Lfd.Nr.: 5, 2017 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 06.07.2017 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) ab Top 3 Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Andreas Naderer (FPÖ) bis Top 31a Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Stefan Schimböck (ÖVP) für Stefan Schöffl Ingrid Gattringer (ÖVP) für Johanna Haider Thomas Frisch (SPÖ) für Mag. Andrea Seyer-Neulinger Josef Ehrenmüller (SPÖ) für Sandra Harant Mag. Sandra Zwirchmayr (GRÜNE) für Andreas Grillnberger Es fehlten entschuldigt: Andreas Grillnberger Stefan Schöffl Sieglinde Faltlhansl Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger Johanna Haider Sandra Harant Paul Pühringer Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mandatsverzicht Thomas Wolfmayr; Nachwahl 2 Bestellung weiterer Europa-Gemeinderäte 3 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 22.05.2017; Kenntnisnahme 4 Errichtung von Starter-Wohnungen gem. Verordnung der Oö. Landesregierung; Beschlussfassung der weiteren Vorgangsweise 5 Beratung über Verabschiedung einer Resolution an den Oö. Landtag zum Thema Klimaschutz; Beschlussfassung 6 Anpassung der Abfallordnung der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 7 Verlängerung der KEM (Klima-Energiemodellregion) Sterngartl-Gusental - Entrichtung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages; Beschlussfassung 8 Errichtung eines Mountainbikenetzes in der Region Sterngartl-Gusental; Beschlussfassung 9 Johanna Möstl, Wanderweg 7, 4209 Engerwitzdorf; Grundveräußerung; Beschlussfassung 10 Aufnahme der Baumaßnahmen in der Amtshausstraße im Bereich der Wohnanlage Lebensräume ins Straßenbauprogramm 2018; Beschlussfassung 11 Herr und Frau Johann und Veronika Scheba; Abschluss einer Vereinbarung über die Errichtung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der „Scheba-Gründe" im Bereich Linzerberg; Beschlussfassung 12 Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 12 a Vergabe der Projektbeaufsichtigung 13 Kreditüberschreitungen 3/2017; Beschlussfassung 14 RHV Mittlere Gusen; Abschluss eines Bürgschaftsvertrages in Höhe von € 285.000,00 für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von EUR 2,0 Mio; Beschlussfassung 15 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 54 (Pletz - Innertreffling); Beschlussfassung 16 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 60 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 (Fischerlehner - Betriebsbaugebiet - Verfahren eingeleitet unter Flächenwidmungsplan Nr. 5 Änderung Nr. 124); Beschlussfassung 17 Fabian Franz, Primelweg 17, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Fabian-West"; Grundsatzbeschlussfassung 18 ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstraße 11, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgründe"; Grundsatzbeschlussfassung 19 Schuster Richard und Claudia, Auergütlweg 34, 4030 Linz; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.12.2016 hins. Benützungsverbot des Objektes Engerwitzberg 11 (Klammühle); Beschlussfassung 20 Fischerlehner Felix und Elfriede, Innertreffling 7, 4209 Engerwitzdorf; konsenslose bauliche Anlage auf Parz. 385/3, KG. Niederkulm, Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.01.2015; Beschlussfassung 21 Pletz Günter, Katsdorfer Straße 13, 4209 Engerwitzdorf; Erstellung eines Bebauungsplanes für Teilbereiche der Parzellen 399/1 und 399/3, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung 22 Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen; Kindergarten Martinstift; Abgangsdeckungsvereinbarung; Beschlussfassung 23 Pfarrcaritas Gallneukirchen; 6. Gruppe im Hort Engerwitzdorf-Schweinbach ab 2017/18, Nachtrag zum Arbeitsübereinkommen und zum Pachtvertrag, Nutzungsvereinbarung für Expositur im Betreuungsgebäude St. Florian, Bürgerstraße 4, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung 24 Änderung der Tarifordnung für Kindergärten und Horte ab 2017/18; Beschlussfassung 25 Änderung der Tarifordnung für Krabbelstuben ab 2017/18; Beschlussfassung 26 Änderung der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten ab 2017/18; Beschlussfassung 27 Krabbelstube, Kindergarten und Hort Katsdorf, Gastbeitrag; Ersuchen um Ausnahmeregelung für das Jahr 2016, Beschlussfassung 28 Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal, Architekturwettbewerb, Vergabe Wettbewerbsbegleitung, Grundsatzbeschluss; Beschlussfassung 29 Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal, Bewerbungsverfahren für Generalübernehmer, Vergabe Wettbewerbsbegleitung, Grundsatzbeschluss; Beschlussfassung 30 Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule (schulische Nachmittagsbetreuung), Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten; Grundsatzbeschluss 31 Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 31 a Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling 31 b Vergabe der Bauleitung und Baukoordination für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling 31 c Vergabe der statischen Bearbeitung für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling 31 d Vergabe der bauphysikalischen Bearbeitung für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling 32 Verordnung über die Nutzung von Räumlichkeiten der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Beschlussfassung 33 Tarifordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Beschlussfassung 34 Erweiterung Straßenbauprogramm 2017, Abänderung der Querungshilfen und Haltestellen in Zuge der Gehwegbauarbeiten Haid/Steinreith, Beschlussfassung 35 Berichte aus den Arbeitskreisen 36 Bericht des Bürgermeisters 37 Allfälliges 38 Dringlichkeitsantrag: Teilnahme an der „Beschäftigungsaktion 20.000“ ; Grundsatzbeschlussfassung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 26.06.2017 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.05.2017 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Thomas Frisch wird durch den Bürgermeister angelobt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag des Bürgermeisters „Teilnahme an der Beschäftigungsaktion 20.000; Grundsatzbeschlussfassung“ als Tagesordnungspunkt 38 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Zum gleichen Thema hat die SPÖ-Gemeinderatsfraktion ebenfalls einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Über die Aufnahme dieses Dringlichkeitsantrages wird nicht mehr abgestimmt. Der Dringlichkeitsantrag wird dem Protokoll beigelegt und im Akt des zuständigen Sachbearbeiters aufgenommen. Der Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion „Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der A7 auf beiden Seiten der Autobahn zum Schutz unserer GemeindebürgerInnen“ wird mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion Der Dringlichkeitsantrag der SPÖ-Gemeinderatsfraktion „Einleitung von verkehrssituationsadäquaten Maßnahmen für Fußgänger im Bereich DSM Schrott- und Metallverwertung GmbH und Lebensmittelunternehmen Lidl“ wird mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 18 und 22 von der Tagesordnung abgesetzt werden. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:19 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mandatsverzicht Thomas Wolfmayr; Nachwahl Bürgermeister Fürst berichtet, GREM Thomas Wolfmayr verzichtete auf seine Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Herr Wolfmayr war auch Ersatzmitglied im Prüfungsausschuss. Nunmehr brachte die SPÖ-Gemeinderatsfraktion einen gültigen Wahlvorschlag ein: Prüfungsausschuss: Ersatzmitglied: Thomas Frisch Der Antrag auf offene Abstimmung von GVM Mag. Schwarzenberger wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die SPÖ-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Bestellung weiterer Europa-Gemeinderäte Der Bürgermeister teilt mit, dass nach der Bestellung von GRM Christoph Meisinger MAS M.Sc. in der Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2017 auch die Fraktionen der SPÖ, FPÖ und der Grünen angeregt haben, einen Europa-Gemeinderat zu stellen. Die Vorschläge der Fraktionen lauten: SPÖ: Vizebürgermeister Mario Moser-Luger diplômé FPÖ: GVM Bernhard Mayrbäurl Grüne: GRM Dr. Jenny Niebsch Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge Vizebürgermeister Mario Moser-Luger diplômé, GVM Bernhard Mayrbäurl und GRM Dr. Jenny Niebsch neben Christoph Meisinger MAS M.Sc. zu Europa-Gemeinderäten bestellen und an das zuständige Ministerium melden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Meisinger MAS M.Sc. freut sich, dass alle Gemeinderatsfraktionen einen Europa-Ge-meinderat genannt haben. Dies sei ein klares Bekenntnis zur Europäischen Gemeinschaft. 3. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 22.05.2017; Kenntnisnahme Obmann-Stv. GRM Pühringer W. berichtet: Punkt 1: Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling - Wasserschaden; Schadensursache, Gesamtkosten, Kostenträger, Dauer der Reparaturarbeiten vom festgestellten Schadenseintritt bis zur vollständigen Schadensbehebung Schadensursache: Bmst. Ing. Edinger weist in seinem Gutachten darauf hin, dass die Schadensausbreitung ihren Ausgang bei den Durchführungen der Einhandmischer der Duscharmaturen fand. Es wurden keine Manschettenanbindungen an die ordnungsgemäß angebrachte Verbundabdichtung vorgefunden. Durch die damalige ON B 2207 für Fliesenlegerarbeiten, wird eindeutig darauf hingewiesen, dass das Schließen der Fugen im Anschluss der Installationsauslässe nicht dem Fliesenleger obliegt. Daraus folgt, dass die damalige Installationsfirma der Hauptverursacher des Schadens war. Gesamtkosten: Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf € 44.956,01 und setzen sich wie folgt zusammen: Leckortung, Ursachenfindung und Bauteilöffnung € 5.569,52 Gutachten und Feuchtigkeitsmessungen € 9.990,00 Sanierung Aquapanel € 6.053,00 Sanierung Duschbereich € 23.343,49 Summe € 44.956,01 Davon bisher seitens der Versicherung ersetzt: € 23.343,09 Davon bisher nicht gedeckter Schaden € 21.612,92 Hinweis: Eine Abrechnung der Rechtsanwaltskosten (geschätzt etwa € 6.000,00) liegt noch nicht vor, da noch versucht wird, einen weiteren Teil der bisher nicht gedeckten Sanierungskosten durch die Versicherung ersetzt zu bekommen. Dauer der Reparaturarbeiten: Herbst/Winter 2015 - Information an die Gemeinde über Feuchtigkeitsschäden in den Duschräumen der VS Mittertreffling - Sperre der Duschräume veranlasst und Info an die Schuldirektion - Besprechungen mit Sachverständigen und Rechtsanwalt - Druckproben und Leckortung sowie MLM-Messungen durch Firmen - Durchführung von Bauteilöffnungen Frühjahr/Sommer 2016 - Schadensbegutachtung durch Fa. Tschernuth, Fa. Stemp und Fa. HB-Fliesen - Diverse Besprechungen mit SV, RA sowie Fa. Tschernuth über Schadenszuordnung bzw. Sanierungskonzept - Besprechung und Verhandlung mit Versicherung - Auftragsvergabe über Sanierung Herbst 2016 - Abbruch und Sanierung durch Firma Redl - Fertigstellung November 2016 Punkt 2: Kulturhaus Im Schöffl - Gemeindegesamtausgaben 2016; Personal- und Betriebskosten, Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (Werbung, Plakate, Versand, Folder, udgl), sonstige Kosten, Gegenüberstellung Veranstaltungseinnahmen zu Veranstaltungskosten Die Ausgaben für das Kulturhausgebäude betragen im Finanzjahr 2016 € 322.613,02. Darin enthalten sind neben den Personalausgaben (Kulturhausleitung und Kulturhaustechniker) auch sämtliche Gebäudekosten (Betriebsausstattung, Reinigung, Liftwartung, und dgl.), Betriebskosten (Versicherung, Strom, Heizung) sowohl für den Veranstaltungsbereich als auch für die Räumlichkeiten der Vereine sowie Annuitätenleistungen für die Errichtung des Gebäudes. Zusammenstellung bzw. Gegenüberstellung Veranstaltungskosten: Gesamtausgaben Teilabschnitt 3801 322.613,02     Gesamteinnahmen Teilabschnitt 3801  108.459,25     Ges.