Lfd.Nr.: 3, Jahr 2010 VERHANDLUNGSSCHRIFT �ber die �ffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 17.06.2010 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimb�ck (�VP) Herbert Alois F�rst (�VP) Hermann Mairhofer (�VP) Veronika Hoffelner (�VP) Stefan Heinz Sch�ffl (�VP) Rosina Barbara Reich�r (�VP) Albert Doblhammer (�VP) Dipl. -Ing. (FH) Petra Grabinger (�VP) Manfred Schwarz (�VP) Sabine Maria Link (�VP) DI Dr. Johann W�ckinger (�VP) Dr. G�nter Jakobi (�VP) Daniela Herta Nimmervoll (�VP) Mag. rer. soc. oec. Michael Bodingbauer (�VP) G�nther Andreas Lehner (�VP) Johanna Haider (�VP) Werner Franz Lehner (�VP) Heidemarie Wolfsegger (�VP) Wolfgang Leopold Stefan (�VP) ab Top 3 Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SP�) Mag. Silvia H�fer (SP�) Mario Stefan Moser-Luger dipl�m� (SP�) Sylvia Jungwirth (SP�) Karl Heinz Wachs (SP�) Erich Sch�rgendorfer (SP�) Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SP�) Thomas Wolfmayr (SP�) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Gr�ne) Dr. Jenny Niebsch (Gr�ne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Gr�ne) Andrea Martina W�gerbauer (Gr�ne) Wolfgang P�hringer (FP�) Ing. Stefan Buchbauer (FP�) Egon Walter Bernhard Mayrb�url (FP�) Ersatzmitglieder: Schwarzenberger Franz (�VP) f�r Jank Patrick Ing. Freudenthaler Herbert (�VP) f�r Mag.Schweighofer Christian Scheba Johann (SP�) f�r Mag.rer.soc.oec.Hebenstreit Sabrina Es fehlten entschuldigt: Patrick Jank (�VP) Mag.rer.soc.oec. Sabrina Hebenstreit (SP�) Mag. Christian Schweighofer (�VP) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftf�hrer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mandatsverzicht Vera Pils; Nachwahl eines Ersatzmitgliedes in den Pr�fungsausschuss; Fraktionswahl 2 Mandatsverzicht GVM Rosa Puchner; Nachwahlen 3 Antrag der SP�-Gemeinderatsfraktion "Ausbau des Geh- und Radwegenetzes in Engerwitzdorf" 4 Republik �sterreich, Heeresverwaltung; Grunderwerb durch die Gemeinde; Beschlussfassung der Kaufvertr�ge a Parzelle 669/5, EZ. 167, KG. Niederkulm - Kinderspielplatz u. Parkplatz Treffling b Parzelle 696/2, EZ. 58, KG. Niederkulm - ASK� Treffling-Sportplatzerweite-rung/Freizeitanlage 5 Antrag auf �nderung des Schulsprengels f�r Hauptschulen; Beschlussfassung 6 Bericht �ber die Pr�fungsausschuss-Sitzung vom 12.04.2010; Kenntnisnahme 7 Gemeindenachrichten; k�nftige Vorgangsweise zur Herausgabe einer Zeitung; Beschlussfassung 8 �nderung des geltenden Dienstpostenplanes; Beschlussfassung 9 Resolution zur finanziellen Situation der St�dte und Gemeinden; Beschlussfassung 10 Kredit�berschreitungen 1/2010; Beschlussfassung 11 Finanzierungsplan �ber die Errichtung einer prov. 8. Kindergartengruppe sowie Ersatzma�nahme f�r eine Hortgruppe in der Containeranlage Schweinbach; Beschlussfassung 12 ABA Engerwitzdorf BA 11; Endg�ltiger Finanzierungsplan (Nr. 11) nach techn. Kollaudierung; Beschlussfassung 13 ABA Engerwitzdorf BA 13; Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung 14 FF Schmiedgassen, Ankauf eines TLF - Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung 15 Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 94 (Betriebsbaugebiet Langwiesen); Beschlussfassung 16 Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 101 (Rathgeb-Reitsport-anlage); Beschlussfassung 17 Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 104 (Klei�); Beschlussfassung 18 Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 105 (Niederreitern 25 - Sternchenbau); Beschlussfassung 19 Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4; Ersuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes betreffend die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Parz. 25, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung 20 Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", �nderung Nr. 29 (Weidenweg); Einstellung des �nderungsverfahrens; Beschlussfassung 21 Bebauungsplan Nr. 29 "Zinngie�ing", �nderung Nr. 5 (Aufhebung); Beschlussfassung 22 Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling", �nderung Nr. 11 (Festlegungen); Beschlussfassung 23 Bebauungsplan Nr. 90 "Birkenweg", �nderung Nr. 1; Mitteilung von Versagungsgr�nden; Beschlussfassung einer Stellungnahme 24 Schypani Roland und Nicole; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 22.01.2010 betreffend Herstellung des konsensgem��en Zustandes durch Beseitigung der sanit�ren Einrichtungen im urspr�nglich genehmigten Lagerraum im Objekt Sonnenpromenade 18a; Beschlussfassung 25 Schypani Roland und Nicole; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 23.03.2010 betreffend Abweisung der Ansuchen um Baubewilligung gem. � 24 O�. BauO sowie um Abweichung vom genehmigten Projekt gem. � 39 O�. BauO 1994 idF LGBl. 36/2008; Beschlussfassung 26 Madlmair Hermann und Monika, Steiningerweg 26; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 18.01.2010 betreffend die Erteilung einer Baubewilligung f�r die Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und einem Carport auf Parzelle 549/3, KG. Niederkulm durch Frau Michaela Danner, Pargfried 7, 4230 Altenberg; Beschlussfassung 27 � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; DI Alexander Leutgeb und Stefanie Springer, Im Sonnendorf 1, 4209 Engerwitzdorf; Grunderwerb aus dem �ffentlichen Gut Parz.2478/2, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung 28 Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf, Bauabschnitt 13, Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten; Beschlussfassung 29 �berpr�fung der beantragten Verkehrsma�nahmen durch die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung; Bericht 30 Abbruch des alten Gemeindeamtes, Gusenbachstra�e 3; Beschlussfassung 31 Abhaltung eines Gesundheitstages 2011; �nderung des Intervalls; Beschlussfassung 32 Ansuchen um einen Zuschuss zur Sanierung des Jugendzentrums Mittertreffling; Beschlussfassung 33 Neubau eines Kindergarten/Hort Geb�udes in Mittertreffling; Architektenvertrag betreffend restlicher Planung bis Fertigstellung, Beschlussfassung 34 Pfarrcaritashort Engerwitzdorf, Tarifordnung 2010/2011; Beschlussfassung 35 Sommerbetreuung f�r Volkssch�ler; Rahmenbedingungen, Vertragsabschluss mit dem O� Hilfswerk; Beschlussfassung 36 Form der Subventionierung der Engerwitzdorfer Kultur- und Sportvereine; Beschlussfassung 37 Bericht des B�rgermeisters 38 Allf�lliges Der Vorsitzende er�ffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von B�rgermeister Johann Schimb�ck einberufen wurde; b) die Verst�ndigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 04.06.2010 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag �ffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussf�higkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift �ber die Sitzung vom 18.03.2010 bis zur heutigen Sitzung w�hrend der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, w�hrend der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden k�nnen. Weiters f�hrt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gem�� � 51 Abs. 3 O.�. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschlie�t. Der B�rgermeister berichtet, dass Punkt 4 und 28 von der Tagesordnung abgesetzt werden. �ber einstimmigen Beschluss wird der Dringlichkeitsantrag der SP�-GR.Fraktion �Lebensmittelgutscheine f�r sozial bed�rftige Personen� als Tagesordnungspunkt 39 in die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung aufgenommen. Daraufhin unterbricht der B�rgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:15 Uhr die �ffentliche Sitzung fort. 1. Mandatsverzicht Vera Pils; Nachwahl eines Ersatzmitgliedes in den Pr�fungsausschuss; Fraktionswahl B�rgermeister Schimb�ck f�hrt aus, GREM Vera Pils verzichtete auf die Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf. Frau Pils war Ersatzmitglied des Pr�fungsausschusses. Die Gr�ne-GR-Fraktion hat einen g�ltigen Wahlvorschlag eingebracht. Wahlvorschlag: Ersatzmitglied des Pr�fungsausschusses: Brigitte Kahler Der Antrag von Vizebgm. Dr.Schalk auf offene Abstimmung wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, l�sst der B�rgermeister die Gr�ne-Fraktion �ber den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Mandatsverzicht GVM Rosa Puchner; Nachwahlen Der B�rgermeister teilt mit, GVM Rosa Puchner verzichtete mit Schreiben vom 05.05.2010 auf die Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf und damit auch auf die Mitgliedschaft zum Gemeindevorstand. Damit sind nun folgende Mandate neu zu bestellen und durch Neuwahlen zu besetzen: - Mitglied des Gemeindevorstandes - Obmann/Obfrau des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten - Obmann-Stellvertreter des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten - Mitglied des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten - Ersatzmitglied des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten - Ersatzmitglied des Ausschusses f�r Angelegenheiten der Ortsentwicklung und �rtlichen Raumplanung - Ersatzmitglied des Ausschusses f�r Finanz- und Pr�sidialangelegenheiten - Ersatzmitglied des Personalbeirates - Mitglied des Sozialhilfeverbandes - Ersatzmitglied des Sozialhilfeverbandes - Mitglied der Vollversammlung der Leaderregion Sterngartl - Ersatzmitglied des Bezirksabfallverbandes - Ersatzmitglied Region Gusental - Ersatzmitglied des Wasserverbandes �Untere Gusen� Die �VP-Gemeinderatsfraktion brachte g�ltige Wahlvorschl�ge ein. Die folgenden Wahlen sind jeweils Fraktionswahlen der �VP-GR.Fraktion. Der Antrag von Vizebgm. Dr.Schalk auf offene Abstimmung bei allen nachfolgenden Wahlen wird einstimmig angenommen. Wahlvorschlag: Mitglied des Gemeindevorstandes: Albert Doblhammer Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Albert Doblhammer wird durch den B�rgermeister angelobt. Wahlvorschlag: Obmann des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten: DI Dr. Johann W�ckinger Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Obmann-Stellvertreter des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten: Dr. G�nter Jakobi Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Mitglied des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten: Heidemarie F�rst Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Ersatzmitglied des Ausschusses f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten: Sabine Kainm�ller Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Ersatzmitglied des Ausschusses f�r Angelegenheiten der Ortsentwicklung und �rtlichen Raumplanung: Wolfgang Griesmann Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Ersatzmitglied des Ausschusses f�r Finanz- und Pr�sidialangelegenheiten: Mag. Franz Schwarzenberger Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Ersatzmitglied des Personalbeirates: Stefan Sch�ffl Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Mitglied des Sozialhilfeverbandes: Michael Bodingbauer Ersatzmitglied des Sozialhilfeverbandes: Johanna Haider Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Mitglied der Vollversammlung der Leaderregion Sterngartl: Albert Doblhammer Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Ersatzmitglied des Bezirksabfallverbandes: Werner Lehner Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Ersatzmitglied Region Gusental: Hermann Mairhofer Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Wahlvorschlag: Ersatzmitglied des Wasserverbandes �Untere Gusen�: Wolfgang Griesmann Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Antrag der SP�-Gemeinderatsfraktion "Ausbau des Geh- und Radwegenetzes in Engerwitzdorf" Der B�rgermeister verliest den Antrag der SP�-GR.Fraktion gem�� � 46 Abs. 2 O�. Gemeindeordnung 1990, womit diese um den Ausbau des Geh- und Radwegenetzes in Engerwitzdorf wie folgt ersuchen: - Geh- und Radweg von Engerwitzdorf (Dorf) entlang der Gusenbachstra�e nach Schweinbach � dort Anbindung an den bestehenden Gehweg - Gehweg von Gallneukirchen entlang der Riepl-Stra�e und Gallneukirchner Stra�e nach Schweinbach (betrifft nur das Gemeindegebiet Engerwitzdorf) - Radweg vom Kreisverkehr Gallneukirchen auf der B 125 bis zum bestehenden Radweg ab Schweinbach � Fahrtrichtung Linz (inkl. Beleuchtung f�r Gehweg; betrifft nur das Gemeindegebiet Engerwitzdorf) Begr�ndung: Die Schaffung zweckdienlicher und verkehrssicherer Geh- und Radwege ist immer mehr B�rgerinnen und B�rgern ein gro�es Anliegen. Es ist unbestritten, dass Radfahrer und Fu�g�nger etwas f�r ihre Gesundheit tun und gleichzeitig die Umwelt entlasten. Die SP�-Gemeinderatsfraktion unterst�tzt dieses Begehren, weil die Errichtung bzw. der Ausbau der genannten Geh- und Radwege nicht nur zur Steigerung der Lebensqualit�t durch weniger Emissionen beitr�gt, sondern mithilft, dass auch unsere Kinder durch mehr Bewegung einen Zugewinn an Gesundheit erleben und gleichzeitig potentielle Gefahrenstellen beseitigt werden. Die Errichtung dieser Rad- und Gehwege stellt �berdies auch einen L�ckenschluss im �ber�rtlichen Rad- und Gehwegenetzt dar. GVM Moser-Luger stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss f�r Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Republik �sterreich, Heeresverwaltung; Grunderwerb durch die Gemeinde; Beschlussfassung der Kaufvertr�ge Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 5. Antrag auf �nderung des Schulsprengels f�r Hauptschulen; Beschlussfassung B�rgermeister Schimb�ck berichtet, f�r die Sch�ler aus den Ortschaften Bach, Edtsdorf, Niederthal, Oberthal und die Liegenschaft Gratz 9 ist der Volksschulsprengel Katsdorf festgelegt. Als Berechtigungsspengel f�r den Besuch der Hauptschule gelten f�r Kinder aus diesen Ortschaften die Hauptschulen Gallneukirchen und Pregarten. Derzeit laufende Umschulungen zeigen allerdings, dass Eltern von betroffenen Sch�lern die Hauptschule in St. Georgen wegen der weitaus besseren Verkehrsanbindung bevorzugen. Die Gemeinde