Lfd.Nr.:3, Jahr 2012 VERHANDLUNGSSCHRIFT �ber die �ffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 05.07.2012 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Johann Schimb�ck (�VP) Herbert Alois F�rst (�VP) Hermann Mairhofer (�VP) Stefan Heinz Sch�ffl (�VP) Rosina Barbara Reich�r (�VP) Patrick G�nter Jank (�VP) Albert Doblhammer (�VP) Manfred Schwarz (�VP) � ab TOP 3 Sabine Maria Link (�VP) DI Dr. Johann W�ckinger (�VP) Dr. G�nter Jakobi (�VP) Mag. Franz Schwarzenberger (�VP) Mag. rer. soc. oec. Michael Bodingbauer (�VP) G�nther Andreas Lehner (�VP) Johanna Haider (�VP) � ab TOP 3 Werner Franz Lehner (�VP) Heidemarie Wolfsegger (�VP) Ing. Herbert Freudenthaler (�VP) Dr. iur. Johann Alfred Schalk MPM (SP�) Mario Stefan Moser-Luger dipl�m� (SP�) Karl Heinz Wachs (SP�) Horst Walter Mandl (SP�) Erich Sch�rgendorfer (SP�) Mag. iur. Andrea Karoline Seyer-Neulinger (SP�) Thomas Wolfmayr (SP�) Dipl.-Ing. Christian Wagner (Gr�ne) Dr. Jenny Niebsch (Gr�ne) Wolfgang P�hringer (FP�) Ing. Stefan Buchbauer (FP�) Ersatzmitglieder: Ing. Wiltschko J�rgen (�VP) f�r Grabinger Petra Wolfmayr Gerhard (�VP) f�r Hoffelner Veronika Kainm�ller Sabine (�VP) f�r Mag. Schweighofer Christian Scheba Johann (SP�) f�r Jungwirth Sylvia Ehrenm�ller Josef (SP�) f�r Mag.H�fer Silvia Kahler Brigitte (Gr�ne) f�r W�gerbauer Andrea Naderer Andreas (FP�) f�r Mayrb�url Egon Walter Bernhard Es fehlten entschuldigt: Petra Grabinger (�VP) Egon Walter Bernhard Mayrb�url (FP�) Mag. Silvia H�fer (SP�) Veronika Hoffelner (�VP) Sylvia Jungwirth (SP�) Mag. Christian Schweighofer (�VP) Andrea W�gerbauer (Gr�ne) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Gr�ne) Es fehlten unentschuldigt: --- ================================================================ Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger Der Schriftf�hrer: AL Alfred Watzinger Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Silvia K�nigstorfer ================================================================ Tagesordnung 1 Bericht �ber die Sitzung des Pr�fungsausschusses vom 14.05.2012; Kenntnisnahme 2 Familienakademie M�hlviertel; Generationen treffen aufeinander; Ersuchen um projektbezogene F�rderung; Beschlussfassung 3 Familienbundzentrum Engerwitzdorf; Ansuchen um Zuschuss f�r Projekte; Beschlussfassung 4 Krabbelstube in Katsdorf; Schaffung von zus�tzlichen Pl�tzen; Vereinbarung; Beschlussfassung 5 Haider Willibald und Mitbesitzer, Niederthal 24, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes f�r die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausma� von ca. 1.000 m� in Engerwitzdorf-Trappenweg; Grundsatzbeschlussfassung 6 Bebauungsplan Nr. 25 "Klendorf-Ost", �nderung Nr. 1 (Aufhebung); Beschlussfassung 7 Bebauungsplan Nr. 93 "Gallusweg-Minichberger", �nderung Nr. 1; Beschlussfassung 8 Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling", �nderung Nr. 13 (Brunnenweg); Beschlussfassung 9 �nderung der Wassergeb�hrenordnung; Beschlussfassung 10 �nderung der Kanalgeb�hrenordnung; Beschlussfassung 11 Vereinbarung �ber Abgabe und Verwertung von Strauch- und Gr�nschnitt mit Martin Mairhofer, Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf; Vertrags�nderung; Beschlussfassung 12 Radfahrkonzept; Bericht aus dem Arbeitskreis; Beschlussfassung 13 Fairtrade Gemeinde; Resolution; Beschlussfassung 14 Europ�isches Volksbegehren f�r den europaweiten Atomausstieg mit GLOBAL2000; Unterst�tzung; Beschlussfassung 15 Einwendungen gegen den Ausbau von Temelin; Erkl�rung der Gemeinde 100% atomstromfrei; Beschlussfassung 16 �nderung des Stra�enbauprogrammes 2012; Beschlussfassung 17 Tarifordnung f�r Kindergarten und Hort; Beschlussfassung 18 Sommerbetreuung f�r Volkssch�ler; Vertragsabschluss mit dem O� Hilfswerk; Beschlussfassung 19 Bestellung einer Gleichbehandlungskoordinatorin und Verabschiedung des Frauenf�rderprogrammes 2012 bis 2018; Beschlussfassung 20 Abgesetzt: �nderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung 21 Bericht des B�rgermeisters 22 Allf�lliges Der Vorsitzende er�ffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von B�rgermeister Johann Schimb�ck einberufen wurde; b) die Verst�ndigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 22.06.2012 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag �ffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussf�higkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift �ber die Sitzung vom 10.05.2012 bis zur heutigen Sitzung w�hrend der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, w�hrend der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden k�nnen. Weiters f�hrt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gem�� � 51 Abs. 3 O.�. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschlie�t. Der Vorsitzende berichtet, dass Punkt 20 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der B�rgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:05 Uhr die �ffentliche Sitzung fort. 1. Bericht �ber die Sitzung des Pr�fungsausschusses vom 14.05.2012; Kenntnisnahme Punkt 1: Energiecontracting der Gemeinde Engerwitzdorf; Beginn und Ende; bisheriger Verlauf, Vorteile f�r die Gemeinde und Kostenersparnis GRM Wachs berichtet, im Februar 2009 setzte sich der Pr�fungsausschuss mit dem Thema Energiecontracting auseinander. Der Vertrag wurde im Juli 2003 mit einer 10j�hrigen Laufzeit (Laufzeitende: Fr�hjahr 2013) mit der ABB �ber die Leistung zur Energieverbrauchsoptimierung in Gemeindeobjekten abgeschlossen. Betroffen sind folgende Objekte: Bauhof, Gemeindeamt, Kinderg�rten Schweinbach und Treffling, Volksschule Schweinbach (jeweils mit W�rme) sowie die Wasserversorgungsanlage (Strombereich). In diesem Energiesparcontracting wurde von der ABB eine garantierte Energieeinsparung von 18,5 % zugesichert. Im Contractingvertrag wurde festgehalten, dass eine Berechnung der effektiven Einsparung nicht mehr erforderlich ist, wenn die garantierte Einsparung 2 Jahre in Folge erreicht wurde. Die Abrechnungsberichte f�r die ersten beiden Jahre 2004 und 2005 waren sehr erfreulich und zeigten, dass die garantierte Einsparung in H�he von 18,5 % der Basis-Energiekosten mit 21,4 bzw. 23,4 % �bertroffen wurde. Aufgrund dieses positiven Ergebnisses wurde seinerzeit davon ausgegangen, dass eine Erreichung der garantierten Einsparung bei gleichem Nutzerverhalten und gleicher Ausstattung auch in den Folgejahren gew�hrleistet sein wird. Im Jahre 2004 lag die Gesamteinsparung mit rund 21,4 % bei etwa � 9.800,00 und im Jahr 2005 mit rund 23,4 % bei ca. � 10.350,00. Aufgrund der zum Teil massiv gestiegenen Energiekosten in den letzten Jahren kann davon ausgegangen werden, dass die j�hrliche finanzielle Einsparung in den Folgejahren wesentlich �ber � 10.000,00 lag. Zudem darf nicht au�er Acht gelassen werden, dass die neu eingebauten Ger�te dem Stand der Technik entsprachen und somit auch eine Wertsteigerung bei den Geb�uden gegeben ist. Aus umwelttechnischer Sicht bringen die durchgef�hrten Ma�nahmen eine j�hrliche CO2-Einsparung von �ber 45 Tonnen, was einer Verminderung des CO2-Aussto�es von durchschnittlich 12 Haushalten pro Jahr entspricht. Auf Anfrage im Jahr 2009 wurde von der ausf�hrenden Firma mitgeteilt, dass weitere Auswertungen gerne erstellt werden. Falls solche Auswertungen seitens der Gemeinde gew�nscht werden, muss mit j�hrlichen Kosten von etwa ��2.800,00 inkl. MWSt. gerechnet werden. Punkt 2: Tierk�rperbeseitigung - laufende Transferzahlungen an die TKV; wie berechnen sich diese? Aufgliederung der Zahlen anhand vom RA 2011 Die Vorschreibung f�r das Finanzjahr 2011 belief sich auf gesamt � 27.212,44. Basis f�r die j�hrlichen Vorschreibungen sind gem�� � 9 des O�. Tiermaterialienverordnung der Viehbestand bzw. Vieheinheiten und die Einwohner der Gemeinde Engerwitzdorf. Die Entgelte umfassen folgende gesetzlich festgelegte Leistungen: Leistungen f�r die Entfernung (Einsammeln und Transport) und Beseitigung (Lagerung, Verarbeitung und endg�ltige Beseitigung) von Falltieren. Leistungen f�r die Bereitstellung von Erhaltung der notwendigen Einrichtungen im Sinne des Tierschutzgesetztes zur Seuchenvorsorge. F�r das Jahr 2011 wurden verrechnet: Entgelte gem. � 9 Abs. 3: Viehbestand bzw. Vieheinheiten: 