepasst. Die für 2016 zugesicherten restlichen Landesbeiträge und BZ-Mittel werden erst 2017 bzw. nach Vorlage der endgültigen Ausgabenübersicht bereitgestellt werden. Anfang Jänner 2017 lagen noch nicht alle Schlussrechnungen vor. Der Finanzierungsplan Nr. 06 sieht folgendermaßen aus: Vorhaben Nr.254 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Kinderbetreuung Schweinbach (Kindergarten + Krabbelstube)   Entwurf FP 06 Ausgaben (Netto): 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Planung/Bauleitung 28.830 68.066 82.147 63.895 8.000 250.938 Errichtung   300 918.006 434.883 238.955 1.592.144 Einrichtung u. Betr.Ausst       80.215   80.215 Sonstige Ausgaben   163 140     303 S u m m e 28.830 68.529 1.000.293 578.993 246.955 1.923.600               Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Allgem. Rücklage 28.830 68.529 0 300.000 21.241 418.600 Bundesmittel     855.000     855.000 Landesbeitrag     113.000 140.822 71.178 325.000 Bedarfszuweisung     113.000 0 212.000 325.000 S u m m e 28.830 68.529 1.081.000 440.822 304.419 1.923.600 Abgang/Überschuss 0 0 80.707 -138.171 57.464 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 06 für das Vorhaben Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Schweinbach mit einer Gesamtsumme von € 1.923.600,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4f. Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 (BBG Langwiesen - Baulos 01); Finanzierungsplan-Nr. 02 GRM Schwarz MBA führt aus, der Gemeinderat beschloss am 26.11.2015 den ersten Finanzierungsplan für das geplante Vorhaben ABA BA 16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen). Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 05.11.2015 GRS: 26.11.2015 ABA BA 16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen) Baulos 01 FP 01 Ausgaben (Netto): 2015 2016 2017 2018 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 70.000 70.000 Planung/Baul. 60.000 60.000 Baumeisterarbeiten 300.000 20.000 320.000 S u m m e : 0 430.000 20.000 0 450.000 Einnahmen: 2015 2016 2017 2018 Gesamt ABA-Rücklagen 430.000 20.000 450.000 Kostenersätze 0 S u m m e : 0 430.000 20.000 0 450.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 0 Im Baulos 01 sind neben dem Grunderwerb für das Rückhaltebecken (Abwicklung 2016) die Errichtung des Rückhaltebeckens sowie eines Löschwasserbehälters und damit verbunden diverse Kanalstränge vorgesehen und im AOHH für 2017 veranschlagt. Mit der Planung und Bauleitung wurde das Büro Eitler (GRB v. 2.7.2015) beauftragt. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben werden auf rund € 450.000,00 geschätzt. Der angepasste Finanzierungsplan aufgrund der Ausgaben für 2016 sieht folgendermaßen aus: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 ABA BA 16 (Betriebsbaugebiet Langwiesen) Baulos 01 FP 02 - Entwurf Ausgaben (Netto): 2015 2016 2017 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 60.362 60.362 Planung/Baul. 1.000 0 58.638 59.638 Baumeisterarbeiten 0 330.000 330.000 S u m m e : 1.000 60.362 388.638 450.000 Einnahmen: 2015 2016 2017 Gesamt ABA-Rücklagen 1.000 60.362 388.638 450.000 S u m m e : 1.000 60.362 388.638 450.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 02 für das Vorhaben ABA BA 16 (Baulos 01) mit geschätzten Gesamtkosten von € 450.000,00 beschließen. GRM Mandl erklärt, da es sich nicht nur um das Löschwasserbecken handelt, werde die SPÖ-Fraktion nicht zustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 5. Änderung der Lustbarkeitsabgabeverordnung; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA führt aus, der Landesgesetzgeber habe im Rahmen der Oö. Lustbarkeitsabgabegesetz- Novelle 2016, LGBl.Nr. 58/2016 empfohlen, bei der Lustbarkeitsabgabe-Verordnung die Definition des Abgabenschuldners/der Abgabenschuldnerin konkreter als bisher verlangt, festzulegen. § 3 der Lustbarkeitsabgabe-Verordnung der Gemeinde Engerwitzdorf vom 01.07.2016 ist daher wie folgt abzuändern: § 3 Abgabenschuldner Als Abgabenschuldner ist abgabenpflichtig, * bei den mit Karten entgeltlich zugänglichen Veranstaltungen/Vergnügungen * der Unternehmer, auf dessen Rechnung oder in dessen Namen die Veranstaltung/Vergnügung durchgeführt wird, * derjenige, der sich öffentlich als Veranstalter ankündigt oder den Behörden gegenüber als solcher auftritt * beim Betrieb von Spielapparaten * die Veranstalterin (Unternehmerin) bzw. der Veranstalter (Unternehmer), auf deren bzw. dessen Rechnung oder in deren bzw. dessen Namen Spielapparate betrieben werden, * diejenige oder derjenige, die bzw. der den Behörden gegenüber als Veranstalterin (Unternehmerin) bzw. Veranstalter (Unternehmer) auftritt, * diejenige oder derjenige, die oder der sich öffentlich als Veranstalterin (Unternehmerin) bzw. Veranstalter (Unternehmer) ankündigt * beim Betrieb von Wettterminals, das den jeweiligen Wettterminal betreibende Wettunternehmen, wie Buchmacherinnen und Buchmacher, Totalisateurinnen und Totalisateure, Vermittlerinnen und Vermittler (§ 2 Z. 9 Oö. Wettgesetz).