Lfd.Nr.:3, Jahr 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 05.07.2012 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimböck (ÖVP) Herbert Alois Fürst (ÖVP) Hermann Mairhofer (ÖVP) Stefan Heinz Schöffl (ÖVP) Rosina Barbara Reichör (ÖVP) Patrick Günter Jank (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz (ÖVP) – ab TOP 3 Sabine Maria Link (ÖVP) DI Dr. Johann Wöckinger (ÖVP) Dr. Günter Jakobi (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Mag. rer. soc. oec. Michael Bodingbauer (ÖVP) Günther Andreas Lehner (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) – ab TOP 3 Werner Franz Lehner (ÖVP) Heidemarie Wolfsegger (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SPÖ) Mario Stefan Moser-Luger diplômé (SPÖ) Karl Heinz Wachs (SPÖ) Horst Walter Mandl (SPÖ) Erich Schörgendorfer (SPÖ) Mag. iur. Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SPÖ) Thomas Wolfmayr (SPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne) Dr. Jenny Niebsch (Grüne) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Ing. Stefan Buchbauer (FPÖ) Ersatzmitglieder: Ing. Wiltschko Jürgen (ÖVP) für Grabinger Petra Wolfmayr Gerhard (ÖVP) für Hoffelner Veronika Kainmüller Sabine (ÖVP) für Mag. Schweighofer Christian Scheba Johann (SPÖ) für Jungwirth Sylvia Ehrenmüller Josef (SPÖ) für Mag.Höfer Silvia Kahler Brigitte (Grüne) für Wögerbauer Andrea Naderer Andreas (FPÖ) für Mayrbäurl Egon Walter Bernhard Es fehlten entschuldigt: Petra Grabinger (ÖVP) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Mag. Silvia Höfer (SPÖ) Veronika Hoffelner (ÖVP) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Mag. Christian Schweighofer (ÖVP) Andrea Wögerbauer (Grüne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne) Es fehlten unentschuldigt: --- ================================================================ Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Silvia Königstorfer ================================================================ Tagesordnung 1 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 14.05.2012; Kenntnisnahme 2 Familienakademie Mühlviertel; Generationen treffen aufeinander; Ersuchen um projektbezogene Förderung; Beschlussfassung 3 Familienbundzentrum Engerwitzdorf; Ansuchen um Zuschuss für Projekte; Beschlussfassung 4 Krabbelstube in Katsdorf; Schaffung von zusätzlichen Plätzen; Vereinbarung; Beschlussfassung 5 Haider Willibald und Mitbesitzer, Niederthal 24, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1.000 m² in Engerwitzdorf-Trappenweg; Grundsatzbeschlussfassung 6 Bebauungsplan Nr. 25 "Klendorf-Ost", Änderung Nr. 1 (Aufhebung); Beschlussfassung 7 Bebauungsplan Nr. 93 "Gallusweg-Minichberger", Änderung Nr. 1; Beschlussfassung 8 Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling", Änderung Nr. 13 (Brunnenweg); Beschlussfassung 9 Änderung der Wassergebührenordnung; Beschlussfassung 10 Änderung der Kanalgebührenordnung; Beschlussfassung 11 Vereinbarung über Abgabe und Verwertung von Strauch- und Grünschnitt mit Martin Mairhofer, Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf; Vertragsänderung; Beschlussfassung 12 Radfahrkonzept; Bericht aus dem Arbeitskreis; Beschlussfassung 13 Fairtrade Gemeinde; Resolution; Beschlussfassung 14 Europäisches Volksbegehren für den europaweiten Atomausstieg mit GLOBAL2000; Unterstützung; Beschlussfassung 15 Einwendungen gegen den Ausbau von Temelin; Erklärung der Gemeinde 100% atomstromfrei; Beschlussfassung 16 Änderung des Straßenbauprogrammes 2012; Beschlussfassung 17 Tarifordnung für Kindergarten und Hort; Beschlussfassung 18 Sommerbetreuung für Volksschüler; Vertragsabschluss mit dem OÖ Hilfswerk; Beschlussfassung 19 Bestellung einer Gleichbehandlungskoordinatorin und Verabschiedung des Frauenförderprogrammes 2012 bis 2018; Beschlussfassung 20 Abgesetzt: Änderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung 21 Bericht des Bürgermeisters 22 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Johann Schimböck einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.06.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 10.05.2012 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Der Vorsitzende berichtet, dass Punkt 20 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:05 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 14.05.2012; Kenntnisnahme Punkt 1: Energiecontracting der Gemeinde Engerwitzdorf; Beginn und Ende; bisheriger Verlauf, Vorteile für die Gemeinde und Kostenersparnis GRM Wachs berichtet, im Februar 2009 setzte sich der Prüfungsausschuss mit dem Thema Energiecontracting auseinander. Der Vertrag wurde im Juli 2003 mit einer 10jährigen Laufzeit (Laufzeitende: Frühjahr 2013) mit der ABB über die Leistung zur Energieverbrauchsoptimierung in Gemeindeobjekten abgeschlossen. Betroffen sind folgende Objekte: Bauhof, Gemeindeamt, Kindergärten Schweinbach und Treffling, Volksschule Schweinbach (jeweils mit Wärme) sowie die Wasserversorgungsanlage (Strombereich). In diesem Energiesparcontracting wurde von der ABB eine garantierte Energieeinsparung von 18,5 % zugesichert. Im Contractingvertrag wurde festgehalten, dass eine Berechnung der effektiven Einsparung nicht mehr erforderlich ist, wenn die garantierte Einsparung 2 Jahre in Folge erreicht wurde. Die Abrechnungsberichte für die ersten beiden Jahre 2004 und 2005 waren sehr erfreulich und zeigten, dass die garantierte Einsparung in Höhe von 18,5 % der Basis-Energiekosten mit 21,4 bzw. 23,4 % übertroffen wurde. Aufgrund dieses positiven Ergebnisses wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass eine Erreichung der garantierten Einsparung bei gleichem Nutzerverhalten und gleicher Ausstattung auch in den Folgejahren gewährleistet sein wird. Im Jahre 2004 lag die Gesamteinsparung mit rund 21,4 % bei etwa € 9.800,00 und im Jahr 2005 mit rund 23,4 % bei ca. € 10.350,00. Aufgrund der zum Teil massiv gestiegenen Energiekosten in den letzten Jahren kann davon ausgegangen werden, dass die jährliche finanzielle Einsparung in den Folgejahren wesentlich über € 10.000,00 lag. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die neu eingebauten Geräte dem Stand der Technik entsprachen und somit auch eine Wertsteigerung bei den Gebäuden gegeben ist. Aus umwelttechnischer Sicht bringen die durchgeführten Maßnahmen eine jährliche CO2-Einsparung von über 45 Tonnen, was einer Verminderung des CO2-Ausstoßes von durchschnittlich 12 Haushalten pro Jahr entspricht. Auf Anfrage im Jahr 2009 wurde von der ausführenden Firma mitgeteilt, dass weitere Auswertungen gerne erstellt werden. Falls solche Auswertungen seitens der Gemeinde gewünscht werden, muss mit jährlichen Kosten von etwa € 2.800,00 inkl. MWSt. gerechnet werden. Punkt 2: Tierkörperbeseitigung - laufende Transferzahlungen an die TKV; wie berechnen sich diese? Aufgliederung der Zahlen anhand vom RA 2011 Die Vorschreibung für das Finanzjahr 2011 belief sich auf gesamt € 27.212,44. Basis für die jährlichen Vorschreibungen sind gemäß § 9 des OÖ. Tiermaterialienverordnung der Viehbestand bzw. Vieheinheiten und die Einwohner der Gemeinde Engerwitzdorf. Die Entgelte umfassen folgende gesetzlich festgelegte Leistungen: Leistungen für die Entfernung (Einsammeln und Transport) und Beseitigung (Lagerung, Verarbeitung und endgültige Beseitigung) von Falltieren. Leistungen für die Bereitstellung von Erhaltung der notwendigen Einrichtungen im Sinne des Tierschutzgesetztes zur Seuchenvorsorge. Für das Jahr 2011 wurden verrechnet: Entgelte gem. § 9 Abs. 3: Viehbestand bzw. Vieheinheiten: 13.763 bzw. 2.454,24 VEH; je VEH € 2,91 € 7.141,83 Einwohnerzahl: 8.318 EW; je EW 1,44 € 11.977,92 Entgelte gem. § 9 Abs. 5 Viehbestand bzw. Vieheinheiten: 13.763 bzw. 2.454,24 VEH; je VEH € 1,23 € 3.018,71 Einwohnerzahl: 8.318 EW; je EW 0,61 € 5.073,98 Jahresbetrag 2011 € 27.212,44 Punkt 3: Abfallbeseitigung - was erhält der Bürger für seine Abfallgebühren (Restabfall)? Was wird mit diesen Abfallgebühren finanziert? Kosten der Restabfallbeseitigung 