wappen-engerwitzdorf 4209 Gemeinde Engerwitzdorf Gemeinde Engerwitzdorf, am 07.02.2023 Voranschlag für das Finanzjahr 2023, Entwurf Kundmachung Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2023 von heute an eine Woche, das ist bis zum 15.02.2023, im Gemeindeamt Engerwitzdorf zur öf-fentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.engerwitzdorf.gv.at abrufbar. Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden. Der Bürgermeister: Angeschlagen am: 07.02.2023 Gr Abgenommen am: 15.02.2023 GrHerbert Fürst wappen-engerwitzdorf 4209 Gemeinde Engerwitzdorf Gemeinde Engerwitzdorf, am 17.02.2023 Voranschlag für das Finanzjahr 2023, Genehmigung Kundmachung Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde Enger-witzdorf in der am 16.02.2023 abgehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Gemeindevoranschlag für das Finanzjahr 2023 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Der Voranschlag kann während der Amtsstunden eingesehen werden und ist zudem auf der Homepage der Gemeinde unter www.engerwitz-dorf.gv.at abrufbar. Angeschlagen am: 17.02.2023 Gr Der Bürgermeister: Abgenommen am: 07.03.2023 Gr Herbert Fürst ewd-logo Hebesätze Grundsteuer A 500 v. H. des Steuermessbetrages Grundsteuer B 500 v. H. des Steuermessbetrages Lustbarkeitsabgabe auf Veranstaltungen 15 v. H. des Entgelts 10 v. H. des Entgelts bei Foto- und Filmvorführungen Lustbarkeitsabgabe auf Spielapparate € 45,00 je Apparat und Monat € 60,00 je Apparat und Monat bei mehr als acht Apparate Lustbarkeitsabgabe auf Wettterminals € 200,00 je Terminal und Monat Hundeabgabe € 49,00 je Hund € 20,00 je Wachhunde Gemeindezuschlag zur Freizeitwohnungspauschale € 118,80 für Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche € 237,60 für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche Wasserbezugsgebühr* € 1,67 je m³ Kanalbenützungsgebühr* € 4,48 je m³ Abfallgebühr* € 6,40 je Abfalltonne (60 Liter) € 9,60 je Abfalltonne und -sack (90 Liter) € 82,00 je Container (770 Liter) € 117,00 je Container (1.100 Liter) Zusätzliche einmalige Entleerungen: € 7,00 je Abfallsack (90 Liter) € 1,80 je Biokübel (25 Liter) € 7,10 je Biotonne (120 Liter) *Sämtliche Beträge der Kanalbenützungsgebühr, Wasserbezugsgebühr und Abfallgebühr werden exklusive Mehrwertsteuer angeführt. ewd-logo 1. Einwohnerzahl a) nach dem Stichtag der Gemeinderatswahl am 06.07.2021 9.665 Einwohner b) per 31.10.2021 gemäß § 10 Abs. 7 FAG 2017 9.036 Einwohner 2. Flächenausmaß unter Berücksichtigung der bis zum 31.12.2022 durch Eingemeindung eingetretenen Gebietsveränderungen 4.106,69 ha Vorbericht zum Voranschlag 2023 gemäß § 10 Oö. Gemeindehaushaltsordnung (Oö. GHO) 1 Entwicklung der liquiden Mittel inkl. Zahlungsmittelreserven (Finanzierungsvoranschlag) 1.1 Liquide Mittel Einzahlungen der voranschlagswirksamen Gebarung: 2023 Einzahlung der operativen Gebarung 19.573.100 Einzahlung der investiven Gebarung 1.796.200 Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit 2.131.700 Summe: 23.501.000 Auszahlungen der voranschlagswirksamen Gebarung: Auszahlung der operativen Gebarung 19.988.400 Auszahlung der investiven Gebarung 4.861.800 Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit 460.100 Summe: 25.310.300 Geldfluss der voranschlagswirksamen Gebarung (Saldo 5 aus Anlage 1b): - 1.809.300 Der Finanzierungsvoranschlag zeigt, dass die Höhe