Lfd.Nr.: 4, 2017 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 11.05.2017 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 5 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Sandra Harant (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Stefan Schimböck (ÖVP) für Lisa Mühlberger Ingrid Gattringer (ÖVP) für Rosina Reichör Heidemarie Fürst (ÖVP) für Andreas Riefershofer Hertha Angerer (SPÖ) für Christian Lehner Es fehlten entschuldigt: Lisa Mühlberger Rosina Reichör Andreas Riefershofer Andreas Naderer Christian Lehner Es fehlten unentschuldigt: Sieglinde Faltlhansl (FPÖ) =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 TLF FF Schweinbach - Finanzierungsplan-Nr. 03; Anpassung wegen "Normkosten" für das Amt der OÖ. Landesregierung; Beschlussfassung 2 Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2017; Beschlussfassung 3 Erweiterung des Amtshauses; Änderung des Finanzierungsplanes (FP 03); Beschlussfassung 4 Kreditüberschreitung Nr. 2/2017; Beschlussfassung 5 Sanierung ASKÖ Treffling; Erstellen eines Finanzierungsplanes (Nr.01); Beschlussfassung 6 Entsendung eines "Europa-Gemeinderates"; Beschlussfassung 7 Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 7 a Vergabe der Baustellenkoordination 7 b Vergabe der Haustechnik 7 c Vergabe der Elektroarbeiten 8 Option auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer für den Grunderwerb im Betriebsbaugebiet Langwiesen zur Errichtung eines Dammes bzw. Mulde im Zuge der Oberflächenentwässerung; Beschlussfassung 9 Abschluss eines Bestandsvertrages mit Gottfried Schöffl über die Inbestandsnahme des Grundstückes Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf (Bereich Langwiesen-Bauhof) zur Errichtung des Löschwasserbehälters bzw. einer Halle für die Altstoffentsorgung; Beschlussfassung 10 Firma Ö-Bauland und Projektentwicklungs GmbH und Herr Dr. Timo Wiesinger; Abschluss einer Vereinbarung über die Errichtung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der „Wiesingergründe am Gallusberg“; Beschlussfassung 11 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz, Ernst und Elisabeth Dieplinger, Am Kropfberg 3, 4209 Engerwitzdorf; Grundveräußerung, Beschlussfassung 12 Vereinbarung mit den Grundbesitzern Herrn Hostnik Rudolf, Unteramberg 4/1, 4100 Gramastetten, Herrn Hostnik Rudolf Erich, Akaziengang 7, 4048 Puchenau; Frau Hostnik Sylvia, Breinbauerweg 24, 4040 Linz; Herrn Hostnik Tibor Siegfried, Aubrunnerweg 37, 4040 Linz; Frau Lindner-Hostnik Claudia, St.-Veiter-Anger 22, 8046 Graz betreffend der Überbauung des Mischwasserkanals auf der Parzelle Nr. 155/3; KG Holzwiesen; Beschlussfassung 13 Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf; Standortsuche eines neuen Tiefbrunnens im Bereich Schweinbach; Auftragsvergabe der Probebohrarbeiten; Beschlussfassung 14 Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Grünland zu "Betriebsbaugebiet" Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 1.369 m²; Grundsatzbeschlussfassung 15 Gottenhuber Alois, Niederreitern 14, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu "Dorfgebiet" im Bereich der Parzellen 682 und 683, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Beschlussfassung 16 Hohl Robert und Claudia, Au 3, 4209 Engerwitzdorf, vertr. durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Hawel; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu "Dorfgebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 2871/1 KG Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung 17 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 47, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 24 (Bodingbauer-Amberg); Beschlussfassung 18 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 55 (Widmann - Au); Beschlussfassung 19 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 56 (Penkner - Mittertreffling); Beschlussfassung 20 Überarbeitung der Bebauungspläne hinsichtlich einheitlicher Festlegungen; Beschlussfassung 21 Bebauungsplan Nr. 28 "Reith" Änderung Nr. 8; Änderung hinsichtlich Abstand von überdachten Abstellplätzen zum öffentlichen Gut, Dachformen, Geländeveränderungen und Stellplätze; weitere Beschlussfassung 22 Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 03.11.2016, Zl. 0300-162.020-10972-2016 (Bescheid gem. § 49 Oö. Bauordnung - Herstellung des konsensgemäßen Zustandes); Beschlussfassung 23 Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 09.02.2017, Zl. 0300-162.048-12037-2016 (Abweisung und Zurückweisung Bauansuchen vom 17.11.2016); Beschlussfassung 24 Berichte aus den Arbeitskreisen 25 Bericht des Bürgermeisters 26 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 28.04.2017 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 06.04.2017 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Hertha Angerer wird durch den Bürgermeister angelobt. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 22 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. TLF FF Schweinbach - Finanzierungsplan-Nr. 03; Anpassung wegen "Normkosten" für das Amt der OÖ. Landesregierung; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA erinnert, dass der Gemeinderat zuletzt am 20.10.2016 den Finanzierungsplan-Nr. 02 für den Ankauf des neuen TLF-A für die Feuerwehr Schweinbach mit einer Gesamtsumme von € 324.700,00. Vorhaben-Nr.: 164 FinA: 11.10.2016 GRS: 20.10.2016 FF SCHWEINBACH - TLF-A FP 02 Ausgaben (Brutto): 2016 2017 2018 Gesamt Anschaffungskosten 1.600 323.100   324.700 S u m m e 1.600 323.100 0 324.700         0 Einnahmen: 2016 2017 2018   Rücklage 1.600 54.100   55.700 Beitrag FF   55.000   55.000 Sonstige Mittel - LFK   93.000   93.000 Bedarfszuweisung   121.000   121.000 S u m m e 1.600 323.100 0 324.700 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Nach der Antragstellung auf Bedarfszuweisungsmittel übermittelte uns das Amt der Oö. Landesregierung mit Schreiben vom 9. März 2017 den Finanzierungsvorschlag auf Basis der Normkosten. Diese belaufen sich auf € 255.800,00 und entsprechen dem BBG-Bestbieterangebot 2016 des Landes-Feuerwehrkommandos OÖ. Die Pflichtausrüstung und allfällige zusätzliche Ausrüstungsgegenstände sind darin und somit auch in der Finanzierungsdarstellung des Amtes der OÖ. Landesregierung nicht enthalten und werden aus Mittel der Feuerwehr Schweinbach bzw. der Gemeinde Engerwitzdorf finanziert. Für die Beantragung auf Flüssigmachung der BZ-Mittel in Höhe von € 121.000,00 ist ein vom Gemeinderat beschlossener Finanzierungsplan, der der Finanzierungsdarstellung des Amtes der OÖ. Landesregierung auf Basis der Normkosten entspricht, vorzulegen. Der Gesamtfinanzierungsplan-Nr.03 (inkl. Pflichtausrüstung und zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände) hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 164 FinA: 04.05.2017 GRS: 11.05.2017 FF SCHWEINBACH - TLF-A Entwurf FP 03 Ausgaben (Brutto): 2016 2017 2018 Gesamt Anschaffungskosten 1.644 323.100   324.744 S u m m e 1.644 323.100 0 324.744         0 Einnahmen: 2016 2017 2018   Rücklage 1.644 54.100   55.744 Beitrag FF   55.000   55.000 Sonstige Mittel - LFK   93.000   93.000 Bedarfszuweisung   121.000   121.000 S u m m e 1.644 323.100 0 324.744 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Daraus ableitend ergibt sich folgender Normkosten-Finanzierungsplan: Vorhaben-Nr.: 