Lfd.Nr.:4, Jahr 2011 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 06.10.2011 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Alois Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Veronika Hoffelner (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Rosina Barbara Reichör (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) Sabine Maria Link (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Daniela Herta Nimmervoll (ÖVP) Günther Andreas Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Werner Franz Lehner (ÖVP) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Mario Stefan Moser-Luger diplômé (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Mag.rer.soc.oec. Sabrina Hebenstreit (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Ersatzmitglieder: Mag. Schwarzenberger Franz (ÖVP) für DI Grabinger Petra Ing. Freudenthaler Herbert (ÖVP) für Mag. Bodingbauer Michael Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für Stefan Wolfgang Wolfmayr Gerhard (ÖVP) für Wolfsegger Heidemarie Wall-Aichberger Ingrid (Grüne) für Wögerbauer Andrea Es fehlten entschuldigt: Andrea Wögerbauer (Grüne) DI Petra Grabinger (ÖVP) Mag. Michael Bodingbauer (ÖVP) Wolfgang Stefan (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Es fehlten unentschuldigt: --- =================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: i. V. Johann Gschwandtner Der Schriftführer: Johann Gschwandtner Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Antrag FPÖ GR-Fraktion; Regionalverkehr des OÖVV für die Gemeinde Engerwitzdorf 2 Antrag FPÖ GR-Fraktion: Erweiterung der Gültigkeit des Geburtengutscheines 3 Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das regionale Raumordnungsprogramm für die Region Linz-Umland 2 - Anhörungsverfahren gemäß § 13 Oö. ROG 1994 und Verfahren betreffend den Konsultationsmechanismus; Bericht 4 Bauernfeind Johann und Elfriede, Flußgasse 1, 4209 Engerwitzdorf; Option auf Abschluss eines Kaufvertrages betreffend die Parzellen 1662, 1663/1 und 1664, KG. Engerwitzdorf zugunsten der Gemeinde und Überlassung dieser Option an die Firma PWA, Langwiesen 16 ; Beschlussfassung 5 Bauernfeind Johann u. Elfriede, Flußgasse 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Widmung von Bauland-Betriebsbaugebiet im Bereich der Parz. 1663/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2500 m²; Grundsatzbeschlussfassung 6 Winklehner Charlotte, Bürgerstraße 21/4, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes für die Erweiterung des gemischten Baugebietes (MB) südlich der Firma E & E in Langwiesen im Ausmaß von ca. 2,8 ha; Grundsatzbeschlussfassung 7 Mayrhofer Franz und Anna, Bach 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 3383/1, KG. Klendorf (Klenbachweg) im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung 8 Schierz Hubert, Schmiedgassen 27, 4209 Engerwitzdorf ; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Änderung der Grenzlinien der bebaubaren Fläche des Sternchenbaues auf Parz. 624/1, KG. Klendorf und Parz. 761, KG. Holzwiesen für die Errichtung einer Garage; Grundsatzbeschlussfassung 9 Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 111 (Riedmarkstraße 28 - Sonderausweisung); Beschlussfassung 10 Lichtenberger Johanna, Steiningerweg 15, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Mittertreffling" betreffend die Baufluchtlinie und Teilung der Liegenschaft Parzelle 552/2, KG. Niederkulm zur Schaffung eines neuen Bauplatzes; Grundsatzbeschlussfassung 11 Kohler Johann und Gerlinde, Plesching 61, 4040 Linz; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 28.03.2011 betreffend die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes beim Wohnhaus Weidenweg 26 auf Parzelle 2398/7, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung 12 Festsetzung eines Kostenersatzes für die außerschulische Nutzung der Turnsäle der Volksschulen Schweinbach und Mittertreffling; Beschlussfassung 13 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 19.09.2011; Kenntnisnahme 14 ÖV-Schnupperticket (Gemeindeticket); weitere Vorgehensweise; Beschlussfassung 15 Umstellung auf Biogas bei den Gebäuden der Gemeinde; Beschlussfassung 16 Aufhebung der Verordnung über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störenden Lärm des Gemeinderates vom 07.07.2011 aufgrund gesetzlicher Änderungen; Beschlussfassung 17 Ankauf eines Kleinlastfahrzeuges LAST für die FF. Treffling; Auftragsvergabe; Beschlussfassung 18 § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; "Wegumlegung Schierz"; Parzelle Nr. 2721/3, KG. Klendorf; Beschlussfassung 19 Erweiterung Straßenbauprogramm 2011; Beschlussfassung 20 Kulturhaus "Im Schöffl"; Eintrittskarten zum Sozialtarif; Beschlussfassung 21 Bericht des Bürgermeisters 22 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 23.09.2011 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 07.07.2011 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:10 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Antrag FPÖ GR-Fraktion; Regionalverkehr des OÖVV für die Gemeinde Engerwitzdorf Der Bürgermeister verliest den Antrag der FPÖ-GR.Fraktion gemäß § 46 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990 betreffend den Regionalverkehr des OÖVV für die Gemeinde