Engerwitzdorf sollte sich daher daf�r aussprechen, f�r die genannten Ortschaften den Berechtigungssprengel auf die Hauptschule bzw. Neue Mittelschule St. Georgen auszudehnen. Die Absicht einer Schulsprengel�nderung muss bei der Bezirksverwaltungsbeh�rde schriftlich angefragt werden. Auf Veranlassung der Bezirkshauptmannschaft Perg werden die jeweiligen Schulerhalter um ihre Stellungnahme zur Sprengel�nderung gebeten. Der B�rgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge den Antrag auf Erweiterung des Berechtigungssprengels auf die Hauptschule St. Georgen f�r die Ortschaften Bach, Edtsdorf, Niederthal, Oberthal und die Liegenschaft Gratz 9 bei der zust�ndigen Bezirkshauptmannschaft einbringen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Bericht �ber die Pr�fungsausschuss-Sitzung vom 12.04.2010; Kenntnisnahme GVM Mag. H�fer berichtet: Punkt 1: Schul- und Kindergartenausspeisung; �berpr�fung des Erfassungssystems der tats�chlichen Sch�ler- und Kindergartenessen und deren Verrechnungssystem, im Besonderen bei Sonderanmeldungen zur Ausspeisung Zu Schul- und Kindergartenbeginn erhalten die Eltern Formulare, um ihre Kinder zur Ausspeisung anzumelden. In einer xls-Datei werden die Daten erfasst, um monatlich die entsprechenden Betr�ge abzubuchen. Diese Liste ist die Basis f�r die t�glich zu kochenden Essensportionen. F�r die Eltern besteht die M�glichkeit: * dass ihre Kinder regelm��ig t�glich bzw. an Einzeltagen an der Ausspeisung teilnehmen. * F�r Sch�ler, die nur fallweise die Ausspeisung in Anspruch nehmen, wird die Abrechnung der Mahlzeiten mittels Essensausweis abgewickelt. Die Ausweise f�r 5�oder 10 Essen sind am Gemeindeamt erh�ltlich und behalten das ganze Jahr �ber ihre G�ltigkeit. Nicht konsumierte Essen werden r�ckverrechnet. Gastkinder der Kinderg�rten werden direkt mit den Kinderg�rten abgerechnet. * Werden in einer Schule unverbindliche �bungen angeboten, ist die Anmeldung zum Essen mit einem gesonderten Formular erforderlich. Die Einhebung des Essensbeitrages erfolgt in einem Gesamtbetrag und ist mit der Anmeldung f�llig. Somit entf�llt das Besorgen einer Essenskarte. Abmeldungen oder �nderungen sind grunds�tzlich w�hrend des Schuljahres m�glich und rechtzeitig durch die Eltern wahrzunehmen. Bei entschuldigtem Fernbleiben von der Ausspeisung (mind. 3 Mahlzeiten) erfolgt eine R�ckverg�tung im darauffolgenden Monat. Punkt 2: Abfallbeseitigung; �berpr�fung der Einnahmen und Ausgaben anhand des Ergebnisses im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 mit einem Ausblick auf das Jahr 2010 Finanzjahr 2009: Im Jahr 2009 wurden insgesamt rund � 485.000,00 an Abfallbeseitigungskosten aufgewendet. In diesem Betrag sind auch die Kosten f�r das ASZ sowie f�r die Sammelstelle im Bauhof ber�cksichtigt. Durch die Entnahme von rd. � 60.000,00 aus der Abfallbeseitigungsr�cklage betrugen die Einnahmen ebenfalls rund ��485.000,00 womit dieser Bereich ausgeglichen erstellt werden konnte. Die Entnahme war vor allem aufgrund der Errichtung und Inbetriebnahme der Sammelstelle in Bauhof erforderlich. Der RL-Endstand per 31.12.2009 lt. Rechnungs-abschluss 2009 betrug etwa � 76.000,00. Finanzjahr 2008: Vergleichsweise wurden im Rechnungsabschluss f�r das Finanzjahr 2008 ��537.000,00 vereinnahmt bzw. ��601.000,00 ausgegeben. In den erh�hten Ausgaben ist auch die Zuf�hrung zur Abfallbeseitigungsr�cklage in H�he von rund ��135.000,00 enthalten, die sich aufgrund der kumulierten Abg�nge bzw. �bersch�sse der Jahre 2004 bis 2007 sowie durch den Verkauf des ASZ an den BAV ergab. Durch diese positive Entwicklung beschloss der Gemeinderat am 13.03.2008 eine Reduzierung der Abfallgeb�hren von rund 13,4 % mit Wirkung 1. April 2008. Ausblick Finanzjahr 2010: F�r 2010 sind im Budget Einnahmen bzw. Ausgaben von etwa � 466.000,00 vorgesehen. Dieser Ausgleich kann nur durch eine Entnahme aus der Abfallbeseitigungsr�cklage von etwa � 45.000,00 dargestellt werden. Aus heutiger Sicht wird im Laufe des Jahres 2011 eine Erh�hung der Geb�hren zum Ausgleich des Bereiches Abfallbeseitigung erforderlich sein. Die letzte Erh�hung wurde mit Wirkung 1. J�nner 2005 beschlossen, dazwischen gab es � wie oben bereits erw�hnt � eine Reduzierung der Geb�hren. Punkt 3: Konjunkturpaket 2009; �berpr�fung der geplanten Ma�nahmen und deren Durchf�hrung. Darstellung s�mtlicher Kosten und somit die Gesamth�he der Entnahme aus der Allgemeinen R�cklage im Jahr 2009 Der Gemeinderat beschloss am 19. M�rz 2009 angesichts der Ende 2008/Anfang 2009 einsetzenden Wirtschaftskrise einen Beitrag von gesamt ��300.000,00 zur Belebung der Wirtschaft beizutragen. Dieser Betrag soll aus Mitteln der Allgemeinen sowie Wasser- und Kanalbaur�cklage bereitgestellt werden. Darstellung der Umsetzung: Bereich: Volumen Kosten Amtshaus � Eingangst�r: 30.000,00 29.500,00 Verkehrssicherheit Gusenbachstr. 30.000,00 21.700,00 Stra�enbeleuchtungsma�nahmen 50.000,00 59.400,00 SportUnion Schweinbach 10.000,00 9.700,00 ASK� Treffling 10.000,00 9.900,00 Radabstellm�glichkeiten 10.000,00 3.700,00 Eltern-Kind-Zentren 2.000,00 2.000,00 EDV f�r Volksschulen 10.000,00 9.400,00 Stra�enbaubereich 100.000,00 57.000,00 Hochwasserschutzma�nahmen 30.000,00 -->Transfer auf 2010 Reserve: 18.000,00--> St�tzmauer FF Treffling 16.300,00 8. Kindergartengruppe Schweinbach 13.500,00 Hort-Containeranlage (Teilfin.) 15.100,00 VS Schweinbach-Sanierung (Teilfin.) 52.800,00 S u m m e n: 300.000,00 300.000,00 Die angef�hrte Reserve wurde f�r die Errichtung der St�tzmauer bei der FF�Treffling eingesetzt. Durch die Transferierung der Kosten f�r die Hochwasserschutzma�nahmen von 2009 auf 2010 (sind im VA 2010 ber�cksichtigt) konnten die unvorhergesehenen Ausgaben f�r die 8. Kindergartengruppe in Schweinbach finanziert sowie zur Teilfinanzierung der Hort-Containeranlage ebenfalls in Schweinbach verwendet werden. Weiters wurde ein Teil der Projektierungs- und Architektenleistungen f�r das Vorhaben �Sanierung der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach� aus geplanten Mitteln f�r den Stra�enbaubereich verwendet. GVM Mag. H�fer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge den Bericht aus der Pr�fungsausschuss-Sitzung vom 12.04.2010 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Gemeindenachrichten; k�nftige Vorgangsweise zur Herausgabe einer Zeitung; Beschlussfassung GVM Mairhofer informiert, die Produktion der Engerwitzdorfer Gemeindenachrichten sind Teil der gesamten �ffentlichkeitsarbeit, die mit Vertrag des Gemeindevorstandes der Fa. Werbung & Medien Elisabeth Leitner �bertragen wurde. Im Rahmen der Budgetklausur des Gemeinderates wurde unter anderem auch das k�nftige Erscheinen der Engerwitzdorfer Gemeindenachrichten diskutiert. In einem Arbeitskreis kamen die Mitglieder �berein, sowohl Umfang als auch Anzahl der Ausgaben pro Jahr unver�ndert zu belassen. Eine Neuausschreibung des Druckes brachte eine Einsparung gegen�ber 2009, die Druckarbeiten werden nun in Engerwitzdorf durchgef�hrt. Der bestehende Vertrag Werbung & Medien Elisabeth Leitner sieht folgende Leistungen vor: * �bernahme der �ffentlichkeitsarbeit Presseaussendungen, Kontakt zu Medienvertretern * Redaktion der Gemeindenachrichten mit Verfassen der Artikel Redigieren vorgelegter Artikel Anfertigen von Fotos Recherchieren im Gemeindegebiet * Layout, Satz und Druck der Gemeindenachrichten Gestaltung von Werbeeinschaltungen, Korrektur nach professionellem Lektorat (fehlerfreie und in der Schreibweise einheitliche Zeitung) * S�mtliche Fahrtspesen Zur Erf�llung dieser Aufgaben ist es notwendig, mit den Institutionen und Vereinen in Engerwitzdorf st�ndig Kontakt zu halten, was durch zwei Aufenthalte pro Woche in der Gemeinde gesichert wird. Die Redaktion muss �ber alle wichtigen, besonderen und interessanten Ereignisse und Veranstaltungen in der Gemeinde Bescheid wissen, was durch sehr gute Kontakte zur Bev�lkerung gegeben ist. Die von Vereinen selbstverfassten Artikel m�ssen redaktionell �berarbeitet und dem Platzangebot der Zeitung angepasst bzw. gek�rzt werden. Die thematische Festlegung der Inhalte erfolgt durch monatliche Redaktionssitzungen. Dabei werden sowohl die Themen f�r die Gemeindenachrichten als auch die Homepage und die Presseaussendungen vereinbart. Presseaussendungen werden je nach Inhalt an die regionalen und auch �berregionalen Printmedien, an die Rundfunksender sowie an private Kabelbetreiber und Medien weitergeleitet. Die Werbeeinschaltungen werden durch die Fa. Leitner akquiriert und abgewickelt. Also auch die Rechnungslegung, das Mahnwesen und der st�ndige Kontakt zu den Inserenten obliegen der Firma Leitner. Seit der Inbetriebnahme des Kulturhauses ist auch die Berichterstattung dar�ber in der Gemeindezeitung Teil des Aufgabenbereiches geworden. Sowohl Presseaussendungen, Artikel f�r die Homepage des Kulturhauses als auch die Erstellung von Fotos f�llt dem Aufgabenbereich der Fa. Leitner zu. Auf Basis der Neuausschreibung des Drucks der Gemeindenachrichten, mit der diese Arbeit nun in der Druckerei BTS in Engerwitzdorf �bernommen wurde, werden folgende Kosten k�nftig entstehen: Pauschale je Ausgabe mit 16 Seiten EUR 4.393,40 Pauschalsatz f�r Fotos (inkl. Kulturhaus) EUR 218,00 Dadurch verringern sich die Jahreskosten gegen�ber 2009 um EUR 2.300,00. Erg�nzend werden die bisherigen Erl�se aus den Inseraten angef�hrt, die Netto- Einnahmen f�r die Gemeinde pro Jahr in H�he von etwa EUR 9.000,00 erbrachten. GVM Mairhofer stellt den Antrag, um das professionelle Erscheinungsbild und die aktuelle Information der Gemeindeb�rger weiterhin zu gew�hrleisten, sollen auch k�nftig die Engerwitzdorfer Gemeindenachrichten in einem Umfang von 16 Seiten 12 mal j�hrlich erscheinen. Betreffend die verringerten Honorare ist vom Gemeindevorstand ein neuer Vertrag mit der Firma Werbung & Medien Elisabeth Leitner abzuschlie�en. Der Gemeinderat m�ge dies auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss beschlie�en. Vizebgm. Dr.Schalk betont, es sei unsere Pflicht, �ber Einsparungen im eigenen Bereich der Gemeinde nachzudenken. Er schl�gt verschiedene Varianten der Gestaltung der Gemeindezeitung vor, z.B. weniger Seiten, 2-monatiges Erscheinen, oder Internetzeitung. Der B�rgermeister teilt mit, die Gemeinde Engerwitzdorf wendet gegen�ber anderen Gemeinden nur ein halbes Prozent der Budgetmittel f�r die Gemeindezeitung auf. �ltere Gemeindeb�rger haben oftmals keine M�glichkeit einer digitalen Information. Beim St�dtetag wurde die Gemeinde Engerwitzdorf ebenfalls lobend erw�hnt. F�r GRM P�hringer sind die Gesamtkosten und die Beteiligung der Werbungskosten zu hoch. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion Gegenstimme: SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenhaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8. �nderung des geltenden Dienstpostenplanes, Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, anl�sslich der Verordnungspr�fung zur letzten �nderung des Dienstpostenplanes der Gemeinde Engerwitzdorf wurde festgestellt, dass eine neuerliche �berarbeitung erforderlich sei, um den Dienstpostenplan den tats�chlichen Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen. Folgende �nderungen sollen damit beschlossen werden: Die vermehrten Gemeindegeb�ude brauchen eine intensivere Betreuung, sodass vor allem die Aufgaben des Facility-Managements in der Bau- und Umweltabteilung mit einem eigenen Dienstposten zu erledigen sein werden. Die Rechnungsbearbeitung erfolgte bisher mit einem Dienstposten GD 18, gem�� Einreihungsverordnung des Landes rechtfertigt diese T�tigkeit einen Dienstposten nach GD 16.3. Die Buchhaltungsaufgaben wurden bisher mit einem Dienstposten GD 20 erledigt, die Einreihungsverordnung sieht daf�r einen Dienstposten nach GD 18.4 vor. Insgesamt stellt sich folgender Dienstpostenplan f�r die Gemeindeverwaltung, wobei anzumerken ist, dass der Dienstposten GD 22.5 nach Pensionierung, die unmittelbar bevorsteht, gestrichen werden soll. Damit ergibt sich eine Verringerung der Personaleinheiten von 24 auf letztlich 20,8 . Bewertung NEU Bewertung ALT Personaleinheiten gem. GR-Beschluss vom 09.07.2009 Personaleinheiten neu GD 08.1 B II � VII 1 1 GD 12.2. B II � VII 2 2 GD 12.2. B II � VI/N2-Laufb. 1 1 GD 13.2. VBI/b 1 1 GD 14.4 B II � VI 1 1 GD 16.EB VBI/c EB 1 1 GD 16.3. C I � V 2 2 GD 16.3. VBI/c 4,5 5,5 GD 18.4. VBI/d - 0,55 GD 18.5. VBI/c 4 1,5 GD 18.6. VBI/d 2 1 GD 20.3. VBI/d 3 2,75 GD 21.6. VBI/d 1 1 GD 22.5. VBI/e 1 1 SUMME 24 21,8 Nach Pensionierung eines Mitarbeiters mit dem Dienstposten GD16.3, CI � V sollte dieser Dienstposten in einen GD 16.3. � VBI/c umgewandelt werden. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss den abge�nderten Dienstpostenplan beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Resolution zur finanziellen Situation der St�dte und Gemeinden; Beschlussfassung GVM Mairhofer f�hrt aus, der �sterreichische St�dtebund hat seine Mitgliedsgemeinden aufgefordert, folgende Resolution zu verabschieden und sowohl der Landes- als auch der Bundesregierung vorzulegen: Resolution zur finanziellen Lage der St�dte PR�AMBEL * Die Sicherung des Wohlfahrtsstaats in seiner Gesamtheit erfordert umgehend gesamtheitliche L�sungen - die zwischen Bund, L�ndern und St�dten/Gemeinden in partnerschaftlichen Verhandlungen erarbeitet werden � ist man daran interessiert, eine nachhaltige, finanzierbare Entwicklung von �ffentlichen Leistungen den B�rgerinnen und B�rgern anbieten zu k�nnen. (z.B. in den Bereichen Gesundheitsfinanzierung, Pflege, Soziales, aber auch im Bildungsbereich). * Ohne einschneidende Ver�nderungen des Steuer- und Abgabensystems wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die k�nftig zu erwartende Entwicklung der �ffentlichen Einnahmen und Ausgaben dazu f�hren, dass zu wenig Mittel im �Gesamtsystem Staat� bereit stehen. Um diese nachhaltig zu garantieren, bedarf es neben einer umfassenden Verwaltungs- und Aufgabenreform auf Basis einer umfassenden Staatsreform auch einer Steuerreform, in deren Zentrum, um soziale Vertr�glichkeit zu garantieren, die Einbeziehung der Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus Finanztransaktionen stehen muss, wobei die Durchsetzung im europ�ischen Gleichklang erfolgen sollte. * Der Bund und die L�nder bekennen sich dazu, dass Dienstleistungen von �ffentlichem Interesse (u.a. Sozialeinrichtungen, Gesundheit, Bildung, Kinderbetreuung, Verkehrsdienstleistungen, Wasserver- und -entsorgung, M�llentsorgung, ...) auch durch die �ffentliche Hand selbst erbracht werden k�nnen. Bei Dienstleistungen in den Bereichen Wasser, Kanal und M�ll handelt es sich grunds�tzlich um kommunale Aufgaben. Dies m�ssen nicht notwendigerweise soziale Dienste sein, sodass es zul�ssig ist, in diesem Bereich wirtschaftlich zu handeln. * Um das hohe und f�r die gesamte Wirtschaft bedeutende Investitionsniveau auch w�hrend der aktuellen wirtschaftlichen Situation aufrecht erhalten zu k�nnen, stellen die L�nder und der Bund den St�dten Sonderfinanzierungsmittel (wie auch den B�rgerinnen und B�rgern und dem Finanzsektor) zur Verf�gung, sodass keine neuen Abg�nge in deren Budgets entstehen und k�nftige L�sungsans�tze zus�tzlich unn�tig belasten. �sterreichs St�dte sind lebenswert: eine Tatsache die durch den best�ndigen Zuzug, Umfragen zur Zufriedenheit mit den Leistungen der Daseinsvorsorge und auch durch internationale Studien laufend best�tigt wird. �sterreichs St�dte sind die Wachstumsmotoren der �sterreichischen Wirtschaft, wie ein Blick auf die regionale Gesamtrechnung und die Arbeitsplatzstatistiken verr�t. Zudem sind sie weiterhin der gr��te �ffentliche Investor und Arbeitgeber f�r �ber 110.000 Menschen (inkl. Wien). �sterreichs St�dte leisten ihren Beitrag zur finanzwirtschaftlichen Stabilit�t des Staates indem sie, �brigens als einzige Gebietsk�rperschaftsebene, die Verpflichtungen aus dem inner�sterreichischen Stabilit�tspakt seit Jahren kontinuierlich einhalten. �sterreichs St�dte leben die Verwaltungsreform in einem st�ndigen Prozess der Innovation und Weiterentwicklung im Dienste der B�rgerInnen, wie zahlreiche Auszeichnungen belegen. All diese Leistungen sind nunmehr bedroht. �sterreichs St�dte werden durch von au�en ausgel�ste Kostensteigerungen destabilisiert. Im Zeitraum von 2003 � 2007 explodierten die Nettoausgabenbelastungen in den Bereichen Gesundheit (+33,9%) und Soziales (+21,4%). Beides Aufgabenbereiche, auf die die St�dte und Gemeinden kaum bis gar keinen Einfluss haben. �sterreichs St�dte sehen sich gezwungen, mit Einschnitten im Personalbereich (-5000 Bedienstete im Zeitraum 2003 - 2007) und bei den Investitionen (-12,6% im selben Zeitraum) zu reagieren, da alle gro�en Effizienzsteigerungspotentiale und Einmaleffekte im eigenen Bereich bereits gehoben sind, w�hrend intransparente Transferstr�me und Kofinanzierungen zu riesigen Steuerungsdefiziten f�hren. �sterreichs St�dte tragen auch in der Zukunft die Hauptlast der demographischen Ver�nderungen, sowohl in Bezug auf die Alterung als auch in Bezug auf die Herausforderungen der Migration. �sterreichs St�dte werden in ihren Einnahmem�glichkeiten durch Bund und L�nder beschnitten, etwa durch die zahlreichen Befreiungen in der Kommunalsteuer und Grundsteuer, sowie das jahrzehntelange Ausbleiben einer Hauptfeststellung. Ein Paket zur Sicherung der Nachhaltigkeit der st�dtischen Haushalte ist daher unabdingbar. �sterreichs St�dte beanspruchen eine faire Mittelaufteilung durch einen aufgabenorientierten Finanzausgleich, der insbesondere eine Abgeltung f�r die vielf�ltigen zentral�rtlichen Leistungen vorsieht. Dies beinhaltet auch die Abschaffung von Zuteilungsschl�sseln f�r diverse Einnahmen und Umlagenberechnungen (wie z.B. Finanzkraft) und deren Ersatz durch wirtschaftlich repr�sentative Zuteilungsmechanismen. �sterreichs St�dte bestehen auf Kompetenzbereinigungen, die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung wieder zusammenf�hrt. Die Finanzierung der Krankenh�user und der Sozialhilfe ist eine Aufgabe der L�nder! �sterreichs St�dte fordern das Ende der schleichenden Aush�hlung des Finanzausgleichs mittels Verlagerungen von Aufgaben ohne ausreichende Mittel. Die �ffentliche Sicherheit ist ebenso Aufgabe des Bundes wie existenzsichernde Pensionen und Pflegegeldbestimmungen. �sterreichs St�dte streben nach einer gerechten Reform der Grundsteuer. Beispielgebend daf�r ist das �Grazer Modell�. �sterreichs St�dte treten f�r einen direkten Zugang zu den Mitteln der �BFA ein, um auch in Krisenzeiten g�nstige Liquidit�t sicherzustellen. �sterreichs St�dte erheben Anspruch auf Sondermittel zur Beseitigung von historischen Lasten, die auf mittlere Sicht nicht mehr alleine getragen werden k�nnen. �sterreichs St�dte bekennen sich zu ihrer Verantwortung im Rahmen ihrer M�glichkeiten zur sparsamen und effizienten Mittelverwaltung und somit zu einem Teil der erforderlichen Einsparungen beizutragen. Die St�dte und Gemeinden stellen jedoch nachdr�cklich fest, dass die derzeitige Situation sie veranlasst hat, bis an die �u�erste Grenze der Finanzierbarkeit zu gehen und sehen sich au�er Stande, die strukturellen Defizite alleine aus eigener Kraft auszugleichen. Daher werden der Bund und die L�nder aufgefordert, gemeinsam mit den St�dten und Gemeinden die erforderlichen Schritte einzuleiten und umzusetzen. Die Alternative dazu ist, dass es kurz- bis mittelfristig durch die entstehenden Finanzierungsl�cken zwangsweise zu einer Zerschlagung des bisher gelebten kommunalen Systems bestehend aus Gemeinden, St�dten und Statutarst�dten samt all ihrer interkommunalen Vereinigungen, Verb�nden etc. kommen muss und wird. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss die Resolution verabschieden. GVM Moser-Luger schl�gt einige �nderungen vor. Der B�rgermeister antwortet dazu, beim St�dtetag wurden die Gemeinden angehalten, keine Text�nderungen vorzunehmen, da auch der Gemeindebund die gleiche Resolution verabschieden wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Kredit�berschreitungen 1/2010; Beschlussfassung GVM Mairhofer stellt fest, folgender Antrag des B�rgermeisters auf Genehmigung von Kredit�berschreitungen gem. 15�Gemeindehaushaltskassen-rechnungsordnung 2002 in H�he von ��37.200,00 liegt vor: 1/6161/00211 GW Faistenhof - Ausfinanzierung �berschreitung: � 700,00 Begr�ndung: Der G�terweg Holzwinden � Zufahrt Faistenhof wurde im Fr�hjahr 2010 vom Land O�. abgerechnet. Das Ergebnis brachte eine R�ckzahlung der Vorleistung der Interessenten in H�he von rund � 700,00. Bedeckung: Die Ausgabe kann durch Minderausgabe beim Beitrag gem. Gemeindesanit�tsdienstgesetz (Gemeindearzt) � 1/510/7511 gedeckt werden. Die Kopfquote verringerte sich gegen�ber 2009. 1/814/459+700+728 Winterdienstausgaben voraussichtliche �berschreitung: � 34.000,00 Begr�ndung: Aufgrund der bisher geleisteten Winterdienstkosten sind wesentliche Mehrkosten (rd. � 21.000,00) als veranschlagt angefallen bzw. werden am Ende des Jahres 2010 noch anfallen (rd. 13.000,00). Bedeckung: - Mehreinnahmen durch das Land O� f�r Winterdienstdurchf�hrung auf Landesstra�en (2/814/861) von rd. � 16.000,00 - Getr�nkesteuerrefundierung des Bundes (2/942/8619) von rd. � 2.700,00 - Entnahme aus der Allgem. R�cklage (2/981/823) von rd. � 15.300,00 1/512/729 � Sonstige medizinische Beratung u. Betreuung/Gesunde Gemeinde und 1/981/298 � Zuf�hrung zur allgemeinen R�cklage voraussichtliche �berschreitung: � 2.500,00 Begr�ndung/Bedeckung: Der Ausschuss f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten schlug in der Sitzung vom 27. Mai 2010 vor, die Nichtverwendung des f�r 2010 pr�liminierten Heizkostenzuschusses (1/429/768) in H�he von � 2.500,00 f�r die Aktion Gesunde Gemeinde (� 500,00) zu verwenden bzw. den Rest von ��2.000,00 auf die Allgemeine R�cklage zu �bertragen. GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrte Kredit�berschreitungen Nr. 1/2010 in H�he von � 37.200,00 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, Gr�ne-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: SP�-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. Finanzierungsplan �ber die Errichtung einer prov. 8. Kindergartengruppe sowie Ersatzma�nahme f�r eine Hortgruppe in der Containeranlage Schweinbach; Beschlussfassung GVM Mairhofer erl�utert, laut Schreiben des Amtes der O�. Landesregierung vom 12.02.2010 erhalten wir f�r die Errichtung der prov. 8. Kindergartengruppe in der Volksschule Schweinbach sowie die Ersatzma�nahme einer Hortgruppe in der Containeranlage in Schweinbach sowohl ein Landesbeitrag als auch BZ-Mittel in H�he von jeweils � 31.900,00. Die Auszahlung des Landesbeitrages ist f�r 2010, die der BZ-Mittel f�r 2013 vorgesehen. Die vom Land O� anerkannten Kosten f�r die Einrichtung der 8. Kindergartengruppe beliefen sich auf etwa � 13.476,00, die umgelegten Kosten f�r die vierte Hortgruppe auf � 82.329,00 somit gesamt auf rund � 95.805,00. Dieser Betrag gilt als Basis f�r die Gew�hrung der o.a. Landesbeitr�ge. Vorhaben Hort Engerwitzdorf-Schweinbach + 8. prov. KG-Gruppe Fin.Sitz.: 08.06.2010 Entwurf FP 1 Ausgaben: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Ersatzma�nahme Hort 82.328,92 � � � � 82.328,92 Ausstattung 8. KG-Gruppe 13.475,81 � � � � 13.475,81 S u m m e 95.804,73 0,00 0,00 � 0,00 95.804,73 � � � � � � � Einnahmen: 2009 2010 2011 2012 2013 Gesamt Allgem.R�cklage 32.004,73 � � � � 32.004,73 Landesbeitrag � 31.900,00 � � � 31.900,00 Bedarfszuweisung � � � � 31.900,00 31.900,00 S u m m e 32.004,73 31.900,00 0,00 � 31.900,00 95.804,73 Abgang/�berschuss -63.800,00 31.900,00 0,00 � 31.900,00 0,00 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss den o.a. Finanzierungsplan f�r die Errichtung einer prov. 8.�Kindergartengruppe sowie die Ersatzma�nahme einer Hortgruppe in der Containeranlage Schweinbach mit Gesamtkosten von � 95.805,00 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. ABA Engerwitzdorf BA 11; Endg�ltiger Finanzierungsplan (Nr. 11) nach techn. Kollaudierung; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, der Bauabschnitt 11 der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf mit den in Jahren 2005 und 2006 errichteten Kanalstr�ngen in Klendorf (Rathgeb), Baumgarten, Lindingergr�nde, Handlbauer, Falkenweg, Kaminweg, Brunnenweg, BBG Langwiesen und Evang. Diakoniewerk wurde am 22. April 2010 technisch kollaudiert. Die festgestellten Gesamtkosten belaufen sich auf � 264.810,00. Der endg�ltige Finanzierungsplan Nr. 11 hat folgendes Aussehen: Vorhaben: ABA BA 11 Entwurf FIN 8.6.2010 FP 11 Ausgaben: 2004 2005 2006 2007 2008/09 2010 Gesamt Planung/Baul./Baumeisterarb. 9.836 182.739 70.292 205 1.738 � 264.810 S u m m e : 9.836 182.739 70.292 205 1.738 0 264.810 � � Einnahmen: 2004 2005 2006 2007 2008/09 2010 Gesamt R�cklagen 8.336 1.748 � � � � 10.084 Interessentenbeitr�ge � 50.157 56.838 � � � 106.995 Darlehen (F�rder.Darl.) � 130.000 � � � -33.512 96.488 Bundeszuschuss � � � 32.925 � 9.984 42.909 Investitionsdarlehen � � � � � 6.000 6.000 Kosteners�tze 1.500 834 � � � � 2.334 S u m m e : 9.836 182.739 56.838 32.925 0 -17.528 264.810 Abgang/�berschuss 0 0 -13.454 32.720 -1.738 -17.528 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss vorliegenden Finanzierungsplan Nr. 11 f�r den BA 11 der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf mit Gesamtkosten von ��264.810,00 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. ABA Engerwitzdorf BA 13; Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung GVM Mairhofer f�hrt aus, die Errichtung der Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 13 umfasst Kanalstr�nge in Engerwitzdorf (Kleissgr�nde), Mittertreffling (Leitnergr�nde), Schweinbach-Radenau und Linzerberg mit gesch�tzten Gesamtkosten von netto � 374.000,00. Der Baubeginn ist noch f�r heuer, die Fertigstellung f�r 2011 vorgesehen. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: Vorhaben: ABA BA 13 Entwurf:FIN 8.6.2010 FP 01 Ausgaben: 2010 2011 2012 � Gesamt Planung/Baul. 5.000 16.000 � � 21.000 Baumeisterarbeiten 100.000 253.000 � � 353.000 S u m m e : 105.000 269.000 0 0 374.000 � � Einnahmen: 2010 2011 2012 � Gesamt R�cklagen 105.000 215.000 � � 320.000 Interessentenbeitr�ge � 5.000 � � 5.000 Bundeszuschuss � 40.000 9.000 � 49.000 S u m m e : 105.000 260.000 9.000 0 374.000 Abgang/�berschuss 0 -9.000 9.000 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialauschuss angef�hrten Finanzierungsplan Nr. 1 f�r das Vorhaben ABA Engerwitzdorf BA 13 mit gesch�tzten Gesamtkosten von � 374.000,00 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. FF Schmiedgassen, Ankauf eines TLF - Finanzierungsplan Nr. 01; Beschlussfassung GVM Mairhofer teilt mit, der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf hat am14. Mai 2009 den Ankauf eines neuen Tankl�schfahrzeuges f�r die FF Schmiedgassen beschlossen. Der Ankauf ist f�r das Jahr 2012 geplant, wobei mit Anschaffungskosten von rund � 280.000,00 zu rechnen sein wird. Bei der f�r 2011 geplanten Auftragserteilung ist eine Anzahlung von etwa � 80.000,00 zu leisten. Der Finanzierungsplan Nr. 01 hat folgendes Aussehen: Vorhaben: FF SCHMIEDGASSEN - TLF FIN 08.06.2010 FP 1 Ausgaben: 2011 2012 2013 2014 Gesamt Anschaffungskosten 80.000 200.000 � � 280.000 S u m m e 80.000 200.000 0 0 280.000 � � � � � Einnahmen: 2011 2012 2013 2014 R�cklagen 30.000 30.000 � � 60.000 Interessentenbeitr�ge-FF 50.000 � � � 50.000 Sonstige Mittel - LFK � 85.000 � � 85.000 Bedarfszuweisung � 85.000 � � 85.000 S u m m e 80.000 200.000 0 0 280.000 Abgang/�berschuss 0 0 0 0 0 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrten Finanzierungsplan Nr. 01 f�r den Ankauf des Tankl�schfahrzeuges f�r die FF Schmiedgassen in H�he von etwa ��280.000,00 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 94 (Betriebsbaugebiet Langwiesen); Beschlussfassung GVM Reich�r berichtet, diese Fl�chenwidmungsplan�nderung betrifft die Grundst�cke 1605 und 1614 KG. Engerwitzdorf in Langwiesen im Ausma� von ca. 5.500 m�, welche von Gr�nland zu Bauland-Betriebsbaugebiet umgewidmet werden sollen. Die technische Infrastruktur ist vorhanden, die �bereinstimmung mit den Festlegungen im verordneten �rtlichen Entwicklungskonzept ist gegeben. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 09.10.2008 den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die beteiligten �ber�rtlichen Fachdienststellen nehmen die Umwidmung ohne Einwand zur Kenntnis. Sonstige Stellungnahmen sind nicht eingelangt. Bemerkt wird, dass aufgrund der schlechten Bodenverh�ltnisse im Jahre 2009 eine Firma vom Grundkauf zur�ckgetreten ist und daher das Verfahren bis zur Vorlage eines Nachweises �ber die Baulandeignung ausgesetzt wurde. Dieser Nachweis liegt inzwischen vor. Da derzeit nur ein Kaufinteressent f�r den �stlichen Bereich der Fl�che im Ausma� von ca. 2500 m� vorhanden ist, sollte vorerst nur diese Fl�che gewidmet werden, da nur tats�chlich zur widmungsgem��en Verwendung geplante Widmungen erfolgen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden die Fl�chenwidmungsplan�nderung Nr. 94 reduziert auf den �stlichen Teilbereich im Ausma� von ca. 2500 m� beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 101 (Rathgeb-Reitsportanlage); Beschlussfassung GVM Reich�r er�rtert, diese Fl�chenwidmungsplan�nderung betrifft die Umwidmung einer Fl�che im Bereich der Parzelle Nr. 3442 s�dlich des Bachgartenweges in Klendorf in eine Sonderwidmung im Gr�nland - Erholungsfl�che �Reitsportanlage�. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.12.2009 den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Zuge der Einreichplanung hat der Antragsteller festgestellt, dass die Umwidmungsfl�che f�r sein Projekt nicht ausreicht und hat die �nderung bzw. Erweiterung der Umwidmungsfl�che in westlicher Richtung bis zur Grundgrenze beantragt. Die Umwidmungsfl�che betr�gt anstatt bisher ca. 4.000 m� nunmehr ca. 5.500 m�. Die Reithalle soll westlich des bestehenden Pferdestalles und daran westlich anschlie�end des Reitplatzes errichtet werden. Wegen dieser �nderung hat der B�rgermeister diesen Punkt von der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 18.3.2010 abgesetzt. Im Vorverfahren hat von den �ber�rtlichen Fachdienststellen lediglich die Abt. Umweltschutz mitgeteilt, dass aus l�rmschutztechnischer Sicht aufgrund des Naheverh�ltnisses zum n�chstgelegenen Wohnobjekt, je nach Intensit�t der Nutzung, von L�rmbeeintr�chtigungen auszugehen ist, wobei diese Beeintr�chtigung insbesondere den Reitplatz bei Veranstaltungen und nicht die Reithalle und Pferdeboxen betrifft. Von den Nachbarn haben die Eigent�mer der Wohnobjekte Bachgartenweg 2 Horst Aichinger und Bachgartenweg 4 Mag. Gerda Aichinger Einwendungen gegen die geplante Widmung �Reitsportanlage� erhoben, da sie durch L�rm, Geruch und Licht bis sp�t in die Nacht hinein einhergehende Emissionen/Immissionen sowie negative Beeintr�chtigungen ihrer Gesundheit erwarten. Die Grundbesitzer beziehen sich auch auf die bisher im Rahmen der Landwirtschaft gef�hrte Pferdehaltung, die ihrer Meinung nach im Widerspruch zu den raumordnungsrechtlichen Widmungen stehe und dass mit dieser Sonderwidmung der rechtswidrige Zustand saniert werden soll. Dazu wird bemerkt, dass der derzeit bestehende Pferdestall aufgrund entsprechender Gutachten genehmigt, und somit der Betrieb mit Ausnahme der konsenslos errichteten Flutlichtanlage f�r den Reitplatz, mit den raumordnungs- und baurechtlichen Bestimmungen im Einklang steht. Der Antrag auf Bewilligung der Flutlichtanlage wurde abgewiesen und die Entfernung derselben aufgetragen. Gegen die angef�hrte Plan�nderung haben die Liegenschaftseigent�mer Horst Aichinger und Mag. Gerda Aichinger neuerlich ihre Einwendungen erhoben. Die Stellungnahmen der Fachabteilungen des Landes sind grunds�tzlich wieder positiv. Die Abt. Umweltschutz sieht in der Projekt�nderung eine Verbesserung der L�rmsituation und bewertet daher die �nderung aus fachlicher Sicht positiv. Eine allf�llige L�rmbeeintr�chtigung h�ngt jedoch nach wie vor von der Intensit�t der Nutzung ab. Die Abt. Grund- und Trinkwasserwirtschaft verweist noch auf die Fragen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Im Hinblick auf die m�gliche L�rmbel�stigung bei intensiver Nutzung des Reitplatzes wird die Situation f�r die Liegenschaftseigent�mer Aichinger durch die Verlegung des Reitplatzes nach Westen wesentlich verbessert, zumal ihre Wohnobjekte vom Reitplatz dann ca. 100 m entfernt sind. Allf�llige Veranstaltungen sind genehmigungspflichtig, sodass in diesem Zusammenhang m�gliche Beeintr�chtigung der Nachbarn durch entsprechende Auflagen auf das zul�ssige Ausma� eingeschr�nkt werden k�nnen. Hinsichtlich der Ver- und Entsorgung ist bei Bedarf ein Anschluss an die �ffentlichen Leitungen gew�hrleistet. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorberaten und festgestellt, dass aufgrund der vorliegenden Fachgutachten Bestimmungen des O�. Raumordnungsgesetzes der Umwidmung nicht entgegen stehen. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 15.12.2009 und die positive Stellungnahme der Ortsplanung die Fl�chenwidmungsplan�nderung Nr. 101 beschlie�en und den vorgebrachten Einwendungen nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 104 (Klei�); Beschlussfassung GVM Reich�r informiert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 04.04.2006 den Grundsatzbeschluss f�r die Umwidmung von Gr�nland zu Bauland-Dorfgebiet in Engerwitzdorf an der Weinbergstra�e im Bereich der Parzelle 48 im Ausma� von ca. 7.500 m� gefasst. Aufgrund der n�rdlichen Siedlungsgrenze im �rtlichen Entwicklungskonzept wird die Fl�che insgesamt rund 8.500 m� betragen. Etwa 50 % dieser Fl�che wurden inzwischen mit den �nderungen Nr. 50 und 87 rechtswirksam umgewidmet. Im Grundsatzbeschluss vom 04.04.2006 hat der Gemeinderat eine etappenweise Umwidmung entsprechend der widmungsgem��en Nutzung und Bebauung festgelegt. F�r die Ableitung der Dach- und Oberfl�chenw�sser mit R�ckhaltebecken hat der Kanalprojektant DI Eitler ein Projekt ausgearbeitet. Aus finanziellen Gr�nden ist der Grundeigent�mer jedoch erst nach Widmung der restlichen Baulandfl�chen in der Lage, den von ihm zu leistenden Kostenanteil zu �bernehmen. Der Gemeinderat hat aus den angef�hrten Gr�nden in der Sitzung am 18.03.2010 die Einleitung des Genehmigungsverfahrens f�r die restliche Fl�che der Parzelle 48, KG. Engerwitzdorf im Ausma� von ca. 4.000 m� bis zur Widmungsgrenze im �rtlichen Entwicklungskonzept beschlossen. Im Genehmigungsverfahren hat die Abteilung Raumordnung mitgeteilt, dass die Dorfgebietserweiterung grunds�tzlich in �bereinstimmung mit den Festlegungen im verordneten �rtlichen Entwicklungskonzept erfolgt. Unter der Voraussetzung, dass die s�dlich anschlie�enden Fl�chen bereits genutzt sind, wird die vorliegende �nderung unter Ber�cksichtigung des Bedarfs- und Verf�gbarkeitsaspektes, zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und festgestellt, dass von den gewidmeten Fl�chen derzeit 50 % (3 Parzellen) ver�u�ert sind und ein Bauansuchen eingereicht wurde. F�r die Sicherstellung der widmungsgem��en Verwendung des Baulandes wurde daher der Abschluss eines Baulandsicherungsvertrages vorgeschlagen. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die Fl�chenwidmungsplan�nderung Nr. 104 unter der Voraussetzung beschlie�en, dass die widmungsgem��e Nutzung der neuen Baulandfl�chen einschlie�lich der noch nicht ver�u�erten, bereits gewidmeten Fl�chen innerhalb von 5 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung bzw. des noch zu erstellenden Bebauungsplanes vertraglich sichergestellt wird. Nach Fristablauf ist das nicht widmungsgem�� verwendete Bauland um 15 % unter dem orts�blichen Baugrundpreis zu ver�u�ern, wobei der Gemeinde eine Zuschlagsoption einzur�umen ist. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Fl�chenwidmungsplan Nr. 5/2002, �nderung Nr. 105 (Niederreitern 25 - Sternchenbau); Beschlussfassung GVM Reich�r f�hrt aus, auf dem Grundst�ck Parz. 815/1, KG. Holzwiesen s�dwestlich des landwirtschaftlichen Objektes Niederreitern 4, wurde im Jahre 1974 von den damaligen Liegenschaftseigent�mern das Wohnhaus Niederreitern 25 errichtet. Bis zum Jahre 2002 war im Fl�chenwidmungsplan eine Fl�che von ca. 1.000 m� als Bauland-Wohngebiet ausgewiesen, welche dann ohne �Sternchenbauwidmung� zu Gr�nland r�ckgewidmet wurde. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.03.2010 dem Antrag der Liegenschaftseigent�mer Punzenberger auf Ausweisung als �Sternchenbau� zugestimmt und den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Abteilung Raumordnung teilte mit, dass die geplante Widmung zur Kenntnis genommen wird, wenn im Rahmen des aufsichtsbeh�rdlichen Genehmigungsverfahrens die Bauplatz- und Baubewilligung vorgelegt werden kann und der Abstand zum Wald mit 25 m entsprechend der forstfachlichen Stellungnahme eingehalten wird. Der Ausschuss hat die Angelegenheit vorberaten und festgestellt, dass diesen Forderungen entsprochen werden kann. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden die Fl�chenwidmungsplan�nderung Nr. 105 betreffend die Ausweisung des Wohnobjektes Niederreitern 25 auf Parz. 815/1, KG. Holzwiesen mit einem Fl�chenausma� von 1.000 m� als �Sternchenbau� beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Rudelsdorfer Hubert und Andrea, Engerwitzdorf 4; Ersuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes betreffend die Errichtung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Parz. 25, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Reich�r teilt mit, die Ehegatten Rudelsdorfer beabsichtigen n�rdlich ihrer landwirtschaftlichen Liegenschaft im Anschluss an das bestehende Nebengeb�ude eine Maschinenhalle zu errichten. Das Nebengeb�ude steht 1,0 m an der westlichen Grundgrenze, wobei sich dieser Abstand erst im Zuge einer vor Jahren durchgef�hrten Mappenberichtigung ergeben bzw. herausgestellt hat. Aus baurechtlicher Sicht ist die neue Halle 3,0 m von den seitlichen Grundgrenzen abzur�cken, soweit in einem Bebauungsplan keine anderen Abst�nde festgelegt sind. Mit Eingabe vom 15.3.2010 ersuchen die Ehegatten Rudelsdorfer f�r die Realisierung ihres Bauvorhabens mit 1,0 m Abstand zur westlichen Nachbargrundgrenze um die Erstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und sich im Hinblick auf die Erhaltung des d�rflichen Charakters und der zu erwartenden Folgef�lle gegen diese Bebauungsplanerstellung ausgesprochen. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden beschlie�en, dass dem Ersuchen der Ehegatten Rudelstorfer auf Erstellung eines zur Realisierung des geplanten Bauvorhabens erforderlichen Bebauungsplanes nicht stattgegeben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Bebauungsplan Nr. 4 "Schweinbach", �nderung Nr. 29 (Weidenweg); Einstellung des �nderungsverfahrens; Beschlussfassung GVM Reich�r f�hrt aus, diese Bebauungsplan�nderung betrifft den Bereich von den Liegenschaften Weidenweg 2 � Dr.Wall bis Weidenweg 10 � Wildberger. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.07.2007 den Grundsatzbeschluss f�r eine �nderung des Bebauungsplanes dahingehend gefasst, dass auf den Parzellen 2156/2, .83 u. .84/2 keine Hauptgeb�ude mehr zul�ssig sein sollen und hat die Baufluchtlinien entsprechend ge�ndert. Im Genehmigungsverfahren haben die �ber�rtlichen Fachdienststellen die Plan�nderung zur Kenntnis genommen. Die Eigent�mer der von der �nderung direkt betroffenen Grundst�cke sowie der �stliche Nachbar haben sich gegen die Bebauungsplan�nderung ausgesprochen. Nach Vorberatungen im Ausschuss hat dieser dann in der Sitzung am 19.04.2010 die Einstellung des Verfahrens vorgeschlagen. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, das Genehmigungsverfahrens betreffend die �nderung Nr. 29 zum Bebauungsplan Nr. 4 �Schweinbach� nicht mehr fortzusetzen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Bebauungsplan Nr. 29 "Zinngie�ing", �nderung Nr. 5 (Aufhebung); Beschlussfassung GVM Reich�r berichtet, der Plan umfasst das Siedlungsgebiet Zinngie�ing nordwestlich von Mittertreffling. Im Bereich des gesamten Bebauungsplanes ist die Hauptbebauung abgeschlossen und damit sind auch s�mtliche Stra�engrundabtretungen in das �ffentliche Gut erfolgt. Die textlichen Festlegungen des zuletzt im Jahre 1996 ge�nderten Planes entsprechen ebenfalls nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen, sodass der Gemeinderat in der Sitzung am 18.03.2010 den Grundsatzbeschluss f�r eine ersatzlose Aufhebung des Planes gefasst hat. Im Genehmigungsverfahren sind von betroffenen Grundeigent�mern keine Stellungnahmen eingelangt. Die Abteilung Raumordnung erhebt gegen die Aufhebung dieses Planes keinen Einwand. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden unter Hinweis auf den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 18.03.2010 und die positive Stellungnahme der Ortsplanung die ersatzlose Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 29 �Zinngie�ing� mit den �nderungen Nr. 1 bis 4 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 22. Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling", �nderung Nr. 11 (Festlegungen); Beschlussfassung GVM Reich�r teilt mit, diese Bebauungsplan�nderung betrifft den Bereich des �nderungsplanes Nr. 10 zwischen der Adalbert-Stifter-Stra�e und der Pferdebahnpromenade. Die �nderungen betreffen insbesondere die geringf�gige Verlegung der �ffentlichen Verkehrsfl�che im Einm�ndungsbereich in die Adalbert-Stifter-Stra�e, die Gescho�fl�chenzahl und die Grundfl�chenzahl, die f�r den gesamten �nderungsbereich einheitlich festgelegt werden sowie die Baufluchtlinien entlang der �ffentlichen Verkehrsfl�chen. Betroffen sind auch die St�tzmauern und Gel�ndever�nderungen, f�r die k�nftig die Bestimmungen des O�. Bautechnikgesetzes gelten sollen. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.03.2010 den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Die Abteilung Raumordnung teilte mit, dass die �nderungen zur Kenntnis genommen werden und �ber�rtliche Interessen im besonderen Ma�e nicht ber�hrt werden. Die Grundbesitzer Blanka, Strau� und Herzog von der Pferdebahnpromenade haben sich gegen die Firsth�he von 11,0 m sowie gegen eine Zufahrt �ber die Pferdebahnpromenade ausgesprochen. Dazu wird bemerkt, dass die Firsth�he von 11,0 m westseitig bereits im rechtswirksamen Plan vorgesehen war und im s�d�stlichen Bereich nunmehr von 12,0 m auf 11,0 m reduziert wurde. Die Aufschlie�ung der oberen Parzellenreihe entlang der Pferdebahnpromenade ist aufgrund eines Zufahrtsverbotes ohnehin nur �ber die neue Siedlungsstra�e von S�den her m�glich, sodass diesbez�glich den Einwendungen entsprochen wird. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden den �nderungsplan Nr. 11 zum Bebauungsplan Nr. 32 �Mittertreffling� in der dem Genehmigungsverfahren zu Grunde gelegenen Form beschlie�en und der Einwendung betreffend Firsth�he nicht stattgeben, da diese reduziert und dem bereits rechtswirksamen Planbereich angeglichen wurde. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 23. Bebauungsplan Nr. 90 "Birkenweg", �nderung Nr. 1; Mitteilung von Versagungsgr�nden; Beschlussfassung einer Stellungnahme GVM Reich�r erl�utert, die Bebauungsplan�nderung betrifft die s�dlichen Baufluchtlinien des seit 05.05.2009 rechtswirksamen Bebauungsplanes. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes wurde aufgrund eines Baubestandes die �stliche Baufluchtlinie der Liegenschaft Parzelle 870/7 - Birkenweg 6 an der Grundst�cksgrenze festgelegt. Nunmehr hat sich herausgestellt, dass der Bestand auch s�dseitig, jedoch �berwiegend unter Niveau, an der Grundst�cksgrenze steht, sodass auch diese Baufluchtlinie bereits bei der Erstellung des Stammplanes zu �ndern und an die Grundgrenze zu verlegen gewesen w�re. Der Gemeinderat hat nach dem Vorverfahren in der Sitzung am 18.03.2010 die �nderung Nr. 1 beschlossen und zur aufsichtsbeh�rdlichen Genehmigung vorgelegt. Anl�sslich der Pr�fung der Plan�nderung gem�� � 33 Abs. 2 O�. Raumordnungsgesetz 1994 hat die Abteilung Raumordnungsrecht mit Schreiben vom 30.03.2010 folgendes mitgeteilt: �Aufgrund der Aktenlage und der Ausf�hrung im Hinblick auf die Abstimmung im Gemeinderat muss angenommen werden, dass durch diese Planungsma�nahme eine konsenslose Bauf�hrung saniert werden soll. Eine Tolerierung bzw. Genehmigung derartiger Vorhaben durch die Aufsichtsbeh�rde ohne genauere nachvollziehbare Begr�ndung durch den Gemeinderat w�rden unweigerlich Beispielsfolgen � nicht nur im Gemeindegebiet Engerwitzdorf � nach sich ziehen bzw. w�rde die zuk�nftige Umgehung von gesetzlichen Bestimmungen kaum mehr verhindert werden k�nnen. Aus den angef�hrten Gr�nden ist beabsichtigt, dem Plan die Genehmigung zu versagen. Dem Gemeinderat wird nunmehr Gelegenheit gegeben, eine abschlie�ende Stellungnahme abzugeben.� Der Ausschuss hat die Versagungsgr�nde eingehend vorberaten. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge nachstehende Stellungnahme beschlie�en: �Die Liegenschaft Birkenweg 6 ist seit 1994 im Besitz der derzeitigen Eigent�mer. Diese haben das Objekt mit den �konsenslosen Bauma�nahmen� im derzeitigen Bestand erworben. F�r die Baubeh�rde und auch f�r die direkt betroffenen Nachbarn waren die jedenfalls vor 1994 ohne Bewilligung ausgef�hrten Bauma�nahmen� nicht ersichtlich, da diese vorwiegend unter Niveau lagen und daher auch keine Nachbarn ber�hrt haben. Die Baubeh�rde hat aus diesem Grunde von den Baut�tigkeiten auch �ber die Nachbarn keine Meldung erhalten, wie dies in der Regel der Fall ist. Im Verfahren zur Bebauungsplan�nderung gab es daher keine Einw�nde von den betroffenen Nachbarn. Mit dieser Plan�nderung war auf keinen Fall eine Legalisierung von nicht konsensgem��en Bauma�nahmen beabsichtigt sondern vielmehr eine Verbesserung f�r die s�dlich angrenzenden Nachbarn, weil die Baufluchtlinie f�r die �ber Niveau befindlichen Bauten von 2,0 m auf 3,0 m zur s�dlichen Grundgrenze erweitert wurde. Diesbez�glich wird auch auf die positive Stellungnahme der Ortsplanung hingewiesen. Aus den angef�hrten Gr�nden ersucht der Gemeinderat nochmals um die aufsichtsbeh�rdliche Genehmigung des Planes.� GRM Seyer-Neulinger betont, eine konsenslose Bauf�hrung kann nicht mit einer Plan�nderung saniert werden, es sei verfassungswidrig. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, FP�-Fraktion, GVM DI Wagner (Gr�ne) Gegenstimme: SP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion ohne GVM DI Wagner Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 24. Schypani Roland und Nicole; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 22.01.2010 betreffend Herstellung des konsensgem��en Zustandes durch Beseitigung der sanit�ren Einrichtungen im urspr�nglich genehmigten Lagerraum im Objekt Sonnenpromenade 18a; Beschlussfassung Der B�rgermeister �bergibt den Vorsitz an Vizebgm. F�rst. GVM Reich�r informiert, bei der �berpr�fung am 02.12.2009 mit dem bautechnischen Amtssachverst�ndigen wurde festgestellt, dass die Ehegatten Nicole und Roland Schypani im �stlichen Bereich ihres Wohnhauses Sonnenpromenade 18a den mit Bescheid vom 28.1.2008 bewilligten Lagerraum an der Grundgrenze ohne Bewilligung zu einem Wellnessraum (Badewanne, Waschplatz, Dusche und Sauna) umgebaut haben. Das Grundst�ck ist im Fl�chenwidmungsplan als Wohngebiet ausgewiesen und wird von keinem Bebauungsplan erfasst. In der dazu eingeholten Rechtsauskunft des Amtes der O�. Landesregierung ist festgehalten, dass der Einbau sanit�rer Anlagen sowie einer Sauna als Wohnwecken dienend im gegenst�ndlichen Lagerraum als Nebenraum der Garage (und somit eines nicht Wohnzwecken dienenden Nebengeb�udes) unzul�ssig ist. Eine Ausnahme von den Abstandsvorschriften im Sinn des � 6 O�. Bautechnikgesetz ist nicht ersichtlich, sodass die Bauma�nahme nicht genehmigungsf�hig ist und die M�glichkeit, nachtr�glich um die erforderliche Bewilligung anzusuchen, nicht einzur�umen war. Die Ehegatten Nicole und Roland Schypani haben zum ermittelten Sachverhalt mitgeteilt, dass es sich lediglich um einen Wellnessraum im Keller des Nebengeb�udes handelt und nicht um einen Wohnraum und dass die den Wohnzwecken dienenden Einrichtungen mehrfach im Hauptk�rper vorhanden sind. Weiters ist die Nutzung solcher R�ume als Wellnessbereich oder Fitnessraum �blich und weder in der O�. Bauordnung noch in anderen Gesetzen eine Regelung f�r die unter der Garage liegenden R�umlichkeiten anwendbar. Sanit�re Anlagen, wie Waschtische, Sp�lbecken, WC-Anlagen und Duschen seien in Garagen allgemein �blich und nicht durch gesetzliche Regel als unzul�ssig erkl�rt. Mit Bescheid vom 22.01.2010 hat der B�rgermeister die Herstellung des konsensgem��en Zustandes durch Beseitigung der sanit�ren Einrichtungen innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides aufgetragen, weil aus baurechtlicher Sicht die von Herrn und Frau Roland und Nicole Schypani vorgebrachten Argumente nicht zu ber�cksichtigen waren. Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Schypani innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Sie begr�ndeten die Berufung im Wesentlichen damit, dass die im Bescheid zitierten baurechtlichen Bestimmungen zwar inhaltlich richtig wiedergegeben wurden, jedoch nicht auf den gegenst�ndlichen Sachverhalt anzuwenden sind, da als Garagennebenraum ein Raum unter der Garage im Keller nicht gemeint sein kann. Ein Garagennebenraum kann nur auf gleicher Gescho�ebene wie die Garage selbst situiert sein. Der Ausschuss hat die Berufung eingehend vorberaten und festgestellt, dass aus baurechtlicher Sicht der Berufung nicht stattzugeben und der Bescheid des B�rgermeisters zu best�tigen ist. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden der von den Ehegatten Roland und Nicole Schypani gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 22.01.2010, Zl. 0300-072.145-0465-2010 eingebrachten Berufung vom 31.01.2010 in seinem gesamten Inhalt nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschlie�en: Bescheid Mit Bescheid des B�rgermeisters vom 22.01.2010 wurde den Ehegatten Roland und Nicole Schypani die Herstellung des konsensgem��en Zustandes durch Beseitigung der sanit�ren Anlagen im Kellergescho� des Objektes Sonnenpromenade 18a auf Parzelle 258/3, KG. Holzwiesen innerhalb von sechs Wochen ab Rechtskraft des Bescheides aufgetragen. Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Schypani mit Schreiben vom 31.01.2010 innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.06.2010 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch: Gem�� � 95 Abs. 1 O�. Gemeindeordnung 1990 i.d.F der O�. Gemeindeordnungsnovelle 2007 und � 49 Abs. 1 O�. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 wird der gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 22.01.2010, Zl. 0300-072.145-0465-2010 eingebrachten Berufung der Ehegatten Roland und Nicole Schypani in seinem gesamten Inhalt keine Folge gegeben und der Spruchabschitt I des erstinstanzliche Bescheides vollinhaltlich best�tigt. Begr�ndung Mit Bescheid vom 28.1.2008 wurde den Ehegatten Schypani die Baubewilligung f�r die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Parzelle 258/3, KG. Holzwiesen erteilt. Aufgrund des genehmigten Bauplanes war im unterkellerten Garagenbereich unmittelbar an der Nachbargrundgrenze ein Lagerraum vorgesehen, welcher ohne Bewilligung als Wellnessraum mit sanit�ren Anlagen umgebaut wurde. Bei der �berpr�fung mit dem bautechnischen Amtssachverst�ndigen am 02.12.2009 hinsichtlich der Zul�ssigkeit eines Wellnessraumes im Bauwich wurde folgender Sachverhalt festgestellt: Im �stlichen Bereich des Untergescho�es wurde mit Bescheid vom 28.01.2008 ein Lagerraum an der Grundgrenze bewilligt. Wie im Einreichplan vom 27.12.2007 dargestellt, befindet sich der Lagerraum an der Nordseite und teilweise an der Ostseite unter dem Gel�nde. An der S�dseite ist dieser Raum zur G�nze �ber dem Gel�nde. Dieser wurde laut Auskunft der Ehegatten Schypani vor ca. einem Jahr als Wellnessraum (Badewanne, Waschplatz, Dusche und Sauna) umgebaut. In der zu diesem Sachverhalt vom Amt der O�. Landesregierung eingeholten Rechtsauskunft ist festgehalten, dass der Einbau sanit�rer Anlagen sowie einer Sauna im Bauwich, als Wohnzwecken dienend, im gegenst�ndlichen Lagerraum als unter der Garage liegenden Nebenraum unzul�ssig sind. Es ist daher gem�� � 49 Abs. 1 O�. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 der vorige, bewilligte Zustand wiederherzustellen. Die M�glichkeit, nachtr�glich die Baubewilligung zu beantragen, ist dann nicht einzur�umen, wenn nach der ma�geblichen Rechtslage, wie im gegenst�ndlichen Fall, eine Baubewilligung nicht erteilt werden kann. F�r anzeigepflichtige Bauvorhaben gem�� � 25 Abs. 1 O�. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 gelten die Vorschriften des � 49 O�. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 sinngem��. Mit Schreiben vom 11.1.2010 wurde den Ehegatten Schypani Gelegenheit gegeben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. In der Stellungnahme vom 15.1.2010 bringen die Ehegatten Schypani vor, dass es sich beim ggst. Raum nur um einen �Wellnessraum� im Keller des Nebengeb�udes handelt und nicht um einen Wohnraum und dass die den Wohnzwecken dienenden Einrichtungen mehrfach im Hauptbauk�rper vorhanden sind. Weiters ist die Nutzung solcher R�ume als Wellnessbereich oder Fitnessraum �blich und weder in der O�. Bauordnung noch in anderen Gesetzen eine Regelung f�r die unter der Garage liegenden R�umlichkeiten anwendbar. Sanit�re Anlagen, wie Waschtische, Sp�lbecken, WC-Anlagen und Duschen seien in Garagen allgemein �blich und nicht durch gesetzliche Regel als unzul�ssig erkl�rt. Da in dieser Stellungnahme keine Gr�nde vorgebracht wurden, welche die Baubeh�rde in der Entscheidung ber�cksichtigen h�tte m�ssen, wurde mit Bescheid vom 22.01.2010 die Herstellung des konsensgem��en Zustandes durch Beseitigung der sanit�ren Einrichtungen aufgetragen. Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Schypani innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht, die sie im Wesentlichen wieder damit begr�ndeten, dass die im Bescheid zitierten baurechtlichen Bestimmungen zwar inhaltlich richtig wiedergegeben wurden, jedoch nicht auf den gegenst�ndlichen Sachverhalt anzuwenden sind, da als Garagennebenraum ein Raum unter der Garage im Keller nicht gemeint sein kann. Ein Garagennebenraum kann nur auf gleicher Gescho�ebene wie die Garage selbst situiert sein. Die Berufungsbeh�rde stellt dazu fest, dass im � 6 Abs. 3 O�. Bautechnikgesetz 1994 idF LGBl. 34/2008 festgelegt ist, dass die Abstandsbestimmungen zu den seitlichen und zur inneren Bauplatz- oder Nachbargrenze nicht gelten f�r Garagen als Nebengeb�ude, auch wenn sie an das Hauptgeb�ude angebaut oder unterkellert sind. Es ist daher auch ein unter der Garage im Keller gelegener Raum ein Garagennebenraum. Diese Garagennebenr�ume sind gem�� � 8 Abs. 4 O�. Bautechnikgesetz 1994 idF LGBl. 34/2008 nur zur Aufnahme von dem Betrieb der abgestellten Kraftfahrzeuge dienenden Bestandteilen und Ger�ten sowie von Gartenger�ten bestimmt. Es war daher spruchgem�� zu entscheiden. Vorstellungsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gem�� � 102 O�. Gemeindeordnung 1990 i.d.F. LGBl. 8/2005 die Vorstellung an die Aufsichtsbeh�rde zul�ssig. Die Vorstellung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder sonst automationsunterst�tzt beim Gemeindeamt einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen den sie sich richtet und einen begr�ndeten Antrag zu enthalten. GRM Seyer-Neulinger teilt mit, im Bauwich sind sehr wohl Umbauten m�glich, was in diesem Fall im Zuge eines anzeigepflichtigen Bauvorhabens genehmigt werden k�nnte. F�r GRM Mayrb�url lassen sehr viele Rechtsmeinungen Interpretationsspielraum zu. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion Gegenstimme: SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 25. Schypani Roland und Nicole; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 23.03.2010 betreffend Abweisung der Ansuchen um Baubewilligung gem. � 24 O�. BauO sowie um Abweichung vom genehmigten Projekt gem. � 39 O�. BauO 1994 idF LGBl. 36/2008; Beschlussfassung GVM Reich�r informiert, mit Bescheid vom 28.1.2008 wurde den Ehegatten Roland und Nicole Schypani die Baubewilligung f�r die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Parzelle 258/3, KG. Holzwiesen erteilt. Aufgrund des genehmigten Bauplanes war im unterkellerten Garagenbereich unmittelbar an der Nachbargrundgrenze ein Lagerraum vorgesehen. Bei einer �berpr�fung mit dem bautechnischen Amtssachverst�ndigen wurde vor Ort festgestellt, dass dieser Lagerraum in einen Wellnessbereich mit Badewanne, Waschplatz, Dusche und Sauna umgebaut wurde. Laut Rechtsauskunft des Amtes der O�. Landesregierung vom 23.12.2009 ist der Einbau sanit�rer Anlagen im Bauwich, als Wohnzwecken dienend, im gegenst�ndlichen Lagerraum als Nebenraum der Garage unzul�ssig. Diesbez�glich ist bereits ein Verfahren zur Herstellung des konsensgem��en Zustandes anh�ngig. Gem�� � 30 Abs. 6 O�. Bauordnung 1994 i.d.F. LGBl. 36/2008 ist der Baubewilligungsantrag von der Baubeh�rde ohne Durchf�hrung einer Bauverhandlung abzuweisen, wenn sich auf Grund der Pr�fung durch die Baubeh�rde schon aus dem Antrag oder dem Bauplan ergibt, dass das Bauvorhaben zwingenden Bestimmungen eines Fl�chenwidmungsplans, eines Bebauungsplans, einer Erkl�rung zum Neuplanungsgebiet oder einer rechtskr�ftigen Bauplatzbewilligung bzw. sonstigen zwingenden baurechtlichen Bestimmungen widerspricht. Mit Schreiben vom 2.3.2010 wurde den Ehegatten Schypani gem�� � 37 AVG die M�glichkeit gegeben zum oben angef�hrten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Dazu haben die Ehegatten Schypani keine Stellungnahme abgegeben. Mit Bescheid vom 23.3.2010 hat der B�rgermeister die Ansuchen vom 29.1.2010 um Erteilung der Baubewilligung gem. � 24 O�. Bauordnung 1994 sowie um Bewilligung der Abweichung vom genehmigten Bauvorhaben gem. � 39 Abs. 2 O�. Bauordnung 1994 f�r den Einbau eines Wellnessraumes im Kellergescho� des Objektes Sonnenpromenade 18a auf Parzelle 258/3, KG. Holzwiesen abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Schypani innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Sie begr�ndeten die Berufung im Wesentlichen damit, dass kein Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des Fl�chenwidmungsplanes, des Bebauungsplanes, einer Erkl�rung zum Neuplanungsgebiet oder rechtskr�ftigen Bauplatzbewilligung bzw. sonstigen zwingenden baurechtlichen Bestimmungen in der Bewilligung des beantragten Bauvorhabens gefunden wurden. Der Einbau sanit�rer Anlagen ist weder bewilligungs- noch anzeigepflichgig und bedingt nicht das Einhalten der Mindestabst�nde gem. � 5 O�. Bautechnikgesetz, da es sich weder um einen Neu- noch Zubau handelt. Ein Garagennebenraum ist aufgrund der Bedeutung des Wortes �neben� ein Raum auf gleicher Gescho�ebene wie die Garage selbst und kann die Bestimmung auf R�ume, die unter der Garage im Keller liegen, nicht angewendet werden. Der nachtr�gliche Einbau sanit�rer Anlagen in einen Lagerraum stellen � wegen ihres m�glichen Einflusses auf die gesundheitlichen oder hygienischen Verh�ltnisse � anzeigepflichtige, sonstige �nderungen im Sinn des � 25 Abs. 1 Z. 3 lit b O�. Bauordnung 1994 dar (Rechtauskunft des Amtes der O�. Landesregierung v. 23.12.2009, GZ. IDK(BauR)-158500/4-2009-Be/Wm). Weiters wird bemerkt, dass auch die Freistellung von Bauvorhaben von der Bewilligungs- und Anzeigepflicht keine Ausnahmen vom Anwendungsbereich der O�. Bauordnung und des O�. Bautechnikgesetzes 1994 bewirken. Im � 6 Abs. 3 O�. Bautechnikgesetz 1994 idF LGBl. 34/2008 ist festgelegt, dass die Abstandsbestimmungen zu den seitlichen und zur inneren Bauplatz- oder Nachbargrenze nicht gelten f�r Garagen als Nebengeb�ude, auch wenn sie an das Hauptgeb�ude angebaut oder unterkellert sind. Es ist daher auch ein unter der Garage im Keller gelegener Raum ein Garagennebenraum. Diese Garagennebenr�ume sind gem�� � 8 Abs. 4 O�. Bautechnikgesetz 1994 idF LGBl. 34/2008 nur zur Aufnahme von dem Betrieb der abgestellten Kraftfahrzeuge dienenden Bestandteilen und Ger�ten sowie von Gartenger�ten bestimmt. Der Ausschuss hat die Berufung eingehend vorberaten ist dazu festgestellt, dass aus baurechtlicher Sicht der Berufung nicht stattzugeben und der Bescheid des B�rgermeisters zu best�tigen ist. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden der von den Ehegatten Roland und Nicole Schypani gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 23.3.2010, Zl. 0300-105.010-1914-2010 eingebrachten Berufung vom 1.4.2010 in seinem gesamten Inhalt nicht stattgeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschlie�en: Bescheid Mit Bescheid des B�rgermeisters vom 23.3.2010 wurden den Ehegatten Roland und Nicole Schypani die Ansuchen vom 29.1.2010 um Erteilung der Baubewilligung gem. � 24 O�. Bauordnung 1994 sowie um Bewilligung der Abweichung vom genehmigten Bauvorhaben gem. � 39 Abs. 2 O�. Bauordnung 1994 f�r den Einbau eines Wellnessraumes im Kellergescho� des Objektes Sonnenpromenade 18a auf Parzelle 258/3, KG. Holzwiesen abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Schypani mit Schreiben vom 1.4.2010 innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.06.2010 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch: Gem�� � 95 Abs. 1 O�. Gemeindeordnung 1990 i.d.F der O�. Gemeindeordnungsnovelle 2007 und � 49 Abs. 1 O�. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 wird der von den Ehegatten Schypani gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 23.3.2010, Zl. 0300-105.010-1914-2010 eingebrachten Berufung in seinem gesamten Inhalt keine Folge gegeben und der erstinstanzliche Bescheid vollinhaltlich best�tigt. Begr�ndung Mit Bescheid vom 28.1.2008 wurde den Ehegatten Roland und Nicole Schypani die Baubewilligung f�r die Errichtung eines Einfamilienhauses auf Parzelle 258/3, KG. Holzwiesen erteilt. Aufgrund des genehmigten Bauplanes war im unterkellerten Garagenbereich unmittelbar an der Nachbargrundgrenze ein Lagerraum vorgesehen. Bei einer �berpr�fung mit dem bautechnischen Amtssachverst�ndigen wurde vor Ort festgestellt, dass dieser Lagerraum in einen Wellnessbereich mit Badewanne, Waschplatz, Dusche und Sauna umgebaut wurde. Laut Rechtsauskunft des Amtes der O�. Landesregierung vom 23.12.2009 ist der Einbau sanit�rer Anlagen im Bauwich, als Wohnzwecken dienend, im gegenst�ndlichen Lagerraum als Nebenraum der Garage unzul�ssig. Diesbez�glich ist bereits ein Verfahren zur Herstellung des konsensgem��en Zustandes anh�ngig. Gem�� � 30 Abs. 6 O�. Bauordnung 1994 i.d.F. LGBl. 36/2008 ist der Baubewilligungsantrag von der Baubeh�rde ohne Durchf�hrung einer Bauverhandlung abzuweisen, wenn sich auf Grund der Pr�fung durch die Baubeh�rde schon aus dem Antrag oder dem Bauplan ergibt, dass das Bauvorhaben zwingenden Bestimmungen eines Fl�chenwidmungsplans, eines Bebauungsplans, einer Erkl�rung zum Neuplanungsgebiet oder einer rechtskr�ftigen Bauplatzbewilligung bzw. sonstigen zwingenden baurechtlichen Bestimmungen widerspricht. Mit Schreiben vom 2.3.2010 wurde den Ehegatten Schypani gem�� � 37 AVG die M�glichkeit gegeben zum oben angef�hrten Sachverhalt Stellung zu nehmen. Dazu wurde keine Stellungnahme abgegeben. Mit Bescheid vom 23.3.2010 hat der B�rgermeister die Ansuchen vom 29.1.2010 um Erteilung der Baubewilligung gem. � 24 O�. Bauordnung 1994 sowie um Bewilligung der Abweichung vom genehmigten Bauvorhaben gem. � 39 Abs. 2 O�. Bauordnung 1994 f�r den Einbau eines Wellnessraumes im Kellergescho� des Objektes Sonnenpromenade 18a auf Parzelle 258/3, KG. Holzwiesen abgewiesen. Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Schypani innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Sie begr�ndeten die Berufung im Wesentlichen damit, dass kein Widerspruch zu zwingenden Bestimmungen des Fl�chenwidmungsplanes, des Bebauungsplanes, einer Erkl�rung zum Neuplanungsgebiet oder rechtskr�ftigen Bauplatzbewilligung bzw. sonstigen zwingenden baurechtlichen Bestimmungen in der Bewilligung des beantragten Bauvorhabens gefunden wurde. Der Einbau sanit�rer Anlagen ist weder bewilligungs- noch anzeigepflichtig und bedingt nicht das Einhalten der Mindestabst�nde gem. � 5 O�. Bautechnikgesetz, da es sich weder um einen Neu- noch Zubau handelt. Weiters ist Garagennebenraum aufgrund der Bedeutung des Wortes �neben� ein Raum auf gleicher Gescho�ebene wie die Garage selbst und kann die Bestimmung auf R�ume, die unter der Garage im Keller liegen, nicht angewendet werden. Dazu wird von der Berufungsbeh�rde festgestellt, dass der nachtr�gliche Einbau sanit�rer Anlagen in einen Lagerraum� wegen ihres m�glichen Einflusses auf die gesundheitlichen oder hygienischen Verh�ltnisse � anzeigepflichtige, sonstige �nderungen im Sinn des � 25 Abs. 1 Z. 3 lit b O�. Bauordnung 1994 darstellen (Rechtauskunft des Amtes der O�. Landesregierung v. 23.12.2009, GZ. IDK(BauR)-158500/4-2009-Be/Wm). Weiters wird bemerkt, dass auch die Freistellung von Bauvorhaben von der Bewilligungs- und Anzeigepflicht keine Ausnahmen vom Anwendungsbereich der O�. Bauordnung und des O�. Bautechnikgesetzes 1994 bewirken. Im � 6 Abs. 3 O�. Bautechnikgesetz 1994 idF LGBl. 34/2008 ist festgelegt, dass die Abstandsbestimmungen zu den seitlichen und zur inneren Bauplatz- oder Nachbargrenze nicht gelten f�r Garagen als Nebengeb�ude, auch wenn sie an das Hauptgeb�ude angebaut oder unterkellert sind. Es ist daher auch ein unter der Garage im Keller gelegener Raum ein Garagennebenraum. Diese Garagennebenr�ume sind gem�� � 8 Abs. 4 O�. Bautechnikgesetz 1994 idF LGBl. 34/2008 nur zur Aufnahme von dem Betrieb der abgestellten Kraftfahrzeuge dienenden Bestandteilen und Ger�ten sowie von Gartenger�ten bestimmt. Es war daher spruchgem�� zu entscheiden. Vorstellungsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gem�� � 102 O�. Gemeindeordnung 1990 i.d.F. LGBl. 8/2005 die Vorstellung an die Aufsichtsbeh�rde zul�ssig. Die Vorstellung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder sonst automationsunterst�tzt beim Gemeindeamt einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen den sie sich richtet und einen begr�ndeten Antrag zu enthalten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion Gegenstimme: SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 26. Madlmair Hermann und Monika, Steiningerweg 26; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 18.01.2010 betreffend die Erteilung einer Baubewilligung f�r die Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten und einem Carport auf Parzelle 549/3, KG. Niederkulm durch Frau Michaela Danner, Pargfried 7, 4230 Altenberg; Beschlussfassung GVM Reich�r informiert, Frau Michaela Danner, Pargfried 7, 4203 Altenberg, beantragte mit Bauansuchen vom 24.08.2009 den Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf Parzelle 549/3, EZ. 745, KG. Niederkulm entsprechend den Projektsunterlagen vom 24.08.2009 und den Erg�nzungspl�nen vom 23.10.2009 des Planverfassers Ing. Karl H. Bauchinger, Baumeister aus Hohenzell. Mit Kundmachung vom 22.09.2009 wurde f�r 07.10.2009 die Bauverhandlung anberaumt. Gegen das Bauvorhaben wurden bei der Bauverhandlung von den Ehegatten Hermann und Monika Madlmair und von Frau Veronika Peheim Einwendungen vorgebracht, dass durch leicht zu t�tigende Ma�nahmen die Schaffung von mehr Wohneinheiten m�glich w�re. Weiters fordern sie mehr Abstellpl�tze und aufgrund der erh�hten Anzahl von Personen und dem erh�hten Verkehrsaufkommen ein L�rmgutachten. Bei der Bauverhandlung teilte die Bauwerberin mit, dass sie eine Plan�nderung dahingehend beabsichtigt, dass das Wohnhaus ca. 1,20 m in s�dlicher Richtung situiert und ein weiterer Stellplatz stra�enseitig errichtet werden soll. Die Pl�ne wurden dementsprechend ge�ndert. Weiters ist lt. Erg�nzungsplan vom 23.10.2009 im Bereich der 3 �stlichen PKW-Abstellpl�tze ein Carport geplant. Der Erg�nzungsplan vom 23.10.2009 wurde den Parteien mit der M�glichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme �bermittelt. Die Ehegatten Hermann und Monika Madlmair haben mit Schreiben vom 26.11.2009 dazu folgende Stellungnahme abgegeben: �Wir erheben Einspruch zu Plan�nderung des o.a. Bauwerbers: 1. Die eingezeichnete Urgel�ndeform entspricht nicht der tats�chlichen Gel�ndeform. Wir fordern einen Plan Schnitt B-B aus der die genaue Gel�ndeform ersichtlich ist. In der Festlegung Punkt 4 Geb�udeh�hen ist angef�hrt eine max. Traufenh�he von 7,5m. Das Gel�nde fallt 10m stark ab, und l�uft dann flach aus. Durch diesen Umstand ist es unm�glich die geforderte Traufenh�he einzuhalten. 2. Wir fordern die Einhaltung der Bauflucht, da ansonsten die unmittelbaren Nachbarn erhebliche Einbu�en bez�glich Sonnen und Lichteinstrahlung zu tragen haben. 3. Im Lageplan ist pl�tzlich ein Retentionsbecken angef�hrt. Dieses ist im urspr�nglichen Plan nicht enthalten. Warum wird dieses bei der �nderung nicht angef�hrt? Wie soll das aussehen?