Lfd.Nr.: 7, 2017 

VERHANDLUNGSSCHRIFT

�ber die �ffentliche Sitzung des

GEMEINDERATES

der Gemeinde Engerwitzdorf

Datum:		12.10.2017
Zeit:			19:00 Uhr
Tagungsort:		Sitzungssaal des Amtshauses


Anwesende:
Herbert F�rst (�VP)
Stefan Sch�ffl (�VP)
Johanna Haider (�VP)		ab Top 5
Mag. Franz Schwarzenberger (�VP)
Wolfgang Griesmann (�VP)
Sabine Link (�VP)
Manfred Schwarz MBA (�VP)
Rosina Reich�r (�VP)
Thomas Leopoldseder (�VP)
Werner Lehner (�VP)
Andreas Riefershofer (�VP)
G�nther Lehner (�VP)
Sabine Kainm�ller (�VP)
Christoph Meisinger MAS M.Sc. (�VP)
Eleonore Binder (�VP)
Ing. Herbert Freudenthaler (�VP)
Karl-Heinz Freitag (�VP)
Anton Reithmayr (�VP)
Mario Moser-Luger dipl�m� (SP�)
Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SP�)
Horst Mandl (SP�)
Christian Lehner (SP�)
Wolfgang P�hringer (FP�)
Egon Walter Bernhard Mayrb�url (FP�)
Catharina-Marie Leibetseder (FP�)
Paul P�hringer (FP�)
Dr. Jenny Niebsch (GR�NE)
Dipl.-Ing. Christian Wagner (GR�NE)
Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GR�NE)
Kurt Hohenwallner (GR�NE)
Andreas Grillnberger (GR�NE)

Ersatzmitglieder: 
Ingrid Gattringer (�VP) f�r Albert Doblhammer
Johann Lehner (�VP) f�r Lisa M�hlberger

Es fehlten entschuldigt:
Sylvia Jungwirth
Albert Doblhammer
Lisa M�hlberger
Sieglinde Faltlhansl
Andreas Naderer
Sandra Harant

Es fehlten unentschuldigt:
Roland Aub�ck

===========================================================================
Der Leiter des Gemeindeamtes: 		AL Alfred Watzinger, MBA
Der Schriftf�hrer:				AL Alfred Watzinger, MBA
Ausfertigung der Verhandlungsschrift:	VB I Irmgard Raml




Tagesordnung

1

Mandatsverzicht Veronika Hoffelner; Nachwahl

2

L�rmschutzma�nahmen an der M�hlkreisautobahn; Mitfinanzierung durch die Gemeinde; Beschlussfassung

3

Errichtung eines L�schwasserteichs in der Ortschaft Haid; Beschlussfassung

4

Bundesministerium f�r Inneres; Gemeinsam.Sicher; Bestellung eines Sicherheitsgemeinderats; Beschlussfassung

5

Bericht �ber die Sitzung des Pr�fungsausschusses vom 25.09.2017; Kenntnisnahme

6

Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal; Vergabe General�bernehmer, Beschlussfassung

7

Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung

7
a
Vergabe der beweglichen M�blierung

7
b
Vergabe der Einbaum�bel

8

�nderung der Gr�nstreifenf�rderungsvereinbarung � Oberfl�chenwasserableitung, Beschlussfassung

9

Verzicht auf Glyphosatanwendung im Wirkungsbereich der Gemeinde; Beschlussfassung

10

Zertifizierung Umwelt, Umweltziele Engerwitzdorf 2018; Beschlussfassung

11

Grundsatzbeschluss �ber die Errichtung einer Halle f�r die Altstoffsammelinsel Langwiesen; Beschlussfassung

12

Grenzbereinigung des �ffentlichen Gutes - 4 m� aus Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung

13

Sch�ffl Gottfried, St�gerweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das �ffentliche Gut Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausma� von 239 m� und Grenzberichtigung; Beschlussfassung

14

Auflassung und R�ck�bereignung einer Teilfl�che des �ffentlichen Gutes Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen an Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH und die Abtretung einer Teilfl�che der Parzelle Nr. 162/1 KG Holzwiesen ins �ffentliche Gut ; Beschlussfassung

15

Ebner G�nther, Lilienweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Verlegung Umkehr Parzelle Nr. 3343/3, KG. Klendorf; Beschlussfassung

16

Betriebsbaugebiet Langwiesen; Kosten�bernahme f�r die Verkabelung und Umlegung von Stromleitungen; Beschlussfassung

17

Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf BA 08; Errichtung eines Hochbeh�lters in Zinngie�ing sowie einer Anschlussleitung an Linz AG (Notwasserversorgung) und Herstellung eines Ringschlusses; Vergabe der Bauleitungsleistungen; Beschlussfassung

18

�nderung Stra�enbauprogramm 2017, Beschlussfassung

19

Vereinbarung mit den Grundbesitzern Sch�tt betreffend der �berbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG. Holzwiesen; Beschlussfassung

20

Spielplatz Peterhof; �nderung des Pachtvertrages hinsichtlich Pachtdauer; Beschlussfassung

21

Jugendtaxi; Einf�hrung von Taxigutscheinen; Beschlussfassung

22

Sammeltaxi; Reduzierung der Tarifzonen und Anpassung der Tarife; Beschlussfassung

23

Unterst�tzung f�r Senioren; Beschlussfassung

24

Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 f�r die Widmung von Gr�nland zu Bauland Wohngebiet im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf im Ausma� von ca. 1.000 m�; Grundsatzbeschlussfassung

25

Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 45 und �rtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 �nderung Nr. 22 (Klamm�hle - Engerwitzberg); Beschlussfassung 

26

Fl�chenwidmungsplan  Nr. 6/2013 �nderung Nr. 58 (Ordnung-Schinagl Klendorf); Beschlussfassung 

27

Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 59 (Sch�ffl - Altstoffsammelstelle Langwiesen); Beschlussfassung 

28

Doblhammer Harald, Sch�nbergerweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um �nderung / Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Bach-Kreuzfeld"; Grundsatzbeschlussfassung

29

ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstra�e 11, 4020 Linz; Ansuchen um �nderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgr�nde"; Grundsatzbeschlussfassung

30

Bebauungsplan Nr. 81 "Lindinger - Gr�nde"; Herausnahme des Fu�weges und der Bepflanzung; Grundsatzbeschlussfassung 

31

Bebauungsplan Nr. 28 "Reith" �nderung Nr. 8; Beschlussfassung 

32

Bebauungsplan Nr. 33 "Innertreffling - Kreuzwirt" �nderung Nr. 6 (Teilaufhebung); Beschlussfassung 

33

Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen; Kindergarten am Linzerberg; Abgangsdeckungsvereinbarung; Beschlussfassung

34

Berichte aus den Arbeitskreisen

35

Bericht des B�rgermeisters

36

Allf�lliges

37

Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Gr�nen: Sofortiger Ausbau von Park&Ride im Linzer Umland







Der Vorsitzende er�ffnet die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von B�rgermeister Herbert F�rst einberufen wurde;

b) die Verst�ndigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 02.10.2017 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag �ffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussf�higkeit gegeben ist;

d) die Verhandlungsschrift �ber die Sitzung vom 12.09.2017 bis zur heutigen Sitzung w�hrend der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, w�hrend der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden k�nnen.

Weiters f�hrt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gem�� � 51 Abs. 3 O.�. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschlie�t.

�ber einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag der Gr�nen-Fraktion
�Sofortiger Ausbau von Park&Ride im Linzer Umland�
als Tagesordnungspunkt 37 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen.

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 26 und 29 von der Tagesordnung abgesetzt werden.

Daraufhin unterbricht der B�rgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung.
Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:05 Uhr die �ffentliche Sitzung fort. 




1.
Mandatsverzicht Veronika Hoffelner; Nachwahl

 
Der B�rgermeister teilt mit, GREM Veronika Hoffelner verzichtete auf ihre Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat. Frau Hoffelner war auch Mitglied im Ausschuss f�r Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten und Ersatzmitglied im Kinderbetreuungskomitee der Pfarre.
Nunmehr brachte die �VP-Gemeinderatsfraktion einen g�ltigen Wahlvorschlag ein.

Ausschuss f�r Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten:
Mitglied:		Ingrid Gattringer
Ersatzmitglied:	Sabine Stroblmair

Kinderbetreuungskomitee der Pfarre:
Ersatzmitglied:	Ingrid Gattringer

Der Antrag auf offene Abstimmung von GRM Mandl wird einstimmig angenommen.

Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, l�sst der B�rgermeister die �VP-Gemeinderatsfraktion �ber den Wahlvorschlag abstimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




2.
L�rmschutzma�nahmen an der M�hlkreisautobahn; Mitfinanzierung durch die Gemeinde; Beschlussfassung

 
Der B�rgermeister erkl�rt, angesichts der gro�en L�rmbel�stigung durch die A7 im Gemeindegebiet von Engerwitzdorf organisierten wir eine Besprechung mit Vertretern der ASFINAG, Herrn Vorstandsdirektor Dr. Schierhackl und dem Techniker Mag. Kienreich. Diese fand am 20.09.2017 in Wien statt.
Im Bauprogramm der ASFINAG stehen die Sanierung des Tal�berganges Au�ertreffling und die Erneuerung der L�rmschutzw�nde auf der Br�cke. Eine Umsetzung ist f�r 2019 bis 2020 vorgesehen.
Die L�rmmessungen haben f�r den Ort Schweinbach ergeben, dass zahlreiche Objekte mit L�rmschutzfenster ausgestattet werden.
Die Vorgaben der ASFINAG sehen vor, dass eine L�rmschutzwand dann errichtet werden kann, wenn die Kosten h�chstens das 3-fache der objektgebundenen L�rmschutzma�nahmen betragen.
Im Fall Schweinbach liegt der Faktor jedoch mit 1 : 3,2 geringf�gig dar�ber. Eine neue L�rmschutzwand kann daher nur bei Mitfinanzierung durch Dritte errichtet werden. Dies ist eine strikte Vorgabe, die unter keinen Umst�nden �nderbar ist. Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass die ASFINAG 94%, die Gemeinde 6% der Errichtungskosten �bernehmen muss. 
Es handelt sich dabei um eine L�rmschutzwand im Bereich Schweinbach vom Adamweg (Kilometer 23,759 - Beginn L�rmschutzwand) bis Autobahnanschluss Gallneukirchen (Kilometer 22,260 - Ende L�rmschutzwand) in Fahrrichtung Linz.
Da es sich bei der Errichtung von L�rmschutzw�nden um permanente Ausschreibungen handelt, k�nnen die Kosten sehr genau angegeben werden. Der Gemeindebeitrag von 6% wird EUR 35.000,00 plus Umsatzsteuer, insgesamt also EUR 42.000,00 betragen.
Da diese L�rmschutzma�nahme aus Sicht der ASFINAG als sehr sinnvoll eingestuft wird, empfiehlt sie der Gemeinde, den Anteil zu �bernehmen.
Bei einer Zustimmung zur Kostenbeteiligung durch den Gemeinderat wird die ASFINAG noch im Herbst 2017 Detailmessungen vornehmen. Eine Realisierung k�nnte in den Jahren 2019 bzw. 2020 erfolgen.

Der B�rgermeister stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, sich an der Errichtung einer L�rmschutzwand im Bereich Schweinbach, Fahrtrichtung Linz zwischen km 23,759 und 22,260 mit 6% der Errichtungskosten zu beteiligen. Der Gemeindeanteil wird voraussichtlich EUR 42.000,00 inkl. USt. betragen.

Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� findet es sehr positiv f�r die Schweinbacher Bev�lkerung und es w�re gut, wenn die L�rmschutzma�nahme m�glichst rasch realisiert wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




3.
Errichtung eines L�schwasserteichs in der Ortschaft Haid; Beschlussfassung

 
Der B�rgermeister f�hrt aus, nach Ausschreibung der L�schwasserbeh�lter f�r Am Kropfberg und Langwiesen vergab der GR am 06.04.2017 die Arbeiten an die Fa. Leyrer und Graf aus Linz mit einem Auftragsvolumen von � 333.463,20.