13.763 bzw. 2.454,24 VEH; je VEH � 2,91 � 7.141,83 Einwohnerzahl: 8.318 EW; je EW 1,44 � 11.977,92 Entgelte gem. � 9 Abs. 5 Viehbestand bzw. Vieheinheiten: 13.763 bzw. 2.454,24 VEH; je VEH � 1,23 � 3.018,71 Einwohnerzahl: 8.318 EW; je EW 0,61 � 5.073,98 Jahresbetrag 2011 � 27.212,44 Punkt 3: Abfallbeseitigung - was erh�lt der B�rger f�r seine Abfallgeb�hren (Restabfall)? Was wird mit diesen Abfallgeb�hren finanziert? Kosten der Restabfallbeseitigung 2011 und 2010. Was ist alles Restabfall? Was sind die Entsorgungsverpflichtungen eines Haushalts in Engerwitzdorf - Abkl�rung der landl�ufigen Aussage: "Ich zahle M�llgeb�hren und muss dennoch alles selbst ins ASZ bringen!" Die Kosten f�r die Abfallbeseitigung (ohne Biogeb�hren) betrugen Finanzjahr 2010: � 455.225,24 und Finanzjahr 2011: � 458.328,74 Was wird mit den Abfallgeb�hren finanziert: In diesen Kosten sind s�mtliche Ausgaben und Verwaltungskosten, die den Abschnitt 813 � Abfallbeseitigung mit Ausnahme des UA 8132 (Kompostieranlage-Biogeb�hren) � betreffen, enthalten. Die gr��ten Positionen sind: 1/813/752 � Transferzahlung an BAV (ca. 50 %) 1/813/728 � Entgelte an Fa. Zellinger (ca. 20 %) 1/813 + 8135/7299 � Bauhofleistungen inkl. Sammelinsel Bauhof (ca. 12 %) 1/813/7281 � Entgelte an Mairhofer f. Strauch/Gr�nschnitt (ca. 8 %) 1/8131/� - Kosten f�r ASZ (ca. 7 %) 1/813/72992 � Verwaltungskosten und Sonstiges (ca. 3 %) Einnahmen Abschnitt 813 ohne UA 8132 (Biogeb�hr): Rund 90 % der Einnahmen kommen aus den Abfallgeb�hren, etwa 10 % sind Ers�tze vom BAV f�r Sperrm�ll und die Standplatzbetreuung ASI Langwiesen sowie R�cklagenentnahmen. Was erh�lt der B�rger f�r seine Abfallgeb�hr - welche Leistungen werden durch die Abfallgeb�hr erbracht: Abholung und fachgerechte Entsorgung des Restm�lls Entsorgung und Verwertung von Altholz Entsorgung und Verwertung von Baum-, Strauch- und Gr�nschnitt Entsorgung und Verwertung von Alt- und Problemstoffe Betrieb des ASZ Betreuung der Sammelstelle Langwiesen Verwaltungskosten der Gemeinde Engerwitzdorf Was ist alles Restabfall? Hausabf�lle nach � 2 Zif. 4 lit. 9. O�. AWG sind alle festen Siedlungsabf�lle, die in Haushalten �blicherweise anfallen, sofern sie nicht als Altstoffe oder biogene Abf�lle einer getrennten Sammlung zuzuf�hren oder als sperrige Abf�lle anzusehen sind. Wiederverwertbare Stoffe wie Glas, Metalle, Papier, usw. d�rften nicht zum Restabfall! Zum Restabfall z�hlt zum Beispiel: * Stark verschmutzte Verpackungsreste wie z.B. Fettpapier; alte bzw. kaputte Textilien, Stoffreste�oder Schuhe,.... * Hygieneartikel wie Windeln, Wattest�bchen, Binden, Watte, Tampons, Zahnb�rste�.... * Geschirrbruch wie z.B. Keramik, Porzellan, Steingut, Spiegelbruch, .... * Knochen, Wursthaut, kleine Mengen an tierischen K�chenabf�llen * Hundekot und Katzenstreu� * Sonstiges: Ausgeschriebene (leere) Kulis, Tintenpatronen, Gl�hbirnen, Leder, Wachs, Ofenasche (reine Holzasche kann allerdings �ber die Biotonne/Komposter entsorgt werden), Nylonstr�mpfe, Staubsaugers�cke, Farbfilme, unbrauchbare Videokassetten,�Schallplatten, Musikkassetten, Pflaster, Etiketten, kaputtes (wenn nicht zerlegtes) Spielzeug (ohne Batterien), Tennisb�lle, kaputte Gebrauchsgegenst�nde,�Zigarettenasche und -stummeln, Kehricht usw. Was geh�rt n i c h t in den Restabfall * Glas, Metall, Papier, Karton, Verpackungen, Bioabfall * Sperrige Abf�lle, Sperrm�ll, Problemstoffe Was sind die Entsorgungsverpflichtungen eines Haushalts in Engerwitzdorf: Zu den Aufgaben der Abfallbesitzer bzw. Liegenschaftseigent�mer z�hlt nach � 9 O�. AWG 2009 folgendes (Auszug aus dem Gesetz): Abs.1: Hausabf�lle, Biotonnenabf�lle, Gr�nabf�lle und haushalts�hnliche Gewerbeabf�lle sind nach den Zielen und Grunds�tzen des Landesgesetzes (� 1) sowie nach Ma�gabe der Abfallordnung in geeigneten Abfallbeh�ltern (� 7 Abs. 1) zu lagern. Abs. 2: Hausabf�lle, Biotonnenabf�lle, Gr�nabf�lle und haushalts�hnliche Gewerbeabf�lle sind zu den von der Gemeinde festgelegten Abfuhrterminen bereitzustellen. Biotonnenabf�lle und Gr�nabf�lle k�nnen auch einer ordnungsgem��en Eigenkompostierung zugef�hrt werden. Abs. 3: Die ordnungsgem��e Eigenkompostierung muss nach den Bestimmungen des Landesgesetzes durchgef�hrt werden. Abs. 4: F�r die Sammlung von Altstoffen gilt nach den Zielen und Grunds�tzen des Landesgesetzes folgendes: Altstoffe aus privaten Haushalten sind getrennt zu lagern und in die daf�r vorgesehenen Sammeleinrichtungen einzubringen GRM Wachs stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge den Bericht aus der Pr�fungsausschuss-Sitzung vom 14.05.2012 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 2. Familienakademie M�hlviertel; Generationen treffen aufeinander; Ersuchen um projektbezogene F�rderung; Beschlussfassung GRM Dr. W�ckinger berichtet, die Familienakademie M�hlviertel erh�lt ab dem Jahr 2012 aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.03.2012 eine j�hrliche F�rderung von ��6.000,00. Im Rahmen des heuer stattfindenden internationalen Jahres der Generationen treffen im Eltern-Kind-Zentrum Wirbelwind in Engerwitzdorf �ltere Menschen mit Familien und Kindern zusammen. Um diese Begegnungen zu erm�glichen, sind heuer nachstehende Aktivit�ten geplant: �die kleinen Wichtel werden ganz gro߅� �Oma und Opa erz�hlen aus ihrer Kindheit� �die Generationen spielen miteinander am Spielenachmittag� �alte Spiele werden neu entdeckt� �gemeinsam turnen� �Erziehungsvortr�ge� �FUN � Familie und Nachbarschaft� �10 Jahre Eltern-Kind-Zentrum Engerwitzdorf� Da sich durch diese Projekte der Abgang des Eltern-Kind-Zentrums erh�hen w�rde, ersucht die Familienakademie M�hlviertel um eine entsprechende F�rderung. Im VA 2012 sind keine finanziellen Mittel vorgesehen. Die Bedeckung ist durch Einsparungen im Konto 1/362/729 sichergestellt. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Dr. W�ckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, der Familienakademie M�hlviertel f�r das �Eltern-Kind-Zentrum Wirbelwind� f�r die oben angef�hrten Projekte eine F�rderung von ��2.500,00 zu gew�hren. Ein Nachweis �ber die ordnungsgem��e Durchf�hrung der Projekte ist zumindest in der H�he der gew�hrten F�rderung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 3. Familienbundzentrum Engerwitzdorf; Ansuchen um Zuschuss f�r Projekte; Beschlussfassung GRM Dr. W�ckinger f�hrt aus, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.03.2012 erh�lt das Familienbundzentrum Engerwitzdorf in Wolfing ab dem Jahr 2012 eine j�hrliche F�rderung von ��6.000,00. Das Familienbundzentrum bietet f�r Kinder und Eltern au�erhalb des Kindergartenbetriebes verschiedenste M�glichkeiten der Fort- und Weiterbildung und der sinnvollen Freizeitgestaltung im Rahmen von Kreativit�ts- sowie Natur- und P�dagogik-Projekten an. Um die immer wieder steigenden Referentenkosten daf�r decken zu k�nnen, sowie f�r die Ende Juni statt findende 10-Jahres Feier ersucht das Familienbundzentrum Engerwitzdorf um eine F�rderung. Im VA 2012 sind keine finanziellen Mittel vorgesehen. Die Bedeckung ist durch Einsparungen im Konto 1/362/729 sichergestellt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Dr. W�ckinger stellt den Antrag, Der Gemeinderat m�ge beschlie�en, dem Familienbundzentrum Engerwitzdorf in Wolfing f�r die oben angef�hrten Projekte eine F�rderung von ��2.500,00 zu gew�hren. Ein Nachweis �ber die ordnungsgem��e Durchf�hrung der Projekte ist zumindest in der H�he der gew�hrten F�rderung vorzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 4. Krabbelstube in Katsdorf; Schaffung von zus�tzlichen Pl�tzen; Vereinbarung; Beschlussfassung GRM Dr. W�ckinger erl�utert, die Gemeinde Katsdorf teilte mit Schreiben vom 16.11.2011 mit, dass sie mit der Pfarrcaritas Katsdorf durch einen Zubau beim bestehenden Kindergartengeb�ude zus�tzliche Pl�tze f�r die Krabbelstube schaffen wollen. Aufgrund des Erlasses von Landesr�tin Mag. Hummer vom 02.11.2011 werden f�r gemeinde�bergreifende Bauinvestitionen zur Schaffung von zus�tzlichen Krabbelstubenpl�tzen h�here F�rderungen zur Verf�gung gestellt. Da auch schon bisher vereinzelt Engerwitzdorfer Kinder die Krabbelstube in Katsdorf besuchten und wir daf�r Gastbeitr�ge �bernahmen, w�re das eine M�glichkeit f�r eine Gemeindekooperation. Auch Katsdorfer Kinder k�nnten die derzeit in Bau befindliche Krabbelstube in Mittertreffling besuchen. Es sollte daher eine gegenseitige Vereinbarung abgeschlossen werden. Der Ausschuss hat die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung vorberaten. GRM Dr. W�ckinger stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 5. Haider Willibald und Mitbesitzer, Niederthal 24, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes f�r die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Ausma� von ca. 1.000 m� in Engerwitzdorf-Trappenweg; Grundsatzbeschlussfassung GVM Reich�r berichtet, die Antragsteller ersuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes f�r die Widmung von Bauland-Wohngebiet zur Schaffung eines Bauplatzes im Bereich der Parz. 151, KG. Engerwitzdorf im Ausma� von ca. 1.000 m�. Der Widmungsbereich liegt n�rdlich des Trappenweges in Engerwitzdorf. Die technische Infrastruktur ist vorhanden. Die Baulandwidmung ist im �rtlichen Entwicklungskonzept bereits vorgesehen. Der Ausschuss hat die Angelegenheit eingehend vorberaten. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden dem Antrag auf �nderung des Fl�chenwidmungsplanes f�r die Widmung von Bauland-Wohngebiet im Bereich der Parzelle 151, KG. Engerwitzdorf im Ausma� von ca. 1.000 m� zustimmen und die Einleitung des �nderungsverfahrens beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 6. Bebauungsplan Nr. 25 "Klendorf-Ost", �nderung Nr. 1 (Aufhebung); Beschlussfassung GVM Reich�r f�hrt aus, der Bebauungsplan Nr. 25 �Klendorf-Ost� ist seit 1986 rechtswirksam. Die planlichen und textlichen Festlegungen entsprechen nicht mehr den heutigen Bebauungsanforderungen, sodass der Ausschuss im Zuge der Beratung eines �nderungsantrages die ersatzlose Aufhebung des Planes vorgeschlagen hat. Der Gemeinderat hat daraufhin der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss zur Aufhebung des Planes gefasst. Im Genehmigungsverfahren sind von den �ber�rtlichen Fachdienststellen des Landes keine Einwendungen gegen die Aufhebung eingelangt. Die Abteilung Raumordnung hat mitgeteilt, dass �ber�rtliche Interessen nicht ber�hrt werden, sodass die Planaufhebung nicht genehmigungspflichtig ist. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 25 �Klendorf-Ost� beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 7. Bebauungsplan Nr. 93 "Gallusweg-Minichberger", �nderung Nr. 1; Beschlussfassung GVM Reich�r erl�utert, der Bebauungsplan Nr. 93 �Gallusweg-Minichberger� betrifft die in gekuppelter Bauweise bestehenden Wohnobjekte Gallusweg 2 und 4 in Gallusberg. Der Plan ist seit 24.08.2011 rechtswirksam. Derzeit sind je Objekt 2 Wohneinheiten zul�ssig. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss f�r die �nderung des Planes dahingehend gefasst, dass nunmehr 3 Wohneinheiten je Objekt zul�ssig sein sollen, wobei je Wohneinheit 2 PKW-Stellpl�tze am Bauplatz zu schaffen sind. Seitens der Ortsplanung bestehen im Hinblick auf das Orts- und Landschaftsbild sowie Verkehrsaufkommen Bedenken gegen diese Plan�nderung. Im Genehmigungsverfahren hat die Abteilung Raumordnung mitgeteilt, dass mit dieser Bebauungsplan�nderung �ber�rtliche Interessen im besonderen Ma�e nicht ber�hrt werden und somit diese zur Kenntnis genommen wird. Allerdings wird empfohlen, im Hinblick auf die restriktiven Festlegungen auf den s�d�stlich anschlie�enden Fl�chen und insbesondere den damit verbundenen, m�glichen Folgewirkungen die �nderung nochmals zu pr�fen. Rudolf Minichberger, Gallusweg 4 hat Einwendungen eingebracht, welche von 2 weiteren Nachbarn mit unterfertigt wurden. Er beschwert sich unter anderem, dass er von der Gemeinde bei seinem Bauvorhaben keinerlei Unterst�tzung erfahren h�tte. W�re die Gemeinde bei der Erstellung des Bebauungsplanes f�r 3 Wohneinheiten eingetreten, h�tte er sein Stiegenhaus ebenfalls auf 3 Wohneinheiten ausgerichtet. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt und die eingebrachten Einwendungen eingehend vorberaten und den Plan betreffend des Hinweises der Abteilung Raumordnung nochmals �berpr�ft und festgestellt, dass die Einwendungen unbegr�ndet sind und aufgrund der angrenzenden Bebauung auch keine Folgewirkungen zu erwarten sind. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden die �nderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 93 �Gallusweg-Minichberger� beschlie�en und den eingebrachten Einwendungen nicht stattgeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 8. Bebauungsplan Nr. 32 "Mittertreffling", �nderung Nr. 13 (Brunnenweg); Beschlussfassung GVM Reich�r berichtet, im Jahre 1987 wurde auf Parzelle 587/16, KG. Niederkulm, entsprechend dem damals rechtswirksamen Bebauungsplan Nr. 32 �Mittertreffling�, �nderung Nr. 1, die Errichtung eines Garagengeb�udes mit 6 Garagen genehmigt. Der rechtswirksame Bebauungsplan sah damals auf dem Grundst�ck das Garagenobjekt als Hauptgeb�ude vor. Im Zuge einer weiteren �nderung des Planes wurde diese Festlegung versehentlich ge�ndert. F�r die geplante Erweiterung der Garage ist die neuerliche Ausweisung des Garagenobjektes als Hauptgeb�ude sowie eine geringf�gige �nderung der nordseitigen Baufluchtlinie erforderlich. Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.03.2012 den Grundsatzbeschluss f�r diese �nderung gefasst. Im bisherigen Genehmigungsverfahren sind weder von den �ber�rtlichen Fachdienststellen noch von Betroffenen Einwendungen dagegen eingebracht worden. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten und vorgeschlagen, auch die Geb�udeh�he auf zwei Gescho�e, wie die angrenzenden, zu �ndern. Im neuerlichen Verst�ndigungsverfahren sind dazu keine Einwendungen eingelangt. GVM Reich�r stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge aus den angef�hrten Gr�nden die �nderung Nr. 13 zum Bebauungsplanes Nr. 32 �Mittertreffling� mit der vom Ausschuss vorgeschlagenen �nderung der Gescho�anzahl beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 9. �nderung der Wassergeb�hrenordnung; Beschlussfassung GVM Sch�ffl berichtet, die Nutzung von Zweitwasserquellen neben dem Gemeindewasser in Geb�uden zB durch Zisternen und Brunnen steigt st�ndig, woraus sich vermehrt Anfragen nach einer weiteren Wasseruhr ergeben. Bisher gab es in der Wassergeb�hrenordnung daf�r keine Regelung. Um den Gemeindeb�rgern dieses Service allerdings anbieten zu k�nnen, wird vorgeschlagen eine j�hrliche Geb�hr in H�he von � 7,00 daf�r einzuheben. Mit dieser Geb�hr sind die Kosten f�r die Eichung und den Austausch gedeckt. In der Verordnung muss daher folgender Punkt erg�nzt werden: � 5 Wasserbezugsgeb�hren (4) Der Geb�hrenpflichtige hat f�r die Bereitstellung pro zus�tzlichem Wasserz�hler eine j�hrliche Z�hlergeb�hr in H�he von � 7,00 zu entrichten. � 8 Inkrafttreten Die �nderung dieser Verordnung tritt mit 01.08.2012 in Kraft; gleichzeitig tritt die Wassergeb�hrenordnung vom 15.12.2011 au�er Kraft. GVM Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die angef�hrte �nderung der Wassergeb�hrenordnung beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 10. �nderung der Kanalgeb�hrenordnung; Beschlussfassung GVM Sch�ffl erl�utert, nach Anfrage beim O�. Gemeindebund wurde uns empfohlen, die Geb�hrenordnung im � 5, Abs. 2 genauer zu definieren. Bisher war darin angef�hrt, dass die Berechnung der Kanalben�tzungsgeb�hr f�r Objekte, die nicht an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossen sind, nach der Anzahl der im jeweiligen Bauwerk wohnenden Personen berechnet wird. Da dies sowohl f�r Haupt- und Nebenwohnsitze gilt, soll die Verordnung entsprechend erg�nzt werden. Dar�ber hinaus soll sich eine �nderung der Personenanzahl nicht mit n�chstem Quartal, sondern bereits mit dem folgenden Monatsersten auswirken. Der neue Wortlaut: � 5 Kanalben�tzungsgeb�hr (2) F�r Objekte, die nicht an die Gemeindewasserversorgungsanlage angeschlossen sind, wird die Kanalben�tzungsgeb�hr nach der Anzahl der im jeweiligen Bauwerk mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnenden Personen berechnet. Dabei gelangt ein Wasserverbrauch von 40 m3 pro Person und Jahr zur Verrechnung, wobei �nderungen der Personenzahl ab dem der �nderung