Lfd.Nr.:8, 2017 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 09.11.2017 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) – ab TOP 5 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Sandra Harant (SPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Stefan Schimböck (ÖVP) für Karl-Heinz Freitag Ingrid Gattringer (ÖVP) für Günther Lehner Es fehlten entschuldigt: Karl-Heinz Freitag Wolfgang Pühringer Günther Lehner Sieglinde Faltlhansl Andreas Naderer Catharina-Marie Leibetseder Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Bestellung von Herrn Franz Aistleitner zur Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde Engerwitzdorf per 1. Dezember 2017; Beschlussfassung 2 Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2018 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 3 Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2018; Beschlussfassung 4 Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2016 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung 5 Errichtung einer Sammelstelle in Langwiesen; Finanzierungsplan-Nr.01; Beschlussfassung 6 Kreditüberschreitungen Nr. 4/2017; Beschlussfassung 7 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 58 (Ordnung-Schinagl Klendorf); Beschlussfassung 8 Berichte aus den Arbeitskreisen 9 Bericht des Bürgermeisters 10 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 30.10.2017 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 12.10.2017 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:05 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Bestellung von Herrn Franz Aistleitner zur Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde Engerwitzdorf per 1. Dezember 2017; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA teilt mit, dass nach der Kündigung von Herrn Martin Stelzhammer mit 30.11.2017 ist die Funktion des Kassenführers gem. § 89 Abs. 1 der OÖ. GemO und § 28 Abs. 2 GemHKRO neu zu bestellen ist. Der bisherige Kassenführer-Stellvertreter Herr Franz Aistleitner wird die Kassenführung mit Wirkung 1. Dezember 2017 übernehmen. Als Kassenführer-Stellvertreterin wird Frau Irmgard Müller eingesetzt. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Bestellung von Herrn Franz Aistleitner zur Führung der Kassengeschäfte in der Gemeinde Engerwitzdorf gem. § 89 Abs. 1 GemO und § 28 Abs. 2 GemHKRO mit Wirkung 1.Dezember 2017 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2018 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA führt aus, gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft hat der Komplementär (Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf) das Budget zu erstellen und der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Anders als beim Gemeindebudget ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen - damit ist der OHH immer ausgeglichen. Der Ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2018 wurde mit Einnahmen und Ausgaben von je € 67.500,00 ausgeglichen erstellt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Verrechnung der laufenden Betriebskosten des Gebäudes (Strom, Heizung, Gebäudeinstandhaltung, Versicherung und Anlagenabschreibung), die Bestandszinseinnahme sowie die Betriebskostenersätze. Im Außerordentlichen Haushalt werden die Liquiditätszuschüsse der Gemeinde, die Neutralisierung der Afa sowie die Verrechnung des Saldos des OHH (Gewinn/Verlust) dargestellt. Der Außerordentliche HH zeigt bei Einnahmen von € 40.000,00 (Neutralisierung der Afa) und Ausgaben in Höhe von € 92.000,00 einen Abgang von € 52.000,00. Wie bereits in den Jahren 2013 und 2016 kann auch im Jahr 2018 wieder eine Gewinnentnahme in Höhe von € 70.000,00 präliminiert und dem Gemeindehaushalt der Gemeinde Engerwitzdorf zugeführt werden. Diese Gewinnentnahme ist durch die zu tätigen Bestandszinsleistungen der Gemeinde an die Gemeinde-KG von jährlich rund € 22.400,00 möglich. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Genehmigung des Budgets 2018 für die Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2018; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreter GRM Doblhammer berichtet, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekassa, ist die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Gemäß § 83 der Gemeindeordnung darf dafür ein Viertel der Einnahmen des OHH (für 2018 lt. MFP 2017 – 2021 rund 3,6 Mio. EUR) nicht überschritten werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur Gänze ausgenützt. Wir haben die Raiffeisenbank, die Sparkasse und die Oberbank daher um Legung eines Angebotes über je 1.000.000 EUR gebeten. Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben: Raiba Gallneukirchen Sparkasse Gallneukirchen Oberbank Gallneukirchen SOLL Zinssatz Variante variabel: Basis 6-Monats-Euribor - Aufschlag: 50 BP - Anpassung jeweils am 01.01. und 01.07. zum Tageswert jeweils 15.12 bzw. 15.06. - Mindestens 0,5 % pa - Per 04.10.2017: 0,50 % pa - Aufschlag: 52 BP - Anpassung jeweils am 01.01. und 01.07. zum Tageswert jeweils drei Geschäftstage vorher - Mindestens 0,52 % pa - Per 04.10.2017: 0,52 % pa - Aufschlag: 75 BP - Mindestens 0,75 % pa - Per 04.10.2017: 0,75 % pa SOLL Zinssatz Variante fix: - Per 04.10.2017: 0,60 % pa - Fixzins: Basis ist der 12-Monats-Euribor bei Inanspruchnahme + 39 BP Aufschlag - Per 04.10.2017: 0,39 % pa - Kein Angebot Spesen Variante variabel - Keine zusätzlichen Spesen zu Spesen Abwicklungskonto - Kein Angebot - Keine zusätzlichen Spesen zu Spesen Abwicklungskonto Spesen Variante pauschal - Kein Angebot - 2.500 EUR - Kein Angebot Abwicklungskonto HABEN Zinssatz Variante variabel Basis 6-Monats-Euribor - Abschlag: 15 BP - Anpassung jeweils am 01.01. und 01.07. zum Tageswert jeweils 15.12 bzw. 15.06. - Mindestens 0,01 % pa - Per 04.10.2017: 0,01 % pa - Kein Angebot - Kein Angebot Abwicklungskonto HABEN Zinssatz Variante fix - Per 04.10.2017: 0,01 % pa - Per 04.10.2017: 0,01 % pa - Per 04.10.2017: 0,00 % pa Abwicklungskonto Spesen Variante variabel - Laut Aushang - Keine zusätzlichen Spesen - Laut Aushang mit Reduktion der Transaktionskosten um 60 % und Kontoführungsgebühr iHv 23 EUR Abwicklungskonto Spesen Variante pauschal - Kein Angebot - Keine zusätzlichen Spesen - Kein Angebot Sowohl der 6-Monats-, als auch 12-Monats Euribor waren per 04.10.2017 negativ. Aufgrund dieser Angebote ist der Zuschlag für den Kassenkredit der Allgemeinen Sparkasse Gallneukirchen zu erteilen (Sollzinssatz fix). Im Habenbereich werden je nach Verfügbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen, nach Marktanalyse auch andere Banken berücksichtigt. GRM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen, den bestehenden Kassenkreditvertrag über 1.000.000 EUR bei der Sparkasse Gallneukirchen: Sollzinssatz fix, bis 31.12.2018 verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Schwarz MBA nimmt aus Befangenheitsgründen an der Abstimmung nicht teil. 4. Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2016 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA erklärt, gemäß § 99 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2016 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Nach dem vollinhaltlichen Vorbringen des Prüfungsberichtes stellt GRM Schwarz MBA den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den Prüfungsbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2016 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Errichtung einer Sammelstelle in Langwiesen; Finanzierungsplan-Nr.01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, die Sammelstelle Langwiesen ist derzeit auf dem Areal des Bauhofes eingerichtet. Da dieser Bereich aber für den Bauhof benötigt wird bzw. die Sammelmengen immer größer werden, wurde ein alternativer Platz gesucht. Der Gemeinderat beschloss am 11.05.2017, das gegenüberliegende Grundstück 1603/1, KG. Engerwitzdorf, mit etwa 1.400 m², von Gottfried Schöffl für 80 Jahre in Bestand zu nehmen. In dieser Sitzung wurde bereits auf die mögliche Verwendung des Grundstückes als Sammelstelle hingewiesen. Dafür soll nach Rücksprache mit dem BAV eine Halle mit einer Größe von rund 150 m² errichtet werden. Künftig können dann die verschiedenen Plastiksorten wie im Altstoffsammelzentrum