Gemäß § 3 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 25.9.1923, BGBl. Nr. 533/23 (Denkmalschutzgesetz), in der Fassung BGBl. I Nr. 92/2013 veröffentlicht das Bundesdenkmalamt die Liste der unter Denkmalschutz stehenden unbeweglichen Denkmale. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass diese Liste rechtlich nicht verbindlich ist.
Die Liste ist nach Bundesländern, innerhalb der Bundesländer nach Gemeinden, innerhalb der Gemeinden nach Adressen, und zwar jeweils alphabetisch bzw. nach Katastralgemeindenummern geordnet. Der Umfang der Unterschutzstellung ist in der tabellarischen Übersicht nicht angeführt.
Die Tatsache der Unterschutzstellung unbeweglicher Denkmale ist im Grundbuch ersichtlich gemacht. Die entsprechenden Unterlagen finden Sie in der Urkundensammlung des Grundbuchs.
Unter Denkmalschutz stehende bewegliche Objekte sind in dieser Liste nicht enthalten.
Auskünfte zu den einzelnen Objekten können bei den zuständigen regionalen Abteilungen bzw. in der Zentrale des Bundesdenkmalamtes eingeholt werden.
Der für die Erstellung der Listen relevante Stichtag ist in der Kopfzeile des pdf-Files angeführt und gilt analog für die anderen Formate. Die Aktualisierung erfolgt jeweils mit 1. Jänner (bis spätestens 30. Juni) jedes Kalenderjahres. Bei der Denkmalliste handelt es sich um ein freies Werk gemäß § 7 Abs. 1 Urheberrechtsgesetz. Sie genießt daher keinen urheberrechtlichen Schutz.
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