“ Die Lustbarkeitsabgabe-Verordnung tritt dann mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Änderung der Lustbarkeitsabgabe-Verordnung der Gemeinde Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Kreditüberschreitungen 1/2017; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, bei der Budgeterstellung für das Finanzjahr 2017 musste aus finanziellen Gründen der Einbau einer Klimaanlage im Veranstaltungssaal im Kulturhaus zurückgestellt werden. Die Kosten werden auf etwa € 70.000,00 geschätzt. Nunmehr liegt das Rechnungsabschlussergebnis 2016 vor. Der Einnahmenüberschuss des OHH in Höhe von rund € 1,038.000,00 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. Ein Teil dieser Rücklagezuführung (ca. € 60.000,00) wird für im Jahr 2016 vorgesehen jedoch nicht getätigten Investitionen im heurigen Jahr verwendet (wurde bereits im Zuge der Voranschlagsberatung im Finanzausschuss vom 5. Dezember 2016 mitgeteilt). Ein Teil ist für außerordentliche Vorhaben, die in der MFP abgebildet sind, vorgesehen. Darüber hinaus könnte für den Einbau einer Klimaanlage für das Kulturhaus ein Betrag von etwa € 70.000,00 aus der Allgemeinen Rücklage verwendet werden. Bei Genehmigung dieser Kreditüberschreitung ist eine sofortige Anboteinholung und eine Vergabe bzw. Durchführung zeitgerecht vor Beginn der „heißen Veranstaltungszeit“ möglich. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die oben angeführte Kreditüberschreitung in Höhe von € 70.000,00 (1/3801/010) für den Einbau einer Klimaanlage im Kulturhaus durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (2/981/298) beschließen. Für GRM Dr. Niebsch soll die Klimaanlage eine Motivation sein, eine PV-Anlage auf das Kulturhaus zu montieren. GRM Pühringer W. betont, er habe den Bau des Kulturhauses immer kritisch betrachtet bezüglich Auslastung und Abgang. Der Bürgermeister antwortet, das Kulturhaus ist auch eine adäquate Heimstätte für unsere Kulturträger. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Vezmar-Gutenbrunner ist während der Abstimmung nicht im Saal. 7. Hittmannsberger Josef, Steinreith 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 1802/1 KG Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.200 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, dass die zur Umwidmung beantragte Fläche von Grünland zu Bauland Wohngebiet in der Ortschaft Steinreith liegt. Westlich der Objekte Steinreith 9 und Steinreith 20 sollen auf einer Fläche von ca. 2.200 m² 3 Bauparzellen geschaffen werden. Die Ver- und Entsorgung ist durch die vorhandenen Leitungen und die verkehrsmäßige Aufschließung durch den Güterweg Steinreith gegeben. Durch eine Bebauung mit 3 Wohnhäusern entsteht eine 2-hüftige Bebauung, die die Siedlungsstruktur und das Ortsbild verbessern würde. Die Fläche befindet sich in der regionalen Grünzone, diese kann aber eingeschränkt werden, wenn die Grünzone nicht wesentlich beeinträchtigt wird und es zur Verbesserung der Bebauungsstruktur kommt. Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulandwidmung nicht vorgesehen. Der Baulandbedarf ist gegeben da keine verfügbaren Flächen in diesem Bereich vorhanden sind. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass das künftige Bauland innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung zu bebauen ist und diese Verpflichtung im Falle der Veräußerung an den neuen Eigentümer nachweislich weiterzugeben ist. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone A+, sodass im Bauverfahren ein geotechnisches Gutachten vom Bauwerber vorzulegen ist. Mit Vertretern der Abteilungen Raumordnung und Naturschutz wurde ein Lokalaugenschein durchgeführt. Da diese Widmung eine Siedlungsabrundung darstellt, wird diese Umwidmung grundsätzlich positiv beurteilt. Es wird jedoch angeregt, dass allfällige Rückführungen von Baulanderweiterungsflächen in Außenlagen wünschenswert wären. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten und folgenden Rückführungen von Baulanderweiterungsflächen in Außenlagen bzw. nachstehender Rückwidmung zugestimmt: * ÖEK: Teilfäche der Parzelle 3314, KG. Klendorf im Ausmaß von ca. 3500 m² nördlich des landwirtschaftlichen Anwesens Klendorfweg 11 (Rammer) * ÖEK: Parzelle 3329, KG. Klendorf im Ausmaß von ca. 1400 m² (Bachl Margarete) * Flächenwidmungsplan: Teilfläche der Parzelle 928/1 im Ausmaß von ca. 1800 m² (Rückwidmung, da Wald auf gewidmeter Fläche) – Hießl, Unterreichenbach 6 Die betroffenen Grundeigentümer werden von der beabsichtigen Änderung des ÖEK bzw. Flächenwidmungsplanes verständigt. Sollten Stellungnahmen dazu einlangen, werden diese vor der Grundsatzbeschlussfassung nocheinmal dem Ausschuss zur Beratung vorgelegt. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 im Bereich der Parzelle Nr. 1802/1 KG Engerwitzdorf (Hittmannsberger) im Ausmaß von ca. 2.200 m² und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. GVM DI Wagner ist skeptisch, da es außerhalb des Siedlungsgebietes liegt und es sich um eine relativ große Erweiterung handelt. GRM Mag. Seyer-Neulinger spricht sich grundsätzlich gegen die Umwidmung aus, weil es im ÖEK nicht vorgesehen ist. Man beschneidet Grundeigentümer, damit ein anderer umwidmen kann. Derartige Umwidmungen können im Zuge der ÖEK-Überarbeitung passieren, aber nicht auf derartige Weise. GRM Grillnberger findet Rückwidmungen grundsätzlich positiv. Vizebürgermeister Schöffl sieht es als verantwortungsvolle Raumordnungspolitik. Diese sei zu befürworten und er ersucht daher um Zustimmung. Auf die Frage von GRM Mandl, was das Thema Rückwidmungen mit diesem Tagesordnungspunkt zu tun habe, antwortet der Bürgermeister, dass große Baulandreserven vorhanden sind. Demzufolge werden die Grundbesitzer befragt. Amtsleiter Watzinger MBA betont, die Handlungsweise hat das Land OÖ angeregt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Pletz Günter und Maria, Katsdorfer Straße 13, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle Nr. 399/3 KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 3.200 m² und Parzelle Nr. 399/1 (Lorenz Maria) KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 1.