Inhalt

Daten

Geodaten – INSPIRE

INSPIRE LogoGeodaten bergen ein besonders hohes volkswirtschaftliches und gesamtgesellschaftliches Potenzial. Dieses gilt es zu seiner Entfaltung zu bringen. Geodaten bilden eine essentielle Grundlage für vielfältige Visualisierungen, zur Navigation zu bestimmten Standorten (POI) und zur Einordnung von Daten in einen räumlichen Kontext.

Damit statistische oder sonstige Daten zu ihrer vollen Geltung gelangen können, ist es wichtig räumliche (Bezugsräume oder Standortangaben) und zeitliche Angaben (Zeitstempel) zusammenzuführen. Die offene und kostenlose Verfügbarkeit von Geodaten wirkt somit als Katalysator für die Entstehung vieler innovativer Anwendungen. Von besonderem Nutzen sind inhaltlich vollständige Geodaten, wie zumeist etwa Vektordaten, anstatt bloßer Abbildungen der Geodaten (Pixel- bzw. Bilddaten).

Der öffentliche Sektor erstellt und pflegt im öffentlichen Auftrag, insbesondere zur Gewährleistung einer Basisinfrastruktur, eine Vielzahl an Geodaten. Ein Großteil dieser Daten ist von der Öffentlichkeit allerdings nicht vollständig nutzbar bzw. nur über Entgelte verfügbar. Dies wirkt sich als Hemmnis für die Digitalisierung aus. Für ein gemeinsames, österreichweites und europäisches Vorgehen bei digitalen Geodaten und bei der Entwicklung von Standards ist eine Stärkung der Kooperation zwischen Bund, Ländern, Städten und Gemeinden unerlässlich.

1. INSPIRE

Die Europäische Union hat bereits 2007 beschlossen, gemeinsame Standards und Vorgehensweisen bezüglich Geodaten (für Zwecke der gemeinschaftlichen Umweltpolitik und anderer politischer Maßnahmen und Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben können) zu etablieren. Damit soll das Ziel der Schaffung einer Europäischen Geodateninfrastruktur (INSPIRE: Infrastructure for Spatial Information in the European Community) erreicht werden

Am 15. Mai 2007 trat die vom Europäischen Parlament und Rat der EU verabschiedete INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG in Kraft. Österreich hat seitens des Bundes mit 2.3.2010 diese Richtlinie mit dem Geodateninfrastrukturgesetz (GeoDIG) in nationales Recht umgesetzt. Auf Grund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten war diese Richtlinie auch von den Ländern umzusetzen (siehe https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/NIM/?uri=CELEX:32007L0002). Die Schaffung der Geodateninfrastruktur erfolgt schrittweise und folgt der INSPIRE Roadmap.

Die INSPIRE-Richtlinie zielt darauf ab, eine Geodateninfrastruktur innerhalb der Europäischen Union zu schaffen. Diese soll den Austausch raumrelevanter Informationen zwischen Organisationen des öffentlichen Sektors und den Zugang der Öffentlichkeit zu Geodaten in ganz Europa erleichtern. Eine Europäische Geodateninfrastruktur unterstützt politische Entscheidungsfindungen über Grenzen hinweg. Daher sind die räumlichen Informationen im Sinne dieser Richtlinie sehr umfangreich und umfassen eine Vielzahl thematischer und technischer Themen.

INSPIRE schafft die Grundlage für den standardisierten und kostenlosen Austausch von Informationen zwischen öffentlichen Stellen in der EU. Angesichts unterschiedlicher nationaler Zugangsregelungen sind nicht alle INSPIRE-Geodatensätze und Geodatendienste für die Öffentlichkeit, aber auch nicht für andere öffentliche Stellen, kostenlos verfügbar.

2. Standards und Normen

Geodaten im Rahmen von INSPIRE sind über Datenportale anhand standardisierter Metadaten abrufbar. Die (interoperablen/harmonisierten) Daten selbst sind ebenfalls in Struktur und Aufbereitung genau definiert. Diese Vorgehensweise ist Vorbild für das Datenmanagement in zahlreichen anderen Datenbereichen und für die Verfügbarmachung von Open Data (vgl. Open Data Prinzipien).