164 FinA: 04.05.2017 GRS: 11.05.2017 FF SCHWEINBACH - TLF-A FP 01 Normkosten Ausgaben (Brutto): 2016 2017 2018 Gesamt Anschaffungskosten 255.800 255.800 S u m m e 0 255.800 0 255.800 0 Einnahmen: 2016 2017 2018 Rücklage 41.800 41.800 Sonstige Mittel - LFK 93.000 93.000 Bedarfszuweisung 121.000 121.000 S u m m e 0 255.800 0 255.800 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderate möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellte Finanzierungen (Gesamtfinanzierung und Normkostenfinanzierung) für den Ankauf des TLF-A für die FF Schweinbach beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2017; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA teilt mit, auf Grund des § 99 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft über den Voranschlag dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Berichtes stellt GRM Schwarz, MBA den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2017 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Erweiterung des Amtshauses; Änderung des Finanzierungsplanes (FP 03); Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA berichtet, mit Schreiben vom 12.3.2017 erhielten wir die Genehmigung der Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik des Amtes der OÖ. Landesregierung für die Erweiterung des Amtshauses mit anerkannten Kosten von insgesamt € 606.000,00 inkl. Ust. Die Bodenuntersuchung ergab zusätzliche Sonderfundierungsmaßnahmen, die eine Erhöhung der ursprünglichen Kosten von € 590.000,00 um rund € 16.000,00 auf € 606.000,00 erforderlich machten. Dazu hat uns die Direktion Inneres und Kommunales des Amtes der OÖ. Landesregierung am 23.3.2017 einen Finanzierungsvorschlag übermittelt, der vom Gemeinderat zu beschließen ist. Bisheriger Finanzierungsplan-Nr. 02: Vorhaben-Nr.: 100 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Amtshauserweiterung FP 02 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 3.420 36.600 19.980 60.000 Baumeisterarb./Einrichtung   350.000 172.000 522.000 Eigenleistung der Gde.   8.000   8.000 S u m m e : 3.420 394.600 191.980 590.000           Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine Rücklage 3.420 239.100 44.480 287.000 Bedarfszuweisung   147.500 147.500 295.000 Eigenleistung der Gde.   8.000   8.000 S u m m e : 3.420 394.600 191.980 590.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Angepasster neuer Finanzierungsplan-Nr. 03: Vorhaben-Nr.: 100 FinA: 04.05.2017 GRS: 11.05.2017 Amtshaus- erweiterung Entwurf FP 03 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 3.420 37.000 20.000 60.420 Baumeisterarb./Einrichtung 360.000 177.580 537.580 Eigenleistung der Gde. 8.000 8.000 S u m m e : 3.420 405.000 197.580 606.000 Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine Rücklage 3.420 245.500 46.080 295.000 Bedarfszuweisung 151.500 151.500 303.000 Eigenleistung der Gde. 8.000 8.000 S u m m e : 3.420 405.000 197.580 606.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Anpassung des oben dargestellten Finanzierungsplan-Nr. 03 mit einer Gesamtsumme von € 606.000,00 inkl. Ust. beschließen Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 4. Kreditüberschreitung Nr. 2/2017; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA stellt fest, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in Höhe von € 20.000,00 liegt vor: 1/814/459+728 – Winterdienst Überschreitung: € 20.000,00 Begründung: Für die Verbrauchsgüter(Post 459: Salz- und Splittmaterial) im Winterdienst waren für 2017 insgesamt € 25.000,00 budgetiert. Dieser Betrag wurde aufgrund der Erfahrungswerte der letzten Jahre veranschlagt. Aufgrund des diesjährigen Winters reicht dieses Budget nicht aus. Die bisherige Überschreitung beträgt rund € 4.500,00. Für den kommenden Winter ist gegen Jahresende noch mit Ausgaben von rund € 7.500,00 zu rechnen. Für die Fremdleistungen (Post 728) wurden € 50.000,00 präliminiert. Der aktuelle Ausgabenstand beträgt rund € 58.000,00. Die Gesamtüberschreitung wird im Finanzjahr 2017 voraussichtlich € 20.000,00 betragen. Bedeckung: Die Bedeckung ist durch Mehreinnahmen bei der VA-Stelle 2/024/817 (Wahlkostenersätze) in Höhe von € 8.000,00 bzw. durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage (VA-Stelle 2/981/298) von € 12.000,00 möglich. GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Kreditüberschreitung Nr. 2/2017 in Höhe von € 20.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Sanierung ASKÖ Treffling; Erstellen eines Finanzierungsplanes (Nr.01); Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA führt aus, in der Gemeindevorstandssitzung am 9.5.2017 wurden die Gewerke für die Dachsanierung der ASKÖ Treffling vergeben. Trotz des relativ geringen Lebensalters von rund 15 Jahre sind das Dach und die Dachkonstruktion nach Prüfung durch einen Bauphysiker zu sanieren. Im Gutachten sind u.a. mangelhafte Ausführungen im Bereich der Blecheindeckung, zum Teil unrichtige Anschlüsse an die Attika, Verschraubungen in den Regenabläufen und andere diverse Mängel angeführt. Eine Haftung gegenüber der seinerzeit ausführenden Firma Nimmervoll aus Reichenthal ist nicht mehr möglich, da diese schon vor Jahren in Konkurs gegangen ist. Im Voranschlag 2017 bzw. in der MFP sind entsprechende Mittel vorgesehen. Schriftliche Zusagen über die Mitfinanzierung von dritter Seite liegen derzeit noch nicht vor. Sollten die im Finanzierungsplan angenommen Einnahmen nicht in dieser Höhe fließen, ist eine Adaptierung des Finanzierungsplanes durch Erhöhung der Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage erforderlich. Der im Finanzjahr 2017 dargestellte Abgang wird zwischenzeitlich durch eine vorübergehende Rücklagenentnahme finanziert. Der erstellte Finanzierungsplan-Nr. 01 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 273 FinA: 04.05.2017 GRS: 11.05.2017 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 Gesamt Planung/Bauleitung 5.000 5.000 Baumeisterarbeiten 62.000 62.000 Außenanlagen 7.000 7.000 Unvorhergesehenes 6.000 6.000 S u m m e 73.000 7.000 0 80.000 Einnahmen: 2017 2018 2019 Gesamt Allgem. Rücklage 30.000 30.000 ASKÖ Dachverband 5.000 5.000 Fußballverband 5.000 5.000 Landesbeitrag 20.000 20.000 Bedarfszuweisung 20.000 20.000 S u m m e 30.000 50.000 0 80.000 Abgang/Überschuss -43.000 43.000 0 0 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr.01 für die Sanierungsmaßnahmen bei der ASKÖ Treffling in Höhe von € 80.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Entsendung eines "Europa-Gemeinderates"; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA berichtet, im Jahr 2010 hat das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres die Initiative „Europa fängt in der Gemeinde an“ ins Leben gerufen. Die Europa-Beauftragten stehen in regelmäßigem Kontakt mit dem Bundesministerium und erhalten maßgeschneiderte Informationen über aktuelle Entwicklungen in Europa. Die Europa-GemeinderätInnen verfügen über Wissen, Erfahrung und Kontakte, damit sie als Informationsdrehscheiben für EU-Themen in den Gemeinden aktiv sein können. Die Nominierung von Europa-GemeinderätInnen obliegt autonom jeder Gemeinde. Bisher übte GVM KR Wolfgang Griesmann diese Funktion ehrenamtlich aus, nun hat sich GRM Christoph Meisinger, MSc dazu bereit erklärt. GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen, GRM Christoph Meisinger, MSc als Europa-Gemeinderat im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres anmelden. Der Bürgermeister unterbreitet den Vorschlag an die anderen Gemeinderatsfraktionen, bis 10 Tage vor der nächsten Gemeinderatssitzung ebenfalls einen Europa-Gemeinderat zu nominieren. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Meisinger, MSc bedankt sich für das Vertrauen und er bedankt sich bei seinem Vorgänger GVM Griesmann. Europa ist ein großes Anliegen für ihn. Er lädt jede Fraktion ein, einen Europa-Gemeinderat namhaft zu machen. GVM Griesmann beglückwünscht seinen Nachfolger und betont, diese Funktion ist mit viel Arbeit verbunden, insbesonders bei den Europawahlen. 7. Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung Der Bürgermeister informiert, die Gesamtkosten laut Schätzung des Architekten vom 20.04.2017 inklusive der zusätzlichen Kosten für die erforderlichen Spezialtiefbauten betragen EUR 606.000,00 inkl. USt. Diese Summe hat das Land OÖ im Rahmen des Kostendämpfungsverfahrens anerkannt. bisherige Vergabe durch den Gemeinderat vom 20.10.2016, 15.12.2016 und 06.04.2017: * Planung, Bauleitung € 59.328,00 * Statische Bearbeitung € 3.864,00 * Geotechnisches Gutachten € 2.613,66 * Baumeisterarbeiten € 169.922,35 * Schwarzdecker-, Spengler-, Fassadenarbeiten € 41.015,54 * Sonnenschutzarbeiten € 4.257,60 * Glastrennwände € 19.516,82 * Aluminiumportale € 64.512,00 * Trockenbauarbeiten € 30.325,86 * Bautischlerarbeiten € 9.906,00 * Estrich und Holzboden € 22.644,60 * Malerarbeiten € 13.604,40 * Sonderfachplaner f. Elektro und Haustechnik € 5.700,00 * Spezialtiefbau € 17.498,28 Summe € 464.709,11 brutto geplante Vergaben des Gemeinderates am 11.05.2017: Gewerke Vergabe inkl. USt. Schätzung inkl. USt. * Elektroarbeiten * € 49.584,90 * € 49.800,00 * Haustechnik * Baustellenkoordination * € 28.062,60 * € 2.431,20 * € 19.800,00 * € 0 Summe € 80.078,70 € 69.600,00 Gesamtsumme der bisherigen Vergaben (inkl. 11.5.2017) € 544.787,81 brutto Gesamtsumme der Schätzung der bisherigen Vergaben € 556.485,66 brutto Noch offene Vergaben (Kostenschätzung): * Einrichtung € 31.800,00 Summe € 31.800,00 brutto 7a. Vergabe der Baustellenkoordination Der Bürgermeister teilt mit, Architekt Habringer holte folgende Angebote ein: Rhg. Firma inkl. USt. 1 Heis + Koller Ingenieure GmbH. aus Linz € 2.431,20 2 Freudenthaler Bau GmbH. aus St. Georgen € 2.520,00 Nach Prüfung der Angebote ist die Firma Heis + Koller Ingenieure GmbH. aus Linz für das Gewerk Baustellenkoordination als Billigstbieter festgelegt geworden. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Baustellenkoordination für die Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma Heis + Koller Ingenieure GmbH. aus Linz zum Preis von € 2.431,20 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0101 gesichert. GVM Mayrbäurl ist der Überzeugung, dass der Anbau generell nicht notwendig ist, seine Fraktion wird daher nicht zustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7b. Vergabe der Haustechnik Der Bürgermeister führt aus, die Schätzung für das Gewerk Haustechnik liegt bei € 19.800,00 inkl. USt. Die Firma Konkret holte folgende Angebote ein: Rhg. Firma inkl. USt. 1 Fa. Wagner GmbH. aus Engerwitzdorf € 28.062,60 2 Fa. Siemens Bacon GmbH. aus Linz € 28.997,04 3 Fa. Ing. Nobert Tschernuth aus Gallneukirchen Nicht angeboten 4 Fa. System ACAM aus Pucking Nicht angeboten 5 Fa. Wurm aus Unterweitersdorf Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte die Firma Konkret die Firma Wagner GmbH. aus Engerwitzdorf für das Gewerk Haustechnik als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt € 28.062,60 inkl. USt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Haustechnik für die Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma Wagner aus Engerwitzdorf zum Preis von € 28.062,60inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7c. Vergabe der Elektroarbeiten Der Bürgermeister teilt mit, die Schätzung für das Gewerk Elektroarbeiten liegt bei € 49.800,00 inkl. USt. Die Firma Konkret holte folgende Angebote ein: Rhg. Firma inkl. USt. 1 Fa. Böck aus Gallneukirchen € 49.584,90 2 Fa. ETECH Schmid u. Pachler GmbH. aus Linz € 52.874,82 3 Fa. Elektro Steineder aus Unterweitersdorf € 53.181,01 4 Fa. Stadler aus Engerwitzdorf Nicht angeboten 5 Fa. Prandstötter aus Gallneukirchen Nicht angeboten 6 Fa Elektro Thaler aus Katsdorf Nicht angeboten 7 Fa. Ransmayr Elektrotechnik aus Linz Nicht angeboten 8 Fa. RKP Elektrotechnik aus Engerwitzdorf Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte die Firma Konkret die Firma Böck aus Gallneukirchen für das Gewerk Elektroarbeiten mit einer Angebotssumme von EUR 49.584,90 als Billigstbieter fest. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Elektroarbeiten für die Amtshauserweiterung an die billigst bietende Firma Böck aus Gallneukirchen zum Preis von € 49.584,90 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. Option auf Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer für den Grunderwerb im Betriebsbaugebiet Langwiesen zur Errichtung eines Dammes bzw. Mulde im Zuge der Oberflächenentwässerung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat beschloss im Mai 2015 Optionsvereinbarungen mit den Grundbesitzern Winklehner, Rainer und Wöckinger. Diese Absicherung soll den Kauf der notwendigen Grundstücke für die Errichtung eines vom Land vorgeschriebenen Dammes bzw. einer Mulde, die für die Widmung weiterer Baulandgrundstücke unbedingt erforderlich sind, ermöglichen. Die nun vorliegende und von den Besitzern Lanzerstorfer bereits unterfertigte Vereinbarung betrifft Teile der Parzellen 1600/1, 1611, 1615 und 1618 der KG Engerwitzdorf im Ausmaß von etwa 2.600 m². Diese Grundstücke betreffen die Fortführung der westlichen Flächen für den Damm bzw. der Mulde und sollen dem Schutz vor Oberflächenwässer der nördlichen Flächen bis hin zu den Firmen Ecko, IBM, Poisinger und Doppler dienen. Die Vereinbarung wurde analog an die oben genannten angelehnt und wird im Bedarfsfall ebenso mit € 48,00/m² (indexgesichert; Grundstückspreis per März 2017 wäre € 49,98) schlagend. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Vorberatung im Ausschuss die Annahme der vollinhaltlich verlesenen Optionsvereinbarung mit der Fam. Maria und Alois Lanzerstorfer auf Abschluss eines Kaufvertrages für den Grunderwerb im BBG Langwiesen zur Errichtung eines Dammes bzw. einer Mulde beschließen. Die Fraktionen Grüne und SPÖ sind mit der Art der Finanzierung der Oberflächenentwässerung nicht einverstanden und werden daher nicht zustimmen. Abstimmungsergebenis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Abschluss eines Bestandsvertrages mit Gottfried Schöffl über die Inbestandsnahme des Grundstückes Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf (Bereich Langwiesen-Bauhof) zur Errichtung des Löschwasserbehälters bzw. einer Halle für die Altstoffentsorgung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, für eine vorausschauende Infrastrukturentwicklung im Bereich des Gemeindebauhofes beabsichtigt die Gemeinde Engerwitzdorf das unmittelbar westlich des Bauhofes liegende Grundstück im Ausmaß von rund 1.400 m² zu erwerben bzw. in Bestand zu nehmen. Derzeit ist beabsichtigt, den nördlichen Teil der Grundfläche für die