folgenden Monatsersten ber�cksichtigt werden. Die zu verrechnende Geb�hr pro m3 Wasserverbrauch bestimmt sich nach Abs. 1. Dieselbe Berechnungsart wird auch Objekten, in denen kein Wasserz�hler vorhanden ist, zugrunde gelegt. � 8 Inkrafttreten Die �nderung dieser Verordnung tritt mit 01.08.2012 in Kraft; gleichzeitig tritt die Kanalgeb�hrenordnung vom 15.12.2011 au�er Kraft. GVM Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die �nderung der Kanalgeb�hrenordnung beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 11. Vereinbarung �ber Abgabe und Verwertung von Strauch- und Gr�nschnitt mit Martin Mairhofer, Mittertreffling 8, 4209 Engerwitzdorf; Vertrags�nderung; Beschlussfassung GVM Sch�ffl berichtet, der Betreiber der Kompostierungsanlage Engerwitzdorf, Herr Martin Mairhofer, hat um Anpassung der Vereinbarung vom 26.04.2007 bez�glich Verwertung von Strauch- und Gr�nschnitt angesucht. Der im Jahr 2007 vereinbarte Pauschalbetrag f�r Baum-, Strauch- und Gr�nschnitt (� IV, Abs. 2 lit. a) entspricht nicht mehr den tats�chlich angelieferten Mengen. Von 2006 (2.400 Geb�ude) bis 2011 (2.690 Geb�ude) ist die Anzahl der Objekte um 12,08 % gestiegen. Man konnte sich nun mit Herrn Mairhofer einigen, den Pauschalbetrag j�hrlich nach der Anzahl der Objekte per 30.06. des Vorjahres anzupassen. Der Pauschalbetrag 2011 betrug inkl. Indexanpassung � 35.537,00 netto. F�r 2012 w�rde die Erh�hung um 12,08 % inkl. Indexanpassung nun folgenden Pauschalbetrag ergeben: ��41.980,00 netto. Weiters sollen aufgrund der andauernd steigenden Treibstoffkosten nicht nur der Pauschalbetrag f�r Baum-, Strauch- und Gr�nschnitt (� IV, Abs. 2 lit. a), sondern auch die Kosten f�r Abholung und Entsorgung des Biom�lls (��IV Abs. 2 lit b bis d). wertgesichert werden. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der neuen Vereinbarung stellt GVM Sch�ffl den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung mit dem Betreiber der Kompostierungsanlage, Herrn Martin Mairhofer, beschlie�en. GVM Mandl stellt fest, er k�nne das genaue Zustandekommen des Rechnungsbetrages nicht nachvollziehen wonach der B�rgermeister zusichert, dass alle Fraktionen die detaillierte Rechnung erhalten sollen. GVM Mandl meint au�erdem, mehr Geb�ude w�rden nicht unbedingt mehr Kompostanliefermengen voraussetzen. Es sollte eine Abrechnung nach den tats�chlichen Anliefermengen erfolgen. Der B�rgermeister sagt, der angef�hrte Berechnungsparameter sei einer der gerechteren. Es w�rde einen enormen Verwaltungsaufwand erfordern, wenn man die genauen Mengen jeder Anlieferung feststellen m�sste. GVM Sch�ffl stellt fest, vom Land O�. gebe es die Empfehlung, aufgrund von Erfahrungswerten, f�r diese Art der Abrechnung. Es wurde bereits vor einigen Jahren ein anderes Modell ausprobiert, aber das war schwer administrierbar. GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet, sie habe im Internet bei anderen Kompostierungsanlagen recherchiert, wo nach dem Verursacherprinzip abgerechnet wird und die Betreiber sich um die Wirtschaftlichkeit selbst k�mmern und in Verbesserungen investieren. Sie sieht im derzeitigen Abrechnungssystem, das die Beh�rde der Bev�lkerung auferlegt, eine Ungleichbehandlung der B�rger, die ihrer Meinung nach auch verfassungswidrig ist. Der B�rgermeister erwidert, der Ausschuss habe sich zur Gen�ge dar�ber unterhalten. Es wurde von keiner der Fraktionen bis jetzt eine bessere L�sung gefunden. Jeder ist aber aufgefordert eine L�sung zu finden, jedoch ohne den Verwaltungsapparat unn�tig aufzubl�hen. GRM P�hringer betont, man sollte schon froh sein, einen solchen Dienstleister zu haben. Herr Mayrhofer habe � 57.000,00 in den letzten 2 Jahren in die Anlage investiert. Der B�rgermeister l�sst �ber den Antrag abstimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion ohne Vizebgm. Moser-Luger und GRM Mag. Seyer-Neulinger, Gr�ne-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: Vizebgm. Moser-Luger und GRM Mag.Seyer-Neulinger (SP�) Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Radfahrkonzept; Bericht aus dem Arbeitskreis; Beschlussfassung GVM Sch�ffl f�hrt aus, am 3. Mai 2012 fand in Gallneukirchen das 2. Radvernetzungstreffen der Region statt. Hauptpunkte waren: 1. Autofreier Tag am Samstag, 22. September 2012 Die Aktion �KilometerSammeln� l�uft in Gallneukirchen noch bis 14.09.2012. Am Autofreien Tag findet dann im Bereich zwischen der Landesmusikschule und dem Hallenbad um 10:00 Uhr die Abschlussveranstaltung statt. Aus Engerwitzdorf nehmen an der Aktion 76 Personen teil. Die Landesmusikschule sorgt f�r die musikalische Umrahmung. Weiters wird es einen Kinder-Radparcours geben und E-Bikes stehen zum Testen bereit. Es wird Brote aus der Region geben. Eventuell wird auch eine kleine Radtour durch Gallneukirchen im Anschluss stattfinden. Zwischen 10:00 und 10:30 Uhr wird eine Rad-Delegation aus jeder Gemeinde eintreffen. Wenn die letzte Gemeinde dann eingetroffen ist, soll der Startschuss f�r die RadRegion Gusental fallen. Je Gemeinde soll dabei ein Vertreter eine kurze Ansprache halten. Danach wird mit der Verleihung begonnen. Weiters soll sich jede Gemeinde der Region mit einem Info-Stand pr�sentieren. Ende der Veranstaltung ist f�r 12:00 bzw. 13:00 Uhr geplant. 2. Planung gemeinde�bergreifende Aktionen - Gemeinsamer Radfr�hling - Aktion KilometerSammeln 2013 gemeinsam machen - AUVA � Radworkshop f�r die Volksschulen der Region GVM Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, dass sich die Gemeinde an den folgende Aktionen in der Region beteiligt: a) Autofreier Tag am 22.09.2012 b) Gemeinsamer Radfr�hling ab 2013 c) Aktion �KilometerSammeln in der Region Gusental� ab 2013 GRM Dr. Schalk meint, unter Radfahrkonzept verstehe er nicht nur Veranstaltungen sondern auch infrastrukturelle Ma�nahmen. Dazu erkl�rt GRM Dr. Niebsch, der Arbeitskreis arbeite sehr konstruktiv. Beim letzten Treffen am 28.6. habe man sich mit dem Ziel auseinandergesetzt, welche infrastrukturellen Ma�nahmen f�r eine Radhauptroute Linz - Gallneukirchen zu ergreifen sind. Es komme nun auf die teilnehmenden Gemeinden an, danach k�nne ein Antrag ans Land gestellt werden. Je mehr daran teilnehmen, desto mehr F�rderung ist auch m�glich. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 13. Fairtrade Gemeinde; Resolution; Beschlussfassung GVM Sch�ffl stellt fest, in �sterreich gibt es bereits 74 FAIRTRADE-Gemeinden. Die zehn Argumente warum man mitmachen sollte: 1. Tue Gutes und rede dar�ber! 2. Wir sind anders 3. Ein Angebot f�r Wirtschaft und B�rgerInnen 4. Fairer Handel bedeutet Klimaschutz 5. Engagement schafft Interesse und B�rgerbeteiligung 6. Austausch und Vernetzung 7. Sinnvoller Rahmen f�r stilvolle Events 8. Fair schenken macht doppelt Freude 9. Qualit�t f�r Ihre G�ste 10. Kreativit�t und neue Impulse Um eine FAIRTRADE-Gemeinde zu werden, m�ssen f�nf Ziele erreicht werden. Ziel 1: Die Gemeinde bekennt sich zu FAIRTRADE Die Gemeinde verabschiedet eine Resolution zur Unterst�tzung von FAIRTRADE und verwendet ab sofort FAIRTRADE-Kaffee und weitere Produkte mit dem FAIRTRADE-G�tesiegel bei ihren Sitzungen, in ihren B�ros, in ihren Kantinen (z.B.: Umstellung der Kaffeeautomaten) sowie bei Gemeindeveranstaltungen. Ziel 2: Engagement in der FAIRTRADE-Gruppe Eine FAIRTRADE-Arbeitsgruppe wird gegr�ndet, die sich regelm��ig trifft und an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele arbeitet. Der Arbeitsgruppe geh�rt ein/eine VertreterIn der Gemeinde an. Die Gruppe ist f�r die j�hrliche Evaluierung und die Einhaltung der Ziele verantwortlich. Ziel 3: FAIRTRADE-Produkte leicht verf�gbar machen FAIRTRADE-Produkte sind in lokalen Gesch�ften leicht verf�gbar und werden in lokalen Gastronomiebetrieben (z.B.: Gasth�user, Kaffeeh�user) angeboten.�Die Bev�lkerung wird regelm��ig �ber das FAIRTRADE-Angebot informiert�(z.B.: Erstellung eines Einkaufsf�hrers). Die genaue Anzahl an Gesch�ften und Gastronomie-betrieben richtet sich nach der Einwohnerzahl Ihrer Gemeinde, die genaue Vorgabe f�r Ziel 3 finden Sie untenstehend. Ziel 4: Lobbying in der Gemeinde f�r FAIRTRADE-Produkte FAIRTRADE-Produkte werden in Betrieben, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, Pfarren usw. verwendet. Ein Vorzeigeunternehmen wird gewonnen, das auf FAIRTRADE-Produkte umstellt. Ziel 5: FAIRTRADE bewerben In der Gemeinde wird FAIRTRADE durch regelm��ige Berichterstattung in gemeindeeigenen Publikationen, Aussendungen etc. und auch auf der Homepage zum Thema gemacht. Veranstaltungen werden organisiert, um das Bewusstsein der Bev�lkerung f�r FAIRTRADE zu st�rken (jedenfalls eine Veranstaltung pro Jahr). Am Gemeindeamt und in anderen Einrichtungen wird mit Plakaten, Aufklebern, Flyern etc. auf FAIRTRADE aufmerksam gemacht. Der Weg zur Ernennung 1. Informieren! Im Aktionskatalog findet man nicht nur die f�nf Ziele, die eine FAIRTRADE -Gemeinde erf�llen muss, sondern auch viele hilfreiche Tipps und Tricks zur Umsetzung. Von der Zusammensetzung der FAIRTRADE-Arbeitsgruppe bis zur Organisation von Veranstaltungen. 2. Anmelden und Hilfe holen! Anmeldung beim FAIRTRADE-Gemeindeservice Nach der unverbindlichen Anmeldung erhalten wir das FAIRTRADE-Gemeinde Startpaket. Im Paket enthalten sind nicht nur der Aktionskatalog, sondern auch alle Informationen, die wir zur Umstellung auf Produkte mit dem FAIRTRADE-G�tesiegel ben�tigen. Au�erdem wird sich ein/e MitarbeiterIn mit uns in Verbindung setzen. Zus�tzlich zur pers�nlichen Beratung erhalten wir durch die Anmeldung auch regelm��ige Informationen �ber FAIRTRADE, Produkte mit dem FAIRTRADE-G�tesiegel und FAIRTRADE-Gemeinden. 3. Los geht�s! -> Erf�llung der Ziele: 4. Ziele erf�llt? Antragsformular ausf�llen! 5. Feiern! Die f�nf Ziele wurden erf�llt und die Gemeinde darf sich nun FAIRTRADE-Gemeinde nennen! 6. FAIRTRADE-Gemeinde - und nun? Mit der Auszeichnung zur FAIRTRADE-Gemeinde geht die Gemeinde die Verpflichtung ein, auch in Zukunft die f�nf Ziele zu erf�llen bzw. diese weiter voranzutreiben. Deshalb wird die weitere Erf�llung der Ziele vom FAIRTRADE-Gemeindeservice anhand eines Fragebogens, welcher von den Arbeitsgruppen vor Ort auszuf�llen ist, evaluiert. 7. Der "Erneuerungsprozess": Ein Jahr, nachdem eine Gemeinde die Auszeichnung als "FAIRTRADE-Gemeinde" entgegen genommen hat, wird �berpr�ft, ob an den 5 Zielen weitergearbeitet wurde und der Titel "FAIRTRADE-Gemeinde" weiterhin G�ltigkeit besitzt und verwendet werden darf. Danach wird der Status als FAIRTRADE-Gemeinde alle zwei Jahre �berpr�ft und gegebenenfalls verl�ngert oder aberkannt. Beispiele zum Fairtrade-Arbeitskreis (Mitarbeiter vom Amt ist fast �berall bei den Besprechungen dabei) Hagenberg (Frau Mag. K�ng): 6-8 Personen (Gemeinderat, Gastronomie, Nahversorger, Pfarre, Ortbauernschaft Bad Ischl (Hr. Kollersberger) 4 Personen (aus jeder Fraktion eine Person) Enns (Fr. Schl�gl) 10 � 20 Personen, eher unpolitisch Leiterin ist Fraktionsobfrau der Gr�nen, weiters sind Lehrer und Kindergartenbetreuer, Privatpersonen und Besitzerin des Bioladens dabei Gutau (Fr. Katzmayr) 6 � 8 Personen Umweltausschuss zum Teil, B�rgermeister, Mitglieder der Weltumwelt der Pfarre, Biobauern Ottensheim (Fr. Kolb) max. 4 Personen Vertreter der Fraktionen, Freiwillige, Vertreter der Wirtschaft (Guute) Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Resolution stellt GVM Sch�ffl den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en sich als FAIRTRADE Gemeinde zu bekennen und die vollinhaltlich verlesene Resolution zur Unterst�tzung von FAIRTRADE verabschieden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 14. Europ�isches Volksbegehren f�r den europaweiten Atomausstieg mit GLOBAL2000; Unterst�tzung; Beschlussfassung GVM Sch�ffl berichtet, die Gemeinde hat vergangenes Jahr die Initiative Abschalten! Jetzt! unterst�tzt. Mit unserer Hilfe konnten �ber 700.000 Stimmen f�r den Atomausstieg gesammelt werden. Die Petition wird nun im Parlament behandelt. Doch nun geht GLOBAL2000 einen Schritt weiter und startet gemeinsam mit Friends of the Earth und anderen Umweltorganisationen das Europ�ische Volksbegehren f�r den europaweiten Atomausstieg. Ziel dieses Volksbegehrens: Weg von fossilen Energietr�gern und Atomkraft, die ein Risiko f�r unsere Gesundheit und Umwelt sind, und hin zu Erneuerbaren Energiequellen und energieeffizienten Ma�nahmen. Mit dem Europ�ischen Volksbegehren soll direkt Einfluss auf die Europ�ische Gesetzgebung genommen werden. Die Europ�ische Kommission erteilt dem von GLOBAL 2000 initiierten europ�ischen Volksbegehren �Meine Stimme gegen Atomkraft� allerdings eine vorl�ufige Absage. Begr�ndet wird die Ablehnung mit dem Argument, dass damit europ�isches Prim�rrecht, insbesondere der EURATOM-Vertrag der EU, verletzt werden und daher nicht zugelassen werden d�rfe. Sechs der neun Forderungen wurden jedoch nicht beeinsprucht. Bez�glich der verbleibenden drei Punkte werden sie sich noch in direkten Gespr�chen ausf�hrlich mit den Argumenten der europ�ischen Kommission auseinandersetzen. GLOBAL 2000 wird weiter f�r einen europ�ischen Atomausstieg eintreten und die Durchf�hrung eines europ�ischen Volksbegehrens sicherstellen. Was kann die Gemeinde tun: - Ein Zeichen setzen und die Initiative unterst�tzen - Link auf Homepage bzw. Info an Gemeindeb�rger GVM Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en die Initiative f�r den europaweiten Atomausstieg mit GLOBAL2000 zu unterst�tzen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 15. Einwendungen gegen den Ausbau von Temelin; Erkl�rung der Gemeinde 100% atomstromfrei; Beschlussfassung GVM Sch�ffl f�hrt aus, mit der Unterst�tzung von 375 �sterreichischen Gemeinden, die Unterschriften auf den Einwendunglisten gegen den Ausbau Temelins zur�ckgeschickt haben, sind letztlich 22.229 Einwendungen gegen den Ausbau Temelins gesammelt worden � ein sehr beachtliches Ergebnis! Als n�chster Schritt im Rahmen des Umweltvertr�glichkeitsverfahrens soll eine �ffentliche Er�rterung der Einwendungen stattfinden. Nach internationalen Abkommen wie jener nach ESPOO zu grenz�berschreitenden Umweltvertr�glichkeitspr�fungen wird verlangt, dass der Temelin-Betreiber diese Anh�rung in �sterreich abh�lt! Als wesentlichen Schritt gegen den Ausbau Temelin erachten die atomstopp_atomkraftfrei leben! das unmissverst�ndliche Signal an Tschechien: Wir werden euren Atomstrom nicht abkaufen! 37 Gemeinden haben bereits die untenstehende Erkl�rung beschlossen und damit ein klares Bekenntnis gegen Atomstrom abgegeben! Der Strom, der in Temelin produziert wird, wird zur G�nze ins Ausland exportiert, u.a. auch nach �sterreich! Die Gemeinde selbst bezieht bereits seit 2005 nur mehr �kostrom von der Linz AG. Dieser ist nun seit 1. Oktober 2010 zu 100 % frei von Atomstrom und wird j�hrlich von unabh�ngigen Gutachern �berpr�ft. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Erkl�rung stellt GVM Sch�ffl den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Erkl�rung 100% atomstromfrei! beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 16. �nderung des Stra�enbauprogrammes 2012; Beschlussfassung GVM Sch�ffl berichtet, die Liegenschaftsbesitzer Alte Linzer Stra�e 18 und 22 haben um Errichtung (teilweise erf. Rohbau und Asphaltierung) der �ffentlichen Verkehrsfl�che Parzelle Nr. 847/7; KG Niederkulm ersucht. Die Eigent�mer der Liegenschaften Drosselweg 18, 20 und 22 haben einen Antrag um Erwerb des �ffentlichen Gutes Parzelle Nr. 303/4; KG Engerwitzdorf gestellt. Dieses Ansuchen wird im Ausschuss f�r Angelegenheit der Ortsentwicklung und �rtlichen Raumplanung in der n�chsten Sitzung am 11.09.2012 vorberaten. Der Ausschuss schl�gt vor, anstatt des Verbindungsst�ckes Drosselweg/Falkenweg das �ffentliche Gut im Bereich der Liegenschaften Alte Linzer Stra�e 18 und 20 in Au�ertreffling zu errichten. Die Kosten f�r den Stra�enbau in Au�ertreffling sind ann�hernd gleich (~� 11.000,--) wie bei dem Verbindungsst�ck Drosselweg/Finkenweg, wodurch sich keine Erh�hung des Stra�enbauprogrammes 2012 aus heutiger Sicht ergibt. GVM Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, das Stra�enbauprogramm 2012 dahingehend abzu�ndern, anstatt des Verbindungsst�ckes Drosselweg/Falkenweg das �ffentliche Gut im Bereich der Liegenschaften Alte Linzer Stra�e 18 und 20 in Au�ertreffling zu errichten. Die Kosten betragen rund � 11.000,-- inkl. Ust. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 17. Tarifordnung f�r Kindergarten und Hort; Beschlussfassung Vizebgm. F�rst berichtet, aufgrund des O� Kinderbetreuungsgesetzes und der Elternbeitragsverordnung 2011 muss die Tarifordnung f�r die Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt und im Gemeinderat beschlossen werden. In der Sitzung des Kindergarten- und Hortkomitees im M�rz 2012 wurde der Inhalt der Tarifordnung bereits vorberaten. Die Tarifordnung f�r Kindergarten und Hort beh�lt ihre G�ltigkeit, bis eine Novellierung des O� Kinderbetreuungsgesetzes bzw. der Elternbeitragsverordnung 2011 einen neuen Beschluss notwendig macht. Die indexgesicherten Betr�ge werden den Eltern j�hrlich in Form eines Informationsblattes mitgeteilt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt Vizebgm. F�rst den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung f�r Kindergarten und Hort beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 18. Sommerbetreuung f�r Volkssch�ler; Vertragsabschluss mit dem O� Hilfswerk; Beschlussfassung Vizebgm. F�rst erl�utert, aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 17.03.2011 bietet die Gemeinde Engerwitzdorf in Kooperation mit den Regionsgemeinden auch heuer wieder eine Sommerbetreuung f�r 6-10-J�hrige an. Der Auftrag f�r die Durchf�hrung der 4-w�chigen Sommerbetreuung vom 30.07. bis 24.08.2012 sollte wie bereits 2011 an das O�. Hilfswerk ergehen, da diese Institution auch �ber jahrelange Erfahrung im Bereich dieser Betreuungsformen verf�gt. Die Erfahrungen im Vorjahr waren �beraus positiv und die Durchf�hrung verlief problemlos. �bersicht: Anzahl angemeldeter Kinder bzw. Betreuungstage 2012: Stand Ende Mai 2011 2010 Anzahl der Kinder gesamt 13 25 17 davon: aus Engerwitzdorf 12 18 17 davon: aus Alberndorf -- 1 -- davon: aus Altenberg -- -- -- davon: aus Gallneukirchen -- 4 -- davon: aus Katsdorf 1 2 -- Anzahl der Betreuungstage gesamt 142 204 140 Inzwischen ist eine Anmeldung eines Engerwitzdorfer Kindes zus�tzlich eingelangt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebgm. F�rst den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesene Vereinbarung zur Durchf�hrung der Sommerbetreuung 2012 �Spielesommer im Detail� zwischen dem O� Hilfswerk und der Gemeinde Engerwitzdorf beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 19. Bestellung einer Gleichbehandlungskoordinatorin und Verabschiedung des Frauenf�rderprogrammes 2012 bis 2018; Beschlussfassung GVM Mairhofer berichtet, nach � 34 O�. G-GBG (Gemeinde-Gleichbehandlungs-gesetz) hat der Gemeinderat ein Frauenf�rderprogramm zu beschlie�en bzw. fortzuschreiben bzw. nach � 30 leg. cit. gleichzeitig eine Gleichbehandlungskoordinatorin zu bestellen. Derzeit �ben die Funktion als Gleichbehandlungskoordinatorin Frau Melanie B�ck, als Stellvertreterin Frau Ulrike G�nterseder aus. Die Funktionsperiode erstreckt sich auf die n�chsten 6 Jahre, bis 1. Juli 2018. Folgendes Frauenf�rderprogramm soll verabschiedet werden: FRAUENF�RDERPROGRAMM Zl. 0111-013.002-4204-2012 BESCHLUSS DES GEMEINDERATES �ber Antrag des Obmannes des Finanz- und Pr�sidialausschusses hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 05.07.2012 das von der Amtsleitung und der Gleichbehandlungskoordinatorin vorgeschlagene Frauenf�rderprogramm f�r den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis 1. Juli 2018 beschlossen. Das Frauenf�rderprogramm liegt f�r alle Bediensteten zur Einsicht und Information auf: in jeder Abteilung bei der Personalvertretung bei der Gleichbehandlungskoordinatorin Das Frauenf�rderprogramm ist erh�ltlich bei der Gleichbehandlungskoordinatorin Melanie B�ck. INHALT DES FRAUENF�RDERPROGRAMMES * Ma�nahmen 1. Personal � Einstellung und Auswahlverfahren 2. Berufliche Entfaltung � Aufstiegschancen und Fortbildung 3. Zielvorgabe f�r die gesamten Bereiche der Gemeinde Engerwitzdorf 4. Umsetzungsma�nahmen 5. Verbindliche Vorgaben nach dem O�. Gemeinde- Gleichbehandlungsgesetz 6. Flankierende Ma�nahmen und soziale Infrastruktur 7. Information und Aufkl�rung * Grafische Darstellungen Frauenf�rderung in Organisationsbereichen Frauenf�rderung in leitenden Funktionen F�r den Inhalt verantwortlich: Amtsleiter Alfred Watzinger R�ckmeldungen bitte an: gemeinde@engerwitzdorf.gv.at MASSNAHMEN Zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und M�nnern wurde nachstehender Ma�nahmenkatalog festgelegt. Die beschriebenen Aktionen sind nicht als punktuelle Ma�nahmen, sondern als Bestandteile einer koh�renten Strategie konzipiert, mit der Ungleichheitsfaktoren beseitigt bzw. vermieden werden sollen. (1) PERSONAL � EINSTELLUNG UND AUSWAHLVERFAHREN Der Personalstand per J�nner 2012 zeigt, dass der Frauenanteil vorwiegend in den h�heren Entlohnungsgruppen noch weiter erh�ht werden muss. a) F�rderung der Bewerbung von Frauen In allen Stellenausschreibungen, in denen Frauenf�rderung im Sinne des vorliegenden Frauenf�rderprogrammes geboten ist, sind die Frauen zu ermutigen sich zu bewerben. b) Ausschreibung * Jeder Text externer und interner Ausschreibung hat den Hinweis zu enthalten, dass Frauen bei gleicher Qualifikation bevorzugt werden, sofern eine Unterrepr�sentation vorliegt. * Die Ausschreibungen sind auch Bediensteten �ber deren Wunsch w�hrend einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort bekanntzumachen. c) Auswahlverfahren Werden im Rahmen eines Auswahlverfahrens Vorstellungsgespr�che durchgef�hrt, sind zu diesen Gespr�chen alle Bewerberinnen, die die Ausschreibungserfordernisse erf�llen, einzuladen. In Vorstellungsgespr�chen haben frauendiskriminierende Fragestellungen (z.B.: Familienplanung) zu unterbleiben. Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerberinnen d�rfen keine Bewerbungskriterien herangezogen werden, die sich an einem diskriminierenden rollenstereotypen Verst�ndnis der Geschlechter orientieren. Bewerbungen von Frauen w�hrend oder nach einer gesetzlich vorgesehenen Form der Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort sind gleichrangig mit anderen Bewerbungen zu ber�cksichtigen. d) Bevorzugung von Frauen In jenen Verwendungen, in denen noch keine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und M�nner besteht, ist den Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation der Vorzug zu geben. (2) BERUFLICHE ENTFALTUNG � AUFSTIEGSCHANCEN UND FORTBILDUNG Die beruflichen Entwicklungsperspektiven und Fortbildungsm�glichkeiten von Frauen bed�rfen in allen Laufbahngruppen einer Verbesserung. Solange ein R�ckstand aufzuholen ist, muss das im O�. Gemeinde-Gleichbehandlungsgesetz vorgesehene Prinzip, Frauen bei der Einstellung, beim beruflichen Aufstieg und bei der Aus- und Fortbildung bei gleicher Qualifikation den Vorzug zu geben, G�ltigkeit haben. a) F�hrungspositionen Die Zahl der Frauen in allen F�hrungspositionen muss erh�ht werden. Hiezu ist die Ermutigung in Ausschreibungen und pers�nlichen Gespr�chen sowie ein verst�rktes f�hrungsspezifisches Angebot f�r Frauen im Rahmen der Aus- und Fortbildung unbedingt erforderlich. b) Dienstpostenbewertungen Bei der Dienstpostenbewertung ist die Qualifikation jeder Bediensteten angemessen zu ber�cksichtigen. Es ist darauf zu achten, dass bewertete Dienstposten verst�rkt mit Frauen besetzt werden. c) Betrauung mit Aufgaben Bevor Vorgesetzte verantwortungsvolle T�tigkeiten, Aufgaben oder Aufgabenteile (neue T�tigkeiten usw.) vergeben, aus denen h�herwertige Verwendungen oder Dienstpostenbewertungen abgeleitet werden k�nnen, m�ssen sie diese bevorzugt den in ihrem Wirkungsbereich t�tigen weiblichen Bediensteten im Rahmen des Frauenf�rderprogrammes anbieten, um ihnen die Chance f�r einen beruflichen Aufstieg in weiterer Zukunft zu erm�glichen. Die Aufgabenverteilung soll anhand des Organigramms klar ersichtlich sein. d) Fortbildungs- bzw. Personalentwicklungsma�nahmen * Es ist daf�r Sorge zu tragen, dass der Aspekt der Gleichbehandlung bei s�mtlichen Fortbildungs- bzw. Personalentwicklungsma�nahmen ber�cksichtigt wird. Ein umfassendes Angebot an frauenspezifischen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen ist zu gew�hrleisten. * Die Dienstvorgesetzten haben daf�r zu sorgen, dass alle Dienstnehmerinnen, einschlie�lich der Teilzeitbesch�ftigten, auch w�hrend einer gesetzlich vorgesehenen