In dieser Vergabe ist die Sanierung des derzeitigen L�schbeh�lters im Bereich der Haidgasse um EUR 23.000,00 enthalten. Der Beh�lter befindet sich auf 2 Grundst�cken wovon ein Grundbesitzer einer Verl�ngerung des Pachtvertrages jedoch nicht mehr zustimmt.
Im Bereich des Getreideweges hat die Gemeinde ein Grundst�ck im Ausma� von ca. 430�m� (Altes Bauhofgel�nde). 
Ein neuer L�schwasserbeh�lter kostet gem. Ausschreibung rund � 47.000,-- exkl. USt. 

Die Mehrkosten gegen�ber der bisher geplanten Sanierung von rund � 24.000,-- exkl. USt k�nnten durch Minderausgaben von EUR 18.000,00 beim Bau des L�schwasserbeh�lters Langwiesen und durch eine R�cklagenentnahme in H�he von EUR 6.000,00 finanziert werden. Da dieser Beh�lter auf dem Standort der neuen Altstoff-Sammelinsel errichtet wird, entfallen die vorgesehenen Asphaltierungskosten beim urspr�nglichen Standort beim Bauhof. 
Die Abtragung des alten Beh�lters wird der Bauhof in Eigenregie vornehmen, die Entsorgungskosten k�nnen noch nicht beziffert werden.
Eine Erweiterung des Auftrages f�r den Bau eines neuen L�schbeh�lters im Bereich Haid � Getreideweg im November 2017 w�re wegen des bereits durchgef�hrten Vergabeverfahrens zweckm��ig und sinnvoll.
Der B�rgermeister stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die Fa. Leyrer und Graf aus Linz beauftragen, einen L�schwasserbeh�lter mit einem Fassungsverm�gen von 100 m� am Grundst�ck der Gemeinde in der Ortschaft Haid zu einem Preis von EUR 47.000,00 zu errichten. Die Entsorgungskosten des alten Beh�lters sind nicht enthalten.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme

4.
Bundesministerium f�r Inneres; Gemeinsam.Sicher; Bestellung eines Sicherheitsgemeinderats; Beschlussfassung

 
Der B�rgermeister betont, die Motivation f�r diese Initiative ist, dass, wenn die Polizei gerufen wird, es meistens schon passiert ist. Das Innenministerium will nunmehr fr�her ansetzen, und zwar mit der Initiative �Gemeinsam.sicher�. Damit sollen negative Entwicklungen fr�h erkannt werden oder nicht entstehen. Die Polizei startet Sicherheitspartnerschaften. Diese Partner tauschen regelm��ig Informationen aus und ergreifen Ma�nahmen, jeder in seinem Bereich.
Diese vier Partner sind:
1. Sicherheitspartner
Sicherheitspartner sind Menschen, die auf regionaler Ebene Interesse am Mitgestalten von Sicherheit haben. Sie sollen durch die Weitergabe von Pr�ventionsinformationen an ihre Mitb�rgerinnen und Mitb�rger als Multiplikatoren fungieren und zur Sensibilisierung der Bev�lkerung in Fragen der Verbrechensvorbeugung beitragen.
2. Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind f�r die Sicherheitspartner vor Ort und die regionalen Akteure (z.B. Firmen) die zentralen Ansprechpartner innerhalb der Polizei. Sie sind der verl�ngerte Arm der Sicherheitskoordinatoren und unterst�tzen diese in allen Belangen der Sicherheitspartnerschaft sowie in Pr�ventionsangelegenheiten.
3. Sicherheitskoordinatoren
Sicherheitskoordinatoren sollen auf Bezirksebene eingerichtet werden und als Bindeglied zwischen allen Beteiligten der Sicherheitspartnerschaft auftreten. Sie sollen bei Informationsveranstaltungen gr��tm�glich eingebunden werden und durch ihre regionalen Kenntnisse kriminalpr�ventive Ma�nahmen koordinieren und umsetzen.
4. Sicherheitsgemeinder�te
Sicherheitsgemeinder�te sind Gemeinder�te, die in sicherheitsbeh�rdlichen Angelegenheiten die Schnittstelle zwischen der �rtlich zust�ndigen Polizeiinspektion und der jeweiligen Gemeinde bilden.
Beispiele f�r Umsetzungen sind unter www.gemeinsamsicher.at nachzulesen.


Die Gemeinden werden vom Innenministerium gebeten, jeweils einen Sicherheitsgemeinderat zu bestimmen und der Polizei bekannt zu geben.
Der B�rgermeister stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en GRM Karl-Heinz Freitag zum Sicherheitsgemeinderat zu bestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




5.
Bericht �ber die Sitzung des Pr�fungsausschusses vom 25.09.2017; Kenntnisnahme

 
GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt:
Punkt 1: Kassapr�fung

Die Ausschussmitglieder Fr. Seyer-Neulinger, Herr P�hringer Wolfgang, Herr Grillnberger Andreas und Herr Riefershofer Andreas nehmen die Kassapr�fung im Beisein von Kassenf�hrer Martin Stelzhammer vor und befinden diese f�r in Ordnung.

Punkt 2: Kommunalsteuer der Gemeinde Engerwitzdorf; gesetzliche Grundlage, Unternehmen und H�he der Kommunalsteuer 2017; Kommunalsteuerbefreiungen

Im Zeitraum J�nner bis August 2017 wurden insgesamt � 768.932,00 an Kommunalsteuer einbezahlt. Im Vergleichszeitraum der Vorjahre betrug die Kommunalsteuer

Jahr
I � VIII
Differenz zum Vorjahr in %
I � XII
Entwicklung
2014
689.779,00

1,056.191,00

2015
700.400,00
+1,5%
1,085.968,00
2,8%
2016
724.826,00
+3,5%
1,129.878,00
4,0%
2017
768.932,00
+ 6,1%
---
---

Derzeit gibt es rund 140 kommunalsteuerleistende Abgabepflichtige. Aufgrund des Datenschutzes werden die von den Abgabepflichtigen geleisteten Kommunalsteuerbetr�ge gesondert angef�hrt.     

Die gesetzliche Grundlage f�r die Einhebung der Kommunalsteuer bilden das Kommunalsteuergesetz 1993 idgF � BGBl Nr. 819/1993 sowie die Bundesabgabenordnung. 

Gem�� � 1 KommStG 1993 idgF unterliegen die Arbeitsl�hne, die jeweils in einem Kalendermonat an die Dienstnehmer einer im Inland gelegenen Betriebsst�tte des Unternehmens gew�hrt worden sind, der Kommunalsteuerpflicht. Unternehmer ist gem�� � 4, wer eine gewerbliche oder berufliche T�tigkeit selbst�ndig aus�bt.
Als Betriebsst�tte gilt jede feste �rtliche Anlage oder Einrichtung, die mittelbar oder unmittelbar der Aus�bung der unternehmerischen T�tigkeit dient. Bauausf�hrungen gelten ab einer Dauer von �ber 6 Monaten als Betriebsst�tten. 
Steuerschuldner gem�� � 6 ist der Unternehmer, in dessen Unternehmen die Dienstnehmer besch�ftigt werden. 
Gem�� � 7 unterliegt das Unternehmen in der Gemeinde, in der eine Betriebst�tte unterhalten wird, der Kommunalsteuer. Erstreckt sich eine Betriebsst�tte �ber mehrere Gemeinden, ist laut � 10 die Bemessungsgrundlage vom Unternehmer auf die beteiligten Gemeinden zu zerlegen und die Kommunalsteuer an die Gemeinden abzuf�hren.  

Von der Kommunalsteuer sind gem�� � 8 befreit:
1. Das Unternehmen �BB-Gesellschaften und �BB.
2. K�rperschaften, Personenvereinigungen oder Verm�gensmassen, soweit sie mildt�tigen und/oder gemeinn�tzigen Zwecken dienen (z.B. Rotes Kreuz, Evang. Diakoniewerk, Seniorenheime der SHV,�)

Der Steuersatz betr�gt 3 % der Bemessungsgrundlage (� 9 des KommStG). 
			
Gem�� � 11 ist die Kommunalsteuer vom Unternehmer f�r jeden Kalendermonat selbst zu berechnen und bis zum 15. des Folgemonates an die Gemeinde zu entrichten.
F�r jedes abgelaufene Kalenderjahr hat der Unternehmer bis Ende M�rz des folgenden Kalenderjahres der Gemeinde eine Steuererkl�rung abzugeben.
Die Steuererkl�rung hat die gesamte auf das Unternehmen entfallende Bemessungsgrundlage aufgeteilt auf die beteiligten Gemeinden zu enthalten.

Gewerbef�rderung

Aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien wurden in den Jahren 2015 bis 2017 folgende F�rderungen ausbezahlt (VA-Stelle: 1/782/775):
2015: 4 Betriebe mit insgesamt �   6.125,18
2016: 4 Betriebe mit insgesamt � 10.251,64
2017: 2 Betriebe mit insgesamt � 13.754,74

Punkt 3: Gesamtwasserverbrauch der Gemeinde im Jahr 2016; Vergleich zu den verrechneten Geb�hren und Begr�ndung bzw. Darstellung der Differenzen

Der Gesamtwasserverbrauch f�r den Zeitraum J�nner bis Dezember 2016 betr�gt laut Hauptwasserz�hler der Ents�uerungsanlage rund 385.000 m�.

Die f�r die Vorschreibung der Wasserbezugsgeb�hren verrechnete Wassermenge betrug rund 346.000 m� und findet in der Abrechnung 2016 (1. Vj. 2017 mit dem Kubikmeterpreis von netto � 1,47) sowie in den Akontozahlungen 2017 (2. � 4. Vj. 2017 mit dem Kubikmeterpreis von netto � 1,50) Ber�cksichtigung. 

Die Differenz zum Gesamtwasserverbrauch f�r das Kalenderjahr 2016 betrug somit rund 39.000 m� bzw. 10,1 % und wird wie folgt begr�ndet:

Rohrbr�che (u.a. Am Teich, Fiedlhofweg, Hohenstein)		5.200 m� (  1,35%)
Verbrauch und Entnahmen f�r Stra�enbau, Kanal-
und Beh�ltersp�lungen; Feuerwehr und Hydrantenwartungen	4.500 m� (  1,17%)
Schleichverluste; nicht messbare Wasserverbr�uche aufgrund 
der Pauschalen gem. Geb�hrenordnung	 		           29.300 m� (  7,61%)
Summe:							           39.000 m� (10,13%)

Die Feststellung der Rohrbr�che ist aufgrund der t�glich automatisch aufgezeichneten Wassermengen bzw. der Niveauanzeigen bei den Hochbeh�ltern m�glich. Zum Vergleich belief sich der Verlust in den Jahren 2014 und 2015 ebenfalls bei rund neun bis zehn Prozent und ist somit in etwa gleichbleibend. 
In den Richtlinien der �VGW werden Wasserverluste f�r ein gut gewartetes Netz mit 10 bis 15 % angef�hrt. 

