Lfd.Nr.: 7, 2018 VERHANDLUNGSSCHRIFT �ber die �ffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 13.12.2018 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert F�rst (�VP) Stefan Sch�ffl (�VP) Johanna Haider (�VP) ab Top 2 Mag. Franz Schwarzenberger (�VP) Wolfgang Griesmann (�VP) Albert Doblhammer (�VP) Manfred Schwarz MBA (�VP) Rosina Reich�r (�VP) Thomas Leopoldseder (�VP) Werner Lehner (�VP) Andreas Riefershofer (�VP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (�VP) Eleonore Binder (�VP) Ing. Herbert Freudenthaler (�VP) Karl-Heinz Freitag (�VP) Anton Reithmayr (�VP) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SP�) Horst Mandl (SP�) Sylvia Jungwirth (SP�) Christian Lehner (SP�) Roland Aub�ck (SP�) Wolfgang P�hringer (FP�) Egon Walter Bernhard Mayrb�url (FP�) ab Top 10 Catharina-Marie Leibetseder (FP�) Paul P�hringer (FP�) Dr. Jenny Niebsch (GR�NE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GR�NE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GR�NE) Kurt Hohenwallner (GR�NE) Ersatzmitglieder: Ingrid Gattringer (�VP) f�r Sabine Link Johann Lehner (�VP) f�r Sabine Kainm�ller Heidemarie F�rst (�VP) f�r Lisa M�hlberger Dietmar Jowanka (�VP) f�r G�nther Lehner Thomas Frisch (SP�) f�r Mario Moser-Luger Sabine Engl (GR�NE) f�r Andreas Grillnberger Es fehlten entschuldigt: G�nther Lehner Sabine Link Mario Moser-Luger dipl�m� Sabine Kainm�ller Lisa M�hlberger Andreas Grillnberger Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftf�hrer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf f�r die Jahre 2019-2023; Beschlussfassung 2 Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung 3 Priorit�tenreihung der geplanten au�erordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf im MFP-Zeitraum 2019-2023; Beschlussfassung 4 Kenntnisnahme des Pr�fungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung �ber den Rechnungsabschluss 2017 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung 5 Wasserverband Untere Gusen; �nderung der Zinssatzkonditionen des Abstattungskreditvertrages vom 9.12.2009; Beschlussfassung 6 Amtshauserweiterung; Endg�ltiger Finanzierungsplan-Nr. 05, Beschlussfassung 7 Aufnahme bzw. Verl�ngerung des Kassenkredites zum 1. J�nner 2019; Beschlussfassung 8 Kredit�berschreitungen Nr. 1/2018; Beschlussfassung 9 ASK� Treffling - Sanierungsma�nahmen (Teil 2); Finanzierungsplan Nr. 02; Beschlussfassung 10 Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - BBG Langwiesen-Baulos 2; Anpassung des Finanzierungsplanes (Nr.02); Beschlussfassung 11 VB I Daniel Prochiner; Bestellung zum Kassenf�hrer mit Wirkung 1. J�nner 2019; Beschlussfassung 12 Bericht �ber die Sitzung des Pr�fungsausschusses vom 19.11.2018; Kenntnisnahme 13 Pachtvertrag Freizeitanlage Schweinbach; �nderung der Pachtdauer; Beschlussfassung 14 Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf 2019; Beschlussfassung 15 Sch�ffl Stefan und Annemarie; Grundtausch aus einer Teilfl�che des �ffentlichen Gutes Parz. 2673/2, KG. Klendorf mit dem Grundst�ck 1800/4, KG. Klendorf (L�schwasserbeh�lter Amberg); Tauschvertrag; Beschlussfassung 16 Auflassung eines Teilst�ckes des �ffentlichen Gutes Parzelle 2673/2, KG. Klendorf (Amberg - Sch�ffl); Beschlussfassung einer Verordnung 17 Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer �ber den Erwerb von Teilfl�chen der Grundst�cke Nr. 1600/1, 1611, 1615 und 1618, KG. Engerwitzdorf, zur Errichtung eines Dammes aufgrund des Oberfl�chenentw�sserungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung 18 Abtretung in das �ffentliche Gut Parz. 2733/4 und 2478/2, KG. Engerwitzdorf, f�r den Kreuzungsumbau in Schweinbach (Br�ckler, Gallneukirchner Stra�e) gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung 19 Errichtung eines Gehsteiges an der Katsdorfer Landesstra�e L 1464 von der Einfahrt Wolfing bis zur bestehenden Bushaltestelle (Richtung Katsdorf); Beschlussfassung 20 Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.12.2008 betreffend die Errichtung eines Gehsteiges von Engerwitzberg (Punzengraben) bis Klammm�hle; Beschlussfassung 21 Stra�enbauprogramm 2019; Beschlussfassung 22 Wasserleitungsbauprogramm 2019; Beschlussfassung 23 Stra�enbenennung im Bereich Linzerberg - Schebagr�nde; Beschlussfassung 24 �nderung der Wassergeb�hrenordnung betreffend Bezugsgeb�hr; Beschlussfassung 25 �nderung der Wassergeb�hrenordnung betreffend Anschlussgeb�hr; Beschlussfassung 26 �nderung der Kanalgeb�hrenordnung betreffend Anschlussgeb�hr; Beschlussfassung 27 Kostenbeteiligung der Gemeinde Engerwitzdorf am Glasfaserausbau durch die Firma Linz Net; Beschlussfassung 28 �nderung der Vereinbarung �ber das Globalbudget f�r die Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling; Beschlussfassung 28 a Vereinbarung Feuerwehr Schmiedgassen; Beschlussfassung 28 b Vereinbarung Feuerwehr Schweinbach; Beschlussfassung 28 c Vereinbarung Feuerwehr Treffling; Beschlussfassung 29 SportUNION Schweinbach; Ansuchen um Gew�hrung einer Subvention f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung 30 ASK� Treffling; Ansuchen um Gew�hrung einer Subvention f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung 31 Musikverein Engerwitzdorf, Ansuchen um Gew�hrung einer Subvention f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung 32 �nderung der Vereinbarung �ber das Globalbudget f�r die Volksschulen Engerwitzdorf-Schweinbach und Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschlussfassung 33 SPAR �sterreichische Warenhandels AG, Spar-Stra�e 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 von "F�r die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fl�che" in Bauland "Kerngebiet" im Bereich der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf, im Ausma� von ca. 5.100 m�; Grundsatzbeschlussfassung 34 �rtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 �nderung Nr. 27 (K�nigsdorfer, Gassner, Gst�ttenmair, Sch�ffl - Schweinbach); Beschlussfassung der Stellungnahmen 35 Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 52 (Haider - Engerwitzdorfer Stra�e); Beschlussfassung der Stellungnahmen 36 Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 73, �rtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 �nderung Nr. 29 (Ritzberger - Lerchenweg); Beschlussfassung der Stellungnahmen 37 SPAR �sterreichische Warenhandels AG, Spar-Stra�e 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um �nderung des BPL Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle Nr. 2372 KG Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung 38 Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 03.11.2016 Zl. 0300-162.020-10972-2016 (Bescheid gem. � 49 O�. Bauordnung - Herstellung des konsensgem��en Zustandes); Zur�ckverweisung an die 1. Instanz; Beschlussfassung 39 Reichinger Gottfried und Leopoldine; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 f�r die Korrektur und geringf�gige Erweiterung der Sonderausweisung f�r bestehende land- und forstwirtschaftliche Geb�ude "Gastgewerbebetrieb" im Bereich der Parzellen .12/1 und 145/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung 40 Berichte aus den Arbeitskreisen 41 Bericht des B�rgermeisters 42 Allf�lliges Der Vorsitzende er�ffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von B�rgermeister Herbert F�rst einberufen wurde; b) die Verst�ndigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 04.12.2018 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag �ffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussf�higkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift �ber die Sitzung vom 11.10.2018 bis zur heutigen Sitzung w�hrend der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, w�hrend der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden k�nnen. Weiters f�hrt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gem�� � 51 Abs. 3 O.�. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschlie�t. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 36 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der B�rgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:03 Uhr die �ffentliche Sitzung fort. 1. Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf f�r die Jahre 2019-2023; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA stellt fest, die Gemeindeverwaltung informierte nach der Einladung zur Finanzausschusssitzung die Fraktionsobleute, dass der Voranschlags- und MFP-Entwurf 2019 bzw. 2019-2023 ab 26.11.2018 im Intranet der Gemeinde bereitgestellt wird. Im Voranschlagserlass des Amtes der O�. Landesregierung wird zwar eine positive Entwicklung der Bundesabgaben-Ertragsanteile f�r das Jahr 2019 prognostiziert, jedoch werden auch die wesentlichen Pflichtausgaben wie Krankenanstaltenbeitrag, SHV-Umlage und auch die Aufwendungen f�r die Kinderbetreuung stark ansteigen, wodurch dieser Einnahmeneffekt wieder egalisiert werden wird. Daneben weist der �sterreichische Gemeindebund in der Zeitschrift Kommunal (Ausgabe 11/2018) darauf hin, dass der sogenannte Familienbonus den Gemeinden j�hrlich rund � 140 Mio. an Ertragsanteilen kosten wird. Unter dem vom Gemeinderat festgelegten strategischen Leitsatz eines Haushaltsausgleiches wurde die Mittelfristige Finanzplanung als auch der VA 2019 erstellt. Dieser Ausgleich ist in den Jahren 2019 � 2022 jedoch nur durch die Entnahmen aus der Allgemeinen R�cklage (rund � 840.000,00) m�glich. Erst im Jahr 2023 zeigt sich aus heutiger Sicht eine leichte Entspannung der Budgetdaten. Um sich ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Situation der Gemeinde machen zu k�nnen, wird im Folgenden eine Mehr-Jahres-Betrachtung anhand zentraler Kennzahlen dargestellt. 1 Die letzten 15 Jahre � 2004 bis 2018 1.1 Ertragskraft (�ffentliche Sparquote) � Was blieb in der laufenden Gebarung �ber? Die Kennzahl spiegelt das Verh�ltnis zwischen den laufenden Einnahmen und Ausgaben (SALDO 1 der Querschnittsrechnung: Ergebnis der laufenden Gebarung). Der �berschuss der laufenden Gebarung (�SQ) zeigt ein Auf und Ab auf hohem Niveau. Von knapp 13 Prozent 2004 auf 23 Prozent bis 2008. Dann ging es aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise 2010 wieder bis auf 10 Prozent zur�ck, um in den Folgejahren wieder auf 25 Prozent (2014) zu steigen und f�llt bis 2018 (Voranschlagswert) wieder auf rund 10 Prozent. Der R�ckgang 2004 bis 2006, 2008 bis 2010 sowie 2017 ist auf zwei Faktoren zur�ckzuf�hren: * Externe Entwicklungen � 2003 bis 2006 Budgetkonsolidierung des Bundes durch Verschiebung im FAG 2001 zu Lasten von L�ndern und Gemeinden; 2009/2010 weltweite Wirtschaftskrise; 2017 schwaches Wirtschaftswachstum und schlechte Entwicklung der Ertragsanteile bei gleichzeitiger Zunahme der Transfers an Tr�ger des �ffentlichen Rechtes (Krankenanstaltenbeitrag, SHV) * Ausbau der Infrastruktur mit gro�en Investitionen und entsprechenden Folgelasten � 2003 Schule, 2010 Kulturhaus, 2017 Kinderbetreuung Schweinbach und Amtshauszubau * Die Kennzahl 2018 beruht auf der Basis des VA 2018; sollte mit dem Rechnungsabschlussergebnis jedoch besser ausfallen 1.2 Eigenfinanzierungskraft (Eigenfinanzierungsquote) � Kann alles mit eigenen Mitteln finanziert werden? Nein � f�r gro�e Investitionen werden angesparte R�cklagen verwendet oder manchmal auch neue Schulden aufgenommen. Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) war in den letzten 15 Jahren fast immer �ber 100 Prozent � au�er es wurden gro�e Investitionen get�tigt. Die fallende Tendenz zeigt auch auf ein teilweises Aufbrauchen der R�cklagen f�r Investitionen (Wasser- und Kanalbau, Stra�enbau). Diese Kennzahl zeigt, in welchem Ausma� die laufenden Ausgaben und Investitionen ohne Fremdmittel durch laufende Einnahmen und Einnahmen aus der Verm�gensver�u�erung gedeckt werden. 1.3 Verschuldung � Wie lange dauert es die Schulden zur�ckzuzahlen? Die Kennzahl VSD zeigt, wie lange auf Basis des durchschnittlichen Saldos der laufenden Gebarung (Saldo 1) die R�ckzahlung bestehender Darlehen dauert, ohne neue Investitionen zu t�tigen. Es wird demnach angenommen, dass die gesamten �bersch�sse der laufenden Gebarung zur Schuldentilgung verwendet werden. Die Verschuldungsdauer (VSD) ist von zwei Gr��en bestimmt � der H�he der Schulden und dem �berschuss der lfd. Gebarung. In 10 der letzten 15 Jahre war die VSD zwischen 3 und 7 Jahren und damit sehr gering. In drei von 15 Jahren war sie zwischen 10 und 12 Jahren und damit im Durchschnitt. In der Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2008 ist die VSD nicht �ber 9 Jahre gestiegen � trotz der Investitionen in das Kulturhaus. Die Steigerung 2017 ist wieder einerseits auf die schwache Entwicklung der Ertragsanteile, andererseits auf die trotzdem stattfindenden Steigerungen der Transferzahlungen an Tr�ger des �ffentlichen Rechts zur�ckzuf�hren. Der Wert f�r 2018 wurde auf Basis des Voranschlages 2018 errechnet. Auch hier sollte das RA-Ergebnis 2018 einen besseren Wert ergeben. 1.4 Freie Finanzspitze (Finanzielle Leistungsf�higkeit) � Was bleibt f�r neue Projekte �ber? Diese Kennzahl zeigt das Ergebnis der fortdauernden Gebarung (laufende Gebarung unter zus�tzlicher Ber�cksichtigung der laufenden Tilgungsverpflichtungen) in Relation zu den laufenden Einnahmen an. Die Kennzahl zeigt daher, wie hoch der finanzielle Spielraum f�r neue Investitionen inkl. allf�lliger Folgelasten ist. Die Freie Finanzspitze (FSQ) lag in 4 der letzten 15 Jahren bei 15 Prozent und dar�ber, nur in vier Jahren ist sie unter/um 5 Prozent gekommen. Auch hier mit 2005/2006 sowie 2010 und 2017 in den Jahren nach den Gro�investitionen. F�r das Jahr 2018 gilt das gleiche wie schon oben erw�hnt. 2 KDZ-Quicktest � Bonit�tswertung 2004 - 2018 Engerwitzdorf steht gut da � in vier Jahren (2013 bis 2016) war die Bonit�t sehr gut. 2004 war sie durchschnittlich aufgrund der Investition in die Schule und des Versuchs des Bundes, sein Budget zu Lasten der Gemeinden zu sanieren. 2008 zeigte sich wieder ein gut bis sehr gut aufgrund der umgesetzten Konsolidierungsma�nahmen. 2009/2010 war die Bonit�t wieder durchschnittlich aufgrund der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise sowie der Investition in das Kulturhaus. Die folgenden Konsolidierungsma�nahmen f�hrten wieder zu einer substanziellen Verbesserung. Aufgrund der get�tigten und anstehenden Investitionen und der ung�nstigen Rahmenbedingungen (Ertragsanteile, Transfers) zeichnet sich wieder ein R�ckgang auf eine durchschnittliche/gen�gende Bonit�t ab. Die Werte f�r 2018 basieren wieder auf den VA 2018. Bonit�tsbewertung 81 - 100 Punkte Sehr gut 61 - 80 Punkte Gut 41 - 60 Punkte Durchschnitt 21 - 40 Punkte Gen�gend unter 20 Punkte Unzureichend Zusammenfassend zeigt sich, dass die Gemeindefinanzen potenziell gut bis sehr gut sind und externe Faktoren wie auch gr��ere Investitionen eine Ver�nderung auf durchschnittlich nach sich ziehen. 