der Auszahlungen die Höhe der Einzahlungen um € 1.809.300 überschreitet und sich die Höhe der liquiden Mittel um diesen Betrag verringern wird. Die finanzielle Ausgeglichenheit bleibt jedoch gegeben, da Zahlungsmittelreserven für allgemeine Haushaltsrücklagen zur Verfügung stehen. Die Verringerung der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf folgende Positionen zurückzuführen: Investive Einzelvorhaben und sonstige investive Vorhaben . Volksschule Schweinbach (Neubau und Sanierung) . Union Schweinbach PV-Anlage (Fertigstellung) . ASKÖ-Treffling PV-Anlage . Rüstlöschfahrzeug (RLF) FF Treffling . Straßenbau 2021-2025 . Bauhof Hako Citymaster 1650 (Multifunktionsfahrzeug) . WVA BA 09 (Tiefbehälter und Brunnen) . ABA BA 15 (Bereich Linz-AG) und ABA BA 17 (Punzengraben) . Motorikpark Engerwitzdorf-Gallneukirchen Entwicklung der Bundesertragsanteile Die Prognosen für den Voranschlag 2023 zeigen eine Steigerung von nur rund € 1,3 Mio. (+ 15,8 %) gegenüber dem Voranschlag 2022. Entwicklung der Landesumlage Die Landesumlage steigt um rund € 56.000 (+ 13,4 %) gegenüber dem Voranschlag 2022. Entwicklung der Krankenanstaltenbeiträge und der SHV-Umlage Die Krankenanstaltenbeiträge erhöhen sich um rund € 480.000 (+ 20,8 %) und die SHV-Umlage um rund € 190.000 (+ 8,3 %) gegenüber dem Voranschlag 2022. Entwicklung der Ausgaben für Schule und Kinderbetreuung Die Ansätze 21xx bis 25xx zeigen eine Ausgabensteigerung um rund € 930.000 (+ 29,0 %) gegenüber dem Voranschlag 2022. Entwicklung der Ausgaben für Strom Durch die Energiekrise verzeichnen die Ausgaben für Strom einen enormen Anstieg um rund € 740.000 (+ 550,0 %) gegenüber dem Voranschlag 2022. Geplante Maßnahmen zur Gegensteuerung: Es wurden Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen gestrichen und sonstige laufende Ausgaben reduziert. Im Laufe des Haushaltsjahres sollen weitere Einsparungspotenziale erarbeitet werden. 1.2 Zahlungsmittelreserven Zum Zeitpunkt der Voranschlagserstellung stehen der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich folgende Zahlungsmittelreserven zur Verfügung: Rücklagenstand per 01.01.2023 Zahlungsmittelreserve per 30.01.2023 Allgemeine Haushaltsrücklage (RL 11) 1.686.800 1.739.867,06 VS Schweinbach-Baurücklage (RL 82) 416.600 0,00 Allgemeine Rücklage für LED-Umstellung und Photovoltaik 0,00 0,00 Bauhof-Rücklage (RL 61) 0,00 19,78 Summe allgemeine Rücklagen 2.103.400 1.739.886,84 WVA-Rücklage Betriebsmittel (RL 21) 14.300 19.900,67 WVA-Rücklage Interessentenbeiträge (RL 22) 159.500 159.498,74 ABA-Rücklage Betriebsmittel (RL 41) 2.425.000 1.405.045,42* ABA-Rücklage Interessentenbeiträge (RL 42) 1.109.600 949.703,43 Straßenbau-Rücklage (RL 51) 167.700 187.887,03 Infrastrukturkosten-Rücklage (RL 55) 48.000 48.181,01 Abfallbeseitigungsrücklage (RL 91) 157.000 157.474,68 Summe gesetzlich zweckgebundene Rücklagen 4.081.100 2.927.690,98 Gesamtsumme 6.184.500 4.667.577,82 Differenz zwischen Rücklagen und Zahlungsmittelreserven -1.516.922,18 *Für Aufrechterhaltung der Liquidität wurden am 27.01.2023 von der ABA-Rücklage (RL 41) 900.000 Euro vorrübergehend entnommen, die in o.a. Aufstellung bereits berücksichtigt sind und somit nicht aufscheinen. Diese Mittel werden bis Jahresende wieder zurückgeführt. Zahlungsmittelreserven in der Höhe von € 1.370.000 Mio. werden als inneres Darlehen verwendet: . davon zur