� Der B�rgermeister hat entsprechend dem Ergebnis der Bauverhandlung und dem Gutachten des Bausachverst�ndigen mit Bescheid vom 18.01.2010 den Bauwerbern die Baubewilligung erteilt und den vorgebrachten Einwendungen nicht stattgegeben, da das der Bauverhandlung zugrunde gelegene Projekt und der Erg�nzungsplan den planlichen und textlichen Festlegungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 41 �Mittertreffling-Madlmair�, �nderung Nr. 2 entspricht. Gegen den Bescheid des B�rgermeisters haben die Ehegatten Hermann und Monika Madlmair innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Sie begr�ndeten die Berufung im Wesentlichen damit, dass die in den Erg�nzungspl�nen eingezeichnete Urgel�ndeform nicht der tats�chlichen Gel�ndeform entspricht und daher die im Bebauungsplan festgelegte max. Traufenh�he von 7,50 m nicht eingehalten werden kann. Dazu wird bemerkt, dass der Planverfasser in seiner Stellungnahme diese angeblichen Planungsfehler eindeutig und glaubhaft widerlegt Da das Bauvorhaben den Bestimmungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes entspricht und nach eingehender Pr�fung der Sachlage die Berufungswerber durch das Bauvorhaben in ihren subjektiven Rechten nicht verletzt werden, hat der Ausschuss nach eingehender Beratung vorgeschlagen, der Berufung nicht stattzugeben. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden beschlie�en, der gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 18.01.2010 rechtzeitig eingebrachten Berufung vom 02.02.2010 nicht stattzugeben und nachstehende Berufungsentscheidung beschlie�en: Bescheid Mit Bescheid des B�rgermeisters vom 18.01.2010 wurde Frau Michaela Danner, Pargfried 7 4203 Altenberg, entsprechend den Planunterlagen des Planverfasser Ing. Karl H. Bauchinger, Baumeister aus Hohenzell die Baubewilligung f�r den Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf Parzelle 549/3, EZ. 745, KG. Niederkulm erteilt. Gegen diesen Bescheid haben Sie mit Schreiben vom 02.02.2010 innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Aufgrund des vom Gemeinderat in der Sitzung am 17.06.2010 in dieser Angelegenheit gefassten Beschlusses ergeht folgender Spruch: Gem�� � 95 Abs. 1 O�. Gemeindeordnung 1990 i.d.F der O�. Gemeindeordnungsnovelle 2007 in Verbindung mit ��66 Abs. 4 AVG 1991 i.d.F. BGBl. 10/2004 und �� 28 ff O�. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 wird der gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 18.01.2010, Zl. 0300-093.018-6941-2010 eingebrachten Berufung in seinem gesamten Inhalt als unbegr�ndet abgewiesen und obiger Bescheid des B�rgermeisters best�tigt. Begr�ndung Frau Michaela Danner, wohnhaft in Pargfried 7, 4203 Altenberg, hat mit Bauansuchen vom 24.08.2009 die Erteilung der Baubewilligung f�r den Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten gem�� den Projektsunterlagen des Planverfassers Ing. Karl H. Bauchinger aus Hohenzell vom 24.08.2009 und 23.10.2009, Plannr. 090502 beantragt. Nach Vorpr�fung des Projektes durch den Bausachverst�ndigen wurde die Bauverhandlung mit Kundmachung vom 22.09.2009 f�r 07.10.2009 anberaumt. Bei der Bauverhandlung am 07.10.2009 haben Sie gegen das Bauvorhaben Einwendungen dahingehend vorgebracht, dass durch leicht zu t�tigende Ma�nahmen die Schaffung von mehr Wohneinheiten m�glich w�re. Weiters fordern Sie mehr Abstellpl�tze und aufgrund der erh�hten Anzahl von Personen und dem erh�hten Verkehrsaufkommen ein L�rmgutachten. Dazu wird bemerkt, dass Bef�rchtungen von Planabweichungen nicht Gegen- stand der Verletzung eines Nachbarrechtes sein k�nnen und daher auch keine Einwendung im Sinne des Gesetzes sind (VwGH vom 13.6.1979, Zl. 49/79). Einwendungen, die sich nicht auf das bauverfahrensgegenst�ndliche Bauvorhaben beziehen, sind unzul�ssig (VwGH vom 19.9.1985/Zl. 82/06/0091). Im Einreichplan vom 24.8.2009 sind lt. Bebauungsplan Nr. 41 �Mittertreffling-Madlmair�, �nderung Nr. 2 die geforderten 2 Stellpl�tze am Bauplatz dargestellt. Weiters sind die in einer bestimmten Widmungskategorie � im ggst. Fall �Wohngebiet�-�blichen Immissionen von den Nachbarn hinzunehmen (VwGH v. 12.11.1991, Zl. 91/05/0083; v. 15.12.1992, Zl. 90/04/0097). Bei der Bauverhandlung teilte die Bauwerberin mit, dass sie eine Plan�nderung dahingehend beabsichtigt, dass das Wohnhaus ca. 1,20 m in s�dlicher Richtung situiert und ein weiterer Stellplatz stra�enseitig errichtet werden soll. Die Pl�ne wurden dementsprechend ge�ndert. Weiters ist lt. Erg�nzungsplan vom 23.10.2009 im Bereich der 3 �stlichen PKW-Abstellpl�tze ein Carport geplant. Der Erg�nzungsplan vom 23.10.2009 wurde den Parteien mit der M�glichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme �bermittelt. Die Ehegatten Hermann und Monika Madlmair haben mit Schreiben vom 26.11.2009 dazu folgende Stellungnahme abgegeben: �Wir erheben Einspruch zur Plan�nderung des o.a. Bauwerbers: 1. Die eingezeichnete Urgel�ndeform entspricht nicht der tats�chlichen Gel�ndeform. Wir fordern einen Plan Schnitt B-B aus der die genaue Gel�ndeform ersichtlich ist. In der Festlegung Punkt 4 Geb�udeh�hen ist angef�hrt eine max. Traufenh�he von 7,5m. Das Gel�nde fallt 10m stark ab, und l�uft dann flach aus. Durch diesen Umstand ist es unm�glich die geforderte Traufenh�he einzuhalten. 2. Wir fordern die Einhaltung der Bauflucht, da ansonsten die unmittelbaren Nachbarn erhebliche Einbu�en bez�glich Sonnen und Lichteinstrahlung zu tragen haben. 3. Im Lageplan ist pl�tzlich ein Retentionsbecken angef�hrt. Dieses ist im urspr�nglichen Plan nicht enthalten. Warum wird dieses bei der �nderung nicht angef�hrt? Wie soll das aussehen?� Mit Bescheid des B�rgermeisters vom 18.01.2010 wurde die Baubewilligung erteilt und den Einwendungen mit dem Hinweis, dass das Bauvorhaben den Bestimmungen des rechtswirksamen Bebauungsplanes entspricht und bei Einhaltung der gesetzlichen Abst�nde der Nachbar keinen weiteren Rechtsanspruch auf Belichtung und Bel�ftung hat, nicht stattgegeben. Gegen diesen Bescheid wurde fristgerecht das Rechtsmittel der Berufung eingebracht und darin im Wesentlichen wieder die bereits in der Stellungnahme zum Erg�nzungsplan vorgebrachten Einwendungen erhoben. Dazu wird festgestellt, dass die Beh�rde bei der Erteilung der Baubewilligung von den Einreichunterlagen auszugehen hat. Gegenstand des Baubewilligungs-verfahrens ist daher ausschlie�lich das vom Bauwerber eingereichte Projekt (siehe VwGH vom 30.08.1994, Zl. 94/05/0099). Erg�nzend dazu wird auf die vom Planverfasser zur Berufung eingeholte Stellungnahme verwiesen, in dieser die eingewendeten Planungsfehler klar und glaubw�rdig widerlegt. Das der Bauverhandlung am 07.10.2009 zugrunde gelegene Projekt vom 24.08.2009 sowie den Erg�nzungsplan vom 23.10.2009 des Planverfassers Ing. Karl H. Bauchinger hat der bautechnische Amtssachverst�ndige vom Bezirksbauamt Linz gepr�ft und die �bereinstimmung des Projektes mit den planlichen und textlichen Festlegungen des rechtswirksamen Bebaungsplanes Nr. 41 �Mittertreffling-Madlmair�, �nderung Nr. 2 festgestellt. Es war daher spruchgem�� zu entscheiden. Vorstellungsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gem�� � 102 O�. Gemeindeordnung 1990 i.d.F. LGBl. 8/2005 die Vorstellung an die Aufsichtsbeh�rde zul�ssig. Die Vorstellung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides schriftlich, telegrafisch, fernschriftlich oder sonst automationsunterst�tzt beim Gemeindeamt einzubringen. Sie hat den Bescheid zu bezeichnen gegen den sie sich richtet und einen begr�ndeten Antrag zu enthalten. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion ohne GRM W�gerbauer Stimmenthaltung: GRM W�gerbauer (Gr�ne) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Seyer-Neulinger nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Vizebgm. F�rst �bergibt den Vorsitz wieder an B�rgermeister Schimb�ck. 27. � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; DI Alexander Leutgeb und Stefanie Springer, Im Sonnendorf 1, 4209 Engerwitzdorf; Grunderwerb aus dem �ffentlichen Gut Parz.2478/2, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung GVM Sch�ffl berichtet, Herr DI Leutgeb und Frau Springer haben um Erwerb einer Teilfl�che des �ffentlichen Gutes Parz. 2478/2, KG. Engerwitzdorf entlang des Gehsteiges an der Hackstra�e in Schweinbach ersucht. Die Pr�fung dieser Angelegenheit hat ergeben, dass bereits der s�dliche Nachbar vor Jahren aus dem �ffentlichen Gut eine Restfl�che hinter dem Gehsteig erworben hat und dies in der Mappe ersichtlich ist. Die Auflassung der Teilfl�che des �ffentlichen Gutes zwischen den Grenzpunktnummern 11792 und 10146 und die Zuschreibung dieser Fl�che zur Liegenschaft Parz. 2478/10 ist aus verkehrsrechtlicher Sicht denkbar, weil dadurch die Sichtverh�ltnisse im Kurvenbereich nicht beeintr�chtigt werden. Als Grundpreis k�nnten wie beim letzten Kaufvertrag Grausam im Bereich des Parkplatzes n�rdlich des Amtshauses � 95,00 je m� festgelegt werden, wobei auch die Kosten f�r die grundb�cherliche Durchf�hrung von den Antragstellern zu �bernehmen w�ren. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge dem Ansuchen von Herrn DI Leutgeb und Frau Springer um Erwerb eines �ffentliches Gutes im Ausma� von 11 m� gem�� Plan vom Geometer Dipl. Ing. Josef Loidl zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28. Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf, Bauabschnitt 13, Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 29. �berpr�fung der beantragten Verkehrsma�nahmen durch die Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung; Bericht GVM Sch�ffl berichtet: 1. Einbahnregelung am Kropfberg Seitens der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung wurde die Einbahnregelung vom G�terweg Lachstatt kommend in Richtung L1464 Katsdorfer Stra�e bewilligt. 2. Fahrverbot f�r Motorr�der auf dem Klendorfweg Das Fahrverbot f�r Motorr�der auf dem Klendorfweg wurde aufgehoben. Begr�ndung daf�r ist, dass der ans�ssige Gastst�ttenbetrieb �Gasthaus Rathgeb� nicht mehr besteht und es somit keinerlei Probleme mit Motorr�dern mehr gibt. 30. Abbruch des alten Gemeindeamtes, Gusenbachstra�e 3; Beschlussfassung GVM Sch�ffl f�hrt aus, im alten Gemeindeamt waren bis 2009 der Musikverein, Buntes Fernsehen, die S�ngerrunde sowie die Mutterberatung und das Hebammenstudio untergebracht. Nach dem Bau des Kulturhauses steht nun das alte Gemeindeamt leer. Aufgrund der alten Bausubstanz sowie der anstehenden Sanierungsma�nahmen, die sehr kostenintensiv sind (Installation, Elektrik, Fassade, Fenster, Au�enabdichtung des Kellers, Dacherneuerung usw.) sollte der Grundsatzbeschluss gefasst werden, das alte Gemeindeamt abzubrechen. Die Abbrucharbeiten sollen von der Gemeinde in Eigenregie mit Fremdleistungen wie Bagger, Lkw etc. unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des O�. Abfallgesetzes durchgef�hrt werden. Um Transportwege und damit die Umweltbelastung m�glichst gering zu halten ist geplant, das Abbruchmaterial nach entsprechender Aufbereitung zur Wiederverwertung im Stra�enbau vor Ort zu brechen. Die Kosten sollen im Voranschlag 2011/2012 vorgesehen werden. Der Tagesordnungspunkt wurde im Ausschuss eingehend vorberaten. GVM Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge den Abbruch des Alten Gemeindeamtes, Gusenbachstra�e 3 in der angef�hrten Form grunds�tzlich beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 31. Abhaltung eines Gesundheitstages 2011; �nderung des Intervalls; Beschlussfassung GRM DI Dr.W�ckinger teilt mit, die Gemeinde Engerwitzdorf ist seit dem Jahr 1992 eine �Gesunde Gemeinde� und h�lt alle 2 Jahre einen Gesundheitstag ab. Der letzte Gesundheitstag fand am 06.04.2008 statt. Der n�chste Gesundheitstag w�re daher im Jahr 2010. Frau Mag. K�rmayr, Beauftragte f�r den Bezirk Urfahr-Umgebung, teilte mit, dass schon fast alle Gemeinden in Ober�sterreich �Gesunde Gemeinde� sind und die Gesundheitsstra�e des Landes daher nur mehr alle 3 Jahre kostenlos zur Verf�gung gestellt werden kann. GRM DI Dr.W�ckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, das Intervall f�r die Abhaltung eines Gesundheitstages auf 3 Jahre auszudehnen. Der n�chste Gesundheitstag soll daher im Jahr 2011 stattfinden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 32. Ansuchen um einen Zuschuss zur Sanierung des Jugendzentrums Mittertreffling; Beschlussfassung GRM DI Dr.W�ckinger f�hrt aus, das Jugendzentrum der Pfarre Treffling (JET) hat am 13.01.2010 ein Ansuchen um einen Zuschuss zur Sanierung gestellt. Seit 15 Jahren wird das JET regelm��ig und intensiv von Jugendlichen der Gemeinde Engerwitzdorf genutzt. Durch den langj�hrigen Betrieb sind einige Sanierungsarbeiten durchzuf�hren. Die Kostensch�tzung f�r die Sanierung ergibt einen Betrag von ��14.600,00. Die Leiterin des Jugendzentrums stellt auch beim Amt der O�. Landesregierung ein Ansuchen. Im Voranschlag 2010 sind keine finanziellen Mittel veranschlagt. GRM DI Dr.W�ckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, das Sanierungsvorhaben im Jugendzentrum Engerwitzdorf-Treffling grunds�tzlich aus Mitteln des VA 2011 zu f�rdern. Die F�rderung betr�gt 50�% der nach Abzug anderer F�rderungen offenen Kosten, maximal jedoch ein Drittel der Gesamtkosten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 33. Neubau eines Kindergarten/Hort Geb�udes in Mittertreffling; Architektenvertrag betreffend restlicher Planung bis Fertigstellung, Beschlussfassung Vizebgm. F�rst berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 18.06.2009 das Architekturb�ro G�rtner und Neururer mit der Durchf�hrung der Einreichplanung f�r das KIGA/Hort Geb�ude in Mittertreffling beauftragt. F�r die Durchf�hrung der Ausf�hrungs- und Detailplanung sowie f�r die k�nstlerische Oberleitung wurde von Herrn Architekt Scheutz (Beauftrag mit der Projektsteuerung gem�� GR Beschluss vom 15.12.2009) in Abstimmung mit dem Land�O�. ein Architektenvertrag vorbereitet. Die gesch�tzten Gesamt-Baukosten betragen EUR 1,730.000,00�exkl. USt. Als vorl�ufige gesch�tzte Herstellungskosten (ma�gebliche Kosten f�r