Lfd.Nr.: 2, 2018 VERHANDLUNGSSCHRIFT über die öffentliche Sitzung des GEMEINDERATES der Gemeinde Engerwitzdorf Datum: 15.03.2018 Zeit: 19:00 Uhr Tagungsort: Sitzungssaal des Amtshauses Anwesende: Herbert Fürst (ÖVP) Stefan Schöffl (ÖVP) Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP) Wolfgang Griesmann (ÖVP) Sabine Link (ÖVP) Manfred Schwarz MBA (ÖVP) Rosina Reichör (ÖVP) Thomas Leopoldseder (ÖVP) Lisa Mühlberger (ÖVP) Andreas Riefershofer (ÖVP) Sabine Kainmüller (ÖVP) Eleonore Binder (ÖVP) Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP) Karl-Heinz Freitag (ÖVP) Anton Reithmayr (ÖVP) Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ) Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ) Horst Mandl (SPÖ) Sylvia Jungwirth (SPÖ) Wolfgang Pühringer (FPÖ) Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ) Paul Pühringer (FPÖ) Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE) Dipl.-Ing. Christian Wagner (GRÜNE) Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (GRÜNE) Kurt Hohenwallner (GRÜNE) Ersatzmitglieder: Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Johanna Haider Ingrid Gattringer (ÖVP) für Werner Lehner Johann Lehner (ÖVP) für Albert Doblhammer Heidemarie Fürst (ÖVP) für Günther Lehner Mag. Dietmar Jowanka (ÖVP) für Christoph Meisinger MAS M.Sc Wolfgang Söllner (SPÖ) für Christian Lehner Thomas Frisch (SPÖ) für Roland Auböck Andreas Giritzer (GRÜNE) für Andreas Grillnberger Es fehlten entschuldigt: Johanna Haider Andreas Grillnberger Roland Auböck Christian Lehner Werner Lehner Catharina-Marie Leibetseder Albert Doblhammer Günther Lehner Christoph Meisinger MAS M.Sc. Andreas Naderer Es fehlten unentschuldigt: --- =========================================================================== Der Leiter des Gemeindeamtes: AL Alfred Watzinger, MBA Der Schriftführer: AL Alfred Watzinger, MBA Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml Tagesordnung 1 Mandatsverzicht Sandra Harant; Nachwahl 2 Mandatsverzicht Mag. Sabrina Hebenstreit; Nachwahl 3 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2017 der Gemeinde Engerwitzdorf 4 Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2017 der Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG" 5 Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 05.02.2018; Kenntnisnahme 6 Delacon Biotechnik GmbH, Gstöttenmair Franz und Anna, Wöckinger Franz; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs. 1. Z. 1 OÖ. ROG 1994 idgF für die Grundstücke 1576/1 und 1590/1, KG. Engerwitzdorf (Gewerbegebiet Langwiesen); Beschlussfassung 7 Fürst Veronika, Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs. 1. Z. 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück 3343/1, KG. Klendorf (Blumenweg); Beschlussfassung 8 Altstoff-Sammelinsel Langwiesen, Erlassung einer Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990; Beschlussfassung 9 Altstoff-Sammelinsel Langwiesen; Vergabe der Planung und Bauleitung; Beschlussfassung 10 Ansuchen von Bewohnern der Ortschaft Niederkulm um Errichtung eines Ortskanales ; Beschlussfassung 11 Straßenbauprogramm 2018, Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten, Auftragsvergabe; Beschlussfassung 12 Vergabe Bauarbeiten für Erweiterung Kanal, Wasserleitung sowie Straßenbau, Auftragsvergabe; Beschussfassung 13 Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal; Ergebnis des Architektenwettbewerbes; Information 14 Scheuchenstuhl Michael und Anita, Amberg 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Dorfgebiet" im Bereich der Parzelle 3152/1, KG. Klendorf im Ausmaß von ca. 1.600 m²; Beschlussfassung 15 Gstöttenmair Franz und Anna, Flußgasse 5, 4209 Engerwitzdorf; Wöckinger Franz, Keplingerweg 15, 4209 Engerwitzdorf, Lanzerstorfer Alois und Maria, Sportplatzweg 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in "Betriebsbaugebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 1576/1, einer Teilfläche der Parzelle Nr.1590/1 und einer Teilfläche der Parzelle 1600/1, KG Engerwitzdorf im Ge-samtausmaß von ca. 13.940 m²; Beschlussfassung 16 Fürst Veronika, Bach 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 3343/1, KG Klendorf im Ausmaß von ca. 4400 m²; Beschlussfassung 17 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 62 (Rudelsdorfer - Engerwitzdorfweg); Beschlussfassung 18 Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 47, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 24 (Bodingbauer-Amberg); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung 19 Delacon Biotechnik GmbH., Weissenwolffstraße 14, 4221 Steyregg; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzellen 1576/1 und 1590/1, KG. Engerwitzdorf (Langwiesen); Beschlussfassung 20 Bebauungsplan Nr. 81 "Lindingergründe", Änderung Nr. 3; Beschlussfassung 21 Berichte aus den Arbeitskreisen 22 Bericht des Bürgermeisters 23 Allfälliges Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde; b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 06.03.2018 unter Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde; c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist; d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 01.02.2018 bis zur heutigen Sitzung während der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden können. Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO. 1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine andere Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung beschließt. GREM Wolfgang Söllner wird durch den Bürgermeister angelobt. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 7 und 16 von der Tagesordnung abgesetzt werden. Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung. Nach den Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates setzt der Vorsitzende um 19:20 Uhr die öffentliche Sitzung fort. 1. Mandatsverzicht Sandra Harant; Nachwahl Der Bürgermeister informiert, dass Gemeinderatsmitglied Sandra Harant auf ihre Mitgliedschaft und Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat verzichtete. Frau Harant war auch Mitglied im Ausschuss für Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten. Nunmehr brachte die SPÖ-Gemeinderatsfraktion einen gültigen Wahlvorschlag ein: Mitglied im SKKS: Christian Lehner Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Schöffl wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die SPÖ-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 2. Mandatsverzicht Mag. Sabrina Hebenstreit; Nachwahl Bürgermeister Fürst berichtet, dass GREM Mag. Sabrina Hebenstreit auf ihre Ersatzmitgliedschaft zum Gemeinderat verzichtete. Frau Mag. Hebenstreit war auch Ersatzmitglied im Ausschuss für Familien-, Generations-, Sozial- und Integrationsangelegenheiten und Ersatzmitglied im Ausschuss für Schul-, Kinderbetreuungs-, Kultur- und Sportangelegenheiten. Nunmehr brachte die SPÖ-Gemeinderatsfraktion einen gültigen Wahlvorschlag ein: Ersatzmitglied FGSI: Roland Auböck Ersatzmitglied SKKS: Horst Mandl Der Antrag auf offene Abstimmung von Vizebürgermeister Schöffl wird einstimmig angenommen. Da es sich bei der Wahl um eine Fraktionswahl handelt, lässt der Bürgermeister die SPÖ-Gemeinderatsfraktion über den Wahlvorschlag abstimmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 3. