Lfd.Nr.: 5, 2018 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 05.07.2018 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Johanna Haider (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Albert Doblhammer (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Werner Lehner (ÖVP) Günther Lehner (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Christian Lehner (SPÖ) Roland Auböck (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Andreas Grillnberger (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Gerhard Wolfmayr (ÖVP) für Sabine Link Ingrid Gattringer (ÖVP) für Andreas Riefershofer Johann Lehner (ÖVP) für Thomas Leopoldseder Es fehlten entschuldigt: Sabine Link Paul Pühringer Andreas Riefershofer Thomas Leopoldseder Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB I Irmgard Raml Tagesordnung 1 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 04.06.2018; Kenntnisnahme 2 Änderung des Dienstpostenplanes der Gemeinde Engerwitzdorf, Beschlussfassung 3 Ablauf Immobilienleasingvertrag Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling; Abschluss eines Kaufvertrages und eines Auflösungsvertrages mit der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH; Beschlussfassung 4 Rückgliederung und Auflösung der "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG"; Beschlussfassung 5 Erlassung einer Hundeabgabe-Verordnung; Beschlussfassung 6 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 1); Finanzierungsplan Nr. 03; Beschlussfassung 7 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2); Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung 8 Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 18 (Kanalsanierung Bereich Mittlere Gusen); Erstellung des Finanzierungsplanes-Nr. 01; Beschlussfassung 9 Energieoptimierung Gemeindegebäude; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung 10 Aufbahrungshalle am Friedhof Gallneukirchen, Erstellen des Finanzierungsplanes Nr.01; Beschlussfassung 11 Errichtung einer PV-Anlage mit Bürgerbeteiligung auf dem Bauhofgebäude (Fa. Helios); Beschlussfassung 12 Sanierung der Kanalanlagenteile im Bereich des RHV Mittlere Gusen, Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung 13 Güterweg „Amberg - Zufahrt Mühlberger - Neugschwandtner", Kostenaufteilung zwischen Land, Gemeinde und Interessenten; Beschlussfassung 14 Güterweg „Amberg - Zufahrt Mühlberger - Neugschwandtner", Einreihung in die Straßengattung Güterwege; Beschlussfassung einer Verordnung 15 Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn Franz Wöckinger über den Erwerb des Grundstückes Nr. 1590/2, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung eines Dammes aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung 16 Abschluss eines Kaufvertrages mit Frau Irene Hofbauer über den Erwerb des Grundstückes Nr. 731/4, KG. Niederkulm, für den errichteten Löschwasserbehälter im Bereich "Am Kropfberg"; Beschlussfassung 17 Christian Brückler; Grunderwerb aus Parzelle 2228, KG. Engerwitzdorf, für die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich "Zur Mühle / Schweinbacher Straße"; Grundsatzbeschlussfassung 18 Grundtausch und Abtretung aus dem öffentlichen Gut im Bereich der Ortschaft Engerwitzdorf (Rudelsdorfer Hubert und Andrea und Ehrenmüller Hannes) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung 19 Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn Alexander Kaufmann über die Veräußerung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle 1220/1, KG. Niederkulm, im Bereich der Alten Linzer Straße; Beschlussfassung 20 Ziegler Margit Mag., Am Rothenbühl 50, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" Parzelle 1464/25 KG. Holzwiesen im Ausmaß von 815 m²; Beschlussfassung 21 Ritzberger Kurt, Stögerweg 13, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" Parzelle Nr. 2414 und im Bereich 2419/3, 2419/1, KG. Engerwitzdorf im Gesamtausmaß von ca. 1.800 m²; Beschlussfassung 22 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 66 (Prammer - Sonderausweisung); Beschlussfassung 23 Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" (Baufluchtlinie im Bereich VS Engerwitzdorf-Schweinbach); Beschlussfassung 24 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 67 (Frühwirth - Heideweg); Beschlussfassung 25 Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH., Stambach 77, 4822 Bad Goisern; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzelle Nr. 243/2 KG Engerwitzdorf; Beschlussfassung 26 Änderung der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten ab dem Schuljahr 2018/19; Beschlussfassung 27 Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erlassung einer Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990; Beschlussfassung 28 Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung 28 a Vergabe der Sonnenschutzarbeiten 28 b Vergabe der Möblierung 28 c Vergabe der Glas- Aluminiumportale 29 Schülerausspeisung der Gemeinde Engerwitzdorf; Festlegung der Entgelte - Tarifanpassung; Beschlussfassung 30 Berichte aus den Arbeitskreisen 31 Altstoff-Sammelinsel Langwiesen; Bericht des Bürgermeisters über die Vergabe von Gewerken 32 Bericht des Bürgermeisters 33 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 26.06.2018 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 24.05.2018 bis zur heutigen Sitzung während der Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:13 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 04.06.2018; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Gemeinde: Wasserleitungs- und Kanalnetz - nicht an das Kanalnetz angeschlossene Gebiete und Haushalte (Anzahl) - Wasserversorgung der nicht angeschlossene Kanal-Gebiete; - vorhandene Gemeindewasserversorgung in nicht angeschlossenen Kanal-Gebieten - warum wurde nicht gleichzeitig Kanal mitverlegt - Einnahmen Kanalgebühren und Anschlussgebühren 2016+2017 - Gesamtausgaben für Kanal 2016+2017 - Kanalgebührenrücklage Im Gemeindegebiet Engerwitzdorf sind rund 89 % der Objekte an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen. Neben dem öffentlichen Kanalnetz existieren noch private Pflanzenkläranlagen (Schmiedgassen, Zinngießing, Niederreitern). An diese sind Objekte außerhalb des Pflichtbereiches angeschlossen. Die restlichen Objekte ohne Kanalanschluss außerhalb des Pflichtbereiches (50 Meter) entsorgen über eine Senkgrube. Darüber hinaus besteht für rund 20 Landwirte im Pflichtbereich eine Ausnahmegenehmigung. Folgende Gebiete der Gemeinde Engerwitzdorf sind derzeit nicht an das Kanalnetz angeschlossen: * Teilbereiche in Engerwitzberg, Gallusberg, Langwiesen, Linzerberg, Niederthal, Schmiedgassen, Steinreith und Zinngießing * Hohenstein, Niederkulm und Niederreitern * in div. Ortschaften: vereinzelte Objekte außerhalb des Pflichtbereiches (z.B. Aigen, Au, Amberg, Gratz, Engerwitzdorf,…) Die Wasserversorgung der oben angeführten Gebiete erfolgte teilweise durch die Gemeinde bzw. durch Genossenschaften oder durch private Wasserleitungen (Brunnen) außerhalb des Pflichtbereiches. Ein zeitgleicher Kanalbau mit der Wasserversorgung wurde seinerzeit nicht geplant bzw. war teilweise auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich. Meist gab es für den Wasserleitungsbau andere Notwendigkeiten als für den Kanalbau. Auch das war und ist ein wesentlicher Grund, warum diese beiden Infrastruktureinrichtungen nicht parallel errichtet wurden bzw. werden. Darüber hinaus waren Ausnahmegenehmigungen für die landwirtschaftlichen Objekte Grund für die Nichterrichtung von Kanalsträngen. Einnahmen der Kanalgebühren und der Kanalanschlussgebühren: Kanalgebühren 2016 € 1.580.870,00 Kanalgebühren 2017 € 1.481.620,00 Kanalanschlussgebühren 2016 € 228.750,00 Kanalanschlussgebühren 2017 € 218.369,00 Gesamtausgaben für den Kanal: Gesamtausgaben OHH 2016 € 1.942.635,00 Gesamtausgaben AOHH 2016 € 60.362,00 Summe 2016 € 2.002.997,00 Gesamtausgaben OHH 2017 € 1.830.916,00 Gesamtausgaben AOHH 20017 € 250.915,00 Summe 2017 € 2.081.831,00 Kanalgebührenrücklage Stand der ABA-Rücklage (Betrieb) per 31.12.2017 € 2.662.175,00 Stand der ABA-Rücklage (IB-Inv.) per 31.12.2017 € 712.445,00 Summe per 31.12.2017 € 3.374.620,00 Punkt 2: Schulküche - Anzahl Mitarbeiter und Stundenausmaß - Personalkosten 2017 - durchschnittliche Tagesportionen - Gesamtportionen 2017 - Einnahmen-Ausgabengegenüberstellung 2017 (ohne Personalkosten) In der Schulküche sind mit Stand 31.12.2017 vier Mitarbeiterinnen mit einem Gesamtstundenausmaß von 78 Wochenstunden (1,95 PE) beschäftigt. Die Personalkosten betrugen 2017 lt. Rechnungsabschluss: € 77.657,34; an internen Verwaltungskosten fielen lt. Produktrechnung im gleichen Zeitraum € 23.592,58 an. In der Schulküche wurden 2017 durchschnittlich 233 Tagesportionen gekocht; die Gesamtportionen betrugen 2017 rund 49.000. Gegenüberstellung der Einnahmen-Ausgaben 2017: Einnahmen € 135.517,82 abzüglich Personalausgaben € 77.657,34 Zwischensumme € 57.860,48 abzgl. Sonstige Ausgaben € 43.341,54 Zwischensumme € 14.518,94 abzgl. Verwalt.Kosten + Afa € 25.530,96 Abgang 2017 € 11.012,02 Punkt 3: Fuhrpark - motorbetriebene gemeindeeigene