Engerwitzdorf. Die Gemeinde Engerwitzdorf möge Verhandlungen mit dem Oberösterreichischen Verkehrsverbund OÖVV über Regionalverkehrslinien im Gemeindegebiet von Engerwitzdorf aufnehmen. Begründung: An den Hauptverkehrsverbindungen durch Engerwitzdorf gibt es bereits gut ausgebaute Busverbindungen. Es wohnen allerdings sehr viele Engerwitzdorfer nicht an diesen Hauptverkehrswegen und es gibt einige Ortschaften, die fast gänzlich vom öffentlichen Verkehr ausgenommen sind, wie zum Beispiel: Hohenstein, Amberg, Oberthal, Niederthal, Edtsdorf, Niederkulm und Gallusberg. Es wären für die östlichen Ortschaften Anschlüsse an die Postlinie Linz – Katsdorf – Linz bzw. zum Bahnhof Katsdorf oder Lungitz möglich. Für Niederkulm und Gallusberg bietet sich eine Anbindung an die Linien über Treffling an. Als Klimaschutzgemeinde wäre ein gut ausgebautes öffentliches Verkehrsnetz angebracht, um auch den Bürgern in den erwähnten Ortschaften eine Mobilität über öffentlichen Verkehr zu ermöglichen. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss für Angelegenheiten der Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Antrag FPÖ GR-Fraktion: Erweiterung der Gültigkeit des Geburtengutscheines Der Bürgermeister verliest den Antrag der FPÖ-GR.Fraktion gemäß § 46 Abs. 2 Oö. Gemeindeordnung 1990 betreffend die Erweiterung der Gültigkeit des Geburtengutscheines. Die Gültigkeit des Geburtengutscheines soll erweitert werden und auch zur Begleichung von Müllgebühren eingelöst werden können. Begründung: Jungfamilien sind immer mehr gefordert, um mit dem vorhandenen Einkommen die ständig steigenden Kosten zu bewältigen. Da mit den üblichen Wegwerfwindeln das Müllvolumen steigt, sollte der Geburtengutschein auch für die Müllgebühren, die durch die Gemeinde eingehoben werden, einzulösen sein. Der Bürgermeister stellt den Antrag, der Gemeinderat möge diesen Verhandlungsgegenstand dem Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten zuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend das regionale Raumordnungsprogramm für die Region Linz-Umland 2 - Anhörungsverfahren gemäß § 13 Oö. ROG 1994 und Verfahren betreffend den Konsultationsmechanismus; Bericht GVM Reichör berichtet, die Abteilung Überörtliche Raumordnung hat mitgeteilt, dass im Jahr 2009 mit der Überprüfung des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz-Umland (Grünzonenverordnung) begonnen und ein intensiver Dialog mit den Gemeinden geführt wurde. In diesem Zusammenhang hat die Gemeinde im Einvernehmen mit der Ortsplanung um Herausnahme bzw. Reduzierung folgender Grünzonenflächen ersucht: a) im Bereich der Grundflächen des Diakoniewerkes an der B 125 am Linzerberg östlich der Zufahrt LIDL-Markt b) die im Bereich der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 92 „Pilzgründe“ betroffene Grünzone c) eine kleine Teilfläche in Zinngießing d) Reduzierung der Grünzone in Langwiesen südlich der Fa. E+E Nunmehr hat das Land unter Berücksichtigung zahlreicher von den Gemeinden bekanntgegebenen Änderungserfordernissen den überarbeiteten Planentwurf mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bis 15.09.2011 übermittelt. Diesem Plan ist zu entnehmen dass die Grünzone im Bereich der Diakoniegründe östlich des Lidl-Marktes reduziert wurde. Ebenso wurde eine Reduzierung im Bereich der Pilzgründe am Linzerberg, wie beantragt, vorgenommen. Die Grünzone in Zinngießing blieb unverändert. Die Reduzierung der Grünzone im Gewerbegebiet Langwiesen wird derzeit geprüft. Der Ausschuss hat in den Sitzungen am 13.09.2010 und 12.09.2011 die Angelegenheit beraten. Entsprechend dem Ergebnis dieser Beratungen wurde dem Land nachstehende Stellungnahme übermittelt: Die Gemeinde überarbeitet derzeit das örtliche Entwicklungskonzept und den Flächenwidmungsplan. Wir ersuchen um Überprüfung und Berücksichtigung nachstehender Umwidmungsanträge, die in der regionalen Grünzone liegen, soweit keine Widmungsgenehmigung im Sinne des § 7 der Grünzonenverordnung als Abrundung zu erwarten bzw. möglich ist. Nr. 3 Reichör, Engerwitzdorf Nr. 5 Karlinger, Engerwitzdorf Nr. 6 Pleiner in Gratz Nr. 9 Furtlehner in Gratz Nr.19 Faltlhansl, Oberthal Nr. 20 Nöbauer in Amberg Nr. 21 Mayrhofer in Amberg Nr. 22 Stingeder in Amberg Nr. 24 Lehner in Amberg Nr. 25 Boszin in Schmiedgassen Nr. 26 Seiberl in Schmiedgassen Nr. 29 Fürst in Aigen Nr. 30 Lehermair in Oberreichenbach(Alte Linzer Straße) Nr. 36 Rammer in Zinngießing Nr. 40 Helml in Gallusberg Nr. 47 Duschlbauer in Holzwiesen Nr. 48 Jank in Holzwiesen Nr. 56 Winklehner Peter, Flußgasse sowie die noch eingelangten neuen Umwidmungsanträge Bruckner Gabriele Schmiedgassen u. Pichler Elfriede, Klammstraße Weiters wird nochmals um Zustimmung zu der mit Schreiben vom 15.7.2011 beantragten Reduzierung der Grünzone im Gewerbegebiet Langwiesen ersucht. 