Eröffnungsbilanz 2020; Vorbericht/Lagebericht Eröffnungsbilanz 2020; Genehmigung der Korrekturen Eröffnungsbilanz 2020 (erstellt im Programm newystem): Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Engerwitzdorf wurde durch das Programm „newsystem“ im Finanzjahr 2020 erstellt und sieht per 31.12.2019 folgende Werte vor: Feststellungen der BH Urfahr-Umgebung: I. I II. I III. I IV. I Die Gemeinde Engerwitzdorf hat in der Gemeinderatssitzung am 17.12.2020 die Eröffnungsbilanz behandelt. Leider wurde die Eröffnungsbilanz in keinem gesonderten Tagesordnungspunkt abgewickelt. Daher ist die Eröffnungsbilanz durch den Gemeinderat nicht beschlossen worden, sodass nur ein Entwurf der Eröffnungsbilanz vorliegt. Die Eröffnungsbilanz (Entwurf) wurde der BH Urfahr-Umgebung vorgelegt und liegen Feststellungen zum Entwurf der Eröffnungsbilanz vor. Bei der Durchsicht wurden mehrere Mängel aufgezeigt, welche einer Korrektur bedürfen. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat sich entschlossen, ein neues Buchhaltungsprogramm per 1.1.2020 einzusetzen. Die Wahl fiel dabei auf den Programmanbieter „newsystem“. Die Anwendung des Programms ergab nach einigen Monaten größere Schwierigkeiten, die dazu führten, dass neuerlich der Programmanbieter gewechselt wurde. Die Fa. Gemdat OÖ GmbH & Co KG übernahm mit 1.11.2021 die Buchhaltungsdaten. Die Eröffnungsbilanz aus dem Programm „Ökom“ ist mit einem kleinen Fehler behaftet, welcher bei der Übernahme ausgemerzt wurde, sodass eine abgeänderte Eröffnungsbilanz aus k5-Finanzmanagement vorliegt. Die liquiden Mittel wurden nunmehr korrekt ausgewiesen und kurzfristige Fremdmittel iHv € 31.891,27 (Passiva) ausgewiesen. Dadurch ändert sich die Eröffnungsbilanzsumme auf € 80.999.600,80 (vorher € 80.967.709,53 + Korrektur € 31.891,27 ergibt € 80.999.600,80). Neue Eröffnungsbilanz 2020 (Programm k5-Finanzmanagement): Die Eröffnungsbilanz 2020 wurde gem. Artikel VI Abs. 3 Z 3 Erstes Oö. VRV-Gemeinderechtsanpassungsgesetz 2019, LGBI. Nr. 52/2019 iVm. mit § 92 Abs. 9 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i. d. g. F in der Zeit von 17. Oktober 2022 bis 2. November 2022 kundgemacht und es wurden gegen die Eröffnungsbilanz 2020 keine Erinnerungen eingebracht. Liquide Mittel; Zahlungsmittelreserve Erläuterung/Stellungnahme: I. I Liquide Mittel: Die vorhanden Barmittel wurden bereits in der neuen Eröffnungsbilanz richtig dargestellt. Zahlungsmittelreserve: Die Kontrolle der liquiden Mittel hat ergeben, dass die Zahlungsmittelreserve „Allgemeine Rücklage – Zahlungsweg 11“ eine Differenz iHv. € 15.950,02 ergibt. Diese Korrektur wurde auch in der Nettovermögensveränderungsrechnung bereits aufgezeigt. Die Korrektur wurde durch die Fa. Gemdat OÖ GmbH & Co KG im Finanzjahr 2021 durchgeführt. Die liquiden Mittel wurden mit den Kontoauszügen verglichen und kann bestätigt werden, dass die Kontostände mit dem Nachweis der liquiden Mittel – ausgenommen Zahlungsweg 11 - übereinstimmen. Der Endstand der liquiden Mittel wird im Rechnungsabschluss 2020 mit € 2.358.345,01 abgegeben. Der Endstand der liquiden Mittel beim Rechnungsabschluss 2020 beträgt € 2.342.394,99 (richtige Wert lt. Kontoauszug). Der Differenzbetrag iHv € 15.950,02 kann auch der voranschlagsunwirksamen Gebarung entnommen werden – siehe HH-Stelle 9/000000-368010. II. I Vermögenssummen: Die Fa. Gemdat OÖ GmbH & Co KG hat eine umfangreiche