Fahrzeuge - Ausgaben je Fahrzeug (Ankaufswert und laufende Kosten (z.B. Reparaturen, Versicherungen, Reifen, Instandhaltung, Serviceleistungen) bis Dez. 2017) - Gesamteinnahmen durch den Einsatz der Fahrzeuge 2017 - Einnahmen aus Veräußerung 2013-2017 - Ausgaben für Diesel und Benzin 2017 Der Fuhrpark der Gemeinde Engerwitzdorf besteht derzeit aus folgenden motorbetriebene Fahrzeugen: Fahrzeug Kennz. A-Jahr Ankaufspreis Gesamt-Ausgaben seit Anschaffung Treibstoffkosten 2017       Brutto LKW 1 UU 214A 2013 197.041 71.216 4.771 LKW 2 UU 187A 2006 161.625 177.710 4.063 Bagger UU 366A 2015 113.340 16.421 2.878 WVA-BUS UU 285A 2012 36.465 20.550 1.153 Traktor UU 115A 2014 85.300 29.025 3.370 Ford Transit UU 147A 2010 21.100 23.994 1.094 VW Caddy UU 166A 2012 17.150 12.910 436 Kleintraktor UU 339A 2011 47.900 20.972 790 ABA-VW-Bus UU 365A 2015 23.600 7.275 556 Opel Ampera UU 158A 2014 27.000 12.301 666 Renault Zoe UU 349A 2013 22.900 9.762 0 Peugeot UU 224A 2017 28.900 1.337 0 Twizzy UU 355A 2014 0 5.689 0 Hyundai UU 168A 2017 34.860 231 0 Die Anschaffungskosten und das Anschaffungsjahr der Fahrzeuge sowie die seit Anschaffung angefallenen Ausgaben bis 31.12.2017 sind in dieser Tabelle angeführt. Ebenso die Treibstoffkosten im Finanzjahr 2017 - diese betrugen insgesamt rund € 19.800,00. Durch den Einsatz der Bauhof-Fahrzeuge – vorwiegend für Nachbargemeinden - konnten im Finanzjahr 2017 rund € 800,00 (etwa 27 Fahrzeugstunden) vereinnahmt werden. Durch den Verkauf von Gemeindefahrzeugen konnte in den Jahren 2013 – 2017 in den Bereichen Bauhof, Kulturhaus und Gemeindeverwaltung ein Betrag von insgesamt brutto € 66.680,00 erzielt werden. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 04.06.2018 zur Kenntnis nehmen. GVM Mayrbäurl meint, keine Treibstoffkosten bei den E-Fahrzeugen ist nicht ganz richtig. Man sollte den konsumierten Strom mit dem Einspeisetarif gegenrechnen. Außerdem sollte die Kilometerleistung angeführt sein. Künftig überlegen, ob wieder ein VW-Caddy angeschafft wird. GRM Dr. Niebsch ist hinsichtlich Schulküche sehr beeindruckt, dass mit wenig Personalaufwand so viele Essen gekocht werden und schickt Lob an das Küchenteam für die tolle Leistung. Dies sei eine wichtige Grundlage für die Essenspreiserhöhung. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Änderung des Dienstpostenplanes der Gemeinde Engerwitzdorf, Beschlussfassung GRM Schwarz MBA stellt fest, der Dienstpostenplan der Gemeinde Engerwitzdorf, zuletzt geändert durch GR-Beschluss vom 14.12.2017, sollte in einigen Punkten geändert werden: 1. Amtsleitung, Öffentlichkeitsarbeit, 75% GD 18 Für die Öffentlichkeitsarbeit stand bisher die Fa. Elisabeth Leitner unter Vertrag, der jedoch mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 30.01.2018 endet. Die Aufgabe wird künftig durch eine eigene Mitarbeiterin im Haus übernommen. Ihr Dienstposten in der Amtsleitung soll daher von bisher 50% GD 20 auf 75% GD 18 aufgewertet werden. 2. Finanzabteilung, Kassenführung, 50% GD 16 Die Stelle konnte nach dem Ausscheiden von Martin Stelzhammer mangels geeigneter Bewerberinnen und Bewerber vorerst nicht nachbesetzt werden, weshalb der Gemeindevorstand Frau Mag. Claudia Litzlbauer mit 50% der Vollbeschäftigung nach GD 16 aufgenommen hat. Der dazugehörige Dienstposten GD 16 muss nun geschaffen werden. Bisher besetzt Frau Litzlbauer den freien Dienstposten GD 14. 3. Bau- und Umweltabteilung, Sekretariat Bautechnik, 100% GD 20 Der Aufgabenbereich Bautechnik ist in den letzten Jahren ungemein gewachsen. Aus diesem Grund sind Sachbearbeiter im Bereich Hochbau und im Bereich Infrastruktur-Leitungsnetz aufgenommen worden. Dieses Mehr an Sachbearbeitung erfordert auch eine zusätzliche Unterstützung im Sekretariatsbereich. Daher ist eine Sekretariatsstelle 100% GD 20 für die Bau- und Umweltabteilung, Bautechnik zu schaffen. 4. Bauhof Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2018 beschlossen, drei Mitarbeitern des Bauhofes eine Zulage zu gewähren, sofern der Gemeinderat den Dienstpostenplan entsprechend anpasst. Der bisherige Dienstposten VB II/p1 ist mit VB II/p1 ad personam, zwei Dienstposten VB II/p3 sind mit VB II/p2 ad personam festzulegen. Der Dienstpostenplan hat künftig folgendes Aussehen: Verwaltung DP (Beschluss GR 05.07.2018 DP-Bewertung neu DP Bewertung alt 1 GD 08.1 B II - VII 1 GD 12.2 B II - VII 0,75 GD 12.2 1 GD 12.2 B II - VI/N2 1 GD 13.EB 2 GD 14.EB 1,7 GD 14.4 1 GD 16.3 C I - V 1 GD 16.3 VB I/c 5,375 GD 16.3 0,55 GD 18.4 1,625 GD 18.5 VB I/c 5,45 GD 18.5 0,5 GD 18.6 VB I/c 0,5 GD 18.6 0,5 GD 20.3 VB I/d 2,45 GD 20.3 0,5 GD 22.5 Kulturhaus 1 GD 14.4 1,5 GD 18.5 1,5 GD 19.1 Bauhof 1 GD 17.3 VB II/p1 ad personam 2 GD 19.1 VB II/p2 ad personam 4 GD 19.1 1 GD 23.1 Gebäudetechnik 1 GD 19.1 1,925 GD 25.1 VB II/p5 3,075 GD 25.1 Schulküche 0,785 GD 21.8 0,4 GD 23.1 0,9775 GD 25.1 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss vorstehenden Dienstpostenplan beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Ablauf Immobilienleasingvertrag Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling; Abschluss eines Kaufvertrages und eines Auflösungsvertrages mit der OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, die OÖ. Kommunal-Immobilienleasing GmbH übermittelte der Gemeinde Engerwitzdorf aufgrund des Ablaufes des Immobilienleasingvertrages für die Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling einen Kauf- und Auflösungsvertrag. Beide Verträge muss der Gemeinderat beschließen; der Kaufvertrag ist auch notariell zu beglaubigen. Kaufgegenstand ist die von der Gemeinde auf dem Grundstück 554/12, EZ 853 KG Niederkulm als Superädifikat errichtete Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling. Der Kaufpreis beträgt € 2,320.121,48 (Punkt III des Kaufvertrages) und wird durch die während der Laufzeit von der Gemeinde geleistete Kautionszahlung in gleicher Höhe gegengerechnet, die zu begleichende Restzahlung beträgt daher € 0,00 (Punkt V des Kaufvertrages). Als Stichtag der Übergabe und Übergang von Nutzen und Gefahren wird der 30. September 2018 vereinbart. Dieser Stichtag gilt auch für den Auflösungsvertrag. Im Auflösungsvertrag ist neben dem oben angeführten Kaufvertrag auch die Auflösung des Bestandsvertrages vom 13.09.2001 bzw. 17.10.2001 sowie des Bestandsnachvertrages vom 20.11.2006 bzw. 03.01.2007 erforderlich (Punkt I des Auflösungsvertrages). Die Rechtsanwaltskanzlei Kammler & Koll prüfte die Vertragsentwürfe inhaltlich und befand sie für in Ordnung. Die Verträge werden als Beilagen zur Verhandlungsschrift gegeben. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die Abschlüsse des vollinhaltlich vorgebrachten Kaufvertrages und Auflösungsvertrages für das Leasingobjekt Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling mit Wirkung 30.9.2018 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Rückgliederung und Auflösung der "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG"; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA teilt mit, aus Anlass des Neubaus des Kulturhauses hat die Gemeinde Engerwitzdorf die Liegenschaftsverwaltung neu strukturiert. Mit Gesellschaftervertrag vom 11.12.2008 haben zu diesem Zweck die Gemeinde und der Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf eine Kommanditgesellschaft gegründet. Dabei wurde in der Gemeinderatssitzung vom 11.12.2008 die Aufgabe der Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Einrichtungen der Musik-, Heimat- und Kulturpflege sowie der Jugendpflege in diesen neu gegründeten Rechtsträger, nämlich die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“, ausgegliedert. Mit Einbringungsvertrag vom 9. Juli 2009 wurde der KG das zivilrechtliche Eigentum an der Liegenschaft EZ 869 (Grundstück 2321/1 mit 2.389 m²) sowie EZ 1065 (Grundstück 2321/3 mit 1.922 m², beide GB 45623 Engerwitzdorf in Form einer Sacheinlage übertragen. Auf diesen Liegenschaften errichtete die KG das Kulturhaus mit Jugendzentrum und vermietete dieses aufgrund des Bestandsvertrages vom 9. Juli 2009 an die Gemeinde Engerwitzdorf. Da die KG auch keinen Tätigkeitsbereich mehr hat, soll diese aufgelöst und sämtliche auf die KG übertragenen Aufgaben wieder von der Gemeinde selbst wahrgenommen werden. Der Vorsteuerberichtigungszeitraum hinsichtlich der Investitionen der KG läuft mit Ende 2018 ab. Die Auflösung soll durch Beschlussfassung der Gesellschafter erfolgen. Die Rechtsfolgen der Auflösung sind in der vorliegenden Auflösungsvereinbarung geregelt. Die Gemeinde ist Gesamtrechtsnachfolger der KG. Das bedeutet, dass die Gemeinde in sämtliche Rechte und Verbindlichkeiten der KG eintritt. Eine Übertragung einzelner Rechtsverhältnisse oder Vermögensgüter auf die Gemeinde ist nicht erforderlich. Somit gehen auch die Liegenschaften der KG in das Eigentum der Gemeinde über. GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss beschließen: (a) Die Aufgabe der Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von Einrichtungen der Musik-, Heimat- und Kulturpflege sowie der Jugendpflege wird auf die Gemeinde zurück übertragen und künftig wieder von der Gemeinde wahrgenommen. (b) Die Auflösung der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“, FN 324036z, wird genehmigt. (c) Der vorliegende Gesellschafterbeschluss betreffend die Auflösung der KG samt der vollinhaltlich vorgebrachten Vereinbarung über die Auflösung der „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ wird genehmigt und der Bürgermeister wird ermächtigt, diese für die Gemeinde zu unterfertigen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Erlassung einer Hundeabgabe-Verordnung; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA informiert, bislang legten die Gemeinden die Hundeabgabe mittels Hebesatz fest. Das Land OÖ machte nun im besonderen Abgangsgemeinden darauf aufmerksam, dass als Rechtsgrundlage zur Einhebung der Hundeabgabe eine Hundeabgabeverordnung zu erlassen ist. Der OÖ. Gemeindebund hat nun für alle oberösterreichischen Gemeinden eine Muster-Hundeabgabe-Verordnung ausgearbeitet. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GRM Schwarz MBA den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss die vollinhaltlich verlesene Hundeabgabe-Verordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 1); Finanzierungsplan Nr. 03; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA berichtet, der Gemeinderat beschloss zuletzt am 01. Februar 2018 für das Projekt ASKÖ Treffling – Sanierungsmaßnahmen (Teil1) den Finanzierungsplan Nr. 02 mit voraussichtlichen Gesamtkosten von € 80.000,00: Vorhaben Nr. 273 FinA: 16.01.2018 GRS: 01.02.2018 ASKÖ Treffling – Sanierungsmaßnahmen (Teil 1) FP 02 Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 Gesamt Planung/Bauleitung 4.700     4.700 Baumeisterarbeiten 61.656     61.656 Außenanlagen 6.130 7.238   13.368 Eigenleistungen 276     276 S u m m e 72.762 7.238 0 80.000           Einnahmen: 2017 2018 2019 Gesamt Allgem. Rücklage 57.486 605   58.091 Fußballverband   6.633   6.633 Landesbeitrag 15.000     15.000 Eigenleistung der Gde. 276     276 S u m m e 72.762 7.238 0 80.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 Die für heuer vorgesehene Sanierung der Tennisplätze ist abgeschlossen – ebenso sind die Beiträge des OÖ. Fußballverbandes und des ASKÖ-Dachverbandes im März 2018 eingegangen. Die endgültigen Gesamtkosten belaufen sich auf € 79.556,00 und liegen mit rund € 444,00 geringfügig unter den ursprünglich geschätzten Kosten. Der erstellte Finanzierungsplan Nr. 03 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 273 FinA: 19.06.2018 GRS: 05.07.2018 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 1) Entwurf FP 03 Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 Gesamt Planung/Bauleitung 4.700     4.700 Baumeisterarbeiten 61.656     61.656 Außenanlagen 6.130 6.794   12.924 Eigenleistungen 276     276 S u m m e 72.762 6.794 0 79.556           Einnahmen: 2017 2018 2019 Gesamt Allgem.Rücklage 57.486 -673   56.813 ASKÖ Dachverband   833   833 Fußballverband   6.634   6.634 Landesbeitrag 15.000     15.000 Eigenleistung der Gde. 276     276 S u m m e 72.762 6.794 0 79.556 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten endgültigen Finanzierungsplan Nr.03 für das Vorhaben ASKÖ Treffling – Sanierungsmaßnahmen (Teil1) mit einer Gesamtsumme von € 79.556,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2); Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA führt aus, im Vorjahr wurde der erste Teil der Dachsanierung durchgeführt. Für heuer ist die Umsetzung des zweiten Teils vorgesehen. Dafür sind im AO Haushalt für 2018 Gesamtkosten von netto € 80.000,00 veranschlagt worden. Die Finanzierung soll mit Bundesmittel im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) sowie mit einem Landesbeitrag und Beiträge des ASKÖ Dachverbandes bzw. des OÖ. Fußballverbandes erfolgen. Der Rest soll mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage abgewickelt werden. Seitens des BM für Finanzen gibt es eine schriftliche Zusicherung von 25 % (€ 20.000,00); dieser Betrag wurde bereits an die Gemeinde überwiesen. Das Land Oberösterreich hat förderungsfähige Kosten von rund € 67.000,00 anerkannt. Aufgrund der bisherigen Erfahrung kann mit einem Landesbeitrag von 20 % bzw. rund € 13.000,00 gerechnet werden. Seitens des Fußballverbandes und des Dachverbandes liegen noch keine Zusagen vor; wir rechnen mit einer ähnlichen Förderung wie beim Teil 1 der Sanierung im Vorjahr (rund € 7.000,00). Der Gemeindevorstand hat in seiner letzten Sitzung am 22. Mai 2018 bereits die Vergaben für die Dachsanierung beschlossen; die Durchführung soll nach Möglichkeit in der Sommerpause 2018 erfolgen. Der vom Gemeindeamt ausgearbeitete Finanzierungsplan Nr. 01 hat folgendes Aussehen: Vorhaben Nr. 274 FinA:19.06.2018 GRS: 05.07.2018 ASKÖ Treffling - Sanierungsmaßnahmen (Teil 2 - Klubgebäude) Entwurf FP 01 Ausgaben (Brutto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 5.000     5.000 Baumeisterarbeiten 75.000     75.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Allgem. Rücklage 40.000     40.000 ASKÖ Dachverband 3.500     3.500 Fußballverband 3.500     3.500 Landesbeitrag 13.000     13.000 Bundesmittel 20.000     20.000 S u m m e 80.000 0 0 80.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 01 für die Sanierungsmaßnahmen bei der ASKÖ Treffling (Teil 2 - Klubgebäude) mit einer Gesamtkostensumme von netto € 80.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 8. Abwasserbeseitigungsanlage Engerwitzdorf BA 18 (Kanalsanierung Bereich Mittlere Gusen); Erstellung des Finanzierungsplanes-Nr. 01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA stellt fest, im Bereich des Einzugsbereiches Mittlere Gusen (MIGU) ist die Sanierung des Kanalnetzes erforderlich. Der Bereich betrifft die Ortschaften Edtsdorf, Niederthal, Oberthal, Amberg, Bach, Klendorf, Wolfing, Au und Gratz. Die Sanierung ist aufgrund des Prüfbefundes nach der Kamerabefahrung erforderlich. Für die Erstellung des ersten Finanzierungsplanes werden die Gesamtkosten vorerst mit netto € 1,000.000,00 angenommen. Die Durchführung ist in den Jahren 2018/2019 vorgesehen. Im VA 2018 bzw. in der MFP war die Sanierung im Einzugsbereich Mittlere Gusen ursprünglich mit den bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen im Bereich Linz AG unter dem ao. Vorhaben ABA BA 17 mit Gesamtkosten von € 3 Mio abgebildet. Aufgrund des Umfanges und der zeitlichen sowie räumlichen Trennung wird der Anteil für den Bereich Mittlere Gusen herausgenommen und in den neuen Bauabschnitt 18 gegeben. Diese Maßnahme erscheint auch für die spätere Vermögensbewertung sinnvoll. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen im Bereich Linz AG ist für 2019/2020 vorgemerkt. Für dieses Vorhaben können keine Bundes- bzw. Landesmittel in Anspruch genommen werden, die Finanzierung ist durch die Entnahme aus der Kanalbaurücklage gedeckt. Der erstellte erste Finanzierungsplan für das Vorhaben ABA Engerwitzdorf BA 18 (Bereich MIGU) hat folgendes Aussehen: Vorhaben-Nr.: 834 FinA: 19.06.2018 GRS: 05.07.2018 ABA BA 18 (Einzugsbereich MIGU) FP 01 Entwurf Ausgaben (Netto): 2018 2019 2020 Gesamt Planung/Bauleitung 60.000 60.000   120.000 Baumeisterarbeiten 500.000 380.000   880.000 S u m m e : 560.000 440.000 0 1.000.000           Einnahmen: 2018 2019 2020 Gesamt Rücklagen 560.000 440.000   1.000.000 S u m m e : 560.000 440.000 0 1.000.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben dargestellten Finanzierungsplan Nr. 01 für das Vorhaben ABA Engerwitzdorf BA 18 (Einzugsbereich MIGU) mit einer geschätzten Gesamtsumme von netto € 1.000.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 9. Energieoptimierung Gemeindegebäude; Erstellung des Finanzierungsplanes Nr. 01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA informiert, für das AO Vorhaben Energieoptimierung Gemeindegebäude wurden im VA 2018 sowie in der MFP im Jahr 2019 insgesamt Beträge von € 150.000,00 vorgemerkt. Der Gemeinderat beschloss am 24. Mai 2018 die Umsetzung der Maßnahmen für die Energieoptimierung mit einer Nettosumme von € 139.100,00. Da wir in manchen Bereichen nicht oder nur teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, rechnen wir mit Aufwendungen von rund € 150.000,00. Wir haben für dieses Vorhaben auch im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) um Bundesmittel in Höhe von 25 % bzw. € 37.500,00 angesucht und diesen Betrag bereits erhalten. Darüber hinaus rechnen wir auch noch mit einem Landesbeitrag von € 18.000,00 (eine schriftliche Zusage liegt derzeit noch nicht vor). Die restliche Finanzierung ist durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage im Voranschlag 2018 bzw. in der MFP präliminiert worden. Der Finanzierungsplan Nr.01 stellt sich wie folgt dar: Vorhaben Nr. 751 FinA: 19.06.2018 GRS: 05.07.2018 Energieoptimierung - Gemeindegebäude Entwurf FP 01 Ausgaben: Ust/Vst Kontierung 2018 2019 Gesamt Amtshaus NB 5/010/614 25.200   25.200 Im Schöffl N 5/3801/614   24.400 24.400 VS Treffling B 5/2113/614 16.000   16.000 KG Schweinbach St.