geplante und bereits vom Gemeinderat beschlossene Errichtung des Löschwasserbehälters zu nutzen, dadurch ist die ursprünglich geplante Beseitigung der befestigten Fläche südlich des Bauhofgebäudes (derzeit als Sammelinsel in Verwendung) nicht mehr notwendig und es kann auch der Betrieb der Sammelinsel ohne Unterbrechung weitergeführt werden. Auf dem südlichen Bereich dieses Grundstückes soll nach Umwidmung eine Halle für die Altstoffsammelstelle errichtet werden, womit die derzeitige Sammelstelle wieder als Lagerfläche für den Bauhofbereich verwendet werden kann. Damit verbunden ist auch angedacht, die derzeitigen Außenstellen des Bauhofes zu reduzieren, um Mietkosten einzusparen. Der Grundbesitzer Gottfried Schöffl ist vorerst nicht bereit das Grundstück zu verkaufen, allerdings hat er einer Nutzung durch die Gemeinde Engerwitzdorf auf 80 Jahre zu einem jährlichen Bestandzins von € 1.900,00 zugestimmt. Der Gemeinde wird ein Vorkaufsrecht während und nach der Bestandslaufzeit eingeräumt. Für die Gemeinde Engerwitzdorf ist es eine einmalige Gelegenheit, eine Grundfläche neben dem Bauhof zu sichern. Wenn dieser Bestandsvertrag zustande kommt, soll auch eine Bereinigung der Straßengrundgrenzen mit der Natur erfolgen. Der Grundbesitzer tritt einen Grundstücksstreifen mit 7 m Breite für eine Straße in südliche Richtung ins öffentliche Gut ab. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Vorberatung im Infrastrukturausschuss die Annahme des vollinhaltlich vorgetragenen Bestandsvertrages über das Grundstück-Nr. 1603/1, KG Engerwitzdorf im Ausmaß von 1.369 m² mit einer Laufzeit von 80 Jahren und einem jährlichen Bestandszins von € 1.900,00 beschließen. GRM Dr. Niebsch fordert, so wenig Fläche wie möglich zu versiegeln. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Firma Ö-Bauland und Projektentwicklungs GmbH und Herr Dr. Timo Wiesinger; Abschluss einer Vereinbarung über die Errichtung notwendiger Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der „Wiesingergründe am Gallusberg“; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, die Firma Ö-Bauland und Projektentwicklungs GmbH aus Vorchdorf beabsichtigt die bereits gewidmeten Grundstücke 186/2, 182/1, 180/2, .16 und 182/3 der EZ 9 KG 45632 Niederkulm (Wiesingergründe-Gallusberg) von Herrn Dr. Timo Wiesinger zu erwerben. Sie ersucht die Gemeinde Engerwitzdorf um die Errichtung der notwendigen Infrastrukturmaßnahmen (Wasserleitungs- und Kanalbau inkl. Regenrückhaltebecken, Straßenbau, Leerverrohung für Straßenbeleuchtung und Breitband) und um Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung in Anlehnung an § 16 Abs. 1 OÖ ROG 1994 idgF (Infrastrukturkostenvereinbarung). Der Grundbesitzer Dr. Timo Wiesinger und die Firma Ö-Bauland und Projektentwicklungs GmbH erklären sich bereit, die vom Büro Eitler geschätzten Kosten von € 321.600,00 zu übernehmen und diese durch die Bereitstellung einer Bankgarantie zu besichern. Das Projekt soll bis Ende 2018 abgewickelt werden. Die detaillierten Bestimmungen und Abwicklungsmodalitäten sind in der angeschlossenen und vom Rechtsvertreter Kammler & Koll geprüften Vereinbarung enthalten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Vorberatung im Infrastrukturausschuss die vollinhaltlich vorgebrachte Vereinbarung über die Errichtung der oben genannten Infrastrukturmaßnahmen der Grundstücksflächen 186/2, 182/1, 180/2, .16 und 182/3 der EZ 9 KG 45632 Niederkulm mit dem Grundbesitzer Dr. Timo Wiesinger unter Beitritt des Kaufinteressenten Ö-Bauland und Entwicklungs GmbH aus Vorchdorf einerseits und der Gemeinde Engerwitzdorf andererseits beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz, Ernst und Elisabeth Dieplinger, Am Kropfberg 3, 4209 Engerwitzdorf; Grundveräußerung, Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Ausschuss hat in der Sitzung am 04.10.2016 dem Ansuchen um Erwerb einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 1232/1 KG Niederkulm und Parzelle Nr. 1459/2 zugestimmt. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Zivilgeometers DI Roland Withalm aus Freistadt vor. Demnach erwirbt Fam. Dieplinger 159 m² aus Parzelle Nr. 1232/1 KG Niederkulm und 4 m² aus Parzelle Nr. 1459/2 KG Holzwiesen zum Preis von €130,00 /m². Der Vermessungsplan liegt dieser Verhandlungsschrift als Anlage bei. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Grundbesitzer liegt vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hiefür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs- und Verbücherungskosten werden von der Familie Dieplinger getragen. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aufgrund der Vorberatung im Infrastrukturausschuss die angeführte Grundveräußerung entsprechend dem vorliegenden Teilungsplan des Zivilgeometers DI Roland Withalm aus Freistadt GZ 12029/17T1 und die Aufhebung der Fläche aus dem Gemeingebrauch beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger kritisiert die Verbücherung nach § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz sowie die Kosten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Vereinbarung mit den Grundbesitzern Herrn Hostnik Rudolf, Unteramberg 4/1, 4100 Gramastetten, Herrn Hostnik Rudolf Erich, Akaziengang 7, 4048 Puchenau; Frau Hostnik Sylvia, Breinbauerweg 24, 4040 Linz; Herrn Hostnik Tibor Siegfried, Aubrunnerweg 37, 4040 Linz; Frau Lindner-Hostnik Claudia, St.-Veiter-Anger 22, 8046 Graz betreffend der Überbauung des Mischwasserkanals auf der Parzelle Nr. 155/3; KG Holzwiesen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl führt aus, mit den angeführten Grundbesitzern wurde eine Vereinbarung für die Überbauung des Mischwasserkanals auf der Parzelle Nr. 155/3, KG Holzwiesen ausgearbeitet. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung für die Überbauung des Mischwasserkanals auf der Parzelle Nr. 155/3, KG Holzwiesen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Wasserversorgungsanlage Engerwitzdorf; Standortsuche eines neuen Tiefbrunnens im Bereich Schweinbach; Auftragsvergabe der Probebohrarbeiten; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.12.2016 das Planungsbüro GUT aus Linz mit der Suche nach einem neuen Standort für einen Tiefbrunnen im Bereich Schweinbach beauftragt. Die Firma GUT schrieb die Leistungen für die Errichtung einer Grundwassersonde sowie die Durchführung von Pumpversuchen aus. Nach Prüfung der Angebote vom 03.04.2017 ergibt sich folgendes Ergebnis: 1. Firma Reisinger aus Ennsdorf € 35.507,36 exkl. USt. 2. Firma Bachner aus Kematen/Ybbs € 36.801,96 exkl. USt. 3. Firma Forster aus St. Florian € 40.289,45 exkl. USt. 4. Firma Eder aus Braunau am Inn € 59.369,75 exkl. USt 5. Firma Habau aus Perg nicht abgegeben Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 01/850/004 gesichert. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Firma Reisinger aus Ennsdorf zum Preis von € 35.507,36 exkl. USt mit der Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen zu beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von Grünland zu "Betriebsbaugebiet" Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von 1.369 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, die beantragte Widmung der Parzelle 1603/1, KG. Engerwitzdorf von Grünland zu Bauland-Betriebsbaugebiet im Ausmaß von 1.369  m² liegt in der Ortschaft Langwiesen und befindet sich im Besitz von Herrn Gottfried Schöffl. Zwischen Herrn Gottfried Schöffl und der Gemeinde Engerwitzdorf soll ein Bestandsvertrag für die Errichtung eines Superädifikates für dieses Grundstück abgeschlossen werden. Die Gemeinde beabsichtigt auf Parzelle 1603/1 die Errichtung eines Löschwasserbehälters und die Errichtung einer Halle (als Ersatz für die derzeit bestehende Altstoffsammelstelle Bauhof-Langwiesen). Die Umwidmungsfläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als „betriebliche Funktion“ vorgesehen. Die öffentlichen Leitungen liegen in unmittelbarer Nähe und die Aufschließung über öffentliche Verkehrsflächen ist sichergestellt. Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung der Parzelle Nr. 1603/1, KG. Engerwitzdorf von Grünland zu Bauland-Betriebsbaugebiet im Ausmaß von 1.369 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Gottenhuber Alois, Niederreitern 14, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu "Dorfgebiet" im Bereich der Parzellen 682 und 683, KG. Holzwiesen, im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die zur Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet beantragte Fläche im Ausmaß von ca. 2.000 m² liegt in Niederreitern zwischen den Objekten Niederreitern 14 (Gottenhuber) und Niederreitern 13 (Wondraschek). Die Fläche soll auf zwei Parzellen aufgeteilt werden, welche als Auslöse für die beiden Söhne des Antragsstellers und für einen späteren Bau deren Einfamilienhäuser gedacht sind. Die Versorgung ist durch die öffentliche Wasserleitung gegeben. Die Entsorgung müsste mittels Senkgrube erfolgen. Die verkehrsmäßige Aufschließung erfolgt über die öffentliche Zufahrtsstraße. Der Obmann verliest die Stellungnahme von Bmst. DI(FH) Gottenhuber (Sohn) hinsichtlich Änderung des Flächenwidmungsplanes. Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulandwidmung nicht vorgesehen und liegt laut rechtswirksamen Flächenwidmungsplan inmitten einer regionalen Grünzone. Laut Raumordnungsprogramm für die Region Linz-Umland 2 darf in diesem Planungsbereich kein neues Bauland gewidmet werden. Im Jahr 2013 sowie im Jahr 2015 wurde bereits ein Antrag für diese Umwidmung gestellt, der vom Gemeinderat in der Sitzung am 27.03.2014 bzw. 26.11.2015 aus den angeführten Gründen abgelehnt wurde. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Dorfgebiet im Bereich der Parzellen 682 und 683, KG. Holzwiesen aufgrund der Lage in einer regionalen Grünzone ablehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Hohl Robert und Claudia, Au 3, 4209 Engerwitzdorf, vertr. durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Hawel; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von Grünland zu "Dorfgebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 2871/1 KG Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit,die Ehegatten Robert und Claudia Hohl, wohnhaft in Au 3 sind Eigentümer der Parzelle .55 im Ausmaß von 353 m² (Objekt Au 3) und Parzelle 2871/1 im Ausmaß von 4.107 m². Die Ehegatten Hohl, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Alfred Hawel regen an, die Grundstücksflächen entlang und unmittelbar anrainend an die Gusentalstraße in der Ortschaft Au von Grünland in Dorfgebiet umzuwidmen, jedenfalls ersuchen sie aber um Umwidmung ihrer Grundstücke 2871/1 und .55, KG. Engerwitzdorf. Die Anregung hinsichtlich der Änderung des Flächenwidmungsplanes von Grünland in „Bauland – Dorfgebiet“ wird wie folgt begründet: Der Obmann verliest die Begründung vom Schreiben Dr. Hawel. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und spricht sich dafür aus, dass die Umwidmung für die bebauten Liegenschaften der Ortschaft Au erfolgen soll. Folgende Grundstücke sind davon betroffen: Parzelle Nr. 2930, Teilfläche 2929, .53, .57, Teilfläche 2920/1, 2920/2, 2921, 2873/3, 2873/2, 2874, Teilfläche 2872, . 56, Teilfläche 2871/1 und .55. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung der Parzellen Nr. 2930, Teilfläche 2929, .53, .57, Teilfläche 2920/1, 2920/2, 2921, 2873/3, 2873/2, 2874, Teilfläche 2872, . 56, Teilfläche 2871/1 und .55 (Ortschaft Au) zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 47, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 24 (Bodingbauer-Amberg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 19.05.2016 den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1751/2, KG. Klendorf im Ausmaß von ca. 1.400 m² von Grünland zu „Freifläche-Gebäude unzulässig“ und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Seitens der Abteilung Natur-und Landschaftsschutz sowie der Abteilung Grund- und Trinkwasserwirtschaft bestehen keine Einwände. Aus Sicht der Überörtlichen Raumordnung widerspricht das gegenständliche Umwidmungsverfahren den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz-Umland 2. Es kommt mit der geplanten Dorfgebietswidmung zu keinen Verbesserungen der Bebauungsstruktur oder des Siedlungsabschlusses, sondern bestenfalls zu einer Bestandsbewahrung. Die konsenslose Errichtung der baulichen Anlagen wurde bei der Bezirksverwaltungsbehörde am 07.06.2016 zur Anzeige gebracht. Laut der forstfachlichen Stellungnahme grenzt die Widmungsfläche direkt an die Waldfläche des Grundstückes Parzelle Nr. 1753/3 an und besteht daher ein Gefährdungspotential durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste und Wipfelteile. Außerdem wird die Bewirtschaftung des Waldes durch den Zaun erschwert. Aus forstfachlicher Sicht werden die bestehenden baulichen Anlagen nur dann zur Kenntnis genommen, wenn durch ein geologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Stützmauern zur Hangstabilisierung geeignet und erforderlich waren. In diesem Fall müsste die Widmungsfläche auf das unbedingt nötige Ausmaß reduziert und der Streifen zwischen Stützmauern und Wald als Grünland erhalten bleiben. Dazu wird festgehalten, dass die Umwidmungsfläche auf ca. 1000 m² reduziert wurde und der Streifen zwischen Stützmauern und Wald als Grünland erhalten bleibt. Laut dem vorgelegten geologischen Gutachten vom 27.03.2017 der GEOWin, Ingenieurbüro für Bau- und Hydrogeologie, Dr. Heinrich Winkler wurde im Zuge der Wohnhauserrichtung im Jahr 2006 der obere Westbereich zur Straße Parzelle Nr. 3190/1 mit Wasserbausteinen abgesichert. 