3 Ausblick bis 2023 auf Basis der mittelfristigen Planung 2019-2023 Bis zum Jahr 2023 zeigt sich insgesamt eine Verbesserung auf die Durchschnittsnote 2,2. Bis auf die Substanzerhaltungsquote (SEQ) bleiben alle Werte gleich bzw. verbessern sich bis zum Finanzjahr 2023. Die Substanzerhaltungsquote beurteilt, in welchem Ausma� die get�tigten Investitionen die Verm�genssubstanz erhalten. Der R�ckgang der SEQ ist auf den R�ckgang der Investitionen (vor allem im AOHH) nach dem geplanten Bau der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach zur�ckzuf�hren. � � �SQ EFQ FSQ VSD (Jahre) SDQ SEQ (Ausma�) Note 2019 Kennzahl 11,17 % 74,96 % 7,31 % 5,33 4,1 % 7,7 � Note 4 5 3 2 1 1 2,7 2020 Kennzahl 13,72 % 102,12 % 9,15 % 3,28 8,12 % 2,9 Note 4 2 3 1 1 1 2,0 2021 Kennzahl 13,36 % 115,32 % 8,94 % 2,53 13,52 % 1,5 Note 4 1 3 1 2 1 2,0 2022 Kennzahl 13,89 % 109,66 % 9,37 % 2,38 3,87 % 0,35 Note 4 1 3 1 1 5 2,5 2023 Kennzahl 15,25 % 111,4 % 10,42 % 2,20 3,75 % 0,32 Note 3 1 2 1 1 5 2,2 Eine Darstellung der Bonit�tswertung wie unter Punkt 3 f�r die Jahre 2019 � 2023 hat folgendes Aussehen: 4 Weitere Eckdaten MFP 2019 � 2023 Das Budget im Ordentlichen Haushalt unterliegt keinen wesentlichen Schwankungen und bewegt sich zwischen 16,0 und 17,0 Mio. EUR. Im Au�erordentlichen Haushalt wird 2019 ein Maximum mit 10,3 Mio. und 2023 ein Minimum mit 0,3 Mio. EUR erreicht. Neben den KDZ Kennzahlen lassen sich auch noch folgende Kennzahlen aus dem Ordentlichen Haushalt der MFP berechnen. � 2019 2020 2021 2022 2023 Personalausgabenquote 18,21 18,88 18,39 18,96 18,43 Verwaltungs- und Betriebsaufwandsquote 27,97 25,23 24,88 24,62 24,44 Steuereinnahmenquote 16,62 16,48 16,60 16,57 16,49 Ertragsanteilsquote 50,25 50,54 51,32 52,12 52,81 Geb�hrenquote 17,95 18,71 18,42 18,06 17,78 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss vorliegenden Mittelfristigen Finanzplan 2019 � 2023 beschlie�en. GVM Mag. Schwarzenberger betont, der MFP ist ein solides Planungsinstrument, das die Arbeit im Gemeinderat unterst�tzt. Die Kennzahlen sind sehr positiv, die Gemeinde ist sparsam unterwegs. GRM Mandl bedankt sich f�r die guten Ausf�hrungen in der Finanzausschusssitzung. Er merkt an, der Wunsch nach g�nstigen Wohnungen f�r unsere Jugend ist noch offen, eventuell auch ein Platz, wo sich die Senioren treffen k�nnen sowie eine Stelle, wo Personen kurzfristig gepflegt werden. GRM P�hringer W. stellt fest, trotz des Wirtschaftswachstums ist es gelungen, Investitionen zu t�tigen. Zu den R�cklagenentnahmen sei er etwas skeptisch. Er bedankt sich f�r die gute Aufbereitung der Unterlagen. GRM Dr. Niebsch lobt, das Budget wird sehr sorgf�ltig und bedacht erstellt. �ber bestimmte Positionen jedoch sollte extra abgestimmt werden. Beim Stra�enbau werde zu viel Geld ausgegeben, welches anderswo besser investiert w�re. Der B�rgermeister betont, bei gr��eren Investitionen sinken die R�cklagen, die zuvor entsprechend angespart wurden. Er bedankt sich f�r die tolle Vorbereitung des MFP, welche heuer sehr schwierig war. Abstimmungsergebnis. Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 2. Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA f�hrt aus, dass unter Einhaltung der vom Gemeinderat festgelegten strategischen Leits�tze eines Haushaltsausgleiches und einer bestm�glichen Kostendeckung bei den Betrieben und Einrichtungen, das Budget f�r 2019 nur durch die Entnahme aus der Allgemeinen R�cklage in H�he von � 363.000,00 ausgeglichen erstellt werden konnte. Die Aufsichtsbeh�rde wies auch heuer wieder in ihrem Voranschlagserlass 2019 auf die Einhaltung des �sterreichischen Stabilit�tspaktes 2012 hin. Demnach sind die Gemeinden verpflichtet, insgesamt ein ausgeglichenes Maastricht-Ergebnis zu erreichen. Die im Voranschlagserlass des Landes f�r das Finanzjahr 2019 vorgegebenen Zahlen wurden ber�cksichtigt. Allgemeine Informationen und Wirtschaftliche Entwicklung: Die Entwicklung der Bundesabgaben-Ertragsanteile in den vergangenen Jahren hat einen wesentlichen Beitrag zur finanziellen Stabilit�t der ober�sterreichischen Gemeinden bewirkt. F�r das Finanzjahr 2018 zeichnet sich ab, dass die Einnahmen der O�. Gemeinden aus den Ertragsanteilen h�her als die prognostizierten Werte ausfallen werden. Die Prognose des BMF zur Entwicklung der Ertragsanteile f�r 2019 sieht f�r die Gemeinden in O� eine Steigerung von etwa 3 % auf Basis der vorl�ufigen Isteinnahmen 2018 vor. F�r das kommende Jahr haben wir � 7,66 Mio. an Ertragsanteilen veranschlagt, das sind rund � 270.000,00 mehr gegen�ber den zu erwartenden Einnahmen im Jahr 2018. F�r die bereits bekannten hohen Pflichtausgaben wie den Krankenanstaltenbeitrag (��1.910.000,00), die SHV-Umlage (2.016.000,00) und f�r die Kinderbetreuung (aus Abschnitte 21, 24 und 25 gesamt � 1.523.000,00) wurde gegen�ber 2018 eine Erh�hung von knapp unter � 300.000,00 auf gesamt � 5.449.000,00 vorgesehen. Somit sind die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Ertragsanteilen durch die drei genannten Ausgabepositionen mehr als aufgebraucht. Einnahmenseitig wird mit Mehreinnahmen bei der Kommunalsteuer von � 120.000,00 gerechnet; dagegen entf�llt die Finanzzuweisung nach � 24/1 FAG aufgrund der besseren Bev�lkerungsentwicklung der Gemeinde Engerwitzdorf in den Jahren 2013-2017 gegen�ber dem Land O�. Diese betrug 2018 noch rund � 122.000,00. Abgaben/Geb�hren/Tarife: Eine Anhebung der Wasserbezugsgeb�hr von � 1,53 auf � 1,56 je m� sowie Wasser- und Kanalanschlussgeb�hr (Wassermindestanschlussgeb�hr von � 1.971,00 auf � 2.014,00 und Kanalmindestanschlussgeb�hr von � 3.290,00 auf � 3.359,00 exkl. Ust) f�r 2019 ist aufgrund der Vorgaben des Landes O� erforderlich. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.10.2012, wonach die Hundeabgabe j�hrlich in Anlehnung des VPI angeglichen wird, betr�gt diese im Jahr 2019 � 46,00. Bei der Abfallbeseitigungsgeb�hr (Restm�ll und Biogeb�hr) ist per 1.1.2019 keine Erh�hung erforderlich bzw. vorgesehen. Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale: Mit Erlass des Amtes der o�. Landesregierung vom 22. Oktober 2018 werden die Gemeinden informiert, dass sie zur Abdeckung der Kosten f�r Wohnungen, die nicht f�r einen Hauptwohnsitz verwendet werden, denen auch keine ad�quaten Abgabenertr�ge gegen�berstehen, einen Zuschlag auf die touristische Freizeitwohnungspauschale lukrieren k�nnen. Die im � 57 des o�. Tourismusgesetz 2018 geschaffene M�glichkeit, einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale auszuschreiben und einzuheben, stellt eine landesgesetzliche Erm�chtigung im Sinne des � 8 Abs. 5 F-VG 1948 dar. Der Gemeindezuschlag kn�pft unmittelbar an die Freizeitwohnungspauschale des Landes an. Der H�chstbetrag des j�hrlichen Zuschlags betr�gt: - f�r Wohnungen bis 50 m� Nutzfl�che sowie f�r Dauercamper 150 % der Freizeitwohnungspauschale (= 36fache der Ortstaxe) o � 2,00 x 36 = � 72,00 x 150% --> Gemeindezuschlag = � 108,00 - f�r Wohnungen �ber 50 m� Nutzfl�che 200 % der Freizeitwohnungspauschale (=54fache der Ortstaxe) o � 2,00 x 54 = � 108,00 x 200% --> Gemeindezuschlag = � 216,00 Eine vorsichtige Sch�tzung f�r 2019 ergab einen Betrag von rund � 29.000,00. Hinweis: die Freizeitwohnungspauschale f�r das Land O� ist von den Gemeinden einzuheben und an das Land O� abzuf�hren. F�r den entstehenden Verwaltungsaufwand k�nnen die Gemeinden 5 % einbehalten. R�cklagen- und Darlehensentwicklung: Die Entwicklung der R�cklagen und Darlehen sind ab der Seite 108 des Voranschlages ersichtlich. Au�erordentlicher Haushalt: Die dargestellte Abwicklung der Vorhaben im au�erordentlichen Haushalt gilt unter der Voraussetzung, dass die angef�hrten und zum Teil angenommenen Einnahmen von dritter Seite auch flie�en. Investitionen F�r das Finanzjahr 2019 k�nnen rund � 11,1 Mio. an Investitionen (QU-KZ 40 und 41) veranschlagt werden; dies entspricht einer Erh�hung von etwa � 6,5 Mio gegen�ber 2018. Die hohen Investitionen sind vor allem auf den geplanten Baubeginn der Volksschule in Schweinbach sowie auf die Wasser- und Kanalbauten im AOHH zur�ckzuf�hren. An Instandhaltungsma�nahmen (Post 611 bis 619) werden rund � 498.000,00 pr�liminiert. Haushaltskennzahlen: Im Voranschlag 2019 sind wiederum markante Kennzahlen angef�hrt. Diese beinhalten die bisher bekannten vom KDZ entwickelten Kennzahlen sowie weitere Kennzahlen auf Basis des Budgets und der Einwohnerentwicklung der Gemeinde Engerwitzdorf. Sie befinden sich im Anhang des Budgetentwurfs. Die Durchschnittsbewertung der KDZ-Kennzahlen f�r 2019 betr�gt nach dem Schulnotensystem 2,7 (Vergleich VA 2018: ebenfalls 2,7). Aufgrund der VRV 2015 neu ist dies die letzte kamerale Budgeterstellung. Ab dem Finanzjahr 2020 kommt das sogenannte �Drei Komponenten-System� einer Finanzierungs-, Ergebnis- und Verm�gensrechnung zur Anwendung. Damit werden der Politik, der Verwaltung wie auch den interessierten B�rgerInnen neue Informationen zur Verf�gung gestellt. Mit der VRV 2015 werden Voranschlag und Rechnungsabschluss auch hinsichtlich Aufbau, Gliederung und Inhalt ein neues Aussehen haben. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss den f�r das Finanzjahr 2019 im ordentlichen Haushalt mit � 16,980.000,00 in Einnahmen und Ausgaben und im au�erordentlichen Haushalt mit � 10.315.700,00 ebenfalls in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen erstellten Voranschlag beschlie�en. GVM Mag. Schwarzenberger wiederholt, vieles im Budget ist von au�en vorgegeben. Es wurde sehr ausgewogen und vorsichtig budgetiert, daher ist ein Ausgleich durch die R�cklagenentnahme m�glich. Er bedankt sich f�r die akribische und genaue Vorbereitung. GRM Mandl ersucht um eine weitere Schulung zur VRV 2015 anhand der aktuellen Zahlen aus Engerwitzdorf. GRM P�hringer W. betont, entscheidend ist ein ausgeglichenes Budget. Er merkt an, der Bereich Kultur ist in den letzten Jahren sehr �berproportional gestiegen. GVM DI Wagner w�nscht, Investitionen im Umweltbereich in den n�chsten Jahren strukturierter vorzunehmen. Der B�rgermeister antwortet, die Gemeinde machte schon einiges im Energie- und Umweltbereich und wird auch weitermachen. Er bedankt sich bei allen, die zur Budgeterstellung beigetragen haben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 3. Priorit�tenreihung der geplanten au�erordentlichen Vorhaben der Gemeinde Engerwitzdorf im MFP-Zeitraum 2019-2023; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA informiert, so wie im Vorjahr weist das Amt der O�. Landesregierung mit dem Voranschlagserlass f�r das Finanzjahr 2019 bzw. f�r die MFP-Periode 2019-2023 unter Punkt 1.6. darauf hin, dass f�r die Realisierung k�nftiger Vorhaben nunmehr eine wesentliche Bedeutung auf den MFP zukommt. Der MFP wird beginnend mit dem Jahr 2019 eine Priorit�tenreihung der neuen Vorhaben und den Nachweis der verf�gbaren Eigenmittel der Gemeinde abbilden m�ssen. Eine Antragstellung f�r Vorhaben ohne entsprechende Priorit�tenreihung im MFP wird k�nftig nicht mehr m�glich sein. Eine �nderung der Priorit�tenreihung von Vorhaben w�hrend des Finanzjahres kann nur mittels Gemeinderatsbeschluss erfolgen. Die vom Gemeinderat beschlossene Priorit�tenreihung ist Basis f�r die Mittelgew�hrung innerhalb der �Gemeindefinanzierung Neu�. Neben der Abbildung der Projektkosten und der Projektfinanzierung (AO Vorhaben) sind f�r den ordentlichen Haushalt entsprechende Folgekostenberechnungen anzustellen und im MFP zu ber�cksichtigen. Vorschlag der Reihung der neu geplanten Vorhaben: Priorit�t neue geplante Vorhaben Vorhaben-Nr. geplante Gesamtausgaben im MFP-Zeitraum 2019-2023 1 VS Engerwitzdorf-Schweinbach-Neubau und Turnsaal-Sanierung 212 9.713.000 2 Fahrzeug- und Bauhofger�teankauf 2021-2023 662 350.000 3 Siedlungsstra�enbau 2021-2024 609 750.000 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrte Priorit�tenreihung der neu geplanten Vorhaben im MFP 2019-2023 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Kenntnisnahme des Pr�fungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung �ber den Rechnungsabschluss 2017 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA berichtet, dass gem�� � 99 Abs. 2 der O�. Gemeindeordnung der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung �ber die Pr�fung des Rechnungsabschlusses 2017 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen ist. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pr�fungsberichtes stellt GVM Schwarz, MBA den Antrag, der Gemeinderat m�ge den vollinhaltlich verlesenen Pr�fbericht der BH Urfahr-Umgebung �ber den Rechnungsabschluss 2017 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Wasserverband Untere Gusen; �nderung der Zinssatzkonditionen des Abstattungskreditvertrages vom 9.12.2009; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA teilt mit, die Gemeinde Engerwitzdorf mit ist 2,6 % am Wasserverband Untere Gusen beteiligt. Der Gemeinderat beschloss am 29.10.2009 den Abschluss eines B�rgschaftsvertrages zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der O�. Landesbank AG f�r einen Abstattungskredit �ber � 3 Mio. f�r den Wasserverband Untere Gusen (Sanierung und Ausbau der Verbandsanlage) mit Sitz in St. Georgen in H�he von max. � 78.000,00 (= 2,6 % von ��3,000.000,00). In diesem Abstattungskredit wurde seinerzeit ein Aufschlag von 0,4% auf den 3-Monatseuribor festgelegt. Nunmehr hat der Vorstand des Wasserverbandes am 5.11.2018 beschlossen, den variablen Zinssatz auf einen Fixzinssatz zu �ndern. Der Darlehensrest per Juni 2018 bel�uft sich auf rund � 2,232.721,00 (aktueller Anteil f�r die Gemeinde Engerwitzdorf: � 58.051,00). Die Laufzeit endet am 30.09.2034. Mit der Landesbank konnte ein Fixzinssatz von 1,67�% bis Laufzeitende festgelegt werden. Die Verbandsgemeinden werden ersucht dieser Zinssatz�nderung mittels Gemeinderatsbeschluss zuzustimmen. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss die Kenntnisnahme der �nderung der Variablen Verzinsung auf einen Fixzinssatz von 1,67 % bis Laufzeitende (30.09.2034) f�r den oben angef�hrten Abstattungskredit f�r den Wasserverband Untere Gusen bei der O�. Landesbank beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Amtshauserweiterung; Endg�ltiger Finanzierungsplan-Nr. 05, Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA erinnert, der Gemeinderat hat am 1.2.2018 den Finanzierungsplan-Nr.04 mit folgendem Aussehen beschlossen: Vorhaben-Nr.: 100 FIN: 16.01.2018 GRS: 01.02.2018 Amtshauserweiterung FP 04 Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 3.420 59.448 13.000 75.868 Baumeisterarbeiten � 284.225 191.000 475.225 Einrichtung � 36.043 13.871 49.914 Eigenleistung der Gde. � 2.193 2.800 4.993 S u m m e : 3.420 381.909 220.671 606.000 � � � � � Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine R�cklage 3.420 228.216 66.371 298.007 Bedarfszuweisung � 151.500 151.500 303.000 Eigenleistung der Gde. � 2.193 2.800 4.993 S u m m e : 3.420 381.909 220.671 606.000 Abgang/�berschuss 0 0 0 0 Das Vorhaben wurde im Fr�hjahr 2018 abgeschlossen. Nach R�cksprache mit unserem Steuerberatungsb�ro ist ein teilweiser Vorsteuerabzug im Ausma� von 30% m�glich. Nach Abwicklung aller Schlussrechnungen ergibt sich folgende Ausgabenzusammenstellung: Fremdleistungen netto: � 501.539,00 20 % Umsatzsteuer � 100.308,00 Eigenleistungen � 4.119,00 Gesamtausgaben-Brutto � 605.966,00 abzgl. anteilige Vorsteuer (30%) � 30.092,00 Gesamt-Ausgaben: � 575.874,00 Durch den m�glichen Vorsteuerabzug konnte das Vorhaben um rund � 31.100,00 unter dem urspr�nglichen Kostenrahmen abgerechnet werden. Nach Antragstellung auf Fl�ssigmachung der BZ-Mittel teilte das Land O� mit, den 50%ige BZ-Mittel-Anteil um � 15.150,00 zu k�rzen. Der gek�rzte Betrag ist zwischenzeitlich vom Land O� �berwiesen worden. Der endg�ltige Finanzierungsplan-Nr.05 stellt sich wie folgt dar: Vorhaben-Nr.: 100 FIN: 04.12.2018 GRS: 13.12.2018 Amtshauserweiterung FP 05 Entwurf Ausgaben (Brutto) 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Statik/Baul. 3.420 59.448 14.969 77.837 Baumeisterarbeiten � 284.225 152.652 436.877 Einrichtung � 36.043 20.998 57.041 Eigenleistung der Gde. � 2.193 1.926 4.119 S u m m e : 3.420 381.909 190.545 575.874 � � � � � Einnahmen: 2016 2017 2018 Gesamt Allgemeine R�cklage 3.420 228.216 52.269 283.905 Bedarfszuweisung � 151.500 136.350 287.850 Eigenleistung der Gde. � 2.193 1.926 4.119 S u m m e : 3.420 381.909 190.545 575.874 Abgang/�berschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrten endg�ltigen Finanzierungsplanr-Nr.05 f�r das Vorhaben Amtshauserweiterung mit Gesamtkosten von � 575.874,00 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion Gegenstimme: FP�-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 7. Aufnahme bzw. Verl�ngerung des Kassenkredites zum 1. J�nner 2019; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreter GRM Doblhammer berichtet, dass zur Aufrechterhaltung der Zahlungsf�higkeit der Gemeindekassa die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich ist. Gem�� � 83 der Gemeindeordnung darf daf�r ein Viertel der Einnahmen des OHH (f�r 2019 lt. MFP 2018 � 2022 rund � 3,8 Mio.) nicht �berschritten werden. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur G�nze ausgen�tzt. Wir haben die Raiffeisenbank, die Sparkasse und die Oberbank daher Anfang September 2018 um Legung eines Angebotes �ber je � 1.000.000,00 gebeten. Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben: Raiba Gallneukirchen Sparkasse Gallneukirchen Oberbank Gallneukirchen SOLL Zinssatz Variante variabel: Basis 6-Monats-Euribor - Aufschlag: 50 BP - Mindestens 0,5 % pa - Per 08.10.2018: 0,50 % pa - Aufschlag: 52 BP - Mindestens 0,52 % pa - Per 08.10.2018: 0,52 % pa - Aufschlag: 75 BP - Mindest. 0,75 % pa - Per 08.10.2018: 0,75 % pa SOLL Zinssatz Variante fix: - Per 08.10.2018: 0,60 % pa - Basis: 12-Monats-Euribor + 44 BP Aufschlag - Per 08.10.2018: 0,44 % pa - Kein Angebot Spesen Variante variabel: - lt. detaillierter Auflistung f�r Gesch�ftskonten - lt. detaillierter Auflistung f�r Gesch�ftskonten - bank�bliche Kontof�hrungsspesen Spesen Variante pauschal: - Kein Angebot - � 2.500 pa - Kein Angebot HABEN Zinssatz Variante variabel: - Abschlag 15 BP auf Basis 6-M. Euribor; mind. 0,05% pa - 0,01 % baw. - kein Angebot HABEN Zinssatz Variante fix: - 0,05 % pa - kein Angebot - kein Angebot Da auch im kommenden Jahr keine gr��eren bzw. l�ngerfristigen Konto�berziehungen bei den beiden bestehenden Girokonten zu erwarten sind und somit �u�erst geringe Sollzinsen anfallen werden (Durchschnitt der letzten 5 Jahre: � 12,95), sind f�r die Beurteilung der Angebote die H�he der Spesen ausschlaggebend. Die Erfahrung aus dem Jahr 2017 zeigt, dass die Sparkasse Gallneukirchen um rund � 2.500,00 weniger an Spesen als die Raiffeisenbank Region Gallneukirchen verrechnet hat. Aufgrund dieser Angebote ist der Zuschlag f�r den Kassenkredit der Allgemeinen Sparkasse Gallneukirchen zu erteilen (Sollzinssatz: Variante fix, Spesen: Variante Pauschale, Habenzinssatz: Variante variabel). Im Habenbereich werden je nach Verf�gbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen, nach Marktanalyse auch andere Banken ber�cksichtigt. GRM Doblhammer stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss den bestehenden Kassenkreditvertrag �ber � 1.000.000,00 bei der Sparkasse Gallneukirchen: Sollzinssatz: Variante fix, Spesen: Variante Pauschale und Habenzinssatz: Variante Variabel bis 31.12.2019 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Schwarz, MBA nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 8. Kredit�berschreitungen Nr. 1/2018; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA stellt fest, dass folgender Antrag des B�rgermeisters auf Genehmigung von Kredit�berschreitungen gem. ��15�Gemeindehaushaltskassenrechnungsordnung 2002 in H�he von � 30.700,00 vorliegt: 1/617/040 Unkrautkehrbesen als Zusatzger�t f�r Kleintraktor �berschreitung: � 5.700,00 Begr�ndung: Der Gemeinderat beschloss im Oktober 2017 auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmitteln zu verzichten. Als Ersatz wurde f�r die Beseitigung von Unkraut ein Unkrautkehrbesen als Zusatzger�t f�r den Kleintraktor angekauft. Die Kosten betrugen rund ��5.700,00. Bedeckung: Die Bedeckung ist durch Einsparungen beim Konto 1/617/452 (Treibstoffe f�r Bauhof) gegeben. 1/612/7281 Stra�enzustandserfassung und PMS-Analyse der Gemeindestra�en �berschreitung: � 25.000,00 Begr�ndung: Der Gemeindevorstand beschloss am 10.09.2018 die Vergabe der Stra�enzustandserfassung mit PMS-Implementierung und Analyse an die Firma PMS zum Preis von � 44.671,20. Die f�r 2020/2021 geplante �berpr�fung wurde vorgezogen, da gem�� VRV 2015 NEU s�mtliche Stra�enfl�chen und Br�cken bis 31.12.2019 ins Anlageverm�gen der Gemeinde aufzunehmen sind und entsprechend der Zust�nde bewertet werden m�ssen. Aus diesem Grund wurde die Zustandserfassung vorgezogen. Die Finanzierung soll zum Teil noch heuer erfolgen. Wir gehen f�r das heurige Jahr von einem zu leistenden Betrag von rund � 35.000,00 aus. Bedeckung: Die Bedeckung ist durch Minderausgaben beim Konto 1/419/752 (SHV-Umlage) gegeben. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrte Kredit�berschreitung Nr.�1/2018 in H�he von � 30.700,00 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. ASK� Treffling - Sanierungsma�nahmen (Teil 2); Finanzierungsplan Nr. 02; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA berichtet, dass der Gemeinderat am 5. Juli 2018 den ersten Finanzierungsplan zum Vorhaben ASK� Treffling � Dachsanierung � Teil 2 mit Gesamtnettokosten von � 80.000,00 beschloss. Dieser hatte folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 274 FinA:19.06.2018 GRS: 05.07.2018 ASK� Treffling - Sanierungsma�nahmen (Teil 2 -Klubgeb�ude) FP 01 Ausgaben (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 5.000 � � 5.000 Baumeisterarbeiten 75.000 � � 75.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000 � � � � � Einnahmen (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Allgem. R�cklage 40.000 � � 40.000 ASK� Dachverband 3.500 � � 3.500 Fu�ballverband 3.500 � � 3.500 Landesbeitrag 13.000 � � 13.000 Bundesmittel 20.000 � � 20.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000 Abgang/�berschuss 0 0 0 0 Zwischenzeitlich haben wir seitens des Landes die Mitteilung einer F�rderung von rund � 17.000,00 f�r 2019 (bisherige Annahme � 13.000,00 f�r 2018) erhalten. Seitens der ASK� Treffling haben wir �ber F�rderungszusagen des ASK�-Dachverbandes und des O�. Fu�ballverbandes noch keine Informationen erhalten. Der neue Finanzierungsplan sieht daf�r nur noch � 3.500 f�r beide Organisationen vor. Das Bauvorhaben ist baulich abgeschlossen, die ausstehenden Schlussrechnungen werden in K�rze erwartet und sollten heuer noch beglichen werden. Der Finanzierungsplan-Nr. 02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 274 FinA: 16.10.2018 GRS: 13.12.2018 ASK� Treffling - Sanierungsma�nahmen (Teil 2 -Klubgeb�ude) Entwurf FP 02 Ausgaben (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 5.000 � � 5.000 Baumeisterarbeiten 75.000 � � 75.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000 � � � � � Einnahmen (netto): 2018 2019 2020 Gesamt Allgem. R�cklage 30.000 9.500 � 39.500 ASK� Dachverband � 3.500 � 3.500 Fu�ballverband � � Landesbeitrag � 17.000 � 17.000 Bundesmittel 20.000 � � 20.000 S u m m e 50.000 30.000 0 80.000 Abgang/�berschuss -30.000 30.000 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrten Finanzierungsplan-Nr. 02 f�r das Vorhaben ASK� Treffling � Sanierungsma�nahmen (Teil 2-Klubgeb�ude) mit einer Gesamtsumme von � 80.000,00 exklusive Umsatzsteuer beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 - BBG Langwiesen-Baulos 2; Anpassung des Finanzierungsplanes (Nr.02); Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA teilt mit, dass der Gemeinderat am 24.05.2018 den Finanzierungsplan-Nr. 01 f�r die Abwasserbeseitigungsanlage BA16 (BBG Langwiesen � Baulos 2) mit folgendem Aussehen beschloss: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 17.04.2018 GRS: 24.05.2018 ABA BA 16 - BBG Langwiesen - (Baulos 2) FP 01 Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 100.000 � � 100.000 Planung/Baul. 20.000 30.000 � 50.000 Baumeisterarbeiten 250.000 130.000 � 380.000 Stromleitung 30.000 � � 30.000 S u m m e : 400.000 160.000 0 560.000 � � � � � Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt ABA-R�cklagen 400.000 88.000 � 488.000 Interessentenbeitr�ge � 72.000 � 72.000 S u m m e : 400.000 160.000 0 560.000 Abgang/�berschuss 0 0 0 0 In diesem Vorhaben werden im Wesentlichen der Grunderwerb, die Kosten f�r die Umlegung der Stromleitung, die Bauma�nahmen des Hochwasserschutzes inkl. der Kanalverrohrung, die teilweise Stra�enbauerrichtung sowie die entsprechenden Projektierungs- bzw. Planungskosten abgewickelt. Im Zuge einer Begehung wurde es als sinnvoll erachtet, nicht nur die bisher vorgesehene Teilfl�che, sondern das gesamte Grundst�ck (rund 2.600m�) f�r den Bau des gesamten Damms zu erwerben, um sp�ter sowohl die Indexanpassung als auch weitere Kaufvertragskosten zu sparen. Dar�ber hinaus kommt es bei einer eventuell notwendigen Verl�ngerung des Hochwasserschutzes zu keiner zeitlichen Verz�gerung. Das gesamte Grundst�ck ist durch einen Optionsvertrag abgesichert. Die zus�tzlichen Grunderwerbskosten belaufen sich auf etwa � 135.000,00 Aus diesem Grund �ndert sich der Finanzierungsplan von urspr�nglich � 560.000,00 auf � 685.00,00. Die Kosten sind �ber die ABA-R�cklage zu finanzieren. Der ge�nderte Finanzierungsplan-Nr.02 hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 16.10.2018 GRS: 13.12.2018 ABA BA 16 - BBG Langwiesen - (Baulos 2) FP 02 Entwurf Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 100.000 135.000 � 235.000 Planung/Bauleitung 20.000 30.000 � 50.000 Baumeisterarbeiten 250.000 120.000 � 370.000 Stromleitung 30.000 � � 30.000 S u m m e : 400.000 285.000 0 685.000 � � � � � Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt ABA-R�cklagen 400.000 213.000 � 613.000 Interessentenbeitr�ge � 72.000 � 72.000 S u m m e : 400.000 285.000 0 685.000 Abgang/�berschuss 0 0 0 0 GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss oben angef�hrten Finanzierungsplan-Nr. 02 f�r das Vorhaben ABA BA 16 BBG Langwiesen (Baulos 02) mit einer Gesamtsumme von � 685.000,00 exklusive Umsatzsteuer beschlie�en. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion Gegenstimme: SP�-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. VB I Daniel Prochiner; Bestellung zum Kassenf�hrer mit Wirkung 1. J�nner 2019; Beschlussfassung GVM Schwarz, MBA erkl�rt, nach der K�ndigung von Frau Mag. Claudia Litzlbauer und der Aufnahme von Herrn Daniel Prochiner ist die Funktion des Kassenf�hrers gem. � 89 Abs. 1 der O�. GemO und � 28 Abs. 2 GemHKRO neu zu bestellen. Mit Wirkung 1. J�nner 2019 wird Herr Daniel Prochiner die Kassenf�hrung �bernehmen. Als Kassenf�hrer-Stellvertreter werden Herr Franz Aistleitner (bis zu seiner Pensionierung mit Wirkung 1. April 2019) und Frau Irmgard M�ller eingesetzt. GVM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Pr�sidialausschuss die Bestellung von VBI Daniel Prochiner zum Kassenf�hrer der Gemeinde Engerwitzdorf gem. � 89 Abs. 1 GemO und � 28 Abs. 2 GemHKRO mit Wirkung 1. J�nner 2019 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Bericht �ber die Sitzung des Pr�fungsausschusses vom 19.11.2018; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Bauhofleistungen: Kalkulation der Stundens�tze, Auftragserteilung an den Bauhof, Leistungsverrechnung Kalkulation der Stundens�tze: Die Kalkulation der Stundens�tze erfolgt auf Basis der Voranschlagsbetr�ge des Abschnittes 617 (Bauhof). S�mtliche Ausgaben des Abschnittes abz�glich der Investitionen, der R�cklagenzufuhr, der KFZ-Kosten (Treibstoffe, Instandhaltungskosten, Versicherungen) werden der Berechnung zugrunde gelegt. Ebenso werden einnahmenseitig die Ers�tze, Beitr�ge von Bund in Abzug gebracht. Der sich so ergebene Betrag wird durch die Gesamtiststunden der Bauhofmitarbeiter dividiert. Dem daraus resultierenden Stundensatz werden noch eine Verwaltungstangente (Leistungen der Gemeindeverwaltung f�r den Bauhof (z.B. Lohnverrechnung) dazugerechnet. Berechnung f�r 2018: Gesamtausgaben des Abschnittes Bauhof (617) � 763.900,00 abzgl. Investitionen, RL-Zufuhr, KFZ-Kosten � 118.000,00 abzgl. Ers�tze, Bundesbeitr�ge, � 30.500,00 Basis f�r Stundensatzermittlung � 615.400,00 Gesamtiststunden f�r 10,92 PE � 18.564,00 Stundensatz ohne Verwaltungstangente � 33,15 Verwaltungstangente � 2,92 Stundensatz 2018 � 36,07 Stundensatz 2018 � kfm. Rundung � 36,00 Wie erfolgt die Auftragserteilung an den Bauhof? S�mtliche Auftr�ge an den Bauhof werden in elektronischer Form �ber unser �KOM-Programm an den Bauhof erteilt. Dabei wird zwischen zwei Arten von Auftr�gen unterschieden. Dauerauftr�ge: Die Dauerauftr�ge werden vom Bauhof laufend wahrgenommen und durchgef�hrt. Diese brauchen nicht von der Gemeindeverwaltung an den Bauhof angeordnet werden. Solche Dauerauftr�ge sind zum Beispiel: Winterdienst, Sichtkontrollen der Spielpl�tze und Freizeitanlagen, Papierk�rbe und Hundetoiletten leeren, Instandhaltung der Bauhoffahrzeuge, Haltestellen und Verkehrszeichen reinigen, laufende �berpr�fung und Wartung der Stra�enbeleuchtungen, usw. Diese Dauerauftr�ge werden automatisch in das n�chste Finanzjahr vorgetragen. Einzelauftr�ge: Einzelauftr�ge werden nur nach schriftlichem Auftrag eines Sachbearbeiters der Gemeindeverwaltung durchgef�hrt. In diesem elektronisch �bermittelten Auftrag sind entsprechende Hinweise wie z.B. Datum der Durchf�hrung (Aufbau und Abbau), notwendige Betriebsmittel (Verkaufsst�nde, B�hnenelemente), �rtlichkeiten (z.B. kaputte Verkehrszeichen, �) angegeben. Wie erfolgt die Leistungsverrechnung? Die durchgef�hrten T�tigkeiten werden t�glich vom Bauhofleiter bzw. seinem Stellvertreter in das Bauhofprogramm bei den jeweiligen Auftr�gen eingetragen. Sowohl bei den Dauerauftr�gen als auch bei den Einzelauftr�gen sind die entsprechenden Konten (Haushaltskonten, Kostenstellenkonten und Produktkonten) hinterlegt. Bei der monatlichen Verrechnung der Bauhofleistungen durch die Gemeindeverwaltung (Finanzabteilung) werden diese dann automatisch angesprochen und auf diese verbucht. Punkt 2: Steueraufkommen: Entwicklung der letzten 5 Jahre der Kommunalsteuer, Lustbarkeitsabgabe, Hundeabgabe, Grundsteuer A+B, ... In den Jahren 2013 bis 2017 (die aktuellen Betr�ge 2018 � bis BU-Datum 7.11.2018 - wurden vergleichsweise angef�hrt) konnten bei den nachstehenden Konten folgende Einnahmen verbucht werden: Steuer/Abgabe Rechnungsabschluss bis 07.11. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Grundsteuer A 23.425 23.345 23.283 23.349 23.369 23.557 Grundsteuer B 448.201 454.783 464.279 482.880 538.213 547.066 Kommunalsteuer 969.576 1.056.191 1.085.968 1.129.878 1.194.713 1.044.413 Lustbarkeitsabgabe 11.571 8.235 5.219 1.509 3.620 4.453 Hundeabgabe 16.092 16.539 17.584 18.147 17.840 18.205 Aufschl.Beit. Verkehr 13.736 13.771 15.900 18.684 18.910 10.281 Aufschl.Beitr. Wasser 6.007 4.699 6.866 7.609 5.547 7.462 Aufschl.Beitr. Kanal 12.703 8.893 15.435 14.182 11.772 13.873 Erhalt.Beitr. Wasser 13.597 13.268 13.315 20.392 18.553 20.796 Erhalt.Beitr. Kanal 35.870 34.502 34.019 49.247 48.616 53.079 Verwaltungsabgabe 22.449 20.719 28.420 22.705 24.074 24.355 Gl�ckspielaut.Abg. 3.142 5.053 6.609 9.564 13.017 12.771 Summen 1.576.369 1.659.998 1.716.897 1.798.146 1.918.244 1.780.311 Die Gesamtsteigerung von 2013 bis 2017 betr�gt insgesamt 21,69% bzw. � 341.875. Punkt 3: Transferzahlungen: Entwicklung der letzten 5 Jahre der SHV-Umlage, Krankenanstaltenbeitrag, TKV, Rettungsbeitrag, Gemeindearzt, ... In den Jahren 2013 bis 2017 (die aktuellen Betr�ge 2018 � bis BU-Datum 7.11.2018 - wurden vergleichsweise angef�hrt) konnten bei den nachstehenden Konten folgende Transferzahlungen verbucht werden: Transferzahlung Rechnungsabschluss bis 07.11. 2013 2014 2015 2016 2017 2018 SHV-Umlage 1.551.931 1.573.671 1.634.165 1.746.993 1.737.935 1.875.888 Krankenanstaltenbeitrag 1.478.320 1.558.178 1.560.405 1.684.863 1.746.222 1.844.463 Tierk�rperverwertung 27.643 27.721 27.663 27.838 27.887 28.057 Rettungsbeitrag 63.619 65.700 67.365 69.243 70.819 72.983 NEF-Beitrag 3.830 3.876 3.920 3.933 4.045 4.165 Beitrag nach Gemeinde-sanit�tsdienstgesetz 23.878 26.522 28.961 29.132 32.709 34.413 O�.Nah-u.Reg.Fin.Ges.�3/1 18.663 18.663 19.078 19.778 20.150 19.289 O�.Nah-u.Reg.Fin.Ges.�3/2 33.051 41.018 41.646 42.782 52.160 46.039 Land O� - Beitrag Winterdienst f�r Landesstra�en 6.805 6.805 6.803 6.803 6.781 6.781 Summen 3.207.740 3.322.154 3.390.006 3.631.365 3.698.708 3.932.078 Die Gesamtsteigerung von 2013 bis 2017 betr�gt insgesamt 15,31% bzw. � 490.968. Da f�r heuer keine weiteren Transferzahlungen bei den oben angef�hrten Konten mehr vorgesehen sind, kann bereits jetzt eine Steigerung von 2013 bis 2018 mit 22,58 % bzw. in H�he von � 724.338,00 errechnet werden. Punkt 4: Verf�gungsmittel des B�rgermeisters f�r das Finanzjahr 2018 Im Voranschlag f�r das Finanzjahr 2018 sind unter der Haushaltsstelle 1/070/729 insgesamt � 29.500,00 veranschlagt. Bis heute (Buchungs-Datum 07.11.2018) wurden � 20.161,60 verbucht. Zum Vergleich: Rahmen lt. GemHKRO 46.400,00 (3,0 %o des OHH) Rahmen lt. VA 2018 29.500,00 (1,9 %o des OHH) Diff: - 16.900,00 Bisher verbucht: 20.161,60 (1,3 %o des OHH) Vergleich Ausgaben lt. RA 2017 26.500,00 (1,7 %o des OHH) GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge den Bericht aus der Pr�fungsausschuss-Sitzung vom 19.11.2018 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Pachtvertrag Freizeitanlage Schweinbach; �nderung der Pachtdauer; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin GRM Leibetseder erinnert, dass der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf mit Frau Erna Wildberger am 15.10.2002 einen Pachtvertrag f�r die Freizeitanlage Schweinbach, Parzelle Nr. 2340, 2339 und 2314 KG. Engerwitzdorf, g�ltig bis 31.12.2030 abgeschlossen hat. Im Zuge des Spielraumentwicklungskonzeptes 2014 wurde im Jahr 2018 f�r die Freizeitanlage in Schweinbach ein Fitnessger�t angekauft. Damit eine F�rderung des Amtes der O�. Landesregierung in Anspruch genommen werden kann, muss die Pachtdauer auf mindestens 20 Jahre verl�ngert werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Pachtvertrages stellt GRM Leibetseder den Antrag, der Gemeinderat m�ge den vollinhaltlich verlesenen Pachtvertrag f�r die Freizeitanlage Schweinbach beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf 2019; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl erkl�rt, der zust�ndige Ausschuss hat nachfolgend angef�hrte Umweltziele 2019 diskutiert: UMWELTZIELE 2019 Energiebereich * Umsetzung Projekt Energieoptimierung in den Gemeindegeb�uden von rund 5 � 8 % * Errichtung einer PV-Anlage auf dem Kulturhaus * Bewusstseinsbildende Ma�nahmen und Aktionen des EGEM-Arbeitskreises Abfallbereich * Fertigstellung und Inbetriebnahme der neuen Sammelstelle Langwiesen (dazu Info an Gemeindeb�rger betreffend Plastiktrennung) * Einf�hrung einer neuen Abfallgeb�hrenordnung * Teilnahme an Flurreinigungsaktion des BAV �Hui statt Pfui� * Reduzierung des Restm�lls Mobilit�t * Verfolgung Projekt �Orts-/Regionstaxi� * Einf�hrung von Seniorentaxigutscheinen * Teilnahme an europ�ischer Mobilit�tswoche * Fahrradprogramm: - Workshop mit Klimab�ndnis O� - RadTag und kostenloser RadCheck - Teilnahme am SternRADLN nach Linz Bodenb�ndnis * Workshop f�r Gemeinder�te: Bodenschutz in der �rtlichen Raumplanung * Veranstaltung (ev. Vortrag) im Rahmen der Weltumweltwochen FAIRTRADE * Teilnahme am Engerwitzdorfer Ferienspiel * Bewusstseinsbildende Veranstaltungen zu FAIRTRADE-Themen Betreuungseinrichtungen * Planung/Neubau Volksschule Schweinbach nach umwelt- und energierelevanten Ma�st�ben (Photovoltaik-Anlage, Luftw�rmepumpe) * Teilnahme am Klimab�ndnis Sonstiges * Teilnahme an Sammelpassaktion �Freunde der Erde� (falls landesweit ausgedehnt) * Pflanzung von Str�uchern oder Naschhecken (Projekt Freunde der Erde�) * Weltumweltwochen mit Gallneukirchen: gemeinsame Anfangs- und Endveranstaltung (RadTag und FestF�rDieZukunft) sowie gemeinsame Bewerbung * Informationen �ber KLAR-Regionen (Klimawandelanpassungsregion) einholen * Weitreichende Ziele bis 2030 beraten Weiters sollen die Energieverbr�uche der Gemeindegeb�ude betreffend einen Umstieg auf 100 % gr�nen Strom bzw. 100 % Natur- bzw. Biogas �berpr�ft werden. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die Umweltziele der Gemeinde Engerwitzdorf f�r das Jahr 2019 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Sch�ffl Stefan und Annemarie; Grundtausch aus einer Teilfl�che des �ffentlichen Gutes Parz. 2673/2, KG. Klendorf mit dem Grundst�ck 1800/4, KG. Klendorf (L�schwasserbeh�lter Amberg); Tauschvertrag; Beschlussfassung Der B�rgermeister erkl�rt, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 14.12.2017 den Grundtausch mit Familie Sch�ffl beschlossen hat. Der L�schbeh�lter auf dem Grundst�ck 1800/4, KG. Klendorf, soll in das Gemeindeeigentum �bernommen werden und daf�r eine Teilfl�che der ehemaligen �ffentlichen Wegparzelle 2673/2, KG. Klendorf, aufgelassen und �bergeben werden. Der Ausschuss hat vorliegenden Tauschvertrag vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Vertrages stellt der B�rgermeister den Antrag, der Gemeinderat m�ge den vorliegenden vollinhaltlich verlesenen Tauschvertrag beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizeb�rgermeister Sch�ffl nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 16. Auflassung eines Teilst�ckes des �ffentlichen Gutes Parzelle 2673/2, KG. Klendorf (Amberg - Sch�ffl); Beschlussfassung einer Verordnung Der B�rgermeister erinnert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 14.12.2017 den Grundsatzbeschluss f�r den Grundtausch bzw. die Auflassung der gegenst�ndlichen Teilfl�che aus dem �ffentlichen Gut Parz. 2673/2, KG. Klendorf, gefasst hat. Der Plan ist in der Zeit vom 11.10.2018 bis einschlie�lich 08.11.2018 zur �ffentlichen Einsichtnahme aufgelegen. Die von der Auflassung betroffenen Grundnachbarn wurden von dieser Planauflage nachweislich verst�ndigt. Es sind keine Einwendungen eingelangt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt der B�rgermeister den Antrag, der Gemeinderat m�ge die gegenst�ndliche Verordnung beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme Vizeb�rgermeister Sch�ffl nimmt wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teil. 17. Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer �ber den Erwerb von Teilfl�chen der Grundst�cke Nr. 1600/1, 1611, 1615 und 1618, KG. Engerwitzdorf, zur Errichtung eines Dammes aufgrund des Oberfl�chenentw�sserungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl erinnert, dass der Gemeinderat am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss gefasst hat, mit der Umsetzung des vom Amt der O�. Landesregierung vorgegebenen Oberfl�chenentw�sserungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen im Jahr 2016 zu beginnen. Die erste Etappe waren der Bau des R�ckhalte- und L�schwasserbeckens und ein Teil des Schmutz- und Reinwasserkanals. Aufgrund der Betriebsansiedlung der Fa. Delacon wurde im September 2018 mit dem Bau des im Oberfl�chenentw�sserungskonzeptes vorgesehenen Damms begonnen. Im Zuge der Begehungen hat sich herausgestellt, dass es aufgrund des Gel�ndeniveaus sinnvoll ist, den Damm Richtung Westen hin zu verl�ngern. Laut Teilungsplan des Vermessungsb�ros Bauer aus Linz, GZ 16566, ist daf�r der Ankauf der Teilfl�chen �1� (1.287 m�), �2� (22 m�) und �4� (987 m�) aus den Grundst�cken 1600/1, 1615, 1618 und die Restfl�che des Grundst�ckes 1611 (244 m�), KG. Engerwitzdorf, im Ausma� von 2.540 m� zum valorisierten Preis von ��51,41 je m� - ergibt ��130.581,40 - von Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer, 4209 Engerwitzdorf, erforderlich. Weiters verkauft und �bergibt die Gemeinde die Restfl�che �6� (17 m�) aus dem �ffentlichen Gut Parz. 2721/2, KG. Engerwitzdorf, an die Ehegatten Lanzerstorfer zum gleichen Preis von � 51,41 / m�, ergibt � 873,97, was laut Kaufvertrag beim Kaufpreis gegenverrechnet wird. Der Gemeinderat hat bereits am 11.05.2017 eine entsprechende Optionsvereinbarung mit den Grundeigent�mern Lanzerstorfer beschlossen. Nunmehr liegt der vom Notariat Luger & Sch�ffl aus Freistadt erstellte Kaufvertrags-Entwurf vor. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt Vizeb�rgermeister Sch�ffl den Antrag, der Gemeinderat m�ge den vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag mit Herrn und Frau Alois und Maria Lanzerstorfer �ber den Ankauf laut Vermessungsplan GZ 16566 im Ausma� von 2.540 m� in H�he von � 130.581,40 und der Ver�u�erung der Teilfl�che �6� aus dem �ffentlichen Gut Parz. 2721/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausma� von 17 m� in H�he von ��873,97, zur Errichtung des Dammes aufgrund des Oberfl�chenentw�sserungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen beschlie�en. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/8511/0011 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, FP�-Fraktion Gegenstimme: SP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Reich�r ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 18. Abtretung in das �ffentliche Gut Parz. 2733/4 und 2478/2, KG. Engerwitzdorf, f�r den Kreuzungsumbau in Schweinbach (Br�ckler, Gallneukirchner Stra�e) gem�� � 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 05.07.2018 der Abtretung in das �ffentliche Gut durch den Grundankauf von Herrn Br�ckler f�r den notwendigen Kreuzungsumbau in Schweinbach zugestimmt. Nun ein vorl�ufiger Vermessungsplan des Vermessungsb�ros Bauer vom 14.11.2018, GZ 16526, vor. Demnach ver�u�ert der Grundbesitzer die Teilfl�chen �1� und �2� im Ausma� von insgesamt ca. 48 m� aus Parzelle Nr. 2228, KG. Engerwitzdorf, und tritt diese in das �ffentliche Gut der Parzellen Nr. 2733/4 und 2478/2, KG. Engerwitzdorf, ab. Die Verb�cherung erfolgt gem. �15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hierf�r ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten f�r die Vermessung und grundb�cherliche Durchf�hrung �bernimmt die Gemeinde. Die Anlage ist bereits fertiggestellt. Im Zuge der Vermessungsarbeiten haben das Vermessungsb�ro und die Gemeinde s�mtliche Grundbuchsdaten gepr�ft. Der Tagesordnungspunkt wurde vom Ausschuss vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge den angef�hrten Grunderwerb in das �ffentliche Gut entsprechend dem vorliegenden vorl�ufigen Teilungsplan GZ 16562 vom 14.11.2018 des Vermessungsb�ros DI Bauer aus Linz sowie die Widmung dieser Fl�che zum Gemeingebrauch beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reich�r ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 19. Errichtung eines Gehsteiges an der Katsdorfer Landesstra�e L 1464 von der Einfahrt Wolfing bis zur bestehenden Bushaltestelle (Richtung Katsdorf); Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl teilt mit, dass die Bewohner der Ortschaft Wolfing aufgrund der Verkehrssituation an der Katsdorfer Stra�e L 1464 um Errichtung eines Gehsteiges von der Wolfinger Stra�e bis zur bestehenden Bushaltestelle (Richtung Katsdorf) angesucht haben. Die Kosten f�r den Gehsteigbau einschlie�lich der Grundeinl�sekosten an Landesstra�en sind voraussichtlich zu 50 % vom Land und von der Gemeinde zu tragen. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, beim Amt der O�. Landesregierung einen Antrag auf Errichtung des Gehsteiges im Bereich der Siedlung Klendorf zu stellen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reich�r ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 20. Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.12.2008 betreffend die Errichtung eines Gehsteiges von Engerwitzberg (Punzengraben) bis Klammm�hle; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl erinnert daran, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 11.12.2008 die Errichtung eines Gehsteiges von Engerwitzberg (Punzengraben) bis zur Klamm�hle beschlossen hat. Da sich die Kriterien sowie die Situation im Bereich der Klamm�hle ge�ndert haben, hat der Ausschuss neuerlich �ber die Notwendigkeit dieses Gehsteiges beraten. Derzeit gibt es in der Klamm�hle keinen Gastbetrieb bzw. sind keine Asylwerber mehr in der Klamm�hle untergebracht. Daher ist ein Gehsteigbau nicht mehr notwendig. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, dass der Antrag beim Amt der O�. Landesregierung f�r die Errichtung eines Gehsteiges an der Gusental Landestra�e L�1463 von Engerwitzberg (Punzengraben) bis zur Klamm�hle aus den oben angef�hrten Gr�nden zur�ckgezogen wird. GRM Dr. Niebsch ersucht eindringlich, bei der n�chsten Bereisung durch die Bezirkshauptmannschaft zu pr�fen, ob eine Verbesserung f�r den Radverkehr (Radstreifen) m�glich ist. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Stra�enbauprogramm 2019; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, f�r das Finanzjahr 2019 sind im au�erordentlichen Haushalt f�r Stra�enbauma�nahmen (Instandhaltung, Instandsetzung und Neubau) finanzielle Mittel in H�he von ��300.000,- vorgesehen. Unter Ber�cksichtigung der Dringlichkeit der Vorhaben sollen nach Ma�gabe der vorhandenen finanziellen Mittel nachstehende Bauma�nahmen durchgef�hrt werden: Bauvorhaben Euro inkl. USt 1 Alte Linzer Stra�e Bereich Gasthaus Gangl bis zur Gemeindegrenze - Linz 150.000,-- 2 Zinngie�ing von der Liegenschaft Zinngie�ing 42 bis zur Liegenschaft Zinngie�ing 22 24.000,-- 3 BBG Langwiesen s�dlich der Firma E + E bzw. Sanierung der bestehenden Stra�e 65.000,-- 4 Errichtung des Rohbaues von Unterer Lindenweg bis zur Liegenschaft Rosenhain 1 19.000,-- 5 Errichtung eines Gehsteiges an der Katsdorfer Landesstra�e L 1464 von Wolfing bis Bushaltestelle 30.000,-- 6 Restbereich Gartenweg und Verbreitung Ahornstra�e 12.000,-- Gesamtsumme 300.000,-- Stellt sich nach Abrechnung der oben angef�hrten Stra�enbauvorhaben heraus, dass noch finanzielle Mittel verf�gbar sind, sollten diese f�r nachstehende Bauma�nahmen verwendet werden: Stra�en: Euro Haidberg Bereich Rechbergergr�nde (Kitzler) 5.000,-- Bach Bereich Thalergr�nde 8.000,-- Zufahrt Oberbach � Ortnergr�nde 5.000,-- Oberholzstra�e von Niederthal bis Gollmannsiedlung 14.500,-- Die Arbeiten f�r die Herstellung der Tragk�rper werden in Eigenregie mit den dazu erforderlichen Fremdleistungen durchgef�hrt. Die Stra�en werden je nach Erfordernis mit einem AC 22 deck - 8 cm stark, einem AC�16 deck - 8 cm stark und einem AC 11 deck 3 cm stark asphaltiert. Allf�llig erforderliche landwirtschaftliche Grundfl�chen werden zu den orts�blichen Preisen von derzeit ��13,20/m� (lt. Gutachten eines gerichtlich beeideten Gutachters) eingel�st. Der Ausschuss hat das Stra�enbauprogramm 2019 eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge nach Ma�gabe der vorhandenen finanziellen Mittel die angef�hrten Stra�enbauvorhaben beschlie�en. Die Arbeiten sollen, soweit es technisch und zeitlich m�glich ist, in Eigenregie mit den erforderlichen Fremdleistungen Bagger- und Materialtransport durchgef�hrt werden. Allf�llige erforderliche landwirtschaftliche Grundfl�chen werden zu den orts�blichen Preisen von derzeit ��13,20/m� eingel�st. Die Ausgaben sind unter der VA Stelle 05/61258/002 im Finanzjahr 2019 vorgesehen. GRM Dr. Niebsch kritisiert, f�r den Stra�enbau werde zu viel Geld ausgegeben. Es sollte unbedingt ein Umdenken stattfinden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Gegenstimme: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 22. Wasserleitungsbauprogramm 2019; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl informiert, dass im Voranschlag f�r den ordentlichen Haushalt 2019 f�r Wasserleitungsbauvorhaben insgesamt ��120.000,00 exkl. USt vorgesehen sind. Aufgrund der zu erwartenden Baut�tigkeit sind nachstehend angef�hrte Wasserleitungsstr�nge notwendig: 1. Verl�ngerung der Hauptwasserleitung vom Objekt Niederreitern 3 bis zur Siedlung Unterreichbach mit einer L�nge von rund 800 m. Die Gesamtkosten betragen ca. ��70.000,00. Von den Grabungsarbeiten werden 50% von der Firma LinzNet f�r die Mitverlegung des Breitbandkabels getragen. Daher verbleiben Kosten f�r die Gemeinde von rund � 50.000,00 2. Ringschluss der Hauptwasserleitung im Bereich des Schwalbenweges (70 m). Die Kosten wurden mit � 10.000,00 gesch�tzt. 3. Verl�ngerung der Hauptwasserleitung im Bereich BBG Langwiesen um rund 120�m. Die Kosten wurden mit ��15.000,00 gesch�tzt. Soweit arbeitstechnisch und zeitlich m�glich, sollen die Arbeiten in Eigenregie durchgef�hrt werden. Wenn dies nicht m�glich ist, werden diese Arbeiten teilweise vergeben. Der Ausschuss hat das Wasserleitungsbauprogramm 2019 eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge nach Ma�gabe der vorhandenen finanziellen Mittel die Errichtung der oben angef�hrten Wasserleitungsstr�nge f�r das Jahr 2019 beschlie�en. Die Finanzierung ist unter der VA-Stelle 01/850/004 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Mandl ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 23. Stra�enbenennung im Bereich Linzerberg - Schebagr�nde; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl betont, dass f�r die k�nftigen �ffentlichen Verkehrsfl�chen auf den Parzellen Nr. 108/31 und 1467/1 KG. Holzwiesen im Bereich der �Schebagr�nde� Stra�enbezeichnungen zu beschlie�en sind. Der Ausschuss hat nachstehende Vorschl�ge der Grundanrainer dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen: * Hopfenweg Parzelle Nr. 108/31; KG Holzwiesen (vom Moserweg Richtung Westen verlaufend) � siehe Plan. * Im Roggenfeld Parzelle Nr. 1467/1; KG Holzwiesen (vom Moserweg Richtung Westen verlaufend) � siehe Plan Gem�� � 10 O�. Stra�engesetz 1991 idgF ist f�r eine Stra�enbenennung ein Gemeinderatsbeschluss, jedoch keine Verordnung erforderlich. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, dass die �ffentliche Verkehrsfl�che (siehe Plan) aus der Parzelle Nr. 108/31, KG. Holzwiesen in der Ortschaft Linzerberg die Bezeichnung �Hopfenweg� und die �ffentliche Verkehrsfl�che (siehe Plan) aus der Parzelle Nr. 1467/1, KG. Holzwiesen (vom Moserweg Richtung Westen) in der Ortschaft Linzerberg die Bezeichnung �Im Roggenfeld� erhalten soll. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24. �nderung der Wassergeb�hrenordnung betreffend Bezugsgeb�hr; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt fest, die Kalkulation f�r die Jahre 2019-2023 zeigt, dass im Jahr 2019 die errechnete Ben�tzungsgeb�hr in etwa der H�he der vom Land vorgegebenen Mindestgeb�hr von ��1,56 exkl. USt. liegt. Sollten keine wesentlichen �nderungen eintreten, braucht aus heutiger Sicht die Bezugsgeb�hr w�hrend des MFP-Zeitraumes bis 2023 nur im Rahmen der vom Land O� vorgegebenen Mindestgeb�hr angehoben werden. Die mit Erlass des Amtes der O�. Landesregierung vom 15.11.2018 festgesetzte Mindestbezugsgeb�hr betr�gt f�r das Jahr 2019 � 1,56 exkl. USt. Eine Anpassung des � 3 Abs. 1 der Wassergeb�hrenordnung per 01.01.2019 ist erforderlich, da diese Geb�hren aufgrund der F�rderungsrichtlinien der O�. Landesregierung nicht unterschritten werden d�rfen: Wirkung 01. J�nner 2019: � 1,56 je m� exkl. USt (bisher � 1,53) Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die oben angef�hrte �nderung der Wassergeb�hrenordnung beschlie�en. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, FP�-Fraktion, Gr�ne-Fraktion Stimmenthaltung: SP�-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 25. �nderung der Wassergeb�hrenordnung betreffend Anschlussgeb�hr; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl informiert, dass mit Erlass des Amtes der O�. Landesregierung vom 15.11.2018 die neuen Mindests�tze f�r Anschlussgeb�hren f�r Wasserversorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der O�. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der �F�rderungsrichtlinien des Landes Ober�sterreich f�r Ma�nahmen der Siedlungswasserwirtschaft� f�r das Jahr 2019 bekanntgegeben werden. Eine Anpassung des � 2 Abs. 1 der Wassergeb�hrenordnung per 01.01.2019 ist erforderlich, da die Mindestanschlussgeb�hr aufgrund der F�rderungsrichtlinien der O�. Landesregierung nicht unterschritten werden darf. Anpassung der Mindestanschlussgeb�hr per 01.01.2019: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m� � 2.014,00 exkl. USt (bisher � 1.972,00) Geb�hr je weiteren m� � 13,43 exkl. USt (bisher � 13,15) Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die oben angef�hrten �nderungen der Wassergeb�hrenordnung beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 26. �nderung der Kanalgeb�hrenordnung betreffend Anschlussgeb�hr; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, dass mit Erlass des Amtes der O�. Landesregierung vom 15.11.2018 die neuen Mindests�tze f�r Anschlussgeb�hren f�r Abwasserentsorgungsanlagen entsprechend dem Beschluss der O�. Landesregierung vom 06.06.2005 im Rahmen der �F�rderungsrichtlinien des Landes Ober�sterreich f�r Ma�nahmen der Siedlungswasserwirtschaft� f�r das Jahr 2019 bekanntgegeben wurden. Eine Anpassung des � 2 Abs. 1 der Kanalgeb�hrenordnung per 01.01.2019 ist erforderlich, da die Mindestanschlussgeb�hr aufgrund der F�rderungsrichtlinien der O�. Landesregierung nicht unterschritten werden darf. Anpassung der Mindestanschlussgeb�hr per 01.01.2019: Bis zu einer Bemessungsgrundlage von 150 m� � 3.359,00 exkl. USt (bisher � 3.290,00) Geb�hr je weiteren m� � 22,39 exkl. USt (bisher � 21,93) Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die oben angef�hrten �nderungen der Kanalgeb�hrenordnung beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 27. Kostenbeteiligung der Gemeinde Engerwitzdorf am Glasfaserausbau durch die Firma Linz Net; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl berichtet, die Firma LinzNet hat in Absprache mit der Gemeinde 2016 ein Projekt zum Breitbandausbau beim BMVIT eingereicht. Dieses umfasst folgende Ortschaften: Oberreichenbach, Oberbach, Felberleiten, Amberg, Oberthal, Niederthal und Edtsdorf Die Bauarbeiten werden bis Ende Dezember 2018 fertiggestellt. Die Fa. LinzNet hat ein zus�tzliches Projekt f�r die Bereiche Aigen, Niederreitern, Schmiedgassen und Unterreichenbach beim BMVIT eingereicht. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde bezieht sich auf die Servitutsentsch�digungen gem�� den Vertr�gen mit den Grundbesitzern. Eine Kostenbeteiligung f�r beide Projekte ist im Budget 2018 und 2019 unter der VA�Stelle 01/6801/728 vorgesehen. Gesch�tzte Kostenaufstellung: Gesamtkosten Projekt 1: � 416.000,00 Gesamtkosten Projekt 2: � 257.000,00 Servitutsentsch�digung gesamt: � 50.000,00 (50% 2018 und 50% 2019, Finanzierung durch die Gemeinde) Die Beteiligung wird nach den tats�chlich geleisteten Servitutsentsch�digungen abgerechnet. Der Ausschuss hat die Kostenbeteiligung der Gemeinde f�r die Jahre 2018 und 2019 eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die Kostenbeteiligung der Gemeinde f�r die Jahre 2018 und 2019 beschlie�en. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28. �nderung der Vereinbarung �ber das Globalbudget f�r die Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling; Beschlussfassung Vizeb�rgermeister Sch�ffl erinnert, dass mit Beschluss des Gemeinderates vom 16.12.2003 und der Erg�nzung Nr. 1 vom 09.11.2004, Erg�nzung Nr. 2 vom 14.12.2006, Erg�nzung Nr. 3 vom 17.12.2015 und Erg�nzung Nr. 4 vom 19.05.2016 (nur FF. Schmiedgassen) die Gemeinde mit den Feuerwehren Globalbudgetvereinbarungen abschloss. Die Handhabung der bisherigen Globalbudgets wird von allen Seiten als positiv bewertet. Aufgrund der Indexanpassung der Betr�ge bei den Investitionen sowie bei den Instandhaltungen ist eine �nderung erforderlich. Alle bisherigen Vereinbarungen sollen daher aufgelassen und eine neue Globalbudgetvereinbarung mit jeder Feuerwehr abgeschlossen werden. 28a. Vereinbarung Feuerwehr Schmiedgassen; Beschlussfassung Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Schmiedgassen auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2018 Das Globalbudget umfasst nicht die gesamte Gebarung, welche im Abschnitt 1631 (FF Schmiedgassen) enthalten ist, sondern nur Teile davon. Es sind dies folgende Ans�tze: Post Bezeichnung 400 Geringwertige Wirtschaftsg�ter 451 Brennstoffe 452 Treibstoffe 455 Chemikalien 600 Strom 601 Gas 616 Maschineninstandhaltung 617 Fahrzeuginstandhaltung 618 Instandhaltung von Betriebsausstattung 631 Telekommunikationsdienste 728 Entgelte f�r sonstige Leistungen 729 Sonstige Ausgaben Kostenpflichtige Eins�tze sind gem�� der jeweils g�ltigen Feuerwehrtarifordnung von der Freiwilligen Feuerwehr Schmiedgassen in Rechnung zu stellen. Nicht im Globalbudget enthalten sind folgende Haushaltskonten: 020 Maschinenanschaffung 040 Fahrzeuganschaffung 043 Betriebsausstattung - diese drei Positionen werden j�hrlich nach Bedarf budgetiert 670 Versicherungen 711 Ben�tzungsgeb�hren (Abgaben an die Gemeinde) - diese zwei Positionen werden automatisch von der Gemeinde budgetiert Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht oder nicht zur G�nze verbraucht werden, k�nnen f�r andere Haushaltsstellen verwendet werden. Budgetmittel, die auf Grund sparsamer Wirtschaftsf�hrung am Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind, k�nnen entweder auf das folgende Haushaltsjahr �bertragen werden und/oder es k�nnen zweckgebundene R�cklagen f�r mittelfristige Anschaffungen im Rahmen der laufenden Gesch�ftsgebarung gebildet werden. Die Feuerwehr Schmiedgassen erh�lt im Jahr 2019 zwei Teilbetr�ge zu je ��8.350,00 im J�nner und im Juli (insgesamt ��16.700,00) auf das Konto der Feuerwehr �berwiesen. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Freiwilligen Feuerwehr und ist durch geeignete Aufzeichnungen zu dokumentieren. Ferner sind die Belege 10 Jahre aufzubewahren und auf Anordnung der Gemeinde Engerwitzdorf zur Verf�gung zu stellen. Die Mittel sind wirtschaftlich, zweckm��ig und sparsam einzusetzen. Vergleichsangebote bzw. Preisvergleiche sind ab ��1.000,00 einzuholen. Die Rechnungen sind jeweils zu �berpr�fen und abzuzeichnen, sowie vom Zeichnungsberechtigten des Feuerwehrkontos zu �berweisen. Eine Jahresrechnung ist bis l�ngstens 15. J�nner f�r das Vorjahr in Form einer Aufstellung �ber die verwendeten Mittel sowie eine Kopie des Bank-Kontoauszuges per 31.�Dezember des Vorjahres der Gemeinde Engerwitzdorf zu �bermitteln. Alle Reparaturen bis zum Betrag von ��2.250,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zum Betrag von ��2.500,00 inkl. MWSt. sind von der Feuerwehr zu bezahlen. Kosten, die die oben angef�hrten Betr�ge �bersteigen, refundiert die Gemeinde. Alle Investitionen mit einem St�ckpreis bis zu � 1.125,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zu ��1.250,00 inkl. MWSt. leistet die Feuerwehr. Investitionen, die die angef�hrten Betr�ge (inkl. MWSt.) �bersteigen, leistet zur G�nze die Gemeinde. Die Kosten refundiert die Gemeinde im darauffolgenden Finanzjahr. Das Globalbudget wird bis auf Widerruf fortgef�hrt. Betragliche und inhaltliche Ausgangsbasis ist die f�r das Finanzjahr 2019 erstellte Vereinbarung unter Ber�cksichtigung einer j�hrlichen Anpassung auf Grund des Verbraucherpreisindexes 2015 mit kaufm�nnischer Rundung auf � 100,00. Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,9). Als Zeitraum wird immer ein Kalenderjahr herangezogen. Die Beendigung oder �nderung dieser Vereinbarung ist jederzeit schriftlich m�glich und muss sp�testens drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres vorliegen. F�r die Gemeinde Engerwitzdorf: F�r die Feuerwehr Schmiedgassen ���������������������. ���������������������. Bgm. Herbert F�rst Kdt. Ing. Franz Lehner, MBA, MSc Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die oben angef�hrte Globalbudgetvereinbarung beschlie�en und die bisherige Vereinbarung vom16.12.2003 sowie die Erg�nzungen Nr.1 vom 09.11.2004, Nr. 2 vom 14.12.2006, Nr.3 vom 17.12.2015 und Nr. 4 vom 19.05.2016 auflassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28b. Vereinbarung Feuerwehr Schweinbach; Beschlussfassung Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Schweinbach auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2018 Das Globalbudget umfasst nicht die gesamte Gebarung, welche im Abschnitt 1632 (FF Schweinbach) enthalten ist, sondern nur Teile davon. Es sind dies folgende Ans�tze: Post Bezeichnung 400 Geringwertige Wirtschaftsg�ter 451 Brennstoffe 452 Treibstoffe 455 Chemikalien 600 Strom 601 Gas 616 Maschineninstandhaltung 617 Fahrzeuginstandhaltung 618 Instandhaltung von Betriebsausstattung 631 Telekommunikationsdienste 728 Entgelte f�r sonstige Leistungen 729 Sonstige Ausgaben Kostenpflichtige Eins�tze sind gem�� der jeweils g�ltigen Feuerwehrtarifordnung von der Freiwilligen Feuerwehr Schweinbach in Rechnung zu stellen. Nicht im Globalbudget enthalten sind folgende Haushaltskonten: 020 Maschinenanschaffung 040 Fahrzeuganschaffung 043 Betriebsausstattung - diese drei Positionen werden j�hrlich nach Bedarf budgetiert 670 Versicherungen 711 Ben�tzungsgeb�hren (Abgaben an die Gemeinde) - diese zwei Positionen werden automatisch von der Gemeinde budgetiert Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht oder nicht zur G�nze verbraucht werden, k�nnen f�r andere Haushaltsstellen verwendet werden. Budgetmittel, die auf Grund sparsamer Wirtschaftsf�hrung am Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind, k�nnen entweder auf das folgende Haushaltsjahr �bertragen werden und/oder es k�nnen zweckgebundene R�cklagen f�r mittelfristige Anschaffungen im Rahmen der laufenden Gesch�ftsgebarung gebildet werden. Die Feuerwehr Schweinbach erh�lt im Jahr 2019 zwei Teilbetr�ge zu je ��8.350,00 im J�nner und im Juli (insgesamt ��16.700,00) auf das Konto der Feuerwehr �berwiesen. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Freiwilligen Feuerwehr und ist durch geeignete Aufzeichnungen zu dokumentieren. Ferner sind die Belege 10 Jahre aufzubewahren und auf Anordnung der Gemeinde Engerwitzdorf zur Verf�gung zu stellen. Die Mittel sind wirtschaftlich, zweckm��ig und sparsam einzusetzen. Vergleichsangebote bzw. Preisvergleiche sind ab ��1.000,00 einzuholen. Die Rechnungen sind jeweils zu �berpr�fen und abzuzeichnen, sowie vom Zeichnungsberechtigten des Feuerwehrkontos zu �berweisen. Eine Jahresrechnung ist bis l�ngstens 15. J�nner f�r das Vorjahr in Form einer Aufstellung �ber die verwendeten Mittel sowie eine Kopie des Bank-Kontoauszuges per 31.�Dezember des Vorjahres der Gemeinde Engerwitzdorf zu �bermitteln. Alle Reparaturen bis zum Betrag von ��2.250,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zum Betrag von ��2.500,00 inkl. MWSt. sind von der Feuerwehr zu bezahlen. Kosten, die die oben angef�hrten Betr�ge �bersteigen, refundiert die Gemeinde. Alle Investitionen mit einem St�ckpreis bis zu � 1.125,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zu ��1.250,00 inkl. MWSt. leistet die Feuerwehr. Investitionen, die die angef�hrten Betr�ge (inkl. MWSt.) �bersteigen, leistet zur G�nze die Gemeinde. Die Kosten refundiert die Gemeinde im darauffolgenden Finanzjahr. Das Globalbudget wird bis auf Widerruf fortgef�hrt. Betragliche und inhaltliche Ausgangsbasis ist die f�r das Finanzjahr 2019 erstellte Vereinbarung unter Ber�cksichtigung einer j�hrlichen Anpassung auf Grund des Verbraucherpreisindexes 2015 mit kaufm�nnischer Rundung auf � 100,00. Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,9). Als Zeitraum wird immer ein Kalenderjahr herangezogen. Die Beendigung oder �nderung dieser Vereinbarung ist jederzeit schriftlich m�glich und muss sp�testens drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres vorliegen. F�r die Gemeinde Engerwitzdorf: F�r die Feuerwehr Schweinbach ���������������������. ���������������������. Bgm. Herbert F�rst Kdt. Christian B�tig Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die oben angef�hrte Globalbudgetvereinbarung beschlie�en und die bisherige Vereinbarung vom16.12.2003 sowie die Erg�nzungen Nr.1 vom 09.11.2004, Nr. 2 vom 14.12.2006 und Nr.3 vom 17.12.2015 auflassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28c. Vereinbarung Feuerwehr Treffling; Beschlussfassung Vereinbarung abgeschlossen zwischen der Gemeinde Engerwitzdorf und der Freiwilligen Feuerwehr Treffling auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 13.12.2018 Das Globalbudget umfasst nicht die gesamte Gebarung, welche im Abschnitt 1633 (FF Treffling) enthalten ist, sondern nur Teile davon. Es sind dies folgende Ans�tze: Post Bezeichnung 400 Geringwertige Wirtschaftsg�ter 451 Brennstoffe 452 Treibstoffe 455 Chemikalien 600 Strom 601 Gas 616 Maschineninstandhaltung 617 Fahrzeuginstandhaltung 618 Instandhaltung von Betriebsausstattung 631 Telekommunikationsdienste 728 Entgelte f�r sonstige Leistungen 729 Sonstige Ausgaben Kostenpflichtige Eins�tze sind gem�� der jeweils g�ltigen Feuerwehrtarifordnung von der Freiwilligen Feuerwehr Treffling in Rechnung zu stellen. Nicht im Globalbudget enthalten sind folgende Haushaltskonten: 020 Maschinenanschaffung 040 Fahrzeuganschaffung 043 Betriebsausstattung - diese drei Positionen werden j�hrlich nach Bedarf budgetiert 670 Versicherungen 711 Ben�tzungsgeb�hren (Abgaben an die Gemeinde) - diese zwei Positionen werden automatisch von der Gemeinde budgetiert Budgetmittel, die bei einer Voranschlagsstelle vorgesehen sind und nicht oder nicht zur G�nze verbraucht werden, k�nnen f�r andere Haushaltsstellen verwendet werden. Budgetmittel, die auf Grund sparsamer Wirtschaftsf�hrung am Ende des Haushaltsjahres nicht verbraucht sind, k�nnen entweder auf das folgende Haushaltsjahr �bertragen werden und/oder es k�nnen zweckgebundene R�cklagen f�r mittelfristige Anschaffungen im Rahmen der laufenden Gesch�ftsgebarung gebildet werden. Die Feuerwehr Treffling erh�lt im Jahr 2019 zwei Teilbetr�ge zu je ��8.900,00 im J�nner und im Juli (insgesamt ��17.800,00) auf das Konto der Feuerwehr �berwiesen. Die Verwaltung der Mittel obliegt der Freiwilligen Feuerwehr und ist durch geeignete Aufzeichnungen zu dokumentieren. Ferner sind die Belege 10 Jahre aufzubewahren und auf Anordnung der Gemeinde Engerwitzdorf zur Verf�gung zu stellen. Die Mittel sind wirtschaftlich, zweckm��ig und sparsam einzusetzen. Vergleichsangebote bzw. Preisvergleiche sind ab ��1.000,00 einzuholen. Die Rechnungen sind jeweils zu �berpr�fen und abzuzeichnen, sowie vom Zeichnungsberechtigten des Feuerwehrkontos zu �berweisen. Eine Jahresrechnung ist bis l�ngstens 15. J�nner f�r das Vorjahr in Form einer Aufstellung �ber die verwendeten Mittel sowie eine Kopie des Bank-Kontoauszuges per 31.�Dezember des Vorjahres der Gemeinde Engerwitzdorf zu �bermitteln. Alle Reparaturen bis zum Betrag von ��2.250,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zum Betrag von ��2.500,00 inkl. MWSt. sind von der Feuerwehr zu bezahlen. Kosten die die oben angef�hrten Betr�ge �bersteigen, refundiert die Gemeinde. Alle Investitionen mit einem St�ckpreis bis zu � 1.125,00 inkl. MWSt. und ab 2020 bis zu ��1.250,00 inkl. MWSt. leistet die Feuerwehr. Investitionen, die die angef�hrten Betr�ge (inkl. MWSt.) �bersteigen, leistet zur G�nze die Gemeinde. Die Kosten refundiert die Gemeinde im darauffolgenden Finanzjahr. Das Globalbudget wird bis auf Widerruf fortgef�hrt. Betragliche und inhaltliche Ausgangsbasis ist die f�r das Finanzjahr 2019 erstellte Vereinbarung unter Ber�cksichtigung einer j�hrlichen Anpassung auf Grund des Verbraucherpreisindexes 2015 mit kaufm�nnischer Rundung auf � 100,00. Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,9). Als Zeitraum wird immer ein Kalenderjahr herangezogen. Die Beendigung oder �nderung dieser Vereinbarung ist jederzeit schriftlich m�glich und muss sp�testens drei Monate vor Beginn eines Kalenderjahres vorliegen. F�r die Gemeinde Engerwitzdorf: F�r die FF. Treffling ���������������������. ���������������������. Bgm. Herbert F�rst Kdt. Josef Kneidinger Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. Vizeb�rgermeister Sch�ffl stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die oben angef�hrte Globalbudgetvereinbarung beschlie�en und die bisherige Vereinbarung vom16.12.2003 sowie die Erg�nzungen Nr.1 vom 09.11.2004, Nr. 2 vom 14.12.2006 und Nr.3 vom 17.12.2015 auflassen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 29. SportUNION Schweinbach; Ansuchen um Gew�hrung einer Subvention f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. f�hrt aus, dass die SportUNION Schweinbach mit Schreiben vom 01.10.2018 eine Subvention in H�he von ��16.000,00 beantragte. Der Verein z�hlt laut eigenen Angaben derzeit 508 Mitglieder. Als F�rderzweck bzw. Begr�ndung des F�rderansuchens gab der Verein Folgendes an: * Laufende Betriebskosten wie Strom, Gas und Pacht * Nachwuchs-Weihnachtsfeier im Kulturhaus Im Sch�ffl * hohe Anreisekosten mit dem Reisebus zu den Ausw�rtsspielen, da Kampfmannschaft in der Bezirksliga Nord spielt * erh�hte Kosten f�r Anreise und Schiedsrichter f�r 2 der 7 Nachwuchsmannschaften, da sie in der Regionsliga spielen Der zust�ndige Ausschuss hat diesen Antrag vorberaten und schl�gt vor, eine Subvention in H�he EUR 13.200,00 zu gew�hren. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, der SportUNION Schweinbach f�r das Jahr�2019 eine Subvention in H�he von ��13.200,00 zu gew�hren. Der Betrag ist im Voranschlag 2019 unter der VA-Stelle 1/2621/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 30. ASK� Treffling; Ansuchen um Gew�hrung einer Subvention f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. teilt mit, dass die ASK� Treffling mit Schreiben vom 18.09.2018 eine Subvention in H�he von ��10.000,00 beantragte. Der Verein z�hlt laut eigenen Angaben derzeit 396 Mitglieder. Als F�rderzweck bzw. Begr�ndung des F�rderansuchens gab der Verein Folgendes an: * geregelter Sportbetrieb inklusive Meisterschaftsbetrieb der einzelnen Sektionen * Nachwuchsarbeit Der zust�ndige Ausschuss hat diesen Antrag vorberaten und schl�gt vor, eine Subvention in H�he EUR 9.000,00 zu gew�hren. GRM Meisinger MAS. M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, der ASK� Treffling f�r das Jahr�2019 eine Subvention in H�he von ��9.000,00 zu gew�hren. Der Betrag ist im Voranschlag 2019 unter der VA-Stelle 1/2622/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 31. Musikverein Engerwitzdorf, Ansuchen um Gew�hrung einer Subvention f�r das Jahr 2019; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. f�hrt aus, dass der Musikverein Engerwitzdorf mit Schreiben vom 05.06.2018 eine Subvention in H�he von ��3.400,00 beantragte. Der Verein z�hlt laut eigenen Angaben derzeit 57 Mitglieder. Als F�rderzweck bzw. Begr�ndung des F�rderansuchens gab der Verein Folgendes an: * J�hrliche Aufwendungen f�r Tracht * Instrumentenankauf * Instrumente-Reparatur GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, dem Musikverein Engerwitzdorf f�r das Jahr�2019 eine Subvention in H�he von ��3.400,00 zu gew�hren. Der Betrag ist im Voranschlag 2019 unter der VA-Stelle 1/322/757 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 32. �nderung der Vereinbarung �ber das Globalbudget f�r die Volksschulen Engerwitzdorf-Schweinbach und Engerwitzdorf-Mittertreffling; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erkl�rt, damit die Lehrerinnen und Lehrer an den beiden Volksschulen zeitgem��en Unterricht durch den Einsatz von Tablets gestalten k�nnen, ist es notwendig, das Globalbudget anzupassen. Die digitale Grundbildung sieht vor, dass Sch�ler auch einen Zugang zu �bungs- und Lernplattformen haben sollen. Beide Schulen haben bereits digitale Ger�te im Einsatz und sehr gute Lernerfahrungen damit gemacht. Das Globalbudget soll f�r jede Schule um � 10,00 je Sch�lerin bzw. Sch�ler und Jahr erh�ht werden. Somit k�nnen die Schulen selbst den Umfang und die Art des Einsatzes von Tablets gestalten. F�r das laufende Schuljahr 2018/2019 bedeutet dies eine Erh�hung des Globalbudgets f�r 204 Sch�ler der VS Engerwitzdorf-Schweinbach um � 2.040,00 f�r 129 Sch�ler der VS Engerwitzdorf-Mittertreffling um � 1.290,00 Dazu sind folgende Punkte in den Vereinbarungen �ber das Globalbudget mit den beiden Schulen zu �ndern: Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach: bisher: F�r die j�hrliche Berechnung des Globalbudgets wird jeweils die Sch�leranzahl zum Stichtag 15. Oktober des dem Budgetjahr vorangegangenen Jahres herangezogen. Diese betr�gt zum 15. Oktober 2005 166 Sch�ler. F�r das Jahr 2006 wird ein Betrag von � 100,-- je Sch�ler f�r die oben angef�hrten Ans�tze pr�liminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird j�hrlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2000 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2000 mit Wert Juli 2005 (110,5). neu: Diese betr�gt zum 15. Oktober 2018 204 Sch�ler. F�r das Jahr 2019 wird ein Betrag von � 137,24 je Sch�ler f�r die oben angef�hrten Ans�tze pr�liminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird j�hrlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2015 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,90). bisher: Die oben angef�hrte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach in zwei Teilbetr�gen zu je � 8.300,-- im J�nner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach �berwiesen. neu: Die oben angef�hrte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach in zwei gleich hohen Teilbetr�gen im J�nner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach �berwiesen. Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling: bisher: F�r die j�hrliche Berechnung des Globalbudgets wird jeweils die Sch�leranzahl zum Stichtag 15. Oktober des dem Budgetjahr vorangegangenen Jahres herangezogen. Diese betr�gt zum 15. Oktober 2005 156 Sch�ler. F�r das Jahr 2006 wird ein Betrag von ��100,-- je Sch�ler f�r die oben angef�hrten Ans�tze pr�liminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird j�hrlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2000 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2000 mit Wert Juli 2005 (110,5). neu: Diese betr�gt zum 15. Oktober 2018 129 Sch�ler. F�r das Jahr 2019 wird ein Betrag von � 137,24 je Sch�ler f�r die oben angef�hrten Ans�tze pr�liminiert. Dieser Betrag ist indexgesichert und wird j�hrlich aufgrund des Verbraucherpreisindexes 2015 angepasst (Rundung auf ganze Euro). Ausgangsbasis ist der VPI 2015 mit Wert Juli 2018 (104,90). bisher: Die oben angef�hrte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling in zwei Teilbetr�gen zu je � 7.800,00 im J�nner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling �berwiesen. neu: Die oben angef�hrte Summe wird der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling in zwei gleich hohen Teilbetr�gen im J�nner und im Juli auf das Konto der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling �berwiesen. Beide Direktorinnen erkl�ren sich mit dieser �nderung einverstanden. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der beiden Vereinbarungen stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat m�ge die vollinhaltlich verlesenen Vereinbarungen mit der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach und der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beschlie�en. Die Betr�ge sind im Voranschlag 2019 unter den VA-Stellen 01/2111/754 und 01/2113/754 vorgesehen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Doblhammer ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 33. SPAR �sterreichische Warenhandels AG, Spar-Stra�e 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 von "F�r die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fl�che" in Bauland "Kerngebiet" im Bereich der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf, im Ausma� von ca. 5.100 m�; Grundsatzbeschlussfassung GRM P�hringer W. erkl�rt, die beantragte Widmung einer Teilfl�che der Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf liegt in Schweinbach westlich des Angerweges. Auf dem genannten Grundst�ck soll ein neuer Spar-Markt mit einer Verkaufsfl�che von 650 m� errichtet werden, da der bestehende auf Parzelle 2347/4 � Gusenbachstra�e 14 nicht mehr dem heutigen Standard entspricht und mit einer gr��eren Verkaufsfl�che dem Wunsch und dem Bedarf der Kunden besser entsprochen werden kann. Vorteile ergeben sich dabei auch durch eine bessere Warenpr�sentation, ein breiteres Produktsortiment und eine quantitativ g�nstigere Bevorratung der Waren im Verkaufsraum. Das Grundst�ck 2372 befindet sich im Besitz von Herrn Alfred Plank, wohnhaft in Schweinbacher Stra�e 40, 4209 Engerwitzdorf. Zwischen Herrn Plank und der Spar Warenhandels AG soll ein Bestandsvertrag f�r die Errichtung eines Super�difikates f�r die beantragte Umwidmungsfl�che abgeschlossen werden. Die Umwidmungsfl�che ist im �rtlichen Entwicklungskonzept als �Wohnfunktion� vorgesehen. Als Baulandsicherungsma�nahme gem. � 16 o�. ROG 1994 wurde mit dem Grundeigent�mer Alfred Plank eine Vereinbarung abgeschlossen, welche vollinhaltlich verlesen wird. Die Kosten f�r die erforderlichen Infrastrukturma�nahmen sind aufgrund der Infrastrukturvereinbarung zu �bernehmen. Diese Kosten tr�gt die Spar Warenhandels AG. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM P�hringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung einer Teilfl�che der Parzelle 2372, KG Engerwitzdorf von �F�r die Land-und Forstwirtschaft bestimmte Fl�che� zu Bauland �Kerngebiet� im Ausma� von 5.100 m� zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschlie�en. GRM Dr. Niebsch protestiert gegen die Vorgangsweise, wie dieses Projekt ausverhandelt wurde. Ihre Fraktion sei f�r einen Nahversorger, aber dieses gro�e Projekt betrifft den Ortskern und auch das Ortsbild von Schweinbach. Man h�tte alle GR-Fraktionen miteinbeziehen m�ssen. Nach einer weiteren Debatte �ber die Art der Information wird �ber den Antrag abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 34. �rtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 �nderung Nr. 27 (K�nigsdorfer, Gassner, Gst�ttenmair, Sch�ffl - Schweinbach); Beschlussfassung der Stellungnahmen GRM P�hringer W. erinnert, dass der Gemeinderat in der Sitzung am 15.12.2016 den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Genehmigungsverfahrens zur �nderung des �rtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 f�r die Parzellen Nr. 2019, 2018, 2017, 2027, 2026 und 2028 fasste. Damit in diesem Bereich keine landwirtschaftlichen Restfl�chen bleiben und zur Abrundung der von Familie K�nigsdorfer beantragten Fl�chen, beschloss der Gemeinderat in der Sitzung am 1.2.2018 die Teilfl�che der Parzelle Nr. 2012 mit ca.200 m�, die Parzelle Nr. 2020 mit 475 m� und die Parzelle Nr. 2025 mit 450 m� ebenfalls zu �ndern. Die betroffenen Grundbesitzer gaben keine Stellungnahme ab. Die FF Schweinbach teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass auf jeden Fall ein Hydrant mit eingeplant werden soll. W�nschenswert w�re der Standort im Bereich Tarockweg / Adamweg. Derzeit steht im Kreuzungsbereich Sportplatzweg / Adamweg ein Hydrant zur Verf�gung. Der durchflie�ende Bach ist nur ein Rinnsal, bestehend aus Oberfl�chen- und Drainagenw�sser - dieser kann nicht als Wasserentnahmestelle genutzt werden. Aus der Sicht der O�. Landarbeiterkammer bestehen keine Einw�nde. Die Linz Strom Netz GmbH erhebt keinen Einwand und die Netz O�. GmbH teilt mit, dass im Bereich der Parzelle Nr. 2712/1 KG Engerwitzdorf (�ffentliches Gut) eine Erdgasleitung liegt. Es besteht kein Einwand, sofern die derzeitigen H�hen unver�ndert bleiben bzw. sich nur geringf�gige Abweichungen ergeben, sodass eine �berdeckung von 1,0 m gew�hrleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1,0 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Die ASFINAG Service GmbH weist darauf hin, dass gem. � 21 Bundesstra�engesetz bei Neu-, Zu- und Umbauten sowie Einfriedungen und �berhaupt Anlagen jeder Art in einer Entfernung bis 40 m beiderseits der Bundesautobahn um Ausnahme vom Bauverbot anzusuchen ist. Weiters wird auf die M�glichkeit allf�lliger vom Betrieb der Autobahn verursachter Immissionen (z.B. L�rm, Abgase, Schmelzwasser, etc.) hingewiesen. Die Abteilung Umwelt- Bau- und Anlagentechnik teilt mit, dass bei dem vorliegenden Naheverh�ltnis der Widmungen Bauland- �Wohngebiet� und Bauland �Eingeschr�nktes Gemischtes Baugebiet� nicht von der Entstehung von Nutzungskonflikten auszugehen ist. Die �ber�rtliche Raumordnung teilt mit, dass die gegenst�ndliche Umwidmungsfl�che au�erhalb des Trassenkorridors f�r die Freihaltung von Grundst�cksfl�chen f�r die Errichtung einer Regio Tram liegt. Seitens der Abteilungen Gesamtverkehrsplanung und �ffentlicher Verkehr sowie Land- und Forstwirtschaft gibt es keine Einw�nde. Seitens der �rtlichen Raumplanung wird der Planung in der vorliegenden Form in Ber�cksichtigung auf die l�rmschutz- und naturschutzfachlichen Stellungnahmen nicht zugestimmt. Die Abteilung Umweltschutz bef�rwortet aus l�rmschutztechnischer Sicht die geplante Wohngebietsent-wicklung nicht, da das Planungsgebiet laut aktueller L�rmkartierung mit verkehrsbedingten L�rmimmissionen �ber den ma�geblichen Grenzwerten belastet ist. Dazu wird bemerkt, dass die ASFINAG die Errichtung von L�rmschutzw�nden in diesem Bereich plant und diese bis 2021 errichtet werden sollen. Von der ASFINAG liegt ein Auszug aus der l�rmtechnischen Untersuchung vor, woraus ersichtlich ist, dass die Grenzwerte nach Errichtung der L�rmschutzwand eingehalten werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht erfolgt durch den �nderungsantrag eine Ausweitung des Baulandes in den freien Naturraum, welcher derzeit durch intensive agrarliche Nutzung gekennzeichnet ist. Weiters erfolgt aus fachlicher Sicht eine �berproportionale Ausweisung einer Bauerwartungsfl�che im �rtlichen Entwicklungskonzept und soll vor einer weiteren Ausweitung zuerst die bestehende Bauerwartungsfl�che tats�chlich genutzt werden. Es ist daher mit einer �berproportionalen Grundinanspruchnahme zu rechnen und wird der gegenst�ndliche �nderungsantrag aus naturschutzfachlicher Sicht negativ beurteilt. Dazu wird festgehalten, dass es zwischen den Antragstellern und dem Grundeigent�mer der westlich angrenzenden Fl�chen Gespr�che hinsichtlich Grundtausch gab, dieser jedoch dazu nicht bereit ist. Im Westen des Planungsraumes bestehen bereits Fl�chen mit der beantragten Wohnfunktion. Diese grenzen an bereits durchwegs bebaute Siedlungsbereiche Richtung Ortsmitte von Schweinbach an, welche das soziale und �ffentliche Zentrum der Gemeinde bildet. Diese geplante Vergr��erung ist auf die Bedeutung und Attraktivit�t von Schweinbach in der Region zur�ckzuf�hren, durch welche eine stetige Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes angeregt wird. Spielfl�chen sind in fu�l�ufiger N�he vorhanden, eine s�dlich geplante Haltestelle der Regiotram erh�ht die Attraktivit�t des Standortes. Seitens der Abteilung Wasserwirtschaft (Trinkwasservorsorge) bestehen keine Einw�nde. Der Gew�sserbezirk stimmt der Umwidmung zu. Die Planungsfl�che befindet sich in keinem durch Hochwasser (HW100) gef�hrdeten Bereich. Eine geringe Oberfl�chenwassergef�hrdung (Hangwasser), insbesondere im Falle von Starkregenereignissen, ist bei der Bauverhandlung zu ber�cksichtigen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM P�hringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge die �nderung Nr. 27 des �rtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 aus den oben angef�hrten Gr�nden beschlie�en. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Gegenstimme: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 35. Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 52 (Haider - Engerwitzdorfer Stra�e); Beschlussfassung der Stellungnahmen GRM P�hringer W. berichtet, die Umwidmungsfl�che Parzelle Nr. 1336 KG Engerwitzdorf von �F�r die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fl�che� in �Eingeschr�nktes gemischtes Baugebiet� im Ausma� von 3.880 m� befindet sich in der Ortschaft Engerwitzdorf an der L 1463 Gusental Stra�e. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 20.10.2016 den Grundsatzbeschluss f�r die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Die Familie B�hm teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass sie gegen eine Umwidmung sind, da ihre Wohnqualit�t ohnehin bereits durch den angrenzenden Autobahn-Vollanschluss (ca. 50 m entfernt), die angrenzende Autobahn A7 (ca. 100 m entfernt) und die L 1463 Gusental Stra�e stark beeintr�chtigt ist. Ein Umwidmungsantrag wurde bereits vom Gemeinderat am 20.05.2008 abgelehnt, da die weiteren f�r eine gewerbliche Nutzung vorgesehenen Grundfl�chen in diesem Bereich auch auf l�ngere Sicht nicht verf�gbar sind, weil diese (Parzelle Nr. 1335, 1339, 1351 und 2699/2 von der Familie B�hm landwirtschaftlich genutzt werden. Die Linz Strom Netz GmbH erhebt keinen Einwand. Die Abteilung Stra�enneubau und �erhaltung stimmt der Fl�chenwidmungsplan�nderung nicht zu, da die bestehende Anbindung des Grundst�ckes 1336 an die Gusental Stra�e nicht f�r eine geplante betriebliche Nutzung geeignet ist. Die Bestandsanbindung ist nur f�r untergeordnete Zwecke geeignet (Hauszufahrt � landwirtschaftliche Aufschlie�ung). Im gegenst�ndlichen Bereich befindet sich ein Linksabbiegestreifen zur Autobahnauffahrt der A7, deshalb ist auch die Situierung eines f�r die betriebliche Nutzung notwendigen Linksabbiegestreifens nicht m�glich. Aufgrund der hohen Widmungsreserven in den entsprechenden betrieblichen Widmungskategorien erscheint seitens der Abteilung Raumordnung die Widmung aus rein fachlicher Sicht auch verfr�ht. Seitens der Abteilungen Naturschutz, Wildbach �und Lawinenverbauung, Grund- und Trinkwasserwirtschaft sowie der ASFINAG liegen positive Stellungnahmen vor. Aufgrund der negativen Stellungnahmen ist eine aufsichtsbeh�rdliche Genehmigung der Fl�chenwidmungsplan�nderung nicht zu erwarten. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM P�hringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, aus den angef�hrten Gr�nden das Genehmigungsverfahren f�r die Fl�chenwidmungsplan�nderung Nr. 52 nicht mehr fortzusetzen und den Umwidmungsantrag damit abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Jungwirth ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. 36. Fl�chenwidmungsplan Nr. 6/2013 �nderung Nr. 73, �rtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 �nderung Nr. 29 (Ritzberger - Lerchenweg); Beschlussfassung der Stellungnahmen Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung abgesetzt. 