das restliche Architekten Honorar) wird ein Betrag von EUR 1.471.900,00 angenommen. Das Architekturb�ro G�rtner und Neururer soll f�r nachstehende Leistungen beauftragt werden: * Ausf�hrungs- und Detailplanung 33 % * K�nstlerische Oberleitung 5 % Summe: 38 % Daraus errechnet sich ein Honorarsatz f�r B�roleistung von 6,2782 %, das sind 1.471.900,--�� x 6,2782% x 38% = � 35.115,00 (Basis Gemeindevertrag Honorarordnung). Die Leistungen werden nach Bedarf abgerufen. F�r Nebenkosten wurde eine Pauschale von 6% des Gesamthonorars vereinbart. In der Sitzung des Ausschusses f�r Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten am 1.6.2010 wurde der Architektenvertrag vollst�ndig verlesen und vorberaten. Vizebgm. F�rst stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, f�r den Neubau des Kindergarten- und Hortgeb�udes in Mittertreffling den Planungsauftrag f�r die Teilleistungen der Ausf�hrungs- und der Detailplanung sowie f�r die k�nstlerische Oberleitung an das Architekturb�ro G�rten & Neururer aus V�cklabruck vom Preis von EUR 35.115,00 exkl. USt. zu vergeben. Auf Anfrage von GRM Dr. Niebsch erl�utert der B�rgermeister, der Architekt muss den vom Land O� vorgegebenen Mustervertrag einhalten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 34. Pfarrcaritashort Engerwitzdorf, Tarifordnung 2010/2011; Beschlussfassung Vizebgm. F�rst informiert, aufgrund der Bestimmungen des O� Kinderbetreuungsgesetzes und der Kinderg�rten- und Horte-Elternbeitragsverordnung 2008 muss die Tarifordnung j�hrlich f�r das kommende Hortjahr neu festgelegt und im Gemeinderat beschlossen werden. Seit dem Jahr 2007 bis 2009 haben sich die Kosten f�r die Betriebsf�hrung des Pfarrcaritashortes von 30.932,53 Euro auf 58.152,152,15 Euro erh�ht. F�r das Jahr 2010 wird der Aufwand ca. 71.900,00 Euro betragen. Rechnet man die AfA f�r die Containeranlage dazu (10% von EUR 330.000,00) betr�gt der Aufwand insgesamt 104.900,00 Euro. Daraus errechnet sich ein Aufwand pro Kind/Jahr von EUR 1.248,81. Dieser laufende Kostenanstieg ist unter anderem auf folgende Faktoren zur�ckzuf�hren: - hohe Geschwistererm��igungen (84 Kinder, davon 16 Geschwisterp�rchen mit 50�% Erm��igung - Niedrige Elternbeitr�ge von ca. durchschnittlich 59 Euro (fr�her ca. 90 Euro), tlw. Elternbeitr�ge mit 8�Euro. - gleichbleibende Tarifs�tze trotz st�ndiger Erweiterung der �ffnungszeiten - niedrige Tarife bei der 3- bzw. 2 Tages-Betreuung (2 Tage = 36 Kinder, 3�Tage = 20 Kinder, 5 Tage = 26 Kinder) - nicht genau kalkulierbare Personalkosten � Kinder werden f�r 5 Tage Betreuung angemeldet, kurz darauf erfolgt Verringerung auf 2 oder 3 Tage; Anmeldungen f�r schulfreie Tagen � Betreuung wird jedoch nicht in Anspruch genommen; Im Vorjahr mussten aus diesem Grund w�hrend des Jahres Stundenk�rzungen des Personals vorgenommen werden, da sonst Landesbeitr�ge gestrichen worden w�ren. - h�herer Verwaltungsaufwand in der Gemeinde aufgrund laufender Neuberechnungen der Elterntarife wegen Ab- und Wiederanmeldungen. Es wurden vergleichsweise Tarifordnungen aus anderen Gemeinden eingeholt. Gemeinde H�chstbeitrag Euro Erm��igung Beitrag f�r 2. Kind Erm��igung Beitrag f�r 3. Kind Engerwitzdorf 122,00 50 % 100 % Linz 165,00 50 % 100 % Alberndorf 91,00 25 % 50 % Unterweitersdorf 91,00 50 % 100 % Steyr 179,00 50 % 100 % In vielen Gemeinden gibt es generell nur mehr den 3 bzw. 5 Tages-Besuch. Linz und Unterweitersdorf verlangen f�r die 3 bzw. 2-Tagesbetreuung 85/80 % und 75/65 %. In der Sitzung des Kindergartenkomitees am 29. April 2010 sowie in der Sitzung des Ausschusses f�r Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten am 1.6.2010 wurde das Problem der niedrigen Elternbeitr�ge und dadurch laufend ansteigende Abgangskosten eingehend beraten. Eine Anhebung der Tarife wird daher grunds�tzlich bef�rwortet. Es werden folgende �nderungen vorgeschlagen: 1) Geschwisterabschlag: - f�r das 2. Kind 40�% (statt bisher 50�%) und - f�r das 3.�Kind in einer Kinderbetreuungseinrichtung ein Abschlag von 80�% (statt bisher 100�%). 2) Prozents�tze f�r den Hortbesuch an weniger als 5 Tagen - 3 Tages-Besuch, 80�% (bisher 70�%) vom 5-Tages-Tarif und - 2 Tages-Besuch, 60�% (bisher 50�%) vom 5-Tages-Tarif. 3) �nderungen der Besuchstage nur in dringenden Ausnahmef�llen erm�glichen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt Vizebgm. F�rst den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vorliegende Tarifordnung f�r das Hortjahr 2010/2011 beschlie�en. GRM Dr.Niebsch spricht sich dagegen aus, dass f�r ein 3. Kind bezahlt werden soll. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, FP�-Fraktion Gegenstimme: SP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 35. Sommerbetreuung f�r Volkssch�ler; Rahmenbedingungen, Vertragsabschluss mit dem O� Hilfswerk; Beschlussfassung Vizebgm. F�rst berichtet, der Ausschuss f�r Schul-, Kindergarten-, Kultur- und Sportangelegenheiten hat sich daf�r ausgesprochen, w�hrend der Ferienzeiten f�r Sch�ler eine Sommerbetreuung anzubieten. In der Sitzung am 01.06.2010 wurde dieser Tagesordnungspunkt vorberaten. Der Auftrag f�r die Durchf�hrung der 5-w�chigen Sommerbetreuung vom 26.7. bis 27.8.2010 sollte an das O�. Hilfswerk ergehen, da diese Institution auch �ber jahrelange Erfahrung verf�gt. Die Sommerbetreuung findet in den R�umlichkeiten des Pfarrcaritashortes Engerwitzdorf statt. Eine professionelle Betreuung durch p�dagogisch geschultes Fachpersonal ist gew�hrleistet. Die Gemeinden Gallneukirchen und Katsdorf wurden informiert, dass auch Kinder aus ihren Gemeinden das Angebot in Anspruch nehmen k�nnen. Das JugendReferat des Landes O�. unterst�tzt diese Ma�nahme mit 500,00 Euro. Die Ausgaben f�r Personal- und Sachaufwand werden mit ca. 3.800,00 Euro beziffert. Die erwarteten Einnahmen betragen aufgrund der derzeitigen Anmeldungen rund 1.950 Euro. Der Elternbeitrag soll mit EUR 50,00 je Woche festgelegt werden. Der Gemeindeanteil wird voraussichtlich ca. 1.800,00 Euro betragen. Zwischen dem O� Hilfswerk und der Gemeinde Engerwitzdorf soll eine Vereinbarung abgeschlossen werden. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebgm. F�rst den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung zur Durchf�hrung der Sommerbetreuung 2010 �Spielesommer im Detail� zwischen dem O� Hilfswerk und der Gemeinde Engerwitzdorf beschlie�en und den Elternbeitrag mit EUR 50,00 je Woche festlegen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM P�hringer ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 36. Form der Subventionierung der Engerwitzdorfer Kultur- und Sportvereine; Beschlussfassung Vizebgm. F�rst berichtet, auf Empfehlung des Landesrechnungshofes f�r einzelne F�rderbereiche Ziele festzulegen und diese regelm��ig zu evaluieren, hat sich der Gemeinderat in seiner Klausur am 6.3.2010 beraten. Betreffend die Gew�hrung von j�hrlichen Vereinssubventionen und f�r Ansuchen um finanzielle Unterst�tzungen von Projekten sollten generelle Rahmenbedingungen erstellt werden. Eine Subventionierung erfolgt grunds�tzlich �ber schriftliches Ansuchen, welches bis sp�testens 30. September f�r das jeweilige Folgejahr beim Gemeindeamt vorliegen muss. Versp�tet eingelangte Subventionsansuchen k�nnen nicht ber�cksichtigt werden. 1) Ein Antrag auf ordentliche / j�hrliche Subvention muss enthalten: Vereinsdaten mit Ansprechperson, Telefon, Email, Kontonummer Vereinsregisternummer, Beilagen - J�hrliche Subventionsleistungen bis EUR 2.000,00 Diese Subventionsansuchen entscheidet der Gemeindevorstand. Die Vorlage eines Verwendungsnachweises ist nach dem Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit nicht erforderlich. Eine stichprobenweise �berpr�fung ist jedoch m�glich. �berweisung der Subvention erfolgt jeweils im ersten Quartal des folgenden Jahres. - J�hrliche Subventionsleistungen �ber EUR 2.000,00 Diese Subventionsansuchen entscheidet der Gemeinderat nach Vorberatung im zust�ndigen Ausschuss. Als Verwendungsnachweis ist der statutenm��ig gefertigte Rechnungsabschluss des Vorjahres dem Ansuchen anzuschlie�en. �berweisung der Subvention erfolgt jeweils im ersten Quartal des folgenden Jahres. 2) Ein Antrag auf au�erordentliche Subvention (Projektf�rderung) muss enthalten: Vereinsdaten mit Ansprechperson, Telefon, email, Kontonummer Vereinsregisternummer, Angabe F�rderungszweck Beilagen: Detaillierte Projektbeschreibung, Kostenvoranschlag, Finanzierungsplan, statutenm��ig gefertigter Rechnungsabschluss des Vorjahres. Der Finanzierungsplan muss enthalten: 1) Abwicklung des Vorhabens (Zeitraum, aufgeteilt auf Jahre) 2) Kosten des Vorhabens lt. Kostenvoranschlag / Baukostensch�tzung 3) Finanzierung des Vorhabens: finanzielle Eigenmittel, selbsterbrachte Arbeitsleistungen in Stunden, Spenden oder �hnliches 4) Beantragte F�rderungen bei anderen Subventionsgebern 5) Finanzierungsbedarf Diese Subventionsansuchen behandelt bei beantragter F�rderung von �ber EUR 2.000,00der Gemeinderat nach Vorberatung im zust�ndigen Ausschuss, darunter der Gemeindevorstand. Die Subvention wird entsprechend dem Beschluss jedoch als �vorl�ufige� Subvention ausbezahlt. Der Subventionsempf�nger hat sich zu verpflichten, nach Abschluss des Projektes eine Abrechnung vorzulegen. Mit dieser Abrechnung wird die H�he der Subvention endg�ltig entsprechend dem Beschluss festgelegt, etwaige �berzahlungen m�ssen r�ck�berwiesen werden. Am 01.06.2010 wurde in der Ausschusssitzung dieser Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebgm. F�rst stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die genannten Rahmenbedingungen als Voraussetzung f�r eine F�rderung bzw. Subvention beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 37. Bericht des B�rgermeisters a) Der B�rgermeister berichtet, dass der Verein �Schutzgemeinschaft Lebensraum A7� ein Schreiben vorgelegt hat, worin er appelliert, dass sich die Gemeinde der Schutzgemeinschaft anschlie�en soll. Dies ist erst nach Vorberatung im Ausschuss und anschlie�ender Beschlussfassung im Gemeinderat m�glich. b) Der B�rgermeister informiert �ber ein kostenfreies Fortbildungsangebot �BEAM 21 � Kompetenzen f�r kommunalen Klimaschutz�. Er ersucht die Gemeinderatsmitglieder sich bis Mitte n�chster Woche beim Gemeindeamt anzumelden. c) Der B�rgermeister l�dt die Gemeinderatsmitglieder zum VIP-Lauf des SV Gallneukirchen am 03.07.2010 ein. d) Der B�rgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Hoffelner, GRM Dr. Jakobi, GVM Doblhammer, GVM Sch�ffl, GRM Hebenstreit, GVM Reich�r, GRM Lehner W., GRM Schwarz und GRM DI Wagner. 38. Allf�lliges a) GVM Moser-Luger kritisiert, dass die Freiheitliche Jugend Aufkleber auf die Schauk�sten der SP� klebt. b) �ber Anfrage von GRM Wachs teilt der B�rgermeister mit, dass �ber die Geschwindigkeitsmessung in Steinreith noch keine Ergebnisse vorliegen. c) GRM Seyer-Neulinger teilt mit, dass die Kinderfreunde auch heuer wieder ein Sommerprogramm sowie eine Lern- und Spa�woche organisieren. d) GRM Dr.Niebsch l�sst sich die F�rderung von 2.000,-- Euro f�r die Naturgasanlage vom B�rgermeister erl�utern. Sie meint, mit derartigen Ausgaben signalisiert die Gemeinde nicht, dass sie knapp bei Kasse ist. e) GRM P�hringer erkundigt sich, ob die Gemeinde beim Bieterverfahren bez�glich Grunderwerb in Mittertreffling den Zuschlag erhalten hat. Der B�rgermeister verneint. f) GRM Buchbauer stellt zur Kritik in der letzten Gemeinderatssitzung fest, dass er selber alle Plakatst�nder entfernt habe und diese nicht den Gehsteig blockiert h�tten. g) GVM Reich�r ersucht, bez�glich der Missst�nde am G�terweg Au-Gratz mit Herrn Kepplinger Kontakt aufzunehmen. h) GRM DI Dr.W�ckinger ersucht, im Intranet die Protokolle zu aktualisieren. i) GRM Dr.Jakobi schl�gt vor, im Sinne der Sorgen um das Gemeindebudget einen Zwischenbericht �ber die Ertragsanteile zu machen. 39. Dringlichkeitsantrag: Lebensmittelgutscheine f�r sozial bed�rftige Personen Der B�rgermeister berichtet, die SP�-GR.Fraktion habe gem�� � 46 Abs. 3 O�. Gemeindeordnung beantragt, diesen Gegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen. Begr�ndung: Aufgrund der Wirtschaftskrise und durch den Wegfall des Heizkostenzuschusses der Gemeinde (keine Doppelf�rderung durch Beschluss im Landtag mehr m�glich) sind es gerade Personen mit geringem Einkommen, die durch die Krise besonders von Armut betroffen sind. Dies soll durch den Wegfall des Heizkostenzuschusses nicht noch zus�tzlich versch�rft werden. Da das Geld im Budget bereits ber�cksichtigt wurde, sehen wir es als sinnvoll, dieses Geld in Form von Lebensmittelgutscheinen in obige H�he diesen Personen zukommen zu lassen. Gleichzeitig w�rde dies auch den �rtlichen Nahversorgern in Engerwitzdorf zugutekommen. GVM Moser-Luger stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss f�r Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten zuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Genehmigung der Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung: Gegen die w�hrend der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung vom 18.03.2010 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung ersch�pft ist und sonstige Antr�ge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schlie�t der Vorsitzende die Sitzung um 22:00 Uhr. Johann Schimb�ck eh. Alfred Watzinger eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftf�hrer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 07.10.2010 keine Einwendungen erhoben wurden. Engerwitzdorf, 07.10.2010 Johann Schimb�ck eh. ................................................... Vorsitzender Hermann Mairhofer eh. Mario Moser-Luger eh. ����������..�� �����������..� Mitglied �VP-Fraktion Mitglied SP�-Fraktion Wolfgang P�hringer eh. Dr. Jenny Niebsch eh. ������������.. ������������. Mitglied FP�-Fraktion Mitglied Gr�ne-Fraktion 1 46 Sitzungsprotokoll f�r die Sitzung: Gemeinderat am 17.06.2010 1