2012 kam es in der Nordwestecke der Parzelle zu einer Rutschung, wobei die damalige Hangsicherung durch Wasserbausteine um 0,5 m verschoben wurde, Risse sich in Richtung Straße zeigten und eine Sanierung notwendig wurde. Der Baugrund Bodingbauer liegt oberhalb, aber auch noch innerhalb einer staffelartigen Hangbewegung, die rezent noch aktiv ist. Der Rückbau der straßennächsten Trockensteinmauer auf Parzelle Nr. 1751/2, die mit dem Fuß bis auf Granit reicht, würde die Straße Parzelle Nr. 3190/2 durch unkontrolliertes Nachbrechen unmittelbar gefährden. Dasselbe gilt auch für den Bereich des Swimmingpools, der ebenfalls in lehmigem Granitflinz gegründet ist. Im geologischen Gutachten wurden die Stützmaßnahmen wie folgt bewertet: die bisherigen Eingriffe waren gefahrenmindernd, im Einzelnen zählt dazu: * die oberste Stützmauer an der Straße ist bis auf den Fels gegründet * die Auflast auf der Parzelle Nr. 1751/2 neben der Straße Parzelle Nr. 3190/1 wurde durch Abtransport von Aushub und Abgrabung für die Stützmauern vermindert * die Stützmauern haben Drainagen erhalten und leiten so mehr Wasser aus dem Hang als vorher (Begrenzung eines möglichen Porenwasserüberdruckes) * die Stützmauern bestehen aus Trockenmauern mit bis zu 1 m großen, verschränkten, nahezu rechteckigen Blöcken und sind damit besonders standfest * die Stützmauern sind fünffach abgestuft, mit Grobkies hinterfüllt und haben je eine Höhe unter 3 m, sodass die künftige Entwicklung kaum Hangbewegungen, sei es durch Erddruck oder Frostdruck, erwarten lässt * die vorhandenen Bermen der Stützmauern zerlegen die Bewegungskräfte in kleinere Schollen- und Erddruck-Einheiten * künftig mögliche Starkregen werden in Drainagen abgeleitet Weiters wurden folgende Gründe gegen Rückbau angeführt: * im Nahbereich sind zahlreiche Bewegungsrisse, die reaktiviert werden könnten * Einebnung ist nur mit Materialzufuhr möglich, Auflast wirkt gefahrenerhöhend * Materialtransport wirkt erschütternd und somit bewegungsfördernd * Einbau für Einebnung kann nicht so gut verdichtet werden wie natürliche Lagerung und kann durch Wasseraufnahme zu Rutschungen führen * die hohen Grundwasserstände können in Verbindung mit Aufschüttungen / Lastverlagerungen durch Porenwasserüberdruck trotzdem zu Rutschungen führen * ein notwendiger, lagiger Einbau ist nur mit dynamischen Verdichtungsgeräten möglich, diese können Rutschungen auslösen * Auswirkungen bzw. Beeinträchtigungen in Schüttung und Qualität können auf die Quelle Scheuchenstuhl auftreten * eine neue Auflast kann zu Hangbewegungsauswirkungen bis auf die Straße Parzelle Nr. 3076 und das Gebäude auf Parzelle Nr. 3151 führen, event. sogar bis Parzelle Nr. 1752/2 * Verdichtungen können zu Veränderungen des Grundwasserverhaltens führen * zusätzliche Drainage – Absenkungen können zu Schrumpfsetzungen führen und somit zu Schäden an benachbarten Gebäuden führen Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 1751/2, KG. Klendorf in der nun vorliegenden Form, im Ausmaß von ca. 1.000 m² von Grünland zu „Freifläche – Gebäude unzulässig“ beschließen. GRM Mandl beanstandet, dass mit diesem Gutachten saniert wird, was eigentlich verboten war. GVM Mayrbäurl sieht es positiv, dass jemand gehandelt hat, um den Hang abzusichern. GVM Griesmann ist ebenfalls der Meinung, dass die Stützmauer notwendig war. Gleichzeitig verurteilt er, dass das vorgelegte Gutachten angezweifelt wird. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 18. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 55 (Widmann - Au); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.02.2017 den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung einer Teilfäche der Parzelle 2834/3, KG. Klendorf im Ausmaß von 73 m² von Grünland in Bauland – Dorfgebiet für die Errichtung einer Zu- und Ausfahrt für die Garage auf Parzelle 2835 (Au 8) beschlossen. Seitens der Fachabteilungen des Amtes der Oö. Landesregierung, sowie der Netz Oö. AG (Erdgas), der Linz Strom Netz GmbH. und der Gemeinde Wartberg ob der Aist bestehen keine Einwände gegen die geplante Umwidmung. Von den betroffenen Grundeigentümern sind keine Stellungnahmen eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 55 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 betreffend der Widmung einer Teilfläche der Parzelle 2834/3 im Ausmaß von 73 m² beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 56 (Penkner - Mittertreffling); Beschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.02.2017 den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung einer Teilfläche der Parzellen 593/1 und 611/2, KG. Niederkulm im Ausmaß von ca. 290 m² von Grünland in Bauland „Wohngebiet“ für die Vergrößerung des Bauplatzes Parzelle Nr. 1209/10 gefasst. Seitens der Fachabteilungen des Amtes der Oö. Landesreigerung, der Linz Strom Netz GmbH., der Netz OÖ AG (Erdgas) sowie der Wildbach –und Lawinenverbauung bestehen keine Einwände. Von den betroffenen Grundeigentümern wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 56 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 betreffend die Widmung einer Teilfläche von 290 m² für die Vergrößerung des Bauplatzes Parzelle Nr.1209/10 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Überarbeitung der Bebauungspläne hinsichtlich einheitlicher Festlegungen; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die Festlegungen aller Bebauungspläne sollen hinsichtlich Dachformen, Einfriedungen und Nebengebäude sowie Garagen und Stellplätze für KFZ und Geländeveränderungen einheitlich festgelegt werden. 1. Dachformen Freie Wahl der Dachformen Bei Gruppenbauweise und gekuppelter Bauweise: einheitliche Gestaltung 2. Einfriedungen Gemäß den Bestimmungen des Oö. BauTG in der jeweils gültigen Fassung Ein entsprechendes Sichtfeld (lt. RVS = Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen) im Bereich von Straßeneinmündungen sowie Hausein- und –ausfahrten ist einzuhalten. 3. Nebengebäude, Garagen, Stellplätze für Kraftfahrzeuge Gemäß den Bestimmungen des Oö. BauTG in der jeweils gültigen Fassung Ein entsprechendes Sichtfeld (lt. RVS) im Bereich von Straßeneinmündungen sowie Hausein- und –ausfahrten ist einzuhalten. Je Wohneinheit sind 2 Stellplätze erforderlich. 4. Geländeveränderungen – nur bei Bebauungsplänen in denen Höhen für Geländeveränderungen, Stützmauern unter 1,50 m festgelegt sind Das Gelände darf innerhalb der Bauplatzgrenzen um max. 1,5 m verändert werden. Ein entsprechendes Sichtfeld (lt. RVS) im Bereich der Straßeneinmündung sowie Hausein- und –ausfahrten ist von jeder Sichtbehinderung freizuhalten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge, die Festlegungen für Dachformen, Einfriedungen, Nebengebäude, Garagen und Stellplätze für KFZ sowie Geländeveränderungen in der nun vorliegenden Form einheitlich für alle Bebauungspläne beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Bebauungsplan Nr. 28 "Reith" Änderung Nr. 8; Änderung hinsichtlich Abstand von überdachten Abstellplätzen zum öffentlichen Gut, Dachformen, Geländeveränderungen und Stellplätze; weitere Beschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, in der Sitzung des Gemeinderates am 09.02.2017 wurde der Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Reith“ hinsichtlich Änderung der Baufluchtlinie im Bereich der Parzelle 162/3, KG. Holzwiesen sowie die Anpassung an die Bestimmungen des Oö. Bautechnikgesetzes der Festlegung für Garagen und Nebengebäude beschlossen. Es wurde auch festgelegt, dass bei Errichtung von Carports der Abstand von 1,0 m mit dem weitest vorspringenden Gebäudeteil einzuhalten ist. Der Abstand ist bei Einhaltung der erforderlichen Sichtfelder jedoch nicht unbedingt erforderlich und soll wieder herausgenommen werden. Da beabsichtigt ist, die Bebauungspläne auch hinsichtlich der Dachformen, Einfriedungen und Geländeveränderungen einheitlich festzulegen wären noch folgende Änderungen des Bebauungsplanes Nr. 28 „Reith“ erforderlich: In der Sitzung des Gemeinderates am 06.04.2017 wurde die Änderung der Festlegung für Einfriedungen bereits beschlossen. 5. Dachformen Freie Wahl der Dachformen Bei Gruppenbauweise und gekuppelter Bauweise: einheitliche Gestaltung 6. Geländeveränderungen Das Gelände darf innerhalb der Bauplatzgrenzen um max. 1,5 m verändert werden. Ein entsprechendes Sichtfeld (lt. RVS = Richtlinien und Vorschriften für den Straßenverkehr) im Bereich der Straßeneinmündung sowie Hausein- und –ausfahrten ist von jeder Sichtbehinderung freizuhalten. 