Lfd.Nr.: 7, 2018 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 13.12.2018 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 2 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Roland Auböck (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) ab Top 10 Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ingrid Gattringer (ÖVP) für Sabine Link Johann Lehner (ÖVP) für Sabine Kainmüller Heidemarie Fürst (ÖVP) für Lisa Mühlberger Dietmar Jowanka (ÖVP) für Günther Lehner Thomas Frisch (SPÖ) für Mario Moser-Luger Sabine Engl (GRÜNE) für Andreas Grillnberger Es fehlten entschuldigt: Günther Lehner Sabine Link Mario Moser-Luger diplômé Sabine Kainmüller Lisa Mühlberger Andreas Grillnberger Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2019-2023; Beschlussfassung 2 Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2019; Beschlussfassung 3 Prioritätenreihung der geplanten außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf im MFP-Zeitraum 2019-2023; Beschlussfassung 4 Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2017 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung 5 Wasserverband Untere Gusen; Änderung der Zinssatzkonditionen des Abstattungskreditvertrages vom 9.12.2009; Beschlussfassung 6 Amtshauserweiterung; Endgültiger Finanzierungsplan-Nr. 05, Beschlussfassung 7 Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2019; Beschlussfassung 8 Kreditüberschreitungen Nr. 1/2018; Beschlussfassung 9 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2); Finanzierungsplan Nr. 02; Beschlussfassung 10 Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - BBG Langwiesen-Baulos 2; Anpassung des Finanzierungsplanes (Nr.02); Beschlussfassung 11 VB I Daniel Prochiner; Bestellung zum Kassenführer mit Wirkung 1. Jänner 2019; Beschlussfassung 12 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 19.11.2018; Kenntnisnahme 13 Pachtvertrag Freizeitanlage Schweinbach; Änderung der Pachtdauer; Beschlussfassung 14 Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf 2019; Beschlussfassung 15 Schöffl Stefan und Annemarie; Grundtausch aus einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parz. 2673/2, KG. Klendorf mit dem Grundstück 1800/4, KG. Klendorf (Löschwasserbehälter Amberg); Tauschvertrag; Beschlussfassung 16 Auflassung eines Teilstückes des öffentlichen Gutes Parzelle 2673/2, KG. Klendorf (Amberg - Schöffl); Beschlussfassung einer Verordnung 17 Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer über den Erwerb von Teilflächen der Grundstücke Nr. 1600/1, 1611, 1615 und 1618, KG. Engerwitzdorf, zur Errichtung eines Dammes aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung 18 Abtretung in das öffentliche Gut Parz. 2733/4 und 2478/2, KG. Engerwitzdorf, für den Kreuzungsumbau in Schweinbach (Brückler, Gallneukirchner Straße) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung 19 Errichtung eines Gehsteiges an der Katsdorfer Landesstraße L 1464 von der Einfahrt Wolfing bis zur bestehenden Bushaltestelle (Richtung Katsdorf); Beschlussfassung 20 Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.12.2008 betreffend die Errichtung eines Gehsteiges von Engerwitzberg (Punzengraben) bis Klammmühle; Beschlussfassung 21 Straßenbauprogramm 2019; Beschlussfassung 22 Wasserleitungsbauprogramm 2019; Beschlussfassung 23 Straßenbenennung im Bereich Linzerberg - Schebagründe; Beschlussfassung 24 Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Bezugsgebühr; Beschlussfassung 25 Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung 26 Änderung der Kanalgebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung 27 Kostenbeteiligung der Gemeinde Engerwitzdorf am Glasfaserausbau durch die Firma Linz Net; Beschlussfassung 28 Änderung der Vereinbarung über das Globalbudget für die Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling; Beschlussfassung 28 a Vereinbarung Feuerwehr Schmiedgassen; Beschlussfassung 28 b Vereinbarung Feuerwehr Schweinbach; Beschlussfassung 28 c Vereinbarung Feuerwehr Treffling; Beschlussfassung 29 SportUNION Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2019; Beschlussfassung 30 ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2019; Beschlussfassung 31 Musikverein Engerwitzdorf, Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2019; Beschlussfassung 32 Änderung der Vereinbarung über das Globalbudget für die Volksschulen Engerwitzdorf-Schweinbach und Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschlussfassung 33 SPAR Österreichische Warenhandels AG, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Kerngebiet" im Bereich der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 5.100 m²; Grundsatzbeschlussfassung 34 Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 27 (Königsdorfer, Gassner, Gstöttenmair, Schöffl - Schweinbach); Beschlussfassung der Stellungnahmen 35 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 52 (Haider - Engerwitzdorfer Straße); Beschlussfassung der Stellungnahmen 36 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 73, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 29 (Ritzberger - Lerchenweg); Beschlussfassung der Stellungnahmen 37 SPAR Österreichische Warenhandels AG, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um Änderung des BPL Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle Nr. 2372 KG Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung 38 Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 03.11.2016 Zl. 0300-162.020-10972-2016 (Bescheid gem. § 49 Oö. Bauordnung - Herstellung des konsensgemäßen Zustandes); Zurückverweisung an die 1. Instanz; Beschlussfassung 39 Reichinger Gottfried und Leopoldine; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Korrektur und geringfügige Erweiterung der Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude "Gastgewerbebetrieb" im Bereich der Parzellen .12/1 und 145/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung 40 Berichte aus den Arbeitskreisen 41 Bericht des Bürgermeisters 42 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 04.12.2018 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 11.10.2018 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 36 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:03 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2019-2023; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA stellt fest, die Gemeindeverwaltung informierte nach der Einladung zur Finanzausschusssitzung die Fraktionsobleute, dass der Voranschlags- und MFP-Entwurf 2019 bzw. 2019-2023 ab 26.11.2018 im Intranet der Gemeinde bereitgestellt wird. Im Voranschlagserlass des Amtes der OÖ. Landesregierung wird zwar eine positive Entwicklung der Bundesabgaben-Ertragsanteile für das Jahr 2019 prognostiziert, jedoch werden auch die wesentlichen Pflichtausgaben wie Krankenanstaltenbeitrag, SHV-Umlage und auch die Aufwendungen für die Kinderbetreuung stark ansteigen, wodurch dieser Einnahmeneffekt wieder egalisiert werden wird. Daneben weist der Österreichische Gemeindebund in der Zeitschrift Kommunal (Ausgabe 11/2018) darauf hin, dass der sogenannte Familienbonus den Gemeinden jährlich rund € 140 Mio. an Ertragsanteilen kosten wird. Unter dem vom Gemeinderat festgelegten strategischen Leitsatz eines Haushaltsausgleiches wurde die Mittelfristige Finanzplanung als auch der VA 2019 erstellt. Dieser Ausgleich ist in den Jahren 2019 – 2022 jedoch nur durch die Entnahmen aus der Allgemeinen Rücklage (rund € 840.000,00) möglich. Erst im Jahr 2023 zeigt sich aus heutiger Sicht eine leichte Entspannung der Budgetdaten. Um sich ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde machen zu können, wird im Folgenden eine Mehr-Jahres-Betrachtung anhand zentraler Kennzahlen dargestellt. 1 Die letzten 15 Jahre – 2004 bis 2018 1.1 Ertragskraft (Öffentliche Sparquote) – Was blieb in der laufenden Gebarung über? Die Kennzahl spiegelt das Verhältnis zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben (SALDO 1 der Querschnittsrechnung: Ergebnis der laufenden Gebarung). Der Überschuss der laufenden Gebarung (ÖSQ) zeigt ein Auf und Ab auf hohem Niveau. Von knapp 13 Prozent 2004 auf 23 Prozent bis 2008. Dann ging es aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 wieder bis auf 10 Prozent zurück, um in den Folgejahren wieder auf 25 Prozent (2014) zu steigen und fällt bis 2018 (Voranschlagswert) wieder auf rund 10 Prozent. Der Rückgang 2004 bis 2006, 2008 bis 2010 sowie 2017 ist auf zwei Faktoren zurückzuführen: * Externe Entwicklungen – 2003 bis 2006 Budgetkonsolidierung des Bundes durch Verschiebung im FAG 2001 zu Lasten von Ländern und Gemeinden; 2009/2010 weltweite Wirtschaftskrise; 2017 schwaches Wirtschaftswachstum und schlechte Entwicklung der Ertragsanteile bei gleichzeitiger Zunahme der Transfers an Träger des öffentlichen Rechtes (Krankenanstaltenbeitrag, SHV) * Ausbau der Infrastruktur mit großen Investitionen und entsprechenden Folgelasten – 2003 Schule, 2010 Kulturhaus, 2017 Kinderbetreuung Schweinbach und Amtshauszubau * Die Kennzahl 2018 beruht auf der Basis des VA 2018; sollte mit dem Rechnungsabschlussergebnis jedoch besser ausfallen 1.2 Eigenfinanzierungskraft (Eigenfinanzierungsquote) – Kann alles mit eigenen Mitteln finanziert werden? Nein – für große Investitionen werden angesparte Rücklagen verwendet oder manchmal auch neue Schulden aufgenommen. Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) war in den letzten 15 Jahren fast immer über 100 Prozent – außer es wurden große Investitionen getätigt. Die fallende Tendenz zeigt auch auf ein teilweises Aufbrauchen der Rücklagen für Investitionen (Wasser- und Kanalbau, Straßenbau). Diese Kennzahl zeigt, in welchem Ausmaß die laufenden Ausgaben und Investitionen ohne Fremdmittel durch laufende Einnahmen und Einnahmen aus der Vermögensveräußerung gedeckt werden. 1.3 Verschuldung – Wie lange dauert es die Schulden zurückzuzahlen? Die Kennzahl VSD zeigt, wie lange auf Basis des durchschnittlichen Saldos der laufenden Gebarung (Saldo 1) die Rückzahlung bestehender Darlehen dauert, ohne neue Investitionen zu tätigen. Es wird demnach angenommen, dass die gesamten Überschüsse der laufenden Gebarung zur Schuldentilgung verwendet werden. Die Verschuldungsdauer (VSD) ist von zwei Größen bestimmt – der Höhe der Schulden und dem Überschuss der lfd. Gebarung. In 10 der letzten 15 Jahre war die VSD zwischen 3 und 7 Jahren und damit sehr gering. In drei von 15 Jahren war sie zwischen 10 und 12 Jahren und damit im Durchschnitt. In der Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2008 ist die VSD nicht über 9 Jahre gestiegen – trotz der Investitionen in das Kulturhaus. Die Steigerung 2017 ist wieder einerseits auf die schwache Entwicklung der Ertragsanteile, andererseits auf die trotzdem stattfindenden Steigerungen der Transferzahlungen an Träger des öffentlichen Rechts zurückzuführen. Der Wert für 2018 wurde auf Basis des Voranschlages 2018 errechnet. Auch hier sollte das RA-Ergebnis 2018 einen besseren Wert ergeben. 1.4 Freie Finanzspitze (Finanzielle Leistungsfähigkeit) – Was bleibt für neue Projekte über? Diese Kennzahl zeigt das Ergebnis der fortdauernden Gebarung (laufende Gebarung unter zusätzlicher Berücksichtigung der laufenden Tilgungsverpflichtungen) in Relation zu den laufenden Einnahmen an. Die Kennzahl zeigt daher, wie hoch der finanzielle Spielraum für neue Investitionen inkl. allfälliger Folgelasten ist. Die Freie Finanzspitze (FSQ) lag in 4 der letzten 15 Jahren bei 15 Prozent und darüber, nur in vier Jahren ist sie unter/um 5 Prozent gekommen. Auch hier mit 2005/2006 sowie 2010 und 2017 in den Jahren nach den Großinvestitionen. Für das Jahr 2018 gilt das gleiche wie schon oben erwähnt. 2 KDZ-Quicktest – Bonitätswertung 2004 - 2018 Engerwitzdorf steht gut da – in vier Jahren (2013 bis 2016) war die Bonität sehr gut. 2004 war sie durchschnittlich aufgrund der Investition in die Schule und des Versuchs des Bundes, sein Budget zu Lasten der Gemeinden zu sanieren. 2008 zeigte sich wieder ein gut bis sehr gut aufgrund der umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen. 2009/2010 war die Bonität wieder durchschnittlich aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Investition in das Kulturhaus. Die folgenden Konsolidierungsmaßnahmen führten wieder zu einer substanziellen Verbesserung. Aufgrund der getätigten und anstehenden Investitionen und der ungünstigen Rahmenbedingungen (Ertragsanteile, Transfers) zeichnet sich wieder ein Rückgang auf eine durchschnittliche/genügende Bonität ab. Die Werte für 2018 basieren wieder auf den VA 2018. Bonitätsbewertung 81 - 100 Punkte Sehr gut 61 - 80 Punkte Gut 41 - 60 Punkte Durchschnitt 21 - 40 Punkte Genügend unter 20 Punkte Unzureichend Zusammenfassend zeigt sich, dass die Gemeindefinanzen potenziell gut bis sehr gut sind und externe Faktoren wie auch größere Investitionen eine Veränderung auf durchschnittlich nach sich ziehen. 3 Ausblick bis 2023 auf Basis der mittelfristigen Planung 2019-2023 Bis zum Jahr 2023 zeigt sich insgesamt eine Verbesserung auf die Durchschnittsnote 2,2. Bis auf die Substanzerhaltungsquote (SEQ) bleiben alle Werte gleich bzw. verbessern sich bis zum Finanzjahr 2023. Die Substanzerhaltungsquote beurteilt, in welchem Ausmaß die getätigten Investitionen die Vermögenssubstanz erhalten. Der Rückgang der SEQ ist auf den Rückgang der Investitionen (vor allem im AOHH) nach dem geplanten Bau der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach zurückzuführen.     