Lfd.Nr.: 3, 2018 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 12.04.2018 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) ab Top 7 Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Roland Auböck (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Andreas Riefershofer Ingrid Gattringer (ÖVP) für Stefan Schöffl Johann Lehner (ÖVP) für Karl-Heinz Freitag Thomas Frisch (SPÖ) für Mario Moser-Luger diplômé Es fehlten entschuldigt: Mario Moser-Luger diplômé Andreas Riefershofer Stefan Schöffl Karl-Heinz Freitag Es fehlten unentschuldigt: Andreas Naderer (FPÖ) =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Festlegung der Streckenführung für die Mountainbikestrecke in Engerwitzdorf; Beschlussfassung 2 ABGESETZT: Verordnung einer Kurzparkzone für den öffentlichen Parkplatz Parzelle Nr. 77/5, KG. Engerwitzdorf an der Anton Riepl-Straße; Beschlussfassung 3 Erweiterung der 30 km/h Zonenbeschränkung im Bereich Buchenweg/Strauchgasse/Pferdebahnpromenade; Beschlussfassung 4 Erstellung einer Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung "GEP"; Beschlussfassung 5 Feuerwehr-Gebührenordnung; Beschlussfassung 6 Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Bericht von der Jahresabrechnung 2017 7 Vereinbarung mit LINZ AG wegen Notwasserversorgung für Hochbehälter HB 8 Zinngießing; Beschlussfassung 8 Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 8 a Vergabe einer Farbkonzeption und Raumgestaltung für die Amtshauserweiterung 8 b Vergabe für die Erweiterung der Schließanlage für die Amtshauserweiterung 8 c Errichtung einer Ladestation für E-Fahrzeuge der Gemeindeverwaltung 9 Endvermessung für die Errichtung des Gehweges Haid bis Steinreith entlang der L 1464 Katsdorfer Straße; Verbücherung der Ab- und Zuschreibung vom bzw. zum öffentlichen Gut gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung 10 Textliche Änderung der Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung; Beschlussfassung 11 Askö Treffling; Änderung Pachtvertrag Punkt XII, Beschlussfassung 12 Sportunion Schweinbach; Änderung Pachtvertrag Punkt XII, Beschlussfassung 13 Finanzierung der Anstellung eines Zivildieners in Kinderbetreuungseinrichtungen; Beschlussfassung 14 Einführung von Taxigutscheinen für Senioren; Beschlussfassung 15 Mindestbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen; Einführung eines Sozialtarifes, Beschlussfassung 16 Berichte aus den Arbeitskreisen 17 Bericht des Bürgermeisters 18 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hierzu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.04.2018 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 15.03.2018 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Roland Auböck wird durch den Bürgermeister angelobt. Der Vorsitzende teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt 2 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:02 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Festlegung der Streckenführung für die Mountainbikestrecke in Engerwitzdorf; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreter GRM Lehner G. informiert, dass die Region Sterngartl-Gusental die Errichtung eines Mountainbikenetzes plant. In seiner Sitzung am 06.07.2017 fasste der Gemeinderat dazu einen Grundsatzbeschluss. Projektkoordinator Ing. Schabes übermittelte einen Vorschlag für eine Streckenführung im Gemeindegebiet von Engerwitzdorf. Dieser Vorschlag wurde dahingehend überarbeitet, dass die geplante Route nur auf öffentlichen Wegen geführt wird. Sowohl die Jägerschaft als auch die betroffenen Landwirte haben der neuen Route zugestimmt GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die ausgearbeitete Mountainbike-Streckenführung für das Gemeindegebiet Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. ABGESETZT: Verordnung einer Kurzparkzone für den öffentlichen Parkplatz Parzelle Nr. 77/5, KG. Engerwitzdorf an der Anton Riepl-Straße; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 3. Erweiterung der 30 km/h Zonenbeschränkung im Bereich Buchenweg/Strauchgasse/Pferdebahnpromenade; Beschlussfassung GRM Lehner G. berichtet, im südöstlichen Bereich des Buchenweges sind im Vorjahr neue Objekte errichtet worden. Es wäre zweckmäßig, die bestehende 30 km/h Zonenbeschränkung um diesen Bereich zu erweitern. Der Amtssachverständige