tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/feeds/custom.atom?organization=bundesdenkmalamtdata.gv.at - Custom query2024-03-19T06:35:28.321930+00:00data.gv.atpython-feedgenRecently created or updated datasets on data.gv.at. Custom query: ''tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/4b2261f6-d431-4e3a-9537-56a670ac80b9Denkmalliste Wien2016-06-24T09:29:28.739214+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:28:56.430374+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/928076a2-9c8a-4e23-991b-8ff5f570f7a1Denkmalliste Burgenland2016-06-24T09:32:56.339706+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:32:18.697825+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/d9ce948d-1c48-4a64-a23a-50d902bd77a7Denkmalliste Kärnten2016-06-24T09:38:46.039734+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:38:05.617375+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/e215df0b-1eb1-4050-a8e1-58a128e4e615Denkmalliste Niederösterreich2016-06-24T09:40:30.811815+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:39:57.284310+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/f27fd889-02bf-4818-8e3f-8b391b02adbfDenkmalliste Oberösterreich2016-06-24T09:42:13.136306+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:41:45.355499+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/6d5947d0-36a6-42df-a038-cb8dfab5183fDenkmalliste Salzburg2016-06-24T09:43:43.218388+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:43:16.025098+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/0625cd17-f94e-496b-8edb-704285438b95Denkmalliste Steiermark2016-06-24T09:45:12.974788+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:44:45.022899+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/d0741533-a121-4e87-96cb-8127be4d048bDenkmalliste Tirol2016-06-24T09:46:48.057217+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:46:15.020038+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/04cd1497-1f91-47a1-8180-2a36a17859cfDenkmalliste Vorarlberg2016-06-24T09:48:23.710844+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:47:55.484632+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/baa72ca8-654d-4a58-97df-ff751b9c7df7Denkmalliste Wien2016-06-24T09:49:54.897041+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:49:28.853395+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/691e9f87-2daa-47bd-97dd-b58f610b97c9Denkmalliste Burgenland2016-06-24T09:52:31.608524+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:52:04.196622+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/631ba972-e1c6-4b26-a0c6-d1a4b68058ccDenkmalliste Kärnten2016-06-24T09:53:58.713420+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:53:33.464768+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/3363aa54-18e7-4a10-a916-9b1b27be7be0Denkmalliste Niederösterreich2016-06-24T09:55:31.242759+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:55:04.557894+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/d7ff3dd2-185a-4ea3-b3d2-86244995fd06Denkmalliste Oberösterreich2016-06-24T09:57:10.255353+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:56:44.269923+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/0baf983e-5e86-42e3-adb5-6035bcaffd89Denkmalliste Salzburg2016-06-24T09:58:45.298179+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T09:58:16.177277+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/9b2e320b-21de-4ad2-83a2-192990d705acDenkmalliste Steiermark2016-06-24T10:00:16.653002+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. 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Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T10:01:36.187541+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/7b1a14ff-4b9f-4021-8319-343a803cacfeDenkmalliste Vorarlberg2016-06-24T10:03:34.808227+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T10:03:11.707433+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/ac750af9-bd60-443c-bb57-592096971238Denkmalliste Wien2016-06-24T10:05:00.319346+00:00Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist. Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt. Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs. Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten. Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden. Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.2016-06-24T10:04:33.793616+00:00tag:https://www.data.gv.at,2012-04-01:/dataset/9823ac33-dbb1-49c9-931d-6fbba0c5e760Excelimport BDA2017-12-05T15:15:44.069181+00:002017-12-01T09:50:48.311421+00:00