Ägidius N 5/2401/614   22.500 22.500 KG Treffling N 5/2402/614   18.900 18.900 Bauhof NB 5/617/614 19.700   19.700 KB Schweinbach N 5/2404/614   9.900 9.900 KB Treffling N 5/24085/614   10.900 10.900 Unvorhergesehenes       2.500 2.500 S u m m e     60.900 89.100 150.000             Einnahmen:     2018 2019 Gesamt Allgem. Rücklage   6/010/29811 14.400 80.100 94.500 Bundesförderung   6/010/870 37.500   37.500 Landesförderung   6/010/871 9.000 9.000 18.000 S u m m e     60.900 89.100 150.000 Abgang/Überschuss     0 0 0             N=Netto           B=Brutto           NB=tw. Netto/Brutto           GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr.01 für das AO Vorhaben Energieoptimierung Gemeindegebäude mit haushaltswirksamen Gesamtkosten von € 150.000,00 beschließen. GRM Pühringer W. meint, dieses Projekt könnte eventuell ein Thema für den Prüfungsausschuss sein. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 10. Aufbahrungshalle am Friedhof Gallneukirchen, Erstellen des Finanzierungsplanes Nr.01; Beschlussfassung GRM Schwarz MBA erinnert, der Gemeinderat beschloss am 14.12.2017 den Vertrag über die Nutzung der neuen Verabschiedungshalle am Friedhof in Gallneukirchen gemeinsam mit den Gemeinden Alberdorf, Altenberg, Unterweitersdorf und der Standortgemeinde Gallneukirchen sowie der röm. Kath. Pfarre Gallneukirchen. Der Anteil der Gemeinde Engerwitzdorf liegt bei 44,98 %. Das Amt der OÖ. Landesregierung hat EUR 885.000,00 als Gesamtkostenrahmen anerkannt. Die Stadtgemeinde Gallneukirchen stellte einen BZ-Antrag, die Erledigung dazu sieht BZ-Mittel in Höhe von 86 % bzw. € 761.100,00 vor. Der Rest in Höhe von € 123.900,00 ist durch Eigenmittel der Gemeinden aufzubringen. Der 44,98%ige Anteil der Gemeinde Engerwitzdorf beläuft sich auf € 55.731,00. Darauf aufbauend wurde folgender Finanzierungsplan Nr. 01 erstellt: Vorhaben Nr.860 FinA: 19.06.2018 GRS: 05.07.2018 Friedhof Gallneuk. (Aufbahrungs- und Verabschiedungshalle) (Anteil GDE EWD 44,98 %) FP 01 Entwurf Ausgaben (Brutto): 2017 2018 2019 Gesamt HK Anteil EWD 16.035 39.696   55.731 HK restl. Gemeinden 43.475 24.694   68.169 Darstellung BZ   761.100   761.100 S u m m e 59.510 825.490 0 885.000           Einnahmen: 2017 2018 2019   RL EWD 16.035 39.696   55.731 RL Gallneuk. 36.386 6.818   43.204 AB Alberndorf 3.457 8.648   12.105 AB Altenberg 175 432   607 AB Unterweitersdorf 3.457 8.896   12.353 Darstellung BZ         BZ Alberndorf   74.350   74.350 BZ Altenberg   3.729   3.729 BZ Engerwitzdorf   342.297   342.297 BZ Gallneukirchen   264.752   264.752 BZ Unterweitersdorf   75.872   75.872 S u m m e 59.510 825.490 0 885.000 Abgang/Überschuss 0 0 0 0 GRM Schwarz MBA stellt den Antrag, der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben angeführten Finanzierungsplan Nr. 01 für das außerordentliche Vorhaben „Aufbahrungshalle am Friedhof in Gallneukirchen“ mit einer Gesamtkostensumme von € 885.000,00 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal. 11. Errichtung einer PV-Anlage mit Bürgerbeteiligung auf dem Bauhofgebäude (Fa. Helios); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, die Firma Helios GmbH möchte auf dem Dach des Bauhofes eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 32,4 kWp errichten. Die Finanzierung erfolgt über ein Bürgerbeteiligungsmodell. Bürger können dabei sogenannte „Sonnenbausteine“ ab EUR 500,00 erwerben. Jährlich erfolgt dann die Auszahlung von 1/13 des eingesetzten Kapitals zuzüglich Zinsen. Die Errichtung der Anlage wird damit von der Helios GmbH alleine getragen; für die Gemeinde fallen keine Kosten an. Die Helios GmbH ist außerdem für den Betrieb der Anlage zuständig. Notwendige Wartungsarbeiten werden von der Helios GmbH auf eigene Kosten durchgeführt. Nach 13 Jahren geht die Anlage in den Besitz der Gemeinde über. Die Helios GmbH verpflichtet sich, für diese Zeitspanne eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden, die von der Nutzeranlage ausgehende Gefahren und Risiken gegenüber Dritten abdeckt, abzuschließen. Weiters kann die Gemeinde in diesem Zeitraum den Strom für den Bauhof aus der erzeugten Strommenge zu einem geringfügig günstigeren Preis als von der Linz AG beziehen. Die Errichtung einer eigenen Anlage (wie eigentlich für heuer budgetiert) ist somit hinfällig. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Errichtungs-, Betriebs- und Dachnutzungsvertrages sowie der Betriebsvereinbarung zum Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage iS § 16a EIWOG (Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz) stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Errichtungs-, Betriebs- und Dachnutzungsvertrag sowie die Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage iS § 16 ElWOG zwischen der Helios GmbH und der Gemeinde Engerwitzdorf zur Errichtung einer 32,4 kWp PV-Anlage mit Bürgerbeteiligung auf dem Bauhofgebäude abzuschließen. GVM Mayrbäurl findet die Bürgerbeteiligung gut, jedoch erscheint ihm der Preis zu hoch. In der Folge wird über das Preis-Leistungs-Verhältnis dieser Anlage diskutiert. GRM Dr. Niebsch begrüßt dieses Modell zumal Engerwitzdorf eine Energiespargemeinde ist. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 12. Sanierung der Kanalanlagenteile im Bereich des RHV Mittlere Gusen, Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl betont, im Zuge der Überprüfungsarbeiten der Zone B - Einzugsbereiches RHV Mittlere Gusen wurden diverse Schäden am öffentlichen Kanalnetz der Gemeinde festgestellt. Das Planungsbüro Eitler erarbeitete nachstehenden Sanierungsvorschlag. ca. 2.435m Haltungen Misch-, Schmutz und Regenwasserkanal (SK 2, SK 3, SK 4 und SK 5) 44 Schächte (SK 3) 15 Schächte (SK 4) 2 Schächte (SK 5) Die Baukosten für die angenommenen Sanierungsmaßnahmen werden auf rund € 771.500 exkl. USt. geschätzt. Für die Planung in der Bauausführungsphase, örtliche Bauaufsicht, Baustellenbesuche und die Erstellung eines Sanierungsberichtes fürs Land Oö. wurden 4 Projektanten zur Angebotslegung eingeladen: 1. Firma Eitler aus Linz € 35.035,-- exkl. USt. 2. Firma Warnecke Consult aus Steyregg € 36.700,-- exkl. USt. 3. Firma Karl & Peherstorfer aus Linz € 55.125,--exkl. USt. 4. Firma Thürriedl und Mayr aus Freistadt nicht angeboten Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, den Auftrag für die Durchführung der Planung und örtlichen Bauaufsicht für die Sanierung der Zone B (Einzugsbereich des RHV Mittlere Gusen) an die Firma Eitler aus Linz zum Angebotspreis von € 35.035,00 exkl. USt zu vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stellen 05/851180/0041 sichergestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GVM Haider ist während der Abstimmung nicht im Saal. 13. Güterweg „Amberg - Zufahrt Mühlberger - Neugschwandtner", Kostenaufteilung zwischen Land, Gemeinde und Interessenten; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, die Liegenschaftsbesitzer Franz Mühlberger, Niederthal 10 und DI Bettina Neugschwandtner, Niederthal 27, haben um den Ausbau ihrer Zufahrt als Güterweg angesucht. Es liegt eine Kostenschätzung des Landes vor, wonach sich die voraussichtlichen Kosten auf rund € 90.000,-- belaufen sollen. Die Güterwegabteilung übernimmt davon 55 %. Die restlichen 45 % hätten die Gemeinde und die Interessenten zu übernehmen. Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 22.12.1976 übernimmt die Gemeinde bei Güterwegbauvorhaben 50 % der durch öffentliche Mittel nicht gedeckten Kosten. Dies wären nach derzeitiger Kostenschätzung rund € 20.250,--. Die restlichen 50 % sind von den Interessenten zu übernehmen. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die angeführte Kostenaufteilung für die Errichtung des Güterweges „Amberg- Zufahrt Mühlberger – Neugschwandtner“ zwischen Land, Gemeinde und Interessenten beschließen. GRM Hohenwallner findet die Asphaltierung nicht gerechtfertigt, zumal kein öffentliches Interesse besteht. Vizebürgermeister Schöffl betont, jeder Bürger hat ein Recht auf eine ordentliche Zufahrt. In Siedlungsgebieten werden auch Straßen asphaltiert, die in einer Sackgasse enden. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé ist während der Abstimmung nicht im Saal. 14. Güterweg „Amberg - Zufahrt Mühlberger - Neugschwandtner", Einreihung in die Straßengattung Güterwege; Beschlussfassung einer Verordnung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, für den Güterweg „Amberg- Zufahrt Mühlberger - Neugschwandtner“ in Niederthal ist eine Verordnung betreffend die Widmung der Straße für den Gemeingebrauch, sowie ihre Einreihung in die Straßengattung „Güterweg“ zu beschließen. Die Projektsunterlagen sind vier Wochen vom 30.05.2018 bis 29.06.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme beim Gemeindeamt während der Amtsstunden aufgelegen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge nachstehende Verordnung, womit die Zufahrt zu den Anwesen „Mühlberger - Neugschwandtner“, Niederthal  10 und 31, für den Gemeingebrauch gewidmet und in die Straßengattung „Güterwege“ eingereiht wird, beschließen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé ist während der Abstimmung nicht im Saal. 15. Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn Franz Wöckinger über den Erwerb des Grundstückes Nr. 1590/2, KG. Engerwitzdorf zur Errichtung eines Dammes aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im BBG Langwiesen; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat am 21.05.2015 den Grundsatzbeschluss gefasst, mit der Umsetzung des vom Amt der OÖ. Landesregierung vorgegebenen Oberflächenentwässerungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen im Jahr 2016 zu beginnen. Die erste Etappe ist der Bau des Rückhalte- und Löschwasserbeckens und ein Teilbereich des Schmutz- und Reinwasserkanals. Aufgrund der aktuellen Umwidmung der Grundstücke 1576/1 (Fam. Gstöttenmair) und 1590/4 (Herr Wöckinger) wird die Errichtung des im Oberflächenentwässerungskonzeptes vorgesehenen Dammes nun auch notwendig. Dafür ist der Ankauf des Grundstückes Nr. 1590/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von 1.672 m² zum valorisierten Preis von € 50,93 je m² - ergibt € 85.154,96 - von Herrn Franz Wöckinger, 4209 Engerwitzdorf, erforderlich. Der Gemeinderat hat bereits am 21.05.2018 eine entsprechende Optionsvereinbarung mit Herrn Franz Wöckinger beschlossen. Nunmehr liegt der vom Notariat Luger & Schöffl aus Freistadt erstellte Kaufvertrags-Entwurf vor. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag mit Herrn Franz Wöckinger über den Ankauf des Grundstückes Nr. 1590/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von 1.672 m² in Höhe von € 85.154,96 zur Errichtung des Dammes aufgrund des Oberflächenentwässerungskonzeptes im Betriebsbaugebiet Langwiesen beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/8511/0011 gesichert. GRM Mandl kritisiert, aufgrund der Errichtung des Dammes können Verkäufer einen vernünftigen Preis erzielen, den nun auch die Gemeinde für dieses Grundstück leisten muss. GRM Dr. Niebsch betont, die Grüne-Fraktion war bei der Kostenaufteilung für die Oberflächenentwässerung nicht dafür und wird daher jetzt auch nicht zustimmen. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 16. Abschluss eines Kaufvertrages mit Frau Irene Hofbauer über den Erwerb des Grundstückes Nr. 731/4, KG. Niederkulm, für den errichteten Löschwasserbehälter im Bereich "Am Kropfberg"; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat hat am 02.07.2015 den Grundsatzbeschluss für die Errichtung eines Löschwasserbehälters am Kropfberg gefasst. Dafür ist der Ankauf des neuvermessenen Grundstückes Parz. 731/4, KG. Niederkulm, im Ausmaß von 119 m² zum Preis von € 30,00 je m² - ergibt € 3.570,00, von Frau Irene Hofbauer, 4209 Engerwitzdorf, erforderlich. Der Gemeinde wird im Zuge des Grundstückskaufs auch ein Geh- und Fahrtrecht über die Grundstücke 728/4 und 731/2 eingeräumt. Eine entsprechende Optionsvereinbarung wurde am 14.04.2015 mit dem damaligen Grundbesitzer Herrn Johann Hauser, 4209 Engerwitzdorf, abgeschlossen. Nunmehr liegt der Teilungsplan vom Vermessungsbüro DI Bauer aus Linz vom 30.05.2018, GZ. 16393, und der vom Notariat Luger & Schöffl aus Freistadt erstellte Kaufvertrags-Entwurf vor. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag mit Frau Irene Hofbauer, 4209 Engerwitzdorf, über den Ankauf des Grundstückes Nr. 731/4, KG. Niederkulm, im Ausmaß von 119 m² und in Höhe von € 3.570,00 für den Löschwasserbehälter im Bereich Am Kropfberg dem Gemeinderat beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/85116/0011 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Hohenwallner ist während der Abstimmung nicht im Saal. 17. Christian Brückler; Grunderwerb aus Parzelle 2228, KG. Engerwitzdorf, für die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich "Zur Mühle / Schweinbacher Straße"; Grundsatzbeschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, im Zuge der Anfrage zur Errichtung einer Gartenmauer im Bereich des Objektes Gallneukirchner Straße 2 wurde bei der Begehung vor Ort festgestellt, dass im westlichen Bereich der Liegenschaft die öffentliche Straße (Gallneukirchner Straße) teilweise auf dem Privatgrund des Grundbesitzers Herrn Brückler ohne dessen Zustimmung errichtet bzw. asphaltiert wurde. Im Zuge dieser notwendigen Bereinigung regt nun die Straßenverwaltung aufgrund der vermehrten Unfälle in diesem Kreuzungsbereich die Entschärfung dieses Kreuzungspunktes durch die Abschrägung an. Das Vorhaben wurde bereits mit dem Grundbesitzer Herrn Christian Brückler besprochen. Er würde der Veräußerung der notwendigen Flächen im Ausmaß von ca. 50 m² zu einem Preis von € 140,00 je m² zustimmen. Die Kosten für den Umbau (Errichtung der Mauer, Grabungsarbeiten), die Vermessung und die Verbücherung wären von der Gemeinde zu tragen. Die Mauer geht nach der Errichtung in das Eigentum von Herrn Brückler über. Weiters wäre die Absturzsicherung von Herrn Brückler zu errichten. Eine schriftliche Zustimmung vom Grundbesitzer liegt bereits vor. Die Verbücherung würde mit § 15 LiegTeilG durchgeführt werden. Die Vermessung erfolgt nach der Durchführung der Arbeiten. Für die Errichtung der erforderlichen Mauer werden gerade Angebote eingeholt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, der Bereinigung der Grundgrenzen und dem Umbau des Kreuzungsbereiches zur Verbesserung der Verkehrssituation zuzustimmen. Die Kosten für den Umbau, die Vermessung und Verbücherung sind von der Gemeinde zu tragen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Grundtausch und Abtretung aus dem öffentlichen Gut im Bereich der Ortschaft Engerwitzdorf (Rudelsdorfer Hubert und Andrea und Ehrenmüller Hannes) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, bei der Endvermessung der öffentlichen Straße Zur Mühle hat sich herausgestellt, dass im Zuge der Straßenumlegung im Bereich des neuen Lagerhauses in Engerwitzdorf Fremdgrund der Familie Rudelsdorfer im Ausmaß von ca. 15 m² im südlichen Bereich ihres Grundstückes 148, KG. Engerwitzdorf, ohne deren Zustimmung benutzt und asphaltiert wurde. Familie Rudelsdorfer hätte der Gemeinde nun einen Grundtausch mit der Wegparzelle 2660/2, KG. Engerwitzdorf, im Ausmaß von ca. 50 m² angeboten. Dieser alte Fuhrweg im südlichen Anschluss an ihr Bauland-Wohngebiet Parz. 124, KG. Engerwitzdorf, östlich des Falkenweges, wird seit Jahrzehnten nicht mehr genutzt. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 05.07.2007 die Fortsetzung dieses Weges beim Objekt Aichberger (Engerwitzdorfer Straße 27) bereits aufgelassen. Die Antragsteller weisen auch darauf hin, dass seit Jahren der Wanderweg 1 teilweise über ihre Grundstücke führt und seit der Veranstaltung des ORF-Wandertages in einer noch größeren Breite ohne jegliche Entschädigung zur Verfügung gestellt wird. Diesbezüglich liegt bereits eine schriftliche Zustimmung der Ehegatten Rudelsdorfer für die künftige Unterfertigung eines Gestattungsvertrages vor. Bezüglich der Restfläche der Wegparzelle von ca. 8 m² wurde seitens der Gemeinde Kontakt mit Herrn Ehrenmüller aufgenommen und ihm eine Abtretung der Fläche, da diese genau zwischen seiner Zufahrt zur Gärtnerei liegt, angeboten. Im Sinne der Gleichbehandlung wurde seitens der Straßenverwaltung angedacht, diese Fläche ebenfalls kostenlos an ihn abzutreten, da der Wanderweg 1 auch bei Herrn Ehrenmüller über weite Strecken verläuft und dies auch ohne Entschädigung geduldet wird. Die Teilungsvorschläge GZ 3545a und GZ A0280 vom Vermessungsbüro geounit DI Fuchsberger – DI Stöger aus Linz und die schriftlichen Vereinbarungen mit den betroffenen Grundbesitzern liegen bereits vor. Die Verbücherung erfolgt gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz. Dafür ist ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Die Vermessungs-und Verbücherungskosten trägt die Gemeinde. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den angeführten Grundtausch und die Abtretung entsprechend den vorliegenden Teilungsplänen der Ziviltechniker geounit DI Fuchsberger – DI Stöger aus Linz GZ 3545a und GZ A0280 in und aus dem Gemeingebrauch beschließen. GRM Mag. Seyer-Neulinger findet, dies sei ein schlechter Tausch für die Gemeinde. Für GRM Pühringer W. ist es ein guter Kompromiss. Allerdings wundert es ihn, wie es mit moderner Lasertechnik zu solchen Ergebnissen kommen kann. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion ohne GRM Mag. Seyer-Neulinger, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: GRM Mag. Seyer-Neulinger Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 19. Abschluss eines Kaufvertrages mit Herrn Alexander Kaufmann über die Veräußerung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle 1220/1, KG. Niederkulm, im Bereich der Alten Linzer Straße; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, mit Beschluss vom 22.05.2014 hat der Gemeinderat dem Ansuchen von Herrn Alexander Kaufmann auf Erwerb einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle 1220/1, KG. Niederkulm, zum Preis von € 40,00 je m² zugestimmt. Die Kosten für die Vermessung, grundbücherliche Durchführung und die Eintragung der Dienstbarkeiten für die öffentlichen Leitungen sowie ein Geh- und Fahrtrecht für die nördlichen Parzellen sind vom Antragsteller zu übernehmen. Nunmehr liegt der Teilungsplan vom Vermessungsbüro DI Bauer aus Linz vom 28.02.2018, GZ. 16183, bezüglich des genannten Teilstückes 1220/6, KG. Niederkulm, im Ausmaß von 57 m² aus dem öffentlichen Gut der Parzelle 1220/1, KG. Niederkulm, vor. Weiters wurde vom Antragsteller ein vom Notariat Dr. Gernot Eicher aus Linz erstellter Kaufvertrags-Entwurf vorgelegt. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Kaufvertrages stellt Vizebürgermeister Schöffl den Antrag, der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Kaufvertrag mit Herrn Alexander Kaufmann, 4209 Engerwitzdorf, über die Veräußerung des Teilstückes des öffentlichen Gutes Parzelle 1220/6, KG. Niederkulm, im Ausmaß von 57 m² und in Höhe von € 2.280,00 im Bereich Alte Linzer Straße beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Binder ist während der Abstimmung nicht im Saal. 20. Ziegler Margit Mag., Am Rothenbühl 50, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" Parzelle 1464/25 KG. Holzwiesen im Ausmaß von 815 m²; Beschlussfassung GRM Pühringer W. erläutert, Frau Mag. Margit Ziegler, wohnhaft Am Rothenbühl 50, 4209 Engerwitzdorf beantragt die Umwidmung der Parzelle 1464/25, KG Holzwiesen. Die Umwidmungsfläche im Ausmaß von 815 m² liegt in der Ortschaft Linzerberg. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt und die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die Siedlungsstraße gegeben. Der Wasseranschluss wird bis zur Grund- bzw. Bauplatzgrenze von der Gemeinde errichtet. Dafür ist zusätzlich zur Anschlussgebühr ein pauschalierter Kostenersatz zu entrichten. Der Anschluss an den öffentlichen Kanal (Hauptstrang) einschließlich eines allenfalls erforderlichen Anschlussschachtes beim Hauptstrang geht zu Lasten des Grundeigentümers. Für die Ableitung der Oberflächenwässer ist ein Rückhaltebecken zu errichten, welches im Bauverfahren vorgeschrieben wird. Als Baulandsicherungsmaßnahme gem. § 16 oö. ROG 1994 ist mit der Antragstellerin noch folgende Vereinbarung abzuschließen: Die Grundbesitzerin / der Nutzungsinteressent nimmt zur Kenntnis, dass laut Örtlichem Entwicklungskonzept eine Baupflicht innerhalb von 7 Jahren nach der Rechtswirksamkeit der Umwidmung des Baulandes besteht. Innerhalb dieser Frist ist die Fläche einer widmungsgemäßen Nutzung zuzuführen bzw. innerhalb dieses Zeitraumes mit dem Bauvorhaben zu beginnen. (Die Bebauung mit einem Hauptgebäude für Wohnzwecke). Diese Verpflichtung wird im Falle der Veräußerung an den neuen Eigentümer nachweislich weitergegeben und in den Kaufvertrag mitaufgenommen. Weiters verpflichtet sich die Grundbesitzerin / der Nutzungsinteressent nach Ablauf der genannten Frist allenfalls zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenes, jedoch noch nicht bereits widmungsgemäß verwendetes Bauland, der Gemeinde Engerwitzdorf bzw. von ihr namhaft gemachten Interessenten verbindlich zum Kauf anzubieten und zwar zu einem zu diesem Zeitpunkt ortsüblichen Baulandquadratmeterpreis abzüglich eines Abschlages von pauschaliert 15 %. Der ortsübliche Baulandpreis ist von einem neutralen Dritten zu bestimmen, wobei der von ihm erhobene Baulandquadratmeterpreis verbindlich zugrunde zu legen ist. Die Kosten für dieses Gutachten sind von der Grundeigentümerin / dem Nutzungsinteressenten zu tragen. Sollte die Gemeinde Engerwitzdorf bzw. ein von ihr namhaft gemachter Kaufinteressent das eingeräumte Kaufoptionsrecht nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen annehmen, so kommt dem Grundbesitzer das Recht zu, die verbleibenden Baulandflächen an Dritte zu den nämlichen Bedingungen, sohin ebenfalls mit einem Abschlag von 15 % auf den ortsüblichen Baulandpreis zu veräußern. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu „Bauland-Wohngebiet“ im Ausmaß von 815 m² unter der Voraussetzung der Baulandsicherungsmaßnahme zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Ritzberger Kurt, Stögerweg 13, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" Parzelle Nr. 2414 und im Bereich 2419/3, 2419/1, KG. Engerwitzdorf im Gesamtausmaß von ca. 1.800 m²; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, Herr Kurt Ritzberger, wohnhaft in Stögerweg 13, 4209 Engerwitzdorf beantragt die Umwidmung von Teilflächen der Parzellen 2419/1, 2419/2 und 2419/3 sowie der Parzelle 2414, KG. Engerwitzdorf. Die gegenständliche Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 2.000 m² liegt in der Ortschaft Schweinbach, nördlich des Lerchenweges. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt und die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die Siedlungsstraße gegeben. Westlich der beantragten Fläche ist eine Umkehr zu errichten. Diese betrifft auch eine Teilfläche der Parzelle Nr. 2419/2. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen (zB Wasserleitung, Kanal, Straßen, etc) sind vom Antragsteller aufgrund der Infrastrukturvereinbarung zu übernehmen. Als Baulandsicherungsmaßnahme gem. § 16 oö. ROG 1994 ist mit dem Antragsteller noch folgende Vereinbarung abzuschließen: Der Grundbesitzer / der Nutzungsinteressent nimmt zur Kenntnis, dass laut Örtlichem Entwicklungskonzept eine Baupflicht innerhalb von 7 Jahren nach der Rechtswirksamkeit der Umwidmung des Baulandes besteht. Innerhalb dieser Frist ist die Fläche einer widmungsgemäßen Nutzung zuzuführen bzw. innerhalb dieses Zeitraumes mit dem Bauvorhaben zu beginnen. (Die Bebauung mit einem Hauptgebäude für Wohnzwecke). Diese Verpflichtung wird im Falle der Veräußerung an den neuen Eigentümer nachweislich weitergegeben und in den Kaufvertrag mitaufgenommen. Weiters verpflichtet sich der Grundbesitzer / der Nutzungsinteressent nach Ablauf der genannten Frist allenfalls zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenes, jedoch noch nicht bereits widmungsgemäß verwendetes Bauland, der Gemeinde Engerwitzdorf bzw. von ihr namhaft gemachten Interessenten verbindlich zum Kauf anzubieten und zwar zu einem zu diesem Zeitpunkt ortsüblichen Baulandquadratmeterpreis abzüglich eines Abschlages von pauschaliert 15 %. Der ortsübliche Baulandpreis ist von einem neutralen Dritten zu bestimmen, wobei der von ihm erhobene Baulandquadratmeterpreis verbindlich zugrunde zu legen ist. Die Kosten für dieses Gutachten sind vom Grundeigentümer / dem Nutzungsinteressenten zu tragen. Sollte die Gemeinde Engerwitzdorf bzw. ein von ihr namhaft gemachter Kaufinteressent das eingeräumte Kaufoptionsrecht nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen annehmen, so kommt dem Grundbesitzer das Recht zu, die verbleibenden Baulandflächen an Dritte zu den nämlichen Bedingungen, sohin ebenfalls mit einem Abschlag von 15 % auf den ortsüblichen Baulandpreis zu veräußern. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von „Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu „Bauland-Wohngebiet“ im Ausmaß von ca. 2.000 m² unter der Voraussetzung der Baulandsicherungsmaßnahme zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und des Örtlichen Entwicklungskonzeptes Nr. 2/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 22. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 66 (Prammer - Sonderausweisung); Beschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, der Gemeinderat fasste am 01.02.2018 den Grundsatzbeschluss für die „Sonderausweisung für bestehende land- und forstwirtschaftliche Gebäude – max. 11 Wohneinheiten“ bei den Objekten Innertreffling 1 und 11. Von der Linz Strom Netz GmbH. und der Netz Oö. GmbH. (Erdgas) bestehen keine Einwände. Seitens der FF Treffling bestehen keine Bedenken gegen die Änderung des Flächenwidmungsplanes. Es wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Bereich die Wasserversorgung nur durch lange Wegstrecken gesichert werden kann. Seitens der Abt. Wasserwirtschaft des Amtes der Oö. Landesregierung bestehen keine Einwände, wenn der Kanalanschlussstrang rechtzeitig errichtet wird. Dazu wird festgehalten, dass die Objekte bereits an die öffentliche Abwasserentsorgungsanlage angeschlossen sind. Aus forstfachlicher Sicht besteht kein Einwand, da keine Erweiterung des Gebäudebestandes vorgesehen ist. Auf das bestehende Gefährdungspotenzial durch umstürzende Bäume und herabfallende Äste wird jedoch hingewiesen. Aus agrarfachlicher Sicht werden keine Einwendungen erhoben. Seitens der Abteilung Raumordnung wird aus siedlungsstruktureller Sicht die Schaffung einer Wohnnutzung in agrarisch geprägten Naturteilräumen fernab von sozialer Infrastruktur als kritisch betrachtet. Dazu wird bemerkt, dass sich südlich der beantragten Umwidmungsfläche das Zentrum von Mittertreffling, in dem die soziale Infrastruktur vorhanden ist, befindet. Dieses ist in ca. 10 Gehminuten erreichbar. Ein Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept wird aus fachlicher Sicht nicht festgestellt. Seitens der Abt. Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik wird dazu auch festgehalten, dass es durch die geplante Sonderausweisung zu Nutzungskonflikten zur umliegenden landwirtschaftlichen Nutzung kommen kann sowie zu einer Einschränkung der landwirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten. Von Familie Prammer wurde eine Stellungnahme abgegeben, die vollinhaltlich verlesen wird. Seitens der Gemeinde wird zur Stellungnahme der Fam. Prammer ergänzend festgehalten, dass sich in der näheren Umgebung keine Landwirtschaften befinden, von denen Geruchsbelästigungen ausgehen könnten. Außerdem soll die Anzahl der Wohneinheiten auf 9 Wohneinheiten reduziert werden, wobei eine barrierefreie Wohnung für die Grundeigentümer geschaffen werden soll. Die soziale Infrastruktur von Mittertreffling befindet sich in relativ geringer Entfernung. Die Bewohner der derzeit vermieteten Wohnungen wohnen schon zwischen 10 und 40 Jahren dort. Es gab bisher noch nie Beschwerden hinsichtlich Belästigungen aus der Landwirtschaft. Es werden daher keine Nutzungskonflikte erwartet. Hinsichtlich des Baubestandes wird bemerkt, dass die bestehenden 6 Wohneinheiten in den Objekten Innertreffling 1 und Innertreffling 11 in den Jahren 1957 und 1978 bewilligt wurden und der Vierkanthof mehr als fünf Jahre land- und forstwirtschaftlich benutzt wird. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 66 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Lehner Chr. ist während der Abstimmung nicht im Saal. 23. Gemeinde Engerwitzdorf, Leopold-Schöffl-Platz 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" (Baufluchtlinie im Bereich VS Engerwitzdorf-Schweinbach); Beschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, die Gemeinde beabsichtigt den Teilabbruch und Neubau der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach auf Parzelle 2259/1, KG. Engerwitzdorf. Um den Neubau wie geplant umsetzen zu können, ist die Änderung der straßenseitigen Baufluchtlinie auf 3,0 m erforderlich. Weiters sollen die Baufluchtlinien auf Parzellen 2312/1, 2245/1 und 2245/2 sowie 2243 umschließend auf 3,0 m geändert werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung der Baufluchtlinien des Bebauungsplanes Nr. 4 „Schweinbach“ im Bereich der Parzellen 2312/1, 2259/1 2245/1, 2245/2, 2243, umschließend auf 3,0 m beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 24. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 67 (Frühwirth - Heideweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. gibt bekannt, der Gemeinderat fasste am 01.02.2018 den Grundsatzbeschluss für die Umwidmung einer Fläche von ca. 182 m² östlich des Objektes Heideweg 13. Die betroffenen Grundeigentümer haben keine Stellungnahmen abgegeben. Seitens der Linz Strom Netz GmbH besteht kein Einwand, wie auch von der Netz Oö. GmbH. – Erdgas, sofern die derzeitigen Höhen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben, sodass eine Überdeckung von 1,0 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen von 1 m beiderseits der Leitungsachse von jeglicher Bebauung freigehalten wird. Von den Abteilungen Umweltschutz, Wasserwirtschaft, Überörtliche Raumordnung, Natur- und Landschaftsschutz sowie aus forstfachlicher Sicht bestehen keine Einwände. Seitens der Abteilung Raumordnung kann die geplante Umwidmung vertreten werden und besteht kein Widerspruch zum Örtlichen Entwicklungskonzept. Zum Baubestand, der sich im Bereich der beantragten Umwidmungsfläche befindet wird mitgeteilt, dass dieser zur Landwirtschaft Heideweg 15 gehörte und lt. Aussage der Grundeigentümer beim Kauf der Liegenschaft in den 60-er Jahren bereits bestanden hat. Es kann daher von einem genehmigten Konsens ausgegangen werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 67 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 25. Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH., Stambach 77, 4822 Bad Goisern; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzelle Nr. 243/2 KG Engerwitzdorf; Beschlussfassung GRM Pühringer W. führt aus, Frau Marianne Inreiter ist Eigentümerin der Parzelle 243/2, KG Engerwitzdorf. Das Grundstück befindet sich derzeit im Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes von Grünland zu Bauland „Wohngebiet“. Die Firma Kieninger Eckerstorfer Bauträger GmbH. aus Bad Goisern beabsichtigt die Errichtung einer Reihenhausanlage auf diesem Grundstück. Sie ersuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes und Aufnahme folgender Festlegungen: - Bauweise o* auf den südlichen und nördlichen Bauplätzen für offene oder gekuppelte Bauweise - Sgk: Gruppenbauweise mit der Möglichkeit, an der nördlichen Bauplatzgrenze direkt anzubauen - Umschließende Baufluchtlinien im Abstand von 3 m zu den Bauplatzgrenzen, im Süden nach Vorgabe der Straßenbehörde und des Oberflächenwasserschutzes - Mindestabstand von Carports und Garagen zur Straßenfluchtlinie 3 m - Straßenbreite 6 m nach Vorgabe der Straßenbehörde - Gebäudehöhe: oberirdisch 2 Geschoße (Traufenhöhe max. 7 m ev. = Attikahöhe) - Geschoßflächenzahl: 0,8 nördliches Doppelhaus, 0,6 Gruppe, 0,7 südliches Doppelhaus - Freie Wahl der Dachformen Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und stimmt den oben angeführten Änderungen zu. Als Gebäudehöhe soll eine Traufenhöhe von 7,0 m festgelegt werden. Bei Flachdächern ist die Attikahöhe (7,0 m) anzunehmen. Weiters sollen 2 Wohneinheiten je Hauptgebäude und 2 Stellplätze je Wohneinheit vorgeschrieben werden. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Erstellung eines Bebauungsplanes für Parzelle 243/2, KG. Engerwitzdorf mit den oben angeführten Festlegungen beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 26. Änderung der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten ab dem Schuljahr 2018/19; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt fest, das neue Konzept der Sommerbetreuung gemäß GR-Beschluss vom 14.12.2017 erfordert eine Anpassung der Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung (Ganztagsschule). Die Zuständigkeit für die Beschlussfassung der Tarifordnung für die ganztägige Schulform liegt bei der Gemeinde. Der Entwurf der geänderten Tarifordnung wurde im Vorfeld mit dem Rechtsträger (OÖ Hilfswerk) abgesprochen. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Tarifordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die Tarifordnung für die schulische Nachmittagsbetreuung sowie das erweiterte Betreuungsangebot außerhalb der Schulzeiten gültig ab dem Schuljahr 2018/19 beschließen. Die vollinhaltlich verlesene Tarifordnung tritt mit 01.09.2018 in Kraft. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 27. Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erlassung einer Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erinnert, der Gemeinderat beschloss am 06.07.2017 die Erweiterung der Ganztagsschule Engerwitzdorf-Mittertreffling. Nach den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung ist es möglich, das dem Gemeinderat zustehende Beschlussrecht bei der Abwicklung eines bestimmten Vorhabens dem Gemeindevorstand und – unter Beachtung der Wertgrenzen des § 58 – dem Bürgermeister durch Verordnung zu übertragen. Bei den bisherigen Übertragungen konnten sehr gute Erfahrungen gemacht werden, der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren. Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Verordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc. den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Übertragungsverordnung gemäß § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 für das Bauvorhaben „Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling“ beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 28. Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling, Erweiterung der Ganztagsschule, Vergabe von Gewerken; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. erläutert, die Gesamt-Kostenschätzung des Architekturbüros Dürhammer und Heckmann und des Herrn Bmst. Ing. Landauer vom 22.12.2017 für den Ausbau der Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling beläuft sich auf rund € 392.000,00 inkl. USt. Das Land OÖ hat in seinem Kostendämpfungsverfahren voraussichtliche Skontoerträge bereits eingerechnet und die Gesamtkosten auf EUR 381.600,00 festgelegt. Gewerke (alle Beträge inkl. Ust) Geschätzte Summe Beauftragte Summe bisher Geplante Vergaben Planungsleistung € 25.261,00 € 21.050,80   Bauleitung und Baukoordination € 23.950,00 € 19.958,22   Statische Bearbeitung € 11.520,00 € 9.600,00   Bauphysikalische Bearbeitung € 2.630,00 € 2.184,00   Haustechnik € 23.600,00 € 23.581,22   Elektroarbeiten € 16.800,00 € 16.800,00   Baumeister, Flachdach und Trockenbau € 160.740,00 € 154.832,70   Bodenlegerarbeiten € 16.940,00 € 8.154,00   Malerarbeiten € 6.180,00 € 3.036,00   Glas -Aluminiumportale und Fassade € 52.130,00 € 27.624,00 € 28.562,28 Sonnenschutzarbeiten € 14.840,00   € 13.852,80 Möblierung € 37.200,00   € 30.553,20 Zwischensumme   € 286.820,94 € 72.968,28 Gesamtsumme nach GRB € 391.791,00 € 359.789,22 28a. Vergabe der Sonnenschutzarbeiten GRM Meisinger MAS M.Sc. teilt mit, Bmst. Ing. Angerbauer holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Fa. Klotzner aus Linz € 13.852,80 2 Fa. Kos aus Linz € 16.711,20 3 Fa. Sun & Home aus Pasching € 17.784,00 4 Fa. Wick-Kosmos aus Linz Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte Bmst. Ing. Angerbauer die Firma Klotzner aus Linz als Billigstbieter fest. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag über die Sonnenschutzarbeiten für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Klotzner aus Linz zum Preis von € 13.852,80 inkl. USt. vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 28b. Vergabe der Möblierung GRM Meisinger MAS M.Sc. führt aus, Bmst. Ing. Angerbauer holte für die benötigten Arbeiten folgende Angebote ein: Rh. Firma inkl. USt. 1 Fa. Zoitl aus Linz € 30.553,20 2 Fa. Fürst aus Engerwitzdorf € 47.671,20 3 Fa. Reichhart aus Engerwitzdorf Nicht angeboten 4 Fa. Füreder aus Linz Nicht angeboten Nach Prüfung der Angebote legte Bmst. Ing. Angerbauer die Firma Zoitl aus Linz als Billigstbieter fest. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Möblierung für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die billigst bietende Firma Zoitl aus Linz zum Preis von € 30.553,20 inkl. USt. vergeben. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 28c. Vergabe der Glas- Aluminiumportale GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt fest, in seiner Sitzung am 24.05.2018 beschloss der Gemeinderat bereits einen Auftrag um EUR 27.624,00 inkl. USt. an die Firma Oyrer. Im Zuge der Demontagearbeiten stellte sich heraus, dass eine zerstörungsfreie Demontage und somit die geplante Wiederverwendung der Bestandskonstruktionen nicht möglich sind. Somit müssen insgesamt 2 zusätzliche Konstruktionen neu beschafft werden. Nach dem vorliegenden Energieausweis muss anstelle der 2-fachen eine 3-fache Isolierverglasung eingebaut werden. Nach Prüfung des Angebotes der Firma Oyrer legte Bmst. Ing. Angerbauer die Auftragssumme von gesamt EUR 56.186,28 inkl. USt. neu fest. GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Glas-Aluminiumportale für die Erweiterung der Ganztagsschule Volksschule Engerwitzdorf-Mittertreffling an die Firma Oyrer aus Gallneukirchen von bisher EUR 27.624,00 auf nunmehr EUR 56.186,28 inkl. USt. ändern. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/2113/0100 gesichert. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 29. Schülerausspeisung der Gemeinde Engerwitzdorf; Festlegung der Entgelte - Tarifanpassung; Beschlussfassung GRM Meisinger MAS M.Sc. teilt mit, die Kalkulation des Produktes 2012 - Mittagessen zeigt, dass mit den derzeit geltenden Entgelten aus dem Jahr 2017 für ca. 51.000 gekochte Portionen eine Kostendeckung von etwa 92,23 % erreicht wird. Das bedeutet einen Gesamtabgang im Finanzjahr 2017 von ca. € 11.400,00 und somit einen Zuschuss von € 0,22 pro Portion. Seit dem Voranschlagserlass für das Finanzjahr 2018 vom 23.11.2017 gibt es keine Vorgabe mehr für die Tarife der Schülerausspeisung. Grundsätzlich haben die Gemeinden bei privatrechtlichen Entgelten und somit auch bei der Schülerausspeisung kostendeckende Entgelte einzuheben. Dies trifft auch auf das Verabreichen von Mahlzeiten in Kinderbetreuungseinrichtungen zu. In Hinblick darauf, dass die Tarife (lt. GR-Beschluss vom 16.05.2013) kostendeckend sein sollen, werden folgende Tarife ab dem Schuljahr 2018/2019 vorgeschlagen: Einrichtung Tarif pro Portion Tarif NEU pro Portion + rund 8 % Anzahl gekochte Portionen 2016 Anzahl gekochte Portionen 2017 Krabbelstuben € 2,30 € 2,50 ca. 3.200 ca. 4300 Kindergärten € 2,50 € 2,70 ca. 23.800 ca. 22.700 Schüler € 2,80 € 3,00 ca. 20.300 ca. 23.600 Erwachsene € 4,40 € 4,80 ca. 450 ca. 400 GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge für das Produkt 2012 – Mittagessen folgende Tarife mit Wirksamkeit 01.09.2018 beschließen: Krabbelstuben € 2,50 Kindergärten € 2,70 Schüler € 3,00 Erwachsene € 4,80 Für GRM Mandl bedeutet die Erhöhung wieder eine zusätzliche Belastung für die Eltern. GRM Mag. Seyer-Neulinger kritisiert, im Prüfungsausschuss war von ca. 49.000 Portionen die Rede, für sie stelle das eine vorsätzliche Täuschung dar. Es wäre anzudenken, die Verwaltungskosten zu senken, eventuell mit Computerprogrammen, wo Mitarbeiterinnen der Betreuungseinrichtungen selber Daten eingeben. Der Bürgermeister antwortet, aufgrund von Rechnungslegungen, Abbuchungen, etc. fallen Verwaltungskosten an. Auch liegt es in der Eigenverantwortung der Eltern, termingerecht zu überweisen. GRM Dr. Niebsch bemerkt, die letzten fünf Jahre gab es keine Preisänderung, die Eltern haben sicher Verständnis für die Erhöhung. Zu Hause zu so niedrigen Preisen zu kochen ist fast unmöglich. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Gegenstimme: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 30. Berichte aus den Arbeitskreisen Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet wie folgt: Gesunde Gemeinde Im Rahmen des Schwerpunktes Frauengesundheit fand am 19. Juni am Gemeindeamt ein Vortrag zum Thema „Selbstwert steigern“ statt. Marion Eckerstorfer (Psychosoziale Lebens- und Sozialberaterin in Ausbildung) erklärte anhand von kurzen Übungen den positiven Umgang mit sich selbst und gab Tipps zur Umsetzung. Am Freitag, 14.09.2018 (20:00 Uhr) veranstaltet die Gesunde Gemeinde ein Kabarett „Im Schöffl“. Karten für Peter & Tekal (Gesund gelacht) sind ab sofort im Bürgerservice erhältlich. 31. Altstoff-Sammelinsel Langwiesen; Bericht des Bürgermeisters über die Vergabe von Gewerken Der Bürgermeister berichtet, für das Projekt Altstoff-Sammelinsel Langwiesen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 15.03.2018 gem. § 43 Abs. 3 Oö. GemO i.d.g.F. eine Übertragungsverordnung beschlossen. Der Gemeinderat ist daher in der jeweils nächsten Sitzung über erfolgte Vergaben zu informieren. Im Voranschlag 2018 bzw. in der MFP sind insgesamt Mittel in Höhe von € 320.000,00 exkl. USt. vorgesehen. Die Gesamt-Kostenschätzung des Planungs-Bauleitungsbüro WBM Wiltschko Baumanagement GmbH. vom 25.06.2018 beläuft sich auf € 331.844,50 exkl. USt. Gewerke (alle Beträge exkl. Ust) Firma Vergabe durch Geschätzte Summe Beauftragte Summe bisher Planung und Bauleitung Fa. WBM Wiltschko aus Engerwitzdorf Gemeinderat € 20.000,00 € 20.000,00 Statisch-konstruktive Leistung und Bodenbeurteilung Fa. Weilhartner ZT GmbH. aus Ried im Innkreis Bürgermeister € 2.400,00 € 2.400,00 Geometer Fa. Dipl. Ing. Christoph Bauer aus Linz Bürgermeister € 500,00 € 500,00 Bauabsteckung     € 950,00   Erdarbeiten     € 26.100,00   Kanalisierung     € 31.800,00   Steinschlichtmauerwerk     € 17.700,00   Oberbau     € 17.500,00   Asphaltierung     € 26.170,00   Fundierung der Halle     € 35.070,50   Halle     € 86.770,00   Tore und Fenster     € 23.697,00   Zaunanlage     € 10.275,00   Elektroinstallation und Blitzschutz     € 12.000,00   Haustechnik     € 3.000,00   An. - Aufschließung     € 17.912,00   Gesamtsumme     € 331.844,50 € 22.900,00 32. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister berichtet, für die Errichtung der Anschlussstelle Auhof an die A7 teilt die Umweltanwaltschaft mit, dass die Schwellenwerte, die ein UVP-Verfahren erforderlich machen, nicht erreicht werden. Allerdings können die Aspekte der Mobilitätsfragen für Fußgänger und Radfahrer auch im straßenrechtlichen Verfahren vorgebracht werden. b) Der Bürgermeister teilt mit, an GR-Ersatzmitglied Kerstin Kunze von Die Grünen wurde mit Bescheid vom 04.07.2018 der Mandatsverlust ausgesprochen. c) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Naderer, GVM Griesmann, GVM DI Wagner, GRM Ing. Freudenthaler und GRM Mag. Seyer-Neulinger. Vizebürgermeister Schöffl gratuliert Herrn Bürgermeister zu seinem Geburtstag. GVM Mayrbäurl gratuliert Amtsleiter Watzinger zum runden Geburtstag. 33. Allfälliges a) GRM Vezmar-Gutenbrunner teilt mit, am Buchenweg haben Lastwagen mit Anhänger Probleme um die Kurve zu fahren und benützen dadurch Privatgrundstücke. b) GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet, in der vorletzten Ferienwoche finden wieder Lern- und Spaßwochen statt. Es liegen Folder im Foyer auf. c) GRM Mandl merkt an, dass der Lidl-Markt trotz des neuen Gehsteiges nicht barrierefrei erreichbar ist. Der Bürgermeister antwortet, die Firma Lidl hat eine Barrierefreiheit neben den Stufen bereits geplant und wird diese in Auftrag geben. d) GRM Mandl berichtet, die Firma Zellinger verteilte rote Karten, weil die Mülltonne nicht dort abgestellt war, wo sie sein sollte und fragt, ob das eine normale Vorgehensweise ist. Amtsleiter Watzinger antwortet, einige Bürger haben ihre Mülltonnen in der Garage oder Überdachungen stehen lassen und diese haben die rote Karte erhalten. e) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé lädt zum Platzlfest am 25.08.2018 ein. f) Der Bürgermeister lädt zum Sommerkino am 6. und 7.07.2018 ein und zum Weinherbst am 8.9.2018. g) Der Bürgermeister bedankt sich für die aktive Teilnahme und wünscht eine erholsame Urlaubszeit. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 24.05.2018 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21:32 Uhr. Vorsitzender Schriftführer Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 11.10.2018 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 11.10.2018 Vorsitzender Mitglied ÖVP-Fraktion Mitglied SPÖ-Fraktion Mitglied FPÖ-Fraktion Mitglied Grüne-Fraktion 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 05.07.2018 1