Lfd.Nr.:4, Jahr 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 04.10.2012 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Alois Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Rosina Barbara Reichör (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Mag. rer. soc. oec. Michael Bodingbauer (ÖVP) Günther Andreas Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Franz Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Mario Stefan Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Horst Walter Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für DI Grabinger Petra Wolfmayr Gerhard (ÖVP) für Ing.Freudenthaler Herbert Kainmüller Sabine (ÖVP) für Link Sabine Mairhofer Rudolf (ÖVP) für Doblhammer Albert Fürst Heidemarie (ÖVP) für Hoffelner Veronika Griesmann Wolfgang (ÖVP) für Schwarz Manfred Galischko Gerbert (ÖVP) für Mag.Schweighofer Christian Mag.rer.soc.oec. Hebenstreit Sabrina (SPÖ) für Dr. Schalk Johann Scheba Johann (SPÖ) für Mag.Höfer Silvia Wall-Aichberger Ingrid (Grüne) für Wögerbauer Andrea Es fehlten entschuldigt: Dr. Johann Schalk (SPÖ) Andrea Wögerbauer (Grüne) DI Petra Grabinger (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Veronika Hoffelner (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 GUUTE Wirtschaft und Gemeinden; Maßnahmen zur Kooperation zwischen Wirtschaft und Gemeinden; Beschlussfassung 2 Petition zur Aufnahme der Fahrradstraßen in die StVO; Beschluss­fassung 3 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; "Wegumlegung Stoiber-Schwara" - Niederkulm; Parzelle Nr. 1245, KG. Niederkulm; Beschlussfassung 4 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; "Wegumlegung Mairhofer" (Re­ckender) - Mittertreffling 8; Parzelle Nr. 1217/3, KG, Niederkulm; Beschlussfassung 5 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Veräußerung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parz. 1464/2, KG. Holzwiesen im Ausmaß von 110 m² an die Ehegatten Ing. Lothar und Martha Krain, Haselweide 1, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung 6 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundabtretung aus Parz. 3385, KG. Klendorf (Mayrhofer Karl, Klenbachweg); Beschlussfassung 7 Peterseil Leopold und Brigitte, Bach 7, 4209 Engerwitzdorf; Ansu­chen um Umlegung des öffentlichen Gutes Parzellen Nr. 3426 und 3408, KG. Klendorf; Beschussfassung 8 Lidl Austria GmbH, Gewerbegebiet 1, 4663 Laakirchen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Umwid­mung der Parz. 68/3, KG. Holzwiesen (Lidl-Markt Linzerberg 21) auf Geschäftsgebietswidmung bis max. 1.500 m² Gesamtverkaufsflä­ che; Grundsatzbeschlussfassung 9 Ordnung-Schinagl Helga, Neuhöfer 17, D-35041 Marburg an der Lahn; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 3334, KG. Klendorf (Blumenweg) im Ausmaß von ca. 3.500 m²; Grundsatzbe­schlussfassung 10 Grasser Maria und Mitbesitzer, Oberer Rosenhain 15, 4209 Enger­witzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 880/8 und 877/2, KG. Niederkulm (Aussichtsweg) im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung 11 Lindinger Adolf, Am Rothenbühl 42, 4209 Engerwitzdorf, Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2002 für die Wid­mung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 92/1, KG. Holzwiesen im Ausmaß von ca. 600 m²; Beschlussfassung 12 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 116 (Haider-Trappenweg); Beschlussfassung 13 Bebauungsplan Nr. 24 "Haid" - Änderung Nr. 15 (Haidweg); Be­schlussfassung 14 Kristufek Bernhard, Drosselweg 20, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Erwerb der öffentlichen Verkehrsfläche Parz. 303/4, KG. En­gerwitzdorf im Bereich der Wohnobjekte Drosselweg 18, 20 und 22; Beschlussfassung 15 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 17.09.2012; Kenntnisnahme 16 Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2013 für die Ge­meinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 17 Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2013 - 2016 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung 18 Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2013; Beschlussfassung 19 Anpassung der Hundeabgabe ab 01.01.2013; Beschlussfassung 20 Anpassung des Finanzierungsplanes für das Vorhaben "Sport­,Spiel- und Freizeinrichtungen" (FP Nr.08); Beschlussfassung 21 Kreditüberschreitungen Nr. 02/2012; Beschlussfassung 22 Änderung der Prioritätenreihung künftiger Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung 23 Tarifordnung Krabbelstube Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschluss­fassung 24 ASKÖ Treffling; Errichtung eines Trainingsfeldes mit Zufahrtsstraße und Parkplätzen; Grundsatzbeschlussfassung 25 Sportunion Schweinbach; Sanierung des Klubgebäudes; Grund­satzbeschlussfassung 26 Aufstockung Personalressourcen Jugendzentrum "Jet"; Beschluss­ fassung 27 Essen auf Rädern; Tarifanpassung; Beschlussfassung 28 Bericht des Bürgermeisters 29 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 21.09.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 05.07.2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungs­schluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestim­mungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:15 Uhr die öffentliche Sitzung fort. Es wird eine Trauerminute abgehalten für Dr. Günter Steinegger, verstorben am 05.09.2012. Herr Dr. Steinegger war Fraktionsobmann der FPÖ von 2003 bis 2009. 1. GUUTE Wirtschaft und Gemeinden; Maßnahmen zur Kooperation zwischen Wirtschaft und Gemeinden; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, dass die Region Gusental zu einem Workshop am 13.06.2012 unter der Leitung der Wirtschaftskammer Oberösterreich einlud. Mit Be­teiligung der Gemeinden der Region Gusental wurden mögliche Kooperationsmög­lichkeiten zwischen Wirtschaft und Gemeinden diskutiert. Eine Möglichkeit ist der Verkauf von "GUUTE-Gutscheinen" im Bürgerservice der Gemeinden. Es fallen keine Zusatzkosten an, die Gutscheine werden nachträglich abgerechnet. Darüber hinaus könnte die "GUUTE-Card" im Zuge der polizeilichen Anmeldung im Bürgerservice als Geschenk an Neubürger, Neugeborene (ca. 500 Stück pro Jahr) ausgegeben werden. Diese Karten müssten zu einem Preis von € 2,00 je Stück von der Gemeinde angekauft werden. Damit könnte eine frühe Bindung der Gemeindebürger an die regionale Wirtschaft gelingen. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, künftig "GUUTE-Gutscheine" im Bürger­service zu verkaufen und Neubürger sowie Eltern von Neugeborenen bei der polizeilichen Anmeldung eine "GUUTE-Card" als Geschenk auszugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Petition zur Aufnahme der Fahrradstraßen in die StVO; Beschluss­fassung GVM Schöffl führt aus, durch die Aufnahme der Fahrradstraßen in die StVO kann den geänderten Mobilitätsverhältnissen und insbesondere dem steigenden Radver­kehrsanteil Rechnung getragen werden. In Fahrradstraßen ist der Fahrzeugverkehr auf ein notwendiges Maß beschränkt. Es gilt eine maximale Geschwindigkeit von 30 km/h, RadfahrerInnen dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Ausgenommen sind neben dem Fahrradverkehr das Befahren mit Fahrzeugen des Straßendienstes und der Müllabfuhr, des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Feuerwehr in Ausübung des Dienstes, des öffentlichen Personenverkehrs sowie das Befahren zum Zwecke des Zu- und Abfahrens. Die Behörde soll außerdem nach Maßgabe der Erfordernisse und unter Bedachtnahme auf die örtlichen Gegebenhei­ten bestimmen können, dass die Fahrradstraße auch mit anderen Fahrzeugen dau­ernd oder zu bestimmten Zeiten befahren werden darf. Die besonderen Vorteile von Fahrradstraßen sind . die Steigerung der Attraktivität des Radverkehrs, . die Erhöhung der Verkehrssicherheit (Tempo, Begleitung von Kindern), . die Erhöhung der Leistungsfähigkeit von Hauptverbindungen des Radver­ kehrs, . Kostenersparnis und geringer Grundverbrauch, da keine neuen bzw. zusätzli­ chen Radwege errichtet werden müssen sowie der . Imagegewinn für den Radverkehr durch die Beschilderung der Straße als Fahrradstraße. Durch die Unterzeichnung der unten angeführten Petition unterstützt die Gemeinde einen wichtigen Schritt in Richtung Radfahren. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Petition beschließen: PETITION DER GEMEINDE ENGERWITZDORF ZUR AUFNAHME DER FAHRRADSTRASSE IN DIE STVO Die Gemeinde Engerwitzdorf engagiert sich seit vielen Jahren in der Förderung des Radverkehrs. Wie Erfahrungen aus dem benachbarten Ausland zeigen, ist die Umset­zung von Fahrradstraßen in bestimmten Anwendungsfällen ein geeigne­tes und kostengünstiges Mittel zur Steigerung der Attraktivität und der Verkehrssicherheit des innerörtlichen Radverkehrs. Der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf ersucht deshalb mit Be­schluss vom 04.10.2012 -die oö. Landesregierung - den Verkehrssprecher der ÖVP, Herrn Martin Bartenstein, sowie - den Verkehrssprecher der SPÖ, Herrn Anton Heinzl, sich aktiv für eine Aufnahme der „Fahrradstraße“ in Anlehnung an die bereits erfolgreichen deutschen bzw. holländischen Vorbilder in die ös­terreichische Straßenverkehrsordnung einzusetzen und damit den ös­terreichischen Städten und Gemeinden ein wichtiges Instrument zur Förderung des Radverkehrs zur Verfügung zu stellen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 3. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; "Wegumlegung Stoiber-Schwara" - Niederkulm; Parzelle Nr. 1245, KG. Niederkulm; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, der Ausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2011 dem Ansu­chen um Umlegung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1245, KG. Niederkulm in der Ortschaft Niederkulm zugestimmt. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermes­sungsbüros DI Bauer aus Linz vom 10.07.2012, GZ 15135 vor. Die Verbücherung dieser Umlegung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hierfür ist ein ent­sprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss hat in der Sitzung am 10.09.2012 das Vermessungsergebnis vorbe­raten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Umlegung des öffentlichen Gutes entsprechend dem Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz vom 10.07.2012, GZ 15135 zustimmen und die Aufhebung der aus dem öffentlichem Gut kommenden Fläche aus dem Gemeingebrauch sowie die Widmung der ins öffentliche Gut kommenden Fläche zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; "Wegumlegung Mairhofer" (Re­ckender) - Mittertreffling 8; Parzelle Nr. 1217/3, KG, Niederkulm; Be­schlussfassung GVM Schöffl teilt mit, der Ausschuss hat in der Sitzung am 25.05.2010 dem Ansu­chen von Martin Mairhofer, Mittertreffling 8 um Umlegung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1217/3, KG. Niederkulm im Bereich seiner landwirtschaftlichen Liegen­schaft zugestimmt. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz vom 20.08.2012, GZ 15134 vor. Die Verbücherung dieser Umlegung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Der Ausschuss hat die Angelegenheit bzw. den Vermessungsplan in der Sitzung am 10.09.2012 vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Umlegung des öffentlichen Gutes gemäß Vermes­sungsplan des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz vom 20.08.2012, GZ 15134 zustimmen und die Aufhebung der aus dem öffentlichen Gut kommen­den Fläche aus dem Gemeingebrauch sowie die Widmung der ins öffentliche Gut kommenden Fläche zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Veräußerung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parz. 1464/2, KG. Holzwiesen im Ausmaß von 110 m² an die Ehegatten Ing. Lothar und Martha Krain, Haselweide 1, 4209 Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, der Ausschuss hat in der Sitzung am 20.09.2011 dem Ansu­chen von Familie Krain, Haselweide 1, 4209 Engerwitzdorf um Erwerb einer Teilflä­che aus dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 1464/2, KG. Holzwiesen zum Preis von € 13,20 je m² zugestimmt. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbü­ros DI Bauer aus Linz vom 01.08.2012, GZ. 15200 vor. Das Flächenausmaß beträgt 110 m². Die Verbücherung dieser Veräußerung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftstei­lungsgesetz. Der Ausschuss hat die Angelegenheit in der Sitzung am 10.09.2012 neuerlich vorbe­raten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Veräußerung einer Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parzelle Nr. 1464/2, KG. Holzwiesen im Ausmaß von 110 m² zum Preis von € 13,20/m² gemäß Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz vom 01.08.2012, GZ 15200 und die Aufhebung dieser Fläche aus dem Gemein-gebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Grundabtretung aus Parz. 3385, KG. Klendorf (Mayrhofer Karl, Klenbachweg); Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, im Zuge der Vermessung der Bauparzellen 3383/3 und 3383/4, KG. Klendorf wurde festgestellt, dass die lebende Hecke sowie das Ein­fahrtstor der Liegenschaft Klenbachweg 25 der Ehegatten Karl und Maria Mayrhofer teilweise auf öffentlichem Gut errichtet wurden. Diese Fläche im Ausmaß von 23 m² soll den Ehegatten Mayrhofer übereignet werden. Gleichzeitig