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Aktuelle Information zur Veröffentlichung von Metadaten auf data.gv.at im Rahmen des BVergG 2018 und BVergGKonz 2018

22.2.2019

Ab 1. März 2019 müssen alle öffentlichen Auftraggeber und sonstige zur Anwendung von Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes verpflichtete Auftraggeber (§ 4 BVergG 2018) die sogenannten Metadaten der Kerndaten zu ihren Vergabeverfahren auf data.gv.at zur Verfügung stellen.

Sollten Sie Ihre Vergabefahren selbstständig entsprechend dem BVergG 2018 bzw. BVergGKonz 2018 veröffentlichen, haben Sie zwei Möglichkeiten den Metadatensatz auf data.gv.at zu erzeugen:

Bei der Erzeugung des Metadatensatzes über das USP müssen Sie vier Felder befüllen, der Rest wird automatisch vom USP für Sie ausgefüllt und dann an data.gv.at übertragen.

Hinweis: Wenn Ihr Unternehmen noch nicht registriert ist, hilft Ihnen das Servicecenter des USP unter der Telefonnummer 050 233 733 zum Ortstarif.
Bei konkreten Fragen zur Veröffentlichung Ihrer Metadaten am USP kontaktieren Sie uns bitte unter support@ausschreibungen.usp.gv.at

Eine Anleitung zur Befüllung der zwölf verpflichtenden Metadatenfelder finden Sie hier: Informationen zu Metadaten.

 

Hinweis: Detailinformationen zu Kerndaten finden Sie im Anhang VIII des BVergG 2018 bzw. im Anhang VII des BVergGKonz 2018.

Einen Überblick zur Veröffentlichung von Metadaten und Kerndaten gemäß BVergG 2018 bzw. BVergGKonz 2018 finden Sie hier zum Download:
Veröffentlichung von Metadaten und Kerndaten

Alle bereits auf data.g.vat veröffentlichten Metadatensätze zum BVergG2018 können über folgenden Link abgerufen werden: https://www.data.gv.at/suche/?searchterm=&tagFilter_sub%5B%5D=Ausschreibung

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