4. Bauernfeind Johann und Elfriede, Flußgasse 1, 4209 Engerwitzdorf; Option auf Abschluss eines Kaufvertrages betreffend die Parzellen 1662, 1663/1 und 1664, KG. Engerwitzdorf zugunsten der Gemeinde und Überlassung dieser Option an die Firma PWA, Langwiesen 16 ; Beschlussfassung GVM Reichör teilt mit, die Grundstücke 1663/1, 1664 und 1662, KG. Engerwitzdorf liegen im Bereich der Gewerbeflächen in Langwiesen südlich der Firma Elite. Der westliche Teil wurde bereits im Zuge der Betriebsbaugebietswidmung für die südlich angrenzenden Flächen gewidmet, ist jedoch noch unbebaut. Nunmehr beabsichtigt die Firma PWA in Langwiesen für eine Betriebserweiterung die gesamte Fläche von Bauernfeind im Ausmaß von ca. 5.500 m² zu erwerben. Die Ehegatten Bauernfeind haben daher um die Umwidmung der restlichen Fläche angesucht. Der Ausschuss hat dem Umwidmungsantrag in der Sitzung am 07.06.2011 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass für die Grundsatzbeschlussfassung im Gemeinderat der unterfertigte Optionsvertrag vorliegt. Dieser Optionsvereinbarung mit einem m²-Preis von € 53,- je m² sowie der Weitergabe der Option durch die Gemeinde an die Fa. PWA haben die Grundbesitzer inzwischen zugestimmt. Der Ausschuss hat die Vereinbarungen vorberaten und dem Gemeinderat deren Beschlussfassung vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vorliegende Optionsvereinbarung vom 09.08.2011 sowie die Zustimmung zur Weitergabe dieser Option an die Firma PWA beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Bauernfeind Johann u.Elfriede, Flußgasse 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Widmung von Bauland-Betriebsbaugebiet im Bereich der Parz. 1663/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2500 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör führt aus, das Grundstück 1663/1, KG. Engerwitzdorf liegt im Bereich der Gewerbeflächen in Langwiesen südlich der Firma Elite. Der westliche Teil des Grundstückes wurde bereits im Zuge der Betriebsbaugebietswidmung für die südlich angrenzenden Flächen gewidmet, ist jedoch noch unbebaut. Der zur Umwidmung beantragte restliche Teil der Parz.1663/1 ist im örtlichen Entwicklungskonzept für eine Betriebsbaugebietswidmung vorgesehen. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Nunmehr beabsichtigt die Firma PWA in Langwiesen für eine Betriebserweiterung die gesamte Fläche von Bauernfeind im Ausmaß von ca. 5.500 m² zu erwerben. Die Ehegatten Bauernfeind haben daher um die Umwidmung der restlichen Fläche der Parzelle 1663/1 angesucht. Der Ausschuss hat dem Umwidmungsantrag in der Sitzung am 07.06.2011 unter der Voraussetzung zugestimmt, dass für die Grundsatzbeschlussfassung im Gemeinderat der unterfertigte Optionsvertrag vorliegt. Diesen Vertrag haben die Grundbesitzer inzwischen unterfertigt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der beantragten Flächenwidmungsplanänderung betreffend die Umwidmung der restlichen Teilfläche der Parz. 1661/1, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.500 m² von Grünland zu Betriebsbaugebiet zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Winklehner Charlotte, Bürgerstraße 21/4, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes für die Erweiterung des gemischten Baugebietes (MB) südlich der Firma E & E in Langwiesen im Ausmaß von ca. 2,8 ha; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, Frau Charlotte Winklehner hat mit Schreiben vom 10.08.2011 um die Änderung des Flächenwidmungsplanes und des örtlichen Entwicklungskonzeptes im gegenständlichen Bereich angesucht. Die beantragte Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 2,8 ha liegt im südlichen Anschluss an die Fa. E + E Elektronik. Im örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulanderweiterung derzeit nicht vorgesehen. Weiters liegt die Fläche in der regionalen Grünzone des Landes. Die Fa. E + E hat mit Schreiben vom 11.07.2011 mitgeteilt, dass sie beabsichtigen, die gegenständliche Umwidmungsfläche für eine mögliche Betriebserweiterung zu kaufen. Aus diesem Grund hat die Gemeinde vorweg mit Schreiben vom 15.07.2011 beim Land um Herausnahme bzw. entsprechende Reduzierung der regionalen Grünzone ersucht. Die Fa. E + E ist für die Gemeinde ein wichtiger Arbeitgeber und Kommunalsteuerzahler und somit von großer wirtschaftlicher Bedeutung. Aus diesem Grund ist diese Baulanderweiterung auf jeden Fall auch im öffentlichen Interesse gelegen. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Aus raumplanerischen Gründen sollten für eine geradlinige Widmungsgrenze im Süden auch die westlich angrenzenden Teilflächen in die Widmung mit einbezogen werden. Da die Angelegenheit sehr drängt, sollte noch ein Einzelverfahren durchgeführt bzw. eingeleitet werden. Seitens der Ortsplanung wird die Umwidmung positiv beurteilt Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung des örtlichen Entwicklungskonzeptes sowie des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Parz. 1656/1, 1657/1, 1567/1,1567/3 sowie Parz.1558 u.1590 KG. Engerwitzdorf für die Widmung von gemischtem Bauland ohne betriebsfremde Wohnmöglichkeit „MB“ und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Mayrhofer Franz und Anna, Bach 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parz. 3383/1, KG. Klendorf (Klenbachweg) im Ausmaß von ca. 2.000 m²; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör gibt bekannt, die beantragte Baulandwidmung liegt im östlichen Anschluss an der Zufahrtsstraße Klenbachweg und ist im örtlichen Entwicklungskonzept für eine Baulanderweiterung vorgesehen. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Die Grundstücke sind als Erbgut für die Kinder vorgesehen. Diese beabsichtigen so bald als möglich ein Eigenheimes zu errichten. Aus diesem Grunde ersuchen sie um Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und aufgrund der Dringlichkeit und der Übereinstimmung mit dem örtlichen Entwicklungskonzeptes die Einleitung eines Einzelverfahrens vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem gegenständlichen Umwidmungsantrag zustimmen die die Einleitung des Änderungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Schierz Hubert, Schmiedgassen 27, 4209 Engerwitzdorf ; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die Änderung der Grenzlinien der bebaubaren Fläche des Sternchenbaues auf Parz. 624/1, KG. Klendorf und Parz. 761, KG. Holzwiesen für die Errichtung einer Garage; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Liegenschaft Schmiedgassen 27 bestehend aus dem Bauplatz Parz. 624/1, KG. Klendorf und Parz. 761, KG. Holzwiesen ist im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan als Wohngebäude im Grünland „Sternchenbau“ ausgewiesen. Aufgrund einer geplanten Umlegung des öffentlichen Gutes Parz. 1422/2, KG. Holzwiesen verändert sich auch die Figuration des Bauplatzes des Antragstellers. Für die Errichtung einer Garage ersucht er nunmehr um die hiefür erforderliche geringfügige Änderung der Widmungsgrenze. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und die Änderung im Zuge der generellen Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes vorgeschlagen. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die geringfügige Änderung der Abgrenzung der Sternchenbauwidmung beschließen, wobei das Änderungsverfahren im Zuge der generellen Überarbeitung vorgenommen werden soll. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Flächenwidmungsplan Nr. 5/2002; Änderung Nr. 111 (Riedmarkstraße 28 - Sonderausweisung); Beschlussfassung GVM Reichör erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.10.2002 für die ehemalige landwirtschaftliche Liegenschaft Riedmarkstraße 28 den Grundsatzbeschluss für eine Sonderausweisung gemäß § 30 Abs. 8 Oö. ROG zum Einbau von 10 Wohneinheiten beschlossen. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen vorhanden und das Objekt ist durch eine geeignete öffentliche Verkehrsfläche aufgeschlossen. Das Gebäude ist auch erhaltungswürdig, sodass die Voraussetzungen für diese Sonderausweisung gegeben waren und auch heute noch sind. Die Antragstellerin hat erst im Juli dieses Jahres den Ortsplaner mit der Erstellung des Änderungsplanes für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beauftragt. Im Zuge der Auftragserteilung an den Ortsplaner wurde mit Frau Ebersteiner die Anzahl der erforderlichen Wohneinheiten auf 7 reduziert. Im bisherigen Verfahren sind weder von den überörtlichen Fachdienststellen noch von betroffenen Liegenschaftseigentümern Einwendungen eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 111 betreffend die Sonderausweisung der Liegenschaft Riedmarkstraße 28 für den Einbau von 7 Wohneinheiten gemäß § 30 Abs. 8 Oö. Raumordnungsgesetz beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Lichtenberger Johanna, Steiningerweg 15, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 "Mittertreffling" betreffend die Baufluchtlinie und Teilung der Liegenschaft Parzelle 552/2, KG. Niederkulm zur Schaffung eines neuen Bauplatzes; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Antragstellerin beabsichtigt ihre Liegenschaft Steiningerweg 15 zur Schaffung eines neuen Bauplatzes im Ausmaß von ca. 550 m² zu teilen. Für die Errichtung eines geplanten Kleinwohnhauses mit einer Geschoßfläche von ca. 70 m² wäre auch die Baufluchtlinie an der westlichen und nördlichen Bauplatzgrenze geringfügig zu ändern. Die Versorgung und Entsorgung ist über die öffentlichen Leitungen sichergestellt. Die verkehrsmäßige Aufschließung erfolgt von der Pferdebahnpromenade. Der rechtskräftige Bebauungsplan schreibt bei Einfamilienhäusern bereits 2 Stellplätze je Bauplatz vor. Der Ausschuss hat den Antrag vorberaten und aufgrund der Grundstücksgröße die Festlegung einer Geschoßflächenzahl von 0,4 vorgeschlagen. Seitens der Ortsplanung wird der beantragten Bebauungsplanänderung zugestimmt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem gegenständlichen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Mittertreffling“ entsprechend der Vorberatung im Ausschuss zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Kohler Johann und Gerlinde, Plesching 61, 4040 Linz; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 28.03.2011 betreffend die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes beim Wohnhaus Weidenweg 26 auf Parzelle 2398/7, KG. Engerwitzdorf; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebgm. Fürst. GVM Reichör informiert, mit Baubewilligungsbescheid vom 20.07.1994 wurde den Ehegatten Johann und Gerlinde Kohler die Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses mit einer östlich angebauten Garage auf Parzelle 2398/7, KG. Engerwitzdorf erteilt. Entsprechend dem genehmigten Bauplan der Firma Kurtz Bau GesmbH aus Linz vom 16.05.1994 waren im Kellergeschoß Kellerraum, Heizraum, Bad, WC, Hobbyraum, Abstellraum und Werkzeugraum vorgesehen. Die Wohnung erstreckte sich über das gesamte Erdgeschoß. Darüber ein nicht ausgebauter Dachraum. Die ostseitig