Überarbeitung der Vermögenswerte sowie eine Zuordnung der Vermögenssummen durchgeführt. Bei der Übernahme der Daten aus dem Altprogramm wurden die Summen geprüft und diverse Korrekturen vorgenommen. Die Korrekturen können dem Rechnungsabschluss 2021 (Nettovermögensveränderungsrechnung) entnommen werden und sind dem Rechnungsabschluss 2021 angeschlossen. Die Fa. Gemdat OÖ GmbH & Co KG hat bei den von ihnen betreuten Gemeinden das Vermögen im Finanzjahr 2019 in das Buchhaltungsprogramm übernommen. Bei der Gemeinde Engerwitzdorf wurde das Vermögen erst in der zweiten Jahreshälfte 2021 übernommen, was zu dem Umstand führte, dass die errechnete AfA zur Ermittlung des Buchwertes 31.12.2019/01.01.2020 um ein Jahr nachhinkte. Beim nachstehend angeführten Abgleich wurden die Vermögenswerte 1 - 5 mit den Summen im Vermögenshaushalt verglichen. Vermögensarten – Vergleich/Abgleich mit Positionen in der Vermögensrechnung: Vermögensart 1 (Grundvermögen): € 14.738.903,24 Vermögensart 2 (Verwaltungsrealität): € 26.254.120,53 Vermögensart 3 (Betriebsrealität): € 6.370.821,81 Vermögensart 4 (Verwaltungsmobilien): € 1.218.659,81 Vermögensart 5 (Betriebsmobilien): € 37.680,84 Vergleichssumme 1: € 48.620.186,23 A I; AKTIVA Vermögensrechnung: € 0,00 A.II; AKTIVA Vermögensrechnung: € 73.771.977,58 D.I; PASSIVA Vermögenrechnung: € -26.549.489,04 Vergleichssumme 2: € 47.222.488,54 Differenz € 1.397.697,69 Vermögensarten – Vergleich/Abgleich mit Positionen in der Vermögensrechnung Rechnungsabschluss 2021: Vermögensart 1 (Grundvermögen): € 14.879.239,02 Vermögensart 2 (Verwaltungsrealität): € 23.178.310,90 Vermögensart 3 (Betriebsrealität): € 9.272.367,93 Vermögensart 4 (Verwaltungsmobilien): € 1.136.777,40 Vermögensart 5 (Betriebsmobilien): € 35.260,15 Vergleichssumme 1: € 48.501.955,40 A I; AKTIVA Vermögensrechnung: € 0,00 A.II; AKTIVA Vermögensrechnung: € 78.758.685,41 D.I; PASSIVA Vermögenrechnung: € -30.256.730,01 Vergleichssumme 2: € 48.501.955,40 Differenz € 0,00 Der Vergleich/Abgleich der Vermögensarten mit den Positionen in der Vermögensrechnung wurde anhand der Rechnungsabschlüsse 2020/2021 durchgeführt. Die Rechnungsabschlüsse, welche für den Vergleich/Abgleich herangezogen wurden, sind mit dem Programm k5 Finanzmanagement der Fa. Gemdat OÖ GmbH erfolgt. Dieser Vergleich/Abgleich gelingt zur vollsten Zufriedenheit. Bei einem Vergleich/Abgleich der Vermögensarten mit den Positionen/Daten aus dem Altprogramm mit den Positionen/Daten aus dem neuen Programm wird nach wie vor eine Differenz von ca. € 89.000,00 errechnet. Dabei wird unterstellt, dass die Daten aus dem Altprogramm vollständig und korrekt hinterlegt wurden. Diese Annahme ist mit einer gewissen Vorsicht betrachtet werden. Die Gemeinde Engerwitzdorf konnte die Daten nur mehr sehr schwer bzw. nicht zufriedenstellend in das neue Programm k5 – Finanzmanagement überleiten und ist bzw. war keinerlei Unterstützung von Anbieter des Altprogramms zu erwarten. Dieser Umstand wird von der Gemeinde Engerwitzdorf zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Daten aus dem Altprogramm in das neue Programm vollständig zu übernehmen. Leider können gewisse Differenzen – wie oben angeführt - nicht zur Gänze nachgewiesen werden. Langfristige/kurzfristige Forderungen: III. I Die Gemeinde Engerwitzdorf hat die voranschlagsunwirksame Gebarung geprüft und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz 2020 dem Rechnungsabschluss 2020 beigefügt. Durch die Übernahme der Daten war es bei der Erstellung der neuen Eröffnungsbilanz leider nicht möglich die negativen Werte zu korrigieren. Die Nettovermögensveränderungsrechnung geht von einem Saldo der Eröffnungsbilanz per 31.12.2019 iHv. € 41.520.594,19 aus. Bei einem Vergleich mit dem ehemaligen Nettovermögen wird eine Differenz iHv. € 47.538,61 festgestellt. Die Kontrolle der Zahlungswege (inkl. Zahlungswege 99/97 – Zahlungsweg Verrechnung/Umbuchung) hat keine Differenzen ergeben. Daraus kann der Saldo der voranschlagsunwirksamen Gebarung (Saldo 6) näherungsweise errechnet werden. Vorschüsse 2019: (voranschlagsunwirksame Gebarung) Die Daten, welche durch den Programmanbieter „newsystem“ bereitgestellt wurden, konnten leider nicht zur Gänze übernommen werden. Dies betrifft nur den Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung (Haushaltshinweis 0, 9). Alle anderen Daten konnten in das neue Programm der Gemdat OÖ. GmbH 6 Co KG übergeführt werden. Die Eröffnungsbilanz weist bei den sonstigen kurzfristigen Forderungen (nicht voranschlagswirksame Gebarung; B.I.4) einen Wert iHv. € - 69.906,98 aus. Der Rechnungsabschluss 2019 hingegen geht in der nicht voranschlagswirksamen Gebarung von einem Wert iHv. € 112.019,25 aus und tritt somit eine Differenz iHv. € 181.926,23 ein. Die Forderungen betreffen oa. Positionen und wird von der Gemeinde Engerwitzdorf bestätigt, dass alle offenen Forderungen in den folgenden Finanzjahren abgewickelt wurden. Dies konnte durch die Kontrolle der Zahlungswege, Finanzamtskonten etc. sichergestellt werden. Aufgrund der schwierigen Auflösung und Darstellung der abweichenden Positionen, ist es erforderlich die Eröffnungsbilanz, den Rechnungsabschluss 2020 und den Rechnungsabschluss 2021 als zusammenhängendes Rechenwerk zu betrachten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Korrekturen nurmehr im Rechnungsabschluss 2021 in der Nettovermögensveränderungsrechnung aufscheinen. Das Finanzjahr 2020 wurde nicht mehr bebucht, sodass eine nachträgliche Änderung durch Buchungen nach Erstellung des Rechnungsabschlusses ausgeschlossen werden kann. Die offenen Forderungen betreffend „Giroverkehr“ Ihv € 40.000,00 wurde bereits im Altprogramm „newsystem“ (Istbuchung) am 2. Jänner 2020 unter dem Zahlungsweg 6 ausgebucht. Die Gemeinde Engerwitzdorf konnte die Daten nur mehr sehr schwer bzw. nicht zufriedenstellend in das neue Programm k5 – Finanzmanagement überleiten und ist bzw. war keinerlei Unterstützung von Anbieter des Altprogramms zu erwarten. Dieser Umstand wird von der Gemeinde Engerwitzdorf zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Daten aus dem Altprogramm in das neue Programm vollständig zu übernehmen. Leider können gewisse Differenzen – wie oben angeführt - nicht zur Gänze nachgewiesen werden. III. I Langfristige/kurzfristige Verbindlichkeiten: Die Gemeinde Engerwitzdorf hat die voranschlagsunwirksame Gebarung geprüft und Erläuterungen zur Eröffnungsbilanz 2020 dem Rechnungsabschluss 2020 beigefügt. Durch die Übernahme der Daten war es bei der Erstellung der neuen Eröffnungsbilanz leider nicht möglich die negativen Werte zu korrigieren. Die Nettovermögensveränderungsrechnung geht von einem Nettovermögen per 31.12.2019 iHv. € 41.520.594,19 aus. Bei einem Vergleich mit dem ehemaligen Nettovermögen wird eine Differenz iHv. € 