2011 und 2010. Was ist alles Restabfall? Was sind die Entsorgungsverpflichtungen eines Haushalts in Engerwitzdorf - Abklärung der landläufigen Aussage: "Ich zahle Müllgebühren und muss dennoch alles selbst ins ASZ bringen!" Die Kosten für die Abfallbeseitigung (ohne Biogebühren) betrugen Finanzjahr 2010: € 455.225,24 und Finanzjahr 2011: € 458.328,74 Was wird mit den Abfallgebühren finanziert: In diesen Kosten sind sämtliche Ausgaben und Verwaltungskosten, die den Abschnitt 813 – Abfallbeseitigung mit Ausnahme des UA 8132 (Kompostieranlage-Biogebühren) – betreffen, enthalten. Die größten Positionen sind: 1/813/752 – Transferzahlung an BAV (ca. 50 %) 1/813/728 – Entgelte an Fa. Zellinger (ca. 20 %) 1/813 + 8135/7299 – Bauhofleistungen inkl. Sammelinsel Bauhof (ca. 12 %) 1/813/7281 – Entgelte an Mairhofer f. Strauch/Grünschnitt (ca. 8 %) 1/8131/… - Kosten für ASZ (ca. 7 %) 1/813/72992 – Verwaltungskosten und Sonstiges (ca. 3 %) Einnahmen Abschnitt 813 ohne UA 8132 (Biogebühr): Rund 90 % der Einnahmen kommen aus den Abfallgebühren, etwa 10 % sind Ersätze vom BAV für Sperrmüll und die Standplatzbetreuung ASI Langwiesen sowie Rücklagenentnahmen. Was erhält der Bürger für seine Abfallgebühr - welche Leistungen werden durch die Abfallgebühr erbracht: Abholung und fachgerechte Entsorgung des Restmülls Entsorgung und Verwertung von Altholz Entsorgung und Verwertung von Baum-, Strauch- und Grünschnitt Entsorgung und Verwertung von Alt- und Problemstoffe Betrieb des ASZ Betreuung der Sammelstelle Langwiesen Verwaltungskosten der Gemeinde Engerwitzdorf Was ist alles Restabfall? Hausabfälle nach § 2 Zif. 4 lit. 9. Oö. AWG sind alle festen Siedlungsabfälle, die in Haushalten üblicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abfälle einer getrennten Sammlung zuzuführen oder als sperrige Abfälle anzusehen sind. Wiederverwertbare Stoffe wie Glas, Metalle, Papier, usw. dürften nicht zum Restabfall! Zum Restabfall zählt zum Beispiel: * Stark verschmutzte Verpackungsreste wie z.B. Fettpapier; alte bzw. kaputte Textilien, Stoffreste oder Schuhe,.... * Hygieneartikel wie Windeln, Wattestäbchen, Binden, Watte, Tampons, Zahnbürste .... * Geschirrbruch wie z.B. Keramik, Porzellan, Steingut, Spiegelbruch, .... * Knochen, Wursthaut, kleine Mengen an tierischen Küchenabfällen * Hundekot und Katzenstreu  * Sonstiges: Ausgeschriebene (leere) Kulis, Tintenpatronen, Glühbirnen, Leder, Wachs, Ofenasche (reine Holzasche kann allerdings über die Biotonne/Komposter entsorgt werden), Nylonstrümpfe, Staubsaugersäcke, Farbfilme, unbrauchbare Videokassetten, Schallplatten, Musikkassetten, Pflaster, Etiketten, kaputtes (wenn nicht zerlegtes) Spielzeug (ohne Batterien), Tennisbälle, kaputte Gebrauchsgegenstände, Zigarettenasche und -stummeln, Kehricht usw. Was gehört n i c h t in den Restabfall * Glas, Metall, Papier, Karton, Verpackungen, Bioabfall * Sperrige Abfälle, Sperrmüll, Problemstoffe Was sind die Entsorgungsverpflichtungen eines Haushalts in Engerwitzdorf: Zu den Aufgaben der Abfallbesitzer bzw. Liegenschaftseigentümer zählt nach § 9 Oö. AWG 2009 folgendes (Auszug aus dem Gesetz): Abs.1: Hausabfälle, Biotonnenabfälle, Grünabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind nach den Zielen und Grundsätzen des Landesgesetzes (§ 1) sowie nach Maßgabe der Abfallordnung in geeigneten Abfallbehältern (§ 7 Abs. 1) zu lagern. Abs. 2: Hausabfälle, Biotonnenabfälle, Grünabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle sind zu den von der Gemeinde festgelegten Abfuhrterminen bereitzustellen. Biotonnenabfälle und Grünabfälle können auch einer ordnungsgemäßen Eigenkompostierung zugeführt werden. Abs. 3: Die ordnungsgemäße Eigenkompostierung muss nach den Bestimmungen des Landesgesetzes durchgeführt werden. Abs. 4: Für die Sammlung von Altstoffen gilt nach den Zielen und Grundsätzen des Landesgesetzes folgendes: Altstoffe aus privaten Haushalten sind getrennt zu lagern und in die dafür vorgesehenen Sammeleinrichtungen einzubringen GRM Wachs stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 14.05.2012 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 2. Familienakademie Mühlviertel; Generationen treffen aufeinander; Ersuchen um projektbezogene Förderung; Beschlussfassung GRM Dr. Wöckinger berichtet, die Familienakademie Mühlviertel erhält ab dem Jahr 2012 aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.03.2012 eine jährliche Förderung von € 6.000,00. Im Rahmen des heuer stattfindenden internationalen Jahres der Generationen treffen im Eltern-Kind-Zentrum Wirbelwind in Engerwitzdorf ältere Menschen mit Familien und Kindern zusammen. Um diese Begegnungen zu ermöglichen, sind heuer nachstehende Aktivitäten geplant: „die kleinen Wichtel werden ganz groß…“ „Oma und Opa erzählen aus ihrer Kindheit“ „die Generationen spielen miteinander am Spielenachmittag“ „alte Spiele werden neu entdeckt“ „gemeinsam turnen“ „Erziehungsvorträge“ „FUN – Familie und Nachbarschaft“ „10 Jahre Eltern-Kind-Zentrum Engerwitzdorf“ Da sich durch diese Projekte der Abgang des Eltern-Kind-Zentrums erhöhen würde, ersucht die Familienakademie Mühlviertel um eine entsprechende Förderung. Im VA 2012 sind keine finanziellen Mittel vorgesehen. Die Bedeckung ist durch Einsparungen im Konto 1/362/729 sichergestellt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Familienakademie Mühlviertel für das „Eltern-Kind-Zentrum Wirbelwind“ für die oben angeführten Projekte eine Förderung von € 2.500,00 zu gewähren. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Projekte ist zumindest in der Höhe der gewährten Förderung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 3. Familienbundzentrum Engerwitzdorf; Ansuchen um Zuschuss für Projekte; Beschlussfassung GRM Dr. Wöckinger führt aus, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.03.2012 erhält das Familienbundzentrum Engerwitzdorf in Wolfing ab dem Jahr 2012 eine jährliche Förderung von € 6.000,00. Das Familienbundzentrum bietet für Kinder und Eltern außerhalb des Kindergartenbetriebes verschiedenste Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung und der sinnvollen Freizeitgestaltung im Rahmen von Kreativitäts- sowie Natur- und Pädagogik-Projekten an. Um die immer wieder steigenden Referentenkosten dafür decken zu können, sowie für die Ende Juni statt findende 10-Jahres Feier ersucht das Familienbundzentrum Engerwitzdorf um eine Förderung. Im VA 2012 sind keine finanziellen Mittel vorgesehen. Die Bedeckung ist durch Einsparungen im Konto 1/362/729 sichergestellt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Dr. Wöckinger stellt den Antrag, Der Gemeinderat möge beschließen, dem Familienbundzentrum Engerwitzdorf in Wolfing für die oben angeführten Projekte eine Förderung von € 2.500,00 zu gewähren. Ein Nachweis über die ordnungsgemäße Durchführung der Projekte ist zumindest in der Höhe der gewährten Förderung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 4. Krabbelstube in Katsdorf; Schaffung von zusätzlichen Plätzen; Vereinbarung; Beschlussfassung GRM Dr. Wöckinger erläutert, die Gemeinde Katsdorf teilte mit Schreiben vom 16.11.2011 mit, dass sie mit der Pfarrcaritas Katsdorf durch einen Zubau beim bestehenden Kindergartengebäude zusätzliche Plätze für die Krabbelstube schaffen wollen. Aufgrund des Erlasses von Landesrätin Mag. Hummer vom 02.11.2011 werden für gemeindeübergreifende Bauinvestitionen zur Schaffung von zusätzlichen Krabbelstubenplätzen höhere Förderungen zur Verfügung gestellt. Da auch schon bisher vereinzelt Engerwitzdorfer Kinder die Krabbelstube in Katsdorf besuchten und wir dafür Gastbeiträge übernahmen, wäre das eine Möglichkeit für eine Gemeindekooperation. Auch Katsdorfer Kinder könnten die derzeit in Bau befindliche Krabbelstube in Mittertreffling besuchen. Es sollte daher eine gegenseitige Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Ausschuss hat die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung vorberaten. GRM Dr. Wöckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 5. Haider Willibald und Mitbesitzer, Niederthal 24, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1.000 m² in Engerwitzdorf-Trappenweg; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reichör berichtet, die Antragsteller ersuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet zur Schaffung eines Bauplatzes im Bereich der Parz. 151, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 1.000 m². Der Widmungsbereich liegt nördlich des Trappenweges in Engerwitzdorf. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Die Baulandwidmung ist im örtlichen Entwicklungskonzept bereits vorgesehen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen dem Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes für die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 151, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 1.000 m² zustimmen und die Einleitung des Änderungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 6. Bebauungsplan Nr. 25 "Klendorf-Ost", Änderung Nr. 1 (Aufhebung); Beschlussfassung GVM Reichör führt aus, der Bebauungsplan Nr. 25 „Klendorf-Ost“ ist seit 1986 rechtswirksam. Die planlichen und textlichen Festlegungen entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen, sodass der Ausschuss im Zuge der Beratung eines Änderungsantrages die ersatzlose Aufhebung des Planes vorgeschlagen hat. Der Gemeinderat hat daraufhin der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Planes gefasst. Im Genehmigungsverfahren sind von den überörtlichen Fachdienststellen des Landes keine Einwendungen gegen die Aufhebung eingelangt. Die Abteilung Raumordnung hat mitgeteilt, dass überörtliche Interessen nicht berührt werden, sodass die Planaufhebung nicht genehmigungspflichtig ist. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Klendorf-Ost“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 7. Bebauungsplan Nr. 93 "Gallusweg-Minichberger", Änderung Nr. 1; Beschlussfassung GVM Reichör erläutert, der Bebauungsplan Nr. 93 „Gallusweg-Minichberger“ betrifft die in gekuppelter Bauweise bestehenden Wohnobjekte Gallusweg 2 und 4 in Gallusberg. Der Plan ist seit 24.08.2011 rechtswirksam. Derzeit sind je Objekt 2 Wohneinheiten zulässig. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Planes dahingehend gefasst, dass nunmehr 3 Wohneinheiten je Objekt zulässig sein sollen, wobei je Wohneinheit 2 PKW-Stellplätze am Bauplatz zu schaffen sind. Seitens der Ortsplanung bestehen im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild sowie Verkehrsaufkommen Bedenken gegen diese Planänderung. Im Genehmigungsverfahren hat die Abteilung Raumordnung mitgeteilt, dass mit dieser Bebauungsplanänderung überörtliche Interessen im besonderen Maße nicht berührt werden und somit diese zur Kenntnis genommen wird. Allerdings wird empfohlen, im Hinblick auf die restriktiven Festlegungen auf den südöstlich anschließenden Flächen und insbesondere den damit verbundenen, möglichen Folgewirkungen die Änderung nochmals zu prüfen. Rudolf Minichberger, Gallusweg 4 hat Einwendungen eingebracht, welche von 2 weiteren Nachbarn mit unterfertigt wurden. Er beschwert sich unter anderem, dass er von der Gemeinde bei seinem Bauvorhaben keinerlei Unterstützung erfahren hätte. Wäre die Gemeinde bei der Erstellung des Bebauungsplanes für 3 Wohneinheiten eingetreten, hätte er sein Stiegenhaus ebenfalls auf 3 Wohneinheiten ausgerichtet. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt und die eingebrachten Einwendungen eingehend vorberaten und den Plan betreffend des Hinweises der Abteilung Raumordnung nochmals überprüft und festgestellt, dass die Einwendungen unbegründet sind und aufgrund der angrenzenden Bebauung auch keine Folgewirkungen zu erwarten sind. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 93 „Gallusweg-Minichberger“ beschließen und den eingebrachten Einwendungen nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 8. Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling", Änderung Nr. 13 (Brunnenweg); Beschlussfassung GVM Reichör berichtet, im Jahre 1987 wurde auf Parzelle 587/16, KG. Niederkulm, entsprechend dem damals rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 32 „Mittertreffling“, Änderung Nr. 1, die Errichtung eines Garagengebäudes mit 6 Garagen genehmigt. Der rechtswirksame Bebauungsplan sah damals auf dem Grundstück das Garagenobjekt als Hauptgebäude vor. Im Zuge einer weiteren Änderung des Planes wurde diese Festlegung versehentlich geändert. Für die geplante Erweiterung der Garage ist die neuerliche Ausweisung des Garagenobjektes als Hauptgebäude sowie eine geringfügige Änderung der nordseitigen Baufluchtlinie erforderlich. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss für diese Änderung gefasst. Im bisherigen Genehmigungsverfahren sind weder von den überörtlichen Fachdienststellen noch von Betroffenen Einwendungen dagegen eingebracht worden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und vorgeschlagen, auch die Gebäudehöhe auf zwei Geschoße, wie die angrenzenden, zu ändern. Im neuerlichen Verständigungsverfahren sind dazu keine Einwendungen eingelangt. GVM Reichör stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen die Änderung Nr. 13 zum Bebauungsplanes Nr. 32 „Mittertreffling“ mit der vom Ausschuss vorgeschlagenen Änderung der Geschoßanzahl beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 9. Änderung der Wassergebührenordnung; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, die Nutzung von Zweitwasserquellen neben dem Gemeindewasser in Gebäuden zB durch Zisternen und Brunnen steigt ständig, woraus sich vermehrt Anfragen nach einer weiteren Wasseruhr ergeben. Bisher gab es in der Wassergebührenordnung dafür keine Regelung. Um den Gemeindebürgern dieses Service allerdings anbieten zu können, wird vorgeschlagen eine jährliche Gebühr in Höhe von € 7,00 dafür einzuheben. Mit dieser Gebühr sind die Kosten für die Eichung und den Austausch gedeckt. In der Verordnung muss daher folgender Punkt ergänzt werden: § 5 Wasserbezugsgebühren (4) Der Gebührenpflichtige hat für die Bereitstellung pro zusätzlichem Wasserzähler eine jährliche Zählergebühr in Höhe von € 7,00 zu entrichten. § 8 Inkrafttreten Die Änderung dieser Verordnung tritt mit 01.08.2012 in Kraft; gleichzeitig tritt die Wassergebührenordnung vom 15.12.2011 außer Kraft. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Änderung der Wassergebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 10. Änderung der Kanalgebührenordnung; Beschlussfassung GVM Schöffl erläutert, nach Anfrage beim Oö. Gemeindebund wurde uns empfohlen, die Gebührenordnung im § 5, Abs. 2 genauer zu definieren. Bisher war darin angeführt, dass die Berechnung der Kanalbenützungsgebühr für Objekte, die nicht an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossen sind, nach der Anzahl der im jeweiligen Bauwerk wohnenden Personen berechnet wird. Da dies sowohl für Haupt- und Nebenwohnsitze gilt, soll die Verordnung entsprechend ergänzt werden. Darüber hinaus soll sich eine Änderung der Personenanzahl nicht mit nächstem Quartal, sondern bereits mit dem folgenden Monatsersten auswirken. Der neue Wortlaut: § 5 Kanalbenützungsgebühr (2) Für Objekte, die nicht an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossen sind, wird die Kanalbenützungsgebühr nach der Anzahl der im jeweiligen Bauwerk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnenden Personen berechnet. Dabei gelangt ein Wasserverbrauch von 40 m3 pro Person und Jahr zur Verrechnung, wobei Änderungen der Personenzahl ab dem der Änderung folgenden Monatsersten berücksichtigt werden. Die zu verrechnende Gebühr pro m3 Wasserverbrauch bestimmt sich nach Abs. 1. Dieselbe Berechnungsart wird auch Objekten, in denen kein Wasserzähler vorhanden ist, zugrunde gelegt. § 8 Inkrafttreten Die Änderung dieser Verordnung tritt mit 01.08.2012 in Kraft; gleichzeitig tritt die Kanalgebührenordnung vom 15.12.2011 außer Kraft. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung der Kanalgebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 11. Vereinbarung über Abgabe und Verwertung von Strauch- und Grünschnitt mit Martin Mairhofer, Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf; Vertragsänderung; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, der Betreiber der Kompostierungsanlage Engerwitzdorf, Herr Martin Mairhofer, hat um Anpassung der Vereinbarung vom 26.04.2007 bezüglich Verwertung von Strauch- und Grünschnitt angesucht. Der im Jahr 2007 vereinbarte Pauschalbetrag für Baum-, Strauch- und Grünschnitt (§ IV, Abs. 2 lit. a) entspricht nicht mehr den tatsächlich angelieferten Mengen. Von 2006 (2.400 Gebäude) bis 2011 (2.690 Gebäude) ist die Anzahl der Objekte um 12,08 % gestiegen. Man konnte sich nun mit Herrn Mairhofer einigen, den Pauschalbetrag jährlich nach der Anzahl der Objekte per 30.06. des Vorjahres anzupassen. Der Pauschalbetrag 2011 betrug inkl. Indexanpassung € 35.537,00 netto. Für 2012 würde die Erhöhung um 12,08 % inkl. Indexanpassung nun folgenden Pauschalbetrag ergeben: € 41.980,00 netto. Weiters sollen aufgrund der andauernd steigenden Treibstoffkosten nicht nur der Pauschalbetrag für Baum-, Strauch- und Grünschnitt (§ IV, Abs. 2 lit. a), sondern auch die Kosten für Abholung und Entsorgung des Biomülls (§ IV Abs. 2 lit b bis d). wertgesichert werden. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der neuen Vereinbarung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung mit dem Betreiber der Kompostierungsanlage, Herrn Martin Mairhofer, beschließen. GVM Mandl stellt fest, er könne das genaue Zustandekommen des Rechnungsbetrages nicht nachvollziehen wonach der Bürgermeister zusichert, dass alle Fraktionen die detaillierte Rechnung erhalten sollen. GVM Mandl meint außerdem, mehr Gebäude würden nicht unbedingt mehr Kompostanliefermengen voraussetzen. Es sollte eine Abrechnung nach den tatsächlichen Anliefermengen erfolgen. Der Bürgermeister sagt, der angeführte Berechnungsparameter sei einer der gerechteren. Es würde einen enormen Verwaltungsaufwand erfordern, wenn man die genauen Mengen jeder Anlieferung feststellen müsste. GVM Schöffl stellt fest, vom Land OÖ. gebe es die Empfehlung, aufgrund von Erfahrungswerten, für diese Art der Abrechnung. Es wurde bereits vor einigen Jahren ein anderes Modell ausprobiert, aber das war schwer administrierbar. GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet, sie habe im Internet bei anderen Kompostierungsanlagen recherchiert, wo nach dem Verursacherprinzip abgerechnet wird und die Betreiber sich um die Wirtschaftlichkeit selbst kümmern und in Verbesserungen investieren. Sie sieht im derzeitigen Abrechnungssystem, das die Behörde der Bevölkerung auferlegt, eine Ungleichbehandlung der Bürger, die ihrer Meinung nach auch verfassungswidrig ist. Der Bürgermeister erwidert, der Ausschuss habe sich zur Genüge darüber unterhalten. Es wurde von keiner der Fraktionen bis jetzt eine bessere Lösung gefunden. Jeder ist aber aufgefordert eine Lösung zu finden, jedoch ohne den Verwaltungsapparat unnötig aufzublähen. GRM Pühringer betont, man sollte schon froh sein, einen solchen Dienstleister zu haben. Herr Mayrhofer habe € 57.000,00 in den letzten 2 Jahren in die Anlage investiert. Der Bürgermeister lässt über den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne Vizebgm. Moser-Luger und GRM Mag. Seyer-Neulinger, Grüne-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Vizebgm. Moser-Luger und GRM Mag.Seyer-Neulinger (SPÖ) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Radfahrkonzept; Bericht aus dem Arbeitskreis; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, am 3. Mai 2012 fand in Gallneukirchen das 2. Radvernetzungstreffen der Region statt. Hauptpunkte waren: 1. Autofreier Tag am Samstag, 22. September 2012 Die Aktion „KilometerSammeln“ läuft in Gallneukirchen noch bis 14.09.2012. Am Autofreien Tag findet dann im Bereich zwischen der Landesmusikschule und dem Hallenbad um 10:00 Uhr die Abschlussveranstaltung statt. Aus Engerwitzdorf nehmen an der Aktion 76 Personen teil. Die Landesmusikschule sorgt für die musikalische Umrahmung. Weiters wird es einen Kinder-Radparcours geben und E-Bikes stehen zum Testen bereit. Es wird Brote aus der Region geben. Eventuell wird auch eine kleine Radtour durch Gallneukirchen im Anschluss stattfinden. Zwischen 10:00 und 10:30 Uhr wird eine Rad-Delegation aus jeder Gemeinde eintreffen. Wenn die letzte Gemeinde dann eingetroffen ist, soll der Startschuss für die RadRegion Gusental fallen. Je Gemeinde soll dabei ein Vertreter eine kurze Ansprache halten. Danach wird mit der Verleihung begonnen. Weiters soll sich jede Gemeinde der Region mit einem Info-Stand präsentieren. Ende der Veranstaltung ist für 12:00 bzw. 13:00 Uhr geplant. 2. Planung gemeindeübergreifende Aktionen - Gemeinsamer Radfrühling - Aktion KilometerSammeln 2013 gemeinsam machen - AUVA – Radworkshop für die Volksschulen der Region GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass sich die Gemeinde an den folgende Aktionen in der Region beteiligt: a) Autofreier Tag am 22.09.2012 b) Gemeinsamer Radfrühling ab 2013 c) Aktion „KilometerSammeln in der Region Gusental“ ab 2013 GRM Dr. Schalk meint, unter Radfahrkonzept verstehe er nicht nur Veranstaltungen sondern auch infrastrukturelle Maßnahmen. Dazu erklärt GRM Dr. Niebsch, der Arbeitskreis arbeite sehr konstruktiv. Beim letzten Treffen am 28.6. habe man sich mit dem Ziel auseinandergesetzt, welche infrastrukturellen Maßnahmen für eine Radhauptroute Linz - Gallneukirchen zu ergreifen sind. Es komme nun auf die teilnehmenden Gemeinden an, danach könne ein Antrag ans Land gestellt werden. Je mehr daran teilnehmen, desto mehr Förderung ist auch möglich. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 13. Fairtrade Gemeinde; Resolution; Beschlussfassung GVM Schöffl stellt fest, in Österreich gibt es bereits 74 FAIRTRADE-Gemeinden. Die zehn Argumente warum man mitmachen sollte: 1. Tue Gutes und rede darüber! 2. Wir sind anders 3. Ein Angebot für Wirtschaft und BürgerInnen 4. Fairer Handel bedeutet Klimaschutz 5. Engagement schafft Interesse und Bürgerbeteiligung 6. Austausch und Vernetzung 7. Sinnvoller Rahmen für stilvolle Events 8. Fair schenken macht doppelt Freude 9. Qualität für Ihre Gäste 10. Kreativität und neue Impulse Um eine FAIRTRADE-Gemeinde zu werden, müssen fünf Ziele erreicht werden. Ziel 1: Die Gemeinde bekennt sich zu FAIRTRADE Die Gemeinde verabschiedet eine Resolution zur Unterstützung von FAIRTRADE und verwendet ab sofort FAIRTRADE-Kaffee und weitere Produkte mit dem FAIRTRADE-Gütesiegel bei ihren Sitzungen, in ihren Büros, in ihren Kantinen (z.B.: Umstellung der Kaffeeautomaten) sowie bei Gemeindeveranstaltungen. Ziel 2: Engagement in der FAIRTRADE-Gruppe Eine FAIRTRADE-Arbeitsgruppe wird gegründet, die sich regelmäßig trifft und an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele arbeitet. Der Arbeitsgruppe gehört ein/eine VertreterIn der Gemeinde an. Die Gruppe ist für die jährliche Evaluierung und die Einhaltung der Ziele verantwortlich. Ziel 3: FAIRTRADE-Produkte leicht verfügbar machen FAIRTRADE-Produkte sind in lokalen Geschäften leicht verfügbar und werden in lokalen Gastronomiebetrieben (z.B.: Gasthäuser, Kaffeehäuser) angeboten. Die Bevölkerung wird regelmäßig über das FAIRTRADE-Angebot informiert (z.B.: Erstellung eines Einkaufsführers). Die genaue Anzahl an Geschäften und Gastronomie-betrieben richtet sich nach der Einwohnerzahl Ihrer Gemeinde, die genaue Vorgabe für Ziel 3 finden Sie untenstehend. Ziel 4: Lobbying in der Gemeinde für FAIRTRADE-Produkte FAIRTRADE-Produkte werden in Betrieben, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Pfarren usw. verwendet. Ein Vorzeigeunternehmen wird gewonnen, das auf FAIRTRADE-Produkte umstellt. Ziel 5: FAIRTRADE bewerben In der Gemeinde wird FAIRTRADE durch regelmäßige Berichterstattung in gemeindeeigenen Publikationen, Aussendungen etc. und auch auf der Homepage zum Thema gemacht. Veranstaltungen werden organisiert, um das Bewusstsein der Bevölkerung für FAIRTRADE zu stärken (jedenfalls eine Veranstaltung pro Jahr). Am Gemeindeamt und in anderen Einrichtungen wird mit Plakaten, Aufklebern, Flyern etc. auf FAIRTRADE aufmerksam gemacht. Der Weg zur Ernennung 1. Informieren! Im Aktionskatalog findet man nicht nur die fünf Ziele, die eine FAIRTRADE -Gemeinde erfüllen muss, sondern auch viele hilfreiche Tipps und Tricks zur Umsetzung. Von der Zusammensetzung der FAIRTRADE-Arbeitsgruppe bis zur Organisation von Veranstaltungen. 