angebaute Garage steht an der Nachbargrundgrenze und ist laut genehmigtem Bauplan nach oben hin mit einem asymetrischen Satteldach abgeschlossen. Bei der Überprüfung mit dem bautechnischen Amtssachverständigen am 19.11.2010 wurde festgestellt, dass 1. abweichend vom genehmigten Bauplan der First der Garage, welche sich im seitlichen Bauwich befindet, höher und weiter nördlich ausgeführt wurde, 2. im entstandenen Dachraum über der Garage eine Garconnierewohnung eingebaut wurde, welche im seitlichen Bauwich nicht genehmigungsfähig ist, 3. auf dem Grundstück das Gelände so verändert wurde, dass das im Plan dargestellte Kellergeschoß als Erdgeschoß zu rechnen ist, 4. im entstandenen Erdgeschoß sowie im Obergeschoß jeweils eine Wohneinheit geschaffen wurde und 5. im ausgebauten Dachraum zwei Wohneinheiten geschaffen wurden. Die konsenslos durchgeführten Baumaßnahmen widersprechen teilweise den Bestimmungen der Oö. Bauordnung 1994 idF LGBl. 36/2008 sowie dem Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“. Für diese Baumaßnahmen ist der mit Bescheid vom 16.05.1994 genehmigte Zustand wieder herzustellen. Für die genehmigungsfähigen Planänderungen ist um die Baubewilligung anzusuchen. Mit Schreiben vom 14.03.2011 wurde den Ehegatten Kohler die Möglichkeit gegeben, zum ermittelten Sachverhalt eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Eine Stellungnahme ist nicht eingelangt. Mit Bescheid vom 28.03.2011 wurde den Ehegatten Kohler die Fortsetzung der Bauausführung sowie die Benützung der konsenslos errichteten Wohnungen untersagt. Weiter wurde ihnen aufgetragen, innerhalb einer Frist von vier Wochen um die nachträgliche Bewilligung der genehmigungsfähigen Planänderungen (Änderung des Dachfirstes der Garage und Einbau der Wohnungen im Keller- und Dachgeschoß) anzusuchen sowie innerhalb einer Frist von acht Wochen den genehmigten Zustand der nicht genehmigungsfähigen Planabweichungen (Wohnung im Bauwich über der Garage und Abgrabungen an der Nordseite des Objektes) wieder herzustellen. Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Kohler innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht. Der Berufungsinhalt ist ein Ansuchen um Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ für die Möglichkeit zur nachträglichen Genehmigung der konsenslosen Baumaßnahmen. Der Ausschuss hat die Berufung vorberaten und festgestellt, dass die Änderung eines rechtswirksamen Bebauungsplanes ausschließlich für die nachträgliche Genehmigung rechtswidriger Bauführungen nicht zulässig ist und den gesetzlichen Bestimmungen des Oö. Raumordnungsgesetzes widerspricht. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der von den Ehegatten Johann und Gerlinde Kohler gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 28.03.2011, Zl. 0303-014.000-1964-2011 eingebrachten Berufung vom 07.03.2011 bzw. 18.04.2011 (nachgereichte Begründung) in seinem gesamten Inhalt nicht stattgeben und die vollinhaltlich verlesene Berufungsentscheidung (Beilage 3) beschließen: Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Festsetzung eines Kostenersatzes für die außerschulische Nutzung der Turnsäle der Volksschulen Schweinbach und Mittertreffling; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, die Nutzer der Turnsäle, Klassenzimmer und Speisesäle in den beiden Volksschulen sollen ab der Saison 2011/2012 Kostenersätze für außerschulische Veranstaltungen leisten. Ausgenommen von einem Kostenersatz sind Einheiten der Mannschaftstrainings der beiden Sportvereine SportUNION Schweinbach und ASKÖ Treffling sowie Einheiten mit Kindern, Jugendlichen und Senioren. Kostenfrei sind daher Trainingsstunden der Fußballmannschaften, Kindertennis, Kinder- u. Seniorenturnen und ähnliche Veranstaltungen. Die Kalkulation der Finanzabteilung ergab ohne Berücksichtigung der Leasingkosten der Volksschule Mittertreffling sowie der kalkulatorischen Kosten folgende Ersätze je Stunde: Kostenersätze je reservierter Stunde Turnsaal Klassenzimmer bzw. Speisesaal VS Engerwitzdorf-Schweinbach EUR 23,00 EUR 6,50 VS Engerwitzdorf-Mittertreffling EUR 14,00 EUR 6,50 Im Haushalt dargestellt werden sämtliche Nutzungen, also auch jene, für die keine Kostenvorschreibung erfolgt. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten. Vizebgm. Fürst stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Kostenersätze für die Nutzung der Turnsäle, Klassenzimmer und Speisesäle der Volksschulen Schweinbach und Mittertreffling ab der Saison 2011/2012 je reservierter Stunde wie folgt festlegen: Kostenersätze je reservierter Stunde Turnsaal Klassenzimmer bzw. Speisesaal VS Engerwitzdorf-Schweinbach EUR 23,00 EUR 6,50 VS Engerwitzdorf-Mittertreffling EUR 14,00 EUR 6,50 Ausgenommen davon sind Einheiten mit Kindern, Jugendlichen und Senioren, sowie der Vereinsmannschaften. GRM Pühringer und GRM Mayrbäurl sprechen sich gegen den Antrag aus, da der Abgang im Gemeindebudget sehr hoch ist. Einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag könnte man verlangen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. 13. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 19.09.2011; Kenntnisnahme GRM Mag.Höfer berichtet aus der Prüfungsausschusssitzung wie folgt: Punkt 1: Kassaprüfung Die Obfrau des Prüfungsausschusses Mag.Silvia Höfer sowie die PA-Mitglieder Dr. Jenny Niebsch und Manfred Schwarz nahmen die Kassaprüfung vor und haben die Kassa für in Ordnung befunden. Punkt 2: Belegprüfung der Monate Februar und Juni 2011 Eine stichprobenweise Überprüfung der Belege der Monate Februar und Juni 2011 ergab keine Beanstandungen. Punkt 3: Verfügungsmittel des Bürgermeisters Gemäß § 2 der GemHKRO können für Verfügungsmittel bis zu 0,3 % der veranschlagten ordentlichen Gesamtausgaben budgetiert werden. Für das Finanzjahr 2011 wären dies etwa € 36.500,00. Im Finanzjahr 2011 sind € 27.500,00 an Verfügungsmittel präliminiert worden. Bis zum 31. August 2011 wurden bisher € 14.349,05 verbucht. Punkt 4: Abrechnung Sitzungsgelder und Kostenersätze aller Gemeindemandatare; Darstellung der Abrechnungsmodalitäten, Höhe der Sitzungsgelder für 2010 und 1. Hj. 2011 Die Sitzungsgelder werden gemäß Verordnung des Gemeinderates vom 9. Juni 1998 bzw. 9. März 2004 vierteljährlich errechnet und an die Anspruchsberechtigten ausbezahlt. § 1 der zitierten Verordnung sieht für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeindevorstandes, des Gemeinderates und der Ausschüsse Anspruch auf Sitzungsgeld vor. Ausgenommen vom Anspruch sind Mitglieder des Gemeindevorstandes und Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Gemeinderates, denen eine Aufwandsentschädigung nach den Bestimmungen des § 34 Abs. 1 bis 4 OÖ.GemO 1990 oder einen Bezug im Sinne des OÖ. Gemeinde-Bezügegesetzes 1998 gebührt (Bürgermeister, Vizebürgermeister, Fraktionsobleute). Die Höhe des Sitzungsgeldes beträgt für alle Sitzungen 1,5 % und für den/ Obmann/Obfrau (bzw. Obmann/Obfrau-Stellvertreter) für die Vorsitzführung 2,25 % des Bezuges des Bürgermeisters gem. § 2 des OÖ. Gemeinde-Bezügegesetzes 1998 für einen nicht hauptberuflichen Bürgermeister. Für 2010 und 2011 beträgt das Sitzungsgeld € 58,75 bzw. € 88,13 für den/die Vorsitzende/n. Da die Basis für die Berechnung (Bürgermeisterbezug) seit 1. Juli 2008 keine Erhöhung mehr erfuhr, blieben auch die Sitzungsgeldansätze seit diesem Zeitpunkt unverändert. Abrechnungen: 2010: 2011: 1. Quartal € 8.166,28 € 5.698,78 2. Quartal € 5.757,52 € 7.020,66 3. Quartal € 2.937,52 € 0,00 4. Quartal € 7.050,02 € 0,00 Summe € 23.911,34 € 12.719,44 Kostenersätze für Gemeindemandatare sind gesetzlich nicht vorgesehen und fallen daher auch nicht an. GRM Mag. Höfer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 19.09.2011 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. 14. ÖV-Schnupperticket (Gemeindeticket); weitere Vorgehensweise; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, im Sommer 2010 wurde die Landesförderung für das ÖV-Schnupperticket aufgelassen, seit Herbst 2010 wird je Person und Entleihtag ein Entgelt von € 2,50 verrechnet. Durch die Einhebung dieser Gebühr ist der Nachfrage etwas gesunken. Die Schnuppertickets in Schweinbach sind nur ca. zu 48 % ausgelastet und in Treffling ca. mit 62 %. Die jährlichen Kosten für die vier Tickets betragen rund € 3.230,52,-- an Einnahmen werden circa € 1.100,-- pro Jahr erzielt. Der Abgang von etwa EUR 2.100,00 wird für rund 50 Gemeindebürger aufgewendet, wobei davon nur etwa 10 Personen das Schnupperticket regelmäßig nutzen. Das Ziel war, dass viele Bürger die Vorteile des öffentlichen Verkehrs durch die einmalige Nutzung eines Schnuppertickets erkennen, und sich daraufhin selbst Fahrscheine bzw. Jahrestickets kaufen. Da es aber immer der gleich bleibende Personenkreis blieb, der das Ticket auslieh, ist das Ziel nicht erreicht worden. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, das Schnupperticktet des OÖVV ab 1.1.2012 nicht mehr anzukaufen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, ab 1.1.2012 das Schnupperticket des OÖVV nicht mehr anzukaufen. GRM Dr. Niebsch stellt fest, das Schnupperticket hat den Zweck nicht erfüllt, die Bevölkerung für den öffentlichen Verkehr zu animieren. Nunmehr sollte man sich über andere Maßnahmen ernsthaft Gedanken machen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. 15. Umstellung auf Biogas bei den Gebäuden der Gemeinde; Beschlussfassung GVM Schöffl teilt mit, die Gemeinde bezieht bereits seit dem Jahr 2005 Ökostrom von der Linz AG. Die Biogasanlage in Steinreith ist nun seit einigen Monaten in Betrieb und alleine aufgrund der Vorbildwirkung wäre ein Umstieg der Gemeinde Engerwitzdorf auf Biogas überlegenswert. Folgende Gebäude der Gemeinde werden derzeit mit Gas versorgt: Gebäude Jahresverbrauch 2010 Jahreskosten 2010 (exkl. USt, inkl. Energieabgabe) Kindergarten Schweinbach 95.445 kW € 4.678,77 FF Schweinbach 26.089 kW € 1.388,71 Kindergarten Treffling 96.964 kW € 4.748,96 Bauhof 40.038 kW € 2.080,07 FF Treffling 25.308 kW € 1.350,00 Gemeindeamt 147.343 kW € 7.076,77 VS Treffling 196.116 kW € 9.330,37 Kulturhaus 142.977 kW € 6.875,03 Hort 54.363 kW € 2.755,80 GESAMT 824.643 kW € 40.284,47 Bei den oben angeführten Preisen wird uns bereits ein Rabatt von 15 % gewährt, dies wird auch so beibehalten. Für den Biogas-Anteil zahlt man außerdem derzeit noch keine Energieabgabe. Folgende Biogas-Varianten werden von der Erdgas Oö. angeboten: Varianten Mehrkosten/Jahr Künftige Gesamtkosten pro Jahr (bei Verbrauch wie im Jahr 2010) Bio5 + Erdgas (5 % Biogas) ca. 4% € 41.881,97 