47.538,61 festgestellt. Die Kontrolle der Zahlungswege (inkl. Zahlungswege 99/97 – Zahlungsweg Verrechnung/Umbuchung) hat keine Differenzen ergeben. Daraus kann der Saldo der voranschlagsunwirksamen Gebarung (Saldo 6) näherungsweise errechnet werden. Verwahrgeld 2019: (voranschlagsunwirksame Gebarung) Die Daten, welche durch den Programmanbieter „newsystem“ bereitgestellt wurden, konnten leider nicht zur Gänze übernommen werden. Dies betrifft nur den Bereich der voranschlagsunwirksamen Gebarung. Alle anderen Daten konnten in das neue Programm der Gemdat OÖ. GmbH 6 Co KG übergeführt werden. Die Eröffnungsbilanz weist bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (nicht voranschlagswirksame Gebarung; F.II.4) einen Wert iHv. € 53.016,58 aus. Der Rechnungsabschluss 2019 hingegen geht in der nicht voranschlagswirksamen Gebarung von einem Wert iHv. € 96.802,65 aus und tritt somit eine Differenz iHv. € 43.787,07 ein. Die Verbindlichkeiten betreffen oa. Positionen und wird von der Gemeinde Engerwitzdorf bestätigt, dass alle offenen Forderungen in den folgenden Finanzjahren abgewickelt werden. Dies kann durch die Kontrolle der Zahlungswege, Konten der Sozialversicherungsträger etc. sichergestellt werden. Die Verbindlichkeiten müssen mit den Anspruchsberechtigten abgeklärt werden, ansonsten wären Mahnungen/Zahlungsaufforderungen udgl. eingegangen. Dieser Umstand ist zu keinem Zeitpunkt eingetreten und wird durch die Gemeinde Engerwitzdorf festgehalten, dass alle Verbindlichkeiten fristgerecht zur Überweisung gebracht wurden. Aufgrund der schwierigen Auflösung und Darstellung der abweichenden Positionen, ist es erforderlich die Eröffnungsbilanz, den Rechnungsabschluss 2020 und den Rechnungsabschluss 2021 als zusammenhängendes Rechenwerk zu betrachten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Korrekturen nur mehr im Rechnungsabschluss 2021 in der Nettovermögensänderungsrechnung aufscheinen. Das Finanzjahre 2020 wurde nicht mehr bebucht, sodass eine nachträgliche Änderung durch Buchungen nach Erstellung des Rechnungsabschlusses ausgeschlossen werden kann. Die Gemeinde Engerwitzdorf konnte die Daten nur mehr sehr schwer bzw. nicht zufriedenstellend in das neue Programm k5 – Finanzmanagement überleiten und ist bzw. war keinerlei Unterstützung von Anbieter des Altprogramms zu erwarten. Dieser Umstand wird von der Gemeinde Engerwitzdorf zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um die Daten aus dem Altprogramm in das neue Programm vollständig zu übernehmen. Leider können gewisse Differenzen – wie oben angeführt - nicht zur Gänze nachgewiesen werden. Weitere Feststellungen – Kontrolle der Vermögenswerte: IV. I Bei der Stichprobenkontrolle zur Vermögensbewertung der Eröffnungsbilanz wurde von der BH-Urfahr festgestellt, dass die Bewertungsmethoden bei zwei Gemeindegebäuden nicht richtig angewendet wurden. Konkret handelte es sich um das Zeughaus der FF-Schmiedgassen und das Vereinshaus der ASKÖ Treffling. Beide Buchwerte wurden zwischenzeitlich mit einer Korrektur der Eröffnungsbilanz berichtigt. Um weitere fehlerhafte Bewertungsmethoden bei Gemeindegebäuden auszuschließen zu können, erhielt die Gemeinde Engerwitzdorf den Auftrag, erneut drei bis fünf Gebäudebewertungen zu kontrollieren. Folgende Gebäude wurden kontrolliert: 1. Kindergarten Mittertreffling 2. Volksschule Mittertreffling 3. Hort Schweinbach 4. Kulturhaus