Lfd.Nr.: 7, 2017 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 12.10.2017 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 5 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ingrid Gattringer (ÖVP) für Albert Doblhammer Johann Lehner (ÖVP) für Lisa Mühlberger Es fehlten entschuldigt: Sylvia Jungwirth Albert Doblhammer Lisa Mühlberger Sieglinde Faltlhansl Andreas Naderer Sandra Harant Es fehlten unentschuldigt: Roland Auböck =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mandatsverzicht Veronika Hoffelner; Nachwahl 2 Lärmschutzmaßnahmen an der Mühlkreisautobahn; Mitfinanzierung durch die Gemeinde; Beschlussfassung 3 Errichtung eines Löschwasserteichs in der Ortschaft Haid; Beschlussfassung 4 Bundesministerium für Inneres; Gemeinsam.Sicher; Bestellung eines Sicherheitsgemeinderats; Beschlussfassung 5 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 25.09.2017; Kenntnisnahme 6 Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal; Vergabe Generalübernehmer, Beschlussfassung 7 Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 7 a Vergabe der beweglichen Möblierung 7 b Vergabe der Einbaumöbel 8 Änderung der Grünstreifenförderungsvereinbarung – Oberflächenwasserableitung, Beschlussfassung 9 Verzicht auf Glyphosatanwendung im Wirkungsbereich der Gemeinde; Beschlussfassung 10 Zertifizierung Umwelt, Umweltziele Engerwitzdorf 2018; Beschlussfassung 11 Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer Halle für die Altstoffsammelinsel Langwiesen; Beschlussfassung 12 Grenzbereinigung des öffentlichen Gutes - 4 m² aus Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung 13 Schöffl Gottfried, Stögerweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das öffentliche Gut Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 239 m² und Grenzberichtigung; Beschlussfassung 14 Auflassung und Rückübereignung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen an Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH und die Abtretung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 162/1 KG Holzwiesen ins öffentliche Gut ; Beschlussfassung 15 Ebner Günther, Lilienweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Verlegung Umkehr Parzelle Nr. 3343/3, KG. Klendorf; Beschlussfassung 16 Betriebsbaugebiet Langwiesen; Kostenübernahme für die Verkabelung und Umlegung von Stromleitungen; Beschlussfassung 17 Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf BA 08; Errichtung eines Hochbehälters in Zinngießing sowie einer Anschlussleitung an Linz AG (Notwasserversorgung) und Herstellung eines Ringschlusses; Vergabe der Bauleitungsleistungen; Beschlussfassung 18 Änderung Straßenbauprogramm 2017, Beschlussfassung 19 Vereinbarung mit den Grundbesitzern Schütt betreffend der Überbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG. Holzwiesen; Beschlussfassung 20 Spielplatz Peterhof; Änderung des Pachtvertrages hinsichtlich Pachtdauer; Beschlussfassung 21 Jugendtaxi; Einführung von Taxigutscheinen; Beschlussfassung 22 Sammeltaxi; Reduzierung der Tarifzonen und Anpassung der Tarife; Beschlussfassung 23 Unterstützung für Senioren; Beschlussfassung 24 Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland Wohngebiet im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 1.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung 25 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 45 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 22 (Klammühle - Engerwitzberg); Beschlussfassung 26 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 58 (Ordnung-Schinagl Klendorf); Beschlussfassung 27 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 59 (Schöffl - Altstoffsammelstelle Langwiesen); Beschlussfassung 28 Doblhammer Harald, Schönbergerweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung / Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Bach-Kreuzfeld"; Grundsatzbeschlussfassung 29 ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstraße 11, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgründe"; Grundsatzbeschlussfassung 30 Bebauungsplan Nr. 81 "Lindinger - Gründe"; Herausnahme des Fußweges und der Bepflanzung; Grundsatzbeschlussfassung 31 Bebauungsplan Nr. 28 "Reith" Änderung Nr. 8; Beschlussfassung 32 Bebauungsplan Nr. 33 "Innertreffling - Kreuzwirt" Änderung Nr. 6 (Teilaufhebung); Beschlussfassung 33 Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen; Kindergarten am Linzerberg; Abgangsdeckungsvereinbarung; Beschlussfassung 34 Berichte aus den Arbeitskreisen 35 Bericht des Bürgermeisters 36 Allfälliges 37 Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen: Sofortiger Ausbau von Park&Ride im Linzer Umland Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.10.2017 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 12.09.2017 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Über einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag der Grünen-Fraktion „Sofortiger Ausbau von Park&Ride im Linzer Umland“ als Tagesordnungspunkt 37 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 26 und 29 von der Tagesordnung abgesetzt werden. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:05 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mandatsverzicht Veronika Hoffelner; Nachwahl Der Bürgermeister teilt mit, GREM Veronika Hoffelner verzichtete auf ihre Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Frau Hoffelner war auch Mitglied im Ausschuss für Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten und Ersatzmitglied im Kinderbetreuungskomitee der Pfarre. Nunmehr brachte die ÖVP-Gemeinderatsfraktion einen gültigen Wahlvorschlag ein. Ausschuss für Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten: Mitglied: Ingrid Gattringer Ersatzmitglied: Sabine Stroblmair Kinderbetreuungskomitee der Pfarre: Ersatzmitglied: Ingrid Gattringer Der Antrag auf offene Abstimmung von GRM Mandl wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die ÖVP-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Lärmschutzmaßnahmen an der Mühlkreisautobahn; Mitfinanzierung durch die Gemeinde; Beschlussfassung Der Bürgermeister erklärt, angesichts der großen Lärmbelästigung durch die A7 im Gemeindegebiet von Engerwitzdorf organisierten wir eine Besprechung mit Vertretern der ASFINAG, Herrn Vorstandsdirektor Dr. Schierhackl und dem Techniker Mag. Kienreich. Diese fand am 20.09.2017 in Wien statt. Im Bauprogramm der ASFINAG stehen die Sanierung des Talüberganges Außertreffling und die Erneuerung der Lärmschutzwände auf der Brücke. Eine Umsetzung ist für 2019 bis 2020 vorgesehen. Die Lärmmessungen haben für den Ort Schweinbach ergeben, dass zahlreiche Objekte mit Lärmschutzfenster ausgestattet werden. Die Vorgaben der ASFINAG sehen vor, dass eine Lärmschutzwand dann errichtet werden kann, wenn die Kosten höchstens das 3-fache der objektgebundenen Lärmschutzmaßnahmen betragen. Im Fall Schweinbach liegt der Faktor jedoch mit 1 : 3,2 geringfügig darüber. Eine neue Lärmschutzwand kann daher nur bei Mitfinanzierung durch Dritte errichtet werden. Dies ist eine strikte Vorgabe, die unter keinen Umständen änderbar ist. Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass die ASFINAG 94%, die Gemeinde 6% der Errichtungskosten übernehmen muss. Es handelt sich dabei um eine Lärmschutzwand im Bereich Schweinbach vom Adamweg (Kilometer 23,759 - Beginn Lärmschutzwand) bis Autobahnanschluss Gallneukirchen (Kilometer 22,260 - Ende Lärmschutzwand) in Fahrrichtung Linz. Da es sich bei der Errichtung von Lärmschutzwänden um permanente Ausschreibungen handelt, können die Kosten sehr genau angegeben werden. Der Gemeindebeitrag von 6% wird EUR 35.000,00 plus Umsatzsteuer, insgesamt also EUR 42.000,00 betragen. Da diese Lärmschutzmaßnahme aus Sicht der ASFINAG als sehr sinnvoll eingestuft wird, empfiehlt sie der Gemeinde, den Anteil zu übernehmen. Bei einer Zustimmung zur Kostenbeteiligung durch den Gemeinderat wird die ASFINAG noch im Herbst 2017 Detailmessungen vornehmen. Eine Realisierung könnte in den Jahren 2019 bzw. 2020 erfolgen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, sich an der Errichtung einer Lärmschutzwand im Bereich Schweinbach, Fahrtrichtung Linz zwischen km 23,759 und 22,260 mit 6% der Errichtungskosten zu beteiligen. Der Gemeindeanteil wird voraussichtlich EUR 42.000,00 inkl. USt. betragen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé findet es sehr positiv für die Schweinbacher Bevölkerung und es wäre gut, wenn die Lärmschutzmaßnahme möglichst rasch realisiert wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Errichtung eines Löschwasserteichs in der Ortschaft Haid; Beschlussfassung Der Bürgermeister führt aus, nach Ausschreibung der Löschwasserbehälter für Am Kropfberg und Langwiesen vergab der GR am 06.04.2017 die Arbeiten an die Fa. Leyrer und Graf aus Linz mit einem Auftragsvolumen von € 333.463,20. In dieser Vergabe ist die Sanierung des derzeitigen Löschbehälters im Bereich der Haidgasse um EUR 23.000,00 enthalten. Der Behälter befindet sich auf 2 Grundstücken wovon ein Grundbesitzer einer Verlängerung des Pachtvertrages jedoch nicht mehr zustimmt. Im Bereich des Getreideweges hat die Gemeinde ein Grundstück im Ausmaß von ca. 430 m² (Altes Bauhofgelände). Ein neuer Löschwasserbehälter kostet gem. Ausschreibung rund € 47.000,-- exkl. USt. Die Mehrkosten gegenüber der bisher geplanten Sanierung von rund € 24.000,-- exkl. USt könnten durch Minderausgaben von EUR 18.000,00 beim Bau des Löschwasserbehälters Langwiesen und durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von EUR 6.000,00 finanziert werden. Da dieser Behälter auf dem Standort der neuen Altstoff-Sammelinsel errichtet wird, entfallen die vorgesehenen Asphaltierungskosten beim ursprünglichen Standort beim Bauhof. Die Abtragung des alten Behälters wird der Bauhof in Eigenregie vornehmen, die Entsorgungskosten können noch nicht beziffert werden. Eine Erweiterung des Auftrages für den Bau eines neuen Löschbehälters im Bereich Haid – Getreideweg im November 2017 wäre wegen des bereits durchgeführten Vergabeverfahrens zweckmäßig und sinnvoll. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Fa. Leyrer und Graf aus Linz beauftragen, einen Löschwasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ am Grundstück der Gemeinde in der Ortschaft Haid zu einem Preis von EUR 47.000,00 zu errichten. Die Entsorgungskosten des alten Behälters sind nicht enthalten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Bundesministerium für Inneres; Gemeinsam.Sicher; Bestellung eines Sicherheitsgemeinderats; Beschlussfassung Der Bürgermeister betont, die Motivation für diese Initiative ist, dass, wenn die Polizei gerufen wird, es meistens schon passiert ist. Das Innenministerium will nunmehr früher ansetzen, und zwar mit der Initiative „Gemeinsam.sicher“. Damit sollen negative Entwicklungen früh erkannt werden oder nicht entstehen. Die Polizei startet Sicherheitspartnerschaften. Diese Partner tauschen regelmäßig Informationen aus und ergreifen Maßnahmen, jeder in seinem Bereich. Diese vier Partner sind: 1. Sicherheitspartner Sicherheitspartner sind Menschen, die auf regionaler Ebene Interesse am Mitgestalten von Sicherheit haben. Sie sollen durch die Weitergabe von Präventionsinformationen an ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger als Multiplikatoren fungieren und zur Sensibilisierung der Bevölkerung in Fragen der Verbrechensvorbeugung beitragen. 2. Sicherheitsbeauftragte Sicherheitsbeauftragte sind für die Sicherheitspartner vor Ort und die regionalen Akteure (z.B. Firmen) die zentralen Ansprechpartner innerhalb der Polizei. Sie sind der verlängerte Arm der Sicherheitskoordinatoren und unterstützen diese in allen Belangen der Sicherheitspartnerschaft sowie in Präventionsangelegenheiten. 3. Sicherheitskoordinatoren Sicherheitskoordinatoren sollen auf Bezirksebene eingerichtet werden und als Bindeglied zwischen allen Beteiligten der Sicherheitspartnerschaft auftreten. Sie sollen bei Informationsveranstaltungen größtmöglich eingebunden werden und durch ihre regionalen Kenntnisse kriminalpräventive Maßnahmen koordinieren und umsetzen. 4. Sicherheitsgemeinderäte Sicherheitsgemeinderäte sind Gemeinderäte, die in sicherheitsbehördlichen Angelegenheiten die Schnittstelle zwischen der örtlich zuständigen Polizeiinspektion und der jeweiligen Gemeinde bilden. Beispiele für Umsetzungen sind unter www.gemeinsamsicher.at nachzulesen. Die Gemeinden werden vom Innenministerium gebeten, jeweils einen Sicherheitsgemeinderat zu bestimmen und der Polizei bekannt zu geben. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen GRM Karl-Heinz Freitag zum Sicherheitsgemeinderat zu bestellen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 25.09.2017; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Kassaprüfung Die Ausschussmitglieder Fr. Seyer-Neulinger, Herr Pühringer Wolfgang, Herr Grillnberger Andreas und Herr Riefershofer Andreas nehmen die Kassaprüfung im Beisein von Kassenführer Martin Stelzhammer vor und befinden diese für in Ordnung. Punkt 2: Kommunalsteuer der Gemeinde Engerwitzdorf; gesetzliche Grundlage, Unternehmen und Höhe der Kommunalsteuer 2017; Kommunalsteuerbefreiungen Im Zeitraum Jänner bis August 2017 wurden insgesamt € 768.932,00 an Kommunalsteuer einbezahlt. Im Vergleichszeitraum der Vorjahre betrug die Kommunalsteuer Jahr I – VIII Differenz zum Vorjahr in % I – XII Entwicklung 2014 689.779,00 1,056.191,00 2015 700.400,00 +1,5% 1,085.968,00 2,8% 2016 724.826,00 +3,5% 1,129.878,00 4,0% 2017 768.932,00 + 6,1% --- --- Derzeit gibt es rund 140 kommunalsteuerleistende Abgabepflichtige. Aufgrund des Datenschutzes werden die von den Abgabepflichtigen geleisteten Kommunalsteuerbeträge gesondert angeführt. Die gesetzliche Grundlage für die Einhebung der Kommunalsteuer bilden das Kommunalsteuergesetz 1993 idgF – BGBl Nr. 819/1993 sowie die Bundesabgabenordnung. Gemäß § 1 KommStG 1993 idgF unterliegen die Arbeitslöhne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsstätte des Unternehmens gewährt worden sind, der Kommunalsteuerpflicht. Unternehmer ist gemäß § 4, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Als Betriebsstätte gilt jede feste örtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit dient. Bauausführungen gelten ab einer Dauer von über 6 Monaten als Betriebsstätten. Steuerschuldner gemäß § 6 ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer beschäftigt werden. Gemäß § 7 unterliegt das Unternehmen in der Gemeinde, in der eine Betriebstätte unterhalten wird, der Kommunalsteuer. Erstreckt sich eine Betriebsstätte über mehrere Gemeinden, ist laut § 10 die Bemessungsgrundlage vom Unternehmer auf die beteiligten Gemeinden zu zerlegen und die Kommunalsteuer an die Gemeinden abzuführen. Von der Kommunalsteuer sind gemäß § 8 befreit: 1. Das Unternehmen ÖBB-Gesellschaften und ÖBB. 2. Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, soweit sie mildtätigen und/oder gemeinnützigen Zwecken dienen (z.B. Rotes Kreuz, Evang. Diakoniewerk, Seniorenheime der SHV,…) Der Steuersatz beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage (§ 9 des KommStG). Gemäß § 11 ist die Kommunalsteuer vom Unternehmer für jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonates an die Gemeinde zu entrichten. Für jedes abgelaufene Kalenderjahr hat der Unternehmer bis Ende März des folgenden Kalenderjahres der Gemeinde eine Steuererklärung abzugeben. Die Steuererklärung hat die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden zu enthalten. Gewerbeförderung Aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien wurden in den Jahren 2015 bis 2017 folgende Förderungen ausbezahlt (VA-Stelle: 1/782/775): 2015: 4 Betriebe mit insgesamt € 6.125,18 2016: 4 Betriebe mit insgesamt € 10.251,64 2017: 2 Betriebe mit insgesamt € 13.754,74 Punkt 3: Gesamtwasserverbrauch der Gemeinde im Jahr 2016; Vergleich zu den verrechneten Gebühren und Begründung bzw. Darstellung der Differenzen Der Gesamtwasserverbrauch für den Zeitraum Jänner bis Dezember 2016 beträgt laut Hauptwasserzähler der Entsäuerungsanlage rund 385.000 m³. Die für die Vorschreibung der Wasserbezugsgebühren verrechnete Wassermenge betrug rund 346.000 m³ und findet in der Abrechnung 2016 (1. Vj. 2017 mit dem Kubikmeterpreis von netto € 1,47) sowie in den Akontozahlungen 2017 (2. – 4. Vj. 2017 mit dem Kubikmeterpreis von netto € 1,50) Berücksichtigung. Die Differenz zum Gesamtwasserverbrauch für das Kalenderjahr 2016 betrug somit rund 39.000 m³ bzw. 10,1 % und wird wie folgt begründet: Rohrbrüche (u.a. Am Teich, Fiedlhofweg, Hohenstein) 5.200 m³ ( 1,35%) Verbrauch und Entnahmen für Straßenbau, Kanal- und Behälterspülungen; Feuerwehr und Hydrantenwartungen 4.500 m³ ( 1,17%) Schleichverluste; nicht messbare Wasserverbräuche aufgrund der Pauschalen gem. Gebührenordnung 29.300 m³ ( 7,61%) Summe: 39.000 m³ (10,13%) Die Feststellung der Rohrbrüche ist aufgrund der täglich automatisch aufgezeichneten Wassermengen bzw. der Niveauanzeigen bei den Hochbehältern möglich. Zum Vergleich belief sich der Verlust in den Jahren 2014 und 2015 ebenfalls bei rund neun bis zehn Prozent und ist somit in etwa gleichbleibend. In den Richtlinien der ÖVGW werden Wasserverluste für ein gut gewartetes Netz mit 10 bis 15 % angeführt. Auszug aus den ÖVGW – Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach (http://www.wasserwerk.at/home/alles-ueber-wasser/glossar) Wasserverluste Allgemein wird unter Wasserverlust die Differenz zwischen der in das Versorgungsnetz eingespeisten Wassermenge und der erfassten abgegebenen Wassermenge verstanden. „Echte" und „unechte" Wasserverluste werden unterschieden. Als echte Verluste bezeichnet man jene, die durch Rohrnetzschäden verursacht werden. Lokalisierbare Gebrechen sind, soweit wirtschaftlich vertretbar, so rasch wie möglich zu beheben. Sogenannte „unechte Verluste" werden ausgelöst durch: Zählerträgheit (kleinere Wassermengen, die unterhalb der Zählermessgrenze liegen), Zählerungenauigkeit (nach dem Maß- und Eichgesetz können die Zähler eine Verkehrsfehlergrenze aufweisen), widerrechtliche Entnahme (z.B. aus Hydranten, durch Schwarzanschlüsse an der Hausanschlussleitung vor dem Wasserzähler), Fehlanzeigen hervorgerufen etwa durch Ablagerungen, durch Beschädigungen im Zähler oder durch Luftansaugen im Zählerbereich. Die Behebung der unechten Verluste ist also nur teilweise möglich. Die gesamten Wasserverluste (echte und unechte) werden für ein gut gewartetes Netz mit 10 % bis 15 % angegeben. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 25.09.2017 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal; Vergabe Generalübernehmer, Beschlussfassung Der Bürgermeister informiert, für das Projekt „Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal“ haben sich als Generalübernehmer insgesamt 5 Firmen beworben. Alle fünf Teilnehmer haben die Wettbewerbsauslobung erhalten. Nach Vorlage aller Angebote und aufgrund der von Arch. Scheutz durchgeführten Verhandlungen mit allen Firmen wurde von ihm folgende Bewertung bzw. Reihung erstellt: Rhg. Firma Punkte GÜ – Aufschlag 1 Landeswohnungsgenossenschaft aus Linz 1000 3,3% 2 Bietergemeinschaft Bergerbau und EWW aus Wels 988 3,35% 3 WSG aus Linz 954 3,5% 4 OÖ. Wohnbau aus Linz 814 4,3% 5 Neue Heimat aus Linz 739 4,9% Aufgrund der Punkteauswertung, bestehend aus Generalübernehmeraufschlag, Umsetzungskonzept und Schlüsselpersonal, schlägt Herr Arch. Scheutz der Gemeinde Engerwitzdorf vor, die gemeinnützige Landeswohnungsgenossenschaft für OÖ aus Linz, als Bestbieter zu beauftragen. Die von der LAWOG Linz vorgelegten Unterlagen (Generalübernehmervertrag, Angebotsunterlagen und Angebot der LAWOG) wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Kammler&Koll geprüft. Seitens der Kanzlei wurde lediglich geprüft, ob ein rechtlicher Verbesserungsbedarf des Vertrages im Hinblick auf etwaige Baumängel bzw. daraus resultierende Streitigkeiten vorliegt. Die Prüfung ergab keine Mängel in Bezug auf den Prüfungsinhalt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für den Generalübernehmer für das Projekt „Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal“ an die bestbietende Firma Landeswohnungsgenossenschaft aus Linz zu einem Generalübernehmeraufschlag ohne Architektenhonorar von 3,3% zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, die Gesamtkosten laut Schätzung des Architekten vom 20.04.2017 inklusive der zusätzlichen Kosten für die erforderlichen Spezialtiefbauten betragen EUR 606.000,00 inkl. USt. Diese Summe hat das Land OÖ im Rahmen des Kostendämpfungsverfahrens anerkannt. Gewerke (alle Beträge inkl. Ust) Geschätzte Summe Beauftragte Summe bisher Geplante Vergaben Planungsleistung, Bauleitung 59.328,00 59.328,00   Baukoordination   2.431,20   Projektbeaufsichtigung 2.520,00   Statische Bearbeitung 3.864,00 3.864,00   Geotechnisches Gutachten 2.614,00 2.613,66   Sonderfachplaner Elektro und Haustechnik   5.700,00   Haustechnik 19.800,00 28.062,60   Elektroarbeiten 49.800,00 49.584,90   Baumeister 174.600,00 169.922,35   Schwarzdecker-, Spengler-, Fassadenarbeiten 60.600,00 41.015,54   Sonnenschutzarbeiten 9.000,00 4.257,60   Glastrennwände 20.664,00 19.516,82   Aluminiumportale 59.400,00 64.512,00   Trockenbauarbeiten 37.200,00 30.325,86   Bautischlerarbeiten 7.200,00 9.906,00   Estrich und Holzboden 40.320,00 22.644,60   Malerarbeiten 12.096,00 13.604,40   Spezialtiefbau 18.000,00 17.498,28   Bewegliche Möblierung 22.800   39.566,32 Einbaumöbel 9.000 9.841,20 Dachaufstieg 4.260,00 Gesamtsumme vor GRB 606.286,00 551.567,81 49.407,52 Gesamtsumme nach GRB 606.286,00 600.975,33 7a. Vergabe der beweglichen Möblierung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, die Schätzung für das Gewerk „bewegliche Möblierung“ liegt bei rund € 22.800,00 inkl. USt. Seitens des Planers Arch. Habringer wurden folgende Angebote eingeholt: Rhg. Firma inkl. USt. 1 Fa. Hali aus Eferding € 39.566,32 2 Fa. Manigatterer aus Peuerbach € 42.820,50 3 Fa. Fürst aus Engerwitzdorf nicht angeboten 4 Fa. Reichhart aus Engerwitzdorf nicht angeboten Die Differenz zur Schätzung erklärt Arch. Habringer damit, dass er ursprünglich Kosten je Arbeitsplatz von EUR 4.800,00 angesetzt hatte, das Land diese aber auf EUR 2.400,00 halbierte. Die Angebote zeigen nun, dass die ursprüngliche Kostenschätzung des Architekten korrekt war. Im Angebot sind auch Adaptierungsarbeiten für bestehende Arbeitsplätze und neue Möbel, die durch die Umstrukturierung erforderlich werden, enthalten. Nach Prüfung der Angebote legte der Planer Arch. Habringer die Firma Hali aus Eferding für die bewegliche Möblierung als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt € 39.566,32 inkl. USt. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die bewegliche Möblierung beim Projekt Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma Hali aus Eferding zum Preis von € 39.566,32 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0430 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7b. Vergabe der Einbaumöbel Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, die Schätzung für das Gewerk Einbaumöbel liegt bei € 9.000,00 inkl. USt. Architekt Habringer holte folgende Angebote ein: Rhg. Firma inkl. USt. 1 Fa. Fürst aus Engerwitzdorf € 9.841,20 2 Fa. Hali aus Eferding € 10.835,16 3 Fa. Manigatterer aus Peuerbach € 11.376,42 4 Fa. Reichhart aus Engerwitzdorf Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte der Planer die Firma Fürst aus Engerwitzdorf für die Einbaumöbel als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt € 9.841,20 inkl. USt. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Einbaumöbel beim Projekt Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma Fürst aus Engerwitzdorf zum Preis von € 9.841,20 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0430 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Änderung der Grünstreifenförderungsvereinbarung – Oberflächenwasserableitung, Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat beschloss am 17.12.1996 die Förderrichtlinien für die Bereitstellung eines Grünstreifens zwischen öffentlicher Straße und landwirtschaftlicher Fläche (ohne Wald und Wiese). Ziel war hier, die Tragkörper der Straßen zu schützen, die Lebensdauer der Verkehrsflächen zu erhöhen und die Bearbeitung der Äcker und Felder für den Landwirt zu erleichtern. Die Förderungsdauer beträgt 5 Jahre. Derzeit nimmt lediglich ein Landwirt die Grünstreifenförderung in Anspruch. Da es aufgrund der Zunahme an Starkregenereignissen in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen bei der Oberflächenwasserableitung gekommen ist, soll die Grünstreifenförderung erweitert und ergänzt werden: Die Landwirtschaftskammer stellte uns eine Mustervorlage für eine Fördervereinbarung zur Verfügung. Die nachfolgend angeführten Ergänzungen der Förderrichtlinien entsprechen in großen Teilen dieser Vorlage. Förderungsziel: Ziele dieser Förderung sind der „Schutz der Orts- und Güterwege sowie der Gemeindestraßen durch einen Wiesenstreifen zwischen Straße und landwirtschaftlicher Fläche (ohne Wald und Wiese) und der Schutz des Bodens vor flächenhafter Erosion durch die Anlage von Grünstreifen in bevorzugten Abflussschneisen, jedoch nicht, um den natürlichen Abfluss zu verändern bzw. zu verhindern“. Bedingungen: Grünstreifen neben Orts- und Güterwegen sowie Gemeindestraßen: Der Landwirt stellt einen mindestens zwei Meter, maximal jedoch vier Meter breiten Grundstücksstreifen zur Verfügung, der als Wiese erhalten bleibt: Der Streifen ist planlich darzustellen; der Plan ist dem Ansuchen als Beilage anzuschließen. Der Landwirt verpflichtet sich zur zweimaligen Nutzung und Pflege dieses Wiesenstreifens. Der Nutzungsbeginn wird mit 1. Juni festgelegt. Erosionsschutzstreifen: Gegenstand dieser Förderung ist die dauerhafte Begrünung von Ackerflächen und deren Pflege zu folgenden Bedingungen: * Eine Erneuerung des Bewuchses ist während der Vereinbarungsdauer grundsätzlich nur umbruchlos (ohne ganzflächige Bodenbearbeitung) oder nur aufgrund der Dauergrünlandwerdung mit Umbruch und unverzüglicher Neuanlage gestattet. * Die Anlage erfolgt bis 1. Mai des Anlagejahres mit einer Saatmischung bestehend aus zumindest 5 Mischungspartnern mit einer Mindestbreite von 3 Metern. * Kein Umbruch während des Verpflichtungszeitraumes; im letzten Jahr der Verpflichtung Umbruch erst ab 10. September. Ausgenommen vom Umbruchsverbot sind Flächen, die aufgrund der ansonsten drohenden Grünlandwerdung umgebrochen werden müssen. * Es gibt keine freie Wahl der Lage der Erosionsschutzstreifen. Die genaue Position des Erosionsschutzstreifens ist in Absprache mit der Gemeinde (zuständiger Sachbearbeiter) und einem Berater der „Boden.Wasser.Schutz.Beratung“ der LK OÖ festzulegen und dient primär dem Schutz der infrastrukturellen Einrichtungen (Siedlungen, Straßen, Wege, Straßengräben, Kanäle, usw.) der Gemeinde. Als Nachweis über die Lage und Größe des Grünstreifens wird jährlich eine Kopie der relevanten MFA-Flächennutzungs-Seite, auf der die relevante Fläche gekennzeichnet ist, an die Gemeinde übermittelt. Förderungshöhe: Die Gemeinde Engerwitzdorf gewährt einen jährlichen Zuschuss in der Höhe von € 0,15 pro m² des Wiesenstreifens als Ertragsausgleich. Die Förderung gelangt jährlich zum 30. Juni zur Auszahlung. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die aufgrund behördlicher Auflagen gesetzt werden. Förderungsdauer: Die Grünstreifenförderung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Vertragsparteien sind bei Auftreten außergewöhnlicher Gründe (z. B. Hofübergaben, beabsichtigter lastenfreier Verkauf, usw.) berechtigt, die Vereinbarung unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist schriftlich zum Ende des Jahres aufzukündigen. Die Förderungsvereinbarung geht beiderseits auf Rechtsnachfolger (den jeweiligen Bewirtschafter der Flächen) über. Im Falle eines Pachtverhältnisses ist bei Auflösung des Pachtvertrages die Vereinbarung neu zu verhandeln. Änderungen in der Nutzung bzw. eine Verringerung der Fläche bewirken eine Einstellung bzw. eine Verringerung der Entgeltzahlung ab dem Jahr, in dem die Änderung eintritt. Bei einer wesentlichen Änderung der Fördervoraussetzungen im INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Abwicklung der Agrarpolitik – ein durch die EU schrittweise eingeführtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten; Quelle: Lebensministerium) oder im Bereich des österreichischen Umweltprogrammes (ÖPUL) ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dieser Vereinbarung möglich. Haftung: Der Landwirt übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden des Vertragspartners oder Nachteile Dritter, die in Zusammenhang mit der Vereinbarung stehen. Die Vereinbarung begründet auch keine Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Haftungsgründe für die Bewirtschaftung auf der restlichen Fläche bleiben aufrecht. Wirksamkeit: Die Förderung tritt mit 01.01.2018 in Kraft. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Förderrichtlinien für die Errichtung eines Grünstreifens mit Wirkung 01.01.2018 beschließen. Auf die Frage von GVM DI Wagner zur Hangwassernutzung, antwortet der Bürgermeister, es gab bereits Begehungen wo es Sinn macht. Die Bereitschaft der Landwirte ist da. In der Folge wird über die Höhe der Förderung sowie über die Größe der Grünstreifen diskutiert. GVM Mag. Schwarzenberger erklärt, es betrifft Flächen, die aufgrund ihrer Figuration nur noch umständlich bewirtschaftet werden können. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Verzicht auf Glyphosatanwendung im Wirkungsbereich der Gemeinde; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erklärt, Glyphosat sei ein umstrittenes Pflanzenschutzmittel, das von Gemeinden zur Vernichtung von Unkraut auf Parkplätzen, Spielplätzen, in Parks oder auf Friedhöfen angewendet wird. Gegen Glyphosat bestehen große Bedenken, da es sowohl für Menschen als auch für Tiere als gesundheitsschädlich eingestuft wird. Die Gemeinde Engerwitzdorf setzt Glyphosat bereits seit dem Frühjahr 2016 nicht mehr ein. Das Unkraut wird seither durch Mähen und Auszupfen beseitigt. In den nächsten Wochen testet die Gemeinde das Mittel Herbosan, das rein biologisch ist und auf Basis von Milchsäure wirkt. In Österreich verzichten schon über 300 Gemeinden auf Glyphosat, darunter auch Städte wie Salzburg, Graz und Innsbruck. Durch den Verzicht auf Glyphosat kommt der Gemeinde Engerwitzdorf auch eine Vorbildwirkung für die Bürger zu. Weiters würde die Gemeinde auch in die Karte der „glyphosatfreien Gemeinden in Österreich“ aufgenommen werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Verzicht auf den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat im Wirkungsbereich der Gemeinde beschließen. GRM Dr. Niebsch freut sich über das Umdenken der Gemeinde. GVM DI Wagner ersucht, den Verzicht von Glyphosat der Gemeindebevölkerung in einem Bericht in der Gemeindezeitung nahe zu legen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Zertifizierung Umwelt, Umweltziele Engerwitzdorf 2018; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, die Gemeinde Engerwitzdorf wurde im Herbst 2015 im Bereich Umwelt zertifiziert. Um dieses Zertifikat aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, jedes Jahr Umweltziele für das kommende Jahr zu definieren und zu beschließen. Folgende Umweltziele wurden bis jetzt für das Jahr 2018 erarbeitet: UMWELTZIELE 2018 Energiebereich * Einsparung von Strom bei Gemeindeobjekten (Feinanalyse in Planung) * Errichtung von PV-Anlagen (8,32 kWp) auf Kindergartengebäude Bürgerstraße 4 und Steiningerweg 12 * Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktionen des EGEM-Arbeitskreises Abfallbereich * Errichtung einer neuen Sammelinsel in Langwiesen mit Plastiktrennung (wie im ASZ) * Info an Gemeindebürger betreffend Verwertung von getrennten Plastikabfällen * Teilnahme an der Flurreinigungsaktion des BAV „Hui statt Pfui. * Reduktion Papierverbrauch im Gemeindeamt Mobilität * Verfolgung Projekt „Orts-/Regionstaxi“ * Einführung eines Jugendtaxis in Engerwitzdorf * Teilnahme an europäischer Mobilitätswoche * Fahrradprogramm: - RadTag mit RadCheck - Errichtung einer Mountainbike-Strecke in Engerwitzdorf - Teilnahme am SternRADLn nach Linz FAIRTRADE * Bewusstseinsbildende Veranstaltungen zum Thema FAIRTRADE * ev. Teilnahme an Weltumweltwochen in Gallneukirchen * Teilnahme am Engerwitzdorfer Ferienspiel Betreuungseinrichtungen * Planung Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach nach umwelt- und energierelevanten Maßstäben (z. B. Einbau eines alternativen Heizsystems) * Teilnahme der Volksschulen am AUVA-Radworkshop * Anfrage betreffend Teilnahme der Horte und Schulen am Klimabündnis Sonstiges * Teilnahme an der Sammelpassaktion „FREUNDE DER ERDE“ * Regelmäßige Berichte zu Umweltthemen in der Gemeindezeitung * Gewinnung von neuen Klimabündnisbetrieben * Einführung einer neuen Grünstreifenförderung * Infos betreffend Zertifikat Bodenbündnisgemeinde einholen Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf für 2018 beschließen. GVM Mayrbäurl sieht die Zertifizierung und die Ziele prinzipiell positiv, es fehlen ihm jedoch bei einigen Maßnahmen konkrete Werte zur Zielerreichung. Vizebürgermeister Schöffl betont, einige Projekte sind klar messbar, andere nicht genau messbare Projekte zeigen die Richtung an. Für GRM Dr. Niebsch könnten die Umweltziele noch ambitionierter sein, speziell im Fahrradbereich. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Grundsatzbeschluss über die Errichtung einer Halle für die Altstoffsammelinsel Langwiesen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, die Sammelstelle Langwiesen ist derzeit auf dem Areal des Bauhofes eingerichtet. Da dieser Bereich aber für den Bauhof benötigt wird bzw. die Sammelmengen immer größer werden, wurde ein alternativer Platz gesucht. Der Gemeinderat beschloss am 11.05.2017 das gegenüberliegende Grundstück 1603/1, KG. Engerwitzdorf, mit etwa 1.400 m², von Gottfried Schöffl für 80 Jahre in Bestand zu nehmen. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf diesem Grundstück einen Löschwasserbehälter zu errichten, der Baubeginn ist noch für heuer geplant. In dieser Sitzung wurde bereits auf die mögliche Verwendung des Grundstückes als Sammelinsel hingewiesen. Dafür soll nach Rücksprache mit dem BAV eine Halle mit einer Größe von rund 150 m² errichtet werden. Künftig können dann die verschiedenen Plastiksorten wie im Altstoffsammelzentrum getrennt gesammelt werden. Auf dem Vorplatz könnten die Container für Karton und Glas aufgestellt werden. Da bereits ein Altstoffsammelzentrum in der Gemeinde Engerwitzdorf in Mittertreffling betrieben wird, ist nach Auskunft des BAV die Errichtung eines weiteren Gebäudes in Engerwitzdorf nicht vorgesehen. Die grobe Kostenschätzung für die Errichtung der Halle inkl. Kanal- und Wasseranschluss, Einfriedung, Bürocontainer mit WC-Anlage, Oberflächenentwässerung sowie für die Asphaltierung des Grundstückes zur Herstellung von Parkflächen beträgt netto rund € 320.000,00. Die Umsetzung soll im Finanzjahr 2018 erfolgen, dafür sind die entsprechenden Mittel im VA vorzusehen bzw. ein Finanzierungsplan zu erstellen. Durch das vom Bund geschaffene Kommunale Investitionsprogramm wird eine 25%ige Bundesförderung (rd. € 80.000,00) angestrebt. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Vorberatung im Infrastrukturausschuss den Grundsatzbeschluss für die Errichtung einer Halle zur Sammlung von Altstoffen auf dem Grundstück 1603/1, KG. Engerwitzdorf fassen. GRM Mandl meint, es müssten dann auch die Öffnungszeiten freundlicher gestaltet werden. Es wurden zu viele Sammelinseln aufgelassen und er sieht durch diese Sammelstelle keine Verbesserung. Der Bürgermeister antwortet, die Öffnungszeiten sind anders, weil es kein Sammelzentrum ist. Er betont abermals, dass bei den Containerstandplätzen keine sortenreine Sammlung erfolgte. GRM Pühringer W. und GVM Mayrbäurl befürworten den Ausbau der Sammelstelle. GRM Dr. Niebsch ersucht, nicht das gesamte Grundstück zu asphaltieren, sondern eventuell auch Gittersteine zu verwenden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Grenzbereinigung des öffentlichen Gutes - 4 m² aus Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl inforniert, die Gemeinde veräußerte aus der Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm 159 m² an die Familie Dieplinger. Nunmehr grenzt ein entbehrlich gewordener Teil von 4 m² lt. Teilungsplan GZ 12029/17T1 des Vermessungsbüros DI Ing. Roland Withalm vom 25.04.2017 vom öffentlichen Gut der Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm an die Parzelle Nr. 1232/2, KG. Niederkulm L 1464 - Land Oberösterreich, Landesstraßenverwaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz an. Die Gemeinde übergibt die 4 m² aus Parzelle 1232/1, KG. Niederkulm kostenlos an die Landesstraßenverwaltung. Hiefür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten für die Verbücherung übernimmt die Gemeinde. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die kostenlose Übergabe von 4 m² an das Land Oö, Landesstraßenverwaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz und die Aufhebung dieser Fläche aus dem Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 13. Schöffl Gottfried, Stögerweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das öffentliche Gut Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 239 m² und Grenzberichtigung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2017 den Beschluss über den Abschluss eines Bestandsvertrages mit Herrn Gottfried Schöffl über die Inbestandnahme des Grundstückes Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung des Löschwasserbehälters und einer Halle für die Altstoffsammlung gefasst. In dem Vertrag wurde auch die Abtretung einer Fläche für die Errichtung einer Straße entlang der östlichen Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 250 m² geregelt. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz vom 20.07.2017 GZ 16263 vor. Demnach werden von Herrn Gottfried Schöffl 239 m² kostenlos an die Gemeinde abgetreten. Im Zuge dieser Vermessung wurde der Grenzverlauf bei den Grundstücken Nr. 2065, 2719/2, 1517 und 2719/3 KG Engerwitzdorf nach den derzeitigen Gegebenheiten in der Natur berichtigt. Folgende Flächen sind davon betroffen: - von Parzelle Nr. 2065 KG Engerwitzdorf (Gemeinde Engerwitzdorf) werden 10 m² abgetreten und ins öffentliche Gut Parzelle Nr. 2719/3 KG Engerwitzdorf zugeschrieben. - von der Parzelle Nr. 1517 KG Engerwitzdorf (Gemeinde Engerwitzdorf - Bauhof) werden 39 m² sowie 1 m² abgetreten und der Parzelle Nr. 2719/3 KG Engerwitzdorf (öffentliches Gut) zugeschrieben. - von der Parzelle Nr. 2719/3 KG Engerwitzdorf (öffentliches Gut) werden 11 m² abgetreten und der Parzelle Nr. 1517 KG Engerwitzdorf (Gemeinde Engerwitzdorf - Bauhof) zugeschrieben. Die Verbücherung erfolgt gem. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten für die Vermessung und grundbücherliche Durchführung übernimmt die Gemeinde. Im Zuge der Vermessungsarbeiten haben die Gemeinde und das Vermessungsbüro sämtliche Grundbuchsdaten überprüft. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Grundabtretung in das öffentliche Gut und die Grenzberichtigung entsprechend dem vorliegenden Teilungsplan GZ 16263 vom 20.07.2017 des Vermessungsbüros DI Christoph Bauer aus Linz und die Widmung dieser Fläche aus dem Gemeingebrauch und zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Seyer-Neulinger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 14. Auflassung und Rückübereignung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen an Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH und die Abtretung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 162/1 KG Holzwiesen ins öffentliche Gut ; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, die Firma Honeder Naturbackstube GesmbH aus Engerwitzdorf ist im Besitz der Parzellen Nr. 155/2, 162/1 und 155/5, KG. Holzwiesen. Diese sind durch das öffentliche Gut Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen aufgeschlossen, welches aber von der Gemeinde nicht mehr benötigt wird. Die Fa. Honeder beabsichtigt den Betrieb zu erweitern. Die Fa. Honeder stellte einen Antrag um Rückübereignung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle 162/18, KG. Holzwiesen im Ausmaß von ca. 680 m². Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Rückübereignung an Herrn und Frau Josef und Hedwig Lamplmair, Linzerberg 6, 4209 Engerwitzdorf zu erfolgen. Im Zuge der Bauplatzbewilligung am 04.10.1991 wurde ein Teilstück im Ausmaß von 763 m² kostenlos ins öffentliche Gut abgetreten. Herr Herbert Lamplmair (Rechtsnachfolger) verzichtet auf die kostenlose Rückgabe des Teilstückes aus der Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen und stimmt einer kostenlosen Abtretung an die Fa. Honeder zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor. Laut Planentwurf des Vermessers Geounit DI Fuchsberger – DI Stöger Ziviltechniker OG vom 11.07.2017 GZ 3502 werden 674 m² vom öffentlichen Gut aufgelassen und an die Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH rückübereignet. 80 m² werden von der Parzelle Nr. 162/1, welche im Besitz der Fa. Honeder ist, in das öffentliche Gut abgetreten (neuer Wendeplatz). Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten trägt die Fa. Honeder. Die Gemeinde und das Vermessungsbüro überprüften im Zuge der Vermessungsarbeiten sämtliche Grundbuchsdaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auflassung und Rückübereignung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen im Ausmaß von 674 m² an die Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH aus Engerwitzdorf und die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch sowie die Abtretung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 162/1, KG. Holzwiesen ins öffentliche Gut im Ausmaß von 80 m² und die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend des Vermessungsplanes Geounit DI Fuchsberger – DI Stöger GZ 3502 beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Seyer-Neulinger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 15. Ebner Günther, Lilienweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Verlegung Umkehr Parzelle Nr. 3343/3, KG. Klendorf; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, Hr. Ebner Günther, Lilienweg 8, 4209 Engerwitzdorf ersucht um Verlegung der Umkehr am Ende des Lilienweges Parzelle Nr. 3343/3 KG Klendorf. Hiefür tritt Herr Ebner eine bereits befestige Fläche von 132 m² aus der Parzelle Nr. 3344; KG Klendorf kostenlos ins öffentliche Gut ab. Frau Veronika Fürst hat die Parzelle Nr. 3343/3 KG Klendorf im Zuge der Bauplatzbewilligung am 20.01.1988 abgetreten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die Rückübereignung im Ausmaß von 60 m² an Frau Fürst zu erfolgen. Frau Fürst verzichtet auf die Rückübereignung und stimmt einer kostenlosen Abtretung an Herrn Ebner zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten trägt Hr. Ebner. Die Gemeinde und das Vermessungsbüro überprüften im Zuge der Vermessungsarbeiten sämtliche Grundbuchsdaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auflassung der Parzelle 3343/3 KG Klendorf und die Widmung aus dem Gemeingebrauch sowie die Abtretung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 3344, KG. Klendorf im Ausmaß von 132 m² in das öffentliche Gut und die Widmung zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: GRM Mag. Seyer-Neulinger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 16. Betriebsbaugebiet Langwiesen; Kostenübernahme für die Verkabelung und Umlegung von Stromleitungen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, durch die geplante Errichtung der Zufahrtstraße und der Errichtung des Reinwasserkanals zum Damm ist die auf diesem Bereich bestehende Stromleitung zu verkabeln. Die Kosten entlang des Grundstückes der Fa. E+E in Höhe von rund € 25.000,00 muss gemäß Kaufvertrag der E+E mit Fr. Winklehner die Firma E+E übernehmen (Direktverrechnung zwischen Linz Strom Netz GmbH und Fa. E+E). Die restliche Verkabelung bis zum Damm liegt aufgrund der geplanten Errichtung der Zufahrtstraße zum Damm im ausschließlichen Interesse der Gemeinde. Durch diese Verkabelung ist auch die Verlegung der jetzigen Freileitung von der Straße „Haidberg“ entlang des künftigen Dammes notwendig und sinnvoll. Diese Kosten für die Verkabelung bis zum Damm sowie die Umlegung der Freileitung entlang des Dammes belaufen sich laut Angebot der LINZ STROM Netz GmbH vom 01.08.2017 auf rund € 29.800,00 netto. Finanzierung: Die geplante Verkabelung bzw. Umlegung der Stromleitung betrifft: die Zufahrtstraße zum Damm die Errichtung des Reinwasserkanals bis zum Damm die Umlegung der Freileitung in den Bereich des Dammes Aus diesen genannten Gründen soll folgende Aufteilung der Umlegungskosten erfolgen: Straßenbau: 5/61258/002 mit 1/3 (€ 9.947,00 + 20 % = € 11.936,40) Kanalbau ABA BA 16 (BBG-Langwiesen): 5/85116/004 2/3 (€ 19.894,00 netto) Diese Maßnahmen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der Zufahrtstraße zum Damm und sind somit Bestandteil des Oberflächenentwässerungskonzeptes. Auf Grund des GRB vom 21.05.2015 - wonach künftige Widmungswerber im BBG Langwiesen wertgesichert € 5,00 je Quadratmeter Baufläche für die Mitfinanzierung des Oberflächenentwässerungskonzeptes leisten müssen - ist eine unmittelbare Weiterverrechnung der Kosten für die Leitungsverkabelung bzw. –umlegung nicht möglich. Der Damm soll künftig auch die Bauhofliegenschaft sowie die von der Gemeinde in Bestand genommene Fläche westlich vom Bauhof schützen. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Übernahme der Kosten für die Verkabelung bzw. Umlegung der bestehenden Freileitung im BBG Langwiesen aufgrund des Angebotes der Linz Strom Netz GmbH in Höhe von netto € 29.841,00 beschließen. Die Finanzierung ist wie oben dargestellt abzuwickeln und im Budget 2018 vorzumerken. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion, GRM Lehner Chr. (SPÖ) Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion ohne GRM Lehner Chr. Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 17. Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf BA 08; Errichtung eines Hochbehälters in Zinngießing sowie einer Anschlussleitung an Linz AG (Notwasserversorgung) und Herstellung eines Ringschlusses; Vergabe der Bauleitungsleistungen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.03.2016 die Firma Eitler aus Linz mit der Planung eines neuen Hochbehälters im Bereich Zinngießing mit rund 2.000 m³ Fassungsvermögen sowie einer Notwasserversorgung mit der LINZ AG beauftragt. Für die Durchführung der Bauleitung wurden 4 Angebote von Ziviltechnikern eingeholt: 1. Firma Eitler und Partner aus Linz € 89.990,00 exkl. USt. 2. Karl und Peherstorfer aus Linz € 93.061,11 exkl. USt. 3. Thürriedl und Mayr aus Linz/Grieskirchen € 96.212,00 exkl. USt. 4. Machowetz und Partner aus Linz € 101.122,30 exkl. USt. Die Bauleitung hat folgende Arbeitsleistungen zu überwachen: * Neubau eines Hochbehälters in Zinngießing mit 2.000 m³ in Form von 2 NIRO-Tanks mit wärmegedämmter Halle (geschätzte Baukosten ca. € 1.700.000,-- Netto) * 113 m Entleerungsleitung DN 200 * 700 m Transportleitungen PE 100 180 x 16,4 PN 16 * 1.673 m Transportleitung PE 100 160 x 14,6 PN 16 * Bestandsvermessung Im Honorar sind außerdem folgende Leistungen enthalten: * Erstellung Unterlagen für die wasserrechtliche und technische Kollaudierung * Tätigkeiten Planungskoordinator gemäß Baustellen-Koordinationsgesetz * Fahrtkosten Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Bauleitungsarbeiten für die oben angeführten Arbeiten an die Firma Eitler und Partner aus Linz zum Preis von 89.990,00 exkl. USt. zu vergeben. Die Finanzierung ist im AOHH vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Änderung Straßenbauprogramm 2017, Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, die Familie Fabian suchte um Änderung des Bebauungsplanes im Bereich des Primelweges an. Der Gemeinderat fasste am 06.07.2017 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss. Bis zur Entscheidung der Bebauungsplanänderung soll die Asphaltierung dieses Straßenteilstückes mit geschätzten Kosten von EUR 11.000,00 verschoben werden. Familie Hackl hat um Widmung einer Bauparzelle nördlich der Liegenschaft Bach 15 angesucht. Dafür sind noch die Versorgungsleitungen Kanal-, Wasserleitung, Strom usw. herzustellen. Daher sollte auch diese für heuer vorgesehene Asphaltierung mit geschätzten Kosten von EUR 9.000,00 verschoben werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderungen des Straßenbauprogramms beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Vereinbarung mit den Grundbesitzern Schütt betreffend der Überbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG. Holzwiesen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, mit den angeführten Grundbesitzern wurde eine Vereinbarung für die Überbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG. Holzwiesen ausgearbeitet. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung für die Überbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG Holzwiesen dem Gemeinderat beschließen. GVM Mayrbäurl ist der Meinung, dies sollte auch grundbücherlich vermerkt sein. Wenn es bereits überprüft wurde, wird die FPÖ-Fraktion zustimmen. Der Bürgermeister antwortet, die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 20. Spielplatz Peterhof; Änderung des Pachtvertrages hinsichtlich Pachtdauer; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé informiert, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf hat mit Herrn und Frau Josef und Maria Brandstetter, Leimetshoferweg 30, 4209 Engerwitzdorf, am 08.11.1994 einen Pachtvertrag für den Spielplatz Peterhof, Parzelle Nr. 370/1, KG. Niederkulm, abgeschlossen. Im Zuge des Spielraumentwicklungskonzeptes 2014 wurde der Spielplatz Peterhof im Jahr 2016 neu gestaltet. Damit eine Förderung des Amtes der OÖ. Landesregierung in Anspruch genommen werden kann, muss die Pachtdauer auf mindestens 20 Jahre geändert werden. Da das Grundstück in der Zwischenzeit auf Herrn Peter Brandstetter übertragen wurde, ändert sich im neuen Vertrag auch der Vertragspartner. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pachtvertrages stellt Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Pachtvertrag für den Spielplatz Peterhof beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Jugendtaxi; Einführung von Taxigutscheinen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erläutert, im Jugendrat am 16.03.2016 wurde angemerkt, dass für Jugendliche außer dem Sammeltaxi, das nur zwischen Linz und dem Gemeindegebiet verkehrt, keine vergünstigte Möglichkeit besteht, auch in andere Gemeinden zu Veranstaltungen oder Gaststätten zu kommen. Es wurde daher folgender Vorschlag für die Einführung eines Jugendtaxis und die Ausgabe von Taxigutscheinen ausgearbeitet: FÖRDERRRICHTLINIEN: * Förderanspruch: Jugendliche zwischen 15 (ab Vollendung des 15. Lebensjahres) und 21 Jahren (d. h. maximal bis einem Tag vor Vollendung des 22. Lebensjahres) sowie Zivil- und Präsenzdiener und Studierende bis 25 Jahre Nachweise für Zivil-/Präsenzdiener bzw. Studium erforderlich! * Förderhöhe: Ausgabe von 15 Stück Taxigutscheinen im Wert von je € 6,-- pro Jahr im Bürgerservice des Gemeindeamtes; die Ausgabe erfolgt einmal jährlich. * Selbstbehalt: Laut Förderrichtlinien des Landes OÖ müssen die Jugendlichen ein Drittel der Kosten selbst übernehmen, d. h. € 30,--/Jahr. * Einlösung: Der Betrieb des Jugendtaxis erfolgt ausschließlich an Wochenenden (Freitag – Sonntag) und an Werktagen vor Feiertagen in den Abend-und Nachtstunden (ab 18.00 Uhr). Weiters darf für die gewählte Fahrtstrecke kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehen. Die Jugendlichen können selbst entscheiden, wie viele Gutscheine sie pro Fahrt einlösen. Wird nur ein Gutschein genützt, ist der restliche Fahrpreis in bar zu begleichen. * Taxiunternehmen: Mit lokalen Taxiunternehmen sollen Verträge abgeschlossen werden. * Landesförderung: Das Land OÖ fördert das Jugendtaxi mit maximal 50 % der Gemeindekosten. Als Eigenleistung der Jugendlichen ist der Selbstbehalt (1/3) nicht förderbar! Der maximale Höchstbeitrag für die Landesförderung beträgt € 7.000,-- pro Jahr. * Wirksamkeit: Die Ausgabe von Taxigutscheinen erfolgt ab 01.01.2018. Aufgrund der Annahme, dass ca. 40 % der Jugendlichen das Jugendtaxi nutzen werden soll im VA 2018 am Konto 1/439/7684 ein Betrag von € 21.600,-- vorgesehen werden. (Berechnung: Ca. 600 Jugendliche vom 15. bis zum 21. Lebensjahr x 90,00 (inkl. Selbstbehalt) = € 54.000,00 x 40 % = € 21.600,00). Durch die Eigenleistung der Jugendlichen bei der gleichen Berechnung gibt es Einnahmen in Höhe von € 7.200,00. Als weitere Einnahme ist auch eine Landesförderung von EUR 7.000,00 vorzusehen. Der Ausschuss schlägt vor, dass mit den Taxigutscheinen auch eine Liste jener Taxiunternehmen ausgegeben werden soll, bei denen die Taxigutscheine eingelöst werden können. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Förderrichtlinien zur Einführung eines Jugendtaxis beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 22. Sammeltaxi; Reduzierung der Tarifzonen und Anpassung der Tarife; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erinnert, seit 1993 ist es für Engerwitzdorfer Bürger möglich, in den Abendstunden mit dem Sammeltaxi von Linz nach Hause zu kommen. Jährlich werden derzeit rund 500 Fahrten durchgeführt und ca. 1.100 Personen befördert. Für die Fahrgeldverrechnung ist Engerwitzdorf in 23 Zonen eingeteilt. Die Höhe des Selbstbehaltes richtet sich nach der Zone, in der der Fahrgast aussteigt und reicht derzeit von € 5,90 in Außertreffling bis € 11,50 im Bereich von Otten-, Pfingster- und Freitagbauer in Hohenstein. Bereits im letzten Jugendrat 2016 führten die Jugendlichen an, dass durch diese Preispolitik für Jugendliche aus Engerwitzdorf Nachteile entstehen. Im gesamten Gemeindegebiet von Gallneukirchen gibt es nämlich für das Sammeltaxi nur einen Tarif, d.h. auch weiter entfernte Ortsteile in Gallneukirchen haben diesen Tarif. In Engerwitzdorf fällt man bei gleicher Kilometeranzahl wie in Gallneukirchen schon wieder in eine andere Zone und muss mehr bezahlen. Um diesen Hinweisen Rechnung zu tragen bzw. um generell die Bezahlung zu vereinfachen und auf Cent-Beträge zu verzichten, sollen nun die Tarifzonen auf insgesamt drei Zonen beschränkt werden. Für diese drei Zonen werden folgende Preise vorgeschlagen: Zone 1 Außertreffling, Baumgarten, Winklersiedlung, Mittertreffling € 6,-- Zone 2 Aigen, Gallusberg, Holzwiesen, Kreuzwirt, Innertreffling, Peterhofsiedlung, Truppenübungsplatz, Linzerberg, Martinstift, Niederkulm, Oberreichenbach, Schweinbach, Steinreith, Zinngießing, Zinngießing-Zwicklau, € 8,-- Zone 3 Amberg, Au, Bach, Edtsdorf, Engerwitzberg, Engerwitzdorf, Riedmarksiedlung, Gratz, Haid, Hohenstein, Langwiesen, Klendorf, Niederreitern, Niederthal, Oberthal, Schmiedgassen, Unterreichenbach, Wolfing € 9,-- Bei gleicher Nutzung und Auslastung würden die Kosten (Konto 1/699/728) für die Gemeinde Engerwitzdorf dadurch nur unerheblich steigen. Auch seitens der Taxigenossenschaft würde die Einführung des neuen Modells begrüßt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das neue Tarifmodell für das Engerwitzdorfer Sammeltaxi gültig ab 01.01.2018 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 23. Unterstützung für Senioren; Beschlussfassung Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé gibt bekannt, die Obmänner des Pensionistenverbandes und des Seniorenbundes führten schon mehrmals Gespräche mit der Gemeinde, dass für die Senioren Räumlichkeiten für die monatlichen Zusammenkünfte zur Verfügung gestellt werden sollen. Beide Vereine haben im Jahr je 10 Zusammenkünfte, an denen jeweils ca. 50 Personen teilnehmen. Diese Treffen finden jeweils in einem Gasthaus in Engerwitzdorf statt. Eine Alternative zur Bereitstellung von Räumen wäre die Übernahme der Kosten für das jeweils 1. Getränk der Teilnehmer im Rahmen der Monatstreffen ohne Muttertags-, Vatertags- und Weihnachtsfeier durch die Gemeinde. Werden andere Seniorenvereine gegründet, können auch mit diesen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. Die voraussichtlich anfallenden Kosten von rund € 3.500,00 sollen im VA 2018 auf dem Konto 1/429/7291 vorgesehen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die Gemeinde Engerwitzdorf bei den jeweils insgesamt 10 Treffen des Pensionistenverbandes und des Seniorenbundes die Kosten für das 1. Getränk übernimmt. Die Rechnung ergeht von den Gastwirten direkt an die Gemeinde Engerwitzdorf. Nach einer kurzen Diskussion über eventuelle Baukosten eines Seniorenzentrums, die Wirtschaftlichkeit und Priorisierung von Projekten, lässt der Bürgermeister über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 24. Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Grünland zu Bauland Wohngebiet im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 1.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die beantragte Umwidmungsfläche befindet sich in der Ortschaft Engerwitzdorf nördlich des Engerwitzdorfweges entlang der Weinbergstraße im Ausmaß von ca. 1.000 m² im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als „Wohnfunktion“ vorgesehen. Die Ver- und Entsorgung des geplanten Baulandes ist durch die öffentlichen Leitungen gewährleistet. Die verkehrsmäßige Aufschließung erfolgt über den Engerwitzdorfweg. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone A. Die Antragsteller nehmen zur Kenntnis, dass laut Örtlichem Entwicklungskonzept eine Baupflicht besteht, d.h. innerhalb von 7 Jahren nach der Rechtswirksamkeit des Baulandes das neue Bauland bzw. die neu geschaffenen Bauplätze mit einem Hauptgebäude für Wohnzwecke zu bebauen sind. Der Wasseranschluss wird bis zur Grund-, bzw. Bauplatzgrenze von der Gemeinde errichtet. Hiefür ist zusätzlich zur Anschlussgebühr ein pauschalierter Kostenersatz zu entrichten. Der Anschluss an den öffentlichen Kanal (Hauptstrang) einschließlich eines allenfalls erforderlichen Anschlussschachtes beim Hauptstrang geht zu Lasten des Grundeigentümers. Hinsichtlich der Oberflächenentwässerung liegt ein Konzept der Fa. Eitler vor. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Widmung von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 1.000 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 45 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 22 (Klammühle - Engerwitzberg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 31.03.2016 den Grundsatzbeschluss für die Widmung von Grünland zu Parkfächen „ruhender Verkehr“ im Ausmaß von ca. 450 m² im Bereich der Parzellen Nr. 2857 und 2856/2 KG Engerwitzdorf gefasst. Der Grundnachbar Christian Mayrhofer und die Familie Rudelsdorfer teilen in ihren Stellungnahmen mit, dass sie grundsätzlich keinen Einwand gegen dieses Projekt haben. Von der Linz Strom Netz GmbH und der Marktgemeinde Wartberg werden keine Einwände eingebracht. Seitens der Fachabteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, und Abteilung Forst bestehen keine Einwände. Von der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft besteht ebenfalls kein Einwand, sie verweisen auf die teilweise Lage innerhalb des 100-jährigen Hochwasserabflussbereiches des Gefahrenzonenplanes Große Gusen. Die Wildbach- und Lawinenverbauung teilt mit, dass die betroffenen Grundstücke außerhalb von Wildbacheinzugsgebieten liegen. Die überörtliche Raumordnung teilt mit, dass die Umwidmungsfläche fast zur Gänze innerhalb der Regionalen Grünzone gem. Regionalem Raumordnungsprogramm Linz-Umland 2 liegt. Es wird jedoch unter Einbeziehung der in Bezug zur bestehenden regionalen Grünzone, Kleinflächigkeit der Umwidmungsfläche (regionale Grünzone ist in diesem Bereich entlang der Gusen mindestens 160 m breit) und der bereits gegebenen Nutzungssituation (ein Großteil der Umwidmungsfläche weist keine natürliche Vegetation auf), wird eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz- Umland 2 festgestellt. Es wird daher kein fachlicher Einwand gegen die Umwidmung erhoben. Von der Abt. Straßenneubau und -erhaltung wird mitgeteilt, dass die im Bestand vorhanden Anbindungen extrem schlechte Sichtverhältnisse aufweisen. Es kann nur unter folgenden Auflagen zugestimmt werden: - die derzeitige Anbindung darf nur mehr für das Einfahren in das Areal genutzt werden. Eine Ausfahrt über diese Anbindung ist nicht mehr zulässig. - die weitere Anbindung ist so umzubauen und zu gestalten, damit Sie als Hauptzufahrt für beide Liegenschaften (Engerwitzberg 10 – Pühringer und Engerwitzberg 11- Klammühle) genützt werden kann. Diese weist die besseren Sichtverhältnisse auf. Diese Auflagen werden mit dem zu erwartenden Mehrverkehr bei Wiederaufnahme des Gastbetriebes mit Fremdenzimmern oder sonstigen geplanten Maßnahmen der gegenständlichen Liegenschaft begründet. Seitens der Antragsteller wurde ein Lageplan übermittelt, wie die Zu- und Abfahrssituation aufgrund der Stellungnahme der Landesstraßenverwaltung umgesetzt werden soll. Die Straßenverwaltung teilte mit Schreiben vom 10.03.2017 dazu mit, dass für eine positive Beurteilung die bauliche Umsetzung des Projektes laut Plan vom 25.01.2017 erforderlich ist. Den Antragstellern wurde die Stellungnahme der Straßenverwaltung vom 10.03.2017 mit dem Ersuchen um Bekanntgabe, bis wann die bauliche Umsetzung des Projektes geplant ist, übermittelt. Als Frist wurde der 15.07.2017 festgelegt. Seitens der Antragsteller erfolgte bis heute keine Rückmeldung. Aufgrund der negativen Stellungnahme der Straßenverwaltung bzw. der nicht durchgeführten baulichen Umsetzung des Projektes vom 10.03.2017 ist eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung nicht zu erwarten. Der Ausschuss hat den Tageordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, aus den angeführten Gründen das Genehmigungsverfahren für die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 22 nicht mehr fortzusetzen und den Umwidmungsantrag damit abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 26. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 58 (Ordnung-Schinagl Klendorf); Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 27. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 59 (Schöffl - Altstoffsammelstelle Langwiesen); Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, die Umwidmungsfläche von „für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ in „Betriebsbaugebiet“ im Ausmaß von 1.369 m² befindet sich im Betriebsbaugebiet Langwiesen. Diese Fläche wird für die Errichtung einer Halle für eine Altstoffsammelstelle sowie die Errichtung eines Löschwasserbehälters benötigt. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2017 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft teilt mit, dass sich die Planungsfläche innerhalb der Randzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken befindet. Bei Beachtung der wasserrechtlich anzeige- und bewilligungspflichtigen Maßnahmen bestehen keine Einwände. Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz teilt mit, dass durch die vorliegende Änderung keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind. Hinsichtlich der ökologischen Gegebenheiten wird gefordert, dass der Graben im Bestand gesichert wird. Unter dieser Voraussetzung kann der Änderung zugestimmt werden. Dazu wird bemerkt, dass der Graben bestehen bleibt. Von der Abt. Raumordnung bestehen keine Einwände. Seitens der Netz Oö und der Linz Strom Netz GmbH bestehen keine Einwände Die Fa. Ecko GmbH teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass grundsätzlich einer Änderung des Flächenwidmungsplanes nichts dagegen spricht. Jedoch fordern sie die Gemeinde auf, zukünftig beim bestehenden Bau und auch vorausschauend auf die Planung der neuen Altstoffsammelstelle gegen die illegale Müllablagerung vor der Sammelstelle anzukämpfen. Durch den Wind kommt der ganze Müll auf dem Grundstück der Firma Ecko zu liegen, dem könnte zB mit einer Überwachungskamera entgegen gewirkt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde vom Ausschuss vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 59 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28. Doblhammer Harald, Schönbergerweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung / Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Bach-Kreuzfeld"; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, Herr Harald Doblhammer, wohnhaft in Schönbergerweg 2, 4209 Engerwitzdorf ist Eigentümer der Parzelle 1514/8, KG. Klendorf in der Ortschaft Bach. Er beabsichtigt einen Zubau beim bestehenden Objekt. Geplant wäre ein zweigeschossiger Zubau mit Flachdach. Da die geplante Bebauung aufgrund des derzeit gültigen Bebauungsplanes nicht möglich ist, ersucht er um Änderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der südseitigen Baufluchtlinie und der Dachformen. Der im Bereich des Schönbergerweges rechtsgültige Bebauungsplanes Nr. 21 „Bach-Kreuzfeld“ ist seit 12.10.1988 rechtswirksam. Der Gültigkeitsbereich dieses Planes umfasst die Parzellen 1514/1 bis 1514/12 und 1511/1, /2, 1511/4 bis 1511/13, KG. Klendorf. Die Festlegungen dieses Planes entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen. Der gesamte Bebauungsplanbereich ist bis auf drei Parzellen bebaut. Der öffentliche Straßengrund ist abgetreten und die Straßen errichtet. Der Bebauungsplan ist für die weitere geordnete Bebauung nicht mehr erforderlich und stehen öffentliche Interessen einer Aufhebung nicht entgegen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und spricht sich gegen eine Aufhebung des Bebauungsplanes aus, da die festgelegte 2-geschoßige Bebauung nicht aufgehoben werden soll. Der Änderung der südseitigen Baufluchtlinie auf 5,0 m wird zugestimmt. Weiters werden die Festlegungen für Dachformen, Garagen und Nebengebäude sowie Einfriedungen, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.05.2017 beschlossen, angepasst. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Bach-Kreuzfeld“ hinsichtlich der südseitigen Baufluchtlinie auf 5,0 m im Bereich der Parzellen 1514/8, 1511/13 und 1511/2, KG. Klendorf beschließen Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 29. ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstraße 11, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgründe"; Grundsatzbeschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 30. Bebauungsplan Nr. 81 "Lindinger - Gründe"; Herausnahme des Fußweges und der Bepflanzung; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, im Zuge der Planerstellung für das Einleitungsverfahren der Bebauungsplanänderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. 81 „Lindingergründe“ (Überarbeitung der textlichen Festlegungen) stellte sich heraus, dass der im westlichen Planungsraum eingezeichnete Fußweg und die Laubbaumbepflanzung nicht errichtet wurden. Die Straße (Moserweg) wurde bis zu den Grundgrenzen asphaltiert. Der Ausschuss hat den Tagesordnungpunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Herausnahme des Fußweges sowie der Laubbaumbepflanzungen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens in der nun vorliegenden Form mit der Änderung Nr. 3 beschließen. GRM Dr. Niebsch kritisiert, dass die Nichterrichtung des Fußweges sowie die Laubbaumbepflanzungen im Nachhinein legalisiert werden. Dies widerspreche der geltenden Gesetzeslage. Für GVM Mayrbäurl stellt sich eine Situation dar, die man akzeptieren sollte. Die Straße wegstemmen und Bäume setzen, wäre eine finanzielle Frage. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 31. Bebauungsplan Nr. 28 "Reith" Änderung Nr. 8; Beschlussfassung GRM Pühringer W. erinnert, der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 09.02.2017 (Änderung Baufluchtlinie Parz. 162/3 und Anpassung der Bestimmungen für Garagen und Nebengebäude), 06.04.2017 (Anpassung der Bestimmungen für Einfriedungen) und 11.05.2017 (Dachformen, Geländeveränderungen und Anzahl der Stellplätze) die Grundsatzbeschlüsse für die Änderung des Bebauungsplanes gefasst. Herr Ing. Johannes Plakolm regt in seiner Stellungnahme an, dass die nördlich gelegenen Grundstücke der Siedlungsstraße Reith eine durchgehende Baufluchtlinie von 7 m im Süden und 3 m im Norden aufweisen sollen. Des Weiteren soll die umschließende Baufluchtlinie über alle Grundstücke, die nördlich der Siedlungsstraße Reith verlaufen, geführt werden. Für die südlich der Prager Bundesstraße gelegenen Grundstücke sollte man ebenfalls eine umschließende Baufluchtlinie vorsehen. Weiters sollen die textlichen Festlegungen bezüglich Gültigkeit in den jeweiligen Bebauungsplänen konkretisiert werden. Seitens der Linz Strom Netz GmbH besteht kein Einwand und von der Netz Oö GmbH besteht grundsätzlich auch kein Einwand, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Weiters wird darauf hingewiesen, dass auch längsführende Gartenmauern, Garagen, Carport, Dachvorsprünge, Wintergärten und dgl. als Bebauung gelten. Die Abt. Umweltschutz teilt mit, dass der Bebauungsplan aus lärmschutztechnischer Sicht auf Grund der Lage des Planungsgebietes und den damit verbundenen verkehrsbedingten Lärmimmissionen hinsichtlich Lärmschutzmaßnahmen zu konkretisieren ist. Seitens der Abt. Grund- und Trinkwasser- und Oberflächengewässerwirtschaft bestehen keine Einwände, wenn die Bestimmungen für das Grundwasserschongebiet Oberes Gallneukirchner Becken beachtet werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der geplanten Änderung zugestimmt werden. Kritisiert werden lediglich, die unterschiedlichen Festlegungen der zulässigen Gebäudehöhen in den einzelnen Nutzungsschablonen, da diese teilweise durch die zulässige Geschoßanzahl oder durch die Festlegung der Traufenhöhe bzw. der Firsthöhe oder beides gleichzeitig erfolgt. Noch dazu werden in den Planunterlagen keine Bezugspunkte festgestellt und ist daher mit Auslegungsschwierigkeiten im Bauverfahren zu rechnen. In einer Nutzungsschablone ist lediglich eine zulässige Meterangabe angegeben, ohne genau zu konkretisieren, ob es sich dabei um die zulässige Traufen – oder Firsthöhe handelt. Seitens der Abt. Straßenneubau und –erhaltung besteht kein Einwand. Von der Abt. Raumordnung wird mitgeteilt, dass durch die Lage der gegenständlichen Grundstücksflächen im Einflussbereich der Landesstraße überörtliche Interessen berührt werden. Daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung des Beschlusses erforderlich. Die Lärmschutzmaßnahmen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Weiters wurden die Gebäudehöhen in den Festlegungen zusammengefasst mit einem Verweis auf die Legende. Der Auschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und stimmt dabei einer Änderung der nördlichen Baufluchtlinie auf 5,0 m sowie einer Erweiterung der umschließenden Baufluchtlinie im Bereich der Parzelle 2619 zu. Auf Parzelle 2619 soll eine Geschoßflächenzahl von 0,4 festgelegt werden. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 28 „Reith“ in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 32. Bebauungsplan Nr. 33 "Innertreffling - Kreuzwirt" Änderung Nr. 6 (Teilaufhebung); Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, die Änderung umfasst den nordöstlichen Planungsraum des Bebauungsplanes im Siedlungsgebiet von Innertreffling südlich der A7. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.04.2017 den Grundsatzbeschluss für die Teilaufhebung im Bereich der Parzellen Nr. 399/8, 399/6, 395/5, 395/10, 395/9, 395/8, 399/4 und Teilbereich der Parzelle Nr. 399/3 KG Niederkulm gefasst. Von den betroffenen Grundbesitzern wurde keine Stellungnahme abgegeben. Seitens der Linz Strom Netz GmbH besteht kein Einwand und von der Netz Oö GmbH besteht grundsätzlich auch kein Einwand, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Weiters wird darauf hingewiesen, dass auch längsführende Gartenmauern, Garagen, Carport, Dachvorsprünge, Wintergärten und dgl. als Bebauung gelten. Die Abteilung Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden, daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung des Beschlusses nicht erforderlich. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspukt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Nr. 33 „Innertreffling – Kreuzwirt“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 33. Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen; Kindergarten am Linzerberg; Abgangsdeckungsvereinbarung; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc hält fest, wie bereits mehrmals berichtet, soll mit dem Evangelischen Diakoniewerk ein Abgangsdeckungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist Voraussetzung, dass der Kindergarten am Linzerberg weiterhin bestehen kann, weil ab 2018/2019 der Kindergarten nicht mehr für Kinder mit heilpädagogischem Bedarf sondern als Regelkindergarten (nach dem OÖ Kinderbetreuungsgesetz) geführt wird. Die Finanzierung durch das Land OÖ ist daher nicht mehr gegeben, der Kindergarten ist aber im Entwicklungskonzept der Gemeinde Engerwitzdorf berücksichtigt. Das in der Ausschuss-Sitzung am 22.06.2017 präsentierte Arbeitsübereinkommen wurde von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 06.07.2017 abgesetzt und in Absprache mit dem Diakoniewerk nochmals überarbeitet. Ergänzt wurde ua. die Gültigkeit ab dem Kindergartenjahr 2018/2019, geändert das Datum der Budgetvorlage und die Bezeichnung „Diakoniewerk“ (statt Diakonie).Weiters wurden die Punkt IV und Punkt IX abgeändert. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Arbeitsübereinkommens stellt GRM Meisinger MAS M.Sc den Antrag, vorbehaltlich der Zustimmung des Evangelischen Diakoniewerks möge der Gemeinderat dem vollinhaltlich verlesenen Arbeitsübereinkommen zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 34. Berichte aus den Arbeitskreisen Gesunde Gemeinde Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé bedankt sich bei allen Beteiligten für das gute Gelingen des Gesundheitstages. E-GEM GRM Dr. Niebsch informiert, der E-GEM Arbeitskreis setzt seine nächsten Aktivitäten in Richtung Betriebe. Bereits bestehende Klimabündnisbetriebe werden in der Gemeindezeitung vorgestellt, damit veranschaulicht wird, welchen Nutzen Betriebe bei einem Beitritt haben. Fairtrade GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet über die Fairtrade Kaffeechallenge vom 01. bis 31. Oktober 2017. Aus diesem Grunde wurde zu Beginn der Sitzung Kaffee bereitgestellt. Weiters teilt GRM Vezmar-Gutenbrunner mit, dass ein Kochkurs über syrische Gerichte in der Volksschule Schweinbach geplant ist. 35. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet, das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat auf die Anti-Atom-Resolution des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf reagiert und eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme wird der Verhandlungsschrift zu dieser Sitzung angeschlossen. b) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Binder, GRM Mayrbäurl, GRM Harant, GRM Vzemar-Gutenbrunner, GRM Dr. Niebsch, GRM Reithmayr, GVM Haider, GRM Leibetseder und GREM Lehner Johann. 36. Allfälliges a) GRM Schwarz bedankt sich für den Kaffee zu Beginn der Sitzung. b) Vizebürgermeister Schöffl lädt ein zum Ausflug des Bauernbundes am 28.10.2017 zum Kraftwerk Zwentendorf. 37. Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Grünen: Sofortiger Ausbau von Park&Ride im Linzer Umland Der Bürgermeister berichtet, die Grüne-Fraktion hat gemäß § 46 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begründung: Jeden Tag pendeln über 100.000 Menschen nach Linz, 75 Prozent davon mit dem PKW. Die Folge sind Staus, Ärger bei PendlerInnen und LinzerInnen, schlechte Luft und Lärm. Während jahrelang versprochene Projekte des ÖPNV immer wieder verzögert werden, wird die Situation nunmehr durch den Wegfall des Parkplatzes am Urfahraner Jahrmarkt erneut verschärft. Wir brauchen aber endlich verbesserte Alternativen für die Fahrt mit dem Auto nach Linz – das sind attraktive öffentliche Verkehrsmittel und ein funktionierendes Park&Ride-System. Eine Studie des Landes OÖ zeigt, dass mit mittlerem Aufwand alleine entlang der Summerauerbahn und der Mühlkreisbahn 1.000 neue Parkplätze für PendlerInnen errichtet werden können. Auch entlang der wichtigsten Buslinien besteht noch hohes Potential für PendlerInnen-Parkplätze. Alleine aus unserer Gemeinde pendeln täglich fast 2.400 Menschen nach Linz, um dort einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Nach Ansicht der Grünen Gemeinderatsfraktion ist es daher dringend geboten, mittels dieser Resolution an den Oö. Landtag dafür einzutreten, dass auch im Interesse der BürgerInnen von Engerwitzdorf so schnell wie möglich ein attraktives Park&Ride-System umgesetzt wird. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den gegenständlichen Tagesordnungspunkt dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.09.2017 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:44 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 09.11.2017 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 09.11.2017 Der Vorsitzende: Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.10.2017 1