ÖSQ EFQ FSQ VSD (Jahre) SDQ SEQ (Ausmaß) Note 2019 Kennzahl 11,17 % 74,96 % 7,31 % 5,33 4,1 % 7,7   Note 4 5 3 2 1 1 2,7 2020 Kennzahl 13,72 % 102,12 % 9,15 % 3,28 8,12 % 2,9 Note 4 2 3 1 1 1 2,0 2021 Kennzahl 13,36 % 115,32 % 8,94 % 2,53 13,52 % 1,5 Note 4 1 3 1 2 1 2,0 2022 Kennzahl 13,89 % 109,66 % 9,37 % 2,38 3,87 % 0,35 Note 4 1 3 1 1 5 2,5 2023 Kennzahl 15,25 % 111,4 % 10,42 % 2,20 3,75 % 0,32 Note 3 1 2 1 1 5 2,2 Eine Darstellung der Bonitätswertung wie unter Punkt 3 für die Jahre 2019 – 2023 hat folgendes Aussehen: 4 Weitere Eckdaten MFP 2019 – 2023 Das Budget im Ordentlichen Haushalt unterliegt keinen wesentlichen Schwankungen und bewegt sich zwischen 16,0 und 17,0 Mio. EUR. Im Außerordentlichen Haushalt wird 2019 ein Maximum mit 10,3 Mio. und 2023 ein Minimum mit 0,3 Mio. EUR erreicht. Neben den KDZ Kennzahlen lassen sich auch noch folgende Kennzahlen aus dem Ordentlichen Haushalt der MFP berechnen.   2019 2020 2021 2022 2023 Personalausgabenquote 18,21 18,88 18,39 18,96 18,43 Verwaltungs- und Betriebsaufwandsquote 27,97 25,23 24,88 24,62 24,44 Steuereinnahmenquote 16,62 16,48 16,60 16,57 16,49 Ertragsanteilsquote 50,25 50,54 51,32 52,12 52,81 Gebührenquote 17,95 18,71 18,42 18,06 17,78 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan 2019 – 2023 beschließen. GVM Mag. Schwarzenberger betont, der MFP ist ein solides Planungsinstrument, das die Arbeit im Gemeinderat unterstützt. Die Kennzahlen sind sehr positiv, die Gemeinde ist sparsam unterwegs. GRM Mandl bedankt sich für die guten Ausführungen in der Finanzausschusssitzung. Er merkt an, der Wunsch nach günstigen Wohnungen für unsere Jugend ist noch offen, eventuell auch ein Platz, wo sich die Senioren treffen können sowie eine Stelle, wo Personen kurzfristig gepflegt werden. GRM Pühringer W. stellt fest, trotz des Wirtschaftswachstums ist es gelungen, Investitionen zu tätigen. Zu den Rücklagenentnahmen sei er etwas skeptisch. Er bedankt sich für die gute Aufbereitung der Unterlagen. GRM Dr. Niebsch lobt, das Budget wird sehr sorgfältig und bedacht erstellt. Über bestimmte Positionen jedoch sollte extra abgestimmt werden. Beim Straßenbau werde zu viel Geld ausgegeben, welches anderswo besser investiert wäre. Der Bürgermeister betont, bei größeren Investitionen sinken die Rücklagen, die zuvor entsprechend angespart wurden. Er bedankt sich für die tolle Vorbereitung des MFP, welche heuer sehr schwierig war. Abstimmungsergebnis. Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 2. Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2019; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA führt aus, dass unter Einhaltung der vom Gemeinderat festgelegten strategischen Leitsätze eines Haushaltsausgleiches und einer bestmöglichen Kostendeckung bei den Betrieben und Einrichtungen, das Budget für 2019 nur durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von € 363.000,00 ausgeglichen erstellt werden konnte. Die Aufsichtsbehörde wies auch heuer wieder in ihrem Voranschlagserlass 2019 auf die Einhaltung des Österreichischen Stabilitätspaktes 2012 hin. Demnach sind die Gemeinden verpflichtet, insgesamt ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis zu erreichen. Die im Voranschlagserlass des Landes für das Finanzjahr 2019 vorgegebenen Zahlen wurden berücksichtigt. Allgemeine Informationen und Wirtschaftliche Entwicklung: Die Entwicklung der Bundesabgaben-Ertragsanteile in den vergangenen Jahren hat einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Stabilität der oberösterreichischen Gemeinden bewirkt. Für das Finanzjahr 2018 zeichnet sich ab, dass die Einnahmen der Oö. Gemeinden aus den Ertragsanteilen höher als die prognostizierten Werte ausfallen werden. Die Prognose des BMF zur Entwicklung der Ertragsanteile für 2019 sieht für die Gemeinden in OÖ eine Steigerung von etwa 3 % auf Basis der vorläufigen Isteinnahmen 2018 vor. Für das kommende Jahr haben wir € 7,66 Mio. an Ertragsanteilen veranschlagt, das sind rund € 270.000,00 mehr gegenüber den zu erwartenden Einnahmen im Jahr 2018. Für die bereits bekannten hohen Pflichtausgaben wie den Krankenanstaltenbeitrag (€ 1.910.000,00), die SHV-Umlage (2.016.000,00) und für die Kinderbetreuung (aus Abschnitte 21, 24 und 25 gesamt € 1.523.000,00) wurde gegenüber 2018 eine Erhöhung von knapp unter € 300.000,00 auf gesamt € 5.449.000,00 vorgesehen. Somit sind die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen durch die drei genannten Ausgabepositionen mehr als aufgebraucht. Einnahmenseitig wird mit Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer von € 120.000,00 gerechnet; dagegen entfällt die Finanzzuweisung nach § 24/1 FAG aufgrund der besseren Bevölkerungsentwicklung der Gemeinde Engerwitzdorf in den Jahren 2013-2017 gegenüber dem Land OÖ. Diese betrug 2018 noch rund € 122.000,00. Abgaben/Gebühren/Tarife: Eine Anhebung der Wasserbezugsgebühr von € 1,53 auf € 1,56 je m³ sowie Wasser- und Kanalanschlussgebühr (Wassermindestanschlussgebühr von € 1.971,00 auf € 2.014,00 und Kanalmindestanschlussgebühr von € 3.290,00 auf € 3.359,00 exkl. Ust) für 2019 ist aufgrund der Vorgaben des Landes OÖ erforderlich. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.10.2012, wonach die Hundeabgabe jährlich in Anlehnung des VPI angeglichen wird, beträgt diese im Jahr 2019 € 46,00. Bei der Abfallbeseitigungsgebühr (Restmüll und Biogebühr) ist per 1.1.2019 keine Erhöhung erforderlich bzw. vorgesehen. Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale: Mit Erlass des Amtes der oö. Landesregierung vom 22. Oktober 2018 werden die Gemeinden informiert, dass sie zur Abdeckung der Kosten für Wohnungen, die nicht für einen Hauptwohnsitz verwendet werden, denen auch keine adäquaten Abgabenerträge gegenüberstehen, einen Zuschlag auf die touristische Freizeitwohnungspauschale lukrieren können. Die im § 57 des oö. Tourismusgesetz 2018 geschaffene Möglichkeit, einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale auszuschreiben und einzuheben, stellt eine landesgesetzliche Ermächtigung im Sinne des § 8 Abs. 5 F-VG 1948 dar. Der Gemeindezuschlag knüpft unmittelbar an die Freizeitwohnungspauschale des Landes an. Der Höchstbetrag des jährlichen Zuschlags beträgt: - für Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche sowie für Dauercamper 150 % der Freizeitwohnungspauschale (= 36fache der Ortstaxe) o € 2,00 x 36 = € 72,00 x 150% --> Gemeindezuschlag = € 108,00 - für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche 200 % der Freizeitwohnungspauschale (=54fache der Ortstaxe) o € 2,00 x 54 = € 108,00 x 200% --> Gemeindezuschlag = € 216,00 Eine vorsichtige Schätzung für 2019 ergab einen Betrag von rund € 29.000,00. Hinweis: die Freizeitwohnungspauschale für das Land OÖ ist von den Gemeinden einzuheben und an das Land OÖ abzuführen. Für den entstehenden Verwaltungsaufwand können die Gemeinden 5 % einbehalten. Rücklagen- und Darlehensentwicklung: Die Entwicklung der Rücklagen und Darlehen sind ab der Seite 108 des Voranschlages ersichtlich. Außerordentlicher Haushalt: Die dargestellte Abwicklung der Vorhaben im außerordentlichen Haushalt gilt unter der Voraussetzung, dass die angeführten und zum Teil angenommenen Einnahmen von dritter Seite auch fließen. Investitionen Für das Finanzjahr 2019 können rund € 11,1 Mio. an Investitionen (QU-KZ 40 und 41) veranschlagt werden; dies entspricht einer Erhöhung von etwa € 6,5 Mio gegenüber 2018. Die hohen Investitionen sind vor allem auf den geplanten Baubeginn der Volksschule in Schweinbach sowie auf die Wasser- und Kanalbauten im AOHH zurückzuführen. An Instandhaltungsmaßnahmen (Post 611 bis 619) werden rund € 498.000,00 präliminiert. Haushaltskennzahlen: Im Voranschlag 2019 sind wiederum markante Kennzahlen angeführt. Diese beinhalten die bisher bekannten vom KDZ entwickelten Kennzahlen sowie weitere Kennzahlen auf Basis des Budgets und der Einwohnerentwicklung der Gemeinde Engerwitzdorf. Sie befinden sich im Anhang des Budgetentwurfs. Die Durchschnittsbewertung der KDZ-Kennzahlen für 2019 beträgt nach dem Schulnotensystem 2,7 (Vergleich VA 2018: ebenfalls 2,7). Aufgrund der VRV 2015 neu ist dies die letzte kamerale Budgeterstellung. Ab dem Finanzjahr 2020 kommt das sogenannte „Drei Komponenten-System“ einer Finanzierungs-, Ergebnis- und Vermögensrechnung zur Anwendung. Damit werden der Politik, der Verwaltung wie auch den interessierten BürgerInnen neue Informationen zur Verfügung gestellt. Mit der VRV 2015 werden Voranschlag und Rechnungsabschluss auch hinsichtlich Aufbau, Gliederung und Inhalt ein neues Aussehen haben. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den für das Finanzjahr 2019 im ordentlichen Haushalt mit € 16,980.000,00 in Einnahmen und Ausgaben und im außerordentlichen Haushalt mit € 10.315.700,00 ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erstellten Voranschlag beschließen. GVM Mag. Schwarzenberger wiederholt, vieles im Budget ist von außen vorgegeben. Es wurde sehr ausgewogen und vorsichtig budgetiert, daher ist ein Ausgleich durch die Rücklagenentnahme möglich. Er bedankt sich für die akribische und genaue Vorbereitung. GRM Mandl ersucht um eine weitere Schulung zur VRV 2015 anhand der aktuellen Zahlen aus Engerwitzdorf. GRM Pühringer W. betont, entscheidend ist ein ausgeglichenes Budget. Er merkt an, der Bereich Kultur ist in den letzten Jahren sehr überproportional gestiegen. GVM DI Wagner wünscht, Investitionen im Umweltbereich in den nächsten Jahren strukturierter vorzunehmen. Der Bürgermeister antwortet, die Gemeinde machte schon einiges im Energie- und Umweltbereich und wird auch weitermachen. Er bedankt sich bei allen, die zur Budgeterstellung beigetragen haben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 3. Prioritätenreihung der geplanten außerordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf im MFP-Zeitraum 2019-2023; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA informiert, so wie im Vorjahr weist das Amt der OÖ. Landesregierung mit dem Voranschlagserlass für das Finanzjahr 2019 bzw. für die MFP-Periode 2019-2023 unter Punkt 1.6. darauf hin, dass für die Realisierung künftiger Vorhaben nunmehr eine wesentliche Bedeutung auf den MFP zukommt. Der MFP wird beginnend mit dem Jahr 2019 eine Prioritätenreihung der neuen Vorhaben und den Nachweis der verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde abbilden müssen. Eine Antragstellung für Vorhaben ohne entsprechende Prioritätenreihung im MFP wird künftig nicht mehr möglich sein. Eine Änderung der Prioritätenreihung von Vorhaben während des Finanzjahres kann nur mittels Gemeinderatsbeschluss erfolgen. Die vom Gemeinderat beschlossene Prioritätenreihung ist Basis für die Mittelgewährung innerhalb der „Gemeindefinanzierung Neu“. Neben der Abbildung der Projektkosten und der Projektfinanzierung (AO Vorhaben) sind für den ordentlichen Haushalt entsprechende Folgekostenberechnungen anzustellen und im MFP zu berücksichtigen. Vorschlag der Reihung der neu geplanten Vorhaben: Priorität neue geplante Vorhaben Vorhaben-Nr. geplante Gesamtausgaben im MFP-Zeitraum 2019-2023 1 VS Engerwitzdorf-Schweinbach-Neubau und Turnsaal-Sanierung 212 9.713.000 2 Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf 2021-2023 662 350.000 3 Siedlungsstraßenbau 2021-2024 609 750.000 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Prioritätenreihung der neu geplanten Vorhaben im MFP 2019-2023 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2017 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA berichtet, dass gemäß § 99 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2017 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen ist. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Prüfungsberichtes stellt GVM Schwarz, MBA den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Rechnungsabschluss 2017 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Wasserverband Untere Gusen; Änderung der Zinssatzkonditionen des Abstattungskreditvertrages vom 9.12.2009; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA teilt mit, die Gemeinde Engerwitzdorf mit ist 2,6 % am Wasserverband Untere Gusen beteiligt. Der Gemeinderat beschloss am 29.10.2009 den Abschluss eines Bürgschaftsvertrages zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der OÖ. Landesbank AG für einen Abstattungskredit über € 3 Mio. für den Wasserverband Untere Gusen (Sanierung und Ausbau der Verbandsanlage) mit Sitz in St. Georgen in Höhe von max. € 78.000,00 (= 2,6 % von € 3,000.000,00). In diesem Abstattungskredit wurde seinerzeit ein Aufschlag von 0,4% auf den 3-Monatseuribor festgelegt. Nunmehr hat der Vorstand des Wasserverbandes am 5.11.2018 beschlossen, den variablen Zinssatz auf einen Fixzinssatz zu ändern. Der Darlehensrest per Juni 2018 beläuft sich auf rund € 2,232.721,00 (aktueller Anteil für die Gemeinde Engerwitzdorf: € 58.051,00). Die Laufzeit endet am 30.09.2034. Mit der Landesbank konnte ein Fixzinssatz von 1,67 % bis Laufzeitende festgelegt werden. Die Verbandsgemeinden werden ersucht dieser Zinssatzänderung mittels Gemeinderatsbeschluss zuzustimmen. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Kenntnisnahme der Änderung der Variablen Verzinsung auf einen Fixzinssatz von 1,67 % bis Laufzeitende (30.09.2034) für den oben angeführten Abstattungskredit für den Wasserverband Untere Gusen bei der OÖ. Landesbank beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Amtshauserweiterung; Endgültiger Finanzierungsplan-Nr. 05, Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA erinnert, der Gemeinderat hat am 1.2.2018 den Finanzierungsplan-Nr.04 mit folgendem Aussehen beschlossen: Vorhaben-Nr.: 100 FIN: 16.01.2018 GRS: 01.02.2018 Amtshauserweiterung FP 04 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 3.420 59.448 13.000 75.868 Baumeisterarbeiten   284.225 191.000 475.225 Einrichtung   36.043 13.871 49.914 Eigenleistung der Gde.   2.193 2.800 4.993 S u m m e : 3.420 381.909 220.671 606.000           Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine Rücklage 3.420 228.216 66.371 298.007 Bedarfszuweisung   151.500 151.500 303.000 Eigenleistung der Gde.   2.193 2.800 4.993 S u m m e : 3.420 381.909 220.671 606.