2. Anmelden und Hilfe holen! Anmeldung beim FAIRTRADE-Gemeindeservice Nach der unverbindlichen Anmeldung erhalten wir das FAIRTRADE-Gemeinde Startpaket. Im Paket enthalten sind nicht nur der Aktionskatalog, sondern auch alle Informationen, die wir zur Umstellung auf Produkte mit dem FAIRTRADE-Gütesiegel benötigen. Außerdem wird sich ein/e MitarbeiterIn mit uns in Verbindung setzen. Zusätzlich zur persönlichen Beratung erhalten wir durch die Anmeldung auch regelmäßige Informationen über FAIRTRADE, Produkte mit dem FAIRTRADE-Gütesiegel und FAIRTRADE-Gemeinden. 3. Los geht’s! -> Erfüllung der Ziele: 4. Ziele erfüllt? Antragsformular ausfüllen! 5. Feiern! Die fünf Ziele wurden erfüllt und die Gemeinde darf sich nun FAIRTRADE-Gemeinde nennen! 6. FAIRTRADE-Gemeinde - und nun? Mit der Auszeichnung zur FAIRTRADE-Gemeinde geht die Gemeinde die Verpflichtung ein, auch in Zukunft die fünf Ziele zu erfüllen bzw. diese weiter voranzutreiben. Deshalb wird die weitere Erfüllung der Ziele vom FAIRTRADE-Gemeindeservice anhand eines Fragebogens, welcher von den Arbeitsgruppen vor Ort auszufüllen ist, evaluiert. 7. Der "Erneuerungsprozess": Ein Jahr, nachdem eine Gemeinde die Auszeichnung als "FAIRTRADE-Gemeinde" entgegen genommen hat, wird überprüft, ob an den 5 Zielen weitergearbeitet wurde und der Titel "FAIRTRADE-Gemeinde" weiterhin Gültigkeit besitzt und verwendet werden darf. Danach wird der Status als FAIRTRADE-Gemeinde alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls verlängert oder aberkannt. Beispiele zum Fairtrade-Arbeitskreis (Mitarbeiter vom Amt ist fast überall bei den Besprechungen dabei) Hagenberg (Frau Mag. Küng): 6-8 Personen (Gemeinderat, Gastronomie, Nahversorger, Pfarre, Ortbauernschaft Bad Ischl (Hr. Kollersberger) 4 Personen (aus jeder Fraktion eine Person) Enns (Fr. Schlögl) 10 – 20 Personen, eher unpolitisch Leiterin ist Fraktionsobfrau der Grünen, weiters sind Lehrer und Kindergartenbetreuer, Privatpersonen und Besitzerin des Bioladens dabei Gutau (Fr. Katzmayr) 6 – 8 Personen Umweltausschuss zum Teil, Bürgermeister, Mitglieder der Weltumwelt der Pfarre, Biobauern Ottensheim (Fr. Kolb) max. 4 Personen Vertreter der Fraktionen, Freiwillige, Vertreter der Wirtschaft (Guute) Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Resolution stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen sich als FAIRTRADE Gemeinde zu bekennen und die vollinhaltlich verlesene Resolution zur Unterstützung von FAIRTRADE verabschieden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 14. Europäisches Volksbegehren für den europaweiten Atomausstieg mit GLOBAL2000; Unterstützung; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, die Gemeinde hat vergangenes Jahr die Initiative Abschalten! Jetzt! unterstützt. Mit unserer Hilfe konnten über 700.000 Stimmen für den Atomausstieg gesammelt werden. Die Petition wird nun im Parlament behandelt. Doch nun geht GLOBAL2000 einen Schritt weiter und startet gemeinsam mit Friends of the Earth und anderen Umweltorganisationen das Europäische Volksbegehren für den europaweiten Atomausstieg. Ziel dieses Volksbegehrens: Weg von fossilen Energieträgern und Atomkraft, die ein Risiko für unsere Gesundheit und Umwelt sind, und hin zu Erneuerbaren Energiequellen und energieeffizienten Maßnahmen. Mit dem Europäischen Volksbegehren soll direkt Einfluss auf die Europäische Gesetzgebung genommen werden. Die Europäische Kommission erteilt dem von GLOBAL 2000 initiierten europäischen Volksbegehren „Meine Stimme gegen Atomkraft“ allerdings eine vorläufige Absage. Begründet wird die Ablehnung mit dem Argument, dass damit europäisches Primärrecht, insbesondere der EURATOM-Vertrag der EU, verletzt werden und daher nicht zugelassen werden dürfe. Sechs der neun Forderungen wurden jedoch nicht beeinsprucht. Bezüglich der verbleibenden drei Punkte werden sie sich noch in direkten Gesprächen ausführlich mit den Argumenten der europäischen Kommission auseinandersetzen. GLOBAL 2000 wird weiter für einen europäischen Atomausstieg eintreten und die Durchführung eines europäischen Volksbegehrens sicherstellen. Was kann die Gemeinde tun: - Ein Zeichen setzen und die Initiative unterstützen - Link auf Homepage bzw. Info an Gemeindebürger GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen die Initiative für den europaweiten Atomausstieg mit GLOBAL2000 zu unterstützen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 15. Einwendungen gegen den Ausbau von Temelin; Erklärung der Gemeinde 100% atomstromfrei; Beschlussfassung GVM Schöffl führt aus, mit der Unterstützung von 375 österreichischen Gemeinden, die Unterschriften auf den Einwendunglisten gegen den Ausbau Temelins zurückgeschickt haben, sind letztlich 22.229 Einwendungen gegen den Ausbau Temelins gesammelt worden – ein sehr beachtliches Ergebnis! Als nächster Schritt im Rahmen des Umweltverträglichkeitsverfahrens soll eine öffentliche Erörterung der Einwendungen stattfinden. Nach internationalen Abkommen wie jener nach ESPOO zu grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen wird verlangt, dass der Temelin-Betreiber diese Anhörung in Österreich abhält! Als wesentlichen Schritt gegen den Ausbau Temelin erachten die atomstopp_atomkraftfrei leben! das unmissverständliche Signal an Tschechien: Wir werden euren Atomstrom nicht abkaufen! 37 Gemeinden haben bereits die untenstehende Erklärung beschlossen und damit ein klares Bekenntnis gegen Atomstrom abgegeben! Der Strom, der in Temelin produziert wird, wird zur Gänze ins Ausland exportiert, u.a. auch nach Österreich! Die Gemeinde selbst bezieht bereits seit 2005 nur mehr Ökostrom von der Linz AG. Dieser ist nun seit 1. Oktober 2010 zu 100 % frei von Atomstrom und wird jährlich von unabhängigen Gutachern überprüft. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Erklärung stellt GVM Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Erklärung 100% atomstromfrei! beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 16. Änderung des Straßenbauprogrammes 2012; Beschlussfassung GVM Schöffl berichtet, die Liegenschaftsbesitzer Alte Linzer Straße 18 und 22 haben um Errichtung (teilweise erf. Rohbau und Asphaltierung) der öffentlichen Verkehrsfläche Parzelle Nr. 847/7; KG Niederkulm ersucht. Die Eigentümer der Liegenschaften Drosselweg 18, 20 und 22 haben einen Antrag um Erwerb des öffentlichen Gutes Parzelle Nr. 303/4; KG Engerwitzdorf gestellt. Dieses Ansuchen wird im Ausschuss für Angelegenheit der Ortsentwicklung und örtlichen Raumplanung in der nächsten Sitzung am 11.09.2012 vorberaten. Der Ausschuss schlägt vor, anstatt des Verbindungsstückes Drosselweg/Falkenweg das öffentliche Gut im Bereich der Liegenschaften Alte Linzer Straße 18 und 20 in Außertreffling zu errichten. Die Kosten für den Straßenbau in Außertreffling sind annähernd gleich (~€ 11.000,--) wie bei dem Verbindungsstück Drosselweg/Finkenweg, wodurch sich keine Erhöhung des Straßenbauprogrammes 2012 aus heutiger Sicht ergibt. GVM Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, das Straßenbauprogramm 2012 dahingehend abzuändern, anstatt des Verbindungsstückes Drosselweg/Falkenweg das öffentliche Gut im Bereich der Liegenschaften Alte Linzer Straße 18 und 20 in Außertreffling zu errichten. Die Kosten betragen rund € 11.000,-- inkl. Ust. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 17. Tarifordnung für Kindergarten und Hort; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst berichtet, aufgrund des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes und der Elternbeitragsverordnung 2011 muss die Tarifordnung für die Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt und im Gemeinderat beschlossen werden. In der Sitzung des Kindergarten- und Hortkomitees im März 2012 wurde der Inhalt der Tarifordnung bereits vorberaten. Die Tarifordnung für Kindergarten und Hort behält ihre Gültigkeit, bis eine Novellierung des OÖ Kinderbetreuungsgesetzes bzw. der Elternbeitragsverordnung 2011 einen neuen Beschluss notwendig macht. Die indexgesicherten Beträge werden den Eltern jährlich in Form eines Informationsblattes mitgeteilt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung für Kindergarten und Hort beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 18. Sommerbetreuung für Volksschüler; Vertragsabschluss mit dem OÖ Hilfswerk; Beschlussfassung Vizebgm. Fürst erläutert, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.03.2011 bietet die Gemeinde Engerwitzdorf in Kooperation mit den Regionsgemeinden auch heuer wieder eine Sommerbetreuung für 6-10-Jährige an. Der Auftrag für die Durchführung der 4-wöchigen Sommerbetreuung vom 30.07. bis 24.08.2012 sollte wie bereits 2011 an das OÖ. Hilfswerk ergehen, da diese Institution auch über jahrelange Erfahrung im Bereich dieser Betreuungsformen verfügt. Die Erfahrungen im Vorjahr waren überaus positiv und die Durchführung verlief problemlos. Übersicht: Anzahl angemeldeter Kinder bzw. Betreuungstage 2012: Stand Ende Mai 2011 2010 Anzahl der Kinder gesamt 13 25 17 davon: aus Engerwitzdorf 12 18 17 davon: aus Alberndorf -- 1 -- davon: aus Altenberg -- -- -- davon: aus Gallneukirchen -- 4 -- davon: aus Katsdorf 1 2 -- Anzahl der Betreuungstage gesamt 142 204 140 Inzwischen ist eine Anmeldung eines Engerwitzdorfer Kindes zusätzlich eingelangt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebgm. Fürst den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung zur Durchführung der Sommerbetreuung 2012 „Spielesommer im Detail“ zwischen dem OÖ Hilfswerk und der Gemeinde Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 19. Bestellung einer Gleichbehandlungskoordinatorin und Verabschiedung des Frauenförderprogrammes 2012 bis 2018; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, nach § 34 Oö. G-GBG (Gemeinde-Gleichbehandlungs-gesetz) hat der Gemeinderat ein Frauenförderprogramm zu beschließen bzw. fortzuschreiben bzw. nach § 30 leg. cit. gleichzeitig eine Gleichbehandlungskoordinatorin zu bestellen. Derzeit üben die Funktion als Gleichbehandlungskoordinatorin Frau Melanie Böck, als Stellvertreterin Frau Ulrike Günterseder aus. Die Funktionsperiode erstreckt sich auf die nächsten 6 Jahre, bis 1. Juli 2018. Folgendes Frauenförderprogramm soll verabschiedet werden: FRAUENFÖRDERPROGRAMM Zl. 0111-013.002-4204-2012 BESCHLUSS DES GEMEINDERATES Über Antrag des Obmannes des Finanz- und Präsidialausschusses hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2012 das von der Amtsleitung und der Gleichbehandlungskoordinatorin vorgeschlagene Frauenförderprogramm für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 1. Juli 2018 beschlossen. Das Frauenförderprogramm liegt für alle Bediensteten zur Einsicht und Information auf: in jeder Abteilung bei der Personalvertretung bei der Gleichbehandlungskoordinatorin Das Frauenförderprogramm ist erhältlich bei der Gleichbehandlungskoordinatorin Melanie Böck. INHALT DES FRAUENFÖRDERPROGRAMMES * Maßnahmen 1. Personal – Einstellung und Auswahlverfahren 2. Berufliche Entfaltung – Aufstiegschancen und Fortbildung 3. Zielvorgabe für die gesamten Bereiche der Gemeinde Engerwitzdorf 4. Umsetzungsmaßnahmen 5. Verbindliche Vorgaben nach dem Oö. Gemeinde- Gleichbehandlungsgesetz 6. Flankierende Maßnahmen und soziale Infrastruktur 7. Information und Aufklärung * Grafische Darstellungen Frauenförderung in Organisationsbereichen Frauenförderung in leitenden Funktionen Für den Inhalt verantwortlich: Amtsleiter Alfred Watzinger Rückmeldungen bitte an: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at MASSNAHMEN Zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern wurde nachstehender Maßnahmenkatalog festgelegt. Die beschriebenen Aktionen sind nicht als punktuelle Maßnahmen, sondern als Bestandteile einer kohärenten Strategie konzipiert, mit der Ungleichheitsfaktoren beseitigt bzw. vermieden werden sollen. (1) PERSONAL – EINSTELLUNG UND AUSWAHLVERFAHREN Der Personalstand per Jänner 2012 zeigt, dass der Frauenanteil vorwiegend in den höheren Entlohnungsgruppen noch weiter erhöht werden muss. a) Förderung der Bewerbung von Frauen In allen Stellenausschreibungen, in denen Frauenförderung im Sinne des vorliegenden Frauenförderprogrammes geboten ist, sind die Frauen zu ermutigen sich zu bewerben. b) Ausschreibung * Jeder Text externer und interner Ausschreibung hat den Hinweis zu enthalten, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, sofern eine Unterrepräsentation vorliegt. * Die Ausschreibungen sind auch Bediensteten über deren Wunsch während einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort bekanntzumachen. c) Auswahlverfahren Werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens Vorstellungsgespräche durchgeführt, sind zu diesen Gesprächen alle Bewerberinnen, die die Ausschreibungserfordernisse erfüllen, einzuladen. In Vorstellungsgesprächen haben frauendiskriminierende Fragestellungen (z.B.: Familienplanung) zu unterbleiben. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen dürfen keine Bewerbungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden rollenstereotypen Verständnis der Geschlechter orientieren. Bewerbungen von Frauen während oder nach einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort sind gleichrangig mit anderen Bewerbungen zu berücksichtigen. d) Bevorzugung von Frauen In jenen Verwendungen, in denen noch keine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer besteht, ist den Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation der Vorzug zu geben. (2) BERUFLICHE ENTFALTUNG – AUFSTIEGSCHANCEN UND FORTBILDUNG Die beruflichen Entwicklungsperspektiven und Fortbildungsmöglichkeiten von Frauen bedürfen in allen Laufbahngruppen einer Verbesserung. Solange ein Rückstand aufzuholen ist, muss das im Oö. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz vorgesehene Prinzip, Frauen bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Fortbildung bei gleicher Qualifikation den Vorzug zu geben, Gültigkeit haben. a) Führungspositionen Die Zahl der Frauen in allen Führungspositionen muss erhöht werden. Hiezu ist die Ermutigung in Ausschreibungen und persönlichen Gesprächen sowie ein verstärktes führungsspezifisches Angebot für Frauen im Rahmen der Aus- und Fortbildung unbedingt erforderlich. b) Dienstpostenbewertungen Bei der Dienstpostenbewertung ist die Qualifikation jeder Bediensteten angemessen zu berücksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass bewertete Dienstposten verstärkt mit Frauen besetzt werden. c) Betrauung mit Aufgaben Bevor Vorgesetzte verantwortungsvolle Tätigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue Tätigkeiten usw.) vergeben, aus denen höherwertige Verwendungen oder Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden können, müssen sie diese bevorzugt den in ihrem Wirkungsbereich tätigen weiblichen Bediensteten im Rahmen des Frauenförderprogrammes anbieten, um ihnen die Chance für einen beruflichen Aufstieg in weiterer Zukunft zu ermöglichen. Die Aufgabenverteilung soll anhand des Organigramms klar ersichtlich sein. d) Fortbildungs- bzw. Personalentwicklungsmaßnahmen * Es ist dafür Sorge zu tragen, dass der Aspekt der Gleichbehandlung bei sämtlichen Fortbildungs- bzw. Personalentwicklungsmaßnahmen berücksichtigt wird. Ein umfassendes Angebot an frauenspezifischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ist zu gewährleisten. * Die Dienstvorgesetzten