Auszug aus den �VGW � �sterreichische Vereinigung f�r das Gas- und Wasserfach  (http://www.wasserwerk.at/home/alles-ueber-wasser/glossar)
Wasserverluste
Allgemein wird unter Wasserverlust die Differenz zwischen der in das Versorgungsnetz eingespeisten Wassermenge und der erfassten abgegebenen Wassermenge verstanden. �Echte" und �unechte" Wasserverluste werden unterschieden. Als echte Verluste bezeichnet man jene, die durch Rohrnetzsch�den verursacht werden. Lokalisierbare Gebrechen sind, soweit wirtschaftlich vertretbar, so rasch wie m�glich zu beheben. Sogenannte �unechte Verluste" werden ausgel�st durch: Z�hlertr�gheit (kleinere Wassermengen, die unterhalb der Z�hlermessgrenze liegen), Z�hlerungenauigkeit (nach dem Ma�- und Eichgesetz k�nnen die Z�hler eine Verkehrsfehlergrenze aufweisen), widerrechtliche Entnahme (z.B. aus Hydranten, durch Schwarzanschl�sse an der Hausanschlussleitung vor dem Wasserz�hler), Fehlanzeigen hervorgerufen etwa durch Ablagerungen, durch Besch�digungen im Z�hler oder durch Luftansaugen im Z�hlerbereich. Die Behebung der unechten Verluste ist also nur teilweise m�glich. Die gesamten Wasserverluste (echte und unechte) werden f�r ein gut gewartetes Netz mit 10 % bis 15 % angegeben.
GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge den Bericht aus der Pr�fungsausschuss-Sitzung vom 25.09.2017 zur Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




6.
Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal; Vergabe General�bernehmer, Beschlussfassung

 
Der B�rgermeister informiert, f�r das Projekt �Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal� haben sich als General�bernehmer insgesamt 5 Firmen beworben.
Alle f�nf Teilnehmer haben die Wettbewerbsauslobung erhalten. 
Nach Vorlage aller Angebote und aufgrund der von Arch. Scheutz durchgef�hrten Verhandlungen mit allen Firmen wurde von ihm folgende Bewertung bzw. Reihung erstellt:

Rhg.
Firma
Punkte
G� � Aufschlag
1
Landeswohnungsgenossenschaft aus Linz
1000
3,3%
2
Bietergemeinschaft Bergerbau und EWW aus Wels
988
3,35%
3
WSG aus Linz
954
3,5%
4
O�. Wohnbau aus Linz
814
4,3%
5
Neue Heimat aus Linz
739
4,9%

Aufgrund der Punkteauswertung, bestehend aus General�bernehmeraufschlag, Umsetzungskonzept und Schl�sselpersonal, schl�gt Herr Arch. Scheutz der Gemeinde Engerwitzdorf vor, die gemeinn�tzige Landeswohnungsgenossenschaft f�r O� aus Linz, als Bestbieter zu beauftragen. Die von der LAWOG Linz vorgelegten Unterlagen (General�bernehmervertrag, Angebotsunterlagen und Angebot der LAWOG) wurden von der Rechtsanwaltskanzlei Kammler&Koll gepr�ft. Seitens der Kanzlei wurde lediglich gepr�ft, ob ein rechtlicher Verbesserungsbedarf des Vertrages im Hinblick auf etwaige Baum�ngel bzw. daraus resultierende Streitigkeiten vorliegt. Die Pr�fung ergab keine M�ngel in Bezug auf den Pr�fungsinhalt. 
Der B�rgermeister stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, den Auftrag f�r den General�bernehmer f�r das Projekt �Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal� an die bestbietende Firma Landeswohnungsgenossenschaft aus Linz zu einem General�bernehmeraufschlag ohne Architektenhonorar von 3,3% zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




7.
Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl teilt mit, die Gesamtkosten laut Sch�tzung des Architekten vom 20.04.2017 inklusive der zus�tzlichen Kosten f�r die erforderlichen Spezialtiefbauten betragen EUR 606.000,00 inkl. USt. Diese Summe hat das Land O� im Rahmen des Kostend�mpfungsverfahrens anerkannt.

Gewerke (alle Betr�ge inkl. Ust)
 Gesch�tzte Summe 
 Beauftragte Summe bisher 
 Geplante Vergaben
Planungsleistung, Bauleitung
59.328,00
59.328,00
�
Baukoordination
�
2.431,20
�
Projektbeaufsichtigung
 
2.520,00
�
Statische Bearbeitung
3.864,00
3.864,00
�
Geotechnisches Gutachten
2.614,00
2.613,66
�
Sonderfachplaner Elektro und Haustechnik
�
5.700,00
�
Haustechnik
19.800,00
28.062,60
�
Elektroarbeiten
49.800,00
49.584,90
�
Baumeister
174.600,00
169.922,35
�
Schwarzdecker-, Spengler-,
Fassadenarbeiten
60.600,00
41.015,54
�
Sonnenschutzarbeiten
9.000,00
4.257,60
�
Glastrennw�nde
20.664,00
19.516,82
�
Aluminiumportale
59.400,00
64.512,00
�
Trockenbauarbeiten
37.200,00
30.325,86
�
Bautischlerarbeiten
7.200,00
9.906,00
�
Estrich und Holzboden
40.320,00
22.644,60
�
Malerarbeiten
12.096,00
13.604,40
�
Spezialtiefbau
18.000,00
17.498,28
�
Bewegliche M�blierung
22.800
�
39.566,32
Einbaum�bel
9.000

9.841,20
Dachaufstieg

4.260,00

Gesamtsumme vor GRB
606.286,00
551.567,81
49.407,52
Gesamtsumme nach GRB
606.286,00
600.975,33



7a.
Vergabe der beweglichen M�blierung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, die Sch�tzung f�r das Gewerk �bewegliche M�blierung� liegt bei rund � 22.800,00 inkl. USt.

Seitens des Planers Arch. Habringer wurden folgende Angebote eingeholt:

Rhg.
Firma
inkl. USt.
1
Fa. Hali aus Eferding
� 39.566,32
2
Fa. Manigatterer aus Peuerbach
� 42.820,50
3
Fa. F�rst aus Engerwitzdorf
nicht angeboten
4
Fa. Reichhart aus Engerwitzdorf
nicht angeboten 

Die Differenz zur Sch�tzung erkl�rt Arch. Habringer damit, dass er urspr�nglich Kosten je Arbeitsplatz von EUR 4.800,00 angesetzt hatte, das Land diese aber auf EUR 2.400,00 halbierte. Die Angebote zeigen nun, dass die urspr�ngliche Kostensch�tzung des Architekten korrekt war. 
Im Angebot sind auch Adaptierungsarbeiten f�r bestehende Arbeitspl�tze und neue M�bel, die durch die Umstrukturierung erforderlich werden, enthalten.
Nach Pr�fung der Angebote legte der Planer Arch. Habringer die Firma Hali aus Eferding f�r die bewegliche M�blierung als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme betr�gt � 39.566,32 inkl. USt.
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge den Auftrag f�r die bewegliche M�blierung beim Projekt Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma Hali aus Eferding zum Preis von ��39.566,32 inkl. USt. beschlie�en. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0430 gesichert.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Gegenstimme:	FP�-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.



7b.
Vergabe der Einbaum�bel

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl teilt mit, die Sch�tzung f�r das Gewerk Einbaum�bel liegt bei � 9.000,00 inkl. USt.

Architekt Habringer holte folgende Angebote ein:
Rhg.
Firma
inkl. USt.
1
Fa. F�rst aus Engerwitzdorf
� 9.841,20
2
Fa. Hali aus Eferding
� 10.835,16
3
Fa. Manigatterer aus Peuerbach
� 11.376,42
4
Fa. Reichhart aus Engerwitzdorf
Nicht angeboten

Nach Pr�fung der Angebote legte der Planer die Firma F�rst aus Engerwitzdorf f�r die Einbaum�bel als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme betr�gt ��9.841,20 inkl. USt.
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge den Auftrag f�r die Einbaum�bel beim Projekt Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma F�rst aus Engerwitzdorf zum Preis von ��9.841,20 inkl. USt. beschlie�en. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0430 gesichert.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Gegenstimme:	FP�-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




8.
�nderung der Gr�nstreifenf�rderungsvereinbarung � Oberfl�chenwasserableitung, Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl erinnert, der Gemeinderat beschloss am 17.12.1996 die F�rderrichtlinien f�r die Bereitstellung eines Gr�nstreifens zwischen �ffentlicher Stra�e und landwirtschaftlicher Fl�che (ohne Wald und Wiese). Ziel war hier, die Tragk�rper der Stra�en zu sch�tzen, die Lebensdauer der Verkehrsfl�chen zu erh�hen und die Bearbeitung der �cker und Felder f�r den Landwirt zu erleichtern. Die F�rderungsdauer betr�gt 5 Jahre. 
Derzeit nimmt lediglich ein Landwirt die Gr�nstreifenf�rderung in Anspruch.

Da es aufgrund der Zunahme an Starkregenereignissen in den letzten Jahren immer wieder zu Problemen bei der Oberfl�chenwasserableitung gekommen ist, soll die Gr�nstreifenf�rderung erweitert und erg�nzt werden:
Die Landwirtschaftskammer stellte uns eine Mustervorlage f�r eine F�rdervereinbarung zur Verf�gung. Die nachfolgend angef�hrten Erg�nzungen der F�rderrichtlinien entsprechen in gro�en Teilen dieser Vorlage. 

F�rderungsziel: 
Ziele dieser F�rderung sind der �Schutz der Orts- und G�terwege sowie der Gemeindestra�en durch einen Wiesenstreifen zwischen Stra�e und landwirtschaftlicher Fl�che (ohne Wald und Wiese) und der Schutz des Bodens vor fl�chenhafter Erosion durch die Anlage von Gr�nstreifen in bevorzugten Abflussschneisen, jedoch nicht, um den nat�rlichen Abfluss zu ver�ndern bzw. zu verhindern�. 



Bedingungen: 
Gr�nstreifen neben Orts- und G�terwegen sowie Gemeindestra�en:
Der Landwirt stellt einen mindestens zwei Meter, maximal jedoch vier Meter breiten Grundst�cksstreifen zur Verf�gung, der als Wiese erhalten bleibt: Der Streifen ist planlich darzustellen; der Plan ist dem Ansuchen als Beilage anzuschlie�en. Der Landwirt verpflichtet sich zur zweimaligen Nutzung und Pflege dieses Wiesenstreifens. Der Nutzungsbeginn wird mit 1. Juni festgelegt. 

Erosionsschutzstreifen: 
Gegenstand dieser F�rderung ist die dauerhafte Begr�nung von Ackerfl�chen und deren Pflege zu folgenden Bedingungen: 
* Eine Erneuerung des Bewuchses ist w�hrend der Vereinbarungsdauer grunds�tzlich nur umbruchlos (ohne ganzfl�chige Bodenbearbeitung) oder nur aufgrund der Dauergr�nlandwerdung mit Umbruch und unverz�glicher Neuanlage gestattet. 
* Die Anlage erfolgt bis 1. Mai des Anlagejahres mit einer Saatmischung bestehend aus zumindest 5 Mischungspartnern mit einer Mindestbreite von 3 Metern. 
* Kein Umbruch w�hrend des Verpflichtungszeitraumes; im letzten Jahr der Verpflichtung Umbruch erst ab 10. September. Ausgenommen vom Umbruchsverbot sind Fl�chen, die aufgrund der ansonsten drohenden Gr�nlandwerdung umgebrochen werden m�ssen. 
* Es gibt keine freie Wahl der Lage der Erosionsschutzstreifen. Die genaue Position des Erosionsschutzstreifens ist in Absprache mit der Gemeinde (zust�ndiger Sachbearbeiter) und einem Berater der �Boden.Wasser.Schutz.Beratung� der LK O� festzulegen und dient prim�r dem Schutz der infrastrukturellen Einrichtungen (Siedlungen, Stra�en, Wege, Stra�engr�ben, Kan�le, usw.) der Gemeinde. 
Als Nachweis �ber die Lage und Gr��e des Gr�nstreifens wird j�hrlich eine Kopie der relevanten MFA-Fl�chennutzungs-Seite, auf der die relevante Fl�che gekennzeichnet ist, an die Gemeinde �bermittelt. 

F�rderungsh�he: 
Die Gemeinde Engerwitzdorf gew�hrt einen j�hrlichen Zuschuss in der H�he von � 0,15 pro m� des Wiesenstreifens als Ertragsausgleich. 
Die F�rderung gelangt j�hrlich zum 30. Juni zur Auszahlung. 
Nicht gef�rdert werden Ma�nahmen, die aufgrund beh�rdlicher Auflagen gesetzt werden. 

F�rderungsdauer:
Die Gr�nstreifenf�rderung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. 
Beide Vertragsparteien sind bei Auftreten au�ergew�hnlicher Gr�nde (z. B. Hof�bergaben, beabsichtigter lastenfreier Verkauf, usw.) berechtigt, die Vereinbarung unter Einhaltung einer einj�hrigen K�ndigungsfrist schriftlich zum Ende des Jahres aufzuk�ndigen. 

