Zonen definiert im sektoralen Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland in Niederösterreich (NÖ SekROP PV), NÖ LGBl Nr. 94/2022 - Ausgegeben am 22. Dezember 2022 gemäß § 20 Abs. 3c NÖ ROG 2014, in denen die Widmung "Grünland-Photovoltaikanlagen" auf einer Fläche von insgesamt mehr als 2 ha zulässig ist.
D.h., dass die Widmungsart Grünland-Photovoltaikanlagen (Gpv) durch die Gemeinden nach dem üblichen Widmungsprozedere (Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes) noch festzulegen ist.
M.a.W.: Die Zonen sind ein ANGEBOT an die Gemeinden zur Gpv-Widmung und somit KEIN Freibrief für die Errichtung von großflächigen PV-Anlagen!
Die 116 PV-Zonen werden in Kartenanlagen zum NÖ LGBl. im Format DIN A3 im Maßstab 1:5.000 dargestellt.