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2017 der Gemeinde Engerwitzdorf GRM Mag. Seyer-Neulinger informiert, dass gemäß §§ 92 und 93 der OÖ. Gemeindeordnung der Rechnungsabschluss vor Vorlage an den Gemeinderat zur öffentlichen Einsicht aufzulegen bzw. vom Prüfungsausschuss zu behandeln ist. Der Entwurf des Rechnungsabschlusses wurde mit der Einladung zur Prüfungsausschuss-Sitzung im Gemeinde-Intranet online gestellt. Der Rechnungsabschluss 2017 weist ein Gebarungsvolumen von € 15.215.015,43 im OHH (in Einnahmen und Ausgaben) und € 1.812.910,00 im AOHH (in Einnahmen und Ausgaben) somit gesamt € 17.027.925,43 auf. Eckdaten des Rechnungsabschlusses für das Finanzjahr 2017 Laufende Gebarung Die laufenden Einnahmen belaufen sich 2017 auf € 15,1 Mio. Dem stehen laufende Ausgaben von € 13,0 Mio. gegenüber. Folglich konnte ein Überschuss der laufenden Gebarung von € 2,1 Mio. erzielt (Vergleich 2016: rd. € 2,7 Mio.) werden. Laufende Gebarung in € RA 2013 RA 2014 RA 2015 RA 2016 RA 2017 Veränd. von 2013 auf 2017 in % Einnahmen KZ 19 Summe 1: laufende Einnahmen 13.615.227 13.403.282 14.101.963 14.878.025 15.059.511 10,61 Ausgaben KZ 29 Summe 2: laufende Ausgaben 11.094.938 10.607.261 11.379.053 12.163.319 12.967.493 16,88 KZ 91 Saldo 1: Ergebnis der laufenden Gebarung 2.520.289 2.796.021 2.722.910 2.714.706 2.092.019 -16,99 Von 2013 auf 2017 sind die laufenden Einnahmen um 10,61 % gestiegen (entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung von 2,65 % p.a.), während die laufenden Ausgaben um 16,88 % (4,22 % p.a.) zugenommen haben. Folglich hat sich der Saldo 1 von € 2,5 Mio. auf € 2,1 Mio. € reduziert. Vermögensgebarung Im RA 2017 sind Investitionen in Höhe von € 2,3 Mio. ausgewiesen. Diesen stehen Kapitaltransfereinnahmen (= primär BZ-Mittel, Landesbeiträge und Annuitätenzuschüsse) von € 0,9 Mio. gegenüber. Folglich ist der Saldo 2 – Vermögensgebarung minus € 1,5 Mio. Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen in € RA 2013 RA 2014 RA 2015 RA 2016 RA 2017 Veränd. von 2013 auf 2017 in % KZ 33 Kapitaltransferzahlungen von Trägern des öffentlichen Rechts 1.512.662 375.499 1.837.600 830.370 834.409 -44,84 KZ 39 Summe 3: Einnahmen Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 1.626.825 429.656 1.896.885 851.207 872.370 -46,38 KZ 40 Erwerb von unbeweglichem Vermögen 741.939 1.202.645 2.049.172 1.313.487 1.740.124 +134,54 KZ 41 Erwerb von beweglichem Vermögen 418.685 202.808 317.412 170.366 550.749 -31,54 KZ 49 Summe 4: Ausgaben Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen 1.988.247 1.443.909 2.395.042 1.521.970 2.346.412 +18,01 KZ 92 Saldo 2: Ergebnis Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen -361.422 -1.014.253 -498.157 -670.763 -1.474.043 -307,85 Saldo 1 + Saldo 2 2.158.867 1.781.768 2.224.753 2.043.943 617.976 -71,37 Der Saldo 1 reicht jedoch aus diesen zu decken, sodass 2017 in Summe ein Überschuss aus der laufenden und Vermögensgebarung von € 0,6 Mio. erzielt wird. Im Zeitraum 2013 bis 2017 sind der Saldo 1 und 2 in Summe immer positiv gewesen, im Gesamtzeitraum zeigt sich ein Plus von € 8,8 Mio. Dieses Plus diente dazu Schulden zu reduzieren und Rücklagen für künftige Investitionen aufzubauen. Finanztransaktionen – Schulden- und Rücklagenentwicklung Ende 2017 weist die Gemeinde Schulden in Höhe von € 4,8 Mio. auf, wovon etwa 5,8 % auf die Schuldenart 1 – d.h. Schulden, die aus allgemeinen Steuermitteln zu tilgen sind – entfallen (Darlehen für Kulturhaus). Der Kreditschuldenstand ist seit 2013 um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Darlehen & Haftungen Jahr Kreditschuldenstand laut Schuldenverzeichnis in € Davon Schulden der Deckungsart 1 in € Haftungen laut Nachweis über Stand der Haftungen in € 2013 7.329.655 440.232 1.662.593 2014 6.675.214 400.748 1.598.634 2015 6.034.951 360.317 1.479.161 2016 5.171.370 318.940 1.352.270 2017 4.772.630 276.549 1.251.115 Die Haftungen umfassen per Ende 2017 rund € 1,25 Mio. (2016: € 1,35 Mio.), die auf folgende Positionen entfallen: - RHV Gallneukirchner Becken: € 790.100,00 - RHV Mittlere Gusen: € 389.400,00 - Wasserverband Untere Gusen: € 71.600,00 Die Rücklagen sind 2017 um € 0,2 Mio. auf € 8,8 Mio. gestiegen. Die Rücklagen verteilen sich auf zweckgebundene Rücklagen (€ 5,7 Mio.) sowie Allgemeine Rücklage (€ 3,1 Mio.) Vermögensrechnung Die Gemeinde weist per 31.12.2017 ein Sachanlagevermögen von € 37,0 Mio. aus. Diesem stehen Schulden von € 4,8 Mio. gegenüber. Das rechnerische Nettovermögen beläuft sich auf über 87 %. KDZ-Quicktest und Haushaltsstatus Überschuss der laufenden Gebarung (ÖSQ) Der Überschuss der lfd. Gebarung ist rund 17 %. Gegenüber 2016 ist ein Rückgang zu verzeichnen. Der Spielraum für Investitionen, Schuldentilgung bzw. Rücklagenbildung ist trotzdem weiterhin gegeben. Eigenfinanzierungskraft (EFQ) Diese Kennzahl zeigt an, wie weit die laufenden und Vermögensausgaben mit eigenen Mitteln finanziert werden können, und dadurch weder neue Schulden aufzunehmen noch Rücklagen aufzulösen sind. In Summe zeigt sich eine vollständige Eigenfinanzierung von lfd. Ausgaben und Investitionen. 2017 sind rund 4 % für Schuldenabbau und Rücklagenaufbau zur Verfügung gestanden. Die Eigenfinanzierungskraft ist gegenüber 2016 etwas zurückgegangen. Verschuldung (VSD und SDQ) Die Verschuldungsdauer zeigt wie lang die Gemeinde Engerwitzdorf benötigt, um ihre Schulden zu tilgen. Der Wert für 2017 beträgt 2,28 Jahre und ist ein sehr guter Wert. Die Ursache für diesen guten Wert ist der Überschuss der laufenden Gebarung, der die getätigten Investitionen mehr als abdeckt (siehe Eigenfinanzierungskraft). Die Schuldendienstquote zeigt an welcher Teil der Abgaben (=Einnahmen aus eigenen Steuern, Ertragsanteilen und Gebühren) für Tilgungen und Zinsen aufzuwenden ist. Auch diese Kennzahl ist seit 2013 von 13,89 % auf 4,03 % gesunken. Finanzielle Leistungsfähigkeit (FSQ) Die Freie Finanzspitze zeigt wieviel der Gemeinde Engerwitzdorf nach Zahlung der Tilgungen für neue Projekte übrig bleibt. Die FSQ liegt 2017 bei 11,51 %. Substanzerhaltung des Vermögens (SEQ) Die Substanzerhaltung ist 2017 mehr als gelungen – mit einem Wert von 1,94 hat die Gemeinde Engerwitzdorf fast doppelt so viel investiert als das Gemeindevermögen abgenutzt wurde. Gesamt-Bonität Die Gesamt-Bonität lt. KDZ-Quicktest ist sehr gut. Mit einer Durchschnittsnote von 1,67 hat die Gemeinde Engerwitzdorf 2017 wie auch in den Jahren davor einen Spitzenwert erreicht.     