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, die beantragte Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet liegt im Siedlungsbereich von Innertreffling östlich des Objektes Katsdorfer Straße 9. Der Kanal liegt in unmittelbarer Nähe und die Wasserversorgung erfolgt über die Wassergenossenschaft Innertreffling II. Seitens der WG Innertreffling II wird dem Anschluss zugestimmt. Die Umwidmungsfläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Wohnfunktion vorgesehen. Der Antragsteller nimmt zur Kenntnis, dass das künftige Bauland innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung zu bebauen ist und diese Verpflichtung im Falle der Veräußerung an den neuen Eigentümer nachweislich weitergegeben wird. Weiters verpflichtet sich der Antragsteller die Kosten für die erforderliche Leitungsverlängerung des Kanales sowie den Tragkörper der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich des neu beantragten Baulandes zu errichten. Der Baulandbedarf ist gegeben da keine verfügbaren Flächen in diesem Bereich vorhanden sind Die Zufahrt zu den geplanten Bauplätzen würde über Parzelle 399/1 (Grundeigentümerin: Lorenz Maria) erfolgen. Frau Lorenz, erklärt sich bereit, den für die Zufahrt erforderlichen Straßengrund in das öffentliche Gut abzutreten. Diese Grundabtretung erfolgt grundsätzlich in Form eines Grundtausches mit dem Antragsteller Pletz Günter. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle Nr. 399/3 KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 3.200 m² und Parzelle Nr. 399/1 KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 1.000 m² und die Einleitung des Verfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Penkner Friedrich und Martha, Mittertreffling 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 im Berich der Parzelle Nr. 593/1 und 611/2 KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 290 m² von Grünland zu Bauland-Wohngebiet; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die beantragte Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet befindet sich in Mittertreffling südlich der Objekte Mittertreffling 3 und 3a im Ausmaß von ca. 290 m². Die Grundeigentümer der Parzelle 1209/10, KG. Niederkulm (Mittertreffling 3 und 3a) beabsichtigten, diesen Grundstücksteil für die Vergrößerung ihres Bauplatzes von Familie Penkner zu kaufen. Seitens der Abteilung Raumordnung des Amtes der Oö. Landesregierung bestehen aufgrund der Größe der Umwidmungsfläche keine Einwände. Weiters stellt diese Widmung eine Abrundung der bestehenden Wohngebietswidmung dar. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzellen Nr. 593/1 und 611/2, KG Niederkulm im Ausmaß von ca. 290 m² und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Widmann Gerhard und Helga, Au 8, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet der neu geschaffenen Parzelle 2834/4 aus Parzelle Nr. 2834/3 KG Engerwitzdorf (Mayrhofer Christian) im Ausmaß von ca. 73 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, Herr und Frau Widmann sind Eigentümer der Liegenschaft Au 8 auf Parzelle 2835, KG. Engerwitzdorf. Sie beabsichtigen im südlichen Teil der Liegenschaft die Errichtung einer Garage. Um die Zufahrt von Süden her zu ermöglichen wurde eine Teilfläche von 73 m² (neu geschaffene Parzelle 2834/4, KG. Engerwitzdorf) aus Parzelle 2834/3 von Herrn Mayrhofer Christian erworben. Da es sich bei einer Befestigung der Zufahrt (Schotter bzw. Asphalt) um eine bauliche Anlage handelt, die im Grünland nicht zulässig ist, ersuchen sie um Umwidmung der Parzelle 2834/4 im Ausmaß von 73 m² von Grünland in Bauland – Dorfgebiet. Seitens der Abteilungen Raumordnung und Naturschutz bestehen keine Bedenken gegen die Umwidmung. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 im Bereich der neu geschaffenen Parzelle Nr. 2834/4, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 73 m² und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 51 (Scheba - Moserweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die beantragte Änderung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet befindet sich in der Ortschaft Linzerberg südlich des Diakoniewerkes. Es sollen 2 Bauparzellen geschaffen werden. Weiters soll die bereits in Wohngebiet gewidmete Fläche westlich des Objektes Moserweg 11, für die Errichtung eines Fußweges, erweitert werden. Das Gesamtausmaß der Umwidmungsfläche beträgt ca. 1.800 m². Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.10.2016 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Seitens der Örtlichen Raumordnung bestehen keine Einwände. Die Überörtliche Raumordnung erhebt keinen Einwand gegen die geplante Umwidmung, teilt jedoch in Ihrer Stellungnahme mit, dass der für die Errichtung des Fußweges westlich des Objektes Moserweges 11 benötigte Bereich innerhalb der Regionalen Grünzone gem. Regionalem Raumordnungsporgramm Linz-Umland 2 liegt. Aufgrund der Kleinflächigkeit der Umwidmungsfläche und der relativ geringen naturräumlichen Eingriffrelevanz, wird eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz-Umland 2 festgestellt. Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz teilt in seiner Stellungnahme mit, dass mit keinen negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild auch aufgrund der topografischen Gegebenheiten zu rechnen ist, sodass die Änderung aus naturschutzfachlicher Sicht vertretbar ist. Seitens der Abteilung Grund-, Trinkwasser-und Oberflächengewässerwirtschaft bestehen keine Einwände, wenn die bewilligungspflichtigen Maßnahmen in Bezug auf die Lage in der Randzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken beachtet werden. Von der Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr bestehen keine Einwände. Seitens der Linz Strom Netz GmbH, der Netz Oö GmbH und der Freiwilligen Feuerwehr Treffling bestehen keine Einwände. Die Nachbarn Herbert und Sabine Miesenböck ersuchen in ihrer Stellungnahme um Einplanung von Besucherparkplätzen für die neu zu erschließenden bzw. auch schon auf den Schebagründen bestehenden Bauflächen. Weiters weisen sie auf die prekäre Parkplatzsituation im Bereich des Moserweges hin. Wochentags stehen laufend Besucher der Diakonie im Halte- und Parkverbot, sodass die Zufahrt zu ihrem Objekt Moserweg 12 oft nur erschwert oder von Norden kommend gar nicht möglich ist. Sie ersuchen daher um Veranlassung einer rigorosen Kontrolle der Einhaltung des Halte- und Parkverbotes. Dazu wird bemerkt, dass bei Neubauten 3 Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben werden. Die Kontrolle zur Einhaltung des Halte- und Parkverbotes fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde. Im Anlassfall ist die Polizei zu verständigen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 51 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 betreffend der Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1.800 m² beschließen und der Stellungnahme der Familie Miesenböck nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 53 (Rudelsdorfer - Sonderausweisung); Beschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, der Umwidmungsantrag betrifft den Einbau einer 10. Wohneinheit für das Objekt Engerwitzdorf 4 auf Parzelle .4, KG. Engerwitzdorf (Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude W4 10 Wohneinheiten). Derzeit ist das Objekt mit einer Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude mit max. 9 Wohneinheiten ausgewiesen. Die erforderlichen 21 Stellplätze sowie ein Spielplatz in einer Größe von 200 m² sind vorhanden. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Laut Stellungnahme vom 04.01.2017 der Ehegatten Hildegund und Anatole Gscheidlinger, wohnhaft in Engerwitzdorf 7 ist aus ihrer Sicht dieser Widmungsantrag abzulehnen, da die angestrebte erneute Sonderausweisung für 10 Wohneinheiten eine wiederholte Ausweitung der Rechtsordnung bedeutet, da lt. rw. Flächenwidmungsplan bereits eine Sonderausweisung für 9 Wohneinheiten genehmigt ist. Ein solches Vorgehen trägt zur weiteren Aushöhlung der gültigen Gesetzgebung bei und schafft einen Präzedenzfall, anhand dessen auch zukünftige Bauvorhaben im „Dorfgebiet“ gemessen werden. Seitens der Linz Strom GmbH und Netz Oö. GmbH liegen keine Einwände vor. Seitens der Abteilung Raumordnung sind im weiteren Verfahren folgende Eckpunkte zu berücksichtigen: Lt. Stellungnahme der Grund- und Trinkwasserwirtschaft liegt die vorliegende Planung aufgrund von bereits errichteten Hochwasserschutzanlagen nur noch in einem Teilbereich im HW100, jedoch außerhalb der ehemals roten Gefahrenzone. Der Planung kann zugestimmt werden, wenn im weiteren Verfahren die aktuellen HW30 und HW100 Anschlaglinien samt Hochwasserschutzanlage sowie die ehemalige rote Zone im Flächenwidmungsplan aktualisiert werden. Da die bereits errichtete Hochwasserschutzanlage noch nicht kollaudiert ist, sind lt. Rücksprache mit Dipl.-Ing. Reindl von der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft die oben angeführten Anschlagslinien und die ehemals rote Zone spätestens bei der nächsten Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes (voraussichtlich 2018) zu übernehmen. Von den Abteilungen Luftreinhaltung, Lärmschutztechnik, Agrarwirtschaft und der Wildbach –und Lawinenverbauung liegen positive Stellungnahmen vor. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der Änderung auf „Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude – max. 10 Wohneinheiten“ beim Objekt Engerwitzdorf 4 beschließen und der Stellungnahme der Ehegatten Gscheidlinger nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Jobst Christian und Schiller-Jobst Renate, Freistädter Straße 22, 4209 Engerwitzdorf; Koll Mag. Robin und Mag. Christine, Reith 11a, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 "Reith" ; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. informiert: Jobst, Freistädter Straße 22: Die Antragsteller sind Eigentümer der bebauten Liegenschaft Freistädter Straße 22, Parzelle Nr. 162/3 KG Holzwiesen. Der seit 1983 in diesem Bereich rechtswirksame Bebauungsplan legt eine westseitige Baufluchtlinie von 5 m fest. Die Zufahrt zum Objekt Freistädter Straße 22 erfolgt über die private Zufahrtsstraße 155/6. Für die Vergrößerung der bestehenden Wohneinheiten im Objekt Freistädter Straße 22 soll nordseitig ein zweigeschossiger Zubau errichtet werden. Lt. vorgelegten Planentwurf soll der geplante Zubau in einem Abstand von 2,94 m bzw. 2,0 m zur westseitigen Grundgrenze errichtet werden. Sie ersuchen daher um Änderung der westseitigen Baufluchtlinie auf 2,0 m. Baufluchtlinie soll - in Anpassung an die Bestimmungen des Oö. BauTG 2013 – auf 3,0 m festgelegt werden. Koll, Reith 11a: Die Familie Koll beabsichtigt südostseitig des bestehenden Gebäudes eine Überdachung an der Grundgrenze zu errichten. Die Gesamtlänge des bestehenden Objektes und der geplanten Überdachung im Bauwich beträgt 15 m. Die Errichtung von baulichen Anlagen an der Grundgrenze in einer Länge von max. 15 m ist lt. den Bestimmungen des Oö. Bautechnikgesetzes 2013 nur möglich, wenn es keinen Bebauungsplan gibt oder der Bebauungsplan nach Inkrafttreten des Oö. BauTG 2013 erlassen bzw. geändert wurde. Da dieses Grundstück vom Bebauungsplan Nr. 28 „Reith“ erfasst ist, der seit 1983 rechtswirksam ist, sind die Bestimmungen des damals gültigen Bautechnikgesetzes anzuwenden und wäre die Bebauung in einer Länge von 15 m an der Grundgrenze nicht möglich. Um eine Umsetzung der geplanten Überdachung an der ostseitigen Grundgrenze zu ermöglichen ersuchen die Antragsteller um Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Festlegungen für Garagen, Nebengebäude und Stellplätze für Kraftfahrzeuge. Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss beraten und folgenden Festlegungen zugestimmt: - Die Festlegung hinsichtlich Garagen, Nebengebäude und Stellplätze für KFZ soll für den gesamten Planungsraum dahingehend geändert werden, dass die jeweils gültige Fassung des Oö. Bautechnikgesetzes anzuwenden ist (derzeit Oö. BauTG 2013) - bei Errichtung von Carports ist ein Abstand von 1,0 m mit dem weitest vorspringenden Gebäudeteil zum öffentlichen Gut einzuhalten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Reith“ hinsichtlich Änderung der westseitigen Baufluchtlinie im Bereich der Parzelle 162/3, KG. Holzwiesen auf 3,0 m und der Festlegungen für Garagen, Nebengebäude und Stellplätze für Kraftfahrzeuge für den gesamten Planungsraum beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GREM Ehrenmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 14. Bebauungsplan Nr. 20 "Linzerberg" Änderung Nr. 20 (Änderung Festlegungen Gargen und Stellplätze); neuerliche Beschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 07.07.2016 die Änderung Nr. 20 des Bebauungsplanes Nr. 20 „Linzerberg“ betreffend Änderung der Festlegungen für Garagen und Stellplätze für den gesamten Planungsraum, jedoch nur auf jenen Bauplätzen, auf welchen eine offene Bauweise zulässig ist, beschlossen. Um eine einheitliche Bebauung festzulegen soll der gesamte Planungsraum ohne Ausnahmen, daher auch die Objekte in gekuppelter Bauweise und Gruppenbauweise den Bestimmungen des Oö. Bautechnikgesetzes in der jeweils gültigen Fassung (derzeit Oö. BauTG 2013) angepasst werden. Seitens der Abteilung Raumordnung bestehen keine Einwände gegen diese Anpassung. Für diese Änderung sind keine weiteren Stellungnahmen der Fachdienststellen erforderlich. Von den betroffenen Grundeigentümern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 20 „Linzerberg“, Änderung Nr. 20 in der nun vorliegenden Form (Änderung der Festlegungen für Garagen und Stellplätze für den gesamten Planungsraum) beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling" Änderung Nr. 15 (Wosig -Adalbert-Stifter-Straße); Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, der Gemeinderat habe in der Sitzung am 20.10.2016 die Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 32 „Mittertreffling“ betreffend der Firsthöhe, Baufluchtlinien, Breite des Fußweges, Anzahl der Stellplätze und Begrünung beschlossen. Die Wohnbauservice Bauträger GmbH ersucht in ihrer Stellungnahme um folgende Änderungen: 1. Erhöhung der maximalen Dachneigung bei Pultdächern auf 9 Grad, da viele Pultdächer als Blechdächer ausgebildet werden und gemäß einschlägigen Ö-Normen bei Blechdächern bis 7 Grad ein Unterdach Vorschrift ist. Blechdächer mit höherer Neigung können ohne Unterdach ausgebildet werden. 2. Der im Osten des Wohnprojektes abzutretende Fußweg, welcher den bestehenden Fußweg aus Parzelle 563/5 mit der Straße Parzelle Nr. 575/3 verbindet, soll soweit verändert werden, dass der abzutretende Gehweg die Parzelle 559/11 nicht beeinflusst. Frau Petra Engleitner, Roseggerstraße 7, 4209 Engerwitzdorf, hat eine Stellungnahme abgegeben, die vollinhaltlich verlesen wird. Dazu wird bemerkt, dass sich hinsichtlich der Baufluchtlinie keine Änderungen an der westlichen Grundgrenze ergeben haben und eine 3-geschoßige Bebauung auch lt. derzeit rechtsgültigen Bebauungsplan möglich ist. Die Parkplätze auf Parzelle 587/20 bleiben bestehen. Seitens der Netz Oö GmbH und Linz Strom GmbH besteht kein Einwand. Von der Örtlichen Raumordnung wurde mitgeteilt, dass durch die Bebauungsplanänderung überörtliche Interessen im besonderen Maß nicht berührt werden, daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung nicht erforderlich. Die Übereinstimmung des Bebauungsplanes mit den Festlegungen des verordneten Flächenwidmungsplanes ist gegeben. Seitens der Abteilung Grund-, Trinkwasser- und Oberflächengewässerwirtschaft bestehen keine Einwände. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und stimmt der Verlegung des Fußweges zu. Der Änderung der Dachneigung von 7 auf 9 Grad wird nicht zugestimmt. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 15 des Bebauungsplanes Nr. 32 „Mittertreffling„ in der nun vorliegenden Form zur Beschlussfassung vorschlagen, und dem Einwand von Frau Engleitner nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Bebauungsplan Nr. 43 "Niederthal - Pointner" Aufhebung; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, der seit 29.08.1986 rechtswirksame Bebauungsplan umfasst Teile der Ortschaft Niederthal mit einer Fläche von ca. 1,9 ha. Die Festlegungen des Planes entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen. Der gesamte Bebauungsplanbereich ist bis auf drei Parzellen bebaut. Der öffentliche Straßengrund ist abgetreten und die Straßen sind errichtet. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 10.11.2016 den Grundsatzbeschluss für die Aufhebung des Bebauungsplanes gefasst. Die Linz Strom Netz GmbH und die Netz Oö GmbH erheben keinen Einspruch. Laut Stellungnahme der Abteilung Raumordnung werden überörtliche Interessen im besonderen Maß nicht berührt. Seitens der Abteilung Naturschutz und der Wildbach – und Lawinenverbauung bestehen keine Einände gegen die Aufhebung des Bebaungsplanes. Laut der forstfachlichen Stellungnahme kommt es durch die Aufhebung zu keiner Verschlechterung der Verhältnisse und wird daher zugestimmt. Die Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft weist darauf hin, dass der östliche Teil der Ortschaft Niederthal, insbesondere die Parzelle 3033/2 bei Starkregenereignissen massiv von Oberflächenwässern aus dem Hinterland betroffen ist. Da es sich beim ggst. Verfahren um eine Bebauungsplanaufhebung und nicht um eine Neuwidmung handelt, sowie der Projektsbereich bereits großteils bebaut ist, wird der Aufhebung des Bebauungsplanes zugestimmt. Von den betroffenen Grundeigentümern sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die ersatzlose Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Niederthal - Pointner“ beschließen. Abstimmungsergebmis: einstimmige Annahme 17. Kleiß Gerhard und Bettina, Mühlholzstraße 18, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 07.12.2016 für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle 415, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Schöffl. GRM Pühringer W. erläutert, Herr und Frau Gerhard und Bettina Kleiß, Mühlholzstraße 18, 4209 Engerwitzdorf haben mit Bauansuchen vom 25.10.2015, eingereicht am 07.11.2016, die Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle Nr. 415, KG. Engerwitzdorf gemäß den Projektsunterlagen des Planverfassers Holzbau –Wolfinger GmbH, Wimmerfeld 5, 4284 Tragwein vom 10.10.2016 beantragt. Nach Vorprüfung des Projektes durch den Bausachverständigen wurde die Bauverhandlung mit Kundmachung vom 15.11.2016 anberaumt. Bei der Bauverhandlung hat Frau Gertrude Lehner, wohnhaft in Engerwitzdorfweg 17, 4209 Engerwitzdorf, Einwendungen hinsichtlich einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit sowie Ableitung der Oberflächenwässer vorgebracht. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 07.12.2016, Zl. 0300-163.020-11029-2016, wurde die Baubewilligung erteilt. Dem Einwand von Frau Gertrude Lehner wurde nicht stattgegeben, da eine Dienstbarkeit keine öffentlich-rechtliche Einwendung darstellt und hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer eine Stellungnahme des Ziviltechnikers Dipl.-Ing. Eitler vorliegt. In dieser Stellungnahme wird festgestellt, dass der Oberflächenwasserabfluss des Hangwassers vom natürlichen Einzugsgebiet durch die geplante Verbauung des Grundstückes Nr. 415 nicht verändert wird, soweit die natürliche Tiefenlinie und die bestehende Verrohrung entlang der östlichen Grundgrenze so erhalten bleiben wie bisher. Gegen diesen Bescheid haben Herr und Frau Johann und Gertrude Lehner, Engerwitzdorfweg 17, 4209 Engerwitzdorf innerhalb der Rechtsmittelfrist mit Schreiben vom 21.12.2016 Berufung eingebracht und im Wesentlichen wieder die bereits bei der Bauverhandlung vorgebrachten Einwendungen vorgebracht. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 07.12.2016 eingebrachten Berufung vom 21.12.2016 nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschließen: BESCHEID Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 07.12.2016 wurde die Baubewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle Nr. 415, KG. Engerwitzdorf erteilt. Gegen diesen Bescheid haben Herr und Frau Johann und Getrude Lehner, wohnhaft in Engerwitzdorfweg 17, 4209 Engerwitzdorf innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 09.02.2017 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch Gemäß § 95 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG 1991 i.d.g.F. und § 55 Abs. 4 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. wird die, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 07.12.2016, Zl. 0300-163.020-110289-2016, eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen und der Bescheid des Bürgermeisters bestätigt. Begründung Herr und Frau Gerhard und Bettina Kleiß, Mühlholzstraße 18, 4209 Engerwitzdorf haben mit Bauansuchen, datiert mit 25.10.2015, eingereicht am 07.11.2016 die Erteilung einer Baubewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport auf Parzelle Nr. 415, KG. Engerwitzdorf gemäß den Projektsunterlagen des Planverfassers Holzbau –Wolfinger GmbH, Wimmerfeld 5, 4284 Tragwein vom 10.10.2016 beantragt. Nach Vorprüfung des Projektes durch den Bausachverständigen wurde die Bauverhandlung mit Kundmachung vom 15.11.2016 anberaumt. Bei der Bauverhandlung hat Frau Gertrude Lehner, wohnhaft in Engerwitzdorfweg 17, 4209 Engerwitzdorf, Einwendungen hinsichtlich einer im Grundbuch eingetragenen Dienstbarkeit sowie Ableitung der Oberflächenwässer vorgebracht. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 07.12.2016, Zl. 0311-163.020-11029-2016, wurde die Baubewilligung erteilt. Dem Einwand von Frau Gertrude Lehner wurde nicht stattgegeben, da eine Dienstbarkeit keine öffentlich-rechtliche Einwendung darstellt und hinsichtlich der Ableitung der Oberflächenwässer eine Stellungnahme des Ziviltechnikers Dipl.