des Landes Oö. hat die Erweiterung positiv begutachtet. Von den Interessenvertretungen liegen keine negativen Stellungnahmen vor. Der Ausschuss hat diese Verordnung eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GRM Lehner G. den Antrag, der Gemeinderat möge die Verordnung für die Erweiterung der 30 km/h Zonenbeschränkung im Bereich Buchenweg / Strauchgasse / Pferdebahnpromenade beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Erstellung einer Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung "GEP"; Beschlussfassung GRM Lehner G. berichtet, die Landesregierung hat gemäß § 10 des OÖ. Feuerwehrgesetzes 2015 idgF die technische Mindestausrüstung, die Mindestmannschaftsstärke einer Feuerwehr sowie die Grundsätze einer Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung zu regeln. Sie hat dabei die Einwohnerzahl und die Anzahl der Gebäude im Pflichtbereich zu berücksichtigen und auf dieser Grundlage eine Einteilung in Pflichtbereichsklassen vorzunehmen. Dabei haben jedenfalls die Feuerwehrorgane mitzuwirken. Die Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung ist in Abständen von zehn Jahren, jedenfalls jedoch bei wesentlichen Veränderungen (z.B. übergeordnete Straßenbauten, Erhöhung der Anzahl der Risikoobjekte, Änderung der Pflichtbereichsklassen) für den Pflichtbereich durchzuführen bzw. zu überprüfen. Mit Vertretern des Landes-, Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrkommandos sowie den Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling fand am 22.02.2018 am Gemeindeamt mit dem Bürgermeister eine Besprechung statt, bei der die beiliegende Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung vereinbart und festgelegt wurde. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung stellt GRM Lehner G. den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Gefahrenabwehr- und Entwicklungsplanung „GEP“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Feuerwehr-Gebührenordnung; Beschlussfassung GRM Lehner G. erinnert, der Gemeinderat hat am 15.12.2016 eine neue Feuerwehr-Tarifordnung beschlossen. Das Land OÖ. teilte mit Schreiben vom 27.11.2017 mit, dass von der Gemeinde gemäß § 6 Abs. 5 des OÖ. Feuerwehrgesetzes 2015 für die bescheidmäßige Vorschreibung von ausschließlich hoheitlichen Leistungen der Berufsfeuerwehren und der Freiwilligen Feuerwehren, die gemäß Abs. 1 kostenersatzpflichtig sind, eine Gebührenordnung zu beschließen ist und dem Land OÖ. zur Verordnungsprüfung vorzulegen ist. Das Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Inneres und Kommunales, Referat Krisen- und Katastrophenschutzmanagement, Feuerwehrwesen und Zivildienst hat in Zusammenarbeit, insbesondere in technischer Abstimmung mit dem OÖ. Landes-Feuerwehrverband ein Muster für eine Feuerwehr-Gebührenordnung erstellt. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Feuerwehr-Gebührenordnung stellt GRM Lehner G. den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Feuerwehr-Gebührenordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Wegeerhaltungsverband Oberes Mühlviertel; Bericht von der Jahresabrechnung 2017 GRM Lehner G. teilt mit, im Jahr 2017 führte der WEV Oberes Mühlviertel nachstehende Maßnahmen durch: Instandhaltung Güterweg Schweinbach € 8.720,14 Güterweg Schweinbach Zufahrt Stögerweg € 5.764,84 Güterweg Langwiesen € 350,64 Güterweg Langwiesen – Haid € 1.471,14 Güterweg Außertreffling € 37.150,69 Güterweg Außertreffling Walketseder € 6.092,90 Güterweg Holzwinden € 24.005,00 Güterweg Schörgendorf € 10.727,09 Summe Instandhaltung € 94.282,44 laufende Instandhaltung Güterweg Holzwinden € 3.008,45 Güterweg Schörgendorf € 300,49 Summe laufende Instandhaltung € 3.308,94 Katastrophenschäden Güterweg Langwiesen – Haid € 7.386,10 Summe Katastrophenschäden € 7.386,10 GESAMT € 104.977,48 Im Gegenzug leistete die Gemeinde an den Wegeerhaltungsverband folgende Beiträge: Interessentenbeiträge € 45.404,00 Laufende Instandhaltung € 35.404,00 Instandsetzungen € 10.000,00 Katastrophenschäden € 0,00 GESAMT € 90.808,00 GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Vereinbarung mit LINZ AG wegen Notwasserversorgung für Hochbehälter HB 8 Zinngießing; Beschlussfassung GRM Lehner G. erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.10.2017 die Firma Eitler aus Linz mit der Bauleitung eines neuen Hochbehälters im Bereich Zinngießing mit rund 2.000 m³ Fassungsvermögen sowie einer Notwasserversorgung mit der Linz Service für Infrastruktur und Kommunale Dienste beauftragt. Für die Notwasserversorgung arbeitete die Linz Service für Infrastruktur und Kommunale Dienste in Absprache mit der Gemeinde sowie der Firma Eitler folgende Vereinbarung aus: 1. Für die Spülung der Notversorgungsleitung vom HB Rußsiedlung zum HB 8 Zinngießing werden täglich mindestens 20 m³/d verpflichtend abgenommen, um die Wasserqualität im Versorgungsnetz zu gewährleisten. 