Ziel der Alpenkonvention ist eine ökologisch und sozioökonomisch ausgewogene Entwicklung im Alpenraum. Konkretisiert werden diese Ziele mit den Bestimmungen sogenannter "Protokolle" (für die Bereiche Raumplanung, Berglandwirtschaft, Bergwald, Naturschutz und Landschaftspflege, Energie, Bodenschutz, Tourismus, Verkehr und Streitbeilegung), die seit 2002 rechtsgültig sind. Die rechtsverbindliche Umsetzung erfolgt in Österreich durch die BGBl III - Nr. 232/2002 bis 238/2002.