7. Anzahl der Stellplätze Die Anzahl der Stellplätze soll einheitlich mit 2 je Wohneinheit festgelegt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die weiteren Änderungen beschließen und das Genehmigungsverfahren in der nun vorliegenden Form einleiten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 22. Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 03.11.2016, Zl. 0300-162.020-10972-2016 (Bescheid gem. § 49 Oö. Bauordnung - Herstellung des konsensgemäßen Zustandes); Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 23. Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 09.02.2017, Zl. 0300-162.048-12037-2016 (Abweisung und Zurückweisung Bauansuchen vom 17.11.2016); Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Schöffl. GRM Pühringer W. erläutert, Herr und Frau Herwig und Sylvia Holzinger, wohnhaft in Stingederweg 2, 4209 Engerwitzdorf haben mit Ansuchen vom 17.11.2016 um die Bewilligung für den Abbruch eines bestehenden Carports sowie Neubau einer Garage sowie Stützmauern und Pool beantragt. Der Abbruch des bestehenden Carports sowie Neubau einer Garage wurde bereits mit Schreiben vom 01.07.2016 genehmigt, daher ist dieser Teil des Ansuchens als entschiedene Sache zurückzuweisen. Weiters wurde im Zuge der Vorprüfung dieses Bauansuchens festgestellt, dass die im Plan vom 17.11.2016 eingetragene Stützmauer den Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 81 „Lindingergründe“ widerspricht. Laut Punkt 7 der Festlegungen des Bebauungsplanes Nr. 81 sind Stützmauern in einer Höhe von max. 1,0 m zulässig. Im Einreichplan vom 17.11.2016 der Fa. Wimberger Bau GesmbH sind Stützmauern in einer Höhe von bis zu 1,66 m eingetragen. Gemäß § 30 Abs. 6 O.ö. BauO 1994 ist das Baubewilligungsansuchen von der Baubehörde abzuweisen, wenn sich schon aus dem Ansuchen oder dem Bauplan ergibt, dass das Bauvorhaben zwingenden Bestimmungen eines Flächenwidmungsplans, eines Bebauungsplans, einer Erklärung zum Neuplanungsgebiet oder einer rechtskräftigen Bauplatzbewilligung bzw. sonstigen zwingenden baurechtlichen Bestimmungen widerspricht. Mit Schreiben vom 29.12.2016 wurde Familie Holzinger die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zum vorliegenden Sachverhalt gegeben. In der Stellungnahme führen Sie an, dass das Haus bei der Errichtung bereits um 1,0 m höher als in den Planunterlagen angegeben, errichtet wurde, da das Niveau des öffentlichen Kanales in Natura um einen Meter höher verlegt war. Aus diesem Grund wurde auch seinerzeit eine Mauer in einer Höhe von ca. 1,50 m errichtet. Dazu wird bemerkt, dass ein Ansuchen um Planänderung hinsichtlich der Gebäudehöhe nie beantragt wurde und auch die straßenseitige Stützmauer, sollte diese in einer Höhe von 1,50 m bestanden haben, nicht den Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 81 „Lindingergründe“ entsprechend ausgeführt wurde. Mit Bescheid vom 09.02.2017 wurde das Bauansuchen vom 17.11.2016 hinsichtlich des Abbruches des bestehenden Carports und Neubau einer Garage gem. § 68 AVG wegen entschiedener Sache zurückgewiesen und hinsichtlich der Stützmauer gem. § 30 Abs. 6 Oö. Bauordnung abgewiesen. Gegen diesen Bescheid hat die Familie Holzinger, vertreten durch Rechtsanwälte Prof. Haslinger & Partner mit Schreiben vom 23.02.2017 innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Diese wird im Wesentlichen wieder damit begründet, dass das Haus ursprünglich, wegen der Lage des Kanales, um 1,0 m aus dem Hang herausgehoben werden musste, um überhaupt eine zweckmäßige Bebauung herstellen zu können. Um ein ebenes Grundstück zu erhalten, war auch eine Steinschlichtung in einer Höhe von ca. 1,50 m bereits Bestand. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 09.02.2017, Zl. 0300-162.048-12037-2016 eingebrachten Berufung vom 23.02.2017 nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschließen: BESCHEID Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Engerwitzdorf vom 09.02.2017, GZ: 0300-162.048-12037-2016, wurde den Berufungswerbern das Ansuchen vom 17.11.2016 für den Abbruch eines bestehenden Carports, sowie Neubau einer Garage, sowie Stützmauer und Pool hinsichtlich des Abbruches des bestehenden Carports und Neubau einer Garage zurückgewiesen und hinsichtlich der Stützmauer abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben die Berufungswerber durch ihren ausgewiesenen Vertreter binnen offener Frist Berufung erhoben. Aufgrund des vom Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf in der Sitzung am 11.05.2017 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch: Gemäß § 95 Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. in Verbindung mit § 66 Abs 4 AVG 1991 i.d.g.F., sowie § 68 Abs 1 AVG 1991 i.d.g.F. und § 30 Abs 6 Oö. Bauordnung 1994 i.d.g.F. wird die gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Engerwitzdorf vom 09.02.2017, GZ: 0300-162.048-12037-2016, eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen und der Bescheid des Bürgermeisters bestätigt. Begründung: Der für die Berufungswerber relevante Bebauungsplan Nr. 81 „Lindinger-Gründe“ wurde am 16.09.2003 vom Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf beschlossen. Dieser erstreckte sich im Wesentlichen über eine Fläche zwischen den Straßen „Im Weizenfeld“ und „Moserweg“. Die Berufungswerber begannen in weiterer Folge im Jahr 2004 mit dem Bau eines Reihenhauses auf der Parzelle 93/10 KG Holzwiesen. Generell enthält der Bebauungsplan auch Festlegungen hinsichtlich der zulässigen Geländeveränderungen, wobei diese mit maximal 1,0 m über dem natürlichen Gelände begrenzt sind (bezogen auf Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern). Nichtsdestotrotz wurde bereits im Plan der Firma Wimberger Bau GesmbH vom 29.06.2004 hinsichtlich der Geländehöhe der Stingederweg als Bestand angenommen und war daher auch die diesbezügliche Höhenbeschränkung zu beachten. Es ist daher nicht richtig, dass aufgrund der späteren Befestigung der gegenständlichen Straße die Stützmauer überraschend eine Höhe von 1,50 m gegenüber dem Straßenniveau aufwies. Bereits Anfang 2016 informierten sich die Berufungswerber in welcher Höhe eine Stützmauer auf ihrer Parzelle 63/10 KG Holzwiesen errichtet werden darf und ersuchten sie um Zusendung des Bebauungsplanes, welcher ihnen per Email am 22.02.2016 übermittelt wurde. Bei einer Vorprüfung des Planes der Firma Wimberger Bau GesmbH zur späterem Plannummer: HO-06-16 unter Anwesenheit der Berufungswerberin Frau Sylvia Holzinger, sowie Herrn Franz Puchmayr als Vertreter der Firma Wimberger Bau GesmbH und dem bautechnischen Amtssachverständigen, Hr. Ing. Florian Hinterreiter, wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angedachte Stützmauer lt. Bebauungsplan nur in einer Höhe von 1,0 m errichtet werden darf. Im Einreichplan vom 11.04.2016, Plannummer: HO-06-16, ist dies in weiterer Folge auch so dargestellt worden. Darüber hinaus wies die Gemeinde Engerwitzdorf auch darauf hin, dass ein entsprechendes Sichtfeld im Bereich der Straßeneinmündung von jeder Sichtbehinderung frei zu halten ist. Da im Einreichplan vom 17.11.2016 der Firma Wimberger Bau GesmbH Stützmauern in einer