Lfd.Nr.: 4, 2018 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 24.05.2018 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ingrid Gattringer (ÖVP) für Günther Lehner Johann Lehner (ÖVP) für Johanna Haider Doris Lichtenwallner (ÖVP) für Andreas Riefershofer Gerbert Galischko (ÖVP) für Lisa Mühlberger Herbert Brückl (ÖVP) für Anton Reithmayr Wolfgang Söllner (SPÖ) für Sylvia Jungwirth Pamela Hölzl (GRÜNE) für Dr.Jenny Niebsch Sabine Engl (GRÜNE) für Kurt Hohenwallner Es fehlten entschuldigt: Roland Auböck Johanna Haider Günther Lehner Sylvia Jungwirth Dr. Jenny Niebsch Andreas Riefershofer Albert Doblhammer Anton Reithmayr Kurt Hohenwallner Lisa Mühlberger Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 1 a Vergabe der Baumeister-, Flachdach- und Trockenbauarbeiten; Beschlussfassung 1 b Vergabe der Elektroarbeiten; Beschlussfassung 1 c Vergabe der Haustechnik; Beschlussfassung 1 d Vergabe der Bodenlegerarbeiten; Beschlussfassung 1 e Vergabe der Malerarbeiten; Beschlussfassung 1 f Vergabe der Glas- Aluminiumportale; Beschlussfassung 2 Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2018; Beschlussfassung 3 Hochwasserschutz Engerwitzdorf, endgültiger Finanzierungsplan (Nr. 03); Beschlussfassung 4 Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Schweinbach; endgültiger Finanzierungsplan (Nr.07); Beschlussfassung 5 Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 – Betriebsbaugebiet Langwiesen - Baulos 02; Erstellung des Finanzierungsplanes-Nr.01; Beschlussfassung 6 Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling; Neuschaffung von GTS-Plätzen nach Hortauflösung; Erstellung des Finanzierungsplanes-Nr.01; Beschlussfassung 7 Inreiter Marianne, Hauptstraße 40, 4210 Gallneukirchen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 243/2, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 4.400 m²; Grundsatzbeschlussfassung 8 Fürst Veronika, Bach 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 3343/1, KG Klendorf im Ausmaß von ca. 4400 m²; Grundsatzbeschlussfassung 9 Textliche Ergänzung der Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung hinsichtlich Baulandmobilisierung; Beschlussfassung 10 Regionales Raumordnungsprogramm Linz-Umland II; Überarbeitung - Änderungsvorschläge; Beschlussfassung 11 Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 hinsichtlich des Maßnahmenkataloges (Bauzwang); Beschlussfassung 12 Pichler Elfriede, Dingdorf 5, 4212 Neumarkt/Mühlkreis; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 2972, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.460 m²; Grundsatzbeschlussfassung 13 Pichler Helmut und Gerda, Engerwitzdorf 1, 4209 Engerwitzdorf; Irndorfer Anna, Drosselweg 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land-und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzellen Nr. 290/1 und 303/1 KG Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.100 m²; Grundsatzbeschlussfassung 14 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 63 (Mayrhofer - Schwalbenweg); Beschlussfassung 15 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 65 (Gstöttenmair, Wöckinger, Delacon - Langwiesen); Beschlussfassung 16 ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstraße 11, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgründe"; Grundsatzbeschlussfassung 17 Bebauungsplan Nr. 21 "Bach - Kreuzfeld" Änderung Nr. 9; Beschlussfassung 18 Umsetzung der Maßnahmen der Energieoptimierung in den Gemeindeeinrichtungen; Beschlussfassung 19 Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und des Pflichtbereichskommandanten-Stellvertreters; Beschlussfassung 19 a Ernennung des Pflichtbereichskommandanten 19 b Ernennung des Pflichtbereichskommandanten-Stellvertreters 20 Pichler Helmut und Gerda; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück 303/1, KG. Engerwitzdorf (Drosselweg); Beschlussfassung 21 Fürst Veronika; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück 3343/1, KG. Klendorf (Blumenweg); Beschlussfassung 22 Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH. und Inreiter Marianne; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück Nr. 243/2, KG. Engerwitzdorf (Wabengasse); Beschlussfassung 23 Zu- und Abtretung in das öffentliche Gut im Bereich der neuen Wohnanlage in Schweinbach (Lebensräume - Amtshausstraße) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung 24 Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 24 a Vergabe für die Errichtung einer automatischen Schiebetüranlage; Beschlussfassung 24 b Nachtragsbeschluss über die Vergabe eines Karussellschrankes; Beschlussfassung 24 c Nachtragsbeschluss über die Vergabe von raumakustischen Maßnahmen; Beschlussfassung 24 d Nachtragsbeschluss über die Vergabe von Gartenarbeiten; Beschlussfassung 25 Vergaben für die Errichtung des neuen Hochbehälters 8 in Zinngießing; Beschlussfassung 25 a Baumeisterarbeiten; Beschlussfassung 25 b Elektroarbeiten; Beschlussfassung 25 c Niro Installationsarbeiten und maschinelle Ausrüstung; Beschlussfassung 25 d Behälterbauarbeiten; Beschlussfassung 25 e Statikplanung; Beschlussfassung 26 Bericht von der Firma GUT betreffend die Brunnenstandortsuche im Bereich Schweinbach Radenau; Vergaben für die Errichtung einer weiteren Grundwassersonde im Bereich Schweinbach; Beschlussfassung 27 Ansuchen von Herrn Ewald Pichler, Reith 7, 4209 Engerwitzdorf, betreffend der Umlegung des öffentlichen Gutes im Bereich Holzwiesen - Parzelle Nr. 2744/4, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung 28 Ansuchen von Bewohnern der Ortschaft Niederkulm um Errichtung eines Ortskanales; Beschlussfassung 29 Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf Erweiterung 2018; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kamerabefahrung und Dichtheitsüberprüfung); Auftragsvergabe; Beschlussfassung 30 Straßenbenennung im Bereich des neu gewidmeten Baulandes im Bereich Gallusberg (Wiesingergründe); Beschlussfassung 31 Berichte aus den Arbeitskreisen 32 Bericht des Bürgermeisters 33 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 15.05.2018 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 12.04.2018 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Sabine Engl wird durch den Bürgermeister angelobt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der Vorsitzende um 19:03 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, die Gesamt-Kostenschätzung des Architekturbüros Dürhammer und Heckmann und Herrn Bmst. Ing. Landauer vom 22.12.2017 für den Ausbau der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beläuft sich auf rund € 392.000,00 inkl. USt. Das Land OÖ hat in ihrem Kostendämpfungsverfahren voraussichtliche Skontoerträge bereits eingerechnet und die Gesamtkosten auf EUR 381.600,00 festgelegt. Gewerke (alle Beträge inkl. Ust) Geschätzte Summe Beauftragte Summe bisher Geplante Vergaben Planungsleistung € 25.261,00 € 21.050,80   Bauleitung und Baukoordination € 23.950,00 € 19.958,22   Statische Bearbeitung € 11.520,00 € 9.600,00   Bauphysikalische Bearbeitung € 2.630,00 € 2.184,00   Haustechnik € 23.600,00   € 23.581,22 Elektroarbeiten € 16.800,00   € 16.800,00 Baumeister, Flachdach und Trockenbau € 160.740,00   € 154.832,70 Bodenlegerarbeiten € 16.940,00   € 8.154,00 Malerarbeiten € 6.180,00   € 3.036,00 Glas -Aluminiumportale € 52.130,00 € 27.624,00     € 52.793,02 € 234.027,92 Zwischensumme € 339.751,00 € 286.820,94 Sonnenschutzarbeiten € 14.840,00     Bewegliche Möblierung € 14.400,00     Einbaumöbel € 22.800,00     Zwischensumme € 52.040,00     Gesamtsumme nach GRB € 391.791,00 € 338.860,94 1a. Vergabe der Baumeister-, Flachdach- und Trockenbauarbeiten; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt fest, Bmst. Ing. Poscher holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Wachbergerbau GmbH. aus Linz € 154.832,70 2 B. Kern Baugesellschaft m.b.H. aus Unterweißenbach € 157.622,60 3 Weber Bau GmbH aus Rohrbach-Berg € 195.632,03 4 Rabmer Gruppe aus Altenberg Nicht angeboten 5 Hentschläger Stross GmbH. aus Langenstein Nicht angeboten 6 Ing. J. Neubauer aus Gallneukirchen Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte Bmst. Ing. Poscher die Firma Wachberger aus Linz als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt EUR 154.832,70 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Baumeister-, Flachdach- und Trockenbauarbeiten für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Wachbergerbau GmbH. aus Linz zum Preis von € 154.832,70 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 1b. Vergabe der Elektroarbeiten; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, Bmst. Ing. Poscher holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Böck aus Gallneukirchen € 16.800,00 2 Dipl. Ing. Friedrich Bräutigam GmbH. aus Linz € 20.314,92 3 Elektro Thaler aus Katsdorf Nicht angeboten 4 Stadler Helmut aus Engerwitzdorf Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte Bmst. Ing. Poscher die Firma Böck aus Gallneukirchen als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt EUR 16.800,00 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Elektroarbeiten für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Böck aus Gallneukirchen zum Preis von € 16.800,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 1c. Vergabe der Haustechnik; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, Bmst. Ing. Poscher holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Wagner aus Engerwitzdorf € 23.581,22 2 MK Installationen aus Neuhofen an der Krems € 26.833,75 3 Fröschl Markus Installationen aus Engerwitzdorf Nicht angeboten 4 Pichler Installations GesmbH. & Co KG aus Katsdorf Nicht angeboten 5 Pichler Wolfgang GmbH. aus Engerwitzdorf Nicht angeboten 6 Tschernuth aus Gallneukirchen Nicht angeboten 7 LVI Haustechnik aus Traun Nicht angeboten 8 Mühlegger GmbH aus Linz Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte Bmst. Ing. Poscher die Firma Wagner aus Engerwitzdorf als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt EUR 23.581,22 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Haustechnik für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Wagner aus Engerwitzdorf zum Preis von € 23.581,22 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 1d. Vergabe der Bodenlegerarbeiten; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet, Bmst. Ing. Poscher holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Doplbauer GmbH. aus Eferding € 8.154,00 2 Wiesinger aus Eferding € 8.550,00 3 J. Schmidt aus Linz € 9.270,00 4 Gschiel GmbH. aus Traun Nicht angeboten 5 Priesner aus Engerwitzdorf Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte Bmst. Ing. Poscher die Firma Doplbauer aus Eferding als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt EUR 8.154,00 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Bodenlegerarbeiten für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Doplbauer GmbH. aus Eferding zum Preis von € 8.154,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 1e. Vergabe der Malerarbeiten; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, Bmst. Ing. Poscher holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Fuchs aus Engerwitzdorf € 3.036,00 2 Gerta Hauser GmbH. & Co KG aus Linz € 4.170,00 3 Irkowsky und Leitner aus Linz € 4.464,00 4 Frank und Söhne GmbH. aus Linz Nicht angeboten 5 Priesner aus Engerwitzdorf Nicht angeboten 6 Happy Maler aus Linz Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte Bmst. Ing. Poscher die Firma Fuchs aus Engerwitzdorf als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt EUR 3.036,00 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Malerarbeiten für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Fuchs aus Engerwitzdorf zum Preis von € 3.036,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 1f. Vergabe der Glas- Aluminiumportale; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, Bmst. Ing. Poscher holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Fa. Oyrer aus Gallneukirchen € 27.624,00 2 Fa. Danner aus Engerwitzdorf € 29.832,00 3 Fa. M-Glass aus Steyregg Nicht angeboten 4 Fa. Ecko aus Engerwitzdorf Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte der Bmst. Ing. Poscher die Firma Oyrer aus Gallneukirchen als Billigstbieter fest. Die Auftragssumme beträgt EUR 27.624,00 inkl. USt. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Glas- Aluminiumportale für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die Firma Oyrer aus Gallneukirchen zum Preis von € 27.624,00 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2018; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA berichtet, auf Grund des § 99 Abs. 2 der Oö. Gemeindeordnung ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft über den Voranschlag dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Prüfberichtes stellt GRM Schwarz, MBA den Antrag, der Gemeinderat möge nach Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschusses die Kenntnisnahme des Prüfberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den Voranschlag 2018 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Hochwasserschutz Engerwitzdorf, endgültiger Finanzierungsplan (Nr. 03); Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA führt aus, der zuletzt vom Gemeinderat am 09.02.2017 beschlossene Finanzierungsplan-Nr. 02 für das Projekt Hochwasserschutz Engerwitzdorf hatte folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: OHH FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Hochwasserschutz Engerwitzdorf FP 02 Ausgaben (Brutto) 2009-2014 2015 2016 2017 Gesamt IB an Land OÖ 10.000 100.000 40.000 21.400 171.400 Vorleistungen Gemeinde 21.300       21.300 Land OÖ     165.300   165.300 Bund     132.000   132.000 S u m m e : 31.300 100.000 337.300 21.400 490.000             Einnahmen: 2009-2014 2015 2016   Gesamt OHH Gemeinde 31.300 100.000 8.100 4.967 144.367 Interessenbeiträge     15.000   15.000 Landesbeitrag     165.333   165.333 Bundesmittel     132.000   132.000 Bedarfszuweisung     25.000 8.300 33.300 S u m m e : 31.300 100.000 345.433 13.267 490.000 Abgang/Überschuss 0 0 8.133 -8.133 0 Das Projekt Hochwasserschutz ist nach Auszahlung der Flurschadenentschädigungen im Dezember 2017 abgeschlossen. Die restlichen BZ-Mittel wurden im Frühjahr d.J. nach Vorlage der Gesamtkosten überwiesen. Gegenüber den Finanzierungsplan-Nr. 02 gab es eine geringfügige Reduzierung der Gesamtkosten von € 490.000,00 auf € 488.425,00. Der endgültige Finanzierungsplan-Nr.03 stellt sich wie folgt dar: Vorhaben-Nr.: OHH FinA: 17.04.2018 GRS: 24.05.2018 Hochwasserschutz Engerwitzdorf   Entwurf FP 03 Ausgaben (Brutto) 2009-2015 2016 2017 2018 Gesamt IB an Land OÖ 110.000 40.000 39.791   189.791 Flurschadenentschädigung     12.701   12.701 Leistungen Gemeinde 21.194   739   21.933 Darstellung Bundesanteil   132.000     132.000 Darstellung Landesanteil   132.000     132.000 S u m m e : 131.194 304.000 53.231 0 488.425             Einnahmen: 2009-2015 2016 2017 2018 Gesamt OHH Gemeinde 131.194 8.100 3.498   142.792 Interessenbeiträge   15.000     15.000 Darstellung Bundesanteil   132.000     132.000 Darstellung Landesanteil   132.000     132.000 Landesbeitrag   33.333     33.333 Bedarfszuweisung   25.000   8.300 33.300 S u m m e : 131.194 345.433 3.498 8.300 488.425 Abgang/Überschuss 0 41.433 -49.733 8.300 0 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss für das Vorhaben Hochwasserschutz Engerwitzdorf den oben angeführten endgültigen Finanzierungsplan-Nr. 03 mit einer Gesamtsumme von € 488.425,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Schweinbach; endgültiger Finanzierungsplan (Nr.07); Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA erläutert, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 9.2.2017 den Finanzierungsplan-Nr.06 für das Vorhaben Kinderbetreuung Engerwitzdorf-Schweinbach mit geschätzten Gesamtkosten von € 1.923.600,00. Der Finanzierungsplan hatte folgendes Aussehen: Vorhaben Nr.254 FinA: 17.01.2017 GRS: 09.02.2017 Kinderbetreuung Schweinbach (Kindergarten + Krabbelstube)   FP 06 Ausgaben (Netto): 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Planung/Bauleitung 28.830 68.066 82.147 63.895 8.000 250.938 Errichtung   300 918.006 434.883 238.955 1.592.144 Einrichtung       80.215   80.215 Sonstige Ausgaben   163 140     303 S u m m e 28.830 68.529 1.000.293 578.993 246.955 1.923.600               Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 2017 Gesamt Allgem. Rücklage 28.830 68.529 0 300.000 21.241 418.600 Bundesmittel     855.000     855.000 Landesbeitrag     113.000 140.822 71.178 325.000 Bedarfszuweisung     113.000 0 212.000 325.000 S u m m e 28.830 68.529 1.081.000 440.822 304.419 1.923.600 Abgang/Überschuss 0 0 80.707 -138.171 57.464 0 Wie bereits in der letzten Finanzausschusssitzung am 16. Jänner 2018 berichtet, wurden die aufgrund der Bauverzögerung entstandenen Aufwendungen der Gemeinde (Honorare für Rechtsanwalt und Gutachten, Ausweichkosten für die Räumlichkeiten und der entgangene Landesbeitrag) bei der Schlussrechnung der ausführenden Baufirma gegen gerechnet. Die Abrechnung wurde zwischenzeitlich dem Amt der OÖ. Landesregierung vorgelegt und zur Gänze anerkannt. Gegenüber dem vom Land vorgegebenen Kostenrahmen von € 1.923.600,00 ergab sich eine geringfügige Unterschreitung von rund € 400,00. Der endgültige Finanzierungsplan stellt sich wie folgt dar: Vorhaben Nr.254 FinA: 17.04.2018 GRS: 24.05.2018 Kinderbetreuung Schweinbach (Kindergarten + Krabbelstube) Entwurf FP 07 Ausgaben (Netto): 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt Planung/Bauleitung 28.830 68.066 82.147 63.895 36.573   279.511 Errichtung   300 918.006 434.883 162.162 43.443 1.558.794 Einrichtung       80.215 4.363   84.578 Sonstige Ausgaben   163 140       303 S u m m e 28.830 68.529 1.000.293 578.993 203.098 43.443 1.923.186                 Einnahmen: 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Gesamt Allgem. Rücklage 28.830 68.529 0 300.000   20.827 418.186 Bundesmittel     855.000       855.000 Landesbeitrag     113.000 140.822 48.300 22.878 325.000 Bedarfszuweisung     113.000 0 144.000 68.000 325.000 S u m m e 28.830 68.529 1.081.000 440.822 192.300 111.705 1.923.186 Abgang/Überschuss 0 0 80.707 -138.171 -10.798 68.262 0 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten endgültigen Finanzierungsplan-Nr.07 für das Projekt Kinderbetreuungseinrichtung Engerwitzdorf-Schweinbach mit Gesamtkosten von € 1.923.186,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme. 5. Abwasserbeseitigungsanlage BA 16 – Betriebsbaugebiet Langwiesen - Baulos 02; Erstellung des Finanzierungsplanes-Nr.01; Beschlussfassung GRM Schwarz, MBA berichtet, das Projekt ABA BA 16 – BBG Langwiesen (Baulos 02) mit vorerst geschätzten Gesamtkosten von netto € 560.000,00 umfasst folgende Teilbereiche: - Grunderwerb und Baumaßnahmen für Damm/Mulde im südlichen Bereich der geplanten Betriebsansiedelung der Firma Delacon - die vom GR am 12.10.2017 beschlossene Verkabelung bzw. Umlegung der Stromleitung der LinzAG - Errichtung des Schmutzwasser- und Reinwasserkanales bis zum Damm - Projektierungs-, Planungs- und Bauleitungskosten Die Umsetzung soll in den Jahren 2018/2019 erfolgen. Einnahmenseitig werden neben der Entnahme aus der ABA-Rücklage auch die aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.3.2018 beschlossenen Infrastrukturkosten der Firma Delacon für die Oberflächenentsorgung in Höhe von rund € 72.000,00 aufgenommen. Der vorläufige Finanzierungsplan für das genannte Projekt hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 830 FinA: 17.04.2018 GRS: 24.05.2018 ABA BA 16 - BBG Langwiesen - (Baulos 2) FP 01 - Entwurf Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Grunderwerb und Erschl. 100.000     100.000 Planung/Bauleitung 20.000 30.000   50.000 Baumeisterarbeiten 250.000 130.000   380.000 Stromleitung 30.000     30.000 S u m m e : 400.000 160.000 0 560.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt ABA-Rücklagen 400.000 88.000   488.000 Interessentenbeiträge   72.000   72.000 S u m m e : 400.000 160.000 0 560.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz, MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Projekt ABA BA 06 – Betriebsbaugebiet Langwiesen (Baulos 02) mit voraussichtlichen Gesamtkosten von € 560.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling; Neuschaffung von GTS-Plätzen nach Hortauflösung; Erstellung des Finanzierungsplanes-Nr.01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA informiert, für die Erweiterung der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling durch die Neuschaffung von GTS-Plätzen nach der Auflösung des Hortes sind voraussichtliche Errichtungskosten von brutto rund € 392.000,00 seitens des Amtes der OÖ. Landesregierung mit Schreiben vom 22. Februar 2018 festgesetzt worden. Die Finanzierung der Herstellkosten sollte sowohl mit Bundesmittel nach dem Bundesinvestitionsgesetz (BIG) sowie mit Landesmittel gemäß Gemeindefinanzierung neu erfolgen. Da die Bundesmittel jedoch erst nach Fertigstellung des Projektes bemessen werden, entschied das Land OÖ, vorerst einen Finanzierungsplan ohne Bundesmittel aufzustellen. Dieser Finanzierungsplan muss dann nach Gewährung der Bundesmittel adaptiert werden. Die Berechnung der Landesmittel nach Gemeindefinanzierung neu erfolgt aufgrund der Projektförderung. Diese beträgt für die Gemeinde Engerwitzdorf im Jahre 2018 64 % (Landesbeitrag und BZ-Mittel). Das Land hat bereits einen Landesbeitrag und BZ-Mittel in Aussicht gestellt. Der erstelle Finanzierungsplan-Nr.01 hatte in der Vorberatung im zuständigen Ausschuss folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 221 FinA: 17.04.2018 GRS: 24.05.2018 Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling Neuschaffung von GTS-Plätzen nach Hortauflösung Entwurf FP01 Ausgaben (Brutto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 35.000 18.300   53.300 Baumaßnahmen 300.000 38.700   338.700 S u m m e 335.000 57.000 0 392.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Allgem.Rücklage 70.000 15.200   85.200 Bundesförderung   155.400   155.400 Landesbeitrag 41.000 41.800   82.800 Bedarfszuweisung 34.000 34.600   68.600 S u m m e 145.000 247.000 0 392.000 Abgang-Zwischenfin. -190.000 190.000 0 0 Durch die in der Zwischenzeit getroffene Entscheidung des Landes, vorerst einen Finanzierungsplan ohne Bundesmittel zu erstellen, zeigt sich folgende Finanzierung (bei den Ausgaben wurden die voraussichtlichen Skontoerträge bereits berücksichtigt): Vorhaben Nr. 221 FinA: 17.04.2018 GRS: 24.05.2018 Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling Neuschaffung von GTS-Plätzen nach Hortauflösung Entwurf FP01 Ausgaben (Brutto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 35.000 18.300   53.300 Baumaßnahmen 300.000 28.300   328.300 S u m m e 335.000 46.600 0 381.600           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Allgem.Rücklage 70.000 67.600   137.600 Landesbeitrag 30.000 104.000 134.000 Bedarfszuweisung 30.000 80.000 110.000 S u m m e 70.000 127.600 184.000 381.600 Abgang-Zwischenfin. -265.000 81.000 184.000 0 Sobald die Höhe der Bundesmittel feststeht, müssen sowohl die Höhe des Landesbeitrages als auch der BZ-Mittel neu errechnet werden. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge oben angeführten Finanzierungsplan-Nr. 01 für das Vorhaben Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling; Neuschaffung von GTS-Plätzen nach Hortauflösung mit einer Gesamtsumme von brutto € 381.600,00 beschließen. Auf die Frage von GRM Mag. Seyer-Neulinger, ob in der GTS für jedes Kind ein Platz vorhanden ist, antwortet der Bürgermeister, die Hälfte aller Kindern kann untergebracht werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Inreiter Marianne, Hauptstraße 40, 4210 Gallneukirchen; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 243/2, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 4.400 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, die beantragte Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet liegt in der Ortschaft Engerwitzdorf östlich der Wabengasse im Ausmaß von ca. 4.400 m² und ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Bauerweiterungsland vorgesehen. Die Firma Höglinger Projekt und Errichtungs GmbH. aus Walding beabsichtigt auf der Parzelle 6 Doppelhäuser zu errichten. Die Zufahrt zu den geplanten Bauplätzen ist über das öffentliche Gut Parzelle Nr. 229/9, KG. Engerwitzdorf sichergestellt. Eine weitere Anbindung an die Gusental Straße ist über die derzeit noch private Zufahrt Parzelle Nr. 242/2, KG. Engerwitzdorf gegeben. Laut Zustimmung des Grundeigentümers, Herrn Karl Klaus tritt er eine Fläche von ca. 130 m² in das öffentliche Gut ab. Die Abwasserentsorgung sowie die Wasserversorgung sind durch öffentliche Leitungen sichergestellt. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone A+. Der Bauwerber hat daher im Bauverfahren einen geotechnischen Bericht vorzulegen.Von der Ziviltechniker GmbH. Eitler & Partner liegt ein Oberflächenentwässerungskonzept vor. Die Baulandsicherungsvereinbarung liegt vor und wird vollinhaltlich verlesen. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (zB Wasserleitung, Kanal, Straßen, etc.) sind vom Antragsteller aufgrund der Infrastrukturvereinbarung zu übernehmen. Der Baulandbedarf ist gegeben da keine verfügbaren Flächen in diesem Bereich vorhanden sind. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung der Parzelle 243/2, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 4.400 m² von Grünland zu Bauland-Wohngebiet zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 sowie die Baulandsicherungsvereinbarung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 8. Fürst Veronika, Bach 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 3343/1, KG Klendorf im Ausmaß von ca. 4400 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, die beantragte Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet liegt in der Ortschaft Klendorf östlich des Blumenweges und hat ein Ausmaß von ca. 4.400 m². Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Bauerweiterungsland vorgesehen. Die Abwasserentsorgung sowie die Wasserversorgung sind durch öffentliche Leitungen sichergestellt. Die Zufahrt zu den geplanten Bauplätzen ist über öffentliches Gut sichergestellt. Im Nordosten der Parzelle ist eine Umkehr zu errichten. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone A+. Der Bauwerber hat daher im Bauverfahren einen geotechnischen Bericht vorzulegen. Die Baulandsicherungsvereinbarung liegt vor und wird vollinhaltlich verlesen. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (zB Wasserleitung, Kanal, Straßen, etc) sind vom Antragsteller aufgrund der Infrastrukturvereinbarung zu übernehmen. Ein Oberflächenentwässerungskonzept der Fa. Eitler & Partner liegt bereits vor. Der Baulandbedarf ist gegeben, da keine verfügbaren Flächen in diesem Bereich vorhanden sind. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung der Parzelle 3343/1, KG. Klendorf im Ausmaß von ca. 4.400 m² von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu „Bauland-Wohngebiet“ zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 sowie die Baulandsicherungsvereinbarung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 9. Textliche Ergänzung der Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung hinsichtlich Baulandmobilisierung; Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, die Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung müsste laut dem Maßnahmenkatalog des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2, rechtswirksam seit 26.07.2013, hinsichtlich der Baulandmobilisierungsmaßnahme: „Bauzwang innerhalb von 7 Jahren bei Neuwidmungen“ ergänzt werden, da laut Amt der Oö. Landesregierung ansonsten keine Neuwidmungen mehr genehmigt werden können. Der zuständige Ausschuss für Örtliche Raumplanung hat die Thematik bereits in der Sitzung am 27.02.2018 beraten. Noch heuer wird ein neuer Vertrag ausgearbeitet und die daraus resultierenden Maßnahmen beschlossen werden. Bis dahin soll nun als Übergangslösung die Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung abgeändert werden: GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung, wie folgt abzuändern: - Ergänzung des Punktes hinsichtlich Baulandmobilisierung / Bauzwang: (1) Die Grundbesitzerin / der Nutzungsinteressent nimmt/nehmen zur Kenntnis, dass laut Örtlichem Entwicklungskonzept eine Baupflicht innerhalb von 7 Jahren nach der Rechtswirksamkeit der Umwidmung des Baulandes (ausgenommen Widmung B und MB) besteht. Innerhalb dieser Frist ist die Fläche einer widmungsgemäßen Nutzung zuzuführen bzw. innerhalb dieses Zeitraumes mit dem Bauvorhaben zu beginnen (Bebauung mit einem Hauptgebäude für Wohnzwecke). Diese Verpflichtung wird im Falle der Veräußerung an den neuen Eigentümer nachweislich weitergegeben und in den Kaufvertrag mitaufgenommen. (2) Weiters verpflichten sich die Grundbesitzer / die Nutzungsinteressenten nach Ablauf der genannten Frist allenfalls zu diesen Zeitpunkt noch vorhandenes, jedoch noch nicht bereits widmungsgemäß verwendetes Bauland, der Gemeinde Engerwitzdorf bzw. von dieser namhaft gemachten Interessenten verbindlich zum Kauf anzubieten und zwar zu einem zu diesem Zeitpunkt ortsüblichen Baulandquadratmeterpreis abzüglich eines Abschlages von pauschaliert 15 %. Der ortsübliche Baulandpreis ist von einem neutralen Dritten zu bestimmen, wobei der von diesem dann erhobene Baulandquadratmeterpreis verbindlich zugrunde zu legen ist. Die Kosten für dieses Gutachten sind von der Grundeigentümerin / dem Nutzungsinteressenten zu tragen. (3) Sollte die Gemeinde Engerwitzdorf bzw. ein von dieser namhaft gemachter Kaufinteressent das eingeräumte Kaufoptionsrecht nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen annehmen, so kommt dem Grundbesitzer das Recht zu, die verbleibenden Baulandflächen an Dritte zu den nämlichen Bedingungen, sohin ebenfalls mit einem Abschlag von 15 % auf den ortsüblichen Baulandpreis zu veräußern. GVM DI Wagner führt aus, er verstehe es, Firmen, die sich im Gemeindegebiet niederlassen wollen, keine Hürden zu errichten. Er meine aber, dass ein Zeitraum von 7 Jahren ausreichen müsse, um zumindest einen Teil zu errichten. Seiner Meinung nach solle der Bauzwang bei Betriebsbaugebieten nicht gänzlich gestrichen werden. GVM Mayrbäurl denkt, es geht um zwei unterschiedliche Interessen, zum einen die Betriebsansiedelung und zum anderen das Hintanhalten von Spekulationen mit Baugründen. Dies könne man in periodischen Abständen kontrollieren. GRM W. Pühringer gibt zu bedenken, dass wir im Wettbewerb mit anderen Gemeinden stehen. Bürgermeister Herbert Fürst findet den Vorschlag einer Evaluierung nach einigen Jahren für sehr gut. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 10. Regionales Raumordnungsprogramm Linz-Umland II; Überarbeitung - Änderungsvorschläge; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, laut Schreiben des Amtes der Oö Landesregierung vom 02.02.2018 soll das Regionale Raumordnungsprogramm Linz-Umland 2 vorzeitig überarbeitet werden. Das Regionale Raumordnungsprogramm Linz-Umland 2 hat sich seit der Erlassung der Verordnung als sehr treffsicheres Raumordnungsinstrument erwiesen. Entsprechend der Verordnung soll spätestens nach 10 Jahren überprüft werden, ob Änderungsgründe vorliegen. In den letzten Jahren war jedoch eine sehr dynamische Entwicklung zu beobachten. Gleichzeitig konnte eine stark rückläufige Bereitschaft der Grundeigentümer im Planungsraum festgestellt werden, Flächen für die Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung an dafür geeigneten Stellen zu marktfähigen Preisen zur Verfügung zu stellen. Aufgrund dieser wesentlichen Änderungen der ursprünglichen Planungsvoraussetzungen, hat LHStv. Dr. Michael Strugl der Abteilung Raumordnung den Auftrag erteilt, das Regionale Raumordnungsprogramm Linz-Umland 2 vorzeitig zu überarbeiten (Regionales Raumordnungsprogramm Linz-Umland 3). Dazu haben die Gemeinden die Möglichkeit bis spätestens Ende Mai jene Flächen zu melden, in denen die bisher verordneten regionalen Grünzonen wesentlichen kommunalen Entwicklungen entgegenstehen. Nach Durchsicht des Örtlichen Entwicklungskonzeptes mit der Ortsplanerin werden folgende Flächen vorgeschlagen: * Wirtschaftspark (südlich Lidl-Markt bis B125 und Waldgrenze Klaus) * Innertreffling – Kaminweg (Doppler) – Erweiterungsmöglichkeit Richtung Norden * Außertreffling – östlich Neufeldweg – Siedlungsgrenze (Abrundung) * Alte Linzer Straße – Erweiterungsmöglichkeit südlich und nördlich der ALS sowie Richtung Binderweg * Mittertreffling – nordöstlich MTR 1 bis Siedlungsgrenze * Prammer (nördlich Pferdebahnpromenade 9a,9b,9c) * Haidberg – Erweiterungsmöglichkeit  Richtung Westen * nördlich Haidweg (Keplingerweg 15 bis Haidweg 19) * Hittmannsberger, Steinreith (Abrundung-Siedlungsgrenze) * Gratz – Lückenschluss * Linzerberg – Erweiterung * Amberg - Erweiterung GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, die vorstehenden Änderungswünsche dem Amt der Oö. Landesregierung mitzuteilen. GVM DI Wagner bedauert, dass die Flächen nicht wie im Ausschuss einzeln zur Abstimmung kommen. Seine Fraktion kann dem Gesamtpaket nicht zustimmen, weil sie geplante Änderungen sehr kritisch sieht. Mit einer Verbauung im Bereich des geplanten Wirtschaftsparks südlich Lidl bis Waldgrenze Klaus wachsen die Siedlungsräume Gallneukirchen und Schweinbach zusammen. Dazu würde es noch Diskussionen brauchen, ob das tatsächlich ein gewünschtes Szenario ist. In Mittertreffling nordöstlich Mittertreffling 1 bis Siedlungsgrenze besteht eine Naherholungsfläche, die nun verbaut werden soll, obwohl im zentralen Raum von Mittertreffling noch Flächen vorhanden sind. Es gäbe andere Möglichkeiten für eine dichtere Bebauung und zur Schaffung kleinerer Wohnungen. Die beiden Flächen in Steinreith und Gratz wurden in der Vergangenheit mehrfach vom Land OÖ aufgrund der Grünzonen abgelehnt. Die Gemeinde habe vor einigen Jahren selbst festgelegt, wo Siedlungsgebiete erweitert werden sollen und wo nicht. Das Land wird auch diesen Antrag der Gemeinde ablehnen, daher sollten wir den Grundbesitzern ehrlich sagen, dass es nicht möglich ist. GVM Mayrbäurl glaubt, dass es so wie es geplant ist, nicht verkehrt ist. Es ist wichtig, den Menschen die Möglichkeit zur Entfaltung zu geben und plädiert daher auf Zustimmung. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt fest, die Möglichkeit regionale Grünzonen abzuändern, gibt es nicht oft. Daher ist es wichtig mitzustimmen, um diese Hürden herauszubringen. Vizebürgermeister Stefan Schöffl macht darauf aufmerksam, dass es bei diesem Beschluss um kein Widmungsverfahren, sondern um einen Vorschlag zur Änderung des Raumordnungsprogrammes geht. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 11. Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 hinsichtlich des Maßnahmenkataloges (Bauzwang); Beschlussfassung GRM Pühringer W. bringt vor, die letzten Neuwidmungen von Betriebsflächen haben uns aufgezeigt, dass hier der Bauzwang von 7 Jahren ein Hindernis für die betriebliche Entwicklung darstellt. Es wäre daher angedacht den Bauzwang bei Neuwidmung von Betriebsflächen (Widmung: B und MB) auszunehmen. Nach Rücksprache mit dem Land ist dies allerdings nur möglich, wenn der Maßnahmenkatalog des Örtlichen Entwicklungskonzeptes diesbezüglich im Zuge eines Änderungsverfahrens umformuliert wird. Weiters wurde uns empfohlen den Maßnahmenkatalog generell aus dem Verordnungsteil (ÖEK-Funktionsplan) herauszunehmen. Dies soll künftig lediglich als Absichtserklärung der Gemeinde / des Gemeinderates beschlossen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und festgelegt, dass im Maßnahmenkatalog des Örtlichen Entwicklungskonzeptes der Punkt „Baulandmobilisierungsmaßnahmen“ wie folgt geändert werden soll: Bei Neuwidmungen von Bauland (ausgenommen B und MB) Bauzwang innerhalb von 7 Jahren, Infrastrukturbeiträge GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge folgender Änderung im Maßnahmenkatalog des Örtlichen Entwicklungskonzeptes zustimmen: „Bei Neuwidmungen von Bauland (ausgenommen B und MB) Bauzwang innerhalb von 7 Jahren, Infrastrukturbeiträge“ und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Pichler Elfriede, Dingdorf 5, 4212 Neumarkt/Mühlkreis; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit dem Örtlichen Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 2972, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.460 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, die beantragte Widmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet befindet sich in Engerwitzberg, nördlich der Siedlung Klammstraße. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept nicht vorgesehen. Weiters gibt es Vorstudien für eventuelle Gewerbegebietswidmungen entlang der Autobahn, nordwestlich der beantragten Widmung. Wird auf Parzelle 2972 Bauland gewidmet, könnte es nachträglich zu Nutzungskonflikten kommen. Aus diesem Grund wurde ein Antrag um Umwidmung bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 19.05.2016 abgelehnt. Wenn die Widmung der ganzen Parzelle nicht möglich ist ersucht die Grundeigentümerin um Umwidmung einer Fläche von ca. 1.000 m² um eine Bauparzelle für ihre Tochter schaffen zu können. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt. Für die Abwasserentsorgung wäre allerdings voraussichtlich aufgrund des großen Höhenunterschiedes eine Privatpumpanlage notwendig. Die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die öffentliche Gemeindestraße gegeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und sich gegen eine Umwidmung von Flächen nördlich der Klammstraße ausgesprochen, da es bei eventuellen Betriebsansiedelungen entlang der Autobahn zu Nutzungskonflikten kommen kann. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, aus den angeführten Gründen den vorliegenden Antrag auf Umwidmung der Parzelle 2972, KG. Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.460 m² bzw. einer Teilfläche von ca. 1.000 m² von Grünland zu Bauland-Wohngebiet abzulehnen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Pichler Helmut und Gerda, Engerwitzdorf 1, 4209 Engerwitzdorf; Irndorfer Anna, Drosselweg 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land-und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzellen Nr. 290/1 und 303/1 KG Engerwitzdorf im Ausmaß von ca. 2.100 m²; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, Herr und Frau Helmut und Gerda Pichler, wohnhaft in Engerwitzdorf 1, 4209 Engerwitzdorf beantragten die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 303/1, KG. Engerwitzdorf. Die gegenständliche Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 1.900 m² liegt in der Ortschaft Engerwitzdorf nördlich des Drosselweges. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt. Die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die Siedlungsstraße gegeben. Diese wird bis zur Widmungsgrenze verlängert und im Norden eine Umkehr errichtet. Um die erforderliche Straßenbreite bzw. die Umkehr nach den Bestimmungen der RVS errichten zu können ist Frau Irndorfer bereit, eine Grundstücksfläche von ca. 140 m² kostenlos in das öffentliche Gut abzutreten. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Wohnfunktion vorgesehen. Die Umwidmungsfläche befindet sich in der geogenen Risikozone A. Die Baulandsicherungsvereinbarung liegt vor und wird vollinhaltlich verlesen. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (zB Wasserleitung, Kanal, Straßen, etc) sind vom Antragsteller aufgrund der Infrastrukturvereinbarung zu übernehmen. Der Baulandbedarf ist gegeben, da kaum verfügbare Reserven in Engerwitzdorf vorhanden sind. Somit könnten auch Bauparzellen in zentraler Lage mit vorhandener Infrastruktur geschaffen werden. In der Ausschussberatung wurde bei der Formulierung des Antrages irrtümlich „Bauland-Dorfgebiet“ anstelle richtigerweise „Bauland-Wohngebiet“ geschrieben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 2.100 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 sowie die Baulandsicherungsvereinbarung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 14. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 63 (Mayrhofer - Schwalbenweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, die Umwidmungsfläche befindet sich in der Ortschaft Engerwitzdorf westlich des Schwalbenweges im Ausmaß von ca. 2.200 m² im Bereich der Parzelle Nr. 69/3, KG Engerwitzdorf. Der Gemeinderat fasste am 14.12.2017 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Von den betroffenen Grundeigentümern wurden folgende Stellungnahmen abgeben: Herr und Frau Franz und Petra Fürst sind Eigentümer der Parzelle 69/3 und befürchten, dass bei Bebauung der Parzelle 69/3 das Hang- und Oberflächenwasser nicht mehr wie bisher ungehindert abfließen kann und ihre Liegenschaft überschwemmt. Frau Maria Bauer ist Eigentümerin der Liegenschaft Engerwitzdorf 20 und weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich auf ihrem Grundstück ein Brunnen befindet, der durch die künftige Bebauung in keiner Weise beeinträchtigt werden darf. Weiters darf durch die Oberflächenwasserableitung keine Beeinträchtigung entstehen. Dazu wird auf das Oberflächenentwässerungskonzept des Planungsbüros Eitler verwiesen. Herr Wilhelm Mayer ist Eigentümer der Parzelle 74 und weist darauf hin, dass er sein Grundstück wie bisher ortsüblich und nachhaltig bewirtschaften möchte. Daher kann es zu Lärmentwicklungen, Geruchsbelästigungen und Staubverwehungen kommen. Dazu wird auf die Bemerkungen zur Stellungnahme der Luftreinhaltung verwiesen. Die Linz Strom Netz GmbH und die Netz Oö GmbH erheben keinen Einwand gegen die Umwidmung. Von den Abteilungen Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Überörtliche Raumordnung und Straßenneubau und –erhaltung bestehen keine Einwände. Seitens der Abt. Raumordnung wird aufgrund der Stellungnahmen der Fachabteilungen die vorgelegte Planung derzeit abgelehnt. Weiters wird auf die erforderliche privatrechtliche Vereinbarung gem. § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 Oö. ROG verwiesen. Diesbezüglich wurde mit dem Grundeigentümer folgende privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen: Der Baulandsicherungsvertrag wird vollinhaltlich verlesen Da das vorgelegte Oberflächenentwässerungskonzept nicht nachvollziehbar war wurde der Umwidmungsantrag seitens des Gewässerbezirkes Linz vorerst abgelehnt. Nach Vorlage einer weiteren Stellungnahme mit Planunterlagen des Planungsbüros Eitler wird der Umwidmung aus schutzwasserwirtschaftlicher Sicht laut E-Mail vom 18.04.2018 zugestimmt. Aus Sicht der Luftreinhaltung wird mitgeteilt, dass Dorfgebietswidmungen vorrangig für Gebäude landwirtschaftlicher Betriebe vorzusehen sind und in diesen Gebieten daher Tierhaltungsbetriebe mit den daraus resultierenden (Geruchs-)Emissionen zulässig sind. Durch das gegenständliche Umwidmungsvorhaben können einerseits zusätzliche Nutzungskonflikte (durch zusätzliche Wohnnutzungen zu den bestehenden Landwirtschaften) und andererseits Einschränkungen der existenz- und leistungsfähigen Land- und Forstwirtschaft resultieren. Dazu wird bemerkt, dass die Bauwerber im Baubewilligungsbescheid darauf hingewiesen werden, dass mit betrieblichen sowie außerbetrieblichen Immissionen der angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebe sowie der ostseitig angrenzenden Reitanlage zu rechnen ist. In den westlich und südlich der Umwidmungsfläche gelegenen landwirtschaftlichen Objekte wird keine Tierhaltung mehr betrieben. Sämtliche Landwirte sind Nebenerwerbsbauern. Einige Gebäude, teilweise ehemalige landwirtschaftliche Gebäude, aber auch Einfamilienhäuser, werden nur mehr für Wohnzwecke genützt. Für die Objekte Engerwitzdorf 3 und 4 gibt es bereits eine Sonderausweisung für den Einbau von 6 bzw. 9 Wohneinheiten. Auf der beantragen Umwidmungsfläche sind Einfamilienhäuser in max. 2-geschoßiger Bebauung geplant. Von den Bewohnern der ostseitig angrenzenden Siedlung Schwalbenweg wurden auch nie Beschwerden hinsichtlich Geruchsbelästigungen vorgebracht. Es werden daher keine wesentlichen Nutzungskonflikte erwartet. Die Ortschaft Engerwitzdorf in westlicher Richtung bis zur Gemeindegrenze Gallneukirchen ist eines unserer Hauptsiedlungsgebiete. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 63 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 mit der privatrechtlichen Vereinbarung gem. § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 Oö. ROG vom 13.04.2018 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 65 (Gstöttenmair, Wöckinger, Delacon - Langwiesen); Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, die beantragte Widmung der Parzelle 1576/1 und eine Teilfläche der Parzelle 1590/1, KG. Engerwitzdorf von Grünland zu Bauland-Betriebsbaugebiet im Ausmaß von ca. 13.800   m² liegt in der Ortschaft Langwiesen. Auf den genannten Grundstücken soll ein Betriebsgebäude der Firma Delacon Biotechnik GmbH. mit Büro und Lagerhalle errichtet werden. Der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 15.03.2018 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Weiters soll ein Grünzug mit einer Fläche von ca. 5.500 m² für Retentionsmaßnahmen geschaffen werden. Die betroffenen Grundeigentümer gaben keine Stellungnahmen ab. Seitens der Linz Strom Netz GmbH, Netz Oö und der Oö. Landarbeiterkammer bestehen keine Einwände. Die Wirtschaftskammer Oö. befürwortet die geplante Umwidmung um der Fa. Delacon Biotechnik GmbH eine Betriebsansiedlung zu ermöglichen. Die Feuerwehr Schweinbach empfiehlt in ihrer Stellungnahme die Errichtung eines Hydranten im Bereich des geplanten Betriebsgebäudes. Der Regionsbeauftragte für Natur- und Landschaftsschutz führt in seiner Stellungnahme an, dass der Grünzug teilweise in die regionale Grünzone hineinragt. Der Änderungsantrag wird jedoch positiv beurteilt, da mit keinen maßgeblichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu rechnen ist und keine Baulandfläche in die regionale Grünzone hineinragt. Die Abteilung Wasserwirtschaft teilt mit, dass sich die Planungsfläche innerhalb der Randzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken befindet. Bei Beachtung der wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Maßnahmen bestehen keine Einwände. Aus fachlicher Sicht des Gewässerbezirkes Linz besteht kein Einwand. Ebenso besteht aus agrarfachlicher Sicht kein Einwand. Seitens der Überörtlichen Raumordnung wird eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz –Umland 2 festgestellt und kein fachlicher Einwand gegen die Umwidmung erhoben. Aus fachlicher Sicht der örtlichen Raumordnung wird jedoch empfohlen, die im Oö. Raumordnungsgesetz gegebene Möglichkeit eines Ausschlusses von Betriebswohnungen zu nutzen. Die Umwidmung kann unter Berücksichtigung der angeführten Stellungnahme der Fachabteilungen zur Kenntnis genommen werden zumal die geplante Änderungsfläche zur Gänze im Örtlichen Entwicklungskonzept vorgesehen ist. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 65 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. ELAG Liegenschaftsentwicklungs GmbH, Hafnerstraße 11, 4020 Linz; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 94 "Linzerberg - Pilzgründe"; Grundsatzbeschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, der Bebauungsplan Nr. 94 „Linzerberg – Pilzgründe“ ist seit 2014 rechtswirksam und umfasst die bereits bebaute Parzelle 65/4 sowie die Parzellen 64/7 bis 67/12, KG. Holzwiesen. Die ELAG Liegenschaftsverwaltung GmbH. beabsichtigt die Errichtung einer Wohnanlage mit 12 Wohneinheiten auf den Parzellen 64/8, 64/9, 64/10 und 64/11, KG. Holzwiesen und ersucht daher um folgende Änderungen des Bebauungsplanes: - Bauweise offen statt o* auf einem gesamten Bauplatz - Anzahl der Wohneinheiten bei der Bauweise entfällt - Entfernung der Bauplatzgrenzen sowie die Grenze baulicher Nutzung - Gesamtgebäudehöhe 11,0 m (0,5 m unter Bestand) Bezugspunkt Straßenniveau Kreuzung – 336 m ü.A. Talseitig max. 3-geschoßig bleibt, zusätzlich bergseitig max. 2-geschoßig - Anzahl der Stellplätze mind. 2 je Wohneinheit - GRZ inkl. Tiefgarage: 0,5; GFZ: 0,9 inkl. Loggien, Laubengang, ohne Balkone, Dachterrassen, Tiefgarage - Stützmauern sind dauerhaft zu begrünen Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und stimmt den oben angeführten Festlegungen zu. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge aus den angeführten Gründen der Änderung des Bebauungsplanes in der beantragten Form zustimmen und die Einleitung des Genehmigungsverfahrens beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 17. Bebauungsplan Nr. 21 "Bach - Kreuzfeld" Änderung Nr. 9; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, der Gemeinderat fasste in den Sitzungen am 11.05.2017 (Anpassung der Festlegungen für Dachformen, Garagen und Nebengebäude sowie Einfriedungen) und am 12.10.2017 (Änderung Baufluchtlinie) die Grundsatzbeschlüsse für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Herr Plotz Karl, Rosenweg 13 ersucht in seiner Stellungnahme um Änderung der nordseitigen Baufluchtlinie im Bereich der Parzellen 1514/4 und 1511/8 von 5,0 m auf 3,0 m. Weiters ist in der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes im Punkt „Bauweise“ eine bebaute Fläche von max. 200 m² für ein Hauptgebäude zulässig. Im neuen Bebauungsplan soll diese auf 180 m² geändert werden. Er ersucht die Fläche von 200 m² zu belassen, da die bestehenden Häuser in der Siedlung bereits auf dieses Ausmaß ausgerichtet wurden. Seitens der Netz Oö. GmbH und der Linz Strom Netz GmbH. bestehen keine Einwände. Von der Abteilung Straßenneubau und –erhaltung liegt eine positive Stellungnahme vor. Die Abteilung Raumordnung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass durch die beabsichtigte Änderung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Form überörtliche Interessen im besonderen Maß nicht berührt werden und die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung des Beschlusses nicht erforderlich ist. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und stimmt den weiteren Änderungen lt. Stellungnahme von Herrn Plotz zu. Dies wurde den betroffenen Grundeigentümern mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme mitgeteilt. Es wurden keine Stellungnahmen dazu abgegeben. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Bach - Kreuzfeld“ in der nun vorliegenden Form beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Umsetzung der Maßnahmen der Energieoptimierung in den Gemeindeeinrichtungen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, die Firma Linz AG wurde 2017 mit einer technischen Feinanalyse für die Gemeindeeinrichtungen außer den Feuerwehrhäusern und Sportanlagen beauftragt. Die technische Analyse dient zur detaillierten Erfassung der Energieoptimierung und beinhaltet folgende Punkte: - Erhebung der IST Situation - Festlegung und Grundplanung der Umsetzungsmaßnahmen - Darstellung der Wirtschaftlichkeit und Fördermöglichkeiten - Projektplanung & Angebot zur Umsetzung des Optimierungsprojektes Die Erhebung der IST-Situation hat ergeben, dass durch die Errichtung einer zentralen Gebäudeleittechnik zur zentralen automatisierten Energiedatenerfassung inkl. Steuer- und Regelmöglichkeit der Gebäude Einsparungen erreicht werden können. Weiters sollen in diesem Zuge die veralteten Heizungspumpen ausgetauscht und ein hydraulischer Abgleich zur Einregulierung der Heizsysteme eingebaut werden. Alleine diese Kosten belaufen sich auf rund € 50.000,00 exkl. Die zentrale Zielsetzung dieser Maßnahmen ist die Steigerung des Komforts und die Energieeffizienz an den einzelnen Standorten, Senkung der Betriebskosten und Steigerung der Betriebssicherheit. Sämtliche der oben angeführten Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit der Firma Linz AG und des Energiesparverbandes als förderungsfähig erklärt. Objekt Brennstoff Brennstoff-menge m³ Brennstoffkosten prognostizierte maximale Einsparung/Jahr* Gemeindeamt Gas 13227 10 039,81 € 1 003,98 € Kulturhaus Gas 9593 7 435,02 € 743,50 € Kindergarten (Schweinbach) Gas 9779 7 545,85 € 754,59 € Kinderbetr. (Schweinbach) Gas 4990 4 027,73 € 402,77 € Bauhof Gas 3989 3 285,89 € 328,59 € Kindergarten (Treffling) Gas 7142 5 558,65 € 555,87 € Kinderbetr. (Treffling) Gas 7043 3 995,50 € 300,00 € Volksschule (Treffling) Gas 18633 13 959,96 € 1 396,00 € VS Schweinbach - Anbindung Neubau Öl     n.n Summe 74396,00 5 485,29 € Die Firma Linz AG hat folgende Firmen für die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen zur Angebotslegung eingeladen: Reihung Firma Kosten (exkl. USt) 1 Fa. Böck (Elektro) und Fa. S&K Technik (Gebäudeleittechnik) und die Fa. Caverion (hydraulischer Abgleich) € 139.117,71 2 Fa. Höfler (Komplettanbieter) aus Linz € 140.756,15 3 Fa. Wolfinger und Partner (Komplettanbieter) aus Wartberg € 180.992,05 4 Fa. Stadler aus Engerwitzdorf Nicht angeboten 5 Fa. Prandstötter aus Gallneukirchen Nicht angeboten 6 Fa. Wagner aus Engerwitzdorf Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote hat sich diese Reihung ergeben. Die Auftragssumme beträgt € 139.117,71 exkl. USt. und muss über die Firma Linz AG als Projektleitung beauftragt werden. Für die Finanzierung sind im Voranschlag 2018-19 € 150.000,00 exkl. USt. vorgesehen. Hierbei gibt es bereits eine Zusage seitens des Bundes (Kommunales Investitionsprogramm) über eine Förderung in der Höhe von € 37.500,00 exkl. USt. Auch das Amt der OÖ. Landesregierung kann bis zu maximal € 18.000,00 exkl. USt. an Förderungen für diese Maßnahmen zur Verfügung stellen, dafür liegt derzeit noch keine schriftliche Zusage vor. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Umsetzung der Maßnahmen für die Energieoptimierung in den Gemeindeeinrichtungen der Firma Linz AG zum Preis von € 139.117,71 exkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter den jeweiligen VA Stellen gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und des Pflichtbereichskommandanten-Stellvertreters; Beschlussfassung 19a. Ernennung des Pflichtbereichskommandanten Vizebürgermeister Schöffl erläutert, das Oö. Feuerwehrgesetzes 2015 idgF. verlangt eine bescheidmäßige Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und seines Stellvertreters. Sind im Pflichtbereich einer Gemeinde mehrere Feuerwehren, hat der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren diese zu ernennen. Die im Frühjahr 2018 neu gewählten Kommandanten der drei Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling haben nachstehenden Vorschlag eingereicht: Pflichtbereichskommandant: ABI Josef Kneidinger FF. Treffling Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für die Funktionsperiode 2018 bis 2023 Herrn ABI Josef Kneidinger als Pflichtbereichskommandant zu ernennen und nachstehenden Bescheid erlassen: Bescheid: Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 24.05.2018 ergeht nachstehender Spruch: Gemäß § 9 (1) Oö. Feuerwehrgesetz 2015 idgF. wird der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Treffling, Herr ABI Josef Kneidinger, wohnhaft in Alte Linzer Straße 47, 4209 Engerwitzdorf, zum Pflichtbereichskommandanten für das Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf bestellt. Begründung: Nach der Bestimmung des § 8 (1) Oö. Feuerwehrgesetz 2015 idgF. ist der Pflichtbereich einer Feuerwehr das Gebiet einer Gemeinde, in der sie ihren Standort hat. Haben mehrere Feuerwehren in derselben Gemeinde ihren Standort, hat jede Feuerwehr das gesamte Gemeindegebiet als Pflichtbereich. Im Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf haben die Freiwilligen Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling ihren Standort. Nach der Bestimmung des § 9 (1) Oö. Feuerwehrgesetz 2015 idgF. ist, wenn im Gemeindegebiet nur eine Feuerwehr ihren Standort hat, der Kommandant dieser Feuerwehr Pflichtbereichskommandant. Haben im Pflichtbereich mehrere Feuerwehren ihren Standort, hat der Gemeinderat der Standortgemeinde unter Berücksichtigung der Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren des Pflichtbereiches und der Eignung ihrer Kommandanten aus ihren Reihen den Pflichtbereichskommandanten und dessen Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen. Vorstellungsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim Gemeindeamt eingebracht werden kann. Die Vorstellung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten Antrag zu enthalten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Lehner W. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 19b. Ernennung des Pflichtbereichskommandanten-Stellvertreters Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, das Oö. Feuerwehrgesetz 2015 idgF. verlangt eine bescheidmäßige Ernennung des Pflichtbereichskommandanten und seines Stellvertreters. Sind im Pflichtbereich einer Gemeinde mehrere Feuerwehren, hat der Gemeinderat unter Berücksichtigung der Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren diese zu ernennen. Die im Frühjahr 2018 neu gewählten Kommandanten der drei Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling haben nachstehenden Vorschlag eingereicht: Pflichtbereichskommandant-Stellvertreter: HBI Christian Bötig FF Schweinbach Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für die Funktionsperiode 2018 bis 2023 Herrn HBI Christian Bötig, als Pflichtbereichskommandant-Stellvertreter zu ernennen und nachstehenden Bescheid zu erlassen: Bescheid Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderates der Gemeinde Engerwitzdorf vom 24.05.2018 ergeht nachstehender Spruch: Gemäß § 9 (1) Oö. Feuerwehrgesetz 2015 idgF. wird der Feuerwehrkommandant der Freiwilligen Feuerwehr Schweinbach, Herr HBI Christian Bötig, wohnhaft in Weidenweg 16, 4209 Engerwitzdorf, zum Pflichtbereichskommandant-Stellvertreter für das Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf bestellt. Begründung: Nach der Bestimmung des § 8 (1) Oö. Feuerwehrgesetz 2015 idgF. ist der Pflichtbereich einer Feuerwehr das Gebiet einer Gemeinde, in der sie ihren Standort hat. Haben mehrere Feuerwehren in derselben Gemeinde ihren Standort, hat jede Feuerwehr das gesamte Gemeindegebiet als Pflichtbereich. Im Gebiet der Gemeinde Engerwitzdorf haben die Freiwilligen Feuerwehren Schmiedgassen, Schweinbach und Treffling ihren Standort. Nach der Bestimmung des § 9 (1) Oö. Feuerwehrgesetz 2015 idgF. ist, wenn im Gemeindegebiet nur eine Feuerwehr ihren Standort hat, der Kommandant dieser Feuerwehr Pflichtbereichskommandant. Haben im Pflichtbereich mehrere Feuerwehren ihren Standort, hat der Gemeinderat der Standortgemeinde unter Berücksichtigung der Schlagkraft der einzelnen Feuerwehren des Pflichtbereiches und der Eignung ihrer Kommandanten aus ihren Reihen den Pflichtbereichskommandanten und dessen Stellvertreter mit Bescheid zu ernennen. Vorstellungsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist die Vorstellung zulässig, die nur innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung dieses Bescheides schriftlich oder telegrafisch beim Gemeindeamt eingebracht werden kann. Die Vorstellung hat den bekämpften Bescheid zu bezeichnen und einen begründeten Antrag zu enthalten. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner W. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 20. Pichler Helmut und Gerda; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück 303/1, KG. Engerwitzdorf (Drosselweg); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, die Grundeigentümer Helmut und Gerda Pichler haben am 21.02.2017 um Umwidmung einer Teilfläche ihres Grundstückes Nr. 303/1, KG, Engerwitzdorf, von Grünland in Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 1.500 m² angesucht. Nach § 16 Abs. 1 Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF und des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Engerwitzdorf vom 20.10.2016 ist eine Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Aufgrund der von der Firma Eitler und Partner aus Linz erstellten Kostenaufstellung (Anlage 4 der Vereinbarung) wird ein Sparbuch in Höhe von € 69.000,00 (Anlage 5 der Vereinbarung) seitens der Grundeigentümer vorgelegt. Die Kostenschätzung beinhaltet die Infrastrukturen: Wasserleitungs-, Kanal- und Straßenbau. Da sämtliche Kosten durch die Grundeigentümer übernommen werden, wurden bei der Kostenschätzung die Mindestanschlussgebühren für Wasser und Kanal entsprechend berücksichtigt. Aufgrund der zu erwartenden Straßenbaukosten und der Bestimmung des § 21 der Bauordnung (Anrechnung von Vorleistungen zum Straßenbau) werden voraussichtlich keine Verkehrsflächenbeiträge anfallen. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung soll auch die Firma Eitler und Partner aus Linz mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung der oben angeführten Infrastrukturmaßnahmen betraut werden. Das Angebot vom 14.05.2018 lautet auf € 15.000,-- netto. Die Abrechnung erfolgt nach standardisierten Berechnungseinheiten und Baukostenberechnung für nicht standardisierte Bauwerke. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung mit den Grundeigentümern Helmut und Gerda Pichler, Engerwitzdorf 1, 4209 Engerwitzdorf, gem. § 16 Abs.1. Z 11 OÖ. ROG 1994 idgF anlässlich der Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 303/1, KG. Engerwitzdorf beschließen. Die Vereinbarung sowie die dazugehörigen Anlagen sind dem Protokoll angehängt. Weiters möge der Gemeinderat auch die Firma Eitler und Partner mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung in Höhe von € 15.000,-- netto beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Fürst Veronika; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück 3343/1, KG. Klendorf (Blumenweg); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, die Grundeigentümerin Veronika Fürst hat am 14.02.2018 um Umwidmung einer Teilfläche Ihres Grundstückes Nr. 3343/1, KG. Klendorf, von Grünland in Bauland-Wohngebiet im Ausmaß von ca. 4.400 m² angesucht. Nach § 16 Abs. 1 Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF und des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Engerwitzdorf vom 20.10.2016 ist eine Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Aufgrund der von der Firma Eitler und Partner aus Linz erstellten Kostenaufstellung (Anlage 4 der Vereinbarung) wird eine Bankgarantie bzw. ein Sparbuch in Höhe von € 161.300,00 (Anlage 5 der Vereinbarung) seitens der Grundeigentümerin vorgelegt. Die Kostenschätzung beinhaltet die Infrastrukturen: Wasserleitungs-, Kanal- und Straßenbau. Da sämtliche Kosten durch die Grundeigentümerin übernommen werden, wurden bei der Kostenschätzung die Mindestanschlussgebühren für Wasser und Kanal entsprechend berücksichtigt. Aufgrund der zu erwartenden Straßenbaukosten und der Bestimmung des § 21 der Bauordnung (Anrechnung von Vorleistungen zum Straßenbau) werden voraussichtlich keine Verkehrsflächenbeiträge anfallen. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung soll auch die Firma Eitler und Partner aus Linz mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung der oben angeführten Infrastrukturmaßnahmen betraut werden. Das Angebot vom 06.03.2018 lautet auf € 29.545,00 netto. Die Abrechnung erfolgt nach standardisierten Berechnungseinheiten und Baukostenberechnung für nicht standardisierte Bauwerke. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt beraten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung mit der Grundeigentümerin Veronika Fürst, Bach 5, 4209 Engerwitzdorf, gem. § 16 Abs.1. Z 11 OÖ. ROG 1994 idgF anlässlich der Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes 3343/1, KG Klendorf beschließen. Die Vereinbarung sowie die dazugehörigen Anlagen sind dem Protokoll angehängt. Weiters möge der Gemeinderat auch die Firma Eitler und Partner mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung in Höhe von € 29.545,00 netto beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 22. Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH. und Inreiter Marianne; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück Nr. 243/2, KG. Engerwitzdorf (Wabengasse); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erläutert, die Grundeigentümerin Marianne Inreiter hat am 25.10.2017 um Umwidmung ihres Grundstücks Nr. 243/2, KG. Engerwitzdorf, von Grünland in Bauland-Wohngebiet angesucht. Aufgrund des § 16 Abs. 1 Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF und des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Engerwitzdorf vom 20.10.2016 ist eine Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Da seitens der Grundbesitzerin die Verwertung des genannten Grundstückes durch die Firma Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH. aufgrund der vorliegenden Projektbeschreibung beabsichtigt ist, wurden beide als Vertragspartner in die Vereinbarung mitaufgenommen. Aufgrund der von der Firma Eitler und Partner aus Linz erstellten Kostenaufstellung (Anlage 4 der Vereinbarung) wird eine Bankgarantie in Höhe von € 260.600,00 (Anlage 5 der Vereinbarung) seitens der Nutzungsinteressentin vorgelegt. Die Kostenschätzung beinhaltet die Infrastrukturen Wasserleitungs-, Kanal- und Straßenbau. Da sämtliche Kosten durch die Nutzungsinteressentin übernommen werden, wurden bei der Kostenschätzung die Mindestanschlussgebühren für Wasser und Kanal entsprechend berücksichtigt. Aufgrund der zu erwartenden Straßenbaukosten und der Bestimmung des § 21 der Bauordnung (Anrechnung von Vorleistungen zum Straßenbau) werden voraussichtlich keine Verkehrsflächenbeiträge anfallen. Mit dem Abschluss dieser Vereinbarung soll auch die Firma Eitler und Partner aus Linz mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung der oben angeführten Infrastrukturmaßnahmen betraut werden. Das Angebot vom 06.03.2018 lautet auf € 37.005,00 netto. Die Abrechnung erfolgt nach standardisierten Berechnungseinheiten und Baukostenberechnung für nicht standardisierte Bauwerke. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Vereinbarung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung mit der Nutzungsinteressentin Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH. und der Grundeigentümerin Marianne Inreiter, Hauptstraße 40, 4210 Gallneukirchen, gem. § 16 Abs.1. Z 11 OÖ. ROG 1994 idgF anlässlich der Umwidmung des Grundstückes 243/2, KG. Engerwitzdorf beschließen. Die Vereinbarung sowie die dazugehörigen Anlagen sind dem Protokoll angehängt. Weiters möge der Gemeinderat auch die Firma Eitler und Partner mit der Planung, Bauleitung, Baustellenkoordination und Vermessung in Höhe von € 37.005,00 netto beauftragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 23. Zu- und Abtretung in das öffentliche Gut im Bereich der neuen Wohnanlage in Schweinbach (Lebensräume - Amtshausstraße) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, im Zuge der Planung der neuen Wohnanlage der Wohnungsgenossenschaft Lebensräume in Schweinbach (Amtshausstraße) wurde gemeinsam mit der Straßenverwaltung der künftige geänderte Verlauf des Gehsteiges und des Parkplatzes entlang der Gusenbachstraße abgesprochen. Der Gehsteig verläuft aus Sicherheitsgründen künftig nördlich der geplanten Parkplätze. Die Parkplätze parallel zur Gusenbachstraße wiederum gehören grundsätzlich zur Wohnanlage und nicht zum öffentlichen Gut. Daher ist ein Grundtausch auf beiden Seiten notwendig. Vom Vermessungsbüro DI Bauer liegt ein vorläufiger Vermessungsplan vom 24.04.2018, GZ 16439 vor. Demnach tritt die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Lebensräume eingetragene Genossenschaft m.b.H eine Fläche von ca. 75 m² aus Parzelle Nr. 2273/1, KG. Engerwitzdorf, kostenlos in das öffentliche Gut Parzelle Nr. 2273/4, KG. Engerwitzdorf, ab. Die Gemeinde wiederum wird ca. 95 m² der Parzelle Nr. 2478/2, KG. Engerwitzdorf, öffentliches Gut kostenlos an die neugeschaffene Parzelle Nr. 2273/5, KG. Engerwitzdorf (Wohnungsgenossenschaft Lebensräume) übergeben. Die Verbücherung erfolgt gem. §15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Hierfür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Kosten für die Vermessung und die grundbücherliche Durchführung werden von der Lebensräume eGenmbH übernommen. Die Anlage ist bereits fertiggestellt. Im Zuge der Vermessungsarbeiten wurden von diesem Grundstück sämtliche Grundbuchsdaten durch das Vermessungsbüro bzw. durch die Gemeinde geprüft. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den angeführten Grundtausch in und aus dem öffentlichen Gut entsprechend dem vorliegenden vorläufigen Teilungsplan GZ 16439 vom 24.04.2018 des Vermessungsbüros DI Bauer aus Linz sowie die Widmung dieser Fläche zum Gemeingebrauch und aus dem Gemeingebrauch beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24. Amtshauserweiterung, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl stellt fest, die Gesamtkosten laut Schätzung des Architekten vom 20.04.2017 inklusive der zusätzlichen Kosten für die erforderlichen Spezialtiefbauten betragen EUR 606.000,00 inkl. USt. Diese Summe hat das Land OÖ im Rahmen des Kostendämpfungsverfahrens anerkannt. Gewerke (alle Beträge inkl. Ust) Geschätzte Summe Beauftragte Summe bisher Geplante Vergaben geschätzte Endsummen Konzeptplanung (2016)   € 3.600,00   € 3.600,00 Planungsleistung, Bauleitung € 59.328,00 € 59.328,00   € 59.328,00 Baukoordination   € 2.431,20   € 2.431,20 Projektbeaufsichtigung € 2.520,00   € 2.520,00 Statische Bearbeitung € 3.864,00 € 3.864,00   € 3.864,00 Geotechnisches Gutachten € 2.614,00 € 2.613,66   € 2.473,60 Sonderfachplaner Elektro und Haustech.   € 5.700,00   € 5.700,00 Haustechnik € 19.800,00 € 28.062,60   € 29.387,46 Elektroarbeiten € 49.800,00 € 49.584,90   € 50.575,96 Baumeister € 174.600,00 € 169.922,35   € 150.000,00 Schwarzdecker-, Spengler-, Fassadenarb. € 60.600,00 € 41.015,54   € 37.378,92 Sonnenschutzarbeiten € 9.000,00 € 4.257,60   € 4.257,60 Glastrennwände € 20.664,00 € 19.516,82   € 22.749,16 Aluminiumportale € 59.400,00 € 64.512,00   € 63.099,76 Trockenbauarbeiten € 37.200,00 € 30.325,86   € 28.585,43 Bautischlerarbeiten € 7.200,00 € 9.906,00   € 5.063,63 Estrich und Holzboden € 40.320,00 € 22.644,60   € 18.706,94 Malerarbeiten € 12.096,00 € 13.604,40   € 15.000,00 Spezialtiefbau € 18.000,00 € 17.498,28   € 15.540,74 Bewegliche Möblierung € 22.800,00 € 39.566,32   € 39.354,01 Einbaumöbel € 9.000,00 € 9.841,20   € 9.463,32 Fliesenleger   € 361,20   € 354,00 Dachaufstieg   € 4.260,00   € 4.260,00 Telefonanlage   € 2.100,00   € 2.089,80 Ladestationen (Fa. Stadler)   € 4.981,70   € 4.981,70 Codeschloss ein- und ausbauen   € 830,89   € 830,89 Endreinigung   € 407,70   € 407,70 Farbkonzept und Raumgestaltung   € 5.328,00   € 5.328,00 Schließanlage   € 1.284,00   € 1.284,00 Schiebetüranlage Bürgerservice     € 6.841,80   Karussellschrank für Baurecht     € 3.606,89   Raumakustik     € 2.238,00   Außenanlage     € 363,30   Gesamtsumme vor GRB € 606.286,00 € 616.268,82 € 13.049,99 € 588.615,82 Gesamtsumme nach GRB € 606.286,00 € 629.318,81 € 601.665,81 24a. Vergabe für die Errichtung einer automatischen Schiebetüranlage; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erläutert, durch die sehr gute Kostenentwicklung für das Vorhaben der Amtshauserweiterung, können weitere Aufträge für dieses Projekt vergeben werden. Der Schließmechanismus der Glasschiebeelemente im Bürgerservice sowie die Verschlüsse der einzelnen Glaselemente sind derzeit im Boden verankert. Zum Öffnen der Schiebetür muss jeder Mechanismus separat per Hand auf sehr umständliche Art geöffnet werden. Zur Verbesserung dieser Situation soll eine automatische Schiebetüranlage errichtet werden. Folgende Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen: Reihung Firma Kosten (inkl. USt) 1 Fa. Wartecker GmbH. aus Haidershofen € 6.841,80 2 Fa. Dormakaba Austraia GmbH aus Eugendorf € 8.661,14 Nach Prüfung der Angebote ergibt sich, dass die Firma Wartecker GmbH. aus Haidershofen für die Errichtung einer automatischen Schiebetüranlage als Billigstbieter hervorgeht. Die Auftragssumme beträgt € 6.841,80 inkl. USt. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Errichtung einer automatischen Schiebetüranlage für den Eingangsbereich zum Bürgerservice an die Firma Wartecker GmbH. aus Haidershofen zum Preis von € 6.841,80 inkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0100 gesichert. GVM Mayrbäurl hält fest, die Punkte 24 a, b und c haben nicht ursächlich mit der Amtshauserweiterung zu tun, daher werde die FPÖ-Fraktion diesen zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24b. Nachtragsbeschluss über die Vergabe eines Karussellschrankes; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, aufgrund der sehr hohen Anzahl an Bauakten wurde im Bereich der Abteilung Baurecht ein neuer Karussellschrank angekauft. Da bereits im ganzen Haus ein System der Firma Grazer & Co verwendet wird, erging der Auftrag an die Firma Grazer & Co aus Großau. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für den Ankauf eines Karussellschrankes für die Amtshauserweiterung an die Firma Grazer & Co aus Großau zum Preis von € 3.606,89 inkl. USt. nachträglich beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0420 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24c. Nachtragsbeschluss über die Vergabe von raumakustischen Maßnahmen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, im Bereich der neuen Räumlichkeiten der Bautechnik kam es durch die vielen schallreflektierenden Flächen zu einem erhöhten Schall- und Lärmpegel, der im normalen Bürobetrieb (gleichzeitige Telefonate und Besprechungen) zu Akustikproblemen führte. Als Lösung für die Problematik wurden Schallabsorber an den Wänden und an der Decke angebracht, da bereits in den Kindergärten sehr gute Erfahrungen mit diesen Elementen erzielt wurden. Folgende Firmen wurden zur Angebotslegung eingeladen: Reihung Firma Kosten (inkl. USt) 1 Fa. Zehetmayr Raumakustik GmbH. aus Kefermarkt € 2.238,00 2 Fa. Trikustik GesmbH. aus Rappottenstein € 2.413,56 Nach Prüfung der Angebote geht die Firma Zehetmayr für die Errichtung von raumakustischen Maßnahmen als Billigstbieter hervor. Die Auftragssumme beträgt € 2.238,00 inkl. USt. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Errichtung von raumakustischen Maßnahmen für die Amtshauserweiterung an die Firma Zehetmayr Raumakustik GmbH. aus Kefermarkt zum Preis von € 2.238,00 inkl. USt. nachträglich beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0420 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Ing. Freudenthaler ist während der Abstimmung nicht im Saal. 24d. Nachtragsbeschluss über die Vergabe von Gartenarbeiten; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl gibt bekannt, die Firma Maschinenring Gusental aus Katsdorf ist für die Grünraumpflege bei den öffentlichen Einrichtungen verantwortlich und führte deshalb auch die Arbeiten zur Wiederherstellung der Grünflächen im Bereich der Amtshauserweiterung zum Preis von € 363,30 durch. Die Verrechnung erfolgte am Konto 05/010/010 Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Gartenarbeiten für die Amtshauserweiterung an die Firma Maschinenring aus Katsdorf zum Preis von € 363,30 inkl. USt. nachträglich beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/010/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: FPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. GRM Ing. Freudenthaler ist während der Abstimmung nicht im Saal. 25. Vergaben für die Errichtung des neuen Hochbehälters 8 in Zinngießing; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 12.10.2017 die Firma Eitler aus Linz mit der Bauleitung zur Errichtung eines neuen Hochbehälters im Bereich Zinngießing mit rund 2.000 m³ Fassungsvermögen sowie einer Notwasserversorgung mit der LINZ AG beauftragt. Der Planer hat folgende Gewerke ausgeschrieben: Öffentliche Verfahren --> Baumeisterarbeiten Nicht offenes Verfahren ohne vorherige Bekanntgabe --> Elektroarbeiten, Installationsarbeiten, Behälterbauarbeiten und Statikplanung Die Vergaben der einzelnen Gewerke erfolgen unter den nächsten Tagesordnungspunkten. Gewerke (alle Beträge exkl. Ust) Geschätzte Summe Beauftragte Summe bisher Geplante Vergaben geschätzte Endsummen Planung (GR 23.03.15) 100.000 97.510,00 Bauleitung (GR 12.10.17) 95.000 89.990,00 Baumeister(GR 24.05.18) 1.400.000 984.914,65 Elektroarb. (GR 24.05.18) 80.000 68.146,38 Niro-Leitungen und maschinelle Ausrüstung (GR 24.05.18) 150.000 159.135,34 Niro-Behälter (GR 24.05.18) 900.000 569.667,70 Statikplanung (GR 24.05.18) 8.000 5.700,00 Vertrag Linz AG (GR 12.04.18) 100.000 105.000,00 Überprüfung der Leitungen 5.000 Gesamtsumme vor GRB 2.833.000 292.500 1.787.564,07 Gesamtsumme nach GRB 2.080.064,07 25a. Baumeisterarbeiten; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, das Zivilingenieursbüro DI Eitler & Partner hat diese Arbeiten im offenen Verfahren mit Bestbieterprinzip ausgeschrieben. Die Baukosten schätzte das Büro Eitler und Partner auf € 1.400.000,00. Die Angebotsöffnung am 23.04.2018 ergab nach Prüfung folgendes Ergebnis: Das Planungsbüro arbeitete nachstehende Vergabevorschlag aus: Der Auftrag soll an die bestbietende Firma NSB Neu San Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag bei Freistadt gemäß Angebot vom 23.04.2018 mit einer Angebotssumme von € 984.914,65 exkl. USt vergeben werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für die Durchführung der Baumeisterarbeiten beim Hochbehälter Zinngießing HB 8 an die bestbietende Firma NSB Neu San Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag bei Freistadt zum Preis von € 984.914,65 exkl. USt. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25b. Elektroarbeiten; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, das Zivilingenieursbüro DI Eitler & Partner schrieb diese Arbeiten im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung aus. Die Baukosten schätzte das Büro Eitler und Partner auf € 80.000,--. Die Angebotsöffnung am 23.04.2018 ergab nach Prüfung folgendes Ergebnis: Das Planungsbüro arbeitete nachstehenden Vergabevorschlag aus. Der Auftrag soll an die billigstbietende Firma Enzelberger GmbH, Daimlerring 9, 4493 Wolfern gemäß Angebot vom 23.04.2018 mit einer Angebotssumme von € 68.146,38 exkl. USt vergeben werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für die Durchführung der Elektroarbeiten beim Hochbehälter Zinngießing HB 8 an die billigstbietende Firma Enzelberger GmbH, Daimlerring 9, 4493 Wolfern zum Preis von € 68.146,38 exkl. USt. vergeben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25c. Niro Installationsarbeiten und maschinelle Ausrüstung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, das Zivilingenieursbüro DI Eitler & Partner schrieb diese Arbeiten im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung aus. Die Baukosten schätzte das Büro Eitler und Partner auf € 150.000,--. Die Angebotsöffnung am 23.04.2018 ergab nach Prüfung folgendes Ergebnis: Das Planungsbüro arbeitete nachstehenden Vergabevorschlag aus. Der Auftrag soll an die billigstbietende Firma Forstenlechner, Kramelsbergstraße 11, 4320 Perg gemäß Angebot vom 23.04.2018 mit einer Angebotssumme von € 159.134,34 exkl. USt vergeben werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für die Durchführung der Niro Installationsarbeiten sowie der maschinellen Ausrüstung beim Hochbehälter Zinngießing HB 8 an die billigstbietende Firma Forstenlechner, Kramelsbergstraße 11, 4320 Perg um Preis von € 159.134,34 exkl. USt. vergeben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25d. Behälterbauarbeiten; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, das Zivilingenieursbüro DI Eitler & Partner schrieb diese Arbeiten im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung aus. Die Baukosten schätzte das Büro Eitler und Partner auf € 900.000,--. Die Angebotsöffnung am 23.04.2018 ergab nach Prüfung folgendes Ergebnis: Das Planungsbüro arbeitete nachstehenden Vergabevorschlag aus. Der Auftrag soll an die billigstbietende Firma Forstenlechner, Kramelsbergstraße 11, 4320 Perg gemäß Angebot vom 23.04.2018 mit einer Angebotssumme von € 569.667,70 exkl. USt vergeben werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für die Errichtung der Niro Behälter beim Hochbehälter Zinngießing HB 8 an die billigstbietende Firma Forstenlechner, Kramelsbergstraße 11, 4320 Perg um Preis von € 569.667,70 exkl. USt. vergeben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25e. Statikplanung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, das Zivilingenieursbüro DI Eitler & Partner holte 3 Angebote für die Berechnung der Statik für den Hochbehälter Zinngießing HB 8 ein. Die Kosten schätzte das Büro Eitler und Partner auf € 8.000,-- Nach Prüfung der Angebote liegt folgendes Ergebnis vor: Das Planungsbüro arbeitete nachstehenden Vergabevorschlag aus. Der Auftrag soll an die billigstbietende Firma Aigner und Partner ZT GmbH aus Linz zum Preis von € 5.700,-- exkl. USt vergeben werden. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, dass der Auftrag für die Statikplanung beim Hochbehälter Zinngießing HB 8 an die billigstbietende Firma Aigner und Partner ZT GmbH aus Linz um Preis von € 5.700,00 exkl. USt. vergeben wird. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 26. Bericht von der Firma GUT betreffend die Brunnenstandortsuche im Bereich Schweinbach Radenau; Vergaben für die Errichtung einer weiteren Grundwassersonde im Bereich Schweinbach; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.12.2011 das Planungsbüro Eitler und Partner mit der Suche von neuen Wasserversorgungsmöglichkeiten beauftragt. Die Standortsuche für einen neuen Trinkwasserbrunnen führte die Firma Gut aus Linz in Zusammenarbeit (im Auftrag) mit der Firma Eitler durch. Der Gemeinderat hat am 26.03.2015 für die Absicherung der Wasserversorgungsanlage die Suche nach einem weiteren Brunnenstandort östlich von Schweinbach durch Versuchsbohrungen mit den entsprechenden Pumpversuchen und Beprobungen beschlossen und die Firma GUT (Gemeinderatsbeschluss 15.12.2016) mit der Standortsuche eines neuen Brunnens beauftragt. Die Firma Reisinger aus Ennsdorf wurde mit der Errichtung einer Grundwassersonde (Gemeinderatsbeschluss 11.5.2017) beauftragt. Die Firma GUT übermittelte der Gemeinde den Bericht betreffend den neuen Brunnenstandort. Aus diesem geht hervor, dass ein neuer Brunnen in diesem Bereich nur 2 l/s liefern könnte, was für eine öffentliche Wasserversorgung jedoch weitaus zu gering ist. Die Wasserqualität entspricht der Trinkwasserverordnung. Aus Sicht der Firma GUT wäre ein weiterer Standort für eine Versuchsbohrung im Bereich der Flußgasse (siehe Plan) möglich. Bei der Standortwahl wurde ein Abstand zum bestehenden Brunnen (neben Tiefbehälter) von etwa 200m gewählt, um die gegenseitige Beeinflussung gering zu halten. Zur Klärung, ob der angesprochene Standort für einen neuen Brunnen geeignet ist, schlägt die Firma GUT folgende Vorgehensweise vor: * Herstellung einer neuen Grundwassersonde mit Ausbau DN 125 mm * Durchführung eines mindestens 14 tägigen Pumpversuchs * Entnahme von Grundwasserproben zur chemischen Analyse * Wasserspiegelaufzeichnungen in der geplanten Sonde sowie den bestehenden Entnahmebrunnen über mehrere Monate Nach Auswertung der Daten kann das weitere Vorgehen geplant werden. Die Firma Reisinger sollte die neuerliche Grundwassersonde zu den Preisen gemäß Angebot vom 03.04.2017 im Bereich der Flussgasse errichten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht der Firma GUT betreffend den neuen Brunnenstandort im Bereich Radenau zu Kenntnis nehmen. Weiters soll die Fa. Gut aus Linz mit der neuerlichen Abwicklung der Errichtung einer Grundwassersonde gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 15.12.2016 (Kosten rund € 4.000,-- exkl. USt.) beauftragt werden und die Firma Reisinger aus Ennsdorf mit der Errichtung einer weiteren Grundwassersonde im Bereich der Flußgasse gemäß Angebot vom 03.04.2017 zu den Preisen von rund € 35.000,-- exkl. USt. beauftragt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 27. Ansuchen von Herrn Ewald Pichler, Reith 7, 4209 Engerwitzdorf, betreffend der Umlegung des öffentlichen Gutes im Bereich Holzwiesen - Parzelle Nr. 2744/4, KG. Engerwitzdorf; Grundsatzbeschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, Herr Mag. Ewald Pichler ist Eigentümer der Grundstücke 2633 und 2634/2, KG. Engerwitzdorf, im Bereich des Schweinbacher Waldes, welche als Grünland gewidmet sind. Mit Ansuchen vom August 2017 ersucht er nun um die Umlegung der öffentlichen Wegparzelle 2744/4, KG. Engerwitzdorf, da diese derzeit seine beiden Grundstücke mittig durchschneidet und somit die Pflege dieser bzw. die Zufahrt zu den Grundstücken der anderen Anrainer erschwert. Die übrigen Anrainer würden der Wegumlegung in den östlichen und nördlichen Bereich des Grundstückes 2634/2, KG. Engerwitzdorf zustimmen. Die Gemeinde holte eine Voranfrage bei der Naturschutzbehörde bzw. Forstbehörde ein. Diese stellen die Zustimmung grundsätzlich in Aussicht, wenn das neue öffentliche Gut außerhalb des Waldgrundstückes verläuft. Dies ist grundsätzlich möglich, da sich die beiden Grundstücke des Antragstellers an einer Lichtung befinden und keine Bewaldung besteht. Aus Sicht der Gemeinde bzw. Straßenverwaltung könnte der Wegumlegung grundsätzlich zugestimmt werden. Die Baukosten für den neuen Weg sowie die Kosten für die Vermessung und Verbücherung sind vom Antragsteller zu übernehmen. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem Ansuchen von Herrn Ewald Pichler, Reith 7, 4209 Engerwitzdorf, betreffend die Umlegung des öffentlichen Gutes im Bereich Holzwiesen - Parzelle Nr. 2744/4, KG. Engerwitzdorf - grundsätzlich zustimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28. Ansuchen von Bewohnern der Ortschaft Niederkulm um Errichtung eines Ortskanales; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl stellt fest, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 15.03.2018 den Tagesordnungspunkt 10 zur neuerlichen Vorberatung dem Ausschuss für Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zugewiesen. Frau Dr. Wagner hat am 02.05.2018 neuerlich ein Schreiben betreffend dieses Ansuchen abgegeben, welches vollinhaltlich verlesen wird. Seitens der Gemeinde ist in nächster Zeit bzw. mittelfristig die Errichtung eines öffentlichen Kanales für die Ortschaft Niederkulm nicht geplant. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge das Ansuchen der Bewohner der Ortschaft Niederkulm um Errichtung eines Ortskanales ablehnen. Die Gemeinde hat in nächster Zeit bzw. mittelfristig die Errichtung eines öffentlichen Kanales für die Ortschaft Niederkulm nicht geplant. GVM DI Wagner betont, es hat sich bewährt, zusätzliche Informationen einzuholen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 29. Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf Erweiterung 2018; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kamerabefahrung und Dichtheitsüberprüfung); Auftragsvergabe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, die Projektanten holten für die Durchführung der Prüfmaßnahmen für den Bereich Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf-Erweiterung 2018 nachstehende Angebote ein. Nach Prüfung der Angebote liegt folgendes Ergebnis vor: 1. Maier-Bauer Prüftechnik GmbH aus Raab 9.786,00 exkl. USt. 2. RTi Austria GmbH aus Altenberg 14.082,72 exkl. USt. 3. A. Zaussinger aus Wartberg 14.816,00 exkl. USt. Die Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH aus Raab bietet mit € 9.786,00 – an und ist um € 4.296,72  (30,5 %) billiger als die RTI Austria und um € 5.030,- (33,9%) billiger als die A. Zaussinger GmbH. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses schlägt der Planer vor, die Arbeiten an die billigstbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH aus Raab zum Preis von € 9.786,00 exkl. USt. zu vergeben. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für die Überprüfungsarbeiten Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf-Erweiterung 2018 an die billigstbietende Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH aus Raab zum Preis von € 9.786,00 exkl. USt. zu vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 30. Straßenbenennung im Bereich des neu gewidmeten Baulandes im Bereich Gallusberg (Wiesingergründe); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl betont, für die künftige öffentliche Verkehrsfläche auf den Parzellen Nr. 48/16; 64/15; 65/11 und 65/12 KG. Niederkulm im Bereich der „Wiesingergründe“ ist eine Straßenbezeichnung zu beschließen. Der Ausschuss hat nachstehenden Vorschlag dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen: * Wiesingerweg Gemäß § 10 Oö. Straßengesetz 1991 idF LGBL. Nr. 61/2005 ist für eine Straßenbenennung ein Gemeinderatsbeschluss, jedoch keine Verordnung erforderlich. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, für die öffentliche Verkehrsfläche (siehe Plan) aus den Parzellen Nr. 48/16; 64/15; 65/11 und 65/12, KG. Niederkulm in der Ortschaft Gallusberg die Bezeichnung „Wiesingerweg“ festzulegen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 31. Berichte aus den Arbeitskreisen Gesunde Gemeinde Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé führt aus, am 7. Mai erhielt die Gemeinde zum 2. Mal das Qualitätszertifikat für die Gesunde Gemeinde überreicht. Dieses bestätigt, dass im Zeitraum 2015 – 2017 die Anforderungen hinsichtlich Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität erfüllt wurden. Er bedankt sich bei allen Beteiligten, die zur Erreichung des Zertifikates beigetragen haben. Am 19. Juni um 19:30 Uhr findet im Sitzungssaal der Gemeinde ein Vortrag zum Thema „Selbstwert steigern“ mit Frau Marion Eckerstorfer (Psychosoziale Lebens- und Sozialberaterin in Ausbildung unter Supervision) statt. Anmeldungen werden im Bürgerservice entgegengenommen. Abschließend berichtet Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé, dass in der nächsten Woche eine Arbeitskreissitzung stattfindet, wo weitere Aktivitäten geplant werden. 32. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet über die Entscheidung des Landes-Verwaltungsgerichtes: Die Beschwerde gegen das Bauvorhaben Wall-Schinagl wurde als unbegründet abgewiesen. b) Der Bürgermeister informiert, die Feuerwehr Schweinbach veranstaltet am 03. Juni 2018 die Fahrzeugsegnung mit anschließendem Frühschoppen. Die Hl. Messe beginnt um 10°° Uhr am Ortsplatz Schweinbach. Im Anschluss werden „Die Drawigen“ den Frühschoppen musikalisch umrahmen. Um 13:30 Uhr findet eine Einsatzübung statt, die sicher wieder ein Highlight wird. Die FF Schweinbach würde sich sehr freuen, sie bei der Fahrzeugsegnung begrüßen zu dürfen. c) Der Bürgermeister lädt im Namen der FF Treffling zum „Fire-Dance 2.0“ beim Reckeneder in Mittertreffling am 26. und 27. Mai 2018 ein. d) Der Bürgermeister gibt bekannt, das neue Kulturhaus-Programm für die Saison 2018/19 liegt seit heute auf. Jedes Gemeinderatsmitglied bekommt ein Programmheft. e) Der Bürgermeister animiert zu „Sie wählen – wir spielen“ - Wahl der Filme am 6. und 7. Juli für das Open-Air Sommerkino am Ortsplatz vor´m Schöffl. Online-Wahl auf unserer Homepage oder unter http://sommerkino.imschoeffl.at f) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Reichör, GVM Mag. Schwarzenberger, GVM Lehner Werner, GRM Meisinger MAS M.Sc., GRM Schwarz MBA und GRM Hohenwallner. 33. Allfälliges a) GVM Mayrbäurl ersucht, speziell bei den Infrastrukturvereinbarungen die integrierten Bestandteile als Anlage beizulegen. Der Bürgermeister antwortet, es wird eruiert, wie umfangreich diese Anlagen sind. b) GRM Mag. Seyer-Neulinger gibt bekannt, dass vor dem Zugangsbereich der Raiba in Mittertreffling ein Steinbankerl und ein Trog aufgestellt wurden. Sie erkundigt sich, ob das über Veranlassung der Gemeinde geschehen sei, was der Bürgermeister verneint. Sie erkundigt sich nach der weiteren Verwendung der Raiba-Räumlichkeiten nach deren Zusperren. Der Bürgermeister hat keine Informationen darüber. c) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé stellt fest, er habe als EU-Gemeinderat im Rahmen seiner Brüssel-Reise sehr interessante Eindrücke erhalten und lädt zur EU-Veranstaltung am 05.06.2018 Im Schöffl ein. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 12.04.2018 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:04 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 05.07.2018 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 05.07.2018 Vorsitzender Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied-FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 24.05.2018 1