Die F�rderungsvereinbarung geht beiderseits auf Rechtsnachfolger (den jeweiligen Bewirtschafter der Fl�chen) �ber. Im Falle eines Pachtverh�ltnisses ist bei Aufl�sung des Pachtvertrages die Vereinbarung neu zu verhandeln. 

�nderungen in der Nutzung bzw. eine Verringerung der Fl�che bewirken eine Einstellung bzw. eine Verringerung der Entgeltzahlung ab dem Jahr, in dem die �nderung eintritt. 

Bei einer wesentlichen �nderung der F�rdervoraussetzungen im INVEKOS (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem zur Abwicklung der Agrarpolitik � ein durch die EU schrittweise eingef�hrtes System zur Durchsetzung einer einheitlichen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in den EU-Mitgliedstaaten; Quelle: Lebensministerium) oder im Bereich des �sterreichischen Umweltprogrammes (�PUL) ist ein vorzeitiger Ausstieg aus dieser Vereinbarung m�glich. 

Haftung:
Der Landwirt �bernimmt keine Haftung f�r allf�llige Sch�den des Vertragspartners oder Nachteile Dritter, die in Zusammenhang mit der Vereinbarung stehen. Die Vereinbarung begr�ndet auch keine Schutzwirkungen zugunsten Dritter. Haftungsgr�nde f�r die Bewirtschaftung auf der restlichen Fl�che bleiben aufrecht. 

Wirksamkeit: 
Die F�rderung tritt mit 01.01.2018 in Kraft. 

Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die F�rderrichtlinien f�r die Errichtung eines Gr�nstreifens mit Wirkung 01.01.2018 beschlie�en. 

Auf die Frage von GVM DI Wagner zur Hangwassernutzung, antwortet der B�rgermeister, es gab bereits Begehungen wo es Sinn macht. Die Bereitschaft der Landwirte ist da. 
In der Folge wird �ber die H�he der F�rderung sowie �ber die Gr��e der Gr�nstreifen diskutiert. 
GVM Mag. Schwarzenberger erkl�rt, es betrifft Fl�chen, die aufgrund ihrer Figuration nur noch umst�ndlich bewirtschaftet werden k�nnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




9.
Verzicht auf Glyphosatanwendung im Wirkungsbereich der Gemeinde; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl erkl�rt, Glyphosat sei ein umstrittenes Pflanzenschutzmittel, das von Gemeinden zur Vernichtung von Unkraut auf Parkpl�tzen, Spielpl�tzen, in Parks oder auf Friedh�fen angewendet wird. Gegen Glyphosat bestehen gro�e Bedenken, da es sowohl f�r Menschen als auch f�r Tiere als gesundheitssch�dlich eingestuft wird. 

Die Gemeinde Engerwitzdorf setzt Glyphosat bereits seit dem Fr�hjahr 2016 nicht mehr ein. Das Unkraut wird seither durch M�hen und Auszupfen beseitigt. In den n�chsten Wochen testet die Gemeinde das Mittel Herbosan, das rein biologisch ist und auf Basis von Milchs�ure wirkt. 
In �sterreich verzichten schon �ber 300 Gemeinden auf Glyphosat, darunter auch St�dte wie Salzburg, Graz und Innsbruck. Durch den Verzicht auf Glyphosat kommt der Gemeinde Engerwitzdorf auch eine Vorbildwirkung f�r die B�rger zu. Weiters w�rde die Gemeinde auch in die Karte der �glyphosatfreien Gemeinden in �sterreich� aufgenommen werden. 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge den Verzicht auf den Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat im Wirkungsbereich der Gemeinde beschlie�en. 

GRM Dr. Niebsch freut sich �ber das Umdenken der Gemeinde.
GVM DI Wagner ersucht, den Verzicht von Glyphosat der Gemeindebev�lkerung in einem Bericht in der Gemeindezeitung nahe zu legen. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




10.
Zertifizierung Umwelt, Umweltziele Engerwitzdorf 2018; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl erinnert, die Gemeinde Engerwitzdorf wurde im Herbst 2015 im Bereich Umwelt zertifiziert. Um dieses Zertifikat aufrecht zu erhalten, ist es notwendig, jedes Jahr Umweltziele f�r das kommende Jahr zu definieren und zu beschlie�en. 

Folgende Umweltziele wurden bis jetzt f�r das Jahr 2018 erarbeitet: 
UMWELTZIELE 2018

Energiebereich
* Einsparung von Strom bei Gemeindeobjekten (Feinanalyse in Planung)
* Errichtung von PV-Anlagen (8,32 kWp) auf Kindergartengeb�ude B�rgerstra�e 4 und Steiningerweg 12
* Bewusstseinsbildende Ma�nahmen und Aktionen des EGEM-Arbeitskreises

Abfallbereich
* Errichtung einer neuen Sammelinsel in Langwiesen mit Plastiktrennung (wie im ASZ)
* Info an Gemeindeb�rger betreffend Verwertung von getrennten Plastikabf�llen
* Teilnahme an der Flurreinigungsaktion des BAV �Hui statt Pfui.
* Reduktion Papierverbrauch im Gemeindeamt

Mobilit�t
* Verfolgung Projekt �Orts-/Regionstaxi�
* Einf�hrung eines Jugendtaxis in Engerwitzdorf
* Teilnahme an europ�ischer Mobilit�tswoche
* Fahrradprogramm: 
-	RadTag mit RadCheck
-	Errichtung einer Mountainbike-Strecke in Engerwitzdorf
-	Teilnahme am SternRADLn nach Linz

FAIRTRADE
* Bewusstseinsbildende Veranstaltungen zum Thema FAIRTRADE
* ev. Teilnahme an Weltumweltwochen in Gallneukirchen
* Teilnahme am Engerwitzdorfer Ferienspiel
Betreuungseinrichtungen
* Planung Neubau Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach nach umwelt- und energierelevanten Ma�st�ben (z. B. Einbau eines alternativen Heizsystems)
* Teilnahme der Volksschulen am AUVA-Radworkshop
* Anfrage betreffend Teilnahme der Horte und Schulen am Klimab�ndnis

Sonstiges
* Teilnahme an der Sammelpassaktion �FREUNDE DER ERDE�
* Regelm��ige Berichte zu Umweltthemen in der Gemeindezeitung
* Gewinnung von neuen Klimab�ndnisbetrieben
* Einf�hrung einer neuen Gr�nstreifenf�rderung
* Infos betreffend Zertifikat Bodenb�ndnisgemeinde einholen
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf f�r 2018 beschlie�en. 

GVM Mayrb�url sieht die Zertifizierung und die Ziele prinzipiell positiv, es fehlen ihm jedoch bei einigen Ma�nahmen konkrete Werte zur Zielerreichung.
Vizeb�rgermeister Sch�ffl betont, einige Projekte sind klar messbar, andere nicht genau messbare Projekte zeigen die Richtung an. 
F�r GRM Dr. Niebsch k�nnten die Umweltziele noch ambitionierter sein, speziell im Fahrradbereich.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




11.
Grundsatzbeschluss �ber die Errichtung einer Halle f�r die Altstoffsammelinsel Langwiesen; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, die Sammelstelle Langwiesen ist derzeit auf dem Areal des Bauhofes eingerichtet. Da dieser Bereich aber f�r den Bauhof ben�tigt wird bzw. die Sammelmengen immer gr��er werden, wurde ein alternativer Platz gesucht. 

Der Gemeinderat beschloss am 11.05.2017 das gegen�berliegende Grundst�ck 1603/1, KG. Engerwitzdorf, mit etwa 1.400 m�, von Gottfried Sch�ffl f�r 80 Jahre in Bestand zu nehmen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, auf diesem Grundst�ck einen L�schwasserbeh�lter zu errichten, der Baubeginn ist noch f�r heuer geplant. 
In dieser Sitzung wurde bereits auf die m�gliche Verwendung des Grundst�ckes als Sammelinsel hingewiesen. Daf�r soll nach R�cksprache mit dem BAV eine Halle mit einer Gr��e von rund 150 m� errichtet werden. K�nftig k�nnen dann die verschiedenen Plastiksorten wie im Altstoffsammelzentrum getrennt gesammelt werden. Auf dem Vorplatz k�nnten die Container f�r Karton und Glas aufgestellt werden. Da bereits ein Altstoffsammelzentrum in der Gemeinde Engerwitzdorf in Mittertreffling betrieben wird, ist nach Auskunft des BAV die Errichtung eines weiteren Geb�udes in Engerwitzdorf nicht vorgesehen. 
Die grobe Kostensch�tzung f�r die Errichtung der Halle inkl. Kanal- und Wasseranschluss, Einfriedung, B�rocontainer mit WC-Anlage, Oberfl�chenentw�sserung sowie f�r die Asphaltierung des Grundst�ckes zur Herstellung von Parkfl�chen betr�gt netto rund � 320.000,00. Die Umsetzung soll im Finanzjahr 2018 erfolgen, daf�r sind die entsprechenden Mittel im VA vorzusehen bzw. ein Finanzierungsplan zu erstellen. Durch das vom Bund geschaffene Kommunale Investitionsprogramm wird eine 25%ige Bundesf�rderung (rd. � 80.000,00) angestrebt. 

Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge aufgrund der Vorberatung im Infrastrukturausschuss den Grundsatzbeschluss f�r die Errichtung einer Halle zur Sammlung von Altstoffen auf dem Grundst�ck 1603/1, KG. Engerwitzdorf fassen. 

GRM Mandl meint, es m�ssten dann auch die �ffnungszeiten freundlicher gestaltet werden. Es wurden zu viele Sammelinseln aufgelassen und er sieht durch diese Sammelstelle keine Verbesserung.
Der B�rgermeister antwortet, die �ffnungszeiten sind anders, weil es kein Sammelzentrum ist. Er betont abermals, dass bei den Containerstandpl�tzen keine sortenreine Sammlung erfolgte.
GRM P�hringer W. und GVM Mayrb�url bef�rworten den Ausbau der Sammelstelle. 
GRM Dr. Niebsch ersucht, nicht das gesamte Grundst�ck zu asphaltieren, sondern eventuell auch Gittersteine zu verwenden. 

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Stimmenthaltung:	SP�-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




12.
Grenzbereinigung des �ffentlichen Gutes - 4 m� aus Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl inforniert, die Gemeinde ver�u�erte aus der Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm 159 m� an die Familie Dieplinger. Nunmehr grenzt ein entbehrlich gewordener Teil von 4 m� lt. Teilungsplan GZ 12029/17T1 des Vermessungsb�ros DI Ing. Roland Withalm vom 25.04.2017 vom �ffentlichen Gut der Parzelle Nr. 1232/1, KG. Niederkulm an die Parzelle Nr. 1232/2, KG. Niederkulm L 1464 - Land Ober�sterreich, Landesstra�enverwaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz an. 

Die Gemeinde �bergibt die 4 m� aus Parzelle 1232/1, KG. Niederkulm kostenlos an die Landesstra�enverwaltung. Hief�r ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. 

Die Kosten f�r die Verb�cherung �bernimmt die Gemeinde. 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die kostenlose �bergabe von 4 m� an das Land O�, Landesstra�enverwaltung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz und die Aufhebung dieser Fl�che aus dem Gemeingebrauch beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis: 
Zustimmung:		�VP-Fraktion, FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Stimmenthaltung:	SP�-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




13.
Sch�ffl Gottfried, St�gerweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Abtretung in das �ffentliche Gut Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausma� von 239 m� und Grenzberichtigung; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2017 den Beschluss �ber den Abschluss eines Bestandsvertrages mit Herrn Gottfried Sch�ffl �ber die Inbestandnahme des Grundst�ckes Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung des L�schwasserbeh�lters und einer Halle f�r die Altstoffsammlung gefasst. 

In dem Vertrag wurde auch die Abtretung einer Fl�che f�r die Errichtung einer Stra�e entlang der �stlichen Grundst�cksgrenze der Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausma� von ca. 250 m� geregelt. 

Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsb�ros DI Christoph Bauer aus Linz vom 20.07.2017 GZ 16263 vor. Demnach werden von Herrn Gottfried Sch�ffl 239 m� kostenlos an die Gemeinde abgetreten.

Im Zuge dieser Vermessung wurde der Grenzverlauf bei den Grundst�cken Nr. 2065, 2719/2, 1517 und 2719/3 KG Engerwitzdorf nach den derzeitigen Gegebenheiten in der Natur berichtigt.
Folgende Fl�chen sind davon betroffen: 
- von Parzelle Nr. 2065 KG Engerwitzdorf (Gemeinde Engerwitzdorf) werden 10 m� abgetreten und ins �ffentliche Gut Parzelle Nr. 2719/3 KG Engerwitzdorf zugeschrieben. 
- von der Parzelle Nr. 1517 KG Engerwitzdorf (Gemeinde Engerwitzdorf - Bauhof) werden 39 m� sowie 1 m� abgetreten und der Parzelle Nr. 2719/3 KG Engerwitzdorf (�ffentliches Gut) zugeschrieben. 
- von der Parzelle Nr. 2719/3 KG Engerwitzdorf (�ffentliches Gut) werden 11 m� abgetreten und der Parzelle Nr. 1517 KG Engerwitzdorf (Gemeinde Engerwitzdorf - Bauhof) zugeschrieben. 

Die Verb�cherung erfolgt gem. � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Daf�r ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten f�r die Vermessung und grundb�cherliche Durchf�hrung �bernimmt die Gemeinde. 

Im Zuge der Vermessungsarbeiten haben die Gemeinde und das Vermessungsb�ro s�mtliche Grundbuchsdaten �berpr�ft. 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die angef�hrte Grundabtretung in das �ffentliche Gut und die Grenzberichtigung entsprechend dem vorliegenden Teilungsplan GZ 16263 vom 20.07.2017 des Vermessungsb�ros DI Christoph Bauer aus Linz und die Widmung dieser Fl�che aus dem Gemeingebrauch und zum Gemeingebrauch beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger,
			FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Stimmenthaltung:	GRM Mag. Seyer-Neulinger
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




14.
Auflassung und R�ck�bereignung einer Teilfl�che des �ffentlichen Gutes Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen an Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH und die Abtretung einer Teilfl�che der Parzelle Nr. 162/1 KG Holzwiesen ins �ffentliche Gut ; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl informiert, die Firma Honeder Naturbackstube GesmbH aus Engerwitzdorf ist im Besitz der Parzellen Nr. 155/2, 162/1 und 155/5, KG. Holzwiesen. Diese sind durch das �ffentliche Gut Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen aufgeschlossen, welches aber von der Gemeinde nicht mehr ben�tigt wird. Die Fa. Honeder beabsichtigt den Betrieb zu erweitern. 

Die Fa. Honeder stellte einen Antrag um R�ck�bereignung einer Teilfl�che aus dem �ffentlichen Gut Parzelle 162/18, KG. Holzwiesen im Ausma� von ca. 680 m�. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die R�ck�bereignung an Herrn und Frau Josef und Hedwig Lamplmair, Linzerberg 6, 4209 Engerwitzdorf zu erfolgen. Im Zuge der Bauplatzbewilligung am 04.10.1991 wurde ein Teilst�ck im Ausma� von 763 m� kostenlos ins �ffentliche Gut abgetreten. Herr Herbert Lamplmair (Rechtsnachfolger) verzichtet auf die kostenlose R�ckgabe des Teilst�ckes aus der Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen und stimmt einer kostenlosen Abtretung an die Fa. Honeder zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor.
Laut Planentwurf des Vermessers Geounit DI Fuchsberger � DI St�ger Ziviltechniker OG vom 11.07.2017 GZ 3502 werden 674 m� vom �ffentlichen Gut aufgelassen und an die Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH r�ck�bereignet. 80 m� werden von der Parzelle Nr. 162/1, welche im Besitz der Fa. Honeder ist, in das �ffentliche Gut abgetreten (neuer Wendeplatz).

Die Verb�cherung erfolgt gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Daf�r ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verb�cherungskosten tr�gt die Fa. Honeder. 
Die Gemeinde und das Vermessungsb�ro �berpr�ften im Zuge der Vermessungsarbeiten s�mtliche Grundbuchsdaten. 

Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die Auflassung und R�ck�bereignung einer Teilfl�che des �ffentlichen Gutes Parzelle Nr. 162/18, KG. Holzwiesen im Ausma� von 674�m� an die Fa. Honeder Naturbackstube GesmbH aus Engerwitzdorf und die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch sowie die Abtretung einer Teilfl�che der Parzelle Nr. 162/1, KG. Holzwiesen ins �ffentliche Gut im Ausma� von 80 m� und die Widmung zum Gemeingebrauch entsprechend des Vermessungsplanes Geounit DI Fuchsberger � DI St�ger GZ 3502 beschlie�en.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger,
			FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Stimmenthaltung:	GRM Mag. Seyer-Neulinger
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




15.
Ebner G�nther, Lilienweg 8, 4209 Engerwitzdorf; Verlegung Umkehr Parzelle Nr. 3343/3, KG. Klendorf; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, Hr. Ebner G�nther, Lilienweg 8, 4209 Engerwitzdorf ersucht um Verlegung der Umkehr am Ende des Lilienweges Parzelle Nr. 3343/3 KG Klendorf. Hief�r tritt Herr Ebner eine bereits befestige Fl�che von 132 m� aus der Parzelle Nr. 3344; KG Klendorf kostenlos ins �ffentliche Gut ab. 

Frau Veronika F�rst hat die Parzelle Nr. 3343/3 KG Klendorf im Zuge der Bauplatzbewilligung am 20.01.1988 abgetreten. Nach den gesetzlichen Bestimmungen hat die R�ck�bereignung im Ausma� von 60 m� an Frau F�rst zu erfolgen. Frau F�rst verzichtet auf die R�ck�bereignung und stimmt einer kostenlosen Abtretung an Herrn Ebner zu. Eine entsprechende Vereinbarung liegt vor.

Die Verb�cherung erfolgt gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Daf�r ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verb�cherungskosten tr�gt Hr. Ebner. 
Die Gemeinde und das Vermessungsb�ro �berpr�ften im Zuge der Vermessungsarbeiten s�mtliche Grundbuchsdaten.
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die Auflassung der Parzelle 3343/3 KG Klendorf und die Widmung aus dem Gemeingebrauch sowie die Abtretung einer Teilfl�che der Parzelle Nr. 3344, KG. Klendorf im Ausma� von 132 m� in das �ffentliche Gut und die Widmung zum Gemeingebrauch beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger,
			FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Stimmenthaltung:	GRM Mag. Seyer-Neulinger
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
16.
Betriebsbaugebiet Langwiesen; Kosten�bernahme f�r die Verkabelung und Umlegung von Stromleitungen; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl informiert, durch die geplante Errichtung der Zufahrtstra�e und der Errichtung des Reinwasserkanals zum Damm ist die auf diesem Bereich bestehende Stromleitung zu verkabeln. Die Kosten entlang des Grundst�ckes der Fa. E+E in H�he von rund � 25.000,00 muss gem�� Kaufvertrag der E+E mit Fr. Winklehner die Firma E+E �bernehmen (Direktverrechnung zwischen Linz Strom Netz GmbH und Fa. E+E). 

Die restliche Verkabelung bis zum Damm liegt aufgrund der geplanten Errichtung der Zufahrtstra�e zum Damm im ausschlie�lichen Interesse der Gemeinde.
Durch diese Verkabelung ist auch die Verlegung der jetzigen Freileitung von der Stra�e �Haidberg� entlang des k�nftigen Dammes notwendig und sinnvoll.
Diese Kosten f�r die Verkabelung bis zum Damm sowie die Umlegung der Freileitung entlang des Dammes belaufen sich laut Angebot der LINZ STROM Netz GmbH vom 01.08.2017 auf rund � 29.800,00 netto. 

Finanzierung:
Die geplante Verkabelung bzw. Umlegung der Stromleitung betrifft: 
die Zufahrtstra�e zum Damm
die Errichtung des Reinwasserkanals bis zum Damm
die Umlegung der Freileitung in den Bereich des Dammes

Aus diesen genannten Gr�nden soll folgende Aufteilung der Umlegungskosten erfolgen:
Stra�enbau: 5/61258/002 mit 1/3 (� 9.947,00 + 20 % = � 11.936,40) 
Kanalbau ABA BA 16 (BBG-Langwiesen): 5/85116/004 2/3 (� 19.894,00 netto) 

Diese Ma�nahmen stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit der geplanten Errichtung der Zufahrtstra�e zum Damm und sind somit Bestandteil des Oberfl�chenentw�sserungskonzeptes. Auf Grund des GRB vom 21.05.2015 - wonach k�nftige Widmungswerber im BBG Langwiesen wertgesichert � 5,00 je Quadratmeter Baufl�che f�r die Mitfinanzierung des Oberfl�chenentw�sserungskonzeptes leisten m�ssen - ist eine unmittelbare Weiterverrechnung der Kosten f�r die Leitungsverkabelung bzw. �umlegung nicht m�glich.
Der Damm soll k�nftig auch die Bauhofliegenschaft sowie die von der Gemeinde in Bestand genommene Fl�che westlich vom Bauhof sch�tzen. 

Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die �bernahme der Kosten f�r die Verkabelung bzw. Umlegung der bestehenden Freileitung im BBG Langwiesen aufgrund des Angebotes der Linz Strom Netz GmbH in H�he von netto � 29.841,00 beschlie�en. Die Finanzierung ist wie oben dargestellt abzuwickeln und im Budget 2018 vorzumerken.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion, 
      GRM Lehner Chr. (SP�)
Stimmenthaltung:	SP�-Fraktion ohne GRM Lehner Chr.
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
17.
Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf BA 08; Errichtung eines Hochbeh�lters in Zinngie�ing sowie einer Anschlussleitung an Linz AG (Notwasserversorgung) und Herstellung eines Ringschlusses; Vergabe der Bauleitungsleistungen; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26.03.2016 die Firma Eitler aus Linz mit der Planung eines neuen Hochbeh�lters im Bereich Zinngie�ing mit rund 2.000 m� Fassungsverm�gen sowie einer Notwasserversorgung mit der LINZ AG beauftragt.

F�r die Durchf�hrung der Bauleitung wurden 4 Angebote von Ziviltechnikern eingeholt:
1. Firma Eitler und Partner aus Linz 	� 89.990,00 exkl. USt.
2. Karl und Peherstorfer aus Linz	� 93.061,11 exkl. USt.
3. Th�rriedl und Mayr aus Linz/Grieskirchen	� 96.212,00 exkl. USt.
4. Machowetz und Partner aus Linz	� 101.122,30 exkl. USt.

Die Bauleitung hat folgende Arbeitsleistungen zu �berwachen:
* Neubau eines Hochbeh�lters in Zinngie�ing mit 2.000 m� in Form von 2 NIRO-Tanks mit w�rmeged�mmter Halle (gesch�tzte Baukosten ca. � 1.700.000,-- Netto)
* 113 m Entleerungsleitung DN 200
* 700 m Transportleitungen PE 100 180 x 16,4 PN 16
* 1.673 m Transportleitung PE 100 160 x 14,6 PN 16
* Bestandsvermessung

Im Honorar sind au�erdem folgende Leistungen enthalten:
* Erstellung Unterlagen f�r die wasserrechtliche und technische Kollaudierung
* T�tigkeiten Planungskoordinator gem�� Baustellen-Koordinationsgesetz
* Fahrtkosten

Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, die Bauleitungsarbeiten f�r die oben angef�hrten Arbeiten an die Firma Eitler und Partner aus Linz zum Preis von 89.990,00 exkl. USt. zu vergeben. Die Finanzierung ist im AOHH vorgesehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




18.
�nderung Stra�enbauprogramm 2017, Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl teilt mit, die Familie Fabian suchte um �nderung des Bebauungsplanes im Bereich des Primelweges an. Der Gemeinderat fasste am 06.07.2017 einen entsprechenden Grundsatzbeschluss. Bis zur Entscheidung der Bebauungsplan�nderung soll die Asphaltierung dieses Stra�enteilst�ckes mit gesch�tzten Kosten von EUR 11.000,00 verschoben werden. 
Familie Hackl hat um Widmung einer Bauparzelle n�rdlich der Liegenschaft Bach 15 angesucht. Daf�r sind noch die Versorgungsleitungen Kanal-, Wasserleitung, Strom usw. herzustellen. Daher sollte auch diese f�r heuer vorgesehene Asphaltierung mit gesch�tzten Kosten von EUR 9.000,00 verschoben werden.
Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die �nderungen des Stra�enbauprogramms beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




19.
Vereinbarung mit den Grundbesitzern Sch�tt betreffend der �berbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG. Holzwiesen; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, mit den angef�hrten Grundbesitzern wurde eine Vereinbarung f�r die �berbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG. Holzwiesen ausgearbeitet.