ÖSQ EFQ FSQ VSD SDQ SEQ Ø Note 2013 Kennzahl 23,67 % 116,50 % 15,86 % 2,91 13,89 % 0,60   Note 2 1 1 1 2 5 2,00 2014 Kennzahl 26,36 % 114,79 % 17,70 % 2,39 5,30 % 1,07   Note 1 1 1 1 1 4 1,50 2015 Kennzahl 24,67 % 116,15 % 17,02 % 2,22 4,07 % 1,81   Note 2 1 1 1 1 1 1,17 2016 Kennzahl 23,24 % 114,94 % 16,15 % 1,90 3,97 % 1,05   Note 2 1 1 1 1 4 1,67 2017 Kennzahl 16,58 % 104,04 % 11,51 % 2,28 4,03 % 1,94   Note 3 2 2 1 1 1 1,67 Weitere wichtige Zahlen und Infos zum Rechnungsabschluss 2017 Abgaben-Einnahmenreste Der Rest der vorgeschriebenen Abgaben (Grundsteuer, Wasser-, Kanal- und Müllgebühr, offene Kommunalsteuer, Wasser- und Kanalanschlussgebühren, …) betrug per 31.12.2017 rund € 19.300,00 (Vergleich Vorjahr: rund € 28.400,00). Abweichungen gegenüber VA 2017 Die zu erläuternden Voranschlagsstellen sind auf den Seiten 232 bis 235 angeführt bzw. erläutert. Schulden und Zinsendienst je Einwohner (Basis EW per 1.8.2017 = 8.763) Die Finanzschuld in der Gemeinde Engerwitzdorf liegt Ende 2017 bei rund € 542,00 pro Kopf. Gegenüber 2016 konnte der Schuldenstand um rund € 56,00 pro Einwohner gesenkt werden. Der Zinsendienst für das Jahr 2017 beträgt € 13,02 (Vorjahr € 14,31) pro Gemeindebürger. Im Vergleich dazu beträgt die Pro-Kopfverschuldung (Beträge auf Basis Gemeindefinanzbericht des Städtebundes bzw. der Angaben des KDZ für 2016) der Gemeinden des Bundes € 1.777,00, des Landes OÖ € 1.798,00 und des Bezirkes Urfahr-Umgebung € 1.319,00. Kommunalsteuer je Einwohner Die Kommunalsteuer beträgt 2017 in Engerwitzdorf € 136 pro Kopf und ist gegenüber 2016 um rund € 5 je EW gestiegen. Personalaufwand je Einwohner Die Personalausgaben der Gemeinde Engerwitzdorf belaufen sich auf € 254 pro Einwohner (Vorjahr € 246). Darstellung Transferzahlungen (Sozialhilfeumlage, Krankenanstaltenbeitrag) und Ertragsanteile   2016 2017 SHV-Umlage 1.746.993 1.737.935 Krankenanstaltenbeitrag 1.684.863 1.746.222 Ertragsanteile 7.068.721 6.927.888 Budget OHH 15.024.883 15.215.015 Der Anteil der beiden Transferzahlungen der Gemeinde Engerwitzdorf Sozialhilfeumlage und Krankenanstaltenbeitrag, beträgt 2017 rund 22,9 % des Gesamtbudgets und ist gegenüber 2016 anteilsmäßig leicht gestiegen (Vorjahr 22,8 %). Der Anteil der Ertragsanteile 2017 liegt bei etwa 45,5 % des Gesamtbudgets und ist gegenüber 2016 gesunken (Vorjahr 47,0 %). GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2017 auf Grundlage des Berichtes des Prüfungsausschusses vom 26.02.2018 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 4. Beschlussfassung der Kassen-, Haushalts-, Vermögens- und Schuldenrechnung für das Jahr 2017 der Gemeinde-KG "Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG" GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet, der Rechnungsabschluss der Gemeinde-KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen, wobei die Kommanditistin (Gemeinde) durch den Bürgermeister und der Komplementär (Verein) durch den Amtsleiter vertreten werden. Gemäß Punkt 11.2 des Gesellschaftsvertrages der KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ ist für die Ausübung des Stimmrechts der Gemeinde in der Gesellschafterversammlung die Beschlussfassung des Gemeinderates erforderlich. Der Gesellschaftsvertrag sieht keine Verpflichtung zur Vorlage des Rechnungsabschlusses an den Prüfungsausschuss vor, jedoch steht dem Prüfungsausschuss frei, jederzeit Einsicht zu nehmen (Punkt 6.1). Es erscheint somit zweckmäßig zur Vorbereitung des o.a. GR-Beschlusses den Rechnungsabschluss dem Prüfungsausschuss vorzulegen. Der Rechnungsabschluss wurde zeitgleich mit dem Rechnungsabschluss der Gemeinde Engerwitzdorf 2017 im Intranet bereitgestellt. Zusammenfassung des Rechnungsabschlussergebnisses für das Finanzjahr 2017: Ordentlicher Haushalt: Einnahmen und Ausgaben von je € 63.986,94 Das Ergebnis des OHH muss gemäß Buchungsleitfaden immer ausgeglichen erstellt werden, d.h. Überschüsse bzw. Abgänge sind mit dem AOHH zu verrechnen. Außerordentlicher Haushalt: Einnahmen: € 394.015,96 Ausgaben: € 343.669,32 Überschuss: € 50.346,64 Abgänge/Überschüsse bleiben gemäß Buchungsleitfaden im AOHH stehen. Er wird sich Jahr für Jahr entsprechend verändern, da jährlich die Abschreibung zu verbuchen ist. Nach Beendigung der GemeindeKG erfolgt in Abstimmung mit dem Steuerberatungsbüro LeitnerLeitner eine Ausschüttung an die Gemeinde Engerwitzdorf. GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Rechnungsabschluss der Gemeinde KG „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde Engerwitzdorf & CoKG“ für das Jahr 2017 auf Grundlage des Berichtes des Prüfungsausschusses vom 26.02.2018 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 5. Bericht über die Sitzung des Prüfungsausschusses vom 05.02.2018; Kenntnisnahme GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt: Punkt 1: Gewerbeförderung für das Lagerhaus Gallneukirchen; in welcher Höhe erhielt das Lagerhaus Gallneukirchen eine Gewerbeförderung (gesetzliche Grundlage, Beschlussfassung) Für das Lagerhaus Gallneukirchen (Standort Engerwitzdorf) wurde bis dato (Jänner 2018) kein Antrag auf Gewerbeförderung im Sinne der vom Gemeinderat am 16.12.2003 bzw. 16.05.2013 beschlossenen Richtlinien gestellt. Eine Gewerbeförderung konnte daher nicht ausbezahlt werden. Punkt 2: Biomüllentsorgung (Einnahmen und Ausgaben 2017); wann erfolgte letzte Tariferhöhung? Im noch nicht beschlossenen Rechnungsabschluss für das Finanzjahr 2017 wurden unter dem Abschnitt 8132 – Kompostieranlage, unter dem die Biomüllentsorgung geführt wird, folgende Einnahmen und Ausgaben verbucht: Biotonnenerlös € 1.672,59 Kostenersätze Maisstärkesackerl € 1.052,47 RL-Zinsen € 32,64 Biogebühren € 64.950,83 Summe Einnahmen lt. RA € 67.708,53 Biotonnen € 1.219,44 Maisstärkesackerl € 737,92 Öffentliche Abgaben € 8,16 Biosammlung und Verwertung € 52.203,40 Bauhofleistung € 108,40 Verwaltungskosten € 3.898,92 Summe Ausgaben lt. RA € 58.176,24 Zuführung Bioabfallrücklage lt. RA € 6.822,30 Summe Ausgaben lt. RA € 64.998,54 Kalkulatorische AfA 2017 € 2.697,30 Summe Aufwendungen € 67.695,84 Der Rücklagenstand für Biomüll beträgt per 31.12.2017 rund € 28.600,00. Die letzte Anpassung der Abfallgebühr für biogenen Abfall erfolgte mit Beschluss des Gemeinderates am 16. Oktober 2010. Punkt 3: Grünschnitt - alle Einnahmen und Ausgabe 2017; wie erfolgt die Berechnung (Haushalt; Personen; Wohnungseigentümer/MieterInnen); Rücklagen aus dem Titel Abfall, Biomüll, Grünschnitt Die Abgabe von Grünschnitt erfolgt entweder direkt bei der Kompostieranlage in Innertreffling oder im ASZ Mittertreffling. Vom ASZ wird der Grünschnitt dann durch Herrn Martin Mairhofer in die Kompostieranlage transportiert. Da die Abgabe des Grünschnittes für unsere Gemeindebürger gemäß § 2 Punkt (5) Abfallgebührenordnung der Gemeinde Engerwitzdorf kostenlos ist, fallen hier keine Einnahmen an. Insgesamt wurden im letzten Jahr rund 2.040 m³ Grünschnitt sowohl in der Kompostieranlage als auch im ASZ gesammelt; für den Transport vom ASZ zur Kompostieranlage entstanden dadurch Kosten von netto rund € 2.800,00 (verbucht auf Konto 1/813/7281). Weiters erhält