Reduktion des Kassenkredites: € 1.370.000 Mio. . davon für innere Darlehen: € 0,00 2 Voraussichtlicher Bedarf an Kassenkrediten Die maximale Höhe des Kassenkredites beträgt gemäß § 83 Oö. GemO 1990 ein Viertel bzw. bis zu 25% der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit. Das sind für die Gemeinde Engerwitzdorf für das Finanzjahr 2023 rund € 4,8 Mio. Es wurde ein Kassenkreditvertrag in Höhe von € 2 Mio. für das Finanzjahr 2023 in der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2022 beschlossen. 3 Entwicklung des Ergebnisses der laufenden Geschäftstätigkeit, sowie Entwicklung des nachhaltigen Haushaltsgleichgewichts 3.1 Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit RA 2021 VA 2022 VA 2023 Einzahlungen: 17.124.624,58 16.766.300 18.839.300 Auszahlungen: 17.175.474.86 18.461.900 20.209.300 Saldo: - 50.850,28 - 1.695.600 - 1.370.000 Damit der Haushaltsausgleich nach § 75 Abs. 4a und 4b Oö. GemO 1990 als erreicht gilt, müssen folgende Mittel in Anspruch genommen werden: . Entnahme aus der Allgemeinen Haushaltsrücklage (inkl. Zahlungsmittelreserven) in der Höhe von € 1.370.000. 3.2 Entwicklung des Nachhaltigen Haushaltsgleichgewichts Ein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht liegt vor, wenn: a) im Finanzierungshaushalt die Liquidität der Gemeinde gegeben ist, b) im Ergebnishaushalt das Nettoergebnis mittelfristig (fünf Jahre) ausgeglichen ist und c) die Gemeinde ein positives Nettovermögen aufweist. Gemäß § 75 Abs 5 Oö. GemO 1990 soll ein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht angestrebt werden. Die Gemeinde Engerwitzdorf erreicht kein nachhaltiges Haushaltsgleichgewicht. Der Finanzierungshaushalt (Saldo 5) ist im Jahr 2023 mit minus € 1.809.300 negativ und bleibt auch 2024 negativ. Erst mit 2025 zeigt sich nach heutigen Prognosen wieder ein positives Ergebnis. Da beinahe alle allgemeinen Rücklagen zur Bedeckung des negativen EGT 2023 benötigt werden, ist aus heutiger Sicht noch nicht sicher, ob und wie die Liquidität für die budgetierten Ausgaben 2024 sichergestellt werden kann. Ein Härteausgleich kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Der Ergebnishaushalt (Nettoergebnis; Saldo 0) stellt sich im Jahr 2023 mit einem Minus von € 1.925.100 auch negativ dar. Auch hier trifft die selbe Entwicklungsprognose, wie für den Finanzierungshaushalt zu. 4 Ergebnishaushalt - voraussichtliche Entwicklung des Nettoergebnisses Das Nettoergebnis wird wesentlich durch die ergebniswirksamen Erträge und Aufwendungen beeinflusst. Diese betreffen insbesondere die geplanten Abschreibungen (€ 2.498.000), die geplanten Erträge aus der Auflösung von Investitionszuschüssen (€ 1.053.400), die geplanten Dotierungen von Rückstellungen (€ 62.300) bzw. die Auflösungen von Rückstellungen (€ 46.600). VA 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Summe Erträge (MVAG 21) 19.486.100 20.081.000 20.775.500 21.796.900 21.970.600 Summe Aufwände (MVAG 22) 21.411.200 20.817.200 20.988.200 21.227.600 21.415.700 Nettoergebnis (SA 0) - 1.925.100 - 736.200 - 212.700 569.300 554.900 Entnahme von Haushaltsrücklagen (MVAG 230) 2.392.700 85.700 263.100 0,00 224.100 Zuweisung von Haushaltsrücklagen (MVAG 240) 972.700 947.100 914.100 1.073.800 1.104.000 Nettoergebnis (SA 00) - 505.100 - 1.597.600 - 863.700 - 504.500 - 325.000 5 Voraussichtliche Entwicklung der langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten 5.1 Geplante Neuaufnahme von langfristigen Finanzschulden Zusätzliche Schuldaufnahmen sind im Zeitraum der Veranschlagung und der mittelfristigen Finanzplanung für folgende investive Einzelvorhaben vorgesehen: Finanzjahr Vorhabenscode Investives Einzelvorhaben Darlehenshöhe Erläuterung 2023 1211110 Volksschule Schweinbach-Neubau 1.174.400 Im Finanzjahr 2022 wurde ein Darlehen in Höhe von 2,7 Mio. Euro mit einer vereinbarten Zuzählphase bis spätestens 31.12.2023 aufgenommen. Durch eine vorzeitige Auszahlung von Landesmitteln musste dieser Darlehensrahmen 2022 nicht zur Gänze in Anspruch genommen werden. Der angeführte Betrag stellt die restliche Zuzählung für das Jahr 2023 dar. 2023 1850900 WVA BA 09 (Tiefenbehälter und Brunnen) 957.300 Im Zuge der Korrekturen der Rechenwerke (EB, RA 2020 und RA 2021) wurde eine Rücklagenübertragung aus 2020 rückabgewickelt, weil kein ausreichender innerer Zusammenhang nachgewiesen werden konnten. Es wurden 1,2 Mio Euro von der WVA-Rücklage (RL 21) auf die ABA-Rücklage (RL 41) rückgeführt. Demnach sind für das Vorhaben nicht ausreichend Rücklagen vorhanden, um das Projekt 2023 ausfinanzieren zu können. Im Laufe des Jahres 2023 muss daher ein Darlehen aufgenommen werden. 5.2 Voraussichtliche Entwicklung von langfristigen Finanzschulden und Verbindlichkeiten Die Finanzschulden und Verbindlichkeiten aus Darlehen werden laufend getilgt. In nachstehender Tabelle sind die geplanten summierten Auszahlungen für Finanzschulden und Verbindlichkeiten dargestellt. Die Gemeinde Engerwitzdorf hat keine Leasing-Verbindlichkeiten. VA 2022 VA 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Gesamtsumme: (MVAG 361) 424.600 460.100 492.000 503.700 338.900 328.300 Ab 2023 erhöhen sich die jährlichen Tilgungsraten aufgrund der Tilgung des Darlehens für WVA BA 09. Ab 2024 wird dann das Darlehen für die Volksschule Schweinbach getilgt. Es ist nicht geplant in den oben angeführten Perioden vorzeitige Tilgungen (= Sondertilgungen) vorzunehmen. 6 Voraussichtliche Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben (Erträge, Betriebskosten, Personalaufwand, Finanzierungskosten, etc.) Die geplanten Auswirkungen aus begonnenen und voraussichtlich im Haushaltsjahr 2023 fertiggestellten investiven Einzelvorhaben auf die operative Gebarung, werden in folgender Tabelle zusammengefasst dargestellt: Investives Einzelvorhaben Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt ab Jahr jährliche Erträge jährliche Aufwände jährliche Einnahmen jährliche Ausgaben Volksschule Schweinbach-Neubau - Darlehen 96.400 96.400 2024 WVA BA 09 (Tiefenbehälter und Brunnen) - Darlehen 33.300 33.300 2023 7 Beschreibung wesentlicher Auswirkungen aus Entscheidungen vergangener Haushaltsjahre, welche erst im Zeitraum der Veranschlagung und Finanzplanung wirksam werden. Sämtliche finanzielle Auswirkungen sind in den Punkten 1 bis 6 enthalten. 