haben dafür zu sorgen, dass alle Dienstnehmerinnen, einschließlich der Teilzeitbeschäftigten, auch während einer gesetzlich vorgesehenen Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort über Veranstaltungen der berufsbegleitenden Fortbildung und über Schulungsveranstaltungen informiert werden. Sie haben interessierten Dienstnehmerinnen auf Wunsch die Teilnahme an Fortbildungs- und Schulungsseminaren zu ermöglichen bzw. sie zu entsenden. Gleiches gilt für im Hinblick auf die Karriereplanung und –förderung wesentlichen Veranstaltungen. e) Karenzurlaub und Wiedereinstieg * Karenzurlaube für Kindererziehung dürfen die innerbetrieblichen Aufstiegschancen nicht mindern; * für weibliche Bedienstete soll im unbezahlten Karenzurlaub eine tage- oder wochenweise Beschäftigungsmöglichkeit als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung möglich sein, um den Wiedereinstieg zu erleichtern; * Frauen müssen auch im Karenzurlaub über Aus- und Fortbildungsprogramme informiert werden; * während ihres Karenzurlaubes können weibliche Bedienstete an Aus- und Fortbildungskursen teilnehmen (auf freiwilliger Basis ohne Anspruch auf Bezüge und Reisegebühren); * nach längerer Abwesenheit vom Beruf haben Frauen die Möglichkeit, sich an Schnuppertagen wieder in ihre zukünftige Tätigkeit einzuarbeiten; * die Coach-Funktion muss gewährleistet werden. (3) ZIELVORGABE FÜR DIE GESAMTEN BEREICHE DER GEMEINDE ENGERWITZDORF Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Bevorzugung von Frauen sind für die folgenden Jahre Zielvorgaben festzusetzen. a) Anteilsberechnung: Für den Verwaltungs- wie auch handwerklichen Dienst wurde der Anteil der Frauen und Männer an der Gesamtzahl der Bediensteten der jeweiligen Entlohnungs- /Verwendungsgruppe ausgewiesen. Vom jeweiligen Frauen- und Männeranteil ausgehend, wurde sodann deren Anteil an pragmatischen Posten und Vertragsbedienstetenposten in der betreffenden Entlohnung-/Verwendungsgruppe errechnet. Wiederum ausgehend vom jeweiligen Frauen- und Männeranteil an pragmatischen Dienstposten der betreffenden Verwendungsgruppe wurde deren Anteil an bewerteten Dienstposten ermittelt. Diese vertikale Berechnungsmethode stellt daher den Frauen- und Männeranteil an pragmatischen und bewerteten Dienstposten jeweils in Relation zum bestehenden Frauen- und Männeranteil in der betreffenden Entlohnungs- bzw. Verwendungsgruppe dar und nicht in Relation zur Gesamtzahl der pragmatischen und bewerteten Posten. b) Zielvorgaben * Im Bereich der Einstellungen ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in der betreffenden Entlohnungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der pragmatischen Dienstposten ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in Relation zum jeweiligen Frauen- und Männeranteil in der betreffenden Entlohnungs- und Verwendungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der bewerteten Dienstposten ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in Relation zum jeweiligen Frauen- und Männeranteil in der betreffenden Verwendungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der leitenden Funktion ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und Männer in sämtlichen Organisationsbereichen zu erreichen. (4) UMSETZUNGSMAßNAHMEN a) Zuständigkeit Die Umsetzung der angeführten Frauenfördermaßnahmen obliegt all jenen Organen, die Entscheidungen oder Vorschläge hinsichtlich jener personellen, finanziellen, organisatorischen oder die Aus- und Weiterbildung betreffenden Angelegenheiten zu treffen haben, auf die sich die genannten Fördermaßnahmen beziehen. b) Berichtspflichten Der Frauenanteil unter allen Bediensteten der jeweiligen Entlohnungs- /Verwendungsgruppe und Funktionen in den einzelnen Organisationsbereichen ist im Abstand von drei Jahren mit Stichtag 1. Juli bis spätestens zum darauffolgenden 1. Oktober von der Amtsleitung zu erheben und der Gleichbehandlungskoordinatorin zu übermitteln. Die Erhebungs- und Berichtspflicht betrifft auch den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung von pragmatischen Planstellen (Pragmatisierungen), Besetzung von bewerteten Dienstposten, Besetzung von leitenden Funktionen, Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung sowie Teilnahme an Tagungen im Rahmen von Dienstreisen. Konnten in einem Organisationsbereich die Fördermaßnahmen nicht umgesetzt werden, sind die hindernden Umstände in einem Bericht darzulegen. (5) VERBINDLICHE VORGABEN NACH DEM O.Ö. GEMEINDEN-GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ Vertretung in Kommissionen (§ 9) (1) Die Zusammensetzung von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten berufen sind, hat nach Möglichkeit dem zahlenmäßigen Verhältnis der weiblichen und männlichen Bediensteten in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis zu entsprechen. (2) Solange in einer solchen zur Vorbereitung von Entscheidungen eingerichteten Kommission eine Geschlechtergruppe unterrepräsentiert ist, kann die Gleichbehandlungsbeauftragte oder in ihrer Vertretung die von ihr beauftragte jeweilige Koordinatorin im Rahmen der ihr (ihm) gemäß § 28 und § 30 eingeräumten Befugnisse mit beratender Stimme an Sitzungen teilnehmen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist zu diesen Sitzungen einzuladen. (3) Von jeder Interessensvertretung soll bei der Nominierung von Mitgliedern derartiger Kommissionen auf dieses zahlenmäßige Verhältnis gemäß Abs. 1 Bedacht genommen werden. Frauenfördergebot (§33 Abs. 1) Die VertreterInnen des Dienstgebers sind verpflichtet, nach Maßgabe der Vorgaben des Frauenförderprogrammes auf eine Beseitigung 1. einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten und der Funktion sowie 2. von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken. Bevorzugte Aufnahme in den Gemeindedienst (§ 35) Bewerberinnen, die für den angestrebten Dienstposten nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben des Frauenförderprogrammes so lange bevorzugt aufzunehmen, bis eine Ausgewogenheit des Anteils der Frauen und Männer in der betreffenden Verwendungsgruppe erreicht ist. Steht einer Verwendungsgruppe eine entsprechende Entlohnungsgruppe gegenüber, so ist diese in den Vergleich mit einzubeziehen. Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg (§ 36) Bewerberinnen. die für die angestrebte höherwertige Verwendung (Funktion) nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben des Frauenförderprogrammes solange bevorzugt zu bestellen, bis eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und der Männer an der Gesamtzahl der auf eine Verwendungsgruppe oder Entlohnungsgruppe entfallenden Funktion erreicht ist. Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung (§ 37) Bewerbungen von Frauen zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sind bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen bevorzugt zu berücksichtigen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang eingehalten bzw. durchgeführt werden. 