Herr Mairhofer aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom Juli 2012 eine Pauschalentschädigung für die Übernahme und Verwertung von Bioabfällen, Baum- Strauch- und Grünschnitt. Diese betrug im Jahr 2017 € 45.166,00 (netto). Sowohl die Überschüsse bei der Restmüllbeseitigung als auch bei der Bioabfallbeseitigung werden einer zweckgebundenen Rücklage zugeführt. Die Rücklagenstände per 31.12.2017 betragen: Restmüllbeseitigung rund € 139.500,00 Biomüllbeseitigung (siehe Punkt 2) rund € 28.600,00 Punkt 4: Erhaltungsbeiträge 2017; Höhe der vorgeschriebenen Erhaltungsbeiträge (rechtliche Grundlage; laufen die Einnahmen in gesamter Höhe in die Rücklagen) Aufgrund des vorläufigen Rechnungsabschlussergebnisses wurden im Finanzjahr 2017 folgende Erhaltungsbeiträge eingenommen: 2/920/8452 Erhaltungsbeitrag Wasser € 18.553,37 2/920/8453 Erhaltungsbeitrag Kanal € 48.615,93 Summe: € 67.169,30 Die Einhebung der Erhaltungsbeiträge ist im § 28 Raumordnungsgesetz geregelt. Im Absatz 5 des zitierten Gesetzes ist festgehalten, dass die Erhaltungsbeiträge ausschließlich Gemeindeabgaben im Sinn des § 6 Abs. 1, Ziff. 5 Finanz-Verfassungsgesetz 1948 sind. Im Erlass des Amtes der Oö. Landesregierung vom 23. Mai 2013 wird festgehalten, dass nach oberstgerichtlicher Ansicht mit den Erhaltungsbeiträgen das Ziel der Baulandmobilisierung verfolgt wird und die Abgabe daher als „Lenkungsabgabe“ zu verstehen ist, mit welcher die Grundstückseigentümer zur Bauführung veranlasst werden sollen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Erhaltungsbeitrag und einer Leistung der Gemeinde bestehe nicht und verneint der VwGH daher das Vorliegen eines Leistungsaustausches iSd UStG. Aus diesem Grund ist – im Gegensatz zu den Aufschließungsbeiträgen, die bei der Vorschreibung von Anschlussgebühren angerechnet werden - auch keine verbindliche Zuführung zu einer Wasser- oder Kanalrücklage vorgesehen. Dies wird auch noch durch die im Kontierungsleitfaden festgelegte Verbuchung unter dem Ansatz 920 dargelegt. Sämtliche Steuern und Abgaben unter diesem Ansatz (mit Ausnahme der oa. Aufschließungsbeiträge) wie z.B. Grundsteuer, Kommunalsteuer, Lustbarkeitsabgabe sind ausschließliche Gemeindeabgaben ohne Zweckwidmung. Punkt 5: Lagerhaus Gallneukirchen; wurde das Lagerhaus als Eigentümer für die Grundstücke in Engerwitzdorf zur Entrichtung der Erhaltungsbeiträge verpflichtet (Baubewilligung, Höhe, Zeitpunkt) Das Lagerhaus Gallneukirchen konnte nicht zur Entrichtung von Erhaltungsbeiträgen verpflichtet werden, da das Grundstück bereits an die Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsanlage durch die frühere Firma MEA angeschlossen war und seinerzeit bereits Wasser- und Kanalanschlussgebühren entrichtet wurden. Aus diesem Grund waren die Vorschreibung von Aufschließungsbeiträgen und demzufolge auch die Vorschreibung von Erhaltungsbeiträgen weder möglich noch zulässig. Informell wird noch festgehalten, dass der Lagerhausgenossenschaft im Jahr 2016 folgende Wasser- und Kanalanschlussgebühren bzw. Verkehrsflächenbeiträge vorgeschrieben und auch von dieser bezahlt wurden: Ergänzende Wasseranschlussgebühr: € 674,96 Ergänzende Kanalanschlussgebühr: € 1.126,51 Verkehrsflächenbeitrag: € 6.912,00 Summe: € 8.713,47 GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 05.02.2018 zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 6. Delacon Biotechnik GmbH, Gstöttenmair Franz und Anna, Wöckinger Franz; Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs. 1. Z. 1 OÖ. ROG 1994 idgF für die Grundstücke 1576/1 und 1590/1, KG. Engerwitzdorf (Gewerbegebiet Langwiesen); Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl informiert, die Grundeigentümer Franz und Anna Gstöttenmair und Franz Wöckinger, haben am 15.01.2018 um Umwidmung der Parzelle Nr. 1576/1 und einer Teilfläche der Parzelle Nr. 1590/1, KG. Engerwitzdorf, von Grünland zu Betriebsbaugebiet im Ausmaß von ca. 13.800 m² angesucht. Aufgrund des § 16 Abs. 1 Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF und des Gemeinderatsbeschlusses der Gemeinde Engerwitzdorf vom 20.10.2016 ist eine Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Da die Grundbesitzer gleichzeitig den Verkauf bzw. die Vereinbarung eines Bestandrechtes der genannten Grundstücke an die Delacon Biotechnik GmbH. beabsichtigten und diese dann aufgrund der vorliegenden Projektsbeschreibung verwerten möchte, wurden alle Parteien in die Vereinbarung mitaufgenommen. Sämtliche Kosten werden durch die Nutzungsinteressentin Delacon Biotechnik GmbH. übernommen. Die Kosten für die Errichtung der Straße (Straße entlang der Grundstücke und Dammstraße) betragen laut Kostenschätzung ca. € 152.000,00. Da nicht nur die Nutzungsinteressentin Nutznießer dieser Straße ist, sondern vor allem die Gemeinde, wurde vereinbart die Kosten wie folgt aufzuteilen: 1/3 Nutzungsinteressentin (Fa. Delacon) 1/3 Gemeinde für die Erreichbarkeit des Dammes 1/3 Gemeinde für die Umfahrungsstraße für Gewerbegebiet Dies ergibt für die Nutzungsinteressentin einen Pauschalbetrag von € 50.700,00. Bezüglich der Wasserleitungs- und Kanalinfrastruktur fallen voraussichtlich keine Infrastrukturkosten an, da der Kanalbau im Zuge der Umsetzung des Oberflächenentwässerungskonzeptes erfolgt und die Wasserleitung bereits im nördlichen Bereich der Umwidmungsfläche vorhanden ist. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2015 ist für die Errichtung des Oberflächenentwässerungskonzeptes ein Kostenbeitrag von € 5,00 (wertgesichert auf Basis VPIS 2010/Juni 2015) je Quadratmeter der Nettobauplatzfläche an die Gemeinde zu entrichten. Der derzeitige Betrag beläuft sich wertgesichert auf € 5,20/m², sodass sich ausgehend von einer Nettobauplatzfläche von ca. 13.800 m² ein Betrag in Höhe von € 71.800,00 ergibt. Angemerkt wird, dass die Umwidmungsfläche bei Abschluss der Vereinbarung noch nicht vermessen ist und sich die Nettobauplatzfläche aufgrund der erforderlichen Straßenabtretungen noch reduzieren wird. Die Abrechnung erfolgt dann exakt laut Vermessungsurkunde. Für die Summe von € 122.500,000 wird eine Bankgarantie seitens der Nutzungsinteressentin Firma Delacon Biotechnik GmbH. vorgelegt. Aufgrund der zu erwartenden Straßenbaukosten und der Bestimmung des § 21 der Bauordnung (Anrechnung von Vorleistungen zum Straßenbau) werden voraussichtlich keine Verkehrsflächenbeiträge anfallen. Die Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gemäß § 16 Abs. 1 Z 1 OÖ. ROG 1994 wurde vollinhaltlich verlesen. Der Ausschuss hat diese Vereinbarung eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung mit der Firma Delacon Biotechnik GmbH., Herrn und Frau Franz und Anna Gstöttenmair und Herrn Franz Wöckinger gem. § 16 Abs.1. Z 1 OÖ. ROG 1994 idgF anlässlich der Umwidmung der Grundstücke 1576/1 und 1590/1, KG. Engerwitzdorf, beschließen. Auf die Frage von GRM Dr. Niebsch, warum die Straße nicht zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, antwortet der Bürgermeister, eine Umwidmung ist ohne Straße nicht möglich. Die Gemeinde muss den Damm jedenfalls über öffentliches Gut erreichen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 7. Fürst Veronika, Abschluss einer Infrastrukturkosten- und Nutzungsvereinbarung gem. § 16 Abs. 1. Z. 1 OÖ. ROG 1994 idgF für das Grundstück 3343/1, KG. Klendorf (Blumenweg); Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 8. Altstoff-Sammelinsel Langwiesen, Erlassung einer Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erinnert, der Gemeinderat fasste am 12.10.2017 den Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Halle für die Sammlung von Altstoffen. Nach den Bestimmungen der Oö. Gemeindeordnung ist es möglich, das dem Gemeinderat zustehende Beschlussrecht bei der Abwicklung eines bestimmten Vorhabens dem Gemeindevorstand und – unter Beachtung der Wertgrenzen des § 58 – dem Bürgermeister durch Verordnung zu übertragen. Bei den bisherigen Übertragungen konnten sehr gute Erfahrungen gemacht werden, der Gemeinderat ist in der jeweils nächsten Sitzung über die erfolgten Vergaben zu informieren. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Übertragungsverordnung gem. § 43 Abs. 3 Oö. Gemeindeordnung 1990 für das Bauvorhaben „Altstoff-Sammelinsel Langwiesen“ beschließen. GVM Mayrbäurl findet diese Vorgangsweise gut, zumal die Information an den Gemeinderat bis dato gut funktioniert hat und es ist auch eine Zeitersparnis. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 9. Altstoff-Sammelinsel Langwiesen; Vergabe der Planung und Bauleitung; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl berichtet, für das Projekt Altstoff-Sammelinsel Langwiesen sind im Voranschlag 2018 bzw. in der MFP insgesamt Mittel in Höhe von € 320.000,00 exkl. Ust. vorgesehen. Für die Planung und Bauleitung wurden Angebote eingeholt und geprüft, womit folgendes Ergebnis vorliegt: Rh. Firma exkl. USt. 1 Fa. WBM Wiltschko aus Engerwitzdorf € 20.000,00 2 Fa. Bmst. Ing. Landauer aus Linz € 22.418,10 3 Fa. PM baumanagement GmbH. aus Linz € 25.250,00 4 Fa. Freudenthaler Bau GmbH. aus St. Georgen/Gusen Nicht angeboten Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Planung und Bauleitung bei Errichtung der Altstoff-Sammelstelle Langwiesen an die billigst bietende Firma WBM Wiltschko aus Engerwitzdorf zum Preis von € 20.000,00 exkl. USt. beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/8135/0101 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion Stimmenthaltung: SPÖ-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 10. Ansuchen von Bewohnern der Ortschaft Niederkulm um Errichtung eines Ortskanales ; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl erklärt, die Bewohner der Ortschaft Niederkulm haben um Entsorgung Ihrer Abwässer durch einen öffentlichen Kanal für die Ortschaft Niederkulm angesucht. Das Ansuchen von den Bewohnern der Ortschaft Niederkulm wird vollinhaltlich verlesen. Durch unseren Projektanten wurde eine Variantenuntersuchung für die Abwasserbeseitigung der Ortschaft Niederkulm durchgeführt. Diese hat ergeben, dass die Variante mit dezentraler Kläranlage (Pflanzenkläranlage) die volkswirtschaftlich günstigste Lösung einer geordneten Abwasserbeseitigung ist. Aufgrund des Vorhandenseins eines potenten Vorfluters (Mirellenbach) ist eine wasserrechtliche Bewilligung für eine dezentrale Kläranlage (Pflanzenkläranlage) möglich. Von den Bewohnern der Ortschaft Niederkulm wurde im Dezember 2017 auch eine Wassergenossenschaft Niederkulm-Abwasser im Beisein des Landes Oö. gegründet. Die Genossenschaft würde mit der Errichtung einer Pflanzenkläranlage noch heuer beginnen, wenn der Gemeinderat festlegt, dass kein öffentlicher Kanal für die Ortschaft Niederkulm in Zukunft geplant bzw. errichtet wird. Der Ausschuss hat das Ansuchen mehrheitlich abgelehnt. Der Bürgermeister stellt den Antrag, das Ansuchen von den Bewohnern der Ortschaft Niederkulm um Errichtung eines Ortskanales nochmals dem Ausschuss für Infrastruktur, Wirtschaft und Umwelt zuzuweisen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme GRM Reichör ist während der Abstimmung nicht im Saal. 11. Straßenbauprogramm 2018, Oberbau- und Asphaltierungsarbeiten, Auftragsvergabe; Beschlussfassung Vizebürgermeister Schöffl stellt fest, der Gemeinderat hat in der Sitzung am 14.12.2017 das Straßenbauprogramm 2018 beschlossen. Die Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten wurde im nicht offenen Verfahren im Unterschwellenbereich durchgeführt. Die Angebotsöffnung am 02.03.2017 ergab nach Prüfung der Angebote folgendes Ergebnis: Die Kosten wurden mit € 288.596,06. inkl. USt geschätzt. Das Angebot des Billigstbieters mit Summe € 202.009,48 inkl. USt liegt um € 86.586,58 inkl. USt = 30 % darunter. Die Finanzierung der Ausschreibung der bituminösen Oberbau- und Deckarbeiten für Neubau und Sanierung sind im außerordentlichen Haushalt unter den Voranschlagsstellen 05/612580/002 gesichert. Der Ausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Durchführung der Asphaltierungsarbeiten für das Jahr 2018 an die billigstbietende Firma Porr GmbH aus Linz mit der Angebotssumme von €  202.009,48 inkl. USt (€ 168.341,23 exkl. USt) beschließen. Die Finanzierung ist unter der VA Stelle 05/61258/002 gesichert. Abstimmungsergebnis: Zustimmung: ÖVP-Fraktion, SPÖ-Fraktion, FPÖ-Fraktion Stimmenthaltung: Grüne-Fraktion Der Antrag ist mehrheitlich angenommen. 12. Vergabe Bauarbeiten für Erweiterung Kanal, Wasserleitung sowie Straßenbau, Auftragsvergabe; Beschussfassung Vizebürgermeister Schöffl teilt mit, die Firma Eitler ist mit der Bauleitung für folgende Projekte beauftragt worden: * Wiesinger Gründe Gallusberg – Ö-Bauland und Projektentwicklung --> Infrastrukturvereinbarung * Schinagl Gründe Bach– Habau --> Infrastrukturvereinbarung * Scheba Gründe Linzerberg --> Infrastrukturvereinbarung * Gstöttenmair Gründe Haid --> Infrastrukturvereinbarung * BBG Langwiesen --> Beschluss des Gemeinderates Durch das Zivilingenieursbüro DI Eitler & Partner wurden die Vorhaben im offenen Verfahren mit Bestbieterprinzip ausgeschrieben. Die Baukosten wurden vom Büro Eitler und Partner mit € 1.350.000,00 geschätzt. Die Angebotsöffnung am 27.02.2018 ergab nach Prüfung folgendes Ergebnis: Vom Planungsbüro wurde nachstehender Vergabevorschlag ausgearbeitet. Der Auftrag soll an die bestbietende ARGE NSB Neu San Bau GmbH und Hasenöhrl Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag bei Freistadt gemäß Angebot vom 27.02.2018 mit einer Angebotssumme von € 1.071.882,17 exkl. USt vergeben werden. Der Ausschuss hat diese Vergabe eingehend vorberaten. Vizebürgermeister Schöffl stellt den Antrag, der Gemeinderat möge den Auftrag für die Erweiterung des Kanales, der Wasserleitungen und der Straßen an die bestbietende Firma ARGE NSB Neu San Bau GmbH und Hasenöhrl Bau GmbH, Betriebsstraße 4, 4263 Windhaag bei Freistadt zum Preis von € 1.071.882,17 exkl. USt. vergeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 13. Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal; Ergebnis des Architektenwettbewerbes; Information Der Bürgermeister informiert, für das Projekt „Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach, Neubau Klassentrakt und Sanierung Turnsaal“ haben sich insgesamt 27 Architekten beworben. Aus allen Bewerbungen wählte die Wettbewerbsjury 15 Planungsbüros aus, die für eine konkrete Planung der Schule eingeladen wurden. Darunter befanden sich 12 renommierte Architekturbüros und 3, die ihr Büro kürzer als 5 Jahre führen. Die Jury bestand aus folgenden, stimmberechtigten Mitgliedern: Hauptpreisrichter: Arch. Mag. Willibald Ableidinger (Kammer für Architekten) Hauptpreisrichter: Arch. DI Raimund Rainer (Kammer für Architekten) Hauptpreisrichter: DI Manfred Sabo (entschuldigt) (Land OÖ, U-BAT/ÖH) Hauptpreisrichter: Bürgermeister Herbert Fürst Engerwitzdorf Hauptpreisrichter: Vizebürgermeister Stefan Schöffl Engerwitzdorf Hauptpreisrichter: Vizebürgermeister Mario Moser Luger diplômé Nach Vorlage sämtlicher Pläne und der Vorprüfung durch Architekt Dipl.-Ing. Scheutz, legte die Jury folgende Reihung fest: Rhg. Firma 1 Manfred Waldhör Architektur ZT-GmbH. aus Linz 2 Architekturbüro 1 ZT-GmbH. aus Linz 3 Steinkogler Aigner Architekten ZT GmbH. aus Wien 4 Mia1 Architektur ZT KG. Aus Linz 5 Mag. Arch. Robert Oberbichler aus Hinterstoder 6 PLOV Architekten ZT GmbH. aus Wien Wie im Generalübernehmervertrag vereinbart, hat der Generalübernehmer den Auftrag an den Gewinner des Wettbewerbes mit den Teilleistungen * Vorentwurf bis Einreichplanung * Ausführungs- und Detailplanung * Künstlerische Oberleitung * 50% der technischen Oberleitung zu den Bedingungen des Gemeindevertrages des Landes OÖ in eigenem Namen zu beauftragen. GRM Dr. Niebsch ist sehr zufrieden über die Auswahl, die Kinder haben einen viel größeren Freiraum. 14. Scheuchenstuhl Michael und Anita, Amberg 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Dorfgebiet" im Bereich der Parzelle 3152/1, KG. Klendorf im Ausmaß von ca. 1.600 m²; Beschlussfassung GRM Pühringer W. berichtet, Herr und Frau Michael und Anita Scheuchenstuhl, wohnhaft in Amberg 1, 4209 Engerwitzdorf beantragen die Umwidmung einer Teilfläche der Parzelle 3152/1, KG. Engerwitzdorf. Die Umwidmungsfläche im Ausmaß von ca. 1.600 m² liegt in der Ortschaft Amberg, östlich des Objektes Amberg 2. Die Ver- und Entsorgung ist durch die öffentlichen Leitungen sichergestellt und die verkehrsmäßige Aufschließung ist durch die Siedlungsstraße gegeben. Die Fläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als Wohnfunktion vorgesehen. Die Antragsteller nehmen zur Kenntnis, dass die künftigen Bauplätze innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Umwidmung zu bebauen sind. Der Wasseranschluss wird bis zur Grund-, bzw. Bauplatzgrenze von der Gemeinde errichtet. Dafür ist zusätzlich zur Anschlussgebühr ein pauschalierter Kostenersatz zu entrichten. Der Anschluss an den öffentlichen Kanal (Hauptstrang) einschließlich eines allenfalls erforderlichen Anschlussschachtes beim Hauptstrang geht zu Lasten des Grundeigentümers. Die Oberflächenwässer werden auf Eigengrund zur Versickerung gebracht. Diesbezüglich ist im Bauverfahren ein Nachweis über die Sickerfähigkeit vorzulegen. Als Baulandsicherungsmaßnahme gem. § 16 oö. ROG 1994 ist mit den Antragstellern noch folgende Vereinbarung abzuschließen: Die Grundbesitzerin / der Nutzungsinteressent nimmt zur Kenntnis, dass laut Örtlichen Entwicklungskonzept eine Baupflicht innerhalb von 7 Jahren nach der Rechtswirksamkeit der Umwidmung des Baulandes besteht. Innerhalb dieser Frist ist die Fläche einer widmungsgemäßen Nutzung zuzuführen bzw. innerhalb dieses Zeitraumes mit dem Bauvorhaben zu beginnen. (Die Bebauung mit einem Hauptgebäude für Wohnzwecke). Diese Verpflichtung wird im Falle der Veräußerung an den neuen Eigentümer nachweislich weitergegeben und in den Kaufvertrag mitaufgenommen. Weiters verpflichtet sich die Grundbesitzerin / der Nutzungsinteressent nach Ablauf der genannten Frist allenfalls zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenes, jedoch noch nicht bereits widmungsgemäß verwendetes Bauland, der Gemeinde Engerwitzdorf bzw. von dieser namhaft gemachten Interessenten verbindlich zum Kauf anzubieten und zwar zu einem zu diesem Zeitpunkt ortsüblichen Baulandquadratmeterpreis abzüglich eines Abschlages von pauschaliert 15 %. Der ortsübliche Baulandpreis ist von einem neutralen Dritten zu bestimmen, wobei der von diesem dann erhobene Baulandquadratmeterpreis verbindlich zugrunde zu legen ist. Die Kosten für dieses Gutachten sind von der Grundeigentümerin / dem Nutzungsinteressenten zu tragen. Sollte die Gemeinde Engerwitzdorf bzw. ein von dieser namhaft gemachter Kaufinteressent das eingeräumte Kaufoptionsrecht nicht innerhalb einer Frist von 90 Tagen annehmen, so kommt dem Grundbesitzer das Recht zu, die verbleibenden Baulandflächen an Dritte zu den nämlichen Bedingungen, sohin ebenfalls mit einem Abschlag von 15 % auf den ortsüblichen Baulandpreis zu veräußern. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von ca. 1.600 m² unter der Voraussetzung der Baulandsicherungsmaßnahme zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 15. Gstöttenmair Franz und Anna, Flußgasse 5, 4209 Engerwitzdorf; Wöckinger Franz, Keplingerweg 15, 4209 Engerwitzdorf, Lanzerstorfer Alois und Maria, Sportplatzweg 1, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in "Betriebsbaugebiet" im Bereich der Parzelle Nr. 1576/1, einer Teilfläche der Parzelle Nr.1590/1 und einer Teilfläche der Parzelle 1600/1, KG Engerwitzdorf im Ge-samtausmaß von ca. 13.940 m²; Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, die beantragte Widmung der Parzelle 1576/1, einer Teilfläche der Parzelle 1590/1, sowie einer Teilfläche der Parzelle 1600/1, KG. Engerwitzdorf von Grünland zu Bauland-Betriebsbaugebiet im Ausmaß von ca. 13.940 m² liegt in der Ortschaft Langwiesen. Auf den genannten Grundstücken soll ein Betriebsgebäude der Firma Delacon Biotechnik GmbH. mit Büro und Lagerhalle errichtet werden. Das Grundstück 1576/1, KG. Engerwitzdorf befindet sich im Besitz von Herrn und Frau Franz und Anna Gstöttenmair. Zur Begradigung der westseitigen Grundstücksgrenze kauft Familie Gstöttenmair eine Teilfläche der Parzelle 1600/1 im Ausmaß von ca. 140 m² von Herrn und Frau Lanzerstorfer. Zwischen den Ehegatten Gstöttenmair und der Firma Delacon soll ein Bestandsvertrag für die Errichtung eines Superädifikates für dieses Grundstück abgeschlossen werden. Die Teilfläche der Parzelle 1590/1, KG. Engerwitzdorf, welches sich im Besitz von Herrn Franz Wöckinger befindet, wird an die Fa. Delacon verkauft. Die Umwidmungsfläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept als „betriebliche Funktion“ vorgesehen. Die Kosten für die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen sind aufgrund der Infrastrukturvereinbarung zu übernehmen. Aufgrund einer internen Regelung zwischen der Nutzungsinteressentin und den Grundeigentümern bzw. Bestandsgebern werden die Kosten von der Delacon Biotechnik GmbH getragen. Für die Ableitung der Oberflächenwässer gibt es bereits ein genehmigtes Projekt, welches heuer umgesetzt wird. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge dem vorliegenden Antrag auf Umwidmung der Parzelle Nr. 1576/1, KG. Engerwitzdorf, einer Teilfläche der Parzelle 1590/1 und einer Teilfläche der Parzelle 1600/1, KG. Engerwitzdorf von „Für die Land-und Forstwirtschaft bestimmte Fläche“ zu Bauland-„Betriebsbaugebiet“ im Ausmaß von ca. 13.940 m² zustimmen und die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 16. Fürst Veronika, Bach 5, 4209 Engerwitzdorf; Ansuchen um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 für die Widmung von "Für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche" in Bauland "Wohngebiet" im Bereich der Parzelle 3343/1, KG Klendorf im Ausmaß von ca. 4400 m²; Beschlussfassung Dieser Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. 17. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 62 (Rudelsdorfer - Engerwitzdorfweg); Beschlussfassung GRM Pühringer W. teilt mit, die Umwidmungsfläche befindet sich in der Ortschaft Engerwitzdorf nördlich des Engerwitzdorfweges entlang der Weinbergstraße im Ausmaß von ca. 1.000 m² im Bereich der Parzelle Nr. 379 KG Engerwitzdorf. Der Gemeinderat fasste am 12.10.2017 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens. Die betroffenen Grundeigentümer haben keine Stellungnahmen abgegeben. Die Linz Strom Netz GmbH und die Netz Oö GmbH erheben keinen Einwand gegen die Umwidmung. Seitens der Grund- und Trinkwasserwirtschaft bestehen keine Einwände, wenn das geplante Oberflächenentwässerungskonzept des Planungsbüros DI Eitler & Partner Ziviltechniker GmbH umgesetzt wird. Die Abteilungen Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Straßenneubau und –erhaltung erheben keine Einwände. Aus Sicht der Raumordnung besteht ebenfalls kein Einwand, wenn im weiteren Verfahren der geplante Baulandsicherungsvertrag nachgereicht wird. Anstelle des noch nicht vorhandenen Baulandsicherungsvertrages bestätigen die Grundeigentümer mit Schreiben vom 19.02.2018, dass ihre Tochter und der Schwiegersohn bereits mit der Planung des Hauses begonnen haben und nach Abwicklung des Umwidmungsverfahrens mit dem Bau beginnen werden. Sie wurden von der Baupflicht (innerhalb von 7 Jahren ab Rechtswirksamkeit des Flächenwidmungsplanes) informiert und nehmen zur Kenntnis, dass das Grundstück wieder rückgewidmet werden kann, sollte das Grundstück innerhalb dieser Frist nicht bebaut werden. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 62 des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 18. Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 47, Örtliches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 Änderung Nr. 24 (Bodingbauer-Amberg); Mitteilung von Versagungsgründen; Beschlussfassung GRM Pühringer W. stellt fest, die gegenständliche Widmung von Grünland zu Bauland-Dorfgebiet im Ausmaß von 1.400 m² liegt in der Ortschaft Amberg. Im Örtlichen Entwicklungskonzept ist diese Baulandwidmung nicht vorgesehen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.05.2016 den Grundsatzbeschluss für die Einleitung des Genehmigungsverfahrens gefasst. Im Vorverfahren weist die Örtliche Raumordnung in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass aus raumordnungsfachlicher Sicht keine Zustimmung zur geplanten Änderung erfolgen kann. So liegen die gegenständlichen Grundstücksflächen zur Gänze innerhalb der regionalen Grünzone. Aus Sicht der überörtlichen Raumordnung kommt es mit der ggst. Planung zu keinen Verbesserungen der Bestandstruktur oder des Siedlungsabschlusses und widerspricht daher den Zielen und Maßnahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes Linz Umland 2. Aus forstfachlicher Sicht wurden aufgrund der Nähe zu den Waldflächen ebenso Einwendungen geltend gemacht. Aus forstfachlicher Sicht werden die bestehenden baulichen Anlagen nur dann zur Kenntnis genommen, wenn zB durch ein geologisches Gutachten nachgewiesen wird, dass die Stützmauern zur Hangstabilisierung geeignet und erforderlich waren. Die Widmungsfläche müsste jedenfalls auf das unbedingt nötige Ausmaß reduziert werden. Der Gemeinderat hat das Umwidmungsverfahren trotz negativer Stellungnahme am 11.05.2017 mehrheitlich beschlossen, da ein geologisches Gutachten vorgelegt wurde und die Fläche auf ein Ausmaß von 1.000 m² reduziert wurde. Im Zuge der aufsichtsbehördlichen Genehmigung hat das Land mit Schreiben vom 30.10.2017 nachstehende Versagungsgründe mitgeteilt, welche der Obmann vollinhaltlich verliest. Es ist daher beabsichtig, dieser Planung die Genehmigung gemäß § 34 Abs. 2 Z. 1,2 und 4 sowie § 36 Abs. 6 Oö. ROG 1994 i.d.g.F. LGBl. 69/2015 zu versagen. Dem Gemeinderat wird nunmehr Gelegenheit gegeben, binnen 16 Wochen eine abschließende Stellungnahme abzugeben. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge beschließen, keine weitere Stellungnahme zu den Versagungsgründen abzugeben. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 19. Delacon Biotechnik GmbH., Weissenwolffstraße 14, 4221 Steyregg; Ansuchen um Erstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Parzellen 1576/1 und 1590/1, KG. Engerwitzdorf (Langwiesen); Beschlussfassung GRM Pühringer W. informiert, für die Parzelle 1576/1, eine Teilfläche der Parzelle 1590/1 sowie eine Teilfläche der Parzelle 1600/1, KG. Engerwitzdorf wurde die Umwidmung von Grünland zu Bauland-Betriebsbaugebiet im Ausmaß von ca. 13.940 m² beantragt. Auf den genannten Grundstücken soll ein Betriebsgebäude der Firma Delacon Biotechnik GmbH. mit Büro und Lagerhalle errichtet werden. Die Teilfläche der Parzelle 1590/1 wird an die Firma Delacon verkauft. Beim Grundstück 1576/1 bleibt die Familie Gstöttenmair Grundeigentümer. Die Teilfläche der Parzelle 1600/1 kauft Familie Gstöttenmair. Für diese Grundstücke wird mit der Fa. Delacon ein Bestandsvertrag abgeschlossen. Die Schaffung eines gemeinsamen Bauplatzes ist daher nicht möglich, es wären an der Grundgrenze die Abstandsbestimmungen nach der Oö. Bauordnung einzuhalten. Zur ökonomischen Ausnutzung der Bauplätze ersucht nun die Firma Delacon um Erstellung eines Bebauungsplanes, um die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände unterschreiten zu können. Weiters soll im Bebauungsplan eine Gesamtgebäudehöhe von max. 26 m festgelegt werden. Die Bauweise auf den Parzellen 1576/1 und 1590/1 soll als offene oder gekuppelte Bauweise definiert sein, in der Art, dass beide Varianten ausgeführt werden können. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und legt folgendes fest: - Gesamtgebäudehöhe 26 m (gerechnet vom EG-Fußbodenniveau) - Umschließende Baufluchtlinie von 3,0 m - Freie Wahl der Dachformen - Sonstige Bauweise an der Grundgrenze von Parz. 1590/1 zu Parz. 1576/1 - Bepflanzungskonzept ist im Zuge der Einreichplanung vorzulegen - Werbeanlagen: Die Errichtung von beleuchteten Werbeanlagen, auch auf Fassadenflächen von Gebäuden, ist nur in Absprache mit der Baubehörde zulässig GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Erstellung des erforderlichen Bebauungsplanes im Bereich der Parzelle Nr. 1590/1 und Teilflächen der Parzellen Nr. 1576/1 und 1600/1, KG. Engerwitzdorf beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 20. Bebauungsplan Nr. 81 "Lindingergründe", Änderung Nr. 3; Beschlussfassung GRM Pühringer W. erinnert, der Gemeinderat fasste in der Sitzung am 12.10.2017 den Grundsatzbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes. Die betroffenen Grundeigentümer Waltraud und Peter Lintner ersuchen in ihrer Stellungnahme um folgende Änderungen: - den Plan auf den tatsächlichen Bestand der Parzelle Nr. 93/17 anzupassen, - der Text „bei Schaffung eines gemeinsamen Bauplatzes auf den Parzellen Nr. 93/16 und 93/17 max. 180 m²“ soll gestrichen werden, - dass ein Mindestabstand von 3 m Baufluchtlinie vom Grundstück 93/16 zum Grundstück 93/17 einzuhalten ist. Würde auf Parzelle Nr. 93/16 eine Doppelhaushälfte mit einer Feuermauer an der Grundgrenze errichtet werden, würde dieses Objekt nicht nur unsere Privatsphäre, sondern auch das Ortsbild dieser Siedlung enorm beeinträchtigen. Für die Parzellen 93/16 und 93/17 legt der Bebauungsplan die Möglichkeit der offenen und gekuppelten Bauweise fest. Die Parzelle 93/17 der Ehegatten Lintner wurde bereits mit einem Wohngebäude in offener Bauweise bebaut. Damit auch bei einer Bebauung des Grundstückes 93/16 der Mindestabstand von 3,0 m einzuhalten ist, ersuchen sie um Festlegung einer offenen Bauweise für die genannten Parzellen. Seitens der Strom Netz GmbH und Netz Oö GmbH wurden keine Stellungnahmen abgebeben. Die Abteilung Grund – und Trinkwasserwirtschaft teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass sich der Änderungsbereich innerhalb der Randzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken befindet. Bei Beachtung der wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Maßnahmen bestehen keine Einwände. Der Gewässerbezirk Linz stimmt der Änderung zu. Die Planungsfläche befindet sich in keinem durch Hochwasser (HW100) gefährdeten Bereich. Eine geringe Oberflächenwassergefährdung (Hangwasser) insbesondere im Fall von Starkregenereignissen ist bei der Bauverhandlung bzw. im Rahmen des vereinfachten Prüfverfahrens zu berücksichtigen. Von der Abteilung Raumordnung wird mitgeteilt, dass durch die Lage der Grundstücksflächen innerhalb der Randzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken überörtliche Interessen berührt werden. Daher ist die Vorlage des Bebauungsplanes zur Genehmigung an die Landesregierung als Aufsichtsbehörde vor Kundmachung des Beschlusses erforderlich. Im weiteren Verfahren ist zur Klarstellung noch folgender Text zu ergänzen: „Lage der gegenständlichen Grundstücksflächen innerhalb der Randzone des Grundwasserschongebietes Oberes Gallneukirchner Becken. Die wasserrechtlich bewilligungspflichtigen Maßnahmen sind zu beachten“. Der Ausschuss hat den Tagesordnungspunkt vorberaten und spricht sich für die Änderung des Bebauungsplanes lt. Stellungnahme der Familie Lintner aus. GRM Pühringer W. stellt den Antrag, der Gemeinderat möge die Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Nr.81 „Lindingergründe“ mit den Änderungen lt. Familie Lintner und der Ergänzung der Abteilung Raumordnung beschließen. Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme 21. Berichte aus den Arbeitskreisen Gesunde Gemeinde Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé berichtet aus der Arbeitskreissitzung vom 15.03.2018, es habe zwei Themenschwerpunkte gegeben. Der AK habe sich für das Zielgruppenprojekt über drei Jahre mit insgesamt sechs Veranstaltungen entschieden, wobei es speziell um Frauengesundheit und Frauen allgemein geht. Ebenso sind diverse weitere Aktivitäten in Planung. E-GEM GRM Dr. Niebsch teilt mit, die Veranstaltung „Warmwasser mit Photovoltaikanlage“ am 08.02.2018 im Gasthaus Plank war sehr gut besucht und betont, an diesem Thema weiterhin dranzubleiben. Weiters gibt es Aktivitäten, um Betriebe in Engerwitzdorf als Klimabündnisbetriebe zu gewinnen. Vom 18.03. bis 18.05.2018 findet die Sammelpassaktion „Freunde der Erde“ statt. Diese wurde auf die gesamte Klimaregion ausgeweitet. Fairtrade GRM Vezmar-Gutenbrunner gibt den Termin für das „Fest für die Zukunft“ am 07.07. bis 09.07.2018 bekannt. Es wird ein gutes Programm geben. 22. Bericht des Bürgermeisters a) Der Bürgermeister verliest die Entscheidungen des Landes-Verwaltungsgerichts-hofes: - Fischerlehner – die Beschwerde gegen den Bescheid des Gemeinderates hinsichtlich Entfernung der Wechselaufbauten wurde als unbegründet abgewiesen und sind diese binnen 2 Monaten zu entfernen - Schuster / Klammühle: die Frist für die Entscheidung über die Beschwerden gegen die Bescheide des Gemeinderates hins. Benützungsverbot und Zurückweisung der Baubewilligung wird um 3 Monate verlängert, da es Versuche gibt, wegen der strittigen Grundgrenze eine gütliche Lösung zu finden. b) Der Bürgermeister berichtet aus der Bürgermeisterkonferenz: Es gibt einen Vorschlag zur Bildung eines Standesamtsverbandes, die Beratungen beginnen in der Region Gusental. c) Der Bürgermeister gratuliert zu den Geburtstagen von GRM Lehner G., GRM Kainmüller, GRM Pühringer P., GRM Link, GRM Mühlberger und GRM Lehner Chr. 23. Allfälliges a) Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé erkundigt sich bezüglich Abmeldungen wegen des neuen Kindergartentarifes. Er ersucht eventuell eine soziale Staffelung zu finden. Der Bürgermeister antwortet, die Abmeldungen halten sich im Rahmen, es gab auch Anmeldungen und Verschiebungen. b) GRM Mandl ersucht, künftig die Amtsvorträge so bald wie möglich in das Intranet zu stellen. c) GRM Vezmar-Gutenbrunner lädt zum Flohmarkt des Bogensportvereins Treffling am 17.03.2018 ein. d) GRM Reichör fragt, warum der Schutzweg von Schweinbach zu Pichler nicht auf der anderen Seite sein kann. Der Bürgermeister antwortet, aufgrund rechtlicher Probleme. e) GVM Mag. Schwarzenberger lädt im Namen der Theatergruppe zu deren Aufführungen ein. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung: Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 01.02.2018 wurden keine Einwendungen erhoben. Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 20:44 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom 12.04.2018 keine Einwendungen erhoben wurden / über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde. Engerwitzdorf, 12.04.2018 Der Vorsitzende: Mitglied ÖVP-Fraktion: Mitglied SPÖ-Fraktion: Mitglied FPÖ-Fraktion: Mitglied Grüne-Fraktion: 1 2 Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 15.03.2018 1