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizeb�rgermeister Sch�ffl den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung f�r die �berbauung des Schmutzwasserkanals auf der Parzelle Nr. 358/20, KG Holzwiesen dem Gemeinderat beschlie�en.

GVM Mayrb�url ist der Meinung, dies sollte auch grundb�cherlich vermerkt sein. Wenn es bereits �berpr�ft wurde, wird die FP�-Fraktion zustimmen.
Der B�rgermeister antwortet, die Pr�fung ist noch nicht abgeschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion
Stimmenthaltung:	FP�-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




20.
Spielplatz Peterhof; �nderung des Pachtvertrages hinsichtlich Pachtdauer; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� informiert, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf hat mit Herrn und Frau Josef und Maria Brandstetter, Leimetshoferweg 30, 4209 Engerwitzdorf, am 08.11.1994 einen Pachtvertrag f�r den Spielplatz Peterhof, Parzelle Nr. 370/1, KG. Niederkulm, abgeschlossen.
Im Zuge des Spielraumentwicklungskonzeptes 2014 wurde der Spielplatz Peterhof im Jahr 2016 neu gestaltet. Damit eine F�rderung des Amtes der O�. Landesregierung in Anspruch genommen werden kann, muss die Pachtdauer auf mindestens 20 Jahre ge�ndert werden. Da das Grundst�ck in der Zwischenzeit auf Herrn Peter Brandstetter �bertragen wurde, �ndert sich im neuen Vertrag auch der Vertragspartner.

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pachtvertrages stellt Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge den vollinhaltlich verlesenen Pachtvertrag f�r den Spielplatz Peterhof beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




21.
Jugendtaxi; Einf�hrung von Taxigutscheinen; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� erl�utert, im Jugendrat am 16.03.2016 wurde angemerkt, dass f�r Jugendliche au�er dem Sammeltaxi, das nur zwischen Linz und dem Gemeindegebiet verkehrt, keine verg�nstigte M�glichkeit besteht, auch in andere Gemeinden zu Veranstaltungen oder Gastst�tten zu kommen.

Es wurde daher folgender Vorschlag f�r die Einf�hrung eines Jugendtaxis und die Ausgabe von Taxigutscheinen ausgearbeitet: 

F�RDERRRICHTLINIEN:

* F�rderanspruch: 
Jugendliche zwischen 15 (ab Vollendung des 15. Lebensjahres) und 21 Jahren (d. h. maximal bis einem Tag vor Vollendung des 22. Lebensjahres) sowie Zivil- und Pr�senzdiener und Studierende bis 25 Jahre
Nachweise f�r Zivil-/Pr�senzdiener bzw. Studium erforderlich!

* F�rderh�he:
Ausgabe von 15 St�ck Taxigutscheinen im Wert von je � 6,-- pro Jahr im B�rgerservice des Gemeindeamtes; die Ausgabe erfolgt einmal j�hrlich.

* Selbstbehalt: 
Laut F�rderrichtlinien des Landes O� m�ssen die Jugendlichen ein Drittel der Kosten selbst �bernehmen, d. h. � 30,--/Jahr. 

* Einl�sung:
Der Betrieb des Jugendtaxis erfolgt ausschlie�lich an Wochenenden (Freitag � Sonntag) und an Werktagen vor Feiertagen in den Abend-und Nachtstunden (ab 18.00 Uhr). 
Weiters darf f�r die gew�hlte Fahrtstrecke kein �ffentliches Verkehrsmittel zur Verf�gung stehen. 
Die Jugendlichen k�nnen selbst entscheiden, wie viele Gutscheine sie pro Fahrt einl�sen. Wird nur ein Gutschein gen�tzt, ist der restliche Fahrpreis in bar zu begleichen. 

* Taxiunternehmen: 
Mit lokalen Taxiunternehmen sollen Vertr�ge abgeschlossen werden. 

* Landesf�rderung: 
Das Land O� f�rdert das Jugendtaxi mit maximal 50 % der Gemeindekosten. Als Eigenleistung der Jugendlichen ist der Selbstbehalt (1/3) nicht f�rderbar!
Der maximale H�chstbeitrag f�r die Landesf�rderung betr�gt � 7.000,-- pro Jahr. 

* Wirksamkeit:
Die Ausgabe von Taxigutscheinen erfolgt ab 01.01.2018. 

Aufgrund der Annahme, dass ca. 40 % der Jugendlichen das Jugendtaxi nutzen werden soll im VA 2018 am Konto 1/439/7684 ein Betrag von � 21.600,-- vorgesehen werden.
(Berechnung: Ca. 600 Jugendliche vom 15. bis zum 21. Lebensjahr x 90,00 (inkl. Selbstbehalt) = � 54.000,00 x 40 % = � 21.600,00).

Durch die Eigenleistung der Jugendlichen bei der gleichen Berechnung gibt es Einnahmen in H�he von � 7.200,00. Als weitere Einnahme ist auch eine Landesf�rderung von EUR 7.000,00 vorzusehen.
Der Ausschuss schl�gt vor, dass mit den Taxigutscheinen auch eine Liste jener Taxiunternehmen ausgegeben werden soll, bei denen die Taxigutscheine eingel�st werden k�nnen.
Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten.
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die F�rderrichtlinien zur Einf�hrung eines Jugendtaxis beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme.




22.
Sammeltaxi; Reduzierung der Tarifzonen und Anpassung der Tarife; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� erinnert, seit 1993 ist es f�r Engerwitzdorfer B�rger m�glich, in den Abendstunden mit dem Sammeltaxi von Linz nach Hause zu kommen. J�hrlich werden derzeit rund 500 Fahrten durchgef�hrt und ca. 1.100 Personen bef�rdert. 
F�r die Fahrgeldverrechnung ist Engerwitzdorf in 23 Zonen eingeteilt. Die H�he des Selbstbehaltes richtet sich nach der Zone, in der der Fahrgast aussteigt und reicht derzeit von � 5,90 in Au�ertreffling bis � 11,50 im Bereich von Otten-, Pfingster- und Freitagbauer in Hohenstein. 
Bereits im letzten Jugendrat 2016 f�hrten die Jugendlichen an, dass durch diese Preispolitik f�r Jugendliche aus Engerwitzdorf Nachteile entstehen. Im gesamten Gemeindegebiet von Gallneukirchen gibt es n�mlich f�r das Sammeltaxi nur einen Tarif, d.h. auch weiter entfernte Ortsteile in Gallneukirchen haben diesen Tarif. In Engerwitzdorf f�llt man bei gleicher Kilometeranzahl wie in Gallneukirchen schon wieder in eine andere Zone und muss mehr bezahlen. 
Um diesen Hinweisen Rechnung zu tragen bzw. um generell die Bezahlung zu vereinfachen und auf Cent-Betr�ge zu verzichten, sollen nun die Tarifzonen auf insgesamt drei Zonen beschr�nkt werden. F�r diese drei Zonen werden folgende Preise vorgeschlagen: 

Zone 1
Au�ertreffling, Baumgarten, Winklersiedlung, Mittertreffling
�   6,--
Zone 2
Aigen, Gallusberg, Holzwiesen, Kreuzwirt, Innertreffling, Peterhofsiedlung, Truppen�bungsplatz, Linzerberg, Martinstift, Niederkulm, Oberreichenbach, Schweinbach, Steinreith, Zinngie�ing, Zinngie�ing-Zwicklau, 
�   8,--
Zone 3
Amberg, Au, Bach, Edtsdorf, Engerwitzberg, Engerwitzdorf, Riedmarksiedlung, Gratz, Haid, Hohenstein, Langwiesen, Klendorf, Niederreitern, Niederthal, Oberthal, Schmiedgassen, Unterreichenbach, Wolfing
�   9,--

Bei gleicher Nutzung und Auslastung w�rden die Kosten (Konto 1/699/728) f�r die Gemeinde Engerwitzdorf dadurch nur unerheblich steigen. 
Auch seitens der Taxigenossenschaft w�rde die Einf�hrung des neuen Modells begr��t. 

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten.
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� stellt den

Antrag,


der Gemeinderat m�ge das neue Tarifmodell f�r das Engerwitzdorfer Sammeltaxi g�ltig ab 01.01.2018 beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




23.
Unterst�tzung f�r Senioren; Beschlussfassung

 
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� gibt bekannt, die Obm�nner des Pensionistenverbandes und des Seniorenbundes f�hrten schon mehrmals Gespr�che mit der Gemeinde, dass f�r die Senioren R�umlichkeiten f�r die monatlichen Zusammenk�nfte zur Verf�gung gestellt werden sollen. Beide Vereine haben im Jahr je 10 Zusammenk�nfte, an denen jeweils ca. 50 Personen teilnehmen. Diese Treffen finden jeweils in einem Gasthaus in Engerwitzdorf statt.
Eine Alternative zur Bereitstellung von R�umen w�re die �bernahme der Kosten f�r das jeweils 1. Getr�nk der Teilnehmer im Rahmen der Monatstreffen ohne Muttertags-, Vatertags- und Weihnachtsfeier durch die Gemeinde.
Werden andere Seniorenvereine gegr�ndet, k�nnen auch mit diesen entsprechende Vereinbarungen getroffen werden. 
Die voraussichtlich anfallenden Kosten von rund � 3.500,00 sollen im VA 2018 auf dem Konto 1/429/7291 vorgesehen werden.
Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten.
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, dass die Gemeinde Engerwitzdorf bei den jeweils insgesamt 10 Treffen des Pensionistenverbandes und des Seniorenbundes die Kosten f�r das 1. Getr�nk �bernimmt. Die Rechnung ergeht von den Gastwirten direkt an die Gemeinde Engerwitzdorf. 

Nach einer kurzen Diskussion �ber eventuelle Baukosten eines Seniorenzentrums, die Wirtschaftlichkeit und Priorisierung von Projekten, l�sst der B�rgermeister �ber den Antrag abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion
Stimmenthaltung:	Gr�ne-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.



24.
Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 f�r die Widmung von Gr�nland zu Bauland Wohngebiet im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf im Ausma� von ca. 1.000 m�; Grundsatzbeschlussfassung

 
GRM P�hringer W. f�hrt aus, die beantragte Umwidmungsfl�che befindet sich in der Ortschaft Engerwitzdorf n�rdlich des Engerwitzdorfweges entlang der Weinbergstra�e im Ausma� von ca. 1.000 m� im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf. Die Fl�che ist im �rtlichen Entwicklungskonzept als �Wohnfunktion� vorgesehen. 

Die Ver- und Entsorgung des geplanten Baulandes ist durch die �ffentlichen Leitungen gew�hrleistet. Die verkehrsm��ige Aufschlie�ung erfolgt �ber den Engerwitzdorfweg. Die Umwidmungsfl�che befindet sich in der geogenen Risikozone A. 