-Personalkosten 1/3801/5… 96.434,05     Betriebskosten an KG 1/3801/7008 17.729,74     Postdienste 1/3801/630 1.864,80     davon für Veranstaltungen 1.346,52 Ausgaben Veranstaltungen lt. Rechnungsabschluss 85.636,86 Öffentlichkeitsarbeit 1/3801/7282 25.868,03 Honorare 1/3801/7281 56.686,93 AKM 01/3801/7291 3.081,90 sonstige Kosten (Tilgungen, Investitionen, Instandhaltung, Mietzins, sonst. Betriebskosten…) Rest Teilabschnitt 3801 120.947,57     Verwaltungskosten (Haustechnik, Kartenverkauf, Organisation, Plakatieren) Produkt 3016 63.234,29 Verwaltungskosten Veranstaltungen lt. Produktzeiterfassung 63.234,29       Gesamtkosten Veranstaltungen 148.871,15           Einnahmen aus Eintritten 2/3801/810 50.402,07 Einnahmen Veranstaltungen 50.402,07 Punkt 3: Gemeindekosten für die Raumplanung im Jahr 2016; Aufstellung der angefallenen Kosten Im Finanzjahr 2016 fielen folgende Kosten für die Raumplanung an: HH-Stelle Betrag Empfänger Zweck 1/031/728 2.832,00 Zellinger Standortprüfung Betriebsansiedelungen 1/031/728 2.894,26 Zellinger Honorare für Sitzungen, div. Besprechungen und Aktenprüfungen 1/0311/728 1.536,00 Zellinger BebPlanÄnderung Schweinbach ZW-Summe: 7.262,26 Fremdleistungen 0001 9.109,81 Verwaltungskosten Pla-Sitzungen 1020 21.107,49 Verwaltungskosten Bebauungspläne (410 Stunden) 1021 48.255,99 Verwaltungskosten ÖEK u. Flächenwidmung (898 Stunden) ZW-Summe: 78.473,29 Verwaltungskosten (1.308 Stunden) Gesamt: 85.735,55 GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 22.05.2017 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Errichtung von Starter-Wohnungen gem. Verordnung der Oö. Landesregierung; Beschlussfassung der weiteren Vorgangsweise Obmann Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erläutert, die Richtlinien für das Errichten von Starter-Wohnungen sind in der Verordnung der OÖ. Landesregierung über die Förderung von Mietwohnungen für junge Menschen (OÖ. Junges-Wohnen-Verordnung 2014) geregelt. Die wichtigsten Eckpunkte für die Wohnform „Junges Wohnen“ sind: * Die Errichtung erfolgt vorzugsweise auf Baurechtsgrundstücken* oder kostengünstigen Baugründen. * Das Wohnhaus muss mindestens 12 Wohnungen aufweisen. * Die Wohnungen dürfen maximal 65 m² groß sein und nur in Miete vergeben werden. * Die Wohnungsgrößen sind mit max. 30 m² für Einraumwohnungen, max. 45 m² für Zweiraumwohnungen und max. 65 m² für Dreiraumwohnungen begrenzt. * Die Verweildauer beträgt maximal 8 Jahre. * Die Wohnung kann bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres bewohnt werden. Die Kosten einer günstigen Mietwohnung in Schweinbach belaufen sich derzeit auf ca. € 7,00 pro m² inkl. Heizung, Betriebskosten und Abstellplatz. Beim Projekt „Junges Wohnen“ in Pregarten betragen die Mietkosten ca. € 6,20 / m² inkl. Betriebskosten und Abstellplatz, exkl. Heizkosten. Derzeit sind in der Gemeinde 64 Wohnungssuchende unter 30 Jahren gemeldet. Die WSG hat bereits zwei Projekte (Freistadt und Pregarten) umgesetzt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das Projekt Junges Wohnen aufgrund der Grundstückspreise derzeit nicht zu realisieren. Sollten sich die Voraussetzungen ändern, wird das Projekt wieder behandelt. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé betont, die Gemeinde möge versuchen, günstigen Baugrund zu erwerben oder eventuell Gründe zu pachten. Beim nächsten Budget und im MFP sollten dafür Mittel veranschlagt werden. Der Bürgermeister erklärt, wo ein Baugrundstück relativ günstig ist, ist keine mehrgeschoßige Bebauung möglich. Möglich wären nur Synergien mit normalem Wohnbau und daneben „Junges Wohnen“. GRM Mandl stellt den Zusatzantrag, diesen Tagesordnungspunkt zur nochmaligen Beratung dem Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten zuzuweisen. Abstimmungsergebnis über den Antrag: einstimmige Annahme Abstimmungsergebnis über den Zusatzantrag: einstimmige Annahme 5. Beratung über Verabschiedung einer Resolution an den Oö. Landtag zum Thema Klimaschutz; Beschlussfassung Obmann-Stv. Lehner G. stellt fest, dass dieser Punkt als Dringlichkeitsantrag von der Fraktion der Grünen in der Gemeinderatssitzung am 06.04.2017 eingereicht und dem Ausschuss für Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zugewiesen wurde. Die Antragsteller befürchten, das Ziel, bis 2030 100% des Stromverbrauches aus erneuerbarer Energie zu schöpfen, werde massiv aufgeweicht. Ähnliches gelte für die Raumwärmeerzeugung. Der Ausschuss hielt in seiner Sitzung am 06.06.2017 dagegen, dass die oberösterreichische Energiestrategie nunmehr realistische Ziele und eine vernünftige Balance zwischen Umwelt und Wirtschaft sichere. Auch bei der Neuausrichtung der oö. Energieförderung wird bewusst auf die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien gesetzt. Unter anderem gibt es Anreize zum Austausch besonders ineffizienter Altanlagen, ebenfalls zur Nutzung betrieblicher Abwärme und andere. Im Ausschuss am 06.06.2017 wurde der Punkt eingehend vorberaten und mehrheitlich abgelehnt. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die „Resolution an den OÖ. Landtag: Klimaschutz und Arbeitsplätze durch Energiewende sichern – Belastungen für HausbesitzerInnen abwenden“ ablehnen. GRM Dr. Niebsch glaubt, jetzt ist die Zeit, nicht den Klimaschutz der Wirtschaft anzupassen, sondern die Wirtschaft anpassen, die zum Klimaschutz passt. Die Abstimmung heute sei ein politisches Zugeständnis. GVM Mayrbäurl wirft ein, sich für den Klimaschutz zu wenig zu engagieren, kann man der Gemeinde nicht vorwerfen. Wir gehen mit gutem Beispiel voran. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Freitag ist während der Abstimmung nicht im Saal. 6. Anpassung der Abfallordnung der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GRM Lehner G. führt aus, mit Schreiben vom 11.05.2017 teilte das Land OÖ mit, dass Hr. Johann Mairhofer, Mittertreffling 8, bekannt gegeben hat, dass er mit 31.12.2016 die Tätigkeit des Sammelns und Behandelns von nicht gefährlichen Abfällen eingestellt hat. Der neue Betreiber der Kompostierungsanlage ist Herr Martin Mairhofer, Mittertreffling 8. Aufgrund dieser Änderung ist es notwendig, den § 8 der Abfallordnung wie folgt anzupassen: § 8 – Behandlungsanlage für biogene Abfälle Die Gemeinde Engerwitzdorf bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben eines vertraglich gebundenen Dritten, Martin Mairhofer, Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf, welcher eine Kompostierungsanlage mit dem Standort Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf, zur Verwertung der im Gemeindegebiet anfallenden biogenen Abfälle betreibt. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge diese Änderung der Abfallordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Verlängerung der KEM (Klima-Energiemodellregion) Sterngartl-Gusental - Entrichtung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages; Beschlussfassung GRM Lehner G. teilt mit, der LEADER-Vorstand hat am 22. August 2016 die Verlängerung der Klima- und Energie Modell Region (KEM) einstimmig beschlossen. Nach einer erfolgreichen Einreichung startete im April die neue dreijährige Periode. Bis jetzt stellte Bürgermeister DI Hermann Reingruber (Reichenau) seine Arbeit als KEM-Manager ehrenamtlich zur Verfügung. In dieser Periode gibt es erstmals die Verpflichtung, 20 Wochenstunden bezahlte Arbeit einzubringen. Im Sinne einer besseren Flexibilität und besseren Nutzung zusätzlicher Fördergelder wurde diese Arbeit extern an den Energiebezirk Freistadt vergeben (neuer KEM-Manager: DI Simon Klambauer). Auf politischer Ebene erfolgt die Lenkung nach wie vor über das Kernteam, das nun Bgm. DI Hermann Reingruber leiten wird. Die Obfrau des Vereins Mühlviertler Sterngartl, Bgm. Karin Kampelmüller, und der Obmann des Vereins Gusental, Bgm. Martin Tanzer, werden zudem die Ebene der Ortsleiter wahrnehmen. Für die Gemeinden ergeben sich folgende Vorteile: * Einreichungen bei der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) für KEM-Investmentförderungen durch den KEM-Manager sind nun kostenlos. * Die Gemeinden erhalten nun kostenlose Unterstützung bei Energieangelegenheiten in Bezug zu den eigenen Gebäuden und Anlagen. Mit der neuen Landesförderung „GEP“ (Gemeindeenergiesparprogramm) kann ein Einzelprojekt sogar bis zur Umsetzungsreife vorangetrieben werden. * Weiterhin wird es Produkte geben, bei denen alle 18 Gemeinden bedient werden (zuletzt KEM-Mehrwegtaschen; Vorhaben KEM-Kinderbuch, Medienarbeit). * Der Schwerpunkt Klimaschulen kann nun jährlich aus eigener Kraft genutzt werden (€ 22.000,-- Zusatzförderung vom Klimafonds). Im Vergleich zur letzten Periode erhöht sich der Förderbeitrag des Klimafonds enorm und aufgrund der weiteren Nutzung der Landesförderungen kann mit einem Betrag von 0,3 Euro pro Einwohner und Jahr die Gesamtfinanzierung dargestellt werden. Für Engerwitzdorf errechnet sich so ein Mitgliedsbeitrag von € 2.627,70. Die Finanzierung ist unter der Voranschlagstelle 1/522/729 gesichert. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 0,3 Euro pro Einwohner und Jahr für die Beteiligung an der KEM Sterngartl-Gusental beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Errichtung eines Mountainbikenetzes in der Region Sterngartl-Gusental; Beschlussfassung GRM Lehner G. informiert, Tourismusverbände, Sportvereine und Privatpersonen zeigen großes Interesse für die Errichtung eines Mountainbikenetzes in der Region. Als Basis soll das errichtete Reitwegenetz Sterngartl dienen, das sich mit dem zukünftigen Netz decken soll, um Infrastrukturen effizient und zielorientiert zu nützen, die Wegeerhaltungskosten zu minimieren und eine attraktive touristische Vermarktung zu erzielen. Das Ziel ist, die Sportbegeisterten auf markierten Wegen zu kanalisieren, die Anbindung an die Gastronomie und Hotellerie zu gewährleisten und die Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu schonen. Die Region Sterngartl-Gusental hat im Vorstand einen Beschluss gefasst, ein umfassendes Mountainbikenetz zu errichten. Das Projektauswahlgremium bewilligte am 22. November 2016 das Projekt „Errichtung eines Mountainbike-Netzes in der Region Sterngartl-Gusental“ in Höhe von max. € 90.000,00 mit einem Fördersatz von 60 %. Die LAG Sterngartl-Gusental tritt als Projektträger auf. Die Projektkosten werden aliquot nach der Zahl der Einwohner auf die Gemeinden aufgeteilt. Die Gemeinden sichern die Vorfinanzierung zu. Für Engerwitzdorf betragen die Gesamtkosten max. € 16.700,92. Nach Auszahlung der Förderung wird der Anteil von der LAG an die Gemeinden refundiert. Somit verbleiben bei der Gemeinde Kosten in Höhe von max. € 6.680,37. Die Budgetierung ist für 2018 vorgesehen. Die Beschilderung erfolgt in Anlehnung an das vereinbarte Design nach Vorgabe des Granitlandes. Lt. OÖ Tourismusverband wird das gesamte Wegenetz nach Beschilderung und Veröffentlichung des Kartenmaterials sowohl für Tourismus- als auch für nicht Tourismusgemeinden kostenlos versichert. Alle Arbeiten werden von der LAG Sterngartl Gusental koordiniert. Die Aufgaben der Gemeinden umfassen 1. die Befürwortung und eventuelle Abänderung des vorgelegten Konzepts 2. die Wegesanierung und Instandhaltung Seitens der Gemeinde wurde die Streckenführung bereits mit den Naturfreunden und der Jägerschaft besprochen. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Beteiligung an der Errichtung eines Mountainbikenetzes in der Region Sterngartl-Gusental zu den genannten Bedingungen beschließen. GRM Dr. Niebsch begrüßt dieses Projekt und nützt die Gelegenheit zu erinnern, sich auch für die normalen Radfahrer verstärkt einzusetzen. GVM Mayrbäurl stellt fest, es darf zu keinen Reibungspunkten zwischen den Reitern und den Mountainbikern kommen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé plädiert, bei der Streckenplanung auch die Gastronomie und Infrastraktur (E-Ladestation, etc.) zu berücksichtigen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Johanna Möstl, Wanderweg 7, 4209 Engerwitzdorf; Grundveräußerung; Beschlussfassung GRM Lehner G. berichtet, im Zuge von Vermessungsarbeiten im Bereich des Objektes von Frau Johanna Möstl, Wanderweg 7 hat sich herausgestellt, dass die bereits vor Jahrzehnten (~ 35 bis 40 Jahre) errichtete Einfriedung zum Teil auf dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 1220/4 KG Niederkulm errichtet wurde. Frau Möstl ersucht nunmehr die Gemeinde um Erwerb einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1220/4 KG Niederkulm im Ausmaß von 65 m² gemäß Plan GZ 16189 des Geometers DI Christoph Bauer zum Preis von € 20,00 /m². Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Grundbesitzer liegt vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß §15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten werden von Frau Möstl übernommen. Im Zuge der Vermessungsarbeiten wurden von diesem Grundstück sämtliche Grundbuchsdaten durch das Vermessungsbüro bzw. Gemeinde überprüft. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Grundveräußerung entsprechend dem Vermessungsplan des DI Christoph Bauer Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen aus Linz GZ 16189 und die Aufhebung der Fläche aus dem Gemeingebrauch beschließen. GRM Mandl ersucht, sich in einem Ausschuss bezüglich des Preises Gedanken zu machen, dass zukünftig nicht der Eindruck entsteht, es werde jemand bevorzugt oder benachteiligt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, Vizebürgermeister Moser-Luger dioplôme`(SPÖ) Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion ohne Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 10. Aufnahme der Baumaßnahmen in der Amtshausstraße im Bereich der Wohnanlage Lebensräume ins Straßenbauprogramm 2018; Beschlussfassung GRM Lehner G. führt aus, der Bauträger „Lebensräume“ aus Linz errichtete im Bereich der Amtshausstraße eine Wohnanlage und wird im Herbst 2017 die Außenanlagen und den Straßenunterbau (lt. Vereinbarung) herstellen. Der Bauträger schrieb diese Baumaßnahmen inklusive Asphaltierungsarbeiten aus, die Firma Strabag aus Linz ging als Billigstbieter hervor. Aus arbeitstechnischen und zeitlichen Gründen ist es sinnvoll, die Verlegung der Wasserleitung, der Straßenbeleuchtung, der Breitbandleerrohre sowie die Asphaltierungsarbeiten von der Firma Strabag durchführen zu lassen. Das Planungsbüro Niedermayr beziffert die anteiligen Gemeindekosten mit € 63.394,51 inkl. USt. Um die Fertigstellung der Wohnhausanlage nicht zu verzögern, beauftragt der Bauträger die gesamten Arbeiten und übernimmt damit die Vorfinanzierung des Gemeindeanteils. Gleichzeitig ersucht er um Bestätigung der Übernahme des Gemeindeanteils im Jahr 2018. Diese Zusicherung ist jedoch nur möglich, wenn der Gemeinderat die Aufnahme der Verlängerung der Amtshausstraße in das Straßenbauprogramm 2018 beschließt. Die Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Aufnahme der Straßenbaumaßnahme im Bereich der Amtshausstraße in das Straßenbauprogramm 2018 beschließen und dem Bauträger Lebensräume die anteiligen Gemeindekosten 2018 rückerstatten. GRM Dr. Niebsch stört, dass die Amtshausstraße um das Gebäude in einer Breite von 6 m geführt wird. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. Herrn und Frau Johann und Veronika Scheba; Abschluss einer Vereinbarung über die Errichtung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der „Scheba-Gründe" im Bereich Linzerberg; Beschlussfassung GRM Lehner G. erläutert, Herr und Frau Johann und Veronika Scheba – Fiedlhofweg 4, 4209 Engerwitzdorf ersuchen die Gemeinde Engerwitzdorf für die gewidmeten Parzellen 116/8, 116/9, 116/10 und 116/11 sowie für weitere vier geplante bzw. noch nicht gewidmete Parzellen (116/12) die Kanalinfrastruktur herzustellen. Gleichzeitig möchten sie eine entsprechende Vereinbarung in Anlehnung an § 16 Abs. 1 OÖ ROG 1994 idgF (Infrastrukturkostenvereinbarung) abschließen. Die Grundbesitzer erklären sich bereit, die vom Büro Eitler geschätzten Kosten von rund € 68.300,00 zu übernehmen und diese durch die Bereitstellung einer Bankgarantie zu besichern. Das Projekt soll bis Ende 2018 durchgeführt bzw. abgewickelt werden. Die detaillierten Bestimmungen und Abwicklungsmodalitäten sind in der angeschlossenen Vereinbarung enthalten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt GRM Lehner G. den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung über die Errichtung der Kanal-Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Grundstücksflächen 116/8, 116/9, 116/10, 116/11 und 116/12 der EZ 5 KG 45626 Holzwiesen mit den Grundbesitzern Johann und Veronika Scheba – Fiedlhofweg 4, 4209 Engerwitzdorf einerseits und der Gemeinde Engerwitzdorf andererseits beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung GRM Lehner G. führt aus, die Gesamtkosten laut Schätzung des Architekten vom 20.04.2017 inklusive der zusätzlichen Kosten für die erforderlichen Spezialtiefbauten betragen EUR 606.000,00 inkl. USt. Diese Summe hat das Land OÖ im Rahmen des Kostendämpfungsverfahrens anerkannt. Bisherige Vergaben durch den Gemeinderat vom 20.10.2016, 15.12.2016, 06.04.2017 und 11.05.2017: * Planung, Bauleitung € 59.328,00 * Statische Bearbeitung € 3.864,00 * Geotechnisches Gutachten € 2.613,66 * Baumeisterarbeiten € 169.922,35 * Schwarzdecker-, Spengler-, Fassadenarbeiten € 41.015,54 * Sonnenschutzarbeiten € 4.257,60 * Glastrennwände € 19.516,82 * Aluminiumportale € 64.512,00 * Trockenbauarbeiten € 30.325,86 * Bautischlerarbeiten € 9.906,00 * Estrich und Holzboden € 22.644,60 * Malerarbeiten € 13.604,40 * Sonderfachplaner f. Elektro und Haustechnik € 5.700,00 * Spezialtiefbau € 17.498,28 * Elektroarbeiten € 49.584,90 * Haustechnik € 28.062,60 * Baustellenkoordination € 2.431,20 Summe € 544.787,81 brutto Geplante Vergaben des Gemeinderates am 06.07.2017: Gewerke Vergabe inkl. USt. Schätzung inkl. USt. * Projektbeaufsichtigung * € 2.520,00 * € 0 Summe € 2.520,00 € 0 Gesamtsumme der bisherigen Vergaben (inkl. 06.07.2017) € 547.307,81 Summe der Schätzung der bisherigen Vergaben € 556.485,66 Zuzüglich Schätzung Spezialtiefbau (Vergabe GRB 6.4.2017) € 18.000,00 Summe der Schätzung aller bisherigen Vergaben € 574.485,00 Zuzüglich geplante Möblierung (noch nicht vergeben) € 31.800,00 Gesamtsumme Kostenschätzung (Basis Finanzierungsplan) € 606.286,00 (alle Beträge verstehen sich inkl. Umsatzsteuer) 12a. Vergabe der Projektbeaufsichtigung GRM Leher G. betont, durch die Erfahrung aus vergangenen Projekten soll für das Projekt Amtshauserweiterung eine weitere Kontrollinstanz eingezogen werden. Herr Architekt Dipl.-Ing. Dr. techn. Scheutz bot der Gemeinde an, sie im Rahmen von Baubesprechungen zu unterstützen und zu beraten, sowie auf offensichtliche Mängel hinzuweisen. Eine Haftung übernimmt Herr Arch. Scheutz für Baumängel, die durch seine falsche Beratung entstanden sind. Laut Angebot wird der Aufwand 30 Stunden zu je EUR 70,00 exkl. USt. betragen. Rhg. Firma inkl. USt. 1 Architekturbüro Dipl. Ing. Dr.techn. Hans Scheutz aus Linz € 2.520,00 GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Projektbeaufsichtigung für die Amtshauserweiterung an das Architekturbüro Dipl. Ing. Dr.techn. Hans Scheutz aus Linz zum Preis von € 2.520,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktin, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 13. Kreditüberschreitungen 3/2017; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in Höhe von € 15.000,00 liegt vor: 1/024/728 Wahlamt – NRW 2017 Überschreitung: voraussichtlich rund € 5.000,00 Begründung: Die für 15. Oktober 2017 festgelegte Nationalratswahl konnte nicht veranschlagt werden. Bedeckung: Die Bedeckung kann durch die Nichtverwendung der Budgetmittel der HH-Stelle 1/1632/050 (Parkfläche für FF Schweinbach) erfolgen. 1/250/043 Ausstattung für zusätzliche Hortgruppe 2017/2018 in Schweinbach Überschreitung: € 10.000,00 Begründung: Aufgrund der vorgemerkten Kinder ist die Einrichtung einer zusätzlichen Hortgruppe in Schweinbach ab dem Hortjahr 2017/2018 erforderlich. Der Gemeindevorstand hat am 9.5.2017 den Ankauf der erforderlichen Möbel beschlossen. Da keine finanziellen Mittel im Budget 2017 vorgesehen sind, ist eine Kreditüberschreitung erforderlich. Bedeckung: Die Bedeckung kann wie folgt festgesetzt werden: 1/2500/757 – € 3.000,00 Minderausgaben der Abgangsdeckung beim Hort Schweinbach 1/2502/757 – € 3.000,00 Minderausgaben durch Entfall der Sommerbetreuung 2017 2/1632/040 – € 4.000,00 Mehreinnahmen durch den Verkauf des alten TLF der FF Schweinbach GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge oben angeführte Kreditüberschreitung Nr. 3/2017 in Höhe von € 15.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Lehner W. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 14. RHV Mittlere Gusen; Abschluss eines Bürgschaftsvertrages in Höhe von € 285.000,00 für die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von EUR 2,0 Mio; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA teilt mit, für die Finanzierung des Projektes „ARA Lungitz, BA 12- Ausbau 3. Reinigungsstraße“ des Reinhaltungsverbandes Mittlere Gusen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von € 2,0 Mio. erforderlich. Die Aufnahme erfolgt durch den RHV Mittlere Gusen bei der Raiffeisenbank Gallneukirchen eGen mit einer Laufzeit von 33 Jahren (bis 31.12.2050) und einer variablen Verzinsung von 0,585 % Aufschlag auf den 6-Monats-EURIBOR (Mindestzinssatz 0,585 %). Erster Rückzahlungstermin ist der 30.06.2018. Für die Darlehensaufnahme ist eine Haftungsübernahmen der beteiligten Gemeinden notwendig. Die anteilsmäßige Haftung für Engerwitzdorf beträgt € 285.000,00 (14,25 %). Bei der Haftung handelt es sich um eine Bürgschaft als Bürge und Zahler zur ungeteilten Hand, befristet mit 31.12.2050. Der Bürgschaftsvertrag ist dem Protokoll angehängt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen stellt GRM Schwarz MBA den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich vorgebrachten Bürgschaftsvertrag zwischen dem Bürgen Gemeinde Engerwitzdorf und dem Darlehensgeber Raiffeisenbank Gallneukirchen eGen, bis zu einer Höhe von € 285.000,00 und einer Laufzeit bis 31.12.2050 für die Darlehensaufnahme des Reinhaltungsverbandes Mittlere Gusen in Höhe von Mio € 2,0 zur Finanzierung des Projektes „ARA Lungitz, BA 12 (Ausbau der 3. Reinigungsstraße)“ beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 15. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 54 (Pletz - Innertreffling); Beschlussfassung GRM Pühringer W. erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.02.2017 den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung von Teilfächen der Parzellen 399/1 und 399/3, KG. Niederkulm im Ausmaß von ca. 4.700 m² von Grünland zu „Bauland - Wohngebiet“ und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Seitens der ASFINAG bestehen keine Einwände gegen die Umwidmung unter der Voraussetzung, dass kein Anspruch auf erhöhten Immissionsschutz besteht. Seitens der Strom Netz GmbH. Linz bestehen keine Einwände. Von der Landesstraßenverwaltung besteht ebenfalls kein Einwand. Es dürfen jedoch der Landesstraßenverwaltung keine Kosten hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen erwachsen. Von der Abteilung Umweltschutz wird die beabsichtigte Wohngebietswidmung nicht befürwortet, da das Planungsgebiet im Einflussbereich der A 7 Mühlkreisautobahn liegt und mit verkehrsbedingten Lärmimmissionen belastet ist, die deutlich über den Grenzwerten für Wohngebiet liegen. Unter Berücksichtigung der negativen lärmschutzfachlichen Stellungnahme kann aus raumordnungsfachlicher Sicht die beantragte Umwidmung nicht befürwortet werden. Bedingung für eine Umwidmung im Nahbereich der A7 ist seitens der Aufsichtsbehörde des Landes OÖ. die Erstellung eines Bebauungsplanes, in welchem Lärmschutzmaßnahmen definiert werden. Dazu wird bemerkt, dass das Verfahren für die Erstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet wird und die Kosten vom Antragsteller, Herrn Pletz übernommen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringe W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Umwidmung einer Teilfläche der Parzellen 399/1 und 399/3, KG. Niederkulm im Ausmaß von ca. 4.700 m² von Grünland zu „Bauland - Wohngebiet“ beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 16. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 60 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 (Fischerlehner - Betriebsbaugebiet - Verfahren eingeleitet unter Flächenwidmungsplan Nr. 5 Änderung Nr. 124); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.02.2013 den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung der Parzellen 385/1 und 385/3, KG. Niederkulm zwischen der B 125 und der A7 in Innertreffling von Grünland zu Betriebsbaugebiet gefasst. Lt. Stellungnahme der Abteilung Raumordnung wird die Umwidmung als betriebliche Zersiedelung sowohl aus naturschutz- als auch raumordnungsfachlicher Sicht ablehnend behandelt. Zudem liegen die betroffenen Flächen im Bereich einer verordneten, regionalen Grünzone, was einer Baulandschaffung ebenfalls entgegensteht. Weiters wurde in der Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Fläche im Bereich einer Trassenvariante für die Regiotram liegt. Der Ausschuss hat am 05.11.2013 festgelegt, dass das Änderungsverfahren zurückgestellt bzw. ausgesetzt wird, bis der Trassenverlauf der Regiotram festgelegt ist. Laut der nun vorliegenden Verordnung vom 28.02.2017 liegt die Fläche im Freihaltebereich der Regiotram und ist die Neuwidmung von Bauland in diesem Bereich verboten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, aus den angeführten Gründen das Genehmigungsverfahren für die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 60 nicht mehr fortzusetzen und den Umwidmungsantrag damit abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Fabian Franz, Primelweg 17, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Fabian-West"; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. teilt informiert, Herr Franz Fabian, wohnhaft in Primelweg 17, 4209 Engerwitzdorf, ist, bis auf die Parzellen 2744/32, 2744/24 und 2744/23 KG Klendorf, Eigentümer der Parzellen des gesamten Planungsraumes des Bebauungsplanes Nr. 62 „Fabian-West“. Er ersucht um Änderung dahingehend, dass die Straßenbreite einheitlich auf 6,0 m festgelegt wird und die zwei Verkehrsinseln sowie die Umkehr südseitig aufgelassen werden. Im derzeit gültigen Bebauungsplan sind jeweils 4,0 m Straßenbreite bis zu den Verkehrsinseln vorgesehen. Hier stellt die Verkehrsinsel aufgrund der geringen Straßenbreite beim Ausfahren aus den Grundstücken eher eine Behinderung dar. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und sich für die Auflassung der Verkehrsinseln und der Umkehr ausgesprochen. Die Straßenbreite soll auf 6,0 m durchgehend geändert werden. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 „Fabian-West“ hinsichtlich Auflassung der Verkehrsinseln und der Umkehr sowie Änderung der Straßenbreite auf 6,0 m zur Grundsatzbeschlussfassung vorschlagen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstraße 11, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgründe"; Grundsatzbeschlussfassung Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 19. Schuster Richard und Claudia, Auergütlweg 34, 4030 Linz; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.12.2016 hins. Benützungsverbot des Objektes Engerwitzberg 11 (Klammühle); Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt zu den Punkten 19 und 20 den Vorsitz an Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé. GRM Pühringer W. erläutert, im Rahmen einer baubehördlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass beim Gebäude Engerwitzberg 11 (Klammühle) diverse konsenslose Bauführungen vorliegen. Seitens der Voreigentümer wurden zwar in den letzten Jahrzehnten immer wieder Baubewilligungsanträge eingereicht und auch Bewilligungskonsense erzielt, aber im Zuge der Ausführungen wurde meist von den bewilligten Projekten abgewichen. Teilweise wurden neue Zubauten geschaffen, oder bewilligte Gebäudeteile an anderer Stelle als projektiert ausgeführt bzw. ergaben sich Verwendungszweckänderungen im Gebäudeinneren. Für den Haupttrakt, in dem auch die Fremdenbeherbergung stattfinden soll, wurde eine baubehördliche Bewilligung für einen Fremdenzimmereinbau erteilt. Die Voreigentümer haben diese aber nicht konsumiert, weshalb diese Bewilligung mit Fristablauf erloschen ist. Der Projektant hat nun den derzeitigen Ist-Bestand aufgenommen und den genehmigten Gebäudeteilen gegenübergestellt. Auf Grundlage dieser Projektsunterlagen wurde nun um Baubewilligung für das gesamte Objekt bzw. die konsenslosen Teile des Gebäudes angesucht. Gemäß § 50 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. dürfen bauliche Anlagen nur entsprechend der für sie geltenden baurechtlichen Vorschriften benützt werden. Für die Erteilung einer Baubewilligung ist eine Bauplatzbewilligung Voraussetzung. Da diese bis jetzt nicht beantragt wurde, kann die Baubewilligung nicht erteilt werden. Bis zur Erteilung der Baubewilligung ist daher die Benützung des Objektes zu untersagen. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 27.12.2016, Zl. 0300-153.008-13092-2016 wurde die Benützung des Objektes Engerwitzberg 11 untersagt. Gegen diesen Bescheid haben die Grundeigentümer, Herr und Frau Richard und Claudia Schuster innerhalb der Rechtsmittelfrist mit Schreiben vom 12.01.2017 Berufung eingebracht. Begründet wird die Berufung damit, dass eine uneingeschränkte Versagung der Benützung eines Objektes ohne unmittelbare Begehung und Trennung von Bestands- und Antragstellungsbestandteilen keinesfalls begründet werden kann. Dazu hält der bautechnische Amtssachverständige in seiner Stellungnahme fest, dass sich die teilweise genehmigten Nutzungen mit den konsenslosen Um- und Zubaumaßnahmen überschneiden. Es ergibt sich somit vor allem in brandschutztechnischer Hinsicht nur die Möglichkeit einer Gesamtbeurteilung des Gebäudekomplexes. Die in den bautechnischen Bestimmungen geforderten brandschutztechnischen Vorgaben hinsichtlich Brandabschnittsbildung und zulässige Brandabschnittsgrößen werden nicht eingehalten. Auch hinsichtlich der Fluchtwege ergeben sich Widersprüche zu den bautechnischen Vorgaben. Schon allein aufgrund dieser Tatsache ist es aus fachlicher Sicht nicht möglich für Teile der gegenständlichen baulichen Anlage eine positive technische Stellungnahme abzugeben. Eine solche Beurteilung kann aufgrund der baulichen Ausführung und der bestehenden Verbindungen zwischen den einzelnen Gebäudeabschnitten mit unterschiedlichen Nutzungen nur in seiner Gesamtheit erfolgen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.12.2016 eingebrachten Berufung vom 12.01.2017 nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschließen: BESCHEID Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 27.12.2016 wurde die Benützung des Objektes Engerwitzberg 11 auf Parzellen 808/2 und .45/1, KG. Engerwitzdorf untersagt. Gegen diesen Bescheid haben Herr und Frau Richard und Claudia Schuster, wohnhaft in Auergütlweg 34, 4030 Linz innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 06.07.2017 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch Gemäß § 95 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG 1991 i.d.g.F. wird der, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.12.2016, Zl. 0300-153.008-13092-2016, eingebrachten Berufung in seinem gesamten Inhalt keine Folge gegeben und der Bescheid des Bürgermeisters bestätigt. Begründung Im Rahmen einer baubehördlichen Überprüfung wurde festgestellt, dass beim Gebäude Engerwitzberg 11 (Klammühle) diverse konsenslose Bauführungen vorliegen. Seitens der Voreigentümer wurden zwar in den letzten Jahrzehnten immer wieder Baubewilligungsanträge eingereicht und auch Bewilligungskonsense erzielt, aber im Zuge der Ausführungen wurde meist von den bewilligten Projekten abgewichen. Teilweise wurden neue Zubauten geschaffen, oder bewilligte Gebäudeteile an anderer Stelle als projektiert ausgeführt bzw. ergaben sich Verwendungszweckänderungen im Gebäudeinneren. Für den Haupttrakt, in dem auch die Fremdenbeherbergung stattfinden soll, wurde eine baubehördliche Bewilligung für einen Fremdenzimmereinbau erteilt. Die Voreigentümer haben diese aber nicht konsumiert, weshalb diese Bewilligung mit Fristablauf erloschen ist. Der Projektant hat nun den derzeitigen Ist-Bestand aufgenommen und den genehmigten Gebäudeteilen gegenübergestellt. Auf Grundlage dieser Projektsunterlagen wurde nun um Baubewilligung für das gesamte Objekt bzw. die konsenslosen Teile des Gebäudes angesucht. Gemäß § 50 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. dürfen bauliche Anlagen nur entsprechend der für sie geltenden baurechtlichen Vorschriften benützt werden. Für die Erteilung einer Baubewilligung ist eine Bauplatzbewilligung Voraussetzung. Da diese bis jetzt nicht beantragt wurde, kann die Baubewilligung nicht erteilt werden. Bis zur Erteilung der Baubewilligung ist daher die Benützung des Objektes zu untersagen. Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 27.12.2016, Zl. 0300-153.008-13092-2016 wurde die Benützung des Objektes Engerwitzberg 11 untersagt. Gegen diesen Bescheid haben die Grundeigentümer, Herr und Frau Richard und Claudia Schuster innerhalb der Rechtsmittelfrist mit Schreiben vom 12.01.2017 Berufung eingebracht. Begründet wird die Berufung damit, dass eine uneingeschränkte Versagung der Benützung eines Objektes ohne unmittelbare Begehung und Trennung von Bestands- und Antragstellungsbestandteilen keinesfalls begründet werden kann. Dazu hält der bautechnische Amtssachverständige in seiner Stellungnahme fest, dass sich die teilweise genehmigten Nutzungen mit den konsenslosen Um- und Zubaumaßnahmen überschneiden. Es ergibt sich somit vor allem in brandschutztechnischer Hinsicht nur die Möglichkeit einer Gesamtbeurteilung des Gebäudekomplexes. Die in den bautechnischen Bestimmungen geforderten brandschutztechnischen Vorgaben hinsichtlich Brandabschnittsbildung und zulässige Brandabschnittsgrößen werden nicht eingehalten. Auch hinsichtlich der Fluchtwege ergeben sich Widersprüche zu den bautechnischen Vorgaben. Schon allein aufgrund dieser Tatsache ist es aus fachlicher Sicht nicht möglich für Teile der gegenständlichen baulichen Anlage eine positive technische Stellungnahme abzugeben. Eine solche Beurteilung kann aufgrund der baulichen Ausführung und der bestehenden Verbindungen zwischen den einzelnen Gebäudeabschnitten mit unterschiedlichen Nutzungen nur in seiner Gesamtheit erfolgen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Linz erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde (bescheiderlassende Behörde), 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. Es besteht das Recht, im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 20. Fischerlehner Felix und Elfriede, Innertreffling 7, 4209 Engerwitzdorf; konsenslose bauliche Anlage auf Parz. 385/3, KG. Niederkulm, Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.01.2015; Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, die Parzelle 385/3, KG. Niederkulm ist im Besitz von Herrn Felix Fischerlehner und Frau Elfriede Fischerlehner, wohnhaft in Innertreffling 7, 4209 Engerwitzdorf und im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Grünland ausgewiesen. Die Überprüfung am 24.10.2014 ergab, dass auf Parzelle 385/3, KG. Niederkulm konsenslose bauliche Anlagen errichtet wurden. Dabei handelt es sich um Wechselaufbauten, die vom Anwendungsbereich der Oö. Bauordnung und des Oö. Bautechnikgesetzes umfasst sind, da sie nicht auf Rädern stehen und auch nicht zum Verkehr zugelassen sind. Laut Erkenntnis des VwGH wurde Stahlblechcontainern die Gebäudeeigenschaft zugesprochen und sind daher bewilligungspflichtig. Diese konsenslosen baulichen Anlagen stehen im Widmungswiderspruch und sind daher auch nachträglich nicht genehmigungsfähig. Es wurde daher mit Bescheid vom 27.01.2015 die Entfernung der konsenslosen baulichen Anlagen aufgetragen. Herr Felix und Frau Elfriede Fischerlehner haben gegen diesen Bescheid innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Diese wird damit begründet, dass es sich bei den gegenständlichen Wechselaufbauten um keine Bauwerke handelt, da diese nicht dauerhaft auf dem Grundstück verbleiben sollen und im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes benötigt werden. Ihrer Aussage nach wurden keine Gebäude errichtet und es liegt daher auch keine konsenslose bauliche Anlage vor. Familie Fischerlehner suchte um Änderung des Flächenwidmungsplanes von Grünland in Betriebsbaugebiet für diese Parzelle an. Es wurde daher der Entfernungsauftrag bis zur Entscheidung des Umwidmungsantrages ausgesetzt. Dieser Umwidmungsantrag wurde abgelehnt bzw. liegt die Parzelle im verordneten Freihaltebereich der RegioTram und ist daher eine Umwidmung nicht möglich. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.01.2015 eingebrachten Berufung vom 13.02.2015 nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschließen: BESCHEID Mit Bescheid des Bürgermeisters vom 27.01.2015 wurde die Entfernung der konsenslos errichteten baulichen Anlagen (Wechselaufbauten) auf Parzelle 285/3, KG. Niederkulm aufgetragen. Gegen diesen Bescheid haben Herr Felix Fischerlehner und Frau Elfriede Fischerlehner, wohnhaft in Innertreffling 7, 4209 Engerwitzdorf innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 06.07.2017 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch Gemäß § 95 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. in Verbindung mit § 66 Abs. 4 AVG 1991 i.d.g.F. wird der, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 27.01.2015, Zl. 0303-031.000-0829-2015, eingebrachten Berufung in seinem gesamten Inhalt keine Folge gegeben und der Bescheid des Bürgermeisters bestätigt. Begründung Es wurde festgestellt, dass auf Parzelle 385/3, KG. Niederkulm, welche im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan der Gemeinde Engerwitzdorf als Grünland ausgewiesen ist, konsenslose bauliche Anlagen errichtet wurden (Wechselaufbauten). Mit Schreiben vom 03.11.2014 wurde Ihnen gem. § 37 AVG 1991 die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum vorliegenden Sachverhalt gegeben. In Ihrer Stellungnahme vom 20.11.2014 teilen Sie mit, dass es sich bei den gegenständlichen Wechselaufbauten um keine Bauwerke handelt, diese nicht dauerhaft auf dem Grundstück verbleiben sollen und im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes benötigt werden. Ihrer Aussage nach wurden keine Gebäude errichtet und es liegt daher auch keine konsenslose bauliche Anlage vor. Dazu wird festgestellt, dass die Oö. Bauordnung bei Bauwerken auf Rädern, soweit sie zum Verkehr behördlich zugelassen sind, nicht anzuwenden ist. Die betreffenden Wechselaufbauten sind nicht auf Rädern und auch nicht zum Verkehr zugelassen. Diese sind daher vom Anwendungsbereich der Oö. Bauordnung und des Oö. Bautechnikgesetzes umfasst. Laut Erkenntnis des VwGH vom 24.04.2007, 2006/05/0054, wurde Stahlblechcontainern die Gebäudeeigenschaft zugesprochen. Die gegenständlichen Wechselaufbauten sind solche Stahlblechcontainer auf einer speziellen Konstruktion. Daraus ergibt sich, dass diese Aufbauten, da sie das Kriterium der Begehbarkeit erfüllen, als Gebäude nach Maßgabe des § 24 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. bewilliungspflichtig sind. Weiters besteht gemäß § 1 Abs. 3 Z. 10 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. die Bewilligungspflicht, wenn die Bauwerke länger als vier Wochen am gleichen Standort verbleiben. Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Nutzung dieser baulichen Anlagen wurde Ihnen mit Schreiben vom 17.12.2014 die Möglichkeit gegeben, bis 23.01.2015 die erforderlichen Unterlagen für die Einholung eines Agrargutachtens, gem. § 30 Abs. 5 Oö. Raumordnungsgesetz 1994 i.d.g.F. vorzulegen. Diese Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Gemäß § 49 Abs. 1 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. ist die Möglichkeit, nachträglich die Baubewilli-gung zu beantragen dann nicht einzuräumen, wenn nach der maßgeblichen Rechtslage eine Baubewilligung nicht erteilt werden kann. Mit Bescheid vom 27.01.2015 wurde Ihnen daher die Entfernung der konsenslos errichteten baulichen Anlagen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid haben Sie innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Im Wesentlichen wurden wieder die gleichen Begründungen wie bei der Stellungnahme zum Überprüfungsergebnis vorgebracht. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Rechtsmittelbelehrung Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Linz erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde (bescheiderlassende Behörde), 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. Es besteht das Recht, im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 21. Pletz Günter, Katsdorfer Straße 13, 4209 Engerwitzdorf; Erstellung eines Bebauungsplanes für Teilbereiche der Parzellen 399/1 und 399/3, KG. Niederkulm; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, Herr Pletz hat einen Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ für die Parzellen 399/1 und 399/3, KG. Niederkulm im Ausmaß von ca. 4.700 m² eingebracht. Im laufenden Verfahren wurde diese Umwidmung aus lärmschutztechischer Sicht nicht befürwortet, da das Planungsgebiet im Einflussbereich der A 7 Mühlkreisautobahn liegt und mit verkehrsbedingten Lärmimmissionen belastet ist, die deutlich über den Grenzwerten für Wohngebiet liegen. Bedingung für eine Umwidmung im Nahbereich der A7 ist seitens der Aufsichtsbehörde die Erstellung eines Bebauungsplanes, in welchem Lärmschutzmaßnahmen definiert werden. Um die Lärmschutzproblematik im Fall einer Bebauung nachweislich ausreichend zu behandeln, werden folgende Lärmschutzbestimmungen in den Bebauungsplan aufgenommen, in welchem im einzelnen Bauverfahren eine entsprechende Behandlung sichergestellt wird: Lärmschutz: Bei Zubauten mit Auswirkung auf die Situierung von Aufenthaltsräumen und bei Neubauten ist bei einem Fassadenschallpegel von mehr als 50 dB nachts (Beurteilungsschallpegel Lr) eine lärmschutzorientierte Planung mit Priorität auf die Ausrichtung der Schlafräume erforderlich. Im Bauverfahren ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Geplant ist die Schaffung von 4 Bauplätzen, welche von der bestehenden Siedlungsstraße im Osten aus erschlossen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten, es sollen für den neuen Bebauungsplan folgende Festlegungen getroffen werden: - umschließende Baufluchtlinien - Bauweise - offene und gekuppelte Bauweise möglich - Geschoßflächenzahl - max. 0,4, - freie Wahl der Dachformen, bei verdichteter Bauweise mit einheitlicher Gestaltung - 2 Stellplätze je Wohneinheit - Garagen und Nebengebäude lt. Oö. BauTG i.d.g.F. - Einfriedungen lt. Oö. BauTg i.d.g.F. - Geländeveränderungen max. 1,5 m - ein entsprechendes Sichtfeld (lt. RVS) im Bereich von Straßeneinmündungen und Hauseinfahrten ist von jeder Sichtbehinderung freizuhalten - Die künftige Straße soll in das öffentliche Gut übernommen werden. In diesem Fall ist ein Wendehammer zu errichten. - Gebäudehöhe: max. 2 Vollgeschoße, Gesamtgebäudehöhe 11,0 m und Traufenhöhe 6 bzw. 6,5 m (Anpassung an Bebauungsplan 33.5) GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Erstellung eines Bebauungsplanes für Teilbereiche der Parzellen 399/1 und 399/3, KG. Niederkulm beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 22. Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen; Kindergarten Martinstift; Abgangsdeckungsvereinbarung; Beschlussfassung Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 23. Pfarrcaritas Gallneukirchen; 6. Gruppe im Hort Engerwitzdorf-Schweinbach ab 2017/18, Nachtrag zum Arbeitsübereinkommen und zum Pachtvertrag, Nutzungsvereinbarung für Expositur im Betreuungsgebäude St. Florian, Bürgerstraße 4, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. informiert, aufgrund des hohen Betreuungsbedarfes wird für den Hort Engerwitzdorf-Schweinbach ab dem Betreuungsjahr 2017/18 eine 6. Hortgruppe als Expositur im Betreuungsgebäude Schweinbach St. Florian, Bürgerstraße 4, geführt. Die notwendige Verwendungsbewilligung des Landes OÖ wurde bereits erteilt. Unter anderem ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Diese gilt als Nachtrag zum bestehenden Arbeitsübereinkommen und zum bestehenden Pachtvertrag vom 02.07.2015 mit der Pfarrcaritas Gallneukirchen. Die Ergänzung zum Pachtvertrag und zum Arbeitsübereinkommen bedarf der kirchenbehördlichen Genehmigung. Die mündliche Zustimmung zum Entwurf wurde bereits erteilt. Die Adaptierungen der Räumlichkeiten werden entsprechend den Vorgaben der Verwendungsbewilligung durchgeführt. Der dafür notwendige Beschluss wurde im Gemeindevorstand am 09.05.2017 gefasst. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Nutzungsvereinbarung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge vorbehaltlich der kirchenbehördlichen Genehmigung die vollinhaltlich verlesene Nutzungsvereinbarung als Nachtrag zum Pachtvertrag und Arbeitsübereinkommen mit der Pfarrcaritas Gallneukirchen vom 02.07.2015 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GREM Mag. Zwirchmayr ist während der Abstimmung nicht im Saal. 24. Änderung der Tarifordnung für Kindergärten und Horte ab 2017/18; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, nach Vorberatung in der Kinderbetreuungskomitee-Sitzung am 16.03.2017 werden nach Absprache mit den Rechtsträgern in der Tarifordnung der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kindergärten und Horte Ergänzungen bzw. Klarstellungen durchgeführt. Änderungen bzw. Ergänzungen: * § 2 Abs. 8 (Krankheit): Der Text wird insofern abgeändert, als bei einer 4 Wochen durchgehenden Erkrankung/Unfall der Elternbeitrag für ein Monat erlassen wird. Bei der bisherigen Formulierung mussten die 4 Wochen in einem Monat anfallen. * § 5 (Geschwisterabschlag): Durch eine Anpassung der Formulierung soll Folgendes erreicht werden: o Geschwisterermäßigung wird gewährt ab Bekanntgabe der erforderlichen Angaben mit genauer Definition derselben (rückwirkende Forderungen sollen somit ausgeschlossen werden) o Die Einrichtung soll ermächtigt werden, zu Unrecht erhaltene Geschwisterermäßigung zurückzufordern (etwa, weil nicht gemeldet wurde, dass das Geschwisterkind beitragsfrei geworden ist und der Anspruch auf Ermäßigung somit nicht mehr gegeben ist). Änderungen müssen bekannt gegeben werden. * § 8 Abs. 1 (Materialbeiträge): Die Materialbeiträge (Werkbeiträge) werden ab dem Arbeitsjahr 2017/18 monatlich eingehoben (Grund: Verwaltungsvereinfachung). Bisher erfolgte der Einzug 2 x jährlich. Im Informationsschreiben des Landes OÖ vom 01. März 2017 ergibt sich ab dem Arbeitsjahr 2017/2018 eine Indexsteigerung von 0,9 %. Laut § 10 der gültigen Tarifordnung wurden die Beträge entsprechend angepasst. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderungen der Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen Hort und Kindergarten gültig ab dem Schuljahr 2017/2018 beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit 01.09.2017 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GREM Mag. Zwirchmayr und GRM Lehner G. sind während der Abstimmung nicht im Saal. 25. Änderung der Tarifordnung für Krabbelstuben ab 2017/18; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. bringt vor, nach Vorberatung in der Kinderbetreuungskomitee-Sitzung am 16.03.2017 werden nach Absprache mit den Rechtsträgern in der Tarifordnung der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kindergärten und Horte Ergänzungen bzw. Klarstellungen durchgeführt. Änderungen bzw. Ergänzungen: * § 2 Abs. 8 (Krankheit): Der Text wird insofern abgeändert, als bei einer 4 Wochen durchgehenden Erkrankung/Unfall der Elternbeitrag für ein Monat erlassen wird. Bei der bisherigen Formulierung muss dies im selben Monat der Fall sein. * § 5 (Geschwisterabschlag): Durch eine Anpassung der Formulierung soll Folgendes erreicht werden: o Geschwisterermäßigung wird gewährt ab Bekanntgabe der erforderlichen Angaben mit genauer Definition derselben (rückwirkende Forderungen sollen somit ausgeschlossen werden) o Die Einrichtung soll ermächtigt werden, zu Unrecht erhaltene Geschwisterermäßigung zurückzufordern (etwa, weil nicht gemeldet wurde, dass das Geschwisterkind beitragsfrei geworden ist und der Anspruch auf Ermäßigung somit nicht mehr gegeben ist). Änderungen müssen bekannt gegeben werden. * § 8 Abs. 1 (Materialbeiträge): Die Materialbeiträge (Werkbeiträge) werden ab dem Arbeitsjahr 2017/18 monatlich eingehoben (Grund: Verwaltungsvereinfachung). Bisher erfolgte der Einzug 2 x jährlich. Im Informationsschreiben des Landes OÖ vom 01. März 2017 ergibt sich ab dem Arbeitsjahr 2017/2018 eine Indexsteigerung von 0,9 %. Laut § 10 der gültigen Tarifordnung wurden die Beträge entsprechend angepasst. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderungen der Tarifordnung für Krabbelstuben gültig ab dem Schuljahr 2017/2018 beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit 01.09.2017 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner Chr. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 26. Änderung der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten ab 2017/18; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, die Tarifordnung der schulischen Nachmittagsbetreuung sowie des erweiterten Betreuungsangebotes außerhalb der Schulzeiten ist analog zur Tarifordnung gestaltet. Die Änderungen bzw. Ergänzungen gemäß der Kinderbetreuungskomitee-Sitzung am 16.03.2017 werden daher durchgeführt. Nachstehend angeführte Punkte werden ergänzt bzw. klargestellt: * § 2 Abs. 8 (Krankheit): Der Text wird insofern abgeändert, als bei einer 4 Wochen durchgehenden Erkrankung/Unfall der Elternbeitrag für ein Monat erlassen wird. Bei der bisherigen Formulierung muss dies im selben Monat der Fall sein. * § 5 (Geschwisterabschlag): Durch eine Anpassung der Formulierung soll Folgendes erreicht werden: o Geschwisterermäßigung wird gewährt ab Bekanntgabe der erforderlichen Angaben mit genauer Definition derselben (rückwirkende Forderungen sollen somit ausgeschlossen werden) o Die Einrichtung soll ermächtigt werden, zu Unrecht erhaltene Geschwisterermäßigung zurückzufordern (etwa, weil nicht gemeldet wurde, dass das Geschwisterkind beitragsfrei geworden ist und der Anspruch auf Ermäßigung somit nicht mehr gegeben ist). Änderungen müssen bekannt gegeben werden. Im Informationsschreiben des Landes OÖ vom 01. März 2017 ergibt sich ab dem Arbeitsjahr 2017/2018 eine Indexsteigerung von 0,9 %. Laut § 10 der gültigen Tarifordnung wurden die Beträge entsprechend angepasst. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderungen der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten gültig ab dem Schuljahr 2017/2018 beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit 01.09.2017 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Anahme GRM Lehner Chr. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 27. Krabbelstube, Kindergarten und Hort Katsdorf, Gastbeitrag; Ersuchen um Ausnahmeregelung für das Jahr 2016, Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erinnert, im Frühjahr 2012 gab es Bestrebungen, die Vorschreibung der Gastbeiträge innerhalb der Region zu vereinfachen. Für den Besuch von gemeindefremden Kindern in einer Kinderbetreuungseinrichtung sollten die Gemeinden nur den jeweiligen Mindestbeitrag gemäß § 13 Elternbeitragsverordnung 2011 vorschreiben, nicht die tatsächlich errechnete Kopfquote. Darauf einigten sich die Gemeinden Alberndorf in der Riedmark, Altenberg bei Linz, Katsdorf und Engerwitzdorf. Mit Schreiben vom 14. Februar 2017 trat die Gemeinde Katsdorf mit der Bitte um eine Ausnahmeregelung für die Vorschreibungen 2016 an uns heran. Aufgrund der Erweiterung des Kindergartens könne mit der Vorschreibung des Mindestbeitrages bei Weitem kein Auslangen gefunden werden. Anstelle der vereinbarten Mindestbeiträge von € 110,00 für den Kindergarten und € 265,00 für die Krabbelstube ergeben sich Beträge von € 136,00 bzw. € 365,00. Konkret geht es im Jahr 2016 um folgende Beträge: Krabbelstube Mindestbeitrag € 265,00 Kopfquote € 365,00 Jänner – Juli 2016 2 Kinder Sept. – Dez. 2016 1 Kind Gesamt 18 BetreuungsMonate € 4.770,00 € 6.570,00 DIFFERENZ € 1.800,00 Kindergarten Mindestbeitrag € 110,00 Kopfquote € 136,00 Jänner – Juli 2016 18 Kinder Sept. – Dez. 2016 15 Kinder Gesamt 186 BetreuungsMonate € 20.460,00 € 25.296,00 DIFFERENZ € 4.836,00 Der Hort ist von dieser Ausnahmeregelung nicht betroffen, d.h. dort gelten die vereinbarten Mindestbeiträge. Da insbesondere im Kindergarten fast eine ganze Gruppe aus Engerwitzdorfer Kindern besteht, hat sich der Ausschuss für diese Ausnahmeregelung ausgesprochen. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Übernahme der zusätzlichen Kosten von insgesamt rund € 6.600,00 für das Jahr 2016 zustimmen. Die Bedeckung erfolgt über das Konto 2/2407/8610 (Mehreinnahmen beim Kindergartentransport). GRM Mandl kritisiert diese Vorgangsweise, da es eine bestehende Vereinbarung gibt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Mühlberger ist während der Abstimmung nicht im Saal. 28. Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal, Architekturwettbewerb, Vergabe Wettbewerbsbegleitung, Grundsatzbeschluss; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. informiert, das Projekt „Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und Sanierung des Turnsaales“ gemäß GR-Beschluss vom 19.05.2016 erfordert die Durchführung eines offenen, zweistufigen EU-weiten Architektenwettbewerbs. Das Land OÖ empfahl der Gemeinde, Herrn Architekt DI Dr. Hans Scheutz mit der Wettbewerbsbegleitung zu betrauen, da dieser bereits große Erfahrung darin hat. Die Aufgabe von Dr. Scheutz ist neben der Ausschreibung des Wettbewerbes in der Vorprüfung und Aufbereitung sämtlicher Einreichungen sowohl in der ersten, wie auch der zweiten Stufe für die Jury gelegen. Der vom Land OÖ festzusetzende Kostenrahmen für den Neubau des Klassentraktes und die Sanierung des Turnsaales liegt noch nicht vor. Dieser ist auch für die Bewerbung (erste Stufe des Architektenwettbewerbes) nicht erforderlich. Kostenübersicht (sämtliche Beträge inkl. Ust) EU-weiter Architektenwettbewerb (Preisgelder, Modellkosten, Honorare für Mitglieder der Architektenkammer, ev. Bestands- und Vermessungspläne) ca. € 50.400 Wettbewerbsbegleitung (Honorar abhängig von der Teilnehmerzahl der Architekten) Annahme des Architekten: 1. Stufe des Wettbewerbes: 60 – 90 Bewerber (bei Überschreitung € 75,00 je Bewerber Mehrkosten) 2. Stufe des Wettbewerbes: 15 – 21 Architekten ca. € 25.800 bis € 31.800 GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für das Projekt Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach Klassentrakt und Sanierung Turnsaal einen EU-weiten, offenen Architekturwettbewerb als zweistufiges Bewerbungsverfahren auszuschreiben. Die Kosten für den Architekturwettbewerb belaufen sich auf rund € 50.400,00 inkl. Ust. Mit der Wettbewerbsbegleitung soll Architekt DI Dr. Hans Scheutz mit Honorarkosten je nach Teilnehmeranzahl von € 25.800,00 bis € 31.800,00 inkl. Ust. beauftragt werden. Auf die Frage von GVM DI Wagner, wer die Vorgaben für die 2. Stufe des Wettbewerbes formuliert, antwortet der Bürgermeister, diese werden im zuständigen Ausschuss von den Mitgliedern aller Fraktionen erstellt, wo dann auch die Art der Heizung enthalten ist. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Mandl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 29. Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal, Bewerbungsverfahren für Generalübernehmer, Vergabe Wettbewerbsbegleitung, Grundsatzbeschluss; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. sagt, das Land OÖ schlägt vor, ein Projekt dieser Größenordnung im Wege eines Generalübernehmers durchzuführen. Gegenstand eines Generalübernehmerauftrages ist die eigenverantwortliche, planliche, technische und kommerzielle Abwicklung des Projektes sowie die Übergabe des Neubaus einer Volksschule und der Sanierung des Turnsaales an den Auftraggeber. Der Auftragnehmer beauftragt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die für die Bauausführung heranzuziehenden Unternehmen, allerdings darf kein Generalunternehmer für die Bauausführung beauftragt werden. Das Entgelt des Generalübernehmers setzt sich aus folgenden Teilen zusammen: * den Gesamtinvestitionskosten * dem Generalübernehmeraufschlag des Auftragnehmers * den Finanzierungskosten (sofern die Finanzierungsoption in Anspruch genommen wird) * zuzüglich der Umsatzsteuer Basis für den Generalübernehmeraufschlag sind die Baukosten, netto ohne Umsatzsteuer, jedoch ohne Kosten, die von der Gemeinde direkt getragen werden. Der vom Land OÖ festzusetzende Kostenrahmen für den Neubau des Klassentraktes und die Sanierung des Turnsaales liegt noch nicht vor. Dieser ist auch für die Bewerbung (erste Stufe des Generalübernehmerwettbewerbs) noch nicht erforderlich. Für diese Wettbewerbsbegleitung zur Findung eines Generalübernehmers liegt ein Angebot von Arch. DI Dr. Hans Scheutz in Höhe von € 84,00/Stunde mit einer Deckelung von max. € 18.000,00 jeweils inkl. Ust. vor. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für das Projekt Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach Klassentrakt und Sanierung Turnsaal einen EU-weiten, offenen Generalübernehmerwettbewerb als zweistufiges Bewerbungsverfahren auszuschreiben. Mit der Wettbewerbsbegleitung soll Architekt DI Dr. Hans Scheutz mit einem Stundensatz von € 84,00 inkl. Ust. bzw. mit max. Kosten von € 18.000,00 inkl. Ust beauftragt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GREM Gattringer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 30. Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule (schulische Nachmittagsbetreuung), Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten; Grundsatzbeschluss GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, wie bereits im Entwicklungskonzept nach § 17 OÖ Kinderbetreuungsgesetz, GRB vom 15.12.2016 für die Jahre 2016 bis 2019 festgelegt, ist für die Betreuung der Volksschulkinder ein Ausbau der schulischen Nachmittagsbetreuung (ganztägige Schulform) in der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling erforderlich. Derzeit erfolgt die Betreuung der Volksschulkinder in einer Gruppe der ganztägigen Schulform und in 2 Hortgruppen. Mit der Machbarkeitsstudie beauftragte die Gemeinde mit GR-Beschluss vom 05.07.2016 die Planer der Schule, die Projektgruppe Architekt Dürrhammer und Architekt Heckmann, Haydnstraße 12, 4050 Traun. Als zweckmäßigste und wirtschaftlichste Variante stellte sich folgende Variante heraus: Die Lichthöfe zwischen den Werkräumen auf der westlichen Seite des Gebäudes werden geschlossen. Somit entstehen zusätzlich 2 Gruppenräume à ca. 50 m². Die Betreuung der Volksschulkinder erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen nur mehr in ganztägiger Schulform. Der Hort wird aufgelöst. Die dadurch frei werdenden Horträumlichkeiten im Betreuungsgebäude Steiningerweg 12 können dann bedarfsbedingt für andere Betreuungsformen (Kindergarten, Krabbelstuben) genutzt werden. Das Land bezeichnet die vorliegende Kostenschätzung von EUR 382.000,00 als sehr hoch und verlangt daher, sämtliche Gewerke auszuschreiben, um dann die voraussichtlichen Herstellungskosten neuerlich bewerten und prüfen zu können. Eine endgültige Genehmigung für dieses Vorhaben nach § 86 Oö. Gemeindeordnung kann es erst danach geben. Im AOHH sind unter dem Ansatz 2113 im Finanzjahr 2017 € 115.000,00 und im Jahr 2018 € 282.000,00 für dieses Projekt präliminiert. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Grundsatzbeschluss für das Projekt „Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule (schulische Nachmittagsbetreuung)“ mit voraussichtlichen Gesamtkosten von rund € 382.000 inkl. 20 % Ust. beschließen. GRM Dr. Niebsch befürchtet, dass weniger qualifiziertes Personal eingesetzt wird. Um den Informationsbedarf zu decken, schlägt sie vor, eine Info-Veranstaltung zu machen. Der Bürgermeister gibt zu bedenken, jetzt würden Eltern informiert werden, deren Kinder bei Beginn der Ganztagsschule nicht mehr betroffen sind. Das einzige Problem in der Ganztagesschule sind die fixen Abholzeiten am Nachmittag. Das ist im Hort nicht der Fall, wodurch aber eine kontinuierliche Betreuung nicht möglich ist. Vor Inbetriebnahme der schulischen Nachmittagsbetreuung werden die Eltern über die Änderungen informiert werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 31. Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, die Gesamt-Kostenschätzung des Architekturbüros Dürrhammer und Heckmann vom 05.04.2017 für den Ausbau der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beläuft sich auf rund € 382.000,00 inkl. USt. Für die baupolizeiliche Einreichung des Bauvorhabens und die Einholung von Anboten ist die Vergabe der Planung, Bauleitungs- und Koordinationsleistungen, Statik und Bauphysik erforderlich. Die Kosten dafür belaufen sich auf € 52.793,02 inkl. Ust. geplante Vergaben des Gemeinderates am 06.07.2017: Gewerke Vergabe inkl. USt. Schätzung inkl. USt. Planung € 21.050,80 € 25.362,00 Bauleitung und Baukoordination € 19.958,22 € 15.647,00 Statik € 9.600,00 € 9.600,00 Bauphysik € 2.184,00 € 3.000,00 Summe € 52.793,02 € 53.609,00 31a. Vergabe der Planungsleistungen für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, auf Basis eines Vorschlages des Amtes der OÖ. Landesregierung erstellte das Architekturbüro Dürrhammer und Heckmann eine Kostenschätzung mit Gesamtkosten von rund EUR 382.000,00 inkl. Ust. Das Architekturbüro hat ein Angebot über die Planungsleistung für dieses Projekt entsprechend den ermäßigten Gemeindesätzen gestellt. Basis sind die Bruttoherstellungskosten von rund € 304.800 inkl. Ust. Laut Honorartafel für Architektenleistungen für Hochbauvorhaben der Gemeinden in Oberösterreich beträgt die Büroleistung der Planung 7,85 % (= € 23.926,80 inkl. Ust.), darin ist auch die Ausschreibung der Gewerke enthalten. Das Angebot des Architekturbüros für die Büroleistung, allerdings ohne Ausschreibung der Gewerke beträgt € 19.859,24 inkl. Ust. zuzügl. Nebenkosten in Höhe von € 1.191,56, gesamt € 21.050,80 inkl. Ust. Die Ausschreibung der Gewerke soll die Bauleitung übernehmen (siehe dazu TOP 31b). GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Planungsleistung (Büroleistung ohne Ausschreibung der Gewerke) zur Erweiterung der Ganztagsschule Engerwitzdorf Mittertreffling an das Architekturbüro Dürrhammer und Heckmann aus Traun zum Preis von € 21.050,80 inkl. USt. vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 31b. Vergabe der Bauleitung und Baukoordination für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling GRM Meisinger MAS M.Sc. teilt mit, Baumeister Ing. Landauer arbeitet sehr intensiv mit den Planern des Projektes zusammen. Deshalb wäre es vorteilhaft, ihn mit der Bauleitung und Ausschreibung der Gewerke, sowie der Baukoordination zu beauftragen. Das Angebot lautet auf EUR 19.958,22 inkl. Ust. und setzt sich folgendermaßen zusammen: Leistung Angebotspreis in EUR Anteil Gewerke Ausschreibung aus Büroleistung 4.067,56 Bauleitung 12.496,80 Nebenkosten 993,86 Baukoordination 2.400,00 Gesamt 19.958,22 Die Prüfung des Angebotes zeigt, dass die Leistungen für Gewerke-Ausschreibung, Bauleitung und Nebenkosten den Sätzen der Honorartafel für Hochbauvorhaben der Gemeinden in OÖ entsprechen. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge, den Auftrag für die Ausschreibung der Gewerke, die Bauleitung und die Baukoordination für die Erweiterung Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die Firma Baumeister Ing. Landauer Ges.m.b.H. aus Linz zum Preis von € 19.958,22 inkl. USt. vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 31c. Vergabe der statischen Bearbeitung für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling GRM Meisinger MAS M.Sc. informiert, für die Einreichung ist bereits eine statische Bearbeitung der Pläne nötig. Bei der Errichtung der Volkschule Engerwitzdorf Mittertreffling wurde die Firma DI Helmut Schiebel ZT aus Linz mit der statischen Bearbeitung betraut. Die Schätzung liegt bei € 9.600,00 inkl. Ust Die Planer Arch. Dürrhammer und Heckmann holten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 DI. Helmut Schiebel ZT. GesmbH. aus Linz. € 9.600,00 2 DI. Platzer ZT GmbH. aus Linz. € 10.800,00 Nach Prüfung der Angebote legten die Planer Arch. Dürrhammer und Heckmann die Firma DI Helmut Schiebel ZT GesmbH. als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt EUR 9.600,00 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Überprüfung und Berechnung der Statik für die Erweiterung Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma DI. Helmut Schiebel ZT. GesmbH. aus Linz. zum Preis von € 9.600,00 inkl. USt. vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Kainmüller und GREM Ehrenmüller sind während der Abstimmung nicht im Saal. 31d. Vergabe der bauphysikalischen Bearbeitung für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling Antrag GRM Meisinger MAS M.Sc. hält fest, für die Einreichung ist ein Energieausweis nötig, diesen erstellt ein Bauphysiker. Bei der Errichtung der Volkschule Engerwitzdorf-Mittertreffling wurde die Firma Mag. Wolfgang Hebenstreit mit der bauphysikalischen Bearbeitung betraut. Die Schätzung liegt bei € 3.000,00 inkl. Ust. Die Planer Arch. Dürrhammer und Heckmann holten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Mag. Wolfgang Hebenstreit aus Wien € 2.184,00 2 Enicon aus Kirchberg-Thening € 2.880,00 Nach Prüfung der Angebote legten die Planer Arch. Dürrhammer und Heckmann die Firma Mag. Wolfgang Hebenstreit aus Wien als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt € 2.184,00 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die bauphysikalische Bearbeitung für die Erweiterung Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Mag. Wolfgang Hebenstreit aus Wien zum Preis von € 2.184,00 inkl. USt. vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 32. Verordnung über die Nutzung von Räumlichkeiten der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. teilt mit, die Turnsäle der Volksschulen Engerwitzdorf werden von Engerwitzdorfer Vereinen ganzjährig für ihren Turn- und Trainingsbetrieb genutzt. Gemeindeeigene und regionale Vereine nutzen auch stundenweise die Speisesäle und Klassenräume. Bei freien Kapazitäten können die Turnsäle auch von privaten Personen für sportliche Aktivitäten und Trainings bzw. die Speisesäle oder Klassenräume genutzt bzw. angemietet werden. Damit der Betrieb in diesen Räumlichkeiten ordnungsgemäß erfolgen kann, wurde eine Verordnung über die Nutzung von Räumlichkeiten der Volksschulen Engerwitzdorf erstellt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Verordnung über die Nutzung von Räumlichkeiten der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Verordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/18 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 33. Tarifordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, für die Nutzung der Räumlichkeiten der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling soll eine Tarifordnung erstellt werden. Für Vereine aus Engerwitzdorf gibt es bei den Turnsälen einen ermäßigten Tarif. Die Tarifordnung kann gemäß OÖ. Gemeindeordnung erst nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat und Kundmachung in Kraft treten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Tarifordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2017/18 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 34. Erweiterung Straßenbauprogramm 2017, Abänderung der Querungshilfen und Haltstellen in Zuge der Gehwegbauarbeiten Haid/Steinreith, Beschlussfassung Der Bürgermeister informiert, im Zuge der Überprüfung der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung Katsdorfer Landestraße L 1464/ Haidberg und Oberholzstraße schlug das Planungsbüro TBV Niedermayr die Verlegung der beiden Querungshilfen Richtung Kreuzung vor. Weiters sollen die Bushaltestellen aus verkehrstechnischen Gründen auf Fahrbahnhaltestellen abgeändert werden. (Siehe Plan) Von den Sachverständigen des Landes OÖ liegen positive Beurteilungen vor. Die Maßnahmen sollen im Zuge der Gehwegbauarbeiten durch die Straßenmeisterei und Gemeinde umgesetzt werden. Eine Kostenerhöhung beim Gehwegbau (lt. GR Beschluss 06.04.2017 - Gemeindeanteil € 120.000,--) ist nicht zu erwarten, weil es sich zum Großteil um Arbeitsleistungen handelt, die die Straßenmeisterei und die Gemeinde in Eigenregie durchführen. Der Gemeindevorstand hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die oben angeführten Maßnahmen in das Straßenbauprogramm 2017 aufzunehmen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/61258/002 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 35. Berichte aus den Arbeitskreisen Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet über Gesunde Gemeinde: - Beim Informationsvortrag zum Thema Sturzprävention am 12. Juni 2017 im Bezirksseniorenheim Treffling haben ca. 40 interessierte Personen teilgenommen. Lt. derzeitigem Anmeldungsstand werden am 15. September 2 Workshops mit jeweils 8 Teilnehmern starten. Ein Workshop dauert 12 x 50 Minuten und ist für Personen ab 70 Jahren kostenlos. - Der nächste Gesundheitstag „Engerwitzdorf bewegt“ findet am 30.09.2017 statt. GRM Vezmar Gutenbrunner berichtet über FAIRTRADE: - Der FAIRTRADE-Arbeitskreis beteiligt sich wieder am Ferienprogramm der Gemeinde und wird im Juli einen Vormittag mit Spielen, Rätseln und gemeinsamen Kochen zum Thema „Reis“ organisieren. - Im Oktober ruft FAIRTRADE zur Kaffee Challenge auf. Dabei kann sich jeder und jede für einen fairen Kaffeehandel stark machen. 36. Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet wie folgt: Information an alle Mitglieder von Ausschüssen Bei Einladung zu Ausschuss-Sitzungen außerhalb des Sitzungsplanes müssen die Mitglieder per Mail zurückschreiben, dass sie die Einladung erhalten haben und die Tagesordnung öffnen konnten. Regiotram Die Bürgermeister der Region haben sich darauf geeinigt, sich an den Kosten zur Erstellung eines Vorprojektes für die Regiotram zu beteiligen. Die Gesamtkosten betragen etwa EUR 1,2 Mio, die Kosten sollen nach einem noch auszuhandelnden Schlüssel auf die Gemeinden aufgeteilt werden. Nach derzeitigem Wissensstand wird sich die Stadt Linz an diesen Kosten nicht beteiligen, weshalb diese anteilig von den übrigen Gemeinden übernommen werden müssen. Nur bei Bekundung einer Mitfinanzierung durch die Gemeinden besteht eine realistische Chance, dass das Projekt Regiotram Linz – Gallneukirchen – Pregarten konkret umgesetzt werden wird. Gemeindepreis Besonderes Engagement in den Gemeinden wird seit 2016 einmal im Jahr hervorgehoben. Minister Sobotka betont: „Die Zusammenarbeit der Vereine, der Wirtschaft, der gewählten Vertreterinnen und Vertretern, der Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter, der Kindergärten und Schulen mit den Bürgerinnen und Bürgern steht für unschätzbare, unverzichtbare Leistungen, die Tag für Tag geschehen. Diese Leistungen wollen wir mit dem Österreichischen Gemeindepreis auszeichnen“. Und die Bürger/innen folgten dem Aufruf auch 2017 wieder zahlreich: Von 1. März bis 19. April 2017 nominierten über 5.000 Bürger/innen ihre Gemeinden des Jahres auf www.gemeindepreis.at. Eine Jury vergab ebenfalls Punkte, aus beiden Bewertungen wurden die Sieger ermittelt. Landessieger Oberösterreich wurde Engerwitzdorf, der Preis wurde durch Innenminister Sobotka beim österreichischen Gemeindetag in Salzburg am 29. Juni 2017 überreicht. In der mündlichen Begründung heißt es, dass Engerwitzdorf die Herausforderung des großen Zuzugs sehr gut gemeistert hat und dass Engerwitzdorf ein herausragendes kulturelles Angebot mit dem „Im Schöffl“ bietet. Krabbelstube Engerwitzdorf-Mittertreffling Die Sanierungsarbeiten nach dem Wassereintritt im Untergeschoß des Gebäudes Steiningerweg 12a (Krabbelstube Mittertreffling) sind nahezu abgeschlossen. Die Rückübersiedlung der Krabbelstube wird derzeit organisiert. Die Betreuung der Kinder erfolgt auch während der Übersiedlungsarbeiten durchgehend und wird voraussichtlich ab Freitag, 7.7.2017 wieder im Steiningerweg 12a durchgeführt. Das Provisorium in der Leitnerstraße 29/2 wird aufgelöst. Der Mietvertrag wird mit Ende Juli 2017 aufgelöst. Es ist keine Kündigungsfrist einzuhalten (Ausnahmeregelung für die Gemeinde seitens der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume). Umweltbericht 2016 Im Rahmen des Umweltzertifikates wird für jedes Jahr ein Bericht mit den wichtigsten umweltrelevanten Daten und Kennzahlen erarbeitet. Der Umweltreview für das Jahr 2016 ist ab Montag, 17.07.2017 auf der Homepage einsehbar. Projekt FREUNDE DER ERDE „Sammelpassaktion“ Gemeinsam mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen wurde im April und Mai eine Sammelpassaktion durchgeführt. Für nachhaltiges Einkaufen und umweltbewusste Mobilität konnten Pickerl gesammelt werden. Die Aktion wurde sehr gut angenommen. Insgesamt wurden 1653 Pässe in beiden Gemeinden abgegeben, aus denen 76 Preisträger gezogen wurden. Die Preise wurden beim FestFürDieZukunft im Juni übergeben. Das gesamte Projekt „FREUNDE DER ERDE“ wurde für den österreichischen Klimaschutzpreis Junior 2017 vorgeschlagen und zählte auch zu den vier nominierten Einreichungen. Gewonnen hat es leider nicht! Sommerkino 2017 Neben der klassischen Version des Sommerkinos am Freitag 07.07.2017 gibt es als Umsetzung einer Forderung der Jugendlichen bzw. des Jugendrates auch einen Action-Film am Sonntag, 09.07.2017. Der Bürgermeister ersucht die Gemeinderatsmitglieder, Jugendorganisationen darauf aufmerksam machen. Geburtstage Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Meisinger MAS M.Sc., GRM Schwarz, GRM Hohenwallner, GRM Faltlhansl, GRM Naderer, GVM Griesmann, GVM DI Wagner, GRM Mandl, GRM Ing. Freudenthaler und GRM Mag. Seyer-Neulinger. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé gratuliert Herrn Bürgermeister zu seinem Geburtstag. 37. Allfälliges a) GRM Meisinger MAS M.Sc. ist erfreut, dass es wieder einen Weihnachtsmarkt am 02. und 03.12.2017 in Schweinbach gibt. Er ersucht, den Veranstalter zu unterstützen und Aussteller namhaft zu machen. Am 01.012.2017 findet eine Fackelwanderung der FF Schweinbach statt. b) GRM Hohenwallner berichtet, beim Beachvolleyballturnier waren 13 Teams angemeldet und somit war es ein großer Erfolg. c) Auf die Frage von GVM DI Wagner wie bei der Regiotram die Kosten aufgeteilt werden, antwortet der Bürgermeister, es sollen 20% der Vorprojektierungskosten übernommen und auf die beteiligten Gemeinden aufgeteilt werden. Üblicherweise werden solche Kosten nach Schienenlängen aufgeteilt. d) GRM Dr. Niebsch gibt bekannt, in der Funcourtanlage in Schweinbach wölbt sich der Boden nach oben. e) Auf die Frage von GVM Mayrbäurl, was die Gemeinde bei der Verleihung des Gemeindepreises erhalten habe, informiert der Bürgermeister, eine Tafel, welche im Foyer des Amtshauses aufgehängt wird. f) GVM Mayrbäurl verliest eine Förderungszusage von LR Steinkellner bezüglich Attraktivierung einer Bushaltestelle. Der Bürgermeister antwortet, auch er erhalte laufend Förderzusagen von Landesräten, die er aber nicht verlese. g) GRM Leibetseder erkundigt sich, ob es zum Thema „Gemeindefinanzierung Neu“ eine Veranstaltung in Engerwitzdorf gab. Dies verneint der Bürgermeister. h) GRM Lehner Chr. möchte wissen, in welchem Zeitraum die Regiotram errichtet wird. i) GREM Ehrenmüller fragt, wie hoch Hecken sein dürfen, speziell im Kreuzungsbereich. Der Bürgermeister antwortet, es müsse die jeweilige Situation vor Ort geprüft werden, da die Bestimmungen der RVS einzuhalten sind. j) GREM Ehrenmüller stellt fest, bei der Ausfahrt vom Spar-Parkplatz in den Steiningerweg stehen links einige Sträucher, die die Sicht behindern und dadurch die Autofahrer zu weit in die Kreuzung einfahren. k) GREM Ehrenmüller ist der Meinung, die Bürger hätten ein Recht auf Lärmschutz. Er ersucht um einen Bericht über die Entscheidung der Asfinag und um Information an die Bürger. Ebenfalls kritisiert er die Anbringung der Ortstafel in Mittertreffling mit der 70 km/h-Beschränkung. Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde bekommt einen Termin bei der Asfinag. Bei der Lärmmessung in Schweinbach wurden die Grenzwerte nicht erreicht. l) GREM Frisch bemängelt die Sauberkeit beim Friedhof in Gallneukirchen hinsichtlich Schotter kehren, Unkraut jäten, etc. m) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé lädt zum Platzlfest am 27.08.2017 am Ortsplatz Schweinbach ein. 38. Dringlichkeitsantrag: Teilnahme an der „Beschäftigungsaktion 20.000“ ; Grundsatzbeschlussfassung Der Bürgermeister erläutert, Ziel der Beschäftigungsaktion 20.000 ist die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen im gemeinnützigen Sektor für langzeitarbeitslose Personen, die älter als 50 Jahre und mindestens ein Jahr beim AMS vorgemerkt sind. Für diese Aktion der Bundesregierung kommen Länder, Städte, Gemeinden, kommunale Einrichtungen und Organisationen sowie gemeinnützige Einrichtungen (Vereine) in Frage. Gefördert werden existenzsichernde Vollzeitdienstverhältnisse oder Teilzeitbeschäftigungen ab 30 Wochenstunden. Das AMS gewährt ab 1. Juli 2017 eine Förderung in der Höhe von bis zu 100 % der Lohn und Lohnnebenkosten für die Dauer von längstens 2 Jahren. Die Anstellung von Personen erfolgt entweder über eine direkte Begründung eines Dienstverhältnisses oder über die Begründung eines Dienstverhältnisses bei einem vom AMS gelisteten gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen. Bei Inanspruchnahme der 2. Variante fällt monatlich eine Verwaltungskostenpauschale von EUR 200,00 an. Mitarbeiter der Gemeinde Engerwitzdorf nahmen am 19.06.2017 an einer Informationsveranstaltung des AMS Linz teil, worauf in der Sitzung der Abteilungsleiter am 4. Juli 2017 eine Teilnahme empfohlen bzw. die Einsatzbereiche diskutiert wurden. Da Dienstverhältnisse zu begründen sind, müssen entsprechende Dienstposten im Dienstpostenplan geschaffen werden. Ein Beschluss darüber könnte in der Sitzung des Gemeinderates im Oktober gefasst werden. Als Einsatzbereiche kommen in Frage: * Betreuung der Kinderspielplätze und der Freizeitanlagen * die Straßen- und Ortsplatzreinigung * die Grünraumpflege * der Winterdienst Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die sofortige Teilnahme an der Beschäftigungsaktion 20.000 in der Gemeinde Engerwitzdorf beschließen. Der Dienstpostenplan soll in der nächsten Sitzung des Gemeinderates entsprechend abgeändert werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.05.2017 wurde folgender Einwand erhoben: GRM Dr. Niebsch beantragt, die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.05.2017, Top 26 h „Allfälliges“ folgendermaßen zu ändern: „GRM Dr. Niebsch äußert ihr Bedauern darüber, dass ein Antrag der Grünen auf erneute Anbringung von Mistkübeln an den hochfrequentierten Haltestellen bereits im Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt mehrheitlich abgelehnt wurde.“ Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:20 Uhr. Der Vorsitzende: Fürst eh. Der Schriftführer: Watzinger eh. Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 12.09.2017 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 12.09.2017 Der Vorsitzende: Fürst eh. Mag. Schwarzenberger eh. Mandl eh. …………………………..…………………... ……………………………………..…..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Pühringer eh. Dr. Niebsch eh. ………………………………………………... ……………………………………..……. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion Beigehefteter Beschluss: GRM Mandl beantragt, in der Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 06.07.2017 seine Wortmeldung unter Top „Allfälliges“ über die Abstimmung über die Aufnahme der Dringlichkeitsanträge der SPÖ-Fraktion aufzunehmen. Dazu antwortet der Bürgermeister unter Hinweis auf § 54 Abs. 1 der Oö. GemO, dass die Wortmeldung von GRM Mandl über die Abstimmung über die Aufnahme der Dringlichkeitsanträge der SPÖ keine inhaltliche Relevanz hat, im Übrigen scheint das Abstimmungsergebnis über die Aufnahme der Dringlichkeitsanträge ordnungsgemäß in der Verhandlungsschrift auf. Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GRM Mandl abstimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Einwand ist damit mehrheitlich abgelehnt. 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 06.07.2017 1