Höhe von bis zu 1,66 m eingetragen sind, stehen diese eindeutig im Widerspruch mit den Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 81 „Lindinger-Gründe“ Punkt 7, wonach Stützmauern nur in einer Höhe von maximal 1,0 m zulässig sind. Hinsichtlich der Höhenangaben im Bebauungsplan Nr. 81 ist festzuhalten, dass die Urgeländeverläufe bzw. der Verlauf des natürlichen Geländes zum Zeitpunkt der Baubewilligung 2004 und auch heute noch problemlos nachvollzogen werden können. Dies ist auf Grundlage der maßstäblichen Planunterlagen und des projektgemäß ausgeführten Bauvorhabens jederzeit möglich. Die Höhendifferenz zwischen dem EG-Fußboden des nun vorhandenen Bestandes zu den anschließenden Geländepunkten kann aufgrund der maßstäblichen Einreichunterlagen in jedem Punkt, der für die Auslegung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Ausführung von Stützmauern relevant ist, durch Messen in den Plänen erfolgen. Auf Grundlage dieser Aussagen ist in Bezug auf die gegenständliche Parzelle auch zum heutigen Zeitpunkt die Einhaltung der Vorgaben des Bebauungsplanes in Bezug auf Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern problemlos möglich. Daraus folgt, dass die Überschreitung der maximal zulässigen Höhe von 1,0 m jedenfalls nicht darauf zurückzuführen ist, dass erst nach Errichtung der ursprünglichen Stützmauer die Fertigstellung des Stingederweges erfolgte und sohin von einer abweichenden Geländehöhe ausgegangen werden konnte. Vielmehr war bereits aus dem Plan der Firma Wimberger Bau GesmbH vom 29.06.2004 der heutige Bestand der Straße ersichtlich und führte die Fertigstellung des Stingederweges zu keinerlei Höhendifferenzen. Da die gegenständliche Stützmauer lt. Einreichplan vom 17.11.2016 den Bestimmungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 81 „Lindinger-Gründe“ widerspricht, wird die am 23.02.2017 eingebrachte Berufung als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid greift weder in das Eigentum der Berufungswerber ein, noch liegt eine Verletzung des Gleichheitssatzes im Sinne von Artikel 2 StGG iVm Artikel 7 B-VG vor. Generell ist anzumerken, dass die Oö. Bauordnung 1994 dazu da ist persönliche Bauvorhaben einzuschränken bzw. zu untersagen. Es handelt sich hiebei um zulässige Einschränkungen, die notwendig sind, um den Bauvorschriften entsprechend Genüge zu tun. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann binnen vier Wochen nach Zustellung Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Linz erhoben werden. Die Beschwerde ist schriftlich beim Gemeindeamt einzubringen und hat zu enthalten: 1. die Bezeichnung des angefochtenen Bescheides, 2. die Bezeichnung der belangten Behörde (bescheiderlassende Behörde), 3. die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, 4. das Begehren und 5. die Angaben, die erforderlich sind, um zu beurteilen, ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist. Es besteht das Recht, im Verfahren vor dem Landesverwaltungsgericht eine mündliche Verhandlung zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Der Bürgermeister übernimmt wieder den Vorsitz. 24. Berichte aus den Arbeitskreisen Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet: Gesunde Gemeinde Unter dem Motto „Engerwitzdorf bewegt“ organisiert die Gesunde Gemeinde am 30.09.2017 von 10:00 – 16:00 einen Tag, der ganz im Zeichen der Gesundheit steht. Zusammen mit den Naturfreunden werden 2 verschieden lange Wanderrouten ausgearbeitet, im Zelt am Ortsplatz gibt es eine gesunde Verpflegung und im Kulturhaus kann man sich bei Infoständen zu verschiedensten Gesundheitsthemen informieren. Passend zum Jahresschwerpunkt der Gesunden Gemeinden soll im September für Personen ab ca. 70 Jahren in Zusammenarbeit mit der OÖGKK ein Workshop zum Thema „Sturzprävention – Sicher auf Schritt und Tritt“ angeboten werden. Der Workshop dauert 12 x 50 Minuten und ist kostenlos. Ein Informationsvortrag dazu findet am Montag, 12. Juni 2017 um 14:00 im Bezirksseniorenheim Engerwitzdorf statt. 25. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister teilt mit, die Gemeinde wurde für 25 Jahre Klimabündnisgemeinde ausgezeichnet. b) Der Bürgermeister lädt zum Charity Lauf des Rotary Club Gallneukirchen am 10.06.2017 ein. c) Der Bürgermeister weist zum Thema Schweinestall in Klendorf auf den Artikel der Rundschau Ausgabe 7/2016 hin. d) Der Bürgermeister informiert, es gab Erstgespräche über eine Nahwärme-Anlage im Zuge des Schulneubaues in Schweinbach. e) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Doblhammer, Vizebürgermeister Schöffl, GRM Reichör, GVM Mag. Schwarzenberger, GRM Lehner W. und GREM Fürst. 26. Allfälliges a) Vizebürgermeister Schöffl bedankt sich für den Besuch beim Vortrag „Mythos Milch“, es war eine gut besuchte Veranstaltung. b) GRM Mandl betont zum Bericht „Schweinestall“, es war kein Bericht der SPÖ, es waren auch die anderen dabei. c) GRM Mandl erkundigt sich, ob nun ein Lärmschutz an der A7 in Schweinbach kommt. Der Bürgermeister antwortet, es gibt noch keine Stellungnahme der Asfinag. d) GRM Mandl ersucht, im ASZ Langwiesen die Container so zu strukturieren, dass man rund herum fahren kann. e) GRM Mag. Seyer-Neulinger verteidigt ebenfalls den Artikel „Schweinestall“. Die SPÖ habe den besagten Artikel nicht geschrieben und auch nicht den Redakteur der Rundschau zur GR-Sitzung eingeladen. f) GVM Mayrbäurl plädiert, bei der geplanten Nahwärme-Anlage nicht nur auf Hackschnitzel aufbauen. g) GRM Dr. Niebsch ist positiv überrascht über die geplante Energieversorgung. h) GRM Dr. Niebsch ersucht abermals, bei den hochfrequentierten Haltestellen wieder Mistkübel anzubringen. i) GRM Dr. Niebsch teilt mit, der EGEM-Arbeitskreis hat die Müllaufbereitungsanlage in Linz besichtigt. Darüber ist in der nächsten Gemeindezeitung ein Artikel zu lesen. j) GVM DI Wagner ersucht die Asfinag zu informieren, dass der Müll bei der Autobahnüberfahrt Innertreffling zwischen Bushaltestelle und Brücke entfernt wird. k) GRM Hohenwallner stellt fest, entlang der Naturgasanlage liegt sehr viel Müll, innerhalb des Zaunes der Asfinag ist es eine Katastrophe. l) GRM Meisinger MAS M.Sc erinnert an das tolle Maibaum aufstellen in Schweinbach. Er bedankt sich bei den Vereinen und beim Bürgermeister für die freiwilligen Dienste. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 06.04.2017 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:38 Uhr. Fürst eh. Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 06.07.2017 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf,06.07.2017 Fürst eh. ................................................... Vorsitzender …………………………..………………….. …………………………………….……..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion ………………………………………………… ………………………………………….…. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion Beigehefteter Beschluss: GRM Dr. Niebsch beantragt, die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.05.2017, Top 26 h „Alllfälliges“ folgendermaßen zu ergänzen: „GRM Dr. Niebsch äußert ihr Bedauern darüber, dass ein Antrag der Grünen auf erneute Anbringung von Mistkübeln an den hochfrequentierten Haltestellen bereits im Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt mehrheitlich abgelehnt wurde.“ Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 11.05.2017 1