getrennt gesammelt werden. Auf dem Vorplatz könnten die Container für Karton und Glas aufgestellt werden. Da bereits ein Altstoffsammelzentrum in der Gemeinde Engerwitzdorf in Mittertreffling betrieben wird, ist nach Auskunft des BAV die Errichtung eines weiteren Gebäudes in Engerwitzdorf nicht vorgesehen. Der Gemeinderat hat darauf aufbauend in der Sitzung am 12.10.2017 den Grundsatzbeschluss für die Errichtung der Halle gefasst. Die grobe Kostenschätzung für die Errichtung der Halle inkl. Kanal- und Wasseranschluss, Einfriedung, Bürocontainer mit WC-Anlage, Oberflächenentwässerung sowie für die Asphaltierung des Grundstückes zur Herstellung von Parkflächen beträgt netto rund € 320.000,00. Die Umsetzung ist für 2018 geplant. Durch das vom Bund geschaffene Kommunale Investitionsprogramm wird eine 25%ige Bundesförderung (rd. € 80.000,00) angestrebt. Der vom Gemeindeamt ausgearbeitete Finanzierungsplan hat vorerst folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 813 FinA: 17.10.2017 GRS: 09.11.2017 Sammelstelle Langwiesen Entwurf FP 01 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 40.000     40.000 Baumeisterarbeiten 145.000     145.000 Außenanlagen 130.000     130.000 Unvohergesehenes 5.000     5.000 S u m m e 320.000 0 0 320.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Allgem.Rücklage 190.000     190.000 Abfallrücklage 50.000     50.000 Bundesförderung 80.000     80.000 S u m m e 320.000 0 0 320.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr.01 für die Errichtung einer Sammelstelle gegenüber dem Bauhof der Gemeinde Engerwitzdorf in Langwiesen mit voraussichtlichen Gesamtkosten von € 320.000,00 exkl. Ust. beschließen. GRM Mandl kritisiert die Kosten dieses Vorhabens und meint, Container in einem Unterstand wären günstiger und würden auch ausreichen. GVM Mayrbäurl stellt fest, die Auflagen zum Trennen sind immer die gleichen, egal ob ASZ, Sammelinsel oder Container. Er findet dieses Projekt richtig, zumal der Umweltschutz noch nicht ausreichend umgesetzt wird. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 6. Kreditüberschreitungen Nr. 4/2017; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA stellt fest, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in Höhe von € 4.300,00 liegt vor: 1/2622/050 ASKÖ Treffling – Sonderanlagen (Brunnenpumpen) Überschreitung: € 4.300,00 Begründung: Für heuer war die Sanierung bzw. Erneuerung einer Brunnenpumpe bei der gemeindeeigenen Sportanlage der ASKÖ Treffling im Budget (rund € 5.000,00) vorgesehen. Der Austausch der Unterwasserpumpe wurde auch im 1. Hj. 2017 durchgeführt. Das Alter dieser Pumpe konnte nicht mehr eruiert werden, jedoch dürfte dies bei über 20 Jahre liegen. Im Sommer 2017 stellte sich heraus, dass auch die zweite - rund 12 Jahre alte Pumpe defekt und ein Austausch erforderlich war. Die Kosten dieser zweiten Pumpenanlage inkl. Saugrohr beliefen sich auf rund € 5.500,00 exkl. Ust. Für einen Teil dieses Betrages (rund € 4.300,00) waren keine Budgetmittel mehr veranschlagt. Bedeckung: Durch die absehbare gute Entwicklung der Kommunalsteuer kann heuer mit Mehreinnahmen gerechnet werden (2/920/833). Diese können für die Bedeckung der oben angeführten Überschreitung verwendet werden. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Kreditüberschreitung Nr. 4/2017 in Höhe von € 4.300,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 58 (Ordnung-Schinagl Klendorf); Beschlussfassung Obmann-Stellverteterin Mag. Seyer-Neulinger führt aus, das Grundstück befindet sich in der Ortschaft Klendorf westlich des Blumenweges im Bereich der Parzelle Nr. 3334, KG Klendorf im Ausmaß von ca. 4.000 m². In seiner Sitzung am 06.04.2017 fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Die betroffenen Grundeigentümer gaben keine Stellungnahmen ab. Die Linz Strom Netz GmbH und die Netz Oö GmbH erheben keinen Einwand gegen die Umwidmung. Aus natur- und raumordnungsfachlicher Sicht kann die Umwidmung zur Kenntnis genommen werden, wenn noch folgende Eckpunkte berücksichtigt werden: - Seitens der Grund- und Trinkwasserwirtschaft wird