-Ing. Eitler vorliegt. In dieser Stellungnahme wird festgestellt, dass der Oberflächenwasserabfluss des Hangwassers vom natürlichen Einzugsgebiet durch die geplante Verbauung des Grundstückes Nr. 415 nicht verändert wird, soweit die natürliche Tiefenlinie und die bestehende Verrohrung entlang der östlichen Grundgrenze so erhalten bleiben wie bisher. Gegen diesen Bescheid haben Herr und Frau Johann und Gertrude Lehner, Engerwitzdorfweg 17, 4209 Engerwitzdorf innerhalb der Rechtsmittelfrist mit Schreiben vom 21.12.2016 Berufung eingebracht und im Wesentlichen wieder die bereits bei der Bauverhandlung vorgebrachten Einwendungen vorgebracht. Von der Berufungsbehörde wird zu den vorgebrachten Einwendungen folgendes festgestellt: Hinsichtlich Oberflächenwasserableitung wurde von der Ziviltechniker GmbH. Eitler & Partner eine Stellungnahme eingeholt. Laut der Stellungnahme vom 15.11.2016 befindet sich entlang der östlichen Grenze des Grundstückes 415, KG. Engerwitzdorf eine natürliche Tiefenlinie, über die die von den nördlich gelegenen landwirtschaftlichen Flächen anfallenden Hangwässer abgeleitet werden. Diese Tiefenlinie wurde ausgehend vom südlichen Bereich des Grundstückes Nr. 410, auf dem ein Einlaufschacht mit Gitterrostabdeckung versetzt wurde, teilweise verrohrt (DN 400). Die Verrohrung verläuft dann entlang der Tiefenlinie an der östlichen Grundgrenze des Grundstückes Nr. 635 bis zu einem privaten Teich am südöstlichen Eck des Grundstückes Nr. 635. Bei Extremereignissen kann der Teich übergehen und entwässert dann über die Straße in die südlich davon gelegenen landwirtschaftlich genutzten Grundstücke. Die natürliche Tiefenlinie liegt zwischen dem Grundstück 415 und 423/1 bzw. 635 und 421, wobei der Wasserabfluss derzeit an der östlichen Grenze der beiden Grundstücke 415 und 635 erfolgt. Laut Gutachten der Ziviltechniker GmbH. Eitler & Partner wird sich durch die geplante Verbauung des Grundstückes 415, KG. Engerwitzdorf bezüglich der derzeitigen Oberflächenwasserabflussverhältnisse keine Änderung ergeben, wenn die natürliche Tiefenlinie so wie bisher erhalten bleibt. Außerdem darf die bestehende Senke in der Straße (Parze. 2669, KG. Engerwitzdorf) nördlich des Grundstückes Nr. 415 nicht verändert werden. Die Erhaltung der natürlichen Tiefenlinie sowie die bestehende Senke in der Straße wurden dem Bauwerber als Auflage im Baubewilligungsbescheid vorgeschrieben. Das Abfließen von Niederschlagswässern auf Nachbargrundstücke fällt nicht in die Zuständigkeit der Baubehörde, wenn es sich dabei um die natürlichen Abflussverhältnisse handelt. Die Frage des Abfließens von Oberflächenwässern auf das Nachbargrundstück kann von der Baubehörde nur im Zusammenhang mit der Vornahme von baulichen Maßnahmen, durch die eine Änderung der Abflussverhältnisse herbeigeführt wird, geprüft werden. Da sich durch die geplante Verbauung des Grundstückes 415, KG. Engerwitzdorf lt. Stellungnahme der Ziviltechniker GmbH. Eitler & Partner keine Änderung der Oberflächenwasserabflussverhältnisse ergibt, war spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erheben. Die Beschwerde ist schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde (bescheiderlassende Behörde), 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. Sie haben das Recht, im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 18. Novelle der Gewerbeordnung - Resolution; Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, der Bundesgesetzgeber plant eine große Novelle der Gewerbeordnung. Im vorliegenden Entwurf ist auch eine Verfassungsbestimmung enthalten, mit der die baurechtliche Zuständigkeit generell auf die Bezirksverwaltungsbehörden übertragen werden soll, wenn gleichzeitig auch ein gewerberechtlicher Konsens erforderlich ist. Einer solchen generellen Übertragung steht die Festlegung des Landesausschusses des OÖ Gemeindebundes im Rahmen des „Kremsmünsterer Manifests“ entgegen: (Zitat) Eine generelle Übertragung ist nicht erforderlich und auch nicht zielführend. Der Bürger erwartet hier das Wahrnehmen von Zuständigkeit durch die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz. Die derzeitige Übertragungsmöglichkeit ist ausreichend.  Vom Oö. Gemeindebund wurde der Entwurf einer Resolution, mit dem Ersuchen, diese im Gemeinderat zu beschließen, übermittelt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nachstehende Resolution beschließen: Resolution der Gemeinde Engerwitzdorf aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 09.02.2017 Sehr geehrter Herr Vizekanzler Dr. Mitterlehner! Im Entwurf der Gewerbeordnungsnovelle 2016 findet sich eine verfassungsrechtliche Bestimmung, mit der die Baukompetenz bei Projekten, die auch eines gewerberechtlichen Konsenses bedürfen, generell von der Gemeinde auf die Bezirksverwaltungsbehörde übertragen werden soll. Wir als Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf lehnen das ab. Es besteht ja bereits die Möglichkeit für Gemeinden, diese Kompetenzübertragung im Einzelfall durchzuführen (vgl. § 40 Oö. GemO 1990). Tatsächlich haben in Oberösterreich bereits Dutzende Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Diese aktuelle Rechtslage ist aus unserer Sicht völlig ausreichend. Eine generelle Übertragung erachten wir als keinesfalls erforderlich. Abgesehen davon, dass viele Fragen offen bleiben (Zuständigkeit Baupolizei etc.), würde diese Übertragung dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gemeindeautonomie entgegenstehen bzw. diesen unzulässig einschränken. Die oberösterreichischen Gemeinden bekennen sich zu einer modernen Verwaltung und in dieser zum Grundsatz des One Stop Shop. Das bedeutet aber nicht zwingend eine weitere Konzentration der Zuständigkeiten. Im Gegenteil – die Bürger erwarten von Ihrer Gemeinde, dass sie an derartigen Projekten im Interesse aller Beteiligten mitarbeitet. Wenn das nicht mehr gewährleistet wäre, würde die Akzeptanz derartiger Vorhaben in der Öffentlichkeit sinken und das würde wohl letztlich in vielen Fällen zu massiven Verfahrensverzögerungen führen. Wir ersuchen Sie daher, dieses Vorhaben fallen zu lassen. GRM Pühringer W. denkt, es gehe nur um baurechtliche Sachen und werde daher nicht zustimmen. Für GRM Mag. Seyer-Neulinger ist klar, dass man One Stop Shop haben will. Wichtig ist aber, dass Bauangelegenheiten beim Bürgermeister bleiben, ansonsten gehe die Gemeindeautonomie verloren. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 19. Berichte aus Arbeitskreisen GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet: Sammelpassaktion „Freunde der Erde“ Die Gemeinden Engerwitzdorf und Gallneukirchen sowie die Pfarre Gallneukirchen führen im April und Mai eine Sammelpassaktion durch. Ziel der Aktion ist es, während der WeltUmweltWochen 2017 möglichst viele Menschen zu motivieren, durch sanfte Mobilität und bewussten Konsum unser Klima zu schützen. In die Aktion sind auch die Handelsbetriebe, Vereine und Schulen der Region eingebunden. Pickerl bekommt man, * für den Kauf von regionalen, biologischen und fair gehandelten Produkten * für den Einkauf mit der mitgebrachten Tasche * für klimafreundliches Unterwegssein (zu Fuß, mit dem Rad) * für die ordnungsgemäße Entsorgung im ASZ usw. Die Sammelpässe können bis 2. Juni 2017 in den Gemeindeämtern abgegeben werden. Die ausgelosten Gewinner bekommen am 9. Juni beim FestFürDieZukunft in der Gusenhalle Gallneukirchen dann Preise überreicht. RadTag am 2. April 2017 In Engerwitzdorf und Gallneukirchen wird am 2. April wieder ein RadTag durchgeführt. Neben Radparcours, Radcheck und Labstationen gibt es auch von den Pfadfindern betreute Stationen, bei denen Wissenswertes durch Spiel und Spaß vermittelt wird. 20. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister informiert, es werden die Bürgermeister der von der Regio Tram betroffenen Gemeinden beim zuständigen Landesrat Mag. Steinkellner wegen der weiteren Vorgangsweise gemeinsam vorsprechen. Bericht folgt nach dem Termin, der noch nicht fixiert ist. b) Der Bürgermeister teilt mit, die Abfindungserklärung der Versicherungen betreffend den Schaden im Gebäude Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Mittertreffling ist eingelangt und gegengezeichnet zurückgesendet. Die Überweisung erwarten wir in den nächsten Tagen. c) Der Bürgermeister berichtet, das Land OÖ hat das Vorhaben „Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach mit Sanierung des Turnsaals“ genehmigt. Es beginnen nun die Vorarbeiten für eine möglichst rasche Umsetzung. Für den Neubau wird es neuerlich einen Architekturwettbewerb geben. d) Der Bürgermeister führt aus, die Bürgerbefragung 2016 ist nun ausgewertet, das Ergebnis ist auf der Homepage veröffentlicht. Die Bewertungen sind durchwegs besser als bei der Befragung 2013. e) Der Bürgermeister berichtet, der Gemeindevorstand hat beschlossen, im Herbst einen Lehrling für den Beruf „Straßenerhaltungsfachmann“ aufzunehmen. Bewerbungen sind mit dem Bewerbungsbogen auf unserer Homepage ab sofort möglich. f) Der Bürgermeister gratuliert zum Geburtstag von Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé. 21. Allfälliges a) GRM Reithmayr informiert, in Schweinbach treten derzeit vermehrt Einbrüche auf. b) GRM Dr. Niebsch ersucht, für die Ausschusssitzungen die Amtsvorträge zeitgerecht in das Intranet zu stellen. GRM Pühringer W. erwidert, es gibt rechtlich keine Vorgabe. Fünf Tage müssten ausreichen. c) GREM Ehrenmüller betont positiv die Aufstellung der Hundekotsackerl in Mitter- und Innertreffling. Allerdings kritisiert er, dass keine Mistkübel für die Entsorgung vorhanden sind. Hundebesitzer müssen die benützten Sackerl kilometerweit mittragen. d) GREM Ehrenmüller erinnert an die angestrebte Tonnenbeschränkung beim Güterweg Amberg. Es fahren nach wie vor LKW mit Anhänger. Dazu antwortet Vizebürgermeister Schöffl, der Antrag auf eine Tonnenbeschränkung wurde nach Begutachtung durch die BH Urfahr-Umgebung abgelehnt. e) GRM Mag. Seyer-Neulinger kritisiert die „mistkübelfreie Gemeinde“. Es habe keinen Erziehungsfaktor - wenn Mist am Boden liegt, wird weiterer Mist dazugeworfen. GVM Mayrbäurl versteht die Aufregung nicht, es ist eine gewisse Lernphase. f) GRM Mandl berichtet, im Winter habe sich ein Kanaldeckel Im Obstgarten gesenkt und ersucht um Überprüfung. g) GRM Mandl fragt, wenn jemand ein Carport etc. dazubaut, wie diese Flächen von der Gemeinde kontrolliert werden. Dazu antwortet Amtsleiter Watzinger MBA, dies wird imzuge der feuerpolizeilichen Beschau festgestellt und es werden auch Nachverrechnungen gemacht. h) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erkundigt sich über den Stand „Junges Wohnen“. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 19.01.2017 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:11 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 06.04.2017 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 06.04.2017 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender Mag. Schwarzenberger eh. Mandl eh. …………………………..………….. ……………………………….…..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer Paul eh. Dr. Niebsch eh. …………………………………….... ……………………………..………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 09.02.2017 1