2. Je Kubikmeter Trinkwasser wird ein Betrag von € 0,7878 exkl. USt verrechnet. (Wasserbezugsgebühr der Gemeinde Engerwitzdorf je m³ = 1,53 exkl. USt) 3. Die Preise sind lt. Vertrag nach dem Siedlungswasserbauindex wertgesichert. 4. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von 10 Monaten jeweils zum 30. September gekündigt werden. Beide Vertragspartner verzichten jedoch auf die Ausübung ihres Kündigungsrechtes für die Dauer von 10 Jahren ab Beginn der Wasserlieferung 5. Im HB Rußsiedlung ist eine neue Drucksteigerungsanalage (bauliche Maßnahmen, maschinelle und elektronische Ausrüstung) zu errichten. Weiters sind im HB Katzbach diverse Umbauarbeiten bzw. bauliche Anpassungen für die Lieferung von bis zu 900m³/d erforderlich. Für die Steuerung der Notversorgung ist eine Fernwirkanlage im HB 8 Zinngießing zu errichten. Eine Kostenaufstellung für die erforderlichen Umbauarbeiten mit € 105.000,-- exkl. USt. wurde übermittelt. Der Projektant der Gemeinde Engerwitzdorf hat diese überprüft und festgestellt, dass sie den derzeit marktüblichen Preisen entsprechen. Es werden nur Anlageteile berechnet, die für die zukünftige mögliche Notversorgung bzw. Einspeisung von Wasser der Linz Service für Infrastruktur und Kommunale Dienste in die Wasserversorgung der Gemeinde erforderlich sind. Um keine unerwarteten Preiserhöhungen zu haben wurde mit der Linz Service für Infrastruktur und Kommunale Dienste der Betrag von € 105.000,-- exkl. USt als Pauschale vereinbart. 6. Nach Fertigstellung der angeführten Baumaßnahmen kann die Linz Service für Infrastruktur und Kommunale Dienste täglich bis zu 900 m³ für eine Notwasserversorgung liefern. Die Baumaßnahmen werden bis spätestens 18 Monate nach Vertragseingang von der Linz AG umgesetzt. Mit dieser Notversorgung können wir rund 2/3 des derzeitigen Wasserverbrauchs der Gemeinde abdecken. (Tagesverbrauch in der Gemeinde derzeit rund 1.200 m³ ) 7. Für die Wartung, Instandhaltung und allenfalls erforderliche Erneuerungen der ausschließlich der Versorgung der Gemeinde dienenden Druckerhöhungsanlagen (HB Rußsiedlung und HB Katzbach) ist ein Pauschalbetrag in folgender Höhe zu leisten: Bei einem Jahresverbrauch bis zu 80.000 m³: EUR 5.000,00 exkl. USt Bei einem Jahresverbrauch über 80.000 m³: EUR 7.800,00 exkl. USt. Der Ausschuss hat den Vertrag eingehend vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Vertrages stellt GRM Lehner G. den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Wasserliefervertrag mit der Linz Service für Infrastruktur und Kommunale Dienste aus Linz beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung GRM Lehner G. führt aus, die Gesamtkosten laut Schätzung des Architekten vom 20.04.2017 inklusive der zusätzlichen Kosten für die erforderlichen Spezialtiefbauten betragen EUR 606.000,00 inkl. USt. Diese Summe hat das Land OÖ im Rahmen des Kostendämpfungsverfahrens anerkannt. Gewerke (alle Beträge inkl. Ust) Geschätzte Summe Beauftragte Summe bisher Geplante Vergaben geschätzte Endsummen Planungsleistung, Bauleitung € 59.328,00 € 59.328,00   € 59.328,00 Baukoordination   € 2.431,20   € 2.431,20 Projektbeaufsichtigung € 2.520,00   € 2.520,00 Statische Bearbeitung € 3.864,00 € 3.864,00   € 3.864,00 Geotechnisches Gutachten € 2.614,00 € 2.613,66   € 2.473,60 Sonderfachplaner Elektro und Haustechnik   € 5.700,00   € 5.700,00 Haustechnik € 19.800,00 € 28.062,60   € 28.062,60 Elektroarbeiten € 49.800,00 € 49.584,90   € 49.584,90 Baumeister € 174.600,00 € 169.922,35   € 150.000,00 Schwarzdecker-, Spengler-, Fassadenarb. € 60.600,00 € 41.015,54   € 37.378,92 Sonnenschutzarbeiten € 9.000,00 € 4.257,60   € 4.257,60 Glastrennwände € 20.664,00 € 19.516,82   € 23.000,00 Aluminiumportale € 59.400,00 € 64.512,00   € 