6. FLANKIERENDE MAßNAHMEN UND SOZIALE INFRASTRUKTUR Maßnahmen zur Schaffung eines Arbeitsklimas, das der Gleichbehandlung förderlich ist und es den Bediensteten ermöglicht, die beruflichen und familiären Aufgaben möglichst weitgehend in Einklang zu bringen: * umfassende Genehmigung von Anträgen auf Teilzeitarbeit aus familiären Gründen, wobei ein geordneter Dienstbetrieb gesichert sein muss; * es muss dafür gesorgt werden, dass bei der Besetzung freier Stellen Anträge auf Rückkehr oder Wiedereinstieg nach einem Urlaub aus familiären Gründen gegenüber Anträgen auf Wiedereinstieg nach einem nicht familienbedingten Urlaub bevorzugt behandelt werden; (6) INFORMATION UND AUFKLÄRUNG Es ist unerlässlich, dass dieses Programm in allen Organisationsbereichen der Gemeinde Engerwitzdorf als eines der Instrumente der Erneuerung des Personalmanagements angesehen wird. Um dies zu erreichen, ist * diesem Programm bei allen Personalentwicklungsmaßnahmen voll inhaltlich Rechnung zu tragen; * dieses Programm mit sonstigen dienstrechtlichen Maßnahmen in Einklang zu bringen; * bei allen Veranstaltungen für Führungskräfte auf dieses Programm hinzuweisen und darüber zu informieren; * allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen Führungskräften die einzelnen Maßnahmen des Programmes unter Einsatz von Medien und sonstigen innovatorischen Informationsmitteln und -techniken vorzustellen und darüber zu informieren. GRAFISCHE DARSTELLUNG Anteil Frauen u. Männer an der Gesamtzahl je Entlohnungs- u. Verwendungsgruppe Verwendung Frauen : Männer Frauen : Männer absoluten Zahlen % Verwaltungsdienst GD 8 0 : 1 0% 100% GD 12 0 : 3 0% 100% GD 13 0 : 1 0% 100% GD 14 0 : 1 0% 100% GD 16 7 : 2 77,8% 22,2% GD 18 8 : 0 100% 0% GD 20 3 : 0 100% 0% GD 21 1 : 0 100% 0% Handwerklicher Dienst GD 17 0 : 1 0% 100% GD 18 0 : 1 0% 100% GD 19 0 : 7 0% 100% GD 21 1 : 0 100% 0% GD 23 1 : 1 50% 50% GD 25 8 : 0 100% 0% Anteil an pragmatischen Posten und Vertragsbedienstetenposten Verwendung Frauen Männer Gesamt pragm.P. Vertr.bed.P. pragm.P. Vertr.bed.P. GD 8 0 0 1 0 1 GD 12 0 0 3 0 3 GD 13 0 0 0 1 1 GD 14 0 0 0 1 1 GD 16 0 7 1 1 9 GD 17 0 0 0 1 1 GD 18 0 8 0 1 9 GD 19 0 0 0 7 7 GD 20 0 3 0 0 3 GD 21 0 2 0 0 2 GD 23 0 1 0 1 2 GD 25 0 8 0 0 8 Anteil der bewerteten Dienstposten an pragmatischen Dienstposten Verwendung Frauen Männer Gesamt bewertet gesamt bewertet GD 8 0 0 1 1 GD 12 0 0 3 3 GD 16 0 0 1 1 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die derzeitigen Gleichbehandlungskoordinatorinnen in ihren Funktionen bestätigen und das vollinhaltliche Frauenförderprogramm 2012 bis 2018 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 20. Abgesetzt: Änderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 21. Bericht des Bürgermeisters Der Bürgermeister berichtet zu den folgenden Themen: a) Vergabe im Gemeindevorstand betreffend das Projekt "Kinderbetreuungseinrichtung Mittertreffling": Vergabe der Gärtnerischen Gestaltung: Vergabe an den Bestbieter: Rhg. Firma Anbotssumme geprüft excl. MWSt. 1. Schmid GmbH., 4760 Raab € 9.506,50 2. Schütz Norbert Andreas € 11.518,00 3. Gartengestaltung Dipl. Ing. Leopold Lipp € 12.177,50 4. Garten Gestaltung Klaus Hennerbichler GmbH € 14.992,50 b) Befragung der Mitglieder des Gemeinderates: Das Ergebnis wird im Rahmen der nächsten Sitzung bekannt gegeben. c) Infoblatt betreffend Handysignatur und elektronisches Postfach Das Infoblatt wird bei dieser Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Sowohl Handysignatur als auch das elektronische Postfach können während der Öffnungszeiten freigeschalten werden. Speziell werden am Nachmittag vor der nächsten GR-Sitzung am 04.10.2012 ab 16:00 Uhr bis Sitzungsbeginn 3 Mitarbeiter dafür bereitstehen. Für Interessierte wird auch eine Schulung für die Bearbeitung von VA und RA in elektronischer Form angeboten. Termin: Vor der nächsten GR-Sitzung um 18:00 Uhr – es wird um Anmeldung gebeten. d) Schutzweg Landesstraße Haid: Aktenvermerk über den am Lokalaugenschein am 15. September 2009. Anwesende: Von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung: Dr. Andrea Außerweger Von der Abteilung Verkehr: Ing. Gerald Schmid Von der Gemeinde Engerwitzdorf: Johannes Raferzeder Die Gemeinde Engerwitzdorf ersucht um Einrichtung eines Schutzweges auf der 1464 Katsdorfer Straße im Bereich der Ortschaft Haid. Der Verkehrstechniker nimmt zur beantragten Verkehrsmaßnahme wie folgt Stellung: Der betreffende Knotenpunkt ist in beiden Fahrtrichtungen mit entsprechenden Linksabbiegespuren ausgestattet, wobei vorgelagert jeweils zur Abdeckung der Linksabbieger ein Fahrbahnteiler mit gleichzeitiger Querungshilfe eingebaut ist. Weiters ist in beiden Fahrtrichtungen im Bereich des Fahrbahnteilers jeweils eine Busbucht für den öffentlichen Linienverkehr eingerichtet. Aus verkehrstechnischer Sicht ist die Einrichtung eines Schutzweges im Bereich des Fahrbahnteilers unter den derzeitigen baulichen Bedingungen nicht möglich, da die Querungshilfe in beiden Fahrtrichtungen jeweils in die Busbucht mündet. Die Errichtung eines Schutzweges im direkten Kreuzungsbereich, also im Bereich der Linksabbiegespuren ist verkehrstechnisch nicht vertretbar. Vor Einrichtung eines Schutzweges im Bereich der Querungshilfe sind bauliche Abänderungen insofern erforderlich, als eine Verschiebung der Busbucht so einzurichten ist, dass aussteigende Fahrgäste und querende Fahrgäste nicht durch den in der Busbucht stehenden Bus abgedeckt werden. Weiters ist vor der Inbetriebnahme eines Schutzweges eine entsprechende normgerechte Schutzwegbeleuchtung zu installieren. e) Bürgermeister Johann Schimböck gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Manfred Schwarz, GRM Dipl.-Ing. Christian Wagner, Vizebürgermeister Herbert Fürst, GRM Mag. Andrea Seyer-Neulinger, GRM Ing. Herbert Freudenthaler. GVM Horst Mandl erhält zum 50. Geburtstag eine Kerze mit Gemeindewappen. 22. Allfälliges a) Vizebgm. Fürst berichtet, beim Reindl, Zufahrt zur Strauchgasse wird das Bankett immer wieder ausgewaschen, es sollte anders befestigt werden. b) GRM Wachs führt aus, beim Stingederweg sind Blumentröge mitten auf dem öffentlichen Gut. Der Bürgermeister stellt fest, dort ist ein Gehweg, die Blumentröge werden nur im Winter entfernt, damit der Schneepflug fahren kann. GRM Dr. Schalk meint, der Gehweg sollte auch mit einer entsprechenden Verkehrstafel gekennzeichnet werden. c) GRM Wachs erkundigt sich, warum die online-Ferienpass-Anmeldung am Wochenende nicht funktioniert hat. Der Amtsleiter erklärt, am Anfang habe es funktioniert, derzeit laufen Analysen, warum der Server das plötzlich nicht mehr verkraftet hat. d) GREM Scheba fragt, ob es wirklich notwendig sei, dass der Bauhof durch die Siedlungen fährt und mit giftigen Unkrautspritzmitteln Pflanzen die aus Asphaltritzen und Mauern herauswachsen vernichtet. Der Bürgermeister sagt, leider besteht die Gefahr, dass der Asphalt an diesen Stellen ausbricht, wenn die Wurzeln der Pflanzen nicht beseitigt werden. GRM Kahler stellt fest, auch an der Autobahn würde oft Gift gesprüht. Man sollte zumindest Mittel verwenden, die gut abbaubar bzw. umweltverträglich sind. e) GREM Ehrenmüller berichtet, beim Steiningerweg 20 und 22 (Fam. Ehrenmüller und Wolfinger) wurde bei der Errichtung des Projektes Johann-Wöckinger-Straße 27-35 die Gartenmauer abgegraben, danach Löffelsteine gesetzt und mit Blumen und Sträuchern bepflanzt. Leider ist es durch diese Maßnahmen Fam. Wolfinger und Ehrenmüller nicht mehr möglich ihre Hecke zu schneiden. Er ersucht um eine befriedigende Lösung. f) GRM Dr. Niebsch führt aus, in der Gemeindezeitung wurde berichtet, dass die Fußgängerunterführung in Schweinbach saniert wird. Bei der Radbefahrung wurde bemängelt, dass die Auffahrt zu steil ist. Könnte man das nicht mitmachen? Der Bürgermeister erklärt, dass leider für zusätzliche Maßnahmen kein Geld mehr drinnen ist. Am Wichtigsten sei die Abdichtung des Korpus. g) GREM Gerhard Wolfmayr stellt fest, die Alte Linzer Straße von Katzbach bis zum Schotterwerk ist in einem schlechten Zustand. Könne man nicht als Nachbargemeinde ein Ersuchen um Sanierung an Linz stellen? h) GREM Kainmüller berichtet, am Rothenbühl, speziell beim Steiner in der Kurve wachsen die Sträucher auf die Straße. Der Bürgermeister sagt, man werde wieder einen Artikel in die Gemeindenachrichten geben, dass die Grundbesitzer die Sträucher schneiden müssen. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 10.05.2012 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:40 Uhr. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom ............................ keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf,.......................... ................................................... Vorsitzender …………………………..…… . ……………………………..… Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion …………………………….. ………………………………. Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 23 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 05.07.2012 1