aufgrund der Hanglage vor Umwidmung ein Oberflächenentwässerungskonzept für das relevante Einzugsgebiet sowie eine geordnete Oberflächenentwässerung für das Grundstück gefordert. Weiters weisen sie darauf hin, dass der Untergrund im Projektbereich unzureichend versickerungsfähig ist. Dafür ist eine geordnete Oberflächenentwässerung sicherzustellen. Bei Einleitung in den Klenbach sind die Oberflächenwässer über Retentionsbecken entsprechend dem derzeitigen natürlichen Abfluss zu retentieren. Die geordnete Oberflächenentwässerung ist samt den Entwässerungsanlagen (Retentionsanlage etc.) im Oberflächenentwässerungskonzept darzustellen. - Das Oberflächenentwässerungskonzept wird im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung übermittelt. - Aus verkehrsfachlicher Sicht wird grundsätzlich zugestimmt, wenn die Aufschließung über den bestehenden „Blumenweg“ erfolgt. Ein direkter Anschluss der beantragten Umwidmungsfläche wird keinesfalls gestattet. - Aus naturschutzfachlicher Sicht kann einer Bebauung des Areals zugestimmt werden, da keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind und von einer organischen Baulandentwicklung gesprochen werden kann. - Aus agrarfachlicher Sicht sollte ein weiteres Heranrücken an die westlich angrenzende landwirtschaftliche Liegenschaft vermieden werden, da in Bezug auf die agrarischen Tätigkeiten Nutzungskonflikte nicht ausgeschlossen werden können. Dazu ist im weiteren Verfahren die Grundlagenforschung zu erweitern. Der Ausschuss hat sich in der Sitzung mit dem Thema der heranrückenden Bebauung und den damit angesprochenen Nutzungskonflikten eingehend befasst. Seitens der Gemeinde wird der Wohnnutzung in diesem Bereich Vorrang gegeben und dies wird wie folgt begründet: - Um einen Widmungskonflikt mit einer künftigen Wohnbebauung grundsätzlich in diesem Bereich zu verhindern, wurde die Möglichkeit einer Rückwidmung der bestehenden unbebauten Dorfgebietsfläche zwischen der gegenständlichen Änderungfläche und dem Hofgebäude überprüft. Nach Rücksprache mit dem Grundeigentümer der Dorfgebietsfläche ist eine Bereitschaft zur Rückwidmung jedoch nicht vorhanden. Daraus ergibt sich, dass diese unbebauten Dorfgebietsflächen einer Wohnnutzung zugeführt und im unmittelbaren Nahbereich der landwirtschaftlichen Gebäude Bauplätze geschaffen werden können. Somit wird die Möglichkeit zur Errichtung einer heranrückenden Wohnbebauung auf eigenem Grund nicht unterbunden. - Das landwirtschaftliche Objekt ist derzeit nicht bewohnt und wird dort auch keine Tierhaltung betrieben – es sind dort derzeit nur die landwirtschaftlichen Maschinen, die zur Felderbewirtschaftung erforderlich sind, untergebracht. - Weiters ist die Gemeinde bestrebt, in den Siedlungsschwerpunkten die Wohnbebauung, auch in verdichteter Form zu zentrieren. In diesen Bereichen, zu denen die Ortschaft Klendorf zählt, ist die Infrastruktur vorhanden und ohne großen wirtschaftlichen Aufwand erweiterbar. Diese Planungsintention wurde im Örtlichen Entwicklungskonzept von Anfang an festgehalten und dargestellt. Es wird daher die Schaffung von Bauplätzen auf zentral gelegenen Flächen im vorrangigen öffentlichen Interesse gesehen. Die Ortsplanerin schließt sich dieser Ansicht zur Siedlungsentwicklung an. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 58 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. GVM Mayrbäurl kritisiert die verkehrsfachliche Stellungnahme, da es jetzt schon gefährlich ist, weil auf 70 m Länge sechs Autos unbeleuchtet parken und somit nur eine schmale Fahrbahn verbleibt. Ebenso kritisiert GVM Mayrbäurl die agrarfachliche Stellungnahme, da in östlicher Richtung seine eigene Liegenschaft ist. Er meint, hier habe jemand westlich mit östlich verwechselt. Weiters behauptet er, dieser Amtsvortrag sei nicht ident mit dem Amtsvortrag im Ausschuss. GVM Mayrbäurl stellt den Gegenantrag, diesen Tagesordnungspunkt dem Ausschuss für Angelegenheiten der Ortsentwicklung und örtlichen Raumplanung zur neuerlichen Beratung zuzuweisen. Der Bürgermeister antwortet, der Obmann des Ausschusses hat das Protokoll erhalten