64.512,00 Trockenbauarbeiten € 37.200,00 € 30.325,86   € 32.500,00 Bautischlerarbeiten € 7.200,00 € 9.906,00   € 9.906,00 Estrich und Holzboden € 40.320,00 € 22.644,60   € 25.000,00 Malerarbeiten € 12.096,00 € 13.604,40   € 15.000,00 Spezialtiefbau € 18.000,00 € 17.498,28   € 15.540,74 Bewegliche Möblierung € 22.800,00 € 39.566,32   € 39.566,32 Einbaumöbel € 9.000,00 € 9.841,20   € 11.000,00 Fliesenleger   € 361,20   € 354,00 Dachaufstieg   € 4.260,00   € 4.260,00 Telefonanlage   € 2.100,00   € 2.089,80 Ladestationen   € 4.981,70   € 4.981,70 Codeschloss ein- und ausbauen   € 830,89   € 830,89 Endreinigung Fenster   € 407,70   € 407,70 Farbkonzept und Raumgestaltung     € 5.328,00 Schließanlage     € 1.284,00 Gesamtsumme vor GRB € 606.286,00 € 609.656,82 € 6.612,00 € 594.549,97 Gesamtsumme nach GRB € 606.286,00 € 616.268,82   Gesamtsumme Schätzung bish. Vergaben € 601.161,97 8a. Vergabe einer Farbkonzeption und Raumgestaltung für die Amtshauserweiterung GRM Lehner G. gibt bekannt, durch erhebliche Einsparungen bei den Baukosten ist es möglich, weitere noch notwendige Arbeiten zu vergeben. Im Bereich der Amtsleitung soll die Engerwitzdorfer Fa. Broinger design GmbH eine Farbkonzeption erarbeiten, um für die Bürgerinnen und Bürger eine freundliche Atmosphäre zu schaffen. Die Kosten für die gesamte Gestaltung inkl. Farbbilder belaufen sich laut Angebot auf € 5.328,00 inkl. USt. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für eine Farbkonzeption inkl. Farbbilder für die Amtshauserweiterung an die Firma broinger design GmbH aus Engerwitzdorf zum Preis von € 5.328,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0430 gesichert. GRM Dr. Niebsch ist überzeugt, dass es sehr schön werden wird. Sie glaubt jedoch, dass es eine günstigere Lösung gibt, z.B. eine Fotoausstellung. GVM Griesmann entgegnet, der Wartebereich für den Bürgermeister sollte so gestaltet werden, dass sich die Bürgerinnen und Bürger wohl fühlen. Unsere Gemeinde habe auch repräsentative Aufgaben. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8b. Vergabe für die Erweiterung der Schließanlage für die Amtshauserweiterung GRM Lehner G. berichtet, der Architekt holte folgende Angebote ein: Rhg. Firma inkl. USt. 1 Fa. Reindl aus Linz € 1.284,00 2 Fa. Koch aus Feldkirchen € 1.868,64 Nach Prüfung der Angebote legte der Planer Arch. Habringer die Firma Reindl aus Linz für die Erweiterung der Schließanlage als Billigstbieter fest. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Erweiterung der Schließanlage an die billigst bietende Firma Reindl aus Linz zum Preis von € 1.284,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 8c. Errichtung einer Ladestation für E-Fahrzeuge der Gemeindeverwaltung GRM Lehner G. führt aus, im Zuge des Amtshausumbaus wurde die Ladestation vom Parkplatz des Amtshauses hin zum Kulturhaus verlegt und eine neue Ladestation errichtet. Durch die positive Entwicklung der Kosten für den Amtshauszubau ist es möglich, diese Ausgaben nachträglich dem Bauvorhaben zuzuordnen. Folgende Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen: Reihung Firma Kosten (inkl. USt) 1 Helmut Stadler, Engerwitzdorf € 6.407,52 2 Elektro Böck, Gallneukirchen € 6.913,74 3 Reindl, Altenberg Kein Angebot gelegt! 4 Solarier, Engerwitzdorf Kein Angebot gelegt! Aufgrund der notwendigen Fertigstellung des Außenbereiches wurde der Auftrag an die Firma Helmut Stadler vergeben. Die Verrechnung erfolgte auf dem Konto 5/010/010. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Auftragsvergabe für die Errichtung einer Ladestation zum Preis von € 6.407,52 an die Firma Helmut Stadler, Engerwitzdorf nachträglich beschließen. GVM Mayrbäurl betont die kritische Haltung der FPÖ-Fraktion zur Amtshauserweiterung. Da die Ladestation nicht in direkter Verbindung zum Amtshauszubau steht, werde seine Fraktion zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Endvermessung für die Errichtung des Gehweges Haid bis Steinreith entlang der L 1464 Katsdorfer Straße; Verbücherung der Ab- und Zuschreibung vom bzw. zum öffentlichen Gut gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung GRM Lehner G. erinnert, der Gemeinderat beschloss am 15.12.2016 im Rahmen des Straßenbauprogrammes die Errichtung des Gehweges entlang der Katsdorfer Straße L 1464 von Haid bis Steinreith. In