Die Antragsteller nehmen zur Kenntnis, dass laut �rtlichem Entwicklungskonzept eine Baupflicht besteht, d.h. innerhalb von 7 Jahren nach der Rechtswirksamkeit des Baulandes das neue Bauland bzw. die neu geschaffenen Baupl�tze mit einem Hauptgeb�ude f�r Wohnzwecke zu bebauen sind. 

Der Wasseranschluss wird bis zur Grund-, bzw. Bauplatzgrenze von der Gemeinde errichtet. Hief�r ist zus�tzlich zur Anschlussgeb�hr ein pauschalierter Kostenersatz zu entrichten. Der Anschluss an den �ffentlichen Kanal (Hauptstrang) einschlie�lich eines allenfalls erforderlichen Anschlussschachtes beim Hauptstrang geht zu Lasten des Grundeigent�mers. Hinsichtlich der Oberfl�chenentw�sserung liegt ein Konzept der Fa. Eitler vor. 

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten.
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge dem vorliegenden Antrag auf Widmung von Gr�nland in Bauland �Wohngebiet� im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf im Ausma� von ca. 1.000 m� zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




25.
Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 45 und �rtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 �nderung Nr. 22 (Klamm�hle - Engerwitzberg); Beschlussfassung

 
GRM P�hringer W. erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 31.03.2016 den Grundsatzbeschluss f�r die Widmung von Gr�nland zu Parkf�chen �ruhender Verkehr� im Ausma� von ca. 450 m� im Bereich der Parzellen Nr. 2857 und 2856/2 KG Engerwitzdorf gefasst. 

Der Grundnachbar Christian Mayrhofer und die Familie Rudelsdorfer teilen in ihren Stellungnahmen mit, dass sie grunds�tzlich keinen Einwand gegen dieses Projekt haben. 

Von der Linz Strom Netz GmbH und der Marktgemeinde Wartberg werden keine Einw�nde eingebracht. 

Seitens der Fachabteilungen des Amtes der O�. Landesregierung Abteilung Natur- und Landschaftsschutz, und Abteilung Forst bestehen keine Einw�nde. Von der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft besteht ebenfalls kein Einwand, sie verweisen auf die teilweise Lage innerhalb des 100-j�hrigen Hochwasserabflussbereiches des Gefahrenzonenplanes Gro�e Gusen.

Die Wildbach- und Lawinenverbauung teilt mit, dass die betroffenen Grundst�cke au�erhalb von Wildbacheinzugsgebieten liegen. 

Die �ber�rtliche Raumordnung teilt mit, dass die Umwidmungsfl�che fast zur G�nze innerhalb der Regionalen Gr�nzone gem. Regionalem Raumordnungsprogramm Linz-Umland 2 liegt. Es wird jedoch unter Einbeziehung der in Bezug zur bestehenden regionalen Gr�nzone, Kleinfl�chigkeit der Umwidmungsfl�che (regionale Gr�nzone ist in diesem Bereich entlang der Gusen mindestens 160 m breit) und der bereits gegebenen Nutzungssituation (ein Gro�teil der Umwidmungsfl�che weist keine nat�rliche Vegetation auf), wird eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Ma�nahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz- Umland 2 festgestellt. Es wird daher kein fachlicher Einwand gegen die Umwidmung erhoben.   

Von der Abt. Stra�enneubau und -erhaltung wird mitgeteilt, dass die im Bestand vorhanden Anbindungen extrem schlechte Sichtverh�ltnisse aufweisen. Es kann nur unter folgenden Auflagen zugestimmt werden: 
- die derzeitige Anbindung darf nur mehr f�r das Einfahren in das Areal genutzt werden. Eine Ausfahrt �ber diese Anbindung ist nicht mehr zul�ssig. 
- die weitere Anbindung ist so umzubauen und zu gestalten, damit Sie als Hauptzufahrt f�r beide Liegenschaften (Engerwitzberg 10 � P�hringer und Engerwitzberg 11- Klamm�hle) gen�tzt werden kann. Diese weist die besseren Sichtverh�ltnisse auf. 
Diese Auflagen werden mit dem zu erwartenden Mehrverkehr bei Wiederaufnahme des Gastbetriebes mit Fremdenzimmern oder sonstigen geplanten Ma�nahmen der gegenst�ndlichen Liegenschaft begr�ndet.
Seitens der Antragsteller wurde ein Lageplan �bermittelt, wie die Zu- und Abfahrssituation aufgrund der Stellungnahme der Landesstra�enverwaltung umgesetzt werden soll. 
Die Stra�enverwaltung teilte mit Schreiben vom 10.03.2017 dazu mit, dass f�r eine positive Beurteilung die bauliche Umsetzung des Projektes laut Plan vom 25.01.2017 erforderlich ist.
Den Antragstellern wurde die Stellungnahme der Stra�enverwaltung vom 10.03.2017 mit dem Ersuchen um Bekanntgabe, bis wann die bauliche Umsetzung des Projektes geplant ist, �bermittelt. Als Frist wurde der 15.07.2017 festgelegt.
Seitens der Antragsteller erfolgte bis heute keine R�ckmeldung.

Aufgrund der negativen Stellungnahme der Stra�enverwaltung bzw. der nicht durchgef�hrten baulichen Umsetzung des Projektes vom 10.03.2017 ist eine aufsichtsbeh�rdliche Genehmigung der Fl�chenwidmungsplan�nderung nicht zu erwarten.

Der Ausschuss hat den Tageordnungspunkt eingehend vorberaten. 
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, aus den angef�hrten Gr�nden das Genehmigungsverfahren f�r die Fl�chenwidmungsplan�nderung Nr. 22 nicht mehr fortzusetzen und den Umwidmungsantrag damit abzulehnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




26.
Fl�chenwidmungsplan  Nr. 6/2013 �nderung Nr. 58 (Ordnung-Schinagl Klendorf); Beschlussfassung

 
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




27.
Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 59 (Sch�ffl - Altstoffsammelstelle Langwiesen); Beschlussfassung

 
GRM P�hringer W. informiert, die Umwidmungsfl�che von �f�r die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fl�che� in �Betriebsbaugebiet� im Ausma� von 1.369 m� befindet sich im Betriebsbaugebiet Langwiesen. Diese Fl�che wird f�r die Errichtung einer Halle f�r eine Altstoffsammelstelle sowie die Errichtung eines L�schwasserbeh�lters ben�tigt. 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 11.05.2017 den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. 

Die Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft teilt mit, dass sich die Planungsfl�che innerhalb der Randzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken befindet. Bei Beachtung der wasserrechtlich anzeige- und bewilligungspflichtigen Ma�nahmen bestehen keine Einw�nde. 

Der Regionsbeauftragte f�r Natur- und Landschaftsschutz teilt mit, dass durch die vorliegende �nderung keine negativen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu erwarten sind. Hinsichtlich der �kologischen Gegebenheiten wird gefordert, dass der Graben im Bestand gesichert wird. Unter dieser Voraussetzung kann der �nderung zugestimmt werden. 
Dazu wird bemerkt, dass der Graben bestehen bleibt. 

Von der Abt. Raumordnung bestehen keine Einw�nde. 

Seitens der Netz O� und der Linz Strom Netz GmbH bestehen keine Einw�nde

Die Fa. Ecko GmbH teilt in Ihrer Stellungnahme mit, dass grunds�tzlich einer �nderung des Fl�chenwidmungsplanes nichts dagegen spricht. Jedoch fordern sie die Gemeinde auf, zuk�nftig beim bestehenden Bau und auch vorausschauend auf die Planung der neuen Altstoffsammelstelle gegen die illegale M�llablagerung vor der Sammelstelle anzuk�mpfen. Durch den Wind kommt der ganze M�ll auf dem Grundst�ck der Firma Ecko zu liegen, dem k�nnte zB mit einer �berwachungskamera entgegen gewirkt werden. 

Der Tagesordnungspunkt wurde vom Ausschuss vorberaten. 
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die �nderung Nr. 59 des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013  beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




28.
Doblhammer Harald, Sch�nbergerweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um �nderung / Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Bach-Kreuzfeld"; Grundsatzbeschlussfassung

 
GRM P�hringer W. informiert, Herr Harald Doblhammer, wohnhaft in Sch�nbergerweg 2, 4209 Engerwitzdorf ist Eigent�mer der Parzelle 1514/8, KG. Klendorf in der Ortschaft Bach. Er beabsichtigt einen Zubau beim bestehenden Objekt. Geplant w�re ein zweigeschossiger Zubau mit Flachdach. Da die geplante Bebauung aufgrund des derzeit g�ltigen Bebauungsplanes nicht m�glich ist, ersucht er um �nderung des Bebauungsplanes hinsichtlich der s�dseitigen Baufluchtlinie und der Dachformen. 

Der im Bereich des Sch�nbergerweges rechtsg�ltige Bebauungsplanes Nr. 21 �Bach-Kreuzfeld� ist seit 12.10.1988 rechtswirksam. Der G�ltigkeitsbereich dieses Planes umfasst die Parzellen 1514/1 bis 1514/12 und 1511/1, /2, 1511/4 bis 1511/13, KG. Klendorf.
Die Festlegungen dieses Planes entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen. Der gesamte Bebauungsplanbereich ist bis auf drei Parzellen bebaut. 
Der �ffentliche Stra�engrund ist abgetreten und die Stra�en errichtet.
Der Bebauungsplan ist f�r die weitere geordnete Bebauung nicht mehr erforderlich und stehen �ffentliche Interessen einer Aufhebung nicht entgegen. 

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und spricht sich gegen eine Aufhebung des Bebauungsplanes aus, da die festgelegte 2-gescho�ige Bebauung nicht aufgehoben werden soll. 
Der �nderung der s�dseitigen Baufluchtlinie auf 5,0 m wird zugestimmt. 
Weiters werden die Festlegungen f�r Dachformen, Garagen und Nebengeb�ude sowie Einfriedungen, wie bereits in der Gemeinderatssitzung am 11.05.2017 beschlossen, angepasst. 
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden die �nderung des Bebauungsplanes Nr. 21 �Bach-Kreuzfeld� hinsichtlich der s�dseitigen Baufluchtlinie auf 5,0 m im Bereich der Parzellen 1514/8, 1511/13 und 1511/2, KG. Klendorf beschlie�en

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




29.
ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstra�e 11, 4020 Linz; Ansuchen um �nderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgr�nde"; Grundsatzbeschlussfassung

 
Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.




30.
Bebauungsplan Nr. 81 "Lindinger - Gr�nde"; Herausnahme des Fu�weges und der Bepflanzung; Grundsatzbeschlussfassung

 
GRM P�hringer W. teilt mit, im Zuge der Planerstellung f�r das Einleitungsverfahren der Bebauungsplan�nderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr. 81 �Lindingergr�nde� (�berarbeitung der textlichen Festlegungen) stellte sich heraus, dass der im westlichen Planungsraum eingezeichnete Fu�weg und die Laubbaumbepflanzung nicht errichtet wurden. 
Die Stra�e (Moserweg) wurde bis zu den Grundgrenzen asphaltiert.

Der Ausschuss hat den Tagesordnungpunkt vorberaten. 
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag, 

der Gemeinderat m�ge die Herausnahme des Fu�weges sowie der Laubbaumbepflanzungen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens in der nun vorliegenden Form mit der �nderung Nr. 3 beschlie�en. 

GRM Dr. Niebsch kritisiert, dass die Nichterrichtung des Fu�weges sowie die Laubbaumbepflanzungen im Nachhinein legalisiert werden. Dies widerspreche der geltenden Gesetzeslage.
F�r GVM Mayrb�url stellt sich eine Situation dar, die man akzeptieren sollte. Die Stra�e wegstemmen und B�ume setzen, w�re eine finanzielle Frage.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:		�VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion
Gegenstimme:	Gr�ne-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.




31.
Bebauungsplan Nr. 28 "Reith" �nderung Nr. 8; Beschlussfassung

 
GRM P�hringer W. erinnert, der Gemeinderat hat in den Sitzungen am 09.02.2017 (�nderung Baufluchtlinie Parz. 162/3 und Anpassung der Bestimmungen f�r Garagen und Nebengeb�ude), 06.04.2017 (Anpassung der Bestimmungen f�r Einfriedungen) und 11.05.2017 (Dachformen, Gel�ndever�nderungen und Anzahl der Stellpl�tze) die Grundsatzbeschl�sse f�r die �nderung des Bebauungsplanes gefasst.