Bio + Erdgas 30:70 (30 % Biogas) ca. 18 % € 47.376,90 Bio + Erdgas 60:40 (60 % Biogas) ca. 35 % € 54.469,32 Als Grundlage für die Berechnung wurde der Verbrauch aus dem Jahr 2010 herangezogen. Die jährliche Preiserhöhung, welche im Herbst 2011 kommen wird, ist allerdings noch nicht berücksichtigt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass bei den Gebäuden der Gemeinde auf 30 % Beimengung von Biogas (30% Biogas und 70% Erdgas) umgestellt werden soll. Die Mehrkosten je Jahr betragen ca. 18 %. Vizebgm.Dr. Schalk erkundigt sich, wie man sicherstellt, dass 30 % Biogas beigemengt sind. Der Bürgermeister erläutert, wenn mehr Nutzer Biogas verlangen, hat der Betreiber mehr Biogas zu liefern, wodurch man von fossiler Energie schrittweise wegkommt. Vizebgm.Dr. Schalk glaubt, der Beschluss kommt nur zustande, weil wir in Engerwitzdorf eine Biogasanlage haben. Was hängen bleibt, ist eine versteckte Förderung für die Aufwendungen der Biogasbetreiber. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 16. Aufhebung der Verordnung über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störenden Lärm des Gemeinderates vom 07.07.2011 aufgrund gesetzlicher Änderungen; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, am 07.07.2011 wurde die Lärmverordnung durch den Gemeinderat dahin gehend geändert, dass die Verbotszeit auf Samstag ab 19:00 Uhr erweitert wurde. Rechtlich hat sich allerdings einiges verändert und somit wurde uns die Verordnung seitens des Landes nicht genehmigt. Die Aufhebung der Verordnung vom 07.07.2011 würde auch das Außer-Kraft-Setzen der früheren Verordnung vom 15.09.1994 aufheben, sodass die ältere Verordnung als nicht aufgehoben weiter im Rechtsbestand wäre. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt nach Verlesen der Verordnung (Beilage 4) den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Verordnung beschließen, mit der die vom Gemeinderat am 07.07.2011 beschlossene Verordnung über Beschränkungen zum Schutz vor ungebührlicherweise störenden Lärm aufgehoben wird und damit die frühere Verordnung vom 15.09.1994 wieder in Kraft tritt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Ankauf eines Kleinlastfahrzeuges LAST für die FF. Treffling; Auftragsvergabe; Beschlussfassung GVM Schöffl informiert, der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.03.2011 den Grundsatzbeschluss für den Ankauf eines Kleinlastfahrzeuges LAST für die FF. Treffling gefasst. Das Kleinlastfahrzeug LAST wurde in einem nicht öffentlichen Verfahren nach dem Bestbieterprinzip ausgeschrieben. Zur Angebotsöffnung am 19.07.2011 hat nur die Firma Rosenbauer Österreich Ges.m.b.H. ein Anbot mit einem Betrag von € 91.666,67 exkl. MWSt abgegeben. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag zur Lieferung eines Kleinlastfahrzeuges LAST für die FF. Treffling an die Firma Rosenbauer Österreich Ges.m.b.H., Paschinger Straße 90, 4060 Leonding, als Bestbieter mit einem Betrag von € 91.666,67 exkl. MWSt zu vergeben. Die Lieferung des Fahrzeuges hat spätestens am 31.05.2012 zu erfolgen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; "Wegumlegung Schierz"; Parzelle Nr. 2721/3, KG. Klendorf; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, der Ausschuss hat in der Sitzung am 25.05.2010 dem Ansuchen um Umlegung des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 1422/2, KG Holzwiesen grundsätzlich zugestimmt. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz vom 20.06.2011, GZ 14803/10 vor. Die Verbücherung dieser Umlegung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hierfür ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Umlegung des öffentlichen Gutes gemäß Vermessungsplans des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz vom 20.06.2011, GZ 14803/10 und die Aufhebung der aus dem öffentlichen Gut kommenden Flächen aus dem Gemeingebrauch sowie die Widmung der ins öffentliche Gut kommenden Flächen zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Erweiterung Straßenbauprogramm 2011; Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.03.2011 das Straßenbauprogramm beschlossen. Dies beinhaltet auch die Errichtung des Gehsteiges Au mit geschätzten Kosten von € 130.000,00. Aufgrund von Planänderungen in Bereich der Oberflächenentwässerung wird die Grundeinlösung erst im Oktober 2011 vom Land durchgeführt. Da aus zeitlichen Gründen der Straßenmeisterei im November mit dem Bau nicht mehr begonnen werden kann, soll der Gehsteigbau Au auf das Jahr 2012 verschoben werden. Für die Grundeinlösung sowie Kosten für Material (Leistensteine, Rohre, usw.) werden ca. € 60.000,-- benötigt. Mit dem Restbetrag von ca. € 70.000,-- sollen nachstehende Straßen heuer saniert bzw. asphaltiert werden: Bauvorhaben Euro inkl. USt 1 Weinbergstraße von der Liegenschaft Engerwitzdorf 9 (Kleiß) bis zum Engerwitzdorfweg 25.000,-- 2 Teilbereich des Maisweges im Bereich der Fußballwiese 22.000,-- 3 Bach Straßenstück im Bereich des Objektes Bach 14 7.000,-- 4 Bach Straßenstück im Bereich der Objekte Bach 34 und 36 11.000,-- Summe 65.000,-- Die Arbeiten für die Herstellung der Tragkörper werden in Eigenregie mit den dazu erforderlichen Fremdleistungen durchgeführt. Die Straßen werden mit einem AC 16 deck - 8 cm stark asphaltiert. Allfällig erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 6,60/m² eingelöst. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die oben angeführten Straßen ins Straßenbauprogramm 2011 aufgenommen werden. Allfällige erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 6,60/m² eingelöst. Die Finanzierung ist unter den VA-Stellen 05/61254/002 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Kulturhaus "Im Schöffl"; Eintrittskarten zum Sozialtarif; Beschlussfassung GRM DI Dr. Wöckinger führt aus, die Fraktion DIE GRÜNEN haben vorgeschlagen, dass das Management des Kulturhauses ein gewisses Kontingent an Gratiskarten für sozial schwache Menschen in unserer Gemeinde zur Verfügung stellen solle. Da die Kosten aus dem Sozialbudget gedeckt werden müssen, wurde dieser Tagesordnungspunkt dem Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten zugewiesen. Derzeit gibt es ermäßigte Karten für Kinder, Schüler, Lehrlinge, Studenten, Präsenz- und Zivildiener. Darüber hinaus sollen nun auch sozial bedürftige Personen in den Genuss von ermäßigten Karten kommen. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der Sitzung des zuständigen Ausschusses beraten. GRM DI Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, ab 01.01.2012 für sozial bedürftige Personen nach den Ausgleichzulagen-Richtsätzen für den Heizkostenzuschuss, pro Spielsaison für die 8 Abo-Veranstaltungen in jeder Kategorie Eintrittskarten zum halben Preis zur Verfügung zu stellen. Im Voranschlag unter Konto Nr. 1/429/7681 sollen € 1.000,00 dafür vorgesehen werden. Auf die Frage von Vizebgm,Dr. Schalk bezüglich Überprüfung, antwortet der Bürgermeister, die Person muss die Karte unter seinem Namen kaufen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister informiert über die geplante Ostumfahrung. b) Der Bürgermeister teilt mit, am Behindertenparkplatz beim Askö und bei der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling sind die Verkehrszeichen aufgestellt worden. c) Der Bürgermeister informiert, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes in der Sache Dr. Grof betreffend die Bereitstellungsgebühr für Wasser und Kanal ist eingelangt – die Beschwerde wurde abgelehnt. d) Der Bürgermeister berichtet, für den Neubau eines Kindergartens und Hortes in Mittertreffling wurden folgende Vergaben von Arbeiten und Lieferungen in der Sitzung des Gemeindevorstandes am 04.10.2011 beschlossen: Gewerk Bestbieter Auftragssumme inkl. USt Baumeisterarbeiten C. Peters, Linz 736.466,74 Vollwärmeschutzarbeiten Happy Maler GmbH, Linz 41.715,24 Dachdecker- und Spengler- Tegula Dach GmbH, 73.570,41 arbeiten Gramastetten Schlosserarbeiten Hammerschmid, Pregarten 161.766,82 Bautischlerarbeiten und Füreder Tischlerei GmbH, Linz 61.831,66 Wandverkleidungen Maler- und Anstricharbeiten Der freundliche Maler GmbH, Linz 17.768,10 Elektroarbeiten Böck, Gallneukirchen 91.550,50 Haustechnikarbeiten Grillenberger GmbH, 101.936,33 Baumgartenberg Sonnenschutz (Netz- und J. Schmidt Raumausstattung 10.509,60 Verdunkelungsvorhänge) GmbH, Linz Fliesenlegearbeiten HB Hirtl & Bauernfeind GmbH, 8.937,06 Mauthausen Estrich- und Bodenlegerarbeiten Estrich & Belag GesmbH, Wels 52.117,98 Außenanlagen Teerag Asdag AG, Linz 158.954,54 Beschilderungen Intertyp Buchstaben-Werbeschilder HandelsgesmbH, Linz 1.605,60 Trockenbauarbeiten und Stemp GmbH, Linz 77.881,56 abgehängte Decken e) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GVM Mag. Höfer, GRM Mayrbäurl, GRM Mag. Schweighofer, GRM Wolfmayr T., GRM Vezmar-Gutenbrunner, GRM Dr. Niebsch, Vizebgm.Dr. Schalk, GVM Mairhofer und GRM Wolfmayr G. 22. Allfälliges a) Vizebgm. Fürst berichtet, entlang der Bundesstraße bei den Postautobushaltestellen quellen die Mülleimer über. b) GRM Wachs stellt fest, bei der Freizeitanlage ist kein mobiles WC aufgestellt und die Wasserspender funktionieren nicht. c) GRM Wachs erkundigt sich betreffend den Markierungen im Wald in Amberg. d) GRM Wachs teilt mit, manche Anrainer der Autobahn haben betreffend die S10 ein Schreiben erhalten, wonach laut Umweltverträglichkeit die Asfinag objektmäßige Lärmschutzmaßnahmen setzen muss. e) GRM DI Wagner begrüßt die Anschaffung einer Photovoltaikanlage bei den Schulen und dem Gemeindeamt. f) GRM DI Dr. Wöckinger lädt ein, am Gesundheitstag am 15.10. teilzunehmen. g) GVM Schöffl regt an, bei der Besprechung bezüglich der Ostumfahrung mit LR Hiesl sollten auch einige Gemeinderäte teilnehmen. h) Der Bürgermeister teilt mit, alle über 50-Jährigen sollten sich an der Umfrage „Mit Lesen gesund und aktiv Altern“ beteiligen. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 07.07.2011 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:12 Uhr. Johann Schimböck eh. Johann Gschwandtner eh. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 15.12.2011 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 15.12.2011 Johann Schimböck eh. ................................................... Vorsitzender Hermann Mairhofer eh. Mario Moser-Luger eh. …………………………..…… ………………………………… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Wolfgang Pühringer eh. Jenny Niebsch eh. ……………………………….. ………………………… Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 22 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 06.10.2011 1