der Niederschrift vom 06.07.2017 schloss Land Oberösterreich, Abteilung Geoinformation und Liegenschaft mit den betroffenen Grundeigentümern die Kaufvereinbarungen über den Erwerb von Grundflächen ab. Nunmehr liegt der Vermessungsplan des Landes Oberösterreich vom 21.11.2017 über die Schlussvermessung vor. Demnach werden: - 4 m² von der Parzelle Nr. 224, KG. Klendorf (Rechberger Maria) abgetreten und der Parzelle Nr. 2731/2 (öffentliches Gut Gemeinde Engerwitzdorf) zugeschrieben - 5 m² von der Parzelle Nr. 2731/2, KG. Klendorf (öffentliches Gut Gemeinde Engerwitzdorf) abgetreten und der Parzelle Nr. 2732/1 (öffentliches Gut Land Oberösterreich) zugeschrieben - 7 m² von der Parzelle Nr. 2704/1, KG. Klendorf (öffentliches Gut Gemeinde Engerwitzdorf) abgetreten und der Parzelle Nr. 3382 KG Klendorf (öffentliches Gut Land Oberösterreich) zugeschrieben - 8 m² von der Parzelle Nr. 2753/1, KG. Engerwitzdorf (öffentliches Gut Gemeinde Engerwitzdorf) abgetreten und der Parzelle Nr. 1724/6, KG. Engerwitzdorf (öffentliches Gut Land Oberösterreich) zugeschrieben. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Herstellung der Grundbuchsordnung und die daraus erwachsenden Kosten übernimmt das Land Oberösterreich. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführten Ab- und Zuschreibungen vom bzw. zum öffentlichen Gut entsprechend dem vorliegenden Katasterschlussvermessungsplan des Amtes der Oö. Landesregierung GZ: 1464-37c/17 vom 21.11.2017 und die Widmung dieser Flächen zum Gemeingebrauch und die Aufhebung aus dem Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Textliche Änderung der Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung; Beschlussfassung GRM Lehner G. informiert, die ersten Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarungen laut Gemeinderatsbeschluss vom 20.10.2016, mit Wirkung ab 01.01.2017, wurden bereits beschlossen. In der Praxis hat sich nun gezeigt, dass sich ein Mitwirken der Grundeigentümer bzw. Nutzungsinteressenten beim Bau der Infrastrukturmaßnahmen nicht bewährt hat. Die Arbeiten werden meist am Abend oder an den Wochenenden durchgeführt und eine Kontrolle durch den Projektanten ist dann nicht gegeben. Der Absatz (2) im Punkt „Infrastruktur- und Planungsleistungen der Gemeinde“ der Vereinbarung soll daher bei den künftigen Vereinbarungen gänzlich gestrichen werden: INFRASTRUKTUR- UND PLANUNGSLEISTUNG DER GEMEINDE: (1) Die Gemeinde Engerwitzdorf organisiert die in ANLAGE 2 genannten Infrastruktur- und Planungsmaßnahmen in eigener Verantwortung. Es ist der Gemeinde Engerwitzdorf unbenommen, die Infrastruktur- und Planungsmaßnahmen ganz oder teilweise durch dritte Personen aber auf ihre Verantwortung durchführen zu lassen. Die Gemeinde Engerwitzdorf verpflichtet sich, die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen (Bundesvergabegesetz) auszuschreiben. (2) Die Vertragspartner können im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen einvernehmlich vereinbaren, dass Teile der Infrastruktur- und Planungsmaßnahmen vom Grundeigentümer selbst erbracht oder selbst in eigenem Namen bei befugten Unternehmen in Auftrag gegeben werden. Eine solche Vereinbarung setzt voraus, dass der Grundeigentümer die vollständige Finanzierung der von ihr zu setzende Maßnahme nachweist. GRM Lehner G. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung, wie folgt abzuändern: - Streichung des Absatzes (2) im Punkt „Infrastruktur- und Planungsleistungen der Gemeinde“ betreffend Mitwirkung der Grundbesitzer Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 11. Askö Treffling; Änderung Pachtvertrag Punkt XII, Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, eine Überprüfung durch die Rechtsanwälte Kammler & Koll hat ergeben, dass der Punkt XII der Nutzungsvereinbarung vom 02.10.2014 für die ASKÖ Treffling haftungsrechtliche Folgen haben könnte. Um diesen Folgen zu entgehen, müsste die Askö Treffling die Sportanlage außerhalb der Zeiten des Spielbetriebes sperren. Dadurch würde die Anlage der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieser Punkt lautet: XII. Der Sportverein hat darauf zu achten, dass die in diesem Vertrag näher bezeichneten Sportanlagen außerhalb des Spielbetriebes von Unbefugten nicht betreten werden können und daher stets abgeschlossen zu halten sind. Der Ausschuss hat empfohlen, diesen Punkt aus der Nutzungsvereinbarung ersatzlos zu streichen. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Punkt XII aus der Nutzungsvereinbarung mit der ASKÖ Treffling vom 02.10.2014 ersatzlos zu streichen. Die restliche Nutzungsvereinbarung bleibt unverändert. GVM Mayrbäurl regt an, eine Tafel „Betreten auf eigene Gefahr“ aufzustellen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Sportunion Schweinbach; Änderung Pachtvertrag Punkt XII, Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, eine Überprüfung durch die Rechtsanwälte Kammler & Koll hat ergeben, dass der Punkt XII der Nutzungsvereinbarung vom 02.10.2014 für die Union Schweinbach haftungsrechtliche Folgen haben könnte. Um diesen Folgen zu entgehen, müsste die Union Schweinbach die Sportanlage außerhalb der Zeiten des Spielbetriebes sperren. Dadurch würde die Anlage der Öffentlichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Dieser Punkt lautet: XII. Der Sportverein hat darauf zu achten, dass die in diesem Vertrag näher bezeichneten Sportanlagen außerhalb des Spielbetriebes von Unbefugten nicht betreten werden können und daher stets abgeschlossen zu halten sind. Der Ausschuss hat empfohlen, diesen Punkt aus der Nutzungsvereinbarung ersatzlos zu streichen. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Punkt XII aus der Nutzungsvereinbarung mit der SportUnion Schweinbach vom 02.07.2015 ersatzlos zu streichen. Die restliche Nutzungsvereinbarung bleibt unverändert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Finanzierung der Anstellung eines Zivildieners in Kinderbetreuungseinrichtungen; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erinnert, in seiner Sitzung am 19. Mai 2016 hat der Gemeinderat beschlossen, die Aufnahme eines Zivildieners in den Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde monatlich mit max. je € 400,00 zu unterstützen. Kosten eines Zivildieners * gesamt ca. € 8.000 für 9 Monate * Gemeinde unterstützt mit maximal € 400 je Monat je Zivildiener Zivildiener im Kindergarten Engerwitzdorf-Schweinbach 1 (St. Ägidius) bisher: * 2015/16: kein Gemeindezuschuss nötig * 2016/17: kein Gemeindezuschuss nötig * Für beide Betreuungsjahre förderte der Bund die Anstellung des Zivildieners zur Gänze. Zivildiener aktuell (Betreuungsjahr 2017/18) * Aktuell sind drei Zivildiener im Einsatz * in jedem Pfarrcaritas-Kindergarten 1 Zivildiener * Diese werden jedenfalls zu ca. 50 % seitens des Bundes gefördert (eventuell auch wie bisher zur Gänze; Die genaue Höhe der Förderung ist voraussichtlich mit Ende des Jahres 2018 ersichtlich.) Gemäß Auskunft von Herrn Schinagl, Land OÖ, vom 07.03.2018 wird eine Förderung des Landes OÖ für Zivildiener bereits ausgeschlossen. Wie sich die Fördersituation des Bundes entwickelt, entscheidet sich frühestens im Herbst 2018. Erfahrungsgemäß ist der Einsatz von Zivildienern in Kinderbetreuungseinrichtungen für alle Beteiligten von Vorteil: Männliche Bezugsperson für die Kinder, Unterstützung bei Personalengpässen, Zivildiener sind bei Eltern, Kindern und beim Personal sehr beliebt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den bisher gültigen GR-Beschluss vom 19.05.2016 (finanzielle Unterstützung für Zivildiener) aufzuheben. Im Betreuungsjahr 2017/18 wird für die drei eingesetzten Zivildiener der allfällige Differenzbetrag (ca. € 8.000 abzüglich Bundesförderung) zur Gänze übernommen. Beginnend mit dem Betreuungsjahr 2018/19 werden die Kosten für jeweils 1 Zivildiener je Betreuungsjahr für die Pfarrcaritas Gallneukirchen und die Pfarrcaritas Treffling abzüglich einer allfälligen Förderung durch den Bund, das Land OÖ oder Dritter zur Gänze übernommen. Die Kosten für einen Zivildiener belaufen sich derzeit auf ca. € 8.000 je Betreuungsjahr. Der finanzielle Aufwand wird im Rahmen der jeweiligen Abgangsdeckung nachvollziehbar dargestellt. GRM Dr. Niebsch würde sich über einen Beschluss sehr freuen. Auf Anfrage von GVM Mayrbäurl erklärt der Bürgermeister wie der Differenzbetrag zustande kommt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Einführung von Taxigutscheinen für Senioren; Beschlussfassung Obmann-Stellvertreterin GRM Leibetseder informiert, die Gemeinde plant die Einführung eines Seniorentaxis ab 01.01.2019. Das Seniorentaxi soll ähnlich organisiert