37. SPAR �sterreichische Warenhandels AG, Spar-Stra�e 1, 4614 Marchtrenk; Ansuchen um �nderung des BPL Nr. 4 "Schweinbach" im Bereich der Parzelle Nr. 2372 KG Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung GRM P�hringer W. informiert, Herr Alfred Plank ist Eigent�mer der Parzelle 2372, KG Engerwitzdorf in Schweinbach, westlich des Angerweges. Diese Fl�che ist vom Bebauungsplan Nr. 4 �Schweinbach� erfasst. Die Spar �sterreichische Warenhandels AG beabsichtigt die Errichtung eines neuen Spar-Marktes auf einer Teilfl�che dieses Grundst�ckes. Der Bebauungsplan Nr. 4 �Schweinbach� legt derzeit eine stra�enseitige Baufluchtlinie (Richtung Angerweg) von 5,0 m fest und der Angerweg hat eine Breite von ca. 4,0 m. Der Angerweg soll auf 6,0 m verbreitert werden. Diesbez�glich liegt bereits eine Zustimmung des Grundeigent�mers vor. Die Spar Warenhandels AG ersucht um �nderung der stra�enseitigen (Angerweg) Baufluchtlinie auf 2,0 m von der k�nftigen neuen Grundgrenze. Weiters ersuchen sie um Festlegung einer westseitigen Baufluchtlinie von 3,0 m. Seitens der Ortsplanerin spricht grunds�tzlich nichts gegen die Errichtung eines Gesch�ftsgeb�udes an diesem Standort, da der Bedarf hinsichtlich der Verkaufsfl�chen immer gr��er wird und ein Nahversorger im Ortszentrum zu begr��en ist. Ebenso besteht kein Einwand gegen die Kubatur und Gr��e des Bauk�rpers. Es ist allerdings zu bedenken, dass im Hinblick auf ein attraktives Ortsbild und der bereits bestehenden Architektur der Markt zur Stra�e hin situiert werden sollte � wie das Bankgeb�ude, das Kulturhaus, der Kindergarten und die neu geplante Volksschule. (Der Markt sollte einen positiven Beitrag zur st�dtebaulichen Situation im Zentrum von Schweinbach bilden, insbesondere durch die Aufnahme der bestehenden Raumkanten entlang der Stra�e und somit zur Raumbildung beitragen). Aufgrund der Hangneigung w�rde sich auch eine andere Bebauungsm�glichkeit, zum Beispiel mit einer Tiefgarage im Untergescho� bzw. einem �berbauten Parkdeck, anbieten. Diese Bauweise w�rde auch den Vorgaben des Bodenb�ndnisses entsprechen, da die Widmungsfl�che verkleinert werden k�nnte und weniger Fl�chen versiegelt werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten und vereinbart, dass der Ausschuss bei seiner Sitzung keinen Beschluss fasst und B�rgermeister Herbert F�rst vor der Gemeinderatssitzung noch ein Gespr�ch mit der Spar Warenhandels AG bez�glich der Bedenken der Ortsplanerin f�hrt. Das Ergebnis dieser Besprechung bzw. eventuell andere Bebauungsvarianten werden den Fraktionsobleuten vor der Gemeinderatssitzung zur Kenntnis gebracht. Das Ergebnis dieser Besprechung war, dass der Bau einer Tiefgarage aus finanziellen Gr�nden nicht m�glich ist. So wie geplant, sollen die Parkpl�tze vor dem Gesch�ftsgeb�ude situiert werden. GRM P�hringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge der �nderung des Bebauungsplanes Nr. 4 �Schweinbach� f�r Parzelle 2372, KG. Engerwitzdorf, mit den oben angef�hrten Festlegungen zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschlie�en. In einer kurzen Debatte wird nochmals �ber die Tiefgarage oder Parkdeck gesprochen. GVM Mayrb�url ersucht zu intervenieren, dass die Parkpl�tze au�erhalb der Gesch�ftszeiten f�r die �ffentlichkeit zur Verf�gung stehen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: �VP-Fraktion, SP�-Fraktion, FP�-Fraktion Stimmenthaltung: Gr�ne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 38. Holzinger Herwig und Sylvia, Stingederweg 2, 4209 Engerwitzdorf; Berufung gegen den Bescheid des B�rgermeisters vom 03.11.2016 Zl. 0300-162.020-10972-2016 (Bescheid gem. � 49 O�. Bauordnung - Herstellung des konsensgem��en Zustandes); Zur�ckverweisung an die 1. Instanz; Beschlussfassung Der B�rgermeister �bergibt den Vorsitz an Vizeb�rgermeister Sch�ffl. GRM P�hringer W. erl�utert, dass Familie Holzinger, wohnhaft in Stingederweg 2, 4209 Engerwitzdorf mit Bescheid vom 03.11.2016 die Herstellung des rechtm��igen Zustandes der errichteten Mauer lt. den Bestimmungen des rw. Bebauungsplanes Nr. 81 �Lindinger-Gr�nde� aufgetragen wurde. Laut diesem Bebauungsplan darf das nat�rliche Gel�nde innerhalb der Bauplatzgrenzen um max. 1,0 m ver�ndert werden (Aufsch�ttungen, Abgrabungen, St�tzmauern). Gegen diesen Bescheid haben die Ehegatten Holzinger, vertr. durch Rechtsanw�lte Prof. Haslinger & Partner, innerhalb der Rechtsmittelfrist Berufung eingebracht und um �nderung des Bebauungsplanes ersucht. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 11.05.2017 den Grundsatzbeschluss, dass die Festlegungen aller Bebauungspl�ne hinsichtlich Dachformen, Einfriedungen und Nebengeb�ude sowie Garagen und Stellpl�tze f�r KFZ und Gel�ndever�nderungen einheitlich festgelegt werden. Es wurde daher ein Verfahren zur �nderung des Bebauungsplanes Nr. 81 �Lindinger-Gr�nde� eingeleitet. Die �nderung des Bebauungsplanes ist seit 04.06.2018 rechtswirksam. Durch die �nderung des Bebauungsplanes �nderte sich der Sachverhalt und ist daher die Durchf�hrung eines neuerlichen Lokalaugenscheines erforderlich. Der angefochtene Bescheid w�re daher zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die 1. Instanz zur�ckzuverweisen. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM P�hringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge beschlie�en, den angefochtenen Bescheid gem. � 66 AVG 1991 zu beheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die 1. Instanz zur�ckzuverweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reithmayr ist w�hrend der Abstimmung nicht im Saal. B�rgermeister F�rst �bernimmt wieder den Vorsitz. 39. Reichinger Gottfried und Leopoldine; Ansuchen um �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 f�r die Korrektur und geringf�gige Erweiterung der Sonderausweisung f�r bestehende land- und forstwirtschaftliche Geb�ude "Gastgewerbebetrieb" im Bereich der Parzellen .12/1 und 145/1, KG. Niederkulm; Beschlussfassung GRM P�hringer W. f�hrt aus, Herr und Frau Gottfried und Leopoldine Reichinger sind Eigent�mer der Liegenschaft Niederkulm 9. Im �stlichen Bereich des Vierkanthofes sowie im �stlichen Zubau befindet sich der Gastgewerbebetrieb �Mirellenst�berl�. Dieser ist im Fl�chenwidmungsplan als �Sonderausweisung f�r bestehende land- und forstwirtschaftliche Geb�ude �Gastgewerbebetrieb� ausgewiesen. Die Fl�che des im Jahr 2001 genehmigten Ein- und Umbaus der Jausenstation stimmt mit der im Jahr 2002 eingetragenen Fl�che der Sonderausweisung im Fl�chenwidmungsplan nicht �berein und ist im s�dlichen Bereich um ca. 50 m� zu korrigieren. Der Betrieb wird nun mit Jahresanfang vom �lteren Sohn �bernommen, der den Betrieb im Vollerwerb f�hren wird. Dieser plant eine Modernisierung und geringf�gige Erweiterung im Au�enbereich von 5 x 5 m, um damit einen Rundgang im St�berl zu erm�glichen und vor allem auch die L�rmakustik zu verbessern. Die Sitzplatzanzahl von derzeit 135 wird mit dieser Erweiterung nicht erh�ht. Hierzu ist die �nderung des Fl�chenwidmungsplanes erforderlich. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach R�cksprache mit dem Land ist allerdings eine Erweiterung einer Sonderausweisung f�r bestehende land- und forstwirtschaftliche Betriebe rechtlich nicht m�glich, da sich diese nur auf den Bestand bezieht. Im Hinblick auf andere Projekte in Ober�sterreich ist nun angedacht, eine Sonderausweisung im Bauland �Tourismusbetrieb� zu beantragen. Beispiele in der n�heren Umgebung: - Gasthaus zur Gis - Sternsteinhof in Bad Leonfelden - Hotel Falkensteiner in Bad Leonfelden �ber�rtliche Interessen und Interessen Dritter sind f�r diese Widmung gegeben, da es sich um eines unserer Hauptausflugsziele handelt. Es liegt direkt am Wanderweg im Mirellental und wird weit �ber die Gemeindegrenzen hinweg von Jung und Alt gesch�tzt. Es ist daher von besonderer Bedeutung und besonders zu sichern. Ohne diese geringf�gige Erweiterung k�nnte es in den n�chsten Jahren zu einer generellen Schlie�ung kommen, da ein Vollerwerb f�r den Sohn so dann nicht m�glich w�re. Die Familie Reichinger betreibt den Ausschank seit dem Jahr 1986 (Gastgewerbe seit 1992). Durch die �bergabe an den Sohn bleibt es ein Familienbetrieb. Die Land- und Forstwirtschaft wird von Herrn Reichinger sen. im Vollerwerb weitergef�hrt. Die Weiterf�hrung der Landwirtschaft ist von gro�er Bedeutung, der Betrieb bleibt im Familienbesitz. Es handelt sich hier um keinen Konzern (Hotelkette, etc) bzw. um keine Immobilienspekulanten. GRM P�hringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat m�ge dem vorliegenden Ansuchen auf Korrektur und Erweiterung der Widmung f�r den Gastbetrieb �Mirellenst�berl� zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur �nderung des Fl�chenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschlie�en. Die genaue Fl�che und Widmungsbezeichnung wird im Zuge des Verfahrens mit dem Land abgestimmt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 40. Berichte aus den Arbeitskreisen Arbeitskreis GESUNDE GEMEINDE: Der B�rgermeister berichtet, der Kindergarten Linzerberg erhielt am 06.11.2018 das Zertifikat �Gesunder Kindergarten�. Bei der Verleihung waren Arbeitskreisleiter Mario Moser-Luger und Ausschussobmann Christoph Meisinger anwesend. F�r das Zielgruppenprojekt �frauen.leben.gesund in Engerwitzdorf� erhielt die Gesunde Gemeinde Engerwitzdorf eine einmalige F�rderung in H�he von � 1.000,00. Geplante Aktivit�ten im 1. Halbjahr 2019: o Seniorentanz mit Andrea S�llner, ab 07.01.2019, Bezirksseniorenheim o Workshop �Verbale Selbstverteidigung - gekonnt kontern�, 09.02.2019, Kulturhaus �Im Sch�ffl� o Vom M�dchen zur jungen Frau, Fr�hjahr 2019, Kooperation JES und Mag. Pamela H�lzl o Kochworkshop und �Kick ohne Tschick�, Sportunion Schweinbach Arbeitskreis FAIRTRADE: GRM Vezmar-Gutenbrunner informiert, der Arbeitskreis FAIRTRADE veranstaltete im November wieder einen Kochworkshop. Die ehemalige Hauswirtschaftslehrerin Rita Winkler kochte mit den Teilnehmerinnen ein herbstliches Men�, das nach bio-regionalen und FAIRTRADE-Ma�st�ben zubereitet wurde. Den Teilnehmerinnen hat es sehr gut gefallen; ein weiterer Workshop eventuell im kommenden Sommer wird angedacht. 41. Bericht des B�rgermeisters a) Der B�rgermeister informiert, dass der Sitzungsplan f�r 2019 in den n�chsten Tagen versandt wird. Er ersucht die GRM, auf diese Mail mit �Ich konnte den Sitzungsplan �ffnen und lesen� zu antworten. b) Der B�rgermeister berichtet, dass das �Freunde-der-Erde� Sammelpassprojekt, das heuer unter der F�hrung der KEM Sterngartl-Gusental im ganzen Bezirk durchgef�hrt wurde, mit dem Climate-Star ausgezeichnet wurde. Im ganzen Bezirk wurden �ber 3000 P�sse abgegeben, rund 1000 davon alleine in Engerwitzdorf und Gallneukirchen. Die KEM Sterngartl-Gusental war mit diesem Projekt einer von 15 europ�ischen Preistr�gern. c) Der B�rgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Freitag und GRM P�hringer W. 42. Allf�lliges a) GRM Mandl erkundigt sich, ob bez�glich des Schutzweges in der B�rgerstra�e bei der Volksschule ein Ergebnis vorliegt. Der B�rgermeister antwortet, die Bereisung hat stattgefunden, die schriftliche Erledigung sei noch nicht eingelangt, aber das Ergebnis k�nnte positiv werden. b) GVM Mayrb�url stellt fest, in der M�hlholzstra�e bei der Erddeponie der Firma Porr wurde die Tafel �Vorsicht Schleudergefahr� aufgestellt. Er ersucht, die Betreiber darauf hinzuweisen, die Stra�e sauber zu halten. c) GRM Reich�r bedankt sich f�r die Verbreiterung der Kreuzung Gusenbachstra�e/ Zur M�hle. d) GRM Meisinger MAS M.Sc. bedankt sich bei allen Beteiligten, die f�r die Belebung des Ortsplatzes Schweinbach beitragen (Maibaum aufstellen, Weihnachtsmarkt, B�lle Im Sch�ffl, Faschingsumzug). GVM Mag. Schwarzenberger f�hrt aus, wir k�nnen auf ein Jahr zur�ckblicken, in dem wesentliche Projekte umgesetzt oder gestartet wurden. Die sehr intensive Ausschussarbeit und die Fraktionsgespr�che waren ein guter Weg f�r die vielen einstimmigen Beschl�sse. Er bedankt sich f�r die gute Zusammenarbeit und w�nscht noch einige ruhige Tage und Gesundheit. GRM Mandl res�miert, die Amtshauserweiterung gibt ihm immer noch Bedenken, es wurde viel Geld ausgegeben f�r wenig Fl�che. Negative Punkte sind die Abwasserbeseitigung in Langwiesen sowie die Umwidmung in Amberg (Pool). Die zu geringen �ffnungszeiten bei der Sammelstelle Langwiesen sind nicht b�rgerfreundlich. Positiv hebt er den Pflegeregress, den Gehsteig Lidl, das Seniorentaxi und die gute Zusammenarbeit im Gemeinderat hervor. Er bedankt sich daf�r, freut sich auf die n�chsten Ziele und w�nscht sch�ne Feiertage. GRM P�hringer W. betont, im abgelaufenen ist sehr viel geschehen. Er bedankt sich f�r die gute Zusammenarbeit, f�r die zeitgerechten Informationen von B�rgermeister und Amtsleiter. Er w�nscht frohe Weihnachten, ein gutes neues Jahr und Gesundheit. GRM Dr. Niebsch bedankt sich bei den Gemeindebediensteten f�r die geleistete Arbeit. Sie w�nscht sich im n�chsten Jahr eine verst�rkte Anstrengung f�r den Klimaschutz und f�r die Voranschlagserstellung eine Art �Gemeinderatsklausur�. Sie w�nscht ein besinnliches Fest und ein gutes neues Jahr. Der B�rgermeister erinnert, am 5.12. wurde das internationale Jahr der Freiwilligen gefeiert. Es ist auch in unserer Gemeinde beeindruckend, was geleistet wird. Dies sieht man auch bei den Stra�en- und Dorffesten und ist eine wichtige Basis f�r die Gemeinde. Viele Beschl�sse sind richtungsweisend f�r die n�chsten Jahre. Es gibt unterschiedliche Zug�nge zu den Beschl�ssen, aber alle wollen nur das Beste f�r die B�rger und diese f�hlen sich auch wohl. Er bedankt sich beim Amtsleiter und den Mitarbeitern f�r die vorbildliche Unterst�tzung. Der B�rgermeister w�nscht allen ruhige, besinnliche Tage und f�r 2019 viel Erfolg und Gesundheit. Genehmigung der Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung: Gegen die w�hrend der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift �ber die letzte Sitzung vom 11.10.2018 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung ersch�pft ist und sonstige Antr�ge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schlie�t der Vorsitzende die Sitzung um 21:57 Uhr. Vorsitzender Schriftf�hrer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 14.02.2019 keine Einwendungen erhoben wurden / �ber die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 14.02.2019 Vorsitzender Mitglied �VP-Fraktion Mitglied SP�-Fraktion Mitglied-FP�-Fraktion Mitglied Gr�ne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll f�r die Sitzung: Gemeinderat am 13.12.2018 1