8 Beschreibung sich abzeichnender Entwicklungen (Verbesserungen, Belastungen), die sich in den folgenden Haushaltsjahren auf den Gemeindehaushalt auswirken können Die Steigerungen von Fixausgaben wie Krankenanstaltenbeiträge, Landesumlage, SHV-Umlage, etc. belasten den Gemeindehaushalt nachhaltig. Hinzu kommen die hohen Ausgaben für Schulen und Kinderbetreuung und die enorm gestiegenen Stromkosten. Die erwarteten Einnahmen aus Ertragsanteilen reichen nicht um die angeführten Ausgaben decken zu können. Für die Folgejahre wird vorsichtig mit einer Verbesserung der Energiepreise gerechnet. Für die Bedeckung des negativen EGT 2023 werden aus heutiger Sicht beinahe sämtliche angesparten Mittel aus der Allgemeinen Rücklage verwendet werden müssen. Ohne zusätzliche Zuschüsse (ohne Investitionszwang) von Bund oder Land ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Engerwitzdorf 2024 einen Härteausgleich beantragen muss. 9 Änderungen im Dienstpostenplan und deren finanzielle Auswirkungen Amtsleitung: Aufgrund der Erweiterung des Aufgabengebiets sowie internen Umstrukturierungen und Aufgabenverschiebungen soll ein Dienstposten GD 18 von 50% auf 100% erhöht werden. Allgemeine Verwaltung: Aufgrund massiver Rückstände bei Urlaub und Zeitausgleich bzw. Aufgabenzuwachs in der Allgemeinen Verwaltung wird ein Dienstposten GD 16 von 75% auf 100% erhöht, wobei sich die Personaleinheiten in der gesamten Abteilung wegen internen Umstrukturierungen nicht geändert haben. Finanzabteilung: Da mittlerweile eine Zuordnung entsprechend der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung möglich ist, wird der Dienstposten GD 14.EB zukünftig als GD 14.1 geführt. Aufgrund des massiv gestiegenen Aufwands ist eine entsprechende Erhöhung bei einem Dienstposten GD 18 von 0,50% auf 0,75% notwendig. Organisationsentwicklung: Da auch hier nunmehr eine Zuordnung entsprechend der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung möglich ist, wird der Dienstposten GD 13.EB zukünftig als GD 13.2 sowie der Dienstposten GD 14.EB zukünftig als GD 14.1 geführt. Aufgrund des massiv gestiegenen Aufwands in den Bereichen der Personalobjektivierung, der Personalverwaltung sowie der Personalbewirtschaftung ist hier eine entsprechende interne Umstrukturierung erforderlich. Gleichgehend führen diese Umstrukturierungen zu einer qualitativen Aufgabensteigerung, weshalb hier eine Änderung eines Dienstposten GD 18 auf GD 16 notwendig wird; bei diesem Dienstposten werden künftig auch gleichzeitig Aufgaben des Marketings übernommen. Weiters wird aufgrund der erhöhten Verantwortung und komplexeren Aufgabenbereiche in der Öffentlichkeitsarbeit eine Umreihung von GD 18 auf GD 16 sowie eine Erhöhung des Stundenausmaßes von 62,5% auf 75% vorgenommen. Bauabteilung: Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 29.09.2022 über den Beitritt zur INKOBA Gusental und die statutenmäßige Festlegung der Geschäftsstelle im Gemeindeamt Engerwitzdorf, ist es notwendig für den Anfang einen Dienstposten in GD 16 im Ausmaß von 50% zu schaffen. Im Bereich Infrastruktur und Umwelt wird aufgrund massiver Rückstände bei Urlaub und Zeitausgleich ein Dienstposten GD 16 von 75% auf 87,5% erhöht. Kulturhaus: Aufgrund einer Pensionierung wurde ein Dienstposten GD 18.5 von 50% auf 75% erhöht. Ein Dienstposten soll von GD 18 auf GD 17 aufgewertet werden. Gebäudetechnik: Durch den Neubau der Volksschule Schweinbach hat sich das Ausmaß der Reinigungsflächen vergrößert. Deshalb wird ein zusätzlicher Dienstposten in GD 25 geschaffen, wodurch sich eine Erhöhung um 0,375 Personaleinheiten ergibt. 