Abwesenheit vom Dienst bzw. Dienstort �ber Veranstaltungen der berufsbegleitenden Fortbildung und �ber Schulungsveranstaltungen informiert werden. Sie haben interessierten Dienstnehmerinnen auf Wunsch die Teilnahme an Fortbildungs- und Schulungsseminaren zu erm�glichen bzw. sie zu entsenden. Gleiches gilt f�r im Hinblick auf die Karriereplanung und �f�rderung wesentlichen Veranstaltungen. e) Karenzurlaub und Wiedereinstieg * Karenzurlaube f�r Kindererziehung d�rfen die innerbetrieblichen Aufstiegschancen nicht mindern; * f�r weibliche Bedienstete soll im unbezahlten Karenzurlaub eine tage- oder wochenweise Besch�ftigungsm�glichkeit als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung m�glich sein, um den Wiedereinstieg zu erleichtern; * Frauen m�ssen auch im Karenzurlaub �ber Aus- und Fortbildungsprogramme informiert werden; * w�hrend ihres Karenzurlaubes k�nnen weibliche Bedienstete an Aus- und Fortbildungskursen teilnehmen (auf freiwilliger Basis ohne Anspruch auf Bez�ge und Reisegeb�hren); * nach l�ngerer Abwesenheit vom Beruf haben Frauen die M�glichkeit, sich an Schnuppertagen wieder in ihre zuk�nftige T�tigkeit einzuarbeiten; * die Coach-Funktion muss gew�hrleistet werden. (3) ZIELVORGABE F�R DIE GESAMTEN BEREICHE DER GEMEINDE ENGERWITZDORF Unter Ber�cksichtigung des Grundsatzes der Bevorzugung von Frauen sind f�r die folgenden Jahre Zielvorgaben festzusetzen. a) Anteilsberechnung: F�r den Verwaltungs- wie auch handwerklichen Dienst wurde der Anteil der Frauen und M�nner an der Gesamtzahl der Bediensteten der jeweiligen Entlohnungs- /Verwendungsgruppe ausgewiesen. Vom jeweiligen Frauen- und M�nneranteil ausgehend, wurde sodann deren Anteil an pragmatischen Posten und Vertragsbedienstetenposten in der betreffenden Entlohnung-/Verwendungsgruppe errechnet. Wiederum ausgehend vom jeweiligen Frauen- und M�nneranteil an pragmatischen Dienstposten der betreffenden Verwendungsgruppe wurde deren Anteil an bewerteten Dienstposten ermittelt. Diese vertikale Berechnungsmethode stellt daher den Frauen- und M�nneranteil an pragmatischen und bewerteten Dienstposten jeweils in Relation zum bestehenden Frauen- und M�nneranteil in der betreffenden Entlohnungs- bzw. Verwendungsgruppe dar und nicht in Relation zur Gesamtzahl der pragmatischen und bewerteten Posten. b) Zielvorgaben * Im Bereich der Einstellungen ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und M�nner in der betreffenden Entlohnungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der pragmatischen Dienstposten ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und M�nner in Relation zum jeweiligen Frauen- und M�nneranteil in der betreffenden Entlohnungs- und Verwendungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der bewerteten Dienstposten ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und M�nner in Relation zum jeweiligen Frauen- und M�nneranteil in der betreffenden Verwendungsgruppe zu erreichen; * Im Bereich der leitenden Funktion ist das Ziel, eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und M�nner in s�mtlichen Organisationsbereichen zu erreichen. (4) UMSETZUNGSMA�NAHMEN a) Zust�ndigkeit Die Umsetzung der angef�hrten Frauenf�rderma�nahmen obliegt all jenen Organen, die Entscheidungen oder Vorschl�ge hinsichtlich jener personellen, finanziellen, organisatorischen oder die Aus- und Weiterbildung betreffenden Angelegenheiten zu treffen haben, auf die sich die genannten F�rderma�nahmen beziehen. b) Berichtspflichten Der Frauenanteil unter allen Bediensteten der jeweiligen Entlohnungs- /Verwendungsgruppe und Funktionen in den einzelnen Organisationsbereichen ist im Abstand von drei Jahren mit Stichtag 1. Juli bis sp�testens zum darauffolgenden 1. Oktober von der Amtsleitung zu erheben und der Gleichbehandlungskoordinatorin zu �bermitteln. Die Erhebungs- und Berichtspflicht betrifft auch den Frauenanteil hinsichtlich der Besetzung von pragmatischen Planstellen (Pragmatisierungen), Besetzung von bewerteten Dienstposten, Besetzung von leitenden Funktionen, Teilnahme an Veranstaltungen zur Aus- und Weiterbildung sowie Teilnahme an Tagungen im Rahmen von Dienstreisen. Konnten in einem Organisationsbereich die F�rderma�nahmen nicht umgesetzt werden, sind die hindernden Umst�nde in einem Bericht darzulegen. (5) VERBINDLICHE VORGABEN NACH DEM O.�. GEMEINDEN-GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ Vertretung in Kommissionen (� 9) (1) Die Zusammensetzung von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten berufen sind, hat nach M�glichkeit dem zahlenm��igen Verh�ltnis der weiblichen und m�nnlichen Bediensteten in dem vom Zust�ndigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis zu entsprechen. (2) Solange in einer solchen zur Vorbereitung von Entscheidungen eingerichteten Kommission eine Geschlechtergruppe unterrepr�sentiert ist, kann die Gleichbehandlungsbeauftragte oder in ihrer Vertretung die von ihr beauftragte jeweilige Koordinatorin im Rahmen der ihr (ihm) gem�� � 28 und � 30 einger�umten Befugnisse mit beratender Stimme an Sitzungen teilnehmen. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist zu diesen Sitzungen einzuladen. (3) Von jeder Interessensvertretung soll bei der Nominierung von Mitgliedern derartiger Kommissionen auf dieses zahlenm��ige Verh�ltnis gem�� Abs. 1 Bedacht genommen werden. Frauenf�rdergebot (�33 Abs. 1) Die VertreterInnen des Dienstgebers sind verpflichtet, nach Ma�gabe der Vorgaben des Frauenf�rderprogrammes auf eine Beseitigung 1. einer bestehenden Unterrepr�sentation von Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Besch�ftigten und der Funktion sowie 2. von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverh�ltnis hinzuwirken. Bevorzugte Aufnahme in den Gemeindedienst (� 35) Bewerberinnen, die f�r den angestrebten Dienstposten nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben des Frauenf�rderprogrammes so lange bevorzugt aufzunehmen, bis eine Ausgewogenheit des Anteils der Frauen und M�nner in der betreffenden Verwendungsgruppe erreicht ist. Steht einer Verwendungsgruppe eine entsprechende Entlohnungsgruppe gegen�ber, so ist diese in den Vergleich mit einzubeziehen. Bevorzugung beim beruflichen Aufstieg (� 36) Bewerberinnen. die f�r die angestrebte h�herwertige Verwendung (Funktion) nicht geringer geeignet sind als der bestgeeignete Mitbewerber, sind entsprechend den Vorgaben des Frauenf�rderprogrammes solange bevorzugt zu bestellen, bis eine Ausgewogenheit des Anteiles der Frauen und der M�nner an der Gesamtzahl der auf eine Verwendungsgruppe oder Entlohnungsgruppe entfallenden Funktion erreicht ist. Bevorzugung bei der Aus- und Fortbildung (� 37) Bewerbungen von Frauen zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsma�nahmen sind bei Vorliegen gleicher Voraussetzungen bevorzugt zu ber�cksichtigen. Es ist daf�r Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang eingehalten bzw. durchgef�hrt werden. 6. FLANKIERENDE MA�NAHMEN UND SOZIALE INFRASTRUKTUR Ma�nahmen zur Schaffung eines Arbeitsklimas, das der Gleichbehandlung f�rderlich ist und es den Bediensteten erm�glicht, die beruflichen und famili�ren Aufgaben m�glichst weitgehend in Einklang zu bringen: * umfassende Genehmigung von Antr�gen auf Teilzeitarbeit aus famili�ren Gr�nden, wobei ein geordneter Dienstbetrieb gesichert sein muss; * es muss daf�r gesorgt werden, dass bei der Besetzung freier Stellen Antr�ge auf R�ckkehr oder Wiedereinstieg nach einem Urlaub aus famili�ren Gr�nden gegen�ber Antr�gen auf Wiedereinstieg nach einem nicht familienbedingten Urlaub bevorzugt behandelt werden; (6) INFORMATION UND AUFKL�RUNG Es ist unerl�sslich, dass dieses Programm in allen Organisationsbereichen der Gemeinde Engerwitzdorf als eines der Instrumente der Erneuerung des Personalmanagements angesehen wird. Um dies zu erreichen, ist * diesem Programm bei allen Personalentwicklungsma�nahmen voll inhaltlich Rechnung zu tragen; * dieses Programm mit sonstigen dienstrechtlichen Ma�nahmen in Einklang zu bringen; * bei allen Veranstaltungen f�r F�hrungskr�fte auf dieses Programm hinzuweisen und dar�ber zu informieren; * allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie allen F�hrungskr�ften die