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Das Vorhaben wurde im Frühjahr 2018 abgeschlossen. Nach Rücksprache mit unserem Steuerberatungsbüro ist ein teilweiser Vorsteuerabzug im Ausmaß von 30% möglich. Nach Abwicklung aller Schlussrechnungen ergibt sich folgende Ausgabenzusammenstellung: Fremdleistungen netto: € 501.539,00 20 % Umsatzsteuer € 100.308,00 Eigenleistungen € 4.119,00 Gesamtausgaben-Brutto € 605.966,00 abzgl. anteilige Vorsteuer (30%) € 30.092,00 Gesamt-Ausgaben: € 575.874,00 Durch den möglichen Vorsteuerabzug konnte das Vorhaben um rund € 31.100,00 unter dem ursprünglichen Kostenrahmen abgerechnet werden. Nach Antragstellung auf Flüssigmachung der BZ-Mittel teilte das Land OÖ mit, den 50%ige BZ-Mittel-Anteil um € 15.150,00 zu kürzen. Der gekürzte Betrag ist zwischenzeitlich vom Land OÖ überwiesen worden. Der endgültige Finanzierungsplan-Nr.05 stellt sich wie folgt dar: Vorhaben-Nr.: 100 FIN: 04.12.2018 GRS: 13.12.2018 Amtshauserweiterung FP 05 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 3.420 59.448 14.969 77.837 Baumeisterarbeiten   284.225 152.652 436.877 Einrichtung   36.043 20.998 57.041 Eigenleistung der Gde.   2.193 1.926 4.119 S u m m e : 3.420 381.909 190.545 575.874           Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine Rücklage 3.420 228.216 52.269 283.905 Bedarfszuweisung   151.500 136.350 287.850 Eigenleistung der Gde.   2.193 1.926 4.119 S u m m e : 3.420 381.909 190.545 575.874 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten endgültigen Finanzierungsplanr-Nr.05 für das Vorhaben Amtshauserweiterung mit Gesamtkosten von € 575.874,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7. Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2019; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreter GRM Doblhammer berichtet, dass zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der Gemeindekassa die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich ist. Gemäß § 83 der Gemeindeordnung darf dafür ein Viertel der Einnahmen des OHH (für 2019 lt. MFP 2018 – 2022 rund € 3,8 Mio.) nicht überschritten werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur Gänze ausgenützt. Wir haben die Raiffeisenbank, die Sparkasse und die Oberbank daher Anfang September 2018 um Legung eines Angebotes über je € 1.000.000,00 gebeten. Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben: Raiba Gallneukirchen Sparkasse Gallneukirchen Oberbank Gallneukirchen SOLL Zinssatz Variante variabel: Basis 6-Monats-Euribor - Aufschlag: 50 BP - Mindestens 0,5 % pa - Per 08.10.2018: 0,50 % pa - Aufschlag: 52 BP - Mindestens 0,52 % pa - Per 08.10.2018: 0,52 % pa - Aufschlag: 75 BP - Mindest. 0,75 % pa - Per 08.10.2018: 0,75 % pa SOLL Zinssatz Variante fix: - Per 08.10.2018: 0,60 % pa - Basis: 12-Monats-Euribor + 44 BP Aufschlag - Per 08.10.2018: 0,44 % pa - Kein Angebot Spesen Variante variabel: - lt. detaillierter Auflistung für Geschäftskonten - lt. detaillierter Auflistung für Geschäftskonten - bankübliche Kontoführungsspesen Spesen Variante pauschal: - Kein Angebot - € 2.500 pa - Kein Angebot HABEN Zinssatz Variante variabel: - Abschlag 15 BP auf Basis 6-M. Euribor; mind. 0,05% pa - 0,01 % baw. - kein Angebot HABEN Zinssatz Variante fix: - 0,05 % pa - kein Angebot - kein Angebot Da auch im kommenden Jahr keine größeren bzw. längerfristigen Kontoüberziehungen bei den beiden bestehenden Girokonten zu erwarten sind und somit äußerst geringe Sollzinsen anfallen werden (Durchschnitt der letzten 5 Jahre: € 12,95), sind für die Beurteilung der Angebote die Höhe der Spesen ausschlaggebend. Die Erfahrung aus dem Jahr 2017 zeigt, dass die Sparkasse Gallneukirchen um rund € 2.500,00 weniger an Spesen als die Raiffeisenbank Region Gallneukirchen verrechnet hat. Aufgrund dieser Angebote ist der Zuschlag für den Kassenkredit der Allgemeinen Sparkasse Gallneukirchen zu erteilen (Sollzinssatz: Variante fix, Spesen: Variante Pauschale, Habenzinssatz: Variante variabel). Im Habenbereich werden je nach Verfügbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen, nach Marktanalyse auch andere Banken berücksichtigt. GRM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den bestehenden Kassenkreditvertrag über € 1.000.000,00 bei der Sparkasse Gallneukirchen: Sollzinssatz: Variante fix, Spesen: Variante Pauschale und Habenzinssatz: Variante Variabel bis 31.12.2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Schwarz, MBA nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 8. Kreditüberschreitungen Nr. 1/2018; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA stellt fest, dass folgender Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung von Kreditüberschreitungen gem. § 15 Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in Höhe von € 30.700,00 vorliegt: 1/617/040 Unkrautkehrbesen als Zusatzgerät für Kleintraktor Überschreitung: € 5.700,00 Begründung: Der Gemeinderat beschloss im Oktober 2017 auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Als Ersatz wurde für die Beseitigung von Unkraut ein Unkrautkehrbesen als Zusatzgerät für den Kleintraktor angekauft. Die Kosten betrugen rund € 5.700,00. Bedeckung: Die Bedeckung ist durch Einsparungen beim Konto 1/617/452 (Treibstoffe für Bauhof) gegeben. 1/612/7281 Straßenzustandserfassung und PMS-Analyse der Gemeindestraßen Überschreitung: € 25.000,00 Begründung: Der Gemeindevorstand beschloss am 10.09.2018 die Vergabe der Straßenzustandserfassung mit PMS-Implementierung und Analyse an die Firma PMS zum Preis von € 44.671,20. Die für 2020/2021 geplante Überprüfung wurde vorgezogen, da gemäß VRV 2015 NEU sämtliche Straßenflächen und Brücken bis 31.12.2019 ins Anlagevermögen der Gemeinde aufzunehmen sind und entsprechend der Zustände bewertet werden müssen. Aus diesem Grund wurde die Zustandserfassung vorgezogen. Die Finanzierung soll zum Teil noch heuer erfolgen. Wir gehen für das heurige Jahr von einem zu leistenden Betrag von rund € 35.000,00 aus. Bedeckung: Die Bedeckung ist durch Minderausgaben beim Konto 1/419/752 (SHV-Umlage) gegeben. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführte Kreditüberschreitung Nr. 1/2018 in Höhe von € 30.700,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2); Finanzierungsplan Nr. 02; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA berichtet, dass der Gemeinderat am 5. Juli 2018 den ersten Finanzierungsplan zum Vorhaben ASKÖ Treffling – Dachsanierung – Teil 2 mit Gesamtnettokosten von € 80.000,00 beschloss. Dieser hatte folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 274 FinA:19.06.2018 GRS: 05.07.2018 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2 -Klubgebäude) FP 01 Ausgaben (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 5.000     5.000 Baumeisterarbeiten 75.000     75.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000           Einnahmen (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Allgem. Rücklage 40.000     40.000 ASKÖ Dachverband 3.500     3.500 Fußballverband 3.500     3.500 Landesbeitrag 13.000     13.000 Bundesmittel 20.000     20.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Zwischenzeitlich haben wir seitens des Landes die Mitteilung einer Förderung von rund € 17.000,00 für 2019 (bisherige Annahme € 13.000,00 für 2018) erhalten. Seitens der ASKÖ Treffling haben wir über Förderungszusagen des ASKÖ-Dachverbandes und des OÖ. Fußballverbandes noch keine Informationen erhalten. Der neue Finanzierungsplan sieht dafür nur noch € 3.500 für beide Organisationen vor. Das Bauvorhaben ist baulich abgeschlossen, die ausstehenden Schlussrechnungen werden in Kürze erwartet und sollten heuer noch beglichen werden. Der Finanzierungsplan-Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 274 FinA: 16.10.2018 GRS: 13.12.2018 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2 -Klubgebäude) Entwurf FP 02 Ausgaben (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 5.000     5.000 Baumeisterarbeiten 75.000     75.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000           Einnahmen (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Allgem. Rücklage 30.000 9.500   39.500 ASKÖ Dachverband   3.500   3.500 Fußballverband     Landesbeitrag   17.000   17.000 Bundesmittel 20.000     20.000 S u m m e 50.000 30.000 0 80.000 Abgang/Überschuss -30.000 30.000 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Vorhaben ASKÖ Treffling – Sanierungsmaßnahmen (Teil 2-Klubgebäude) mit einer Gesamtsumme von € 80.000,00 exklusive Umsatzsteuer beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - BBG Langwiesen-Baulos 2; Anpassung des Finanzierungsplanes (Nr.02); Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA teilt mit, dass der Gemeinderat am 24.05.2018 den Finanzierungsplan-Nr. 01 für die Abwasserbeseitigungsanlage BA16 (BBG Langwiesen – Baulos 2) mit folgendem Aussehen beschloss: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 17.04.2018 GRS: 24.05.2018 ABA BA 16 - BBG Langwiesen - (Baulos 2) FP 01 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 100.000     100.000 Planung/Baul. 20.000 30.000   50.000 Baumeisterarbeiten 250.000 130.000   380.000 Stromleitung 30.000     30.000 S u m m e : 400.000 160.000 0 560.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt ABA-Rücklagen 400.000 88.000   488.000 Interessentenbeiträge   72.000   72.000 S u m m e : 400.000 160.000 0 560.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 In diesem Vorhaben werden im Wesentlichen der Grunderwerb, die Kosten für die Umlegung der Stromleitung, die Baumaßnahmen des Hochwasserschutzes inkl. der Kanalverrohrung, die teilweise Straßenbauerrichtung sowie die entsprechenden Projektierungs- bzw. Planungskosten abgewickelt. Im Zuge einer Begehung wurde es als sinnvoll erachtet, nicht nur die bisher vorgesehene Teilfläche, sondern das gesamte Grundstück (rund 2.600m²) für den Bau des gesamten Damms zu erwerben, um später sowohl die Indexanpassung als auch weitere Kaufvertragskosten zu sparen. Darüber hinaus kommt es bei einer eventuell notwendigen Verlängerung des Hochwasserschutzes zu keiner zeitlichen Verzögerung. Das gesamte Grundstück ist durch einen Optionsvertrag abgesichert. Die zusätzlichen Grunderwerbskosten belaufen sich auf etwa € 135.000,00 Aus diesem Grund ändert sich der Finanzierungsplan von ursprünglich € 560.000,00 auf € 685.00,00. Die Kosten sind über die ABA-Rücklage zu finanzieren. Der geänderte Finanzierungsplan-Nr.02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 16.10.2018 GRS: 13.12.2018 ABA BA 16 - BBG Langwiesen - (Baulos 2) FP 02 Entwurf Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 100.000 135.000   235.000 Planung/Bauleitung 20.000 30.000   50.000 Baumeisterarbeiten 250.000 120.000   370.000 Stromleitung 30.000     30.000 S u m m e : 400.000 285.000 0 685.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt ABA-Rücklagen 400.000 213.000   613.000 Interessentenbeiträge   72.000   72.000 S u m m e : 400.000 285.000 0 685.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Vorhaben ABA BA 16 BBG Langwiesen (Baulos 02) mit einer Gesamtsumme von € 685.000,00 exklusive Umsatzsteuer beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. VB I Daniel Prochiner; Bestellung zum Kassenführer mit Wirkung 1. Jänner 2019; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA erklärt, nach der Kündigung von Frau Mag. Claudia Litzlbauer und der Aufnahme von Herrn Daniel Prochiner ist die Funktion des Kassenführers gem. § 89 Abs. 1 der OÖ. GemO und § 28 Abs. 2 GemHKRO neu zu bestellen. Mit Wirkung 1. Jänner 2019 wird Herr Daniel Prochiner die Kassenführung übernehmen. Als Kassenführer-Stellvertreter werden Herr Franz Aistleitner (bis zu seiner Pensionierung mit Wirkung 1. April 2019) und Frau Irmgard Müller eingesetzt. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Bestellung von VBI Daniel Prochiner zum Kassenführer der Gemeinde Engerwitzdorf gem. § 89 Abs. 1 GemO und § 28 Abs. 2 GemHKRO mit Wirkung 1. Jänner 2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 19.11.2018; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Bauhofleistungen: Kalkulation der Stundensätze, Auftragserteilung an den Bauhof, Leistungsverrechnung Kalkulation der Stundensätze: Die Kalkulation der Stundensätze erfolgt auf Basis der Voranschlagsbeträge des Abschnittes 617 (Bauhof). Sämtliche Ausgaben des Abschnittes abzüglich der Investitionen, der Rücklagenzufuhr, der KFZ-Kosten (Treibstoffe, Instandhaltungskosten, Versicherungen) werden der Berechnung zugrunde gelegt. Ebenso werden einnahmenseitig die Ersätze, Beiträge von Bund in Abzug gebracht. Der sich so ergebene Betrag wird durch die Gesamtiststunden der Bauhofmitarbeiter dividiert. Dem daraus resultierenden Stundensatz werden noch eine Verwaltungstangente (Leistungen der Gemeindeverwaltung für den Bauhof (z.B. Lohnverrechnung) dazugerechnet. Berechnung für 2018: Gesamtausgaben des Abschnittes Bauhof (617) € 763.900,00 abzgl. Investitionen, RL-Zufuhr, KFZ-Kosten € 118.000,00 abzgl. Ersätze, Bundesbeiträge, € 30.500,00 Basis für Stundensatzermittlung € 615.400,00 Gesamtiststunden für 10,92 PE € 18.564,00 Stundensatz ohne Verwaltungstangente € 33,15 Verwaltungstangente € 2,92 Stundensatz 2018 € 36,07 Stundensatz 2018 – kfm. Rundung € 36,00 Wie erfolgt die Auftragserteilung an den Bauhof? Sämtliche Aufträge an den Bauhof werden in elektronischer Form über unser ÖKOM-Programm an den Bauhof erteilt. Dabei wird zwischen zwei Arten von Aufträgen unterschieden. Daueraufträge: Die Daueraufträge werden vom Bauhof laufend wahrgenommen und durchgeführt. Diese brauchen nicht von der Gemeindeverwaltung an den Bauhof angeordnet werden. Solche Daueraufträge sind zum Beispiel: Winterdienst, Sichtkontrollen der Spielplätze und Freizeitanlagen, Papierkörbe und Hundetoiletten leeren, Instandhaltung der Bauhoffahrzeuge, Haltestellen und Verkehrszeichen reinigen, laufende Überprüfung und Wartung der Straßenbeleuchtungen, usw. Diese Daueraufträge werden automatisch in das nächste Finanzjahr vorgetragen. Einzelaufträge: Einzelaufträge werden nur nach schriftlichem Auftrag eines Sachbearbeiters der Gemeindeverwaltung durchgeführt. In diesem elektronisch übermittelten Auftrag sind entsprechende Hinweise wie z.B. Datum der Durchführung (Aufbau und Abbau), notwendige Betriebsmittel (Verkaufsstände, Bühnenelemente), Örtlichkeiten (z.B. kaputte Verkehrszeichen, …) angegeben. Wie erfolgt die Leistungsverrechnung? Die durchgeführten Tätigkeiten werden täglich vom Bauhofleiter bzw. seinem Stellvertreter in das Bauhofprogramm bei den jeweiligen Aufträgen eingetragen. Sowohl bei den Daueraufträgen als auch bei den Einzelaufträgen sind die entsprechenden Konten (Haushaltskonten, Kostenstellenkonten und Produktkonten) hinterlegt. Bei der monatlichen Verrechnung der Bauhofleistungen durch die Gemeindeverwaltung (Finanzabteilung) werden diese dann automatisch angesprochen und auf diese verbucht. Punkt 2: Steueraufkommen: Entwicklung der letzten 5 Jahre der Kommunalsteuer, Lustbarkeitsabgabe, Hundeabgabe, Grundsteuer A+B, ... In den Jahren 2013 bis 2017 (die aktuellen Beträge 2018 – bis BU-Datum 7.11.2018 - wurden vergleichsweise angeführt) konnten bei den nachstehenden Konten folgende Einnahmen verbucht werden: Steuer/Abgabe Rechnungsabschluss bis 07.11. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Grundsteuer A 23.425 23.345 23.283 23.349 23.369 23.557 Grundsteuer B 448.201 454.783 464.279 482.880 538.213 547.066 Kommunalsteuer 969.576 1.056.191 1.085.968 1.129.878 1.194.713 1.044.413 Lustbarkeitsabgabe 11.571 8.235 5.219 1.509 3.620 4.453 Hundeabgabe 16.092 16.539 17.584 18.147 17.840 18.205 Aufschl.Beit. Verkehr 13.736 13.771 15.900 18.684 18.910 10.281 Aufschl.Beitr. Wasser 6.007 4.699 6.866 7.609 5.547 7.462 Aufschl.Beitr. Kanal 12.703 8.893 15.435 14.182 11.772 13.873 Erhalt.Beitr. Wasser 13.597 13.268 13.315 20.392 18.553 20.796 Erhalt.Beitr. Kanal 35.870 34.502 34.019 49.247 48.616 53.079 Verwaltungsabgabe 22.449 20.719 28.420 22.705 24.074 24.355 Glückspielaut.Abg. 3.142 5.053 6.609 9.564 13.017 12.771 Summen 1.576.369 1.659.998 1.716.897 1.798.146 1.918.244 1.780.311 Die Gesamtsteigerung von 2013 bis 2017 beträgt insgesamt 21,69% bzw. € 341.875. Punkt 3: Transferzahlungen: Entwicklung der letzten 5 Jahre der SHV-Umlage, Krankenanstaltenbeitrag, TKV, Rettungsbeitrag, Gemeindearzt, ... In den Jahren 2013 bis 2017 (die aktuellen Beträge 2018 – bis BU-Datum 7.11.2018 - wurden vergleichsweise angeführt) konnten bei den nachstehenden Konten folgende Transferzahlungen verbucht werden: Transferzahlung Rechnungsabschluss bis 07.11. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SHV-Umlage 1.551.931 1.573.671 1.634.165 1.746.993 1.737.935 1.875.888 Krankenanstaltenbeitrag 1.478.320 1.558.178 1.560.405 1.684.863 1.746.222 1.844.463 Tierkörperverwertung 27.643 27.721 27.663 27.838 27.887 28.057 Rettungsbeitrag 63.619 65.700 67.365 69.243 70.819 72.983 NEF-Beitrag 3.830 3.876 3.920 3.933 4.045 4.165 Beitrag nach Gemeinde-sanitätsdienstgesetz 23.878 26.522 28.961 29.132 32.709 34.413 OÖ.Nah-u.Reg.Fin.Ges.§3/1 18.663 18.663 19.078 19.778 20.150 19.289 OÖ.Nah-u.Reg.Fin.Ges.§3/2 33.051 41.018 41.646 42.782 52.160 46.039 Land OÖ - Beitrag Winterdienst für Landesstraßen 6.805 6.805 6.803 6.803 6.781 6.781 Summen 3.207.740 3.322.154 3.390.006 3.631.365 3.698.708 3.932.078 Die Gesamtsteigerung von 2013 bis 2017 beträgt insgesamt 15,31% bzw. € 490.968. Da für heuer keine weiteren Transferzahlungen bei den oben angeführten Konten mehr vorgesehen sind, kann bereits jetzt eine Steigerung von 2013 bis 2018 mit 22,58 % bzw. in Höhe von € 724.338,00 errechnet werden. Punkt 4: Verfügungsmittel des Bürgermeisters für das Finanzjahr 2018 Im Voranschlag für das Finanzjahr 2018 sind unter der Haushaltsstelle 1/070/729 insgesamt € 29.500,00 veranschlagt. Bis heute (Buchungs-Datum 07.11.2018) wurden € 20.161,60 verbucht. Zum Vergleich: Rahmen lt. GemHKRO 46.400,00 (3,0 %o des OHH) Rahmen lt. VA 2018 29.500,00 (1,9 %o des OHH) Diff: - 16.900,00 Bisher verbucht: 20.161,60 (1,3 %o des OHH) Vergleich Ausgaben lt. RA 2017 26.500,00 (1,7 %o des OHH) GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 19.11.2018 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Pachtvertrag Freizeitanlage Schweinbach; Änderung der Pachtdauer; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin GRM Leibetseder erinnert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf mit Frau Erna Wildberger am 15.10.2002 einen Pachtvertrag für die Freizeitanlage Schweinbach, Parzelle Nr. 2340, 2339 und 2314 KG. Engerwitzdorf, gültig bis 31.12.2030 abgeschlossen hat. Im Zuge des Spielraumentwicklungskonzeptes 2014 wurde im Jahr 2018 für die Freizeitanlage in Schweinbach ein Fitnessgerät angekauft. Damit eine Förderung des Amtes der OÖ. Landesregierung in Anspruch genommen werden kann, muss die Pachtdauer auf mindestens 20 Jahre verlängert werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pachtvertrages stellt GRM Leibetseder den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Pachtvertrag für die Freizeitanlage Schweinbach beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf 2019; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erklärt, der zuständige Ausschuss hat nachfolgend angeführte Umweltziele 2019 diskutiert: UMWELTZIELE 2019 Energiebereich * Umsetzung Projekt Energieoptimierung in den Gemeindegebäuden von rund 5 – 8 % * Errichtung einer PV-Anlage auf dem Kulturhaus * Bewusstseinsbildende Maßnahmen und Aktionen des EGEM-Arbeitskreises Abfallbereich * Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Sammelstelle Langwiesen (dazu Info an Gemeindebürger betreffend Plastiktrennung) * Einführung einer neuen Abfallgebührenordnung * Teilnahme an Flurreinigungsaktion des BAV „Hui statt Pfui“ * Reduzierung des Restmülls Mobilität * Verfolgung Projekt „Orts-/Regionstaxi“ * Einführung von Seniorentaxigutscheinen * Teilnahme an europäischer Mobilitätswoche * Fahrradprogramm: - Workshop mit Klimabündnis OÖ - RadTag und kostenloser RadCheck - Teilnahme am SternRADLN nach Linz Bodenbündnis * Workshop für Gemeinderäte: Bodenschutz in der örtlichen Raumplanung * Veranstaltung (ev. Vortrag) im Rahmen der Weltumweltwochen FAIRTRADE * Teilnahme am Engerwitzdorfer Ferienspiel * Bewusstseinsbildende Veranstaltungen zu FAIRTRADE-Themen Betreuungseinrichtungen * Planung/Neubau Volksschule Schweinbach nach umwelt- und energierelevanten Maßstäben (Photovoltaik-Anlage, Luftwärmepumpe) * Teilnahme am Klimabündnis Sonstiges * Teilnahme an Sammelpassaktion „Freunde der Erde“ (falls landesweit ausgedehnt) * Pflanzung von Sträuchern oder Naschhecken (Projekt Freunde der Erde“) * Weltumweltwochen mit Gallneukirchen: gemeinsame Anfangs- und Endveranstaltung (RadTag und FestFürDieZukunft) sowie gemeinsame Bewerbung * Informationen über KLAR-Regionen (Klimawandelanpassungsregion) einholen * Weitreichende Ziele bis 2030 beraten Weiters sollen die Energieverbräuche der Gemeindegebäude betreffend einen Umstieg auf 100 % grünen Strom bzw. 100 % Natur- bzw. Biogas überprüft werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Schöffl Stefan und Annemarie; Grundtausch aus einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parz. 2673/2, KG. Klendorf mit dem Grundstück 1800/4, KG. Klendorf (Löschwasserbehälter Amberg); Tauschvertrag; Beschlussfassung Der Bürgermeister erklärt, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 14.12.2017 den Grundtausch mit Familie Schöffl beschlossen hat. Der Löschbehälter auf dem Grundstück 1800/4, KG. Klendorf, soll in das Gemeindeeigentum übernommen werden und dafür eine Teilfläche der ehemaligen öffentlichen Wegparzelle 2673/2, KG. Klendorf, aufgelassen und übergeben werden. Der Ausschuss hat vorliegenden Tauschvertrag vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Vertrages stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge den vorliegenden vollinhaltlich verlesenen Tauschvertrag beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizebürgermeister Schöffl nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 16. Auflassung eines Teilstückes des öffentlichen Gutes Parzelle 2673/2, KG. Klendorf (Amberg - Schöffl); Beschlussfassung einer Verordnung Der Bürgermeister erinnert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 14.12.2017 den Grundsatzbeschluss für den Grundtausch bzw. die Auflassung der gegenständlichen Teilfläche aus dem öffentlichen Gut Parz. 2673/2, KG. Klendorf, gefasst hat. Der Plan ist in der Zeit vom 11.10.2018 bis einschließlich 08.11.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Die von der Auflassung betroffenen Grundnachbarn wurden von dieser Planauflage nachweislich verständigt. Es sind keine Einwendungen eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt der Bürgermeister den Antrag, der Gemeinderat möge die gegenständliche Verordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizebürgermeister Schöffl nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 17. Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer über den Erwerb von Teilflächen der Grundstücke Nr. 1600/1, 1611, 1615 und 1618, KG. Engerwitzdorf, zur Errichtung eines Dammes aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, dass der Gemeinderat am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, mit der Umsetzung des vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgegebenen Oberflächenentwässerungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen im Jahr 2016 zu beginnen. Die erste Etappe waren der Bau des Rückhalte- und Löschwasserbeckens und ein Teil des Schmutz- und Reinwasserkanals. Aufgrund der Betriebsansiedlung der Fa. Delacon wurde im September 2018 mit dem Bau des im Oberflächenentwässerungskonzeptes vorgesehenen Damms begonnen. Im Zuge der Begehungen hat sich herausgestellt, dass es aufgrund des Geländeniveaus sinnvoll ist, den Damm Richtung Westen hin zu verlängern. Laut Teilungsplan des Vermessungsbüros Bauer aus Linz, GZ 16566, ist dafür der Ankauf der Teilflächen „1“ (1.287 m²), „2“ (22 m²) und „4“ (987 m²) aus den Grundstücken 1600/1, 1615, 1618 und die Restfläche des Grundstückes 1611 (244 m²), KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von 2.540 m² zum valorisierten Preis von € 51,41 je m² - ergibt € 130.581,40 - von Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer, 4209 Engerwitzdorf, erforderlich. Weiters verkauft und übergibt die Gemeinde die Restfläche „6“ (17 m²) aus dem öffentlichen Gut Parz. 2721/2, KG. Engerwitzdorf, an die Ehegatten Lanzerstorfer zum gleichen Preis von € 51,41 / m², ergibt € 873,97, was laut Kaufvertrag beim Kaufpreis gegenverrechnet wird. Der Gemeinderat hat bereits am 11.05.2017 eine entsprechende Optionsvereinbarung mit den Grundeigentümern Lanzerstorfer beschlossen. Nunmehr liegt der vom Notariat Luger & Schöffl aus Freistadt erstellte Kaufvertrags-Entwurf vor. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer über den Ankauf laut Vermessungsplan GZ 16566 im Ausmaß von 2.540 m² in Höhe von € 130.581,40 und der Veräußerung der Teilfläche „6“ aus dem öffentlichen Gut Parz. 2721/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von 17 m² in Höhe von € 873,97, zur Errichtung des Dammes aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/8511/0011 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 18. Abtretung in das öffentliche Gut Parz. 2733/4 und 2478/2, KG. Engerwitzdorf, für den Kreuzungsumbau in Schweinbach (Brückler, Gallneukirchner Straße) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.07.2018 der Abtretung in das öffentliche Gut durch den Grundankauf von Herrn Brückler für den notwendigen Kreuzungsumbau in Schweinbach zugestimmt. Nun ein vorläufiger Vermessungsplan des Vermessungsbüros Bauer vom 14.11.2018, GZ 16526, vor. Demnach veräußert der Grundbesitzer die Teilflächen „1“ und „2“ im Ausmaß von insgesamt ca. 48 m² aus Parzelle Nr. 2228, KG. Engerwitzdorf, und tritt diese in das öffentliche Gut der Parzellen Nr. 2733/4 und 2478/2, KG. Engerwitzdorf, ab. Die Verbücherung erfolgt gem. §15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten für die Vermessung und grundbücherliche Durchführung übernimmt die Gemeinde. Die Anlage ist bereits fertiggestellt. Im Zuge der Vermessungsarbeiten haben das Vermessungsbüro und die Gemeinde sämtliche Grundbuchsdaten geprüft. Der Tagesordnungspunkt wurde vom Ausschuss vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den angeführten Grunderwerb in das öffentliche Gut entsprechend dem vorliegenden vorläufigen Teilungsplan GZ 16562 vom 14.11.2018 des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz sowie die Widmung dieser Fläche zum Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 19. Errichtung eines Gehsteiges an der Katsdorfer Landesstraße L 1464 von der Einfahrt Wolfing bis zur bestehenden Bushaltestelle (Richtung Katsdorf); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, dass die Bewohner der Ortschaft Wolfing aufgrund der Verkehrssituation an der Katsdorfer Straße L 1464 um Errichtung eines Gehsteiges von der Wolfinger Straße bis zur bestehenden Bushaltestelle (Richtung Katsdorf) angesucht haben. Die Kosten für den Gehsteigbau einschließlich der Grundeinlösekosten an Landesstraßen sind voraussichtlich zu 50 % vom Land und von der Gemeinde zu tragen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, beim Amt der Oö. Landesregierung einen Antrag auf Errichtung des Gehsteiges im Bereich der Siedlung Klendorf zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 20. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.12.2008 betreffend die Errichtung eines Gehsteiges von Engerwitzberg (Punzengraben) bis Klammmühle; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert daran, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 11.12.2008 die Errichtung eines Gehsteiges von Engerwitzberg (Punzengraben) bis zur Klammühle beschlossen hat. Da sich die Kriterien sowie die Situation im Bereich der Klammühle geändert haben, hat der Ausschuss neuerlich über die Notwendigkeit dieses Gehsteiges beraten. Derzeit gibt es in der Klammühle keinen Gastbetrieb bzw. sind keine Asylwerber mehr in der Klammühle untergebracht. Daher ist ein Gehsteigbau nicht mehr notwendig. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Antrag beim Amt der Oö. Landesregierung für die Errichtung eines Gehsteiges an der Gusental Landestraße L 1463 von Engerwitzberg (Punzengraben) bis zur Klammühle aus den oben angeführten Gründen zurückgezogen wird. GRM Dr. Niebsch ersucht eindringlich, bei der nächsten Bereisung durch die Bezirkshauptmannschaft zu prüfen, ob eine Verbesserung für den Radverkehr (Radstreifen) möglich ist. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Straßenbauprogramm 2019; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, für das Finanzjahr 2019 sind im außerordentlichen Haushalt für Straßenbaumaßnahmen (Instandhaltung, Instandsetzung und Neubau) finanzielle Mittel in Höhe von € 300.000,- vorgesehen. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der Vorhaben sollen nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel nachstehende Baumaßnahmen durchgeführt werden: Bauvorhaben Euro inkl. USt 1 Alte Linzer Straße Bereich Gasthaus Gangl bis zur Gemeindegrenze - Linz 150.000,-- 2 Zinngießing von der Liegenschaft Zinngießing 42 bis zur Liegenschaft Zinngießing 22 24.000,-- 3 BBG Langwiesen südlich der Firma E + E bzw. Sanierung der bestehenden Straße 65.000,-- 4 Errichtung des Rohbaues von Unterer Lindenweg bis zur Liegenschaft Rosenhain 1 19.000,-- 5 Errichtung eines Gehsteiges an der Katsdorfer Landesstraße L 1464 von Wolfing bis Bushaltestelle 30.000,-- 6 Restbereich Gartenweg und Verbreitung Ahornstraße 12.000,-- Gesamtsumme 300.000,-- Stellt sich nach Abrechnung der oben angeführten Straßenbauvorhaben heraus, dass noch finanzielle Mittel verfügbar sind, sollten diese für nachstehende Baumaßnahmen verwendet werden: Straßen: Euro Haidberg Bereich Rechbergergründe (Kitzler) 5.000,-- Bach Bereich Thalergründe 8.000,-- Zufahrt Oberbach – Ortnergründe 5.000,-- Oberholzstraße von Niederthal bis Gollmannsiedlung 14.500,-- Die Arbeiten für die Herstellung der Tragkörper werden in Eigenregie mit den dazu erforderlichen Fremdleistungen durchgeführt. Die Straßen werden je nach Erfordernis mit einem AC 22 deck - 8 cm stark, einem AC 16 deck - 8 cm stark und einem AC 11 deck 3 cm stark asphaltiert. Allfällig erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 13,20/m² (lt. Gutachten eines gerichtlich beeideten Gutachters) eingelöst. Der Ausschuss hat das Straßenbauprogramm 2019 eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel die angeführten Straßenbauvorhaben beschließen. Die Arbeiten sollen, soweit es technisch und zeitlich möglich ist, in Eigenregie mit den erforderlichen Fremdleistungen Bagger- und Materialtransport durchgeführt werden. Allfällige erforderliche landwirtschaftliche Grundflächen werden zu den ortsüblichen Preisen von derzeit € 13,20/m² eingelöst. Die Ausgaben sind unter der VA Stelle 05/61258/002 im Finanzjahr 2019 vorgesehen. GRM Dr. Niebsch kritisiert, für den Straßenbau werde zu viel Geld ausgegeben. Es sollte unbedingt ein Umdenken stattfinden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 22. Wasserleitungsbauprogramm 2019; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, dass im Voranschlag für den ordentlichen Haushalt 2019 für Wasserleitungsbauvorhaben insgesamt € 120.000,00 exkl. USt vorgesehen sind. Aufgrund der zu erwartenden Bautätigkeit sind nachstehend angeführte Wasserleitungsstränge notwendig: 1. Verlängerung der Hauptwasserleitung vom Objekt Niederreitern 3 bis zur Siedlung Unterreichbach mit einer Länge von rund 800 m. Die Gesamtkosten betragen ca. € 70.000,00. Von den Grabungsarbeiten werden 50% von der Firma LinzNet für die Mitverlegung des Breitbandkabels getragen. Daher verbleiben Kosten für die Gemeinde von rund € 50.000,00 2. Ringschluss der Hauptwasserleitung im Bereich des Schwalbenweges (70 m). Die Kosten wurden mit € 10.000,00 geschätzt. 3. Verlängerung der Hauptwasserleitung im Bereich BBG Langwiesen um rund 120 m. Die Kosten wurden mit € 15.000,00 geschätzt. Soweit arbeitstechnisch und zeitlich möglich, sollen die Arbeiten in Eigenregie durchgeführt werden. Wenn dies nicht möglich ist, werden diese Arbeiten teilweise vergeben. Der Ausschuss hat das Wasserleitungsbauprogramm 2019 eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel die Errichtung der oben angeführten Wasserleitungsstränge für das Jahr 2019 beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA-Stelle 01/850/004 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Mandl ist während der Abstimmung nicht im Saal. 23. Straßenbenennung im Bereich Linzerberg - Schebagründe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl betont, dass für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen auf den Parzellen Nr. 108/31 und 1467/1 KG. Holzwiesen im Bereich der „Schebagründe“ Straßenbezeichnungen zu beschließen sind. Der Ausschuss hat nachstehende Vorschläge der Grundanrainer dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen: * Hopfenweg Parzelle Nr. 108/31; KG Holzwiesen (vom Moserweg Richtung Westen verlaufend) – siehe Plan. * Im Roggenfeld Parzelle Nr. 1467/1; KG Holzwiesen (vom Moserweg Richtung Westen verlaufend) – siehe Plan Gemäß § 10 Oö. Straßengesetz 1991 idgF ist für eine Straßenbenennung ein Gemeinderatsbeschluss, jedoch keine Verordnung erforderlich. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass die öffentliche Verkehrsfläche (siehe Plan) aus der Parzelle Nr. 108/31, KG. Holzwiesen in der Ortschaft Linzerberg die Bezeichnung „Hopfenweg“ und die öffentliche Verkehrsfläche (siehe Plan) aus der Parzelle Nr. 1467/1, KG. Holzwiesen (vom Moserweg Richtung Westen) in der Ortschaft Linzerberg die Bezeichnung „Im Roggenfeld“ erhalten soll. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24. Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Bezugsgebühr; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl stellt fest, die Kalkulation für die Jahre 2019-2023 zeigt, dass im Jahr 2019 die errechnete Benützungsgebühr in etwa der Höhe der vom Land vorgegebenen Mindestgebühr von € 1,56 exkl. USt. liegt. Sollten keine wesentlichen Änderungen eintreten, braucht aus heutiger Sicht die Bezugsgebühr während des MFP-Zeitraumes bis 2023 nur im Rahmen der vom Land OÖ vorgegebenen Mindestgebühr angehoben werden. Die mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15.11.2018 festgesetzte Mindestbezugsgebühr beträgt für das Jahr 2019 € 1,56 exkl. USt. Eine Anpassung des § 3 Abs. 1 der Wassergebührenordnung per 01.01.2019 ist erforderlich, da diese Gebühren aufgrund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden dürfen: Wirkung 01. Jänner 2019: € 1,56 je m³ exkl. USt (bisher € 1,53) Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführte Änderung der Wassergebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 25. Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, dass mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15.11.2018 die neuen Mindestsätze für Anschlussgebühren für Wasserversorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ für das Jahr 2019 bekanntgegeben werden. Eine Anpassung des § 2 Abs. 1 der Wassergebührenordnung per 01.01.2019 ist erforderlich, da die Mindestanschlussgebühr aufgrund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden darf. Anpassung der Mindestanschlussgebühr per 01.01.2019: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² € 2.014,00 exkl. USt (bisher € 1.972,00) Gebühr je weiteren m² € 13,43 exkl. USt (bisher € 13,15) Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Wassergebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 26. Änderung der Kanalgebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, dass mit Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 15.11.2018 die neuen Mindestsätze für Anschlussgebühren für Abwasserentsorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der Oö. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der „Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich für Maßnahmen der Siedlungswasserwirtschaft“ für das Jahr 2019 bekanntgegeben wurden. Eine Anpassung des § 2 Abs. 1 der Kanalgebührenordnung per 01.01.2019 ist erforderlich, da die Mindestanschlussgebühr aufgrund der Förderungsrichtlinien der Oö. Landesregierung nicht unterschritten werden darf. Anpassung der Mindestanschlussgebühr per 01.01.2019: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m² € 3.359,00 exkl. USt (bisher € 3.290,00) Gebühr je weiteren m² € 22,39 exkl. USt (bisher € 21,93) Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführten Änderungen der Kanalgebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 27. Kostenbeteiligung der Gemeinde Engerwitzdorf am Glasfaserausbau durch die Firma Linz Net; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, die Firma LinzNet hat in Absprache mit der Gemeinde 2016 ein Projekt zum Breitbandausbau beim BMVIT eingereicht. Dieses umfasst folgende Ortschaften: Oberreichenbach, Oberbach, Felberleiten, Amberg, Oberthal, Niederthal und Edtsdorf Die Bauarbeiten werden bis Ende Dezember 2018 fertiggestellt. Die Fa. LinzNet hat ein zusätzliches Projekt für die Bereiche Aigen, Niederreitern, Schmiedgassen und Unterreichenbach beim BMVIT eingereicht. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde bezieht sich auf die Servitutsentschädigungen gemäß den Verträgen mit den Grundbesitzern. Eine Kostenbeteiligung für beide Projekte ist im Budget 2018 und 2019 unter der VA Stelle 01/6801/728 vorgesehen. Geschätzte Kostenaufstellung: Gesamtkosten Projekt 1: € 416.000,00 Gesamtkosten Projekt 2: € 257.000,00 Servitutsentschädigung gesamt: € 50.000,00 (50% 2018 und 50% 2019, Finanzierung durch die Gemeinde) Die Beteiligung wird nach den tatsächlich geleisteten Servitutsentschädigungen abgerechnet. Der Ausschuss hat die Kostenbeteiligung der Gemeinde für die Jahre 2018 und 2019 eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Kostenbeteiligung der Gemeinde für die Jahre 2018 und 2019 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28. Änderung der Vereinbarung über das Globalbudget für die Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2003 und der Ergänzung Nr. 1 vom 09.11.2004, Ergänzung Nr. 2 vom 14.12.2006, Ergänzung Nr. 3 vom 17.12.2015 und Ergänzung Nr. 4 vom 19.05.2016 (nur FF. Schmiedgassen) die Gemeinde mit den Feuerwehren Globalbudgetvereinbarungen abschloss. Die Handhabung der bisherigen Globalbudgets wird von allen Seiten als positiv bewertet. Aufgrund der Indexanpassung der Beträge bei den Investitionen sowie bei den Instandhaltungen ist eine Änderung erforderlich. Alle bisherigen Vereinbarungen sollen daher aufgelassen und eine neue Globalbudgetvereinbarung mit jeder Feuerwehr abgeschlossen werden. 28a. Vereinbarung Feuerwehr Schmiedgassen; Beschlussfassung Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Schmiedgassen auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2018 Das Globalbudget umfasst nicht die gesamte Gebarung, welche im Abschnitt 1631 (FF Schmiedgassen) enthalten ist, sondern nur Teile davon. Es sind dies folgende Ansätze: Post Bezeichnung 400 Geringwertige Wirtschaftsgüter 451 Brennstoffe 452 Treibstoffe 455 Chemikalien 600 Strom 601 Gas 616 Maschineninstandhaltung 617 Fahrzeuginstandhaltung 618 Instandhaltung von Betriebsausstattung 631 Telekommunikationsdienste 728 Entgelte für sonstige Leistungen 729 Sonstige Ausgaben Kostenpflichtige Einsätze sind gemäß der jeweils gültigen Feuerwehrtarifordnung von der Freiwilligen Feuerwehr Schmiedgassen in Rechnung zu stellen. Nicht im Globalbudget enthalten sind folgende Haushaltskonten: 020 Maschinenanschaffung 040 Fahrzeuganschaffung 043 Betriebsausstattung - diese drei Positionen werden jährlich nach Bedarf budgetiert 670 Versicherungen 711 Benützungsgebühren (Abgaben an die Gemeinde) - diese zwei Positionen werden automatisch von der Gemeinde budgetiert Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht oder nicht zur Gänze verbraucht werden, können für andere Haushaltsstellen verwendet werden. Budgetmittel, die auf Grund sparsamer Wirtschaftsführung am Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind, können entweder auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden und/oder es können zweckgebundene Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen der laufenden Geschäftsgebarung gebildet werden. Die Feuerwehr Schmiedgassen erhält im Jahr 2019 zwei Teilbeträge zu je € 8.350,00 im Jänner und im Juli (insgesamt € 16.700,00) auf das Konto der Feuerwehr überwiesen. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Freiwilligen Feuerwehr und ist durch geeignete Aufzeichnungen zu dokumentieren. Ferner sind die Belege 10 Jahre aufzubewahren und auf Anordnung der Gemeinde Engerwitzdorf zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam einzusetzen. Vergleichsangebote bzw. Preisvergleiche sind ab € 1.000,00 einzuholen. Die Rechnungen sind jeweils zu überprüfen und abzuzeichnen, sowie vom Zeichnungsberechtigten des Feuerwehrkontos zu überweisen. Eine Jahresrechnung ist bis längstens 15. Jänner für das Vorjahr in Form einer Aufstellung über die verwendeten Mittel sowie eine Kopie des Bank-Kontoauszuges per 31. Dezember des Vorjahres der Gemeinde Engerwitzdorf zu übermitteln. Alle Reparaturen bis zum Betrag von € 2.250,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zum Betrag von € 2.500,00 inkl. MWSt. sind von der Feuerwehr zu bezahlen. Kosten, die die oben angeführten Beträge übersteigen, refundiert die Gemeinde. Alle Investitionen mit einem Stückpreis bis zu € 1.125,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zu € 1.250,00 inkl. MWSt. leistet die Feuerwehr. Investitionen, die die angeführten Beträge (inkl. MWSt.) übersteigen, leistet zur Gänze die Gemeinde. Die Kosten refundiert die Gemeinde im darauffolgenden Finanzjahr. Das Globalbudget wird bis auf Widerruf fortgeführt. Betragliche und inhaltliche Ausgangsbasis ist die für das Finanzjahr 2019 erstellte Vereinbarung unter Berücksichtigung einer jährlichen Anpassung auf Grund des Verbraucherpreisindexes 2015 mit kaufmännischer Rundung auf € 100,00. Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,9). Als Zeitraum wird immer ein Kalenderjahr herangezogen. Die Beendigung oder Änderung dieser Vereinbarung ist jederzeit schriftlich möglich und muss spätestens drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres vorliegen. Für die Gemeinde Engerwitzdorf: Für die Feuerwehr Schmiedgassen ………………………………………………………. ………………………………………………………. Bgm. Herbert Fürst Kdt. Ing. Franz Lehner, MBA, MSc Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführte Globalbudgetvereinbarung beschließen und die bisherige Vereinbarung vom16.12.2003 sowie die Ergänzungen Nr.1 vom 09.11.2004, Nr. 2 vom 14.12.2006, Nr.3 vom 17.12.2015 und Nr. 4 vom 19.05.2016 auflassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28b. Vereinbarung Feuerwehr Schweinbach; Beschlussfassung Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Schweinbach auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2018 Das Globalbudget umfasst nicht die gesamte Gebarung, welche im Abschnitt 1632 (FF Schweinbach) enthalten ist, sondern nur Teile davon. Es sind dies folgende Ansätze: Post Bezeichnung 400 Geringwertige Wirtschaftsgüter 451 Brennstoffe 452 Treibstoffe 455 Chemikalien 600 Strom 601 Gas 616 Maschineninstandhaltung 617 Fahrzeuginstandhaltung 618 Instandhaltung von Betriebsausstattung 631 Telekommunikationsdienste 728 Entgelte für sonstige Leistungen 729 Sonstige Ausgaben Kostenpflichtige Einsätze sind gemäß der jeweils gültigen Feuerwehrtarifordnung von der Freiwilligen Feuerwehr Schweinbach in Rechnung zu stellen. Nicht im Globalbudget enthalten sind folgende Haushaltskonten: 020 Maschinenanschaffung 040 Fahrzeuganschaffung 043 Betriebsausstattung - diese drei Positionen werden jährlich nach Bedarf budgetiert 670 Versicherungen 711 Benützungsgebühren (Abgaben an die Gemeinde) - diese zwei Positionen werden automatisch von der Gemeinde budgetiert Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht oder nicht zur Gänze verbraucht werden, können für andere Haushaltsstellen verwendet werden. Budgetmittel, die auf Grund sparsamer Wirtschaftsführung am Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind, können entweder auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden und/oder es können zweckgebundene Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen der laufenden Geschäftsgebarung gebildet werden. Die Feuerwehr Schweinbach erhält im Jahr 2019 zwei Teilbeträge zu je € 8.350,00 im Jänner und im Juli (insgesamt € 16.700,00) auf das Konto der Feuerwehr überwiesen. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Freiwilligen Feuerwehr und ist durch geeignete Aufzeichnungen zu dokumentieren. Ferner sind die Belege 10 Jahre aufzubewahren und auf Anordnung der Gemeinde Engerwitzdorf zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam einzusetzen. Vergleichsangebote bzw. Preisvergleiche sind ab € 1.000,00 einzuholen. Die Rechnungen sind jeweils zu überprüfen und abzuzeichnen, sowie vom Zeichnungsberechtigten des Feuerwehrkontos zu überweisen. Eine Jahresrechnung ist bis längstens 15. Jänner für das Vorjahr in Form einer Aufstellung über die verwendeten Mittel sowie eine Kopie des Bank-Kontoauszuges per 31. Dezember des Vorjahres der Gemeinde Engerwitzdorf zu übermitteln. Alle Reparaturen bis zum Betrag von € 2.250,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zum Betrag von € 2.500,00 inkl. MWSt. sind von der Feuerwehr zu bezahlen. Kosten, die die oben angeführten Beträge übersteigen, refundiert die Gemeinde. Alle Investitionen mit einem Stückpreis bis zu € 1.125,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zu € 1.250,00 inkl. MWSt. leistet die Feuerwehr. Investitionen, die die angeführten Beträge (inkl. MWSt.) übersteigen, leistet zur Gänze die Gemeinde. Die Kosten refundiert die Gemeinde im darauffolgenden Finanzjahr. Das Globalbudget wird bis auf Widerruf fortgeführt. Betragliche und inhaltliche Ausgangsbasis ist die für das Finanzjahr 2019 erstellte Vereinbarung unter Berücksichtigung einer jährlichen Anpassung auf Grund des Verbraucherpreisindexes 2015 mit kaufmännischer Rundung auf € 100,00. Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,9). Als Zeitraum wird immer ein Kalenderjahr herangezogen. Die Beendigung oder Änderung dieser Vereinbarung ist jederzeit schriftlich möglich und muss spätestens drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres vorliegen. Für die Gemeinde Engerwitzdorf: Für die Feuerwehr Schweinbach ………………………………………………………. ………………………………………………………. Bgm. Herbert Fürst Kdt. Christian Bötig Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführte Globalbudgetvereinbarung beschließen und die bisherige Vereinbarung vom16.12.2003 sowie die Ergänzungen Nr.1 vom 09.11.2004, Nr. 2 vom 14.12.2006 und Nr.3 vom 17.12.2015 auflassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28c. Vereinbarung Feuerwehr Treffling; Beschlussfassung Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Treffling auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2018 Das Globalbudget umfasst nicht die gesamte Gebarung, welche im Abschnitt 1633 (FF Treffling) enthalten ist, sondern nur Teile davon. Es sind dies folgende Ansätze: Post Bezeichnung 400 Geringwertige Wirtschaftsgüter 451 Brennstoffe 452 Treibstoffe 455 Chemikalien 600 Strom 601 Gas 616 Maschineninstandhaltung 617 Fahrzeuginstandhaltung 618 Instandhaltung von Betriebsausstattung 631 Telekommunikationsdienste 728 Entgelte für sonstige Leistungen 729 Sonstige Ausgaben Kostenpflichtige Einsätze sind gemäß der jeweils gültigen Feuerwehrtarifordnung von der Freiwilligen Feuerwehr Treffling in Rechnung zu stellen. Nicht im Globalbudget enthalten sind folgende Haushaltskonten: 020 Maschinenanschaffung 040 Fahrzeuganschaffung 043 Betriebsausstattung - diese drei Positionen werden jährlich nach Bedarf budgetiert 670 Versicherungen 711 Benützungsgebühren (Abgaben an die Gemeinde) - diese zwei Positionen werden automatisch von der Gemeinde budgetiert Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht oder nicht zur Gänze verbraucht werden, können für andere Haushaltsstellen verwendet werden. Budgetmittel, die auf Grund sparsamer Wirtschaftsführung am Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind, können entweder auf das folgende Haushaltsjahr übertragen werden und/oder es können zweckgebundene Rücklagen für mittelfristige Anschaffungen im Rahmen der laufenden Geschäftsgebarung gebildet werden. Die Feuerwehr Treffling erhält im Jahr 2019 zwei Teilbeträge zu je € 8.900,00 im Jänner und im Juli (insgesamt € 17.800,00) auf das Konto der Feuerwehr überwiesen. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Freiwilligen Feuerwehr und ist durch geeignete Aufzeichnungen zu dokumentieren. Ferner sind die Belege 10 Jahre aufzubewahren und auf Anordnung der Gemeinde Engerwitzdorf zur Verfügung zu stellen. Die Mittel sind wirtschaftlich, zweckmäßig und sparsam einzusetzen. Vergleichsangebote bzw. Preisvergleiche sind ab € 1.000,00 einzuholen. Die Rechnungen sind jeweils zu überprüfen und abzuzeichnen, sowie vom Zeichnungsberechtigten des Feuerwehrkontos zu überweisen. Eine Jahresrechnung ist bis längstens 15. Jänner für das Vorjahr in Form einer Aufstellung über die verwendeten Mittel sowie eine Kopie des Bank-Kontoauszuges per 31. Dezember des Vorjahres der Gemeinde Engerwitzdorf zu übermitteln. Alle Reparaturen bis zum Betrag von € 2.250,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zum Betrag von € 2.500,00 inkl. MWSt. sind von der Feuerwehr zu bezahlen. Kosten die die oben angeführten Beträge übersteigen, refundiert die Gemeinde. Alle Investitionen mit einem Stückpreis bis zu € 1.125,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zu € 1.250,00 inkl. MWSt. leistet die Feuerwehr. Investitionen, die die angeführten Beträge (inkl. MWSt.) übersteigen, leistet zur Gänze die Gemeinde. Die Kosten refundiert die Gemeinde im darauffolgenden Finanzjahr. Das Globalbudget wird bis auf Widerruf fortgeführt. Betragliche und inhaltliche Ausgangsbasis ist die für das Finanzjahr 2019 erstellte Vereinbarung unter Berücksichtigung einer jährlichen Anpassung auf Grund des Verbraucherpreisindexes 2015 mit kaufmännischer Rundung auf € 100,00. Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,9). Als Zeitraum wird immer ein Kalenderjahr herangezogen. Die Beendigung oder Änderung dieser Vereinbarung ist jederzeit schriftlich möglich und muss spätestens drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres vorliegen. Für die Gemeinde Engerwitzdorf: Für die FF. Treffling ………………………………………………………. ………………………………………………………. Bgm. Herbert Fürst Kdt. Josef Kneidinger Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die oben angeführte Globalbudgetvereinbarung beschließen und die bisherige Vereinbarung vom16.12.2003 sowie die Ergänzungen Nr.1 vom 09.11.2004, Nr. 2 vom 14.12.2006 und Nr.3 vom 17.12.2015 auflassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 29. SportUNION Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2019; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, dass die SportUNION Schweinbach mit Schreiben vom 01.10.2018 eine Subvention in Höhe von € 16.000,00 beantragte. Der Verein zählt laut eigenen Angaben derzeit 508 Mitglieder. Als Förderzweck bzw. Begründung des Förderansuchens gab der Verein Folgendes an: * Laufende Betriebskosten wie Strom, Gas und Pacht * Nachwuchs-Weihnachtsfeier im Kulturhaus Im Schöffl * hohe Anreisekosten mit dem Reisebus zu den Auswärtsspielen, da Kampfmannschaft in der Bezirksliga Nord spielt * erhöhte Kosten für Anreise und Schiedsrichter für 2 der 7 Nachwuchsmannschaften, da sie in der Regionsliga spielen Der zuständige Ausschuss hat diesen Antrag vorberaten und schlägt vor, eine Subvention in Höhe EUR 13.200,00 zu gewähren. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der SportUNION Schweinbach für das Jahr 2019 eine Subvention in Höhe von € 13.200,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2019 unter der VA-Stelle 1/2621/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 30. ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2019; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. teilt mit, dass die ASKÖ Treffling mit Schreiben vom 18.09.2018 eine Subvention in Höhe von € 10.000,00 beantragte. Der Verein zählt laut eigenen Angaben derzeit 396 Mitglieder. Als Förderzweck bzw. Begründung des Förderansuchens gab der Verein Folgendes an: * geregelter Sportbetrieb inklusive Meisterschaftsbetrieb der einzelnen Sektionen * Nachwuchsarbeit Der zuständige Ausschuss hat diesen Antrag vorberaten und schlägt vor, eine Subvention in Höhe EUR 9.000,00 zu gewähren. GRM Meisinger MAS. M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der ASKÖ Treffling für das Jahr 2019 eine Subvention in Höhe von € 9.000,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2019 unter der VA-Stelle 1/2622/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 31. Musikverein Engerwitzdorf, Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr 2019; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, dass der Musikverein Engerwitzdorf mit Schreiben vom 05.06.2018 eine Subvention in Höhe von € 3.400,00 beantragte. Der Verein zählt laut eigenen Angaben derzeit 57 Mitglieder. Als Förderzweck bzw. Begründung des Förderansuchens gab der Verein Folgendes an: * Jährliche Aufwendungen für Tracht * Instrumentenankauf * Instrumente-Reparatur GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dem Musikverein Engerwitzdorf für das Jahr 2019 eine Subvention in Höhe von € 3.400,00 zu gewähren. Der Betrag ist im Voranschlag 2019 unter der VA-Stelle 1/322/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 32. Änderung der Vereinbarung über das Globalbudget für die Volksschulen Engerwitzdorf-Schweinbach und Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erklärt, damit die Lehrerinnen und Lehrer an den beiden Volksschulen zeitgemäßen Unterricht durch den Einsatz von Tablets gestalten können, ist es notwendig, das Globalbudget anzupassen. Die digitale Grundbildung sieht vor, dass Schüler auch einen Zugang zu Übungs- und Lernplattformen haben sollen. Beide Schulen haben bereits digitale Geräte im Einsatz und sehr gute Lernerfahrungen damit gemacht. Das Globalbudget soll für jede Schule um € 10,00 je Schülerin bzw. Schüler und Jahr erhöht werden. Somit können die Schulen selbst den Umfang und die Art des Einsatzes von Tablets gestalten. Für das laufende Schuljahr 2018/2019 bedeutet dies eine Erhöhung des Globalbudgets für 204 Schüler der VS Engerwitzdorf-Schweinbach um € 2.040,00 für 129 Schüler der VS Engerwitzdorf-Mittertreffling um € 1.290,00 Dazu sind folgende Punkte in den Vereinbarungen über das Globalbudget mit den beiden Schulen zu ändern: Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach: bisher: Für die jährliche Berechnung des Globalbudgets wird jeweils die Schüleranzahl zum Stichtag 15. Oktober des dem Budgetjahr vorangegangenen Jahres herangezogen. Diese beträgt zum 15. Oktober 2005 166 Schüler. Für das Jahr 2006 wird ein Betrag von € 100,-- je Schüler für die oben angeführten Ansätze präliminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird jährlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2000 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2000 mit Wert Juli 2005 (110,5). neu: Diese beträgt zum 15. Oktober 2018 204 Schüler. Für das Jahr 2019 wird ein Betrag von € 137,24 je Schüler für die oben angeführten Ansätze präliminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird jährlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2015 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,90). bisher: Die oben angeführte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach in zwei Teilbeträgen zu je € 8.300,-- im Jänner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach überwiesen. neu: Die oben angeführte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach in zwei gleich hohen Teilbeträgen im Jänner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach überwiesen. Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling: bisher: Für die jährliche Berechnung des Globalbudgets wird jeweils die Schüleranzahl zum Stichtag 15. Oktober des dem Budgetjahr vorangegangenen Jahres herangezogen. Diese beträgt zum 15. Oktober 2005 156 Schüler. Für das Jahr 2006 wird ein Betrag von € 100,-- je Schüler für die oben angeführten Ansätze präliminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird jährlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2000 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2000 mit Wert Juli 2005 (110,5). neu: Diese beträgt zum 15. Oktober 2018 129 Schüler. Für das Jahr 2019 wird ein Betrag von € 137,24 je Schüler für die oben angeführten Ansätze präliminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird jährlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2015 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,90). bisher: Die oben angeführte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling in zwei Teilbeträgen zu je € 7.800,00 im Jänner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling überwiesen. neu: Die oben angeführte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling in zwei gleich hohen Teilbeträgen im Jänner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling überwiesen. Beide Direktorinnen erklären sich mit dieser Änderung einverstanden. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der beiden Vereinbarungen stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesenen Vereinbarungen mit der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beschließen. Die Beträge sind im Voranschlag 2019 unter den VA-Stellen 01/2111/754 und 01/2113/754 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Doblhammer ist während der Abstimmung nicht im Saal. 33. SPAR Österreichische Warenhandels AG, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Kerngebiet" im Bereich der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 5.100 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. erklärt, die beantragte Widmung einer Teilfläche der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf liegt in Schweinbach westlich des Angerweges. Auf dem genannten Grundstück soll ein neuer Spar-Markt mit einer Verkaufsfläche von 650 m² errichtet werden, da der bestehende auf Parzelle 2347/4 – Gusenbachstraße 14 nicht mehr dem heutigen Standard entspricht und mit einer größeren Verkaufsfläche dem Wunsch und dem Bedarf der Kunden besser entsprochen werden kann. Vorteile ergeben sich dabei auch durch eine bessere Warenpräsentation, ein breiteres Produktsortiment und eine quantitativ günstigere Bevorratung der Waren im Verkaufsraum. Das Grundstück 2372 befindet sich im Besitz von Herrn Alfred Plank, wohnhaft in Schweinbacher Straße 40, 4209 Engerwitzdorf. Zwischen Herrn Plank und der Spar Warenhandels AG soll ein Bestandsvertrag für die Errichtung eines Superädifikates für die beantragte Umwidmungsfläche abgeschlossen werden. Die Umwidmungsfläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als „Wohnfunktion“ vorgesehen. Als Baulandsicherungsmaßnahme gem. § 16 oö. ROG 1994 wurde mit dem Grundeigentümer Alfred Plank eine Vereinbarung abgeschlossen, welche vollinhaltlich verlesen wird. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen sind aufgrund der Infrastrukturvereinbarung zu übernehmen. Diese Kosten trägt die Spar Warenhandels AG. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 2372, KG Engerwitzdorf von „Für die Land-und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland „Kerngebiet“ im Ausmaß von 5.100 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. GRM Dr. Niebsch protestiert gegen die Vorgangsweise, wie dieses Projekt ausverhandelt wurde. Ihre Fraktion sei für einen Nahversorger, aber dieses große Projekt betrifft den Ortskern und auch das Ortsbild von Schweinbach. Man hätte alle GR-Fraktionen miteinbeziehen müssen. Nach einer weiteren Debatte über die Art der Information wird über den Antrag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 34. Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 27 (Königsdorfer, Gassner, Gstöttenmair, Schöffl - Schweinbach); Beschlussfassung der Stellungnahmen GRM Pühringer W. erinnert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 15.12.2016 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 für die Parzellen Nr. 2019, 2018, 2017, 2027, 2026 und 2028 fasste. Damit in diesem Bereich keine landwirtschaftlichen Restflächen bleiben und zur Abrundung der von Familie Königsdorfer beantragten Flächen, beschloss der Gemeinderat in der Sitzung am 1.2.2018 die Teilfläche der Parzelle Nr. 2012 mit ca.200 m², die Parzelle Nr. 2020 mit 475 m² und die Parzelle Nr. 2025 mit 450 m² ebenfalls zu ändern. Die betroffenen Grundbesitzer gaben keine Stellungnahme ab. Die FF Schweinbach teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass auf jeden Fall ein Hydrant mit eingeplant werden soll. Wünschenswert wäre der Standort im Bereich Tarockweg / Adamweg. Derzeit steht im Kreuzungsbereich Sportplatzweg / Adamweg ein Hydrant zur Verfügung. Der durchfließende Bach ist nur ein Rinnsal, bestehend aus Oberflächen- und Drainagenwässer - dieser kann nicht als Wasserentnahmestelle genutzt werden. Aus der Sicht der Oö. Landarbeiterkammer bestehen keine Einwände. Die Linz Strom Netz GmbH erhebt keinen Einwand und die Netz Oö. GmbH teilt mit, dass im Bereich der Parzelle Nr. 2712/1 KG Engerwitzdorf (öffentliches Gut) eine Erdgasleitung liegt. Es besteht kein Einwand, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Abweichungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1,0 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1,0 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Die ASFINAG Service GmbH weist darauf hin, dass gem. § 21 Bundesstraßengesetz bei Neu-, Zu- und Umbauten sowie Einfriedungen und überhaupt Anlagen jeder Art in einer Entfernung bis 40 m beiderseits der Bundesautobahn um Ausnahme vom Bauverbot anzusuchen ist. Weiters wird auf die Möglichkeit allfälliger vom Betrieb der Autobahn verursachter Immissionen (z.B. Lärm, Abgase, Schmelzwasser, etc.) hingewiesen. Die Abteilung Umwelt- Bau- und Anlagentechnik teilt mit, dass bei dem vorliegenden Naheverhältnis der Widmungen Bauland- „Wohngebiet“ und Bauland „Eingeschränktes Gemischtes Baugebiet“ nicht von der Entstehung von Nutzungskonflikten auszugehen ist. Die überörtliche Raumordnung teilt mit, dass die gegenständliche Umwidmungsfläche außerhalb des Trassenkorridors für die Freihaltung von Grundstücksflächen für die Errichtung einer Regio Tram liegt. Seitens der Abteilungen Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft gibt es keine Einwände. Seitens der örtlichen Raumplanung wird der Planung in der vorliegenden Form in Berücksichtigung auf die lärmschutz- und naturschutzfachlichen Stellungnahmen nicht zugestimmt. Die Abteilung Umweltschutz befürwortet aus lärmschutztechnischer Sicht die geplante Wohngebietsent-wicklung nicht, da das Planungsgebiet laut aktueller Lärmkartierung mit verkehrsbedingten Lärmimmissionen über den maßgeblichen Grenzwerten belastet ist. Dazu wird bemerkt, dass die ASFINAG die Errichtung von Lärmschutzwänden in diesem Bereich plant und diese bis 2021 errichtet werden sollen. Von der ASFINAG liegt ein Auszug aus der lärmtechnischen Untersuchung vor, woraus ersichtlich ist, dass die Grenzwerte nach Errichtung der Lärmschutzwand eingehalten werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht erfolgt durch den Änderungsantrag eine Ausweitung des Baulandes in den freien Naturraum, welcher derzeit durch intensive agrarliche Nutzung gekennzeichnet ist. Weiters erfolgt aus fachlicher Sicht eine überproportionale Ausweisung einer Bauerwartungsfläche im örtlichen Entwicklungskonzept und soll vor einer weiteren Ausweitung zuerst die bestehende Bauerwartungsfläche tatsächlich genutzt werden. Es ist daher mit einer überproportionalen Grundinanspruchnahme zu rechnen und wird der gegenständliche Änderungsantrag aus naturschutzfachlicher Sicht negativ beurteilt. Dazu wird festgehalten, dass es zwischen den Antragstellern und dem Grundeigentümer der westlich angrenzenden Flächen Gespräche hinsichtlich Grundtausch gab, dieser jedoch dazu nicht bereit ist. Im Westen des Planungsraumes bestehen bereits Flächen mit der beantragten Wohnfunktion. Diese grenzen an bereits durchwegs bebaute Siedlungsbereiche Richtung Ortsmitte von Schweinbach an, welche das soziale und öffentliche Zentrum der Gemeinde bildet. Diese geplante Vergrößerung ist auf die Bedeutung und Attraktivität von Schweinbach in der Region zurückzuführen, durch welche eine stetige Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes angeregt wird. Spielflächen sind in fußläufiger Nähe vorhanden, eine südlich geplante Haltestelle der Regiotram erhöht die Attraktivität des Standortes. Seitens der Abteilung Wasserwirtschaft (Trinkwasservorsorge) bestehen keine Einwände. Der Gewässerbezirk stimmt der Umwidmung zu. Die Planungsfläche befindet sich in keinem durch Hochwasser (HW100) gefährdeten Bereich. Eine geringe Oberflächenwassergefährdung (Hangwasser), insbesondere im Falle von Starkregenereignissen, ist bei der Bauverhandlung zu berücksichtigen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 27 des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 aus den oben angeführten Gründen beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 35. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 52 (Haider - Engerwitzdorfer Straße); Beschlussfassung der Stellungnahmen GRM Pühringer W. berichtet, die Umwidmungsfläche Parzelle Nr. 1336 KG Engerwitzdorf von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ in „Eingeschränktes gemischtes Baugebiet“ im Ausmaß von 3.880 m² befindet sich in der Ortschaft Engerwitzdorf an der L 1463 Gusental Straße. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 20.10.2016 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Die Familie Böhm teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass sie gegen eine Umwidmung sind, da ihre Wohnqualität ohnehin bereits durch den angrenzenden Autobahn-Vollanschluss (ca. 50 m entfernt), die angrenzende Autobahn A7 (ca. 100 m entfernt) und die L 1463 Gusental Straße stark beeinträchtigt ist. Ein Umwidmungsantrag wurde bereits vom Gemeinderat am 20.05.2008 abgelehnt, da die weiteren für eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Grundflächen in diesem Bereich auch auf längere Sicht nicht verfügbar sind, weil diese (Parzelle Nr. 1335, 1339, 1351 und 2699/2 von der Familie Böhm landwirtschaftlich genutzt werden. Die Linz Strom Netz GmbH erhebt keinen Einwand. Die Abteilung Straßenneubau und –erhaltung stimmt der Flächenwidmungsplanänderung nicht zu, da die bestehende Anbindung des Grundstückes 1336 an die Gusental Straße nicht für eine geplante betriebliche Nutzung geeignet ist. Die Bestandsanbindung ist nur für untergeordnete Zwecke geeignet (Hauszufahrt – landwirtschaftliche Aufschließung). Im gegenständlichen Bereich befindet sich ein Linksabbiegestreifen zur Autobahnauffahrt der A7, deshalb ist auch die Situierung eines für die betriebliche Nutzung notwendigen Linksabbiegestreifens nicht möglich. Aufgrund der hohen Widmungsreserven in den entsprechenden betrieblichen Widmungskategorien erscheint seitens der Abteilung Raumordnung die Widmung aus rein fachlicher Sicht auch verfrüht. Seitens der Abteilungen Naturschutz, Wildbach –und Lawinenverbauung, Grund- und Trinkwasserwirtschaft sowie der ASFINAG liegen positive Stellungnahmen vor. Aufgrund der negativen Stellungnahmen ist eine aufsichtsbehördliche Genehmigung der Flächenwidmungsplanänderung nicht zu erwarten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, aus den angeführten Gründen das Genehmigungsverfahren für die Flächenwidmungsplanänderung Nr. 52 nicht mehr fortzusetzen und den Umwidmungsantrag damit abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Jungwirth ist während der Abstimmung nicht im Saal. 36. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 73, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 29 (Ritzberger - Lerchenweg); Beschlussfassung der Stellungnahmen Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt. 37. SPAR Österreichische Warenhandels AG, Spar-Straße 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um Änderung des BPL Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle Nr. 2372 KG Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, Herr Alfred Plank ist Eigentümer der Parzelle 2372, KG Engerwitzdorf in Schweinbach, westlich des Angerweges. Diese Fläche ist vom Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ erfasst. Die Spar Österreichische Warenhandels AG beabsichtigt die Errichtung eines neuen Spar-Marktes auf einer Teilfläche dieses Grundstückes. Der Bebauungsplan Nr. 4 „Schweinbach“ legt derzeit eine straßenseitige Baufluchtlinie (Richtung Angerweg) von 5,0 m fest und der Angerweg hat eine Breite von ca. 4,0 m. Der Angerweg soll auf 6,0 m verbreitert werden. Diesbezüglich liegt bereits eine Zustimmung des Grundeigentümers vor. Die Spar Warenhandels AG ersucht um Änderung der straßenseitigen (Angerweg) Baufluchtlinie auf 2,0 m von der künftigen neuen Grundgrenze. Weiters ersuchen sie um Festlegung einer westseitigen Baufluchtlinie von 3,0 m. Seitens der Ortsplanerin spricht grundsätzlich nichts gegen die Errichtung eines Geschäftsgebäudes an diesem Standort, da der Bedarf hinsichtlich der Verkaufsflächen immer größer wird und ein Nahversorger im Ortszentrum zu begrüßen ist. Ebenso besteht kein Einwand gegen die Kubatur und Größe des Baukörpers. Es ist allerdings zu bedenken, dass im Hinblick auf ein attraktives Ortsbild und der bereits bestehenden Architektur der Markt zur Straße hin situiert werden sollte – wie das Bankgebäude, das Kulturhaus, der Kindergarten und die neu geplante Volksschule. (Der Markt sollte einen positiven Beitrag zur städtebaulichen Situation im Zentrum von Schweinbach bilden, insbesondere durch die Aufnahme der bestehenden Raumkanten entlang der Straße und somit zur Raumbildung beitragen). Aufgrund der Hangneigung würde sich auch eine andere Bebauungsmöglichkeit, zum Beispiel mit einer Tiefgarage im Untergeschoß bzw. einem überbauten Parkdeck, anbieten. Diese Bauweise würde auch den Vorgaben des Bodenbündnisses entsprechen, da die Widmungsfläche verkleinert werden könnte und weniger Flächen versiegelt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten und vereinbart, dass der Ausschuss bei seiner Sitzung keinen Beschluss fasst und Bürgermeister Herbert Fürst vor der Gemeinderatssitzung noch ein Gespräch mit der Spar Warenhandels AG bezüglich der Bedenken der Ortsplanerin führt. Das Ergebnis dieser Besprechung bzw. eventuell andere Bebauungsvarianten werden den Fraktionsobleuten vor der Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gebracht. Das Ergebnis dieser Besprechung war, dass der Bau einer Tiefgarage aus finanziellen Gründen nicht möglich ist. So wie geplant, sollen die Parkplätze vor dem Geschäftsgebäude situiert werden. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ für Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf, mit den oben angeführten Festlegungen zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. In einer kurzen Debatte wird nochmals über die Tiefgarage oder Parkdeck gesprochen. GVM Mayrbäurl ersucht zu intervenieren, dass die Parkplätze außerhalb der Geschäftszeiten für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 38. Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 03.11.2016 Zl. 0300-162.020-10972-2016 (Bescheid gem. § 49 Oö. Bauordnung - Herstellung des konsensgemäßen Zustandes); Zurückverweisung an die 1. Instanz; Beschlussfassung Der Bürgermeister übergibt den Vorsitz an Vizebürgermeister Schöffl. GRM Pühringer W. erläutert, dass Familie Holzinger, wohnhaft in Stingederweg 2, 4209 Engerwitzdorf mit Bescheid vom 03.11.2016 die Herstellung des rechtmäßigen Zustandes der errichteten Mauer lt. den Bestimmungen des rw. Bebauungsplanes Nr. 81 „Lindinger-Gründe“ aufgetragen wurde. Laut diesem Bebauungsplan darf das natürliche Gelände innerhalb der Bauplatzgrenzen um max. 1,0 m verändert werden (Aufschüttungen, Abgrabungen, Stützmauern). Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Holzinger, vertr. durch Rechtsanwälte Prof. Haslinger & Partner, innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht und um Änderung des Bebauungsplanes ersucht. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 11.05.2017 den Grundsatzbeschluss, dass die Festlegungen aller Bebauungspläne hinsichtlich Dachformen, Einfriedungen und Nebengebäude sowie Garagen und Stellplätze für KFZ und Geländeveränderungen einheitlich festgelegt werden. Es wurde daher ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 „Lindinger-Gründe“ eingeleitet. Die Änderung des Bebauungsplanes ist seit 04.06.2018 rechtswirksam. Durch die Änderung des Bebauungsplanes änderte sich der Sachverhalt und ist daher die Durchführung eines neuerlichen Lokalaugenscheines erforderlich. Der angefochtene Bescheid wäre daher zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die 1. Instanz zurückzuverweisen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den angefochtenen Bescheid gem. § 66 AVG 1991 zu beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die 1. Instanz zurückzuverweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reithmayr ist während der Abstimmung nicht im Saal. Bürgermeister Fürst übernimmt wieder den Vorsitz. 39. Reichinger Gottfried und Leopoldine; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Korrektur und geringfügige Erweiterung der Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude "Gastgewerbebetrieb" im Bereich der Parzellen .12/1 und 145/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, Herr und Frau Gottfried und Leopoldine Reichinger sind Eigentümer der Liegenschaft Niederkulm 9. Im östlichen Bereich des Vierkanthofes sowie im östlichen Zubau befindet sich der Gastgewerbebetrieb „Mirellenstüberl“. Dieser ist im Flächenwidmungsplan als „Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude „Gastgewerbebetrieb“ ausgewiesen. Die Fläche des im Jahr 2001 genehmigten Ein- und Umbaus der Jausenstation stimmt mit der im Jahr 2002 eingetragenen Fläche der Sonderausweisung im Flächenwidmungsplan nicht überein und ist im südlichen Bereich um ca. 50 m² zu korrigieren. Der Betrieb wird nun mit Jahresanfang vom älteren Sohn übernommen, der den Betrieb im Vollerwerb führen wird. Dieser plant eine Modernisierung und geringfügige Erweiterung im Außenbereich von 5 x 5 m, um damit einen Rundgang im Stüberl zu ermöglichen und vor allem auch die Lärmakustik zu verbessern. Die Sitzplatzanzahl von derzeit 135 wird mit dieser Erweiterung nicht erhöht. Hierzu ist die Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach Rücksprache mit dem Land ist allerdings eine Erweiterung einer Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Betriebe rechtlich nicht möglich, da sich diese nur auf den Bestand bezieht. Im Hinblick auf andere Projekte in Oberösterreich ist nun angedacht, eine Sonderausweisung im Bauland „Tourismusbetrieb“ zu beantragen. Beispiele in der näheren Umgebung: - Gasthaus zur Gis - Sternsteinhof in Bad Leonfelden - Hotel Falkensteiner in Bad Leonfelden Überörtliche Interessen und Interessen Dritter sind für diese Widmung gegeben, da es sich um eines unserer Hauptausflugsziele handelt. Es liegt direkt am Wanderweg im Mirellental und wird weit über die Gemeindegrenzen hinweg von Jung und Alt geschätzt. Es ist daher von besonderer Bedeutung und besonders zu sichern. Ohne diese geringfügige Erweiterung könnte es in den nächsten Jahren zu einer generellen Schließung kommen, da ein Vollerwerb für den Sohn so dann nicht möglich wäre. Die Familie Reichinger betreibt den Ausschank seit dem Jahr 1986 (Gastgewerbe seit 1992). Durch die Übergabe an den Sohn bleibt es ein Familienbetrieb. Die Land- und Forstwirtschaft wird von Herrn Reichinger sen. im Vollerwerb weitergeführt. Die Weiterführung der Landwirtschaft ist von großer Bedeutung, der Betrieb bleibt im Familienbesitz. Es handelt sich hier um keinen Konzern (Hotelkette, etc) bzw. um keine Immobilienspekulanten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Ansuchen auf Korrektur und Erweiterung der Widmung für den Gastbetrieb „Mirellenstüberl“ zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Die genaue Fläche und Widmungsbezeichnung wird im Zuge des Verfahrens mit dem Land abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 40. Berichte aus den Arbeitskreisen Arbeitskreis GESUNDE GEMEINDE: Der Bürgermeister berichtet, der Kindergarten Linzerberg erhielt am 06.11.2018 das Zertifikat „Gesunder Kindergarten“. Bei der Verleihung waren Arbeitskreisleiter Mario Moser-Luger und Ausschussobmann Christoph Meisinger anwesend. Für das Zielgruppenprojekt „frauen.leben.gesund in Engerwitzdorf“ erhielt die Gesunde Gemeinde Engerwitzdorf eine einmalige Förderung in Höhe von € 1.000,00. Geplante Aktivitäten im 1. Halbjahr 2019: o Seniorentanz mit Andrea Söllner, ab 07.01.2019, Bezirksseniorenheim o Workshop „Verbale Selbstverteidigung - gekonnt kontern“, 09.02.2019, Kulturhaus „Im Schöffl“ o Vom Mädchen zur jungen Frau, Frühjahr 2019, Kooperation JES und Mag. Pamela Hölzl o Kochworkshop und „Kick ohne Tschick“, Sportunion Schweinbach Arbeitskreis FAIRTRADE: GRM Vezmar-Gutenbrunner informiert, der Arbeitskreis FAIRTRADE veranstaltete im November wieder einen Kochworkshop. Die ehemalige Hauswirtschaftslehrerin Rita Winkler kochte mit den Teilnehmerinnen ein herbstliches Menü, das nach bio-regionalen und FAIRTRADE-Maßstäben zubereitet wurde. Den Teilnehmerinnen hat es sehr gut gefallen; ein weiterer Workshop eventuell im kommenden Sommer wird angedacht. 41. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister informiert, dass der Sitzungsplan für 2019 in den nächsten Tagen versandt wird. Er ersucht die GRM, auf diese Mail mit „Ich konnte den Sitzungsplan öffnen und lesen“ zu antworten. b) Der Bürgermeister berichtet, dass das „Freunde-der-Erde“ Sammelpassprojekt, das heuer unter der Führung der KEM Sterngartl-Gusental im ganzen Bezirk durchgeführt wurde, mit dem Climate-Star ausgezeichnet wurde. Im ganzen Bezirk wurden über 3000 Pässe abgegeben, rund 1000 davon alleine in Engerwitzdorf und Gallneukirchen. Die KEM Sterngartl-Gusental war mit diesem Projekt einer von 15 europäischen Preisträgern. c) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Freitag und GRM Pühringer W. 42. Allfälliges a) GRM Mandl erkundigt sich, ob bezüglich des Schutzweges in der Bürgerstraße bei der Volksschule ein Ergebnis vorliegt. Der Bürgermeister antwortet, die Bereisung hat stattgefunden, die schriftliche Erledigung sei noch nicht eingelangt, aber das Ergebnis könnte positiv werden. b) GVM Mayrbäurl stellt fest, in der Mühlholzstraße bei der Erddeponie der Firma Porr wurde die Tafel „Vorsicht Schleudergefahr“ aufgestellt. Er ersucht, die Betreiber darauf hinzuweisen, die Straße sauber zu halten. c) GRM Reichör bedankt sich für die Verbreiterung der Kreuzung Gusenbachstraße/ Zur Mühle. d) GRM Meisinger MAS M.Sc. bedankt sich bei allen Beteiligten, die für die Belebung des Ortsplatzes Schweinbach beitragen (Maibaum aufstellen, Weihnachtsmarkt, Bälle Im Schöffl, Faschingsumzug). GVM Mag. Schwarzenberger führt aus, wir können auf ein Jahr zurückblicken, in dem wesentliche Projekte umgesetzt oder gestartet wurden. Die sehr intensive Ausschussarbeit und die Fraktionsgespräche waren ein guter Weg für die vielen einstimmigen Beschlüsse. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit und wünscht noch einige ruhige Tage und Gesundheit. GRM Mandl resümiert, die Amtshauserweiterung gibt ihm immer noch Bedenken, es wurde viel Geld ausgegeben für wenig Fläche. Negative Punkte sind die Abwasserbeseitigung in Langwiesen sowie die Umwidmung in Amberg (Pool). Die zu geringen Öffnungszeiten bei der Sammelstelle Langwiesen sind nicht bürgerfreundlich. Positiv hebt er den Pflegeregress, den Gehsteig Lidl, das Seniorentaxi und die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat hervor. Er bedankt sich dafür, freut sich auf die nächsten Ziele und wünscht schöne Feiertage. GRM Pühringer W. betont, im abgelaufenen ist sehr viel geschehen. Er bedankt sich für die gute Zusammenarbeit, für die zeitgerechten Informationen von Bürgermeister und Amtsleiter. Er wünscht frohe Weihnachten, ein gutes neues Jahr und Gesundheit. GRM Dr. Niebsch bedankt sich bei den Gemeindebediensteten für die geleistete Arbeit. Sie wünscht sich im nächsten Jahr eine verstärkte Anstrengung für den Klimaschutz und für die Voranschlagserstellung eine Art „Gemeinderatsklausur“. Sie wünscht ein besinnliches Fest und ein gutes neues Jahr. Der Bürgermeister erinnert, am 5.12. wurde das internationale Jahr der Freiwilligen gefeiert. Es ist auch in unserer Gemeinde beeindruckend, was geleistet wird. Dies sieht man auch bei den Straßen- und Dorffesten und ist eine wichtige Basis für die Gemeinde. Viele Beschlüsse sind richtungsweisend für die nächsten Jahre. Es gibt unterschiedliche Zugänge zu den Beschlüssen, aber alle wollen nur das Beste für die Bürger und diese fühlen sich auch wohl. Er bedankt sich beim Amtsleiter und den Mitarbeitern für die vorbildliche Unterstützung. Der Bürgermeister wünscht allen ruhige, besinnliche Tage und für 2019 viel Erfolg und Gesundheit. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 11.10.2018 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:57 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 14.02.2019 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 14.02.2019 Vorsitzender Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 13.12.2018 1