werden, wie das Jugendtaxi. Der Ausschuss empfiehlt folgende Richtlinien: * Förderanspruch: Das Seniorentaxi ist an die Sozialkarte gekoppelt. Anspruchsberechtigte sind daher alle Personen, die im Besitz der Sozialkarte der Gemeinde Engerwitzdorf sind und das 65. Lebensjahr vollendet haben. * Förderhöhe: Ausgabe von höchstens 15 Stück Taxigutscheinen im Wert von je € 6,-- pro Jahr im Bürgerservice des Gemeindeamtes. * Selbstbehalt / Finanzierung: Die Senioren übernehmen ein Drittel der Kosten (€ 2,--/Gutschein) selbst. Die restlichen Kosten trägt die Gemeinde. * Einlösung: Die Senioren entscheiden selbst, ob sie für eine Fahrt nur einen Gutschein einlösen oder die ganze Fahrt mit den Gutscheinen bezahlen. Wird nur ein Gutschein genützt, ist der restliche Fahrpreis direkt zu begleichen. Anspruch auf Wechselgeld für Gutscheine besteht nicht. * Taxiunternehmen: Mit lokalen Taxiunternehmen sollen diesbezüglich Verträge abgeschlossen werden. * Wirksamkeit: Taxigutscheine gelten ab 01.01.2019. Die Ausgabe von Taxigutscheinen erfolgt ab 01.12.2018. Für die Beantragung von Gutscheinen für das Seniorentaxi sind jene Personen berechtigt, die im Besitz der Sozialkarte sind und das 65.Lebensjahr vollendet haben. Im Voranschlag 2019 sollen Ausgaben von insgesamt € 3.600,00 (Konto 1/429/7684) und Einnahmen von € 1.200,00 (Konto 2/429/817) vorgesehen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Leibetseder stellt den Antrag, der Gemeinderat möge oben angeführte Richtlinien zur Ausgabe von Gutscheinen für das Seniorentaxi beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Mindestbeitrag in Kinderbetreuungseinrichtungen; Einführung eines Sozialtarifes, Beschlussfassung GRM Leibetseder teilt mit, in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist seit 01.02.2018 der „Nachmittagstarif“ einzuheben. Nach der Berichterstattung der Leiterinnen in der Kinderbetreuungskomitee-Sitzung am 08.03.2018 und nach der ersten Elternbeitragsabrechnung kann zusammenfassend ein Überblick über die Auswirkungen in Engerwitzdorf gemacht werden. Unter anderem wurde auf Basis der Unterlagen der Pfarrcaritas Kinderbetreuungseinrichtungen folgendes erhoben: * Anzahl der Zahler, die mit Mindestbeitrag in den Kinderbetreuungseinrichtungen eingestuft sind (Krabbelstuben, Kindergärten, Horte, Ganztagsschule) * weiters wurde geprüft, ob diese Mindestbeitragszahler den Richtlinien der Sozialkarte Engerwitzdorf entsprechen würden * Grundlage der Erhebung: Elternbeitragslisten Februar 2018 * Basis für die Erhebung: Unterlagen, die für die Elternbeitragsberechnung beim Rechtsträger vorgelegt wurden Übersicht der Mindestbeitragszahler in den Kinderbetreuungseinrichtungen Anzahl Mindestbeitrag gesamt Ausgangsbasis Gesamtanzahl, davon: Anzahl bereits gültiger Sozialtarife Anzahl möglicher Sozialtarife voraussichtlich kein Anspruch auf Sozialtarif Krabbelstuben 1 1 Kindergärten 12 1 10 1 Horte 13 5 4 4 Ganztagsschule 2 1 1 gesamt 28 7 16 5 Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. GRM Leibetseder stellt den Antrag, der Gemeinderat möge einen Sozialtarif für den Elternbeitrag (=Betreuungsbeitrag) in den Kinderbetreuungseinrichtungen (Krabbelstuben, Kindergärten, Horte, Ganztagsschule) beschließen. Der errechnete Elternbeitrag des Rechtsträgers wird um 50 % ermäßigt, wenn die Richtlinien der Sozialkarte Engerwitzdorf erfüllt sind. Der ermäßigte Elternbeitrag wird auf ganze Euro mathematisch gerundet. Ausgenommen von dieser Regelung ist derzeit der Kindergarten Wolfing. Der Sozialtarif ist gültig ab dem Betreuungsjahr 2018/19. Unter der VA-Stelle 1/459/768 (sozialpolitische Maßnahmen) ist im Finanzjahr 2018 ein Betrag von 6.000 Euro für sämtliche Sozialtarife vorgesehen. Ab dem Finanzjahr 2019 wird der Gesamtbetrag inklusive des „Sozialtarifes Elternbeitrag“ angepasst. GRM Mandl ist mit diesem Antrag nicht einverstanden und stellt den Gegenantrag, die Gemeinde ermäßigt bis zu einem Einkommen von € 1.400,00 Euro brutto den errechneten Elternbeitrag des Rechtsträgers um 100 %. Der Bürgermeister betont, es gibt bereits zwei Unterstützungen. Fraktionsobmann Mag. Schwarzenberger empfiehlt seiner Fraktion, den Gegenantrag abzulehnen. GRM Mag. Seyer-Neulinger bekräftigt, im Voranschlag sei immer ein gewisser Betrag für soziale Fälle vorgesehen, der auch ausgeschöpft