Der Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan ist eine durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft erlassene Verordnung auf der Grundlage des Wasserrechtsgesetztes 1959. Alle 6 Jahre hat eine umfassende Zustandserfassung aller Gewässer bestimmter Größenordnung zu erfolgen.
Ausgangsbasis zur Erstellung des Zustandes von Gewässerabschnitten ist die Aufnahme der Belastungsdaten an Gewässern. Dazu gehören morphologische Erhebungen, Erfassung der Querbauwerke, Restwasserstrecken, Schwallstrecken und Staustrecken. Die Belastungsdaten werden als Eventdatensatz auf dem jeweilig aktuellen Gewässernetz erhoben.