10 Weiterführende Informationen Innerhalb der Kontengruppen 4, 5, 6 und 7 ist eine gegenseitige Deckungsfähigkeit gegeben. Gemeinde Engerwitzdorf, ………………………………………………………………………… Bürgermeister Herbert Fürst Der Gemeinderat der Gemeinde Engerwitzdorf ändert im Zuge des Voranschlages 2023 den bestehenden Dienstpostenplan. Aufgrund der Änderung hat der Dienstpostenplan nunmehr folgendes Aussehen: Personaleinheit Art des Dienstpostens Dienstpostenbewertung neu Dienstpostenbewertung alt Gemeindeverwaltung 1 B 08 3 VB 12.2 2 VB 13.2 2,825 VB 14.1 1 VB 14.4 9,25 VB 16.3 0,55 VB 18.4 4,825 VB 18.5 1,425 VB 18.5 VB I/c 0,5 VB 18.6 VB I/c 1 VB 18.6 1,875 VB 20.3 0,5 VB 20.3 VB I/d 0,5 VB 22.5 Kulturhaus ImSchöffl 1 VB 14.1 1 VB 17.3 0,75 VB 18.5 1 VB 19.1 Bauhof 1 VB 17.3 1 VB 18.1 1 VB 19.1 VB II/p2 ad personam 5 VB 19.1 1 VB 21.3 Gebäudetechnik 1 VB 19.1 5,375 VB 25.1 Schulküche 1,375 VB 25.2 2023: Änderungen im Dienstpostenplan und deren finanzielle Auswirkungen Amtsleitung: Aufgrund der Erweiterung des Aufgabengebiets sowie internen Umstrukturierungen und Aufgabenverschiebungen soll ein Dienstposten GD 18 von 50% auf 100% erhöht werden. Allgemeine Verwaltung: Aufgrund massiver Rückstände bei Urlaub und Zeitausgleich bzw. Aufgabenzuwachs in der Allgemeinen Verwaltung wird ein Dienstposten GD 16 von 75% auf 100% erhöht, wobei sich die Personaleinheiten in der gesamten Abteilung wegen internen Umstrukturierungen nicht geändert haben. Finanzabteilung: Da mittlerweile eine Zuordnung entsprechend der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung möglich ist, wird der Dienstposten GD 14.EB zukünftig als GD 14.1 geführt. Aufgrund des massiv gestiegenen Aufwands ist eine entsprechende Erhöhung bei einem Dienstposten GD 18 von 0,50% auf 0,75% notwendig. Organisationsentwicklung: Da auch hier nunmehr eine Zuordnung entsprechend der Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung möglich ist, wird der Dienstposten GD 13.EB zukünftig als GD 13.2 sowie der Dienstposten GD 14.EB zukünftig als GD 14.1 geführt. Aufgrund des massiv gestiegenen Aufwands in den Bereichen der Personalobjektivierung, der Personalverwaltung sowie der Personalbewirtschaftung ist hier eine entsprechende interne Umstrukturierung erforderlich. Gleichgehend führen diese Umstrukturierungen zu einer qualitativen Aufgabensteigerung, weshalb hier eine Änderung eines Dienstposten GD 18 auf GD 16 notwendig wird; bei diesem Dienstposten werden künftig auch gleichzeitig Aufgaben des Marketings übernommen. Weiters wird aufgrund der erhöhten Verantwortung und komplexeren Aufgabenbereiche in der Öffentlichkeitsarbeit eine Umreihung von GD 18 auf GD 16 sowie eine Erhöhung des Stundenausmaßes von 62,5% auf 75% vorgenommen. Bauabteilung: Aufgrund des Beschlusses des Gemeinderats vom 29.09.2022 über den Beitritt zur INKOBA Gusental und die statutenmäßige Festlegung der Geschäftsstelle im Gemeindeamt Engerwitzdorf, ist es notwendig für den Anfang einen Dienstposten in GD 16 im Ausmaß von 50% zu schaffen. Im Bereich Infrastruktur und Umwelt wird aufgrund massiver Rückstände bei Urlaub und Zeitausgleich ein Dienstposten GD 16 von 75% auf 87,5% erhöht. Kulturhaus: Aufgrund einer Pensionierung wurde ein Dienstposten GD 18.5 von 50% auf 75% erhöht. Ein Dienstposten soll von GD 18 auf GD 17 aufgewertet werden. Gebäudetechnik: Durch den Neubau der Volksschule Schweinbach hat sich das Ausmaß der Reinigungsflächen vergrößert. Deshalb wird ein zusätzlicher Dienstposten in GD 25 geschaffen, wodurch sich eine Erhöhung um 0,375 Personaleinheiten ergibt.