werden kann. GRM Meisinger MAS M.Sc. bringt vor, dass Eltern es für gerechtfertigt erachten, dass die Kinderbetreuung etwas kostet. Der Bürgermeister meint, Personen, die in bestimmten Lebenslagen sind, wissen sehr wohl, wo sie sich um eine Unterstützung hinwenden können. Abstimmungsergebnis über den Gegenantrag: Zustimmung: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Der Gegenantrag ist mehrheitlich abgelehnt. Der Bürgermeister lässt über den Antrag von GRM Leibetseder abstimmen: Abstimmungsergebnis über den Antrag: einstimmige Annahme 16. Berichte aus den Arbeitskreisen E-GEM: GRM Dr. Niebsch führt aus, der Radaktionstag war sehr gut besucht. Es nahmen viele Familien mit Kindern teil und es wurden über 100 Fahrradchecks durchgeführt. GRM Dr. Niebsch erinnert an die Aktion „Freunde der Erde“ und ruft zum Pickerl sammeln auf. GRM Dr. Niebsch lädt zum Ausflug des Arbeitskreises zur Firma Kreisel nach Rainbach ein. Der Bürgermeister bedankt sich beim Arbeitskreis und bei den zuständigen Gemeindebediensteten für die tolle Veranstaltung „Radaktionstag“. 17. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister spricht eine Einladung zu „Lauf Mit“ am 26.05.2018 aus. Start ist um 15:00 Uhr beim Gasthaus Riepl in Gallneukirchen. Das Startgeld beträgt EUR 10,00. Anmeldungen sind bei der Raiba Gallneukirchen und am Veranstaltungstag ab 13:00 Uhr vor Ort möglich. b) Der Bürgermeister teilt mit, am 05.04.2018 erhielt Herr Hermann Mairhofer die Verdienstmedaille des Landes OÖ durch Herrn Landeshauptmann Dr. Thomas Stelzer verliehen. c) Der Bürgermeister informiert, der Management-Review 2017 und der Umweltbericht 2017 der Gemeinde Engerwitzdorf werden ab Montag, 16.04.2018 online gestellt. d) Der Bürgermeister gibt bekannt, die neue Homepage der Gemeinde und neue sichere Intranetseite für die Gemeinderatsmitglieder werden am Freitag online gestellt. Die Zugangsdaten für das Intranet werden in zwei getrennten E-Mails versendet. e) Der Bürgermeister berichtet, dass die Bauarbeiten für die Gehsteigverlängerung beim Lidl begonnen haben. f) Der Bürgermeister bedankt sich bei den Vereinen für die Teilnahme bei der Aktion „Hui statt pfui“. g) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Leopoldseder, GRM Grillnberger, GRM Doblhammer und Vizebürgermeister Schöffl. 18. Allfälliges a) GRM Mandl berichtet, am Skaterplatz beim neuen Spielplatz ist ein größeres Loch unter dem Zaun in Richtung Bach. Für kleine Kinder ist es gefährlich durchzurutschen. Er werde noch ein Foto an die Gemeinde senden. b) GRM Mag. Seyer-Neulinger ersucht alle GR-Fraktionen, für die Prüfungsausschusssitzungen Prüfungsthemen bis Ende April an sie zu übermitteln. c) GVM Mayrbäurl gibt bekannt, unter der Autobahnauffahrt in Engerwitzdorf, Nähe der Hundepension linke Seite Richtung Norden ist ein kleiner Parkplatz. Dieser Parkplatz entwickelt sich zu einer Müllablagestelle. d) GVM DI Wagner informiert ebenfalls von abgelagertem Müll und zwar vom Kreuzwirt kommend Richtung Bundesstraße, rechts Richtung Haltesstelle über dem Zaun zur Autobahn. e) GVM DI Wagner erkundigt sich, ob der Artikel in der Rundschau zum Thema Kreisverkehr in Gallneukirchen mit einem möglichen Abschneider beim Lidl vorbei nur Gedankenspielerei des Journalisten oder real sei. Der Bürgermeister antwortet, es ist real und es wird ein Verkehrsplaner dazu geholt. Die Gallneukirchner arbeiten an einem Verkehrskonzept, welches nur gemeinsam mit den Umlandgemeinden möglich ist. f) GRM Reichör erkundigt sich bezüglich Schutzweg von Schweinbach zu Pichler. g) GRM Reichör bedankt sich für den aufgestellten Hundeabfallkorb in Simling. h) GRM Reichör erinnert nochmals an die Sammelpassaktion, auch die Gemeinderatsmitglieder sollen Pickerl sammeln. i) Der Bürgermeister erinnert an das Maibaumaufstellen am 28.04.2018 am Ortsplatz in Schweinbach. Der Erlös kommt „Helfen im Ort“ zugute. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 15.03.2018 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:10 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 24.05.2018 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 24.05.2018 Der Vorsitzende: Mitglied ÖVP-Fraktion: Mitglied SPÖ-Fraktion: Mitglied FPÖ-Fraktion: Mitglied Grüne-Fraktion: 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.04.2018 1