und könne es mit dem Amtsvortrag vergleichen. Die Straße wird zur Sackgasse und es ist daher kein Durchzugsverkehr möglich. Amtsleiter Watzinger MBA verliest den Amtsvortrag aus der Ausschusssitzung und es wird festgestellt, dass beide Amtsvorträge in den maßgeblichen Inhalten gleich lauten. Abstimmungsergebnis über den Gegenantrag: Zustimmung: FPÖ-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Gegenantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Abstimmungsergebnis über den Antrag: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Berichte aus den Arbeitskreisen GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet, dass der FAIRTRADE-Arbeitskreis am Mittwoch, 15.11.2017, 17:00 Uhr, in der Schulküche Schweinbach einen Kochworkshop zum Thema „Syrien meets Engerwitzdorf“ veranstaltet. Mit dem syrischen Koch Juan Bayram wird ein orientalisches Menü zubereitet und natürlich auch verkostet. Es gibt noch freie Plätze; Anmeldungen beim Gemeindeamt. Der Arbeitskreis freut sich auf viele Teilnehmer. GRM Vezmar-Gutenbrunner informiert, im Zuge der Kaffeechallenge wurden 35 Mio Tassen Kaffee verkauft. 9. Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet: Rezertifizierung 2017 Von 4. - 5. Oktober erfolgte die Rezertifizierung unserer Managementsysteme durch die SQS (Schweizer Vereinigung für Qualitäts- und Management-Systeme) und die Gemeinde Engerwitzdorf wurde wieder als Qualitätsorganisation bestätigt. Unsere Organisation wurde nach internationalen Qualitätsstandards überprüft und hat wieder ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielt. Die Überprüfung umfasste folgende Normen und Standards: ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementnorm ISO 14001:2015 Umweltmanagementnorm OHSAS 18001:2007 Sicherheits- und Gesundheitsschutzmanagement Datenschutzgütesiegel Good Priv@cy NPO-Label für Management Excellence Ergebnis: Der NPO Assessment-Erfüllungsgrad unserer Organisation liegt nun bei 92.1 %. (Vergleich zur Rezertifizierung im Jahr 2014: 87,61 %) Benchmark: Durchschnitt aller Bewertungen: 79,0 % Bestes Ergebnis: 95,9 % Tiefstes Ergebnis: 60,0 % Diese hervorragende Bewertung der Gemeinde Engerwitzdorf ist umso bemerkenswerter einzustufen, als diese im NPO Bereich von allen Zertifizierungen der SQS das drittbeste Ergebnis darstellt, welches je erzielt wurde. Mit ausschlaggebend für das Erreichen dieses tollen Erfolges ist unter anderem auch die sehr gute Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung. Beschäftigungsaktion 20.000 Die Beschäftigungsaktion stößt auf gesetzliche Grenzen. Diese Probleme werden derzeit in einem Unterausschuss des oö. Landtages diskutiert, ein Ergebnis wird zum Jahresende vorliegen. Aktuell gibt es seit Mittwoch, 08.11.2017 zwei Bewerbungen für eine Unterstützung im Büro des Kulturhauses, jedoch noch keine Bewerbungen für die Haustechnik und den Bauhof. Der Bürgermeister lädt zum Herbstkonzert des Musikvereines am 11.11.2017 im Kulturhaus ein. Ebenso lädt er zum Filmabend des Vereines ZIEL am 13.11.2017 ein. Der Bürgermeister gratuliert GRM Paul Pühringer zum ausgezeichneten 2. Platz der Junioren bei den 5. Internationalen Meisterschaften der ANBF (Austrian Natural Bodybuilding Federation) in Perg. Benjamin Plöchl, Fusseneggerstraße, gelang in seiner Klasse „Mens Physique“ der 5. Platz. 10. Allfälliges a) GRM Meisinger MAS M.Sc. lädt zum Adventzauber am 2. und 3.12.2017 ein. b) GRM Reichör gratuliert GVM Haider zu den 4 Goldmedaillen für vier eingereichte Brote bei der Bewertung durch die oö. Landwirtschaftskammer. c) GRM Reichör entschuldigt sich für die nächste Gemeinderatssitzung am 14.12. d) GVM DI Wagner erkundigt sich, welche rechtliche Probleme bei der Aktion 20.000 noch zu klären sind, die Herr Bürgermeister erläutert. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.10.2017 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 19:50 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 14.12.2017 keine Einwendungen erhoben. Engerwitzdorf, 14.12.2017 Der Vorsitzende: Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 09.11.2017 1