wurde im Zuge der Schaffung der angeführten Bauplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine Mehrabtretung vorgenommen, sodass die Siedlungsstraße wieder eine Breite von mind. 6,0 m aufweist. Vom Vermessungsbüro DI Bauer aus Linz liegt der Vermessungsplan vom 16.05.2012, GZ 15156 vor. Die Verbücherung dieser Vermessung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Die Kosten hierfür wurden von den Ehegatten Mayrhofer übernommen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorbera­ten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der angeführten Grundübereignung an die Ehegatten Mayrhofer entsprechend dem vorliegenden Vermessungsplan des Vermes­sungsbüros DI Bauer aus Linz vom 16.05.2012, GZ 15156 und die Aufhebung der aus dem öffentlichem Gut kommenden Fläche aus dem Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Peterseil Leopold und Brigitte, Bach 7, 4209 Engerwitzdorf; Ansu­chen um Umlegung des öffentlichen Gutes Parzellen Nr. 3426 und 3408, KG. Klendorf; Beschussfassung GVM Schöffl teilt mit, bei der Begehung für die Sanierung der derzeitigen öffentlichen Zufahrt Parz. 3426 und 3408 von der Katsdorfer Landesstraße zur Liegenschaft Bach 7 wurde festgestellt, dass von der Gemeinde keine Haftung für die unmittelbar neben der öffentlichen Zufahrtsstraße befindliche Quellenfassung der Wassergenos­senschaft Bach übernommen werden kann. Aus diesem Grund haben die Ehegatten Peterseil um die Auflassung des öffentlichen Gutes Parzellen Nr. 3426 und 3408, KG. Klendorf und Verlegung der öffentlichen Zufahrt zum westseitigen Güterweg „Seyr“ ersucht. Der Ausschuss hat diese Angelegenheit vorberaten und vorgeschlagen, dieser Um­legung zuzustimmen, weil die neue Zufahrt wesentlich kürzer ist und über keine Brü­cke führt. Die künftigen Instandhaltungskosten werden daher wesentlich geringer sein. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen folgendes beschließen: - Auflassung und Übereignung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 3426 und 3408, KG. Klendorf - Übernahme der bestehenden Privatzufahrt vom westlich vorbeiführenden Güterweg „Seyr“ in das öffentliche Gut - Aufhebung des aufgelassenen öffentlichen Gutes aus dem Gemeinge­brauch - Widmung des neuen öffentlichen Gutes zum Gemeingebrauch - Vermessung und Verbücherung dieser Umlegung gemäß § 15 Liegen­schaftsteilungsgesetz auf Kosten der Gemeinde. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Lidl Austria GmbH, Gewerbegebiet 1, 4663 Laakirchen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Umwidmung der Parz. 68/3, KG. Holzwiesen (Lidl-Markt Linzerberg 21) auf Ge­schäftsgebietswidmung bis max. 1.500 m² Gesamtverkaufsfläche; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Firma Lidl hat mit Schreiben vom 22.06.2012 eine Ände­rung des Flächenwidmungsplanes beantragt. Sie begründet den Antrag mit Moderni­sierungsplanungen am Standort Linzerberg. Im Jahre 2006 erfolgte eine Flächenwidmungsplanänderung, mit der ein Geschäfts­gebiet mit einer Gesamtverkaufsfläche von 900 m², ohne Beschränkung oder Aus­schluss eines bestimmten Warenangebotes, gewidmet wurde. Diese Gesamtver­kaufsfläche soll nunmehr auf 1.500 m² erweitert werden. In diesem Änderungsverfahren hat sich die Wirtschaftskammer gegen die Erweite­rung der Verkaufsfläche ausgesprochen, da jede Vergrößerung am Ortsrand die Bemühungen, die gewachsenen Ortszentren zu stärken, untergräbt. Weiters bestehe die Gefahr, dass sich mit dieser Geschäftsgebietswidmung jederzeit ein anderer Be­trieb auf dieser Fläche ansiedeln kann. Seitens der Stadtgemeinde Gallneukirchen bestand damals kein Einwand. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorberaten und vorgeschlagen, dem Antrag zuzustimmen, da die Einwendungen der Wirtschaftskammer unbegrün­det seien. Auch seitens der Ortsplanung bestehen keine Bedenken. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem Umwidmungsantrag zustimmen und die Einleitung des Verfahrens auf Änderung des Flächenwid­mungsplanes beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Ordnung-Schinagl Helga, Neuhöfer 17, D-35041 Marburg an der Lahn; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Wid­mung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 3334, KG. Klendorf (Blumenweg) im Ausmaß von ca. 3.500 m²; Grundsatzbe­schlussfassung GVM Reichör teilt mit, diese Umwidmungsfläche liegt in der Ortschaft Klendorf west­lich des Blumenweges. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen grundsätzlich sichergestellt, wobei diese vom Blumenweg geringfügig zu verlängern sind. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulandwidmung vorgesehen. Der Baulandbedarf ist gegeben, da die vorhandenen Baulandreserven nicht verfügbar sind. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem Antrag auf Ände­rung des Flächenwidmungsplanes zustimmen und die Einleitung des Ände­rungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Mayrbäurl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 10. Grasser Maria und Mitbesitzer, Oberer Rosenhain 15, 4209 Enger­witzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 880/8 und 877/2, KG. Niederkulm (Aussichtsweg) im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör führt aus, die beantragte Baulandwidmung liegt in Außertreffling östlich des Aussichtsweges. Der Bau der neuen Siedlungsstraße entsprechend dem rechtswirksamen Bebauungsplan ist aufgrund des steil nach Norden abfallenden Ge­ländes in Fortsetzung des Aussichtsweges nicht möglich, sodass der Straßenverlauf etwas nach Osten verschoben werden muss. Damit ergibt sich jedoch in diesem Be­reich eine Baulanderweiterung im Ausmaß von ca. 2.000 m². Die Widmungsgrenze im örtlichen Entwicklungskonzept würde geringfügig überschritten. Wenn erforderlich, könnte diese Widmungsergänzung im Zuge der derzeitigen Überarbeitung des örtli­chen Entwicklungskonzeptes erfolgen. Die Ver- und Entsorgung ist durch die vor­handenen öffentlichen Leitungen sichergestellt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und festgestellt, dass die geringfügige Baulanderweiterung und in weiterer Folge auch eine Be­bauungsplanänderung wegen der schwierigen Straßentrassierung gerechtfertigt ist. Von der Ortsplanung ist diese Widmungserweiterung noch tolerierbar. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen den Grundsatzbeschluss für die beantragte Baulanderweiterung und Einleitung des Verfahrens zur Än­derung des Flächenwidmungsplanes fassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Mayrbäurl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 11. Lindinger Adolf, Am Rothenbühl 42, 4209 Engerwitzdorf, Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 5/2002 für die Wid­mung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 92/1, KG. Holz­wiesen im Ausmaß von ca. 600 m²; Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, die zur Umwidmung beantragte Fläche liegt am Linzerberg an der Siedlungsstraße Am Rothenbühl westlich angrenzend an die Liegenschaft des Antragstellers. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen gewähr­leistet, ebenso die verkehrsmäßige Erschließung. Ein Widerspruch zum örtlichen Entwicklungskonzept ist nicht gegeben. Seitens der Ortsplanung handelt es sich um eine sogenannte Baulücke im Grünland, deren Umwidmung zu Bauland zugestimmt wird. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der beantragten Flä­chenwidmungsplanänderung zustimmen und die Einleitung des Genehmi­gungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 116 (Haider-Trappenweg); Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, diese Änderung des Flächenwidmungsplanes betrifft die Wid­mung von Bauland-Wohngebiet zur Schaffung eines Bauplatzes im Bereich der Parz. 151, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 1.000 m². Der Widmungsbereich liegt nördlich des Trappenweges in Engerwitzdorf. Die technische Infrastruktur ist vorhan­den. Die Baulandwidmung ist im örtlichen Entwicklungskonzept bereits vorgesehen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.07.2012 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Abteilung Raumordnung hat mitgeteilt, dass keine Einwendungen bestehen. Sonstige Stellungnahmen sind nicht eingelangt, sodass der Ausschuss dem Gemeinderat diese Flächenwidmungsplan­änderung zur Beschlussfassung vorgeschlagen hat. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 116 zum Flächenwidmungsplan betreffend die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 151, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 1.000 m² beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Bebauungsplan Nr. 24 "Haid" - Änderung Nr. 15 (Haidweg); Be­schlussfassung GVM Reichör erläutert, diese Bebauungsplanänderung betrifft die Liegenschaften Haidweg 2 und Haidweg 6 in der Ortschaft Haid südlich des Haidweges. Auf dem unbebauten Grundstück zwischen den beiden Objekten ist die Errichtung eines Dop­pelwohnhauses in gekuppelter Bauweise mit je 2 Wohneinheiten geplant. Die planlichen und textlichen Festlegungen des seit dem Jahre 1980 bzw. 1993 rechts­wirksamen Bebauungsplanes entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsan­forderungen sodass der Gemeinderat in der Sitzung am 10.05.2012 den Grundsatz­beschluss für die Änderung gefasst hat.Unter anderem sind im Änderungsbereich nunmehr je Wohneinheit 3 Pkw-Stellplätze am Bauplatz erforderlich. Hinsichtlich der Bebauungsdichte wurde eine Geschoßflä­chenzahl von 0,4 festgelegt. Im Genehmigungsverfahren hat die Abteilung Raumordnung keinen Einwand erho­ben. Überörtliche Interessen im besonderen Maße werden nicht berührt, sodass die Planänderung keiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung bedarf. Sonstige Stellung­nahmen sind nicht eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt einge­hend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 15 zum Bebauungsplan Nr. 24 „Haid“ in der vorliegenden, dem Genehmigungsverfah­ren zu Grunde gelegenen Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Kristufek Bernhard, Drosselweg 20, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Erwerb der öffentlichen Verkehrsfläche Parz. 303/4, KG. Enger­witzdorf im Bereich der Wohnobjekte Drosselweg 18, 20 und 22; Be­schlussfassung GVM Reichör berichtet, die öffentliche Verkehrsfläche Parz. 303/4 verbindet den Drosselweg und den Falkenweg in Engerwitzdorf. Derzeit ist die Straße noch nicht durchgehend ausgebaut. Nunmehr beabsichtigt der Antragsteller, die öffentliche Straße im Bereich der Wohnobjekte Drosselweg 18, 20 und 22 von der Gemeinde zu erwerben. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorberaten und festgestellt, dass im örtlichen Entwicklungskonzept eine Siedlungserweiterung nach Norden vor­gesehen ist und spätestens dann diese Verbindungsstraße notwendig und durchge­hend auszubauen sein wird. Aus orts- und raumplanerischen Gründen wäre der Antrag daher abzulehnen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen beschließen, dem Ansu­chen um Erwerb der öffentlichen Verkehrsfläche Parz. 303/4 KG. Engerwitzdorf nicht stattzugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 17.09.2012; Kenntnisnahme Obmann-Stv. GRM Wachs führt wie folgt aus: Punkt 1: Kassaprüfung Die PA-Mitglieder Karl Heinz Wachs und Manfred Schwarz nahmen die Kassaprü­fung vor und haben die Kassa für in Ordnung befunden. Punkt 2: Belegprüfung Eine stichprobenweise Überprüfung der Belege der Monate März und Juli 2012 ergab keine Beanstandung. Punkt 3: Aufzeichnungen Kompostieranlage: Wie werden diese geführt? Veränderung Anlieferung Steyregg und Engerwitzdorf gegenüber demselben Zeitraum ohne dieser Anlieferung. Anlieferung von Nicht Engerwitzdorf-Bewohner und von Firmen: wird das er­hoben – wenn ja, wie viele sind das? Wie werden diese Aufzeichnungen in die Verrechnung über geführt? Wie werden diese geführt? Die Aufzeichnung erfolgt direkt von den Anliefernden. Diese tragen die Menge (m³) und Adresse in die Liste, welche direkt bei der Zufahrt in der umfuntkionierten Tele­fonzelle aufliegt, ein. Veränderung Anlieferung Steyregg und Engerwitzdorf gegenüber demselben Zeitraum ohne dieser Anlieferung. Gemeinde Steyregg: Laut Auskunft von Herrn Mairhofer liefert die Firma Zellinger die Biomüll-Abfälle der Gemeinde Steyregg einmal wöchentlich an. Dabei handelt es sich um etwa 5 m³ je Woche. Das ist 1 m³ mehr als früher. Die Gemeindebürger aus Steyregg dürfen al­lerdings selber nichts mehr zur Kompostierungsanlage bringen, sondern nur mehr ins ASZ Steyregg. Herr Mairhofer holt einmal wöchentlich diesen Container ab. Diese Mengen sind im Vergleich zu früher allerdings weniger geworden. Bis zur Umstellung in Steyregg durften die Bürger die Abfälle selber zur Kompostierungsanlage bringen. Gemeinde Engerwitzdorf: Seit der Umsetzung des neuen Abfallwirtschaftsgesetzes hat sich von den Mengen in Engerwitzdorf nur geringfügig etwas geändert. Bioabfälle wurden mehr. Die Anliefe­rung von Strauch- und Grünschnitt wurde nicht bedeutend mehr. Anlieferung von Nicht Engerwitzdorf-Bewohner und von Firmen: wird das er­hoben - wenn ja, wie viele sind das? Jeder der Material anliefert, muss sich in Liste eintragen. Aus anderen Gemeinden (vor allem Gallneukirchen) kommt es 4 - 5 mal im Jahr vor, dass jemand etwas anlie­fert. Diese erhalten direkt von Herrn Mairhofer eine Rechnung geschickt. Ca. 4 - 5 heimische Firmen liefern bei der Kompostierungsanlage an. (Lebensfreun­de, Diakoniewerk, Gartenservice Gierlinger, …). Für diese wird ein eigener Liefer­schein geführt und abgerechnet. Wie werden diese Aufzeichnungen in die Verrechnung über geführt? Seit der Einführung der Pauschalsumme im Jahr 2007 für Grün- und Strauchschnitt werden die Aufzeichnungen nicht mehr der Verrechnung gegenübergestellt. Basis für die Umstellung auf eine Pauschalsumme im Jahr 2007 waren die Aufzeich­nungen der Jahre 2000 bis 2006. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.07.2012 wurde dies neu verhandelt bzw. ange­passt. Dabei wurden die Daten der Vertragserstellung 2007 und die Mengen aus 2011 verglichen. Weiters wurden die Anzahl der Einwohner und Objekte der jeweili­gen Jahre gegenübergestellt. Der Gemeinderat beschloss, die Pauschalsumme jähr­lich an die Änderung der Anzahl der Objekte per 30.6. prozentuell anzupassen. Punkt 4: Verordnung Stingederweg: Erlaubnis zum Aufstellen von zwei Stück Blumenträgen auf der Straße. Wann ist diese ergangen? Wie sieht die Haftung der Gemeinde aus? Hr. Guido Gratsch hat mit Schreiben vom 24.3.2009 um verkehrsberuhigende Maß­nahmen im Bereich des Stingederweges ersucht. Mit Schreiben vom 28.09.2009 wurde Herrn Gratsch, Stingederweg 12 die Zustim­mung zur teilweisen Abschrankung dieser 3,0 m breiten Gehwegverbindung vom Umkehrplatz zur Siedlungsstraße Am Rothenbühl gem. § 7 Abs. 1 u. 3 Oö. Straßen­gesetz 1991 befristet bis 31.10.2011 unter nachstehenden Auflagen erteilt: 1. Diese Zustimmung beschränkt sich ausschließlich auf die Zeit vom 01. April bis 31. Oktober. Vom 01.Nov. bis 31.März ist die Verkehrsfläche zur Gänze freizuhalten. 2. Im Bereich der Abschrankung muss eine Restbreite von 1,5 m (lichte Weite von der Abschrankung bis zum Leistenstein) frei bleiben. 3. Die Abschrankung ist mittels Leitbaken (Winkelform) in einer Größe von 250 x 630 mm, hochrückstrahlend beidseitig zu kennzeichnen. 4. Der Nutzungsberechtigte hat die Anlage so herzustellen, zu erhalten und zu betreuen, dass dadurch der Straßenbestand nicht beeinträchtigt wird. Diesbe­zügliche Anordnungen der Gemeinde bzw. deren Organe ist unverzüglich Fol­ge zu leisten. 5. Diese Zustimmung gilt vorerst befristet bis 31.10.2011. Wenn diese Zustim­mung von der Gemeinde nicht bis zum 01.01. des mit Ablauf der Zustimmung folgenden Jahres widerrufen wird, verlängert sich diese um ein weiteres Jahr. 6. Von der Gemeinde werden keine Kosten übernommen. Auszug aus dem OÖ. Straßengesetz:§ 7 OÖ. Straßengesetz 1991 (Sondernutzung) (1) Jede über den Gemeingebrauch hinausgehende Benützung der öffentlichen Straße durch Einrichtungen auf, unter oder über der Straße bedarf der schrift­lichen Zustimmung der Straßenverwaltung. (2) Die Zustimmung ist dem Besitzer der Einrichtung zu erteilen, wenn Schäden an der Straße, sonstige Beeinträchtigungen des Gemeingebrauches oder die Behinderung künftiger Straßenbauvorhaben nicht zu erwarten sind. (3) Die Zustimmung ist von der Straßenverwaltung zu widerrufen, wenn wegen allfälliger Schäden an der Straße oder sonstiger Beeinträchtigungen des Ge­meingebrauches oder der Durchführung eines Straßenbauvorhabens eine Änderung oder gänzliche Entfernung der Einrichtung notwendig wird. HAFTUNG Die Gemeinde haftet grundsätzlich für alle öffentlichen Verkehrsflächen und die er­teilten Bewilligungen und Zustimmungen. GRM Wachs stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 17.09.2012 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2013 für die Gemein-de-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Enger­witzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GVM Mairhofer erläutert, gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertrages der Kom­manditgesellschaft hat der Komplementär (Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf) das Budget zu erstellen und der Kommanditistin (Gemein­de) zur Genehmigung vorzulegen. Anders als beim Gemeindebudget ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu ver­rechnen, damit ist der OHH immer ausgeglichen. Der Ordentliche Haushalt für das Finanzjahr 2013 wurde mit Einnahmen und Ausga­ben von je € 63.100,00 ausgeglichen erstellt. Dieser beinhaltet im Wesentlichen die Verrechnung der laufenden Betriebskosten des Gebäudes (Strom, Heizung, Gebäu­deinstandhaltung, Versicherung, Anlagenabschreibung) sowie die Bestandszinsein­nahmen und Betriebskostenersätze. Im Außerordentlichen Haushalt werden die Liquiditätszuschüsse der Gemeinde, die Neutralisierung der Afa (seit 2012) sowie die Verrechnung des Saldos des OHH (Gewinn/Verlust) dargestellt. Der Außerordentliche HH zeigt bei Einnahmen von € 40.000,00 und Ausgaben in Höhe von € 14.900,00 einen Überschuss von € 25.100,00. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidial­ausschuss die Genehmigung des Budgets 2013 für die Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ be­schließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Vorlage und Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2013 - 2016 für die Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG"; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, neben dem Voranschlag für die Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & Co KG“ ist auch eine Mit­telfristige Finanzplanung für den Zeitraum 2013 – 2016 zu erstellen. Diese beinhaltet im Wesentlichen die Fortführung der Einnahmen- und Ausgabeposi­tionen des Voranschlages und ist ebenso gemäß Punkt 5.2. des Gesellschaftsvertra­ges der Kommanditgesellschaft der Kommanditistin (Gemeinde) zur Genehmigung vorzulegen. Wie beim Voranschlag ist der aus der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ergebende Saldo (wird als Gewinn bzw. Verlust bezeichnet) mit dem AOHH zu verrechnen, da­mit ist der OHH immer ausgeglichen. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidial­ausschuss die Genehmigung der Mittelfristigen Finanzplanung 2013 – 2016 für die Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde En­gerwitzdorf & Co KG“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2013; Beschlussfassung GVM Mairhofer führt aus, wie alljährlich ist zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähig­keit der Gemeindekassa die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Gemäß Gemeindeordnung (§ 83) darf dafür 1/4 (neu seit LGBl.Nr. 1/2012) der Einnahmen des OHH nicht überschritten werden. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur Gänze ausgenützt. Wir haben daher die beiden Hausbanken Raiba Region Gallneukirchen und Sparkasse Gallneukirchen, um Legung eines An­gebotes über € 1.000.000,00 ersucht. Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben: Die Sparkasse bietet dazu noch eine fixe maximale Kontoführungspauschale von € 2.000,-- p.a. an, die Raiffeisenbank bietet keine fixe Kontoführungspauschale an. Aufgrund dieser Angebote ist der Zuschlag für den Kassenkredit der Allgemeinen Sparkasse Gallneukirchen zu erteilen. Im Bedarfsfall werden wir die Überziehung des Girokontos bei der Allgemeinen Sparkasse Gallneukirchen vornehmen. Banken Raiba Gallneukirchen Sparkasse Gallneukirchen Soll-Zinssatz: Basis 6­Monats-Euribor 6-Monats-Euribor + 1,00 % Aufschlag 6-Monats-Euribor + 0,50 % Aufschlag Haben-Zinssatz: Ba­sis 6-Monats-Euribor 6-Monats-Euribor minus 0,25 %. 6-Monats-Euribor minus 0,40 %. Variante: fixer Soll-Zinssatz 1,75 % p.a. Basis ist der 12-Monats-Euribor + 0,25 % Der Zinssatz wird bei Inan­spruchnahme festgelegt Variante: fixer Haben-Zinssatz 0,35 % p.a. 0,10 % p.a. b.a.w. Es ist sinnvoll, auch den Kassenkreditrahmen bei der Raiffeisenbank Gallneukirchen zu verlängern, da es durch die zahlreichen und mitunter nicht unerheblichen Abbu­chungsaufträge der Gemeinde Engerwitzdorf kurzfristig zu Überziehungen kommen kann. Ein jährliches Ändern der Bankverbindung dieser Abbuchungsaufträge der Gemeinde Engerwitzdorf (Post, Beiträge Gemeindeverband, Leasing,…) wäre sehr aufwändig. Dasselbe gilt auch für laufende Gutschriften, die monatlich auf das Konto der Raiffeisenbank getätigt werden. Im Habenbereich werden je nach Verfügbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen, nach Marktanalyse, auch andere Banken berücksichtigt. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidial­ausschuss beschließen, die bestehenden Kassenkreditrahmen von je € 1.000.000,00 bei beiden Banken zu den oben angeführten Konditionen bis 31.12.2013 zu verlängern. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Anpassung der Hundeabgabe ab 01.01.2013; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, der Gemeinderat beschloss zuletzt im Dezember 2009 eine Anpassung der Hundeabgabe per 01.01.2010 von € 35,00 auf € 40.00 je in der Ge­meinde gemeldeten Hund. Vergleichsweise beträgt die Hundeabgabe zur Zeit (Sep­tember 2012) in den Umlandgemeinden zwischen € 20,00 (z.B. Alberndorf) und € 45,00 (z.B. Gallneukirchen). Derzeit nimmt die Gemeinde Engerwitzdorf für etwa 350 Hunde jährlich rund € 12.300,00 ein. Hinweis: Die Hundeabgabe ist eine Gemeindeabgabe ohne Zweckwidmung. In seiner Beratung kam der Finanzausschuss überein, die Hundeabgabe künftig jähr­lich an die Entwicklung der Inflationsrate anzupassen. Seitens der Gemeindeverwal­tung wird empfohlen, die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes statt der Inflati­onsrate anzusetzen. Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen: Ausgangsbasis ist der VPI 2010 (=100); jährliche Anpassung auf Basis des VPI 2010 mit Wert Juli des Jahres, das dem Inkrafttreten vorangeht. Der Betrag soll kaufmän­nisch auf ganze Euro auf- bzw. abgerundet werden. D.h. für das Finanzjahr 2013 gilt der VPI 2010 vom Juli 2012 (=105,5), somit € 40,00 /100x105,5 = 42,20 bzw. gerun­det € 42,00. Dieser Betrag wird dann alljährlich im Zuge der Beratung zum Voran­schlag errechnet und festgelegt. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidial­ausschuss die Anpassung der Hundeabgabe an die Entwicklung des Verbrau­cherpreisindexes 2010 beschließen. Als Ausgangsbasis gilt der VPI 2010 (=100,00) bzw. als Berechnungsmonat der Juli des Jahres, das dem Inkrafttre­ten vorangeht. Der Betrag wird kaufmännisch auf ganze Euro auf- bzw. abge­rundet. Für das Finanzjahr 2013 errechnet sich eine Hundeabgabe von € 42,00. GVM Mandl plädiert für eine eingezäunte Fläche für Hunde. In einigen Ländern wur­de die Hundesteuer abgeschafft. Der Bürgermeister erklärt dazu, es gab bereits eine Hunde-Freifläche, welche jedoch nur Beschwerden verursacht habe. Die Hundeabgabe wird unter anderem für die Aufstellung und Befüllung der Hundekot-Stationen und für den Verwaltungsaufwand verwendet. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion ohne GRM Vezmar-G., FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, GRM Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 20. Anpassung des Finanzierungsplanes für das Vorhaben "Sport-,Spiel- und Freizeinrichtungen" (FP Nr.08); Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, für das im Vorjahr abgeschlossene Vorhaben beschloss der Gemeinderat am 15.03.2012 den Finanzierungsplan-Nr. 07 mit Gesamtausgaben von € 315.374,00. In dieser Finanzierungsdarstellung wurde von einem restlichen Landesbeitrag aus dem Bereich „OÖ. Wohnbauförderungsgesetz 1993 - Wohnumfeldverbesserung-Richtlinien“ in Höhe von € 30.000,00 ausgegangen. Nach Vorlage der Endabrechnung wurde uns im Juli 2012 ein letzter Förderungsbei­trag von € 15.371,00 mitgeteilt, die Differenz auf den oben angeführten Landesbei­trag in Höhe von € 14.629,00 ist durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rückla­ge zu tragen. Das Vorhaben umfasste in den Jahren 2008 bis 2011 den Beachvolleyballplatz Mit­tertreffling, die Freizeitanlage in Schweinbach, die Spielwiese in Außertreffling, die Spielflächen der Kindergärten und die Spielplätze Fiedlhofweg und Mittertreffling. Das Vorhaben gilt nunmehr als endgültig abgeschlossen und ausfinanziert. Der Finanzierungsplan-Nr. 8 stellt sich wie folgt dar: Vorhaben Nr.: 280 Fin.Aussch.: 25.09.2012 GRS: 04.10.2012 Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen FP 08 Ausgaben: 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt Plan/Bauleit./Honor are 7.056 6.072 3.000 8.952 25.080 Professionistenarbei ten 63.629 95.382 29.549 91.759 0 280.319 Eigenleistung der Gde. 7.603 2.372 9.975 S u m m e : 78.288 103.826 32.549 100.711 0 315.374 Einnahmen: 2008 2009 2010 2011 2012 Gesamt Rücklagen 50.000 22.139 -12.372 30.711 14.629 105.107 Landeszuschuss BGD 40.000 40.000 Landeszuschuss-Sport 15.000 15.000 LZ-Wohnumfeldverbes s. 29.921 15.371 45.292 Bedarfszuweisung 60.000 40.000 100.000 Eigenleistung der Gde. 7.603 2.372 9.975 S u m m e : 57.603 64.511 92.549 70.711 30.000 315.374 Ab­gang/Überschuss -20.685 -39.315 60.000 -30.000 30.000 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidial­ausschuss den Finanzierungsplan Nr. 08 für das Vorhaben „Sport-, Spiel- und Freizeiteinrichtungen“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Kreditüberschreitungen Nr. 02/2012; Beschlussfassung GVM Mairhofer stellt fest, folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Gemeindehaushaltskassen­rechnungsordnung 2002 in Höhe von € 41.500,00 liegt vor: 1/010/010 Amtsgebäude - Photovoltaikanlage Überschreitung: rund € 15.000,00 Begründung: Die für 2011 vorgemerkte Anschaffung einer Photovoltaikanlage am Amtsgebäude wurde auf das Jahr 2012 verschoben. Dieser Transfer konnte aus zeitlichen Gründen allerdings nicht mehr im Budget 2012 aufgenommen werden, weshalb eine Kredit­überschreitung erforderlich ist. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch die positive Entwicklung der Ertragsanteile (2/925/859) be­deckt werden. 1/212/720 Gastschulbeiträge für Hauptschulen Überschreitung: € 10.200,00 Begründung: Der für heuer vorgemerkte Budgetansatz von € 250.000,00 (Vergleich RA 2011: rd. € 247.000,00) reicht nicht aus und muss um etwa € 10.200,00 überschritten werden. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgaben bei der Position „Bau- und Einrichtungs­aufwand für Berufsschulen“ (1/220/7201) bedeckt werden. 1/610/611 Sanierung Fußgeherunterführung B 125 Schweinbach Überschreitung: rund € 10.000,00 Begründung:Das Amt der OÖ. Landesregierung – Abteilung Brückenbau informierte uns im Früh­jahr d. J. dass die Fußgeherunterführung an der B 125 in Schweinbach dringend sa­niert werden müsste. Aufgrund der bei der Errichtung abgeschlossenen Vereinba­rung muss die Gemeinde für die Instandhaltungskosten aufkommen; die Personal­kosten werden vom Land getragen. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Mehreinnahmen bei der Finanzzuweisung (2/941/861) be­deckt werden. 1/612/6111 Straßeninstandhaltung aufgrund von Unwetterschäden Überschreitung: € 6.300,00 Begründung: Der für 2012 veranschlagte Betrag von € 3.000,00 für unvorhersehbare Gemeinde­straßeninstandhaltungen nach Unwetterschäden reicht nicht aus und muss um € 6.300,00 angehoben werden. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgaben beim Betreuungsbeitrag für die Wildbach­verbauung (1/633/770) aufgebracht werden. GVM Mairhofer Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidial­ausschuss die oben angeführte Kreditüberschreitungen Nr. 2/2012 in Höhe von € 41.500,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 22. Änderung der Prioritätenreihung künftiger Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Mairhofer erinnert, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 12. Mai 2011 folgen­de Prioritätenreihung künftiger außerordentlicher Vorhaben: 1. Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach (Sanierung und Erweiterung) 2. Straßenbau 2013 bis 2016 3. Fuhrpark Bauhof (Ersatzinvestitionen) 4. SportUnion Schweinbach (Sanierung) 5. ASKÖ Treffling (Errichtung eines Trainingsfeldes) Das Vorhaben Volksschule Schweinbach (Sanierung und Erweiterung) ist dem Amt der OÖ. Landesregierung seit Jahren bekannt; eine Realisierung der Umsetzung ist derzeit nicht vorhersehbar. Um trotzdem weitere notwendige Vorhaben planen bzw. umsetzen zu können, wird vorgeschlagen dieses umfangreiche Projekt zu trennen und die Schaffung von weiteren Kinderbetreuungsplätzen (Krabbelstube und Kinder­garten) gesondert zu behandeln. Die ausschließliche Sanierung des Volksschulge­bäudes würde zurückgereiht werden. Für die beiden Vorhaben Straßenbau und Fuhrpark wurden 2011 bzw. heuer bereits die BZ-Anträge gestellt, weshalb diese beiden Vorhaben aus der Prioritätenreihung herausgenommen werden können. Die Umsetzung der beiden Vorhaben SportUnion Schweinbach-Sanierung und ASKÖ Treffling-Trainingsfeld sollte vorgezogen und in der Prioritätendarstellung vor­gereiht werden; bei der SportUnion Schweinbach ist vordringlich nur die Sanierung des Kabinengebäudes angedacht. Aus den oben angeführten Erwägungen wird folgende neue Reihung vorgeschlagen: 1. SportUnion Schweinbach (Sanierung des Kabinengebäudes) 2. ASKÖ Treffling (Errichtung eines Trainingsfeldes) 3. Kinderbetreuungseinrichtung Schweinbach (Krabbelstube und Kindergarten) 4. Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach (Sanierung) GVM Mairhofer stellt den Antrag der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidial­ausschuss die abgeänderte Darstellung der Prioritätenreihung künftiger Vor­haben beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 23. Tarifordnung Krabbelstube Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschluss­fassung Vizebgm. Fürst teilt mit, aufgrund des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes und der OÖ Elternbeitragsverordnung 2011 muss die Tarifordnung für die Kinderbetreuungsein­richtungen festgelegt und im Gemeinderat beschlossen werden. Die Tarifordnung für Kindergarten und Hort wurde bereits am 05.07.2012 im Ge­meinderat beschlossen. Die Tarifordnung für die Krabbelstube Engerwitzdorf Mittertreffling behält wie die oben genannte Tarifordnung ihre Gültigkeit, bis eine Novellierung des OÖ Kinderbe­treuungsgesetzes bzw. der OÖ Elternbeitragsverordnung 2011 einen neuen Be­schluss notwendig macht. Die indexgesicherten Beträge werden den Eltern jährlich in Form eines Informationsblattes mitgeteilt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesend der Tarifordnung Krabbelstube Engerwitzdorf-Mittertreffling stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung für die Krab­belstube Engerwitzdorf-Mittertreffling beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner G. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 24. ASKÖ Treffling; Errichtung eines Trainingsfeldes mit Zufahrtsstraße und Parkplätzen; Grundsatzbeschlussfassung Vizebgm. Fürst erläutert, aufgrund der schlechten Beschaffenheit des Hauptspielfel­des ist die Errichtung eines Trainingsfeldes unbedingt erforderlich. Die Dringlichkeit verlangt, dass dieses Vorhaben in der Priorität vorgereiht wird. Aus diesem Grund soll der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Durchführung des Vorhabens fassen. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das Projekt „Errichtung eines Trainingsfeldes mit Zu­fahrtsstraße und Parkplätzen für die Askö Treffling“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner G. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 25. Sportunion Schweinbach; Sanierung des Klubgebäudes; Grundsatz­beschlussfassung Vizebgm. Fürst teilt mit, aufgrund der schlechten Substanz des Klubgebäudes der Sportunion Schweinbach ist eine Sanierung unbedingt erforderlich. Die Dringlichkeit verlangt, dass dieses Vorhaben in der Priorität vorgereiht wird. Aus diesem Grund soll der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss für die Durchführung des Vorhabens fassen. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das Projekt „Sanierung des Klubgebäudes der Sport­union Schweinbach“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 26. Aufstockung Personalressourcen Jugendzentrum "Jet"; Beschluss­fassung GRM DI Dr. Wöckinger führt aus, die Pfarre Treffling hat um personelle Aufstockung im Ausmaß von 6,75 Wochenstunden für das Jugendzentrum „JET“ angesucht. Be­gründet wird dies von der Pfarre Treffling damit, dass die Personalressourcen nur 23 Wochenstunden betragen, im Jugendzentrum Schweinbach aber 60. Eine Jugendleiterin wird von der Diözese bezahlt. Die bisherigen zwei Beschäftigten sowie die zusätzliche Betreuungsperson mit 6,75 Wochenstunden werden von der Gemeinde Engerwitzdorf zu 80% und vom Land OÖ. zu 20% finanziert. Für 2013 werden Personalkosten ohne Jugendleiterin von EUR 19.136,01 erwartet, wozu das Land OÖ einen Beitrag von 20% leisten wird, für die Gemeinde Engerwitz­dorf verbleiben daher EUR 15.308,81. Die dadurch entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 5.740,56 für die Gemeinde Engerwitzdorf müssen im Voranschlag für das Jahr 2013 berücksichtigt werden. Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss vorberaten. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Aufstockung der Personalressourcen um 6,75 Wo­chenstunden für das Jugendzentrum JET beschließen und die Mehrkosten im VA 2013 vorsehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 27. Essen auf Rädern; Tarifanpassung; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger berichtet, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.03.2011 kostet eine Portion Essen auf Rädern derzeit € 6,20 inkl. MWSt. Für das Jahr 2013 ist mit einer Erhöhung durch den SHV in Höhe von etwa € 0,30 je Portion zu rechnen. Die Kalkulation zeigt, dass dann ein Abgang von ca. € 11.300,00 und ein Deckungsgrad von 76% zu erwarten sein wird. Kostendeckung wird bei € 8,12 inkl. MWSt. erreicht, mit einem Tarif von € 6,50 inkl. MWSt. ergibt sich ein Kostende­ckungsgrad von 80%. Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss vorberaten. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Preis für Essen auf Rädern ab 1.1.2013 auf € 6,50 inkl. MWSt pro Portion zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung des Portionspreises soll bei einer Kostendeckung von unter 78 % im Aus­schuss beraten werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister teilt mit, vom Bundeskanzleramt und von Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner sind Rückmeldungen zur Erklärung der Gemeinde "100% atomstromfrei" eingelangt. b) Der Bürgermeister erinnert, der Gemeinderat hat am 10.05.2012 die einheitliche Regelung der Vorschreibung von Gastbeiträgen für den Besuch von Kinderbe­treuungseinrichtungen in der Region Gusental mit dem Zusatz beschlossen, dass dieser Beschluss nur gilt, wenn er von allen Gemeinden der Region Gusental ge­fasst wird. Die Gemeinden Alberndorf, Altenberg und Katsdorf haben den ent­sprechenden Beschluss gefasst, nicht aber Gallneukirchen. Wir werden die ver­einfachte Verrechnung daher mit diesen Gemeinden machen, nicht aber mit Gallneukirchen. c) Der Bürgermeister informiert, für die Kinderbetreuungseinrichtung Mittertreffling hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 02.10.2012 die Vergabe Kunst am Bau an die Künstlerin Margit Feyerer vergeben. d) Der Bürgermeister teilt mit, umfangreiche Dokumente stehen künftig im Intranet in der Tagesordnung des jeweiligen Gremiums zum Download zur Verfügung. Wenn die Fraktionen einverstanden sind, werden wir künftig nur noch 1 Exemplar des Voranschlages, der Mittelfristigen Finanzplanung und des Rechnungsab­schlusses je Fraktion in Druckform zur Verfügung stellen. e) Der Bürgermeister ersucht Herrn Amtsleiter Watzinger über das Ergebnis der Be­fragung der Mitglieder des Gemeinderates zu berichten. Künftig wird eine derar­tige Befragung zweimal pro Gemeinderatsperiode durchgeführt. f) Der Bürgermeister berichtet über den Infoabend betreffend Ostumfahrung. An dieser Veranstaltung dürfen nur Gemeindefunktionäre teilnehmen. g) Der Bürgermeister informiert weiters über das Projekt "Regiotram". Spätestens Mitte nächsten Jahres ist die Trasse fixiert. Vier von sechs Haltestellen sind in Engerwitzdorf vorgesehen. Die Planung eines Radweges gemeinsam mit der Regiotram ist möglich. h) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Mag. Höfer, GRM Mayrbäurl, GRM Mag. Schweighofer, GRM Wolfmayr T., GRM Vezmar-Gutenbrunner, GRM Dr. Niebsch, GRM Dr. Schalk, GVM Mairhofer, GREM Wiltschko und GREM Wolfmayr G. 29. Allfälliges a) Vizebgm. Fürst übermittelt Grüße und Dank des Vorstandes der Union Schweinbach an den Gemeinderat und die Gemeindebediensteten für die Un­terstützung. b) Vizebgm. Fürst bedankt sich für die Einrichtung eines Links zum Thema Regiotram. c) Vizebgm. Fürst ersucht, Veranstaltungen, die „Im Schöffl“ stattfinden, auch in der Homepage von „Im Schöffl“ zu veröffentlichen. d) Vizebgm. Moser-Luger erkundigt sich über die Vorrangregel bei der Ausfahrt Im Sonnendorf in die Gusenbachstraße. e) GRM Jungwirth erkundigt sich, ob eine 50 km/h Geschwindigkeitsbeschrän­kung auf der Mühlholzstraße zustande kommt. Dazu antwortet der Bürger­meister, dass diese beantragt wurde. Es wird vorerst eine Geschwindigkeits­messung durchgeführt. f) GRM Dr. Niebsch stellt fest, dass das alte Gemeindeamt abgerissen wurde und möchte wissen, wie diese Fläche genutzt wird. g) GRM Dr. Niebsch erkundigt sich über die Gehsteigsanierung zwischen Gall­neukirchen und OMV-Tankstelle. Der Bürgermeister erklärt, entlang der B125 waren Leistensteine locker. h) GRM Dr. Niebsch ist erfreut über den Ankauf eines Elektroautos. Der autofreie Tag war ein guter Erfolg, die Kilometersammelaktion ist gut angekommen. Der Bürgermeister kritisiert, dass vom ORF die Volksschule Mittertreffling der Gemeinde Gallneukirchen zugeordnet wurde. i) GREM Wall-Aichberger ersucht im Namen von Anrainern des Schweinbaches im Bereich der Brücke des Schweinbaches eine Räumung vorzunehmen. j) GRM DI Dr. Wöckinger weist auf einige Veranstaltungen im Rahmen der Ge­sunden Gemeinde hin. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 05.07.2012 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:52 Uhr. Johann Schimböck eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 13.12.2012 keine Einwendungen erhoben wurden / über die er­hobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf,.13.12.2012 Johann Schimböck eh. ................................................... Vorsitzender Hermann Mairhofer eh. Horst Mandl eh. …………………………..…… . ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. Dr. Jenny Niebsch eh. …………………………….. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion