wappen-engerwitzdorf 4209 Gemeinde Engerwitzdorf Zahl: 9020-001.027-0179-2022 / Pr Gemeinde Engerwitzdorf, am 21.01.2022 Betreff: ENTWURF Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2022, Auflage Kundmachung Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2022 von heute an eine Woche, das ist bis zum 31.01.2022, im Gemeindeamt Engerwitzdorf zur öf-fentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.engerwitzdorf.gv.at/Buergerservice/Amtstafel/Kundmachungen abrufbar. Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden. Angeschlagen am: 21.01.2022 Pr Der Bürgermeister: Abgenommen am: 01.02.2022 Pr Herbert Fürst ……………………………………………………………… wappen-engerwitzdorf 4209 Gemeinde Engerwitzdorf Zahl: 9020-001.027-0179-2022 / Pr Gemeinde Engerwitzdorf, am 03.02.2022 Betreff: Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2022, Auflage Kundmachung Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Enger-witzdorf in der am 02.02.2022 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2022 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Der Voranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden und ist zudem auf der Homepage der Gemeinde unter www.engerwitz-dorf.gv.at/Buergerservice/Amtstafel/Kundmachungen abrufbar. Angeschlagen am: 03.02.2022 Pr Der Bürgermeister: Abgenommen am: 21.02.2022 Pr Herbert Fürst ……………………………………………………………… ewd-logo Zahl: 9020-001.027-0179-2022 / Pr Hebesätze Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat in seiner am 02.02.2022 abgehaltenen öffentlichen Sitzung im Sinne des § 76 Abs. 7 der OÖ.GemO 1990 idgF. die Festsetzung der Hebesätze für das Finanzjahr 2022 wie folgt beschlossen hat. Ausgenommen davon sind die Hundeabgabe und die Wasserbezugsgebühr, die bereits in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 beschlossen wurden. Die Kundmachungen dazu erfolgten so zeitgerecht, dass diese mit Beginn des Finanz-jahres 2022 Gültigkeit haben. Grundsteuer A 500 v. H. des Steuermessbetrages Grundsteuer B 500 v. H. des Steuermessbetrages Lustbarkeitsabgabe auf Veranstaltungen 15 v. H. des Entgelts 10 v. H. des Entgelts bei Foto- und Filmvorführungen Lustbarkeitsabgabe auf Spielapparate € 45,00 je Apparat und Monat € 60,00 je Apparat und Monat bei mehr als acht Apparate Lustbarkeitsabgabe auf Wettterminals € 200,00 je Terminal und Monat Hundeabgabe (GRB vom 16.12.2021) € 49,00 je Hund € 20,00 je Wachhunde Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale € 108,00 für Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche € 216,00 für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche Kanalbenützungsgebühr* € 4,48 je m³ Wasserbezugsgebühr* € 1,67 je m³ (GRB vom 16.12.2021) Abfallgebühr (Restabfall)* € 6,40 je Abfalltonne (60 Liter) € 9,60 je Abfalltonne und -sack (90 Liter) € 82,00 je Container (770 Liter) € 117,00 je Container (1.100 Liter) Zusätzliche einmalige Entleerungen: € 7,00 je Abfallsack (90 Liter) € 1,80 je Biokübel (25 Liter) € 7,10 je Biotonne (120 Liter) *Sämtliche Beträge der Kanalbenützungsgebühr, Wasserbezugsgebühr und Abfallgebühr sind exklusive Mehrwertsteuer. ewd-logo 1. Einwohnerzahl a) nach dem Stichtag der Gemeinderatswahl am 06.07.2021 9.665 Einwohner b) per 31.10.2020 gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017 8.853 Einwohner 2. Flächenausmaß unter Berücksichtigung der bis zum 31.12.2021 durch Eingemeindung eingetretenen Gebietsveränderungen 4.106,69 ha Vorbericht zum Voranschlag 2022 gemäß § 10 Oö. Gemeindehaushaltsordnung (Oö. GHO) 1 Entwicklung der liquiden Mittel inkl. Zahlungsmittelreserven (Finanzierungsvoranschlag) 1.1 Liquide Mittel Einzahlungen der voranschlagswirksamen Gebarung: Einzahlung der operativen Gebarung 19.102.000 Einzahlung der investiven Gebarung 1.026.900 Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit 2.000.000 Summe: 22.128.900 Auszahlungen der voranschlagswirksamen Gebarung: Auszahlung der operativen Gebarung 19.246.400 Auszahlung der investiven Gebarung 6.214.300 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit 424.600 Summe: 25.885.300 Geldfluss der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 5 aus Anlage 1b): - 3.756.400 Der Finanzierungsvoranschlag zeigt, dass die Höhe der Auszahlungen die Höhe der Einzahlungen um € 3.756.400 überschreitet und sich die Höhe der liquiden Mittel um diesen Betrag verringern wird. Die finanzielle Ausgeglichenheit bleibt jedoch gegeben, da Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen und sonstige Rücklagen in der Höhe von rund € 6,6 Mio. zur Verfügung stehen. Die Verringerung der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen: Investive Einzelvorhaben und sonstige investive Vorhaben . Schnell-Ladestation Mittertreffling . Geh- und Radweg entlang B125 (zwischen OMV und Gallneukirchen) . Volksschule Schweinbach (Neubau und Sanierung) . Straßenbau 2021-2025 . KIP Geh- und Radweg Zur Mühle . Diverse Güterwege . WVA BA 09 (Tiefbehälter und Brunnen) . ABA BA 15 (Bereich Linz-AG) und ABA BA 17 (Punzengraben) . Diverse sonstige Investitionen lt. Nachweis der Investitionstätigkeit Rückgang der Bundesertragsanteile Der drastische Rückgang der Ertragsanteile im Jahr 2020 erholt sich nur langsam. Die Prognosen für den Voranschlag 2022 zeigen eine Steigerung von nur rund € 27.000 (+ 0,33 %) gegenüber dem 2. Nachtragsvoranschlag 2021 (NVA 2021). Erhöhung der Landesumlage Die Landesumlage steigt um rund € 56.500 (+ 13,5 %) gegenüber dem 2. NVA 2021. Erhöhung der Krankenanstaltenbeiträge und der SHV-Umlage Die erhöhten Ausgaben im Zuge der COVID 19-Pandemie führen erneut zu einem Anstieg der anteiligen Gemeindeaufwendungen der Krankenanstaltenbeiträge von rund € 185.000 (+ 8,0 %) und der SHV-Umlage von rund € 41.000 (+ 1,8 %) gegenüber dem 2. NVA 2021. Erhöhung der Abgangsdeckung der Kinderbetreuung Erneut steigen die Ausgaben für die Abgangsdeckung der Kinderbetreuung um rund € 117.000 (+ 9,4 %) gegenüber dem 2. NVA 2021. Geplante Maßnahmen zur Gegensteuerung: Es wurden Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen in Folgejahre transferiert. 1.2 Zahlungsmittelreserven Zum Zeitpunkt der VA-Erstellung stehen der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2022 voraussichtlich folgende Zahlungsmittelreserven zur Verfügung: Rücklagenstand per 01.01.2022 Zahlungsmittelreserve per 01.01.2022 Allgemeine Haushaltsrücklage (RL 11) 3.110.000 3.109.983,47 Summe allgemeine Rücklagen 3.110.000 3.109.983,47 WVA-Rücklage Betriebsmittel (RL 21) 1.090.000 1.091.235,59 WVA-Rücklage Interessentenbeiträge (RL 22) 166.000 166.152,54 ABA-Rücklage Betriebsmittel (RL 41) 1.130.000 1.129.063,41 ABA-Rücklage Interessentenbeiträge (RL 42) 807.000 806.899,64 Straßenbau-Rücklage (RL 51) 109.000 109.244,53 Infrastrukturkosten-Rücklage (RL 55) 30.000 29.886,00 Bauhof-Rücklage (RL 61) 68.600 68.610,13 Abfallbeseitigungsrücklage (RL 91) 154.000 153.632,81 Summe gesetzlich zweckgebundene Rücklagen 3.554.600 3.554.724,65 Gesamtsumme 6.664.600 6.664.708,12 Differenz zwischen Rücklagen und Zahlungsmittelreserven 708,12 Zahlungsmittelreserven in der Höhe von € 1,5 Mio werden als inneres Darlehen verwendet: . davon zur Reduktion des Kassenkredites: € 1,5 Mio . davon für innere Darlehen: € 0,00 2 Voraussichtlicher Bedarf an Kassenkrediten Die maximale Höhe des Kassenkredites beträgt gemäß § 83 Oö. GemO 1990 i. V. m. § 1 Abs. 1 Oö. Kassenkredit-Anhebungsverordnung (bis zu 33,3 % der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit). Das sind für die Gemeinde Engerwitzdorf für das Finanzjahr 2022 rund € 5,6 Mio. Es wurde ein Kassenkreditvertrag in Höhe von € 2 Mio. für das Finanzjahr 2022 in der Gemeinderatssitzung vom 16.12.2021 beschlossen. 3 Entwicklung des Ergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit, sowie Entwicklung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewichts 3.1 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit RA 2020 2. NVA 2021 VA 2022 Einzahlungen: 17.456.826,10 16.408.300 16.934.900 Auszahlungen: 15.915.101,55 17.399.400 18.656.900 Saldo: + 1.541.724,55 - 991.100 - 1.722.000 Damit der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 4a und 4b Oö. GemO 1990 als erreicht gilt, müssen folgende Mittel in Anspruch genommen werden: . Entnahme aus der Allgemeinen Haushaltsrücklage (inkl. Zahlungsmittelreserven) in der Höhe von € 162.000 . Inneres Darlehen aus gesetzlich zweckgebundener ABA-Rücklage Betriebsmittel (RL 41) in Höhe von € 1,5 Mio. . Entnahme aus der WVA-Rücklage Interessentenbeiträge (RL 22) von € 30.000 . Entnahme aus der ABA-Rücklage Interessentenbeiträge (RL 42) von € 30.000 3.2 Entwicklung des Nachhaltigen Haushaltsgleichgewichts Ein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht liegt vor, wenn: a) im Finanzierungshaushalt die Liquidität der Gemeinde gegeben ist, b) im Ergebnishaushalt das Nettoergebnis mittelfristig (fünf Jahre) ausgeglichen ist und c) die Gemeinde ein positives Nettovermögen aufweist. Gemäß § 75 Abs 5 Oö. GemO 1990 soll ein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht angestrebt werden. Die Gemeinde Engerwitzdorf erreicht kein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht. Der Finanzierungshaushalt (Saldo 5) ist im Jahr 2022 mit minus € 3.756.400 negativ, entwickelt sich jedoch in den Folgejahren aus heutiger Sicht wieder positiv (siehe Nachweis über das nachhaltige Haushaltsgleichgewicht). Die Liquidität kann mit der Inanspruchnahme von Rücklagen und einem inneren Darlehen sichergestellt werden. Der Ergebnishaushalt (Nettoergebnis; Saldo 0) stellt sich im Jahr 2022 mit einem Minus von € 1.518.600 auch negativ dar. Auch seine Entwicklung wird aus heutiger Sicht in den Folgejahren wieder positiv (siehe Nachweis über das nachhaltige Haushaltsgleichgewicht). Ergänzend darf angeführt werden, dass der Vermögenshaushalt für 2022 ein positives Nettovermögen ausweist. Im Voranschlag nach VRV 2015 ist dazu jedoch kein Nachweis vorgesehen. 4 Ergebnishaushalt - voraussichtliche Entwicklung des Nettoergebnisses Das Nettoergebnis wird wesentlich durch die ergebniswirksamen Erträge und Aufwendungen beeinflusst. Diese betreffen insbesondere die geplanten Abschreibungen (€ 2.364.100), die geplanten Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen (€ 1.036.700), die geplanten Dotierungen von Rückstellungen (€ 37.300) bzw. die Auflösungen von Rückstellungen (€ 69.500). VA 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Summe Erträge (MVAG 21) 19.273.300 18.966.200 19.310.300 19.582.800 19.866.300 Summe Aufwände (MVAG 22) 20.791.900 18.758.500 18.897.100 19.081.400 19.518.300 Nettoergebnis (SA 0) - 1.518.600 207.700 413.200 501.400 348.000 Entnahme von Haushaltsrücklagen (MVAG 230) 3.452.300 1.192.500 854.000 678.000 725.000 Zuweisung von Haushaltsrücklagen (MVAG 240) 2.834.000 1.706.000 1.750.000 1.737.000 1.835.500 Nettoergebnis (SA 00) - 900.300 - 305.800 - 482.800 - 557.600 - 762.500 5 Voraussichtliche Entwicklung der langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten 5.1 Geplante Neuaufnahme von langfristigen Finanzschulden Zusätzliche Schuldaufnahmen sind im Zeitraum der Veranschlagung und der mittelfristigen Finanzplanung für folgende investive Einzelvorhaben vorgesehen: Finanzjahr Vorhabenscode Investives Einzelvorhaben Darlehenshöhe 2022 1211110 Volksschule Schweinbach-Neubau 2.000.000 2023 1211110 Volksschule Schweinbach-Neubau 700.000 5.2 Voraussichtliche Entwicklung von langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten Die Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Darlehen werden laufend getilgt. In nachstehender Tabelle sind die geplanten summierten Auszahlungen für Finanzschulden und Verbindlichkeiten dargestellt. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat keine Leasing-Verbindlichkeiten. VA 2022 Plan 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Gesamtsumme: (MVAG 361) 424.600 435.300 488.000 1.074.800 1.544.500 Es ist nicht geplant in den oben angeführten Perioden vorzeitige Tilgungen (= Sondertilgungen) vorzunehmen. 6 Voraussichtliche Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben (Erträge, Betriebskosten, Personalaufwand, Finanzierungskosten, etc.) Die geplanten Auswirkungen aus begonnenen und voraussichtlich im Haushaltsjahr 2022 fertiggestellten investiven Einzelvorhaben auf die operative Gebarung, werden in folgender Tabelle zusammengefasst dargestellt: Investives Einzelvorhaben Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt ab Jahr jährliche Erträge jährliche Aufwände jährliche Einnahmen jährliche Ausgaben VS Schweinbach-Neubau - Darlehen 30.000 0,00 2023 VS Schweinbach-Neubau – Darlehen 30.000 93.000 2024 Durch das im Voranschlag und im mittelfristigen Finanzplan enthaltene investive Einzelvorhaben VS Schweinbach wird der Ergebnishaushalt in den kommenden Finanzjahren mit rund € 30.000,00 und der Finanzierungshaushalt mit rund € 93.000 belastet. Das Gleichgewicht im Finanzierungshaushalt wird aus heutiger Sicht mit jährlich rund € 93.000 beeinträchtigt. 7 Beschreibung wesentlicher Auswirkungen aus Entscheidungen vergangener Haushaltsjahre, welche erst im Zeitraum der Veranschlagung und Finanzplanung wirksam werden. Sämtliche finanzielle Auswirkungen sind in den Punkten 1 bis 6 enthalten. 8 Beschreibung sich abzeichnender Entwicklungen (Verbesserungen, Belastungen), die sich in den folgenden Haushaltsjahren auf den Gemeindehaushalt auswirken können Siehe Anmerkungen unter Punkt 6. 9 Änderungen im Dienstpostenplan und deren finanzielle Auswirkungen Bauabteilung: Durch den erhöhten Arbeitsaufwand soll ein Dienstposten GD 12 von 75% auf 100% erhöht werden. Der Dienstposten für Bautechnik/Hochbau soll von GD 16 auf GD 14 aufgewertet werden. Ein Dienstposten soll durch Änderung des Aufgabenbereiches von GD 20 auf GD 18 aufgewertet werden und zusätzlich soll ein Dienstposten GD 20 für eine Sekretariatsstelle mit 50% geschaffen werden. Allgemeine Verwaltung: Durch Umstrukturierungen im Bürgerservice soll ein Dienstposten von GD 18 auf GD 16 aufgewertet werden und ein Dienstposten GD 20 von 50% auf 75% erhöht werden. Organisationsentwicklung: Der Dienstposten GD 16 für Personalmanagement soll wegen des deutlich höheren Aufwandes von 75% auf 87,5% erhöht werden. Bauhof: Ein Dienstposten soll von GD 23 auf GD 21 aufgewertet werden, da dieser Mitarbeiter vorwiegend für den Fuhrpark zuständig ist. 10 Weiterführende Informationen Innerhalb der Kontengruppen 4, 5, 6 und 7 ist eine gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben. Erläuterungen der Darstellungen der Bauhofvergütungen bei investiven Einzelvorhaben Es wird darauf hingewiesen, dass beim investiven Einzelvorhaben „Straßenbau 2021-2025 (Nr. 1612590)“ Bauhofleistungen anfallen werden (jährlich rund € 20.000), die jedoch vorerst nicht im VA 2022 angeführt sind. Die Verbuchung erfolgt nach Abklärung mit der IKD bzw. Gemdat und wird im Rechnungsabschluss 2022 dargestellt. Gemeinde Engerwitzdorf, ………………………………………………………………………… Bürgermeister Herbert Fürst ewd-logo Der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf ändert im Zuge des Voranschlages 2022 den bestehenden Dienstpostenplan. Aufgrund der Änderung hat der Dienstpostenplan nunmehr folgendes Aussehen: Personaleinheit Art des Dienstpostens Dienstpostenbewertung neu Dienstpostenbewertung alt Gemeindeverwaltung 1 B GD 08.1 B II-VII 1 B GD 12.2 B II-VII 1 VB GD 12.2 1 B GD 12.2 B II-VI N2 1 VB GD 13.EB 1 VB GD 13.2 2 VB GD 14.EB 1,825 VB GD 14.4 1 VB GD 16.3 VB I/c 7,25 VB GD 16.3 0,55 VB GD 18.4 1,425 VB GD 18.5 VB I/c 4,7 VB GD 18.5 0,5 VB GD 18.6 VBI/c 0,5 VB GD 18.6 0,5 VB GD 20.3 VB I/d 1,825 VB GD 20.3 0,5 VB GD 22.5 Kulturhaus „Im Schöffl“ 1 VB GD 14.4 1,5 VB GD 18.5 1,375 VB GD 19.1 Bauhof 1 VB GD 17.3 1 VB GD 18.1 1 VB GD 19.1 VBII/p2 ad personam 5 VB GD 19.1 1 VB GD 21.3 Gebäudetechnik 1 VB GD 19.1 0,925 VB GD 25.1 VB II/p5 4,075 VB GD 25.1 Schulküche 0,67 VB GD 21.8 0,4 VB GD 23.1 1,09 VB GD 25.1