Zu den INSPIRE Grundsätzen zählt, dass Daten nur einmal erhoben und dort gehalten werden sollten, wo sie am effektivsten nachgeführt werden können. Ebenso sollte es möglich sein, räumliche Informationen aus verschiedenen Quellen in ganz Europa nahtlos zu kombinieren (interoperabel zu verwenden) und sie mit anderen Benutzern und Anwendungen zu teilen.

INSPIRE basiert auf einer Vielzahl von Normen, etwa auf der Grundlage der ISO (Internationale Organisation für Normung) und des OGC (Open Geospatial Consortium).

Nähere Informationen: https://www.inspire.gv.at/Allgemein/Standards-und-Normen.html

3. INSPIRE Suchdienste

INSPIRE Metadaten zu Geodatensätzen und -diensten werden über INSPIRE Suchdienste publiziert. Die INSPIRE Suchdienste einer Geodatenstelle müssen mindestens dem von INSPIRE vorgegebenen Profil entsprechen. D.h. INSPIRE definiert ein Minimum an Metadatenelementen, die rechtlich verbindlich umzusetzen sind. Darüberhinausgehende Elemente können über zusätzlich erweiterte Metadatenschemen abrufbar sein (z.B. nach dem Profil-AT Schema).

4. INSPIRE Darstellungsdienste

Die im Rahmen von INSPIRE bereitzustellenden Geodaten müssen über (grundsätzlich) kostenlose Darstellungsdienste (Viewing Service) zugänglich gemacht werden. Diese können in ein Geoinformationssystem (GIS) eingebunden und visualisiert werden.

5. INSPIRE Downloaddienste

Die im Rahmen von INSPIRE bereitzustellenden Geodaten müssen über Downloaddienste herunterladbar sein. Die Bereitstellung der Downloaddienste kann nach unterschiedlichen, auch kostenpflichtigen Lizenzmodellen erfolgen. An dieser Stelle sei erwähnt, dass etwa die GIS Stellen der Länder (z.B. geoland.at) deren INSPIRE Daten über Downloaddienste weitgehend gemäß der österreichischen Open Data Lizenz publizieren.

6. INSPIRE Portale
  • Geoportal INSPIRE Österreich
    Das INSPIRE Österreich Portal wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) betrieben. Auf dem INSPIRE Österreich Portal sind derzeit über 500 Datensätze aufgelistet.
    (Nicht alle im INSPIRE Österreich Portal aufgelisteten Datensätze sind unter Open Data verfügbar. Die entsprechenden Metadaten geben hierzu genaueren Aufschluss.)
    Link: https://www.inspire.gv.at
  • INSPIRE Metadatensuche Österreich
    Die Metadatensuche am Geoportal INSPIRE Österreich erfolgt über
    Link: http://geometadatensuche.inspire.gv.at
  • Europäisches INSPIRE Geoportal
    Auf europäischer Ebene sind INSPIRE Datensätze und -dienste über das Europäische INSPIRE Geoportal abrufbar. Diese Zugänglichkeit ist in der INSPIRE-Richtlinie zwingend vorgesehen.
    Link: https://inspire-geoportal.ec.europa.eu
  • Europäisches Datenportal (EDP)
    Die europäischen INSPIRE Datensätze sind ebenso über das Europäische Datenportal (EDP) auffindbar. Das EDP ist das europäische Portal für offene Daten.
    Link: https://www.europeandataportal.eu
7. INSPIRE – Prioritäre Datensätze

Hinsichtlich der Umweltberichterstattung wurde vereinbart, dass bestimmte Datensätze der Mitgliedstaaten schrittweise über die Europäische Geodateninfrastruktur publiziert werden sollen. Zu diesem Zweck wurde eine Liste von Prioritären Datensätzen (PS) definiert. Diese wird im Rahmen des INSPIRE-Arbeitsplans weiterentwickelt.

8. Weitere Informationen

Weblink: data.gv.at/inspire

Teilen

2 Klicks für mehr Datenschutz: ein wesentliches Open Data-Prinzip besagt, dass keine Daten veröffentlicht werden dürfen, die einen Rückschluß auf einzelne natürliche Personen zulassen. Ein ähnliches Prinzip zum Schutz persönlicher Daten wird auf data.gv.at bei Teilen-Buttons für Social-Media-Netzwerke verfolgt: da diese Teilen-Buttons allein beim Laden bereits Daten übermitteln, bieten wir Ihnen die Möglichkeit der Selbstbestimmung - Sie können selbst entscheiden, ob ein Teilen-Button aktiviert werden soll oder nicht.