einzelnen Ma�nahmen des Programmes unter Einsatz von Medien und sonstigen innovatorischen Informationsmitteln und -techniken vorzustellen und dar�ber zu informieren. GRAFISCHE DARSTELLUNG Anteil Frauen u. M�nner an der Gesamtzahl je Entlohnungs- u. Verwendungsgruppe Verwendung Frauen : M�nner Frauen : M�nner absoluten Zahlen % Verwaltungsdienst GD 8 0 : 1 0% 100% GD 12 0 : 3 0% 100% GD 13 0 : 1 0% 100% GD 14 0 : 1 0% 100% GD 16 7 : 2 77,8% 22,2% GD 18 8 : 0 100% 0% GD 20 3 : 0 100% 0% GD 21 1 : 0 100% 0% Handwerklicher Dienst GD 17 0 : 1 0% 100% GD 18 0 : 1 0% 100% GD 19 0 : 7 0% 100% GD 21 1 : 0 100% 0% GD 23 1 : 1 50% 50% GD 25 8 : 0 100% 0% Anteil an pragmatischen Posten und Vertragsbedienstetenposten Verwendung Frauen M�nner Gesamt pragm.P. Vertr.bed.P. pragm.P. Vertr.bed.P. GD 8 0 0 1 0 1 GD 12 0 0 3 0 3 GD 13 0 0 0 1 1 GD 14 0 0 0 1 1 GD 16 0 7 1 1 9 GD 17 0 0 0 1 1 GD 18 0 8 0 1 9 GD 19 0 0 0 7 7 GD 20 0 3 0 0 3 GD 21 0 2 0 0 2 GD 23 0 1 0 1 2 GD 25 0 8 0 0 8 Anteil der bewerteten Dienstposten an pragmatischen Dienstposten Verwendung Frauen M�nner Gesamt bewertet gesamt bewertet GD 8 0 0 1 1 GD 12 0 0 3 3 GD 16 0 0 1 1 GVM Mairhofer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss die derzeitigen Gleichbehandlungskoordinatorinnen in ihren Funktionen best�tigen und das vollinhaltliche Frauenf�rderprogramm 2012 bis 2018 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 20. Abgesetzt: �nderung des Dienstpostenplanes; Beschlussfassung Dieser Punkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 21. Bericht des B�rgermeisters Der B�rgermeister berichtet zu den folgenden Themen: a) Vergabe im Gemeindevorstand betreffend das Projekt "Kinderbetreuungseinrichtung Mittertreffling": Vergabe der G�rtnerischen Gestaltung: Vergabe an den Bestbieter: Rhg. Firma Anbotssumme gepr�ft excl. MWSt. 1. Schmid GmbH., 4760 Raab � 9.506,50 2. Sch�tz Norbert Andreas � 11.518,00 3. Gartengestaltung Dipl. Ing. Leopold Lipp � 12.177,50 4. Garten Gestaltung Klaus Hennerbichler GmbH � 14.992,50 b) Befragung der Mitglieder des Gemeinderates: Das Ergebnis wird im Rahmen der n�chsten Sitzung bekannt gegeben. c) Infoblatt betreffend Handysignatur und elektronisches Postfach Das Infoblatt wird bei dieser Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder verteilt. Sowohl Handysignatur als auch das elektronische Postfach k�nnen w�hrend der �ffnungszeiten freigeschalten werden. Speziell werden am Nachmittag vor der n�chsten GR-Sitzung am 04.10.2012 ab 16:00 Uhr bis Sitzungsbeginn 3 Mitarbeiter daf�r bereitstehen. F�r Interessierte wird auch eine Schulung f�r die Bearbeitung von VA und RA in elektronischer Form angeboten. Termin: Vor der n�chsten GR-Sitzung um 18:00 Uhr � es wird um Anmeldung gebeten. d) Schutzweg Landesstra�e Haid: Aktenvermerk �ber den am Lokalaugenschein am 15. September 2009. Anwesende: Von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung: Dr. Andrea Au�erweger Von der Abteilung Verkehr: Ing. Gerald Schmid Von der Gemeinde Engerwitzdorf: Johannes Raferzeder Die Gemeinde Engerwitzdorf ersucht um Einrichtung eines Schutzweges auf der 1464 Katsdorfer Stra�e im Bereich der Ortschaft Haid. Der Verkehrstechniker nimmt zur beantragten Verkehrsma�nahme wie folgt Stellung: Der betreffende Knotenpunkt ist in beiden Fahrtrichtungen mit entsprechenden Linksabbiegespuren ausgestattet, wobei vorgelagert jeweils zur Abdeckung der Linksabbieger ein Fahrbahnteiler mit gleichzeitiger Querungshilfe eingebaut ist. Weiters ist in beiden Fahrtrichtungen im Bereich des Fahrbahnteilers jeweils eine Busbucht f�r den �ffentlichen Linienverkehr eingerichtet. Aus verkehrstechnischer Sicht ist die Einrichtung eines Schutzweges im Bereich des Fahrbahnteilers unter den derzeitigen baulichen Bedingungen nicht m�glich, da die Querungshilfe in beiden Fahrtrichtungen jeweils in die Busbucht m�ndet. Die Errichtung eines Schutzweges im direkten Kreuzungsbereich, also im Bereich der Linksabbiegespuren ist verkehrstechnisch nicht vertretbar. Vor Einrichtung eines Schutzweges im Bereich der Querungshilfe sind bauliche Ab�nderungen insofern erforderlich, als eine Verschiebung der Busbucht so einzurichten ist, dass aussteigende Fahrg�ste und querende Fahrg�ste nicht durch den in der Busbucht stehenden Bus abgedeckt werden. Weiters ist vor der Inbetriebnahme eines Schutzweges eine entsprechende normgerechte Schutzwegbeleuchtung zu installieren. e) B�rgermeister Johann Schimb�ck gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Manfred Schwarz, GRM Dipl.-Ing. Christian Wagner, Vizeb�rgermeister Herbert F�rst, GRM Mag. Andrea Seyer-Neulinger, GRM Ing. Herbert Freudenthaler. GVM Horst Mandl erh�lt zum 50. Geburtstag eine Kerze mit Gemeindewappen. 22. Allf�lliges a) Vizebgm. F�rst berichtet, beim Reindl, Zufahrt zur Strauchgasse wird das Bankett immer wieder ausgewaschen, es sollte anders befestigt werden. b) GRM Wachs f�hrt aus, beim Stingederweg sind Blumentr�ge mitten auf dem �ffentlichen Gut. Der B�rgermeister stellt fest, dort ist ein Gehweg, die Blumentr�ge werden nur im Winter entfernt, damit der Schneepflug fahren kann. GRM Dr. Schalk meint, der Gehweg sollte auch mit einer entsprechenden Verkehrstafel gekennzeichnet werden. c) GRM Wachs erkundigt sich, warum die online-Ferienpass-Anmeldung am Wochenende nicht funktioniert hat. Der Amtsleiter erkl�rt, am Anfang habe es funktioniert, derzeit laufen Analysen, warum der Server das pl�tzlich nicht mehr verkraftet hat. d) GREM Scheba fragt, ob es wirklich notwendig sei, dass der Bauhof durch die Siedlungen f�hrt und mit giftigen Unkrautspritzmitteln Pflanzen die aus Asphaltritzen und Mauern herauswachsen vernichtet. Der B�rgermeister sagt, leider besteht die Gefahr, dass der Asphalt an diesen Stellen ausbricht, wenn die Wurzeln der Pflanzen nicht beseitigt werden. GRM Kahler stellt fest, auch an der Autobahn w�rde oft Gift gespr�ht. Man sollte zumindest Mittel verwenden, die gut abbaubar bzw. umweltvertr�glich sind. e) GREM Ehrenm�ller berichtet, beim Steiningerweg 20 und 22 (Fam. Ehrenm�ller und Wolfinger) wurde bei der Errichtung des Projektes Johann-W�ckinger-Stra�e 27-35 die Gartenmauer abgegraben, danach L�ffelsteine gesetzt und mit Blumen und Str�uchern bepflanzt. Leider ist es durch diese Ma�nahmen Fam. Wolfinger und Ehrenm�ller nicht mehr m�glich ihre Hecke zu schneiden. Er ersucht um eine befriedigende L�sung. f) GRM Dr. Niebsch f�hrt aus, in der Gemeindezeitung wurde berichtet, dass die Fu�g�ngerunterf�hrung in Schweinbach saniert wird. Bei der Radbefahrung wurde bem�ngelt, dass die Auffahrt zu steil ist. K�nnte man das nicht mitmachen? Der B�rgermeister erkl�rt, dass leider f�r zus�tzliche Ma�nahmen kein Geld mehr drinnen ist. Am Wichtigsten sei die Abdichtung des Korpus. g) GREM Gerhard Wolfmayr stellt fest, die Alte Linzer Stra�e von Katzbach bis zum Schotterwerk ist in einem schlechten Zustand. K�nne man nicht als Nachbargemeinde ein Ersuchen um Sanierung an Linz stellen? h) GREM Kainm�ller berichtet, am Rothenb�hl, speziell beim Steiner in der Kurve wachsen die Str�ucher auf die Stra�e. Der B�rgermeister sagt, man werde wieder einen Artikel in die Gemeindenachrichten geben, dass die Grundbesitzer die Str�ucher schneiden m�ssen. Genehmigung der Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung: Gegen die w�hrend der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung vom 10.05.2012 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung ersch�pft ist und sonstige Antr�ge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schlie�t der Vorsitzende die Sitzung um 20:40 Uhr. .................................................. ............................................... Vorsitzender Schriftf�hrer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom ............................ keine Einwendungen erhoben wurden / �ber die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf,.......................... ................................................... Vorsitzender ����������..�� . �����������..� Mitglied �VP-Fraktion Mitglied SP�-Fraktion �����������.. ������������. Mitglied-FP�-Fraktion Mitglied Gr�ne-Fraktion 1 23 Sitzungsprotokoll f�r die Sitzung: Gemeinderat am 05.07.2012 1