Herr Ing. Johannes Plakolm regt in seiner Stellungnahme an, dass die n�rdlich gelegenen Grundst�cke der Siedlungsstra�e Reith eine durchgehende Baufluchtlinie von 7 m im S�den und 3 m im Norden aufweisen sollen. Des Weiteren soll die umschlie�ende Baufluchtlinie �ber alle Grundst�cke, die n�rdlich der Siedlungsstra�e Reith verlaufen, gef�hrt werden. F�r die s�dlich der Prager Bundesstra�e gelegenen Grundst�cke sollte man ebenfalls eine umschlie�ende Baufluchtlinie vorsehen. Weiters sollen die textlichen Festlegungen bez�glich G�ltigkeit in den jeweiligen Bebauungspl�nen konkretisiert werden.

Seitens der Linz Strom Netz GmbH besteht kein Einwand und von der Netz O� GmbH besteht grunds�tzlich auch kein Einwand, sofern die derzeitigen H�hen unver�ndert bleiben bzw. sich nur geringf�gige �nderungen ergeben, sodass eine �berdeckung von 1 m gew�hrleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Weiters wird darauf hingewiesen, dass auch l�ngsf�hrende Gartenmauern, Garagen, Carport, Dachvorspr�nge, Winterg�rten und dgl. als Bebauung gelten. 

Die Abt. Umweltschutz teilt mit, dass der Bebauungsplan aus l�rmschutztechnischer Sicht auf Grund der Lage des Planungsgebietes und den damit verbundenen verkehrsbedingten L�rmimmissionen hinsichtlich L�rmschutzma�nahmen zu konkretisieren ist. 

Seitens der Abt. Grund- und Trinkwasser- und Oberfl�chengew�sserwirtschaft bestehen keine Einw�nde, wenn die Bestimmungen f�r das Grundwasserschongebiet Oberes Gallneukirchner Becken beachtet werden. 

Aus naturschutzfachlicher Sicht kann der geplanten �nderung zugestimmt werden. Kritisiert werden lediglich, die unterschiedlichen Festlegungen der zul�ssigen Geb�udeh�hen in den einzelnen Nutzungsschablonen, da diese teilweise durch die zul�ssige Gescho�anzahl oder durch die Festlegung der Traufenh�he bzw. der Firsth�he oder beides gleichzeitig erfolgt. Noch dazu werden in den Planunterlagen keine Bezugspunkte festgestellt und ist daher mit Auslegungsschwierigkeiten im Bauverfahren zu rechnen. In einer Nutzungsschablone ist lediglich eine zul�ssige Meterangabe angegeben, ohne genau zu konkretisieren, ob es sich dabei um die zul�ssige Traufen � oder Firsth�he handelt.  

Seitens der  Abt. Stra�enneubau und �erhaltung besteht kein Einwand.

Von der Abt. Raumordnung wird mitgeteilt, dass durch die Lage der gegenst�ndlichen Grundst�cksfl�chen im Einflussbereich der Landesstra�e �ber�rtliche Interessen ber�hrt werden. Daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbeh�rde vor Kundmachung des Beschlusses erforderlich. 

Die L�rmschutzma�nahmen wurden in den Bebauungsplan aufgenommen. Weiters wurden die Geb�udeh�hen in den Festlegungen zusammengefasst mit einem Verweis auf die Legende. 

Der Auschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und stimmt dabei einer �nderung der n�rdlichen Baufluchtlinie auf 5,0 m sowie einer Erweiterung der umschlie�enden Baufluchtlinie im Bereich der Parzelle 2619 zu. Auf Parzelle 2619 soll eine Gescho�fl�chenzahl von 0,4 festgelegt werden. 
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die �nderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Nr. 28 �Reith� in der nun vorliegenden Form beschlie�en.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




32.
Bebauungsplan Nr. 33 "Innertreffling - Kreuzwirt" �nderung Nr. 6 (Teilaufhebung); Beschlussfassung

 
GRM P�hringer W. berichtet, die �nderung umfasst den nord�stlichen Planungsraum des Bebauungsplanes im Siedlungsgebiet von Innertreffling s�dlich der A7. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.04.2017 den Grundsatzbeschluss f�r die Teilaufhebung im Bereich der Parzellen Nr. 399/8, 399/6, 395/5, 395/10, 395/9, 395/8, 399/4 und Teilbereich der Parzelle Nr. 399/3 KG Niederkulm gefasst. 

Von den betroffenen Grundbesitzern wurde keine Stellungnahme abgegeben. 
Seitens der Linz Strom Netz GmbH besteht kein Einwand und von der Netz O� GmbH
besteht grunds�tzlich auch kein Einwand, sofern die derzeitigen H�hen unver�ndert bleiben bzw. sich nur geringf�gige �nderungen ergeben, sodass eine �berdeckung von 1 m gew�hrleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Weiters wird darauf hingewiesen, dass auch l�ngsf�hrende Gartenmauern, Garagen, Carport, Dachvorspr�nge, Winterg�rten und dgl. als Bebauung gelten. 

Die Abteilung Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass �ber�rtliche Interessen im besonderen Ma�e nicht ber�hrt werden, daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbeh�rde vor Kundmachung des Beschlusses nicht erforderlich. 

Der Ausschuss hat den Tagesordnungspukt eingehend vorberaten. 
GRM P�hringer W. stellt den

Antrag,

der Gemeinderat m�ge die �nderung Nr. 6 des Bebauungsplanes Nr. 33 �Innertreffling � Kreuzwirt� beschlie�en. 

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme




33.
Evangelisches Diakoniewerk Gallneukirchen; Kindergarten am Linzerberg; Abgangsdeckungsvereinbarung; Beschlussfassung

 
GRM Meisinger MAS M.Sc h�lt fest, wie bereits mehrmals berichtet, soll mit dem Evangelischen Diakoniewerk ein Abgangsdeckungsvertrag abgeschlossen werden. Dieser ist Voraussetzung, dass der Kindergarten am Linzerberg weiterhin bestehen kann, weil ab 2018/2019 der Kindergarten nicht mehr f�r Kinder mit heilp�dagogischem Bedarf sondern als Regelkindergarten (nach dem O� Kinderbetreuungsgesetz) gef�hrt wird. Die Finanzierung durch das Land O� ist daher nicht mehr gegeben, der Kindergarten ist aber im Entwicklungskonzept der Gemeinde Engerwitzdorf ber�cksichtigt.
Das in der Ausschuss-Sitzung am 22.06.2017 pr�sentierte Arbeits�bereinkommen wurde von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 06.07.2017 abgesetzt und in Absprache mit dem Diakoniewerk nochmals �berarbeitet. Erg�nzt wurde ua. die G�ltigkeit ab dem Kindergartenjahr 2018/2019, ge�ndert das Datum der Budgetvorlage und die Bezeichnung �Diakoniewerk� (statt Diakonie).Weiters wurden die Punkt IV und Punkt IX abge�ndert.

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Arbeits�bereinkommens stellt GRM Meisinger MAS M.Sc den 

Antrag,

vorbehaltlich der Zustimmung des Evangelischen Diakoniewerks m�ge der Gemeinderat dem vollinhaltlich verlesenen Arbeits�bereinkommen zustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
GRM Kainm�ller ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal.




34.
Berichte aus den Arbeitskreisen

 
Gesunde Gemeinde
Vizeb�rgermeister Moser-Luger dipl�m� bedankt sich bei allen Beteiligten f�r das gute Gelingen des Gesundheitstages.

E-GEM
GRM Dr. Niebsch informiert, der E-GEM Arbeitskreis setzt seine n�chsten Aktivit�ten in Richtung Betriebe. Bereits bestehende Klimab�ndnisbetriebe werden in der Gemeindezeitung vorgestellt, damit veranschaulicht wird, welchen Nutzen Betriebe bei einem Beitritt haben. 

Fairtrade
GRM Vezmar-Gutenbrunner berichtet �ber die Fairtrade Kaffeechallenge vom 01. bis 31. Oktober 2017. Aus diesem Grunde wurde zu Beginn der Sitzung Kaffee bereitgestellt. 

Weiters teilt GRM Vezmar-Gutenbrunner mit, dass ein Kochkurs �ber syrische Gerichte in der Volksschule Schweinbach geplant ist. 




35.
Bericht des B�rgermeisters

 
a) Der B�rgermeister berichtet, das Bundesministerium f�r Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft hat auf die Anti-Atom-Resolution des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf reagiert und eine Stellungnahme abgegeben. Diese Stellungnahme wird der Verhandlungsschrift zu dieser Sitzung angeschlossen.

b) Der B�rgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Binder, GRM Mayrb�url, GRM Harant, GRM Vzemar-Gutenbrunner, GRM Dr. Niebsch, GRM Reithmayr, GVM Haider, GRM Leibetseder und GREM Lehner Johann.




36.
Allf�lliges

 
a) GRM Schwarz bedankt sich f�r den Kaffee zu Beginn der Sitzung.
b) Vizeb�rgermeister Sch�ffl l�dt ein zum Ausflug des Bauernbundes am 28.10.2017 zum Kraftwerk Zwentendorf.




37.
Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Gr�nen: Sofortiger Ausbau von Park&Ride im Linzer Umland

 
Der B�rgermeister berichtet, die Gr�ne-Fraktion hat gem�� � 46 Abs. 3 O�. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. 

Begr�ndung:
Jeden Tag pendeln �ber 100.000 Menschen nach Linz, 75 Prozent davon mit dem PKW. Die Folge sind Staus, �rger bei PendlerInnen und LinzerInnen, schlechte Luft und L�rm. W�hrend jahrelang versprochene Projekte des �PNV immer wieder verz�gert werden, wird die Situation nunmehr durch den Wegfall des Parkplatzes am Urfahraner Jahrmarkt erneut versch�rft. 
Wir brauchen aber endlich verbesserte Alternativen f�r die Fahrt mit dem Auto nach Linz � das sind attraktive �ffentliche Verkehrsmittel und ein funktionierendes Park&Ride-System. Eine Studie des Landes O� zeigt, dass mit mittlerem Aufwand alleine entlang der Summerauerbahn und der M�hlkreisbahn 1.000 neue Parkpl�tze f�r PendlerInnen errichtet werden k�nnen. Auch entlang der wichtigsten Buslinien besteht noch hohes Potential f�r PendlerInnen-Parkpl�tze. 
Alleine aus unserer Gemeinde pendeln t�glich fast 2.400 Menschen nach Linz, um dort einer Erwerbst�tigkeit nachzugehen. 
Nach Ansicht der Gr�nen Gemeinderatsfraktion ist es daher dringend geboten, mittels dieser Resolution an den O�. Landtag daf�r einzutreten, dass auch im Interesse der B�rgerInnen von Engerwitzdorf so schnell wie m�glich ein attraktives Park&Ride-System umgesetzt wird.

Der B�rgermeister stellt den 

Antrag,

der Gemeinderat m�ge beschlie�en, den gegenst�ndlichen Tagesordnungspunkt dem Ausschuss f�r Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme


















Genehmigung der Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung:

Gegen die w�hrend der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung vom 12.09.2017 wurden keine Einwendungen erhoben.


Nachdem die Tagesordnung ersch�pft ist und sonstige Antr�ge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schlie�t der Vorsitzende die Sitzung um 21:44 Uhr.

Der Vorsitzende:








Der Schriftf�hrer:













Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 09.11.2017 keine Einwendungen erhoben wurden / �ber die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.


Engerwitzdorf, 09.11.2017

Der Vorsitzende:










Mitglied �VP-Fraktion








Mitglied SP�-Fraktion








Mitglied FP�-Fraktion








Mitglied Gr�ne-Fraktion

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Sitzungsprotokoll f�r die Sitzung: Gemeinderat am 12.10.2017

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